Sie wollen doch nur das Altbewährte

Smarte Verkaufsstrategien: Andreas Glarner (SVP, AG) an der Nationalratsdebatte um die Selbstbestimmungsinitiative am 6. Juni 2018 in Bern. (Foto: Keystone/Alessandro della Valle)

Wie verkauft man einem konservativen Land eine Revolution? Die SVP, derzeit die Schweizer Revoluzzer-Partei schlechthin, hat sich für eine interessante Vermarktungsstrategie entschieden: Sie benennt ihre Produkte um. Anstelle von Revolutionen bewirbt sie Normalität, genauer gesagt: die Restauration von Normalität.

Die Taktik manifestierte sich dieser Tage bei der Nationalratsdebatte um die Selbstbestimmungsinitiative. Die Initiative verlangt den zwingenden Vorrang der Bundesverfassung über das Völkerrecht; Fachwelt und Wirtschaft fürchten schwerwiegende Konsequenzen – für die Schweiz als unzuverlässige Vertragspartnerin, aber auch für die supranational gewährleisteten Menschenrechte. Die SVP-Vertreter im Nationalrat jedoch bestritten nicht nur die Risiken, sondern vor allem auch den revolutionären Charakter des Anliegens. Mit der Initiative kehre man schlicht zur «alten und recht bewährten Tradition» (Fraktionschef Thomas Aeschi) zurück, die bis 2012 gegolten habe. In jenem Jahr entschied eine Abteilung des Bundesgerichts, dass die Europäische Menschenrechtskonvention über der Bundesverfassung stehe. Im Narrativ der SVP läuteten die Richter damit ein neues Zeitalter ein: Bis dato hätten sie jüngeren Verfassungsbestimmungen den Vorrang vor älteren Staatsverträgen gegeben (sogenannte Schubert-Praxis). Die Selbstbestimmungsinitiative sei nun der Weg zurück zum alten Normalzustand.

Ein Köder für die vorsichtigen Schweizer

Das gleiche Argumentationsmuster lässt sich beobachten, wenn es um die Personenfreizügigkeit geht. Stets betonen Christoph Blocher und seine Getreuen, sie wollten lediglich das alte Kontingentssystem wiederherstellen, das bis 2007 in Kraft gewesen sei. Alles ganz unspektakulär also. Nicht wir mit unseren Initiativen sind es, die die Normalität sprengen – diese ist schon gesprengt, und wir stellen sie wieder her. So lautet die Botschaft, mit der die vorsichtigen Schweizer geködert werden sollen.

Sie basiert auf einem Kniff, der sich mit einem Vergleich aus dem Alltag illustrieren lässt. Eine Mutter kauft ihrem Achtjährigen Kleider der Grösse 120. Fünf Jahre später kauft sie ihm Grösse 150. Dann aber verkündet sie: «Um unser Budget zu entlasten, stelle ich die alte Normalität wieder her und kaufe dir Grösse 120. Das haben wir schliesslich vor fünf Jahren auch so gemacht, und es hat problemlos funktioniert.» Wohlgemerkt: Die Aussagen der Mutter sind korrekt. Sie ignoriert bloss die veränderten Rahmenbedingungen, nämlich das Körperwachstum ihres Sohnes.

Im Widerspruch zur Menschenrechtskonvention

Genau wie die SVP. Die Schweiz ist heute mit der EU in ganz anderer Weise verbunden als zu alten Kontingentszeiten. Eine Kündigung der Personenfreizügigkeit stellt die bilateralen Beziehungen infrage, das Verhältnis zu Europa müsste von Grund auf neu definiert werden.

Und natürlich ist es ein gewaltiger Unterschied, ob das Bundesgericht fallweise die Schubert-Praxis anwendet und auch mal modifiziert – oder ob in der Verfassung eine Nachrangigkeit des Völkerrechts zementiert wird, wie das die Selbstbestimmungsinitiative fordert. Die Initiative würde den Weg freimachen für radikale Ideen, die im Widerspruch zur Menschenrechtskonvention stehen.

Es wäre eine Revolution von der Art, wie sie die SVP liebt. Revolutionen sind das Handelsgut der Partei, und sie ist eine smarte Verkäuferin. Es ist zu hoffen, dass sich die angepeilte «Kundschaft» als ebenso smart erweist – und Nein stimmt.

123 Kommentare zu «Sie wollen doch nur das Altbewährte»

  • Wildberger sagt:

    Interessannt ist der Wechsel der Argumenntation gegen die SVP. Nachdem das Sperrfeuer mit negativ gemminten Etikettierugen wie Populisten, Rechtswnationale, Nationalkonservative immer weniger überzeugt, versucht man es mit der difusen Angst vor der Revolution, die Rechtsunsicherheit bedeutet. Schubertpraxis von Fall zu Fall wird dagegen als Rechhtssicherheit verkauft.
    „Fachwelt und Wirtschaft fürchten schwerwiegende Konsequenzen“. Für wen? die Eliten? 1848 war der demokratische Umsturz in Europa nur in der Schweiz erfolgreich und die damaligen Eliten (Monarchien) fürchteteen auch schwerwiegende Konsequenzen. Demokratie ist den Regierenden meistens lästig was nicht heisst, dass sie schlecht ist. Die beiden Weltkriege wurden von nicht demokratisch gebändigten Machthabern ausgelöst.

    • Rudolf Frauchiger sagt:

      Sehe ich auch so,
      der übliche einfältige Linksextremen-Journi-Plauderer aus dem Mainstream-Einheitsbrei-Regime-Propaganda-Filz

    • Fischer sagt:

      Der Herrliberger möchte schon lange die Demokratie abschaffen und sich zum Diktator (mit Erbmonarchie) der Schweiz aufschwingen.
      Gottseidank konnten das 70.3 % der Schweizer bis jetzt verhindern.

    • Mark Keller sagt:

      Offensichtlich haben Wildberger und Frauchiger nicht begriffen was der Text des Blogs aussagt. Aber das ist für SVP-Anhänger und Steigbügelhalter typisch!

  • Trunz Alfred sagt:

    Jeder Parlamentarier verpflichtet sich, all seine Kraft für das Wohl des Volkes einzusetzen. Wenn nun eine Partei (30%) Gesetze durchdrücken will, die nachweislich Verträge kündigen will um Ihre Idee durchzusetzen, und dabei die wirtschaftlichen und politischen Folgen vollkommen ausser Acht lässt, ist das ein Verrät am übrigen Volk. Politische Sturheit führt zu grossen Problemen, wie sich das zur Zeit weitherum zu sehen ist.

    • Gerhard Müller sagt:

      achalfred,
      Sie haben ja noch die 70% Anstands-Koalitions-„Volksvertreter“ mit den Ach-so-beliebtesten Bundesrätlinnen, dann ja reflexartig, sobald aus Brüssel ein phöser Blick droht, die Verfassung brechen und Volksentscheide ins Gegenteil verdrehen!
      Und eben Verrärt am eigenen Volk…
      – höchstens 8000 gutausgebildete Hochqualifizierte,
      – Dublin = Abschiebung Illegaler
      – Schengen = viel bessere Grenzkontrolle dank Int. Zusammenarbeit
      —-für 17 Millönchen…(nun 157 pro Jahr)
      – pfefferscharfe Apfel-und Rosen-Klau-Bagatellfälle
      – 40 Fränkli Energie-Verelendung
      – Freundschafts-Rahmenertrag wo nur die eine Seite gebüsst wird
      – 1 Ostmilliarde die nun schon 2,3 Milliarden kostet
      – 37 Schweizerin-des-Jahres Milliarden an den IWF zur Teuro-/GR-„“Rettung““

      • ErBa sagt:

        @Müller
        Können Sie mal die Aussage „höchsten 8000 gutausgebildete …“ belegen? Der BR hat nie sowas gesagt, vor allem dass vor der PFZ ein Zuwanderung von 30’000 + bestand.
        Dublin funktioniert (mit ein paar Ausnahmen)
        Schengen funktioniert

      • Anh Toàn sagt:

        Also die 70% Anstands-koalition-„Volksvertreter“ sitzen im Parlament wegen dem Volkswillen.

        Warum sind nur die SVPler im Parlament Volksvertreter, während man bei den anderen Volksvertreter in Anführungszeichen schreibt?

        Ach ja, das sind die Vertreter der Nichtschweizer, weil Schweizer wählen ja SVP. Also vertreten die nicht das Schweizer Volk, darum Ihre Anführungszeichen.

  • Wildberger sagt:

    Interessant ist der Wechsel der Argumentation gegen die SVP. nachdem die Negativetikettierungen wie Rechtsnnationale, Populisten, Nationalkonservative etc. immer weniger überzeugen versucht man es mit dem Gegenteil, man versucht mit dem Schlagwort Revolution diffuse Ängste vor Willkür und Rechtsunsicherheit zu wecken. Schubertpraxis von Fall zu Fall bedeuten für den Autor dagegen Rechtssicherheit.
    Der Vergleich der Anpassung und Unterwerfung unter fremdes Recht mit dem Kauf von Kleidern ist entlarvend. In den 30erjahren des letzten Jahhrhunderts, zur Zeit des Faschismus, argumentierten die Demokratiegegner auch damit, Demokratie passe nicht mehr in das neue Zeitalter. Ein aktuelle linker Kamfbegriff ist „Ewiggestrige“.
    Revolution? keine Revolution? Argumentieren statt etikettieren!

    • Mark Keller sagt:

      Die SVP ist eine rechtsnationalistische Partei. Im ganzen westlichen Europa wird das so gesehen. Nur in der Schweiz wagt man es nicht das Kind beim Namen zu nennen! Die Politik der SVP ist populistisch. Dem Volk werden einfache Lösungen präsentiert, die sich nicht umsetzen lassen. Dies liefert dann wieder die Munition um gegen das sog. Politestablishment zu schiessen. Damit lässt sich wunderbar genug Nebel erzeugen, um die wahren Absichten zu verschleiern.

      • Werner Boss sagt:

        Lieber Herr Keller, und wo sind die Linken besser?Sie schimpfen dauernd gegen den Kapitalismus, lechzen aber täglich nach Arbeitsplätzen um ihre Rekruten aus dem Ausland zu beschäftigen. Stöhnen über zu wenig Wohnraum und zu viel Verkehr, stehen aber jederzeit bereit ganze Heerscharen Neuankömmlinge in die Arme zu nehmen etc.

