Eine Abstimmung kommt selten alleine

Viele stören sich an der Definition der Ehe: Lesbisches Paar bei einer symbolischen Hochzeit in Lima. (Enrique Castro-Mendivil, Reuters)
Die CVP will die Abstimmung über ihre Initiative zur Heiratsstrafe wiederholen. Das ist verständlich, bringt aber neue Probleme mit sich.
Dieser Fehler bleibt nicht ohne Folgen: Vergangene Woche gab die Eidgenössische Steuerverwaltung bekannt, dass sie die Zahlen zur Heiratsstrafe falsch berechnet hat. Statt 80’000 Paare sind rund 450’000 davon betroffen. Der Grund dafür ist, dass bei den bisherigen Berechnungen die Ehepaare mit Kindern vergessen gingen. Das ist brisant, weil im Vorfeld der Abstimmung der CVP-Initiative zur Abschaffung der Heiratsstrafe noch mit der (falschen) Zahl von lediglich 80’000 betroffenen Paaren argumentiert wurde. Brisant ist es auch deshalb, weil die Initiative 2016 nur sehr knapp abgelehnt wurde: Der Nein-Anteil betrug 50,8 Prozent.
Gleichgeschlechtliche Paare diskriminiert
Verständlich also, dass die CVP eine Wiederholung der Abstimmung fordert und in acht Kantonen eine Abstimmungsbeschwerde eingereicht hat. Die Abstimmungsanalyse hat zwar gezeigt, dass der Hauptgrund für die Ablehnung der Initiative nicht die geringe Anzahl Betroffener war. Ausschlaggebend war vielmehr die Definition der Ehe als «Lebensgemeinschaft von Mann und Frau», was gleichgeschlechtliche Paare diskriminiert hätte. Die Analyse kam deshalb zum Schluss, «dass einige Gegner wohl ein Ja zur CVP-Initiative eingelegt hätten, wenn die Kontroverse hinsichtlich der engen Ehedefinition nicht bestanden hätte, womit die Initiative angenommen worden wäre». Ob die Chancen für die Initiative im zweiten Anlauf also plötzlich besser sind, bleibe dahingestellt – zumal der Zeitgeist eher in Richtung einer gesellschaftlichen Öffnung geht.
Angesichts des knappen Ergebnisses ist das Anliegen der CVP, die Abstimmung wiederholen zu lassen, dennoch legitim. Eine solche käme den Christdemokraten auch aus parteipolitischen Überlegungen entgegen: Ohne grossen Aufwand wäre die Partei damit erneut in den Medien, und dies vielleicht sogar im Wahljahr 2019.
Kein Gegenvorschlag möglich
Den Entscheid über eine allfällige Aufhebung der Gültigkeit der Abstimmung muss das Bundesgericht fällen. Und während es für eine Wiederholung gute Gründe geben mag, so ist eine solche aus staatspolitischer Sicht nicht ganz befriedigend. Schliesslich stellt eine Volksabstimmung erst den (vorläufigen) Schlusspunkt eines ganzen politischen Prozesses dar. Zuvor haben normalerweise Bundesrat und Parlament entschieden, ob sie einer Initiative einen Gegenvorschlag gegenüberstellen wollen. Diese Möglichkeit besteht bei der Wiederholung einer Abstimmung nicht, obwohl die Gegner der Vorlage angesichts der grösseren Anzahl Betroffener dieses Mal vielleicht einen Gegenvorschlag wünschen. Ganz abgesehen davon, dass es auch in der CVP mittlerweile Stimmen gibt, die sich an der engen Ehedefinition stören.
Wie auch immer das Bundesgericht entscheiden wird – die perfekte Lösung gibt es nicht. Bei einem richterlichen Nein dürfte sich die CVP immerhin damit trösten, dass der Bundesrat inzwischen selber einen Vorschlag gemacht hat, um die Heiratsstrafe abzuschaffen. Und zwar als Reaktion auf einen Vorstoss, den Pirmin Bischof eingereicht hat – seines Zeichens CVP-Ständerat.
38 Kommentare zu «Eine Abstimmung kommt selten alleine»
Statt einem Gegenvorschlag kann man sich ja im Parlament auf einen neuen Vorschlag einigen. Wenn man möchte.
