7 schreckliche AHV-Floskeln

Diese welschen Demonstranten kommen ohne PR-Floskel aus. Foto: Laurent Gillieron (Keystone)

In einem Abstimmungskampf fliegen nicht nur Argumente hin und her, sondern auch Floskeln, Worthülsen und Nebelpetarden. Im Streit um die Altersvorsorge 2020 kommt da schon einiges zusammen, obschon es noch 72 Tage bis zur Abstimmung sind. Wir sehen uns daher veranlasst, eine schwarze Liste von Begriffen zu präsentieren, die wir in den nächsten zweieinhalb Monaten nicht mehr lesen und hören wollen – danke fürs Berücksichtigen, liebe Kampagnenleiter!

  • «Zückerchen»: Die rechten Gegner der Reform bezeichnen so den AHV-Zuschlag von 70 Franken, mit dem die Rentensenkung in der zweiten Säule teilweise ausgeglichen werden soll. Es mag Argumente gegen einen Ausbau der AHV geben. Wer aber die Rentenansprüche der Versicherten zur Süssigkeit degradiert, verrät ein herablassendes Denken. Er erklärt damit die Ausgleichszahlungen, ja indirekt die Zahlungen aus dem Solidarwerk AHV überhaupt, zum politischen Gnadenakt. Man gibt dem Rentner, so wie die Mutter dem quengelnden Kind gibt, das nach Naschwerk verlangt.
  • «Bittere Pillen» und «Kröten»: Die Gegenstücke zum «Zückerchen» und die Floskelklassiker überhaupt: Nur mit ihrer metaphorischen Hilfe scheint es die Linke zu schaffen, das Frauenrentenalter 65 und den tieferen Umwandlungssatz zu schlucken. In ihrer Abgegriffenheit verursachen die Begriffe dennoch Schluckauf.
  • «Zwei-Klassen-AHV»: Sie entstehe durch den 70-Franken-Zustupf, der nur an Neurentner gehe, monieren FDP und Wirtschaftsverbände. Dabei haben die bereits Pensionierten keinerlei Rentenkürzungen zu gewärtigen, und sie konnten ihr Altersguthaben zu weitaus besseren Bedingungen aufbauen, als es die jetzigen Jungen können. Zwei-Klassen-AHV? Es wäre dringend zu klären, wer da eigentlich in der ersten Klasse sitzt.
  • «Bescheidene Erhöhung»: Es ist fraglos nötig, die Mehrwertsteuer zu erhöhen, damit die AHV zahlungsfähig bleibt. Die Angewohnheit der SP, den Griff in private Portemonnaies als «bescheiden» zu verniedlichen, nervt trotzdem.
  • «Entpolitisieren»: Wirtschaftsliberale fordern das. Gemeint ist: Rentenalter, Umwandlungssatz und Mindestverzinsung sollen dem Zugriff der Stimmbürger entzogen und an technische Parameter wie Lebenserwartung und Zinsumfeld gekoppelt werden. Eigentlich gemeint ist: Die Renten sollen sinken, und zwar automatisch. Wer das will, betreibt Politik, auch wenn er sich auf die vermeintliche Objektivität mathematischer Formeln beruft.
  • «Koordinationsabzug»: Der Fremdling in dieser Liste: Keine PR-Floskel, trotzdem wollen wir ihn nicht mehr sehen. Er liest sich so hässlich, dass man fast instinktiv zur Ansicht neigt, ihn nicht verstehen zu können. (Es geht um den Betrag, der vom Gehalt abgezogen wird, um die versicherte Lohnsumme zu errechnen.)
  • «Ungeborene»: Man mache sich nichts vor: Bei der Altersvorsorge geht es auch um Verteilkampf. Die AHV kostet die Wohlhabenden vergleichsweise viel und bringt ihnen vergleichsweise wenig. Man darf für deren Interessen kämpfen. Aber dann schiebe man nicht ständig das Wohl «unserer Kinder und Ungeborenen» vor, die ein AHV-Ausbau ganz furchtbar belaste. Viele noch Ungeborene werden eine starke AHV dereinst nötiger haben als ihre selbst ernannten Advokaten aus dem jetzigen Abstimmungskampf.