        • Fischer sagt:

          @Werner Boss:
          Die Rechten holen die Ausländer in unser Land – vor allem die SVPler (Bauern holen Erntehelfer), FDP, etc.

          Die Linken wollten nur die flankierenden Massnahmen, die dem einfachen Bürger (aka SVP Wähler) dient. Aber dort sind ja SVP/FDP vehement dagegen.

  • wildberger sagt:

    Interessant ist der Wechsel der Argumentation gegen die SVP. nachdem die Negativetikettierungen wie Rechtsnnationale, Populisten, Nationalkonservative etc. immer weniger überzeugen versucht man es mit dem Gegenteil, man versucht mit dem Schlagwort Revolution diffuse Ängste vor Willkür und Rechtsunsicherheit zu wecken. Schubertpraxis von Fall zu Fall bedeuten für den Autor dagegen Rechtssicherheit.
    Der Vergleich der Anpassung und Unterwerfung unter fremdes Recht mit dem Kauf von Kleidern ist entlarvend. In den 30erjahren des letzten Jahhrhunderts, zur Zeit des Faschismus, argumentierten die Demokratiegegner auch damit, Demokratie passe nicht mehr in das neue Zeitalter. Ein aktuelle linker Kamfbegriff ist „Ewiggestrige“.
    Revolution? keine Revolution? Argumentieren statt etikettieren!

    • Karlen Anselm-Gilbert sagt:

      Sie sind von Ihrem Artikel so überzeugt, dass Sie diesen gleich 3x platzieren. Auch ein Zeichen.

      • A. Ackermann sagt:

        Vielleicht auch nur eine Reaktion darauf, dass solche Artikel in der Regel vom TA nicht publiziert werden!

  • Marius Möller sagt:

    Die Menschenrechte sind in der Schweizerischen Bundesverfassung gewährt und dies schon lange bevor die Menschenrechtskonvention existierte. Darum haben die Menschenrechte in der Schweiz schon seit jeher gegolten und werden weiterhin gelten – Annahme oder Ablehnung der Intitative der SVP hin oder her. Das scheint dem Autor entgangen zu sein.

    • M.Fretz sagt:

      Darum hat man im Musterland Schweiz Menschen auch in der 2. Hälfte des 20. Jahrhunderts ohne Richter eingesperrt, Menschen zwangssterilisiert, Kinder alleinerziehenden Frauen weg genommen, weil deren Lebenswandel nicht passte?
      Die Arroganz ist lachhaft. Die „saubere“ Schweiz existiert(e) nicht.
      Unsere BV ist sehr einfach zu ändern, diese Rechte sind überhaupt nicht gewährleistet.
      Was stört denn die rechtsnationale Front an der EMRK? Das Wort „Europa“? Oder dass die Schweiz dort Mitglied ist und Richter stellt?

      • Daniel Christen sagt:

        In der Schweiz sind viele eindeutig verfassungswidrige Verbrechen begangen worden, nicht weil die Verfassung ungenügend war, sondern weil die Justiz im schwersten Masse kriminell war!
        Deshalb müssen wir nicht die Verfassung ersetzen, sondern dafür sorgen, dass derart kriminelle Staatsanwälte und Richter in Zukunft ins Zuchthaus gesperrt werden!

      • Heinz sagt:

        Weil die EMRK ab und zu mit ihren Entscheiden unsere Bundesgerichtsentscheide von sich aus, wie selbstverständlich ablehnt und Vorschriften zu unserer demokratischen Verfassung erlässt, für die nur die schweizerischen Stimmbürger und -Bürgerinnen zuständig sind.
        Zudem hat die Linke sich auch nicht gegen all die von Ihnen aufgeführten mehr als traurigen Machenschaften für die davon Betroffenen gewehrt.

        • Mark Keller sagt:

          Heinz, Sie haben offensichtlich nicht die geringste Ahnung was die Menschenrechte sind. Sie nehmen diese jeden Tag in Anspruch ohne sich dessen bewusst zu sein. Erst wenn diese Rechte dann für bestimmte Gruppen von Einwohnern nicht mehr gelten, werden Sie es dann vielleicht bemerken, dass etwas fehlt. Sie können sicher sein, dass auch Sie irgendwann zu einer Gruppe gehören werden, deren Rechte man einschränken wird!

    • Mark Keller sagt:

      Marius Möller, Ihnen scheint entgangen zu sein, dass die Bundesverfassung der Schweiz äusserts einfach zu ändern ist. Da stehen dann sehr schnell Dinge drin, die den Menschenrechten diametral widersprechen. Die Ausschaffungsinitiative der SVP war da schon mal der erste Vorgeschmack. Da wir keine Verfassungsgerichtsbarkeit kennen, können auch problemlos Gesetze beschlossen werden, die der Verfassung widersprechen, und das Bundesgericht muss diese Gesetze dann auch noch anwenden. Es ist mir schleierhaft wie Leute wie Sie freiwillig einer Initiative zustimmen können, die ihre Bürgerrechte abbaut! Wer die Menschenrechte aushebeln will – das ist ganz klar das Ziel von CB – der kann mit dem Volk, das er zu schützen vorgibt, nichts Gutes im Schilde führen.

  • schmid sagt:

    Fabian Renz ist Redaktor beim «Tages-Anzeiger» mer solche Anmerkungen,
    entlarven schlussendlich die Falsche Einstellund der Linken Parteien.Die SVP ist
    mit Köpfen besetzt die im jetzigen Umfeld leben und politisieren in der Echtzeit.
    Viele andere leben in der Abhängikeit der EU proflieren sich, indem Sie unser kleines Land vollstopfen und die Sozialwerke aus nutzen um Ihre Ziele schneller erreichen. Die 3.9 Milliarden (3 Jahre) für Illegale, die unter fraglichen Umständen
    hereingekommen sind. Habe von Deutschen Fahndern gelese, dass diese Eriträer
    und Sudanesen, in Zügen festgeen haben,ohne jegliche Papiere über Ihre Herkunft und Alter etc. Was macht S.S. auf diesem Gebiet,

    • Peter Meier sagt:

      Ich hoffe die SS hält sich da raus.

    • Pjotr Müller sagt:

      Da hat die SVP aber keine Freude an Ihnen. Denn so offensichtlich sollte man das Bildungsniveau des typischen SVP-Wählers dann doch nicht zur Schau stellen.

  • Gosteli sagt:

    Na und? Dann fallen halt die Bilateralen I dahin. Wir wurden sowohl bei Schengen als auch bei der PFZ absichtlich vom Bundesrat und Parlament angelogen. Die Schweiz kann ganz gut ohne die EU erfolgreich sein. Die Welt besteht ja nicht nur aus EU. Auch Japan, China, USA, Canada – alle verkaufen ihre Produkte ebenfalls in der EU, auch ohne ein solches Abkommen. Natürlich wäre es schwieriger für die Wirtschaft. Das Wirtschaftswachstum wäre – ceteris paribus – tendenziell höher. Aber muss man wegen kurzfristigem Wachstum einfach das Land den ganzen Europäern übergeben bis kein Platz mehr für uns da ist? Was am Schluss zählt ist die Lebensqualität und nicht wieviel Geld wir (bzw. die Elite) in der Tasche haben.

    • Holger Angst sagt:

      Aber von irgendetwas müssen wir ja leben und unsere Nachfahren auch! Lieber wieder hungernde Kinder in den Bergregionen wie in den Zeiten vor dem Alpin-Tourismus? Lieber wieder Malaria in Seeland, Rhone- und Linth-Gebiet wie vor den grossen Gewässerkorrekturen? Offenbar entgleitet die Weisheit, dass man zuerst verdienen muss, bevor mannes ausgeben kann, nicht nur den Linken, sondern auch den Rechtsaussen. Wohlstandsverwahrlosung! Das Erwachen wird schmerzhaft sein. Zwar stehe ich auch gegen „immer mehr und mehr“, aber die Alternative, „besser ubd besser“ ist nicht dazu angetan, vom Heimetli auf der Alp zu träumen und von Lebensqualität zu schwärmen.

    • M.Fretz sagt:

      Darum hat man im Musterland Schweiz Menschen auch in der 2. Hälfte des 20. Jahrhunderts ohne Richter eingesperrt, Menschen zwangssterilisiert, Kinder alleinerziehenden Frauen weg genommen, weil deren Lebenswandel nicht passte?
      Die Arroganz ist lachhaft. Die „saubere“ Schweiz existiert(e) nicht.
      Unsere BV ist sehr einfach zu ändern, diese Rechte sind überhaupt nicht gewährleistet.
      Was stört denn die rechtsnationale Front an der EMRK? Das Wort „Europa“? Oder dass die Schweiz dort Mitglied ist und Richter stellt?

    • M. Fretz sagt:

      Wir können sofort auf Wachstum verzichten. Die Grosskonzerne werden gehen. Die EMS wird in der EU produzieren. Die Zuliefererindustrie geht halt vor die Hunde.
      Jammern und heulen wenn evtl der Strompreis oder der Benzinpreis teurer wird, aber hier aus lauter Hass auf das Feindbild EU alles an die Wand fahren wollen.
      Viel dümmer gehts nicht mehr

  • Martin Schwizer sagt:

    Herr Renz, Sie argumentieren gerade so, als ob der Stimmbürger niemals mehr die Bilateralen Verträge in Frage, ja sogar an der Urne darüber befinden dürfe, da übergeordnetes Recht betroffen sei. Bei ihrem Beispiel bleibend: Kauft uns die EU Kleider in der Grösse von 180cm, wir aber nur 150cm benötigen, sollen wir da wirklich nichts dazu sagen dürfen?

    • M.Fretz sagt:

      @Schwizer Wenn Ihr SVPler Rückgrat hättet, dann würdet ihr geraderaus die Kündigung der Abkommen mit der EU fordern, anstatt schwurblige Initiativen zu bringen. Dazu seid ihr aber allesamt zu feige, weil ihr die Wirtschaft gegen euch hättet und euer kindisches Trötzeln dann ein Ende hätte. Keine Wahlkämpfe mehr mit dem Thema EU.

