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Constantin gegen den Rest der Fussballwelt

Mämä Sykora am Samstag den 17. September 2011

Er fordert, dass die Steuerbegüngstigungen der UEFA und FIFA aufgehoben werden: Christian Constantin gibt den Tarif durch, 10. Mai 2011.

Sion darf in der Europa League antreten, Sion darf doch nicht, dann doch wieder und schliesslich doch nicht. Ersatz Celtic, in der Qualifikation den Wallisern unterlegen, war am Donnerstag in Madrid chancenlos, während Constantin seinen Ruf festigte, und auch nach der juristischen Schlappe gegen die UEFA weitere Klagen ankündigte.

Das Enfant terrible des Schweizer Fussballs macht sich damit nicht viele Freunde. Mit dem Verband führt CC seit Jahren mit beachtlichem Erfolg einen offenen Kleinkrieg, nun nimmt er sich grössere Gegner vor. Er tut dies zwar vorwiegend, um für seinen Verein jeden möglichen Vorteil zu erstreiten, gleichzeitig sieht er sich aber auch als eine Art moderner Michael Kohlhaas, der sich nicht mit Ungerechtigkeiten jeglicher Art abfinden will.

Zu diesem Zwist führten unterschiedliche Ansichten darüber, welches Recht im Fussball angewendet werden soll. Während die Swiss Football League (SFL), die UEFA und die FIFA der Ansicht sind, wer bei ihnen mitspielen will, habe auch ihre eigenen Regeln zu befolgen, sieht der Walliser Sonnenkönig nicht ein, weshalb sich der Fussball über geltende Gesetze hinweg setzen darf, die für alle anderen Personen und Unternehmen Gültigkeit haben.

Unterschiedliches Recht für Fussball- und für Zivilleben

In der Tat werden findige Juristen diverse Ungereimtheiten in der fussballerischen Gesetzgebung finden. Eine erste leichte Erschütterung der bis anhin als in Stein gemeisselt geltenden eigenen Gesetze des Fussballs erreichte der Servette-Profi Georges Perroud, den der Verein nur für eine hohe Ablösesumme ziehen lassen wollte. 1972 reichte Perroud Klage ein und das Bundesgericht entschied – viele Jahre vor Bosman – dass Ablösesummen widerrechtlich seien.

Der Effekt blieb vorerst gering. «Ich rege mich über diesen Fall nicht auf», verkündete Nationalliga-Präsident Lucien Schmidlin. «Und zum Pressieren zwingt mich auch nichts.» Und gar kein Verständnis für den Vergleich mit der Sklaverei zeigte FCZ-Patron Edi Naegeli, weil «diese Sklaven ja gewiss nicht in Verhältnissen leben, wie sie in Onkel Toms Hütte geschildert werden».

Selbst die Kluboberen akzeptierten, dass in Fussball und Zivilleben unterschiedliche Rechte gelten. Trotz des Urteils des Bundesgerichts veränderte sich bis zum Bosman-Urteil diesbezüglich nichts. Erst jenes löste eine Revolution aus, deren Folgen längst nicht alle nur positiv beurteilen, weil u. a. bei Arsenal gegen Inter Mailand plötzlich kein einziger Spieler aus dem Land der Vereine mehr auf dem Platz stand.

CC will den Weltfussball zu Fall bringen

Nun schickt sich also CC an, diese Revolution zu Ende zu bringen. Er akzeptiert es nicht, dass etwa das Sport-Schiedsgericht CAS, bei dem «gewisse Richter mit Sportverbänden verbunden» sind, ein Urteil fällen darf, obwohl die private Gerichtsbarkeit des Sports nicht dem Zivilrecht des Staates entspricht. Es deutet vieles auf einen langen juristischen Kampf hin, der nicht nur für den FC Sion Folgen haben könnte, sondern die gesamte Fussballwelt auf den Kopf stellen könnte.

Ähnliche unliebsame Angriffe konnten die grossen Verbände bislang abwehren. Etwa die Klage des belgischen Vereins Charleroi, der Entschädigungen für seine in Länderspielen verletzten Spieler forderte, der aber mit Zahlungen ruhig gestellt wurde. CC wird sich damit nicht abfinden. Nach der empfindlichen Niederlage gegen die UEFA hat er es sich zum Ziel gesetzt, nicht weniger als das wacklige juristische Konstrukt des Weltfussballs zu Fall zu bringen. Er setzte gar noch einen drauf und forderte den Bundesrat auf, die Steuerbegünstigungen für die UEFA und die FIFA aufzuheben. In dieser Rolle als von vielen gefürchteter Unruhestifter gefällt sich Constantin sehr und er wird nicht eher ruhen, bis er für den FC Sion das Beste herausgeholt hat und vor allem eine Antwort auf die eine grosse Frage erhalten hat, um die es schliesslich geht: Dürfen im Fussball eigene Gesetze gelten?

Was denken Sie, liebe Leser? Ist CC lediglich ein ewiger Krawallmacher? Oder ist es an der Zeit, die Verbände dazu zu bringen, sich an geltendes Zivilrecht zu halten? Ist das im Fussball überhaupt möglich?

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138 Kommentare zu “Constantin gegen den Rest der Fussballwelt”

  1. Wir sind 100% mit DIR Constantin!!! Gib ALLES!!! brich diese Mafia Mauer ab!
    Marcel Kocaman
    Wetzikon ZH- im Moment in Nepal
    PS: nehme jegliche verantwortung von gebrauch “Mafia mauer¨

  2. Ronny Fuss sagt:

    Spielt doch einfch Fussball!

  3. Nino sagt:

    Der FC Sion hat sich mit Aufnahme- und Vereinsbedingungen als Mitglied von SFV, UEFA, FIFA etc. einverstanden erklärt. Jeder Club muss sich als Mitglied diesen zugegeben relativ zentralistischen Regeln unterordnen, will er als Teilnehmer dieser Verbände seine Spiele bestreiten. Ohne diese Regeln wäre wiederum ein weltweiter Fussballbetrieb gar nicht möglich. Zur Mitgliedschaft wird niemand gezwungen. Die Mitgliedschaft ist eine Win Win Situation für Clubs und Zuschauer. Der FC Sion kann jederzeit einem einem anderen, einem alternativen Fussballverband beitreten. Aus rechtlicher Sicht hat Constantin vermutlich nicht ganz unrecht, er soll sich jedoch aus sportlicher Sicht an die Verbandsbestimmungen halten. Würde jeder Verein auf Staatsrecht pochen, dann wäe jedes Spiel ein Rechtsfall, ich liebe aber mehr den Fussball.

    • Mike sagt:

      super beitrag…du spichst mir aus der seele.

      ich finde constatin ist nicht mehr tragbar – ich befürchte sogar das wird noch weitreichende folgen haben! hoffentlich nur für den fc sion und nicht den SFV!

      danke cc!

      • Josef Blocher sagt:

        Richtig, CC ist untragbar, denn er blendet schlicht aus, wie viele in diesem Blog auch; das Vereinsrecht ist Zivilrecht unterstellt. Wenn also das Vereinsrecht, in diesem Fall das der Uefa, das Zivile recht einhält, haben die Vereine, in diesem Fall CCs FC Sion, sich dem Vereinsrecht zu beugen. Die Klubs sind vertragsrechtliche Pflichten gegenüber der Uefa eingegangen; nur ein Ignorant wie CC glaubt, dies negieren zu können. CC hat schon einmal den FC Sion in den Abgrund getrieben und wird es dank seiner paranoiden Selbstüberschätzung auch diesmal wieder schaffen. Ihm geht es nicht um den Fussball, sondern um Rechthaberei. Er steht in der Ecke, und kommt da nicht mehr raus.

        • Ruud van Deursen sagt:

          Ich denke, ich schreibe auch mal etwas in diesem Blog. Denn im Gegensatz zur allgemeinen Meinung (Statuten haben keine Bedeutung wenn ein Zivilgericht einen Entscheid fällt) werden den Statuten, insbesondere in Bezug auf die Artikel bzgl. Schiedskommissionen sowie deren zeitlichen Ablauf (e.g. FIFA Art. 63, UEFA Art. 61), vom Bundesgericht eine wichtige Bedeutung zugeteilt (e.g. Entscheid BG 4A_460/2008). Explizit wurde darauf hingewiesen, dass die Statuten für jedes Mitglied nach Beitritt eine zwingende Gültigkeit haben und dass auch FIFA- und UEFA-Statuten im tieferen Verband gelten. Ich verstehe den oben genannten Entscheid mit der Verweisung auf die Artikel 63/61 nur auf einem Weg: er ist die Bestätigung dass man Statuten ausnahmslos einzuhalten hat und man insbesondere keine ordentlichen Zivilgerichte anrufen darf wenn es um Sportangelegenheiten (auch Lizenzen, Sportteilnahme) geht, bevor der internen Rechtsweg abgeschlossen ist UND die Berufung beim CAS eingereicht ist (danach darf man laut CAS aus zeitlichen Gründen ein Superprovisorium beantragen). Im Falle von Sion liegt aber bereits einen Gerichtsentscheid vom Kantonalgericht Vaud vor, bevor die UEFA-Rekurskommission entschieden hat mit der Eroeffnung der Rekursmoeglichkeit beim CAS. Zum Schluss bleibt daher wohl: (1) Hatte das Kantonalgericht überhaupt die Jurisprudenz zu diesem Zeitpunkt? Scheint wirklich NEIN zu heissen. (2) Wenn NEIN, wird das Superprovisorium wohl früher oder später annuliert. (3) Die UEFA ignoriert die Verfügung unter Einhaltung des geltenden Rechts, (Ordnungsbusse wird auch nie fällig).

          • Ruud van Deursen sagt:

            Die Jurisprudenz vom Gericht in Vaud ist wohl i.O., aber als Vereinsmitglied macht man das einfach nicht, weil er sich freiwillig erklärt hat die Statuten einzuhalten. Es ist einer klarer Fall des VERTRAUENSBRUCHS. UEFA und alle Vereine vertrauen auf einander, dass die Statuten und Reglementen zu jeder Zeit eingehalten werden.

            Constantin hat zwar eine rein juristische Berechtigung die Gerichte anzurufen* , aber keine moralische Berechtigung gegenüber allen Mitgliedern im Fussball. Wegen letzterer wird es wohl noch happige Sanktionen geben, denn aus Eigenschutz gibt es für die UEFA wohl keinen anderen Weg. Juristisches Recht hin oder her.
            In dieser Hinsicht waren die Worten von Gilliéron schon ein erster Hinweis: es herrscht allgemeines Unverständnis für das Verhalten von Constantin. Dafür kann man bei bestem Gewissen nicht die Schuld in die Schuhe der Verbände schieben.

            *Ob er letztendlich gewinnt weiss ich nicht, weil das BG die Verbands- und Schiedsgerichtbarkeit in der Vergangenheit eigentlich extrem geschätzt hat, inkl. CAS als Sportsschiedsgericht.

          • Ruud van Deursen sagt:

            Ich frage mich ob Constantin Jean-Jacques Rousseau und das Prinzip des Volonté Générale kennt.
            Er würde sich im Moment im Grab umdrehen.

          • dominique sagt:

            allerdings sollte sich ja wohl auch die UEFA an ihre eigenen regeln, statuten und urteile halten.
            man kann nicht der AS Roma erlauben, transfersperren-tage aufzusummieren, dies dem FC Sion verweigern und somit de facto eine transfersperre von 2.5 perioden erwirken, obwohl im urteil von 2 transferperioden die rede ist. (und die sind vorbei)
            das ist schlicht und ergreifend willkür und würde ich mir auch nicht bieten lassen….

    • Thomas sagt:

      Papier ist gedulgig und nimmt alles an. ich verstehe cc. das er nicht mit den sonderbaren regeln der fussballwelt einverstanden ist. es ist wie bei den banken, da stehen bei den allgemeinden bedingungen viele dinge die wenn es hart auf hart geht, juristisch keine chance haben und trotzdem eröffnen wir bankkontos, beziehen hypotheken etc. mit der von der bank vorgelegten allgemeinen bedingungen. wenn mann dann nicht einverstanden ist mit den zu gunsten der bank formulierten regelungen, wird man auch auf juristischem weg versuchen die gerechtigkeit durchzusetzten.

    • Stefan Gehrig sagt:

      Wenn es so einfach wäre!
      Sportotganisationen sind immer auch Monopole. Erst wenn ich effektiv die Wahl habe (zwischen verschiedenenAnbietern), sollte ich mich vooumfänglich an die einmal getroffenen Regeln halten müssen. Monopole mi elitären, selbstherrlichen Entscheidungsträgern machen es freiheitlich denkenden Individuen schwer.
      Es darf nicht heissen: unterwirf dich TOTAL oder bleib draussen vor der Tür, vor allem wenn um Sport (Freizeit, Spass, Vergnügen usw.) geht.

  4. Lorenzo sagt:

    Ich finde auch, dass FIFA und UEFA durchaus mal Gegenwind spüren sollten. Andererseits: wenn CC Krieg führen will und die Regeln wissentlich mit Füssen tritt, so ist sein Club halt in den Augen vieler nicht mehr «Familienmitglied» und sollte auch kein Geld mehr aus den Töpfen dieser Verbände bekommen. Ausserdem ist CC nun wirklich kein Sympathieträger. Er provoziert auch auf dem Spielfeld und hat Sich auch schon zu Tätlichkeiten hinreissen lassen. Er hat schon einen Schiedsrichter geschlagen, vergesst das nicht. Ich wäre froh, wenn Sion auch vom Schweizer Verband abgestraft würde. Das könnte heissen: die neuen Spieler werden lizenziert, aber es gibt eine neue Sperre die einzuhalten ist und die Spiele die der Gegner unter Protest spielte gehen forfait verloren. Das fände ich fair, auch den anderen Clubs gegenüber, die sich sportlich verhalten.

    • Ruedi Keller sagt:

      Genau so ist es! Wenn ein Clubpraesident einen Schiedsrichter koerperlich verletzt, gehoert er vom
      Verband auf Lebzeiten suspendiert. Dies hat der SFV NICHT getan, und so kann CC seinen Egotrip
      fortsetzen. Gewiss liebe Sion-Freunde gibts einen besseren Praesidenten fuer Eure tolle
      Mannschaft als der jetzige, der dem ganzen Schweizer Fussball aus rechthaberischem Gebaren
      schaden wird.

  5. Paul Sägesser sagt:

    In jeder Sportart gelten Regeln welche nicht unbedingt mit dem Zivilrecht übereinstimmen. Sonst könnte jede Kleinigkeit (Penalty oder nicht, Foul oder nicht, Torregelung bei Auswärtsspielen, Gewalt im Boxen, Spielzeitansetzung, psychologischer Druck durch pfeifende Zuschauer, usw…) übers Zivilgericht angefochten werden. Es wäre kurz und bündig das Ende des Sports. Christian Constantin hat durch seine Funktion als Clubpräsident diese Situation akzeptiert. Er wehrt sich immer nur gegen die Regeln wenn diese ihm nicht passen. Er ist ein typischer Querulant. Wenn er Recht bekommen würde, könnte dies im übrigen sofort wieder angefochten werden, denn das Recht eines Gerichts im Kanton Waadt ist nicht gleich wie dasjenige in Amsterdam, Madrid, Los Angeles oder Neuseeland. Die ganze Sache hat einen riesigen Haken an dem Constantin gut hängen bleiben könnte.

