Pfusch am Bau

Architekten der SVP: Alt-Bundesrat Christoph Blocher, Adrian Amstutz und Peter Föhn (v.l.) an der Pressekonferenz zur Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative. Foto: Marcel Bieri (Keystone)

Architekten der SVP: Alt-Bundesrat Christoph Blocher, Adrian Amstutz und Peter Föhn (v.l.) an der Pressekonferenz zur Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative. Foto: Marcel Bieri (Keystone)

Benno nervt sich und dies zu Recht: Immer wieder muss er als Schreiner auf den Baustellen mit kaum brauchbaren Plänen hantieren, die «kreative» Architekten entworfen haben; regelmässig muss er dort geradebiegen, wo zuvor gepfuscht wurde; muss Luftschlösser den Realitäten anpassen. Lob kriegt er dafür natürlich nicht: Der Architekt schnödet, weil er die Treppe doch so gern in der Luft hätte schweben lassen. Der Kunde ist enttäuscht, weil das Produkt jetzt anders aussieht, als ihm vom Architekten vollmundig versprochen wurde.

Liest man sich durch Schimpf und Schande, welche das Parlament bei der Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative über sich ergehen lassen muss, ist man versucht zu sagen: Und wieder ist der Handwerker der Dumme.

Ein unmöglicher Auftrag für das Parlament

Als Totengräber der Demokratie wird das Parlament denunziert. Munter wird an einer Dolchstosslegende gebastelt. Nur: Nicht das Parlament hat eine Initiative verfasst, die so nicht umsetzbar ist. Das Parlament ist hier nicht der Architekt. Sondern der Handwerker, der versucht, einen stümperhaften Plan so umzusetzen, damit nicht gleich das ganze Haus zusammenbricht.

Das Parlament bekam einen unmöglichen Auftrag einfach in die Hände gedrückt: Es solle die Zuwanderung kontingentieren, Höchstzahlen und einen Inländervorrang einführen, ohne das Freizügigkeitsabkommen und die Bilateralen zu gefährden.

Dass die jetzigen Umsetzungsvorschläge nicht gefallen, ist nachvollziehbar: Sie stellen keine wortgetreue Umsetzung der Initiative dar. Sie beinhalten keine Kontingente und keine Höchstzahlen. Es gibt nicht einmal wirklich einen Inländervorrang. Und mit grosser Sicherheit lässt sich damit die Einwanderung auch nicht steuern.

Doch undemokratisch ist diese Umsetzung darum nicht. Im Gegenteil.

Artikel 121a in der Bundesverfassung verlangt, die Personenfreizügigkeit neu zu verhandeln. Die Verhandlungen sind, was absehbar war, gescheitert. Und nun steht man vor einer neuen Situation – und sollte die ganze Verfassung lesen. Diese beinhaltet nicht nur den neuen Zuwanderungsartikel. Sondern Bestimmungen wie Artikel 5 Abs. 4, der besagt, dass Bund und Kantone das Völkerrecht beachten. Oder Artikel 190, wo steht, dass das Völkerrecht für das Bundesgericht und die übrigen rechtsanwendenden Behörden massgebend ist.

Wer diese Grundsatznormen der Verfassung ebenso ernst nimmt wie den MEI-Artikel, muss somit zu folgendem Schluss kommen: Die Masseneinwanderungsinitiative enthält keinen Auftrag, das Freizügigkeitsabkommen zu kündigen oder es zu verletzen. Gleichzeitig sieht unsere Verfassung vor, dass völkerrechtliche Verpflichtungen massgebend sind, sofern sie nicht gekündigt wurden, was das Bundesgericht bestätigt.

Der Vertragsbruch gehört vors Volk

Im Gegensatz zur Durchsetzungsinitiative und Ecopop fehlen bei Art. 121a BV zudem wichtige Anweisungen im Plan, den die Handwerker erhalten haben: In keinem Wort sagt die Initiative, was zu tun ist, wenn Verhandlungen scheitern. Wir wissen nicht, ob das Volk die Bilateralen will oder eine wortgetreue Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative. Ich masse mir keine Interpretationshoheit über den Willen des Volkes an. Die SVP sollte dies auch nicht tun. Wenn der Architekt versagt hat, sollte er einen neuen Plan vorlegen, statt die Handwerker anzubrüllen, weil diese nicht zaubern können.

Demokratiepolitisch korrekt wäre darum eine Abstimmung, welche eben diese Frage klärt. Wenn es um einen so wichtigen Vertragsbruch geht, sollte die Stimmbevölkerung das letzte Wort haben. Bis dahin braucht es eine Lösung, welche die Bilateralen nicht aufs Spiel setzt.

Auf den ersten Blick mag befremden, dass vom Initiativtext so wenig übrig bleibt im Gesetz. Verständlich auch, dass sich der Teil der Bevölkerung, der die Initiative angenommen hat, dabei verschaukelt fühlt. Doch es ist schlicht falsch, das Parlament als undemokratisch oder heuchlerisch zu brandmarken. Das Parlament ist hier Handwerker, nicht Architekt. Beschwerden wegen Fehlkonstruktionen bitte an Letzteren.

99 Kommentare zu «Pfusch am Bau»

  • Roland K. Moser sagt:

    Wieso sollte die Initiative nicht umsetzbar sein?

    • G. Ziegler sagt:

      Zurück zum Artikel – nochmals lesen hilft bestimmt!

      Es wurde mit dem Vertragspartner, mit welchem u.A. die Personenfreizügigkeit vereinbart wurde, bezüglich „Kontingente“ verhandelt – doch der Vertragspartner wollte hier nicht verhandeln. Bei einer einseitigen Umsetzung der bewusst irreführend aufgesetzten SVP-Initiative würden die Billateralen wegfallen. Dem Volk wurde anno dazumal von der SVP vorgegaukelt, dass die Billateralen nicht tangiert werden würden. Nun muss zwingend für eine „wortgetreue“ Umsetzung der völlig unzureichend formulierten SVP-Initiative das Volk befragt werden, ob die Billaterialen oder eine nicht durchdachte Initiative gelten sollen. So einfach ist das Herr Moser.

