Die Lehren aus Therwil und Nigeria

Probleme wegen seiner Homosexualität: Eric Mayoraz (links), Botschafter der Schweiz in Nigeria, bei einem Treffen mit Bundesrat Didier Burkhalter und Nigerias Vizepräsident Yemi Osinbajo (rechts) am 8. März 2016 in Abuja. Foto: Keystone
Zufälle gibts… Zuerst wird publik, dass zwei muslimische Schüler in Therwil BL ihrer Lehrerin aus religiösen Gründen die Hand verweigern – und die Schule dies absegnet. Und dann, nur wenige Tage später, berichten Zeitungen, dass dem Schweizer Botschafter in Nigeria ein Strafverfahren droht, weil er gesetzeswidrigerweise mit einem Mann zusammenleben soll. Zwei Fälle, fast zeitgleich, mit gegenteiligen Vorzeichen für die Schweiz. Im einen Fall ist sie fremd und muss sich anpassen, im anderen ist sie Gastland und diktiert die Regeln.
Nun könnte man einwenden, dass die beiden Fälle schwer miteinander vergleichbar seien. Die Schweiz ist ein Rechtsstaat, Entscheide können angefochten werden. Zudem würden es die Betroffenen in Therwil überleben, wenn sie gezwungen wären, der Lehrerin die Hand zu reichen. Anders verhält es sich mit einer drohenden Gefängnis- oder gar Todesstrafe in Nigeria wegen Homosexualität.
Man neigt zu einer Rechtfertigung, die darin besteht, dass das schweizerische Recht dem nigerianischen überlegen sei. Doch argumentiert wird nicht juristisch, sondern politisch: So stelle sie sich Integration nicht vor, sagte Justizministerin Simonetta Sommaruga zum Fall Therwil, der Händedruck gehöre zu unserer Kultur, zum Alltag. Ausnahmen dürfe es nicht geben. So gut wie alle stimmen dem zu. Also ist auch der nigerianischen Regierung beizupflichten, wenn sie gegen einen Ausländer vorgeht, der gegen die Gesetze verstossen haben soll? Warum sollen für ihn andere Regeln gelten als für 177 Millionen Nigerianer? Natürlich hat Nigeria nicht recht. Niemand darf aufgrund seiner sexuellen Orientierung verfolgt werden. Für den Fall Therwil gilt aber: Die Glaubens- und Gewissensfreiheit ist gewährleistet. Das steht in der schweizerischen Bundesverfassung und in der europäischen Menschenrechtskonvention.
Ein Staat strebt entweder nach der liberalen Maxime, wonach er seinen Bewohnern nur Vorschriften und Verbote auferlegt, die für das Funktionieren des Staats und des Gemeinwesens nötig sind. Oder er weicht von dieser Linie ab und legt darüber hinaus Verhaltensregeln fest, die darauf abzielen, die Leute zu bevormunden und ihren Integrationswillen auf die Probe zu stellen. Das Verbot homosexueller Beziehungen fällt unter diese Art Vorschrift, aber auch der Zwang zum Händedruck. Eine Gesellschaft nimmt keinen Schaden, wenn zwei Schüler die Hand auf die Brust legen und sich vor der Lehrerin verneigen, statt ihr die Hand zu reichen. Die Schweiz hat den liberalen Pfad jedoch längst verlassen: Minarette sind verboten, ein Burkaverbot ist im Kommen. Die Angst vor dem Terror, der den Namen einer Religion missbraucht, verleitet zu Überreaktionen und Aktionismus.
Übrigens: Die Affäre um den Schweizer Botschafter ist inzwischen diplomatisch beigelegt worden. Es handle sich um ein Missverständnis, liess Nigeria ausrichten. Der Mann bleibe unbehelligt. Das Schweizer Aussendepartement tut weiterhin, als sei nichts geschehen. Es wird den Mann bei der nächsten Gelegenheit unauffällig zurückbeordern und versetzen. Er hat nochmals Glück gehabt.
102 Kommentare zu «Die Lehren aus Therwil und Nigeria»
Eine Schande für die CH ist das, wir fahren rasend Richtung Bananenrepublick. Natürlich ist Mr. Burkhalter schuldig weil die eben nicht wie normale Menschen denken und handeln.
