Es lohnt sich nicht mehr, die Scheidung allein wegen der Pensionskasse hinauszuzögern. Szene aus dem Film «Liebling, lass’ uns scheiden» mit Marco Rima und, Esther Schweins.
Die heutige «Vierte Säule» widme ich der zweiten Säule. Die Gelegenheit ist günstig, traten doch auf Anfang Jahr in der beruflichen Vorsorge Gesetzesänderungen in Kraft. Neu soll das Vorsorgeguthaben auch dann geteilt werden, wenn bei der Scheidung der eine oder beide Partner eine AHV- oder IV-Rente beziehen. Viel, extrem viel wurde schon über diesen neuen Vorsorgeausgleich bei Scheidung im Rentenalter geschrieben, obwohl es nur um die tausend Personen betrifft.
Tausende von Frauen und Männern – nämlich alle, die sich scheiden lassen wollen – sind dagegen von einer anderen Neuerung betroffen, über die bisher kaum berichtet wurde.
Bisher war es so, dass das Guthaben der zweiten Säule erst am Scheidungstermin geteilt wurde. Das führte dazu, dass der Ehepartner mit dem kleineren Pensionskassenguthaben, häufig die Frau, einen monetären Anreiz hatte, die Scheidung möglichst lange hinauszuschieben und Scheidungsanwälte zu beschäftigen. Denn je später die Scheidung, desto grösser das Kapital, das von der Vorsorgestiftung des Mannes an die Vorsorgestiftung der Frau zu überweisen war.
Das ändert sich. Neu gilt für die Teilung der zweiten Säule jener Stichtag, an dem die Scheidung eingereicht wird. Damit verliert der schlechter verdienende Ehepartner seine Motivation, wegen der Pensionskasse die Scheidung bis zum Gehtnichtmehr hinauszuzögern. Die Scheidung verlangen kann man wie bisher frühestens nach zweijährigem Getrenntleben.
Im Parlament war diese Neuerung übrigens nicht unumstritten. Vor allem Frauen wollten den Status quo beibehalten. Sie machten sich also dafür stark, dass der weniger verdienende Ehepartner finanziell besser dasteht, wenn er die Scheidung möglichst lange zu verzögern weiss. Dass einige dieser Parlamentarierinnen auch als Scheidungsanwältinnen tätig sind, habe ich jedoch nicht gesagt.
Habe ich in meine Freundeskreis gesehen: Ein Scheidungsanwalt der aus nichts und wieder nichts einen fünfjährigen Scheidungskrieg anzettelte. Das hier gibt die Erklärung. Die damalige Prozessiererei schien auf keine Art Sinn zu ergeben.
Für mich sind Anwälte und Juristen in der Rangliste der verachtenswerten Berufsgattungen noch weiter hinten als Taxifahrer und wenig besser als Autooccasionshändler eingereiht. Das wäre demnach der zweitletzte Platz von allen Berufen in der Schweiz.
haha
Die Scheidung kann man immer verlangen, nicht erst nach 2 Jahren getrennt Leben. Nach 2 Jahren getrennt Leben kann sich jedoch auch der scheidungsunwillige Partner nicht mehr gegen eine Scheidung wehren.