Behördliches Jekami

Ob sie auch ihre Informationspolitik überdenken? Ueli Maurer und Simonetta Sommaruga am letzten Abstimmungssonntag. Foto: Keystone

Zum Schluss musste er noch etwas loswerden. Die bundesrätliche Medienkonferenz nach den Abstimmungen war die letzte, an der der langjährige Bundeshausjournalist Niklaus Ramseyer teilnahm. Das Abstimmungsbüchlein des Bundes sei in all den Jahren ein Ärgernis geblieben, sagte Ramseyer, ja es sei «Druckschrift gewordene Arroganz der Macht», weil die Behörden über Seiten hinweg ihre Sicht der Dinge ausbreiteten, den Gegnern aber kaum Platz einräumten.

Über die angemessene Anzahl Zeilen für die Opponenten einer Vorlage mag man sich streiten. Nach dem Debakel der USR III (wenn eine Vorlage, die von praktisch allen politischen Kräften als notwendig erachtet wird, nicht durchkommt, ist das ein Debakel) auf das Abstimmungsbüchlein zu zeigen, ist aber nicht falsch. Mit ihm begann ein denkwürdiger Abstimmungskampf, in dem sich die von der Verfassung vorgesehene und demokratiepolitisch gewollte Trennung zwischen behördlicher Information und politischer Propaganda praktisch auflöste.

Wie können Bundesrat und Kantonsregierungen besser informieren?

In den leeren Raum, den die im Abstimmungsbüchlein fehlenden Informationen über die Folgen der Steuerreform auf kantonaler und kommunaler Ebene hinterliessen, stiessen die Kantons- und Gemeindeexekutiven vor – getrieben von eigenen Interessen, aber auch von den Medien und vom Informationsbedarf der eigenen Bevölkerung. Was folgte, war ein behördliches Jekami: Die Konferenz der Kantonsregierungen verbreitete Worthülsen («Die Reform ist weder ein Fass ohne Boden noch ein überladenes Fuder») statt einer Übersicht der geplanten Steuersenkungen, die Zürcher Stadtpräsidentin Corine Mauch warb auf einem Flugblatt der SP («So nicht!») und die Finanzdirektoren von Zürich, Biel, Lausanne und Winterthur forderten auf einem Schreiben eines undurchsichtigen Komitees «Finanzdirektoren, Stadtpräsidien und Stadtregierungen gegen die USR III» ein Nein.

Auch wenn es schwerfällt, in diesen Beispielen unzulässige behördliche Propaganda zu sehen, muss man den vier städtischen Finanzdirektoren aber doch ein Stück weit recht geben, wenn sie schreiben, sie stünden in der Pflicht, über die Risiken der Vorlage zu informieren. Die Interventionen haben geholfen, die Lücken in den Abstimmungserläuterungen zumindest sichtbar zu machen. Den Kantonen und Gemeinden nun zu verbieten, über die Umsetzung und die Auswirkungen von Vorlagen des Bundes zu informieren und ihre Haltung dazu transparent zu machen, würde die Situation nicht verbessern. Den Stimmbürgern stünde nicht mehr, sondern weniger Information zur Verfügung. Um die politischen Rechte der Bürger zu achten und weitere Debakel zu verhindern, müssen sich Bundesrat wie Kantonsregierungen aber ernsthaft überlegen, wie sie besser informieren können, und ihre Mitglieder in Abstimmungskämpfen zurückbinden. Noch mehr Propaganda wäre hingegen die falsche Antwort auf das Scheitern der USR III.

Ein Kommentar zu «Behördliches Jekami»

  • Pius Lischer sagt:

    Damit wir keinen Steuerwettbewerb mehr haben ist es gerecht wenn wir die Steuern durch Lenkungsabgaben ersetzen können.

Die Redaktion behält sich vor, Kommentare nicht zu publizieren. Dies gilt insbesondere für ehrverletzende, rassistische, unsachliche, themenfremde Kommentare oder solche in Mundart oder Fremdsprachen. Kommentare mit Fantasienamen oder mit ganz offensichtlich falschen Namen werden ebenfalls nicht veröffentlicht. Über die Entscheide der Redaktion wird keine Korrespondenz geführt.