Keine Ergänzungsleistungen für Reiche? Eine Frechheit!

Widerspricht jedem Gerechtigkeitsempfinden: Es gibt EL-Bezüger, die über eine Million Franken besitzen. (Foto: iStock)
Der schweizerische Sozialstaat ist ein organisch gewachsener Flickenteppich. In den Sechzigerjahren kamen die Ergänzungsleistungen (EL) dazu: Wenn AHV- oder IV-Rente nicht zum Leben reichen, sollte der neu eingeführte Zustupf die Existenz sichern. Die EL erfuhren ab der Jahrtausendwende einen Boom. 1999 betrugen die Ausgaben gesamtschweizerisch noch gut 2,2 Milliarden Franken, heute sind es 5 Milliarden. Bald werden es 7 sein, so lauten die Prognosen.
Das Parlament führt deshalb zu Sparzwecken eine Vermögensgrenze ein: Ab 100’000 Franken Erspartes pro Person sollen Rentner keinen Anspruch auf EL mehr haben. Während Politiker darüber streiten, ob das eine gute Massnahme ist, dürften sich die meisten übrigen Leute die Augen reiben: Ergänzungsleistungen für Vermögende?
12 Prozent der Bezüger haben ein Vermögen von über 100’000 Franken. Das hat eine Umfrage der Konferenz der kantonalen Ausgleichskassen ergeben. Im Kanton Schwyz ergab eine statistische Auswertung im Jahr 2016, dass von insgesamt 4028 EL-Bezügern 344 über 100’000 Franken Erspartes hatten. 10 Personen besassen zwischen einer halben und einer ganzen Million Franken, und in einem Fall bezog ein Ehepaar EL trotz Vermögen von über einer Million Franken.
Des einen Luxusproblem, des anderen Hohn
Das widerspricht jedem Gerechtigkeitsempfinden. Die EL ist keine Versicherung wie etwa die Arbeitslosenkasse. Es sind Steuergelder, die ausbezahlt werden, um die Existenz armer Rentner zu sichern. Wer jedoch eine halbe Million besitzt, dessen Existenz muss nicht gesichert werden.
Höchste Zeit also, vermögende Personen vom Anspruch auf EL auszunehmen. Doch das Vorhaben ist umstritten. Rentner täten sich heute schon schwer damit, dass sie via Vermögensverzehr einen kleinen Beitrag zur eigenen Existenzsicherung leisten müssten, sagt SP-Nationalrätin Silvia Schenker. Wenn sie ihr Vermögen zuerst bis auf 100’000 Franken aufbrauchen müssten, bevor sie Ergänzungsleistungen bekämen, wären sie «erst recht schockiert».
Es sind Diskussionen, die zeigen, wie verrückt gut es uns in der Schweiz geht. Vermögenden die Ergänzungsleistungen streichen – was für eine Frechheit. Für die vielen Leute, die trotz Arbeit und Sparen nie auf 100’000 Franken Erspartes kommen, sind solche Aussagen ein Hohn.
Die dritte Säule ist nicht für die Erben
Eigentlich spart man genau dafür: für Notsituationen, Unvorhergesehenes, für das Alter. Auch für die Nachkommen, ja. Doch arme Rentner über die Runden zu bringen, damit das Erbe für die nächste Generation nicht angetastet werden muss, das ist nicht die Aufgabe des Sozialstaats. Deshalb ist es auch verfehlt, von einer «Enteignung des Mittelstands» zu sprechen, wie Sozialversicherungs-Experte Felix Gächter es in dieser Zeitung machte. Wer für die eigenen Lebenskosten aufkommt, weil er es vermag, wird nicht enteignet.
Ein weiteres Argument für den Status quo lautet: Wenn Vermögende keine EL mehr bekommen, sinkt der Anreiz, zu sparen. Das mag sein. Doch bis zum Betrag von 100’000 Franken pro Person bleibt der Anreiz erhalten. Dieser Betrag genügt, um für Notfälle gerüstet zu sein. Wir würden ein Volk von «EL-Optimierern», heisst es. Doch für die EL-Kasse spielt das keine Rolle. Selbst wenn manche ihr Vermögen auf das Rentenalter hin optimieren sollten – insgesamt entlastet die EL-Vermögensgrenze den Staat.
Manche versuchen auch, ihr Vermögen frühzeitig den Nachkommen zu übergeben, um im Alter genügend arm zu sein für Ergänzungsleistungen. Das funktioniert heute schon nicht und wird auch künftig nicht akzeptiert werden. Die dritte Säule ist für die Altersvorsorge da, nicht für die Erben.
116 Kommentare zu «Keine Ergänzungsleistungen für Reiche? Eine Frechheit!»
Bravo Frau Blumer! Die perfekte Replik zum gestrigen Artikel. Ich dachte echt einen Moment lang ich sei der einzige mit dieser Meinung. Danke!
Ich kann mich dem nur anschliessen. Der gestrige Artikel und vor allem die zugehörigen Statements im Forum, fand ich schockierend.
„Erben“ wird von vielen als Menschenrecht angesehen, als Geld, das steuerfrei weitergegeben werden soll.
Jeder Angestellte, jeder Arbeiter muss jeden Franken, den er bekommt, versteuern. Sogar Lottomillionäre müssen ihren Gewinn versteuern.
Nur Erben sollen ihr Geld steuerfrei bekommen. Wo soll da die Steuergerechtigkeit bleiben? Die einzige Leistung, die ein Erbe bringen muss, ist zum richtiger Uterus rauszuschlüpfen. Leichter verdientes Geld gibt es nicht mal beim Lottospielen.
@Luigi: Auch wenn Sie sich das offenbar nicht vorstellen können: wer durch Arbeit ein Vermögen erwirbt, hat dafür schon Einkommensteuer und jedes Jahr Vermögenssteuer bezahlt. Warum also noch ein drittes Mal versteuern?? Pervers!!
@Adrian Zuberbühler: Geld bei Reichen wird einmal als Einkommen besteuert und kann dann Jahrzehnte steuerfrei liegen bleiben. (Die Vermögenssteuer ist meist nur marginal.)
Geld bei Ärmeren wird als Einkommen besteuert, ausgegeben und dabei wieder besteuert (MWST), wird als Lohn wieder ausgezalht und besteuert, ausgegeben, etc. Dieses Geld wird u.U. mehrmals pro Jahr versteuert.
Somit ist es keinesfalls „pervers“, wenn Erbschaften einmal pro Gereration versteuert werden müssen.
@Mahler: Wirres Zeug, auch Sie können den gleichen Lohn nicht mehrmals ausgeben. Es bleibt dabei: diese dreifache Besteuerung ist asozial und pervers.
@Zuberbühler:
Natürlich wird das Geld jedes Mal von einer ANDEREN Person versteuert. Das nennt man Kreislauf.
Ich bleibe dabei: Geld, welches schnell ausgeben wird erzeugt mehr Steuereinnahmen als Geld, welches jahrelang gebunkert bleibt.
Wer „erbt“ hat nichts für das Geld getan geschweige denn Steuern bezahlt. Also zahlen. Es ist ja nicht der der gibt sondern der der bekommt der bezahlen muss. Was daran asozial sein soll bleibt mir verschlossen da die Steuern ja der Gesellschaft zugute kommen.