  • Tom Maier sagt:

    Bitte, bitte Herr Glarner, lassen Sie das Pflaster doch auf Ihrem Mund. Das Niveau ist gleich markant gestiegen.

  • Martin Schwizer sagt:

    Die Gegner der Initiative wollen schlussendlich nur mit Verweis auf übergeordnetes jeden unliebigen Volksentscheid (sogar Verfassungsaufträge) aushelbeln können. Fünf BG Richter bereiteten dazu das Terrain, drei davon Linke, als sie das simple Freizügigkeitsabkommen (Wirtschaftsrecht) zu einem geschützten Menschenrecht erklärten und zwar nicht in ihrer Kompetenz liegend, denn auf Stufe Verfassung entscheiden nicht Richter, sondern Volk und Stände, was gilt.

    • Mark Keller sagt:

      Martin Schwizer, die Gegener der SBI wollen sich nicht kampflos der Bügerechte berauben lassen! Es gibt Werte, die sich die Gegner der SBI nicht durch eine Ochlokratie, wie sie den Rechtsnationalisten vorschwebt, wollen kaputt machen lassen .

  • Glücki René sagt:

    Die Machenschaften der SVP haarscharf analysiert und grandios zu Wort gebracht. Ich gratuliere. Eigentlich sollte damit alles klar sein (v.a. wegen dem Beispiel der Mutter und dem Kind). Allerdings denke ich, dass die Herdenblöcker der SVP auch hier wieder den Verstand und die Gelassenheit, dass Veränderungen stattfinden, ausschalten und den Blendern folgen werden…! Darin hat die SVP Erfahrung; die Dummen für dumm verkaufen!

    • Pedro Nater sagt:

      Auch in Deutschland steht das Grundgesetz über allen andern. Nicht zu sprechen von den USA. Übrigens wäre im Bereiche Handel und Dienstleistungen auch CETA ein Modell, das keine Unterwerfung unter EU Richtlinien erforderte.

      • Mark Keller sagt:

        Pedro Nater, Sie vergleichen Äpfel mit Tomaten. Deutschland kann nicht mit der Schweiz verglichen werden. Das ergibt sich schon aus dem Umstand, dass Deutschland ein starkes Verfassungsgericht hat. Ein solches fehlt in der Schweiz. Die gleichen Kreise, welche die SBI unterstützen wehren sich vehement gegen ein Verfassungsgericht mit eigenen Richtern. Wieso wohl? Weil sie nur mit dem heutigen Schweizer System ohne lästige internationale Verpflichtungen wie dem Europarat und der EMRK schalten und walten können, wie es ihnen gefällt. Verhältnismässigkeitsprinzip ade. Recht auf Nachsuche um Asyl ade. Recht auf Schutz der Familie ade. Recht auf faire Verfahren ade. Die Liste lässt sich beliebig fortsetzen. Meine Fantasie? Mitnichten lässt sich alles in SVP Papieren nachlesen.

  • willi mosimann sagt:

    Sie wollen doch nur das Altbewährte, das ist ja genau das Problem der Ewiggestrigen und rückwärtsorientierten SVP Wähler und Politiker. Die haben einfach vergessen, dass sich die Welt weiterentwickelt und was Gestern war heute anders ist. All die Veränderungen – egal ob gut oder schlecht – können nicht aufgehalten werden, wir müssen uns anpassen.

    • Markus Ackermann sagt:

      Mosimann
      PRÄZIS DAS ist die Argumentation für den autoritären Staat.
      Demokratie ist das PRÄZISE GEGENTEIL von dem, was Sie hier erzählen: nämlich die demokratische Gestaltung der Gesellschaft. Demokratie setzt den Menschen ins Zentrum: seit der griechischen Klassik (Solon), dann wieder mit der Renaissance (Pico della Mirandola), später mit der Aufklärung (Kant, Rousseau, Adam Smith, Hume etc.). Immer gab es „Sachzwänge“, mit denen sich autoritäre Staaten legitimieren wollten.
      Die „Sachzwänge“ müssen sich dem FREIEN anpassen, nicht umgekehrt: was SIE wollen ist
      1. die Aufgabe der Freiheit
      2. als Vormund ANSTELLE von mir entscheiden, was geht und was nicht
      3. mich entrechten
      Bref:
      SIE wollen einen Rückschritt um mindestens 350 Jahre (zurück zum Leviathan, Thomas Hobbes)

      • Lucien Michel sagt:

        Demokratie ist, dass über 70% der aktiv Stimmenden, rund 90% der Einwohner unseres Landes NICHT SVP gewählt haben – da braucht es kein Solon, Mirandola, Kant, Rousseau, Adam Smith, Hume etc. Demokratie heisst nicht, dass irgendwelche «Vordenker, «Parteistrategen» die (aus einer Minderhetsposition) behaupten für das Volk zu sprechen, dem Volch sagen wie es denkt.

      • Mark Keller sagt:

        Markus Akermann, die SBI wird Sie entrechten, wenn diese angenommen werden sollte. Aber das sehen eingefleischte Rechtsnationalisten natürlich ganz anders. Wenn man die Entrechtung des Bürgers durch die SBI nicht sieht, dann muss man riesengrosse Pflaumen auf den Augen haben!
        Mit der Freiheit ist es so eine Sache, diese hört dort auf, wo die Freiheit des einen, die Freiheit des anderen beschneidet.
        Wenn Sie in einem Mehrfamilienhaus wohnen, dann müssen Sie mit ihren Mitbewohnern auskommen und ein gutes Verhältnis pflegen. Genauso verhält es sich mit der Schweiz und der EU. Kommen Sie mit ihren Mitbewohnern nicht aus, dann sind Sie DER Querulant. Sie können dann wegziehen; die Schweiz kann aber NICHT wegziehen!

        • Markus Ackermann sagt:

          von wg „ist es so eine Sache“
          PRÄZIS DARUM definiert Kant die Freiheit als Fähigkeit und Recht, SELBER zu entscheiden
          .
          Und präzis dieses Recht wollen AUTORITÄRE sich selber aneignen und den FREIEN enteignen
          .
          Nun, Herr Keller WER ist frei?
          Freiheit ist ANGEBOREN UND UNVERÄUSSERLICH
          … also kann sie auch nicht durch einen Vertrag veräussert werden: nicht durch einen Mietvertrag und nicht durch einen völkerrechtlichen Vertrag
          => Selbstbestimmungsinitiative
          … und übrigens auch nicht durch eine Verfassung: sonst hätten wir in der Schweiz bald die selben Probleme wie in Katalonien als Folge der Idee von Franquisten, sie könnten die Selbstbestimmung des Volks der Katalanen beschränken
          … oder in der €U mit der Idee, einen Austritt aus dem € wegzubedingen
          .
          Freiheit eben

          • Anh Toàn sagt:

            Wessen Freiheit ist angeboren?

            Die Freiheit des individuellen Menschen.

            Und die kann er weder veräussern, noch kann sie ihm entzogen werden, auch nicht von einer 99.999 Prozentigen Mehrheit eines souveränen Volkes.

            Mir ist dies wichtig. Und ich bin zuversichtlich, der Mehrheit der Schweizer ist dies auch wichtig, und die verstehen dies auch.

            Sie, Herr Ackermann, verstehen nichts: Nicht mal, wer das Subjekt dieser Freiheit ist, von der Kant schrieb. Auch nicht, wer das Subjekt des Völkerrechtes ist. Die Katalanen geniessen völkerrechtlich (vielleicht) Minderheitenschutz. Aber sie sind keine Nation.

    • Hans Hödli sagt:

      Und Sie haben nicht mitbekommen, dass die alte Welt sich auf einem Rückzugsgefecht der Verlierer befindet.

      • Aufwachen sagt:

        Hödli, genau, deshalb muss Europa die Gesetze anpassen. Zum Glück reagiert der junge Kanzler Oesterreichs mit der Ausweisung anti-europäischer kulturverbreitender Imame. Er weiss, seine Generation muss die Fehler einer Merkel und Sommaruga ausbaden.

      • Markus Ackermann sagt:

        Nein, Herr Höldi
        Es ist tatsächlich so, dass der Mensch zunehmend als Objekt behandelt wird, und in Zukunft noch viel mehr als Objekt behandelt werden wird. DARUM muss man die Freiheit des Menschen zurück gewinnen, die Aufklärung neu fundieren. Denn die Alternative wäre, dass wir uns zurück entwickeln zum Sklavenstand.
        Bsp:
        1. Privat-Sphäre, Menschenwürde: Die techn. Entwicklungen führen zu einer dramatischen Einschränkung der Freiheitsrechte, der Bürgerrechte durch Überwachung: ein Attribut des autoritären Staats
        2. Eigentum: Die Vermögen der BürgerINNEN werden zunehmend durch Bits & Bytes repräsentiert. Das erleichtert die Enteigung (und damit die Schwächung) der BürgerINNEN durch Enteignung
        3. Künstliche Intelligenz verdrängt den freien Willen, zB robot warrier
        etc

    • Aufwachen sagt:

      Mosimann, Sie sagen es richtig, die Welt hat sich weiterentwickelt. Deshalb muss Europa unbedingt die Gesetze ändern. Diese waren für unsere Kultur ausgelegt und werden nun von Kulturfremden ausgenutzt. Vor allem EMRK fällt immer Entscheide anhand dieser realitätsfremden Gesetzen zu ungunsten uns hartarbeitenden steuerzahlenden Bürgern.

    • Heinz sagt:

      Noch lange nicht ist alles einfach gut, was neuer ist. Esist auch gut mit Neuem zuerst Erfahrungen zu machen und erst dann einzuführen.

  • Geni Thalmann sagt:

    Läck Fabian

    Falls ich dich mal auf der Strasse sehe, werde ich dir deine Brille zurecht biegen. Und ich werde dir sagen, dass ich gar nicht einverstanden bin mit dem was du so schreibst…

    • Alex Vorburger sagt:

      Herr Thalmann, haben Sie vorgängig abgeklärt, ob Sie Herrn Renz (woher eigentlich das respektlose Du, „Fabian“?) mit einem solchen Kommentar nicht die Möglichkeit geben, Sie wegen Androhung von Tätlichkeit anzuzeigen?