    • Valentina Spillmann sagt:

      Weil die Initiative den 5er und das Weggli will: die direkte Regulierung der Zuwanderung und dabei die Bilaterale beibehalten. Nur geht das nicht, weil das erste das zweite ausschliesst und umgekehrt: beides geht schlicht nicht zusammen. Die Initiative sieht für diesen Konfliktfall nur Neuverhandlungen vor. Dies wurde so gemacht, hat den Konflikt aber nicht aufzulösen vermocht. Nun haben wir einen Konflikt für den die Initiative keine Lösung vorsieht. Dass die Bilateralen zu kündigen sind, steht nicht im Text und wurde auch nicht so kommuniziert – im Gegenteil. Man kann aus der Annahme der MEI also nicht schliessen, dass die Kündigung dem Volkswillen entspricht.
      Lange Rede kurzer Sinn: Die Initiative ist in seiner Form in der Realität nicht umsetzbar – ein Wunschschloss eben.

    • Matthias sagt:

      Hmm … Das ist doch eben im Artikel ausführlich erklärt. Man hat wie, von der Initiative gefordert, neu verhandelt. Dabei ist nix herausgekommen. Die Initiative sagt nichts darüber, was in diesem Fall passieren soll. Insbesondere sagt sie nichts über eine Kündigung der PFZ oder eine mutwillige Verletzung dieser. Die PFZ ist gültiges Völkerrecht, dem die Schweiz zugestimmt hat. In der Verfassung steht, dass die Schweiz sich an solches Völkerrecht halten muss. Das Parlament darf also nichts beschliessen, was gegen die PFZ verstösst, da es sonst gegen die Schweizer Verfassung verstossen würde. Wie im Artikel gesagt: Die Initiative ist Pfusch, weil der Passus fehlt, dass, falls Neuverhandlungen nichts erbringen, die PFZ gekündigt werden muss.

    • Philipp Meyer sagt:

      Moser: weil die Initiative Verhandlungen mit der EU verlangt, um eine Steuerung der Einwanderung zu bewirken Wenn der Vertragspartner aber nicht verhandeln will, ist die Initiative ohne Kündigung der PFZ nicht umsetzbar. So schwierig zu verstehen sollte dies eigentlich nicht sein.

      • Merten sagt:

        Anscheinend ist es schwierig für Sie, Meyer, zu verstehen wie man Verhandlung führt. Wenn die EU nicht gewillt ist, Gespräche auf gleicher Augenhöhe zu führen – dann wird die Initiative tel quel umgesetzt. Dann wird man feststellen können, wie schnell sich die EU zu Kompromissen bekennt ! Aber für solche Verhandlungen braucht es Persönlichkeiten, die auf Grund Ihrer Intelligenz und Durchsetzungfähigkeit etwas bewirken können !

      • Roland K. Moser sagt:

        In der Bundesverfassung steht was von Kontingenten und nichts von EU, PFA u.ä.

        • Seriously sagt:

          Die Herren Moser und Merten…: Die Verfassung ist kein Wunschmenu à la carte, das man nur selektiv liest…

    • Cedric sagt:

      Weil Kontinente gegen das FZA verstossen. Und die Pinocchio-Partei uns im Extrablatt angelogen hat und gesagt dies geht ohne Problem.

    • Martin sagt:

      Weil bisher niemand (auch nicht von der SVP) beantworten konnte, wie. Es gibt nur drei Möglichkeiten:
      1) Ein Konstrukt, wie das jetzt vom Parlament ausgearbeitete, das wohl nicht viel ändern wird.
      2) Kündigung der Bilateralen, mit allen entsprechenden Konsequenzen. Darüber muss aber zwingend nochmals abgestimmt werden, denn von der Initiative wurde das nicht verlangt.
      3) Man macht die Schweiz weniger attraktiv für Zuwanderer. Also zum Beispiel fertig mit Tiefsteuern für Firmen. Dann müssen wir aber auch mit einem geringeren Wirtschaftswachstum zufrieden sein.

    • Lena sagt:

      Sie ist nicht umsetzbar ohne dadurch die bilateralen Abkommen zu kündigen. Diese zu kündigen würde jedoch massive wirtschaftliche Folgen für die Schweiz haben. EU- Beitritt ist nicht mehrheitsfähig, Alleingang aufgrund Ressourcen und dergleichen nicht möglich- bleibt also nur der bilaterale Weg. Die EU wird nicht verhandeln in dieser Hinsicht, die MEI ist daher so nicht umsetzbar.

    • Roman Gerber sagt:

      Herr Moser, lesen Sie den Artikel. Denn überlegen Sie ob Sie ihn verstanden haben. Falls nicht: Lesen Sie ihn ganz langsam ein zweites Mal. Ich bin überzeugt, Sie werden bald hier eine Antwort auf ihre eigene Frage schreiben können.

      • Roland K. Moser sagt:

        In der BV steht was von Kontingenten. Also müssen Kontigente her und nicht EU-Kriecherei. Oder ist die BV ein Wunsch-Konzert?

        • Seriously sagt:

          Apostel Blocher behauptete stets, die PFZ und Bilateralen müssten bei Annahme nicht gekündigt werden… Oder, wie Apostel Amstutz zu pflegen sagte: „Mumpitz Frou Sommaruga, Mumpitz !“

          Somit, das hat nichts mit Kriecherei zu tun, wir Schweizer sind nicht wortbrüchig, halten uns an Verträge oder KÜNDIGEN sie.

          Und von Kündigung war (siehe oben) bei diesem Schluder eines Initiativtexts, keine Rede!

    • Hans-Jürgen Lorenz sagt:

      Ohne Kündigung der Bilateralen gehen die Bestimmungen der Bilateralen Verträge vor.
      Setzt man die Initiative um ohne die Bilateralen I zu kündigen, greift vollautomatisch die Guillotineklausel, dazu ist keine weitere Kündigung der EU notwendig, der EuGH muss auf Kündigung entscheiden.
      Des weiteren sind folgende Abkommen davon betroffen:
      Schengen, Dublin, Erasmus, Horizon2020, Kulturabkommen und weitere, sofern sie nicht derzeit sistiert sind.
      Man geht davon aus, dass davon 400.000 Arbeitsplätze betroffen sind.
      Und derzeit findet sich keine Partei, Gruppe oder Hausfrau, die eine Initiative zur Kündigung der Bilateralen Verträge einreicht.

      • Roland K. Moser sagt:

        Vergessen Sie die 400’000 Arbeitsplätze, es darf einfach nicht mehr eingewandert werden.
        Schengen-Dublin, Erasmus, Horizon usw. haben mit den Bilateralen nichts gemein.