    • Ruud van Deursen sagt:

      Gut erwähnst du das alles hier. Denn das Bundesgericht in Lausanne hat bestätigt dass die Statuten für jedes Verbandmitglied zwingend Gültigkeit haben, insbesondere die Artikel wegen der Schiedsgerichtbarkeit. Heisst so viel wie, das Bundesgericht hat die Urteile des CAS immer bestätigt mit einem ausdrücklichen Verweis auf die Verbandsstatuten. CAS-Urteile, wenn die Rechtsinstanzen dem Schweizer Zivilgesetzbuch entsprechen, werden nicht aberkannt. Sie hat auch ausdrücklich bestätigt das Schiedsgerichte (CAS) für Sportangelegenheiten die letztendliche Instanz seien. CAS erlaubt es aus zeitlichen Gründen eine superprovisorische Verfügung zu beantragen, aber nur mit der Anmeldung des Rekurses beim CAS.
      Zum Schluss: es scheint als habe CC das Gericht in Vaud nicht anrufen dürfen, weil die internen Rechtsinstanzen der UEFA noch nicht ausgeschöpft waren.

  6. Realist sagt:

    Constantin hat Recht. UEFA und FIFA haben sich zu einem Staat im Staat entwickelt.

    • Auguste sagt:

      hmm…, und mit ihren wm, em und cl und el spannen uns diese oligarchischen vereinigungen auf die folter. vielleicht ist es zeit, dass die synchronschwimmerinnen das zepter übernehmen oder die faustballer.

      • Robert andres Bern sagt:

        Ich finde CC hat völlig Recht. Man braucht Leute wie er die bereit sind die jetzige Gezetzgebung anzugreifen. Das war auch wahr in der Abtreibungsgesetzgebung und in viel andere Gesellschatfsthemen. Ich CC wird gegen diese dunklen Riesen gewinnen.

    • Fainess sagt:

      CC haz überhaupt keinen Respekt vor den anderen Vereinen, Fussballern, Schiedsrichtern und tritt diese und die Fairness immer von neuem mit Füssen, er ist dadurch in unserem Fussball untragbar. ER ist übrigens auch der einzige Fussballpräsident im Schweizer Profi-Fussball der Schweiz der rechtsgültig von allen Gerichten (auch den zivilen) wegen einer Tätlichkeit am Schiedsrichter verurteilt wurde. Es ist wenn er so weiter fährt nur eine Frage der Zeit, wann er einen Elfmeter gegen Sion vor einem Gericht in der Schweiz annulieren will. Zusätzlich sollten wir uns mal überlegen, was wir dazu sagen würde, wenn ein Gericht z.B. in Bezirksgericht in Russland YB, den FCZ, FCB oder sonst eine Schweizer Mannschaft mit einer Superprovisorischen Verfügung den Einsatz gewisser Spieler in der EURO-League verbieten würde? Er schadet schlussendlich nicht nur dem FC Sion und dem SFV sondern auch dem ganzen Fussball. Wenn er sich nicht an die Regeln von SFV, UEFA und FIFA halten will, soll er doch seine eigene Walliser-Constantin-Meisterschaft organisieren. Wenn er die wirklichen Missstände bei UEFA und FIFA beheben will, dann soll er diese dort bekämpfen und nicht andere Fussballspieler und Fussballvereine an der Ausübung von fairem Sport behindern.

      • Fairness mit r! sagt:

        Und wenn du bei der Arbeit mit deiner Bude nicht einverstanden bist, hast du ja auch einen Vertrag unterzeichnet, der es dir verbietet an ein ordentliches Zivilgericht zu gehen, oder? Und was soll das mit dem Bezirksgericht in Russland und mit CH Vereinen, Die Uefa hat schlussendlich Sitz in Nyon und das liegt im Kanton Waadt, der FC Sion in der Schweiz. Beklagen kann man eine Sache entweder im Kanton des Anklagestellers oder aber am Sitz des Beklagten. Russland liegt bekanntlich nicht in der CH und somit ist dieser Vergleich absolut widersinnig. Die Richter in der Vaud haben sich mit Bestimmheit auch so ihre Gedanken betreffend der mafiösen Machenschaften dieser Verbände überlegt. Denn nur das ganze dann mit Bussen abzuhandeln wird auf die Länge gegenüber Zivilgerichten nicht bestand halten. Wenn du 3x mit 200 erwischt wirst, kannst du das auch nicht mehr mit ener Busse regeln, dann wird dir irgendwann einmal die andere Quittung präsentiert. Meine Meinung ist diejenige, dass bei Vergehen der Verbände durchaus auch zivilrechtlich geklagt werden darf, ansonsten ich als Spieler auf dem Platz stehe und einen anderen Spieler gemeingefährlich verletze, dieser jedoch nicht klagen darf weil das die Statuten so nicht vorsehen… Coole Geschichte und nun wird es erst recht interessant, bisher war mir CC unsyphatisch, bei jedem weiteren Schachzug seinerseits klatsche ich nun in die Hände Oder willst Du auch in 10 Jahren noch diese Blatterfreundlichen, korrupten Zeitgenossen sehen, Jetzt besteht die Chance dazu aufzuräumen. Allez Christian!

        • Ruud van Deursen sagt:

          @Fairness mit R!:
          Ich stimme Dir zu: So einen Paragraph habe ich noch nie in meinen Arbeitsverträgen gefunden.
          Ich stimme Dir nicht zu: Sportangelegenheiten, also Lizenz und Meisterschaftteilnahmen, werden nicht Zivilrechtlich geregelt. Auch hat CC, wie jedes andere Mitglied, die Statuten und Wettbewerbsreglementen zwingend einzuhalten, was mehrmals in der Vergangenheit vom Bundesgericht ausdruecklich unterstrichen wurde. Dies gilt auch insbesondere bei Rechtskommissionen und der Schiedsgerichtbarkeit, zumal CAS vom BG auch eine anerkannte Instanz ist.

          • dominique sagt:

            allerdings sollten sich ja wohl auch die FIFA/UEFA an ihre eigenen regeln, statuten und urteile halten.
            man kann nicht der AS Roma erlauben, transfersperren-tage aufzusummieren, dies dem FC Sion verweigern und somit de facto eine transfersperre von 2.5 perioden erwirken, obwohl im urteil von 2 transferperioden die rede ist. (und die sind vorbei)
            das ist schlicht und ergreifend willkür und würde ich mir auch nicht bieten lassen….

          • Ruud van Deursen sagt:

            Ich lade Sie herzlichst ein, die Dokumente auch nachzuschlagen. Vielleicht finden Sie etwas was bis jetzt noch falsch interpretiert wurde. Statements die nicht mit Beweisen belegt werden, bringen uns nicht weiter.

            Übrigens wer garantiert Ihnen, dass die Strafe nach dem Fall AS Roma nicht strikter definiert wurde, i.e. man müsse eigentlich das alte und neue Transferregelwerk der FIFA und sämtlichen alten Statuten auch noch nachschauen, sowie sämtlichen Verfahren vom CAS analysieren. Was im Verdikt gegen Constantin steht, wissen wir nicht bis das Verfahren gelaufen ist. Da müssen wir dann mit Hilfe einiger Hypothesen diskutieren wie es sein könnte. Es tut mir leid, Statements ohne Argumente sind wie für jeden anderen Wissenschaftler heisse Luft.

            Bis das alles sachlich widerlegt ist oder komplette Klarheit herrscht, bleiben die Verbände für mich unschuldig.

      • Ruud van Deursen sagt:

        Tatsachenentscheide:
        Ich finde es sehr schön, dass du genau auf Spielsituationen eingehst. Denn, dies unterstricht die Wichtigkeit der Anerkennung der diversen Statuten wie das Bundesgericht es gemacht hat. Haette es nicht mehrmals betont, dass die Verbands- und Schiedsgerichtbarkeit zwingend einzuhalten seien, dann kaeme es tatsaechlich zu solchen Klagen.
        In den Statuten ist naemlich festgehalten, dass Tatsachenentscheide sowie einige Disziplinarstrafen nicht oder nur beschraenkt angefochten werden koennen. Das Lizenzverfahren ist unabhängig des Zivilrechts, denn meines Wissens können die Spieler arbeiten, und ist eine Sportentscheidung. Die Lizenzen sind Qualifikationen, die sicher stellen das u.a. auch medizinische Checks absolviert wurden.

        Verband- und Schiedsgerichtbarkeit – Es ruht auf reiner Vernunft:
        Anzweiflung der Schiedsgerichtbarkeit – oder nicht durchsetzen – könnten für das ganze Zivilrecht Konsequenzen haben, nicht nur für Fussball oder Sport. Wenn man die Schlussprüfung in der Schule nicht besteht, gibt es auch eine entsprechende Disziplinarkommission und Schiedsgericht*, die auch im Sinne der Klagenden viel schneller agieren können. Wenn man wegen jeder Kleinigkeit ans Zivilgericht muss, dann gute Nacht. Die Gerichte brauchen jetzt schon recht viel Zeit. Die jetzigen Verfahren um Sion beweisen es mal wieder eindruecklich.

        Dies kann mit Schiedsgerichten verhindert werden und die Zivilrechtliche Abteilung des Bundesgericht war so gut und hat sich ausdruecklich “wohlwollend” zu Verbands- und Schiedsgerichten geäussert, wenn die entsprechenden Paragraphen laut ZGB bzgl. Schiedsgerichte in den Reglementen und Statuten vorgesehen seien.

        FAZIT:
        Dieses Beharren des Bundesgerichts basiert AUF REINER VERNUNFT. Darum sei es notwendig, zwingend die Statuten und Reglementen, selbstverständlich wenn sie nicht offensichtlich gegen Zivilrecht verstossen, zu schützen. Im Falle des Entscheids in Vaud wurde dieses Berharren nicht Konsequenz umgesetzt, denn die Artikel in der UEFA-Statuten bzgl. der Verbands- und Schiedsgerichtbarkeit sind meines Wissens im Einklang mit dem Zivilgesetzbuch (Art. 176-178 und Art. 190).

        *Hier ein Paar praktische Konsequenzen bei der Schule, denn die Meisten können sich dabei etwas einbilden:
        (1) Ja, jeder von uns hat die Schulreglementen auch mal zugestimmt oder besser gesagt die Eltern haben das bis zur Vollmundigkeit für uns gemacht. Es wäre sehr komisch wenn die Eltern jedes Mal vors Zivilgericht ziehen könnten, wenn die Kinder wegen Ungehorsamkeit bei der Lektion, laut Eltern angeblich zu Unrecht, in die Ecke gestellt werden, weil sie LehrerInnen nicht das Vertrauen schenken so eine Situation richtig einschätzen zu können. Da würde man die Autorität der LehrerInnen untergraben und es gälte ab sofort die Anarchie in den Klassen.
        (2) Vielleicht kriegt man das Schuldiplom nach x Jahren. Im Pechfall faellt der Entscheid gerade zu spaet und verpasst man um einen Tag die Anmeldung für die nächste Prüfungsperiode. Am Schluss steht fest dass man ploetzlich zu alt fuer seine geplante Ausbildungsstelle ist. Für den Arbeitsmarkt hat man auch seine Chancen verspielt: “Sie haben aber lange gebraucht bis zum Schuldiplom” oder “Sie ziehen es vor Gerichte anzurufen”. Mit beiden Argumenten gäbe es wohl keinen Vertrag.

        • Ruud van Deursen sagt:

          Was habe ich jetzt wieder ins Internet geschickt. Der Fall Sion ruft also viel mehr hervor als Constantin wahrscheinlich plante.
          Auf jedem Fall, der Text ist stark gestuetzt auf dem Philosophen Immanuel Kant. Hauptpunkt seiner Theorie um die Reinen Vernunft ist dass “der Mensch mit seinem Denken die Welt schafft, nicht umgekehrt (Immanuel Kant, AA VII, 71)”.

  7. Lorenz Weiss sagt:

    wenn sion bei wettbewerben der uefa mit maxchen will, dann sollen sie sich an die regeln halten. fussbalwettbewerbe sind wie private anlässe mit regeln, die durch den veranstallter gemacht werden. wer mit macht hält sich daran!!! sion gehört aus der meisterschaft wie auch aus allen anderen wettbewerben ausgeschlossen, bis sie sich bereit erklären die regeln einzuhalten!!

  8. Karsten Schulz sagt:

    CC. ist mir zwar nicht symphatisch, aber recht hat er. Vor allem nervt Blatter und Konsorten, die selbstherrlich glauben, selber “Recht” sprechen zu können. “Recht” sprechen übrigens in ihrem eigenen Sinne, auch wenn dann das Recht auf der Strecke bleibt. Hoffentlich zieht er das durch und lässt sich nicht mit einigen lausigen “unverdienten” Geldbündeln ruhig stellen. Geld scheint er ja genügnd zu haben und so ist er in dieser Hinsicht nicht zu kaufen.

  9. Markus Gorn sagt:

    “eine Antwort auf die eine grosse Fraget”
    Die Antwort lautet 42. Das sollte jeder halbwegs Belesene wissen. 😉

    • Douglas Adams sagt:

      Nicht nur auf eine grosse Frage sondern auf alle Fragen, jawoll! Und das gehört auch aufs Badetuch, dass uns auf unseren Reisen immer begleitet!
      Schön, dass es noch Leute gibt, die sich nicht immer so ernst nehmen.

      Und dann noch ein Zitat, welches durchaus auch von CC sein könnte, um beim Thema zu bleiben:
      “If there’s anything around here more important than my ego, I want it caught and shot now! ”
      Zaphod Beeblebrox

  10. Rene Rey sagt:

    Ich gratuliere CC dass er diesen eingebildeten Dickkoepfen die Schulter zeigt. Jedes freie Land hat Gesetze, welchen alle Buerger gleichgestellt sind und von allen befolgt werden muessen. Es ist vielleicht ein bisschen aehnlich, wenn die Banken Kunden werben um Steuern zu hinterziehen in einem fremden Land. Es heisst nicht, dass es in den USA auch geht, nur weil man das in der Schweiz machen kann.
    Die UEFA und FIFA glaubt, mit Ihren eigenen, oft idiotischen Ideen und Regeln, ueberall machen zu koennen was sie wollen, und die Gesetze in allen Laendern einfach missachten duerfen. Kein Verein oder Vereinigung kann Gesetzes wiedrige Regeln haben ohne das Risiko einzugehen, gebuesst, oder gar geschlossen zu werden. Das soll auch fuer die UEFA gelten, und die muessen sich Gerichts Urteilen in fremden Laendern fuegen, oder grosse Bussen bezahlen.
    Diese Eingebildeten Diktatoren, sofalls sie Schweizer sind und Gerichts Urteile nicht anerkennen wollen, sollten hinter Schloss und Gitter gebracht werden und strenge Bussen erhalten, falls es Auslaender sind, sollten sie Einreise Verbot haben. Falls ein Gerichts Urteil grosse Konsequenzen hat,und die Verurteilten zur Kasse bitten, werden diese kleinen Diktatoren sicher bald weich werden. Es ist hoechste Zeit, dass sich diese Organisationen an ziviele Gesetze halten muessen, oder glauben die eigentlich, sie eien der Taliban?

    • Gerhard Koch sagt:

      Und wenn ein Zivilgericht z.B. in Wales aus einem unerfindlichen Grund entscheidet, dass die Schweizer Natinalmannschaft aus der EM-Quali augeschlossen werden soll, muss die die UEFA das auch akzeptieren. Habe ich Sie richtig verstanden?

