Warum die MEI-Umsetzung kein Verfassungsbruch war

Nationalräte der SVP während der Wintersession. (16. Dezember 2016) Foto: Peter Klaunzer (Keystone)

Auch wenn es seltsam klingt: Mit der praktisch Nichtumsetzung der Masseneinwanderungsinitiative leistete das Parlament einen Beitrag zur Pflege der direkten Demokratie. Das Referendum ist darum ungeschickt.

Das Referendum gegen die Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative verlängert die Diskussion über den angeblichen Verfassungsbruch durch das Parlament. Das ist einerseits bedauerlich, denn es unterstellt dem Parlament nun auch noch von links, es habe seine Arbeit nicht richtig gemacht. Wäre das Referendum erfolgreich, dann würden wir immer noch vor dem gleichen Scherbenhaufen stehen. Die Quadratur des Kreises würde auch im zweiten Anlauf nicht gelingen.

Andererseits ist das Referendum eine Chance, über einen Punkt zu sprechen, der denen, die «Verfassungsbruch!» schreien, bisher viel zu wenig auf die Nase gebunden wurde: Das Parlament konnte nicht bloss so entscheiden, wie es entschieden hat, es musste so entscheiden. Der Auftrag von Stimmvolk und Ständen zur Frage, ob die Schweiz das Personenfreizügigkeitsabkommen verletzen müsse, wenn Verhandlungen mit der EU scheitern, war nämlich nicht unklar. Die Initiative enthielt keinen eindeutigen Auftrag zur Verletzung der Verträge und enthielt deshalb eindeutig keinen solchen Auftrag. Das Parlament durfte einen solchen daher auch nicht hineininterpretieren.

Undeutliche Volksbegehren

Der Grund für diesen Standpunkt ist einfach: Es kann nicht sein, dass Initianten etwas so Elementares wie die Verletzung der Bilateralen I erreichen, aber die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger über diese Absicht im Dunkeln lassen durften. Sagen sie den Bürgerinnen und Bürgern nicht offen, was sie wollen, müssen sie die Folgen dieser kalkulierten Unklarheit auch selber tragen.

Wäre es anders, so könnten Initianten den entscheidenden Punkt offenlassen und von Bundesrat und Parlament dann etwas verlangen, wozu Stimmvolk und Stände nicht zugestimmt haben und wahrscheinlich auch nicht zugestimmt hätten, wenn man sie offen gefragt hätte. Hier geht es also nicht in erster Linie um die Pflege guter Beziehungen zu den Vertragspartnern der Schweiz. Es geht um die Pflege der direkten Demokratie. Würde das Parlament kalkulierte Unklarheit in Volksinitiativen zulassen, würde darunter die direkte Demokratie leiden. Künftige Initianten hätten dann einen Anreiz, von der SVP zu lernen und Volksbegehren im entscheidenden Punkt undeutlich zu lassen – im Wissen darum, dass Initiativen einfacher zu gewinnen sind, wenn sie harmloser aussehen, als sie sind. Und dass das Parlament im Nachhinein dann einen Sinn in die Initiative hineinlesen wird, den im Vorfeld auch die Initianten selber noch abgestritten haben.

Die wirkliche Kritik

Weil das Völkerrecht in der Tendenz wichtiger wird, werden auch die Initiativen häufiger, bei denen sich die Frage stellt: Völkerrecht verletzen, wenn die Initiative anders nicht umgesetzt werden kann? Es gibt denn auch bereits Beispiele von Initiativen, die eine Verletzung oder Kündigung verlangt haben: Die Durchsetzungsinitiative sagte klar: International geschützte Menschenrechte müssen verletzt werden, um diese Initiative anzuwenden. Die Ecopop-Initiative liess keinen Zweifel: Scheitern Neuverhandlungen, müssen die Bilateralen gekündigt werden. Wenn die Masseneinwanderungsinitiative keinen solchen Passus enthielt, dann kann das nur eines heissen: Volk und Stände, die sie angenommen haben, wollten mit ihr gerade kein Völkerrecht verletzen.

Diese Interpretation des Inhalts der Masseneinwanderungsinitiative gilt übrigens auch dann noch, wenn ein allfälliges Referendum gegen die Umsetzung erfolgreich wäre oder wenn sowohl die Rasa als auch ihre Gegenvorschläge von Volk und Ständen abgelehnt würden. All dies wäre bloss eine Bekräftigung, weiterhin die Quadratur des Kreises zu versuchen, nicht ein Auftrag, Völkerrecht zu verletzen.

Das Einzige, wofür das Parlament bei der Umsetzung der Initiative daher wirklich Kritik verdient, ist, dass es nicht auch deutlich gesagt hat: «Wir werden in Zukunft bei der Umsetzung von Volksinitiativen weder völkerrechtliche Verträge noch verfassungsmässige Rechte verletzen, wenn dies nicht explizit im Initiativtext gefordert wird. Das schulden wir der Pflege der direkten Demokratie.»

116 Kommentare zu «Warum die MEI-Umsetzung kein Verfassungsbruch war»

  • Roland K. Moser sagt:

    In der Verfassung steht was von Kontingenten und Höchstzahlen. Diese wurden nicht ins Gesetz übernommen.

    • Emil Eugster sagt:

      „In der Verfassung steht was von Kontingenten und Höchstzahlen.“ ist eben genau die Undeutlichkeit um die es im Artikel geht.
      Anhand ihres Kommentars könnte man denken es stünde dort „Es gelten keine Kontingenten und Höchstzahlen.“ aber auch „Es gelten folgende Kontingenten und Höchstzahlen.“. Jeder kann sich aus ihrem Satz ableiten, was ihm gerade gefällt.
      Aus dem Verfassungstext geht meiner Meinung nach eher hervor, das es keine Kontingenten und Höchstzahlen gewünscht waren, denn aus

    • Emil Eugster sagt:

      „Bewilligungen (..) durch jährliche Höchstzahlen und Kontingente begrenzt“ und “ Die jährlichen Höchstzahlen und Kontingente (..) sind auf die gesamtwirtschaftlichen Interessen der Schweiz (..) auszurichten“ implizieren, dass jede Anzahl Ausländer die die Initianten brauchen unbegrenzt kommen kann.

      • Reini Bauer sagt:

        Vergleiche: Alpenschutz-I (1992 angenommen):
        Limite = max 600’000 Lastwagen pro Jahr.
        Effektiv sind es mehr als eine Million!
        Also Giezendanger stoppen und 25 Jahre warten.

  • Ja dann... sagt:

    PFZ künden und noch ein klares „die Schweiz den Schweizer“ damit es dem Herr Winkeladvokat im Dienste der Internationalen auch versteht.

    • Stefan Schlegel sagt:

      Ja ist gut. Finde Sie eine Mehrheit von Volk und Ständen dafür.

    • Meinrad Johann Stöckli sagt:

      @ Ja dann: Den Begriff Winkeladvokat sollten Sie tunlichst vermeiden, siehe Glossar der GRA – Gesellschaft gegen Rassismus und Antisemitismus:

      http://gra.ch/bildung/gra-glossar/begriffe/belastete-begriffe/winkeladvokat/

      • Martin Schwizer sagt:

        Herr Schlegel. Der MEI Text priorisiert sich selbst vor jedem anderen, auch internationalen Vertrag innerhalb des nicht zwingenden Völkerrechts. Damit ist auch klar, dass das Parlament durchaus das Völkerrecht verletzen kann, um den Verfassungsauftrag umzusetzen. Der Text besagt auch, dass jeder andere Vertrag passend gemacht werden muss, wenn das also nicht anders geht als durch Kündigung, damit es passend wird, dann ist damit auch dazu das Mandat genau durch die Priorisierung erteilt. So zu tun, als ob das nicht klar ist und von Quadratur des Kreises zu fabulieren, ist reine Umsetzungsverweigerung.

        • Stefan Schlegel sagt:

          Das ist gerade der Punkt. Einen solchen Auftrag enthält die MEI nicht – im Gegensatz zur DSI oder zur Ecopop. Sie enthält einen Auftrag für Neuverhandlungen. Nicht zur Kündigung und nicht zur Verletzung internationaler Verträge. Zu behaupten, „Neuverhandeln“ heisse im Ernstfall „Kündigen“, ist etwa so gewagt, wie zu sagen „Haare schneiden“ bedeute im Ernstfall „Kopf abschneiden“, wenn es anders nicht geht. Die Initianten haben selber betont, dass sie keine Kündigung wollen. Darauf sind sie zu behaften. Im Interesse des Rechtes auf unverfälschte Stimmabgabe.