55 Kommentare zu «7 schreckliche AHV-Floskeln»

  • Franz Süss sagt:

    Wow – das ist mal ein Artikel, der durch und durch Freude macht!
    Einziger Makel ist die Begrenzung auf 7 Floskeln – es gäbe da noch mehr von dieser Sorte…

    • Elisabeth sagt:

      Mich ärgert am meisten, dass die Parlamentarier davon sprechen, die lächerlichen Fr. 70.– würden den extrem heruntergesetzten Umwandlungssatz sozusagen aufheben. Die lügen wissentlich wie gedruckt. Es soll wirklich wie ein Zückerchen wirken, und es werden viele darauf reinfallen. Wieviel sie wirklich verlieren, sollten die sich von einem Treuhänder ausrechnen lassen. Wetten, dass die dann nicht mehr dafür sind. Das eine Arbeitsjahr mehr für uns Frauen finde ich ok, denn wir wollen ja immer die gleichen Rechte und Pflichten wie die Männer. Der Umwandlungssatz darf nicht angegriffen werden, zumal kürzlich bekannt wurde, dass es den PK noch nie! so gut ging, wie jetzt. Zudem, wo ist das üppige Geld, das sie vorher eingenommen haben? Alles bei den Kader versandet. Für ich ist es klar: nein!

      • Monique sagt:

        Elisabeth: Die 70 Fr. resp. 840 Franken im Jahr sind genau der Unterschied den die Senkung von 6.8 auf 6% von einem durchschnittllichen PK Vermögen der Aktiven ausmacht (420 Mrd auf 4 Mio aktive Versicherte = 105’000 Fr.)
        Da einige viel mehr haben, werden noch viel mehr Menschen weniger als 105’000 PK Vermögen haben und von den eben nicht „lächerlichen“ Fr. 70 sogar noch etwas mehr bekommen!

  • Peter Frick sagt:

    Dieser Sammlung von Propagandasprüchen kann ich voll zustimmen. Sie sind leicht zu widerlegen. Leider wird das viel zu wenig getan.

    • Pjotr Müller sagt:

      Wie recht Sie haben. Abstimmungen werden leider nicht mit Fakten, sondern mit Propagandasprüchen gewonnen.
      Darum finde ich es auch legitim, Entscheide des Volkes mit einem Fragezeichen zu versehen.

  • widmer sagt:

    Sehr geehrter Herr Renz
    Endlich mal jemand, der das Kind kristallklar beim Namen nennt.
    Alle stimmberechtigten sollten den ganzen Artikel zehnmal lessen, bevor sie den Stimmzettel abgeben.
    Wie ich stimmen werde, weiss ich noch nicht. Die AHV mag bei der Einführung und für die damaligen Verhältnisse gut gewesen sein. Ich denke aber, dass mit der Globalisierung das ganze System überdacht werden muss. Das was jetzt betrieben wird ist Pflästerlipolitik und Salamitaktik.
    Wenn diese Initiative nicht angenommen wird, heisst das, es muss ein neues Konzept „erfunden“ werden. Genau wie mit der KK. Leider wird der Solidaritätsgedanke immer mehr missbraucht und das gefällt mir nicht.
    Die „ich-hol-mir-so-viel-wie-es-geht-Mentalität ist der Tod der Solidarität und mittlerweile gang und gäbe.

    • Conte Roberto sagt:

      … und zudem sind Diejenigen im Bundeshaus welche solche Sprüche klopfen genau Diejenigen, welche sich ein „sogenanntes Recht“ auf eine gesicherte Rente nach ihrem Ablaufdatum sei es weil sie rausfliegen oder aus Altersgründen abtreten, festharren. Sie, die für Politik für das Volk und Vaterland „eingestanden und gekämpft“ haben, verdienen doch diesen würdigen mit Speck und Marmelade gedeckten Tisch. Ach noch was, in der Amtszeit haben diese sogenannten Volksparlamentarier noch richtig schön Kasse bei ihrer Lobby gemacht. Darum liebe Leute ein NEIN in die Urne und das Lobbyparlament abwählen.

  • seebueb sagt:

    Voll ins Schwarze getroffen. Danke!

  • Knaus Karl sagt:

    Praktisch alles fauler Zauber. Dieser Blog ist gerade voll von Propagandasprüchen! Die Pro-Argumente sind nicht stichhaltig bzw. genügen nicht, um zu überzeugen. Das wichtigste sind aber langfristig die riesige inskünftige Zahlungsverpflichtung und die Belastung der jungen Generation, die das grossenteils – durch höhere Beträge oder höhere Steuern – zahlen soll!

