Stück für Stück weniger Freiheit

Désolé, cet article est seulement disponible en Allemand.

Kontrolle setzt kein Verdachtsmoment mehr voraus: Alkoholtest bei Autofahrern in der Romandie. Foto: Jean-Christophe Bott (Keystone)

Kontrolle setzt kein Verdachtsmoment mehr voraus: Alkoholtest bei Autofahrern in der Romandie. Foto: Jean-Christophe Bott (Keystone)

«Die Freiheit ist ein wundersames Tier», heisst es in einem Lied des verstorbenen österreichischen Liedermachers Georg Danzer. Und weiter: «Man sperrt sie ein, und augenblicklich ist sie weg.» – Doch mit der Freiheit ist es wie mit alten Soldaten, die bekanntlich nicht sterben, sondern einfach nur dahinschwinden.

Die Feinde der Freiheit sind raffiniert. Sie greifen nicht zum Zweihänder. Selbst das Filettiermesser ist ihnen zu grob, sie arbeiten mit dem Skalpell. Damit tragen sie die Freiheit Schicht um Schicht ab und behaupten sogar, dies geschehe zu ihrem Schutz. Ja, selbst der Bürger, der vor die Haustür treten will, um zu sehen, was es gibt, soll zu seiner eigenen Sicherheit entwaffnet werden. Am Ende des Weges wartet Dürrenmatts Gefängnis, in dem die Gefangenen gleichzeitig ihre Wärter sind.

Systematische Kontrolle bei Umzug

Nirgends tritt die Staatsmacht den Bürgerinnen und Bürgern in Friedenszeiten mächtiger entgegen als in Form der Polizei. Doch gerade hier haben sich die Gewichte in letzter Zeit eindeutig zuungunsten der Freiheit verschoben: Seit dem 1. Oktober 2016 gibt es in der Schweiz beispielsweise neue Alkoholmesskontrollen. Die Polizei ist heute berechtigt, diese auch dann durchzuführen, wenn bei den Verkehrsteilnehmern kein Verdachtsmoment besteht. Das ist ein bedeutender Paradigmenwechsel, der leider in der Öffentlichkeit kaum diskutiert wurde, geschweige denn in einer Volksabstimmung sanktioniert worden wäre. Der Damm droht zu brechen.

Der Zürcher Kantonsrat ging kürzlich bereits einen Schritt weiter: Er beantwortete die Frage, «ob die Polizei die zur Identifikation von Personen erforderlichen Angaben in den Neuzuzugsmeldungen von Gemeinden zur Gefahrenabwehr, zur Strafverfolgung und zur Vollstreckung von Strafurteilen elektronisch abrufen sowie systematisch und automatisiert in den für die Fahndung bestimmten polizeilichen Systemen überprüfen dürfen soll», mit Ja. Ein Umzug – also eine absolut legale, alltägliche Handlung! – soll die Polizei zur Vornahme von Fahndungsmassnahmen über unbescholtene Bürgerinnen und Bürger ermächtigen. Wo liegt der Unterschied zur «systematischen und automatisierten» Überprüfung aller, die an einem bestimmten Tag Geburtstag haben, einen bestimmten Strassenabschnitt befahren oder eine bestimmte Hautfarbe haben?

Rechtsstaat? Datenschutz? Fehlanzeige

Die Verwaltung scheint vergessen zu haben, dass sie für die Bürger da ist und nicht umgekehrt. Vor ein paar Wochen war in der «Basler Zeitung» zu lesen, dass eine Frau seit zwei Jahren auf die Rückgabe ihres Fahrausweises wartet. Dieser war ihr entzogen worden, obwohl eine Blutalkoholkontrolle einen Wert von 0,0 Promille ergab. Gleichwohl hält die zuständige Administrativbehörde die Frau für eine Alkoholikerin. Die Beweislast wird kurzerhand umgekehrt, und das Amt setzt sich über die Anordnung der Staatsanwaltschaft, den Ausweis zurückzugeben, hinweg. Rechtsstaat? Fehlanzeige.

Noch bedrohlicher wird diese Machtusurpation durch nicht gewählte Behördenvertreter, wenn man sich vor Augen hält, wie willkürlich sensible Daten zwischen Ärzten, Spitälern und dem Strassenverkehrsamt herumgereicht werden. So berichtete der «Tages-Anzeiger» kürzlich, wie Angaben eines Patienten über seinen Alkoholkonsum gegenüber dem ihn operierenden Arzt via verkehrsmedizinische Abklärung an das Strassenverkehrsamt gelangten. Datenschutz? Fehlanzeige.