Ansonsten ist es halt schon sehr speziell, wenn ein wichtiges Anliegen vor allem wegen einer Definition in einem Teilbereich bekämpft wird. Das kann man auch später wieder korrigieren. Oder eben zuvor in einem Gegenvorschlag.
Letztlich ist es aber auch unerheblich, ob genau dieser Punkt für viele den Ausschlag zur Ablehnung gegeben hat. Es braucht ja nur ein paar wenige, die angesichts der neuen Fakten sich anders entscheiden.
Leider ist das mit der nachträglichen Korrektur nicht so leicht möglich.
Darum ist es besser, dieses Ansinnen ein zweites Mal zu versenken, sollte es nochmals zur Abstimmung kommen.
Hingegen halte ich es für richtig, wenn unsere Parlamentarier endlich mal ihre Arbeit machen und dafür sorgen, dass man nicht wegen des Zivilstandes besser oder schlechter gestellt wird. Jede und jeder soll individuell besteuert werden. Abzüge soll es nur für jene Sachverhalte geben, die auch einen echten finanziellen Nachteil mit sich bringen (zum Beispiel dass ein Paar Kinder hat). Ob man zusammen oder getrennt wohnt, soll hingegen keine Rolle spielen, denn das kann jede und jeder (ob verheiratet oder nicht) selber entscheiden.
@Piotr Müller: Aus dieser Perspektive ist die Ehe ein Vertrag, der die gegenseitige Abhängigkeit regelt und damit ermöglicht, auch eine gewisse Arbeitsteilung vorzunehmen. Der gemeinsame Güterstand ist ebenfalls ein solcher Entscheid.
Ich halte es für sehr problematisch, dass Menschen, die sich bewusst gegen die Ehe entschieden haben, nun in gewissen Bereichen plötzlich behandelt werden, als wären sie verheiratet.
Individuelle Besteuerung bei Ehepaaren geht nicht, wenn ein gemeinsamer Güterstand vereinbart ist. Wenn, dann Splitting.
Ausser Sie wollen mit dem Steuergesetz Gesellschaftspolitik betreiben, was Sie doch ausdrücklich nicht wollen…
„Splitting“ bedeutet in einem Steuersystem mit Progression, dass Verheiratete gegenüber nicht Verheirateten immer besser behandelt werden (wenn beide exakt gleich verdienen, werden Verheiratete und nicht Verheiratete gleich behandelt, aber sobald die Einkommen nicht exakt gleich sind, bedeutet ein Splitting eine einseitige Bevorzugung von Verheirateten).
Man kann natürlich die Position vertreten, dass Verheiratete gegenüber nicht Verheirateten bei den Steuern bevorzugt werden sollen (wie das alle tun, die für Splitting und gegen Individualbesteuerung sind). Aber dann soll man bitte auch auf die angebliche Empörung über „Heiratsstrafen“ (die weniger häufigen Fälle in die umgekehrte Richtung) verzichten.
Splitting ist nichts anderes als die Abbildung der Realität in einer Ehe. Das Einkommen beider gehört zur Hälfte dem Mann, zur Hälfte der Frau.
Alternativ müsste man in traditionellen Rollenverteilungen die Person, die mehr zu Hause arbeitet anstellen können gegen Geld (interne Verrechnung). Dann wird es aber erst recht kompliziert.
Indidvidualbesteuerung ist dagegen nichts anderes, als einseitig eine bestimmte Aufgabenteilung zu forcieren.
Nein. Eine nicht erwerbstätigen Ehefrau muss beispielsweise auch keine AHV auf ihre 50% des Einkommens des Ehemannes zahlen. Und wenn die Ehe eine Wirtschaftsgemeinschaft ist, so soll sie auch als solches besteuert werden!
Splitting fördert zudem auch einseitig eine bestimmte Aufgabenteilung. Nämlich die des Einverdiener HH. Was stimmt ist, dass Individualbesteuerung vorteilhaft ist für Doppelverdiener im Vergleich zu Splitting. Aber nur im Vergleich zum Splitting. Nicht im Vergleich zum Konkubinatspaar.
