Eine Reform für uns Frauen

Beschnittene Renten: Frauen trifft der Koordinationsabzug ungleich härter. Foto: iStock

Beschnittene Renten: Frauen trifft der Koordinationsabzug ungleich härter. Foto: iStock

Es ist unbestritten, dass wir für unsere Altersvorsorge eine Reform brauchen. Im Jahr 2030 wird die AHV ein jährliches Defizit von sieben Milliarden Franken aufweisen, die Pensionskassen erwirtschaften mit ihren Finanzanlagen schon heute immer niedrigere Renditen, mit denen sie immer länger Renten bezahlen müssen. Die Sicherstellung der Finanzierung der Altersvorsorge ist eines der wichtigsten innenpolitischen Ziele dieser Legislatur.

Problem Rentenlücke

Gerade aus Sicht der Frauen ist es zentral, dass diese Reform durchkommt. Denn viele Frauen sind im Alter von Armut betroffen, da sie im Gegensatz zu den Männern im Schnitt deutlich tiefere Renten beziehen.

Was sind die Gründe? Die meisten Frauen, die jetzt in Rente gehen, haben die traditionelle Aufgabenteilung gelebt, mehrheitlich unbezahlte Arbeit geleistet und damit eine sehr tiefe Lohnsumme im Leben erwirtschaftet. Dazu kommt, dass die meisten Frauen Teilzeit arbeiten und sich früher aus dem Erwerbsleben zurückziehen (im Schnitt mit 62,6 Jahren).

Wir werden nun im Parlament streiten, ob wir als Kompensation für den niedrigeren Umwandlungssatz bei den Pensionskassen eine Rentenerhöhung von 70 Franken wollen, wie das der Ständerat vorschlägt, oder die Abschaffung des Koordinationsabzuges und somit höhere Beiträge für die zweite Säule, wie das die nationalrätliche Kommission vorschlägt. Was ist für die Frauen die richtige Lösung?

Gleiches Rentenalter ist selbstverständlich

Linke Organisationen wollen die Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 Jahre mit der Lohngleichheit verknüpfen und sind nicht bereit, die Erhöhung des Rentenalters ohne Gegengeschäft zu akzeptieren. Für sie ist die Forderung nach einer Rentenerhöhung um 70 Franken zentral.

Für uns FDP-Frauen, als bürgerliche, liberale Frauenorganisation, ist das gleiche Rentenalter eine Selbstverständlichkeit. Wir sehen vor allem Handlungsbedarf bei den Teilzeitangestellten. Dort steht die Abschaffung des Koordinationsabzuges im Zentrum. Der Koordinationsabzug dient der Festlegung des versicherten Verdienstes in der zweiten Säule (BVG). Er beträgt aktuell CHF 24’675 oder 7/8 der max. AHV-Rente. Da die Höhe des Abzuges fix ist, fällt er bei tiefen Einkommen viel stärker ins Gewicht, was zu viel tieferen Renten führt. Rund 70 Prozent der Schweizer Frauen sind teilzeiterwerbstätig. Durch die komplette Streichung des Abzuges wären Teilzeitangestellte und Personen mit tiefen Einkommen in Zukunft besser in der obligatorischen beruflichen Vorsorge versichert. Frauenorganisationen aus allen politischen Lagern fordern dies seit langem. Hier muss jetzt endlich gehandelt werden.

Anreize sind entscheidend

Denn schlussendlich ist es eine Haltungsfrage: Wollen wir in der Schweiz die Anreize so setzen, dass sich die Erwerbstätigkeit für alle lohnt und erhöht wird? Oder wollen wir die Rente für alle unabhängig von ihrem Lebensentwurf erhöhen?

Für die FDP-Frauen, die sich für eine Gesellschaft auf Augenhöhe engagieren, ist es selbstverständlich, dass wir die Altersvorsorge so reformieren müssen, damit sich Erwerbstätigkeit lohnt. Ganz nach dem Motto «Leistung muss sich lohnen». Und wir wollen ein Sozialwerk, von dem auch die nächsten Generationen profitieren können. Aus diesem Grund unterstützen wir den Vorschlag des Nationalrates.

Wenn das Referendum, wie von linker Seite angekündigt, ergriffen wird, wird die Schweizer Stimmbevölkerung noch in diesem Jahr darüber entscheiden. Und dann wird es entscheidend sein, wie sich die Frauen zu dieser Reform stellen.