      • Fairness mit r! sagt:

        Hier liegt aber wohl kein unerfindlicher Grund vor; es gibt eine vorangehende, von der UEFA falsch angegangene Streitigkeit. Zudem liegt die UEFA mit Sitz in Nyon im Kanton Vaud und der FC Sion hat Sitz in der Schweiz, das ist wohl nicht ganz dasselbe, oder?

  11. Beat sagt:

    Falls man am Ende zum Schluss kommt, dass vom Zivilrecht abweichende Regeln unzulässig sind, können ab sofort keine fairen länderübergreifenden Spiele mehr ausgetragen werden, da ja dann wegen der unterschiedlichen Zivilen Gesetzgebung nicht mehr für alle Mannschaften dieselben Regeln gelten würden. Somit müssten dann in einem langwierigen politischen Ringen die zivilen Gesetzbücher angepasst werden, bis die relevanten Regeln harmonisiert sind. Anders gesagt müssten wohl Teile der heutigen Regeln von FIFA und UEFA ins Zivilrecht einfliessen. Da dies dann auch Präzedenzfälle wären, würde wohl ene Lawine von ähnlichen Fällen im Sport und anderen international geregelten Bereichen losbrechen. Da die Juristen wohl das “business” schmecken ist die Chance leider gross dass CC gewinnt. Pech für den Sport insgesamt. Wenn die Richter korrekt nach der Priorität des allgemeinen Interesses über Einzelinteressen entscheiden würden, hätte CC kaum eine Chance.

  12. Markus Weilenmann sagt:

    Der Konflikt mit der UEFA wird in der Tat spannend. Zentrale Fragen stellen sich: Wie soll sich der Rechtsstaat zu Vereinen stellen, die eine eigene Gerichtsbarkeit (und Rechtsprechung) aufbauen und sich überdies noch auf den Standpunkt stellen, die staatliche Justiz gehe sie nichts an? Wenn der internationale Fussball das darf, was ist dann mit zB religiösen Institutionen wie etwa islamischen Einrichtungen? Wollen wir in der Schweiz Rechtspluralismus mit paralleler Gerichtsbarkeit? Wenn nicht, und davon gehe ich aus, dann müssen die Urteile und Verfahren der UEFA und der FIFA elementaren rechtsstaatlichen Kriterien genügen und überdies die staatliche Justiz als übergeordnete Instanz (bedingungslos) anerkennen. Sicher ist, dass die UEFA mit der Ignorierung der superprovisorischen Verfügung ganz schlecht beraten war. Das wird ihr noch ins Auge gehen, spätestens wenn ihr ein Zahlungsbefehl ins Hause flattert.

    • Auguste sagt:

      hmm…, interessante fragestellungen, die sie da aufwerfen, markus weilenmann. ich frage mich allerdings, ob man ausgehend von einem einfachen verbandsregelverstoss bei einem transfer des fc sion und einer, zugegeben, unklaren strafe (gilt eine oder zwei transferperioden pro jahr?) gleich das recht im staate hinzuziehen muss. da es aber nun mal so gelaufen ist, und cc wohl kaum nachgeben wird, bevor nicht ein höchstinstanzlicher spruch vorliegt, wird dieser fall, den nicht die verbände angezettelt haben, uns noch eine weile beschäftigen. ich denke allerdings, dass bald einmal ein gericht die klagen des fc sion abweisen wird, weil sie innerhalb der “verbandsgerichtsbarkeit” behandelt werden könnten. so kompliziert wäre ein simpler regelverstoss und seine sanktionierung wirklich nicht.

      • Markus Weilenmann sagt:

        Soweit ich sehe, ist der Fall ja bereits durch die “Verbandsgerichtsbarkeit” durch. CC akzeptiert aber das Urteil des CAS nicht und als Bürger dieses Landes steht ihm selbstverständlich das Recht zu, die Angelegenheit nun vor ein staatliches Gericht zu tragen, was immer die UEFA dazu meint. Ob die Gerichte dabei bereits als “Berufungsinstanzen” auftreten, weiss ich nicht, es wäre aber denkbar falls die Sondergerichte des Fussballs als vorgelagerte Instanzen offiziell anerkannt würden. Ob die Gerichte bereits an dieser Stelle das Subsidiaritätsprinzip anwenden, hängt ebenfalls von dieser Frage ab. Offen bleibt, ob die Parteien während des Verfahrens die Exit-Option wählen und zB nochmals eine Mediation versuchen. Bei CC glaube ich das aber nicht.

      • Fairness mit r! sagt:

        Wieso haben diesen nicht die Verbände angezettelt? Der SFV hat die Spielgenehmigungen erteilt aufgrund der angeblichen Freigabe des aegyptischen Klubs Al-Ahly. Die FIFA hat diesen Wechsel zunächst genehmigt, danach, nachdem Al-Ahly die Freigabe dementiert hat, wieder zurückgenommen und den FC Sion bestraft. Wo bitte schön haben die Verbände diesen Faux-Pax nicht mindenstens mitzuverantworten. Welches Gericht sollte nun zwei Gerichtsentscheide des Tribune Cantonale de Vaud umstossen. Die UEFA hat sich strafbar gemacht mit der Ignorierung der superprovisorischen Verfügung, wenn sie gegen eine gerichtliche Anordung verstossen wird auch kein anderes Gericht kommen und diesen umstossen. Und dazu sind Zivilgerichte eben auch da, solange etwas innerhalb der Verbandsgerichtbarkeit entschieden werden kann, sollten diese Regularien gelten. Geht dies nicht mehr, sind eben die Zivilgerichte zuständig. Oder wie war das schlussendlich im Fall von Kevin Miller damals? Ohne Zivilgerichte hätte der arme Teufel Andrew McKim sogar seine Behandlung selbst bezahlen müssen!

        • Ruud van Deursen sagt:

          Groebere absichtliche oder fahrlaessig zugebrachte Verletzungen sind nicht in den Statuten festgehalten. Gegenstand der Disziplinarstrafen ist nur die Aktion (Taetlichkeit, Grobes Foul). Neben Spielsperren, kann eine Krankenkasse oder das Opfer immer auf Schadenersatz klagen wenn Absicht oder Fahrlaessige Korperverletzung nachzuweisen sind.

  13. Marco Frei sagt:

    Bisher habe auch ich CC nur als aufgeblasenen Pfau wahrgenommen. Aber offenbar braucht es solche Leute um gegen die korrupten Machenschaften der UEFA und der FIFA vor zu gehen. Und wenn es einen gibt, der noch hochnäsiger ist als CC, dann der zweite Walliser unser (ironie on) geliebter und allwissender (ironie off) Sepp Blatter.

    • Lorenz Weiss sagt:

      Was heisst hier korrupt! Es gibt einfach Regeln die einzuhalten sind. Und was man nicht vergessen darf, diese Regeln müssen von Moldavien bis Spanien und von Israel bis Färörer gelten, also nicht nur in der Schweiz! Wenn es einreisst, dass sich Fussballclubs bei jeder gelegenheit an Zivile-Gerichte wenden, dann gute Nacht Fussball

  14. Michael Fuchs sagt:

    Ich mag CC nicht, aber in diesem Fall hat er Recht: Im Fussball sollen die gleichen Gesetze gelten wie in der übrigen Gesellschaft. Und das Transferverbot für Sion war eine völlig illegale Strafmassnahme, die übrigens auch nicht mit dem Bosman-Urteil kompatibel ist: Jeder Spieler soll selbst entscheiden können, bei welchem Verein er arbeiten will. Und Mutsch, Gabri und Konsorten wollen das aktuell nun mal beim FC Sion tun…

    • Ueli Schenk sagt:

      Sie können ja beim FC Sion arbeiten und Lohn beziehen. Sie können einfach noch nicht spielen. Der Kaderspieler Nr. 25 kommt ja auch nicht oft zum Zuge. Soll er dann seinen Verein einklagen?

    • Fainess sagt:

      Lieber Michael Fuchs: Sie blenden aber völlig aus, dass diese Spieler rechtsgültige Verträge unterschrieben haben und auch nach dem Bosman-Urteil (hat übrigens weder Bosman noch dem Fussball wirklich was gebracht) nicht einfach wechseln können wie es ihnen gerade passt. Schliesslich könnte nach der Logik von CC und Ihnen auch ein Spieler welcher im Kader aber vom Trainer nicht eingesetzt wird, vor einem Zivilgericht klagen könnte und er dann spielen müsste. Wenn Sie sich das mal überlegen wird Ihnen hoffentlich bald klar, dass so nicht mehr Fussball gespielt werden kann. Auch vergessen Suie, dass ein Gericht in Glasgow, Manchester, München, Paris, etc. ganz anderst entscheiden könnte als eines in Yverdon !

  15. Felix Sprecher sagt:

    Sportrecht- und Zivilrecht sind generell unvereinbar! – Der Fall Bosman wäre zivilrechtlich ein ‘Arbeitsverbot’, ohne strafrechtlichen Grund (z.B. Pädophilie bei Lehrkräften, schuldhaftes Fehlverhalten bei Aerzten etc). Bei jedem Doping-Vergehen wird die Rechtslage umgekrempelt: Es gilt nicht die Unschuldsvermutung, sondern die Angeschuldigten müssen Ihre Unschuld beweisen (z.B. die Fälle Baumann 1999/2000 oder Fall Leipold an den olympischen Spielen in Sydney), was Fremdmanipulationen Tür- und Tor öffnet. Ein jeder Verein muss für seine Profi-Abteilung eine AG gründen und untersteht dann nicht dem OR, dem Zilivilrecht oder dem StGb …. sondern irgendeinem Verbandsgericht eines Landes, welches Entscheide trifft, welche unter Umständen von den Gerichten internationaler Verbände unterlaufen werden oder umgekehrt!

    Dabei geht es im Profisport – ein Show’geschäft’ – wirklich nur um Geschäft = Geld.

  16. von Arx Rolf sagt:

    Hallo
    Diese Spieler vom FC Sion sind alle Spielberechtigt in der Schweiz, so gesehen auch in der Champions Liga und auch in Europa Liega.
    Wo ist da die wirkliche Demokratie im Fussball Welltweit, wird diese Demokratie nur noch mit Geldgierigen Heinis, die ja so viel von Fussball Verstehen wie eine Ganz vom Tanzen.
    Es ist auch klar das die Schweiz nie in die Euro geht da es so viele Spinner hat, in der Euro Fabrik.
    Auch die Schietsrichter Pfeiffen sehr gegen die Schweiz sollten aber Unparteiisch sein, ja ja, aber der Schein Trügt.
    Also Leute was ist mit Euch eigendlich los, Denkt mal darüber nach.

    Der FC Sion ist Spiel berchtigt auch Welltweit.

  17. Bert Hermann sagt:

    Wenn jedes Land im Bereich UEFA oder FIFA ihr geltendes Zivilrecht ausüben will, kann der Spielbetrieb EL, CL, EM und
    WM nicht mehr durchgeführt werden. Denn dann macht jeder was er will. Und es gibt Zivilprozesse ohne Ende.
    Wie bei anderen Staaten auch, muss UEFA u. FIFA dem Schweier Fussballverband den Ausschluss androhen.
    Dies wurde in Ländern in denen die Politik und der Staat in den Fussballsport eingegriffen haben bisher immer gemacht.
    Der Schweizer Verband hat versagt, er hat weder Sion noch Xamax unter Kontrolle.

    • Markus Weilenmann sagt:

      Für die staatliche Rechtsprechung relevant ist der jeweilige Ort, wo eine internationale Firma, eine AG, ein Verein etc. ihren Sitz hat. Im Falle der UEFA ist es die Schweiz, weil die UEFA ihren Sitz in Nyon (VD) hat. Klagen gegen die UEFA sind in der CH daher grundsätzlich zulässig. Wenn Fälle in anderen Ländern zu Straf- oder Zivilrechtsklagen führen, ist dieser Sachverhalt zu berücksichtigen. Die UEFA oder die FIFA ist diesbezüglich kein Sonderfall, auch Nestlé, Novartis, ABB, UBS etc. operieren international und sie können sich deswegen nicht einfach auf den Standpunkt stellen, sie dürften ihre eigene Sondergerichtsbarkeit schaffen, die über staatlichem Recht stünde, weil die Konflikte irgendwo auf der Welt auftreten würden und ohne ihre Sondergerichte sonst bloss Chaos entstehen würde. Das würde ja gerade noch fehlen!
      Natürlich kann die UEFA oder FIFA dem CH Fussballverband den Ausschluss androhen, aber nicht dem Rechtsstaat Schweiz; natürlich kann sie ihren Sitz aus der CH abziehen, aber damit ist die Zuständigkeit für den Fall, der hier zur Debatte steht nicht weg. So einfach ist es eben nicht.

      • Fairness mit r! sagt:

        Der mit dem Ausschluss androhen ist ja schlussendlich nicht daselbe wie bei Bosnien, Griechenland usw. Da hat sich die dortige Politik so in die Verbandstätigkeiten eingemischt oder denen vorgeschrieben wer zB Präsident werden soll. Das akzeptiert die FIFA logischerweise nicht. In diesem Fälle hat sich CC erfrecht als Präsident eines Mitgliedes vor ein Zivilgericht zu gehen, was im finalen Stadium, in welchem wir uns befinden, vertretbar ist. Danach wurde eine superprovisorische Verfügung vom Kantonsgericht in Nyon in den Wind geschlagen. Hier hat sich also die UEFA nicht an einen Entscheid eines souveränen Rechtsstaates gehalten, also genau umgekehrt. Deswegen käme ein Bann gegen die Schweiz einem Todesurteil der UEFA oder der FIFA in der Schweiz gleich. Denn wie sich die UEFA respektive die FIFA nicht reinschwatzen lassen will, die Schweiz würde sich einen solchen Bann nicht bieten lassen. Die Folge davon wäre a) weg mit den Steuerbegünstigungen und b) Empfehlung den Sitz aus der Schweiz ins Ausland zu verlegen. Da es aber auch in der heutigen Zeit noch sehr schick aussieht, den Sitz in der Schweiz zu haben, werden sich die Obrigkeiten diesen Schritt zweimal überlegen. Oder wie würde den das aussehen, FIFA, Avenue de la Nation, Oagadougou 01, Burkina Faso 🙂

  18. danO sagt:

    obwohl ich CCs selbstverliebtes und meist überhebliches gebaren nicht mag (inklusive den transfers in der sperrzeit), gefallen mir diese aktionen gegen die uefa (und fifa) langsam doch ziemlich gut. in der sache selbst gebe ich ihm zwar nicht recht, da eine strafe auch eine strafe sein soll. dass er sich gegen die mächtigen und noch selbstverliebteren fussball-verbände auflehnt, findet trotzdem meine unterstützung.

    • Auguste sagt:

      hmm…, auch wenns ein bisschen an robin hood erinnern mag, wieso erscheint das bild von prinz john vor meinem geistigen auge, wenn ich an cc denke?

  19. fritz sagt:

    constantin ist ein querolant. aber hier gehts ja nicht um ihn, sondern um die sache: einerseits kann man schon sagen,wer bei einem spiel mitmachen will,muss deren regeln akzeptieren. ABER:da dies nicht mehr nur ein spiel ist sondern grossen volkswirtschaftlichen einfluss hat und vielen familien auf der welt das brot auf den tisch bringt,müssen die üblichen zivilgesetze gelten, oder jedenfalls nicht diesen widersprechen. So gesehen darf es kein faktisches Arbeitsverbot durch die uefa/fifa geben. und steuerbefreiung ist ja sowieso der grösste witz bei diesen umsätzen!