          • Martin Schwizer sagt:

            Nochmals, die MEI enthält nicht nur einen Auftrag zur Neuverhandlung, sondern auch eine Anpassung aller Verträge an die übergeordnete neue Verfassungsbestimmung, was Sie verscheigen. Wenn also eine Anpassung auf dem Verhandlungsweg nicht möglich ist, ist mittels Kündigung des Vertrages diesem Vorrang nachzukommen.

          • M. Zaire sagt:

            Die Frage ist nun, wurde neu verhandelt und angepasst? Die Antwort gebe ich gleich selber. Nein, es wurde nicht neu verhandelt und angepasst. Jede Anpassung hätte zu einer Kündigung geführt, jedoch von seiten der EU (Wenn überhaupt …). Das ist das Problem! Das Parlament wollte dies nicht reskieren, deshalb ist es Arbeitsverweigerung und deshalb kann man auch durchaus von Verfassungsbruch sprechen.

          • Stefan Schlegel sagt:

            Wie anders als durch Verhandlungen sollten diese Verträge denn angepasst werden? Und wo enthält die MEI eine Auftrag, der über Neuverhandlungen hinaus geht? Ich sehe ihn nicht.

          • M. Zaire sagt:

            Eben, es wurde aber nicht verhandelt und es wurde nicht angepasst.
            Art. 197 Ziff. 9 Abs. 1 „Völkerrechtliche Verträge, die Artikel 121a widersprechen, sind innerhalb von drei Jahren nach dessen Annahme durch Volk und Stände neu zu verhandeln und anzupassen.“
            Das steht doch klipp und klar neu zu verhandeln und anzupassen.

        • Albert Eisenring sagt:

          Herr Schlegel, die EU, welche partout nicht über die PFZ und deren Nachteile verhandeln, ja nicht mal darüber diskutieren will – mit keiner Organisation und keinem Land, auch nicht mit den Briten – verhält sich wie ein pubertierender Bengel, aber sicher nicht wie ein gleichberechtigter Partner.
          Statt dass nicht nur England, sondern endlich auch einmal die CH diesem übermütigen, sich völlig selbst überschätzenden Bengel selbstbestimmt zeigt, dass es auch andere Standpunkte gibt, die es zu respektieren gilt, pflegen unsere Politiker lieber ihre direkte EU-Hörigkeit.

    • Sportpapi sagt:

      Das wäre präzis das geforderte faire und korrekte Vorgehen. Ähnlich wie auch Ecopop.
      Nur würden solche Vorlagen dann hochkant abgelehnt. Aber es wären dann wenigstens klar, was zu tun und zu lassen ist…

      • Martina sagt:

        Herr Schlegel, als Jurist sollten Sie wissen, dass der Souverän nicht verpflichtet ist, bei seiner Auftragsvergabe auch gleich im Detail alle denkbaren Lösungsvorschläge ans Parlament mitzuliefern. Sie tun so, als ob das Nichterwähnen einer allfälligen Kündigung den Auftrag als nicht umsetzbar macht. Und Sie tun so, als ob der Bundesrat nicht gerade explizit im Abstimmungskampf immer wieder betont hätte, die MEI sei nicht FZA kompatibel und letztere müsse gekündigt werden. Keiner kann sagen, er habe das nicht gehört! Sie tun aber so. Das ist unlauter.
        Im Übrigen lässt sich aus Art. 5,4 BV nicht direkt ableiten, dass internationale Verträge einzuhalten sind, so wenig wie Art. 5,3 BV dem Parlament direkt den Verfassungsbruch verbietet.
        Sind Sie wirklich Jurist? Von welcher Uni?

        • Sportpapi sagt:

          „Sie tun so, als ob der Bundesrat nicht gerade explizit im Abstimmungskampf immer wieder betont hätte, die MEI sei nicht FZA kompatibel und letztere müsse gekündigt werden. Keiner kann sagen, er habe das nicht gehört! Sie tun aber so. Das ist unlauter.“
          Haha. Und die Befürworter haben immer wieder versichert, die PFZ sei nicht in Frage gestellt… DAS ist unlauter, wenn schon. Bzw. macht klar, dass offenbar eine Forderung unter falschen Voraussetzungen gestellt wurde.

      • Albert Eisenring sagt:

        Prinzipiell wird verhandelt, um unterschiedliche Interessenlagen abzugleichen. Gegenüber der zu vertretenden Bevölkerung ist es nicht fair und korrekt, mit einer Vorlage zu kommen, die exakt den bekannten Grenzen des Partners entspricht, sondern fair und korrekt wäre es, den Verhandlungsspielraum auszuloten.
        Leider weiss unsere EU-hörige Regierung nicht, was Verhandlungsspielraum ist und die dogmatische EU sagt diktatorisch, dass es Null Verhandlungsspielraum gibt. Je bewusster dieser traurige Umstand wahrgenommen würde, desto grösser wäre die Chance für die Annahme radikaler Vorlagen. Aktuell aber fürchte ich, dass Sportpapi Recht hat mit der Ablehnung, weil es uns wohl (noch) zu gut. Eine politische Angleichung an die EU wird aber zwangsläufig auch eine wirtschaftliche bedeuten.

  • Pedro Reiser sagt:

    Stefan Schlegel hat offensichtlich George Orwells Roman „1984“ gelesen und dort gelernt, dass der Untergang der Demokratie damit beginnt, dass die Begriffe in ihr Gegenteil gewandelt werden: Krieg wird notwendig für die Erhaltung des Friedens, Diktatur notwendig für die Erhaltung der Demokratie, Lügen notwendig zur Erhaltung der Wahrheit, usw. Bei Schlegel tönt das nun so: die Nicht-Umsetzung des Volkswillens ist notwendig, um die direkte Demokratie zu retten. So weit sind wir bereits in der Schweiz! Von den sog. Eliten getrieben driften wir immer weiter ab von direkter Demokratie und Verfassungstreue.

    • Guido Biland sagt:

      @Reiser: Ich bin dankbar für den Beitrag von Herr Schlegl, denn sonst hätte ich Ihren intelligenten und zutreffenden Kommentar nie zu Gesicht bekommen 😉

    • Iain Campbell sagt:

      Herr Reiser, Stefan Schlegel hat genau diesen Punkt angesprochen. Das Volk hat seinen Willen zur Verletzung der erwähnten Verträge nicht kundgetan, und somit liegt keine Verletzung des Volkswillens vor. Lesen Sie bitte den letzten Absatz des Artikels sorfältig durch.

      • Pedro Reiser sagt:

        Campbell: Das Volk hat die Volksinitiative gegen die Masseneinwanderung angenommen, d.h. die Einwandrung sollte wieder von der Schweiz gesteuert werden. Es müssen Einwanderungskontingente festgelegt und der Vorrang von Schweizerinnen und Schweizer sowie in der Schweiz rechtmässig wohnhaften Ausländern durchgesetzt werden. Da das Parlament nichts davon umgesetzt hat, hat es den Volkswillen missachtet und die Verfassung gebrochen. Ob bei einer verfassungskonformen Umsetzung das FZA verletzt worden wäre, ist sekundär. Wäre BR und Parlament zu diesem Schluss gekommen, hätten sie das FZA künden müssen, statt die Verfassung zu brechen.

        • Stefan Schlegel sagt:

          Auch das FZA ist durch eine Mehrheit von Volk und Ständen angenommen worden. Diese Mehrheit ist nie gekippt oder widerrufen worden, die SVP hat selber stets betont, dass das nicht das Ziel ihrer Initiative sei. Wenn nun dieser Sinn in die Initiative hineingelesen würde, hiesse das, den Willen der Stimmbürger zu verfälschen. Es liegt von den Stimmbürgern auch kein Auftrag vor, das Abkommen zu verletzen. Das würde ein offener Machtkampf mit der EU bedeuten und wäre daher ein Entscheid von grosser Tragweite. Wenn dieser Entscheid vom Stimmvolk nicht gefällt wurde, darf er auch von Parlament und Regierung nicht gefällt werden.

