Keine Genossenschaftswohnungen für Reiche

Platz an der Sonne: Balkon einer Genossenschaftswohnung in Wallisellen-Dübendorf. (Thomas Egli)

Begehrter Platz an der Sonne: Balkon einer Genossenschaftswohnung in Wallisellen-Dübendorf. (Thomas Egli)

Es ist Hilfe zur Selbsthilfe. Zum Beispiel im abgelegenen Bündner Safiental, wo die Gemeinde Tenna eine Genossenschaft gründete, um ihren veralteten Bügellift zu retten: Mehrere Hundert Einheimische und Auswärtige halfen 2012, den Bau des weltweit ersten Solar-Skilifts zu finanzieren. Zur Selbsthilfe griffen auch die Stadtluzerner. Vor vier Jahren nahmen 58 Prozent die Initiative «Für bezahlbaren Wohnraum» an. In den nächsten 25 Jahren muss jede vierte Neubauwohnung gemeinnützig sein, damit sich der Anteil der genossenschaftlichen Wohnungen von 14 auf 16 Prozent erhöht. Für die Innerschweiz, wo der gemeinnützige Wohnungsbau praktisch inexistent ist, war es ein sensationeller Volksentscheid. Eine «Zugisierung», also die Verdrängung der unteren und mittleren Schichten durch Reiche wie im Kanton Zug, wollen die Stadtluzerner verhindern.

In Luzern ist es noch relativ einfach, an eine Genossenschaftswohnung (nicht zu verwechseln mit subventionierten Sozialwohnungen oder städtischen Wohnungen) zu kommen. Deshalb können die meisten Baugenossenschaften problemlos ihre Wohnungen nach den üblichen Belegungsvorschriften vergeben. So muss zum Beispiel eine 5½-Zimmer-Wohnung von mindestens vier Personen bewohnt werden. Mitentscheidend ist auch, wie lange jemand bereits Genossenschafter ist. Laut einer Studie des Bundesamts für Wohnungwesen über die Vermietungskriterien verfügt bloss jede fünfte Genossenschaft über verbindliche Einkommens‐ und Vermögenslimiten. Die grosse Mehrheit der rund 1500 gemeinnützigen Wohnbauträger der Schweiz steuert die Belegung nach der Zimmerregel.

Rigide Vermietungskriterien der Bürgerlichen

In der Stadt Zürich ist die Wohnungsnot jedoch dramatisch, weshalb Genossenschaften in den vergangenen Jahren viel politische Angriffsfläche boten. Nachdem sich die Stadtzürcher 2012 mit einem überwältigenden Mehr dafür aussprachen, den Anteil gemeinnütziger Wohnungen bis 2050 auf ein Drittel zu heben, versuchten die Bürgerlichen rigide Vermietungskriterien durchzusetzen. 2013 forderte die 4:1-Initiative, dass nur noch Leute in den Genuss vergünstigter Wohnungen kommen, deren Bruttoeinkommen maximal das Vierfache des Mietzinses beträgt.

Zum Glück versenkte sie der Zürcher Gemeinderat letzte Woche. Aber die Idee eines finanziellen Vergabekriteriums ist per se nicht schlecht, vor allem in Hotspots wie Zürich. Wenn schon, sollte jedoch das Nettoeinkommen herangezogen werden. Dann bekäme auch ein Lehrer, der Unterhalt für seine Kinder zahlen muss, eine Wohnung. Viel besser wäre es jedoch, eine Vermögenslimite einzuführen. Sie könnte beispielsweise eine Viertelmillion Franken betragen. Die Einkommenshöhe entspricht abgesehen von einigen Spitzenlöhnen grundsätzlich der persönlichen Marktleistung. Damit lassen sich ungleiche Einkommen im Gegensatz zu den Vermögen nach dem meritokratischen Prinzip rechtfertigen und sind eher gesellschaftlich akzeptiert. Wer also schon das Glück hatte, viel zu erben, sollte den weniger Glücklichen die Genossenschaftswohnung nicht streitig machen.