  20. andy sagt:

    Constantin scheitert Jahr für Jahr an seinen Ansprüchen, den FC Sion an der nationalen Spitze zu etablieren. Es treibt ihn zur Weissglut, dass sein Wille nicht geschehe.In seinem Metier (Bauwirtschaft) wird mit Verantwortlichkeit, Auftragsvergabe und Garantieansprüchen gespielt, meist gewinnt derjenige mit dem grössten finanziellen Spielraum, Recht haben heisst nicht Recht bekommen!
    Beim Profifussball ists ähnlich, nur mit umgekehrten Vorzeichen, da sitzen die Verbände am längeren Hebel. Das passt dem Herrn Constantin nicht.
    Recht auf Arbeit besitzen die Fussball-Profis (Zivilrecht) aber sie haben die Meisterprüfung durch die UEFA noch nicht bestanden.

  21. Luca Schranz sagt:

    CC ist jemand, den man mehr beobachten und unterstützen sollte, auch wenn er sehr populistisch daherkommt. Viele sagen zu vorschnell, dass er lediglich Radau machen will, doch seien wir ehrlich, vieles was hintendurch bei der FIFA passiert und die Regeln die sie aufstellen, findet jeder suspekt. Die FIFA und ihre unterorganisationen sind zu gross und mächtig geworden… Und was passiert wenn eine Gruppe merkt das sie zu viel Macht hat? Sie wird grössenwahnsinnig, und genau das ist mit der FIFA der Fall. Die weiss, dass sie viel Macht hat und nützt diese auch aus. Doch was CC jetzt macht ist nur die logische Folgerung daraus! Eigentlich sollte der ganze Schweizer Verband hinter Ihm stehen und ihn unterstützen! Denn was er macht, hilft letztendlich dem ganzen Fussball, dass am Ende auch wieder der Fussball im Vordergrund steht, denn im Moment sind persönliche Interessen mehr gewichtet als die Liebe zum Fussball (WM in Katar z.B.)… Also bitte an alle, in Zukunft: Unterstützt CC in seiner Sache, denn es hilft dem ganzen Fussball!

  22. Martin Buser sagt:

    Ja, bin mal ausnahmsweise einverstanden, denn es kann nicht sein, dass mächtige Verbände eigene Rechtsansichten haben, wie die Grundrechte der Länder, wo diese Verbände zu Gast sind und dort Infrastrukturen der Länder, Sicherheitsmassnahmen etc. benötigen!

    • Auguste sagt:

      hmm…, auch wenn die fifa zum auf den mond schiessen ist, die wm lässt sich von dort aus nicht so leicht organisieren.

  23. Schaller sagt:

    Die FIFA sprach eine Transfersperre von 2 Perioden ( 2 Jahren ) aus. Costantin hatte das Gefühl, 1 ganze und 2 halbe Saison gibt auch 2 Jahre. Da kann ja jeder die Regel auslegen wie er möchte. Warum nicht über 4 Jahre eine halbe Saison? Ich weiss gar nicht, warum dieser Besserwisser so einen Aufstand macht. Da gibts überhaupt nichts zu diskutieren. Hätte er sich an die Regeln gehalten, könnte er jetzt Europa League spielen mit den Neuverpflichtungen. Dummheit kann man auch nicht mit Gerichtsurteilen verschönern. Costantin suchen Sie sich eine neue Sportart wo der Verband nach Ihrer Nase tanzt. Wie wäre es mit Balett?

    • Auguste sagt:

      hmm…, verbände würden, glaub ich, eher nach pfeifen tanzen (und diesmal dachte ich – ganz ehrlich – nicht zuerst an “ische sepp”) und nicht nach riechorganen.

    • Arnold sagt:

      Die Strafe belief sich nicht auf zwei Jahre sondern zwei Transferperioden und da im Sommer und im Winter je eine Transferperiode läuft hat er nach einem Jahr wieder Spieler verpflichtet. Ich bin kein Constatin Fan besonders nicht wenn es um die Trainerfrage geht was aber hier die FIFA und UEFA bietet ist einfach eine Sauerei. Alleine schon die ursprüngliche Strafe war viel härter als wenn andere Klubs Transfervergehen begingen. Grundsätzlich muss man die Regeln der UEFA oder FIFA anerkennen wenn sie aber der Rechtstaatlichkeit widersprechen dann soll man mutig genug sein dagegen vorzugehen. Allemal besser als einfach die Faust im Sack zu machen.

    • Nicolas sagt:

      Nicht “Constantin hatte das Gefühl”. Es gibt Urteile vom Sportgericht (AS Rom), die sich auf genau diesen Standpunkt gestellt haben. Es ist nachvollziehbar, dass CC nicht einsieht, warum im Falle des “kleinen” FC Sion eine andere Auslegung angewendet werden soll als im Falle des “grossen” AS Rom.

      Sich auf eine Sportgerichtsbarkeit zu berufen, die offensichtlich nicht unabhängig und neutral urteilen kann, ist ungenügend.

      Die einen (Unterländer) machen eben die Faust im Sack und akzeptieren die Ungerechtigkeit. Die anderen (u.a. Walliser) sind es sich gewohnt, sich wehren zu müssen, und sind bereit, für Ihr Recht zu kämpfen. CC’s Streitsucht tut dazu ihr übriges.

  24. Kräuchi Theo sagt:

    CC ist ein grossartiger Präsident. Ein Präsident mit Ecken und Kanten. Kuschen kennt er nicht. Gut so.
    Der UEFA den blinden Gehorsam zu verweigern finde ich beachtenswert,

  25. Peter sagt:

    Sport ist halt eine andere Welt und das gilt nicht nur für den Fussball. Wie wär’s denn zum Beilspiel, wenn ein Tennispieler in einem Turnier nach einem verlorenen Spiel an ein Zivilgericht gelänge und ein Richter den Schiedsrichter in einer superprovisorischen Verfügung als Befangen erklärte? Das Turnier müsste entsprechen angehalten werden, um den Verhalt genauer abzuklären – selbst wenn das Jahre dauern könnte. Nicht gerade das – oder?
    Deshalb ist es richtig, dass in der Sportwelt interne Regeln gelten, die auch von entsprechenden Gremien überwacht und Verstösse adequat bearbeitet und auch sanktioniert werden können.
    Schön wäre es natürlich, wenn alle Involvierten sich an diese Regeln (zum Beilspiel das Transverrecht) halten würden – und nicht wie CC für sich eine Extrawurst einfordern würden. Ich möcht mal sehe, wie sich dieser Herr aufführen würde, wenn im ein unter laufendem Vertrag stehendener Spieler von einem anderen Verein abgeworben würde.

  26. Werner Staub sagt:

    Ist ein sehr guter Artikel von Herrn Sykora. CC kämpft wie ein Löwe für “sein” Recht und getraut sich auch in diverse Fettnäpfchen zu treten. Eigentlich gehört ihm meine Sympathie. Nur darf er den Bogen nicht überspannen. Wenn sich Sportverbände Satzungen gegeben haben weiss ich, dass wenn ich da mitmache, dass ich mich an diese Regeln zu halten habe. Das müsste auch CC verstehen. Klar sind nun im jetzigen Fall Sion von SFV und UEFA einige auch mir unerklärliche Entscheide getroffen worden. Da hätte man viel klarer die Sache auf den Tisch legen müssen und nicht erst nach der Qualifikation gegen Celtic, vermutlich in der Hoffnung Sion würde eh scheitern auf dem Rasen, gegen den Club entscheiden mit einem Forfait. Aber andererseits ich bin trotzdem der Meinung, dass der Sport sich eigene Regeln setzen darf und sich nicht unbedingt und bedingunslos an Gesetze halten muss, wie sie mögklichweise im Zivilleben gelten. Finde es auf alle Fälle spannend, wie das “Theater” weitergeht und eigentlich würde ich es Sion gönnen, wenn sie sich nochmals auf dem Rasen im Europacup sehen lassen können.

  27. Richard N. sagt:

    Viele Entscheidungen im Sport sind Entscheidungen des Momentes. Rote Karte oder nicht? Schwalbe oder nicht? Absichtliches Foul oder Kampf um den Ball? Wenn hier plützlich zivile Gerichte mit ihrem oft Jahre dauernden Rechtsweg eingeschaltet werden können, dann ist das der Tod des Fussballs. Soll nun plötzlich das Bundesgericht darüber entscheiden, ob 2 oder 4 Spielsperren für eine Tätlichkeit angemessen sind? Man denke nur an die Saison 2005/2006 zurück, in der der FCZ wegen 3 geschenkter Forfait-Punkte aus dem Spiel gegen den FC St. Gallen Meister geworden ist. Hätte der FC Basel gegen dieses Verbands-Urteil den zivlen Rechtsweg beschreiten sollen? Wir müssten wohl heute noch nicht wer Meister 2006 wäre. Darum: Hände weg!

  28. Franz sagt:

    Christian (nicht Christoph wie in der Bildlegende) C. ist weder ein Michael Kohlhaas noch ein Robin Hood, sondern ganz einfach ein Querulant. Er hat damals einen ägyptischen Goalie aus einem laufenden Vertrag heraus in sein Wallis gelotst. Das ist klar illegal und hat logischerweise eine Sanktion nach sich gezogen. Die zwei Transfersperren hat er nicht akzeptiert. Wo liegt da die Ungerechtigkeit? Sein Rundumschlag gegen die Verbände hat mit der Sache nichts zu tun und ist deshalb völlig unglaubwürdig. Sonst hätte er schon früher gegen die Steuerfreiheit von FIFA/UEFA protestieren müssen. Er kann einfach nicht verlieren, was sich ja schon gezeigt hat, als er einen Schiedsrichter getreten hat. Natürlich ist es nicht so, dass die Verbände über alle Zweifel erhaben sind. Es ist auch absolut legal, zivile Gerichte anzurufen, wenn es um grundlegende Rechte (Körperverletzung, Arbeitsverträge, Kontingentierung) geht. Dass nun die neu verpflichteten Spieler nicht spielen dürfen, dafür muss jedoch CC die Verantwortung übernehmen, da er sie im Wissen um die Transfersperre angestellt hat. Es wäre verheerend, wenn er am Ende Recht bekäme, denn das würde die Schleusen für eine Flut von Rekursen öffnen. Das Sportsschiedsgericht CAS/TAS sollte endlich zu einem definitiven Entscheid kommen (obwohl CC diesen wohl weiterziehen wird).

    • Auguste sagt:

      hmm…, man unterschätze nie die suggestivkraft der plakate.

    • guru sagt:

      Lieber Franz, aktuell geht es ja nicht um den Fall El Hadari, es geht um den Auschluss von Sion aus der Euro League,
      es wurden nur Spieler eingesetzt welche bereits lizenziert waren. Sportlich hat sich Sion qualifiziert.
      Dennoch wurde Sion nachträglich ausgeschlossen.

      Ich verstehe dass CC sich wehrt, die Fälle El Hadari mit den zwei Transferperioden-Sperre und der
      aktuelle Fall Ausschluss aus der EuroLeague müssen getrennt betrachte werden.

  29. Auguste sagt:

    hmm…, wenn verbandsrecht im krassen widerspruch zu anwendbarem, geltendem recht steht, dann sollte man das wirklich vor gericht klären lassen. da aber der “fall sion” weit und breit der einzige zu sein scheint, und man nicht um den eindruck herum kommt, dass hier das eigeninteresse das allgemeininteresse weit übersteigt, halte ich die machenschaften des herrn constantin für nichts weiter als eitle zwängerei in kombination mit eigennutz und unverhältnismässigkeit.

    es steht ihm frei, den fc sion aus den verbänden heraus zu nehmen und in zukunft spiele auf einladungsbasis unter einer “lex constantin” selbst zu organisieren. einer wie er, der dem baugewerbe entstammt, müsste aber eigentlich erkennen, dass er drauf und dran ist, das grab seines vereins zu schaufeln. unter constantin haben verträge, die mit dem fc sion abgeschlossen werden, bezüglich laufzeit keinen besonders guten ruf mehr.

    • Renzo Giambonini sagt:

      haaaaaaa – hmmmmmm – man unterschätze vor allem nie einen Kommentar von Auguste, besonders wenn er allen Anderen zeigen will, dass er immer einen “guten” Kommentar abzugeben hat.

  30. Franz Melliger sagt:

    Ganz so wie es hier angetönt wird, ist es nicht, aber tatsächlich hat der Sport teilweise seine eigenen Regeln. Bei Tätlichkeiten entscheiden etwa eigene Kommissionen über Strafen, wie bereits angesprochen. Wird ein brutales Foul nicht mit rot bestraft, ist im Nachhinein keine Klage mehr möglich. Sollte das Ausziehen des Trikots wirklich mit Gelb bestraft werden? Ist es in Ordnung, dass Ozeanien keinen festen Platz bei der WM hat? usw.
    Tatsächlich wäre es ein ziemliches Chaos, wenn die Clubs jedes mal den Weg vor Zivil- oder Strafgerichte wählen würden, wenn sie mit einer Entscheidung nicht zufrieden sind. Da gäbe es quasi in jedem Spiel Möglichkeiten, die ein Gericht beurteilen könnte.

    Ich verstehe auch überhaupt nicht, wieso alle zivilrechtlichen Regeln auf den Fussball angewandt werden sollen. Im Grunde genommen ist doch fast jeder der Meinung, dass es besser wäre, wenn mindestens 5 oder 6 Spieler des jeweiligen Landes auf dem Platz stehen müssten. Aber das EU-Arbeitsrecht sieht diese Beschränkung halt nicht vor. Da sieht man, wie absurd es sein kann, normales Arbeitsrecht auf den Fussball anzuwenden.
    Ein weiteres Beispiel ist die 50+1 Regel,wie sie in Deutschland gilt. Die ist keineswegs durch EU-Recht gedeckt, verhindert aber, dass dubiose Investoren die Herrschaft übernehmen und den Fussball kaputt machen.
    Oder financial fairplay, welches die UEFA einführen will. Das hat rechtlich kaum Sinn, kann aber helfen, den Fussball spannender und fairer zu gestalten.

    Wenn die Clubs für jeden Entscheid der UEFA/FIFA die Anwendung von EU-Recht fordern und vor Gerichte rennen, dann kann der Fussball nicht richtig funktionieren.

  31. Reto sagt:

    Ich hab da mal eine Frage: Die Uefa argumentiert ja: “Sion hatte und hat noch immer – wie jeder andere Klub in Europa – jede Gelegenheit, alle möglichen Sportschiedsgerichte anzurufen, um gegen die Entscheidung der UEFA-Disziplinarkammern vorzugehen. Es gibt keinen Grund, warum Sion – verglichen mit anderen Klubs in der UEFA Europa League – besondere Privilegien haben sollte, um die Regeln zu umgehen, die von jedem anderen Klub akzeptiert und respektiert werden.” Nun nimmt mich wunder, ob ein anderer Verein der nicht aus der Schweiz kommt beim Waadtländer Kantonsgericht klagen könnte?

  32. Y. sagt:

    Fifa und UEFA als Vorbild für die EU

    Nein! doch warum gibt es die eigenen Gesetze doch? Aus Rücksicht von den multikulturellen Mitgliedern, vor den verschiedenen Interessen! Wie sonst soll man die verschiedenen internationalen Länder zentral führen?! Mit den Gesetzten des Kanton Wallis?!

