Rettet die Schweiz!

homo-ehe

Heute ist der Internationale Tag des Gedenkens an die Opfer des Holocaust, meine Damen und Herren. Zu den Opfern der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft gehörten, lange totgeschwiegen, auch homosexuelle Menschen. Heute leben wir in einer Zeit, in der die Homo-Emanzipation in der westlichen Welt grosse Fortschritte gemacht hat: So viele Länder wie nie führten 2015 die Homo-Ehe ein, sie gilt nun unter anderem auch in den USA, Luxemburg, Irland und Mexiko. Gerade sind in Italien Zehntausende für die Homo-Ehe auf die Strasse gegangen. Und bei uns? Wie ist es um die Rechte homosexueller Menschen heute in der Schweiz bestellt, in unserem schönen Lande, das zu Recht stolz sein kann auf seine Geschichte des Liberalismus, der dafür verantwortlich ist, dass hierlands die säkulare aufgeklärte Volksherrschaft zu ihrer weltweit schönsten Ausprägung gefunden hat? Wie ist die Lage?

Wer sich mit dieser Frage auseinandersetzt, kommt nicht umhin, sich mit der CVP-Initiative zu befassen, die unter dem irreführenden Titel «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe» am 28. Februar zur Abstimmung gelangt. Die Initiative will angeblich die Benachteiligung von Ehepaaren gegenüber Konkubinatspaaren bei der direkten Bundessteuer aufheben. Und so ganz nebenbei eine überflüssige, rückständige, diskriminierende, religiös fundamentierte Ehedefinition in unsere schöne, freiheitliche Bundesverfassung schmuggeln, eine Festschreibung der Ehe als «Lebensgemeinschaft von Mann und Frau». Also eine Legaldefinition des Instituts «Ehe» ungefähr von jener Qualität, wie sie in den USA unlängst vom Obersten Gerichtshof als verfassungs- und menschenrechtswidrig entsorgt wurde. Eine Definition, die dem Gesetzgeber ohne Verfassungsänderung keine Möglichkeit lässt, die Eheschliessung auch gleichgeschlechtlichen Paaren zu ermöglichen.

Parlament und Bundesrat empfehlen deshalb die Ablehnung der Initiative. Ebenso dagegen sind FDP, SP, Grünliberale und Grüne. Und auch im Volke regt sich Widerstand. Es ist erfreulich zu sehen, wie in unseren Zeiten des vermeintlichen Selfie-Narzissmus und Politik-Abstands mal wieder Menschen parteiübergreifend für ein emanzipatorisches Anliegen auf die Strassen und in die Städte gehen – wie letzte Woche in Zürich das Bündnis «Gemeinsam weiter».

Dessen Argument der «Steuergeschenke für wenige» ist freilich kein Grund gegen die Initiative. Es ist wurscht, ob die Heiratsstrafe heute «nur noch» rund 80’000 «gut verdienende» Paare betrifft; sie ist eine Ungleichbehandlung und als solche abzuschaffen. Und aus ebendiesem Grunde der Diskriminierung ist eben allerdings auch die CVP-Initiative strikt abzulehnen (wie das Bündnis ebenfalls darlegt): Die CVP-Initiative verletzt auf krasse Weise die Einheit der Materie. Hier werden Sachen miteinander verbunden, die nichts miteinander zu tun haben: die Heiratsstrafe und die Öffnung der Ehe. Die Initiative betreibt Etikettenschwindel; sie will dem Schweizer Stimmvolk verunmöglichen, getrennt darüber abzustimmen, ob die Heiratsstrafe abgeschafft und die Ehe auch für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet werden soll.

Die Homo-Ehe nimmt niemandem was weg. Es geht nicht um Privilegierung, sondern um Gleichberechtigung. Und jetzt will die 12-Prozent-Partei CVP aus religiösen Gründen ein faktisches Verbot der Homo-Ehe in der Schweiz erschleichen. Das hat Westeuropa noch nicht gesehen. Religion hat in der Verfassung eines aufgeklärten, säkularen Staates wie der Schweiz nichts zu suchen.