          • Pedro Reiser sagt:

            Schlegel: Als Jurist sollten Sie wissen, dass Lex posterior derogat legi priori (lat.: „Das jüngere Gesetz hebt das ältere Gesetz auf“). Durch die Annahme der MEI wurde die frühere Annahme des FZA aufgehoben.

          • Pedro Reiser sagt:

            Schlegel: Im Abstimmungsbüchlein wurde klar gesagt, dass MEI und FZA inkompatibel seien. Die Abstimmenden wussten es. Also mussten BR und Parlament das FZA künden, nachdem die MEI angenommen worden war.

        • Andreas Demeter sagt:

          Sie wollen es offenbar nicht verstehen. Nein, die PFZ hätte man eben nicht Kündigen sollen, weil die Initiative den Auftrag dazu schlicht nicht gegeben hat. Neu verhandeln heisst nicht Künden. Zusätzlich haben die Initianten bekräftigt, nicht die Bilateralen Künden zu wollen. Insofern ist diese Interpretation im Sinne der Initianten. Und es geht dabei um die Interpretation der Initianten, nicht was einzelne Wähler da rein interpretieren.

          • Pedro Reiser sagt:

            Demeter: Der Auftrag an BR und Parlament war klar: die Einwanderung wieder selbst mittels Kontingenten und Inländervorrang steuern. Im Abstimmungsbüchlein stand deutlich, dass MEI und PFZ nicht kompatibel sind. Also war das Vorgehen klar: zunächst mit der EU verhandeln und bei Scheitern der Verhandlungen das FZA kündigen. Es stimmt nicht, dass in der MEI stand, die Bilateralen I dürften nicht gekündigt werden.

      • Markus Ackermann sagt:

        @Campell
        1. Seit mehr als 2’000 Jahren gibt es die aristotelische Logik (sog. Syllogismus). Im Netz finden Sie dazu viel Material, u.a. einen interessanten Aufsatz der Stanford University. Eines der Resultate:
        -> Man kann aus einem „nicht“ nur ein „nicht“ ableiten, aber man kann aus einem „nicht“ kein „Etwas“ ableiten, weil bei einem „nicht“ daraus abgeleiteten, möglichen Aussagen prinzipell unendlich sind.
        2. Mit der Zustimmung durch Volk und Stände wird eine Initiative zu Verfassungsrecht, also zur Norm des GESAMTEN Volkes, nicht der Initianten oder Gegner.
        Für die Auslegung einer rechtlichen Norm gibt es Regeln, diese wurden bei der MEI klar verletzt … und zwar aus politischen Gründen, nicht aus rechtlichen. Schlegel verletzt diese Regeln (wie er selber sehr wohl weiss)

    • Muster sagt:

      50.3% der Abstimmenden machen noch längst nicht den Volkswillen aus. Zum Glück für die Ja-Sager werden die Bilateralen nicht gekündigt, denn diese müssten darunter am meisten leiden. Die SVP würde dann einfach sagen, wir wollte ja nicht kündigen, sondern nur Kontingente. Also wären dann die linken wieder schuld.
      Nur zur Erinnerung: Die Abstimmung zur Personenfreizügigkeit war gerade zum Zeitpunkt, als Blocher der zuständige Bundesrat war. Er sagte öffentlich im TV: „Wir sollten es wagen!“ Wir haben es gewagt, und nun merkte er selbst, welche Scheisse er uns geraten hat.

  • Hefti sagt:

    Es sei die Frage gestellt: also auch die Initiative im Sinne der Linken von Minder hätte man in gleicher Weise nach diesem Autor nicht umsetzen müssen. Und dann sagen können, kein Verfassungsbruch. Muss man sich also für künftige Gesetze merken: was in der Verfassung steht, darf als wurst sein. Mal schauen wie es dann von den Linken und deren Medienschaffenden her tönt.

  • Markus Steinegger sagt:

    Was soll das Herr Schlegel? Es mag ja sein, dass Ihnen das Ergebnis inhaltlich sympathisch ist, aber dass die Verfassung gebrochen wurde, bestreitet ja niemand ernsthaft.

    • Mike T. sagt:

      Zu einem Verfassungsbruch käme es auch bei einer Wortgetreuen Umsetzung. Z.B. Art. 5 Bund und Kantone beachten das Völkerrecht. Also das Völlerrecht der wir 6x grossmehrheitlich zustimmten (Bilateralen I).

      Für mich stellt sich die Frage, warum sich die Initianden in ihrer Initiative klar äusserten? Mit einem Passaus nach dem Nachverhandeln hätte ein halber Satz wie, „oder im Fall eines scheiterns zu künden“,genügt und wir hätten Rechtssicherheit. Nur wäre so die Initiative versenkt worden.

      • Leser sagt:

        @Mike T.
        Bilaterale Verträger sind sicher KEIN Völkerrecht.
        Soviel Ahnungslosigkeit, da sollte ihnen eigentlich das Posten verwehrt werden.
        Lesen sie doch mal nach was „Völkerrecht“ bedeutet. Da zählen sicher keine Verträge wie die Bilateralen dazu. Was sie meinten war möglicherweise „international Law“?

        • Albert sagt:

          Natürlich sind die Bilateralen völkerrechtliche Verträge. Dürfen Sie ruhig googeln.

          • Hans Meier sagt:

            Lieber Albert, ein voelkerrechtlicher Vertrag ist genauso wenig Voelkerrecht, wie ein zivilrechtlicher Vertrag Zivilrecht ist.

      • Roland K. Moser sagt:

        Bei sich widersprechenden oder konkurrierenden Gesetzesartikeln gilt derjenige, welcher die Sache genauer beschreibt, bzw. besser zutrifft.
        Bsp. aus der Bundesverfassung: Gleichberechtigung von Mann und Frau gegen fehlende Militärpflicht von Frauen.
        Die MEI kann/muss also problemlos gemäss deren Inhalt umgesetzt werden.

        • Andreas M Müller sagt:

          @Leser: natürlich sind die bilateralen Verträge Völkerrecht. Ebenso ist „Völkerrecht“ dasselbe wie „(Public) International Law“. Soviel Ahnungslosigkeit, da sollte ihnen eigentlich das Posten verwehrt werden.

          • Leser sagt:

            @Müller: Wir sprechen aber von bilateralen VETRÄGEN.
            Völkerrecht ist nicht dasselbe wie „international law“, aber die Verwechslung nichts unübliches.

          • Andreas M Müller sagt:

            @Leser: Ich widerspreche Ihnen ungern, aber da liegen Sie einfach falsch. 1) Bilaterale Verträge zwischen Staaten oder Staaten und supranationalen Organisationen sind ebenfalls Völkerrecht.
            2) „Public International Law“ (oder oft bloss „International Law“) und was wir auf Deutsch „Völkerrecht“ nennen, ist ein und dasselbe.
            Wenn Sie mir wirklich nicht glauben, dann empfehle ich Ihnen den Gang in eine Uni-Bibliothek oder schlicht zu Wikipedia. Aber grämen Sie sich nicht, solche Irrungen sind nicht unüblich!

          • Roland K. Moser sagt:

            Die Bilateralen Veträge sind Verträge und kein Recht.
            Das gilt auch für das Völkerrecht. Und genau das sollte sowieso ausser Kraft gesetzt werden, bis es für alle gilt und es einen Justiz- und Polizeiapparat gibt, der für die Einhaltung sorgt.

          • Andreas M Müller sagt:

            @Moser: Natürlich sind völkerrechtliche Verträge völkerrechtliche Quellen, sogar die erstgenannte! Ich empfehle Ihnen mal einen Blick in den Statut des Internationalen Gerichtshof, insbesondere Art 38.

          • Stefan Schlegel sagt:

            Eine übersichtliche Darstellung zu den Quellen des Völkerrechts. Verträge sind die wichtigste Quelle des Völkerrechts.
            http://userpage.fu-berlin.de/theissen/proseminar/pdf/voelkerrechtsquellen.pdf

  • Ruedi Meyer sagt:

    Wenn ein Kontingent von sagen wir 1 Million Nettozuwanderung pro Jahr ins Gesetz geschrieben worden wäre, dann wäre das Gesetz zwar wörtlich umgesetzt worden. Die gleichen Kreise, die jetzt Verfassungsbruch schreien, könnten – diesmal zu recht -, argumentieren , dies sei eine faktische Nichtumsetzung der Iniative.