 

46 Kommentare zu «Keine Genossenschaftswohnungen für Reiche»

  • Flubacher sagt:

    Das Kriterium sollte sein:
    – weniger als das Meridian-Einkommen und
    – weniger als das Meridian-Vermögen

    • Simon sagt:

      Das sind bereits zwei Kriterien? Zudem liegt ein Meridian auf dem Globus, nicht in der Statistik. Dementsprechend kann ich ihren Vorschlag nicht ernst nehmen. (und weshalb gerade der Median und nicht ein anderes Quantil?)

      Eine Vermögensgrenze wie oben geschildert ist mir neu, klingt aber sehr interessant. Ob die Grenze dann gerade 250k sind wäre noch zu prüfen…

    • Thomas Lieven sagt:

      @Flubacher: Was Sie meinen ist der Median-Einkommen bzw. das Median-Vermögen.
      Ich bin gegen gesetzlich festgelegte Einkommens- oder Vermögenlimits in Genossenschaftswohnungen. Die Genossenschaften sollen selbst entscheiden, wen Sie als Genossenschafter aufnehmen. Sie werden wohl in aller Regel auch selbst darauf achten, dass sie keine Multimillionäre bei sich aufnehmen.
      Wenn jemand bereits Genossenschafter ist, ginge es meiner Meinung nach zu weit, jemanden zum Wegzug zu zwingen, nur weil er eine Lohnerhöhung erhalten oder eine Erbschaft gemacht hat.
      Es ist interessant, dass gerade sog. „liberale“ Politiker immer wieder nach mehr Regulierung schreien, wenn es um Genossenschaften geht.

      • Martin Bertschinger sagt:

        Genossenschaften profitieren von steuerlichen Vorteilen, sind also von der Allgemeinheit gestützt. Da ist es nur billig, dass sie gewissen Kontrollen und Regeln unterliegen. Und nein, Genossenschafter achten eben nicht selbst drauf, keine Multimillionäre zu haben – auch sie ziehen den Doppelverdiener-Bildungshaushalt der kinderreichen Famillie aus Ex-Jugoslavien als Nachbarn vor …

        Klare Regeln sind nötig um den Genossenschafts-Nepotismus und Klientelwirtschaft zu beenden. Dazu gehören Einkommenslimiten genauso wie Vermögenslimiten.

        • Thomas Lieven sagt:

          Das ist nicht richtig. Die Wohnbauförderung ist im Gesetz über die Wohnbau- und Wohneigentumgsförderung geregelt. Dort ist ersichtlich, dass es zumindest in Zürich keine steuerlichen Vorteile für Genossenschaften gibt.

        • Peter Friedli sagt:

          Herr Bertschinger: Sie verwechseln Genossenschaften mit dem staatlich subventionierten sozialen Wohnungsbau. Und nachdem Sie so gezeigt haben, dass Sie nicht wissen, worüber Sie schreiben, hängen Sie noch „Genossenschafts-Nepotismus“ und „Klientelwirtschaft“ an. Macht keinen guten Eindruck, wissen Sie?

  • Dan Horber sagt:

    Da man Mieten aus dem Einkommen und nicht aus dem Vermögen (allenfalls aus Vermögenserträgen) bezahlt, ist das Einkommen die einzig richtige Bemessungsgrösse; allenfalls kann bei grossen Vermögen (ab CHF 1 Mio.) meinetwegen auch dieses herbei gezogen werden.
    Sonst kann ein gut verdienender, der einfach sein ganzes Einkommen verprasst und deshalb kein Vermögen bilden kann, in den Genuss einer subventionierten Wohnung, während jemand, der sich die Pensionskasse ausbezahlen liess, dagegen keinen Anspruch auf eine GEnossenschaftswohnung hat. Das ist ja wohl kaum der Sinn der Sache.

  • Pia Wyssling sagt:

    Diese Idee mit dem Vermögen finde ich zu wenig durchdacht.
    Wenn sich eine Frau nach dem Tod ihres Mannes die Pensionskasse auszahlen lässt, hat sie zwar Vermögen aber kein Einkommen und ist trotzdem auf eine günstige Wohnung angewiesen.

