Legales Gras

Ihr dürft straffrei bis zu 10 Gramm besitzen. Verbrennen und dran riechen dürft ihr nicht.

Ihr dürft straffrei bis zu 10 Gramm besitzen. Es verbrennen und dran riechen dürft ihr nicht.

Liebe Kiffer, ich hab mich mal schlau gemacht, da ihr wahrscheinlich zu verpennt seid, um euch über die genaue Gesetzeslage bei eurem Gras zu informieren.

Letzte Woche entschied ein Einzelrichter, dass die Polizei sich nicht an die Gesetze hält, wenn sie euch für Cannabisbesitz von bis zu zehn Gramm eine Busse gibt. In Zürich ist das aber gang und gäbe, da kaum einer weiss, dass er sein Gras legal rumschleppt.

Der Artikel 19b des BtmG besagt seit 2013 für die ganze Schweiz  Folgendes: Es ist nicht strafbar, wer nur eine geringfügige Menge für den eigenen Konsum besitzt oder vorbereitet. Die festgelegte «geringfügige Menge» liegt bei maximal 10 Gramm.  Auch die Abgabe zum gleichzeitigen, unentgeltlichen Konsum unter Erwachsenen ist in diesem Rahmen straffrei. Für den Besitz habe ich keine Altersgrenze gefunden.

Nun ist der Konsum aber verboten. Das heisst, ihr dürft das Zeugs auf euch tragen, aber nicht darauf rumkauen oder es rauchen. Wenn ihr das doch tut, dabei erwischt werdet oder es euch per Bluttest nachgewiesen wird, bekommt ihr eine Busse.

Was lustig ist, weil ihr die Busse meist ja sowieso bekommt, wenn man Gras bei euch gefunden hat. Es lohnt sich also gegen Bussen bei reinem Besitz vorzugehen, also schon den Polizisten auf die Straffreiheit von Besitz hinzuweisen und die Busse anzufechten.

Um euch zu büssen muss die Polizei nämlich einwandfrei (per Bluttest oder durch Zeugen) nachweisen, dass ihr konsumiert habt. Und erst dann dürfte euch eine Busse gegeben werden. Die gleiche Busse, die ihr jetzt schon nur für den Besitz bezahlen müsst. Macht keinen Sinn, oder?

Warum die Zürcher Polizisten weiterhin fröhlich Bussen für Besitz verteilen? Der Stadtrat hat bei der Polizei nachgefragt. «Joa, wir haben das immer schon so gemacht, das ist bei uns Usus», war die Antwort der Gesetzeshüter. Klar. Früher wurde man auch ausgepeitscht für bestimmte Übertretungen. An den Pranger gestellt, gehängt, gevierteilt oder ertränkt. War alles mal Usus. Und nach Interpretation der Polizei könnte man das ja immer noch machen, weil sie die aktuelle, geltende Gesetzeslage eher als eine Art «Empfehlung» empfindet, wenn sie ältere, nicht mehr geltende Gesetze für geiler hält.

Und der Stadtrat sieht darin kein Problem. Erst müsse ein Obergericht eine Entscheidung in so einem Fall treffen, bevor die Stadtpolizisten sich an die Gesetze halten müssen. Was absolut keinen Sinn macht, wenn die Bussenverordnung sich so klar die Mühe macht und die Straffreiheit bis aufs Gramm genau definiert.

So nicht, Stadtrat und liebe Stadtpolizisten. Das Gesetz ist in dieser Angelegenheit nicht unklar oder lässt Raum zur Interpretation. Besitz unter 10 Gramm ist straffrei. Punkt. Wenn die Polizei offenbar freie Zeit hat, Fälle zu generieren, bei denen keine Straftat, nicht mal eine Übertretung, vorliegt, müsste man sich wohl mal das Personalbudget genauer ansehen. Ich denke, wir werden da eine politische Lösung finden.

Ach ja: Da der Besitz von unter 10 Gramm straffrei ist, kann diese Menge auch nicht beschlagnahmt werden. Euer Gras ist in keiner Weise mit einer Straftat in Verbindung zu bringen und ihr dürft es auch straffrei verschenken. Nur rauchen dürft ihr es nicht.