    • Roland K. Moser sagt:

      Natürlich. Weil der Sinn der Initiative nicht umgesetzt wurde.
      Der Sinn der Initiative ist, die Zuwanderung mittels Kontingenten und Höchstzahlen zu verkleinern.

  • Martin Frey sagt:

    „Künftige Initianten hätten dann einen Anreiz, von der SVP zu lernen und Volksbegehren im entscheidenden Punkt undeutlich zu lassen – im Wissen darum, dass Initiativen einfacher zu gewinnen sind, wenn sie harmloser aussehen, als sie sind. Und dass das Parlament im Nachhinein dann einen Sinn in die Initiative hineinlesen wird, den im Vorfeld auch die Initianten selber noch abgestritten haben.“
    Mit Verlaub, aber das wird dauernd gemacht, von allen politischen Seiten, mit gezieltem Kalkül. Da stehen immer wieder auch Initiativtitel die mit dem Inhalt oft herzlich wenig zu tun haben. Es ist am Stimmbürger und Parlament, herauszuarbeiten, was ein Verfassungstext impliziert mit sich bringt als Konsequenz. Es steht nirgends geschrieben, dass es im Verfassungstext selber stehen soll.

    • Martin Frey sagt:

      Anfügen muss ich , dass ich weder Jurist bin, noch für die MEI war. Aber selbst mir ist geläufig, dass Verfassungsartikel höheres Recht darstellt als Gesetze oder Staatsverträge. Insofern halte ich keine der Argumente im Text für annähernd stichhaltig.

      • Sportpapi sagt:

        @Martin Frey: Sie würden also behaupten, der vorliegende Verfassungsartikel müsste zwingend dazu führen, Staatsverträge wie die Personenfreizügigkeit zu künden, obwohl die Initianten das immer verneint haben, obwohl dieses Staatsverträge mehrfach vom Volk bestätigt wurden?
        Nein, korrekt wäre gewesen: Verhandlung geführt, kein Ertrag. Kontingente in Millionenhöhe.
        Das wäre dann noch mehr eine Farce gewesen, aber hätte ganz der Verfassung entsprochen. Nun fehlen halt Kontingente, aber solche, die wirklich einschneiden, wurden mit Ecopop ja auch abgelehnt…

        • Martin Frey sagt:

          @Sportpapi:
          „Sie würden also behaupten, der vorliegende Verfassungsartikel müsste zwingend dazu führen, Staatsverträge wie die Personenfreizügigkeit zu künden, obwohl die Initianten das immer verneint haben, obwohl dieses Staatsverträge mehrfach vom Volk bestätigt wurden?“
          Nein, bitte verdrehen Sie mir nicht wieder das Wort im Mund.
          Obwohl der Souverän durchaus das Recht hat, auf seine früheren Entscheide zurückzukommen. Die linken Parteien veranstalten solche Zwängereien ja mit schöner Regelmässigkeit.
          Ich habe auch kein Patentrezept, wie die MEI umzusetzen wäre. Mich stört einfach derartig widersprüchliches Geschwurbel, dazu noch von einer Person, die es kraft ihrer Ausbildung besser wissen müsste.
          Aber Sie wissen ja wohl mittlerweile, mein Vertrauen in die Juristen ist gering.

          • Sportpapi sagt:

            Der Jurist sagt eigentlich nur, dass Verträge einzuhalten sind. Eigentlich keine Überraschung, schlimm genug dass man das immer wieder erklären muss.
            Und was von den MEI-Befürwortern mittlerweile gefordert wird, ist eben Vertragsbruch nach dem Motto, „die werden uns schon nicht sanktionieren“. Gut, dass das schon unsere eigenen Richter nicht zulassen. Die Alternative ist, die Personenfreizügigkeit zur Abstimmung zu bringen und allenfalls dann diesen Vertrag zu kündigen. Wie es sich gehört. Nur gibt es offenbar schon gute Gründe, weshalb man diesen korrekten Weg gerade nicht beschritten hat und auch heute noch nicht wirklich gehen möchte.

          • Martin Frey sagt:

            „Der Jurist sagt eigentlich nur, dass Verträge einzuhalten sind.“
            Das ist falsch, SP. Der Jurist sagt, dass der neue Verfassungsartikel nicht umsetzbar sei, da er (möglicherweise !) mit gewissen bilateralen Verträgen nicht kompatibel sei.
            „Die Initiative enthielt keinen eindeutigen Auftrag zur Verletzung der Verträge und enthielt deshalb eindeutig keinen solchen Auftrag.“
            Diese sehr freie Neuinterpretation unseres Initiativrechts basiert lediglich auf einem willkührlichen Umkehrschluss des Autors, SP, für die es keine Rechtsgrundlage gibt. Denn nochmals, neue Verfassungsartikel schlagen Gesetze, sowie bilaterale Verträge, falls diese tatsächlich nicht kompatibel sein sollten.
            Aber es ist bezeichnend, dass Sie auf den Kern meiner Aussage geflissentlich nicht eingehen.

          • Martin Frey sagt:

            Denn wenn es anders wäre, so wie Sie, SP, oder der Autor behaupten, dann wären derartige bilaterale Verträge für immer unkündbar, jegliche Vertragsauflösungen oder nur schon -neuinterpretationen ein in Strassburg einklagbarer Verstoss.
            Wie gesagt, mir kann man gerne eine Abstimmung über die Bilateralen vorlegen wie Sie das vorschlagen. Ich bin überzeugt, dass der Souverän diese will.
            Aber wir sollten nicht die Instrumente unserer direkten Demokratie auf dem politopportunistischen Altar zu Tode leugnen.

          • Sportpapi sagt:

            @Martin Frey: Jetzt schreiben Sie Quatsch. Bzw. stellen sich absichtlich doofer an, als Sie sind. Der Jurist sagt, Verträge sind einzuhalten. Ausser man kündigt sie. Dafür gibt die MEI aber keinen Auftrag (wurde auch von den Befürwortern vor der Abstimmung so behauptet, sonst wären sie gleich gescheitert).
            Die Bevölkerung will also sowohl die bilateralen Verträge, als auch Stop der Zuwanderung. Beides geht nicht, also braucht es eine Abstimmung zur Klärung. Und es wundert nicht, dass die Befürworter es damit nicht eilig haben. Lieber noch ein bisschen jammern, der Volkswille sei missachtet, als wirklich den Volkswillen mit einer klaren Frage zu erkunden. Man könnte (und würde sicherlich) ja auf die Nase fallen.

          • Martin Frey sagt:

            Nein, SP, sehen Sie den Unterschied nicht? Sie haben recht, wenn Sie sagen, die MEI hat lediglich eine Neuverhandlung gefordert. Der Jurist hat recht, wenn er moniert, im Initiativtext stehe kein Auftrag zur Kündigung. Das ist alles richtig. Auch dass es den Befürwortern mutmasslich lieber ist, sie können mit der MEI noch etwas Wahlkampf betreiben.
            Was ich monierte: Es braucht nicht einen expliziten Auftrag, um einen Staatsvertrag neu auszuhandeln. Und schon gar nicht steht dieser über einer Verfassungsänderung. Die Verfassungsänderung IST der Auftrag.
            Und wenn nach den Verhandlungen, die mutmasslich nie ernsthaft geführt wurden, die Bundesbeschlüsse den Staatsverträgen zuwider laufen sollten, dann wäre das halt so. Es wäre dann an der Gegenseite, ggf. Massnahmen zu ergreifen.

          • Sportpapi sagt:

            @Martin Frey: Die Verfassungsänderung ist ja erfolgt. Und wie üblich die entsprechende Umsetzung an die Hand genommen.
            Was ich mich schon lange frage: Sind Kontingente nach den Bedürfnissen der Wirtschaft nicht streng genommen einfach keine Kontingente? Wenn nur kommen darf, wer hier einen Job erhält, dann ist doch das nach den Bedürfnissen der Wirtschaft, oder?
            Und: Hat eigentlich Ecopop nicht klar gezeigt, dass die Bevölkerung (und die SVP) zwar Kontingente gewünscht hat, aber keine, die wirken? Oder wie muss man das interpretieren?

