Zivilcourage statt Täterschutz
In Bern geht ein Frauenhasser um. Falls sie keine Frau oder noch nie auf eine solche Figur gestossen sind: Das sind Männer, mit denen Aggression und sexuelle Frustration durchgehen, und für die alles Übel dieser Welt die Frau an sich ist, also jede Frau. Ausser vielleicht Mutti. Und so ziehen sie durch die Strassen und beschimpfen wahllos weibliche Wesen als hässliche Nutten, Schlampen und Ähnliches. Am liebsten gehen sie auf junge und attraktive Frauen zu, weil die sich selten wehren und leicht einzuschüchtern sind.
So auch der Aggressor in Bern, der in öffentlichen Verkehrsmitteln und auf offener Strasse sein Unwesen treibt. Einige der verbal Attackierten haben sich aber nun mit den Mitteln öffentlicher Kommunikation zur Wehr gesetzt: Auf Plakaten warnen sie vor dem Frauenhasser und seinem aggressiven Verhalten. Dies sei kein Aufruf zur Gewalt, heisst es auf dem Plakat, sondern eine Aufforderung an Mitreisende, Zivilcourage zu zeigen, sich hinter die angegriffenen Frauen stellen und dem Aggressor signalisieren, dass man solches Verhalten nicht toleriert.
Doch nun sind die Frauen wegen der Plakate in Konflikt mit der Polizei gekommen. Den jungen Mann mit Namen und Bild zu outen verletze seine Persönlichkeitsrechte, hiess es, ausserdem sei wildes Plakatieren illegal. Gegen den Mann vorgehen könne man allerdings auch nicht, da keine Strafanzeige vorliege.
Die Polizei muss sich zweifellos an die Gesetze halten. Doch was, wenn Gesetze die einzig vernünftige Reaktion auf einen solchen Frauenhasser verhindern, nämlich die Aufforderung zur Zivilcourage? Mit dem fadenscheinigen Argument, wildes Plakatieren sei illegal? Was, wenn Gesetze letztlich die Täter schützen?
Ich habe keine Ahnung, wie gefährlich der Berner Frauenhasser ist. Aber ich kenne den Typus. Meistens sind sie lästig, aber harmlos, weshalb auch niemand das Gefühl hat, man müsse gegen so einen vorgehen.
Und genau das ist falsch. Ich glaube, hier wäre Zivilcourage angezeigt, und zwar von den Männern. Nicht nur, weil es ritterlich ist, sich in einem solchen Fall vor die Frau zu stellen. Sondern weil Frauenhasser nur auf Männer reagieren. Wehrt man sich als Frau, wird man nur weiter beschimpft. Stellt sich aber ein Mann entgegen, ist es meistens aus mit der grossen Klappe. Und wenn ein Aggressor lernt, dass auch sein eigenes Geschlecht nicht gewillt ist, solches Verhalten hinzunehmen, hat das vielleicht zur Folge, dass er sich zurücknimmt.
Man mag von sozialer Kontrolle halten, was man will. Tatsache ist, dass der Mensch nicht nur ein Individuum ist, sondern auch ein Gruppenwesen. Es liegt in der Verantwortung aller, solchen Menschen zu zeigen, dass solches Verhalten eines Mannes nicht würdig und man deshalb nicht gewillt ist, es zu akzeptieren.
50 Kommentare zu «Zivilcourage statt Täterschutz»
Man kann den Urheberinnen dieses Plakats ja glauben, dass in diesem Fall der dargestellte Typ Frauen belästigt hat. Aber was wenn dies in einem ähnlichen Fall gar nicht zutrifft? Wenn der Hintergund eine Abrechnung, Mobbing o.a. ist? Dass die Polizei kein grünes Licht dazu geben kann, dass Personen mit Foto und anderen persönlichen Angaben öffentlich (zu Recht oder zu Unrecht) beschuldigt werden, ist für mich nachvollziehbar.
Es gibt kein Gesetz, das eine Aufforderung zur Zivilcourage verbieten würde. Verboten ist jedoch Selbstjustiz – dafür haben wir Polizei und Gerichte. Der Zweck heiligt halt nicht die Mittel – und ich bin froh, dass dem hier so ist.
Aber eigentlich geht es ja um Zivilcourage – und ja, da stimme ich Ihnen nur zu. Wenn man(n) für das faire Miteinander ein- und hinsteht, gewinnen alle. Das gilt nicht nur bei Frauenhassern sondern bei allen, die andere als Schuhabtreter oder sonstige Werkzeuge zu missbrauchen versuchen.
Ein guter Artikel. Tatsächlich nützt es nichts, wenn andere, ältere und selbstsicherere Frauen dazwischen gehen, es müssen Männer sein, die Zivilcourage zeigen. Die Reaktion der Polizei ist typisch; sich hinter Verordnungen verstecken und nichts tun. Denn wie zum Kuckuck soll man eine Anzeige machen. Gegen Unbekannt? als junge Frau würde ich mir vielleicht überlegen, eine Pfefferspray dabei zu haben, und ihn so kurzerhand zum Schweigen zu bringen – doch auch da schützt das Gesetz den Täter, und die Frau würde sich vorsätzlicher Körperverletzung schuldig machen. Das Plakat hingegen ist gut.
Vielleicht sind es aber auch nur Männer von der modernen „Gleichberechtigung“, den KESB, Vormundschaftsbehörden, Büros für „Gleichstellung“ usw die Schnauze voll haben…
Frau Biswanger, ich bin mit Ihnen grösstenteils einverstanden. Vielen Dank für diesen Kommentar. Enttäuscht bin ich jedoch, dass Sie das so von den Populisten besetzte Wort “Täterschutz” im Titel benutzen, um Ihr Missfallen kund zu tun, dass hier eben auch das gesetz eingehalten wird. Das haben Sie doch nicht nötig. Solch eine Plaktieraktion wäre ja auch ohne Bild und Namen des Täters möglich gewesen. Denn wenn er nicht “herumpöbelt” muss ja auch niemand wissen wie er aussieht. Wenn er rumpöbelt, dann weiss man auch ganz schnell, dass er dies ist, ohne vorher ein Foto gesehen zuhaben.