Rózsa: Ein politisches Urteil?
Der SVP-Bezirksrichter A. F. hat im Fall Miklós Klaus Rózsa gegen zwei Zürcher Stadtpolizisten die Polizisten freigesprochen. Das ist an sich noch nichts Aussergewöhnliches. Aussergewöhnlich an dem Fall sind die Aussagen, die der Bezirksrichter zu der Einschätzung des Obergerichts und zu seiner eigenen Sicht der Gewaltentrennung macht:
Auszug Tages Anzeiger: Das hatte das Obergericht im Prozess gegen Rozsa noch ganz anders gesehen: Rozsa habe niemanden behindert. Die Verhaftung sei rechtswidrig gewesen. Aus diesem Grund habe er sogar ein «Widerstandsrecht» gehabt. Der Einzelrichter (A. F.) meinte: Es gehe nicht darum, was ein Gericht nachträglich feststelle, sondern wie die Beamten vor Ort die Lage einschätzten.
Nun, wofür genau sind Gerichte da, wenn nicht dazu, später das Verhalten und die Situation einer eventuellen Straftat einzuschätzen? Gerade bei Fällen, in denen die Staatsgewalt involviert ist, sind wir auf eine sorgfältige und unabhängige Einschätzung des Tatbestandes angewiesen. Es ist die Gewaltentrennung, die unser System sicher gegen Missbrauch und Willkür macht.
Wenn nun ein Richter das Verhalten und die Sichtweise zweier angeklagter Polizisten nicht hinterfragt, sondern deren Sichtweise und Verhalten als Massstab für die Beurteilung der Lage nimmt, gerät die Gewaltentrennung defacto in Schieflage. Bei einem Fall von Körperverletzung wär das in etwa so, wie wenn man beim Angreifer grundsätzlich von Notwehr ausgehen würde und die Sicht des Opfers nur am Rande berücksichtigte.
Natürlich könnte man mutmassen, dass das Zürcher Bezirksgericht sehr nahe mit den Beamten der Stadtpolizei zusammenarbeiten muss und einzelnen Richtern deshalb vielleicht manchmal die nötige Distanz fehle. Aber das geht so nicht auf, weil auch das Obergericht in vielen Fällen auf die Zusammenarbeit mit dem Stadtpolizeikorps angewiesen ist. Das Obergericht hat aber die Situation, wie oben nachzulesen, ganz anders eingeschätzt. Worin könnte dann die etwas einseitig anmutende Aussage des Richters ihre Wurzeln haben?
Der Fotograf Miklós Klaus Rózsa ist kein einfacher Zeitgenosse. Ich streite mich mit ihm immer mal wieder hart über allerlei Politisches. Er gilt als weit links und macht auch niemals einen Hehl aus seinen politischen Überzeugungen. Offenbar war dies auch dem Richter bewusst.
Anstatt die tatsächlichen Begebenheiten zu beurteilen, spricht er dem Kläger den Status des Journalisten ab und urteilt wieder ganz aus der Sicht der Angeklagten:
Auszug Tages Anzeiger: Dieser habe sie in einer Amtshandlung behindert. Zudem habe er «zwei Hüte» getragen – zum einen jenen eines Pressefotografen, zum anderen einen als Sympathisant der damaligen Besetzer des ausgedienten Hardturmstadions.
Nun, mir ist kein Gesetz bekannt, das einem Schweizer Journalisten verbietet, eine politische Meinung zu haben. Selbst wenn Rózsa Sympathien für die Besetzer hatte, durfte er dort seinen Beruf als Journalist ausüben. Wenn die politische Einstellung ein Grund dafür ist, nicht mehr als Journalist, sondern als «Sympathisant» angesehen zu werden, den man mit Gewalt an der Ausübung seines Berufes hindern darf, ist das ein ziemlich brutaler Eingriff in die Pressefreiheit.
Rózsa zieht das Urteil weiter. Und wir sind natürlich gespannt, wie das Obergericht entscheidet. Und ob das Bezirksgericht dann in Sachen Pressefreiheit und Gewaltentrennung über die Bücher muss.
Das geht natürlich nur, wenn sich die Angeklagten nicht in die Verjährung retten. Das Verfahren gegen die beiden Polizisten wurde nämlich erst fünf Jahre (!) verspätet auf direkte Bundesgerichtsanweisung eröffnet.
82 Kommentare zu «Rózsa: Ein politisches Urteil?»
Man kann es auch andersrum sehen. Warum hat Miklós Klaus Rózsa seit gefühlten 30 Jahren ständig Probleme mit der Polizei?
Ich will hier die Polizei nicht einfach ungefragt in Schutz nehmen, aber es ist schon komisch, das es ihn immer und immer wieder ‚breicht‘. Ist ja schliesslich kein Naturgesetz und als ‚Journalist‘ verfügt er wohl auch nicht über die kritische Distanz, fair und offen über Konflikte zu berichten. Ich vermute bei ihm, dass er Konflikte mit dem Gesetz provoziert um nachher wieder in der Oeffentlichkeit den ‚Gränni‘ markieren zu können. Kann ich ihn Ernst nehmen? Nein. Muss ich ihn Ernst nehmen? Ja, denn als Steuerzahler darf ich den ganzen Humbug schlussendlich noch berappen.
Nun ja, er hat offenbar keine Verurteilung in diesen dreissig Jahren. Hat aber einige Urteile erreicht. Das sollte einem auch zu denken geben, nicht?
Der Miklos hat Recht bekommen, womit er also richtig lag. Sie hätten hingegen falsch gelegen, hätten Sie sich mit dem Verwaltungshandeln devot und allmachtsgläubig einfach abgefunden.
Das die Polizisten jemanden der sehr genau auf ihre Taten schaut und dazu noch Pressefotograf ist, nicht mögen ist ja wohl klar, dass sie aber die Übergriffe die Sie im laufe der Jahrengesammelt haben auch noch dauernd wieder begehen ist ein Zeichen dass die Führung dieser Polizei es doch nicht so erst nimmt mit dem Rechtsstaat, den sie nicht nur vertreten sondern von dem sie auch bezahlt werden. Wir sollten Rosza dankbar sein dass er die Unannähmlichkeiten auf sich nimmt, um den Rechtsstaat und dessen Polizei an seine Aufgaben und Machtgrenzen zu erinnern. Ich glaube kaum jemand von uns würde diese oft sehr unangenehmen Konfrontationen auf sich nehmen. Ich freue mich dass jemand die Kraft und Energie hat diese Fälle vor Bundesgericht zu ziehen, denn seine Rechte sind auch unsere Bürgerrechte und wenn das Bundesgericht das sagt, dann müssten auch die von der SVP froh sein, die reden doch immer von Bürgerrechten???