@Mahler: Nett, aber Vermögen das aus Einkommen entsteht, wird zuerst als Einkommen versteuert und dann als Vermögen versteuert, von der GLEICHEN Person. Und beim Ableben wird es gleich nochmals versteuert. Pervers.
@ Niklaus Frei – Wer erbt, mag nichts oder nicht viel dafür gemacht haben, ja, das stimmt. Was haben aber der Staat dafür gemacht bzw. all die Bürgerinnen und Bürger, die über die Steuern davon profitieren? Nichts mehr, meist aber viel weniger als die Erben. Insofern ist Ihr Argument bar jeder Logik, geradezu pervers!
Tote zahlen keine Steuern. Es sind die Erben, die besteuert werden und die haben das Geld noch nicht versteuert. Wenn ich von meinem Vermögen Geld abzapfe um mir damit ein Auto zu kaufen, dann muss der Autohändler das Geld auch versteuern, obwohl ich darauf schon Einkommens- und Vermögenssteuern bezahlt hatte.
Es ist wie es ist. Gemeindesteuer, direkte Bundessteuer, Vermögenssteuer, MwSt. Steuer auf Food und NonFood Produkten, Benzinsteuer (2 x verdeckt im Preis und MwSt.), Erbschaftssteuer, Hundesteuer, Gebühren (auch Steuer) auf Müll und Grünabfuhr, Kirchensteuer, etc. Benötigt werden diese Steuern um unsere CEO’s, Politiker und Mitarbeiter der Verwaltungen zu bezahlen.
Vor allem CEO’s, hohe Beamte in der Politik usw. auch diverse Grossfirmen haben gute Anwälte, welche dann die Schlupflöcher finden für diese Personen von Ihren Einkommen und Vermögen einen schönen Teil am Fiskus vorbei zu schleusen. Wo ist da die Gerechtigkeit
@Zuberbühler, auch wenn man an Wiedergeburt glaubt, so schnell geht es auch dann nicht. Der Erbe bekommt es Steuerfrei und hat noch nie Steuern dafür bezahlt. Ich weiss auch nicht, warum dieses quere Argument immer wieder kommt. Erbschaftssteuern sind jetzt wirklich etwas vom gerechtesten und einfachsten mit dem einzigen Nachteil, dass diese (noch) relative einfach umgangen werden können.
Herr Zuberbühler: Ich habe noch nie auch nur einen Rappen des Einkommens oder des Vermögens meiner Eltern versteuert.
Eine Erbschaftsteuer wäre das erste mal und nicht das dritte mal, wo ich zur Kasse geben werde. Hoffentlich jedoch noch lange nicht (das Erbe, nicht die Erbschaftsteuer) – egal wie viel Vermögen dadurch kaputt geht.
Nach der Logik müssten auch Einkommen nicht besteuert werden, denn das wurde schon im Sinne von Mehrwertsteuer bzw. Gewinnsteued von den Unternehmen besteuert. Geld wird eigentlich immer wieder besteuert, wenn es den Besitzer wechselt, nur beim Erbe nicht. Man müsste also nach der Logik eigentlich sagen, Geld dar nur in dem Moment besteuert werden, wenn es von der SNB neu gedruckt wurde. Ein Erbe ist Einkommen.
Das ist eine andere Diskussion und nicht Thema des guten Artikels von Fr. Blum.
Vermögen, welches vererbt wird, wurde bereits als Vermögen besteuert, und vorab zumeist auch als Einkommen. Es ist schlicht nicht richtig, dass dasselbe Geld insgesamt dreimal versteuert wird, und der Staat aus dem Ableben von Menschen nochmals Profit schlägt. Das ist das Gegenteil von Steuergerechtigkeit, welche Sie hier proklamieren.
Was richtig ist: Das Ziel von Sparen, Altersvorsorge inkl. EL darf nicht die Optimierung der Erbsituation sein. Vermögende Leute sollten nicht über Gebühr geschont werden. Man muss einzig aufpassen, dass man nicht das Kind mit dem Bade ausschüttet, sprich die Anreize richtig setzt. Die Frage stellt sich, ob nicht besser eine etwas höhere Vermögenslimite sinnvoll wäre.
@Luigi: Ich kann ihnen da nur zustimmen. In der Schweiz werden immer grössere Erbschaften von den 80-90 jährigen zu den 60-70 jährigen vererbt. Damit erfolgt eine Umverteilung von jungen Familien, die das Geld brauchen könnten zu Rentnern. Nun könnte man sich freuen, dass das zumindest etwas an die bedrohte Finanzierung dieser Altergruppe beitragen könnte. Weit gefehlt, damit öffnet sich lediglich die Scheere zwischen armen und reichen Rentnern noch weiter. Hier ist unbedingt mehr Solidarität nötig.
Ganz richtig und ein Riesentabu: die Umverteilung
von uralt zu alt! vielleicht sollte man eine Erb-
schaftssteuer einführen, die nicht abhängig ist
vom Verwandtschaftsgrad, sondern von Alter
des Begünstigten, also hohe Steuern für 60+.
Dazu kommt noch, diese Riesenvermögen wer-
den wiederum in träge Anlagen, wie
CH-Bluechips angelegt, wobei auch die Vermögensverwalter ihren Teil abzwacken, das
Geld altert sozusagen zusammen mit dem
Besitzer, und da druckt der Staat immer neues
Geld wie verrückt um die Wirtschaft anzukur-
beln…….
Hafechäs Herr Zuberbühler .
Nicht Geld (oder Vermögen) wird besteuert, sondern natürliche oder juristische Personen welche dies einnehmen oder besitzen.
Ansonsten könnte ja niemand mehr besteuert werden, ausser vielleicht die Nationalbank.
Schliesslich kommt jeder Franken der eingenommen wird, aus jemand anderes Vermögen und wurde von diesem anderem bereits versteuert.
Nach dieser Logik müssten Migros und Coop auch keine Steuern zahlen, weil das Geld das ich dort ausgebe aus meinem bereits versteuerten Vermögen kommt. Gleiches würde dann auch für die Lieferanten der Detailhändler gelten.
@Wolf: Rabulistik und wirre Pseudo-„Logik“. Auch Sie vermögen nicht schlüssig zu erklären, warum Geld, das von der GLEICHEN natürlichen Person bereits als Einkommen versteuert wurde, nochmals als Vermögen besteuert wird, um schliesslich im Erbfall gleich noch ein drittes Mal versteuert zu werden. Pervers.
Der Grund ist einfach: In unserem Wirtschaftssystem ballt sich das Geld automatisch bei wenigen % der Bevölkerung zusammen. Wenn nicht permanent umverteilt würde (via Steuern, AHV und Subventionen), käme es bald zu Hungeraufständen wie im 18. und 19. Jahrhundert. Ohne diese Umverteilung ist ein demokratischer Rechtsstaat unmöglich.
Es wird ja der Erbe besteuert. Nicht der Verstorbene. Dabei handelt es sich fast nie um die selbe Person.
Für den Erben ist die Erbschaft ein Einkommen. Dazu noch ein unverdientes. Logisch soll das versteuert werden.
Genauso wie Lottogewinner besteuert werden, und nicht etwa die Lotteriegesellschaft.
Es ist die gleiche Person, die als Einkommen versteuert, und dieses Geld dann erbt?