Strafrecht ist Freiheitsrecht

Wir müssen uns wieder bewusst werden, dass Strafrecht von seinem Wesen her Freiheitsrecht ist, denn das Strafrecht bestimmt und regelt, unter welchen Umständen der Staat in geschützte Freiheitsrechte seiner Bürgerinnen und Bürger eingreifen darf. Es geht gerade nicht darum, den Verfolgungsbehörden die Mittel in die Hand zu geben, dass sie einfacher zu Verhaftungserfolgen kommen. Leider drohen die freiheitlichen Strafrechtsprinzipien immer mehr in Vergessenheit zu geraten.

46 commentaires sur «Stück für Stück weniger Freiheit»

  • yves baumann dit :

    Es zeigt sich wieder einmal, warum ich weder links noch rechts orientiert bin. Auch die « SVPler » haben in vielem einfach absolut recht! Bravo für diesen Artikel Herr Zanetti!

  • Matthias dit :

    Im Prinzip kann ich ja zustimmen. Interessant ist aber, dass Zanetti (fast nur) Beispiele aus dem Strassenverkehr bringt. Als PKW-Nichtbesitzer würden mir da erst einmal Beispiele wie die lebenslange Verwahrung bei Sexualstraftätern, NDB-Gesetz und BÜPF oder das Minarettverbot einfallen, ganz zu schweigen von angedachten staatlichen Kleidervorschriften (allgemein als « Burkaverbot » bezeichnet).

    • Matthias dit :

      Ach ja … Den Händeschüttel-Zwang an Schulen habe ich jetzt glatt noch vergessen. Dabei ist das eigentlich ein Glanzstück. Und es zeigt schön, dass die meisten Leute auch krasse Einschränkungen der persönlichen Freiheit von Menschen gar nicht schlimm oder sogar toll finden, solange sie selbst nicht direkt davon betroffen sind.

      • David Arjuna dit :

        Genau, das Händeschütteln! Ich sehe nicht ein, weshalb Kinder ihren Lehrern zwangsweise die Hände schütteln müssen. (Ich als Lehrer würde mich verwahren, all die Bakterienkulturen auf meinen Händen zu kultivieren, das nur in Klammern). Natürlich gebe ich Zanetti ausnahmsweise recht, obwohl seine Partei ein Gros unsinniger Gesetze verantwortet und die Einschränkung der Freiheit für Andersdenkende-, lebende, Ausländer, Asylbewerber ganz massiv fördert! Interessant finde ich einmal mehr die einseitige Betrachtungsweise des Begriffs der Freiheit, Herr Zanetti!

      • jan dit :

        Sie haben den Artikel nicht richtig gelesen. Herr Zanetti spricht von freien Bürgern auf freien Autobahnen. Um dies zu ermöglichen, ist die Freiheit und die Rechte von Ausländern einzuschränken.

    • Christian Weiss dit :

      Schon mal den Begriff « whataboutism » gehört?

      • Matthias dit :

        @Weiss: Ja, habe ich. Trifft aber auf meinen Kommentar – so denke ich – nicht zu. Ich rede nicht von irgendwelchen beliebigen anderen Themen, sondern bringe nur weitere Beispiele, wie unsere Freiheit nach und nach erodiert. (Zanetti hat diese Beispiele wohl nur « vergessen ».) Ich finde, das sind alles Erscheinungsformen, der selben – sehr gefährlichen – Tendenz, jedes Risiko gesetzlich ausschalten zu wollen und jedes soziale Problem mit Vorschriften und Strafrecht zu bekämpfen. Aber Gesetze sind halt kein Allheilmittel, und Freiheit ist nur möglich, wenn man auch Risiken in Kauf nimmt.

