Sexuelle Gewalt, Cybermobbing und Staatsanwälte

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Eine Meldung wie ein grosses Aufatmen. Die Zürcher Jugendstaatsanwaltschaft hat ihr Verfahren gegen ein 15-jähriges Mädchen wegen der Herstellung von Kinderpornographie eingestellt. Der Fall sorgte vergangenen Dezember für Schlagzeilen. Ein Ex-Freund des Mädchens hatte das Video im Internet veröffentlicht, wo es sich schnell verbreitete. In der Folge eröffnete die Staatsanwaltschaft ein Verfahren – nicht nur gegen einige Teenager, die den Film auf ihrem Smartphone gespeichert hatten, sondern auch gegen das Opfer, wegen der Herstellung von Kinderpornographie.

Diese Ermittlungen wurden nun eingestellt, wie «20 Minuten» berichtete. Dabei kam ein Artikel im Jugendstrafrecht zur Anwendung, der dies ermöglicht, wenn eine angeschuldigte Person von den Folgen ihrer Tat so schwer betroffen ist, dass eine Strafe unangemessen wäre. Dennoch fragt man sich, wie die Jugendanwaltschaft überhaupt auf die Idee kommen konnte, ein Verfahren gegen das Opfer einer solch perfiden Attacke zu eröffnen. Dies, weil das Mädchen den Film eben nicht nur auf ihrem Smartphone behalten, sondern weitergegeben habe, so erklärte mir der Sprecher der Zürcher Jugendstaatsanwaltschaft.

Das Mädchen filmt sich also selbst, schickt den Film ihrem Freund und macht sich so strafbar. Die Beziehung geht auseinander und der Freund rächt sich, indem er das Material veröffentlicht. Während die Polizeibehörden damals laut einem Bericht von «20 Minuten» weiterführende Informationen zum möglichen Täter dankend ablehnte, zeigte die Zürcher Staatsanwaltschaft keinerlei Pardon und macht das Opfer dieses krassen Falls von Cybermobbing gleich noch mal zur Täterin. Auch wenn man das Verfahren inzwischen eingestellt wurde: Wie kann es sein, dass ein Mädchen, mit dem auf so erniedrigende Weise umgesprungen wurde, jetzt auch noch für das, was ihr angetan wurde, verantwortlich gemacht werden soll?

Wir alle wissen, dass Justiz nicht immer gerecht ist und wir wissen ebenfalls, dass das Internet unter juristischen Gesichtspunkten tatsächlich Neuland ist – denn die Mühlen der Justiz mahlen langsam und erfassen nur das, was in ihre schwerfälligen Greifzangen passt. Das Internet hingegen ist schnell und mobil und deshalb sind die Straftatbestände in vielen Fällen nicht nachzuweisen und deshalb auch nicht verfolgbar. Das ändert aber nicht am moralischen Bedürfnis  nach Strafen für jene, die Unrecht tun und nicht jene, an denen Unrecht begangen wird. Besonders, wenn das Opfer auf solch perfide Weise blossgestellt wird – man kann sich ausmalen, welche Langzeitfolgen diese Cybermobbing-Attacke auf die junge Frau haben wird.

Der Fall erinnert ein bisschen an Steubenville. Die US-amerikanische Kleinstadt wurde zum Begriff, nachdem verschiedene Mitglieder des örtlichen Highschool-Football-Teams eine Sechzehnjährige vergewaltigt und Filme davon übers Internet verbreitet hatten. Das Mädchen war während Stunden bewusstlos gewesen und die Footballspieler brüsteten sich über Social Media damit, dass sie das Mädchen vergewaltigt hatten. In der Folge wurden zwei Täter identifiziert. Die Berichterstattung grosser Medienhäuser wie CNN konzentrierte sich vor allem darauf, wie dieser Vorfall die gloriose Zukunft der Sportler nun überschatten könnte. Im März erhielten die beiden die Minimalstrafen.