@Zuberbühler: schauen Sie sich doch mal die Antworten auf Ihre immer wiederkehrende pseudologische Argumentation an und hier noch ein weiteres Mal: Geld, welches vererbt wird wird NICHT von der GLEICHEN Person versteuert, die es verdient und gehortet hat sondern vom ERBEN, der in den seltensten Fällen die GLEICHE Person ist wie der ERBLASSER. Pervers ist einzig, wieviel Schwierigkeiten Sie offenbar haben das zu begreifen.
die sollen doch EL beziehen dürfen
.
jedoch AHV auf allen einkommen auch auf den einkommen aus dividenden und kapitalgewinnen bezahlen
und progressive erbschaftssteuern einführen
5 bis 70%
Die meisten Rentner sind gar nicht arm:
Ich wsar vor kurzem mit einem vermögenden Rentne im Museum. Während er in aller Selbsversändlichkeit seinen Rentnerausweis zückte, habe ich mit etwas Scham meine Kulturlegi gezückt.
Überhaupt: Meine Mutter z.B.kann nicht verstehen, wieso ich nur im äussersten Notfall zum Arzt gehe, weil trotz Arbeit in der Familie das Geld für den Haushalt einfach nicht reicht.
Ich gehe jetzt arbeiten.
Gaat‘s no! Ich dachte immer, EL bekomme man höchstens bis zu einem Vernögen von Fr 30000.-. Schon die Begrenzung auf 100000.- ist pervers. EL sind für die Armen und nicht für die Erben!
Selbst 30000 wäre mehr als genug. Die EL ist im Grunde nichts anderes als ein Ersatz für die Sozialhilfe. Und bei der Sozialhilfe ist die Vermögensgrenze bekanntlich null.
@Tomasz: Im Leitartikel in dieser Zeitung wird aber vehement bestritten, dass EL so etwas wie Sozialhilfe sei…
@Zuberbühler. Habe auch mal geerbt und musste, völlig logisch, klar und selbstverständlich Erbschaftssteuern bezahlen und die waren moderat! Ihre Argumentation läuft ins Leere weil normalerweise Einkommen, Besitz und vermögen IMMER besteuert wird, auch mehrmals! Deshalb ist ja ein Kreislauf des Geldes wirtschafts-und sozialverträglicher als das horten auf einer Bank, dient dieser nur um zu spekulieren und Dreckgeschäfte zu machen wie ja der neuste UBS-Skandal in FR wieder belegt!
Nein, es wird einem jeden Grund genommen, zu sparen. Ich kenne in meinem Alter (zw 30 und 40) diverse Bekannte, die ihr Geld verprassen. Da wird über den Verhältnissen gelebt :teure Wohnung, teurer Schmuck, teure Handtaschen, Luxusreisen und Pipapo. Und die sagen einem direkt ins Gesicht :“Warum sollten wir sparen? Der Staat schaut dann schon für uns. Wir möchten das Leben jetzt geniessen.“ Abgesehen davon müssen dann viele Hausbesitzer ihr Eigenheim verkaufen, da das ein Vermögen von 100000 bei Weitem überschreitet.
Die ganze Sache ist zu wenig durchdacht.
das mit dem Hausverkauf stimmt nicht: selbst bewohnte Liegenschaft wäre explizit ausgenommen, bzw. wird nicht angerechnet.
Es ist aber jetzt so das man das Haus verkaufen muss ausser die Hypozinsen sind niedriger als eine einem zustehende WG als Person resp Familie ich kenne einen solchen Fall in BL meine Nachbarin.
Anderseits ohne Immobilie geht es ganz einfach ab 100’000Sfr einfach das Geld Bar oder in Gold gestückelt zuhause horten problem gelöst ist ja übrigens alles schon versteuert nicht einzusehen was das die EL angeht.
Das System ist nicht gerecht man sollte den Lebenswandel und Einkommen das da war mit berücksichtigen und nicht Erspartes!
Vermögen sollte besteuert werden (und zwar spürbar und an allen Quellen), nicht verantwortungsvolle Lebensentwürfe (Emanzipation, Vorsorge). Die Diskussion richtet sich selbst. Hier wird Neid geschürt und prekäre Verhältnisse gegeneinader ausgepielt.
Absolut falsch, das Haus wir durchaus als Vermögen angerechnet und wenn man es nicht verkauft, wird die EL entsprechend gekürzt oder nicht bezahlt. Verkauft man es aber, gibt es auch keine EL, da man mit dem frei gewordenen Kapital dann die Wohnunsmiete bezahlen kann, bis zur Erreichung der Vermögensfreigrenze für EL.
und genau das finde ich komisch.
Ich kenne eine alte Frau, die ein Haus besitzt und wenig Zins zahlt. Nun wurde sie pflegebedürftig und sie wurde quasi gezwungen, ihr Haus zu verkaufen.
Toll, jetzt zahlt sie doppelt so viel Miete. Macht irgendwie keinen Sinn.
Mieten sind teilweise etwas arg teuer im Vergleich zu Hypo- Zinsen. Das kann tatsächlich zu Absurditäten führen. Ist aber weniger ein EL Problem als eines der Mietzinsen.
Mein Vater zahlt weniger Zinsen für seine 1.5 Millionen-Hütte als ich für eine 3 Zimmer – Wohnung in Miete zahle. Auch komplett absurd eigentlich.
Stimmt so auch nicht! Man hat einen Freibetrag von Fr. 112k und der Überschuss über dem Eigenmietwert-Betrag wird der Mietzins-Maxima die kantonal unetrschiedlich ist in die EL- Berechnung eingerechnet. Zudem wird eine Darlehenschuld auf den Wert des Hauses angerechnet, was bedeutet, dass beim erben oder Verkauf der Liegenschaft die EL als erstes zurückbezahlt werden muss!
Wer so denkt, ist wohl auch für seine Nächsten kein guter Freund. Das dicke Ende wird noch kommen., wenn er einsam sein wird und ohne eigenes Geld von der Vormundschaft in einem Heim versorgt wird. Viel Vergnügen!
Angie: Also, ob Sie Ihr Geld vorher verprassen oder sparen und dann als Rentnerin nicht antasten wollen und trotzdem EL beziehen, weil sie vererben wollen, ist doch dem Staat egal. Diese Hypermoralisierung des Sparens nervt, wenn das Sparen nicht als eigenverantwortliche Vorsorge fürs Alter oder Unglücksfälle gedacht ist.
Eigentlich ist es egal, da NEU die EL zurückzahlbar sind nach dem Ableben, wenn mehr als noch CHF40000 übrig sind. Die Auswirkungen dieser Politik wird man dann in 2-3 Generationen sehen, wenn es keinen Mittelstand mehr gibt. Mein Tipp an die Jungen: Versuche bis 35 Multimillionär zu werden. Wenn Du es nicht erreichst, dann verzichte auf Familie und mach Dir ein schönes Leben, bis Du aus dem System ausgespuckt wirst und gehe direkt in die SH mit nachfolgenden EL.
Leute, die ihr Geld verprassen, kurbeln die Wirtschaft an. Dank ihnen geht es also in einem Land bergauf. Damit haben sie sich die EL redlich verdient.
Diese sinnvolle und immer noch grosszügige Regelung hätte schon lange kommen sollen. Das seinerzeitige Parlament muss verrückt gewesen sein, superreichen Leuten Ergänzungsleistungen zu gewähren.