  • Hans Hödli sagt:

    Werder USA, Russland, China oder Kanada kennen eine EMRK. Diesen Unsinn muss man endlich spülen. Für die alte Welt ist die Zeit definitiv abgelaufen.

    • Markus Ackermann sagt:

      Herr Hödli
      DARAN zeigt sich ein zentrales Problem: es gibt keine „internationale Demokratie“. Das „Völkerrecht“ ist in den Händen von Diktaturen und bloss semantischen Demokratien: es gilt immer das Recht des Stärkeren.
      .
      Entweder schützen sich die BürgerINNEN SELBER, in ihren eigenen Verfassungen, oder sie sind ungeschützt. Der Schutz der BürgerINNEN reicht nur soweit, wie der Schutz der eigenen Verfassung reicht.
      USA hat Guantanamo, Friedensnobelpreisträger Obama liess jährlich über 3’000 Personen aussergerichtlich killen
      In China gibt es mehr als 1’000 Exekutionen pro Jahr.
      In Russland wird gefoltert und ermordet.
      Russland und die Türkei unterstellen sich der EMRK, aber der Gerichtshof in Strassburg schützt weder Russen noch Türken vor Diktatur, Folter und Tod.

    • Mark Keller sagt:

      Hans Hödli, es gibt noch die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Dies akzeptiert man, sobald ein Staat UNO-Mitglied wird. Alle aufgezählten Länder sind UNO-Mitglied. Das Problem der Menschenrechtscharta: es gibt kein Gericht diese Menschenrechte durchzusetzen. Bei der EMRK ist dies anders.
      Kennen Sie den Ursprung des Europarates und der EMRK? Es würde Ihnen gut tun, dies mal zu recherchieren. Dann würden Sie ev. nicht mehr von Unsinn reden. Weltweit gibt es Menschen die weggesperrt, gefoltert, getötet werden, weil sie in ihrem Staat diese Menschenrechte einfordern! Und Sie wagen es die Menschenrechte als Unsinn zu bezeichnen. Das ist starker Tobak!

  • Markus Ackermann sagt:

    Fabian Renz ist ein REAKTIONÄR.
    ???
    Das „Altbewährte“ ist der Kern der Aufklärung: nämlich „der Ausgang des Menschen aus seiner selbstverschuldeten Unmündigkeit“ (Kant).
    In der Schweiz heisst dies Volkssouveränität (Rousseau): Demokratie.
    Oberster Wert in der Gesellschaft ist die Freiheit der BürgerINNEN.
    DAS ist die Friedensordnung.
    Freiheit ist definiert als das Recht und die Fähigkeit, SELBER zu entscheiden (Kant). Dazu gehört logischerweise, was man selber will und wie man selber den Kontext bewertet, in dem dieser Wille realisiert werden soll. Also all das, was die REAKTIONÄRE dem Freien als faktischen Rahmen VORGEBEN wollen, gegen den die Freien angeblich nicht ankommen.
    Die FREIEN können sich aber selber bedenken, sie brauchen keine REAKTIONÄRE, keine Vormünder.

    • Martin Schmid sagt:

      Lieber Herr Ackermann. Die Geschichte hat es uns genügend gezeigt: wenn alle Staaten meinen, sie könnten völlig frei und nur zu ihrem Vorteil entscheiden, dann führt das zwangsläufig zu schweren Konflikten und Kriegen. Zum Glück hat man da inzwischen einiges dazu gelernt, und dank internationaler Zusammenarbeit und entsprechenden Verträgen, ist es vielen Teilen der Welt und insbesondere in Europa, heute so friedlich wie nie in den letzten 2000 Jahren. Ich denke, darüber sollten wir uns alle freuen. Aber dafür muss man halt auch ein wenig der eigenen Freiheit im Interesse der Allgemeinheit abgeben.

      • Markus Ackermann sagt:

        Herr Schmid
        Sie stellen hier eine falsche Behauptung auf. Konflikte entstehen nicht an der Freiheit, sondern an Interessen.
        Beschränkt werden müssen darum allenfalls die Interessen, nicht die Freiheit, selber zu entscheiden
        .
        Die Sauglatte €U-Beitrittspartei (SP) und die Feinde der Demokratie Partein (FDP) wollen die Freiheit der BürgerINNEN beschränken,
        … weil diese Parteien Interessen vertreten, die NICHT die Interessen der BürgerINNEN sind
        … sonst müssten diese Parteien die Freiheit der BürgerINNEN nicht beschränken wollen.
        JEDE Partei ist parteiisch
        .
        Der SOUVERÄN (Volk UND Stände) entscheidet (Volkssouveränität, Demokratie, Herrschaft des Volkes durch das Volk für das Volk)
        … weil die volonté générale der Bürger sich NICHT mit den Interessen der Parteien deckt

      • Werner Boss sagt:

        Herr Schmid, ein „wenig“ von der eigenen Freiheit abgeben!? Wissen Sie was Sie da schreiben? Wenn Brüssel die Gesetze macht, einfällt ausser den Wahlen faktisch jede demokratische Tätigkeit von uns Schweizern! Brüssel kann über dies bestimmen, dass sich unsere Armee an Auslandeinsätzen beteiligt, also fertig Neutralität! Brüssel kann unser Land in Projekte einbeziehen, welche zum Nachteil der örtlichen Bevölkerung führen. Siehe Wasserversorgung in zukünftig trockeneren Zeiten!

        • Sportpapi sagt:

          @Wrener Boss: Welche Gesetze macht „Brüssel“? Gibt es in den EU-Ländern keine eigene Gesetzgebung mehr?
          Und wie kann „Brüssel“ über Militäreinsätze bestimmen? Das geht nicht einmal bei den EU-Ländern, geschweige denn mit anderen. Wie kann „Brüssel“ uns in „Projekte“ einbeziehen, die wir nicht wollen, die zum Nachteil der Bevölkerung ist?
          Führen Sie ihre Befürchtungen doch mal aus, mit Bezug auf die entsprechenden Verpflichtungen/Verträge.

  • Numa Negido sagt:

    Einen Putsch zu stoppen ist also eine Revolution. Aha.

  • Daniel Christen sagt:

    Die Darstellung des Autors ist natürlich ein Unsinn. Dies ist nur ein billiger Versuch, den schweizer Bürgern das Heimatland zu enteignen.
    Man kann nicht die Verfassung eines Landes ausser Kraft setzen und gleichzeitig behaupten, dies sei nötig, um den Rechtsstaat zu erhalten.
    Die Verfassung garantiert die Menschenrechte sehr gut.
    Fakt ist, dass mit der Abschaffung der Verfassung die direkte Demokratie und damit auch der Rechtsstaat abgeschafft wird.

    • Paul Levi sagt:

      Das stimmt nicht, dass die Verfassung die Menschenrechte sehr gut garantiert, denn die Verfassung kann ja sehr leicht geändert werden. Angenommen irgendeine Gruppierung würde in der Schweiz sehr negativ auffallen und dann gäbe es eine Initiative die diese Gruppierung mit nicht menschenrechtskonformen Methoden unterdrücken würde. Dank einem hochemotionalen Abstimmungskampf würde die Initiative angenommen. Schon ist es vorbei mit den Menschenrechten. Als abschreckendes Beispiel sollten die „Kinder der Landstrasse“ dienen. Solche Minderheiten werden durch die EMRK von der Willkür der Mehrheit beschützt.

      • Daniel Christen sagt:

        Auch eine EMRK kann geändert werden, somit fällt Ihr Argument weg. In einer echten Demokratie bestimmt die Mehrheit der Stimmbürger über die Normen und Werte, und wer sich innerhalb dieser Normen und Werte bewegt, wird von der Mehrheit auch geschützt.

        • Paul Levi sagt:

          Aber die EMRK wird nicht von einer kleinen Gruppe wie die Schweiz geändert.
          Wenn also eine Minderheit (z.B. Fahrende) andere Normen und Werte hat, dann kann man diese Leute unterdrücken? Das ist ja der Witz der EMRK, dass alle geschützt werden und nicht nur die Leute die der Mehrheit passt.

      • Markus Ackermann sagt:

        Herr Levi
        eine Änderung unserer Verfassung erfordert ein qualifiziertes Mehr, nämlich ein Mehr von Volk UND Ständen.
        DAS ist bereits ein sehr starker Minderheitenschutz.
        Alle BürgerINNEN haben das ANGEBORENE UND UNVERÄUSSERLICHE Recht auf Freiheit.
        Alle BürgerINNEN sind vor dem Gesetz gleich.
        Die BürgerINNEN geben sich ihre Gesetze selber
        .
        Wer Angst hat vor der Freiheit, SELBER zu entscheiden,
        wer Angst hat vor einem demokratischen Entscheid,
        der hat Angst vor SEINEN EIGENEN GEDANKEN, vor seiner EIGENEN PERSON.
        Denn die BürgerINNEN, die neben Ihnen entscheiden, Herr Levi, sind wie Sie. Und sie sind wie Sie von den Folgen des demokratischen Entscheids betroffen.
        PolitikerINNEN entscheiden sich für Kriege.
        Es gibt keinen demokratischen Entscheid zu einer Kriegserklärung.

        • Paul Levi sagt:

          Ein Mehr von Volk und Ständen ist doch kein Minderheitsschutz. Ein kleine Gruppe wie z.B. die Fahrenden haben absolut nichts zu melden bei solchen Abstimmungen. Wenn wegen Sprengstoffanschlägen plötzlich beschlossen wird, dass alle Fahrende zwangsweise umgesiedelt werden, dann ist es vorbei mit dem Recht auf Freiheit. Wollen Sie behaupten, dass sowas nicht möglich wäre? Es gibt in der Schweiz Stimmen, dass das Non-Refoulement-Prinzip abgeschafft werden soll. Bei der nächsten Asylanten-Welle wird sowas plötzlich mehrheitsfähig und schon schickt die Schweiz Leute in den Tod. Es unsinnig zu meinen, demokratische Entscheide sind immer gut und fair und immer im Einklang mit den Menschenrechten.