    • Sportpapi dit :

      Danke Matthias. Ist ja wirklich absurd, solche – durchaus richtige – Forderungen ausgerechnet von einem SVP-Mann zu lesen. Und tatsächlich lässt er mehr aus, als er tatsächlich aufführt. Und das geht nicht. Es ist eine Grundhaltung, und nicht etwas, was für den Strassenverkehr (oder die Steurererhebungen) gilt, aber gerade nicht in den meisten anderen Lebensbereichen, da gerade die SVP für mehr Kontrollen und mehr Polizeistaat ist (teilweise ohne dann die entsprechenden Budgets auch zu bewilligen, aber das nur nebenbei)

  • Daniel Fässler dit :

    Einer der besseren Kommentare seit langem. Leider wird nur der Schwerpunkt auf Alkohol gesetzt und die Stasi-Kontrollen durch den Nachrichtendienst, Sozialämter und SUVA werden nicht thematisiert. Auch dies ist eine Umkehr der Unschuldsvermutung. Aber das Volch will es ja so. Hat sich der Herr in der Partei geirrt?

  • Bosshard Matthias dit :

    Gut geschrieben Herr Zanetti, man könnte es kurz fassen; Früher galt die Unschuldsvermutung, heute muss der Bürger seine Unschuld beweisen.
    Ich habe es wie Herr Baumann, bin grundsätzlich für keine Partei, weder links, Mitte noch rechts, den leider hat es in allen Parteien Profiteure die « Ihr » persönliches Interesse in der Politik verteidigen, Hauptsache die Kasse stimmt.

  • Ryffel dit :

    Es gibt für jeden seine eigene Freiheit: Etwas Rasen, etwas Klauen, etwas schwarz arbeiten, etwas zu viel Kraft brauchen, das Falsche raucen etc. Und nur immer gerade dort möchte man weniger oder keine Ueberwachung. Ein Teil der Antworten könnte zu Gründen für eine Ueberwachung führen…. Wollen wir das als Game betrachten und wie dort mit dem Motto leben: Du sollst dich nicht erwischen lassen? Nein, aber auch auf billige politische Statements kann man verzichten.

  • Roland K. Moser dit :

    Je nach politischer Richtung gilt z.B. die in der Bundesverfassung garantierte Versammlungsfreiheit und Meinungs-Äusserungs-Freiheit nicht. Und der Justiz- und Polizei-Apparat macht voll mit, weil er eine bestimmte politische Richtung unterstützt.

    • jan dit :

      Genau, so wie kürzlich in Unterwasser, da feierte die Poilzei ja lieber mit als etwas zu unternehmen.

      • stef dit :

        Oder in der Reithalle, wo sich die Polizei/Feuerwehr/Sanität mit Brandbomben und Steinen bewerfen lassen muss, um die Versammlungsfreiheit gewisser Elemente nicht zu tangieren.

  • Peter Werner dit :

    Die Verschärfungen im Strassenverkehr sind durch die Via Sicura von SP Moritz Leuenberger ausgelöst.
    Kontrollen bei Umzügen, werden erforderlich durch die Tatsache, dass lange Zeit zb. In den Städten ZH usw. die Kontrolle verloren ging und schlussendlich Menschen AHV IV + EL, KK Prämienverbilligung od. SOZIALHILFE beziehen aber an einem ganz anderen Ort zt. sogar im Ausland wohnen. In den unter der Hand untervermieteten Wohnungen leben wiederum Menschen die zt. gar nicht korrekt angemeldet sind. Fazit die linke Politik und Verwaltung liess die Zügel schleifen, und jetzt braucht es mehr Kontrolle sonst kommt die Schweiz noch mehr in den Sumpf.

    • Thomas Burckhardt dit :

      Nein; den Bestimmungen im StGB nach « Via Sicura » lag eine Volksinitiative (« Raserinitiative ») zugrunde, welche zugunsten der neuen Bestimmungen des StGB zurückgezogen wurde.

  • K.A. Barett dit :

    Zanetti hat recht. Der Staat gefällt sich zunehmend in der Rolle des Ursupators der bürgerlichen Freiheiten. Das staatliche Korsett wird immer enger geschnürt und fester zugezogen. Der Autor beklagt richtigerweise das offensichtlich schwindende Bewusstsein im Kontext mit der Rolle des Staates seinen Bürgerinnen und Bürgern gegenüber. Der Staat hat sich als Dienstleister für die Bevölkerung zu verstehen, aber nicht primär als Zahlmeister. Zunehmend schleicht sich das Gefühl ein, dass der Strassenverkehr in Richtung Tummelplatz für Repressions-Fantasien und leicht zu melkender Cash-Cow degeneriert ist. Dies im « Tausch » gegen eine Politik des « Samthandschuhs » im Bereich der wirklich relevanten Delikte.