Sie empfinden 100000 als superreich, im Ernst jetzt?
Empfinde ich auch so: „Vermögenden die Ergänzungsleistungen streichen – was für eine Frechheit. Für die vielen Leute, die trotz Arbeit und Sparen nie auf 100’000 Franken Erspartes kommen, sind solche Aussagen ein Hohn.“ Manchmal sind SPler wie Frau Silvia Schenker nur noch absurd oder schockierend.
Erzählen Sie uns was genau Fr. Schenker, welche sich explizit schon immer für die Schwächeren einsetzt im Parlament, so absurdes und schockierendes gesagt haben soll!
Das ist für Normalsterbliche schon nicht so simpel:
Gruppe Bequeme
War ich zeitlebens sehr bequem, optimierte alles mit Teilzeit, KK Verbilligung, verbilligtem Wohnen, tiefe Steuerprogression und erhalte dann auch noch gleich sehr bequem EL (nun nicht mehr Teilzeit…)
Gruppe Unfreiwillige
War ich zeitlebens wirklich benachteiligt und schaffte beim besten Willen keine Vorsorge, so dass ich auf EL angewiesen bin.
Die zweite Gruppe scheint die berechtigte EL Gruppe zu sein. Die erste Gruppe, die vor lauter Bequemlichkeit im Rentenalter mittellos ist, hat genausowenig EL Anspruch verdient, wie Vermögende. Die EL muss nicht dafür missbraucht werden, ein bequemes Leben zu fördern.
Wer soll das kontrollieren? Tja, das ist ziemlich unmöglich, daher ist 100’000er Limite falsch.
Wieso soll die erste Gruppe nicht berechtigt sein? Weil die ihr Leben nicht damit verschwendet haben, die Reichen noch reicher zu machen?
Im Gegenteil, das Grundeinkommen wird irgendwann unweigerlich kommen, und die Menschen dadurch etwas freier werden.
Nein weil diese Gruppe gerne den anderen den Vortritt lässt beim Steuern zahlen. Wenn ich es mir gemütlich mache und weniger arbeite, habe ich a) ein bequemeres Leben und mehr Freizeit, zahle b) weniger Steuern und kann c) dann noch von den Fleissigen profitieren, da mir im Alter geholfen wird. Darum sollten solche Leute nicht bezugsberechtigt sein. Was heute fehlt ist Eigenverantwortung. Ich kann mir kein bequemes Leben leisten auf Kosten anderer, das ist einfach unfair, egoistisch und unsolidarisch. Wenn alle so denken wars das mit unserer Gesellschaft und dem Sozialstaat.
Sie haben meinen Kommentar nicht verstanden, und begreifen nicht wer sich ein bequemes Leben leistet auf Kosten von Gruppe 1 UND Gruppe 2.
Aus meiner Erfahrung, mit all den Leuten die ich im Verlauf meines Lebens kennengelernt habe, und in der Schweiz wohnen und arbeiten, kann ich bei niemandem einen Zusammenhang zwischen Armut und Bequemlichkeit erkennen.
Ich kenne ein Beispiel, einer alleinerziehenden Mutter, die schlechter gefahren wäre, wenn sie mehr gearbeitet hätte. Zu einem Vermögen wäre sie aber auch mit dem höheren Lohn und dafür niedrigeren Alimenten niemals gekommen.
Dann kenne ich noch einige, die hätten weniger wenn sie mehr arbeiten würden und dafür weniger Sozialhilfe beziehen. Aber auch bei denen wird sich kaum in Vermögen bilden.
wie ist das möglich, mit soviel vermögen ergänzungsleistungen zu erhalten??!!
Leistung und Sparen werden in der Schweiz sofort bestraft. Wer wenig arbeitet, wer faul ist, wer untüchtig ist, wer vom Ausland zugezogen ist, und daher wenig Beiträge geleistet hat, der wird belohnt. Belohnung der Faulheit nennt man sozial. Andere nennen das Ausbeutung der Tüchtigen und Fleissigen.
Danke, genau so ist es. Früher war man zu stolz, heute macht man gerne die hohle Hand.
Ein Sozialhifebezüger hat mir kürzlich gesagt, er sehe nicht ein sich mehr zu engagieren. Sein Argument war, dass er das gleiche macht wie die Asylanten und hat so seine Berechtigung abgeleitet.
vielleicht sollte man die situation trotz spontanem „bonzen-bashing“ etwas differenziert betrachten: nehmen wir an, das vermögen bestehe in form eines eigenen hauses, was sehr oft der fall sein dürfte. davon kann man nicht leben, und trotzdem ist es (auch für die sozialbehörde) günstiger als jede mitwohnung. hier sollten EL möglich sein, die dann beispielsweise beim erbgang zurückbezahlt werden müssten.
@b. marty: „günstiger als jede Mietwohnung“: Wird das Hausvermietet, reichen die Mieteinnahmen für eine Mietwohnung. Was die Alten mit Haus wollen, ist Ergänzungsleistungen damit sie in einem Haus wohnen können, dass sie sich nicht (mehr) leisten können. Menschlich durchaus verständlich, dass man ungern aus dem Familienheim auszieht, aber ehrlich gesagt, warum soll der Sozialstaat denen dies finanzieren? Warum sollen nicht auch die, welche mit Familie in einer relative kleinen Wohnung lebten, im Alter endlich wenigstens ein Häuschen vom Sozialstaat finanziert bekommen? Das Argument mit dem Eigenheim ist menschlich verständlich, aber rational betrachtet, absurd.
Das wird ja so gemacht – zuerst informieren!
Ich bin auch der Meinung, dass bei einem Vermögen über ~50000Fr. der Ausschluss vor Ergänzungsleistungen erfolgen soll (EL ist keine Versicherung ). Nun ist es aber leider so, das in der Schweiz der Schuldenmacher und der Lebemann bevorzugt wird (ich lebe im hier und jetzt, die Allgemeinheit soll sich nachher um mich kümmern) und der Sparer / Normalo bestraft werden. Auch die 99-jährigen Firmeninhaber (das Vermögen auslagern und Steuern optimieren) wird man kaum damit treffen. Leider alles auch eine Charakterfrage und bei Geld hört der Spass ja bekanntlich auf.
Cool, erlassen wir also ein Gesetz wie viel jemand sein Leben lang zu sparen hat, bzw. wofür er sein sauer verdientes Geld nicht ausgeben darf.
Wie kann man mit einem Vermögen von 500-tausend bis 1 Million Ergänzungsleistungen beziehen, wenn 10% des Vermögens jedes Jahr als hypothetisches Einkommen angerechnet werden? Damit ist man mit Sicherheit über den ca. 31’000.- Mindesteinkommen, denn die AHV kommt ja auch noch dazu. Sprich, ab ca 200’000.- Vermögen ist die Chance auf EL quasi Null.
Eine Erklärung, wie das möglich ist, EL zu beziehen trotz hoher Vermögen hätte dem Artikel mehr als gut angestanden.
Holler: Die einzige Möglichkeit ist so ein Vermögen zu haben via eine selbstbewohnte teure Immobilie und sonst einem sehr geringen Einkommen.
Allerdings ist dann bei einem Erbgang nach dem Ableben zu hoffen, dass dann die EL zurückbezahlt werden müssen, da wären die EL einfach sowas wie ein Darlehen für solch Wohlhabende.