          • Martin Frey sagt:

            „Wenn nur kommen darf, wer hier einen Job erhält, dann ist doch das nach den Bedürfnissen der Wirtschaft, oder?“
            Leider ist das nur in der Theorie der Fall, SP. Die Realität ist ja eine weitgehend andere. Dabei wäre der Ansatz richtig, dass analog der meisten angelsächsischen, klassischen Einwanderungsländer mit dem jeweiligen Bedarf festgelegt wird, wer wann wie einwandern darf. Bei uns aber, obwohl kein klassisches Einwanderungsland, hapert es wie so oft an der Umsetzung.
            Ecopop wollte etwas anderes. Zudem kam die Initiative aus einer anderen Ecke, weshalb sie von der SVP wohl nicht unterstützt wurde.
            An sich denke ich aber, dass die MEI, eigentlich als Wink mit dem Zaunpfahl gedacht, gemäss SVP-Kalkül möglichst knapp scheitern sollte, und die Annahme eher ein „Unfall“ war.

  • Max Bader sagt:

    Dieser Text ist an Peinlichkeit nicht mehr zu überbieten. Offenbar kann man einfach nicht dazu stehen, dass man für den Wunsch nach billigen Arbeitskräften die Verfassung in die Tonne wirft.
    Im Verfassungstext steht klar etwas von Kontingenten und Schweizervorrang. Es steht etwas von gesamtwirtschaftlichen Interessen. Wer etwas von Ökonomie versteht, der weiss, dass eine durch Arbeitgeber gesteuerte Zuwanderung, welche die Kosten aber zu grossen Teilen der Allgemeinheit überträgt, nicht zum wirtschaftlich optimalen Gleichgewicht führt.
    Im Abstimmungskampf wurde die ganze Zeit darauf hingewiesen, dass eine Kündigung der PFZ der Bilateralen I widerspricht. Die Initianten wollten lediglich dem Bundesrat die Möglichkeit geben, dass er mit der EU neu verhandeln kann.

    • Stefan Schlegel sagt:

      Die Frage, die uns hier umtreibt ist aber: Was ist, wenn diese Verhandlungen scheitern (gar nicht erst zu Stande kamen)? Führt das dann dazu, dass man das weiterbestehende Abkommen verletzen muss? Oder kündigen? Nein. Für beides liegt kein Auftrag von Stimmvolk und Ständen vor. Der Auftrag bezog sich nur auf Neuverhandlungen. Natürlich ist das ein nicht besonders weitgehender Auftrag. Aber das ist das Problem der Verfasser der Initiative, die mit der Initiative nur deshalb Erfolg hatten, weil der Auftrag so harmlos formuliert war. Im Nachhinein nachschärfen geht nicht. Dazu brauchts eine Mehrheit von Volk und Ständen für einen schärferen Auftrag.

      • Pedro Reiser sagt:

        Schlegel: In einer direkten Demokratie setzen Parlament und Exekutive den Volksentscheid durch. Falls sie zum Schluss kommen, der Volksentscheid verletze einen bilateralen Vertrag, dann ist das Vorgehen klar: der bilaterale Vertrag wird durch das Parlament gekündigt und der BR führt den Volksentscheid aus.

        • Vierauge sagt:

          nein, dieses Vorgehen ist eben eigentlich nicht klar. Denn die bilateralen Verträge gehen schliesslich auch auf Volksentscheide zurück.

          • Stefan Schlegel sagt:

            Genau. Ausserdem ist auch unklar, ob die Verträge gekündigt oder verletzt werden sollen. Aber mein Argument hier ist: Die Frage des Verhältnisses zum Völkerrecht hat eine derart grosse Trageweite und die Anreize für künftige Initianten, in dieser entscheidenden Frage unklar zu sein, wäre so problematisch, dass bei Volksinitiativen das Prinzip gelten sollte: Im Zweifel zu Lasten der Verfasser. Direkte Demokratie heisst direkte Verantwortung.

          • Pedro Reiser sagt:

            Vierauge: Ihre Aussage ist falsch, denn Lex posterior derogat legi priori (lat.: „Das jüngere Gesetz hebt das ältere Gesetz auf“) ist in der Rechtswissenschaft ein allgemeiner Grundsatz, der besagt, dass ein späteres Gesetz einem früheren Gesetz derselben Rangordnung vorgeht. Er gilt i. d. R. sowohl für nationales Recht als auch für das Völkerrecht. (Wikipedia)

          • Sportpapi sagt:

            Hm. Also Gleichstellung ist wichtiger als die Dienstpflicht nur für Männer? Hat das Gericht das nicht mal anders beurteilt?

          • Markus Ackermann sagt:

            @Schlegel
            Die Auslegungsregel „Im Zweifel zu Lasten der Verfasser.“ (contra stipulatorem) gibt’s NUR im Vertragsrecht
            … und PRÄZIS NICHT bei öffentlich-rechtlichen Normen.
            Warum?
            … weil letztere eben PRÄZIS NICHT auf dem Konsens von Vertragspartnern beruhen:
            Gesetze werden PER BESCHLUSS von der Mehrheit der assemblé nationale (frz. Revolution) gefasst, aufgrund einer SELBSTERMÄCHTIGUNG der Gesetzesunterworfenen (Rousseau, 18. Jh).
            Im Gegensatz dazu will Hugo Grotius im 15. Jh (= Völkerrecht) per Vertrag KOLONIALrechte legitimieren … und zwar GEGEN die Unterworfenen

          • Markus Ackermann sagt:

            recte
            Hugo Grotius (pacta sunt servanda) lebte im 16./17. Jh (1583-1645).
            Er verdiente sein Geld als Jurist der damals herrschenden Kolonialmacht Holland. Sein Ziel war die Legitimation der kolonialen Ausbeutung:
            „To every man it is permitted to enslave himself to any one he pleases for private ownership, as is evident both from the Hebraic and from the Roman Law. Why, then, would it there not be as lawful for a People who are at their own disposal to deliver up themselves to some one person, or to several persons, and transfer the right of governing them upon him or them, retaining no vestige of that right for themselves?“
            siehe im Netz Aufsatz der Stanford University
            Mit der amerikanischen und französischen Revolution wurde dies abgestellt

  • Hugentobler Martin sagt:

    Interessant dass sich ein Jurist zum Richter aufspielt, indem er behauptet, eine verfassungsmässige Umsetzung hätte das Völkerrecht verletzt. Das wäre sicher zu einem Rechtstreit mit der EU geworden, ob diese die Bilateralen verletzt oder nicht. Und ein Gericht hätte darüber befinden müssen, sicher aber nicht der Herr Jurist.

    • Hans Hegetschweiler sagt:

      Sie verstehen das Argument des Autors nicht. Eine Umsetzung der MEI würde Völkerrecht verletzen, wenn das Freizügigkeitsabkommen nicht gekündigt würde. Wenn es gekündigt wird, ist die MEI völkerrechtlich unbedenklich. Die Initianten haben aber fälschlicherweise behauptet, die Bilateralen müssten nicht gekündigt wreden. Das bezeichnet der Autor als Mogelpackung und hat Recht. Gegen eine neue Abstimmung, die den Weiterbestand der Bilateralen einbezieht hat er – und haben die meisten Juristen – nichts. SVP (und ehrlicherweise auch die übrigen Parteien) fürchten eine solche Abstimmung, weil man vor dem Resultat Angst hat. Greifen Sie also die Politiker und nicht die Juristen an, die können nichts dafür-

      • Hefti sagt:

        Erstens liegt kein Völkerrecht vor und zweitens gehen spätere Verfassungsbestimmungen früheren vor. Die Bilateralen sind zudem wie gesagt, kein Recht der Völker. Sie könnten auch bestehen bleiben. In der EU werden gemäss Ihrer These systematisch Völkerrecht verletzt, z.B. Begrenzung des Defizits ist staatsvertraglich in einem Mulitlateralen Vertrag abgemacht oder die Bankenrettung mit Steuergeldern in Italien, usw.; alle EU Staaten können das Freizügigkeitsabskommen kündigen, wenn diesen die CH Interpretation nicht passt, bitte.

        • Andreas M Müller sagt:

          @Hefti(?) / @Leser(?): Wie schon gesagt, Sie liegen falsch zu behaupten, die bilateralen seien kein Völkerrecht („=International Law“). Natürlich sind sie dies. Und ja, auch die EU-Staaten missachten diese regelmässig. Zur Kündigung des Freizügigkeitsabkommen braucht es den Konsensus aller EU-Staaten, welcher aber wohl aus technischen Gründen, nicht so schnell zustande kommen wird.