Die perfide Strategie der CVP, über die Hintertür ein überkommenes Familienbild in der Verfassung verankern zu wollen, passt zur Doppelgesichtigkeit dieser Partei, die sich gesellschaftlich gern progressiv gibt und ihr Banner auf Gay-Pride-Paraden hochhält, nur um dann hinter dieser Larve eben ab und zu eine Art Rechtskatholizismus Churer Prägung hervorlugen zu lassen. Es ist diese strategisch platzierte, bloss gelegentlich aufblitzende Homophobie von der Machart eines Christophe Darbellay, die ein Klima bereitet, ein Klima, das den gesellschaftlichen Fortschritt behindert und vor dessen Hintergrund Extremisten wie Bischof Huonder überhaupt den Mund aufmachen. Apropos: Noch ein Wort zum Scheinargument, dass aus der Homo-Ehe keine Kinder hervorgingen: Die Ehe wird vom Gesetzgeber korrekterweise nicht als Reproduktionsgemeinschaft definiert. Sonst müssten ja kinderlose Ehepaare sanktioniert werden. Nein, die Ehe wird als Einstands- und Verantwortungsgemeinschaft staatlich gefördert. Das ist auch richtig so. Und Nachwuchs ist als solcher separat zu fördern. In welcher Konstellation auch immer er auftritt und grossgezogen wird. Es ist alles so einfach, nicht wahr?

Bild oben: Amy DeGiulio dekoriert in ihrem Sugar Flower Cake Shop in New York eine Hochzeitstorte für ein homosexuelles Paar. Foto: Mary Altaffer (AP)

39 Kommentare zu «Rettet die Schweiz!»

  • maurus candrian sagt:

    hervorragender artikel. die einst inhaltlich recht gute partei ist heute, im 3. jahrtausend, eigentlich nur noch eine weitgehend von hinterwäldlern + „katholischen svp’lern“ gesteuerter anachronismus. eigentlich schade

    • Meinrad Angehrn sagt:

      Ja, schade, Herr Candrian! Gerade auch im St. Gallerland … Aber „weitgehend“ finde ich ein bisschen übertrieben, angesichts der vielen, zum Teil heimlichen Überläufer zur SVP, was selbstredend auch schade ist.

  • Stefan Reber sagt:

    In diesem Zusammenhang möchte ich auf die evangelikalen Christen in den USA hinweisen die versuchen:
    1. durchzusetzen das evangelikal christliche Standesbeamte homosexuelle Pärchen nicht trauen müssen (prominenter Fall: Kim Davis).
    2. durchzusetzen das evangelikal christliche Firmenbesitzer Abtreibungen via Obama Care nicht finanzieren müssen (prominenter Fall: Hobby Lobby).
    3. mittels Klagen ihr “Recht auf Diskriminierung von Homosexuellen“ in die Verfassung zu schreiben (auf Staats und Bundes Ebne).
    4. Den Sexualunterricht in der Schule abzuschaffen (bekannter Fall: Sarah Palin)

  • Anh Toàn sagt:

    „Die Ehe wird vom Gesetzgeber korrekterweise nicht als Reproduktionsgemeinschaft definiert. Sonst müssten ja kinderlose Ehepaare sanktioniert werden. Nein, die Ehe wird als Einstands- und Verantwortungsgemeinschaft staatlich gefördert.“

    Im ZGB steht das Eherecht als Erster Abschnitt unter dem Familienrecht: Mit der Ehe wird eine Familie gegründet und bei Familie geht es um Kinder, bzw. um Feststellung der Vaterschaft: Mann und Frau (oder Frau und Frau oder Mann und Mann) sind ein Ehepaar, keine Familie im eigentlichen Wortsinn.

    • Eos sagt:

      Zu unserem Glück ist das Recht nicht statisch. Sind Sie nicht auch froh, dass die Revision des Eherechts (v.a. die Wirkungen der Ehe und das Güterrecht) zum 1.1.1988 in Kraft getreten ist? Zudem ist im ZGB die Erste Abteilung des Familienrechts das Eherecht, die Zweite die Verwandtschaft (samt Kindsrecht) und die Dritte der Erwachsenenschutz. Vgl. „Das Recht auf Ehe und Familie ist gewährleistet“ (Art. 14 BV). Die Vorlage will eine Ausweitung der geltenden Ehefreiheit verbieten, was bei den Freiheitsrechten unserer Bundesverfassung nichts verloren hat.

  • Küng sagt:

    Die CVP Initiative verletzt auf krasse Weise die Einheit der Materie….
    Nein, sie umschreibt heutiges Recht. Wenn eine so grosse Mehrheit für eine „Ehe für Alle“ ist, warum sind dann die 100’000 Unterschriften noch nicht gesammelt? Das eine schliesste das andere nicht aus. Starten Sie eine Initiative und versuchen Ihr Glück. Es sind ja alle dafür, schreiben Sie.

  • Peter sagt:

    Dann lesen Sie mal den ersten Satz in der Präambel der Bundesverfassung oder den Text unserer Nationalhymne.
    Auch ich finde, dass Religion und der Staat getrennt werden müssen. In der Schweiz scheint dies jedoch ein schwieriges Unterfangen zu sein.

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