Wie erwähnt, das Sozialsystem ist ein Flicketeppich.
Und gehört entsorgt!
Zeit für ein bedingungsloses Grundeinkommen.
Ein BGE ist einfach nicht finanzierbar. Und ich sehe schlicht keinen Grund wieso ich jetzt mit anständigem Lohn vom Staat Geld erhalten soll. Lieber das Geld für die aufwenden, die es auch brauchen.
Sie verstehen das BGE nich, Herr Haslert. Es ist sehr wohl finanzierbar, aber nur weil der Aufwand für die Abklärung wegfällt, und weil es bestehendes wie z.B die AHV ersetzen würde. Darum MUSS es zwangsweise Bedingungslos sein. Alles Andere ist tatsächlich nicht finanzierbar.
Im Westen nichts Neues. Meine Mutter musste schon Ende der Neunziger-Jahre das Vermögen aufbrauchen zur Bezahlung der Pflegeheimkosten (trotz Zweier-Zimmer). Auch wenn es schmerzte, das Ersparte aufzubrauchen, die private Vorsorge war nicht für Nichts. Dass bei Wohneigentum nach dem Ableben eine Rückzahlung fällig wird finde ich nur gerecht.
Grundsätzlich ist die Debatte ja richtig. Wer wirklich über ein grösseres Vermögen verfügt soll selbst mehr aufkommen.
Nur eine neue Regelung heute, wo alte Fehler nicht auskorrigiert sind, ist Blödsinn.
Repariert lieber zuerst heutige Systemfehler wie den Kapitalbezug der Säule 2 als Umwandlung in anständige Rente oder das bei einer Entlassung mit 60 die Rente nicht in Freizügigkeitskapital gewandelt wird, sondern von der alten Kasse in Rente umgewandelt und behalten werden musss. Sonst sitzt man auf einmal auf Vermögen das für anderes gedacht ist.
Wer sein Rentenkapital verjubelt, sollte sanktioniert werden, lasst es lieber nicht soweit kommen.
Es ist selbstverständlich, dass wer es kann, für sich selbst sorgen soll. Dies ist bei der EL bereits heute so. Wer Vermögen hat, muss einen grossen Prozentsatz des Budgetfehlbetrages aus diesen Mitteln bestreiten, bis zu einer Grenze von aktuell 38000 pro Person. Dabei wird auch die selbstbewohnte Liegenschaft oder Wohnung berücksichtigt.
Die ganze Aufregung erscheint mir ziemlich künstlich. Andere Kürzungen wie die Streichung der IV-Reisespesen oder die Erhöhung der Franchise treffen viel mehr Menschen härter.
Auf das Argument, dass sich Leistung nicht mehr lohnt, geht Blumer nur sehr oberflächlich ein. Ich z.B. Arbeite nur noch 50% und gebe viel Geld für Luxus aus. Damit mein Vermögen mit 65 unter 100000.- liegt. Es wäre geradezu saublöd hätte ich mehr Vermögen. Neid bringt eine Geselschaft nicht weiter und Sozialismus hat ein Volk schon immer arm und unfrei gemacht.
Sie sprechen von Sozialismus, wollen aber im Alter den Staat/Steuerzahler belasten und indirekt vorher von dessen Solidarität profitieren. Schöne neoliberale Welt. Unkonsequent und unehrlich.
Kann man Schmarotzer wie den Martin nicht einfach ausbürgern?
Die egoistische Argumentation von Martin etabliert sich immer mehr und wird durch die in diesem Artikel geforderte Enteignung von Alten noch gefördert. Weshalb soll man noch durch Konsumverzicht auf ein Haus sparen, wenn das Vermögen im Alter eh enteignet wird? Und die Martins verjubeln derzeit ihre Kohle mit teuren Ferien, Autos, Restaurants etc. – und im Alter geht es ihnen finanziell genauso gut wir mir?
Die immer mehr um sich greifende Bestrafung der Eigenverantwortlichkeit (wozu das Sparen gehört) wird unserer Gesellschaft noch grossen Schaden zufügen. Wenn die „Martins“ eine relevante Grösse annehmen, kollabiert unser Sozialsystem.
Die „Martins“ sind die Ausnahme, auch mit Ergänzungsleistungen lebt man ohne Vermögen (Miete und Krankenkasse) nahe am Existenzminimum. Den Meisten ist das Zuwenig, sie wollen mindestens so viel haben wie der Nachbar, die Geschwister, die Schwiegerschaft. Man orientiert sich nach oben. Sie kennen doch Janis Joplin: „Oh Lord, won’t you buy me a Mercedes benz, my Friends all drive Porsches, I must make amends.“
Eine Grenze ist sicher sinnvoll. Vielleicht sollte es einen Unterschied machen, ob man ein schuldenarmes Eigenheim hat oder einfach Geld herumliegen…? Das grössere Problem für die EL-Finanzen scheint mir, dass selbst Menschen diese beanspruchen können, die erst mit 55 oder 60 überhaupt in die Schweiz eingewandert sind. Denke da werden immer mehr EU-Ausländer auf den Geschmack kommen…
Fakt ist vom vorhandenen Vermögen muss jährlich 20% an die nachgewiesen Ausgaben beigesteuert werden. Bis tatsächlich EL Gelder fließen ist das Vermögen bereits bei weniger als 100‘000 angelangt.
Guter Artikel Frau Blumer!
Doch sind sogar 100000 CHF heute nicht mehr viel Geld bei den horrenden Kosten im Alter. Ein durchschnittliches Heim kostet heute pro Monat deutlich über 8000 CHF. Also würden 100000 CHF (ohne Berücksichtigung weiterer Einkommen) gerade einmal 1 Jahr reichen. Wenn man die Maximal-AHV mit 2350.- ansetzt noch etwas länger. Doch bei einer Lebenserwartung, einer heute 65 jährigen von ca. 25 Jahren (Männer ca 23 Jahre), ist das einfach mal gar nichts.
Wo ist das Problem? Sobald das Vermögen aufgebraucht ist, kommen EL zum Zug. Aber es kann doch nicht sein, dass jemand sein Geld für die Erben hortet und gleichzeitig vom Staat (unseren Steuergeldern) mit EL unterstützt wird.
Aha, jemand der ein Haus oder eine Eigentumswohnung hat, ev. seit Generationen, der muss dann verkaufen! Schöne neue linke Welt. Bei Barschaften und Wertpapieren noch z.T. nachvollziehbar. Aber abbezahltes Grundeigentum jemandem wegzunehmen finde ich nicht richtig!
Sie scheinen total verblendet zu sein. Was hat das mit links zu tun?? Oder meinen die Rechten neuerdings, wer ein eigenes Haus besitzt, muss noch vom Staat mit EL unterstützt werden? Absolut verqueres Denken! Staatliche Unterstützung mit unseren Steuergeldern ist sicher nicht für Hausbesitzer (gemäss Ihnen zudem abbezahlt, also mindestens halbe Millionäre) gedacht.
Warum sollen Wohneigentümer geschont werden? Es gibt genug Menschen in der Schweiz, die teure Mieten bezahlen, sich aber nie etwas kaufen können, da Ihnen das Kapital fehlt. Es ist extrem unfair, wenn bereits privilegierte Hausbesitzer auch noch im Alter von der Allgemeinheit profitieren. Ergänzungsleistungen sollten nicht für Hausbesitzer sein.