Eine Schande in der CH ist, das wir unsere Werte verleugnen. Es geht nicht um den Händedruck sondern um den Grund dahinten. Und es bleibt nicht bei diesem, das ist das Problem.
deshalb sollten unsere Behörden und Politiker endlich konsequent durchgreifen und Asylanten, die sich nicht integrieren wollen, rasch und unkompliziert ausweisen – ohne langes Tam Tam. Und Ländern, die ihre eigenen Landsleute nicht zurücknehmen, sind jegliche Entwicklungshilfe oder anderweitige Vergünstigungen radikal zu streichen. Und das Wort „vorläufig aufgenommen“ sollte zeitlich nicht begrenzt werden !
Passieren tut nichts. Gerne möchte ich die Gründe dafür kennen, weshalb wir uns alles gefallen lassen.
Dass Schweizer Kinder in einem solchen Falle nicht bestraft würden, ist undenkbar.
Zweierlei Recht?
Danke Frau Blum für eine der seltenen Stimmen der Vernunft. Ein Staat der seinen Bewohnern vorschreibt, wie sie sich zu kleiden und zu grüssen haben, oder dass sie ihre religiösen Gebäude nicht mit einem Türmchen versehen dürfen, hat leider nur noch wenig mit dem liberalen, freiheitlichen Rechtsstaat zu tun, für den ich die Schweiz früher einmal hielt. Sollte nicht jeder nach seiner Fasson glücklich werden können?
„Sollte nicht jeder nach seiner Fasson glücklich werden können?“ Die möglichen Konsequenzen dieser Forderung sollten Sie sich jetzt vielleicht doch nochmals durch den Kopf gehen lassen. Unser Handeln wirkt sich nun mal in sehr vielen Fällen auf andere Menschen aus. Wenn ich der Meinung bin, dass eine Tracht Prügel meine Kinder auf den richtigen Weg bringt, dann werde ich vielleicht mit diesem Ansatz „glücklich“, meine Kinder vermutlich weniger. Und was die Familie der Händedruckverweigerer anbelangt, da hat der Tages-Anzeiger heute einen Artikel publiziert, der veranschaulicht, wohin es führen kann, wenn jeder nach seiner Fasson lebt. Die oft beschworene Toleranz wirkt auf mich dann nur noch „gleichgültig“ bzw. „hilflos“.
Der Spruch ist nicht von mir sondern vom preussischen König Friedrich II. , einem grossen Anhänger der Aufklärung, der z.B. in Preussen die Folter abgeschafft hat. Vielleicht lesen Sie mal nach, wie er’s gemeint hat. Sie könnten wahrscheinlich noch etwas lernen. (Zu ihrem Beispiel mit den Kindern siehe mein diesbezüglicher Kommentar weiter unten.)
Lesen Sie doch heute mal den Blick über die katastrophalen Zustände dieser fanatischen Imam-Familie. Empörend ist nur der Vorname. Dass sich die Behörden dermassen an der Nase herumführen lassen und noch angelogen werden ist ein weiterer Skandal erster Güte. Dass sich noch Leute wie Matthias finden, die das alles noch verteidigen ist entsetzlich ! Ausschaffen ist hier Plicht !
Dass ich das im genannten Artikel beschriebene Verhalten verteidigen würde ist eine böswillige Unterstellung Ihrerseits. Insofern sich Mitglieder der genannten Familie strafbar gemacht haben, Verordnungen nicht eingehalten haben etc., sollen sie nach dem Gesetz bestraft werden wie jeder andere auch. Alles andere ist deren Privatsache wie bei jedem anderen auch. Auch eine eventuelle Ausschaffung ist im Gesetz geregelt. Und an die geltenden Gesetze sollten wir uns wohl halten, oder nicht? Hier geht es aber, so hätte ich gemeint, v.a. um das verweigerte Händeschütteln der beiden Teeny-Söhne. Ich denke, meine Meinung dazu habe ich schon ausreichend dargelegt. (Siehe auch meine Kommentare weiter unten.)
Lesen Sie doch endlich den heutigen Tagi oder den Blick ! Dann gehen auch Ihnen die Augen auf. Und das ist bei weitem kein Einzelfall !