Was für eine sinnlose Gelderverschwendung der früheren Stasibespitzelung http://www.srf.ch/kultur/gesellschaft-religion/neues-buch-ueber-miklos-rozsa-sein-vergehen-war-das-fotografieren , während Herr Rozsa nur seine Grundrechte in Anspruch nahm. Zumal er alle folgenden Prozesse auch noch gewann. Der Fall belegt exzellent, wie dringend der Bedarf für ein wegweisendes unabhängiges Verfassungsgericht ist.
Der SVP-Richter schaut für Recht und Ordnung im Staat.
Weshalb sollen faule Hausbesetzer immer mit Samthandschuhen angefasst werden, wo andere rechtschaffener Arbeit nachgehen?
Selbstverständlich hat ein jeder Mensch ein Recht auf ein faires Justizverfahren, trotzdem Folgendes: Anfangs der 90er Jahre sass ich mal in einer Gartenbeiz in Zürich und hörte zufälligerweise, wie an einem Nebentisch Klaus Rosza gegenüber seinen Freunden sich selbst als Staatsfeind Nr. 1 rühmte. Er genoss es, im Mittelpunkt zu stehen und seine Wichtigkeit zu unterstreichen. Es macht den Anschein, als ob er selbst unter Minderwertigkeitskomplexen und einem Aufmerksamkeitsmangel leided. Nur so ist sein Verhalten zu erklären, denn er kam aus dem Ostblock (egal ob in 1. oder 2. Generation) und versucht seither durch Bekämpfung des Staates ein gleiches System in der Schweiz einzuführen, vor welchem er (oder seine Familie) zuvor geflüchtet ist. 🙂
Wer sich für andere und insbesondere die Schwächeren einsetzt darf sich auch damit brüsten, ob er es braucht ist seine Sache. Also bloss kein Neid nur weil Sie sich an die unintellektuelle Seite des Kapitals klammern. 🙂
@Sarah: Ich glaube, er tut es nicht für die Schwächeren. Er tut es für sich selbst. Darin unterscheidet er sich nicht von anderen, egal ob links oder rechts. Profitieren tun sie alle vom Kapital. Ohne dieses könnte auch ein Rosza sich nicht so entfalten wie er es eben tut. Sie haben aber recht, mir ist das Kapital lieber. Denn es sorgt so ganz unintellektuell für alle Menschen, sogar für den lieben Klausi 🙂
Wenn man mit offenen Augen die Welt betrachten nicht wirklich. Kapital in zunehmend heutiger Verteilung ist die Ursache für all die Ungerechtigkeit. Eine Kapitalbegrenzung je Person nebst weiterer Reformen überfällig. Das geht indes nur mit weitreichendem Geist und nicht simpler finanzieller Selbstsucht.
@Ben: Im Kapitalismus darf der liebe Klaus seine Minderwertigkeitskomplexe und sein Aufmerksamkeitsdefizit ausleben. In seinem alten Ostblockland wäre er ganz ruhig, denn sonst hätte man ihn aus dem Verkehr gezogen und vielleicht sogar nach Sibirien verfrachtet. Genau deshalb ist er ja in der Schweiz – da wo das Kapital ist. „Selbstsucht“ trifft auf Klaus zu. Bei mir nur das Kapital. 🙂
Er ist da wo die Demokratie ist. Doch Demokratie ist ein komplexeres System als eine Diktatur, da sie auch das Individuum anstatt nur eine Masse berücksichtigt. Wenn man die Kosten der Demokratie und die Wahrnehmung ihrer Freiheiten ablehnt, ist man wohl in einer Diktatur besser aufgehoben, wie etwa China.
@Ben: Es hat niemand etwas dagegen, wenn Sympathisanten dieses „*Demokratie-Helden“ (du z.Bsp.) ebendiese Kosten übernehmen, die er mit seinen Prozessen bzw. Aktionen dem Steuerzahler verursacht. Und: 95% der Schweizer gehen mit Sicherheit nicht einig mit den politischen Ansichten und Aktionen von R., sind offenbar laut dir keine Demokraten. Zutreffend ist, dass unser im weltweiten Vergleich sehr freiheitliches System auch missbraucht werden kann, z.Bsp. von Leuten wie R. Dass er es geniesst, dem (verhassten) Staat auf der Nase herumzutanzen, ist mir gut bekannt. Viele (auch ich) haben in den 80ern Blödsinn gemacht, aber R. ist ein unverbesserlicher Querulant in meinen Augen, denke es ist bei ihm weitgehend ein Persönlichkeits-Problem. Was mir u.a. an seiner Masche nicht gefällt, ist dass er sich als armes unschuldiges Opfer darstellen möchte. Und immer wieder gerät der extreme Pechvogel in solche Situationen, rein zufällig natürlich und ohne eigenes Dazutun.
Nun ja, abegsehen von der Persönlichkeit Rozsas, die jeder selbst beurteilen mag, hat er doch einiges im Verständnis von Pressefreiehit verändert und durch das Bundesgericht bestätigen lassen. Manchmal braucht es Querulanten, um ein System wach zu halten.
Locher Du unterliegst zweierlei Trugschluss. Erstens dass ich die Ansichten des Herrn teile. Was vielmehr der Fall ist, ist dass ich Fan unserer westlichen Demokratie und des Rechtsstaats bin. Und damit sind wir auch schon beim zweiten Punkt. Demokratiegebrauch und deren Verfahren kosten nunmal etwas. Das fällt aber im Falle von Herrn R. nur auf, da es im Vergleich zu wenige tun. Die meisten Menschen sind passive Ideallose, die Demokratie und den Rechtsstaat entweder nicht verstanden haben oder an ihnen nicht teilnehmen. Herrn R. schätze ich nach dem Gelesenen viel weniger als Querulant sondern vielmehr als Anhänger der Demokratie ein, der seine Ansicht verteidigt, wie es heute kaum noch jemand aufgrund innerer Trägheit macht. Mehr Demokratiegebrauch tut deren Erhalt und Bewussterhaltung hingegen sehr gut.