          • Markus Ackermann sagt:

            Falsch, Herr Levi
            Das Erfordernis eines qualifizierten Mehrs für eine Änderung der Verfassung ist sogar ein SEHR STARKER Minderheitenschutz, weil es viel einfacher ist, eine Volksinitiative zu bodigen, als dass sie erfolgreich wäre und zu einem Verfassungstext würde
            .
            Gehen Sie auf die website der Bundeskanzlei:
            Übersicht in Zahlen
            Chronologie Volksinitiativen (459)
            Nicht zustandegekommene Volksinitiative (116)
            Zustandegekommene Volksinitiative (330)
            Zurückgezogene Volksinitiativen (100)
            Abgeschriebene Volksinitiativen (2)
            Ungültig erklärte Volksinitiativen (4)
            Abgestimmte Volksinitiativen (210)
            Von Volk und Ständen angenommene Volksinitiativen (22)
            => ~5% – ~10%
            .
            Ein Veto (Referendum) gegen einen Parlamentsbeschluss ist sehr viel leichter
            … auch GEGEN ALLE Parteien.

          • Markus Ackermann sagt:

            Es ist auch falsch, dass die Fahrenden nichts zu melden hätten.
            1. Richtig ist, dass in einer Demokratie nicht eine kleine Minderheit entscheidet, sondern die Mehrheit.
            2. Was die Mehrheit jedoch entscheidet, gilt für alle gleich, für alle BürgerINNEN, also für die Mehrheit und die Minderheit
            3. Standplätze für Fahrende ist eine Sache von Kantonen und Gemeinden. Und jedeR Fahrende hat wie jedeR BürgerIN das Recht, sein Anliegen Behörden und Gerichten vorzulegen. Das BGer kann Entscheide von Kantonen und Gemeinden aufheben und festlegen, wie anstelle der aufgehobenen Verfügung oder Norm zu entscheiden sei.
            -> Ihr Bsp ist also schon auf der Basis von heutigem LANDESrecht widerlegt
            .
            3. „Völkerrechtlich“ bezahlt zB die EU die libysche Mafia und Erdogan fürs „refoulement“

          • Mark Keller sagt:

            Ackermann, das ist Quatsch… eine verhetzte Mehrheit der Stimmenden, kann die BV jederzeit im Nu ändern! Bestes Beispiel die Bauvorschrift für Sakralbauten einer bestimmten Religionsgemeinschaft. Oder der Ausschaffungsartikel, bei welchem man die Verhältnismässigkeit für eine bestimmte Bevölkerungsgruppe komplett abschaffen wollte.

            Ihre rein quantitativen Aussagen belegen Ihre Argumentation nicht!

            Mehrheitsentscheide sind nur dann gerecht bez. demokratisch, wenn die Mehrheit sich ihrer Verantwortung gegenüber den Anliegen von Minderheiten bewusst ist, und entsprechend handelt. Ansonsten sind die Entscheide ochlokratisch. In beiden Fällen hat die Mehrheit des Volkes entschieden, aber aus vollkommen unterschiedlichen Beweggründen, die sich diametral gegenüber stehen.

          • Markus Ackermann sagt:

            von wg „Mehrheitsentscheide sind nur dann gerecht bez. demokratisch, wenn die Mehrheit …“
            Nun, Herr Keller, SIE wollen Bedingungen aufstellen dafür, was „gerecht“ bzw. „demokratisch“ ist. Diese Bedingungen sollen „Verantwortung“ sein für die „Anliegen von Minderheiten“
            1. WER bestimmt WAS solche Anliegen sind?
            SIE, Herr Keller?
            Ich will mich Ihrer Diktatur nicht unterwerfen.
            Gem. unserer Verfassung bestimmen die Mehrheit von Volk UND Ständen, was die (Ver)Antwort(ung) sein SOLL:
            -> DAS ist eine Frage der Ethik im Diesseits, NICHT eine Frage von religiösen/politischen Werten aus dem Wertehimmel, eines imagnierten Jenseits
            -> Die FREIHEIT, SELBER zu entscheiden, anerkennt die Unterschiedlichkeit der Werte jedes/r BürgerIN
            … weil Sie/er in der Demokratie mit-entscheidet

          • Markus Ackermann sagt:

            Fortsetzung
            2. Die „Anliegen der Minderheit“ sind Thema des demokratischen Prozesses, der dem demokratischen Entscheid vorangeht
            -> Das Anliegen gibt es, wenn es geäussert wird (Meinungsäusserungsfreiheit)
            -> Die (Ver)ANTWORT(ung) auf dieses Anliegen ist der demokratische Entscheid von Volk UND Ständen
            -> Die Mehrheit der Stände ist nicht die Mehrheit des Volkes, also sichert die Minderheit des Volkes in den Ständen den Minderheitenschutz
            -> „verhetzt“ können die Freien nicht werden, weil sie mit dem eigenen Kopf denken
            … allerdings denken sie nicht mit dem Kopf von Paul Levi,
            … der ANSTELLE der Freien entscheiden will, was Hetze ist und was nicht: PRÄZIS DIES ist die Argumentation von AUTORITÄREN
            … bzw. von pol. REAKTIONÄREN, als neue Vormünder gegen die Aufklärung

          • Markus Ackermann sagt:

            korrigiere:
            … allerdings denken sie nicht mit dem Kopf von Mark Keller,

          • Sportpapi sagt:

            @Markus Ackermann: Sie wollen also behaupten, die mündigen Stimmberechtigten können alle „mit dem eigenen Kopf denken“, seien genügend informiert und jederzeit vernünftig und sicherlich auf keine Art und Weise in eine bestimmte Richtung lenkbar?
            Und die Nicht-Umsetzung von Abstimmungsresultaten ist wirklich nur auf „Links-grün“ zurückzuführen, obwohl wir ein gut bürgerliches Parlament haben?
            Und es liegt nicht etwa an den Verfassern von Abstimmungstexten, die ihre Anliegen bewusst so schwammig formulieren, dass sie interpretiert werden müssen (und in Konkurrenz zu anderen Volksentscheiden stehen, wobei unklar ist, was zählt). Jetzt endlich kommen ja mal klare Ansagen der SVP, die von den Stimmberechtigten genauso klar versenkt werden.

          • Markus Ackermann sagt:

            Nun, Sportpapi
            SIE können nur in eigener Sache Spezialist sein. Wenn Sie glauben SIE SELBER seien nicht fähig, mit dem eigenen Kopf zu denken
            … dann bleiben Sie halt den Abstimmungen fern.
            SIE haben jedoch keinerlei Grund, sich selber überlegen zu sehen gegenüber Ihren Nachbarn. SIE wissen es nicht besser als der Nachbar, aber Sie haben eine andere Ansicht als Ihr Nachbar, weil Ihr Nachbar so wie Sie mit dem eigenen Kopf denken.
            .
            Kant war mit der Diktatur des gewählten, 12-köpfigen Wohlfahrtsausschusses von Robbespierre (la terreure) konfrontiert. DARUM definierte er in seiner Rechts- und Staatsphilosophie die Freiheit als Recht und Fähigkeit, SELBER zu entscheiden. Die Wohlfahrt (als Entscheide von ANDEREN, Vormündern) eignen sich NICHT als Basis eines Staates

        • Thomas Bieri sagt:

          Alle BürgerInnen sind vor dem Gesetz gleich? Vergessen Sie es. Wenn ich als Mann keinen Militärdienst leisten will, so werde ich gemäss Gesetz verurteilt. Wenn aber eine Frau keinen Militärdienst leisten will, so wird sie vom Gesetz her nicht belästigt. Und dies trotz dem Verfassungsartikel über Gleichbehandlung der Geschlechter.

          • Markus Ackermann sagt:

            Herr Bieri
            Ich bezog mich hier (Gleichheit) auf Kant. Er und ich meinen eine formale Gleichheit.
            Innerhalb dieser formalen Gleichheit finden politische Auseinandersetzungen zur Gewichtung statt:
            -> PRÄZIS DARUM gibt es politische Parteien, Diskussionen, einen demokratischen Gesetzgebungsprozess, Umverteilungsmechanismen, unterschiedliche Beiträge zur Gesellschaft etc
            -> Warum beschränkt sich Kant auf die formale Rechtsgleichheit?
            Weil sich sonst eine Gesellschaft nicht entwickeln könnte (ein status quo eingefroren würde) und weil die Menschen unterschiedlich sind: in Bezug auf Begabungen, Bedürftigkeiten, Fähigkeiten, Startvoraussetzungen, Präferenzen etc
            .
            PRÄZIS DARUM braucht es einen politischen Prozess
            … und dieser Prozess erfordert die SELBSTBESTIMMUNG = Freiheit

        • Mark Keller sagt:

          Akermann, Sie verschiessen Nebelpetarden. Weil es so schwierig ist unsere Verfassung zu ändern haben wir eine Bauvorschrift für bestimmte Sakralbauten einer ganz bestimmten Religionsgemeinschft drin stehen. Ich zweifle nicht daran, dass wir demnächst auch noch eine ganz eine Bekleidungsvorschrift für Frauen einer bestimmten Religionsgemeinschaft in der Verfassung werden stehen haben!

          Warum haben wir solchen Mist in der BV stehen? Weil es eine Rechtsnationalistische Partei mit entsprechender Propaganda geschafft hat, den notwendigen Teil der Stimmenden entsprechend aufzuhetzen.

          Das hat mit direkter Demokratie nichts mehr zu tun. Das ist Ochlokratie, die SVP nennt es beschönigend Volkswillen. Die Mehrheit tritt die berechtigten Anliegen der Minderheiten mit Füssen.