„Wenn die Ehe eine Wirtschaftsgemeinschaft ist, so soll sie auch als solches besteuert werden!“
Dagegen ist nichts einzuwenden. Jetzt muss man nur noch für diese Gemeinschaft korrekte Progressionsstufen festlegen entsprechend der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, und schon sind wir uns einig.
Was letztlich dem Splitting entspricht.
Da bin ich nicht einverstanden, dass mit dem Splitting etwa das gleiche wie bei „fairen“ Progessionsstufen resultiert. Vielleich anhand von Beispielen: Wer ist nachfolgend wirtschaftlich am Leistungsfähigsten?
1. Zwei Alleinstehende, die jeder mit einem 100 % Job je 50’000 verdienen pro Jahr.
2. Ein Konkubinatspaar, dass zusammen lebt und mit zwei 100 % jobs je 50’000 verdienen. Zusammen 100’000.
3. Ein Ehpaar, dass mit zwei 100 % jobs je 50’000 verdienen. Zusammen 100’000.
4. Ein Ehpaar, bei dem der Mann mit einem 100% Job alleine 100’000 nach Hause bringt und die Frau als Hausfrau arbeitet.
Ich bin der Meinung, dass hier die Variante 4 die wirtschaftlich leistungsfähigste ist. Wieso sollte genau die am wenigsten Steuern und Abgaben zahlen?
@Hans Hasler. Es haben alle gleich viel Geld zur Verfügung. Es sollen alle gleich viel Steuern bezahlen.
Sportpapi: Der Gemeinsame Güterstand macht durchaus einen gewissen Sinn. Das Problem ist, dass die Verheirateten dann aber die Folgen des gemeinsamen Güterstandes doch nicht tragen wollen.
Und Konkubinatspaare systematisch höher zu besteuern als Ehpaare, einfach damit der gemeinsame Güterstand gewahrt bleibt vor dem Steueramt ist auch nicht richtig.
Wie Adrian das sagt: Wenn man sich so über angebliche Strafen aufregt und nach Gerechtigkeit schreit, kann dann nicht auf einmal sagen, dass das mit der Gerechtigkeit nicht so wichtig ist wie die Heirat selber.
@Hans Hasler: Der Verzicht auf Heirat ist auch ein Verzicht auf gegenseitige finanzielle Abhängigkeit. Und ein Indiz dafür, dass beide Partner vorhaben, grundsätzlich auf beiden Beinen zu stehen.
Wenn aber die Arbeitsteilung vorsieht, dass einer auswärts Geld verdient, der andere im Wesentlichen den Haushalt besorgt, dann muss ein Vertrag da sein, der das absichert.
Insofern nein, Konkubinatspaare werden nicht systematisch höher besteuert. Sondern die Besteuerung richtete sich nach dem, was geregelt ist.
Da stecken 2 Themenbereiche in der Antwort.
Teil 1. „Vertragliche“ Absicherung bei Einverdiener HH. Ja, so etwas braucht es wohl. Dieser Vertrag heisst aber nunmal einfach nicht „Steuersystem“. Steuern werden nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit erhoben und nicht nach nötigen vertraglichen Absicherungen. Es gibt was Ehe und Steuern anbelangt ein unlösbarer Zielkonflikt: Es ist in einem Progressiven Steuersystem nicht möglich Konkubinatspaare gleich zu behandeln wie Ehepaare (was angeblich das Thema der Initiative war) und gleichzeitig gleich hohe Haushaltseinkommen unabhängig von der Verteilung auf Mann/Frau gleich zu besteuern. Das geht rein mathematisch schon nicht.
Hier müssen Prioritäten gesetzt werden. Und die sind wischen mir und Ihnen offensichtlich nicht gleich.
Teil 2: Bei Vollsplitting gibt es keine Konstellation von Einkommen der Ehepartner, die zu höheren Steuern führen als bei gleich verdienenden Konkubinatspaaren. Fast alle Konstellationen ausser einer 50:50 Verteilung führen jedoch beim Vollsplitting zu einer geringeren Steuerlast, als dass dies beim Konkubinatspaar der Fall ist.