    • Martin Frey sagt:

      Der Verdacht liegt nahe dass bei diesem Vorschlag Partikularinteressen eine Rolle spielen.
      Die Vermögensmillionäre ohne grosses monatliches Einkommen in Genossenschaftswohnungen dürften an einer Hand abzuzählen sein, die wohnen am Züriberg. Journalisten und andere Exponenten desselben rotgrünen urbanen Milieus dürften aber schnell mal unter die 4:1 Kriterien fallen.
      Ein Schelm also, wer böses dabei denkt…

  • Gerber sagt:

    Herr Michael Soukup könnte dann vermutlich nicht mehr in so einer Genossenschaftswohnung leben, deshalb diese Meinung. Wenns um das Eigeninteresse geht, spielt die Gesinnung keine Rolle mehr?!

    • Merten sagt:

      Mich stört, dass Genossenschaftswohnungen meistens unter Gleichgesinnten aus den links-grünen Lager vergeben werden. Bürger aus dem konservativen Lager sind nur gut zum Steuern zahlen und die Ideen einer alternativen Lebenskultur der Sozis mitzufinanzieren !

      • Thomas Lieven sagt:

        Ich frage mich, woher Sie Ihre Informationen haben. Ich habe noch nie davon gehört, dass bei einer Bewerbung in eine Genossenschaft nach den politischen Präferenzen erfragt wurde. Ihre Aussage zeigt lediglich, dass Sie keine vernünftigen Argumente haben.
        Da ich mir aber sicher bin, dass dieser Umstand Sie sicher nicht von Ihrem Standpunkt abbringen wird, hier ein Vorschlag: Gründen Sie doch eine eigene Genossenschaft für Bürger aus dem konservativen Lager, die sich aufgrund der linken Steuerabzocke keine eigene Mietwohnung mehr leisten können.

      • Peter Friedli sagt:

        Merten: ich vermute mal, dass Sie wenig bis keinerlei direkte Erfahrung mit Genossenschaften haben, abgesehen vom Stammtischpalaver. Als langjähriger Bewohner einer Genossenschaftswohnung kann ich Ihnen sagen, dass ich eher mehr SVP Sympatisanten als SP Aktivisten unter meinen Nachbarn habe. Allerdings wäre es mir auch absolut neu, wenn die Genossenschaften erst eine politische Gesinnungsprüfung durchführen. Meist reicht die Quittung des Anteilsscheins…

  • Merten sagt:

    In Zürich und Bern hat es viele Cüplisozialisten, die sich eine Genossenschaftswohnung zuteilen lassen. In Zürich z.B. auch CVP-Nationalrätin Ricklin. Eine 4.5-Zimmer-Wohnung für sie allein im Niederdorf – zu ausserordentlich günstigem Mietpreis versteht sich. In Bern z.B. an den Sohn von SP-Stadtpräsident Tschäppät. Genossenschaftswohnungen sollten nur an arbeitsame, aber wenig bemittelte Familien abgegeben werden. Auf alle Fälle sollte das Amt, das für die Zuteilung der Wohnungen zuständig ist, den Sozis entrissen werden !

    • Paul sagt:

      Genau so ist es. Deswegen auch mein Vorschlag, dass weder das Einkommen noch das Vermögen zählen sollte, sondern das Einkommen, welches die Bewohner mit ihrem Gesundheitszustand und ihrer Ausbildung in einem zumutbaren Rahmen erzielen könnten. „Ich brauche eine Genossenschaftswohnung, weil ich als Lehrer nur 60% arbeite, um etwas Zeit für mich zu haben“, sollte nicht mehr gehen – egal ob dadurch das Einkommen und konsequenterweise auch das Vermögen unter der Schwelle liegt.
      PS: Obiges Bsp. ist nicht hypothetisch, tatsächlich haben wir in unserem Freundeskreis ein Paar, er 60% als Lehrer, sie 40% als Physiotherapeutin und geben unumwunden zu, dass sie wegen des Genossenschaftshäuschens und anderen Vergünstigungen so wenig arbeiten.