  • Rolf Zach sagt:

    Die Leute, die ab 2019 in die AHV kommen, können sich leicht ausrechnen, was die 70 Franken für ihre persönliche AHV bringt. Es ist vor allem eine merkliche Verbesserung, derjenigen Rentner, die nicht eine Maximum Einzel-Rente haben von 28,200 Franken pro Jahr, sondern nur die Minimal-Rente von 14,100. Hat jemand eine AHV Rente von 18’000 und viele haben nicht das Maximum, so bekommt er immerhin Franken 8’400 gleichviel wie der für 28’200. Jeder, der dem nicht zustimmt ist, mit Verlaub gesagt, beschränkt oder sehr, sehr reich.
    Den alle werden an der Zweiten Säule verlieren, außer diejenigen, die die Zweite Säule jetzt beziehen. Aber bei den privaten Pensionskassen kann es durchaus sein, dass auch bei den jetzigen Rentnern abgebaut wird. Georg Fischer lässt grüssen.

    • Felix Marti sagt:

      Wie kommen Sie denn auf die 8’400 Franken? Auch anderes ist falsch in Ihrem Kommentar: Wer keine 2. Säule hat, gehört zu den Verlierern, wenn er bereits AHV bezieht. Also Selbständige und Frauen. Die bezahlen höhere MWST und höhere AHV-Beiträge, wenn sie noch erwerbstätig sind. Erhalten aber keinen Rappen mehr Rente. – Der Autor macht einfach Propaganda für die Vorlage. Die Floskeln der Befürworter blendet er aus.

      • Rolf Zach sagt:

        Herr Marti, es tut mir leid, Sie haben recht, es sind Franken 840.–, ich habe eine Null zuviel aufgeschrieben, so etwas darf nicht passieren.
        Ich bleibe aber bei meiner grundsätzlichen Aussage, auch wenn ich als Senior davon nicht profitieren werde. Abgesehen davon, finde ich es richtig, dass Leute, die mit mehr als 65 Jahren noch arbeiten, AHV Beiträge auf ihr Einkommen zahlen müssen. Ich weiß, noch vor 35 Jahren war dies anders, Senioren zahlten keine AHV-Beiträge für ihr Erwerbseinkommen und ein Grundbeitrag ist nach wie vor davon ausgenommen (Franken 1,400 pro Monat). Meine verstorbene Mutter hat noch im Senioren-Alter gearbeitet. Gestört hat es sie, dass dies nicht an ihre niedrige Rente angerechnet wurde. Man sollte dies berücksichtigen.

  • Bruno Zoller sagt:

    Es ist mir nicht ganz klar, Herr Renz, wie Sie dazukommen, uns Stimmbürgern vorschreiben zu wollen, welche Worte wir zur AHV-Reform benützen dürfen und welche nicht. Ich kann Ihnen noch einen Begriff liefern, den Sie aber nicht erwähnt haben, nämlich: „faules Ei“. Das ist es nämlich, was sich die Linke mit den 70 Franken in den Abstimmungskorb gelegt hat. Selbständige und Bauern haben in der Regel keine 2. Säule. Diese Rentner haben 44 Jahre lang gleich viel AHV bezahlt, wie Ihre „Neurentner“. Dafür kriegen Sie in Zukunft Fr. 70.– pro Monat weniger AHV-Rente als andere AHV-Pflichtige! Deshalb ist es mir unerklärlich, wie sich Markus Ritter und sein Bauernveband zu dem faulen Ei in den Abstimmungskorb legen konnten. AHV-Reform: Nein!

    • Hans Hasler sagt:

      Wieso sollten Selbständige weniger AHV erhalten? Das stimmt doch gar nicht! Verwechseln Sie hier 1. mit 2. Säule?

    • Hanspeter Müller sagt:

      Erstens stimmt nicht, dass jene ohne 2. Säule weniger AHV bekommen als jene mit. Im Gegenteil bekommen die eigentich mehr, weil die 70 Franken ja den ersatz sind für die sinkenden Renten aus der 2. Säule und damit für jene ohne 2. Säule eigentlich ein Plus sind. Und zweitens haben jene mit 2. Säule ihr Arbeitsleben lang gespart, da gibt es für die selbständig Erwerbenden nichts zu neiden. Die könnten das nämlich auch, wenn sie denn wollten. Ist in keiner Art und Weise verboten, das Geld nicht zu verjubeln in jungen Jahren.