          • Markus Ackermann sagt:

            Nun, Herr Keller
            Warum haben wir eine Bauvorschrift zu Minaretten in unserer Verfassung und vielleicht bald auch ein Burka-Verbot?
            Weil Links-Grüne wie SIE, Herr Keller, meinen, sie wüssten es besser als die Bevölkerung
            … und schon am Abend des Abstimmungs-Sonntags den Entscheid des Souveräns NICHT anerkennen sondern hintertreiben
            … und gleich weiter bescheissen
            … statt einen demokratischen Entscheid zu anerkennen
            .
            Links-Grüne politisieren GEGEN den Willen der Bevölkerung und erfrechen sich, unsere Verfassung zu brechen.
            Links-Grün betreibt SEIT JAHREN eine Politik des Mittelstandsverrats, abgehoben von jeglicher Realität, darum ohne Erfolge bei Initiativen
            … mit der gleichen Denkhaltung wie Robespierre im Wohlfahrtsausschuss
            … oder Maduro in Venezuela

          • Anh Toàn sagt:

            „Links-Grüne politisieren GEGEN den Willen der Bevölkerung und erfrechen sich, unsere Verfassung zu brechen.“

            Was Sie „links-grün“ nennen, beinhaltet bei Ihnen ja auch die Mehrheit der FDP, Herr Markus Somm ist ganz bei Ihnen. Diese Parlamentsmehrheit wurden gewählt vom Volk, der Mehrheit. Sie sagen, diese Wähler würden nicht verstehen, dass dies Verräter und Gesetzesbrecher sind, weil die gegen Freiheit sind. Weil sonst würde dies ja ändern, aber die Mehrheit wählt die weiterhin. Also die Mehrheit wählt falsch, immer wieder, aber andererseits sind Sie überzeugt, die Mehrheit hat immer Recht?

  • Walpuraga Müller-Schmidt sagt:

    Ein Grund für den Erfolg der SVP ist u.a. dass Zeitungen wie diese hier SVP-Artikel am Laufmeter produzieren, die die SVP nicht als das benennen, was sie ist: Eine Rassisten-Partei und jeder der diese Partei wählt, ist ebenfalls ein Rassist. Eine Partie, deren Vorsitzender Albert Rösti Flüchtlinge in „Internierungslager“ sperren will, ist eine Rassistenpartei. Da wird von „Rechtspopulismus“ und ähnlichem geredet, aber am Ende ist die SVP eine Partei, die von ihrer Ausländerfeindlichkeit lebt und da sind Sachen wie MENSCHENRECHTE halt im Weg, denn die gelten eben für MENSCHEN und damit auch für Ausländer.

    • Hans Heppner sagt:

      Und was wäre daran verkehrt?

      • Walpuraga Müller-Schmidt sagt:

        Herr Heppner, die Tatsache, dass sie Fragen, wieso es falsch ist Flüchtlinge in Internierungslager zu sperren ist bezeichnend. Daher vorweg: Auch sie sind ein Rassist, der Menschen auf Grund ihrer Herkunft herabsetzt und in Ihren Rechten beschneiden möchte. In einem Rechtsstaat können sie Menschen nicht einfach ohne Verurteilung EINSPERREN. Das ist ein Verstoss gegen dessen Grundrechte! Und das mag für sie neu sein, auch Flüchtlinge haben a.) Rechte und b.) sind das Menschen. Es ist lächerlich, dass man sowas hinschreiben muss.

        • Erwin Jürgens sagt:

          @Walpuraga
          Sie sind auch ein Rassist (Herabminderung von Anderen – in Ihrem Fall von SVPler), ein Brandstifter, ein Hetzer, ein Hassprediger und ein undifferenzierter Schreihals der unwahrheiten Schreibt zwecks Stigmatisierung unliebsamer Meinungen. Genau solche Linksextremen haben in Länder, wo die Linke die Mehrheit hat, andere verfolgt, entrechtet, ermordet, verjagt – von Kuba bis Nordkorea, von Stalin bis zu den Rothen Khmer, von RAF bis FARC. Mord und Tod den Andersdenkenen. Hr. Rösti hat mitunter nie „Internierungslager“ für Flüchtlinge gefordert, sondern für abgewisene Asylbewerber,die das Land verlassen müssen aber sich weigern, dies zu tun trotz Rückkehrhilfe.

          • Mark Keller sagt:

            Erwin Jürgens, ich fasse es nicht! Was haben die Roten Khmer, die RAF, etc. mit dem flammenden Statement für die Menschenrechte von Frau Müller-Schmidt zu tun? Frau Müller-Schmidt nennt das Kind beim Namen. Sie reden die Dinge schön und diffamieren und verunglimpfen Frau Müller-Schmidt, genauso wie es Rechtsnatinalisten und Rechtsextreme immer tun, wenn man ihnen sagt was Sache ist!
            ICh wünsche mir mehr Leute wie Frau Müller-Schmidt und weniger Leute wie Herr Erwin Jürgens!

        • Markus Ackermann sagt:

          Nun, Frau Müller-Schmidt
          Sie schreiben
          „In einem Rechtsstaat können sie Menschen nicht einfach ohne Verurteilung EINSPERREN. “
          Ich antworte Ihnen:
          Aber VÖLKERRECHTLICH kann man Erdogan und libysche Mafiosi PRÄZIS DAFÜR mit mehreren Mia. € bezahlen
          … nicht nur in der Vergangenheit
          … sondern heute
          …. und künftig.
          Und VÖLKERRECHTLICH kann man dagegen GAR NICHTS machen
          … weil das Völkerrecht immer das Recht des Stärkeren ist
          … halt einfach in Normen gekleidet
          .
          Die EMRK gilt für die EU NICHT
          … und in Russland, der Türkei, wo sie an sich gilt
          … ist sie wirkungslos
          .
          Bref:
          Wie dumm muss man eigentlich sein, seine Freiheit, seine Selbstbestimmung aufzugeben für völkerrechtliche Verträge, die nicht die eigenen Interessen schützen, sondern entrechten, einfrieren?

  • Kressig sagt:

    Dass all die Medienschaffenen, in der Regel Hofschranzen von linken Parteien, für die Vorlage wären, auf eine solche Idee käme niemand. Klar, wenn die Linken eine solche Vorlage befürworten, sind auch deren fünfte Kolonne dafür.

  • e.kern sagt:

    Wo steht denn geschrieben, Kontingente würden nicht funktionieren? Man kann diese dem Arbeitsmarkt anpassen und z.B. für Unqualifizierte keine solchen Vorsehen. Man kann den Familiennachzug regeln. DAs hat doch nicht mit der Kleidergrösse zu tun. Aber viel mit dem Denken des linken Jounalisten: die Kleidergrösse muss sich dem Kind anpassen, die Schweiz ebenso einseitig der EU. Diese Unterwerfungshaltung kommt sehr gut zum Ausdruck. Selbst innerhalb der EU kümmern EU-.Vorschriften kaum jemanden. In Griechenland, Portugal oder Spanien oder Italien oder Polen sind doch die Umweltvorschriften oder Regeln des Tierschutzes völlig wurscht, Brüssel weiss dies, nur die Schweiz meint, sie müsse eine EU-Musterschülerin sein, und dafür sogar noch bezahlen.

  • Bühlmann sagt:

    Aus Sicht der SVP Leitung ist das „Altbewärte“ noch 150 bis 200 Jahre zurück zu suchen. Schlossherr auf Rhäzüns oder Dorftribun mit mehr oder weniger Leibeigenen und abhängigen Untertanen. Das ist das SVP Traummodell und die Mehrheit die diese Partei wählt, will oder kann die wahren Ziele nicht erkennen.
    Die Bürger realisieren nicht, dass mit einem Scheinkampf gegen EMRK etc. abgelenkt wird vor andern Zielen einiger weniger. Ja die Geschichte verklärt sich halt recht rasch. Früher war ja alles Besser!

  • S.Schweizer sagt:

    Grösse XL kostet nicht mehr als XS @Renz Wer sein Budget entlasten will, kauft weniger, achtsamer oder nachhaltiger. Manisches Wirtschaftswachstum führt erwiesenermassen zu Überfluss und Überlastung. Nicht nur das: politische Souveränität gestaltet sich nur deshalb so schwer, weil wir uns in einem imperialen, neoliberalen Wirtschaftssystem bewegen. Dieser Rahmenvertrag wird uns in die EU führen. Das weiss man. Das „Altbewährte“ ist die Big 5 Machtkonzentration die gerade vollzogen wird. Viele (u.a. Opportunisten und Handlanger) sehen nur den materiellen Gewinn. Der immaterielle Verlust aber wird größer sein. Bedauerlich dass Liberale und Linke sich unterordnen wollen und ein (von den Big 5 definiertes) Völkerrecht als „höheres Recht“ über das eigene, offenbar „niedrige Recht“ stellen.

    • Pjotr Müller sagt:

      Sie glauben doch sicher nicht im ernst, dass man bei der SVP das Wirtschaftswachstum bremsen möchte. Die Bestrebungen der SVP laufen in eine ganz andere Richtung. Aber dafür braucht man fleissige Sklaven mit möglichst wenigen Rechten.

    • Mark Keller sagt:

      S. Schweizer, der Europarat besteht nicht aus „Big 5“. Er besteht aus 47 europäischen Staaten.

  • Alex Vorburger sagt:

    In der Schweiz – einem der kleinsten, aber reichsten Länder der Erde – besitzen 10% der steuererleichterten Steuerpflichtigen 70% des privaten Vermögens (NZZ, Nov.11) und können von ihren Einkommen rund 80% der direkten Bundessteuer (Eidg. Steuerverwaltung) berappen.
    Wo solche Verhältnisse herrschen, hat es genug Geld für alle und die Folgen des Sparwahns allem Ausländischen in die Schuhe zu schieben (wie es auch hier zu beibachten ist) ist verlogen.
    Die erwähnte Finanzverteilung zeigt in aller Deutlichkeit, wer für sie verantwortlich ist: genau die Sorte „Bürgerlicher“, die sich penetrant als selbsternannte Landeshüter inszenieren.

  • Fredy sagt:

    Die aktuelle Umfragen zeigt, dass die SVP bei der Wählerschaft kontinuielich an Stimmen verliert. 29% war mal und 23% werden immer wie wahrscheinlicher. Umso lauter schreien die Herren Volksvertreter der SVP. Fraglich, ob man damit glaubwürdiger wirkt. Chäsperlitheater im Nationalrat und Heimvideos von Herliberg am Pool sollen’s richten.
    75% der Bevölkerung ist nicht auf der Parteilinie der SVP und das scheibt 3/4 der Bevölkerung nicht zu erschrecken. Gut so.