Daher kann man nun wirlich sagen, dass mit Vollsplitting Konkubinatspaare systematisch höher besteuer werden. Das ist nunmal einfach eine Tatsache.
@HH: Natürlich kann man Konkubinatspaar nicht genau gleich behandeln wie verheiratete Paare. Der Entscheid, nicht zu heiraten und voneinander finanziell unabhängig zu bleiben, ist ja ein bewusster und hat Konsequenzen. Und vor allem: Das funktioniert ja auch gar nicht mit klassischer Rollenverteilung.
@ Sportpapi
Kannst Du mir erklären, was der Güterstand mit der Besteuerung zu tun haben soll? Individualbesteuerung könnte doch ganz einfach wie folgt aussehen: Jeder versteuert sein Einkommen separat. Beim Vermögen versteuert jeder sein Eigengut und die Hälfte der gemeinsamen Errungenschaft. Das hätte noch den positiven Aspekt, dass das stets während der ganzen Ehedauer getrennt auszuweisen wäre und damit Diskussionen bei der Scheidung / Tod wegfallen würden.
Dieses „Das Einkommen beider gehört zur Hälfte dem Mann, zur Hälfte der Frau.“ ist nämlich eigentlich ein absoluter Trugschluss, sonst könnte man ja beim Arbeitgeber verlangen, dass er es je zur Hälfte auszahlt. Das gemeinsam angesparte Vermögen gehört beiden je zur Hälfte. Nicht das Einkommen.
@13: „Das gemeinsam angesparte Vermögen gehört beiden je zur Hälfte. Nicht das Einkommen.“
Gut. Das erkläre ich jetzt meiner Frau, dass sie künftig Haushalts- und Sackgeld bekommt nach meinem Gutdünken.
Die Pflicht für den Unterhalt der Familie zu sorgen, besteht durchaus, hat aber mit dem Güterstand gar nichts zu tun. Diese Pflicht besteht auch da, wo eine Gütertrennung vereinbart wurde. Nehmen wir an, beide Ehegatten arbeiten 100% und verdienen beide je 6’000 im Monat. Kein Ehevertrag, aber getrennte Konten. Jeder zahlt monatlich 3’000 an laufende Kosten.. A lebt darüber hinaus sparsam und hat in 5 Jahren 100’000 gespart. B verbraucht seinen Rest für ein teures Hobby und hat ein leeres Konto, Es kommt zur Scheidung. Hätte jeder Anteil am Einkommen des anderen, würde das heissen, A müsste nichts abgeben, sie hatten ja beide gleichviel Einkommen. Dem ist aber eben gerade nicht so. 50’000 gehören B, weil es angespartes Vermögen ist. Das B mehr ausgegebenhat, tut nichts zur Sache.
@13: Ich verstehe den Punkt nicht. Zumindest nicht, was das mit der Steuerregelung zu tun hat. Für mich wird Familieneinkommen umgehend zu Familienvermögen. Und dessen Verbrauch ist normalerweise gemeinsam abzusprechen.
Aus staatspolitischer Sicht ist primär unbefriedigend, dass derartige Schuldrigkeiten überhaupt passieren.
„Statt 80’000 Paare sind rund 450’000 davon betroffen. Der Grund dafür ist, dass bei den bisherigen Berechnungen die Ehepaare mit Kindern vergessen gingen.“
Das darf, ja das kann eigentlich gar nicht „einfach so“ passieren. Wenn der Staat derart grobfahrlässig zu arbeiten beginnt, und man den offiziellen Angaben (gerade auch in einem Abstimmungsbüchlein) zunehmend nicht mehr trauen kann, erschüttert das unsere Demokratie weit mehr als die Mühen einer zu wiederholenden Abstimmung. Egal ob Bundesamt für Statistik oder Steuerverwaltung, der Schaden von nachweislich falschen Angaben ist beträchtlich. Wohin eine solche Vertrauenserosion führt, kann man an den USA erkennen.
Das ist sowieso Mumpitz. Ehepaare mit Kindern zahlen sowieso keine Bundessteuern, da sie Kinderabzüge plus Elterntarifabzug sowie den VT haben und idR ja nicht beide 100% arbeiten können. Das müssten folglich extreme Grossverdiener sein die darüber hinaus sehr hohe Vermögenserträge haben.