  • sepp z. sagt:

    Man könnte das Frauenrentenalter 65 auch mit dem positiven Begriff ‚Gleichstellung‘ anpreisen. Wie kann Gleichstellung eine zu schluckende Kröte sein? Für jene die es mit Gleichstellung tatsächlich ernst meinen?

    • Hanspeter Müller sagt:

      Es wäre keine Kröte wenn das Wort Gleichstellung nicht nur immer bei den Pflichten ins Feld geführt würde und von den gleichen Politikern auch dann mal gebraucht würde wenn es um gleiche Löhne und gleiche Karrierechancen geht.

  • Basso sagt:

    …ausser der Koordinationsabzug, der dient nämlich ursprünglich dazu dasselbe Gehalt in der zweiten Säule nicht zweimal zu versichern. In der ersten UND der zweiten Säule. Ausserdem wäre es schon seit Ewigkeiten möglich, einen Sparplan in der zweiten Säule anzulegen, der diesen Koordinationsabzug weglässt.
    Aber Diskussionen um die zweite Säule haben bis weit in „hohe“ politische Kreise noch nie mit Sachkenntnis geglänzt.
    Schönes Wochennende

  • Phonthip Namkaew sagt:

    Weitere AHV-Floskeln:

    Rentenklau
    Neoliberalismus

  • Roman Wyss sagt:

    Der Kommentar zu den Ungeborenen ist leider komplett unsinnig. Eben werden die Ungeboreren dereinst eine starke AHV brauchen. Wenn wir den Babyboomer-Rentnern aber zu viel zahlen, wird die AHV in 70 Jahren (tatsächlich sogar schon in 20-30) nicht nur nicht mehr „stark“ sein, sondern nicht mehr existieren. Das Gleichstellen von „mehr AHV auszahlen“ mit „starker AHV“ ist kreuzfalsch, die beiden Begriffe sind ein Gegensatz. Die AHV kann nur überleben, wenn der demografische Imperativ endlich ernst genommen wird. Auch ist die AHV in der Realität der nächsten Jahre kein Kampf von wohlhabend vs. weniger wohlhabend wie von Herrn Renz behauptet, sondern ein Kampf der Generationen – wir Millennials und die Gen-X sollen der (wohlhabenden!) Babyboomer-Generation ihre 20+ Jahre Rente versüssen.

  • thomas meiner sagt:

    Guter Artikel!
    Interessant wäre mal eine Beitrag über die Grundlagen der AHV in der Verfassung. Da tun sich nämlich abgrundtiefe Gräben auf. Artikel 111 umzusetzen und Artikel 112 nicht, macht einfach keinen Sinn. Das wäre ein Thema dem der Tagi einmal eine Serie widmen könnte.

  • Roman Günter sagt:

    Die Floskeln haben ihren eigenen Markt. Je weniger nachgedacht werden soll, desto mehr Floskeln werden verwendet. Besser wäre, wir stellten die Floskeln nicht auf die schwarze Liste, sondern erstellten einen Floskel-Index, um den ideologischen Faktor in Abstimmungen zu ermitteln. Je höher der Wert, desto geringer der Realitätsbezug.

  • Josef Marti sagt:

    Es ist ja sonnenklar dass die Bürgerlichen einen Demokratieabbau anpeilen, dann können sie weiterhin ihre Steuerpolitik der weiteren planmässigen Schwächung der AHV (USR II) betreiben und die Interessen der Privatassekuranz fördern. Es ist der einzige Weg, diesen unglaublichen Betriebsunfall von 1948 einigermassen zu korrigieren.

    • Kramer Jörg sagt:

      Welches soll der einzige Weg sein? Der Demokratieabbau? Oder versteckt sich hinter den verklausulierten Sätzen eine Frustmeinung, die AHV sei ein Betriebsunfall gewesen? Millionen von Rentnern konnten seither dank der AHV auf ein kleines Einkommen zurückgreifen. Das sie bei Privatassekurranz nie hätten erreichen können. Also falsch war und ist die AHV nicht. Aber die vorliegende sog. Reform ist weit gefehlt. Die Vorsorge müsste dringend auf eine neue Basis gestellt werden, dsmit sie auch weiteren Generationen nützt. Sonst ist bald Ende der Stange. Und dann helfen solche lächerlichen „Reförmchen“ nichts mehr.