Wenn ihnen das Modell nicht passt, dann können Sie auf politischen Weg es zu ändern. Ja, die Welt ist ungerecht, war sie schon immer und wird sie bis zum Ende auch bleiben. Was verstehen Sie unter Kapitalbegrenzung? Wer mehr verdient als Betrag X der wird dementsprechend enteignet, oder was? Und wenn Ja, wie hoch sollte dieser Betrag den im Maximum sien, und Wer legt den fest und und welche nachvollziehbaren und fairen Kirterien kommen dabei zu, Einsatz? Fragen über Fragen. Ich empfehle Ihnen hier sehr konkret zu sein. Bis jetzt mieft das alles nach sozialistischem Müll, den viele Länder, resp. deren Bürger mit viel Mut und Geduld 1989 auf der Müllhalde der Geschichte entsorgt haben. Reformen btw sind immer mal wieder notwendig, da gehe ich mit Ihnen einig, aber auch hier gilt: Werden Sie konkret.
@Ben: Genau das sage ich doch. Der liebe Miklosch Klaus hat sich eine reiche Demokratie ausgesucht, in welcher er als freies Individuum seine Selbstsucht und seine pubertären Defizite auf Kosten anderer ausleben darf. Danke, dass Sie meine Meinung bestätigen. 🙂
Ohh, fast vergessen. Der Klaus könnte ja die liebe Andrea Stauffacher heiraten. Die ist nämlich reich. Sie hat nebst einer grösseren Liegenschaft noch Bargeld in einstelliger Millionenhöhe geerbt. Die könnte den armen Bub ein bisschen in die Arme nehmen. Oder noch besser, gleich eine richtig geile Glamour-Hochzeit mit anschliessender Demo für die Klatschspalten veranstalten. So viel Aufmerksamkeit täte dem Klaus sicher gut! *lol* 🙂
Nun ja, für die Rechtssprechung und den Erhalt der Pressefreiheit hat Rozsa doch einiges erreicht. Nur so. Für Leute, die gerne „Je suis Charlie“ rufen, aber nicht bereit sind, den Einsatz zu sehen, den eine freie Presse benötigt.
Nur in einer Demokratie ist folglich auch deren Gebrauch zu ihrer Erhaltungssicherung möglich. In einer Diktatur braucht man sich darum keine Sorgen zu machen. Da verstehen nur wenige Intellektuelle deren Fehlentwicklungen und haben den Mut aufzubegehren, oftmals aufgrund der tumben ferngesteuerten Masse ohne Erfolg. In einer Demokratie ist ihr Gebrauch hingegen Alltag und sollte eigentlich nicht verwundern, außer die Demokratiefeinde. Und deren schändliches Tun heisst es im Diskurs vielmehr aufzuzeigen.
Réda: Geniessen Se Ihre Pressefreit in Ihrem Blog hier. Deshalb mag ich ihn ja auch, sogar Sie persönlich, weil Sie hier mehr zulassen als andere! Nun aber wieder hart zur Sache! 🙂
Die Pressefreiheit sehe ich in der CH nicht durch den Staat bedroht. Sie sind und waren schon immer einem wirtschaftlichen Druck ausgesetzt und auch ansatzweise auch von der Meinung der bezahlenden Kunden. Frei sind sie auch heute noch. Aber was tut ein grosser Teil? Genau wie andere lassen sie sich korrumpieren vom Kapital. Das tun sie entweder aus wirtschaftlichen Gründen, weil sie sonst eingehen, oder weil ihnen das Kapital wichtiger ist als die freie Meinung. Es ist aber nicht der Staat der dies behindert. Nun nochmals zu Klaus: Er hat gar nichts erreicht, nicht mal genügend Aufmerksamkeit. Das hat alles nichts, aber rein gar nichts mit der Pressefreiheit zu tun. Er hat eine Handvoll gleich gesinnte Genossen einerseits und eine Handvoll von Beamten, die sich um ihn kümmern (müssen) andererseits. Und sonst? Gar nichts. Keine Sau interessiert sich in der grossen Demokratie für ihn. Nicht mal für die Kosten, die er verursacht und vom Steuerzahler bezahlt werden müssen. Und Nein, ich schreibe hier nicht wegen ihm. Ich tue es wegen den anderen Kommentaren. Anmerkung: Vergleicht man die westliche Propaganda (Ja, es ist Propaganda!) mit der östtlichen, dann stellt man sehr schnell fest, dass die Presse oftmals frei ist, sich aber der bezahlten Meinung anschliesst. Aber eben, einem Klaus geht es ja gar nicht darum. Sonst müsste er nämlich die korrupten Journalisten und ihre Verlagshäuser anprangern. Tut er aber nicht – und das lässt tief blicken. Mehr als ein müdes Lächeln habe ich für so einen nicht übrig …
Der Herr Rózsa hat sehr wohl die Medienfreiheit nachhaltig auf die Agenda gesetzt, die Wahrnehmung für die Pressefreiheit geschärft und Staat sowie Behörden sensibilisiert. Ausserdem ist es verwerflich, jemandem in einer Demokratie die Kosten für die Wahrnehmung seiner demokratischen Rechte vorzuwerfen. Das stünde eher dafür, im Geiste Diktaturbüttel anstatt Demokrat zu sein. 😉
Liebe LeserInnen,
bevor noch jemand meine politische Einstellung in Sachen Besetzungen und gewalttätigem Widerstand missversteht, hier:
http://blog.tagesanzeiger.ch/stadtblog/2014/12/13/liebe-reclaim-the-streets-bubis/
und hier:
http://blog.tagesanzeiger.ch/stadtblog/2015/01/23/wolff-und-die-labitzkes/
K.R. ist mehrfach vorbestraft wegen Demo-Delikten. Wer seine lange Geschichte mit der Zürcher Justiz kennt, muss schmunzeln, wie hier versucht wird, den langjährig bekannten Linksaussen-Provokateur, als unschuldiges Opfer von Justiz- und Polizei-Willkür hinzustellen. Schade lassen sich div. Fälle (80er Jahre) nicht mehr googeln.
Ich seh schon das Verständnis von Justiz. Ich weiss, dass Rozsa kein Unschuldslamm ist. Ich weiss aber auch, dass er das Recht auf faire Behandlung vonseiten der Justiz hat. Die Aussagen des Richters sind nicht Rozsas Schuld. Und diese Aussagen können Zweifel an der Unbefangenheit des Richters aufkommen lassen.
