Neben dem Atomausstieg, dem Abzockertum und der Zuwanderung feiert noch ein weiteres Thema im Parlament Hochkonjunktur: die Vaterschaft. Das Ziel besteht darin, dem viel beschäftigten Mann die Möglichkeit zu geben, seine Vaterpflichten zu erfüllen – vor allem nach der Geburt des Kindes. Die einen möchten ein paar freie Tage nach Geburt gesetzlich verankern, andere sogar einen Vaterschaftsurlaub wie in skandinavischen Ländern einführen.
Man erinnert sich: Vergangene Woche ist ein weiterer Vorschlag vorgestellt worden, den man laut NZZ «kaum ernst nähme, wenn er nicht von einem überparteilichen Komitee aus Parlamentariern von SVP, FDP, CVP, SP und Grünen unterstützt würde». Die überparteiliche Gruppe will ein steuerbefreites Sparmodell für angehende Väter einführen, damit der gestresste Vater das Pensum vorübergehend reduzieren kann, sobald das Kind auf der Welt ist. Und dies, ohne finanzielle Einbussen in Kauf zu nehmen.
Wenn Väter nach der Geburt des Kindes im Job weiterhin Vollgas geben, erfolgt das nach meiner Beobachtung häufig nicht aus finanziellen Gründen, sondern weil sie es so wollen. Entweder machen sie es, weil sie befürchten, im Rennen um Karrierenplätze abgehängt zu werden. Oder sie tun es, weil sie glauben, der Arbeitgeber missbillige vorübergehende Reduktionen des Pensums. Oder sie tun es, weil es ihnen stinkt, stinkende Windeln zu wechseln. Deshalb finde ich den Vaterschaftsurlaub analog zum gesetzlich verankerten Mutterschaftsurlaub unnötig. Für mich war immer klar, dass ich nach der Geburt der beiden Kinder meine Ferien beziehe. Wann sonst hätte ich die Ferien nehmen sollen? Mit dem Kleinkind zu verreisen, ist eh nicht lustig, nicht für die Eltern und auch nicht für die Nachbarn im Hotelzimmer oder auf dem Zeltplatz.
Wenn man den Vätern unbedingt einen Stein in den Garten werfen will, so tue man das lieber via Scheidungsrecht.
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Ihre Kinder sind ja schon älter. Da können Sie leicht gegen den Vaterschaftsurlaub weibeln; sie könnten ja nicht mehr davon profitieren. Doch der Schlungg zum Scheidungsrecht finde ich so ziemlich daneben.
I.R.
So redet nur ein frustrierter Geschiedener…
Liebe Frauen
Ob Herr Chatelain geschieden ist, weiss ich nicht. Sicher ist aber, dass Männer im Scheidungsrecht insbesondere bei der Sorgerechtsregelung arg benachteiligt sind. Sie haben vermutlich in der “Weltwoche” den längeren Beitrag mit den erschütterten Erlebensberichten nicht gelesen.
Mfg.
W. Bösiger
Sehr geehrter Herr Chatelain
Es ist kein Zufall, dass Sie als Mann gegen den Vaterschaftsurlaub sind. Die Männer wollen bekanntlich keine Hausarbeit verrichten und die undankbare Aufgabe der Frau überlassen. “Frau an den Herd”, nennt man das. Nicht gerade eine fortschrittliche Einstellung, aber leider eine weit verbreitete. Und der Mann will natürlich, wie Sie das selber zugegeben, die Karriere nicht verpassen. Die Frau hingegen kann getrost einen 14-wöchigen Mutterschaftsurlaub verbringen. Und ob sie dann trotzdem noch Karriere machen kann, ist ja Mann egal.
Freundliche Grüsse
Gudrun Petri
Es geht doch hier weder um das Scheidungsrecht noch um die persönlichen Befindlichkeiten des Kolumnisten. Es geht um den Vaterschaftsurlaub. Und hier geht es nicht in erster Linie darum, ob Männer einen solchen wollen oder nicht. Es geht vor allem darum, wer diesen Urlaub bezahlen soll. Glauben Sie wirklich, ein solcher sei gratis zu haben? Man kann leicht mehr Ferien und mehr Leistungen fordern, wenn die anderen dafür bezahlen müssen.
Bin getrennt seit Mai 2008, im Februar 2009 wurde bei der Gerichtshandlung der Unterhaltsbeitrag festgelegt und klar geschrieben, dass ich die Hypothekarzinsen bezahlen muss. Nun hat mein getrennt von mir lebender Ehemann zuerst einmal eigenmächtig die Hypothekarzinsen auf das Hypothekarkonto einbezahlt. Obwohl mehrere Schreiben seitens von meinem Anwalt ihn darauf aufmerksam gemacht hat, hat er das weiterhin
gemacht. Ende September hat er dann, nicht mal mehr den mir zur Verfügung stehenen Restbetrag auf mein Konto überwiesen, sondern einfach auf das Hypothekarkonto überwiesen. Er hatte dann noch die Frechheit, weil ich im November 09 nicht mehr genügend Geld hatte, um den Hypothekarbetrag zu überweisen (er hatte mir einfach zu wenig überwiesen, konnte ich via Kontoauszug beweisen) vor Gericht geklagt und stellen Sie sich vor: Er bekam RECHT!!!!!
Obwohl des vorläufigen Entscheides vom Gericht klar und deutlich steht, dass ich den ganzen Unterhaltsbetrag erhalte und die Hypothekarzinsen zahlen muss, zahlt er einfach, wie er will. Die Gemeinde hat ihn darauf betrieben und nun steht fest, dass die Gemeinde das gar nicht darf, weil ich der Gläubiger sei!!! Dabei habe ich eine Inkassovollmacht unterschrieben bei der Gemeinde.
Es ist für mich nicht nachvollziehbar, dass ein unterhaltszahlender Mann einzahlen kann wie und was er will und dann auch noch vom Gericht die volle Deckung erhält! Ich denke, es ist an der Zeit, dass man auch das veröffentlicht, dass es Männer gibt, die keine Grenze erkennen, und dass es Richter gibt, die willkürlich entscheiden.
Samira Müller