    • Hanspeter Müller sagt:

      Stimmt. Die SVP (damals BGB) und auch Teile des Freisinns waren schon 1848 gegen die Einführung der AHV. Den Vielverdienern war schon damals das eigene Portemonnaie viel wichtiger als die Solidarität und den Zusammenhalt der Schweiz.

  • Leo Huwyler sagt:

    Man kann auch den negativ konnotierten Begriff „Giesskannenprinzip“ im Zusammenhang mit der AHV dazuzählen. Das Prinzip ist in dieser Säule der Vorsorge gewollt. Wahrscheinlich stören sich die Kritiker, die den Begriff verwenden, mehr am Ein- als am Auszahlungsmodus der AHV oder haben das System nicht verstanden.

  • Sus Grubenmann sagt:

    Was in all den Diskussionen nie erwähnt wird : erst ab 1985 gilt in der Schweiz das Pensionskassen-Obligatorium. Erst Arbeitnehmer, die im Jahr mehr als 16’500 Franken verdienten, mussten versichert werden, hatten auch weiterhin nur die AHV als Vorsorge. Auch wurde bei einem Stellenwechsel früher nur der Arbeitnehmerbeitrag an die nächste Pensionskasse überwiesen, ebenso beim Wechsel in die Selbständigkeit. So gesehen gibt es eine 3-Klassen AHV! Es überrascht mich immer wieder wie schnell solche Tatsachen vegessen gehen!

  • Kurt Leutenegger sagt:

    Hört doch auf mit diesen Ablenkungsmanövern. Die AHV wie ein Teil des Steuerrechts ist nicht mehr Zeitgemäss und müsste komplett umgestaltet werden, denn sie stammen noch aus der Zeit des Konkubinatsverbots als zusammenlebende Paare noch von der Sittenpolizei besucht wurden.
    AHV Renten max 2017
    Verheiratete Paare 42300Fr./Jahr. /. Zusammenlebendes Paar 56400 Fr.
    Bei den Steuern
    Verheiratete Paare werden die Gehälter addiert = die Steuerprogression
    Zusammenlebende Paare werden Einzel besteuert.
    Liebe Jungen heiratet nicht mehr, der Staat greift euch viel weniger in die Taschen und schlussendlich bekommt ihr erst noch das „Zückerchen“ durch eine 14300 Fr. höhere Rente.

    • Hans Hasler sagt:

      Ach, immer die selben Klagen. Aber wenn es dann darum geht die Gehälter verheirateter Paare NICHT zu addieren sondern einzeln zu besteuern, dann wird dies doch abgelehnt.
      Faktisch würde die AHV bei einem Systemwechsel, wo die Renten nur denen ausgezahlt werden, die einbezahlt haben aber dann voll deutlich günstiger weggkommen als dies jetzt der Fall ist. Es gibt wesentlich mehr Paare, die einen Ehebonus erhalten, als solche mit Ehestraffe.

      • Kurt Leutenegger sagt:

        Herr Hasler welcher Ehebonus, klären Sie uns auf.
        Meinen sie die Ergänzungsleistung? Die wird dem Kanton belastet.

        • Elke O. sagt:

          Könnte es sein, dass mit Ehebonus der Steuertarif gemeint ist, denn dieser ist für Singles, auch zusammenlebende, deutlich ungünstiger…..?

        • Hanspeter Müller sagt:

          Nein, mit Ehebonus ist gemeint, dass in einem Einverdienerhaushalt mit genügend Lohn oder bei Mitarbeit im eigenen Betrieb nur einer AHV einzahlt und dann aber eine ganze Ehepaarrente ausbezahlt wird.

  • Mark Rohner sagt:

    Eigentlich sollte der Artikel nicht nötig sein. Aber in der zunehmenden Schlagwort und -abtausch Demokratie kommen solche Ausdrücke immer mehr. Als Stimmbürger wünsche ich mir auch von den Parteien und den Medien nüchtern formulierte Argumente und Positionen, bin ich doch Entscheidträger und nicht propagandistisch- emotional zu bearbeitendes Subjekt. Ansonsten geht unsere Demokratie in eine fragwürdige Richtung, wie sie in anderen Ländern bedauerlicherweise auch zunimmt.

  • petra blum sagt:

    Die Reform ist jugend- frauen- und altersfeindlich… einen Kompromiss darin zu sehen, ist mehr als hanebüchen.