        • Hans-Jürgen Lorenz sagt:

          Die EU hat genau diese Vereinbarungen als nur mit der PFZ vereinbar erklärt. Horizon, Erasmus und das Kulturabkommen wurden wegen der fehlenden Unterschrift zu Kroatien aufgrund der MEI sistiert. Sie sollten sich besser informieren.
          Auch eine Einwanderer-Sperre ist nicht die Folge von einer Kündigung der Bilateralen. Abgesehen, davon, dass sie dann keine Jobs mehr haben werden, die sie an Zuzüger vergeben können, viele abgelehnte Asylanten werden nach der Sistierung von Dublin in der Schweiz ihre 2. Chance suchen. Auch ohne Arbeitsplatz. Das sind dann ca. 500.000, die sie nicht mehr in die EU zurückführen können. Etwas mehr sollte man sich schon überlegen, bevor man hier seinen Bauchgefühlen freien Lauf lässt.

    • Linus Huber sagt:

      Weil alle EU-hörig sind.

      Gemäss den Bestimmung ist die EU zu neuen Verhandlungen im Falle von schwerwiegenden sozialen und wirtschaftlichen Problemen verpflichtet. Der Souverän hat mit dem Abstimmungsresultat unzweideutig festgestellt, dass schwerwiegende soziale Probleme vorliegen (wer sonst ausser dem Souverän selbst soll dies bestimmen, etwa die EU?). Die EU muss sachlich informiert werden, dass nicht nur ein entsprechender Verhandlungsbedarf vorliegt, sondern auch im Sinne des Vertrages zu vollziehen ist, ansonsten Vertragsbruch vorliegt, womit unilaterale Massnahmen gerechtfertigt sind.

  • Markus Schneider sagt:

    Dummes Geschwätz, kein Wunder dass das von einer „Juristin“ kommt. Dieser Berufsstand lebt davon, grundsätzlich alles misszuverstehen und in die Länge zu ziehen. Es gibt hier überhaupt nichts mehr zu klären, die Frage ist längt beantwortet. Die Personenfreizügigkeit ist am Ende. Die „umsetzenden“ Parlamentarier und Juristen sollten zur Arbeit geprügelt oder vor Gericht gestellt werden.

    • Albert Schwarz sagt:

      Ein sehr beleidigender, nichtssagender Kommentar – aus dem ganz klar spricht, dass Sie weder den Artikel gelesen noch sich auch nur minimal mit der Thematik auseinandergesetzt haben. Halten Sie sich tatsächlich für fit für die Demokratie? Die setzt eigentlich informierte und besonnene Erwachsene voraus. Und nicht Trotzköpfe, die sogar die berufliche Qualifikation Andersdenkender in den Dreck ziehen.

    • Martin sagt:

      Das kann man grundsätzlich zu jeder Sachlage sagen. Facts sind „dummes Geschwätz“. Leute, die ausser Wutschnauben nichts zum Thema beizutragen haben und keinerlei Lösungsansätze bieten, aber jeden Involvierten als unfähig oder unwillig zu titulieren, tragen nicht gerade zu einer Lösung bei.

    • Stefan Kesselring sagt:

      @Schneider: Wenn ich Ihren Eintrag so lese, ist mir schon klar, dass Ihnen die juristischen Einlassungen von Laura Zimmermann zu hoch sein müssen. Ich kann es Ihnen einfacher erklären: Die SVP-MEI war von Anfang an eine Totgeburt und ist jetzt deshalb
      (endlich) vom Tisch und die Personenfreizügigkeit bleibt. Alles klar soweit?

    • Herbert Anneler sagt:

      Mit Verunglimpfungen kommen Sie nicht weiter – höchstens mit dem Eingeständnis, dass am Anfang des Dilemmas eine Blocher-Lüge steht: „Die MEI gefährdet die PFZ nicht!“ (und damit auch nicht die Bilateralen) – so nachzulesen im SVP-Abstimmungs-Extrablatt vom Januar 2014 und in der Abstimmungsbotschaft. Anders als mit dieser Lüge der SVP wäre die MEI nie angenommen worden – die Bilateralen genissen seit langem eine Zustimmung von ca. 70%. Ihr Post zeigt aber genau, was die SVP immer wollte: Ende der PFZ! Doppelzüngiger geht es nicht.

      • Martin sagt:

        Es geht m.E. noch weiter. Die SVP hat mit ihrer Propaganda (eigentlich sehr clever) ein Dilemma geschaffen. Wird die Initiative abgelehnt, können sie sagen: Wir haben uns eingesetzt. Wird die Initiative angenommen (was sie ja wurde), stellt sie Bundesrat und Parlament (bewusst) vor ein unlösbares Problem. Die SVP hält sich dann bewusst heraus, torpediert aber jeden gemässigten Ansatz. Damit befeuert sie die Wut, kann die Anderen weiterhin als unfähig oder unwillig den Volchswillen umzusetzen bezeichnen und weiterhin ohne Konsequenzen behaupten: „Ja wir haben das alles ganz anders gewollt, aber die bösen Räte haben alles kaputt gemacht.“ Clever, zynisch und letztendlich gefährlich.

        • Seriously sagt:

          Mein Gedanke am 10.2.2014… Und dass alles wird verjubelt (notabene nicht weniger als den gesellschaftlichen Zusammenhalt) für ein paar Wahlprozente mehr an den nächsten Wahlen… Nicht nur gefährlich, schlicht und ergreifend höchst unpatriotisch

    • john friend sagt:

      geanu da bin ich ganz ihrer meinung – die parlamentarier die uns diesen mist eingebrockt haben sollen zur arbeit geprügelt werden – allen voran BR ueli maurer der dieses heisse eisen nicht angepackt hat als er das departement hätte übernehmen können – alle die schaumschläger die uns das blaue vom himmel versprochen haben – und keiner von den herren hat sich bis jetzt hervorgetan etwas zur umsetzung oder lösung beitzutragen – nein man reitet auf dem schon toten gaul weiter bis er unter dem sattel wegfault. la vie en SVP

    • Pascal sagt:

      Frage Herr Schneider: Was ist Herr Blocher von Beruf? Meines Wissens ist er Jurist.

  • Balz Engler sagt:

    Die erste „Nachbesserung“ kam schon am Tag nach der Abstimmung, als die Initianten selbst den Vorrang für Schweizer im Text aufgaben und nur noch von Inländern redeten–ein Begriff, den es im Recht nicht gibt, der aber von der Politik dankbar aufgenommen wurde.

  • Willi Vollenweider sagt:

    Es ist völlig klar, dass diese für die Schweiz sehr wichtige Angelegenheit in einer Volksabstimmung entschieden wird.
    Wer hilft mit beim Unterschriftensammeln ?

