
Die Kosten für die VIP-Tribüne beim SCB kann man steuerlich absetzen. Schwieriger ist das lediglich für Zürcher KMU.
Trotz hochsommerlicher Temperaturen beginnt schon bald wieder die Eishockeysaison. Aus diesem aktuellen Anlass wollen wir der Frage nachgehen, wie weit eine Firma ihre Ausgaben für VIP-Tribünenplätze, VIP-Logen und VIP-Mitgliedschaften steuerlich in Abzug bringen darf. Man müsste meinen, dass solche Ausgaben geschäftsmässig begründeten Aufwand darstellen, soweit sie der Öffentlichkeitsarbeit dienen und mit verkaufsfördernden Massnahmen verbunden sind. Dies hatte das Bundesgericht früher einmal bestätigt.
Das Steueramt Zürich hat seine eigene Interpretation. Für die Mitgliedschaft im Member Club des Schlittschuhclubs Bern (SCB), inklusive zweier Sitzplätze auf der VIP-Tribüne Kategorie VIP-Mitte, zahlte eine IT-Firma je 10 000 Franken. Zudem machte sie für die Mitgliedschaft im Executive Club und das Anrecht auf zwei weitere Sitzplätze auf der VIP-Tribüne einmal 26 666 Franken und im folgenden Jahr 40 000 Franken locker. Nun wollte der Zürcher Steuervogt lediglich den Abzug für die Tickets von 10 000 Franken akzeptieren. Die Mitgliedschaft im Executive Club sei dagegen «blosses Mäzenatentum ohne konkrete Gegenleistung».
«Nicht mit mir», sagte sich die Zürcher IT-Firma und zog den Fall bis ans Bundesgericht, von dem sie zumindest in dieser Sache recht bekam.
Beim Lesen des Gerichtsurteils vom 3. Mai ging mir spontan durch den Kopf, dass die Zürcher Veranlagungsbeamten die Steuerklärung der IT-Firma vermutlich an jenen Märztagen begutachteten, an welchen der achtplatzierte SCB in den Playoffs den erstplazierten ZSC aus dem Wettbewerb katapulierte. Mit 4:0, um es nochmals gesagt zu haben.
Na ja, der Fall reicht offenbar weiter zurück. So oder so zeige ich durchaus Verständnis, dass den Zürcher Steuerbeamten die Emotionen durchgingen. Es schickt sich nicht, als Zürcher Firma einen Berner Grossverein zu unterstützen und damit erst noch den eigenen Kanton um Steuereinnahmen zu bringen. Schliesslich, so wird sich der Zürcher sagen, fliesst via Finanzausgleich schon genug Geld von der Limmat an die Aare.
Nun das sehen Steuerverwaltung und Redaktion wohl etwas falsch. Die Sitzplätze sind ja nicht primär für Firmenbesitzer und es geht wohl auch nicht um die Unterstützung des Schlittschuhklubs.
Aber wie man so gelegentlich hören kann gibt’s auch in Bern des öftern grösser Aufträge zu verteilen. Da kann das für so ein Auftrag förderlich sein und dieser kann genügend Steuererträge generieren, dass sich das auch für die arme Zürcher Steuerverwaltung rechnet!
Immerhin das Bundesgericht sieht es wie Sie.
War der Schluss nicht ironisch gemeint?
Eigentlich schon, Herr Müller. Aber das mit der Ironie ist halt manchmal so eine Sache.