Warum kinderlose Frauen eine Witwenrente erhalten

claude chatelain am Montag, den 21. September 2015
Die St. Galler Nationalrätin Yvonne Gilli von den Grünen findet, die Frauen seien die grossen Verlierer der Rentenreform.

Die St. Galler Nationalrätin Yvonne Gilli von den Grünen findet, die Frauen seien die grossen Verlierer der Rentenreform.

Offenbar  verdienen die Frauen bei der Post bei gleicher Qualifikation weniger als Männer. Diesen Eindruck musste bekommen, wer sich am Freitag die «Arena» des Schweizer Fernsehens zumutete. Da beklagte sich doch eine Postangestellte vor laufender Kamera über die ungleichen Löhne von Mann und Frau. Solange  Frauen weniger verdienten als Männer, sei eine Erhöhung des Frauenrentenalters nicht gerechtfertigt, sagte sie. Sie befürchte, dass sie nun die AHV-Rente erst mit 65 erhalte. Zudem sagte sie, dass es die Frauen seien, die im Alter die  kranken  Verwandten pflegten, und nicht die Männer.

Die St.Galler Nationalrätin Yvonne Gilli von den Grünen dankte der Postangestellten für ihr Votum und meinte, die Frauen seien die grossen Verlierer in der vom Ständerat verabschiedeten Altersrentenreform. Wie bitte? SVP-Nationalrat Pirmin Schwander aus dem Kanton Schwyz war der einzige Mann in der sechsköpfigen Politikerrunde. Er hat es unterlassen, den in  Selbstmitleid versinkenden Frauen das Phänomen der Witwenrente zu erklären.

Pirmin Schwander (SVP, SZ) hielt sich vornehm zurück.

Pirmin Schwander (SVP, SZ) hielt sich vornehm zurück.

Ich fühle mich deshalb  genötigt,  an dieser Stelle diese Unterlassung  auszubügeln.  Der Ständerat will nämlich bei den Witwenrenten null Abstriche machen. Dies im Unterschied zu Bundesrat Alain Berset, der als Mitglied der Sozialdemokratischen Partei keineswegs im Ruf steht, den Frauen gegenüber feindlich gesinnt zu sein. Laut Alain Berset hätten Frauen in Zukunft nur noch dann  Anspruch auf eine Witwenrente, wenn sie unterstützungspflichtige Kinder haben. Dadurch liessen sich bis zu 340 Millionen Franken einsparen.

«Witwenrenten für kinderlose Frauen sind eine Folge des gesellschaftlich überholten Ernährermodells», schreibt der Bundesrat.  Kinderlosen Frauen könne eine Erwerbstätigkeit zugemutet werden.

Der Ständerat, angeführt vom Freiburger Christdemokrat Urs Schwaller, ist offenbar anderer Meinung. Er will kinderlosen Witwen  eine Erwerbstätigkeit nicht zumuten. Man könne den Frauen ihre Lebensform nicht vorschreiben.

Ich bin gespannt, was der Nationalrat dazu sagen wird.

Wenn sich der Briefträger irrt, wirds teuer

claude chatelain am Montag, den 14. September 2015

Auch Briefträger sind nur Menschen. So kommt es vor, dass Briefe fehlgeleitet werden und die Kreditkartenrechnung  den Weg in den falschen  Briefkasten findet.  Hierzulande ist man sich gewohnt,  gemahnt zu werden, wenn man die Rechnung nicht erhält.

Gewöhnungsbedürftig ist indessen, wenn die Kreditkartenfirma bereits für die erste Mahnung 20 Franken abknöpft, selbst wenn der Kunde in all den Monaten zuvor die Rechnung stets nach Erhalt bezahlte.

Vielleicht will man das als zuverlässiger Zahler nicht auf sich sitzen lassen oder ganz einfach die Kundenfreundlichkeit der  unzimperlichen Firma testen, In meinem Fall die  Cembra Money Bank. Sie betreibt das Kreditkartengeschäft der  Migros-Kreditkarte.  Für einen solchen Test der Kundenfreundlichkeit  ist viel Geduld gefragt. Geschlagene 30 Minuten  vergingen, ehe ich einen Berater am Draht hatte. Ich sagte ihm, dass ich die Rechnung nicht erhalten habe und die Mahngebühr nicht bezahlen möchte. Er erklärte bestimmt, aber nicht unfreundlich, dass das mein Problem sei. Man sei gewissermassen verantwortlich dafür, dass man in den Besitz der Rechnung komme. Dies würden Kunden mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen so akzeptieren. Wenn man die Rechnung nicht erhalte, müsse man sich halt melden.