Kleines Detail: Bei diesem „Sozialversicherungsexperten“ Felix geht es um keinen anderen als um Prof. Thomas Gächter und schön, nimmt die stellvertretende Ressortleiterin die Ausnahmefälle als Beispiel, resp. stellt sie als Norm dar, was so nicht stimmt. Oft kommt das Bewohnen von einer Mietwohnung übrigens dann teurer. Bei Übertritt ins Heim muss das Haus zudem ohnehin zuerst verkauft werden (ausser es generiert genügend Mieteinnahmen). Komplizierter wird es bei ausländischen Immobilien. Aber eben, alles nur Details und kleine Ungenauigkeiten… und in der Realität ein bisschen komplexer!
Vermögen (Bank)CHF
60 000.–
Freibetrag Vermögen
– CHF
37 500.–
angerechnetes Vermögen
CHF
22 500.–
davon 1/10
CHF
2 250.–
Diese Zahlen habe ich von der SVA.
So wie ich es verstehe werden die ZL um 2250 / Jahr gekürzt.
Bei Vermögen von einer Mio. wäre das angerechnete Vermögen 960’000.-
Und 96000.- würden von den ZL abgezogen.??
Man könnte Frau Blumer zustimmen, wenn die Ergänzungsleistung tatsächlich das wären, für das eigentlich geschaffen wurde: Eine finanzielle Überbrückungshilfe, die für eine ganz kleine Gruppe von Menschen kurzzeitig nötig ist. Mit sinkendem Umwandlungssatz der Pensionskassen und einer AHV, die nicht annähernd zum Überleben ausreicht, wird die EL aber für eine immer breitere Schicht zur bitteren Notwendigkeit. Damit zwingt man den Mittelstand sein Vermögen schon lange vor dem Ableben zu verbrennen und abhängig von staatlicher Hilfe zu werden. Gebt den Menschen eine AHV von der sie leben können, auch in Alters- und Pflegeheimen, erst dann sind solche Gesetzesänderungen gerecht.
CHF 100000.– sind kein grosses Vermoegen und in der Schweiz kommt man damit nicht sehr weit. Die ganze Debatte ist bloss dem Neid geschuldet. Natuerlich ist es schon so, dass jemand der seine PK-Gelder fuer Reisen und Autos etc. verprasst hat, keinen Anspruch auf EL-Leistungen haben soll. Asoziales Verhalten darf nicht belohnt werden.
„Manche versuchen auch, ihr Vermögen frühzeitig den Nachkommen zu übergeben, um im Alter genügend arm zu sein für Ergänzungsleistungen. Das funktioniert heute schon nicht und wird auch künftig nicht akzeptiert werden.“ Natürlich funktioniert das heute. Frau Blumer, informieren Sie sich bitte vorher, bevor Sie einfach mal drauflos schreiben. Das ganze Argumentarium dieses Artikels ist aus der linken Mottenkiste hervorgekramt. Ebenso gut könnte ich kontern: Warum soll einer, der sein Leben lang sparsam und verantwortungsbewusst gelebt hat, im Alter alles aus dem eigenen Vermögen bezahlen müssen, während sich verantwortungslose luxussüchtige Geldverschleuderer und protzende Konsumjunkies sowie kulturschaffende Zeit-/Einkommen-Optimierer dann von der Allgemeinheit finanzieren lassen können?
Vermögensverzehr bei Ergänzungsleistungsbezügern erhöhen?
Das dürfte die Kinder von Eigenheimbesitzern freuen, wenn ihnen dank des Vermögensverzehrs ihrer Eltern im Pflegeheim das Erbe des Elternhauses durch die Lappen geht. Eine bessere Massnahme wäre eine Einschränkung des Kapitalbezugs aus der Pensionskasse, um Leute davor zu bewahren, ihren Kapitalbezug zu verprassen und damit vorzeitig zu EL-Bezügern zu werden.
Warum sollen Eigenheimbesitzer geschont werden, warum? Das ist doch eine Zweiklassengesellschaft.
Die Debatte ist etwas komisch. Ergänzungsleistungen sind dafür gedacht, dass Personen, die durch die Maschen fallen ein einigermassen würdiges Leben führen können. Jemand der 100’000 auf dem Konto hat, sollte diese zuerst aufbrauchen und erst dann EL bekommen. Fairerweise muss mann sagen, dass in der Schweiz (vor allem als Paar) 100’000 schneller verbraucht sind als man denken kann. Viel Geld ist das nicht gerade. Ein Paar kann davon ca. 3.3 Jahre selber Ergänzungsleistungen zahlen, wenn man 2’500 CHF EL annimmt. Da die meisten in der Schweiz über 68.3 Jahre alt werden wird mann dann trotzdem noch lange EL beziehen. Von Sozialleistungen zu leben ist ja zudem nicht besonders würdevoll. Wer möchte schon als Bettler vom Nachbar leben?
Das Problem, welches wir haben, ist, dass so etwas überhaupt zur Frage steht. Es heisst „Ergänzungsleistung“, d.h. wenn die AVH nicht reicht, dann ergänzt die Gemeinschaft. Warum soll sie das tun, wenn jemand noch soviel Geld hat, dass eine Ergänzung nicht nötig ist? Wo ist der Anstand dieser Leute, die eine Ergänzungsleistung fordern, obwohl sie noch Vermögen haben?
Irgendwie scheint es mir, dass da verschiedenes durcheinander gebracht wird. Die Fixierung einfach auf einen Vermögensbetrag greift zu kurz. Wissen Sie, wie lange Fr. 500’000 reichen, wenn Sie im Pflegeheim sind? Und das nicht erst ab Besa Stufe 7! Dann ist das schöne Vermögen in ein paar Jahren aufgebraucht und die Person fällt der Sozialhilfe zur Last. Oder, böse gesagt, man hofft einfach dass die Person früher das zeitliche segnet.
Es ist wieder einmal einfach die eidgenössische Art vom Verschieben der Kosten von einem Kässeli ins andere.
…die obszönen Summen die für die Altenpflege und/oder Altersheime heran gekarrt werden müssen dienen einzig und alleine dazu privatisierten Pflege- und Seniorenresidenzen ihre Wunschrenditen zu sichern… etwas anderes steckt da absolut nicht dahinter… Die Pflege und Aufbewahrung von alten Menschen gilt als die sicherste Goldgrube der nächsten 30 Jahre… das ganze einstige Solidarische und Soziale System das mal für die alten Menschen aufgebaut wurde hat einem absolut Profit- und Renditeorientierten typisch neoliberalen Ausbeutungssystem Platz gemacht. War man einst Stolz auf gemeinsame öffentliche Altersheim so sind diese heute schon fast zu einem Schimpfwort geworden das nur kostet… wie unsere öffentlichen Schulen, Spitäler, Parks, Badis, Kunst, Kultur, ÖV…
Ein Kleinunternehmer zB mit einer Kleinstbäckerei hat schnell mal ein Vermögen von 200‘000 CHF. Theoretisch, denn dieses Vermögen ist ja gebunden. Verkaufen ? Welcher junge Bäcker hat das Geld oder kriegts von der Bank ? Liquidation, da schauen wenn überhaupt 10‘000 Chf für das dann unnütze Inventar raus. Und Arbeitsplätze gehen verloren.