Dass es für Rozsa in Zürich nicht so einfach ist, fair behandelt zu werden, beweist das Bundesgerichtsurteil. Dass er von der Zürcher Justiz zu Unrecht verurteilt wurde, zeigt, dass er nicht für seine Taten, sondern für seine Person gerichtet wurde. Das ist der Stil einer Bananenrepublik, nicht der eines Rechtsstaates.
Ich behaupte nirgends, dass er nie verurteilt wurde. Und ich bin, wie in diesem Blog oft ersichtlich, überhaupt kein Symathisant des gewalttätigen linken Flügels
Und was die Achtziger angeht: Unser Polizeivorstand war ein bewegter 80er, mein Chefredakteur war ein bewegter 80er, Roger Köppel war ein bewegter 80er.
Was für eine Bewegung war das bei Köppel, rechtskonservatives Pilzesammeln mit der unflexiblen Grosigeneration? 😉
Köppel war mal linker Journi beim Jugendmagazin „Toaster“.
Andreas lügt. Typische Polizeiaktion. Lügen und Verläumden.
K. Rozsa ist nicht vorbestraft. Er hatte zwar X Prozesse weil ihn Polizisten anzeigten. Dabei schreckten Polizisten nicht mal vor gefälschten „Beweisen“ zurück.
Schlussendlich aber wurde er jedesmal freigesprochen….
Das kann man alles nachlesen im Buch „Miklos Klaus Rozsa“. Der Band spricht Bände.
Ich mische mich nicht in diese Diskussion ein. Ich lasse aber Unwahrheiten nicht stehen.
Deshalb hier meine Richtigstellung
Ich bin nicht vorbestraft, das ist schlicht eine bewußte Falschmeldung die von Polizeiseite immer wieder in die Welt gesetzt wird um meine Glaubwürdigkeit zu untergraben.
Richtig ist, dass ich in zahlreiche Prozesse mit der Polizei verwickelt war, alle diese Prozesse sind immer zu meinen Gunsten ausgegangen. Ich wurde also nie verurteilt!
Einige der Polizisten, die ich angezeigt habe, sind rechtskräftig zu Haftstrafen verurteilt worden.
Lieber Klaus: Dann erzähle doch einmal, wie du damals die Schweizer Staatsbürgerschaft erlangt hattest. Und warum die mehrmaligen Gesuche alle abgelehnt wurden. Interessant wäre es auch zu erfahren, wieviel Geld alle deine Verfahren den Steuerzahler gekostet haben. Und: warum bist du eigentlich in die Schweiz gekommen, wenn das System hier dem was du möchtest, so diametral entgegensteht? Evt. weil man hier gut profitieren kann? Halte dich für einen nicht ungeschickten Trickser und Provokateur, das war es aber auch schon, kostet den Staat bzw. Steuerzahler sehr viel Geld und Gegenwert ist Null (meiner Ansicht nach), höchstens evt. ein Gewinn für die Linksaussen-Szene.
Demokratie kostet eben und lässt sich nicht räpplifuchsend meinungsintolerant einschränken.
Das sehen unsere rechten Räpplifuchser eben nicht so. Nur einer, der eine schöne Stange geld mitbringt, hat das Zeugs, eine rechter Schweizer zu werden.
rozsa ist (auch) journalist? wusste ich nicht. meines erachtens ist er immer nur als renitenter querulant in erscheinung getreten; eine ewig linker und vertreter der anarchie. schön, dass auch für diese pseudo-intellektuellen das gesetz gilt, wenn sie sich strafbar machen.
Ähm, er ist der Kläger. Das Verfahren GEGEN ihn endete vor Bundesgericht mit Freispruch und einer Zurechtweisung der Zürcher Justiz.
ou. wer bringt mir das lesen bei?
Im rechten Lager muss man nicht lesen und sich umfassend bilden, nur reflexhaft oberflächlich polemisieren. 🙂
gut, das habe ich nun verdient.
Zitat des KMS von 11:29 vom Blick heute:
ich sags mal so. aufgrund der aktuellen politischen themenlage und der teilweise standhaften weigerung der regierung volksentscheide umzusetzen in der schweiz, bietet die svp das grösste potential zur effektiven volks-vertretung. wir müssen aber auch hier genau hinschauen. mangels glaubwürdigen alternativen, wähle ich mehrheitlich die svp.
Von wegen Glaubwürdig und genau hinschauen. Das Gegenteil ist der Fall.
da müssen sie mir jetzt bitte erklären, herr horstmann; es ist nun wahrlich kein geheimnis, dass ich svp wähle – als parteimitglied.
Es ist allseits bekannt, das Herr Rittermann unser einziger Fan aus den Reihen der SVP ist. 🙂 Aber er ist wohl einer unserer treuesten Leser und verhält sich in Diskussionen oft zivilisierter als einige unserer linken Freunde 😀
Nun, aber mit welcher Art und Weise Sie hier als netter Onkel auftreten, nur um in anderen Medien als Hardliner ohne jegliche, sachliche Grundlage die sofortige Umsetzung von was auch immer verlangen, das ist schon bemerkenswert.
herr el arbi. ich danke ihnen aufrichtig für diesen kommentar.
ein erklärungsversuch, herr horstmann. ich denke dass ich nicht so schlecht reflektiere um als „netter onkel hier“ wahrgenommen zu werden. ich stehe zu meinen überzeugungen. nichts desto trotz versuche ich (zumindest), den blick offen zu halten und menschen nicht (nur) nach ihrer gesinnung zu beurteilen-; meine ist ja auch nicht sakro sankt. natürlich bin ich mir bewusst, als rechtswähler jeweils klar abgestempelt zu werden. ehrlich – mir egal. auch ein gesundes vorurteil finde ich persönlich durchaus erquickend. (zur not kann man’s revidieren). 😉 zum stadtblog. ich mag ihn. gerade weil das team um herrn el arbi auch diskussionen und meinungen zulässt und vor allem toleriert, welche nicht gänzlich einer couleur zugeschrieben werden können. das finde ich sympathisch und spannend. betrachten sie mich doch einfach als „eher rechtslastigen freidenker“. gegen den „blinden parteisoldaten“ wehre ich mich als fehlerbehafteten vernunftsmenschen. also ich kann damit gut leben.