    • Thomas Lieven sagt:

      Riklin wohnt (oder wohnte zumindest Anfangs 2014) in einer 3-Zimmerwohnung. Das war ausserdem keine Genossenschaftswohnung, sondern eine städtische Wohnung.
      Der Artikel geht aber um Genossenschaftswohnungen und im Beitrag werden diese klar von städtischen Wohnungen und subventionierten Sozialwohnungen differenziert. Das ist ein Unterschied, der für die Diskussion wichtig ist. Denn die Wohnungsvergabe von Genossenschaftswohnungen werden durch die Genossenschaften selbst organisiert. Es gibt kein Amt, das für die Zuteilung der Wohnungen zuständig ist. Die Genossenschaften sind private Körperschaften und werden auch nicht subventioniert.

    • Peter Friedli sagt:

      Merten, disqualifizieren Sie sich eigentlich gerne selber? Es geht hier um Genossenschaftswohnungen, und nicht um den städtischen Wohnungsbau. Sie spucken ganz schön grosse Töne, dafür, dass Sie nicht einmal wissen, um was es hier geht.

  • Paul sagt:

    Ich bin der Ansicht, dass das theoretisch erzielbare Einkommen relevant sein, soll, also das Einkommen, das z.B. ein Paar bei 150% Erwerbstätigkeit erzielen könnte. Viel mehr als Erben (deren Eltern haben nämlich nicht gespart, damit die Erben nun im Wohnungsmarkt benachteiligt werden) in Genossenschaftswohnungen nerven mich nämlich Leute, die einem unumwunden mitteilen, dass sie beide nur 60% arbeiten, weil bei einem höheren Beschäftigungsgrad die Krankenkassenverbilligung, die Krippenvergünstigung und das Recht auf die Genossenschaftswohnung flöten gingen. Die Idee solcher Vergünstigungen ist schliesslich, dass Schlechtverdienende entlastet werden und nicht Leute mit guter Ausbildung sich mehr Freizeit leisten können.

    • Peter sagt:

      Leute mit guter Ausbildung können auch Leute sein, die viel Geld und Zeit in Weiterbildung gesteckt haben. Er verdient brutto 5000 und „er muss sich im Freien Wohnungsbau etwas suchen“, er bezahlt 1000 mehr als der „bequeme“ in der Genossenschaftswohnung; Zum Leben haben beide gleich wenig. Im gleichmacher-Sozialismus gewinnt immer der faule.

  • Rolando sagt:

    Ich sehe es recht oft, dass Bewohner mit 200’000.- Einkommen in sub. Wohnungen oder Genossenschaftswohnungen leben. Jene die es wirklich bitter nötig hätten, wohnen in Plattenbauten. Das nenne ich Cüpli-Sozialismus in Reinkultur! Die Auswirkungen sind bereits seit Jahren zu spüren. Anstatt dies zu korrigiren, beschimpft dasselbe Klientel sie auch noch als Bildungsfern, als Nörgler und übergelaufende Parteisoldaten.

    • Thomas Lieven sagt:

      Ich frage mich, ob Sie den Unterschied zwischen subventionierten Wohnungen und Genossenschaftswohnungen kennen.
      Ich bin mir ziemlich sicher, dass Sie noch nie jemand gesehen haben, der mit einem derart hohen Einkommen in einer subventionierten Wohnung wohnt. Die Vergabe von subventionierten Wohnungen wird im Gesetz über die Wohnbau- und Wohneigentumsförderung und der dazugehörigen Verordnung geregelt. Das maximale Einkommen für einen Mehrpersonenhaushalt beträgt Fr. 59’000.- (§14 Abs. 3 WBFV). Wer sich hier nicht an das Gesetz hält macht sich im Übrigen Strafbar und wird die zu unrecht bezogenen Leistungen zurückzahlen müssen.
      Anders sieht es bei Genossenschaftswohnungen aus. Diese sind private Institutionen und der Staat hat in der Vergabe m.E. nicht einzumischen.