1. Woher nehmen Sie Ihre Erkenntnisse, dass dies kein Einzelfall sei? Wo sind die Belege dafür? Wo ist die Statistik, die das aussagt? Sie können doch nicht einfach „Fakten“ erfinden. Dann sind’s eben keine Fakten mehr, sondern nur eine Erfindung. 2. Warum hat die Beurteilung der Handschlag-Verweigerung der Jungs in der Schule (rechtlich) etwas damit zu, wie die Eltern ihre Töchter behandeln? Sippenhaft? Kann/soll man jetzt Freiheitsrechte der Söhne einschränken, weil die Eltern die Freiheitsrechte der Töchter nicht respektieren? Das ist doch komplett absurd! Ich verstehe deshalb nicht, wie Sie darauf kommen, diese „neuen Erkenntnisse“ über diese Familie würden irgendetwas an der Beurteilung der Frage einer Handschlag-Verweigerung eines Schülers gegenüber einer Lehrerin ändern.
Wenn es schon um die Logik und Vernunft geht , hat sich der Gast dem Gastland anzupassen und nicht umgekehrt . Der verweigerte Händedruck ist nur der Beginn von weiteren Forderungen . Wer als Gastgeber unter dem Label einer falsch interpretierten Toleranz stetig nachgibt verliert seine Autorität letztendlich ganz . Sollten unsere Gepflogenheiten gewissen Gästen nicht passen , zwingt niemanden diese im Gastlandes zu verbleiben . Wer profitiert , soll wenn schon auch zum eigenen Interesse einen Beitrag an die eigene gute Integration leisten müssen !
„Der verweigerte Händedruck ist nur der Beginn von weiteren Forderungen .“ Möglich. Sobald solche weitergehenden Forderungen aufkommen muss man diese dann betrachten, beurteilen und rechtlich bewerten. Das wurde ja in der Vergangenheit auch schon gemacht, ‚mal hat sich die eine Seite durchgesetzt (Schwimmunterricht muss besucht werden), ‚mal die andere (Kopftuchverbot im Schulzimmer ist nicht zulässig). So ist das halt in einem Rechtsstaat mit Verfassung, Gesetzen und Richtern, welche unvoreingenommen in jedem Einzelfall die Argumente beider Seiten anhören und anhand der geltenden Gesetze eine Entscheidung finden. Ich habe keine Angst, die Islamisten könnten diesen Rechtsstaat zerstören, aber ich befürchte, Leute wie Sie könnten es vielkeicht hinkriegen. Und dann Gnade uns allen!
Im Uebrigen waere es interessant ob der Kommentator Matthias nicht der Iman oder der Vater ist, da seine Kommentare genau dem dialektischem Koran folgen, der seinen Glauebiger zeigt, sich einmal als Taeter und dann als Beschuldigter zu erkennen zu geben und dies so viele Male bis man den Gegner ueber den Tisch ziehen kann.(Nach Hans Jansen in seiner Biographie ueber Mochamed)
Ich gehe mit dem Kommentar grundsätzlich einig – ein schwuler Botschafter dürfte nie nach Nigeria geschickt werden. Das heisst aber nicht, dass sich Zuwanderer nicht unserer Kultur anpassen sollten! Leider ist die Händedruck Posse eine falsch gewählte – ich musste nie Hände schütteln in der Schule. Wir standen auf und sagten „Guten Tag, Herr xy“ (wir hatten nur Lehrer, keine Lehrerinnen….). Aber es gibt viele andere Beispiele von Disrespekt. In dieser Diskussion sehe ich ein anderes Problem: der Westen hat nicht nur die Wirtschaft sondern auch die „Menschenrechte“ globalisiert. Viele Kulturen haben nun mal andere Ansichten als der Westen – die mögen uns nicht passen, aber wir sollten sie respektieren. Missionieren ist falsch – auf beiden Seiten!
Das mit dem Händeschütteln ist übrigens von Schule zu Schule unterschiedlich.
Als Frau respektiere ich andere Kulturen und wenn ich sie besuche, dann akzeptiere ich sie und passe ich mich an oder ich gehe an einen anderen Ort, wo mir die Kultur besser zusagt und weniger Eingeständnisse meinerseits erforderlich sind.