    • Aufwachen sagt:

      Schweizer, Sie haben so was von recht. Die Journis sind jedoch blind um weiterzudenken. Genau der gleiche Hass auf alles von der SVP kommt, wie die Freisinnig Demokratische Partei, lach,. Mit dem Rahmenvertrag würden wir die direkte Demokratie aufgeben.

    • Daniel Christen sagt:

      Wir haben keine SVP Bundesverfassung, sondern nur eine schweizer Bundesverfassung.
      Und in einem Rechtsstaat wird die Verfassung respektiert und die vom Stimmbürger definierten Normen und Werte umgesetzt.
      Somit hat die Diskussion über Verfassungsrecht nur wenig mit der SVP zu tun.

    • Erwin Hotz sagt:

      Ich lese von Ihnen nur SVP, SVP, SVP. Sie sind offenbar unfähig, eine Sachfrage als solche zu behandeln. Sind sie sachlich für oder gegen das Anliegen? Wenn ja/nein aus welchen sachlichen Gründen? Einfach SVP, SVP, SVP zu schreien, ist zu simpel und verhöhnt die direkte Demokratie. Dann können wir ja alle sagen, weil die Initiative von der SVP kommt, bin ich dagegen. Oder weil die Initiative von der SP kommt, bin ich dagegen. Nein, so einfach mache ich es mir nicht. Und da die von der SVP vorgeschlagene Initiative einst Schweizer Recht ware, welches vom Bundesgericht so bestimmt wurde, kann die Initiative nicht völlig haltlos sein. Dass nur 3 von 2 Bundesrichtern 2012 für eine Änderung der Schubert-Praxis waren zeigt, dass die Problematik juristisch umstritten ist.

      • Markus Ackermann sagt:

        Herr Hotz
        Sie haben recht:
        „Ich lese von Ihnen nur SVP, SVP, SVP. Sie sind offenbar unfähig, eine Sachfrage als solche zu behandeln“
        Folgende Kommentatoren haben argumentativ nichts drauf:
        Fischer: „Der Herrliberger“
        Mark Keller: „SVP-Anhänger und Steigbügelhalter“, „rechtsnationalistische Partei“, „Ziel von CB“
        Trunz: „eine Partei“
        Pjotr „SVP-Wähler“, „Bestrebungen der SVP“
        Fretz „Ihr SVPler“
        Glücki „Machenschaften der SVP“
        mosimann „Ewiggestrigen und rückwärtsorientierten SVP“
        Michel „Volch“
        Koch „Randpartei“
        Diese Zanker wollen sich mit der SVP zanken und das Interesse der BürgerINNEN (= Thema der Initiative) ist diesen Zankern egal
        .
        Bei ‚Schweizer Recht statt fremde Richter (Selbstbestimmung)‘ gehts um unsere Verfassung, nicht um die SVP

        • Mark Keller sagt:

          Genau Markus Ackermann, durch zitieren von Kant Bildung vorgaukeln, aber die Beweggründe für die SBI nicht durchschauen. Wobei dies kann eigentlich gar nicht sein, offensichtlich wollen Sie den Bürger tatsächlich entrechten.

          Die SBI kann nie und nimmer im Interesse der Einwohner dieses Landes sein. Mit der SBI werden fundamentale Rechte in Frage gestellt. Erst wenn die SBI angenommen worden ist, können die kruden Ideen eines Amstutz aus Sigriswil und andere Verprechen der SVP umgesetzt werden, weil dann das Völkerrecht nicht mehr im Wege steht.

          Wer die SVP nicht als rechtsnationalistische Partei sehen kann, der muss diesem Gedankengut schon sehr nahe stehen! Ich wette Sie finden auch Victor Orban gut.

          • Markus Ackermann sagt:

            @Keller
            Ihr Gezänk entbehrt jeglicher Grundlage
            … und es ist seit meinem posting inhaltlich zwar etwas, aber nicht wesentlich, besser geworden.
            Bref:
            Sie können sich nicht vorstellen, das jemand es besser weiss als Sie
            … Ihnen fehlen möglicherweise auch bildungsmässig die historischen und staatsrechtlichen Grundlagen, um aus den Erfahrungen früherer Generationen seit über 200 Jahren für sich selber einen Erkenntnisgewinn zu schöpfen
            .
            Aber wissen Sie, auch SIE profitieren von der Freiheit, SELBER zu entscheiden (was ohne Trendwende künftig immer weniger werden wird)
            … und ich gönnen Ihnen Ihre Freiheit: tutto fa brodo
            … wir beide wissen nicht, was in Zukunft sein wird
            … allerdings: ist die Freiheit erst einmal verloren, dann wirds meist blutig weitergehen

  • Pascal Meirhofer sagt:

    Sie ( … wollen nur das Altbewährte … ) Jawohl Fabian Renz, ich auch! Das durch Erfahrung gereifte. Dies begreift ein linker eben nicht.
    Kennen sie den alten Spruch:
    „Lasset uns beim alten, so es gut ist halten, doch auf altem Grund, neues wirken jede Stund ?“
    Natürlich kann ich mir vorstellen, das dieser Spruch durch die Rote Brille komisch wirkt, dennoch fordere ich Sie auf, darüber nachzudenken.
    Herr Markus Ackermann hat Ihnen, netterweise, bereits mit den Basis – Gedanken nachgeholfen.

  • Markus Sutter sagt:

    Es ist eben ein Polit-Blog mit einer politisch motivierten Meinung.
    Aber erstens: die Schubert-Praxis war keine „fallweise“ Praxis, wie es der Journalist lapidar behauptet, sondern ein allgemeiner Rechtsgrundsatz.
    Zweitens galt dieser Grundsatz bis 2012. Die Bilateralen Verträge aber wurden vorher abgeschlossen (Bil. I im Jahre 1999; Bil. II im Jahre 2004). Und diese Tatsache widerlegt damit auch die Behauptung des Journalisten, die europäische Situation („Kleidergrösse“) habe sich verändert oder man könne mit einem Vorrang von Bundesrecht keine neuen internationalen Verträge abschliessen. Und letztlich sei die Meinung von Ex-Bundesrichter Schubarth (SP!) zitiert der zum Bundesgerichtsentscheid von 2012 sagte: „es grenzt an einen juristischen Staatsstreich“

  • Konrad Weber, Basel sagt:

    Woher hat der Journalist die Information, dass die Schubert-Praxis eine fallweise Praxis war? Nein: sie hatte Allgemeingültigkeit.
    Wie richtig erwähnt wird, hat das Bundesgericht (notabene mit einem 3:2 Entscheid. 2 „Revoluzzer“ also auch unter den Bundesrichtert?) die Schubert-Praxis 2012 ins Gegenteil verkehrt. Die Bilateralen wurden aber Jahre zuvor abgeschlossen und traten 2002/2005 in Kraft – also während der Schubert-Praxis, wo doch bei so einer Regelung niemand mit uns einen Vertag abschliessen würde.
    Die Menschenrechtskonvention (über die der Souverän nie abstimmen konnte) wurde übrigens ratifiziert, weil alle enthaltenen Rechte bereits in der Bundesverfassung garantiert waren (so die parlamentarische Begründung dazumal).

  • Max Meier sagt:

    Gibt ein souveräner Staat die Hoheit über die Migrationsströme auf und verzichtet auf eine eigene Rechtssprechung, ist dies die Bankrotterklärung dieser Souveränität. Sollte dies die Mehrheit dieses souveränen Staates so wollen, und im Moment sieht es danach aus, ist dies ein demokratischer Entscheid und zu akzeptieren. Sich im Vorfeld einer solchen Entscheidung mit allen rechtsstaatlichen MItteln dagegen zu wehren, ist genauso ein demokratisches Recht und sollte mit der entsprechenden Fairness gewürdigt werden.
    Und nein, ich bin kein bildungsferner Hinterwäldler. Und ja, ich würde einen massiven Wohlstandsverlust, der Aufgabe dieser Souveränität immer vorziehen, denn es gibt auch noch eine Generation nach mir und diese profitiert nicht vom Ferrari den ich mir heute leisten kann.

  • Koch Ra sagt:

    Da will eine einzige Randpartei, dann noch eine konspirative Rechte, die gewachsene Geschichte der Völkergemeinschaft aushebeln? So viel Unsinn ist auch nur in einem derartigen exponierten Land versuchbar. Traut sie uns ein Rudelverhalten zu? Solange sich die Intelligenzia nicht wegmobben lässt, scheint der Hang zu einer Massenpsychose so nicht gegeben. Immerhin versuchen die seit 1992 ihre geschützte Werkstatt in Gang zu bringen; und stetes Scharren wetzt nun mal den Stein…

    • Eugen Faber sagt:

      Bis 2012 galt das, was die SVP fordert – während Jahrzehnten. Ist die „gewachsene Geschichte des Völkerrechtes“ erst ab 2012 entstanden? Und wenn nicht: wie konnte das Völkerrecht in der Schweiz geschichtlich wachsen, obwohl hier bis 2012 der Vorrang des Bundesrechtes vor Völkerrecht galt – übrigens durch das Bundesgericht so statuiert (nicht durch eine „Randpartei“). Wie konnte die Schweiz der UNO Beitreten, die Bilateralen mit der EU abschliessen, Freihandelsabkomme um Freihandelsabkommen in Kraft setzen – also alles Völkerrecht – obwohl doch bis 2012 der Vorrang von Bundesrecht über Völkerrecht galt in der Schweiz? Merken Sie, wie abenteuerlich Ihre Argumentation ist Hr./Fr. Koch Ra?

      • Koch Ra sagt:

        @ Faber: Ihr ‚post‘ erscheint mir als zu reichlich vertechnisiert. Ich vermute, er stammt von einem russ. Server!

