«Dieses Mal guckst du in die Röhre», sagt der Sportfanatiker. Der Webflaneur hält mit dem Kauen inne und blickt ihn fragend an. «Du hast doch keinen Fernseher und bezahlst keine Empfangsgebühren», sagt der Sportfan, «doch ab und zu schaust du per Internet.» Der Webflaneur nickt. «Gelegentlich», sagt er und löffelt weiter. Der Sportfan, der sich mehrmals vorrechnen lassen musste, wie viel er in die Glotzerei investiert, fährt mit schlecht kaschierter Genugtuung fort: «Nun musst du für deine ruckligen Fernsehbildchen ganz normal Gebühren bezahlen.»
Der Webflaneur lässt sich nicht aus der Ruhe bringen. Laut der neuen «Regelung für Multifunktionale Geräte», wie sie auf Billag nachzulesen ist, gälten Computer ab nächstem Montag tatsächlich als Fernsehgeräte, sagt er – wenn sie per Breitbandzugang mit dem Internet verbunden sowie mit Videoabspielprogrammen ausgestattet sind und wenn die Nutzer bei TV-Anbietern wie Nello oder Zattoo Kontos eröffnet haben. Übrigens: Als Radio gelte bereits ein PC mit ISDN-Anschluss und Musikabspielsoftware. Selbst diverse Handys seien gebührentechnisch Radios oder nun sogar TV-Geräte.
«Am Schluss schaust aber wieder du in die Röhre», sagt der Webflaneur und grinst. Nun hält der Sportfan mit Kauen inne. «Lässt du nicht ab und zu auf dem Rechner in deinem eigenen, kleinen Büro Turnierübertragungen laufen?», fragt der Webflaneur. Der Sportfan kommt ins Grübeln. «Und dafür soll ich nun ein zweites Mal bezahlen?», fragt er. Er solle nicht gleich schwarz sehen, sagt der Webflaneur und verspricht nachzufragen.
Zurück im Büro: Der Empfang sei in dem Fall wohl nicht separat gebührenpflichtig, antwortet der Billag-Mediensprecher – sofern der Sportfan privat Gebühren bezahle und im Büro alleine fernsehe. Am besten rufe er aber an und lasse den Fall abklären. Der Webflaneur löchert den Mediensprecher mit vielen weiteren Fragen. Nein, wer nur Clips und Podcasts ab der TV-Website anschaue, müsse keine Gebühren entrichten, erklärt ihm dieser etwa.
Er werde vorläufig bloss noch via TV-Website fernsehen, beschliesst der Webflaneur daraufhin. Er deinstalliert die Software von Zattoo. Und obwohl der Kundendienst ungefragt darauf hinweist, dass Zattoo nicht gezwungen werden könne, die Kundendaten herauszugeben, besteht der Webflaneur aufs Löschen des Kontos. Denn er will nicht in die Röhre gucken.
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Lieber Herr Webflaneur,
Da Sie ja jetzt Zattoo gelöscht haben, lade ich Sie herzlich ein, bei uns einmal vorbei zu flanieren.
Wir sind garantiert 100% Gebührenfrei.
Mit freundlichen Grüssen
Serge Stauffer
Fernsehen mit Homo sapiens – http://weggli-tv.com