    • David Webb sagt:

      Herr Blocher hat’s angedroht. Er hätte sicher Zeit. 50000 Unterschriften für einen Referendum bräuchte er. Ein Rundschreiben an die SVP Mitglieder (90000) wurde völlig reichen. Interessant das die SVP aber keinen Referendum zur Umsetzung der MEI machen will.

  • Peter Freudig sagt:

    Laura Zimmermann, befreien Sie sich von nicht bestehenden Zwängen.
    Bleiben Sie der Verfassung treu. Prioritär ist dabei die neueste Handlungsanweisung (MEI). Alles Andere ist nachrangig.
    Die aktuellen Vorhaben sind durch und durch korrupt.

    • Albert Schwarz sagt:

      Lesen Sie doch einfach den Artikel. Grundsatzbestimmungen wie Art. 5 werden nicht einfach hinfällig.

  • werner boss sagt:

    Ja, wenn das mit den Handwerkern auf dem Bau ein Vergleich wäre, dann müsste ich sagen,es ist halt eben doch so! Was habe ich mich über den Simpelsten Pfusch ärgern müssen auf meinem Bau und das waren angeblich FACHLEUTE!! Zum Beispiel sämtliche Elektrokabel durchgeschrotet! Aber zum Thema,es geht bei der MEI bei weitem nicht nur um Arbeitslose wie in der letzten Zeit immer wieder dargestellt wurde!! Massenverkehr, Landverschleiss, Energieverschleiss,steil absinkende Lebensqualität, hohe Steuern , noch höhere Krankenkassenprämien usw.

    • Benedikt Galliker sagt:

      „steil absinkende Lebensqualität“: So einen Unsinn wollen Sie ernsthaft verbreiten Herr Boss? Unglaublich welchen Seich Sie uns hier verkaufen wollen: Krakenkassenprämien, Energieverschleiss, Steuern (die tiefsten in Europa?), etc: Alles die bösen Ausländer schuld? Ich bitte Sie…

      • Seriously sagt:

        Alle Mikro Monarchien und Steuerparadiese auf irgendwelchen Atollen und aus den Meeren herausragende Felsen dieser Welt ausgenommen: Nirgendwo zahlt man so wenig Steuern wie in der Schweiz. In absoluten Zahlen sowieso und im Vergleich was die Gemeinschaft „im Gegenzug“ erhält leben wir auf dem einzigen Paradies auf Erden. Obendrauf das einzige Land überhaupt das die Capital Gain Tax nicht kennt…!

  • Anton Müller sagt:

    Wenn man denn möchte, liesse sich die Initiative sehr wohl durchsetzen. Einfach mit Konsequenzen. Ich bin dafür, dass man die EU endlich einmal herausfordert.

  • Philipp M. Rittermann sagt:

    leider will niemand die initiative griffig (mit kontigenten) umsetzen. die fdp am allerwenigsten, da man die konzerne und die eigenen vetterliwirten nicht verärgern will-, um die svp ist’s auch ruhig geworden, und auch dem rest der bürgerlichen parlamentarier scheint das eigene portemonnaie wichtiger zu sein. die linke möchte erklärtermassen in die eu, da hier die noch unbeackerten felder innerhalb asyl- und sozial-industrie gross sind-, und der mittelstand, welcher das in der ch bisher finanziert hat, schon kräftig von den bürgerlichen gerupft wird-; und somit droht die milch zu versiegen. mir ist mittlerweile egal, ob eu/nicht/oderwieauchimmer. ich frage mich bloss, wo die politiker von links…rechts die kohle für die weitere abschaffung der direkten demokratie künftig hernehmen?

  • Peter Liechti sagt:

    Gescheiterte Verhandlungen die nie stattgefunden haben…

    • Linus Huber sagt:

      Sicher doch, weil die Verhandlungen absichtlich von den Vertragsverweigerern nicht erzwungen werden.

      Gemäss den Bestimmung ist die EU zu neuen Verhandlungen im Falle von schwerwiegenden sozialen und wirtschaftlichen Problemen verpflichtet. Der Souverän hat mit dem Abstimmungsresultat unzweideutig festgestellt, dass schwerwiegende soziale Probleme vorliegen (wer sonst ausser dem Souverän selbst soll dies bestimmen, etwa die EU?). Die EU muss sachlich informiert werden, dass nicht nur ein entsprechender Verhandlungsbedarf vorliegt, sondern auch im Sinne des Vertrages zu vollziehen ist, ansonsten Vertragsbruch vorliegt, womit unilaterale Massnahmen gerechtfertigt sind.

  • Alfred Bosshard sagt:

    Der Verglich hinkt. Im Bauweasen gibt es auch eine Baubehörde, die nur ausführbare (d.h. Gebäude ohne Statikmängel) ausschreiben lässt. Nur, eine solche Baubehörde (lies Verfassungsgericht) will die Schweiz nicht. Würde uns vielen Ärger ersparen

  • Monique Schweizer sagt:

    Diese Initiative war doch von Anfang an mit Verlogenheit und Bösartigkeit nur so gespickt. Der hinterlistige Dr. Blocher und seine Entourage wussten doch schon dass die EU auf dieses Ansinnen kaum einsteigen werden und dass auch der BR in Brüssel trotz aller Anstrengungen keine Chance haben wird ohne die Bilateralen Verträge in Frage zu stellen. Die Initianten logen dem Volk das Blaue vom Himmel herunter, dass die Bilateralen Verträge in keiner Weise gefährdet seien und das Volk hat diesen elenden Rattenfängern leider einmal mehr geglaubt.
    Nachdem unsere „Superdemokraten“ kein Referendum wollen, sollten sie jetzt endlich ihr Maul halten oder sonst eine Initiative zur Kündigung der Bilateralen starten.
    Aber dazu werden diese Schweizzertrümmerer vermutlich einmal mehr zu feige sein!

    • Linus Huber sagt:

      „trotz aller Anstrengungen“

      Da muss ich ja lachen, von welchen „Anstrengungen“ sprechen Sie? Die unterwürfigen Gesten vielleicht?

