Ein Chaos, wo es keines geben dürfte

Was passiert mit den erfassten Daten wirklich? Eine Überwachungskamera filmt einen Passanten. Foto: Lino Mirgeler (Keystone)
Man mag von Datenschutz halten, was man will. Man mag ihn als «Täterschutz» kritisieren oder ihn als Menschenrecht preisen. Folgendes dürfte jedoch als ausgemacht gelten: Die erfassten Daten müssen der Wahrheit entsprechen. Weiter sind gelöschte Daten von Recht anwendenden Behörden auch als gelöscht zu betrachten. Und schliesslich kann es nicht von Letzteren abhängen, ob der Datenschutz Beachtung findet oder eben nicht. Auch wer das Recht durchzusetzen hat, ist ans Recht gebunden. Das zeichnet den Rechtsstaat aus.
Vor einigen Jahren verhaftete die Zürcher Polizei frühmorgens eine junge Frau unter dem Verdacht, sie habe eine Post überfallen. Schon nach kurzer Zeit stellte sich heraus, dass die Frau, eine ETH-Wissenschaftlerin, mit dem Raub nichts zu tun hatte. Eine blaue Windjacke führte zu der Verwechslung. Etwas später, als die Frau einen Strafregisterauszug benötigte, fand sich darin der Eintrag wegen der Verhaftung, was bei einem Arbeitgeber oder Vermieter nicht gerade Begeisterung auslösen dürfte.
Daten müssen kontinuierlich gepflegt werden
Im Kantonsrat wurde daraufhin die Forderung erhoben, solche Einträge seien zu löschen, wenn sie sich als gegenstandslos herausstellten. Dagegen erhoben die Strafverfolgungsbehörden den Einwand, die Bewahrung solcher Daten sei für die spätere Rekonstruktion eines Falles unerlässlich. Ein klassischer Interessenkonflikt, dem durch die kontinuierliche Pflege der Daten abgeholfen werden kann. Der Eintrag, man sei verhaftet worden, ist zwar ärgerlich, aber unproblematisch, wenn ihm die Anmerkung folgt, es habe sich um einen Irrtum gehandelt, und man sei vollkommen rehabilitiert.
Was einfach und logisch tönt, ist in der Praxis kompliziert. Ja, manchmal kommt es sogar zu ungerechtfertigten Verurteilungen. Etwa wenn eine Staatsanwältin ihre politischen Reflexe nicht zu kontrollieren vermag. Genau das passierte dem engagierten Zürcher SVP-Kantonsrat Claudio Schmid, der einem Politiker der Grünliberalen vorgeworfen hatte, er sei vorbestraft. Tatsächlich wurde jener zwar rechtskräftig verurteilt, gilt aber im Sinne des Gesetzes nicht als vorbestraft. Auf diese rechtliche Spezialität aufmerksam gemacht, widerrief Schmid seine Aussage umgehend und entschuldigte sich bei seinem Kontrahenten.
Ein «bedauerlicher Einzelfall» oder mehr?
Eine Lappalie, möchte man meinen, wäre der Fall nicht bei Staatsanwältin Sabine Schwarzwälder gelandet, die im Strafregister Vostra in Erfahrung brachte, dass ihr Kollege Umberto Pajarola gegen Schmid bereits ein Verfahren eröffnet hatte wegen vermeintlicher Anstiftung zur Bankgeheimnisverletzung, die zur «Affäre Hildebrand» führte. Nun blieb allerdings von Pajarolas grossspurig im medialen Scheinwerferlicht angekündigten Untersuchungen nicht das Geringste übrig: Das Dossier wurde in andere Hände gegeben. Eine Verfahrenseinstellung folgte der nächsten. Und Schmid erhielt kein Urteil, sondern eine Entschädigung, deren Auszahlung sich allerdings erheblich verzögerte aufgrund «betriebsinterner Probleme», die das Vertrauen in den Apparat nicht gerade steigern.
Da jedoch der erwähnte Vostra-Eintrag sowie ein weiterer – sachfremder (!) – weder gelöscht noch korrigiert noch à jour gehalten wurden, berücksichtigte ihn die eifrige Staatsanwältin Schwarzwälder zu Schmids Ungunsten und verurteilte ihn zu einer Busse von 300 Franken.