24 Kommentare zu «Eine Reform für uns Frauen»

  • Osterwalder sagt:

    Der 100- prozentige Koordinationsabzug ist Betrug an allen Teilzeit- Beschäftigten. Wieder einmal trifft dies vor allem Frauen, die oft auch (bei gleicher Arbeit) immer noch weniger verdienen wie Kollegen. Da erst der Lohn über dem Koordinationssatz (CHF 24’675) versichert ist und der Eintritt in eine Pensionskasse (2.Säule) erlaubt, werden 100 Prozent Stellen durch Arbeitgeber in Teilzeitstellen knapp unter dem Koordinationssatz aufgeteilt, um die Pensionsbeiträge zu sparen. So werden Frauen mehrfach diskriminiert und eine 2. Säule kann nicht angespart werden. Gut für die Wrtschaft, schlecht für die steuerzahlende Gesellschaft, die das oft auffangen muss. Wo bleibt da da die Gleichstellung und die Gerechtigkeit?

    • Denise sagt:

      Dann können Sie Fr. Fiala doch gerne bitten, im Rahmen der Einigungskonferenz den Koordinationsabzug zu streichen. Doch auf die automatische Erhöhung des Re-Alters unter Umgehung des Stimmbürgers, wie dies Fr. Fiala und der NR wünschen, wird Fr Fiala kaum verzichten wollen.

      • will williamson sagt:

        Sorry, Denise, die AHV mag nicht perfekt sein – welche Lösung ist das schon auf sehr lange Sicht – aber sie ist die grösste sozialpolitische Errungenschaft der letzten 100 Jahre. Übrigens eingeführt von FDP Bundesrat Walter Stampfli.

        • will williamson sagt:

          Sorry, Denise, mein Kommentar ist am falschen Ort reingerutscht. er gehört zu Werner Boss.

    • Blanche Wu sagt:

      Der Koordinationsabzug ist eben nicht 100%, sondern die 24375 CHF werden auf das Pensum gerechnet. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer PK.

      Natürlich ist ein Teilzeitler schlechter gestellt, aber er kriegt nicht den 100% Koordinationsabzug. Sondern bsp. 70% Koordinationsabzug (nach seinem Pensum).

      • Ulmer sagt:

        Der prozenturale Koordinationsabzug gemäss Anstellungsgrad ist leider bei den meisten PK’s erst bei Kaderlöhnen vorgesehen.Somit sind niedrigere Löhne meist dem 100% Abzug unterworfen.

    • Beatrice sagt:

      Ich bemühe mich seit Jahren um Teilzeit-Arbeit. Leider arbeite ich in einem Bereich, Pflege oder Kinder-Elternbereich, wo nur ein niedriges Lohnniveau herrscht und alle nur bereit sind, so viele Stunden zu vergeben, dass es nicht mal für die SUVA reicht! Warum ich nicht mehr arbeite: Die Belastung Arbeit zu Hause und seit Jahren Unterstützung der Eltern mir nicht mehr erlaubt! Von Pensionskasse kann ich nur träumen! Ich wäre schon um eine sichernde und vernünftige AHV froh!

  • werner boss sagt:

    Es ist nun mal so wie es ein Herr an der vergangenen Arenasendung versuchte zu erklären. Die AHV ist seit 1948 ein Flickwerk, an dem neue Basteleien so langsam den Verleider machen überhaupt noch abzustimmen! Wo sind da nun all die mit unseren Steuergeldern ausgebildeten Volkswirtschafter und Rechtsgelehrten welche etwas besseres zu Stande bringen als unsere Grossväter?

    • Beatrice sagt:

      Gebe Ihnen voll recht! Ich wundere mich auch! Schlussendlich fehlt es am Willen, wirklich ein tragbares, vernünftiges, sozial sicherndes, vor allem für die darauf Angewiesenen, Altersrenten so zu ändern, dass es für alle gerecht bleiben wird. Vor allem der Nationalrat gewichtet wieder einmal mehr die Wirtschaftsinteressen und die der sozial starken Partner viel zu hoch! Zum Bsp. könnte doch bei den reichern Leuten die 70Fr. per Steuern wieder abgezogen werden, wenn diese darauf verzichten wollen, bzw. das Geld nicht brauchen! Ich sehe das Problem nicht!

  • Denise sagt:

    Unglaublich, wie Fiala uns zu täuschen versucht. Das Modell des Nationalrats sieht vor: 1. eine Schwächung der AHV und eine Stärkung der spekulationsanfälligen Pensionskasse. 2. Eine automatische Erhöhung des Re-Alters auf 67 wird möglich (und höchst wahrscheinlich), ohne dass das Volk darüber entscheiden kann. Fr Fiala, wollen Sie uns wirklich so schamlos über den Tisch ziehen? Übrigens: Auch viele linke Frauen sind für Re-Alter 65 für beide Geschlechter. In der heutigen Zeit nichts als gerecht

  • Blanche Wu sagt:

    Jedoch erlebe ich einige Kunden die den Koordinationsabzug nach dem Pensum gewichtet und nicht bei jemandem mit 60% Pensum 24675 CHF abziehen, sondern Anteil Pensum natürlich. Also ist der Koordinationsabzug nicht absolut fix. Bitte klarere Angaben machen. Danke.