Réda Du bist hier schlicht unehrlich, wenn Du verschweigst, dass es eine laaange Geschichte gibt zwischen Rozsa und der Polizei… Und falls Du ihn kennst (und nicht seehr jung bist), weisst Du sicher auch, wie er jeweils vorging, so nahe wie möglich an Polizisten rangehen und begleitet von provokativen Sprüchen fotografieren, in der Hoffnung, dass sich die Gegenseite provozieren lässt und man dann den Hebel ansetzten kann… Und wie der ehemals „Staatenlose“ zum Schweizer Pass gelangte, ist Dir evt. auch bekannt (längerer Rechtsstreit). Der Mann ist in keinster Weise ein armes Opfer und Unschuldslamm das immer wieder von der Polizei drankommt, auch wenn er sich grösse Mühe gibt, so dazustehen (mitunter Lebensaufgabe). Und dass er als „links gilt“ ist schön gesagt (Kompliment & Augenzwinker). Im Übrigen stimmt es nicht, dass er noch nie verurteilt wurde und das weisst Du sicher auch.
Ich seh schon das Verständnis von Justiz. Ich weiss, dass Rozsa kein Unschuldslamm ist. Ich weiss aber auch, dass er das Recht auf faire Behandlung vonseiten der Justiz hat. Die Aussagen des Richters sind nicht Rozsas Schuld. Und diese Aussagen können Zweifel an der Unbefangenheit des Richters aufkommen lassen.
Dass es für Rozsa in Zürich nicht so einfach ist, fair behandelt zu werden, beweist das Bundesgerichtsurteil. Dass er von der Zürcher Justiz zu Unrecht verurteilt wurde, zeigt, dass er nicht für seine Taten, sondern für seine Person gerichtet wurde. Das ist der Stil einer Bananenrepublik, nicht der eines Rechtsstaates.
Ich behaupte nirgends, dass er nie verurteilt wurde. Und ich bin, wie in diesem Blog oft ersichtlich, überhaupt kein Symathisant des gewalttätigen linken Flügels
Und was die Achtziger angeht: Unser Polizeivorstand war ein bewegter 80er, mein Chefredakteur war ein bewegter 80er, Roger Köppel war ein bewegter 80er.
Offenbar noch ein Polizist der zum Kommentare schreiben abgestellt wurde.
Indem man die immer gleichen Lügen wiederholt, werden sie nicht wahr. Aber das macht die STAPO seit Jahrzehnten…
Also nochmals: Rozsa ist nicht vorbestraft – im Gegenstz zu etlichen Polizisten die ihn anzeigten.
Das angesprochene Thema hat nichts mit der Gewaltentrennung zu tun. Im Strafrecht ist ein Sachverhalt stets so zu beurteilen, wie er sich aus der subjektiven Sicht des Beschuldigten ereignet hat; nur was dieser wusste und wollte kann ihm vorgeworfen werden. Wenn das Obergericht im Prozess gegen Herrn Rozsa festhielt, dieser habe niemanden behindert, weswegen die Verhaftung – eben retrospektiv betrachtet – rechtswidrig gewesen sei, so heisst das noch nicht zwingend, dass dies auch für die betreffenden Polizisten erkennbar gewesen sein musste. Und darum musste nun der Einzelrichter unabhängig vom Urteil im Verfahren gegen Herrn Rozsa würdigen, wie sich der Sachverhalt aus der Perspektive der Polizisten ereignet hatte. So kann es durchaus sein, dass die Verhaftung zwar objektiv rechtswidrig war, die Polizisten aber dennoch davon ausgehen durften aus ihrer damaligen Perspektive, die Verhaftung sei rechtmässig. Ein Fehler des betreffenden Richters ist hier aufgrund des Geschriebenen nicht auszumachen. Und bei welcher Partei er Mitglied ist, dürfte vorliegend irrelevant sein.
Die Partei ist bei der Begründung, der Kläger hätte „zwei Hüte auf“ wohl doch nicht irrelevant. Dem Kläger wurden so die Rechte als Journalist in Frage gestellt. Die beiden Polizisten wussten übrigens genau, dass Rozsa ein Journalist ist. Wenn der Richter die politische Einstellung eines Journalisten in ein Urteil einfliessen lässt, ist der erste Schritt zu Gesinnungsurteilen getan.
Mit „zwei Hüten“ ist wohl gemeint, dass sich Herr Rozsa offenbar einerseits als Journalist und andererseits als Demonstrant/Aktivist verhalten hätte. Wie dies genau war, kann selbstverständlich nur bei genauer Aktenkenntnis gesagt werden. Dies können also weder Sie noch ich genau beurteilen. Ich bin mir bewusst, dass Strafurteile für juristische Laien bisweilen schwer verständlich sind. Fakt ist aber, dass dieser Fall nicht im Geringsten die Frage der Gewaltentrennung betrifft. Und gegebenenfalls eine Vermischung der Rollen als Journalist einerseits und als Demonstrant andererseits durch den Geschädigten erkennen, falls es Hinweise darauf gäbe, könnte ein linker Richter genauso wie ein Richter, der Mitglied der SVP ist. Ihr Vorwurf eines politischen Urteils greift hier zu kurz.
Das Bundesgericht geht in diesem Fall davon aus, dass Rozsa sich wie ein Journalist verhalten hat. Deshlab beauftragte es ja auch die Zürcher Justiz mit einem Verfahren gegen die beiden Polizisten und sprach Rozsa frei.
So schwierig ist das Bundesgerichtsurteil nicht zu verstehen.
Das Bundesgerichtsurteil haben Sie wohl verstanden, aber offensichtlich die im TA-Artikel zitierten mündlichen Ausführungen von BR A.F. nicht. Sonst würden Sie ihm hier nicht ein politisches Urteil unterstellen. Das Bundesgericht hatte nur zu prüfen, ob Anklage erhoben werden musste oder nicht. Die Staatsanwaltschaft musste darum im Zweifel anklagen. Wie dargelegt ist vorliegend relevant, wie sich der Sachverhalt damals „in der Hitze des Gefechts“ für die betreffenden Polizisten präsentierte. Das Urteil des Sachgerichts kann daher letztlich sehr wohl umgekehrt heraus kommen. Als eher linker Jurist hätte ich als Richter vielleicht gleich entschieden wie BR A.F.
Das kann sein, das werden wir dann in der Urteilsbegründung lesen. Aber das Urteil selbst ist nicht mein Problem. Mein Problem sind die dazu in der Öffentlichkeit gemachten Äusserungen – vor der schriftlichen Urteilsbegründung – und der Verweis auf Rozsas politische Gesinnung.