45 Kommentare zu «Legales Gras»

  • Fridolin sagt:

    wie sieht das aus mot einem Dauerkiffer der bei einem Bluttest positiv abschneiden wird. Ist das auch nicht strafbar oder kann die Polizei da nichts mache ?

  • blub sagt:

    alles Quatsch was hier alle erzählen…im Gesetz steht …es kann…und das ist das problem! dazu kommt dass jeder Kanton und Polizei selber entscheiden kann..aussage von Gesundheitsamt Abteilung beteubungsmittel…können überigens auch nichts genaues sagen…Auskunft wie es an einem jeweiligen ort ist kann nur die örtliche polizeistelle geben! dazu kommt das man beim aktiven konsum erwischt werden musst! warum sage ich das alles? bin vor 3 wochen um 17:00 auf dem Nachhauseweg (nicht rauchend) aufgehalten und durchsucht worden! hatte 0,5gramm dabei (da nicht wirklich versteckt habe ich es rausgegeben) ..nun! nix mit 100.- ..die haben ein Strafverfahren eingeleiet! auf Bescheid wart ich noch

  • PotHead sagt:

    Alles Bullshit!!!
    An alle Kiffer:
    Ihr werdet für den Besitz bestraft und somit umgehen die Polizisten den Artikel 19.
    Ihr könnt Beschwerde einlegen aber bezahlt am Ende die Buss + Verwaltungskosten…

    Am Besten Bussen einfach zahlen und an der nächsten Abstimmung bisschen aktiver werden

    • Réda El Arbi sagt:

      Sorry, ein Gericht hat nachweislich anders entschieden, der Bundesrat hat sich für die effektive Straffreiheit von weniger als 10 Gramm ausgesprochen.

      • blub sagt:

        gericht hat entschieden aber das kümmert keinen!!!!!! sorry aber hab es anderst erlebt! für 0,5 gramm besitz gabs anzeige (kanton sz) ..warte noch auf bescheid !

  • Elias sagt:

    Die Gesetzgebung wird jedem Kanton selber überlassen und sorgt somit noch für mehr durcheinander. Schlussendlich wird man für den Konsum gebüsst.

  • Verein Legalize it! sagt:

    Schön aufgezeigt. Wer Cannabis legalisieren will, soll hier unterschreiben: http://www.hanflegal.ch/ch420

  • Stefan sagt:

    Guter Artikel! Der Autor wendet sich endlich mal einem Gebiet zu, auf dem er wirklich Kompetenz hat.

  • marsel sagt:

    Wozu soll man Gras rumtragen, wenn man es nicht rauchen darf? Wozu soll man es verschenken, wenn der Empfänger auch nicht… ?
    Sag mal, gibt es noch mehr derart sinnvolle Gesetze?

  • Sacha Maier sagt:

    Und wie sieht es mit Migroin, bzw. Cooproin aus? Auch bekannt als HFCS (High Fructose Corn Sirup) – getrocknet ein weisses, süsses Pulver. Das Zeugs macht durch Anregung der Endorphinproduktion high, rasch süchtig, verursacht Fettleibigkeit und Diabetes – und wird in verschiedensten Produkten von unseren beiden duopolistischen Grossverteilern in Mengen über 9.9g verkauft. Mexico hat es verboten – musste aber wegen der NAFTA-Klausel, dass Konzerngewinne vor der Volksgesundheit kommen – den Hersteller Cargill mit USD 4.4 Mio. entschädigen.

  • niuz sagt:

    was söu dä schäiss?¿
    dä mitdä rüebli het mi no am sinnvollstä dünkt…
    wär het sich sch drfür äs blüemli z’verbietä??!!
    und wär blüemli verbietet, wär söu da d’justitia no ärnst näh?
    peace&guet rouch~~~~

    dankä réda für dä bricht

  • Maiko Laugun sagt:

    „Für den Besitz habe ich keine Altersgrenze gefunden.*

    Sehr gut! Dann gilt das auch für Kinder! Im Sinne einer ausgleichenden Gerechtigkeit muss ihnen nun auch das Recht auf den Erwerb von Schnapsflaschen und das Mitführen dieser zugesprochen werden. Saufen dürfen sie’s natürlich nicht, das ginge noch (!) ein bisschen zu weit. Aber man kann ja nicht früh genug damit anfangen, Kinder auf eine vorbildlich freie Gesellschaft vorzubereiten.