  • Thomas Hanhart sagt:

    Bürgerliche die dem Stimmbürger die Mitsprache bei der Rentengestaltung entziehen wollen, sind keine Demokraten. Gesellschafts- und Sozialpolitik ist keine Aufgabe für sparwütige Krämer sondern eine zentrale Verantwortung des Souveräns. Und der ist bei uns immer noch das Volk und wird es (hoffentlich) immer bleiben!

    • Roman Günter sagt:

      Die politische Mitsprache hat einen Haken, Herr Hanhart. Es ist der Unterschied zwischen wollen und können. Man will etwas haben, kann es aber nicht bezahlen. In solchen Situationen hilft Arithmetik manchmal einfach besser.

  • Hanibal sagt:

    AHV ist eine Versicherung und die 2 Saeule ist eine ganz andere Versicherung! Zweite Saeule Abzocke (unter Versicherungen und Beamten) an den Boersen und der Verlust mit AHV Erhoehung kompensieren… ist kriminell

    • Hilarius sagt:

      Definition einer Versicherung:
      Die Prämien stehen in Relation zu dem
      versicherten Risiko.
      Bei der AHV sind die Beitragssätze für Einkommen über Fr. 84’000 nichts anderes als eine Reichtums-steuer.

  • Florian Müller sagt:

    Danke. Guter Journalismus.

  • Beobachter sagt:

    Hätte es auch lieber der allgemeine Schweizer Souverän wäre souveräner im Bild bei Politik und Istzuständen. Bleibt aber Illusion, vermute ich. Die AHV Revision sollte angenommen werden. Jedoch denke ich auch, dass damit die Baustelle Altersversorgung noch längst nicht abgeschlossen ist. Befürchte, dass da grundsätzlichere Veränderungen benötigt werden. Pflästerli (vielleicht auch ein Wort für Sie Herr Renz, um genauer zu positionieren) helfen vorübergehend.

  • Bruno sagt:

    Was ich bis heute nicht weiss : Erhöht sich die maximal Rente um 70 Franken oder wird jede individuelle Rente fix um 70 Franken erhöht ?

    • Sabine Glaus sagt:

      Diese Unklarheit ist doch beabsichtigt von Berset und seinen Unterstützern aus SP, Grün“liberalen“, CVP, dem „Blick“ und dem „Tagi“. Man wird es vermutlich erst nach der Abstimmung erfahren. Am liebsten hätten sie verschwiegen, dass die 70 (?) Fr. nur für Neurentner sind.

    • Benno Dominik Vogler sagt:

      Auch erscheint mir ein Betrag „X“ für die AHV nicht geeignet (ist evtl. bereits umgerechnet, im Sinne man rechne zuerst den finanzierbaren, zusätzlichen Aufwand aus = so viel Promille/Prozent). Verzerrung bez. allfälliger, zweijährlicher Teuerungsanpassung.
      Ich meine, dass es prinzipiell in Prozent bestimmt werden sollte.

    • Hanspeter Müller sagt:

      Jede individuelle neue Rente wird um 70 Franken erhöht. Die Erhöhung ist also nicht nach Höhe der Rente abgestuft, sondern für alle gleich. Damit bekommen die tiefen Renten anteilsmässig mehr, was durchaus gewollt ist im Sinne der Solidarität.

  • Mario Simon sagt:

    Egal welche Schlagworte, es ist und bleibt ein nicht zu Durchblickendes Stück Hackfleisch wo keiner weiss was drin ist. Somit nein.

  • Stephan sagt:

    Also ich denke Entpolitisiert sollten va Mindestverzinsung und Umwandlungssatz werden. Verstehe nicht was daran eine Floskel sein soll. Das Rentenalter wird politisch bestimmt (wir entscheiden wie lange wir arbeiten wollen), daraus ergibt sich der Umwandlungssatz. Wird der Satz zu hoch angestzt, nimmt man mehr Geld aus dem Fonds als man angespart hat, Geld, das dann den Jungen fehlt.

  • Dorette Kaufmann sagt:

    Mit Worten kann man bekanntlich viele Sachverhalte inhaltlich verzerren. Herzlichen Dank an Fabian Renz, dass er den Schön- und Falsch-Sprech vieler Manipulatoren entlarvt hat. Der Text sollte den Abstimmungsunterlagen beigelegt werden.