Das Obergericht wird übrigens bei der Revision des BG-Urteils die Motivation des BR auch prüfen, nicht nur die „Situation vor Ort“.
Geschätzter Herr El Arbi, Sie haben sich hier schlicht und einfach in etwas verrannt. Ihr Beitrag zeigt, dass Sie die mündliche Begründung, die der Richter offenbar bei der Urteilseröffnung abgab, nicht richtig verstanden. Sonst würden Sie hier nichts von verletztem Gewaltentrennungsprinzip schreiben. Und Sie wären auch nicht so schnell mit dem Vorwurf eines politischen Urteils zur Hand. Die politische Gesinnung Herrn Rozsas könnte insofern von einer gewissen Bewandtnis sein, als dass die Polizisten ihn kannten und daher gemeint haben könnten, er sei als Aktivist dort und nicht als Journalist. Natürlich ist so etwas heikel. Aber nur weil ein Gericht dies würdigen muss, darf man ihm nicht vom Schiff aus unterstellen, es habe ein politisches Urteil gefällt. Wenn das Urteil weiter gezogen wird, muss das OG schliesslich nicht über die Motivation der Vorinstanz befinden, sondern über Schuld oder Unschuld der Beschuldigten.
Nun, Sie sagen selbst, dass den Polizisten die Person und der Beruf von Rozsa bekannt war. Und das Bundesgericht hat klar geurteilt, dass Rozsa als Journalist vor Ort war. Nun kann der Bezirksrichter natürlich Bundesgerichtsurteile zum Sachverhalt ignorieren. Nicht ignorieren kann man aber, dass Rozsa mit Arbeitswerkzeug vor Ort war und sich klar als Journalist zu erkennen gab. (Was durch das Bundesgericht bestätigt wurde).
Ich unterstelle übrigens nicht, ich wünsche mir einfach Klarheit. Wenn die politische Einstellung von Herrn Rozsa die Polizisten berechtigt, ihn nicht mehr als Journalisten wahrzunehmen, haben wir ein Problem mit der Pressefreiheit. Oder sehen Sie das anders?
Ihr Artikel suggeriert sehr wohl, dass Sie BR A.F. ein Gesinnungsurteil unterstellen und Ihre Antworten hier auf einige Beiträge verdeutlichen dies (z.B. Ihre Antwort an Herrn Martin Frey). Wenn Sie sodann behaupten, der BR ignoriere das Bundesgerichtsurteil, ist das eine weitere Unterstellung. Ich erkläre Ihnen dies gerne nochmals: Das Bundesgericht musste nur entscheiden, ob Anklage zu erheben sei oder nicht. Es musste dabei vom für die Beschuldigten schlimmsten denkbaren Ergebnis ausgehen. Die Sachgerichte – Einzelrichter und danach Obergericht – müssen den Sachverhalt wiederum frei prüfen. Dabei müssen sie davon ausgehen, wie sich die Ereignisse für die Beschuldigten vor Ort präsentierten. Und hierüber kann dann ggf. wiederum das Bundesgericht befinden. Ich bin mir bewusst, dass dieses strafprozessuale Vorgehen kompliziert erscheinen mag. Da ich bei der mündlichen Urteilsbegründung nicht dabei war, kann ich nicht beurteilen, wie präzise sich das Gericht ausdrückte. Relevant ist aber die schriftliche Begründung. Ob und falls ja, inwieweit die „politische Vorgeschichte“ Herrn Rozsas einen Einfluss auf seine Erkennbarkeit als Journalisten für die Polizisten hatte, wird sich dort zeigen.
Nur ist das Berufsetikett Journalist kein Freibrief, Hr. El Arbi. Was Sie, offenbar aufgrund einer gewissen Nähe zu Hr. Rozsa, anscheinend irgenwie implizieren. Wer die Entwicklungen in Zürich und insbesondere die der politischen Rolle von Hr. Rozsa seit den 80er Jahren verfolgt, dem ist bewusst dass an solchen Veranstaltungen Hr. Rozsa nie einfach nur präsent ist, um brav ein paar Fotos zu schiessen. Wenn man aber ein derartiges Verhalten über ein paar Jahrzehnte lang an den Tag legt, dann muss man sich nicht wundern wenn das bekannt ist.
Es stellt sich hier auch die Frage der Gewaltentrennung bei Euch Journalisten, wenn es so etwas geben sollte. Aber dies nur nebenbei, schliesslich habe ich noch nie erlebt dass ein Journalist in den Ausstand getreten ist, nur weil er eine persönliche Nähe zu einem Hauptprotagonisten wie Hr. Rozsa hat. Auch wenn es vielleicht eine überlegenswerte Idee wäre, nicht war? Der Journalismus könnte ja so nur sauberer werden. 😉
Zumt Thema Rechtsgrundlage hat Ihnen, Hr. El Arbi, ja bereits Hr. Schneider den Sachverhalt sehr viel besser, sachlicher und fundierter erklärt als ich es je könnte. Persönlich denke ich, dass es sich hier um einen klassischen Tsunami im Wasserglas handelt, der nach diversen Instanzen mit einem berechtigen Freispruch enden wird. Alle haben dann gekriegt was sie wollen. Hr. Rozsa hat sich wieder mal als Politagitator in Szene setzen können, das linke Unterstützerkollektiv kann sich wieder mal solidarisieren und über die „Machenschaften“ des bürgerlichen Unterdrückungsapparates den Mund verreissen. Und die Journis haben was zu schreiben. Schöne neue Welt.
Also doch ein Gesinnungsurteil.
Wenn dann ist es Ihres. Daraus ein Gesinnungsurteil des Gerichtes abzuleiten ist pure Ideologie.
Äh, nein. Wie kommen Sie darauf? Hat es Ihnen Hr. Schneider nicht erklärt? Einfach nicht auf lang und breit dargelegte Argumente einzugehen ist auch eine Haltung. Eine Trotzhaltung. Oder eine ideologische Haltung. Bei beidem wäre die Gewaltentrennung auch wichtig….
Wenn dannzumal irgendwann eine allerletzte Instanz Hr. Rosza vollumfänglich recht geben sollte, was ich nicht ernsthaft annehme, dann können wir über Gesinnungsurteile reden. Bevor ein Urteil rechtskräftig ist, gilt aber für alle Beteiligten die Unschuldsvermutung. Alles andere vorher ist Propaganda.