Ganz anders ein Mitglied der Hackergruppe Anonymus, der die Website der Footballmannschaft gehackt hatte, um auf den Fall aufmerksam zu machen und zu zeigen, dass ein Grossteil des örtlichen Footballteams bei der Attacke auf das Mädchen beteiligt gewesen war. Der Hacker bekam später Besuch vom FBI, wurde verhaftet und muss nun damit rechnen, eine saftigere Strafe aufgebrummt zu bekommen, als die Vergewaltiger selbst. Denn das amerikanische Justizsystem scheint Penetration von Computern für sensibler zu halten, als die Penetration einer bewusstlosen Sechzehnjährigen. Genau so wie das schweizerische Justizsystem das Opfer ohne Wimpernzucken erst mal zur Täterin macht in Ermangelung eines echten Täters. Der Ex-Freund, welcher den Film des Mädchens aufs Netz stellte, wurde nämlich nicht belangt – obschon «20 Minuten» und einige User der Newsplattform der Polizei Informationen über den Übeltäter zuspielen wollten. Was genau gelaufen ist, darauf wollte die zuständige Behörde aus «Datenschutzgründen» nicht weiter Auskunft geben. Wenn Datenschutz wichtiger ist als Opferschutz, in einer Zeit, da sowohl Geheimdienste wie auch Firmen ungebremst Daten sammeln und auswerten dürfen, dann stimmt etwas Grundsätzliches nicht mit diesem System.

Symbolbild oben: Bildschirmfoto einer jungen Frau, die sich selbst fotografiert. (Flickr/Amy Loves Ya)

38 Kommentare zu «Sexuelle Gewalt, Cybermobbing und Staatsanwälte»

  • Joerg Hanspeter sagt:

    Nach Ihrer Logik müsste also ein Dieb, dem die Beute gestohlen wird, zwangsläufig straffrei bleiben? Hier wurde ganz einfach bei der Verfolgung einer möglichen Straftat (Mobbing o.ä.) eine zweite Straftat (Herstellung/Verbreitung von Kinderpornografie) entdeckt. Die einzige Frage, die hier offen bleibt, ist der Tatbestand Herstellung von Kinderpornografie. Ich denke nicht, dass es der Wille des Gesetzgebers war, das Fotografieren oder Filmen des eigenen Körpers (in welcher Form auch immer) zu verfolgen, die anschliessende Verbreitung (an den Freund geschickt) allerdings schon.

  • Olaf sagt:

    Fr. Binswanger da bringen Sie ein paar Dinge aber ein wenig durcheinander. Sie schreiben: „Wie kann es sein, dass ein Mädchen, mit dem auf so erniedrigende Weise umgesprungen wurde, jetzt auch noch für das, was ihr angetan wurde, verantwortlich gemacht werden soll?“

    Nun, das Mädchen wird nicht für das was ihr angetan wurde verantwortlich gemacht. Das wurden die Jungs. Ob deren Strafe angemessen ist, ist eine andere Frage.

    Das Mädchen wurde für die Verbreitung von Kinderpornografie angezeigt. Das ist ein Offizialdelikt (wie bereits von anderen erwähnt) und wird automatisch verfolgt.

    Ich finde in diesem Fall hat unser Rechtssystem grundsätzlich gut funktioniert, v.a. auch da die Anklage gegen das Mädchen fallengelassen wurde (was ebenfalls im Einklang mit unserem Rechtssystem ist). Über das Strafmas der Jungs kann man wie gesagt diskutieren.

  • feldmann irene sagt:

    datenschutz vor opferschutz??? naive, verliebte jugendliche sind oft nicht in der lage, die weitläufigkeit einer situation abzusehen, wo bitte sind die eltern?? welche die PFLICHT haben, ihre kinder zu erziehen und ihnen vor allem klar zu machen das, diese welt mit einer gewissen vorsicht und regelmässigem atmen genossen werden sein soll……wer vertrauen missbraucht muss bestraft werden!! nur so verändert sich die gesellschaft!!!

  • feldmann irene sagt:

    mit SCHLUSS-satz meinte ich frau m. binswangers artikel!!!!

  • Adrian Engler sagt:

    Man sollte zwei Dinge nicht verwechseln. Wenn eine Person vergewaltigt wird und sich Bilder davon verbreitet, ist sie offensichtlich ein Opfer, und es wäre absurd, ein Verfahren gegen sie einzuleiten.

    Wenn eine minderjährige Person aber selbst von sich pornographische Bilder erstellt und diese an andere versendet, hat sie damit etwas Illegales getan und ist somit nicht Opfer, sondern Täterin. Wenn die Bilder dann später noch weiter verbreitet werden als sie ursprünglich wollte, ist sie zusätzlich auch noch zum Opfer einer Straftat geworden, aber am ursprünglichen Vergehen ändert das nichts.

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