          • Hefti sagt:

            Wen kümmern Staatsverträge? In den USA z.B. bricht nationales Recht stets Staatsverträge. Und ja, Sie sagen ja selber, eine Kündigung durch die EU komme nicht so schnell zustande. Also kann man es locker darauf ankommen lassen. Übrigens nur Kontingente überlassen der Schweiz, welche Ausländer sie will und welche nicht. Die Freizügigkeit beschneidet diese Auswahl massiv.

          • Lena sagt:

            @Hefti: Eigentlich „kümmern“ alle Staatsverträge. Offensichtlich auch Sie. Und sagen wir einfach mal so: Staatsverträge sind Abmachung zwischen zwei Geschäftspartnern. Natürlich kann sich ein Partner nicht an Abmachungen halten und es „einfach mal draufankommen lassen“. Aber was für ein lausiger Partner wäre man, würde man so handeln, nicht? Also mit Ihnen würde ich in diesem Fall nie mehr Geschäfte machen.

      • Martin Hugentobler sagt:

        Herr Hegetschweiler
        Ich habe sehr wohl die Argumente von Herrn Schlegel verstanden. Aber ob die verfassungsmässige Umsetzung die Bilateralen und somit Völkerrecht verletzt hat nicht er zu entscheiden, sondern ein Gericht. Alles andere ist Mutmassung und Vorverurteilung.

        • Stefan Schlegel sagt:

          Das FZA sagt klar: Wer Arbeit hat im Land, bekommt eine Aufenthaltsbewilligung. Die MEI verlangt hingegen klar: Aufenthaltsbewilligungen soll es nur solange geben, als die Kontingente nicht ausgeschöpft sind. Ist es da noch eine grosse Interpretationssache, ob eine weitergehende Umsetzung, als jene, die das Parlament nun gewählt hat, den völkerrechtlichen Vertrag verletzt hätte?

        • Hans Hegetschweiler sagt:

          Zu entscheiden hat der Autor die Frage der Staatsvertragswidrigkeit der MEI nicht (Ich verwende das Wort Völkerrechtswidrigkeit nicht, weil es hier offenbar einige Leser stört). Aber er darf seine Meinung äussern, die im Übrigen vom Bundesgericht, der EU-Kommission, den meisten Juristen und wahrscheinlich auch vom BJ geteilt wird (was die Unvereinbarkeit MEI – PFZ betrifft.

          • Martin Hugentobler sagt:

            Herr Schlegel
            Das FZA-Abkommen sagt aber ebenfalls klar, dass eine Vertragspartei eine Revision dem gemischten Ausschuss unterbreiten darf und der intern sich damit auseinander setzen muss. Dass wurde nie so richtig gemacht. Der Gemischte Ausschuss hat sich nie mit einem definitiven Vorschlag auseinander gesetzt, setzen müssen. Jedoch kam von EU-Seite schon vorab immer ein „es gibt Nichts zu verhandeln“. Diese Verweigerung interpretiere dies auch als Verletzung des Völkerrechts. Sie sehen, Interpretation lässt viel Spielraum – im 2012 als die Schweiz die Ventilklausel einsetzte, verletzte die Schweiz aus Sicht der EU auch das PFZ-Abkommen, da die EU und die Schweiz die Bedingungen zum Einsatz der Ventilklausel unterschiedlich interpretierten.

  • Hans Kuehni sagt:

    Wie heisst das heute? „Alternative Tatsachen“? Damit kann man letztlich alles gerade biegen.

  • B.B. sagt:

    Weil meistens in Initiativtexten, klare, vollkommene, nicht zu interpretierende Worte und Sätze fehlen, wurde es für den BR, die Parlamentarier, Lobbyisten, Berater, schlaue Juristen und Richter zum Hobby, die Texte angenommener Initiativen frei nach ihrem Willen, den Ideologien ihrer Parteien und Absichten so zu interpretieren und z.T. willkürlich umzusetzen wie sie es für richtig halten.
    Was ist daran Demokratiefördernd?
    Wenn von Anfang an klar ist, dass eine Initiative geltendes Recht und/oder abgeschlossene Verträge (CH+Internat.) verletzt, darf sie nicht zur Abstimmung gebracht werden. Eigentlich einfach.

    • Vierauge sagt:

      Weil meistens die Initianten klare, nicht zu interpretierende Worte und Sätze lieber nicht in ihre Intiativtexte schreiben wollen, wurde es für die Parlamentarier, Lobbyisten, Berater, schlaue Juristen und andere Textverfasser zum Hobby, die Texte eingereichter Initiativen frei nach ihrem Willen, den Ideologien ihrer Parteien und Absichten so unklar, unverständlich und willkürlich zu formulieren, wie sie es für richtig halten und wie der einfache Stimmbürger garantiert nicht versteht, um was es wirklich geht..

      • Vierauge sagt:

        aber ich stimmt Ihnen zu: es sollten mehr INtiativen für ungültig erklärt werden, weil sie entweder die Verfassung oder das Völkerrecht verletzen oder in der Materie uneinheitlich sind, d.h. völlig unterschiedlich Dinge vermischen.

  • Victor Brunner sagt:

    Eine Frage stellt sich, was ist wichtiger für die Schweiz, der Volkswille oder Völkerrecht? Viele Staaten vor allem auch in der EU nehmen das Völkerrecht oder EU-Recht nicht immer, oder immer weniger als sakrosant hin! Der Respektierung des Volkswillen ist wichtiger als „übergeordnete“ Rechte. Missachtung des Volkswillen fördert Stimmabstinenz, Wutbürger, Demokratiefeindlichkeit! Damit auch zum Niedergang von nationalen Werten. Dieser Trend zeichnet sich bei einigen europäischen Staaten ab! Bürger/innen sind der Mittelpunkt des demokratischen Staates. Akademisch lässt sich alles erklären doch die Realität ergibt ein anderes Bild!

    • Stefan Schlegel sagt:

      Das Argument in diesem Artikel war eigentlich gerade, dass sich diese Frage so nicht stellt. Weil das Volk nämlich keinen Willen zum Ausdruck gebracht hat, Völkerrecht zu verletzen. Hätte es das, dann wären wir bei der Frage angelangt, was denn nun vorgeht. Solange es aber einen solchen Willen nicht zum Ausdruck brachte – und die MEI enthält keinen solchen Auftrag – wäre es eine destruktive Überinterpretation des Volkswillens, anzunehmen, dieser wolle den völkerrechtlichen Vertrag verletzen.

      • Victor Brunner sagt:

        Lieber Schlegel, gehen sie davon aus dass alle Juristen sind? Die Frage stellt sich doch, wie wurde verhandelt, welche Interessen wurden wahrgenommen? Es ging nicht um Völkerrecht sondern um bilaterale Verträge. Verträge können gekündigt werden, auch bilaterale das scheinen sie zu vergessen, zum Schaden oder Nutzen der Schweiz! Den Volkswillen umsetzen als destruktiv zu beurteilen ist gelinde gesagt abenteuerlich, denn der Wille des Volkes ist Basis der Demokratie!

      • Pedro Reiser sagt:

        Schlegel: Das Volk will, dass die Schweiz die Einwanderung wieder selbst steuert (Annahme der MEI). Der BR hat den Auftrag, diesen Volksentscheid umzusetzen. Wenn er es über Verhandlungen mit der EU nicht zustande bringt, müsste das Parlament auf Antrag des BR das FZA künden, statt die Verfassung zu verletzen. Glasklar. Schon im im Abstimmungsbüchlein schrieb der BR, MEI und FZA seien nicht kompatibel.

      • Markus Ackermann sagt:

        @Schlegel
        „Das Argument in diesem Artikel war eigentlich gerade, dass sich diese Frage so nicht stellt. Weil das Volk nämlich keinen Willen zum Ausdruck gebracht hat, Völkerrecht zu verletzen.“
        Doch:
        1. Nach IHREM EIGENEN VERSTÄNDNIS sieht unsere Verfassung genau diese Verletzung des FZAs (Sie nennen es Völkerrecht) vor: Art. 121a BV mit
        selbstständiger Steuerung durch die Schweiz
        Höchstzahlen
        Kontingenten
        gesamtwirtschaftlichem Interesse DER SCHWEIZ
        2. Das Parlament stellte dies auch fest.
        DARUM hätte das Parlament (analog zur aktuellen Brexit-Bill in UK) die KÜNDIGUNG des FZA beschliessen und dem Referendum unterstellen sollen (Art. 141, 141a BV), gerne auch obligatorisch, gerne auch auf Verfassungsstufe.
        Das Parlament (insb. SP, FDP) wollte jedoch unsere Verfassung brechen

  • werner boss sagt:

    Die Sache ist doch ganz einfach. Von der MEI wurde genau soviel umgesetzt wie das linke Lager gerade noch zu verstehen fähig ist! Mit mehr wären sie überfordert gewesen.