Nun ja, das Bundesgerichtsurteil und die Anweisung, ein Verfahren gegen die beiden Polizisten zu eröffnen, ist rechtskräftig. Zudem ist es nicht das Urteil, das ich bemängle, sondern die Äusserungen des Richters zu seiner eigenen Objektivität und zur politischen Gesinnung von Herrn Rozsa. Das hätte man leicht vermeiden können, indem man auf die Urteilsbegründung verwiesen hätte.
Der Richter hat sich aber so in der Öffentlichkeit geäussert, also wird es auch so in der Öffentlichkeit diskutiert.
Was Ihre „Argumente“ angeht: Da les ich nichts, ehrlich. Ein Journalist muss nicht objektiv sein, sonst wär die WeWo schon lange dicht. Ein Journi darf Meinung haben und vertreten. Wir sind keine Richter oder Staatsbeamte, wir sind Privatpersonen.
Wenn ein Journalist aufgrund seiner politischen Einstellung bei der Ausübung seines Berufes mit Gewalt behindert und verhaftet wird, dann ist das ein Zeichen, dass irgendetwas schief läuft. Das wären dann Zustände wie in Russland oder China.
So als Nachhilfe in Pressefreiheit.
Das Bundesgericht hatte nur zu prüfen, ob Anklage erhoben werden musste oder nicht, wie Hr. Schneider das richtig gesagt hat. Dies ist selbstredend rechtskräftig, alles andere nicht. Und solange alles andere nicht rechtskräftig ist, sollte man seitens der Journaille mit dem Begriff Gesinnungsurteil vorsichtig umgehen. Ansonsten man sich den Begriff Gesinnungsjournalismus oder Klienteljournalismus gefallen lassen muss.
Jedem Journalisten ist selbstredend seine persönliche Meinung unbenommen. Trotzdem muss er kraft seines Amtes trennen können zwischen persönlichen Animositäten, Beziehungen sowie Ansichten, und seinem Beruf. An andere Berufsgruppen hat man zurecht dieselben Ansprüche. Und glauben Sie mir, dies ist für das breite Publikum eines der grössten Aergernisse überhaupt. Man merkt die Absicht und ist verstimmt. Die „Arbeit“ von Hr. Rosza ist ein gutes Beispiel dafür. Man kann nicht Agitator und gleichzeitig unabhängiger Pressebeobachter mit Anspruch auf einen gewissen Schutzstatus sein. Dass er das nicht versteht, verstehe ich. Bei Ihnen verstehe ich es weniger. Denn der Begriff Berufsethik sollte Ihnen eigentlich kein Fremdwort sein.
Eine saubere Trennung von Kommentar und Berichterstattung bspw. haben heute nur noch wenige Qualitätsblätter, so zb. die NZZ. Mit Pressefreiheit, die ein hohes Gut ist, hat das alles nichts zu tun. Auch da vermengen Sie aus Opportunitätsgründen ein paar Dinge, Hr. El Arbi.
Nun ja, Sie definieren nicht, was Journalismus ist und was nicht. Und Sie definieren auch nicht unsere Berufsethik.
Wenn ich aufgrund meiner politischen Einstellungen von Beamten nicht mehr als Journalist sondern als Aktivist angesehen werde und mit Gewalt am Fotografieren gehindert werde, haben wir ein Problem.
Meinungs. und Thesenjournalismus ist nicht verboten. Manche mögen es vielleicht nicht, aber es steht jedem Journalisten frei, Meinung und Berichterstattung zu mischen. Bei Zweifeln kann man sich an den Presserat wenden.
Was die Arbeit von Herrn Rozsa angeht: Immerhin gibt ihm das Bundesgericht Recht in seinem Kampf für die Pressefreiheit. Sollte das nicht zu denken geben?
Nun ja, ich denke es gibt einen Grund dafür, dass der Journalist als Berufsgruppe beim Beliebtheitsranking immer weit hinten abschneidet. Aber es ist nicht an mir, ihre Berufsethik (sofern es so etwas heute noch gibt) zu definieren. Dafür gibt es Sachverständige sowie zb. einen Pressekodex. Es ist natürlich jedem Journalisten überlassen, ob er diese Minimalstandards als wichtig erachtet und sich daran zu halten bequemt. Da haben Sie recht. Diese Ihre Haltung jedoch fördert den Respekt und die Achtung vor dieser Berufsgruppe nicht. Denn nicht alles was nicht verboten ist ist auch statthaft.
Wenn sich ein Mensch wie ein linksautonomer Aktivist verhält, ist es zweitrangig, ob sein Beruf Journalist, Arzt oder Müllmann ist. Er wird zurecht nicht als Journalist sondern als Aktivist behandelt, da er nicht über dem Gesetz steht. Ob dies im Fall Rosza so war sollen die Gerichte entscheiden. Aufgrund der Berufsgattung aber anzunehmen, dass einem einen irgendwie gelagerten rechtlichen Sonderstatus zusteht ist lächerlich, undemokratisch, für den unbeteiligten Betrachter irgendwie seltsam. Dies unter der Schutzbehauptung Pressefreiheit für sich zu beanspruchen zeugt von einem seltsamen Rechtsverständnis.
Ja, sie mögen keine Journalisten. Und Pressefreiheit nur für die, deren politischen Überzeugungen Ihnen genehm sind. Zum Glück hat das Bundesgericht in dieser Sache für die Pressefreiheit entschieden.
Nein, ich mag glaubwürdige, gute Journalisten. Die anderen weniger. Und ich gehe gerne auf Argumente ein. Sie weniger. Das ist alles.
Ich sehe keine Argumente, nur ihre Verunglimpfung aller Journalisten, die nicht ihrer Erwartung von „Objektivität“ entsprechen. Und Glaubwürdigkeit ist leider subjektiv. Oft will man das Glauben, was einem gerade in den Kram passt.
Was hat die politische Entwicklung und die Rolle, die Herr Rozsa dabei spielte mit einem Urteil 2015 zu tun? 7 Jahre nach dem Ereignis und nach Aufhebung der Einstellungsverfügung durch das Bundesgericht notabene? Haben wir neuerdings eine politische Justiz? Hat das Bezirksgericht nicht unabhängig und neutral den Tatbestand zu untersuchen und allenfalls strafbare Handlungen zu ahnden? Oder wird bei einem allfälligen Verfahren gegen mich (Gott oder wer auch immer bewahre!) meine alte Fiche als Leumundszeugnis gegen mich verwendet?