Wie bitte? Eine halbe Stunde am Draht hangen, nur um eine Firma darum zu bitten, gefälligst eine Rechnung zuzustellen?

Nun, mit der  Supercard Plus von  Coop ist man nicht besser bedient, vielleicht sogar noch schlechter. Die Swisscard AECS GmbH, die die Kreditkarte von Coop herausgibt,  knöpft dem Kunden ebenfalls  für eine erste Mahnung 20 Franken ab. Mehr noch: Sie verlangt sogar für jede  Rechnung  1.50 Franken. Man muss sich das mal vorstellen:  Swisscard stellt Rechnung dafür, dass sie eine Rechnung verschickt.

Im Unterschied zu anderen Kreditkarten sind jene von Coop und Migros gratis. Was gratis ist, hat seinen Preis.

Warum die Kürzung des Koordinationsabzugs einer Lohnerhöhung gleichkommt

claude chatelain am Montag, den 7. September 2015

Kürzlich plädierte ich in dieser Spalte für die Abschaffung des Koordinationsabzugs. Das ist jene unsägliche Konstruktion in der 2. Säule, mit welcher die AHV-Rente mit der BVG-Rente koordiniert werden soll. Oder mathematisch ausgedrückt: Bruttolohn minus Koordinationsabzug ergibt den versicherten Lohn der Pensionskasse. Auf diesem Lohn werden die Beiträge berechnet.

Als Reaktion auf meinen Beitrag schrieb mir ein  Stiftungsrat, dass sie  den Koordinationsabzug für kleinere Einkommen reduzieren wollten. Bei den Betroffenen sei das aber nicht auf Gegenliebe gestossen. Sie bräuchten das Geld jetzt, nicht erst im Alter, sagten sie.

Ich fürchte, die Mehrheit dieser Betroffenen haben etwas nicht richtig erfasst. Sie haben wohl nicht realisiert, dass eine Kürzung des Koordinationsabzugs einer Lohnerhöhung gleichkommt. Denn je tiefer der Koordinationsabzug, desto höher ist der versicherte Lohn und desto höher sind demnach die Arbeitgeberbeiträge.

Die Arbeitgeberbeiträge könnte man durchaus als Lohnbestandteil betrachten, nur dass der Lohn nicht heute, sondern erst später in Form eines höheren Freizügigkeitskapitals oder in Form einer höheren Rente ausbezahlt wird. Der Mensch ist nicht dazu geboren,  freiwillig auf eine Lohnerhöhung zu verzichten.

Klar: Nicht nur die Arbeitgeberbeiträge, sondern auch die Arbeitnehmerbeiträge würden bei einem reduzierten Koordinationsabzug höher ausfallen. Und damit würde der  ausbezahlte Nettolohn sinken, was eben bei den betroffenen Versicherten nicht auf Anklang stiess.

In der Tat erliegen Versicherte nicht selten der Versuchung, allein auf den Betrag zu schauen, der ihnen Monat für Monat aufs Konto überwiesen wird. Diese einseitige Betrachtung  erfolgt nach meiner Einschätzung nur deshalb, weil  sich viele Betroffene  des Geschenks der höheren Arbeitgeberbeiträge nicht bewusst sind. Was wiederum  für mein Anliegen spricht, die 2. Säule zu vereinfachen und für alle verständlich zu machen.

Swiss Life verweigert Auszahlung zu Unrecht

claude chatelain am Dienstag, den 1. September 2015

indexSwiss Life liess eine 67-jährige Frau alt aussehen. Doch wirklich alt sah im «Kassensturz» des Schweizer Fernsehens Swiss Life aus, uralt sogar. Der Versicherer verweigerte der Frau die Auszahlung des 3a-Kapitals ihres verstorbenen Partners. Zu Unrecht, wie sich erwies. Die Frau lebte 15 Jahre mit ihrem Partner zusammen. Als er kurz nach dem 60. Geburtstag völlig überraschend verstarb, verlangte sie von Swiss Life das 3a-Guthaben ihres verstorbenen Partners.

