Bundesamt versus Nachtleben

Im Sommer werden Clubs geschlossen und Neueröffnungen angekündigt. In Zürich hat sich diesbezüglich wenig getan. Warum?

Welche Folgen hat die Verschärfung der Schall- und Laserverordnung auf die Zürcher Clubs? (Foto: Dominique Meienberg)

Üblicherweise werden im Sommer Clubs geschlossen und Neueröffnungen angekündigt. Da hat sich in Zürich und Umgebung aber nur sehr wenig getan: In Baden wurde mit dem Gate 54 der Nachfolgeclub des Clubs Kiste eröffnet, und Tony Prati, Alain Mehmann, Nici Faerber und Oliver Jordan vom Langstrasse-Club Klaus haben den Gastrobetrieb (Hotel, Restaurant, Bar) The Yard beim Zürcher Volkshaus übernommen. Sie werden den Restaurant- und Bar-Teil in den kommenden Wochen unter dem Namen Garbo neu eröffnen (das Hotel wird als The Yard weitergeführt). Als Geschäftsführer wird laut Mehmann Martin Preising amten (ehemals Café Henrici und Bistro Chez Tony), als Küchenchef der Südtiroler Patrick Reiterer (vormals Restaurants Hato, Razzia, Fischerstube).

Sprich: Die einzige Neueröffnung ist zwar eine von bekannten Clubleuten, aber kein Club. Vielleicht gründet diese Lethargie der Nachtleben-Macher auch im neusten «Coup» des Bundesamtes für Gesundheit (BAG): der Verschärfung der Schall- und Laserverordnung. Soll man in einem politischen Klima, in dem den Menschen immer mehr vorgeschrieben wird, wie sie den Ausgang zu gestalten haben, tatsächlich noch ein Nightlife-Lokal eröffnen? In der Nachtleben-Bubble auf Facebook tobt die Wut, und mittlerweile haben Medien im ganzen Land das Thema aufgegriffen, darunterauch die NZZ unter dem Titel «Die Verteufelung des Schalls: Wie die Schweizer Behörden einen neuen Feind kreieren». Die Clubs müssen nun ein Gerät zur Aufzeichnung des Schalls anschaffen (ein Smartphone mit entsprechender App könnte das auch) und das Personal schulen. Immerhin, die Kosten von 5000 Franken sind verschmerzbar.

Einschneidender sind die Folgen für kleine Veranstalter und private Ausrichter von Feiern. Wer also zu Musik in tanzbarer Lautstärke heiraten möchte, der muss nicht nur das Gerät samt geschulter Person anmieten, sondern auch ein ganzes Paket neuer Regeln einhalten. Einzig Guggenmusiken bleiben von der Regelwut der obersten Schweizer Gesundheitsschützer verschont: Man könne einer Guggenmusik nicht vorschreiben, wie laut sie spielen dürfe. Anscheinend arbeiten genügend Närrinnen und Narren beim BAG, die dafür sorgen, dass die Fasnächtler beim amtlichen Kampf gegen Kultur und Spass ungeschoren davonkommen.

Ein Kommentar zu «Bundesamt versus Nachtleben»

  • Lichtblau sagt:

    Schön, dass die lange Stadtblog-Sommerpause offenbar vorbei ist und ein aktueller Flach zu lesen ist. Darf man dann auch auf Neues von Gimes, Frenkel und Co. hoffen? Als Zürcherin ist mir der Stadtblog der liebste auf Tagi online.

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