Ich bin sehr froh darüber, dass Sie dieses Thema vertiefen. Ich denke es gibt beim Bezirksgericht ein ernsthaftes systemisches Problem, das ganz eindeutig mit Personen zu tun hat, die genau diese Gewaltentrennung aufheben – eigenwillig und tendenziös. Auf der Strecke bleibt das Rechtssystem und die Glaubwürdigkeit der Institutionen. Die Unterwanderung der Institutionen ist ja bekanntermassen ein Ziel der SVP, daher kann es auch nicht überraschen, dass einige RichterInnen und Staatsanwälte aus dieser Partei nicht nur Justiz- sondern auch Politbeamte sind. Es gilt hier, laut und deutlich über diese Missstände aufzuklären!
Herr El arbi scheint ein prinzipielles Problem mit allem zu haben was von der svp kommt. Das sind denkbar schlechte Voraussetzungen für einen Journalisten, von dem ein Mindestmaß an Objektivität erwartet werden darf. Ich kaufe mir den tagi, für eine ausgewogene, faire und unabhängige Berichterstattung, sonst kann ich auch die sp Parteizeitung lesen. Man darf die svp durchaus kritisieren aber wenn es ein Journalist immer und aus Prinzip macht, dann ist mir das nicht geheuer.
Also, nochmals zur Erklärung: Dies ist ein Blog. Er ist in keiner Weise objektiv oder neutral, sondern ist einzig dazu da, Meinung, Erfahrung und persönliche Sichtweisen der Autoren zu vermitteln.
Dann: Das ist alles, was Sie an diesem Post beschäftigt? Wenn ich die politische Ausrichtung des klagenden Journalisten als relevant für das Urteil empfinde, dann ist die Parteizugehörigkeit des Richters genau so relevant.
Aber nochmals: Die Fragen zum Justizverständnis dieses Mannes interessieren Sie überhaupt nicht?
Und doch, am Ende gilt halt nur die eigene, vorgefasste Meinung. Und obiger Journalist bzw. Fotograf wusste genau, worauf er sich an diesem Anlass einlässt. Aber schön, dass man „ihm“ soviel Aufmerksamtkeit entgegen bringt, als hätten wir keine bewegenderen Themen.
Wunderbares Verständnis von Pressefreiheit. Journalisten ist es explizit erlaubt, die Polizei genauestens bei ihrer Arbeit zu beobachten. Die Polizisten haben das zwar nicht gern, aber so ist es nun mal.
Für mich ist die Unabhängigkeit und Neutralität unserer Justiz ein durchaus ein bewegendes Thema. Nur so…
Und das ist auch gut so, es gibt zu wenig reflektierte Meinung in der Öffentlichkeit. Denn scheinbare Objektivität kann auch den Blick auf ernsthaft kritikwürdige Zustände verschleiern, dem lässt sich nur meinungspointiert abhelfen.
Das machen wir Blogger doch gerne. *Knicks*
Hier konnte es zu gar keinem anderen Urteil kommen. Umgekehrt hätte ein linker Richter bei einem Neonazi auch nicht gross hinterfragt was bei der Verhaftung passierte.
Wieso sind Richter überhaupt einer Partei zugehörig? Es geht im Gericht ja darum die Fälle nach geltendem Recht zu beurteilen und da hilft ein Parteibüchlein wenig.
Das mit der Parteizugehörigkeit macht schon Sinn. So kann man öffentlich feststellen, welche politische Richtung ein Richter bevorzugt. Die Richterämter sind meist nach der Stärke der Partei in der Bevölkerung verteilt.
Nun ja, Rozsa ist kein „linker Neonazi“ sondern ein politischer Journalist. Es wäre in etwa, wie wenn man einen Journalisten mit SVP-Parteibüchlein verhaften würde, wenn er über Neonazis am Rütli berichtet.
Doch, der Vergleich hinkt nicht so sehr meiner Meinung nach. Man kann doch nicht in Abrede stellen, dass er ein Aktivist am äussersten linken Rand der Polit-Szene zumindest lange war (80er- und 90er Jahre, vermutlich immer noch, wenn auch nicht mehr so explizit öffentlich agierend). Kann nachvollziehen, dass Linke es nicht gerne haben, wenn ihresgleichen vom äusseren Rand mit Extremisten der Gegenseite verglichen werden, es wird ja dann immer moralisch argumentiert („Wir sind die Guten, die anderen die Bösen“), ändert aber nichts an den Tatsachen. Dass Rozsa am äussersten linken Rand politisiert, ist sein Recht, nur die Art wie er es tut, mag ich persönlich überhaupt nicht. Er hat jedoch Glück, dass seine alten Geschichten in den meist linkslastigen Medien nicht erwähnt werden. Und dies ist eben der Unterschied, bei jedem Rechtsextremen wird jede kleinste Geschichte aus der Jugend in den Medien ausgebreitet. Dass dieser Blog ausgewogen ist, kann man jedoch nicht erwarten. Es ist fast schon rührig, wie sich der Verfasser für seinen offenbar alten Kumpel einsetzt. Und die gutinformierte Leserschaft wird es schon richtig einordnen können.
🙂 Herzig, wie die Kritik am Richter umgangen wird, um sie in Kritik am Kläger umzumünzen.
Und natürlich sind wir gleichgeschaltete Lügenpresse. 😀
Aber im Ernst. In den meisten Punkten bin ich absolut nicht auf der Linie von Rozsa. Was aber nichts dran ändert, dass er ein Recht auf faire Behandlung von der Justiz hat. Genauso, wie ich finde, Wolff müsste, von Rechts wegen, den Labitzke-Besetzern den Polizeiaufwand verrechnen. Es ist eben nicht alles immer Schwarzweiss. Nur für die Leute, die nicht differenzieren können.
Interessant die ganze Sache. Wegen der Verjährung: Gibt es denn keinen Rechtsstillstand während einem laufenden Verfahren, damit sich die Angeklagten eben nicht „nicht in die Verjährung retten“ können?
Doch. Rosza sollte die beiden Polizisten auf Schadenersatz betreiben. Dadurch steht die Verjährung still. Denn schliesslich geht es um Wiedergutmachungs-Zahlungen, nicht primär um Bestrafung. Dabei hat das Urteil des Obergerichts, das sich jetzt sowieso nochmals mit dem gleichen Fall beschäftigen muss, ausschlaggebend Gewicht.