Obwohl die entsprechende Verfügung inzwischen für null und nichtig erklärt wurde, wandte sich Schmid an den kantonalen Datenschutzbeauftragten Bruno Baeriswyl, der eine klare Verletzung datenschutzrechtlicher Bestimmungen konstatierte. Im Briefwechsel mit der Oberstaatsanwaltschaft gestand diese ihr Versagen zwar ein, sprach jedoch von einem bedauerlichen Einzelfall. Weitere Fälle, die in den vergangenen Wochen an Schmid herangetragen wurden, deuten auf etwas anderes hin.
9 Kommentare zu «Ein Chaos, wo es keines geben dürfte»
Ja gut, ganz vernünftige Grundsatzüberlegungen von Herrn Zanetti, denkt man erst. Bis man merkt, dass es ihm offenbar hauptsächlich darum geht, den Fall seines Busenfeundes Schmid ausführlich zu schildern und eine ihm zu linke Richterin anzuprangern. Schade!
Das finde ich nun gar nicht. Eine Verbesserung der Löschung von ungerechtfertigten Einträgen ist ein wichtiges Anliegen, und es spielt keine Rolle, ob es von einem SVP-Vertreter vertretern wird oder von einem linken Politiker. Zu bemerken ist
höchstens noch, dass die Verhaftung der ETH-Wissenschaftlerin natürlich nicht in einem für private Zwecke ausgestellten Strafregisterauszug aufgeführt war, dort finden sich nur unbedingte Veurteilungen und bedingte innerhalb der Bewährungsfrist.
Diese Probleme mit nicht aktuellen Daten liessen sich entschärfen, wenn grundsätzlich irgend ein Beschluss, Verfahren, Urteil zerst im Datenbestand nachgetragen würde und nur der Ausdruck im Dossier abgelegt wird. Bei einem Strafregisterauszug würden dann die als gelöscht markierten Einträge automatisch unterdrückt. Nachträgliche Mutation in einem System ist immer zu spät und häufig unvollständig nach der Devise, „Mutiert wird wenn die dringenden Fälle erledigt sind“. Für die Strafverfolgung oder Aufklärung von zusammenhängen wären die als gelöscht markierten Einträge ja immer noch vorhanden.
Dieses hier skiziertes Vorgehen ist sicher der Idealzustand, aber doch als Ziel anzustreben.
Geht es um die eigene Klientel und Steuerhinterziehungsverbrecher, so ist Datenschutz wohl kein Täterschutz.
Eintrag in das Strafregister bei einer Verhaftung? Das wird nicht stimmen, denn ins Strafregister werden doch nur Urteile eingetragen?!
Der Blogbeitrag von Zanetti (SVP) hat mit dem Thema Datenschutz wenig zu tun. Es geht hier in erster Linie darum, seinem SVP-Kompagnion zur Seite zu stehen und eine Staatsanwältin anzuschwärzen.
Warum gibt man solchen Mensche eine Stimme, um ihre persönlichen Fehden und poltischen Agenden auszutragen?
Bei jeder Verfahrenseröffnung wird im VOSTRA ein umfangreicher Eintrag gemacht. Mund das ist danach Schweizweit (Justiz) ersichtlich …
Ursprungsgedabke liegt bei vereinigungsprinzip von mehreren in der CH geführten Verfahren …
Genau so wie bei der Staatsanwältin steuern politische Reflexe die Kommentare von Herzog und Fässler obwohl der Datenschutzbeauftragte Schmid Recht gibt!
Dem sagt man „alternative Fakten“ verbreiten!
In Tat und Wahrheit wurde Schmid vom BEZIRKSGERICHT BÜLACH rechtskräftig wegen übler Nachrede verurteilt, nachdem er gegen den gleichlautenden Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Einsprache erhoben hat. Das Bezirksgericht hat ihm zwar die Busse erlassen, das von der Staatsanwältin verhängte relativ milde Strafmass (bedingte Geldstrafe) jedoch erhöht. Der entsprechende Eintrag im Strafregister ist somit definitiv.
Schmid hat übrigens nicht nur behauptet, sein Kontrahent gelte als vorbestraft, sondern auch, er sei wegen übler Nachrede verurteilt worden. Was halt beides nicht stimmte.
Wer andern eine Grube gräbt…
Wenn in einem Spital eine unfreundliche Diagnose im Schlussbericht steht, auch wenn sie sich als falsch erwiesen hat, verfolgt sie den Patienten weiterhin.Was einmal in den Daten drin ist, bleibt dort.Alles nachzzführen ist unmöglich.Da darf man sich keine Illusionen machen