Sie hatte gute Argumente in der Hand. Denn in der Verordnung steht, wer beim Ableben zu begünstigen ist. Zuoberst in der Begünstigtenordnung steht wenig überraschend «der überlebende Ehegatte». Doch gleich danach folgen die direkten Nachkommen (…) «oder die Person, die mit dieser in den letzten fünf Jahren bis zu ihrem Tod ununterbrochen eine Lebensgemeinschaft geführt hat». Trotz der klaren Vorschrift verweigert Swiss Life der trauernden Frau die Auszahlung des Kapitals. Stattdessen verlangte der Versicherer von der Frau den Nachweis, dass sie vom verstorbenen Partner finanziell abhängig gewesen ist, obschon die Verordnung nichts dergleichen verlangt.

Warum das? Swiss Life stützt sich auf die alte Begünstigtenordnung, die beim Vertragsabschluss Gültigkeit hatte. Denn bis vor zehn Jahren musste die überlebende Konkubinatspartnerin vom Verstorbenen «für deren Unterhalt in massgeblicher Weise» unterstützt worden sein, um Anspruch auf das Vorsorgegeld zu haben. Die 67-jährige Frau konnte dies jedoch nicht nachweisen, was aber seit 2005 auch nicht mehr notwendig ist. So überwies Swiss Life die gut 100’000 Franken nicht der langjährigen Konkubinatspartnerin, sondern der Mutter des Verstorbenen. Wie alt die Mutter ist, ging aus dem Kassensturz-Bericht nicht hervor. Sie dürfte über 80 Jahre alt sein. Was gilt? Das alte oder das geltende Recht? Rechtsexperte Martin Hubatka wie auch der Sprecher des Bundesamts für Sozialversicherungen erklärten vor laufender Kamera, dass Swiss Life der Frau das Geld schulde. Es gelte das aktuelle Recht. Zum gleichen Schluss käme auch der gesunde Menschenverstand.

Urs Schwaller als Architekt des Kompromisses? Das verheisst nichts Gutes

claude chatelain am Montag, den 24. August 2015

Was für eine Überraschung: Die Sozialkommission des Ständerats hat es geschafft, ohne Gegenstimmen einen Kompromissvorschlag zur Altersvorsorge 2020 auszuhecken.  Laut «10vor10» ist Urs Schwaller der Architekt dieses Husarenstücks. Das verheisst nichts Gutes. Der Freiburger Ständerat war schon einmal der Architekt eines verwegenen Vorschlags. Einem, der tüchtig in die Hosen ging.

Das war vor sieben Jahren.  Der Nationalrat wollte  das Frauenrentenalter von  64 auf 65 Jahre erhöhen.  Nichts mehr als das. Die bürgerliche Mehrheit inklusive CVP stimmten im Frühjahr 2008 für diese längst fällige Massnahme. Doch der Nationalrat machte die Rechnung ohne den Ständerat und vor allem ohne Urs Schwaller, Fraktionschef der CVP.

Ständerat Urs Schwaller

Ständerart Urs Schwaller.

Damals sagte Urs Schwaller, die Erhöhung des Frauenrentenalters habe in einer Referendumsabstimmung ohne soziale Abfederung bei Frühpensionerungen  keine Chance. Den Beweis dafür konnte er nicht erbringen. Beweisen konnte er aber, dass sein Kompromissvorschlag zu Gunsten der Linken im Bundesparlament keine Chance hatte.

Der Kompromiss Marke Schwaller sah eine soziale Abfederung bei Frühpensionierungen vor. So sollte bei Leuten mit kleineren Einkommen die vorbezogene AHV-Rente nicht so stark gekürzt werden wie bei den anderen. Das Ansinnen   hatte einen Haken: Die SVP wollte den AHV-Vorbezug bei tiefen Einkommen nicht finanziell abfedern. Der SP hingegen ging die Abfederung zu wenig weit. Dies mit der unheilvollen Konsequenz, dass die 11. AHV-Revsion in der Herbstsession 2010  bachab geschickt wurde.

Nun kommt Urs Schwaller den Linken  mit der vorgeschlagenen Erhöhung der AHV-Rente erneut weit entgegen. Selbst  bei den nicht mehr zeitgemässen Witwenrenten will Schwaller  keine Abstriche machen. All das, um eine Referendumsabstimmung auf Teufel komm raus zu verhindern. Ob ihm dies erneut gelingen wird? Ein Referendum kann nur stattfinden,  wenn die Vorlage im Parlament eine Mehrheit findet.  Beim vorliegenden Vorschlag der Ständeratskommission wird das kaum der Fall sein.