    Auszug aus dem Fragenkatalog der BVK, die Axa-Winterthur handhabt es ebenfalls so:
    Bei einer Beschäftigung von 100% entspricht der Koordinationsabzug 24‘675 CHF (Stand 2016). Bei einer Teilbeschäftigung wird der Koordinationsabzug entsprechend dem Beschäftigungsgrad angepasst.

    • will williamson sagt:

      Die sozialer eingestellten Firmen machen das so, Frau Wu, die passen den Koordinationsabzug dem Beschäftigungsgrad an.

    • Ulmer sagt:

      Sie scheinen sich nur mit der einen von Ihnen erwähnten Kasse auszukennen.Fakt ist:dass viele wenn nicht die meisten Kassen den prozenturalen Koordinationsabzug erst ab Kaderlöhnen versichern.In den allermeisten Frauenberufen sprechen wir ja nicht von Kaderlöhnen.Kleinere KMU’s haben auch kein Interesse an sozialverträglichen Koordinationsabzügen.Zudem kann ich mir bei Stellenantritt die Kasse ja nicht aussuchen.

  • Beat Stocker sagt:

    Dass die PK-Renten sinken ist eine Folge der sinkenden Performanz von Finanzanlagen und (leider) systembedingt. Dies nun mit einer Erhöhung der 1. Säule kompensieren zu wollen ist politischer Mischmasch (alles ausser Klarheit wie bei der Finanzierung der Strassen, wo die Benzinsteuer nur zu 1/3 in die Strassen selbst fliesst).
    Zudem wird erneut allen eine Rentenerhöhung gewährt, obwohl es ja Alters und Hinterbliebenen VERSICHERUNG heisst. Damit werden selbst Rentner mit einem 6-stelligen Einkommen aus 2. und dritter Säule bedient.
    Statt weiter Geld an nicht-Bedürftige zu verteilen wäre ein Schritt in die andere Richtung (für Reiche) und eine Aufhebung des Koordinationsabzuges sinnvoll.
    Ich bezahle meinen Reinigerinnen PK-Beiträge ab dem 1. Franken; in die PK oder auf’s 3a-Konto.

    • will williamson sagt:

      Lieber Herr Stocker, es war glaub BR Tschudi, der einmal angemerkt hat, die Reichen brauchten die AHV nicht, aber die AHV brauche die Reichen. Er hat das sicher beurteilen können.

    • Beatrice sagt:

      Dann gehören sie zu den faireren Arbeitgebern, Chapeau! Leider sind sie nicht die Mehrheit!

  • Dube sagt:

    Es kommt keine auf Idee „diese riese Bürokratische Führungssystem von diversen Pensionskassen und AHV Kassen zu ändern und verkleinern. Wieso soll Chef Pensionskasse 320 000CHF Lohn haben?. Nur Er / Sie kostet Versicherte bis 2030 über 4 Millionen CHF ???

  • Sportpapi sagt:

    Da werden Themen locker vermischt. Oder sollen wir gar von absichtlicher Täuschung sprechen?
    Die Abschaffung des Koordinationsabzugs ist eine gute Sache. Die SP ist dagegen?
    Die Kompensation der reduzierten Rente über eine Aufstockung der AHV ist zwar in der Sache nicht perfekt, aber pragmatisch. Sicher klüger als noch mehr Geld dahin zu geben, wo die Probleme ja vorhanden sind. Die SP ist sicherlich nicht dagegen.
    Die Erhöhung des Frauen-Rentenalters ist bei einigen Frauen umstritten, auch in der SP. Das ist leider so, auch wenn es der Sache eher schadet als nützt.
    Dass der Nationalrat mit seiner Variante aber eine Lösung für die Frauen präsentiert, ist sicherlich Unfug. Und der praktisch automatische Anstieg auf 67 mag zwar richtig sein, wird aber am Volk vorbei eingeführt.

  • Anna Xi sagt:

    Das Modell des NR taugt so wenig, wie dasjenige des Ständerats. Das Rentenalter 65 für beide Geschlechter ist okay. Man muss sich grundsätzlich mit den Sozialversicherungen auseinandersetzen. Aber dazu sind unsere Räte zu denkfaul und viel zu fantasielos. Auch fehlt es ihnen an Vorstellungsvermögen, sonst würden sie sich einmal mit der Arbeitswelt der Zukunft auseinandersetzen und mit einem Bürgergehalt, das nicht mehr von einem Direktor/CEO/Manager und einem Heer von Bürokraten mit fürstlichen Gehältern verwaltet werden muss, befassen. Und zwar ernsthaft. Nicht einfach, weil sie es witzig finden und sich darüber lustig machen können. Dazu aber müssten sie ihre Denkweise ändern..