    • Albert sagt:

      Drei Fehler in diesem kurzen Text – sind Sie ganz sicher, dass es nicht Ihnen selbst an Kapazität zum Verstehen komplexer Vorlagen mangelt? Ich bin ein Linker – in einer direkten Diskussion würden Sie sang- und klanglos untergehen.

  • Andreas M Müller sagt:

    Was Stefan Schlegel leider nicht sagt, ist, dass der Entscheid des Parlaments auch technisch kein Verfassungsbruch darstellt. Dies aus dem simplen Grund, dass nicht der Volksentscheid, sondern erst dessen Umsetzung des Parlaments ihn zu Verfassungsrecht macht, das dann wiederum beachtet oder gebrochen werden kann. Oder ganz einfach gesagt: Der Volksentscheid per se ist kein Verfassungsrecht und kann somit auch nicht „gebrochen“ werden.

    • Stefan Schlegel sagt:

      Wie war das bei der Minarettinitiative? Die brauchte kein Ausführungsgesetz. Sie ist self-executing. Ist sie deswegen nicht Verfassungsrecht geworden?

      • Andreas M Müller sagt:

        Ja, das mag eventuell mit Blick auf die Minarettinitiative stimmen. Allerdings und offensichtlich braucht die MEI ein Ausführungsgesetz, Herr „Schlegel“. Somit Q.E.D.!

        • Stefan Schlegel sagt:

          Heisst das, dass sie noch kein Verfassungsrecht ist, solange sie kein Umsetzungsgesetz hat? Wollen Sie selber mal nachsehen ob schon was in der Verfassung steht? 121a ist die Hausnummer.

    • Roland K. Moser sagt:

      Somit die Bundesverfassung nicht gilt?

  • Anselm Muckner sagt:

    Was in der Schweiz fehlt, ist ein Verfassungsgericht, das solche Initiativen prüft, ob sie verfassungskonform sind.
    Dass wir ein Verfassungsgericht bekommen, wird seit Jahrzenten von der herrschenden Mehrheit im Parlament zu Bern verhindert. Leider!
    Eine Initiative wie die MEI wäre mit einem Verfassungsgericht nie in dieser Form zur Abstimmung gelangt, weil sie einerseits unklar formuliert ist, andererseits mit ihren unklaren Aussagen auch übergeordnetes Recht verletzt.
    Solange solch schwammige Initiativen eingereicht werden können, solange wird eine populistische Partei, wie die SVP eine ist, das nutzen, um ihre Wählerschaft bei der Stange zu halten; um die Sache weiter bewirtschaften zu können. An einer Lösung ist sie nicht interessiert!

    • Vierauge sagt:

      dieser Gedanke kam mir auch schon – vielen Dank!

    • Jens Fischer sagt:

      aber der damalige Bundesrat Blocher war gegen ein Verfassungsgericht.

      Und auf seinen Geheiss ist die SVP immer noch dagegen.

    • Markus Ackermann sagt:

      @Muckner
      1. Nein, wir brauchen keine zusätzlichen, als Verfassungsrichter getarnte PolitikerINNEN
      … gewählt von korrupten PolitikerINNEN in einem Lobby-verseuchten Parlament
      … und aufgestellt von Parteien, die just von solchen Lobbies finanziert werden
      2. Was wir brauchen ist die Möglichkeit, dass die WählerINNEN Gesetze OHNE korrupte PolitikerINNEN erlassen können.
      Dieses Institut wurde schon Ende 19. Jh von der Demokratischen Bewegung gefordert. Es heisst GESETZES-Initiative.
      … und könnte an ein erfolgreiches Referendum anschliessen, denn diesfalls hat das Parlament ihr Versagen schon unter Beweis gestellt.

  • Fürer sagt:

    Ich befürchte, dass von nun an das Parlament nach jeder Volksabstimmung einen Grund findet, ein Resultat, welches ihm nicht gefällt, zu verwässern oder gar ganz zu missachten. Fast anzunehmen, dass es nach einem Nein zur Unternehmungssteuerreform genau so ablaufen wird. Ade, schöne Volksdemokratie!

  • Merasol Doruelo sagt:

    Erhellend kluger Kommentar finde ich, dem in seiner Schlussfolgerung eigentlich zuzustimmen ist. Als Konsequenz für die Zukunft wird sich die Schweiz zu überlegen haben, ob sie nicht einen Verfassungsgerichtshof einrichten will. Die Messlatte der Gültigerklärung einer Initiative sollte so oder so wohl höher gelegt werden als bisher. Aus dem unseligen nicht endend wollenden MEI-Geplänkel im Nachgang zu deren Annahme sind jedenfalls Lehren zu ziehen. In welcher Form auch immer.

  • Jon Caduff sagt:

    Als Nichtjurist kann ich dieser Begründung nicht folgen. Mit der Begründung dieses oder jenes sei nicht explizit gefordert, kann man so ziemlich jede Initiative nicht umsetzen. Ist es doch gerade die Aufgabe des Paralaments eine einmal angenommene Initiative mit entsprechenden – nicht explizit geforderten – Massnahmen umzusetzen. Allerdings halte ich es für ein Parlament – namentlich bei sehr kanpp angenommenen Initiativen – für legitim, die Initianten auf Ihre Versprechungen zu behaften und diese als Vorgabe zu nehmen. Versprechen die Initianten also, dass sich die Initiative ohne Kündigung der Bilateralen umsetzen lasse, so gibt es auch eine Lösung ohne Kündigung der Bilateralen.

    • tigercat sagt:

      Eigentlich sollte es jedem vernunftbegabten Wesen klar sein, dass man nur solche Versprechen abgeben kann, die nicht von der Zustimmung von Dritten abhängig sind.
      „Versprechen die Initianten also, dass sich die Initiative ohne Kündigung der Bilateralen umsetzen lasse, so gibt es auch eine Lösung ohne Kündigung der Bilateralen.“ Und genau so hat schlussendlich das Parlament legiferiert.

      • Markus Ackermann sagt:

        @tigercat
        von wg „dass man nur solche Versprechen abgeben kann, die nicht von der Zustimmung von Dritten abhängig sind“
        Die MEI wurde zu geltendem Verfassungsrecht.
        -> Nicht Initianten schaffen Verfassungsrecht, sondern Volk und Stände
        -> Unser Verfassungsrecht ist das Recht der GESAMTEN Eidgenossenschaft, nicht von von Teilen davon.
        Art. 121a BV „verspricht“ gar nichts. Art. 121a BV ist geltendes Verfassungsrecht, das VON ALLEN zu befolgen ist
        -> Das Parlament kann unsere Verfassung nicht selbständig ändern, sondern nur ändern wollen … und zwar mit einem Antrag an Volk und Stände (obligatorisches Referendum)
        -> Kommt das Parlament Ende 2016 zum Schluss, dass der Verfassungsauftrag mit dem FZA unvereinbar ist, bleibt nur die Kündigung des FZAs. Denn unsere Verfassung gilt

  • Wutbürger sagt:

    Dieser Artikel ist eine Frechheit. Natürlich ist alles andere als eine 1:1 Umsetzung der MEI Verfassungsbruch. Das Volk ist der Souverän und wenn das Volk eine Initiative angenommen hat, muss sie 1:1 umgesetzt werden. Das Volk ist nicht dumm und ist sich allfälliger damit verbundenen Konsequenzen bewusst. In Zukunft halte ich mich auch nicht mehr an die Gesetze, wie es unsere Regierung auch nicht macht.