 

Über den (unsäglichen) Koordinationsabzug

claude chatelain am Dienstag, den 18. August 2015
Sozialminister Alain Berset möchte den Koordinationsabzug abschaffen.

Sozialminister Alain Berset möchte den Koordinationsabzug abschaffen.

Schon vom Koordinationsabzug gehört? Wenn Sie nicht in der Welt der Pensionskassen tätig sind oder wenn Sie nicht die 2. Säule als Ihr Hobby betrachten, so dürften Sie kaum in der Lage sein, sich auf diese Wortschöpfung einen Reim zu machen.

Nun, der vom Bundesrat festgelegte Koordinationsabzug beträgt derzeit 24 675 Franken. Dieser Betrag wird vom Bruttojahreslohn in Abzug gebracht. Das Resultat dieser Substraktion ist der versicherte Lohn, auch koordinierter Lohn genannt. Der versicherte Lohn ist von grosser Bedeutung, weil auf diesem Betrag die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge berechnet werden. Je höher der versicherte Lohn, desto höher wird später die Rente ausfallen. Arbeitnehmer müssten also an einem möglichst tiefen Koordinationsabzug interessiert sein.

Weshalb überhaupt dieser Abzug vom Bruttolohn? Der Koordinationsabzug soll dazu dienen, die 1. und die 2. Säule zu koordinieren. Deshalb auch diese unsägliche Wortschöpfung. Dank dieser Koordination sollte das Renteneinkommen aus der 1. und der 2. Säule 60 Prozent des zuletzt verdienten Bruttolohns entsprechen. Dies, um «die bisherige Lebenshaltung in angemessener Weise» fortzuführen, wie es sogar in der Bundesverfassung steht.

Die Schöpfer des Dreisäulenkonzepts tun so, als wäre die Vorsorge eine exakte Wissenschaft. Doch wer kann schon mit 60 Prozent des letzten Lohns den Lebensstandard halten? Bei Teilzeitangestellten, Doppelverdienern und Frühpensionierten geht diese Rechnung eh nicht auf. Gerade Teilzeitangestellte werden mit diesem Abzug überproportional betraft. Deshalb finde ich es löblich, dass Sozialminister Alain Berset mit seiner Altersvorsorge 2020 den Koordinationsabzug abschaffen möchte. Es wäre ein Beitrag zum besseren Verständnis der 2. Säule. Die vorberatende Kommission des Ständerats will von dieser Vereinfachung jedoch nichts wissen, wie sie gestern an einer Medienkonferenz erörterte. Mich erstaunt das nicht. Die Parlamentarier sind nicht dadurch aufgefallen, sich für verständliche Gesetze starkzumachen. Eher das Gegenteil ist der Fall.

Warum das Barotrauma kein Unfall sein soll

claude chatelain am Dienstag, den 11. August 2015
Unfallversicherung zahlt nicht, wenn man sich beim Abtauchen das Trommelfell verletzt.

Unfallversicherung zahlt nicht, wenn man sich beim Abtauchen das Trommelfell verletzt.

Schon mal von einem Barotrauma gehört? Das ist eine druckbedingte Verletzung des Trommelfells. Ein Arbeitskollege hat sich diese Verletzung im Hallenbad beim Abtauchen ins Sprungbecken zugezogen. Naja, er ist ordentlich jünger als ich und macht noch solche Sachen. In drei Metern Tiefe verspürte er einen stechenden Schmerz, der beim Auftauchen nicht abklang. Der pochende Schmerz blieb bestehen. Die ganze Nacht sei von einem fiebrigen Schmerz überschattet gewesen. Das Hörvermögen blieb wochenlang eingeschränkt.