Jeder kann im Steuerrechner seine Daten eingeben und merkt schnell: Gehört man nicht zur Goldküstenfraktion ist nix mit Heiratsstrafe.
Das ist falsch, Herr Hödli. Weder gehöre ich zur Goldküstenfraktion noch sonst zu den Millionarios. Aber ich habe Familie, und zahle trotzdem nicht zu knapp Bundessteuern.
Aber es ging mir nicht darum, sondern um fahrlässige Schludrigkeit bei staatspolitisch eminent wichtigen Bundesaufgaben. Oder anders gesagt, es geht nicht um den Inhalt der Vorlage, sondern um das System.
Herr Hödli und Frey: Wisst Ihr denn echt nicht, dass die „Heiratstrafe“ sowie Bundessteuern von Einkommen, Einkommensverteilung zwischen Mann/Frau und Wohnort und Anzahl Kinder abhängig sind.
Diese Behauptungen, ob man nun von Heiratstrafe betroffen ist oder nicht, sind sinnlos solange nicht angegeben wird, was die Wirtschaftlichen Verhältnisse sind. Es gibt in der Schweiz sämtliche Konstellationen. Einzelfälle beweisen oder wiederlegen rein gar nichts.
Unsinn. Es geht nur um die stark progressive Bundessteuer. In den Kantonen ist die Heiratsstrafe schon lange kein Thema mehr.
Das ist mir schon klar, Herr Hasler.
Herr Hödlis Aussage war folgende:
„Ehepaare mit Kindern zahlen sowieso keine Bundessteuern“
Und darauf habe ich reagiert.
Es ist vollkommener Blödsinn, nur von der „Heiratsstrafe“ zu sprechen und die viel weiter verbreiteten „Heiratsbelohnungen“/“Heiratsboni“ zu ignorieren (wenn bei einem Paar beide ein ähnlich hohes Einkommen haben und dieses relativ hoch ist, kann es zu Heiratsstrafen kommen, aber die Fälle, in denen Verheiratete weniger hohe Steuern bezahlen als wenn sie nicht verheiratet wären sind viel weiter verbreitet).
Wenn jemand der Meinung ist, dass es für die Höhe der Steuern nicht darauf ankommen soll, ob ein Paar verheiratet ist, ist das sicher eine legitime Position. In einem Steuersystem mit Progression ist das nur mit der Individualbesteuerung möglich, und diese wäre mit der verlogenen CVP-Initiative explizit verboten worden. Leider war es der CVP gelungen, viele zu täuschen.
Der Hauptgrund, weshalb die CVP-Initiative nicht durch kam, war die unsägliche Ehedefinition. Sollte die Abstimmung tatsächlich wiederholt werden, werde ich sie aus diesem Grund wieder ablehnen. Also raus damit. Noch besser: Gleich eine Initiative zur Individualbesteuerung unabhängig des zivilrechtlichen Status lancieren!
Die CVP wollte mit einem billigen Trick die abstimmenden Bürger übers Ohr hauen und der Schuss ging nach hinten los. Ich jedenfalls hätte sofort dafür gestimmt wenn die Ehe nicht so definiert worden wäre wie es die CVP in ihrer Vorlage definiert hat (Frau/Mann). Und viele mit denen ich darüber gesprochen habe sahen es genauso. Selber Schuld wenn man die Schweizer für Dumm verkaufen will!
Sie hätten dafür gestimmt? Warum? Die CVP-Initiative verbot Individualbesteuerung, die einzige Möglichkeit, Heiratsstrafen und Heiratsboni in einem System mit Progression zu vermeiden.
Leider ist es der CVP gelungen, viele zu täuschen und ihnen einzureden, die Initiative würde zu einer Gleichstellung von Verheirateten und nicht Verheirateten führen. In Wirklichkeit hätte die CVP-Initiative eine solche Gleichstellung mit dem Verbot der Individualbesteuerung gerade verhindert. Dadurch, dass eine Schlechterstellung (nicht aber eine Besserstellung) von Verheirateten verboten und gleichzeitig die Individualbesteuerung verboten wird, wäre aus der CVP-Initiative zwingend gefolgt, dass Verheiratete gegenüber Unverheirateten einseitig bevorzugt werden müssen (solange es Progression gibt).