  • Luisa Haltner dit :

    Solange wir dauernd für alles und jedes nach dem Staat rufen, bzw. neuerdings Funktionen, die wir selber übernehmen müssten, an Computer delegieren, solange geben wir selbst unsere Freiheit ab. Das ist die eine Seite.
    Die andere Seite ist, dass Freiheit ein Abstraktum, ein Ideal, das niemals real wird für Menschen, denn wir sind an die physikalischen und biologischen Gesetze gebunden. Also gibt es für uns bestenfalls « Freiheit(ch)en ». Und diese Freiheitchen zu bewahren, ist Aufgabe jedes Einzelnen für sich selbst und für sein Umfeld.

  • r.meier dit :

    man sollte einem Polizisten,nie zu lange in die Augen blicken,er könnte es missverstehen,die Folgen je nach Symphatie,Basel ist da spitze

  • Urs Forster dit :

    Schon komisch, dass ausgerechnet ein SVPler , der immer nach Recht und Ordnung ruft, sich nun gegen das Prinzip der SVP auflehnt. Ist es doch die bürgerliche Mehrheit, die zu solchen Massnahmen aufruft. Im Strassenverkehr ist es nur richtig, dass im Bereich von Alkohol- und Drogenkonsum rigoros durchgegriffen wird, den diejenigen, welche mit Alkohol und Drogen fahren, sind immer eine latente Gefahr für alle übrigen Verkehrsteilnehmer. Auch bei den Aufklärungsraten von Straftaten schreit die SVP immer, dass die Polzei nicht effizient genug sei, und wenn nun im Kt. ZH man etwas für die Effizienz mach, ist es der SVP auch nicht recht. Ich finde es korrekt, dass beim Umzug geschaut wird, ob jemand strafrechtlich gesucht wird.

    • Roland K. Moser dit :

      Beim im Artikel beschriebenen Alkohol-Fall geht es darum, dass jemandem einfach so, also willkürlich, das Auto-Billet weggenommen wurde.

      • Urs Forster dit :

        Ich habe mich nicht zu dem geäussert, bei dem handelt es sich um ein Administrativverfahren.

        • Roland K. Moser dit :

          Ich lebe 100 % alkoholfrei und würde eine 0,0 Promille-Regelung im Strassenverkehr begrüssen. Aber jemandem das Billet wegzunehmen, weil er nie mit mehr als 0,5 Promille erwischt wurde, geht einfach nicht.
          Und natürlich ist die SVP genau gleich doppelbödig wie andere Parteien auch. Bei den Alkis werden beide Augen zugedrückt und bei den « illegalen » Drogen ein drittes eingesetzt.

    • FRIEDA dit :

      Und deshalb werden alle Autofahrer unter Generalverdacht gestellt?

      • Urs Forster dit :

        Wer nichts zu verbergen hat, muss auch nichts befürchten. Aber Sicherheit hat im Strassenverkehr nun einmal oberste Priorität.

  • Patrick Gutzwiler dit :

    Das Gefängnis im Kopf ist doch nicht der Staat, dessen Regeln man einsehen und durch politische Vorstösse verändern kann. Als Jurist und Politiker sind Sie doch in der besten Position, da ohne Populismus etwas zu ändern.
    Das selbstauferlegte Gefängnis im Kopf ist der Neoliberalismus, der die Menschen in isolierten kleinen Inseln gefangen hält, in denen nichts anderes zählt als das eigenen Vorwärtskommen, der eigene Erfolg – nicht der Fortbestand der Menschheit als ganzen, nicht die Solidartät mit Menschen, denen es nicht so gut geht wie einem selbst. Und jeder (egal ob SVP/FDP/CVP/BDP und oft auch SP) Politiker, jede Politikerin, die diesen Isolationismus durch das Primat von Wachstum und Profit unterstützt, arbeitet nmit an diesem Gefängnis aus Angst, Eifersucht und Wut.

  • Martin dit :

    Sie kommen aber reichlich spät, Herr Zanetti! Soll es doch einen biometrischen Pass geben, Schnellfahrern (Rasern), kann ohne Unfall das Auto entzogen und der Fahrer in’s Gefängnis geschickt werden usw. Das Schweizer Recht ist längst aus den Fugen! Heute wird man wegen Verstösse gegen Verordnungen härter bestraft, wie wenn man bspw. gegen das Drogengesetz verstösst. Natürlich machen alle mit: Vom Friedensrichter bis zum Bundesrichter. Der geschworene Eid der Juristen ist schnell vergessen und wird einfach verdrängt. Kurz: Wir leben in einer Zeit, des juristischen Anarchismus. Find ich gar nicht gut!

