Schlechtes Benehmen auf offener Strasse

Wissen Sie, wer sich super gehalten hat, meine Damen und Herren? Dolph Lundgren. Das nur mal so vorneweg. Und nun zu was ganz anderem: Ich warte neulich so vorm Opernhaus Zürich aufs Tram; es ist Ferienzeit, aber irgendwie sind ziemlich viele Leute anwesend, es ist früher Abend, ein laues Lüftchen weht, und ich frage mich eben, ob Monaco eigentlich Mitglied der EU sei (nein), und was ist mit Andorra (nein) und San Marino (nein), da passiert Folgendes: Neben mir stehen zwei indifferente junge Frauen oder späte Teenager, wer weiss das heutzutage noch, die irgendein fettiges Pizza-Blätterteig-Dings essen, und dann: lässt die eine ihr Pizzadingknistertütchen seelenruhig zu Boden segeln. Siehe Bild oben.
Ich darf behaupten, dass ich in meinem Leben schon einiges erlebt habe, darunter die Umgangsformen von Bachmann-Preis-Juroren am Buffet und die Geburt eines Zebras in offener Savanne. Aber mit so ganz primitiv schlechtem Benehmen wie dem schamlosen öffentlichen Fallenlassen von Müll (in unserem Beispiel ungefähr drei Meter vom nächsten Abfalleimer entfernt) kann man mich immer noch schocken. Wenn Sie mich fragen, gibt es kaum ein deutlicheres Zeichen für trashige Kinderstube, als wenn jemand seinen Trash einfach auf die Strasse wirft. Jetzt aber will ich Sie fragen in unserer beliebten Reihe «Wie würden Sie entscheiden?»: Ist es okay, ja, mehr noch, angebracht, solche Leute auf ihre Verfehlung hinzuweisen – oder liegt darin eine unzulässige Einmischung in fremde Existenzen und Bevormundung von freien Bürgern durch andere freie Bürger? Die Verschmutzung des Trottoirs ist zwar unmanierlich, aber nicht illegal (korrigieren Sie mich, falls ich falsch liege). Oder ist das hier was anderes, weil es sich eventuell um nicht ganz erwachsene Personen handelte, bei denen wegen ihrer offenbar mangelnden Einsichtsfähigkeit und Reife noch eine Art von Jugendschutz greift? Oder müsste man da sogar noch strenger sein? Gerne erwarte ich Ihre Beiträge. Und falls Sie sich Sorgen machen wegen des umgreifenden allgemeinen Sittenverfalls und auch sonst, habe ich hier noch den passenden Twitter-Feed für Sie: Worry. Bis übermorn.
43 Kommentare zu «Schlechtes Benehmen auf offener Strasse»
Ein Hinweisen finde ich sinnvoll. Auch wenn man eventuell eine schnoddrige Antwort hinnehmen muss….:-)
Art. 10 APV der Stadt ZH: „Es ist verboten, öffentliches oder privates Eigentum zu verunreinigen, zu verändern oder zu beschädigen.“ Und Art. 26: „Verletzungen der Bestimmungen dieser Verordnung sowie städtischer Erlasse, die sich auf diese Verordnung stützen, werden mit Busse bestraft. In leichten Fällen kann anstelle einer Busse ein Verweis erteilt werden.“
Mit entsprechendem Hinweis wird jeder Abfallsünder, jede Abfallsünderin, dankbar sein, den m.E. berechtigten Verweis von privater Seite erhalten zu haben. Meistens hilft auch die Frage, ob man das im im eigenen Wohnzimmer auch tue.
Die besten Erfahrungen diesbezüglich habe ich mit einer demütigen Haltung gemacht: auflesen und überreichen mit Worten wie „ouh, da ist Ihnen was runtergefallen“ oder so. Das Gegenüber wird ziemlich perplex sein, vielleicht sich sogar noch bedanken. Aber wirkliches Verstehen kann man hier wohl nicht mehr verlangen – dafür ist der Zug wohl schon mit 3 Jahren abgefahren…
Das sogenannte „littering“, wie es in unsäglichem „Neudeutsch“ genannt wird, ist in diversen Gemeinden tatsächlich verboten. Es wird in der jeweiligen Polizeiverordnung geregelt, so dass eine Ordnungsbusse ausgesprochen werden könnte, falls ein Polizist zugegen wäre. M.E. sollte man solche Personen, egal ob es sich nun um Jugendliche, junge Erwachsene oder auch gar nicht mehr so junge Erwachsene handelt, unter Wahrung der eigenen Sicherheit durchaus freundlich aber bestimmt auf ihr Fehlverhalten ansprechen. Ein humorvoller Spruch wie „Sie haben da etwas verloren“ wäre gegebenenfalls hilfreich.
In die gleiche Kategorie fällt das liegenlassen von Gratisblättern im Zug oder im Bus. Und selbstverständlich ist es ein absolutes no-go den eigenen Trash gedankenlos (was denn sonst) zu Boden zu werfen. Wenn ich das beobachte, könnte ich die Wände hoch (was ja auch nicht geht). Allerdings verkneife ich mir, die Leute zurechtzuweisen… Gedanklich packe ich aber den virtuellen Baseball-Schläger aus; wie gesagt, virtuell.