    • Jannis sagt:

      Ja, darum kriegt jedes Kind bei der Einschulung eine Einschulungstüte 😛 Das Gras sölltet ihr euren Kindern aber selbst mitgeben am ersten Tag, da in den Kindergärten und auf Schulhöfen ein Engpass herrscht.

      Bitte Heiland, lass Hirn regnen. .

    • tststs sagt:

      „…das Recht auf den Erwerb von Schnapsflaschen und das Mitführen dieser zugesprochen werden…“
      Hhhmmmm, ist noch gar nicht so lange her, da war das kein Problem. Bin vor 25-30 Jahren regelmässig für meine Eltern Ziggis am Kiosk kaufen gegangen. Oder habe zu Milch und Brot im Dorfladen auch noch einen halben Roten gekauft…

  • Dave Durner sagt:

    Übler als die Polizei, die sich nicht an die Gesetze hält finde ich den Stadtrat, der sich von ebendieser auf der Nase rumtanzen lässt.

    PS: Was macht eigentlich der zahnlose Wolff?

  • Andy Mancher sagt:

    Hatte mich schon 2013 schlau gemacht, weil ich den Gesetzestext in diesem Sinne interpretiert hatte. Damals aber selbst von
    Juristen unterschiedliche Auffassungen vernommen.
    Es gilt nun auf sein Recht zu bestehen und ungerechtfertigt ausgesprochenen Bussen
    anzuzweifeln. «Joa, wir haben das immer schon so gemacht, das ist bei uns Usus» darf wägemine die Migros sagen, jedoch sicher nicht der Gesetzgeber.

  • "Verpennter" Kiffer sagt:

    „Der Artikel 19b des BtmG besagt seit 2013 für die ganze Schweiz Folgendes: Es ist nicht strafbar, wer nur eine geringfügige Menge für den eigenen Konsum besitzt oder vorbereitet“
    Der Artikel 19b spricht nur von vorbereiten. Wenn die Polizei mich also beim bauen erwischt, würde ich mich sofort gegen eine Busse wehren. Aber wenn sie mich mit eienr geringenfügigen Menge erwischen, die ich transportiere, dann fällt das ja nicht unter vorbereitung. Und in BtmG 19b steht ja nichts von Besitz..

    • Réda El Arbi sagt:

      „Vorbereiten“ wurde in verschiedeneb Urteilen und auch vom Bundesrat mit „Besitz“ interpretiert.

      Nur schon, weil ausser einem extemen Rasta niemand einen Joint mit 10 Gramm vorbereitet.

  • Erklährbär sagt:

    1 Wer nur eine geringfügige Menge eines Betäubungsmittels für den eigenen Konsum vorbereitet oder zur Ermöglichung des gleichzeitigen und gemeinsamen Konsums einer Person von mehr als 18 Jahren unentgeltlich abgibt, ist nicht strafbar.

    2 10 Gramm eines Betäubungsmittels des Wirkungstyps Cannabis gelten als geringfügige Menge

    Hier sehen sie, was genau straffrei ist. Nur das Mitführen für den Eigenkonsum ist straffrei, einfaches Mitführen für was auch immer, fällt nicht darunter. Auch ist das Verschenken nicht straffrei, nur der gemeinsame Eigenkonsum.

    • Réda El Arbi sagt:

      Doch, Verschenken ist straffrei, da man natürlich nach der Abgabe auch auf een verbotenen, geneinsamen Konsum verzichten kann.

      • Erklährbär sagt:

        Nein, auch diesesmal stimmt ihre Aussage nicht. Es wird im Gesetzestext explizit erwähnt, dass ein gleichzeitiger und gemeinsamer Konsum stattfinden muss, damit die Abgabe straffrei bleibt. Jemandem etwas mitgeben, damit er es dann alleine bei sich daheim konsumieren kann, fällt nicht darunter.

        Verschenken fällt unter Art. 19 lit c:
        c.Betäubungsmittel unbefugt veräussert, verordnet, auf andere Weise einem andern verschafft oder in Verkehr bringt;

        • Réda El Arbi sagt:

          „Vorbereitung“ nicht „stattfindender Konsum“

          Aber eben, da ist die Auslegung umstritten. „Abgabe zum gemeinsamen Konsum“ schliesst den effektiven Konsum sprachlogisch nicht automatisch ein.