«Statt dies als kleinen Unfall unbürokratisch zu erledigen, wurde ich von meiner Unfallversicherung mit widersprüchlicher Post beglückt», so der Kollege. Und weiter: «Soweit ich das mit meinem offenbar durchschnittlichen Auffassungsvermögen erfassen konnte, ist meine erlittene Verletzung nach Unfallverordnung eine unfallähnliche Körperschädigung. Explizit wird in der Verordnung das Trommelfell erwähnt.» Der Unfallversicherer tat, was die meisten Unfallversicherer in vergleichbaren Fällen tun: Er lehnte die Kostenübernahme ab. In der Verfügung schrieb der Versicherer, gemäss Verordnung gelte als Unfall eine «plötzliche, nicht beabsichtigte schädigende Einwirkung eines ungewöhnlichen äusseren Faktors auf den menschlichen Körper». Zähneknirschend – immerhin nicht ohrenbetäubend – musste der Kollege zur Kenntnis nehmen, dass die druckbedingte Schädigung des Trommelfells nicht ungewöhnlich ist, ein gewöhnlicher Misstritt beim Fussballspiel hingegen schon. Was lehrt uns diese Geschichte? Sie sagt uns, dass

  • Juristen und nicht Mediziner bestimmen, was ein Unfall ist;
  • der gesetzliche Unfallbegriff in keiner Weise der landläufigen Auffassung entspricht;
  • die Unterscheidung zwischen Unfall und Krankheit wiederholt für Verwirrung sorgt;
  • die Schweiz viel Umtriebe und damit Geld sparen könnte, wenn die Leistungen bei Krankheit und Unfall identisch wären;
  • kein, aber wirklich kein Parlamentarier oder Interessenvertreter Anstrengungen unternimmt, diesem Problem zu Leibe zu rücken.

Hilfe, die Tochter verdient zu viel

claude chatelain am Dienstag, den 4. August 2015

Der Arbeitgeber hat es wahrscheinlich gut gemeint, als er der 23-jährigen Werkstudentin im letzten November einen Bonus von 1000 Franken bezahlte. Die Studentin freute sich. Weniger freuen darüber konnte sich deren Vater. Ihn kostet dieser Zustupf die Wenigkeit von 3480 Franken.

Ich kläre auf: Die Studentin verdiente letztes Jahr mit ihrem 60-Prozent-Pensum 28 145 Franken. Mit dem genannten Bonus von 1000 Franken kam sie auf ein Bruttoeinkommen von 29 145 Franken. Das sind genau 945 Franken zu viel. Der Vater verliert damit den Anspruch auf die monatliche Ausbildungszulage von 290 Franken, die ihm mit dem Lohn überwiesen wurden. Er muss nun die zwölfmal 290 Franken, die er übrigens als Einkommen zu versteuern hatte, zurückzahlen. Das Beispiel ist nicht erfunden.

Für ein Kind in Ausbildung haben die Eltern Anspruch auf Ausbildungszulagen von 290 Franken pro Monat. Dies bis zum 25. Altersjahr des Kindes. Nun steht in der Verordnung über die Alters- und Hinterlassenenversicherung wörtlich: «Nicht als in Ausbildung gilt ein Kind, wenn es ein durchschnittliches monatliches Erwerbseinkommen erzielt, das höher ist als die maximale volle Altersrente der AHV.» Die maximale volle Altersrente beträgt derzeit 28 200 Franken. Pech gehabt.

Und wenn wir schon beim Thema sind: Neben den 28 200 Franken gibt es noch einen anderen Schwellenwert, der das Portemonnaie der Eltern erheblich belasten könnte: 24 000 Franken. Verdient das in Ausbildung befindliche Kind mehr als besagte 24 000 Franken im Jahr, so verlieren die unterstützenden Eltern die steuerlichen Abzugsmöglichkeiten für das Kind. Im Kanton Bern sind das der Kinderabzug von 8000 Franken plus nachgewiesene Ausbildungskosten bis 6200 Franken im Jahr. Man rechne: 14 200 Franken weniger Abzüge ergeben bei einem Grenzsteuersatz von zum Beispiel 25 Prozent eine höhere Steuerbelastung von 3550 Franken.

Kleinere Banken brauchen keine Notfallpläne

claude chatelain am Montag, den 27. Juli 2015

Die Too-big-to-fail-Problematik ist in letzter Zeit etwas in Vergessenheit geraten. 2011 hatte Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf in hohem Tempo die Grossbankenregulierung durch das Parlament geboxt. Damit hatte die Politik ihre Aufgabe fürs erste gemacht. Es lag seither an den systemrelevanten Grossbanken, die regulatorischen Vorgaben umzusetzen. Bis Ende 2018 haben sie Zeit.

Im Wesentlichen geht es um zwei Massnahmen: die Stärkung der Eigenmittel sowie die Einführung organisatorischer Vorkehrungen, um im Krisenfall die  systemrelevanten Bereiche zu retten. Bei Banken sind das insbesondere der Zahlungsverkehr und das Kreditgeschäft. Beide könnten bei einem Ausfall eine gesamte Wirtschaft lahmlegen, sofern die genannten Bereiche zu gross, eben “to big to fail” sind.