Das Problem bei der CVP-Initiative war nicht nur die Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Paare. Aufgrund der extremen populistischen CVP-Propaganda war gar nicht klar, worum es bei der „Heiratsstrafe“ überhaupt gehen sollte. Ging es darum, dass es für Paare für die Höhe Steuern nicht darauf ankommen sollte, ob sie verheiratet sind? Wenn jemand dieser Meinung ist, muss er auf jeden Fall nein zu dieser Initiative stimmen, denn die CVP-Initiative verbot ja gerade die Individualbesteuerung – die einzige Möglichkeit, in einem System mit Progression Heiratsstrafen und Heiratsbelohnungen zu vermeiden. Im unehrlichen CVP-Abstimmungskampf vermied es die Partei, ihr Ziel, die weit verbreiteten Heirarsbelohnungen/Heiratsboni bei den Steuern auszubauen, offen zu nennen.
Wenn wir eine Abstimmung wiederholen, weil eine falsche Information im Abstimmungsbüchlein vorhanden ist, schaffen wir ein Präjudiz. Dann will ich auch eine neue Abstimmung über die USR II. Bei der ich ja gestimmt habe und mich nachträglich so richtig verschaukelt fühle. (gefühlt: Bewusst angelogen von Hr. Alt Bundesrat Merz)
Kann ich verstehen. Aber ich könnte nachvollziehen, wenn das Bundesgericht hier eine Wiederholung der Abstimmung erlauben würde, nicht aber bei der USR II und der Zuwanderungsinitiative.
Denn bei der Heiratsstrafe waren Fakten falsch. Bei USR II und Zuwanderung hat man sich „nur“ verschätzt bzw. eine schlechte Prognose abgegeben. Prognosen sind nicht richtig oder falsch, sondern nur gut oder weniger gut, da sie ja die Zukunft betreffen.
Vielleicht ging es bei der Initiative gar nicht um die „Heiratsstrafe“, sondern katholische Fundi wollten ihre „Ehedefinition“ in die Verfassung schreiben und bedienten sich der „Heiratsstrafe“ nur als Vehikel. Man wollte wohl ein erzkonservatives Anliegen durchbringen, indem man es mit einem progressiven verknüpfte. Aber so funktioniert es nicht, weil sich die Gegenstimmen summieren. So wird es wohl auch der Steuervorlage 17 gehen, wenn der Ständerat durchdringt, resp. an seiner Kraut und Rüben Vorlage festhält. Eigentlich hätte man wegen Verletzung der Einheit der Materie gar nicht abstimmen lassen dürfen. Aber das wird ja Mode, schreibt heute gar alt Nationalrat Toni Bortoluzzi im hiesigen Lokalblatt. Etwas mehr gesetzgeberische Disziplin wäre da gefragt.
Die einzig saubere Lösung wäre, jede Person, ob Single, verheiratet, im Konkubinat etc., separat zu besteuern.
___123___Eine Abstimmung kommt selten alleine | Politblog___123___
Egal, ob mit oder ohne Heiratsstrafe, ich bezahle viel zu viel Steuern! Früher sah ich noch einen Sinn darin, dass auch ich meinen Beitrag an die Allgemeinheit zu leisten habe, heute ist das aber ganz anders geworden, da werden Steuergelder dazu verwendet die Politische Doktrin zu finanzieren! Welche zu allem Elend auch noch Folgekosten generiert.
Hm. Worum geht es? Den Strassenbau? Die Schulen?
Sportpapi hat wieder einmal eine lange Leitung!
( Das Eine erfordert das Andere bei schnell sinkender Effizienz, aber stark erhöhten Risiken.)
@Werner Boss: Ich bin ein einfaches Gemüt und nicht gewohnt, um drei Ecken herum zu denken.
Bringen Sie Ihre Argumente doch bitte, so, dass ich sie verstehe. Oder noch einfacher: Bringen Sie sie einfach, statt um den heissen Brei herumzuschwurbeln.