    • Roland K. Moser dit :

      Und die Bundesverfassung gilt auch nur, wenn sie dazu dient, Kriminelle in der Schweiz behalten oder importieren zu müssen.

      • Urs Forster dit :

        Herr Moser, wo steht dies in der Bundesverfassung? Würde mich sehr interessieren!

    • Paul Levi dit :

      Juristische Anarchie? Als einziges Beispiel bringen Sie aber das Rasergesetz. Sorry das Gesetz wurde vom Parlament gemacht und die Justiz wendet es nur an. Wer da sagt, dass die Richter ihren Eid vergessen haben, der hat echt keine Ahnung. Wenn schon müssten Sie bitte Ihre Kritik an das Parlament richten.
      Was soll denn daran falsch sein, dass ein Raser auch ohne Unfall ins Gefängnis muss? Bei Straftäter die rückfällig wurden, wird die Justiz ganz brutal kritisiert, wenn diese die Gefährlichkeit nicht erkannt hat. Bei Raser ist die Gefährlichkeit klar erkennbar. Wenn der Raser nicht ins Gefängnis muss, dann wird er zur tödlichen Gefahr für die Umwelt. Übernehmen Sie dann die Verantwortung, wenn wieder mal eine ganze Familie von einem Raser totgefahren wird?

      • Martin dit :

        @Levi: Wissen Sie, wie das Gesetz aufgebaut ist? Hier ein Crashkurs: Verfassung, Gesetz, Verordnung. Die Geschwindigkeiten auf den Strassen, die Markierungen, einfach alles, sind Verordnungen, kein Gesetz. Und ich habe meine Erfahrungen gemacht mit dem Gericht und die Staatsanwaltschaft und die Richter machen, was sie wollen! Die ganzen Regeln, Gesetze, wie bspw. Beweise, Rechte des Bürgers usw. interessieren die Damen und Herren bei den Gerichten überhaupt nicht! Ist denen egal. Ihnen kann sowieso niemand was. Was die hier abziehen, ist der reinste Wahnsinn! Das hat nichts mehr mit dem Gesetz zu tun, sondern mit Beamten-Willkür, wobei es genau genommen gar keine Beamten mehr gibt in der CH, sondern « Staatsangestellte ».

    • Urs Forster dit :

      Lieber Martin, es ist vollkommen richtig, dass man einem Raser der zum Glück kein Unfall verursacht hat, vorsorglich das Auto und die Fahrerlaubnis entzieht. Denn jeder weiss, dass Raser lernresistent sind und mit ihrem Verhalten potentielle Mörder sind.

      • Martin dit :

        @Urs Forster: Fahrerlaubnis entziehen für eine gewisse Zeit? Ok. War schon früher so und ist in Ordnung. Auto wegnehmen? Für die Zeit des Ausweisentzuges ok. Aber danach muss es wieder zurück gegeben werden, es gehört nämlich dem « Raser ». In D-Land gibt es Autobahnabschnitte, da darf man so schnell fahren, wie man will. Wieso gibt es das in der CH nicht? Ich wette, es gibt nicht mehr Unfälle deswegen.

  • Ronnie König dit :

    Seine Partei ist ja Teil des Problems! Nun wendet das blatt sich eben auch gegen einen selber, das ist das Resultat der Vorarbeit, es war aber auf andere gemünzt, nun trifft es jene die es gar nicht treffen sollte. Da werden von Populisten schleichend Gruben gegraben, wo letztlich, typisch für undifferenziertes politisches agieren, quasi alle reinfallen, auch unschuldige Mitbürger. Wer dem Staat entsprechend Macht gibt, also zB Polizei oder Geheimdienst, der darf sich nun nicht wundern, wen die davon Gebrauch machen. War dies schon vor 10 oder 20 Jahren der Fall? Abgesehen vo höherer Promillegrenze. Das darf man sich auch einmal überlegen. Nicht nur Linke und Grüne, oder Flüchtlinge kann man nun drangsalieren, sondern Unbescholtene, eigene Klientel etc. Daher Vorsicht beim Macht verteilen.