      Gemäss den Bestimmung ist die EU zu neuen Verhandlungen im Falle von schwerwiegenden sozialen und wirtschaftlichen Problemen verpflichtet. Der Souverän hat mit dem Abstimmungsresultat unzweideutig festgestellt, dass schwerwiegende soziale Probleme vorliegen (wer sonst ausser dem Souverän selbst soll dies bestimmen, etwa die EU?). Die EU muss sachlich informiert werden, dass nicht nur ein entsprechender Verhandlungsbedarf vorliegt, sondern auch im Sinne des Vertrages zu vollziehen ist, ansonsten Vertragsbruch vorliegt, womit unilaterale Massnahmen gerechtfertigt sind.

  • Herbert. W. Meyer sagt:

    Lesen sie doch den Artikel…

  • Alfred Bosshard sagt:

    Zur Abwendung von inländischen Arbeitslosen gehört auch die Umsetzung des Diskriminierungsverbotes bez. Alter (BVC §8). Mein Vorschlag an diverse Parlamentarier war, dass die Altersstrruktur von grösseren in der Schweiz tätigen Firmen der Altersstruktur der arbeitsfähigen Bevölkerung entsprechen muss. Es gibt keinen Vorteil mehr U50 zu entlassen und bevorzugt Jugendliche beim Arbeitseinstieg Zudem bremst das die Zuwanderung da ältere Arbeitnehmer mehr ortsgebunden sind. Es ist 100% EU-kompatibel. Bürokratischen Overhead gibt es auch nicht. Jede AHV-Liste gibt die notwendige Auskunft.

  • T. Honegger sagt:

    Hallo liebe Laura Zimmermann,
    Ihr Beispiel ist gar nicht so schlecht , nur haben Sie keine Ahnung wie man in solchen Fällen vorgeht. Versändlich sie haben ja auch noch nie Geld verdient im der Wirtschaft. Normalerweise setzt sich dann der Handwerker mit dem Architekt zusammen un findet eine Lösung. Nur Bei der MEI würde der Architekt nicht mehr zur Behebung des Schaden eingeladen. Im Gegenteil die Handwerker begannen zu werkeln, statt mit dem Architekten eine Lösung zu suchen . Die SVP wurde sogar bewusst nicht zur Disskussion eingeladen.
    Bessere Beispiele bringe Frau Laura Zimmermann ( welcher politischenCouleur gehören sie zu sagen Sie das jeweis von Anfang an ) damit man Ihre Zeilen von Anfang an richtig einordnen kann )
    T.Honegger

    • Lena sagt:

      Das ist jetzt aber auch nicht ganz wahr, Honegger. 1) Woher ganz genau wissen Sie, dass Frau Zimmermann noch nie Geld „in der Wirtschaft“ verdient hat??? Zudem der Architekt dieser Bauruine hat auch nie die Details des Konstrukts rausgerückt, sondern alles den Handwerkern überlassen. Auch als die Handwerker wiederholt nachgefragt haben, haben die Architekten auf Stur geschalten und nicht einsehen wollen, dass es so nicht geht. Natürlich werden solche uneinsichtigen Sturköpfe irgendwann nicht mehr gefragt, da ja alle schon wissen, dass man nicht weiterkommt. Deshalb, exzellenter Vergleich, Laura!

    • Seriously sagt:

      Als hätten sie nicht schon bei der ersten Silbe gewusst, wie sie die Zeilen einordnen werden… come on… 🙂

  • Giuseppe Wiederkehr sagt:

    „… undemokratisch ist diese Umsetzung darum nicht. Im Gegenteil …“ Und die Erde ist eine Scheibe.

    • Benedikt Galliker sagt:

      Sie kennen anscheinend die Schweizer Demokratie nicht: Nach einem neuen Verfassungsartikel muss das Parlament ein Umsetzungsgesetz dazu machen. Ist jemand damit nicht zufrieden, ergreift er das Referendum, dann kann das Stimmvolk entscheiden. Erst dann wissen wir was der „Volkswille“ zu dem Gesetz ist. Das demokratisch gewählte Parlament hat in den 170 Jahren unserer Bundesverfassung immer selbst entschieden wie es Gesetze macht. Danach kann das Stimmvolk Ja oder Nein sagen. So funktioniert die Schweizer Demokratie – fall Sie es vergessen haben sollten.

      • Linus Huber sagt:

        „Nach einem neuen Verfassungsartikel muss das Parlament ein Umsetzungsgesetz dazu machen.“

        Ja, aber nicht eine Alibi-Übung anstatt der Umsetzung. Was nützt ein Referendum, wenn Auftragsverweigerung vorherrscht? Nichts.

        Die nächsten Wahlen müssen dies daher regeln.

  • Max Obrist sagt:

    Ich finde die Analogie super. Die SVP bringt eine Initiative, welche im Widerspruch zu Verfassung und bisherigen Volksentscheiden steht, und beschuldigt dann das Parlament als Volksverräter. Richtig und Wichtig, dass das mal jemand aufzeigt.

    Auch ganz witzig ist ja, wie sie in der Arena behaupte, Sie hätten NIE gesagt, dass die Initiative die Bilateralen tangiert, nachdem genau dies im Abstimmungsbüchlein stand… Aber ja, hauptsache man kann Poltern und mit dem Finger auf andere zeigen.

    • Beat Müller sagt:

      Obrist: Dass unsere Freunde von der SVP ein verlogenes falsches Pack und vollverseucht von Doppelmoral sind, das kennen wir ja zur Genüge.
      .
      Sie haben die Umsetzung der MEI bekommen, welche sie redlich verdient haben!

  • ra koch sagt:

    Will die Schweiz mithin an ihrer Zukunft bauen, weiter am Innovationspark Europa mitstrukturieren, sollte sie primär die Bilateralen nicht gefährden. Zudem, was so mancher nicht hören will: Ein weiteres Abseitsstehen kann endgültig zur Isolation führen. Ohne ‚EU-Soli‘ wird das nichts! Progression heisst für mich, weiterzuentwickeln [die Zukunft wahrlich sichernd]; die Diskrepanz mit Umverteilung zu überwinden: Da immer mehr rationalisiert wird, zudem aber die Erdbevölkerung ständig steigt.
    Ob das aber zum Plansoll der Volksmeinung gehört, dem Lande ‚Degeneration‘ voranzubringen, wenn man die Befeuerung mit dem revivalistischen Euphemismus ‚White Supremacy Ideologie‘ bedenkt?

  • Paul Lüthy sagt:

    Wenn ein Mensch etwas nicht will, dann wird er es auch nicht schaffen!
    Konsequenterweise muss man die Arbeit jemand anderem geben. Ich werde daher bei den nächsten Wahlen nicht mehr FDP und CVP wählen (SP schon gar nicht). Dann gibt es nur noch wenige Alternativen.