  • Jörg Kramer sagt:

    Bei all dem wird übersehen, dass es sich bei der Vorlage um gar keine Reform handelt. Eine wirkliche Reform wäre ein tragbares Konzept für die nächsten 20-30 Jahre. So wie damals 1947 die AHV ein neues Konzept war. Herr Berset hatte vollmundig zu Beginn seiner Amtszeit von einer grundlegenden Reform des Renten- und Gesundheitswesens gesprochen. Heraus gekommen ist eine „Grille“. Denn der sprichwörtliche Berg hat nicht einmal eine Maus geboren. Es wurde seit 1975 wieder eine Chance zu etwas Konstruktivem vertan. Vergleicht man die Silhouette der demografischen Zusammensetzung von 1947, 2017 und wahrscheinlich 2037. So stellte 1947 eine stämmige Tanne dar. 2017 ein kronenlastiger Buchs mit dünnem Stämmchen. Und im Jahr 2037 wird der Baum umgefallen sein. Fazit: Nach uns, die Sintflut.

  • werner boss sagt:

    Was ich nie mehr hören oder lesen möchte vor einer AHV-Abstimmung ist die weit verbreitete Meinung, dass die heutigen Jungen nur bezahlen und nie selber AHV beziehen würden! Ich habe tatsächlich noch einbezahlt, als es noch Rentner gab, die AHV erhielten, selber aber keinen Rappen einbezahlt hatten! Könnten die Leute besser mit dem Geld umgehen, wäre für die Altersvorsorge mehr als genug Geld da. Wer sagt denn, dass man an jedem freien Tag herumfahren, jedes Jahr mehrmals in die Ferien fahren oder fliegen,an jedem Anlass dabei sein muss? Ich habe unsere Gesellschaft noch nie so egoistisch, verlogen und selbstsüchtig empfunden wie heute. Wir sägen uns die eigenen Lebensgrundlagen ab. GUT STAU AM GOTTHARD!

    • Kramer Jörg sagt:

      Platitüden werden bekanntlich bei allen Vorlagen verwendet, um dem Gegner eins auszuwischen # Im Jahr der AHV-Einführung waren meine Eltern 20 Jahre alt. Mein Vater ist mit 54 Jahren gestorben. Meine Mutter mit 59 Jahren. Ihre AHV-Beiträge sind in die Solidarität geflossen. Wir Kinder mussten unter Entbehrung dieses Beitrages aufwachsen und hatten am Schluss gar nichts davon. Es geht mir nicht um die Entbehrung, denn dies war eine „Lebenslehre“, sondern darum, wie heutige Rentner frech angeprangert werden, sie lebten im Speck. Im Verhältnis zum damaligen Nettolohn fielen 6,2% schon ins Gewicht. Bei den heutigen mittleren und höheren Löhnen dürfte der Abgabe-Prozentsatz deutlich höher sein, um ein ähnliches Verhältnis zu schaffen. Da gäbe es Einiges zu überdenken, um besser abzuschneiden.

  • Unterschiede sagt:

    Die angestrebte Gerechtigkeit und Funktionalität mit der AHV ist immer wieder spannend und absurd lustig. Oft hörte ich schon von logisch verständlich besorgten „Arbeitern und Bürgern“ betreffend der künftigen Auszahlung dieser Renten, obschon nicht wenige selber noch Land und Immobilien Inhaber sind. Da kommen mir die Tränen vor Wut als aus scheinheiligem Mitgefühl um Existenzängste.

    • werner boss sagt:

      Liegen die “ Unterschiede “ vielleicht darin, dass es Stimmbürgerinnen und Stimmbürger gibt, welche entweder nach dem Sinn der Gerechtigkeit, oder aber nur nach ganz eigenen Interessen abstimmen? So gesehen,ist Ihre Wut etwas fehl am Platze, finde ich!

  • Benno Dominik Vogler sagt:

    Nur beschränkt „AHV-Floskel /-Propaganda“.
    1. Die AHV, in Bezug zu allfälligen SNB-Ausschüttungen, als fiktiven Kanton deklarieren.
    2. Die AHV-Kantonsgewichtung entspricht dem 4-fachen Kantonsdurchschnitt. (AHV repräsentiert quasi den 27.- bis 30. Kanton)

    Den übrigen Kantonen entginge etwas Geld.
    Der AHV brächte es wenigstens ein beachtliches, milderndes „Taschengeld“ 🙂

  • Stefan Meinhard sagt:

    ich hätte noch 2 weitere Floskeln:
    – Generationensolidarität
    – Gleichberechtigung

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