    Ich befürchte, falls Constantin erfolgt hat, dass die UEFA und FIFA gespalten wird! Gespalten = gleichberechtigte Mitglieder = Rücksicht auf die einzelnen Zivilgerichte aus den Ländern! Das dies nicht geht, sieht man ja beim Euro…

  33. Renzo Giambonini sagt:

    Ich bin wirklich alles andere als ein Fan von CC. Doch diesmla muss ich ihm Recht geben und ich hoffe, dass er mit all seinen Anliegen durchkommt. Es kann doch nicht sein, dass eine allmächtige FIFA und/oder UEFA eigene Gesetze aufstellt und Urteile von unserer Gerichtsbarkeit ignoriert. Entweder haben wir (CH) unsere Gerichte und Richter, welche dazu da sind, Recht zu sprechen oder dann beugen wir uns einer von Geld und Macht beeinflussten Hierarchie. Dann aber dürfen wir uns auch in anderen Belangen ruhig darauf verlassen, dass Gerichtsentscheide umstösslich und ohne jede Wirkung bleiben.

    • Ruud van Deursen sagt:

      Hinweis: Aber auch nur wenn der Richter sich nicht über frühere Bundersgerichtentscheide hinwegsetzt. Im Falle von Vaud scheint es als liegen zwei Konflikte vor: (1) CC hat dieses Gericht vorzeitlich zum Zweck einer superprovisorischen Verfügung angerufen, obwohl der Rechtsweg bei der UEFA noch nicht abgeschlossen war; (2) CAS wurde als letztendliche Instanz für Sportentscheide definiert, das heisst der Druck die Tabelle nicht gelten zu lassen ist dem Gericht auch untersagt worden.
      Das Bundesgericht hat in der Vergangenheit bereits mehrmals die Statuten bzgl. der Verbands- und Schiedsgerichtbarkeit ausdrücklich anerkannt, sowie die Gültigkeit für jedes einzelne Mitglied bestätigt. Ein Beispiel ist der Entscheid BG 4A_460/2008.

  34. H. Kälin sagt:

    Welche Gesetze sollen dann an Stelle der UEFA- und FIFA-Regeln gelten? Die Rechtssysteme der verschiedenen Länder sind zu unterschiedlich. Wieso sollte sich Celtic Glasgow an ein Urteil eines Schweizer Gerichts gebunden fühlen? Im Zivilen einigt man sich auch auf internationales Recht oder Völkerrecht, das alle ratifizieren müssen. Solange nur Clubs eines Landes betroffen sind, dann ist es noch einfach. Doch wenn Clubs verschiedener Länder betroffen sind?

  35. Rolf Binder sagt:

    Ich masse mir kein Urteil in diesem Rechtsstreit an. FIFA (global) und UEFA sind aber Unternehmen welche Milliarden generieren – ob da Statuten und eigen zusammengeschusterte Vereinsgesetze noch ausreichen ist zumindest fragwürdig. Das ungute Gefühl beschleicht einem schon ein wenig ob damit der Willkür und Korruption nicht Tür und Tor weit geöffnet werden. Im Falle von Sion scheint mir, dass weder der SFL (SFL nimmt ihrem Präsident das Sion-Dossier weg!), die FIFA und UEFA von Anfang an einheitlich und ohne Widersprüche agierten. Dies scheint CC realisiert zu haben und greift nun offensichtlich diese Widersprüche auf dem Zivilrechtsweg “gnadenlos” an. Aus juristischer Sicht kann das für alle Parteien recht heikel werden. SFL, FIFA und UEFA sollten sich vorsichtshalber nicht allzu siegesgewiss wähnen.

  36. Roman sagt:

    Wenn FIFA, UEFA bloss Hobby-Verbände wären und keine riesigen wirtschaftlich signifikanten Unternehmen, über denen immer wieder auch der Korruptionsverdacht schwebt, ja dann hätte ich für CC kein Verständnis… Aber so wie der Fall heute liegt, hoffe ich sehr, dass hier ein Stein ins Rollen kommt, der den Profifussball letztendlich transparenter machen wird und auf ein rechtliches Fundament stellt, dem nicht von vornherein der Makel der Grandenhörigkeit anhaftet.

    Transparenz und Fussballverbände – zwei eines Tages hoffentlich nicht mehr unvereinbare Begriffe.

    • Auguste sagt:

      hmm…, dieses diffuse gefühl des misstrauens hat vieles mit dem schweizer präsidenten der fifa zu tun – auch wenn sich das ioc in dieser hinsicht auch nicht zu verstecken braucht. sepp blatter wird wohl, auch wenn er für die entwicklung des fussballs viel gutes getan hat, als windiger “schummler und mischler” in die sportsgeschichtsbücher eingehen. sein abgang wird dereinst wohl weltweit bis in höchste kreise mit einem aufatmen begrüsst werden – bis der nächste “blatter” übernimmt und sein werk weiterführen wird.

  37. Franz Melliger sagt:

    @ Reto
    Natürlich kann ein ausländischer Club nicht bei einem Schweizer Gericht klagen, aber halt vor einer ähnlichen Instanz im eigenen Land. Das Kantonsgericht hat ja eigentlich nur festgestellt, dass die Neuzugänge arbeiten dürfen und deren Ausschluss unrechtens sein. Es ist also gewissermassen ein arbeitsrechtlicher Entscheid.

    -> Wenn Sion damit durchkommt, heisst das eigentlich nichts anderes, als dass die UEFA/FIFA keine Sanktionen mehr aussprechen kann, wenn diese irgendwie gegen Zivilrecht verstossen.

    Meine Hoffnung ist, dass Sion schlussendlich ganz aus dem europäischen Spielbetrieb ausgeschlossen wird. Von mir aus sollen sie die neuen Spieler einsetzen dürfen. Aber die Statuten der UEFA sehen ja ganz klar vor, dass keine zivilen Gerichte angerufen werden dürfen. Wer dies tut, müsste konsequenterweise ausgeschlossen werden.

    • Reto sagt:

      Naja, ich glaube kaum, dass ein ausländischer Verein vor einer ähnlichen Instanz im eigenen Land klagen kann. DIese Instanzen werden doch doch nur sagen, dass sie nicht zuständig sind. So wie es das Walliser Kantonsgericht im Fall vs. Uefa auch gemacht hat. Das Waadtländer Kantonsgericht fühlt sich ja auch nur zuständig weil die Uefa ihren Sitz in Nyon hat.

      Sie müssen aufpassen, dass sie die Entscheide nicht vermischen. Das Walliser Kantonsgericht hat festgestellt, dass die Neuzugägnge arbeiten dürfen (Fall Sion vs. FIFA/SFV), fühlt sich aber nicht für den anderen Fall zuständig. Das Waadtländer Kantonsgericht hat festgestellt, dass der nachträgliche Ausschluss von er Europa League durch die UEFA nicht zulässig ist, da die UEFA diese Spieler ja für die Spiele gegen Celtic zugelassen hat (Fall Sion vs. UEFA).

      • Franz Melliger sagt:

        Ok, das war mir gar nicht bewusst, dass das erste Gerichts bereits festgestellt hat, dass die Spieler arbeiten dürfen. Aber konsequenterweise muss man sie ja in der EL spielen lassen, wenn man feststellt, dass das Arbeitsverbot unrechtens ist. Denn die Disqualifizierung von der EL ist ja eine Folge davon, dass Spieler eingesetzt wurden, die gem. UEFA nicht spielen dürften.

        Die genaue Begründung, wieso das Waadtländer Gericht sich für zuständig erklärt hat und das Walliser Gericht nicht, würde mich sehr interessieren. Örtlich zuständig sollte ein Schweizer Gericht ja auf jeden Fall sein, da die UEFA ihren Sitz ja in der Schweiz hat. Normalerweise wird da einfach ans tatsächlich zuständige Gericht verwiesen, wenn der falsche Ort gewählt wird. Ansonsten kann ich mir gar nicht erklären, wieso sich Wallis für nicht zuständig erklärt. Wissen Sie da genaueres?

        Ich habe mir gar nicht überlegt, dass die UEFA ja in der Schweiz liegt. Von daher kann natürlich auch ein ausländischer Club in der Schweiz gegen die UEFA klagen. Welches Recht dann allerdings angewandt wird, ist dann nochmals eine andere Frage. Hier bestehen z.T. spezielle Anknüpfungspunkte.

  38. urs müller sagt:

    recht oder nicht recht. also als erstes müsste sich die uefa an eine super provisorische verfügung halten, so wie dies jeder bürger dieses landes tun muss.
    doch der streit zwischen den beiden parteien hat ja schon viel früher angefangen, die eine partei sagt die die transferspere sei abgelaufen die andere sagt sie war noch in kraft. ich kann nicht genau sagen wer recht hat da ich zu wenig über das urteil weiss.
    doch nun zum eigentlichen punk und für den ist es sehr legitim ein zivilgericht zu bemühen. denn kan mir jemand hier drin sagen warum es transferzeiten gibt. die clubs sind wie firmen organisiert und die fussballer sind ihre angestellten, nun kan mir auch jemand sagen ob es in der wirtschaft einen bereich gibt wo man nur in einer bestimmten zeit den job wechseln kan, ich kenne keinen. dies ist der eigentliche misstand und cc wäre gut beraten auf diesn misstand hinzuweisen und mit diesem argument vor zivilgericht zu gehen. beim bosmann urteil, wenn herr bosmann nicht vor ein zivilgericht gegangen wäre hätten wir immernoch sklaverei im fussball und so wird es sich auch diesem fall verhalten. denn fussballvereine werden geführt wie firmen (manche sind schon AG) darum müssen auch bei fussballclubs bei einem personalwechsel verbindliche schweizerische arbeitsrechtliche gesetze gelten, eintritt und austritt immer möglich, sofern kein vertrag mehr vorhanden oder sich alle parteien geeinigt haben.

    • Ruud van Deursen sagt:

      Lieber Urs, die Frage wegen der Transferperiode ist recht einfach zu beantworten, denn mit dem verhindert die FIFA dass waehrend der Meisterschaft, z.B. in der Champions League, Spieler kurz vor den Spielen transferiert werden um Gegner zu schwaechen (sportlicher Fairness). Im Gegensatz zum Sport, ist der Zeitfaktor in der Privatwirtschaft nicht so stark ausgeprägt. UEFA darf sich über eine superprovisorische Verfügung hinwegsetzen, auf Strafe einer Busse, die nur fällig wird wenn sie später nicht im Recht ist.

      Ich hoffe, meine Antwort bei Nino (oben bei 10:xx) wird freigeschaltet, denn es scheint als hätte CC dieses Gericht nicht mal anrufen dürfen/können, weil ihm de Jurisprudenz fehle (Interpretation nach Entscheid BG 4A_460/2008). Denn in dem Entscheid gibt das BG den Statuten, insbesondere bzgl. Schiedsgerichtbarkeit, ausdruecklich Anerkennung.

      • urs müller sagt:

        hallo ruud, danke für die antwort. du hast schon recht dies wird schon der grund sein, doch a) müssten die vereine meistens die spieler aus einem laufenden vertrag kaufen, was 1. sehr teuer ist und 2. der verkaufende verein würde gut verdienen. b) sollte ein spieler keinen gültigen vertrag mehr haben so sollte er eh wechseln können. kommt wärend der saison bestimmt selten vor da die verträge von saison zu saison gehen. gibt aber länder wo die meisterschaft ende jahr aufhört, und zu guter letzt sollten sich spieler und verein trennen wollen so könnte der spieler einen neuen spielort finden, es wäre beiden gedient, da verein kein salär bezahlen muss der in seinen augen die leistung nicht bringt und nicht spielt und der spieler könnte einen verein finden wo er spielen kan, würde seinen marktwert erhöhen oder zumindest beibehalten, natürlich nur wenn sich wie gesagt verein und spieler einig sind.

        • Ruud van Deursen sagt:

          Ad. a) Du liegst richtig mit der Ablöse: Die Vereine kaufen im Moment – nach dem Bosman-Urteil – die Spieler aus dem laufenden Vertrag heraus. Einige machen ein sehr gutes Geschäft mit langjährigen Verträgen.

          Ad. b)
          1. Wenn der Vertrag abgelaufen ist, duerfen Spieler frei wechseln (Bosman-Arrest). Das laeuft im Moment auch so, wie gesagt zwingend nach Bosman-Arrest.
          2. Mit den Zeitdifferenzen zwischen den Meisterschaften wurde vorgesorgt. Es gibt eine Transferperiode in Januar/Februar und eine in Juli/August. Von dem her, ist die Differenz beruecksichtigt.
          3. Wenn ein Spieler es zwischen den Transferperioden gestattet sein wuerde, einen Vertrag aufzuloesen mit dem Zweck sofortiger Vereinswechsel, waeren die Transferperioden fuer die Katz. Ueberdies koennten Vereine einen Spieler zum Vertragsbruch anstiften, was der Sportprinzip untergraben wuerde. Die Anstiftung spielt im Fall Sion eine wesentliche Rolle.

          Erlaube mir bitte noch einige Informationen zu schreiben. Achtung es wurde ein wenig laenger.

          Transfers: sie laufen immer nach der gleichen Prinzip ab. Alter Verein und Spieler muessen sich einigen, dass der Vertrag aufgeloest wird. Der neue Verein muss sich mit dem Alten auf die Abloesesumme einigen. Ist einer der beiden nicht der Fall, gibt es keinen Transfer.

          Wenn nun einen Verein einen Spieler holt, wie bei Sion mit El-Hadary der Fall war, und Vertragbruch (keine Freigabe) kann erwiesen werden, sieht die FIFA Sanktionen vor:
          1. Der Spieler wird bestraft (El-Hadary wurde 4 Monate suspendiert und mit Busse belegt).
          2. Ist die FIFA zudem davon ueberzeugt, dass der neue Verein, im Beispiel hier FC Sion, beim Vertragsbruch involviert ist oder angestiftet hat, wird der Verein mit einer Transfersperre bestraft. z.B. wenn der Verein dem Spieler extra Zugeständnisse macht. Im Fall Sion handelt es sich um 2 Perioden.

          Was ist Transfersperre:
          Keine Spieler holen. FIFA hält fest dass eine Periode einer Transfersperre nur als abgesessen gilt, wenn die Periode gänzlich abgesessen ist und keinen einzigen Spieler geholt wurde. Im Falle von Sion kam es nach einer Reihe Verfahren in 2010 zu einer Zeitverschiebung, weil Constantin die Strafe nicht akzeptieren wollte (jedoch schlussendlich beim BG und CAS verlor).
          Zur Verschiebung: Das CAS-Urteil konnte erst in der 2. oder 3. Woche während der Sommerperiode 2010, als rechtsgueltig erklaert werden. Dadurch konnte Sion in Sommer 2010 Spieler kaufen. Aus dem Grund hat FIFA diese Periode nicht von der Strafe abgebucht. Es blieben 2 Perioden:
          (1) Winter 2011. Sion holt keinen Spieler, also abgegolten. Noch eine…
          (2) Sommer 2011: Sion holt Spieler, weil Constantin der Auffassung ist, dass man eine Strafe als Tage zu zählen hat. Diese Spieler kriegen von der FIFA erst mit Weihnachten 2011 die Lizenz. Constantin versucht aber jetzt mit Verfahren die Lizenz und Spielberechtigung zu kriegen und schickt die Spieler – trotz der Unsicherheit weil es noch keinen definitiven Entscheid hat – auf den Platz wie in den Spielen gegen Celtic.