Ist das der Zweck der Übung ? Kann man die 12% welche anscheinend „schwindeln“ nicht anderst kriegen ?
Ich zahle in die PK ein und AHV. Davon werde ich leben können wenn ich in ein paar Jahren pensioniert bin. So wie ich verdiene und Lebe, gut lebe wie ich finde, zB. 1,5 Zimmerwohnung, könnte ich gemäss meinem Budget monatlich 2500 auf das Sparkono legen. Ich mache das auch. Nur, ich versuche dann mit Ferien usw. so viel Geld wie möglich auszugeben. Wozu nebst PK und AHV noch sparen. Ich bin doch nicht doof.
ja, sollen mal endlich den Eigenmietwert abschaffen. Kenne viele alte Menschen, die in einem abbezahlten Haus leben und eine Minimalrente erhalten. Wenn dann halt bei den Steuern noch ein Eigenmietwert von Fr. 1500.– pro Monat dazukommen, so verdoppelt sich die Steuerrechnung schnell mal. Wenn hier im der Stadt St. Gallen jemand einen Eigenmietwert von Fr. 1500.– versteuern muss und er hat ein steuerbares Einkkommen von ca. Fr. 30 000.– (exkl. Eigenmietwert) so verdoppelt sich seine Steuerrechnung schnell von ca. Fr. 3000.– auf Fr. 6000.– wenn man Fr. 15 000.– Eigemietwert (Steurbares Einkommen dann Fr. 45 000.–) dazuzählt. Sind dann gut 2 Renten die so eine Person der Steuerbehörde abliefern muss.
Frau Blumer, sie scheinen ein gestörtes Verhältnis zum begriff „Reiche“ zu haben. Wer 100’000 Franken Erspartes am Ende seines Lebens, bzw. Anfang seiner Rente besitzt ist in der Schweiz keineswegs reich sondern im Gegenteil mausarm.
Entweder leben Sie selber auf Kosten von jemand Anderem und haben keinen blassen Schimmer was das Leben in der Schweiz über ein paar Jahre kostet, oder Sie spielen hier in ihrem eigen Blog den Troll. Anders sind ihre pointierten Provokationen kaum zu erklären.
Meine Grossmutter hat ihr ganzes Leben hart gearbeitet, und zwar physisch. Sie hat gearbeitet und gespart. Sich kaum je etwas gegönnt. Ihr Erspartes – etwas über 100’000 Franken – ist dann im Altersheim im Nu weg gewesen. Währenddessen gibt es Leute, die ihr Leben lang ihr Einkommen verprassen, Schulden machen für die sinnlosesten Status-Konsumgüter, für Ferien, usw. Die bewohnen dann das gleiche Altersheim und lassen sich ihren Lebensabend vom Steuerzahler finanzieren. Gleich wie die Heerschar der Kulturschaffenden, die talentfrei ihrer brotlosen Beschäftigung nachgehen und im Alter entsprechend mittelos sind. Oder jene Akademiker, die zwecks Lebensqualität lieber nur 50% arbeiten.
Der Mittelstand sollte aufhören zu sparen. Denn wird man zum Pflegefall, ist das Ersparte sehr rasch aufgebraucht. Und stirbt man dann «doch noch rechtzeitig und früh genug», bleibt also noch etwas Vermögen übrig, wird dieses Geld vom Sozialamt einkassiert, falls man Ergänzungsleistungen bezogen hat. Fazit der Geschichte: Alles Geld verprassen, nichts sparen! Denn wenn’s nicht mehr weitergeht bezahlt der Staat ohne Wenn und Aber. Übrigens auch mit den Einnahmen aus der Vermögenssteuer derjenigen, die fürs Alter sparen.
Es bleibt auch die Frage offen, wie viele dann ihr Geld auf nicht deklarierten Konten oder im Safe verstecken, was ohnehin wahrscheinlich schon viele tun. In der Schweiz gibt es ja immer noch das Bankgeheimnis.
Anständige Bürger haben geschuftet und Geld gespart. Damit haben Sie sich ein Häuschen gekauft. Wert: 500’000 – 1’000’000. Da sind eure Millionäre. Bei diesen handelt es sich nämlich um Hauseigentümer. Das wird im Beitrag mit keinem Wort erwähnt. Im Normalfall sind diese Häuschen praktisch abbezahlt und die Miete (Zins) hält sich somit in Grenzen. Ältere Menschen ziehen in der Regel nicht mehr gross herum. Irgendwann geht man in ein Altersheim. Solange sie jedoch in ihren eigenen 4 Wände leben, kostet dies der EL ein Bruchteil dessen, was ein Alters- und Pflegeplatz kostet. Denkt Mal drüber nach.
Eine Million ist in diesem Land nichts was zu erwähnen wäre den diese Summe haben viele als PK Vermögen am Ende des Arbeitslebens angespart… ich finde es eine asoziale politische Frechheit das man die welche knapp eine liderliche Defintion von Mittelstand erreicht haben das über Jahrzehnte ersparte madig macht. Diesen Menschen gleich noch Gier und Reichtum anzudrehen wärend die waren Vermögenden wie bei allen Debatten und Abstimmungen zum Thema Soziales und Solidarität aussen vor bleiben. Für die Armen hier mag 1 Mio. viel sein, doch nach nach 20 Jahren Pension ist auch das ein sicherer Weg in die Armut. Nun spielt man diese Mittelklasse gegen die tatsächlich Armen aus und schafft es wie die Autorin hier die Reichen und deren enorme Vermögen mit keinem Wort zu erwähnen…
Benjamin, da haben Sie völlig recht. Mein Tipp an den Mittelstand (1-2Mio Vermögen): Wandern Sie aus und leben Sie in Saus und Braus. Die Schweiz ist nur interessant, wer einen gut bezahlten Job hat, wirklich reich ist (ab 10Mio) oder von der Sozialhilfe lebt bzw. später EL abhängig. Gruss aus Rio….
Bei allem Respekt für die Empörung darüber dass EL an Leute mit einem Vermögen von >100KCHF bezahlt werden sticht mir etwas Anders ins Auge:
Warum werden Leute mit einem Vermögen von 100.000.– als „Reiche“ bezeichnet? Heutzutage ist man mit diesem Betrag nicht mehr reich! Reich ist man in meinen Augen wenn man vom Ertrag des Vermögens locker leben kann, nicht wie ein Bettler sondern wie ein Fürst.
Und jetzt erkläre mir mal jemand wie man das mit 100.000.– machen soll?
Nur so ein Gedanke
100.000 CHF Vermögen sind für jemand, der in der Schweiz lebt, viel mehr als nichts und trotzdem de facto gar „nichts“ – ein Zusammenhang zwischen einem solchen Betrag und dem so genannten Reichtum ist ein Hohn.
Im Tagi wurde geschrieben, dass die Millionenvermögen gewisser Rentner auf Immobilienbesitz beschränkt sind, und dass, wenn der Rentner im eigenen Haus wohnt, der Wert dieses Hauses nicht als Kriterium für EL dient. Stimmt das nicht ?
Mir ist nicht klar wie Menschen mit über 100000 Fr. Vermögen zu EL kommen.