      • Rolando sagt:

        Ja Herr Lieven, ich kenne den Unterschied sehr gut, wie auch einige Bewohner! Den Paragrafen können Sie zusammenrollen und….. Sie wissen schon. Denn niemand, wirklich niemand kontrolliert innerhalb 5 Jahren wie sich deren Einkommen verändert hat. Recherchieren Sie! In dieser Zeitung wurde sogar ein Artikel über einen Skandal veröffentlicht. Und siehe da, da wurden es plötzlich mehr! Auch muss man differenzieren können, ob Eltern freiwillig 50% oder weniger arbeiten. Ich kenne ein paar gute Beispiele von Akademiker die in einer sub. Mehrpersonenhaushalt leben und 50%. So wird billiger Wohnraum für wahre Bedürftige besetzt! Das gilt m.E. auch für Genossenschaftswohnungen. Dort aber schaut man sehr genau aus welcher pol. Ecke die Bewerber kommen und welchen Status sie haben! Widerlich!

  • Alexander sagt:

    Schwieriges Thema für Zürich: wenn man eine Einkommensgrenze/Vermögensgrenze einführt, macht man in der Stadt Platz für die unteren Einkommensschichten, was gut ist – nur verschiebt man dann das Problem in den Mittelstand, und das sind die Leute die Steuern zahlen – die sollte man nicht aus der Stadt verdrängen…
    Wichtig wäre es deshalb eine ganze Bandbreite an gemeinnützigen Wohnungen anzubieten, die zur Kostenmiete (also nicht die überrissenen Marktpreise…) vermietet werden. Damit würde man vielleicht auch die Wucherpreise für die nicht gemeinnützigen Wohnungen in den Griff bekommen.

  • Peter Hasler sagt:

    Alle Seiten zu betrachten würde helfen.
    Personen mit hohem Einkommen oder Vermögen bezahlen zumeist auch ein Vielfaches an Steuern als andere. Das kommt der Allgemeinheit (Städtischer Wohnungsbau, ÖV, etc.) zu Gute.
    Wenn die, z.B. in der Stadt Zürich, rausgeschmissen werden aus den Genossenschaften, bleiben sie dort wohnen, sondern ziehen ins Umland oder verlassen gar den Kanton. (Die können sich ja ein Eigenheim im näheren Umland der Stadt Zürich leisten. Sie zahlen gleich viel Hypo wie jetzt Miete, haben einen längeren Arbeitsweg und verstopfen die S-Bahnen.)
    Und dann fängt das Gejammer von Vorne an. Höhere Steuern, Leute mit etwas mehr Geld ziehen ins Umland, höhere Steuern, noch mehr ziehen weg, der Städtische Wohnungsbau kann nicht mehr finanziert werden….
    Auch eine Sichtweise!

  • Mike Weibel sagt:

    Wann nimmt das Publikum endlich zur Kenntnis, dass Genossenschaften private Unternehmen sind? Dass die viel gepriesene Wirtschaftsfreiheit auch für Genossenschaften gilt?
    Deshalb ist jede Genossenschaft frei, eigene Richtlinien zur Vermietung ihrer Wohnungen aufzustellen – ausser es handelt sich um subventionierte, aber das sind nur wenige Prozente.
    Wenn Michael Sokup in einer Mieter-Genossenschaft wohnt, ist er auch Genossenschafter und kann seine Idee mit dem Vermögen einfach an der nächsten Generalversammlung einbringen.
    Bei uns in der Familienheim-Genossenschaft Zürich gibts für Mieter/innen mit viel Einkommen bzw. Vermögen einen Zuschlag, mit dem ärmere Haushalte unterstützt werden. Dieser Transfer wurde natürlich von der Generalversammlung gutgeheissen und funktioniert prima.