    • Maier Tom sagt:

      wenn jemand etwas schafft dass gar nicht funktionieren kann ist er auch nicht wählbar, da bleiben aber nicht mehr viele übrig, was?

  • Anton Müller sagt:

    Ja, wieso nicht? Wo ein Wille wäre, gäbe es auch einen Weg dazu. Aber blinde und taube Politiker sind in der Überzahl.

    • Maier Tom sagt:

      sehr einfach. Etwas unmögliches als Aufgabe stellen, selber nichts dazu beitragen und hinterher Diejenigen die Scheitern als Blinde und Taube zu bezeichnen.

  • Willi sagt:

    Im Grunde haben Sie recht, werte Frau Zimmermann. Besser wäre es gewesen, wenn die Politik (Bundesrat und Parlament) als ‚Architekt‘ proaktiv gehandelt hätte. Denn: Wenn das Bundeshaus ‚grosse Angst‘ hat vor einem Nein zu RASA (Beitrag gestern), dann muss das Unbehagen grösser und weiter verbreitet sein, als uns weisgemacht. Wenn die Politik eine Fehlentwicklung verschläft, gibt sie auch das Ruder aus der Hand. Gouverner c’est prévoir? Weit gefehlt, Frau Zimmermann: Das Parlament hat sich weitergehenden ‚flankierenden Massnahmen‘ (die ‚Light-Umsetzung‘ ist eine solche) immer hartnäckig verschlossen und somit den ‚Architekten-Job‘ leichtfertig aus der Hand gegeben. Die Spatzen hätten es von den Dächern gepfiffen.

  • Hans Huber sagt:

    Falsche Schlussfolgerungen. Man könnte die Initiative einfach wortgetreu umsetzen (mit Kontingenten & Co.) und dann sehen was die EU macht. Diese muss dann ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten usw. usf. … das dauert Jahre und man hätte währendessen verhandeln können. Und wenn das nichts gebracht hätte und die EU die Verträge gekündigt hätte, dann hätte man immernoch neu abstimmen können, ob man das so will. So wie es jetzt ist, hat man einfach nichts umgesetzt und das die Volksabstimmung ignoriert. Sehr sehr schwach vom Parlament (bzw. den Parteien die keine Lust haben den Volkeswillen umzusetzen) und extrem schwache Aussenpolitik.

    • David Webb sagt:

      Quatsch. Die Kontingente und Höchstzahlen (die übrigens tatsächlich in Ausländergesetz zu finden sind, nur nicht für EU Bürger) durchzusetzen ist Vertragsbruch des PFZ Abkommen. Das kann locker als „nicht- Verlängerung des PFZ ausgelegt werden und somit wird den Guillotinklausel ausgelöst. „„Die in Absatz 1 aufgeführten sieben Abkommen treten sechs Monate nach Erhalt der Notifikation über die Nichtverlängerung gemäss Absatz 2 oder über die Kündigung gemäss Absatz 3 ausser Kraft.“
      – Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits über die Freizügigkeit (SR 0.142.112.681) Art. 25 Abs. 4“ Also die Bilaterale sind automatisch tote Hose.

      • Hans Huber sagt:

        Wer sich mit der EU auskennt weiss das Papier (Gesetze) extrem geduldig ist und immer gemauschelt wird und gerade solche Klauseln nie und nimmer durchgesetzt werden, sondern nur Drohkulisse sind. Dafür gibt es zig-tausend Beispiele, egal ob man den wohlbekannten Euro-Stabilitätspakt nimmt oder Dublin-Verordnung oder oder oder … wer sich wegen solcher Verträge fürchtet der hat das Spiel in Brüssel nicht verstanden – was leider genau das Problem der Schweizer Politiker ist.

  • Chris Myers sagt:

    Die Bilateralen Verträge sind nicht in der Verfassung verankert, die MEI hingegen schon. Wieso sollte ein Parlament die Verträge, welche mit einem wackligen Staatenbund geschlossen wurde, über die Verfassung der schweizerischen Eidgenossenschaft stellen? Die Initiative wäre durchweg umsetzbar, selbstverständlich mit den entsprechenden (eventuellen) Konsequenzen. Da innerhalb der EU jedoch diverse Vertragsbrüchige geduldet werden, würde ich mir um die Schweiz keine Sorgen machen. Weshalb kuschen also unsere Politiker vor dieser fragilen Organisation und machen ihr eigenes Volk sauer? Kann mir das einer erklären?

  • Gisela Ahorn sagt:

    Treffender kann man das aktuelle Dilemma kaum beschreiben.

  • Merten sagt:

    Dass diese Vereinigung von meist linken Studenten „Operation libero“ nicht alles richtig zitiert ist nicht nachvollziehbar. In der Initiative steht ja, dass mit der EU verhandelt werden muss -aber wenn sich diese substantiellen Gesprächen verweigert, dann muss die Initiative tel quel umgesetzt werden. Das ist in den politischen Diskussionen auch klar kommuniziert worden. Dass Exponenten dieser „Operation libero“ auch in der ARENA vom TV unangenehm, frech und mit absurden Argumenten aufgetreten sind, ist eine Tatsache !

    • Maier Tom sagt:

      na hoffentlich treten sie auch frech auf, gegen die offensichtlichen Lügen der rechten Seite helfen Argumente ja nichts mehr.

  • Theo Tschudi sagt:

    Viele Bürger möchten gern eine Präzise Auskunft was genau in Brüssel verhandelt wurde. So z.B. Wer hat wann in Brüssel mit wem über was verhandelt (nicht nur gesprochen); was war das Ergebnis etc. ? Bisher wurde immer nur geschwafelt, dass Brüssel nicht will und nicht kann. Wie sich die Schweiz in Brüssel eingebracht hat, welches Konzept sie dort vorgestellt hat und wie dies erreicht werden soll ist absolut unklar und nirgendwo dokumentiert. Dass die EU auf undefinierte Konzepte nicht eingehen wird und kann ist selbstverständlich. Eine diesbezügliche genaue Darstellung der Verhandlungen für den Bürger wäre überfällig.

  • Georg sagt:

    Wer nie einen konkreten Vorschlag verhandelt, weiss auch nicht, ob die Bilateralen wirklich gefährdet würden! Der Pfusch liegt doch beim Parlament.

