150 Franken Finderlohn

Irgendwo hier muss der jüdische Ehevertrag verlorengegangen sein. Bild: Doris Fanconi.
Ich stehe vor einem grossen Problem. Vielleicht können Sie mir ja helfen. Ich will von der Israelitischen Religionsgesellschaft Zürich zur Israelitischen Cultusgemeinde Zürich wechseln. Im Prinzip ist das keine grosse Sache. Eine FCZ-Saisonkarte in eine GC-Saisonkarte umzutauschen, stelle ich mir komplizierter vor.
Ich habe das Anmeldeformular zur Hand genommen und wusste auf alles eine Antwort: mein Name, mein Geburtstag, mein Zivilstand. Nur die Fragen nach meinem jüdischen Ehevertrag konnte ich nicht beantworten. Ich habe den Zettel nämlich verloren.
Und ohne Ehevertrag nimmt mich keine jüdische Gemeinde an. Bei dem Vertrag handelt es sich um einen Text in aramäischer Sprache, den niemand lesen oder verstehen kann. Aber ohne ihn ist man aufgeschmissen.
Ich weiss nicht, was in diesem Vertrag steht. Wahrscheinlich, dass ich meine Frau nicht über Gebühren verhauen darf. Der Rabbi hat mir damals unmittelbar vor der Hochzeit befohlen: «Da, unterschreib!» Der Geistliche kam aus Russland und beherrschte nur Zweiwortsätze: «Ring geben!», «Wein trinken!», «Wodka trinken!», «Geld geben!»
Später habe ich den Ehevertrag im Giftschrank verwahrt, wo schon das Dienstbüchlein, der Impfausweis, Jodtabletten und Dosenravioli ungeduldig auf ihren Ernstfall warten.
Ich zermarterte mir das Gehirn: Wo zum Teufel liegt der Ehevertrag? Plötzlich kam die Erinnerung zurück, und ich jubelte: Ich hatte den Vertrag kürzlich in der Hand gehalten, als ich den Keller ausmistete. Damals habe ich ihn vermutlich auf das Trottoir gelegt, zu den anderen Gratissachen.
Vielleicht hat ein sympathischer Leser ihn dort entdeckt und mitgenommen. Nun, Sie würden mir eine grosse Freude bereiten, wenn Sie mir das Dokument zurückbringen. Wie viel Finderlohn ist für einen jüdischen Ehevertrag angemessen? 100 Franken?
Mein Ehevertrag sieht sehr schön aus. Mit Blümchen und Vögelchen. Ich glaube mich zu erinnern, dass man sogar ein Schäfchen entdeckt, das vor Freude in die Luft springt. Vielleicht hängt mein Ehevertrag in irgendeinem Zürcher Schlafzimmer. Diese Vorstellung beruhigt mich ein bisschen. Denn das bedeutet, dass er noch irgendwo ist.
Also, ehrbarer und liebevoller Finder – 150 Franken, bar auf die Hand.
13 Kommentare zu «150 Franken Finderlohn»
So süffisant sich diese Glossen liest, so kann man nicht stehen lassen, was Beni Frenkel hier schreibt:
1. Die Ketuba gehört seiner Frau, NICHT ihm!
2. Mit der Ketuba verpflichtet sich der Mann, seine Frau zu Ehren und sich um sie zu sorgen (Benis Frau kann das sicher auch ganz gut alleine)!
3. Die Ketuba wird nicht vom Bräutigam unterzeichnet, sondern zwei Zeugen!
4. Beni weiss mit Sicherheit, was in der Ketuba steht (er ist ja auch in der Lage, in wenigen Tagen das Buch Esther zu rezitieren. Ansonsten kennt er genug Leute, die sie ihm erklären können. Aber dann könnte man sich nicht als Trottelchen darstellen…
Vielleicht ist es einfacher, nochmals zu heiraten. Machen Sie’s, lieber Hr. Frenkel. Dann gibt es wieder Musik, Tanz und gutes Essen . Auch ich komme gerne.