    • Thomas Lieven sagt:

      Das sehe ich genau so. Von den rund 212’000 Wohnungen in der Stadt Zürich gehören ein Viertel den Baugenossenschaften, den städtischen Wohnsiedlungen oder Stiftungen sowie Stiftungen und Vereinen. Insgesamt sind nur ca. 6’700 Wohnungen subventioniert. Leider denken viele Zürcher, dass alle Genossenschaftswohnungen subventioniert seien. Für die subventionierten Wohnungen gibt es strenge Vergabekriterien, was richtig und wichtig ist. Für alle anderen gilt das Prinzip der Wirtschaftsfreiheit. Interessant, dass gerade Bürgerliche hier immer nach mehr Regulierung und mehr Staat rufen.
      Dabei ist gerade die FGZ ein gutes Beispiel, dass die Vergabe von Wohnungen gut funktioniert. Die FGZ hat z.B. viel strengere Belegungsvorschriften, als die Stadt Zürich bei ihren subventionierten Wohnungen.

      • Merten sagt:

        was – nur 6700 Wohnungen in Zürich subventioniert ? Das ist ja unglaublich wenig, Hr. Lieven. Sollte man Ihrer Meinung nach nicht etwa 100000 Wohnungen subventionieren – oder haben Sie vielleicht die Verhältnismässigkeit aus den Augen verloren ? 6700 Wohnungen – was meinen Sie, dass das den Steuerzahler kostet ? Also wenn man die Zeitungen liest, dass wurde mit Wohnungsvergaben oft Schindluderei betrieben – Gesetze hin oder her !

        • Thomas Lieven sagt:

          Der Punkt meiner Aussage war ja nur, zu zeigen, dass Genossenschaftswohnungen und subventionierte Wohnungen nicht das selbe ist. Die Mehrheit aller Genossenschaftswohnungen sind nicht subventioniert und diejenigen, die subventioniert werden, unterstehen dem besagten Gesetz. Sprich da gibt es bereits Regeln zum maximalen Einkommen.
          Und ja die Subvention von Wohnungen für Menschen mit tiefen Einkommen kostet uns etwas, was ich auch richtig finde. Die Alternative dazu wäre, dass vermehrt Menschen obdachlos werden, was sicher nicht in meinem und auch nicht im Interesse der Stadt Zürich wäre.
          Ich kenne im Bereich der subventionierten Wohnungen keinen Fall von Missbrauch durch die Behörden. Aber natürlich stimme ich Ihnen zu, dass Missbräuche natürlich zu bekämpfen sind.

  • Dave McWide sagt:

    und dann kommen die Steueroptimierer… und haben null Vermögen.

  • Jakob Jäger sagt:

    Genossenschaftswohnungen sollten für ALLE offen sein – warum auch nicht? Bezahlbares Wohnen ist schliesslich ein Grundrecht! Und wenn Menschen sich darum zu einer Genossenschaft zusammen tun – was soll daran falsch sein?

    „Bürgerliche“ wehren sich ja aus ganz anderen Gründen dagegen: Genossenschaftswohnungen haben auf den gesamten Immobilienmarkt eine dämpfende Wirkung. Und weil man bei diesen „Bürgerlichen“ nicht ans Wohnen sondern nur an die mögliche Rendite denkt sind Genossenschaftswohnungen für sie „böse“.

    Allerdings scheint wohnen mir halt doch noch wichtiger als Rendite: zum Zocken können die Leute ja ins Casino gehen, wenn sie das so nötig haben…

  • Pawel Silberring sagt:

    Ein bisschen weiter sind wir in der Diskussion in Zürich schon: Eine Genossenschaft ist eine Rechtsform eines privaten KMU, das haben mittlerweile auch Bürgerliche im Gemeinderat eingesehen. Die Politik kann mit einer Genossenschaft einen Vertrag abschliessen, aber sie kann ihr nichts diktieren.
    Wenn nun ein paar Menschen mit dieser Rechtsform Wohnraum für sich bauen, so ist das ebenso legitim wie wenn Menschen ein Einfamilienhaus bauen.
    Die Stadt hat aber ein Interesse an Genossenschaften, die dauerhaft Wohnraum in Kostenmiete anbieten, darum schliesst sie Verträge ab mit den Genossenschaften, vor allem bei Baurechten. Sie kann dabei bei neuen Verträgen Regeln verlangen, aber nur insofern, als es für die Gegenseite auch noch interessant ist und sonst gibt es keinen Vertrag.

