Willst du mit mir gehen?

Da wars noch einfach: Ja oder Nein ankreuzen, und schon hatte man eine neue Beziehung geschlossen – oder verbockt. Montage: Nathalie Blaser
Bisweilen widmen wir uns in dieser Rubrik der fortschreitenden Kommodifizierung der zwischenmenschlichen Beziehungen, meine Damen und Herren. Und damit ist ja nicht nur die romantische Beziehungsanbahnung über die Marktplätze des Online-Dating gemeint, sondern auch die Bewirtschaftung von Freundschaften, Bekanntschaften und professionellen Kontakten, fachsprechlich «networking» genannt. Für all diese Arten der Kontaktpflege gibt es mehr Börsen und (virtuelle) Marktplätze denn je. Und auf Märkten muss man sich anbieten …
Eine Anfrage reicht
Nein, halt. Muss man nicht. So benehmen sich bloss manche Zeitgenossen. Sie wissen schon: die Sorte, die einem wieder und wieder Verlinkungsanfragen schickt, also Quasi-Einladungen per Mail, sich über soziale Netzwerke zu verbinden. So eine Anfrage begründet keinerlei Antwortpflicht oder sonstige soziale Verpflichtung, selbst wenn man den Absender kennt. Der Absender sollte sich bewusst sein, dass viele Empfänger derartige Anfragen gar nicht anschauen oder gar als eine Art Spam betrachten. Falls also aus welchem Grund auch immer keine Antwort erfolgt, sollte man als Versender einer Verlinkungsanfrage von einer erneuten Anfrage absehen. Wenn man mit der angefragten Person leidlich gut bekannt ist, kann man sich natürlich persönlich erkundigen. Aber bitte ohne das Gegenüber in einen Rechtfertigungszwang zu bringen. So pflegt man keine Kontakte.
2 Kommentare zu «Willst du mit mir gehen?»
Ich war bisher der Meinung, dass Portale wie Facebook, Xing, LinkedIn diese Anfragen automatisch ohne Zutun des Benutzers verschicken, und habe sie deswegen immer ohne jede Reaktion gelöscht. Stimmt das nicht? Kann es wirklich sein, dass es Menschen gibt, die ihr LinkedIn-Konto immer wieder auffordern, mich an die „Vernetzungsanfrage“ zu erinnern?
Das wäre dann wirklich ein starkes Stück…
Wo ist der Inhalt zum Titel und Einführung?