  • Anselm Muckner dit :

    NR Zanetti ist der Falsche, der sich über die stückweise Freiheitsberaubung beschwert!
    Er und seine SVP wollen mehr Überwachung, wollen den Bürger gläsern haben. Das letzte gröbere Beispiel war das von BR Maurer geforderte und vom Volch angenommene NDG (Nachrichtendienstgesetz), das zulässt, Bürger ohne Grund zu überwachen.
    Die Freiheit, mit Promille Autofahren zu können, etc. das ist die dem Volch angepriesene Freiheitsberaubung. Heilig ist ihm und der SVP nur der Datenschutz für Habliche und Zocker in Bezug auf die Steuerehrlichkeit – oder eher Unehrlichkeit.
    Über den echten Abbau der wirklichen Freiheit des Bürgers schweigt sich NR Zanetti wohlweisslich aus. Immer nach dem Motto: Mach Wind auf Nebenschauplätzen dann kann man die eigenen Interessen (UST III) besser verschleiern.

  • Thomas Meier dit :

    Ein Uebersicht über die vom SVP über die vergangenen Jahre lancierten oder unterstützten Vorstösse (in Parlamenten; als Volksinitiative) zeigt: der SVP ist der Motor, wenn es darum geht, die Freiheit des Bürgers durch Verbote und Ueberwachungsmechanismen einzuschränken. Herr Zanetti ist nicht glaubwürdig (was macht er eigentlich genau beruflich ? Ein Sprung in die Privatwirtschaft ist 2007 misslungen; danach Berufspolitiker ?)

  • Gottfried dit :

    Der neueste Coup:
    Atemalkoholprobe statt Blutmessung beim Autofahren. Hat ein Fahrer kurz vor der kurzen Heimreise noch in einen doppelten Whisky geschaut, wird der neue Alk-Tester (ganz im Gegensatz zum bisherigen System!) positiv anzeigen. Da aber gem. Gesetz der Blutwert bestimmend ist (und dieser zum Messzeitpunkt negativ gewesen waere!), darf man jetzt Stunden(!) NACH der erfolgten, neu gemessenen Alkoholkonzentration im Atem einen Bluttest anfordern. Dieser wird nun ebenfalls/allenfalls positiv anzeigen, obwohl zum Zeitpunkt des Vorfalles/Ueberpruefung die Blutwerte negativ waren! Der ‘alte’ Atemtester zeigte auf alle Faelle eine Alkoholkonzentration von 0.08 Promille an….bis die ganze neue Prozedur fertig war, waren’s 0.82 Promille. So stehts zumindest vor Gericht…

  • Sarah dit :

    Grundsätzlich kann ich dem zustimmen, auch ich finde, das die Gesellschaft zunehmend unfreier wird.
    Allerdings sehe den im letzten Abschnitt des Beitrag gemachten Link zum Strafrecht nicht ganz bzw. finde ihn inhaltlich falsch. Zwar stimmt es, dass das Strafrecht die Freiheit beschränkt, doch weder die Weitergabe von Daten durch Behörden noch der Ausweisentzug durch das Strassenverkehrsamt haben etwas mit dem Strafrecht zu tun. Ersteres ist eine Frage der Datenschutzgesetzgebung und letzteres eine Administrativmassnahme des des Strassenverkehrsamtes, welches unabhängig von der Staatsanwaltschaft operiert. Mit einer Machtusurpation durch nicht gewählte Behörden hat dies wenig zu tun, sind es doch wir als Stimmbürger, die letztlich verantwortlich sind für die Gesetze, die solches erlauben.

    • Gottfried dit :

      Einverstanden, doch durch die Anwendung von Administrativmassnahmen entsteht gerade eine ‘Machtusurpation durch nicht gewaehlte Behoerden’, da die Waehlenden bei der Ausgestaltung dieser Verordnungen keineswegs um Ihre Meinung gefragt wurden und die StrVerAs keinerlei Rechenschaft zu liefern pflichtig sind.
      .
      Und was mich noch viel mehr stoert ist, dass mir die anscheinend gemessene Blutkonzentration vom IRM nicht(!) bestaetigt wird und sich weder der Datenschutzbeauftragte des Kantons des Sitzes der IRM, noch der DB des Kantons der erhobenen Anklage noch der CH-EDOEB dafuer zustaendig sieht, Akteneinsicht zu erreichen.
      .
      Fazit: wurde fuer ein Vergehen verurteilt/bestraft, welches auf keinem rechtlichen Fundament beruht. Da scheint mir der Begriff ‘Machtusurpation’ schon treffend.