  • Hans Strahm sagt:

    Wo leben wir eigentlich? In einer freien, liberalen, demokratischen Gesellschaft
    darf jeder eine Genossenschaft gründen und jeder darf sich um die Mitgliedschaft in einer solchen Genossenschaft bemühen. Die Genossenschaft kann frei die Bewerber aussuchen. Ich glaube, viele Mitbürger haben das nicht verstanden. Eine Genossenschaft wir per se nicht subventioniert – es gibt schon – lokal – gewisse Vorteile, damit jedoch auch wieder verbunden mit Einschränkungen die einzuhalten sind. Das hat nun wirklich nichts mit links/rechts zu tun. Der Vorteil liegt darin, dass erzielte Gewinne eben der Genosseschafter zufliessen und nicht „Investoren“. Und das genau ist der Grund für die rechte Zwängerei: Man will nicht auf einen Teil der lukrative Gewinne aus dem Wohnungsmarkt verzichten!

  • Ruedi Lais sagt:

    Auch in diesem Beitrag wird wieder vermischt. Es gibt doch 3 verschiedene Arten von nicht-profitorientierem Wohnungsbau: 1. Subventionierte Wohnungen für Einkommensschwache. 2. Gemeinnützigen Wohnungsbau mit staatlicher Förderung (Subvention oder vergünstigtes Land). 3. Gemeinnützigen Wohnungsbau auf dem freien Markt. Auch Reiche dürfen Genossenschaften gründen und gemeinsam Wohnraum erstellen. Falsch wäre es nur, sie aus der Staatskasse direkt oder indirekt zu unterstützen.

    • Merten sagt:

      aha, Hr. Lais, einkommensstärkere Personen darf man nicht aus der Staatskasse unterstützen? Nur die Sozis ? Es gibt aber eine stattliche Anzahl von Linken, die einfach weniger arbeiten, dadurch weniger Einkommen haben und dann Anspruch anmelden für eine subventionierte Wohnung. Ein Trick, der unter den Alternativen bestens bekannt ist, Hr. Lais. Arbeit soll belohnt werden und nicht Leute, die dem Sozialismus hinterherrennen !

  • Adriano Granello sagt:

    Die Schweizer Grosskonzerne COOP und MIGROS sind der Form nach auch Genossenschaften, ausser beim Migros-Kulturprozent ist von „Gemeinnützigkeit“ bei den alles beherrschenden Detailhändlern seit Jahrzehnten nichts mehr zu spüren, im Gegenteil. Warum sollte das bei Wohnbaugenossenschaften anders sein, auch dort gibt es schliesslich solche und solche? Übrigens: andere Rechtsformen als die Genossenschaft wären hier wie dort möglich, nur wäre das aus steuerlichen womöglich weitaus weniger attraktiv.

  • Peter B. sagt:

    Wohne selber in einer sehr kostengünstigen Genossenschaft in der Stadt Zürich. Und ich kann bestätigen, dass es ein Vorteil ist, wenn man vorgibt der rot-grünen Couleur anzugehören. Bei uns wohnen auch ehemalige Stadträte, ein Schelm wer böses dabei denkt. Grundsätzlich ist es sicherlich begrüssenswert, wenn man Vermögens und Einkommens-Werte verbindlich berücksichtigt. Das Problem dabei ist, dass damit der Mittelstand noch mehr aus den Städten gedrängt wird und man entweder ziemlich arm oder aber sehr wohlhabend sein muss, um noch in der Stadt wohnen zu können. Ist ja heute schon der Fall.