    • Maier Tom sagt:

      das ist etwa so als ob sie einem Handwerker eine Aufgabe stellen die unmöglich ist, er weiss das, muss aber irgendwie gleich so tun als ob er eine Lösung finden würde um den Architekten zufrieden zu stellen. Das Ergebnis ist halt einfach schlecht. Wer ist nun Schuld? Der Handwerker oder der Auftraggeber? Richtig – Sie haben es erfasst. Der Architekt welcher eine Pfuschplanung erstellt hat und den Handwerker dazu zwingt eine minderwertige Arbeit zu machen.

  • Peter Frick sagt:

    Eine völlig zutreffende Charakterisierung dieser Initiative. Leider haben noch viele nicht gemerkt, dass sie vera……. wurden. Auch Roland K. Moser (heute 11:35)

  • Aka Keller sagt:

    In der Abstimmungsbroschüre und auf den Plakaten war zu lesen und zu sehen, dass man mit einem Ja zur MEI die bilateralen Verträge gefärdet.
    Die Stimmneden wussten dies gemäss der Nachwahlbefragung und haben trotzden Ja gestimmt.
    Es wurde in Bruxelles die Bestätigung eineholt , dass nichts zu holen ist. Verhandelt wurde überhaupt nicht!

  • Marie Roth sagt:

    Danke Frau Zimmermann! Punkt genau ist das. Die Architekten haben es auch verpasst, „Statiker“ und “ Bauingenieure“ bei fröhlichen Luftschlösschen malen bei zu ziehen. (Ist beim Brexit auch so)

  • Rudolf Schultes sagt:

    Das haben Sie wohl mitbekommen! Aber mit Sturheit und Unvernunft lässt sich auf Dauer kein Staat machen, glauben Sie mir!

  • E. K. sagt:

    Wieso brauchen wir für solche Bauten besonders kreative Architekten? Ich würde hier ganz klar sparen. Offenbar sind teure Architekten doch nicht so gut.

  • Guido Biland sagt:

    Liebe Frau Zimmermann, ich gratuliere Ihnen zu Ihrer schönen Metapher mit dem Architekt und dem Handwerker. Leider ist sie falsch. Warum? Weil es vor der Abstimmung einen Abstimmungskampf gab. Die Gegner der MEI haben Ihre Argumente massenhaft verbreitet. Die MEI sei nicht vereinbar mit dem FZA und den Bilateralen. Jeder, der damals nicht auf dem Mond oder tot war, kannte die Konsequenzen bei einem Ja. Und trotzdem: Die MEI wurde angenommen! Frage: Wieso muss die Mehrheit der Stimmbürger jetzt vom Parlament dafür bestraft werden, dass die EU nicht mit sich reden lässt? Finden Sie das fair? Finden Sie das einer direkten Demokratie würdig? Ich nicht.

    • David Webb sagt:

      Weil die SVP genau deswegen das Volk eingetrichtert hat dass die Aussagen des BR Nichts wert oder Angstmacherei pur sind (Maulkorb Initiative auch nicht vergessen). Und die SVP hat lautstark (eigene Argumentarium zur MEI) gesagt : „Die Bilaterale Verträge werden nicht gekündigt“.

  • Beat Müller sagt:

    Schade gabs die Operation Libero nicht schon im Februar 2014, denn damit hätten wir diese unsägliche MEI locker abgelehnt und der Schweiz viel Aerger und Kosten erspart.
    Leider werden die Schweizspalter und Unruhestifter die aktuelle Umsetzungsvariante weiterhin benutzen um Teile des Volkes aufzuhetzen, dem einzigen was diese Kreise wirklich bis hin zum erbrechen können!

  • Michael Schmidt sagt:

    Es scheint, niemand hat die Botschaft des Bundesrates zur Initiative gelesen. Dort steht klipp und klar, was die Folgen einer Annahme wären. Dass die Initiative nicht umsetzbar wäre, hat damals niemand behauptet. Wäre die Initiative wirklich nicht umsetzbar, hätte sie nicht zur Abstimmung zugelassen werden dürfen (Schranke der faktischen Undurchführbarkeit).

  • werner boss sagt:

    Wenn das so wäre wie viele schreiben, dass es gar keinen anderen Ausweg mehr geben würde, dann wurden wir erstens vor Annahme der Bilateralen brandschwarz angelogen, zweiten wurde die Schweiz an die Ausländer verschenkt und drittens diese ganzen Streitereien ganz grobfahrlässig in Kauf genommen mit der Absicht der EU beizutreten ohne vorher das Volk zu fragen!

  • Tiziana Rapelli sagt:

    Die „Verhandlungen“ waren nichts als eine Farce und ein Spiel auf Zeit. Richtig verbockt hats der Bundesrat mit seinen EU-Anhängern Burkhalter und Sommaruga. Man hätte in Brüssel den Auftrag des Volks (und der Stände) einbringen müssen. Bei Drohungen der Funktionäre, die Bilateralen zu kündigen, hätte man Gegenmassnahmen auf den Tisch bringen sollen (Landweg, Luftfahrt, Kohäsionsmilliarden, Importe etc.), einfach einen Trumpf nach dem andern ziehen. Am Schluss hätte man einen Weg gefunden, die Kontingente wieder einzuführen, unter Beibehaltung der Bilateralen. Übrigens, was ist das für ein Unsinn, Verträge zu einem Paket zu verschnüren mit Guillotineklausel? DA waren schlechte Architekten am Werk. Aber das Ziel der Classe politique war damals der EU-Beitritt.

    • Charly sagt:

      @Rapelli : Völlig mit Ihnen einverstanden. Es sieht leider so aus, dass die nächste Gelegenheit, der ganzen Tun einen Riegel zu schieben darin besteht, die USR III abzulehnen. Das wird dann in den städtischen Gegenden Basel, Zürich, Lausanne dazu führen, dass ein paar dieser grossen tollen ausländischen Konzerne ihre Zelte abbrechen. Dann wir automatisch der Bedarf für Zuwanderung kleiner, und die städtischen Globalisten können sehen, wie sie klar kommen mit dem kleineren Steueraufkommen.

  • David Webb sagt:

    Schalten Sie bitte Ihren Wünschdenken (die Schweiz könne sowohl die Hochstzahlen durchsetzen und gleichzeitig die Bilaterale Verträge haben) aus. Dann lesen Sie bitte den Beitrag noch einmal durch. Danke.