          Hier, bei der Zeitrechnung, liegt genau der Ursprung der Streitsache:
          1. FIFA: gänzlich abgesessene Perioden gelten. Wenn man eine ganze Periode sowie zwei Teilperioden abgesesen hat (also halb Sommer 2010, ganz Winter 2011, halb Sommer 2011, wie bei Sion) dann hat nur eine Periode abgebüsst, denn man könnte in diesen halben Perioden Spieler holen. Es wäre eine Art Pseudo-Strafe.
          2. Sion: die halben Periode gelten auch und sie zählt alle abgebüssten Tagen zusammen. Sion hat die Strafe mit einem Datum in Februar zu Ende erklärt.

          Alle sonstigen Verfahren, die jetzt laufen, sind die direkte Folge aus der Vorgeschichte. Das macht die Sache im Moment komplizierter, weil einige superprovischen Verfuegungen vorliegen und nicht die gleiche juristische Person involviert ist:
          1. FC Sion holt eine Verfuegung gegen die UEFA-Sanktionen in Vaud. Diese Verfügung will UEFA nicht akzeptieren, weil die Verbandsinstanzen nicht erschoepft waren* und sie keine Gegenwehr gestattet wurde, erst am 27. September. Bereits 2 Tage später erklärt das Gericht in Vaud, die Ergebnisse sämtlicher Spiele der Gruppe I “als ungültig”.
          2. Die 6 neuen Spieler holen eine Verfuegung beim Arbeitsgericht in Martigny. Die Spieler seien zumindest für den nationalen Wettbewerb provisorisch lizenziert**.

          Die Erläuterungen:
          *Es gibt also mehrere BG-Entscheide, die der Verbands- und Schiedsgerichtbarkeit ausdruecklich anerkennen. Darum kann man die Fragen mit ziemlich viel Sicherheit beantworten:
          1. hatte das Kantonsgericht in Nyon wirklich Jurisprudenz? Wohl NEIN, mit Verweis auf die BG-Entscheide.
          2. hatte Constantin (also Sion) dieses Gericht in Vaud anrufen duerfen? Wohl NEIN, mit Verweis auf die BG-Entscheid.
          3. hat Constantin die UEFA-Statuten missachtet? Nach Antwort 2 wohl JA. denn das BG hält fest dass die Verbands- und Schiedsgerichtbarkeit (UEFA Art. 61) für jedes Mitglied, e.g. Verbände, Vereine, Spieler und Schiedsrichter, explizit gilt.
          **Es sei nicht auszuschliessen, dass auch die UEFA sich über diesen Entscheid hinwegsetzt, aus dem gleichen Grund wie bei der superprovisorischen Verfügung aus Vaud. Es läuft im Moment das Verfahren beim CAS wegen der Lizenzen. Da kann man 2 Annahmen machen:
          1. Haben die Spieler diesen Rekurs gefällt, können sie aus Zeitgründen die Lizenz per superprovisorischen Verfügung beantragen. Dies sieht CAS vor als Überbrücking bis zum eigentlichen Verfahren, in dem es die letztendliche rechtsprechende Insantz ist (BG-Entscheid).
          2. Haben die Spieler nicht selber vorm CAS den Rekurs eingereicht oder einreichen lassen, hatte das kleine Arbeitsgericht in Martigny auch keine Jurisprudenz, mit Verweis auf die Statuten.

          Fazit:
          Sorry wegen gigantischem Text, aber bei den vielen parallellen Verfahren wird’s halt länger.

          Es geht hier um Detailfragen:
          1. Juristische Person beim CAS – Arbeitsgericht Martigny.
          2. Es gibt die Statuten der FIFA, UEFA und SFV. Gelten die SFV-Lizenzen für den internationalen Wettbewerb?

          Zeitlicher Ablauf:
          Hätte Constantin die UEFA-Sanktion akzeptiert und die Prozesse Schritt nach Schritt durchgeführt, hätte er auch zu seinem Recht kommen koennen, ohne offensichtliche Einmengung eines Zivilgerichts im laufenden Wettbewerb.
          Ich schliesse nicht aus dass er im Endeffekt “im Recht” sei. Mit einem gültigen Richterspruch hätte er UEFA auf Schadenersatz wegen des Ausschlusses klagen können.

          Schlussendlich wird es ein Machtspiel und hierbei spielt das eigenlichte “im Recht sein” keine Rolle mehr:
          UEFA od. FIFA gegen Sion. Wer kriegt die Massen hinter sich? Fallen die Aktionen von Constantin schlecht und UEFA kann ausreichend Verbaende und Vereine davon ueberzeugen dass Sion die Statuten wissentlich verletzt hat, kann sie weitgehende Sanktionen aussprechen. Kriegt Sion die Massen zu einem schwerwiegenden Teil hinter sich, sagen auch die Vereine, dass sie einen neuen Fussball mit angepassten Statuten wollen, mit Constantin und Sion als “Teil der Familie”.

          • Franz Melliger sagt:

            Super Zusammenfassung, danke schön.

          • Pedro sagt:

            @Ruud
            Inwiefern kann der Fall AS Rom (wenn ich das richtig verstanden habe und korrekt interpretiere, ebenfalls eine “Tage zusammengezaehlte Transferperiode”) als Praezedenzfall zaehlen?

          • urs müller sagt:

            ruud kein problem mit der länge vom text, besonders wenn er so ausführich und korekt ist wie deiner.
            es ist in so fern schon richtig wie du dass analysierst und schreibst, und da werden sich bestimmt die gerichte noch den kopf zerbrechen. denke auch dass cc es schwer haben wird recht zu bekommen doch wenn er meint er komme durch soll er es probieren, geld hat er ja.
            was mich einfach stört an der ganzen sache ist wie ich schon erwänt habe die transferperioden, die eben nicht ins zivile arbeitsrecht passen und diese eben abzuschffen wären. ob fussball noch gleich wäre wie jetzt muss in der urteilsfindung gleich sein. denn arbeitsrecht steht absolut über verbandsrecht, dies wäre auch in jedem anderen land ohne probleme anwendbar.
            die aktuelle regel ist für einen freien spieler also spieler ohne vertrag ein halbjähriges arbeitsverbot, und dies ist nicht haltbar.

          • Pedro sagt:

            @Urs,
            “die aktuelle regel ist für einen freien spieler also spieler ohne vertrag ein halbjähriges arbeitsverbot, und dies ist nicht haltbar”. Dies ist meines Wissens nach auch nicht der Fall, in der Schweiz jedenfalls darf ein arbeitsloser Spieler jederzeit verpflichtet werden (der Staat hat kein Interesse daran Arbeitslosengeld zu zahlen) ich nehme deshalb an, dieser Spieler wird dann auch lizenziert.

          • Auguste sagt:

            hmm…, etwas vom faszinierendsten am internet ist und bleibt die macht der kollektiven intelligenz (als web-clown nehme ich mich davon etwas aus). danke, dass sie sich die mühe genommen haben, den “fall sion” so detailiert zu beleuchten, ruud van deursen.

          • Ruud van Deursen sagt:

            @Urs:
            Das Arbeitsrecht der Fussballspieler ist mit einem offiziellen SFV-Arbeitsvertrag abgesichert, Art. 2 und 3. Wenn ein Spieler diesen Vertrag nachweislich verletzt, kann er ohne Entschaedigung fristlos entlassen werden. Entlaesst ein Verein einen Spieler vorzeitig ohne Grund, hat er ihm entsprechend fuer die Laufzeit des Vertrags zu entschaedigen.
            Das heisst, das Arbeitsrecht ist abgesichert.

            @Pedro:
            Der Fall AS Roma, kenne ich noch zu wenig in Detail.

          • Ruud van Deursen sagt:

            @Pedro
            Erschwerend fuer die Analyse: das Zeug um AS Roma ist hauptsaechlich auf Franzoesisch. Das dauert ein wenig laenger, bis alles exakt analysiert ist. Aber ich schaue mal beim CAS ob ich etwas Deutsche/Englisches finde. Niederlaendisch haben Sie wohl nicht auf Lager. 😀

          • urs müller sagt:

            @ruud denke ich muss dir auch da recht geben. doch wenn dem so ist wie du sagst was ich nicht bezweifle, so bekommt der spieler den sfv arbeitsvertrag erst in einer der beiden transferperioden, also muss er so lange warten bis wieder eine solche offen ist.

            @pedro also ich würde sagen dass auch für einen arbeitslosen spieler die transferperioden relevant sind um eine lizenz zu bekommen. ich meine auserhalb dieser perioden keine lizenzen für spieler.
            dass der staat kein interesse hat arbeitslose spieler zu bezahlen ist für fifa uefa irelevant.
            die haben eben ihre eigenen regeln und wenn der spieler keine lizenz bekommt so muss der staat (raf) wohl oder über bezahlen. denn der staat kann ja den sportverbänden nicht vorschreiben dass sie lizenzen verteilen müssten.
            doch ich denke RUUD VAN DEURSEN wird da sicher besser bescheid wissen und uns klarheit verschffen

          • Ruud van Deursen sagt:

            @Pedro, Urs – Merci viu mau, dass ihr so eingestiegen seit bei der Diskussion. Hat einer meiner Professoren doch Recht: denn er meinte “scheue die Diskussion nicht, und du wirst dich weiterbilden” und “nur mit Diskussion, gebe es Fortschritt”.
            Dies ist ein Punkt, der für Constantin spricht. Nur solle er ein bisschen vorsichtiger agieren, damit er die Errungeschaften der Ethik und die Grundlagen unserer freien Gesellschaft bewahre.

            Für die anderen Fragen werde ich mal schauen ob es eine Antwort hat. Aber vielleicht sind wir schon bei einem Punkt angelangt, die später die kleine Differenz ausmachen könnte: Arbeidsrecht vs Sportlicher Fairness.

          • Ruud van Deursen sagt:

            @Urs:

            Es scheint als liege ein grosser Teil der Verantwortung bei den Spielern. Die Lizenz, heisst Erteilung der Qualifikation, muss laut dem Arbeitsvertrag von den Spielern spätestens bei Vertragsunterzeichnung sichergestellt sein. Die reglementarische Abklärungen (FIFA-Transfersperre und -Statuten, UEFA-Statuten, SFV-Statuten und SFL-Statuten) hätten vor Unterzeichnung des Vertrags stattfinden sollen. Die Spielerberatung ist entweder schlecht gelaufen oder CC hat die Spieler überzeugt, dass dies ausreichend sichergestellt sei. Rein theoretisch haetten die Spieler also bei der Unterzeichnung des Vertrages auch Constantin in die Pflicht rufen sollen.
            Gegenstand des Vertrags ist auch die Erteilung der behördlichen Aufenthaltsbewilligung, wird er früher oder später nicht erteilt/verlängert, erlischt der Vertrag.

            Zudem gehört eine rechtsgültige Verweigerung, wie bei einer FIFA-Transfersperre, zu den wichtigen Gründen für sofortige Vertragsauflösung. Ich verstehe es als unterliege Constantin ein eingeschränktes Risiko.

            Aus diesen Erkenntnissen:
            1. Lizenz ist zwingend notwendig und muss sichergestellt sein damit man den gültigen Arbeitsvertrag unterzeichnen kann. Man kann dies meiner Meinung nach auf zwei Wegen auffassen:
            (a) ohne Lizenz können die Spieler nicht arbeiten obwohl sie das Recht dazu haben.
            (b) Auch normale Bürger müssen zuerst die entsprechenden Diplome und Qualifikationen abgeschlossen haben, bevor sie eine Stelle antreten dürfen. Ich habe auch entsprechende Paragraphen in den Bedingungen meines Vertrags. Man kann ja auch keine Laster fahren ohne gueltigen Ausweis und nachher meinen es gaebe keine Sanktionen.

            2. Ohne tatsächliche rechtliche Aufhebnung der Sperre waren die Spieler schlecht beraten den Vertrag zu unterzeichnen.
            (a) Sie hätten von Constantin so eine schriftliche Bestätigung verlangen können
            (b) Wenn Constantin bereits in Januar gerufen hat, dass für ihn die Strafe abgelaufen sei, warum unternimmt er nicht bereits da die notwendigen Schritte, damit dies rechtzeitig abgeklärt sei. Man hätte den offenen Dialog mit der FIFA und CAS gehabt und eine Provokation verhindert. Er ist Architekt und damit ausgebildeter Wissenschaftler und integrierter Bestandteil der Ausbildung ist der Dialog, dass man Probleme gemeinsam durch Diskussionen löst. Er ist Schweizer Bürger, ich habe immer gemeint dass die davon überzeugt sind, es sei gut bei Meinungsverschiedenheiten zuerst den Dialog zu suchen.

            Ich vermute, dass es hier einen Unterschied gibt mit dem Fall AS Roma. Die haben mehreren CAS-Prozessen laufen lassen, damit dies abgeklaert sei. FIFA wollte die Sperre auch im Sommer 2006 durchziehen, aber CAS hob die Sperre vorher auf.

            Daher komme ich nicht um die Idee herum, dass er hier noch andere Ziele angestrebt hat als nur das Wohl seines Vereins und die Aufhebung der Sperre. Diese Ziele sind möglich ein Risiko. Aber jetzt ist es zu spät und das Machtspiel wird dies letztendlich entscheiden: UEFA vs. Sion bzw. FIFA vs. Sion.
            Wird er statutair bei Mehrheitsentscheid oder gültigen Disziplinarsanktionen wegen erwiesenen Tatsbestands ausgeschlossen, hat er einen schweren Weg, zumal das BG die Statuten verbindlich für jedes Mitglied erklärt hat und das nicht nur ein Mal.

            Wer kriegt die Massen in der Fussballfamilie hinter sich?

          • Ruud van Deursen sagt:

            Kurz im Anschluss zum Obengenannten:
            laut Constantins Logik, koennte man dann auch den Arzt zivilrechtlich anklagen dass man nicht arbeiten darf, z.B. wenn die Abklaerungen einen ernsthaften Herzfehler feststellen und ein Risiko fuer den Sportler sind.
            Oder extrem krasses Beispiel: ein Blinder koennte zivilrechtlich erzwingen, dass er den Pilotenschein machen kann, obwohl der Arzt negativ entschieden hat.

            Die Fragen:
            1. Was hat das Arbeitsgericht in Martigny entschieden?
            (a) Das Recht auf Arbeit wird verweigert wenn keine Lizenz erteilt wird. Dann wuerde die Beispiele zustreffen die hier oben stehen.
            (b) Die Sperre sei abgelaufen. Provisorisch bis zum Entscheid des CAS sind die Spieler die lizenziert.

          • Ruud van Deursen sagt:

            bei 1b geht es moeglich um Juristische Personen. Die Strafe wurde FC Sion auferlegt und kann nur fuer den Verein aufgehoben werden, aber die Spieler, nicht der Verein, hat die Verfuegung aus Martigny.

            Ich kann mich sehr gut einbilden, dass UEFA sich auch ueber diese superprovisorische Verfuegung hinwegsetzt, weil die Spieler eventuell keinen Rekurs beim CAS gefaellt haben* und somit dieses Gericht nicht haette anrufen duerfen. Auf jedem Fall pocht sie so, verständlicherweise, auf eine weitgehende juristische Untersuchung auch bzgl. Jurisprudenz der Gerichte. Ich vermute, das haette sie NIE unternommen, wenn Constantin den Dialog frueher gesucht haette.

