Zu banal
Für den Richter nicht der Rede wert: «Shake It Off» von Taylor Swift. (Video: Youtube)
Was ist das Banale, meine Damen und Herren? Das Banale in der Kunst? Nun, Kunst sollte ihren Rezipienten, sofern sie was taugt, den Weg zu inneren Orten weisen, an denen sie an das Substrat menschlichen Verständnisses, menschlicher Intuition und menschlicher Erfahrungen rührt. Das habe ich irgendwo im Internet aufgeschnappt. Oder das: Grosse Kunst schenkt uns Einsichten und Empfindungen, die als Axiome der menschlichen Natur in all ihren wunderbaren und widerwärtigen Spielarten gelten dürfen: Wir erfahren etwas über primäre zwischenmenschliche Beziehungen, über universelle, ewig gültige ethische Entscheidungen, über authentische, nicht manipulierte Emotionen.
Und offenbar erfahren wir dies nicht – bei Taylor Swift. Jedenfalls nach Auffassung jenes Richters, der, wie die BBC unlängst meldete, in Swifts Songzeile «Playas, they gonna play, and haters, they gonna hate» (aus dem Swift-Stück «Shake It Off») keine Urheberrechtsverletzung erkennen konnte, mit der Begründung, diesem Text fehle «ein Minimum an Kreativität und Originalität», er sei als Gegenstand einer Urheberrechtsauseinandersetzung schlicht zu banal. Ein Pyrrhussieg, falls es jemals einen gab! Inspiriert vom Geiste dieses Richters folgen hier fünf weitere Phänomene, bei denen es aufgrund ihrer essenziellen Banalität egal ist, ob sie kopiert werden:
Jede Band, die (immer noch) klingt wie Oasis.
Food Bloggers. Und Vloggers. Wenig ist unorigineller als die Instagramisierung des Essens.
Influencers. Sehen ohnehin alle aus, als wären sie von irgendeinem Fliessband gefallen.
Bücher von Joachim Meyerhoff.
Crocs. – Nein, halt, doch nicht. Das Grauenhafte ist ja nicht identisch mit dem Banalen.
7 Kommentare zu «Zu banal»
Dann schon besser. Marianne Sägebrecht interpretiert in Rosenheim den ‚Alabama Song‘. „Well, show me the way, to the next whisky bar. Oh, don’t ask why, oh, don’t ask why. – I tell you, i tell you, i tell you we must die“ …
Kunst ist dann „gross“, wenn sie Kultur ist. Und zu Kultur wird Kunst nur, wenn sie die Menschen zu beeinflussen vermag. Da Taylor Swift viele junge Menschen beeinflusst, ist ihre Kunst auf jeden Fall Kultur und damit „gross“, egal, mit welch trivialen Mitteln sie arbeitet.
Hochgeistigen Quatsch zusammenschreiben, der von niemandem verstanden wird oder der allen viel zu anstrengend ist, um sich mit ihm auseinander zu setzen, kann keinen Einflusss auf den Menschen ausüben (weil er nicht verbreitet wird) und ist deshalb reine Selbstbefriedigung des Künstlers. Solche „Ergüsse“ bleiben reine Kunst, schaffen es nicht, Kultur zu werden.
Quatsch, bloss weil etwas als Massenware konsumiert wird, ist es nicht Kunst. Sonst wäre der Blick und 20 min Kunst. Und natürlich auch Schoggiosterhasen.
Andererseits leugnen wohl nicht mal Sie, dass Picasso Kunst ist, obwohl die wenigsten Menschen einen Picasso zu Hause haben, geschweige denn „verstehen“.
Sollte jemand den „hochgeistigen Quatsch“ nicht verstehen, so bleibt immer noch die Sprache, der Stil, das Formelle, die sehr wohl Einfluss auf den Leser haben. Persönlich las ich einmal die Vorrede zur Phänomenologie des Geistes von Hegel. Zugegebenermassen verstand ich wenig, und beim folgenden Hauptteil gab ich auf. Aber Hegels Sprache in der Vorrede war absolut faszinierend, m.E. etwas vom Besten in deutscher Sprache überhaupt. Ist das nun deshalb keine „grosse“ Kunst? Vielleicht denken Sie mehr an Autoren wie Sartre. Was mich indes einmal mehr irritiert, wenn Herr Tingler schreibt: „… Kunst … sofern sie etwas taugt …“. Ich verstehe nicht, ob das subjektiv (und damit etwas anmassend) oder objektiv (und damit unmöglich) gemeint ist. Logisch ist: subjektiv. Gebe ich gern zu.
Nachtrag: Es ist nicht Herr Tingler, der das von mir oben Zitierte schreibt, sondern Herr Tingler hat dasselbe im Internet aufgeschnappt (treffender Ausdruck), zitiert also selber aus dem Universum oder dem unkontrollierten (und deshalb m.E. gefährlichen, selbst wenn man die Voltaire’sche Redefreiheit hochhält) Schwarm des Internets. Bin reingefallen. Diesbezüglich sollte man in diesem Blog stets grosse Acht geben. 🙂 Gerne hätte ich (vonwegen „hochgeistigem Quatsch“ – das ist anmassend!) noch etwas Passendes von Emil A. zitiert, dessen Opa mein Uropa war, wie sich inzwischen herausgestellt hat, aber das würde ziemlich angeberisch wirken, denke ich. Aber wäre etwas für humorlose Schwule. Soll es ja geben, auch ohne eine Schublade schreinern zu müssen.
Vielleicht ist die Legaldefinition des Werkbegriffs im Schweizer Recht von Interesse:
„Werke sind, unabhängig von ihrem Wert oder Zweck, geistige Schöpfungen der Literatur und Kunst, die individuellen Charakter haben“ (Artikel 2 Absatz 1 des Urheberrechtsgesetzes).
Gesetzesartikel dürfen erstaunlicherweise beliebig kopiert werden. Ich weiss nicht, ob es bei Swift am Geistigen, am Schöpferischen oder an der Individualität (oder überhaupt am Tatbestandselement der Kunst) gefehlt hätte – bei hypothetischer Anwendung des Schweizer Rechts, zumal ein britischer Richter sehr viel mehr Spielraum hat als ein kantonaler oder eidgenössischer, sage ich jetzt mal etwas platt. Das Urheberrecht als Teil des Immaterialgüterrechts ist aus meiner Sicht sehr schwierig zu verstehen.
Und da waren auch noch all die Leute, die davon ausgehen, das ein „Bestseller“ unbedingt gleichbedeutend mit großer Kunst ist. Kommerz und Kunst sind selten vereinbar. (Obschon bei vielen Produkten der kommerzielle Erfolg eine hohe Kunst ist…)