          • Erklährbär sagt:

            Natürlich, wenn sie vorher von der Polizei kontrolliert werden, fällt der gemeinsame Konsum danach aus 😉

  • Anna sagt:

    Kann mich einer mal kurz dran erinnern, warum wir ein Gesetz haben, bei dem der geringfügige Besitz legal ist, nicht aber dessen Konsum? Irgendwie ein halbes Gesetz, dass die Sache doch ziemlich verkompliziert…. (?)

    • geezer sagt:

      das ist ja gerade das mühsame bei der ganzen cannabis-diskussion: ein grosser teil der bevölkerung dampft ab und zu mal eine rakete, und das schon seit jahrzehnten. der gesetzgeber ist sich dessen voll bewusst, scheint aber aus irgendwelchen gründen auf eine legalisierung nicht eingehen zu wollen. er betreibt lieber ewig lange irgendeine wischiwaschi-politik, deren sonderbare auswüchse nun immer offensichtlicher werden. so richtig nachvollziehen kann das wohl schon seit langem keiner richtig mehr….

  • Martin Frey sagt:

    Selig das Land, die Stadt, die Medienschaffenden, welche keine anderen Probleme kennen.
    Haben Sie heute bereits mal an die Kinder in Ost-Aleppo gedacht, Herr El Arbi? Nur so als Frage zwischendurch.

    • Réda El Arbi sagt:

      Ja, und es sterben immer noch Leute an Hunger auf der Welt.

      Das ist natürlich ein Grund, weshalb sich die Polizei hier nicht an Gesetze halten muss. Versteh ich voll.

      PS: Wir haben jede Woche einen Flüchtling als Gast und helfen ein bisschen mit dem Deutschunterricht.

  • N. Kuster sagt:

    Verantwortungsloser Artikel. Mit solchen Publikationen fördert man Spannungen zwischen Bürger und Polizei. Jetzt müssen sich Polizisten, deren Alltag ohnehin schon schwer genug ist, auch noch vermehrt auf Diskussionen mit Kiffern einlassen und so wird der ganze Apparat gezwungenermassen noch ineffizienter. Schade. Dabei müsste der Autor ganz genau wissen, dass Drogen schlecht sind. Und auch Kannabis ist nicht harmlos auch wenn es unmodern ist, das auszusprechen. Grüsse von einer Person, die schon mehrfach miterleben durfte, wie aus jungen Hoffnungsträgern lethargische Siffbirnen geworden sind…

    • Réda El Arbi sagt:

      Ui nei, Polizisten müssen sich jetzt an Gesetze halten UND dann auch noch diskutieren, wenn sie das nicht tun? DAS ist eine unheimliche Frechheit!

      Sorry, Recht und Gesetz werden nicht von Polizisten gemacht. Auch nicht von Ihnen, Frau Kuster. Und im Bundesgesetz ist es klar festgelegt.

      • N. Kuster sagt:

        Sie sollten mal ein Praktikum bei der Polizei machen. Nur eine Woche. Dann würden Sie vielleicht sehen, wie sehr diese Menschen unter Druck stehen (körperlich, geistig und institutionell/finanziell) und es einfach nicht geht, dass man ihnen die Arbeit noch zusätzlich erschwert. Die Polizisten, die tagtäglich auf der Strasse ihr Leben für uns riskieren können nichts dafür. Die machen auch nur ihren Job und tun das, was man ihnen von oben her in Auftrag gibt.

        • Réda El Arbi sagt:

          Polizisten müssen sich ans Gesetz halten. Da gibts keine Diskussion. Fertig.

        • Klaus Rentel sagt:

          Es erleichtert im übrigen die Arbeit der Polizei, wenn sie sich nicht um solche laut Gesetz Bagatellen zu kümmern braucht. Frage: Warum macht sie es sich hier schwerer als nötig?