  • Florian Müller sagt:

    Wie die Bürgerlichen sehr gut wissen, haben wir in der Schweiz eine Verfassung und Gesetze, die eigentlich alle gerne befolgt werden wollen und die uns Möglichkeiten zur Entfaltung eröffnen. Eine der Möglichkeiten ist deshalb, dass sich freie Bürger in der rechtlichen Form der Genossenschaft zusammenschliessen, nicht-Gewinn-orientiert, mit Statuten und formuliertem Zweck. Dieses Recht nun von Einkommen und/oder Vermögen abhängig zu machen, widerspricht sämtlicher gängigen rechtlichen Praxis und würde spätestens in Lausanne als ungültig erklärt. Vielleicht gibt es Stimmen für die nächsten Wahlen, unrealistisch ist der Vorschlag alleweil.

    • Tom sagt:

      Besten Dank für diesen Befreiungsschlag von Kommentar. Diese kleinlichen Diskussionen um Einkommen und Vermögen gehen einfach nur noch auf die Nerven.

  • Hj sagt:

    @Soukup;
    Vermögen und Einkommen müssen gleichermaßen über einen entsprechenden Schlüssel relevant zum Zugang zu vergünstigtem Wohnraum entscheiden.
    Von Löhnen – jeglicher Höhe – von gefühlt gerechter „Marktleistung“ zu sprechen ist einigermaßen kühn. Ab wann wäre für Sie ein Lohn Spitze? 150’000, 200’000, … oder 1Mio und mehr? Studieren Sie doch mal die Lohnstatistik – Sie werden staunen wie wenig mehr als 150’000 verdienen….

  • Anita Rauber sagt:

    Wer alles verprasst, soll unterstützt werden – wer spart, muss selber zahlen? So eine abstruse Idee habe ich noch selten gelesen. Wenn schon müsste man NUR auf das Einkommen schauen, eine Mischung ist aber vermutlich die pragmatische Lösung.

  • Tom sagt:

    Lässt die Wohngenossenschaften endlich in Ruhe. Diese funktionieren nämlich sehr gut ohne Einmischung seitens der Politik, der Medien und irgendwelcher Neider. Sie sind privat organisiert und wissen was sie tun. Mischt sich die Politik weiter so ein, werden sich die Genossenschaften bei Neubauprojekten eine Zusammenarbeit mit z.B. der Stadt Zürich gut überlegen müssen. Sind die Restriktionen zu hoch, ist eine soziale Durchmischung der Siedlungen in Gefahr. Es gibt auch andere Wege. Privater Erwerb von Land von Eigentümer, Erbengemeinschaften, die der Idee der Genossenschaften wohlgesinnt gegenüberstehen und auch mit einem sehr guten Preis anstatt mit einem unverschämten Preis leben können. Hier müssten die Genossenschaften vielleicht aktiver werden.

  • werner boss sagt:

    Ja, der Lehrer, der Unterhalt für seine Kinder zahlen muss..Die sozialen wollen und bevorzugen ja gerade diese Art von Gesellschaft ! Mit den Folgen haben sie offensichtlich mehr Mühe.

  • Hans sagt:

    Das ist ein prima Beispiel dafür, wie die unteren 99% gegeneinander aufgehetzt werden. Es ist nicht einzusehen, weshalb nicht jeder, der will, zu einer Genossenschaftswohnung kommen soll. Man verschärfe dafür einfach die Lex Koller und gründe mehr Genossenschaften, die notabene oft rein privatwirtschaftlich funktionieren. (Schon deshalb ist nicht einzusehen, weshalb man da staatlich verordnete Zwangskriterien einführen soll.) Bei Genossenschaftswohnungen muss Angebot und Nachfrage durch mehr Angebot deckungsgleich gemacht werden, nicht durch weniger Nachfrage. Es gibt kein Recht Leute über Mieten abzuzocken, nur weil sie etwas mehr verdienen. Es gibt aber ein Recht auf angemessenen Wohnraum. Notfalls ist da auch Enteignung von Häuserbesitzern verhältnismässig.

  • Turicum04 sagt:

    Genossenschaftswohnungen sollten, wie auch der AHV-Bezug, nur für Vermögenslose, möglich sein: Also zuerst das Aufbrauchen seines Vermögens und dann erst eine günstige Wohnung bzw. AHV.

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