    • Luka M. sagt:

      CHF 70.– als Trinkgeldli für die Generation, die für uns alle das erreicht haben, was wir heute vor uns sehen und auch das, was wir heute kaum noch verändern können. Lieber ein Referendum, denn Almosen von unseren NR, die gerade von uns allen ihre feudalen Löhne für ihre minimale Arbeit bekommen. Solange die Frau keinen 100% Lohn erhält und keine 70% Stelle findet kann von Gleichberechtigung nicht sprechen. Somit ist der Frau mit chf 70.– nicht geholfen . Es ist eine Schande
      dem Vorschlag zu zustimmen. Merkt man denn nicht wie viele AHV Rentner unser Land im AHV Alter verlassen um in Thailand oder in Deutschland zu leben? Wir zahlten die Kinderzulagen, weil wir voll arbeiteten. Der Höchstbetrag muss bei der AHV Rente erhöht werden und keine Almosen als Schenkung. NR Löhne halbieren.

  • Luka M. sagt:

    Ich muss mich korrigieren:
    Es soll heissen: Solange die Frau keinen 100% Lohn erhält und keine 70% Stelle findet kann von Gleichberechtigung nicht gesprochen werden. Die Frau wird somit immer die Benachteiligte bleiben. Wie soll denn so eine Person im Alter
    sich selber finanzieren? Die Schweiz verlassen oder ins soziale Desaster?
    Chf 70.–ist keine Lösung, wenn man genau rechnet, dass die chf 70.– nur eine verlogene Lösung ist.

  • Osterwalder sagt:

    Blanche Wu: Eine Firma k a n n, aber m u s s nicht, den Koordinationssatz anteilig für den PK- Eintritt festlegen. Mit der Aufteilung in Teilzeitstellen knapp unter dem Koordinatonssatz spart sie den Firmen-Pensionskassenbeitrag (war policy bei Swissair) und der Teilzeitler/in hat nicht einmal eine kleine 2. Säule. Frauen mit Kindern haben oft nicht die Wahl, eine solche Stelle abzulehnen. Deshalb sollte der Koordinationssatz abgeschafft werden oder anteilig des Pensums berechnet werden. Meiner Reinigungskraft bezahle ich anteilig PK-Beitrag, obwohl ich nicht müsste. Sie arbeitet an verschiedenen Orten und obwohl sie gesamthaft über den Koordinationssatz kommt, ist keine gesetzlich verpflichtende Abgabe (einzeln unter CHF 24’675 Koordinationssatz) für die 2. Säule vorgesehen, bleibt AHV.

  • Eveline Schneider sagt:

    Erhöhung Referenzalter Frauen 65 Jahre: Frau Fiala spricht u.a. Frauen im niedrigen Einkommensbereich an, die kurz vor der Pensionierung stehen. Sie schreibt, dass die meisten Frauen dieser Generation Teilzeit arbeiten und sich im Durchschnitt mit 62.6 Jahren aus dem Erwerbsleben zurückziehen. Hey, hier geht es um Jobs im niederen Einkommensbereich. Ich denke da gibt es viele Frauen, die ein höheres Pensum arbeiten möchten und eigentlich müssten, aber nicht können. Und ich bezweifle, dass Viele sich freiwillig mit 62,6 aus dem Erwerbsleben ziehen. Sie können sich dies schlicht finanziell gar nicht leisten, ausser sie haben einen finanzstarken Ehepartner. Gerade diese Frauen, ab Jg. 1954, werden, falls die Reform greift, ab 1.1.2018 länger auf die Rente warten. Jg. 1954 3 Mte., 1957 12 Mte.

  • Eveline Schneider sagt:

    Ich bin auch der Meinung, dass allmählich das Pensionsalter Frauen auf 65 Jahre angeglichen werden sollte, aber nicht unmittelbar ab Jahrgang 1954. Wieso werden hier keine Uebergangsjahrgänge definiert? Weil es die Frauen betrifft? Sollte AV2020 so greifen wie vorgesehen, wird es einige Frauen hart treffen (ich spreche von Niedriglöhnen). Und ich verstehe, wenn Frauengruppierungen ev. ins Referendum gehen. Wieso kann man hier nicht Jahrgänge 1961 definieren, diese Frauen hätten noch Zeit, sich auf die Aenderung umzustellen und zu planen.

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