Vielleicht ist es einfacher, nochmals zu heiraten. Machen Sie’s, lieber Hr. Frenkel. Dann gibt es wieder Musik, Tanz und gutes Essen . Auch ich komme gerne.
Mir drängen sich dazu mehrere Fragen auf:
– Wozu der Vertrag?
– Wozu überhaupt Religion?
– Wozu in eine Gemeinde wechseln die mehr an einem unlesbaren Vertrag anstelle eines Menschen interessiert ist?
– Braucht man ersthaft einen Vertrag um seine Frau nicht zu schlagen?
– Hat ihre Frau auch einen Vertrag der sie dazu verpflichtet Sie nicht über die Gebühr zu schlagen?
– Wenn ja, vielleicht reicht ja auch der Vertrag Ihrer Frau?
Wenn den Vertrag eh keiner lesen kann, würde ich mich anschliessend fragen:
– Würde die Israelitischen Cultusgemeinde den Vertrag überhaupt lesen können?
– Wenn nein, was hindert Sie daran einen weiteren unlesbaren zu erstellen?
Beni Frankel ich schätze deine Beiträge. Ich lese diese stets mit Schmunzeln und Freude im Tagi. Die Blogs lenken mich ab, vom weniger freundlichen Weltgeschehen. Danke. Wandere oder Radle zur Abwechslung einmal mit oder ohne Ehefrau auf dem Jakobsweg von Pamplona nach Santiago de Compostella (E). Am Schluss erhältst Du, wenn Du betonst, dass Du ein gläubiger jüdisch-christlicher Mensch bist, auch eine heraldische Auszeichnung, die Du übers Bett hängen kannst u. vielleicht von der strengen Cultusgemeinde als Ehevertrag anerkannt wird.
Ich wünsche Ihnen viel Glück bei der Suche. Können Sie nicht eine Zweitanfertigung beim zuständigen Rabbi erfragen? Was mich aber viel mehr interessieren würde, ist, warum jemand von der israelitischen Religionsgesellschaft zur israelitischen Kultusgemeinde wechseln will. Klar: Private Gründe sind private Gründe und gehen mich nichts an, aber interessant finde ich die Frage schon. Ist die Fluktuation zwischen den beiden Gemeinschaften gross?
Huber hed vöhrig ziit & kei Hobbys…
Herrlich!
Koennen Sie ihn nicht einfach nochmals ausfuellen? Stelle mich gerne als Zeuge zur Verfuegung, falls Ihre Freunde moralische Bedenken haben. Ich trinke auch Wein und Wodka.
Guten Tag Beni
Mein Gefühl sagt mir, Du willst Dich aus der Verantwortung stehlen. Inhaltlich ist ja dieses Schreiben, ein Vertrag, mit den Verpflichtungen von Dir gegenüber Deiner Frau.
Da willst Du auf einmal sagen Du verstehst nichts und weißt nichts! Dies Verpflichtung, ist gerichtlich einforderbar.
Im heutigen Internetzeitalter, gibt es Übersetzung ins Englische.
Du bist (bzw. Deine Frau – gehört ja ihr) bis heute nicht der erste der so einen Vertrag verliert. Die kann man neu reproduzieren und bestätigen lassen. Frage mal Dein Rabbiner, der hat sicher eine Lösung bereit.
Es ist noch gut, dass Du jetzt weißt, in welche moralische und finanzielle Verpflichtung Du mit Deiner Ehe eingegangen bist. Übrigens kann der finanziellen Betrag ein Jahresgehalt übersteigen.
Lieber Herr Frenkel, ich mag was und wie Sie schreiben, da kann man mal schmunzeln zwischendurch. Das ist mir sehr wertvoll, Dankeschön!
Uninteressant. Dumm. Belanglos. Immer. Was soll das.
So eine Ketubba lässt sich doch sicher auftreiben, im Laden oder übers Internet herunterladen. Mann und Frau unterschreiben, vielleicht sind auch noch die Zeugen am Leben und unterschreiben sicher gerne ein zweites Mal.
Es zählt, wie so oft, der gute Wille.