Ich bringe jedoch keine Akzeptanz auf für Personen aus Kulturen, die hierherkommen und mich in meinem eigenen Staat als Frau trotz Gleichberechtigung diskriminieren wollen, weil ich Frau und nicht Mann bin.
Das geht nicht.
Frauenrechte sind zumindest innerhalb der Schweiz nicht verhandelbar, auch nicht für fundamentalistisch auslegende Religionszugehörigkeiten!
Das hat weder mit Globalisiert noch mit Missionieren zu tun, sondern unserem Rechtsverständnis.
@franziska mueller
Unser Recht sagt, der Staat darf Frauen nicht diskriminieren. Es sagt, dass Arbeitgeber Frauen nicht diskriminieren dürfen. Es sagt aber auch, dass der „normale Bürger“ frei ist, Frauen als einer bestimmten Aufgabe zugewiesen zu betrachten. Freie Bürger dürfen denken und sagen, Frauen sind dazu da, ihrem Familienhaupt Söhne zu gebären. Wir haben, gerade in der Schweiz, lange gebraucht, um unsere Gesellschaft weniger Frauen, und viele andere Gruppen wie z.B. wegen sexuelle Orientierung, diskriminierend zu gestalten. Manche bei uns finden das noch immer schlecht.
Ich vertraue darauf, dass „unsere“ Werte sich bei „denen“ durchsetzen werden, weil ich an deren universellen Wert glaube.
Es gelten die Werte der Schweiz, wenn die Diplomatie einem Land nicht passt, dann muss sie eben auf die Auslandsvertretung verzichten, gleichzeitig aber auch auf die Auslandhilfe. Das selbe gilt für normale Zuwanderer, denen unsere Werte nicht passen, die können darauf verzichten, zurückkehren zu ihren Wertvorstellungen und ebenso auf die Hilfe des Gastgebers.
Im kleinen fängt es an. Zuerst wird der Handschlag verweigert. Dann lässt man sich von Frauen nicht mehr in den Läden bedienen. Dann wird verlangt dass man zwei Frauen heiraten darf. Die Liste könnte sicher weiter geführt werden. Aber kommt uns dass nicht bekannt vor. Im kleinen fängt es an und wohin es führte ist bekannt. Dass es immer wieder Leute gibt die alles verniedlichen ist erschreckend.
Wie recht Sie haben! Da ein bisschen durchsetzen, dort ein bisschen trotzen und im Nu sind wird dort, wie Sie es beschrieben haben. Ich frage mich nur, wieso solche Leute nicht ausgewiesen werden. Sie versauen den Ruf von allen andern, die sich angepasst haben. Und unsere Rechtsprechung ist ein Witz und die Regierung in Bundesbern eine Katastrophe. Unser schönes Land wird an die Wand gefahren.
Es ist wirklich nicht ganz dasselbe. „Du darfst nicht homosexuell sein“ ist eine unerfüllbare Verpflichtung, vergleichbar mit „Du darfst nicht braunäugig sein“ . „Du sollst die Hand geben“ ist dagegen eine gesellschaftliche Konvention, vergleichbar mit „Du sollst bitte und danke sagen und nicht auf den Boden spucken“. Wer in ein fremdes Land geht, egal ob als Tourist oder als Asylbewerber, soll sich an dessen Sitten anpassen. Wieso das so unverständlich sein soll, ist mir nicht klar.
Für einen Keimphobiker kann es genauso unmöglich sein, die Hand zu geben. Jetzt werden Sie sagen, das sei etwas ganz anderes, denn eine Keimphobie sei eine Krankheit, für die der Betroffene nichts kann. Möglich, aber was mit jemandem, der so starke religiöse Gefühle hat, dass es ihm gleich geht wie dem Keimphobiker? Brauchen wir eine Gewissensprüfung wenn ein(e) Schüler(in) die Hand nicht geben will? Ich denke halt, jede(r) sollte das Recht haben, frei zu entscheiden ob er/sie eine Hand schütteln will oder nicht, ganz unbesehen von den Beweggründen, die hinter dieser freien Entscheidung stehen. Auch das Argument mit der „Rückkehr“ sticht nicht: Es gibt auch Moslems mit Schweizer Pass. Wohin sollen diese zurückkehren, wenn eines ihrer Kinder keine Hände schütteln möchte?