  • Patrick Eugster sagt:

    „Altbewährtes“? Die Regelung des Vorranges von Bundesrecht über Völkerrecht galt bis 2012! So „veraltet“ oder „fern unserer Zeit“ ist damit die „veraltete“ Schubert-Praxis nicht!
    Bis 2012 galt der Vorrang von Bundesrecht gegenüber Völkerrecht. War die Schweiz da ein Unrechtsstaat, eine Volksdiktatur, hatte keine Menschenrechte, konnte keine Verträge abschliessen, die Wirtschaft darbte wie die Gegner behaupten?
    Was für ein Unsinn die Gegner der Initiative behaupten ist schon unfassbar
    Die EMRK will keiner künden und würde sie gekündigt, stünden die Menschenrechte auch in der Bundesverfassung. Dass man auch mit Vorrang von Bundesrecht Wirtschaftsverträge etc. abschliessen kann, zeigen die Bilateralen I / II – alle vor 2012 abgeschlossen.
    Haben die Gegner auch echte Argumente?

    • Sportpapi sagt:

      @Patrick Eugster: Sie sind also der Meinung, in den bilateralen Verträgen gibt es eine Klausel, die der Schweiz jederzeit erlaubt, Teile des Vertrages nicht umzusetzen, wenn die Mehrheit der Stimmberechtigten das so will? Eher nicht, denn unter solchen Umständen schliesst niemand einen Vertrag ab.
      Richtig ist: Die souveräne Schweiz darf Verträge eingehen und kündigen, wie sie möchte. Nur muss sie eingegangene Verpflichtungen dann auch einhalten.
      Eine Selbstverständlichkeit eigentlich, oder?

      • Patrick Eugster sagt:

        Sehr geehrter Hr. „Sportpapi“ (Hopp YB)
        Nun: hält denn die EU die Verpflichtungen ein? Man gibt der Schweiz nur eine befristete Börseäquivalenz – klar WTO-widrig. Kümmert das die EU? Offenbar nicht. Gemäss Bilateralen (Schengen/Dublin) müssen Flüchtlinge dort leben, wo sie zuerst europäischen Boden berührt haben – dennoch hat die Schweiz Jahr für Jahr zehntausende Flüchtlinge. Nur 8% der Dublin-Fälle kann die Schweiz durchsetzen. Kümmert das die EU? Die Transitanschlüsse durch die NEAT werden durch BRD/I nicht gebaut – die Schweiz muss es sogar zahlen. Kümmert das die EU?
        PS: mit dem Rahmenvertrag will die EU eine „Klausel“, dass sie die Bilateralen jederzeit für die Schweiz verbindlich abändern kann. Da sind dann Leute wie Sie wieder dafür. Erstaunlich.

  • Cardinaux Edouard sagt:

    Die Bilateralen sind aufzukündigen, sofort. Wir wollen nicht Teil dieses Chaos sein das Brüssel veranstaltet noch von seinem Diktat – wir wollen souverän sein, unabhängig und neutral. Unsere Bundesverfassung ist das allerhöchste Gut und steht an 1ster Stelle

  • Paul Poltera sagt:

    Herr Renz sagt in seinem Artikel, dass sich die Rahmenbedingungen in den letzten Jahren und Jahrzehnten so verändert haben, dass ein Rückgriff auf damalige Gesetzmässigkeiten und Systeme wie sie die SVP fordert, im Rahmen der heutigen Bedingungen nicht möglich ist. Würde die Partei die hängigen Abstimmungen (Selbstbestimmung und Kündigung der Personenfreizügigkeit) gewinnen, müssten die „Spielregeln“ von Grund auf und in Richtung Isolation geändert werden, was tatsächlich „revolutionär“ wäre. In einem isolationistischen Umfeld würden sich zwangsläufig auch die politischen und damit wirtschaftlichen Machtverhältnisse ändern. Die Strategen der SVP gehen, vermutlich richtigerweise, davon aus, von solchen Veränderungen zu profitieren und inszenieren deshalb den „Umsturz“.

  • Anh Toàn sagt:

    Einen Haken finde ich in Ihrem text Herr Renz:

    Revolutionen sind immer rückwärts gerichtet, Re-evolution. Wiki weiss: „revolutio bedeutet zurückwälzen.[…..]Im England des 17. Jahrhunderts wurde der Begriff in Bezug auf die Glorious Revolution im Jahr 1688 im Sinne einer Wiederherstellung des alten legitimen Zustandes verwendet.

    Da sich eben die Welt verändert hat, ist das Zurückentwickeln unmöglich und es entsteht etwas neues.

  • Pedro Reiser sagt:

    Die meisten Kommentatoren, die Völkerrecht vor Landesrecht stellen wollen, wissen gar nicht, was Völkerrecht ist und wie die Welt funktioniert. Nur zwei kleine Beispiele:
    1) Wissen Sie, dass die EU die Zuständigkeit des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nicht akzeptiert?
    2) Wissen Sie, dass die UNO-Menschenrechtskonvention die Todesstrafe zulässt?

    Völkerrecht ist ein Dschungel, aus dem man immer etwas fischen kann, um irgendwelche Meinungen zu „legitimieren“. Es ist daher viel besser und konsequenter, sich an die eigene Verfassung zu halten, was übrigens die meisten zivilisierten Länder tun.

    • Mark Keller sagt:

      Pedro Reiser… die EU ist nicht Mitglied des Europarates. Die Staaten der EU sind Mitglieder. Die Staaten akzeptieren den EGMR sehr wohl, diese Verpflichtung geht aus der Mitgliedschaft im Europarat hervor.

      AEMR: „Artikel 3 (Recht auf Leben und Freiheit) Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.“ Wo steht da was von Zulassung der Todesstrafe?

      Da soll wohl mit „alternativen Fakten“ eine allgemeine Verunsicherung herbeigeführt werden.

      • Pedro Reiser sagt:

        @Keller: „Das Recht auf Leben bietet keinen unmittelbaren Schutz vor der Todesstrafe. Die Abschaffung der Todesstrafe wird menschenrechtlich auf der Ebene von fakultativen Zusatzabkommen geregelt.“ s. humanrights.ch

      • Markus Ackermann sagt:

        Nein, Keller
        die EU unterstellt sich PRÄZIS NICHT der Rechtssprechung des Europ. Gerichtshofs für Menschenrechte
        … und warum wohl?
        … hä, können Sie sich vorstellen warum?
        … weil der Europ. Gerichtshof der EU souverän sein will: keine fremden Richter

      • Pedro Reiser sagt:

        @Keller:
        1) Sie bestätigen, dass die EU die Zuständigkeit des „Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte“ für ihre Organisation nicht akzeptiert.
        2) Betr. AEMR, Artikel 3: „Das Recht auf Leben bietet keinen unmittelbaren Schutz vor der Todesstrafe. Die Abschaffung der Todesstrafe wird menschenrechtlich auf der Ebene von fakultativen Zusatzabkommen geregelt.“ (Humanrights.ch)

      • Markus Ackermann sagt:

        Nun, Herr Keller.
        Sie haben offenbar keine grosse Ahnung
        .
        Glauben Sie wirklich, dass die Millionen von rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe Verurteilten in ihrem „Menschenrecht auf Freiheit“ verletzt sind?!??!!
        … und falls nicht: warum soll es dann bei rechtskräftig zum Tod Verurteilten anders sein?
        .
        Glauben Sie tatsächlich, dass die USA, China oder Russland ein „Menschenrecht“ zulassen würden, das ihre Todesstrafen verbietet?
        … oder dass sie sich gar daran halten würden?
        … nach jährlich 3’000 von Obama „handverlesenen“ Gekillten?
        .
        Selbstverständlich ist eine Todesstrafe schlecht
        … aber die Abschaffung der Todesstrafe realisiert man per LANDESrecht, zB am 9.10.1981 in Frankreich per Gesetz
        … nach einer sehr langen Kampagne, insb. von Robert Badinter

  • werner boss sagt:

    Ein so dümmlicher Vergleich mit dem Körperwachstum eines heranwachsenden,zeigt wie schlecht es um die griffigen Argumente der Linken bestellt ist! Der erwähnte Herr von der SVP ist auch nicht gerade meine Richtschnur,aber noch viel weniger sind es die, welche unser Land langfristig in ein Armenhaus zurückverwandeln wollen mit ihrer Verteilungswut der Einkommen Anderer! Aber auch der unwiederbringlichen Zerstörung von Kulturland und natürlichem Lebensraum durch immer mehr Bewohner!

  • Beppi Hermi sagt:

    Blocher will nicht die Schweiz der 60er und 70er Jahre zurück (das wäre auch aus vielfältigen Gründen nicht mehr möglich), er will eine rechtsnationale, ultrakonservative Schweiz.

  • Werner Boss sagt:

    Immer wieder kommen die Menschenrechte in die Diskussionen. Nicht umsonst,denn in jeder,auch der kleinsten Volksgemeinschaft, gibt es nicht nur Rechte. Es gibt auch Pflichten! Pflichte, besonders für die stärksten einer Gemeinschaft! Und was sehen wir da, was wir unterhalten müssen?Ich bin ein alter Mann und muss extra viele Steuern abdrücken für junge athletische Männer, welche Frau und Kinder verlassen haben um sich hier ein angenehmeres Leben einzurichten. Und mit denen soll ich Mitleid empfinden? Das ist was für dumme!

    • Anh Toàn sagt:

      Sie sind ein alter reicher, sonst müssten Sie nicht so viel Steuern „abdrücken“ und verbitterter Mann, dafür können diese jungen Männer nichts, das ist alleine Ihr Problem. Ich beklage mich auch nicht, Ihre Krankenkasse und AHV und PK Umwandlungssatz subventionieren zu müssen, obwohl ich als Familienvater vermutlich ärmer bin als Sie.

      Geniessen Sie es, solange Sie viel Steuern zahlen müssen, geht es Ihnen gut, Sie müssten es nur erkennen.

      • Werner Boss sagt:

        Anh Toa`n, habe ich etwas von einem Einheimischen geschrieben? Kein Wort! Also Maul zu und schauen Sie zu Ihrer Familie.

        • Anh Toàn sagt:

          Meine Frau ist keine „Einheimische“, die Kinder „halb-halb“, darf ich dennoch zu denen schauen?

  • Johannes Fischer sagt:

    Schon im Wort das „Altbewährte“ steckt die Wahrheit: Es hat sich bewährt. In der Mehrzahl geht es um Grundsätzliches. Sehr oft von der Natur vorbestimmt, dem auch das Gesellschaftliche unterworfen ist. Also, bleiben wir beim Bewährten und schaffen das Nichtbewährte ab oder gar nie ein.

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