Nach meiner Erfahrung ist dies gar nicht möglich. Zu recht soll das Vermögen aufgebraucht werden bis unter diesen Betrag. Bei einem niederen Renteneinkommem und evt. noch einer kleinen BVG Rente, was meistens bei Frauen der Fall ist, ist dies meistens ein Grenzfall. Nach ein paar Jahren ist dann das Vermögen aufgebraucht. Dann sollte ja dann die EL zum Zug kommen.
Also wie geht das mit Bezug von EL und Vermögen über 100000 ? Würde mich wirklich interessieren.
Das Problem ist nicht, ob ein Renter 100k Vermögen hat, sondern die Änderung der Spielregeln während des Spiels. Es wurden somit Sparer in die Falle gelockt. Alle anderen können sich nun rechtzeitig einrichten auf die neuen Regeln und auf Vermögensaufbau muss ab jetzt frühzeitig verzichtet werden. Um das geht es.
Der Staat muss halt sparen und da holt man sich das Geld beim Schweizer, der noch aufgewachsen ist in einem Regime, welches die Eigenverantwortung hoch hielt….tempi passati. Heute gilt die Ameise nichts mehr – sieht man ja auch am Verschwinden des Motiv auf der 1000 Note. Dafür tanzt die Grille sorglos und wird dabei vom Staat tatkräftig unterstützt. Inzwischen bin ich heilfroh, dass ich ausgesteuert bin und dem westlichen Niedergang zuschauen darf…..na ja, ich bin eigentlich überrascht, dass es solange gedauert hat.
Das gezeigte Foto (www.shutterstock.com, ID 790179589) heisst: „Bottom view of attractive, old investor in spectacles, hold glass with brandy, in tuxedo with red bow tie and pocket square, sit in leather chair over gray background, looking at the side“. Es stammt von dem ukrainischen Fotografen Roman Samborskyi. DER gezeigte ältere Herr bezieht sicher keine Ergänzungsleistungen aus der Schweiz. Und gegen den Missbrauch seines Fotos durch Propagandistin Blumer kann er sich auch nicht wehren.
Bezeichnend ist aber, dass sich Frau Blumer extra einen älteren, weissen, bärtigen, bäuchigen Mann als Vertreter der bösen, bösen Kaste der Reichen ausgesucht hat zur Ilustration ihrer Geschichte. Man hätte auch eine ältere Frau nehmen können, denn immerhin sind 40 Prozent des weltweiten Vermögens heute in Frauenhand. Tendenz steigend. Dies, obwohl vermutlich nicht 40% der Vermögen durch Frauenhand gebildet wurden… und obwohl sie angeblich so viel weniger verdienen. Reichlich seltsam.
Für das Vermögen, das ich erbe und das bereits vielfach versteuert worden ist, habe ich, ja, das stimmt, vielleicht nicht viel gemacht – aber: Noch weniger getan haben dafür der Staat und all die Bürgerinnen und Bürger, die davon über eine zusätzliche Versteuerung (Erbschaftssteuer) profitieren möchten. Das Argument, die Erben hätten nichts geleistet für das das, was sie erben, ist insofern bar jeder Grundlage und vor allem absolut unverschämt.
Die Reichen werden immer Reicher !!! Es gaht St eine Frechheit dann noch EL – Beziehen. Es wird Zeit wenn da entlich ein Riegel vorgeschoben wird.
Frau Blumer ihr Blog trifft genau zu. Diese Zeilen sind das Beste, das ich in letzter Zeit über unsere Sozialvorsorge gelesen habe. Ziel des Sparens ist es, im Alter alles wieder zu entsparen. Dies schafft auch Anreize für die Nachkommen sich beruflich zu entwickeln und selbst zu sparen. Heute chillt ein Teil der Jungen und wartet bis der Reibach vom Nachlass bei Ihnen eintrifft. Leider differenziert die heutige SP die Probleme im Sozialen leider nicht mehr. Alles was nach Abbau klingt wird bekämpft. Missbrauch der sozialen Errungenschaften wie in Ihrem Artikel beschrieben, sollte auch die SP bekämpfen. In ihrem eigenen Interesse.
Ein guter und nötiger Artikel. Einige Menschen scheinen aller materiellen Sorgen und auch jeglicher Vernunft enthoben zu sein- sie haben gelernt, bar jeder Kenntnis der Sorgen von anderen für ihre Privilegien und für ihre finanziellen Vorteile zu kämpfen.
Ergaenzungsleistungen sind für Menschen gedacht, die nicht selber für ihren Lebensunterhalt aufkommen können, eine Rente beziehen und in Armut geraten sind, nicht für den Vermögenserhalt in der Familie.
Die meisten hier scheinen zu übersehen, dass ein Rentner, der ausser der AHV keine Einkünfte hat, mit der AHV meistens etwa die Wohnungsmiete und die Krankenkassenprämie zahlen kann, mehr nicht. Er muss aber auch alle anderen Kosten zahlen von 65 bis zum statistischen Sterbealter (85) rund 20 Jahre lang. Zins heute 0%.
Ein Vermögen von 100’000.– verteilt auf 20 Jahre (= 240 Monate) ergibt einen Zustupf von Fr. 417.– pro Monat! AHV + 417.– ergibt zusammen einen Betrag von meistens unter 2000.– pro Monat, der zum Leben zur Verfügung steht. Soll das Reichtum sein?
Zudem ist dieses „Vermögen“ meist die 2. Säule (Pensionskassenleistung), die der Rentner selbst verwaltet.
Ein sehr mieser Zeitungsartikel, der von Unwissen und Neid trieft!
Es ist erschreckend, diese Kommentare zu lesen, kaum jemand informiert sich wirklich. Schliesse mich dem 1. Kommentar v.Rolf Bärtschi an. Die v. C. Blumer erwähnten Zahlen sind falsch, sie betreffen Menschen mit Wohneigentum. Viele ältere Menschen haben ein Leben lang gespart um im Alter günstiger zu wohnen und 1. Hypothek abbezahlt.
Alle Infos für Berechtigung für EL: iv.ch/p/5.01.d
Zur Geschichte der PK in der CH,zB.: https://www.ahv-iv.ch/p/5.01.d https://www.geschichtedersozialensicherheit.ch/institutionen/kassenwesen/pensionskassen/
Nur darüber schreiben, was andere Journalisten zu gewissen Geschäften im Parlament schreiben+diese dann leider in falsche Zusammenhänge zu setzen, reicht nicht!Auch Kommentatoren informiert Euch bevor ihr schreibt+eurem Unmut freien Lauf lässt!
Die Probleme liegen tiefer, in der CH gibt es viele Menschen, die keine oder eine kleine PK haben. zB. Tieflohnjobs, Teilzeiterwerbende Mütter etc. Darum braucht es die EL. Die CH Sozialwerke inklusive Pensionskassen und Krankenkassen sind nicht mehr reformfähig, weil die Versicherungslobbyisten im Parlament nur ihren eigenen Nutzen im Auge haben. Es geht ihnen nicht darum zu sparen sondern um Umverteilung, nämlich von unten nach oben. Die aktuellen Beschlüsse zeigen es. Sparen bei den Sozialbezügern, bei EL, bei Franchisen, aber nie bei den Löhnen der CEOs oder den Versicherungsbrookern.
In der CH gibt es ca. 2000 Pensionskassen, in Norwegen 5 mit einem Bruchteil an Verwaltungskosten.