  • Beatrice Lafargue sagt:

    Genau! Und mein Nachbar schlägt seine Frau und Kinder aus lauter Liebe. Er tut es nur aus guter Absicht und es schmerzt ihn selbst am meisten.
    Schlegels Posse ist doch nur ein billiger Rechtfertigungsversuch aus schlechtem Gewissen, weil das Parlament den Auftrag des Volkes so stäflich misachtet hat. Das Volk sollte nicht Angst vor der Regierung haben, sondern die Regierung Angst vor dem Volk.
    Neue Politiker braucht das Land!

  • Rolf Raess sagt:

    Ein vom Volk gewähltes Parlament kann keinen Verfassungsbruch begehen. Denn dieses Gremium ist befugt auch die Verfassung – mit Mehrheit der Räte – zu ändern (Stände- und Nationalrat). Wenn es einer Minderheitspartei nicht gefällt, was eine gewählte Mehrheit beschliesst und sie dagegen rebelliert, so gefährdet eine solche Gruppierung die Demokratie und müsste eventuell verboten werden…

  • Carl Blumer sagt:

    Endlich einer der klar sagt, dass das Parlament mit der beschlossenen Umsetzung der MEI keinen Verfassungsbruch begangenen hat. Zumindest jedem der ein Ius-Studium abgeschlossen hat, muss das eigentlich klar sein. Aber sogar in der NZZ war von Verfassungsbruch die Rede. Gut, vielleicht hat das kein Jurist geschrieben.

  • Bernhard Piller sagt:

    Warum hat man denn überhaupt etwas gemacht? Was das Parlament beschlossen hat, hat überhaupt nichts mit dem ursprünglichen Begehren zu tun. Man hätte geradesogut sagen können: wir unternehmen nichts, weil die Initiative Verträge mit der EU verletzt und weil die Kündigung im Initiativtext nicht explizit gefordert wurde.
    Die Initiative ist ein Präzedenzfall. Sie wird in Zukunft immer wieder als Beispiel verwendet werden, das zeigen soll, dass Initiativen keinen bindenden Charakter haben.
    Die Initiative ist gestorben.

    • Markus Ackermann sagt:

      recte:

      1. in Etwa eine Halbierung unserer Löhne
      -> ~40% der Löhne in der „reichen“ BRD liegen UNTER 2’000 €/Mt brutto => <1'400 €/Mt netto
      D: Mindestlohn ~€8.50/Std.,
      F: SMIC <~1'100 €/Mt netto
      2. schon HEUTE ist die durchschnittl. Rente in D TIEFER als unsere AHV-MINIMALrente
      DARUM soll unsere Demokratie abgeschafft werden

  • Martin sagt:

    Diese Lüge ist nun wirklich nicht neu. Die übermächtigen Gegner der MEI hatten nur ein Argument gegen die MEI, dass bei ihrer Annahme die Bilateralen angeblich abgeholzt würden. Dies wurde praktisch im Studentakt über die Mainstream Medien und mit Plakaten verbreitet, so das alle Wähler wussten was passiert, wenn die MEI angenommen würde.

    • H. Hegetschweiler sagt:

      Lieber Herr Martin
      Angenommen eine WG beschliesst, mit dem Vermieter über eine Mietzinssenkung für die Bruchbude zu verhandeln. Man will eine niedrigere Miete, sagt aber nicht, was passiert, wenn der Vermieter nicht zustimmt. Müsste man dann nicht einen zweiten Beschluss der WG fassen, entweder Bruchbude kündigen oder es darauf ankommen lassen und den Mietzins einfach einseitig senken, mit allen Konsequenzen? Die Gegner haben immer gesagt, die MEI sei mit den Bilateralen unvereinbar, die Befürworter haben immer das Gegenteil gesagt, es liegt also bezüglich der Kündigung der PFZ keine klare Stellungnahme vor.

  • Daniel Jung sagt:

    Und schon ereifern wir uns wieder über die Details. Der Autor spricht von Grundsätzen! Die Frage muss dem Volk gestellt werden: „Wollen Sie die Gefährdung der Bilateralen / der Menschenrechte / andere Völkerabkommen in Kauf nehmen, mit Ihrer Stimme?“
    Dann ist es ok. Also nicht dass ich den Bruch solcher Abkommen ok fände, aber dann könnte ich den demokratischen Entscheid akzeptierten. Weil dann war die Vorlage klar und transparent, auch in ihren Konsequenzen.

  • M. Zaire sagt:

    Was mich dann auch noch interessieren würde, ist die Frage nach der Ratifizierung des Protokolls zur Erweiterung der Personenfreizügigkeit auf Kroatien. Wenn das Referendum zustande kommt und nur das Referendum zur MEI, müsste diese Ratifizierung für nichtig erklärt werden, zumindest bis die Abstimmung abgeschlossen ist.
    Naja, man kann es drehen und wenden wie man will, es ist ein Verfassungsbruch.

  • tom schott sagt:

    interessante argumentation, aber sprachlich holprig und zusätzlich schludrig geschriebener artikel. bitte etwas mehr sorgfalt! beispiele:
    „…war nämlich nicht unklar.“ müsste wohl „war nämlich nicht klar“ heissen. „Die Initiative enthielt keinen eindeutigen Auftrag zur Verletzung der Verträge und enthielt deshalb eindeutig keinen solchen Auftrag.“ aha, enthielt keinen auftrag und enthielt darum keinen auftrag. wer sucht, findet mehrere weitere beispiele!

  • Reini Bauer sagt:

    An alle Wutbürger und selbst ernannte Patrioten:
    Ehrlich wäre gewesen: MEI mit Kündigung PFZ und somit Kündigung der Bilateralen. Das aber hat sich der Volkstribun nicht getraut, sondern hat vielmehr dem einfachen Volk Sand in die Augen gestreut von wegen „Nachverhandlung“.

    • Ruedi sagt:

      An alle EU-Hörigen und selbst ernannten Internationalisten:

      Die Nachverhandlung/Anpassung der PFZ ist in den Billateralen Verträgen verankert. Die EU hält sich nicht an die Verträge, da die EU Nachverhandlungen verweigert, was nicht neu ist, und zu deren Unglaubwürdigkeit im Volk führt. Die oben genannten CH-Demokratie-Verweigerer, leisten Beihilfe zum Vertrags- und Verfassungs-Bruch.

      Das man das Volk über die MEI abstimmen lässt, im wissen das man das Gesetz nicht umsetzen will, da die Billateralen (PFZ) plötzlich in Stein gemeißelt sind, ist dann noch die Krönung der Demokratie-Verweigerung. Man glaubte wohl irrtümlich, das Volk würde die MEI abweisen. Die Zukunft wird zeigen, welche Konsequenzen der Bruch mit der Demokratie, und die ungebremste PFZ-Einwanderung haben werden.

  • Hans Ammann sagt:

    Es wurde nach der MEI-Abstimmung (mit ultraknappem Ausgang) schnell klar, dass sehr viele Abstimmende emotional Ja gestimmt hatten und dies bereiten, als sie begriffen, worüber WIRKLICH abgestimmt worden war. Mut anderem Worten: Hätten nur diejenigen abgestimmt, die einigermaßen begriffen, worum es ging, wäre mit Sicherheit ein Nein herausgekommen!
    Warum also die ganze Aufregung? Das Parlament hat richtig gehandelt.

  • Ruedi sagt:

    Ein weiterer Beitrag um die offensichtliche Nichtumsetzung, Verfassungsbruch von Mitte/Linker Seite zu rechfertigen, des vom Volk mit Mehrheit angenommenen MEI-Verfassungs-Gesetzes.

    Das schlechte Gewissen der Verfassungsbrecher und Demokratie-Verweigerer, scheint aber sehr groß zu sein, das es immer wieder mit neuen Rechtfertigungen beruhigt werden muss.

    Von Linker Seite wurde nach der Annahme der MEI versprochen: „Das man den Volksentscheid respektiere und Wortgetreu umsetzen werde, das versprach Bundesrätin Simonetta Sommaruga.“

    Zudem sehen die Billateralen Verträge welche die PFZ enthalten klar vor, das dieser Vertrag angepasst werden kann, schon damals wurde das Volk mehrfach angelogen (anzahl PFZ-Zuwanderer), damit es dem Vertrag zustimmt.

  • Henri Brunner sagt:

    Nun ja, eine Analyse zum Thema Verfassungsbruch aus einem Land, dessen Politik Vertrags- und Verfassungsbruch mittlerweile institutionalsiert und professionalisiert hat, darf man getrost in die Tonne treten.

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