            *Kleiner aber feiner Unterschied:
            Hier kann es zu einem sehr kleinen aber feinen Unterschied kommen und er ist der Faktor ZEIT (=vor oder nach der Unterschrift):
            (1) Wenn der Arbeitsvertrag jetzt gilt, hat der Spieler auch saemtliche Statuten (Art. 41 des Arbeitsvertrag, sie bestaetigt dies auch nochmals fuer den Verein) anerkannt und darf er nur die Lizenz beim CAS erzwingen (mit superprovisorischer Verfügung aus Zeitgründen).
            (2) Gilt der Arbeitsvertrag nicht, obliegt der Spieler den Statuten nicht und man müsse CAS nicht unbedingt zuerst anrufen. Kann er dann in Martigny die Richter davon überzeugen, dass die Lizenzen zu unrecht nicht erteilt wurde (als kriege man kein Schuldiplom obwohl man alle Pruefungen hat) dann haben FIFA, UEFA und SFV eine schwere Zeit. Dies scheint mir unwahrscheinlich, weil die Spieler beim Spiel gegen Basel suspendiert waren.

            Jedoch war dieses Spiel nicht am gleichen Tag (!!!):
            Wenn Constantin ein sehr schlauer Fuchs und Stratege ist, daran habe ich keinen Zweifel sonst haette er EPF Lausanne oder ETH Zuerich nicht bestanden, hat er die Verträge zwischenzeitlich fristlos gekündigt (Art. 3 Arbeitsvertrag, darf er wegen fehlender Lizenz) um sie nach dem Entscheid von Martigny mit der Absicherung für die Spieler wegen der Qualifikation, wieder zu ratifizieren. Alles selbstverständlich noch immer in der Transferperiode denn die Verfügung war am 5. August. Da ist der UNTERSCHIED: Nach der Kündigung bis zur Neuratifizierung sind die Statuten kurzfristig (also Faktor ZEIT) für die Spieler ungültig – sie haben weder einen Vertrag noch eine Lizenz – und ich habe keine Ausnahme gefunden dass man nicht direkt einen neuen Vertrag machen darf, wenn man den alten eine Woche früher gekündigt hat.

            Hier gibt es aber noch ein Lizenzhandbuch der Swiss Football League, denn ich weiss noch nicht ob die Spieler beim Lizenzverfahren den verschiedenen Statuten (mit einer Artikel ueber Schiedsgerichtbarkeit) nach Unterschrift des Lizenzantrages, obliegen.

          • Ruud van Deursen sagt:

            Aber es wuerde mich erstaunen, wenn der Lizenzantag nicht auf die Statuten sowie der Verbands- und Schiedsgerichbarkeit stützen würde. Aber der Antrag stützt nochmals explizit auf Art. 7, Schiedsgerichtbarkeit, der Statuten.

            Das heisst:
            für mich ist die Haltung der UEFA verständlich*, denn Constantin spielt dieses juristische Spielchen mit aller Härte. Und auch die UEFA gibt so ein Zeichen ab, dass sie auf eine weitgehende juristische Untersuchung pocht, denn anscheinend ist sie ueberzeugt dass sie das Richtige macht, sonst haette sie kein Statement abgeben, dass zwei Kommissionen festgestellt haben, dass die Spieler fuer sie nicht lizenziert sind.
            Was ich selbstverständlich nicht klären kann, sind die juristische Personen, denn die Antrage bei den verschiedenen Gerichten laufen noch. Man kann es höchstens im Nachhinein wieder aufarbeiten.

            *Wenn dies nicht verstaendlich sei, ist man von Vorurteilen geblendet. Die UEFA ist eine Organisation mit zehntausendedn Vereinen die sich fuer den Fussball einsetzen. Das heisst nicht, dass ihr keinen Fehler unterlaufen kann, aber bis zum endgueltigen Urteil gilt fuer mich die Unschludsvermutung.

          • Ruud van Deursen sagt:

            Mann o mann, sind das viele verschiedenen Dokumente die man gleichzeitig beachten muss, FIFA-Statuten, UEFA-Statuten, SFV- und SFL-Statuten, Europa League-Wettspielreglement, usw. Jetzt war ich auch wieder mal beim FIFA-Transferreglement.

            Urs, gut fragst du immer weiter. Aber es ist gut, setzt du dich für den Arbeitsrecht ein.

            Dein Bedenken wegen zwischenzeitlicher Wechsel sind berücksichtigt, insbesondere in Art. 6 des FIFA-Transferreglements. Wenn die Integritaet der laufenden Meisterschaft nicht gefaehrdet ist, koennen Spieler auch zwischen den Perioden wechseln. Das heisst, Vereine in der gleichen Meisterschaft koennen in der Regel keinen Spieler holen bei einem Ligakonkurrenten (wird aber geprueft). Auch hat ein Spieler das Recht seinen Vertrag aufzuloesen wenn er weniger als 10% der offiziellen Spiele bestritten hat. Im letzten Fall kann man wohl nicht von Schwaechung des Gegners reden, denn sie hat den Spieler ohnehin nicht ausreichend eingesetzt.
            Vertraege kann man sonst nur aufloesen wenn beide einverstanden sind.

        • Ruud van Deursen sagt:

          @Urs
          Du hast noch eine Frage gehabt, ist aber ein Weilchen her: Verträege dauern mindestens bis zum Ende der Spielzeit. Dass ist bis zur nächsten Transferperiode. Man kann gar nicht arbeitslos sein ohne Moeglichkeit sofort wieder einen Verein zu finden. Schwaechung des Gegners ist unmoeglich wenn
          (1) Der Spieler nicht eingesetzt wird
          (2) Beide einverstanden sind, der Verein verzichtet dann auf ihn
          (3) Der Spieler frei verfuegbar war. Hart gesagt: Wenn er gut waere, waere er nicht frei.

          • urs sagt:

            @ruud phuu besten dank ruud. aber gäll du bist nicht von der fifa oder uefa oder bist im fall cc federführend tätig. da hast du dich aber mächtig ins zeugs gelegt, denke du bist bestens vorbereitet solltest du mal einen verein übernehmen wollen, xamax?
            ich denke regeln und statuten dieser organisationen sind festgeschrieben und stehen auch im internet und wenn man sich so viel mühe macht wie du findet man auch die richtigen paragraphen, doch das wichtigste, darum können wir hier nur spekulieren und vermuten, ist das richtige dossier vom fall cc. denn ich glaube auch dass cc kein trottel ist sicher vieleicht ein bischen forsch, doch nur er und seine anwälte wissen was bis jetzt gegangen ist und in diesem drin steht. er kann entscheiden ob es sich lohnt zu kämpfen und zuerst alle gegen sich zu hetzen. sollte er recht bekommen würde er und wird von den gleichen leuten als held angesehen.
            darum spekulieren und fachsimpeln wir noch ein bischen und warten wie es weiter geht.

          • Ruud van Deursen sagt:

            Mir fehlt so einiges Diplom und mein Geldbeutel verkraft nicht die Uebernahme eines Vereins. Auch habe ich noch einen viel wichtigeren Job als einen Fussballverein fuehren zu wollen. Mich fuer die Forshung nach neuen Arzneimitteln einsetzen und Krankheiten aufklaeren, sowie das Wissen den Nachwuchsstudenten weiterreichen.

            Und du hast recht: ich bin nicht FIFA, noch UEFA, noch SFV und auch nicht CC-Anwalt. Hoffentlich demnaechst wieder Schiedsrichter.
            Das heisst, ich kann auch nur nachher analysieren und verschiedenen Modellen machen.
            (1) Wuerde er das getan haben? Nein, so dumm werden er und seine 8 Anwaelte doch nicht sein.
            (2) Die einzige Unsicherheit ist sein Geduld. Dass kan so einiges ueberm Haufen werfen. Sonst ist auch nicht erklaerlich warum er jetzt bereits zum Gericht in Vaud gegangen ist und nicht direkt im Anschluss am Entscheid. Oder einfach gesagt hat: lass es mal gut sein. Wenn ich Recht habe, klage ich einfach auf Schadenersatz.
            (3) Offen bleibt daher die Jurisprudenz: Spieler oder Verein.

            Aber faszinierend gestern im SF Sportpanorama war, wie er meinte das CAS sei ein befangenes Gericht:
            Der Chef vom CAS sei Sohn vom Leiter einer Schule fuer Sportrecht, die von der FIFA errichtet und gesponsort wurde. Hmmmm…. Ich weiss nicht ob er die Causalitaet (wuerde das Schiedsgericht nach ZGB Art. 190 fuer den Fall aberkennen) geltend machen kann beim Bundesgericht. Mehrmals hat das BG schon bestaetigt dass das CAS in Ordnung sei.

  39. Marcel S sagt:

    Walliser gegen Walliser – die geben nicht klein bei. Was mich bei der ganzen Geschichte stört, war die Art der Strafe – man kann doch einem Fussballklub nicht verbieten Spieler zu transferieren, das ist ja wie ein Todesstoss für den Club. Man kann Geldstrafen verhängen, oder ein paar Geisterspiele vielleicht. aber Transferverbot ist die dümmste Strafe.
    Wir sind ja gespannt , ob CC noch die ganze UEFA und FIFA aufmischen wird…

  40. Marcel S sagt:

    Dann schmeisst der SFV Sion irgendwann mal raus, bei Xamax wird es dem Oligarchen zu langweilig – und schon haben wir eine Axpo Supereight 8er Liga – man könnte dann ja 3 Hin und Rückrunden machen – gibt 42 Spieltage – jetzt könnt man noch wetten, welcher Club zuerst zwangsentfernt wird

  41. Daniel Strub sagt:

    Constantin hat recht! Bin nicht ein Freund von ihm aber die Fifa und Uefa sind ein korrupter Sauhaufen.Warum lässt man sie Quali spielen damit man sie wieder rausnehmen kann.Warum bezahlen Fifa und Uefa keine Steuern in der Schweiz? Machen Milliardengewinne und versteuern nichts.Sportvereine sind auch Unternehmen geworden welche sich an Gesetzte halten müssen.Also sollten dies die Verbände auch tun! Wenn es sich um grossse Mannschaften handelt wird immer anders gemaßregelt.Wir sollten uns nicht von den Herren Blatter und Co erpressen lassen.Wenn es Ihnen nicht passt können sie doch ihren Laden zügeln. In anderen Ländern können sie dann nicht mehr so Wirtschaften wie hier!

    • Pedro sagt:

      Weshalb meinst denn du, dass das Schweizer Fernsehen fuer ein Butterbrot alle EM und WM Spiele uebertragen darf? Ausserdem zahlen UEFA und FIFA (meines Wissens nach) schon Steuern, haben aber ein Agreement mit den jeweiligen Gemeinden (wie so viele Private auch) und bezahlen einen Pauschalbetrag. D.h. die Bundessteuern werden voll bezahlt, sind aber natuerlich marginal.

      hmmm…. Auguste, weisst du mehr???

      • Auguste sagt:

        hmm…, insiderwissen habe ich keines in fifa-steuerfragen, pedro. tatsache ist, dass die fifa von den hiesigen steuerbehörden als verein, der sie auch ist, angesehen/eingeschätzt wird und steuern auf das kapital (0.75 promille) und auf den Gewinn (4%) bezahlt. hierbei geniesst sie den privilegierten, für vereine anzuwendenden steuersatz(kapitalgesellschaften versteuern ihren gewinn mit 8% im kanton zürich – doppelt so hoch wie vereine).

        zwei aspekte sollte man beachten:

        a) die ansiedlung von supra-nationalen organisationen hat in der schweiz eine lange tradition und ist hierzulande grundsätzlich gern gesehen. somit ist es natürlich auch ein politischer entscheid. historisch sieht sich die schweiz gerne als gastland solcher organisationen und schafft deshalb in der regel auch ein verträgliches klima.

        b) die stimmen nach einer höheren besteuerung wurden erst in den letzten boom-jahren des fussballgeschäfts laut und muten deshalb etwas opportunistisch an. ich bin der auffassung, dass man standort-rahmenbedingungen (vertragssicherheit) nicht ohne not oder gar leichtfertig aufs spiel setzen sollte. solange sich die gewinne der fifa aufgrund professionellerer vermarktung ihres produktes nicht in obszöne regionen entwicklen und sich die fifa nichts zu schulden kommen lässt, das den ruf von stadt und land in mitleidenschaft zöge, besteht kein objektiver grund etwas am geltenden regime zu ändern.

        allerdings stünde es der fifa gut an, ihrem ruf als globale hüterin von sportsgeist und fairness besser sorge zu tragen, weil sie sich sonst eher als bürde, denn als zierde für land und leute entpuppen könnte. der heutige präsident ist diesbezüglich eher eine dubiose persönlichkeit. ironischerweise ist er – man ist fast versucht zu sagen: leider – ein landsmann.

        • Ruud van Deursen sagt:

          Da schreibt auch einer schöne Texte. Indertat: Grundsätzlich könnte eine Versteuerung der FIFA und UEFA sie verjagen oder zumindest den Ruf, Heimat Weltorganisation zu sein, sowie die Neutralität der Schweiz nachhaltig schädigen.

          Aber ich moechte noch einen Grund hinzufuegen: UEFA und FIFA sind in der Schweiz angesiedelt und schaffen auch viele Arbeitsplaetze. Hier haben wir noch einen zusaetzlichen Grund, warum ich ziemlich ungluecklich ueber die Constantin-Strategie und den Gerichtsentscheid von Vaud bin.

          FIFA muss man auch in Schutz nehmen (ja ich habe Verstaendnis fuer vieles), denn die Organisation des Weltfussballs ist keine einfache Aufgabe. Aber mit ein wenig mehr Transparenz wäre, glaube ich, niemand wirklich unglücklich.

  42. Thomas Luchs sagt:

    Heute ist CC übrigens im Sportpanorama zu Gast.

    • Ruud van Deursen sagt:

      Interessant war seine Bemerkung, dass er ein eventuelles negatives CAS-Urteil wieder weiterziehen will. Wenn das Bundesgericht sich nicht selber widerspricht, dann wird das BG das CAS-Urteil wiederum bestätigen. Wie es beim letzten Mal geschehen ist, wenn die Strafe der 2 Spielsperren endgültig bestätigt wurde.
      Umgekehrt ist dies natürlich auch der Fall: die Chancen der FIFA das Urteil noch vor BG zu kippen, falls CAS die Sperre annuliert, sind genau so klein.
      Warum das so ist, steht in einigen längeren Absätzen: laut BG seien Statuten und Reglementen sowie Schiedsgerichtbarkeit fuer jedes Mitglied verbindlich.

      • guru sagt:

        Der Fall mit der Sperre für 2 Transferperioden ist ja separat zu betrachten. Im aktuellen Fall geht es darum dass
        Sion von der EuroLeague ausgeschlossen wurde obwohl nur lizenzierte Spieler eingesetzt wurden.
        Die Spieler wurden vom SFV und vorgängig von der Fifa lizenziert. Sion hat sich auf dem Platz
        sportlich für die Teilnahme qualifiziert. Ein Ausschluss macht keinen Sinn und ist rechtlich absolut
        nicht vertretbar. Ich kann mir beim besten willen nicht vorstellen dass CC diesen Fall verliert.
        Spielen wird Sion in der EuroLeague wohl aber trotzdem nicht. Aber eine Schadenersatzzahlung
        an Sion wird es auf jeden Fall geben. Schade für die entgangene Möglichkeit wichtige Punkte für
        die Schweiz in der 5-Jahres Wertung zu sammeln.

        • Ruud van Deursen sagt:

          Es ist unmöglich die Fälle zu trennen, die Lizenzen stehen am Ursprung.
          Die Lizenz haben die SPIELER per superprovisorischen Verfügung bekommen, aber gleichzeitig ist die Sperre gegen den VEREIN SION noch nicht aufgehoben, weder vom CAS noch per superprovisorischen Verfügung.