      • Röschu dit :

        @Gottfried:
        Fakt ist sie sind unter Alkoholeinfluss Auto gefahren und wurden dabei erwischt. Dazu gibt es eigentlich nur etwas zu sagen: selber Schuld!

        Dass Sie sich nun ungerecht behandelt fühlen und mit hanebüchenen Theorien versuchen die zuständigen Behörden für Ihren Fehler verantwortlich zu machen ist ebenso lächerlich wie absurd.

  • Monique Schweizer dit :

    Dann entlassen wir doch mal am besten die Bauern in die Subventionsfreiheit oder wie ist da mit der Masseneinwanderungsinitiative gleich wieder – das ist doch auch ein massiver Eingriff in die Personenverkehrsfreiheit oder z.B. die Freiheit als Erwachsener mal einen Joint zu kiffen wird von Zanetti und Co nach wie vor hart bekämpft.
    .
    Ich mag diese SVP Heuchler mit ihrer Freiheitsbejubelung nicht mehr hören – bei denen ist das primär ein wohlklingendes anbiederndes populistisches Schlagwort, welches den Wähleranteil erhöhen soll. NR Lukas Reimann ist noch der ärgere Freiheitsbejubler als Zanetti – allesamt zutiefst unglaubwürdig diese Typen – aber wen interessiert im Jahre 2016 schon noch die Glaubwürdigkeit – das ist das wahre Elend!

  • sepp z. dit :

    herr zanetti, und weshalb hat ihre partei das neue staatliche überwachungsprogramm NDG propagiert? etwas scheinheilig, diese freiheitsliebe hier.

  • Monique Schweizer dit :

    Oder der Gipfel der Freiheitsbeschneidung war doch das EWR Nein von 1992, bei dem es Dr. Blocher und seinen Automobilkartellfreunden doch primär darum ging via Kartelle das Volk weiterhin schamlos abzuzocken zu können und Parlellimporte zu verbieten. Das ganze wurde dann mit etwas Patriotismusfolklore getarnt und das Volk hat das voll geschluckt, nichtsahnend was diese Konstellation es kosten würde.
    Unsere falschen Freiheitsbejubler von FDP und SVP sind bis heute bestrebt die Kartelle aufrecht zu erhalten und das Volk abzuzocken. Wenn es um den eigenen Profit geht, dann ist es schnell mal vorbei mit der bürgerlichen Freiheitsliebe (des freien Handels)!
    Was meint denn Herr Zanetti dazu? Da geht es um einiges mehr Geld als bei ein paar Verkehrsbussen!

    • Heinz Kremsner dit :

      Man kann ihn nicht ernst nehmen. Den Zanetti. Versteht von allem nichts. Mitglied der Schweizer Verbots-Partei die wie keine andere Partei zuvor Verbots-Gesetze verlangt/erlässt, auf Gemeinde/Kantons/Bundesebene. Und übrigens: Die Umzüger-Überwachung war eine SVP-Idee und wurde von links abgelehnt.

  • Buehler Hans Peter dit :

    Besser kann man diese Problematik nicht beschreiben. Schon Johann Wolfgang von Goethe hat zu diesem Thema geschrieben:

    « Niemand ist hoffnungsloser versklavt als jene, die fäschlicherweise glauben, frei zu sein. »

    Oder Aristoteles:
    « Wer die Sicherheit der Freiheit vorzieht, ist zu Recht ein Sklave. »

  • Vera dit :

    Zanetti geht es nicht um Freiheit. Sonst hätte er für die Rechtsabbiegefreiheit bei Rot der Velofahrer gestimmt. Zenetti geht es nur darum auf Kosten der Allgemeinheit die Eigeninteressen durchzusetzen. Er und seine Partei wird von der Autoindustrie subventioniert.

Die Redaktion behält sich vor, Kommentare nicht zu publizieren. Dies gilt insbesondere für ehrverletzende, rassistische, unsachliche, themenfremde Kommentare oder solche in Mundart oder Fremdsprachen. Kommentare mit Fantasienamen oder mit ganz offensichtlich falschen Namen werden ebenfalls nicht veröffentlicht. Über die Entscheide der Redaktion wird keine Korrespondenz geführt.