        • Luca Esposito sagt:

          Mir erschliesst sich nicht ganz wie ein absehen von Personenkontrollen bei Verdacht auf Cannabisbesitz die Arbeit der Stapo erschweren soll. Im Gegenteil, unsere Polizisten hätten dadurch mehr Zeit den Fokus auf wirklich Kriminelle Aktivitäten zu legen. Ein Mehrwert für die ganze Stadt ganz zu schweigen vom Besseren Verhältnis zwischen Polizei und Bürgern die eine solche Anpassung der Praxis zur Folge hätte. Das ständige, auf gut Glück, Gefilze wegen „verdacht auf Besitz von Betäubungsmittel“ muss aufhören. Weder macht es unsere Stadt sicherer noch wird damit irgendwem Geholfen. Einzig Dealer freuen sich da ihre Kunden, falls Grass konfisziert wurde, wieder schneller auf der Matte stehen.

          • Leser sagt:

            @Esposito: Na dann müssten die „Helden“ zukünftig statt friedliche Kiffer drangsalieren sich ja wirklich um die „schweren Jungs“ kümmern und das ist dann schon schwerer als ein bitzli kiffende MItbürger zu drangsalieren…

    • geezer sagt:

      @Kuster: ich bin auch kein glühender verfechter des cannabiskonsums. ABER: hier geht es darum, dass das gesetz per se nicht eingehalten wird. ersetze das gras mit 10gr. rüebli (angenommen es gäbe ein entsprechendes gesetz zum mittragen von rüebli) und dann wird jedem klar, was falsch läuft.

    • Garry D. sagt:

      Nicht wirklich nein. Viele Polizisten würden lieber Kiffer in Ruhe lassen, sind aber verpflichtet zu handeln wenn Konsum im Öffentlichen Raum gesichtet wird. Ich glaube eher, dass es den Polizisten gut tut, wenn sie die Freiheit haben ein Auge zu zu drücken. Es sind ignorante Leute wie du Kuster, die sich in das Leben anderer einmischen wollen, um mit unzähligen Einschränkungen deren Lebensqualität zu mindern.

    • Shin Akimori sagt:

      Ich sehe hier nichts, das verantwortungslos daherkommt. Wir leben in einem Rechtsstaat, wo per gesetzlichen Bestimmungen das Alltagsleben geregelt wird. Dieses Gesetz ist für alle verpflichtend. Den Ordnungshüter/Kontrollorganenunseres Staates dienen diese genauso zur Ausübung ihrer Funktion, wie für uns Bürger im Verhalten des täglichen Lebens (Leitplanken).

      Spannungen entstehen eben dann, wenn sich eine Seite nicht daran hält. Diese Spannungen sind wichtig, um die Rechtmässigkeit wiederherzustellen. Ansonsten entsteht ein repressiver Polizeistaat mit Handlungsspielraum der Willkür, wollen sie das? Ein ängstlicher Bürger ist kein glücklicher Bürger…

  • Thomas sagt:

    Eine Wohltat dieser Artikel! Endlich weisst jemand auf die grassierende Willkür der Stapo hin. Die gibt es übrigens auch im Umfeld von Fussballspielen, in der Gewerbepolzei, im Verkehr…

    Ich hoffe das hat nun Konsequenzen, denn eigentlich sind die Polizisten ja ganz liebe Mitbürger, sie haben nur eine uniform an. Das heisst nicht, dass wir sie verachten dürfen, sowie sie die bürger und ihre rechte nicht verachten sollen!

  • geezer sagt:

    aber, aber, Réda: unsere schmier ist nicht dafür da, das gesetz durchzusetzen. sie sind da, geld für vater staat in form von bussen zu scheffeln. wehe du parkierst deine vierrädrige rostlaube 3cm ausserhalb der blauen zone! dann bekommst du als bürger ‚das recht in voller härte‘ zu spüren. das sind doch die wichtigen probleme dieser stadt!…:-)

    • Réda El Arbi sagt:

      Jep. Aber da gibts WIRKLICH ein Gesetz dagegen, es wird nur engstirnig ausgelegt. Beim Besitz von Cannabis gibts kein Verbot.

      • geezer sagt:

        ja klar. ich finde diese ‚erklärung‘ der stapo auch mehr als nur dürftig. solch eine art der handhabung des gesetztes riecht eher nach bananenrepublik als nach rechtsstaat……

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