  • Jür Brandenberger sagt:

    Pfusch ist Pfusch und bleibt Pfusch, da hilft alles verschlimmbessern nichts! Im Dezember vor der Abstimmung habe ich in einem Leserbrief festgehalte, dass man bei dieser Abstimmung nur falsch abstimmen kann. Voilà! Wäre die MEI abgelehnt worden, wäre alles beim Alten geblieben. Auch so bleibt alles beim Alten. Der einzige Unterschied man hat darüber diskutiert und viel Leerlauf gelafert! In einer Hochpreisinsel kann die Mehrheit im freien Personenverkehr nur verlieren. Die Hälfte der Ingenieure verdient weniger als 117’000 Franken im Jahr. Warum, weil sie schutzlos dem internationalen Wettbewerb ausgesetzt sind! Zeigt mir den Anwalt, oder den Politiker der sich mit so wenig zufrieden gibt. Alles Leute mit Schoggistudium oder gar Keinem, jedenfalls meistens mit erbärmlichen Kenntnissen!

  • Andreas werder sagt:

    Einfach & klar dargestellt, toller Artikel, nachvollziehbarer Vergleich, herzlichen Dank. Ich hoffe, genügend Leute lesen ihn.

  • Monique Saulnier sagt:

    Wunderbar auf den Punkt gebracht.
    Toni Brunner schob ja noch am Abend nach der Annahme der MEI die Verantwortung von sich. Auf die Frage, ob er denn eine Idee für die Umsetzung habe, meinte er, dies sei Sache des Bundesrates. Das nenn ich doch mal Zusammenarbeit. Vielen Dank auch Herr Brunner. Vielen Dank ihr Sünnelis! Grade nach dem Brexit wären wir in der Schweiz ohne die ominöse MEI in einer recht konfortablen Situation.

  • Sabine Glaus sagt:

    Typischer Juristenerguss. Als ob es in der Politik um Paragrafen ginge, werden sämtliche Vorbehalte ausgebreitet. Ausser unsern EU-Fans von Mitte-Links haben sämtliche Politiker aller Länder begriffen, dass es in der Politik um Durchsetzung von Staatsinteressen geht, nicht um Sympathie und Image. Man schaue sich mal die unterschiedlichen Interessen und Reputationen der einzelnen EU-Mitglieder an. So viele Verträge, wie dort gebrochen wurden, hat die CH gar nie unterzeichnet. Die PFZ ist nun mal schädlich für unser Land, denn die Kosten stehen in keinem Verhältnis zum Nutzen. Fachkräfte waren schon immer willkommen, und zwar aus der ganzen Welt. Eine Einwanderung in den Tieflohnsektor ist volkswirtschaftlicher Unsinn, der uns teuer zu stehen kommen wird. In Zeiten von Industrie 4.0!

  • Ernst Boller sagt:

    „Fehlkonstruktion“ ist genau der richtige Ausdruck.
    Wenn der Vordenker der SVP als promovierter Jurist nicht im Stande ist, einen brauchbaren Gesetzestext zu liefern, kann das Parlament auch nicht zaubern. Der Gesetzestext kann so interpretiert werden, dass die Höchstzahlen zwischen Null und Unendlich liegen dürfen, je nachdem was «die gesamtwirtschaftlichen Interessen der Schweiz» erfordern.

  • Max sagt:

    Juristisch arrogant und ungenau. Politisch irrelevant, bestenfalls naiv.
    Es gibt übrigens noch einen Artikel in der BV, 197.11
    Den müssten Sie auch mal studieren.
    Sowie die „Verhandlungen“ mit der EU.

  • Knaus Karl sagt:

    Ihr lieben Landsleute, Jung und Alt!
    Es geht nicht um Paragraphen, um Recht haben oder nicht usw.
    Es geht um unser Land. Es geht um eine ordentliche Entwicklung unserer Lebensgrundlagen, um die Erhaltung unserer Heimat. Es geht um unseren gesunden Menschenverstand. Eine Zuwanderung von xhunderttausend Personen in den nächsten Jahren zuzulassen, zeugt nicht von gesundem Menschenverstand. Hat die EU nicht längstens diesen gesunden Menschen-verstand verloren? Es bleibt nichts anderes übrig: Wir müssen – der BR – muss handeln!!

  • Hans Georg sagt:

    Wo bitte steht im Initiativtext der MEI der Satz dass die Bilateralen I bzw. die PFZ nicht gefährdet werden (dürfen) ? Als Juristin müsste die junge Dame eigentlich wissen dass nur das zählt was geschrieben steht, nicht das was gesagt wird. Wenn ein Handwerker ein Haus baut dass kein WC im Plan hat, kann er auch nicht einfach irgendwo ein WC einbauen „weil es jemand gesagt hat“, mag es noch soviel Sinn machen.

  • Marc Birch sagt:

    Typisch Juristin, kann man da nur sagen. Den Leuten das Wort im Mund verdrehen und selber von der Materie keine Ahnung haben. Erst eine Verunglimpfung von Architekten und dem Baugewerbe, dann ein irrelevanter Bezug zu einem politischen Vorstoss.
    Die MEI ist durchaus umsetzbar, man muss es halt nur wollen. Das Volk hat ja dazu den Auftrag gegeben, das Parlament und der BR wollte aber nicht, aus ‚Schiss‘ vor der EU. Aber … die EU ist nicht der Rest der Welt, auch wenn man das immer wieder Glauben machen will. 90% der Länder auf der Erde sind, wie die Schweiz, auch nicht in der EU und haben damit kein Problem.
    Der Auftrag war klar, es ist feige ihn nicht umzusetzen und so verstehe ich Demokratie auch nicht. Ein Abstimmungsresultat ist umzusetzen. Und mit den Konsequenzen muss man leben.

  • subli sagt:

    Diesem Artikel stimme ich nicht zu. Am 14. Februar 2014 hat das Stimmvolk die MEI angenommen. Es geht seither nicht mehr um die Umsetzung einer SVP-Initiative, sondern darum, einen Volksauftrag umzusetzen (was das Parlament unbestrittenermassen nicht macht). Die Aussage, man dürfe sich bei der SVP als Architektin bedanken, ist also ziemlich verfehlt. Richtigerweise hätte die Autorin schreiben müssen, man könne sich bei den 50.3% bedanken, die Ja gestimmt haben. Wer dieser Schlussfolgerung widerspricht, impliziert damit, dass das Stimmvolk die Tragweite der Abstimmung vom 14.2.2014 nicht verstanden hätte .

  • Camen R. sagt:

    Es steht klar und deutlich in der Verfassung, wie die Initiative umgesetzt werden soll.
    Es ist klar, dass Sie als Juristin dies nicht so sehen……………………………..

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