          Es sind daher die Fragen offen:
          (1) Hier sind zwei juristische Personen, gleichzeitig ist die eine gesperrt (VEREIN), die andere sind nicht gesperrt (SPIELER). Was ist jetzt die Wahrheit? Kann ein gesperrter Verein lizenzierte Spieler einsetzen? Wie kann ein Spieler eine Lizenz für einen gesperrten Verein kriegen, wenn die Sperre nicht gleichzeitig aufgehoben wurde?
          (2) Bis jetzt ist nur bekannt dass der Verein beim CAS Rekurs eingereicht hat um die Strafe aufheben zu lassen. CAS hat die Strafe nicht temporär annuliert beim Einreichen der Strafe. Nur der Verein könnte per superprovisorische Verfügung beantragen, dass die Sperre gegen den Verein aufgehoben wird.
          (3) Haben die Spieler ebenfalls beim CAS Rekurs gegen den SFV-Lizenzentscheid eingereicht, dann können sie eine superprovisorische Verfügung beantragen. Haben sie das nicht gemacht, liegt auch im Falle der Spieler eine Statutenverletzung vor bei der Schiedsgerichtbarkeit (SFV Art.7, FIFA Art. 63). Was gilt jetzt hier? Denn die UEFA darf beim CAS keine Informationen bzgl. laufenden Prozessen beantragen, zumal nicht gegen sie geklagt wurde.

          Auch bei der Beurteilung der Spiele gegen Celtic muss die UEFA sämtliche Verfahren anschauen:
          (1) Die provisorische Lizenzierung der Spieler.
          (2) Die provisorische Verfügung für Sion.
          Ich kann mich gut vorstellen, dass UEFA eine Statutenverletzung (UEFA Art. 61) festgestellt hat, zumindest bei der 2. Verfügung aus dem Kanton Vaud. Bei der superprovisorischen Verfügung darf die UEFA sich erstinstanzlich nicht wehren und dass hat sie sich offenbar nicht gefallen lassen. Sie hat sich verständlicherweise über die Verfügung hinweggesetzt. Denn die Konsequenzen sind nur eine Busse.

          Warum Verständnis für die UEFA:
          UEFA gibt ein klares Zeichen ab, dass sie zuerst eine 100% Klarheit bei allen laufenden Prozessen verlangt. Leider zum Nachteile für Sion, muss man offen dazu sagen: der Verein galt bei den Spielen offiziell als gesperrt und der “Fall Sion” ist so extrem unübersichtlich wenn man nicht das ganze Dossier einsehen kann*, dass es besser ist Sion auszuschliessen und später eventuell zu entschädigen als ihn jetzt spielen zu lassen. Denn eine Sache wäre für UEFA garantiert: sie würde noch mehr Proteste zu bearbeiten haben, denn die anderen 3 Vereine werden sicher auch denken: “So geht das nicht”.
          *Wie z.B. für die UEFA: sonst wäre der saubere Prozessgang nicht mehr möglich.

          Integrität der Meisterschaft EL:
          Überdies ist ein rasches Ende der Problematik nich abzusehen. Dies würde die Integrität der Meisterschaft extrem gefährden. Falls während der Meisterschaft, z.B. im Viertelfinal, Sion zu jenem Zeitpunkt in August doch gesperrte Spieler eingesetzt hat, was soll die UEFA machen? Alle Spiele wiederholen? Die Rekurskommission hat sehr lange zur Entscheidung gebraucht und hat sich sicher alle Szenarien durch den Kopf gehen lassen. Wegen sämtlicher Unklarheiten, ist der Ausschluss mit Schadenersatzklage (wenn überhaupt), die einfachere Variante.

          Zum Schluss:
          Celtic hatte das Protestrecht (zahlt dafür Spesen) und deutet der UEFA an, dass eine Untersuchung bzgl. der Spieler verlangt wird. Sion hätte in der gleichen Situation ebenfalls protestiert. Ich fände es sehr naiv zu glauben, Sion hätte unter den gleichen Umständen nicht protestiert.

          Hier haben wir eine Parallelle: UEFA zweifelt die superprovisorische Verfügung an, und setzt sich über sie hinweg um eine nähere Untersuchung zu verlangen (zahlt eine Busse). Celtic hat das mit dem Protest auch gemacht.
          Für beide habe ich extrem viel Verständnis.

          Man kann Sion auch nicht vor den Celtic-Spielen ausschliessen, denn Sion hätte ohne die Neuen antreten können. Dann wäre die Qualifikation ohne Zweifel überstanden. Auch hier sucht Constantin das Risiko. Überdies ist Sion nach der Auslosung verplfichtet die Spiele zu bestreiten.

          Schluss:
          Letzten Dienstag hatte die UEFA ob der Unsicherheit einen sehr schwierigen Fall auf dem Tisch. Wie entscheiden wurde wissen wir auch nicht (Ja, Nein, Enthaltung). Ich war auch mal Mitglied in einer Zulassungskommission bei einer Universität und da ist auch so mancher Fall mit viel Unsicherheit verlaufen, in dem man die Belangen der Antragstellende gegen die Belangen der Universität abwiegen muss, falls kein krasser Reglementverletzung vorliegt natürlich. Schlussendlich wurde so einiges per Stichentscheid entschieden.
          Ich habe vertrauen, dass die UEFA nicht befangen war und die Kommission sich Mühe gegeben hat. Warum sollte sie ein schottischer Verein bevorzugen? Liefe bei der FC Sion nichts und war die Affäre übersichtlicher (nicht Verfahren neben Verfahren), hätte UEFA nichts machen können. Wo rauch ist, ….

  43. hugo sagt:

    Menschen wie Christian Constantin gehoeren in die Regierung
    Der Mann hat Rueckgrad und kriecht nicht jedem und jeder in Ar…
    Angepasste um Karriere zu machen haben wir mehr als genug auf der ganzen Welt

    • Auguste sagt:

      hmm…, hugo – der tür- und toröffner der willkür. schnappen sie sich ruhig alle hiesigen “täubeli-brüder” und gründen sie eine partei – aber zuerst suchen sie sich besser noch ein land, dass noch einen haufen ego-knallköpfe zum weiterkommen brauchen kann.

  44. Martin Locher sagt:

    Das einzig Negative an CC’s Strategie ist, dass er damit riskiert die UEFA und FIFA aus der Schweiz zu vertreiben. Arbeitsplätze, gratis Tourismuswerbung, viel internationaler Stellenwert. Jeder muss selber entscheiden, was Wichtiger ist. An CC Stelle wäre es für mich nicht das Wohl des Landes, sondern wohl mein sturer Grind, meine Überzeugung Recht zu haben und vielleicht die Gesinnung mit mit meinem Kampf etwas Gutes nicht nur für meinen Klub, sondern für den ganzen Fussball zu tun.

  45. Remo Meyer sagt:

    Soviel Schwachsinn auf einer Seite. Wow! Was mich am meisten stört: Constantins Versuch sich als hehren Retter der Menschheit und der Gerechtigkeit darzustellen. Wahrscheinlich gibt es keinen Fussballclub in der Schweiz der so diktatorisch geführt wird wie dieser, aber seinen Kampf gegen die Obrigkeiten stellt er als selbstlosen Kampf dar.
    Nur kurz zur Erinnerung: Es macht sehr viel Sinn die Fussballgesetze von eigenen Richtern durchzusetzen! Wo kämen wir hin, wenn jeder fussballerische Einspruch durch ein ziviles Gericht beurteilt werden müsste, und was würde das den Gerichtsapparat unnötig aufblähen. Und es macht Sinn, dass das Spiel Fussball eben nicht durch zivile Gerichte geregelt wird. Sonst könnte jeder Spieler, der mit einer gelben Karte bestraft wurde, vor Gericht gehen, weil es nach ZGB wenig Sinn macht, dass z.B. die physische Berührung eines Fussballes zu einer Geldstrafe oder einem temporären Arbeitsverbot führen würde.
    Auch ich bin kein Freund der Geldmaschine FIFA und finde schon lange, dass sich da einiges ändern müsste. Aber bringt doch nicht alles Durcheinander!

    • Ruud van Deursen sagt:

      Hast du wirklich alles gelesen? Die Frage der Verbands- und Schiedsgerichtbarkeit ist geklaert und gilt auch fuer Herrn Constantin und Sion. Aus diesem Grund darf man auch die Gueltigkeit der superprovisorische Verfuegung aus Vaud ernsthaft in Frage stellen, was UEFA anscheinend auch gemacht hat.

  46. Pat sagt:

    Ich finde hier geht es um die Art und weise wie man eine Sache angeht. (unabhängig davon wer juristisch oder moralisch recht hat) Und bi der Vorgehensweise nimmt Constantin in Kauf, dass die CH-Fussballclubs darunter leiden und dann im schlimmsten Fall auch bestraft werden, weil Sion ein CH-Club ist. Und das ist verwerflich und nicht tolerierbar in meinen Augen. Das kann man auch anders machen, wenn man mit den Statuten nicht einverstanden ist.
    Und nur damit wir uns richtig verstehen: Europa ist es Schnuppe ob Schweizer Clubs mitspielen oder nicht. Aber den Schweizern ist es nicht egal. Und die Fifa hat schon verschiedesten Ländern Ausschluss angedroht, sollte sich Regierung etc.
    in den Fussball einmischen. Das erste Leiden haben wir (bzw. CH-Clubs) nun schon. Sion holt für die Schweizer Clubs keine Europacuppunkte, welche wir alle doch im Kampf um Platz 12 und festen CL-Platz benötigen würden. Da muss man sich als Club oder Verband mal fragen, ob man so weitermachen will. Ein Antrag bei der Liga Sion auszuschliessen wurde von einem Präsitenten ja schon ins Spiel gebracht.. Fürs Wallis wärs schade. Dabei wäre Constantin ja Architekt und Sion braucht ein neues Stadion..

    • Ruud van Deursen sagt:

      Bezüglich seiner Methoden bin ich einverstanden. Wie gesagt, ich streite nicht ab dass er nicht für sein Recht kämpfen darf. Ich habe ausdrücklich Bedenken bei seinen Methoden denn sie sind moralisch verwerflich (er stellt die ganze Idee der Statuten, Reglementen und AGBs in Frage) und andere Meinungen sind kaum zugelassen. In diesem Kontext war das Gespräch beim Sportpanorama sinnbildlich für die Situation. Er hat bereits mehr oder weniger entschieden dass CAS befangen sei.

      Aber die Frage ob er wirklich im Recht sei, wird letztendlich von den Massen (hier die Fussballfamilie) entschieden. Juristisch kann er Recht haben, aber wenn er nicht die Fussballfamilie hinter sich kriegt, dann hilft ihm das “juristische im Recht sein” wenig. Es hat zwar einen neuen Fussball, aber unter Umständen ohne Constantin und unter Umständen auch ohne Sion.
      Das heisst: Die Familie gibt ihm unter Umständen nicht Recht wenn es um seine Methoden geht. Und da hilft ihm kein juristisches Gesetz, denn auch das Bundesgericht ist nicht gewollt einen statutairen Ausschluss oder sonstige Sanktionen zu kippen, zumal das auch im ZGB so festgehalten ist.

      “Win the crowd!”: Das ist was er letztendlich wirklich braucht.

      Und ich glaube das ist ein schönes Résumé meiner Analyse.

      • guru sagt:

        gibt da so einen Film da wird auch immer von der Familie gesprochen…wie hiess der nochmal, es gab drei Teile,
        in der Hauptrolle war glaube ich Sepp Blatter…..

        ah nein doch nicht, jetzt weiss ich’s wieder, der Film war mit Marlon Brando und hiess “Der Pate”,
        ist das diesselbe Familie?

        • Ruud van Deursen sagt:

          Implizit ist klar was Sie meinen.
          Aber ich schreibe es jetzt explizit in diesem Blog: Sie werfen der FIFA, insbesondere Sepp Blatter, Mafia-Praxis vor!

    • dominique sagt:

      “Und bi der Vorgehensweise nimmt Constantin in Kauf, dass die CH-Fussballclubs darunter leiden und dann im schlimmsten Fall auch bestraft werden…()”
      ihnen scheint nicht bewusst zu sein, dass bereits ein schweizer fussballclub unter der willkür der UEFA leidet und entgegen der praxis bestraft wurde. nämlich der FC Sion.
      man kann nicht der AS Roma erlauben, transfersperren-tage aufzusummieren, dies dem FC Sion verweigern und somit de facto eine transfersperre von 2.5 perioden erwirken, obwohl im urteil von 2 transferperioden die rede ist. (und die sind vorbei)
      und das ist schlicht und ergreifend willkür und würde ich mir auch nicht bieten lassen….

      • Ruud van Deursen sagt:

        Wenn sie mir die Willkür beweisen können, dann sehe ich das gerne mit einigen Beweisen entgegen, wie weiter oben auch schon gesagt wurde.

        • Klaus Verhaagen sagt:

          Die Sperre bei der AS Roma wurde in Tagen aufsummiert – beim FC Sion nicht! voila, da haben Sie den Beweis der Willkür! Eine einfache Antwort dazu fehlt bis heute von der UEFA.

          • Ruud van Deursen sagt:

            WIssenschaftlich ist das ein unbegründetes Statement und noch kein Beweis. Es braucht halt a Stückerl Text mit einer richtigen Quellenangabe dazu.

          • Ruud van Deursen sagt:

            Dies geht zurück auf den “Positivismus” von August Comte aus dem 18. Jahrhundert.

          • Klaus Verhaagen sagt:

            Da haben Sie Recht, Herr van Deusen, nur erscheint dieser Einwand als ziemlich durchsichtiger Vorwand für die eigene subjektive Wahrnehmung. Der Fall AS Roma ist aus meiner Sicht das einzige Argument, auf welches sich Herr Constantin berufen kann. Im Vergleich desselben mit der Causa Sion fällt die unterschiedliche Berechnungsart der Transfersperre auf, zumal die FIFA bis heute keine Begründung dazu lieferte. Solange diese Begründung fehlt, erfüllt diese unterschiedliche Auslegung in meiner – nicht wissenschaftlichen aber zumindest versuchsweise objektiven – Beurteilung den Tatbestand der Willkür. Ich habe dies erwähnt, da Sie nach der Willkür fragten. Aber keine Angst, Herr van Deusen, ich zwinge Sie nicht zu einer objektiven Faktenprüfung, und Sie brauchen sich selbstverständlich auch nicht mit Argumenten zu beschäftigen, wenn Sie sich Ihre Meinung unabhängig von solchen schon gemacht haben.

  47. schneider sagt:

    ich sehe den moment kommen das die FIFA und die UEFA ihren Hauptsitz ins Ausland verlegen.

  48. Stefan Gehrig sagt:

    Dem FC Sion für 3 Jahre alle Transfers zu untersagen war eine überrissene Strafe. Und jetzt wundern wir uns, wenn CC zurückschlägt?
    Dass der Sport eigene Regelwerke hat, ist vermutlich nötig, aber: Grundrechte, Arbeitrecht und die Möglichkeit sich wirtschaftlich zu entwickeln, muss als Recht vor allem den Spielern und auch den Clubs möglich bleiben.
    So gesehen, muss dieser Posse ein Ende gesetzt werden mit einer vernünftigen Lösung, d.h. die Parteien gehen aufeinander zu und finden einen Konsens.