Gestern gab die UBS bei der Präsentation des Quartalsergebnisses bekannt, wie sie sich gegen einen Notfall wappnet. Sie gründete eine Tochtergesellschaft, die im Krisenfall die operative Handlungsfähigkeit gewährleisten soll. Wie weit ein solcher Notfallplan in der Praxis funktioniert, lässt sich aber kaum voraussagen. Nur eine erneute Krise könnte den Praxistest bestätigen. Oder wie es gestern der Bankenfachmann des Schweizer Radios treffend sagte: «Man fackelt nicht das eigene Haus ab, nur um zu schauen, ob der Brandschutz funktioniert.»

Das beste Mittel gegen eine neuerliche  Staatshilfe wäre es, ein Institut gar nicht zu gross wachsen zu lassen. UBS und CS sind nur deshalb so riesig, weil die Wettbewerbshüter nichts gegen ihre Fusionen einzuwenden hatten. Vor nicht allzu langer Zeit hatten wir fünf Grossbanken im Land. Jetzt sind es noch zwei.

Erst kürzlich konnte die Zürcher Kantonalbank (ZKB) das Fondshaus Swisscanto einverleiben, ohne dass irgend jemand den Mahnfinger gehoben hätte. Anfänglich galten nur UBS und CS als “too big to fail”. Mittlerweile gehören auch die Raiffeisengruppe und die  ZKB zum zweifelhaften Kreis jener Banken, die im Notfall durch den Staat gerettet werden müssten und deshalb entsprechende Notfallpläne ausarbeiten müssen.

Leider sind keine Anstrengungen von Seiten der Politik auszumachen, um Unternehmen nicht stets grösser, mächtiger, systemrelevant und damit gefährlicher werden zu lassen. Solche Anstrengungen wären wirkungsvoller als all die Notfallpläne, deren Tauglichkeit den Praxistest erst noch schuldig bleiben.

Wir schlittern in eine Pro-Kopf-Rezession

claude chatelain am Montag, den 20. Juli 2015

Als die Schweizerische Nationalbank am 15.Januar die Eurountergrenze  zum Franken  aufhob, ertönten subito warnende Stimmen, die Schweiz könnte in eine Rezession schlittern. Das Wort Rezession lässt die Eidgenossen erschaudern. Eine Rezession scheint schlimmer zu sein, als wenn die Einbruchrate steigt, wenn immer mehr Leute depressiv werden, wenn die Staumeldungen auf Schweizer Strassen immer länger werden, wenn die Ozonwerte stets nach oben klettern oder wenn der selbst auferlegte Stress am Arbeitsplatz nicht nachlassen will.

Doch die Credit Suisse vermochte das Gemüt der Schweizerinnen und Schweizern zu besänftigen: Sie sagte für 2015 ein Wirtschaftswachstum von 0,8 Prozent voraus. «Die Schweiz schrammt an einer Rezession vorbei», titelte die «Handelszeitung». Uff, noch einmal gut gegangen. Wir können Entwarnung geben.

Können wir das wirklich? Halten Sie sich fest, liebe Leser: In Tat und Wahrheit sind wir auf Rezessionskurs. Denn trotz des letztjährigen Volksentscheids gegen eine Masseneinwanderung hält diese unvermindert an. Im 1.Quartal hat die Bevölkerungszahl in der Schweiz um 23000 zugenommen; also noch stärker als im Vorjahresquartal. Somit dürfte die Nettozuwanderung auch im laufenden Jahr über 80000 Personen betragen. Auf eine Bevölkerung von rund 8 Millionen entspricht das einem Nettozuwachs von 1 Prozent.

Wenn also die Wirtschaft bloss um 0,8 Prozent wächst, die Bevölkerung in der Schweiz aber um 1 Prozent zunimmt, so ist das alles entscheidende Pro-Kopf-Wachstum negativ.

Womit ich nicht gesagt haben will, dass mit dem Pro-Kopf-Wachstum auch die Lebensqualität abnehmen wird. Vielleicht ist sogar das Gegenteil der Fall. In einer gesättigten Wirtschaft kann man Glücksgefühle nicht mit Wachstum erkaufen. Das haben Glücksforscher schon längst erkannt.