Dann zeigen Sie mir bitte die Stelle in der Koran wo steht das es verboten ist die Hand einer Frau zu schütteln. Mehr noch es gibt Muslime die eine Frau die Hand schütteln. Also was soll jetzt gelten. Die Weigerung die Hand zu schütteln hat nichts mit religion zu tun, aber ein Ausdruck von der komplette Weigerung sich die Westliche Normen anzunehmen. ich bin für reziprokes handeln. Solange ich nicht mit eine Bibel in der Hand in Osten über die Strasse laufen kann, sollte man hier die gleiche Massstäbe anlegen. Die im Osten wissen schon wieso sie andere Religionen verbieten, waren sie doch selber religiöse Eroberer und wissen deshalb wie man sich ausbreitet. Diese gleiche Religiöse Eroberungstaktik wird jetzt hier im Westen praktiziert.
Sorry, sie begreifen nicht, worums mir geht: Es ist wurscht was im Koran steht oder wie Hinz oder Kunz diesen oder irgendein anderes „heiliges“ Buch interpretieren. (Mir als überzeugter Atheist sowieso.) Ich möchte nicht, dass _ meine_ (christlich-buddhistisch-atheistisch aufwachsenden) Kinder durch ein Gesetz dazu gezwungen werden können, der Lehrerin oder dem Lehrer die Hand zu geben, wenn sie das jemals verweigern würden, ganz egal, was sie dann für Gründe für ihr Verhalten haben mögen. Solche „Verhaltensvorschriften“ vertragen sich einfach nicht mit meiner Vorstellung einer Gesellschaft von freien Bürgern und der unveräusserlichen Würde jedes Individuums.
Sie sind für reziprokes Handeln? Es gibt etwa 20-30 muslimische Länder. Auf welches dieser Länder sollen wir denn das reziproke Handeln ausrichten? Es gibt durchaus muslimische Länder, wo man mit der Bibel in der Hand über die Strasse laufen kann. Es gibt aber auch recht extreme Länder wie z.B. Saudiarabien wo man das nicht kann. Sollen wir unser Handeln an solche mitteraltliche Diktaturen ausrichten? Sollen diese Länder unsere Vorbilder sein? Wir verraten also unsere Werte wie Freiheit, Meinungsfreiheit, Toleranz, Gleichheit weil wir reziprok gleiche Ungerechtigkeiten einführen? Was ist, wenn ein Muslim aus einem toleranten Land kommt? Dann sagen wir sorry, aber wegen den Saudis sind wie gezwungen mit allen Muslimen so zu handeln.
Ihre Einstellung ist voll daneben und nicht praktikabel.
Danke Herr Levi! Genau so ist es. Aber das mit dem Handschütteln ist nicht neu, da könnte ich Ihnen krasse Beispiele liefern, die vor vielen Jahren hier passiert sind. Aber wie alles im Leben: Es fällt alles auf einem zurück. In diesem Fall hat dieser Mann sich geweigert mir die Hand zu geben. 2 Jahre später hat er sich in einer Firma beworben wo ich im HR tätig war. Was denken Sie, was ich mit der Bewerbung gemacht habe?
@Levi: „Wir verraten also unsere Werte wie Freiheit, Meinungsfreiheit, Toleranz, Gleichheit weil wir reziprok gleiche Ungerechtigkeiten einführen? “
NEIN, wir verraten unsere Werte weil wir eben unsere Werte nicht mehr hochhalten wollen, weil wir unsere Werte nicht mehr verteidigen wollen, weil wir unsere Werte an diffuse religiös geprägte Handlungsmuster unterwerfen.
Jeder Gesellschaft die so handelt, wie Sie es anscheinend propagieren, wird schlussendliche seine Werte Komplett verlieren und damit seiner Daseinsberechtigung. Das Vakuum wird dann einfach aufgefüllt durch Gruppierungen die sich schon noch an Werte orientieren, wie feindselig diese dann auch sein mögen.
….sagt ein Mann! Letzthin zögerte ein seit langem hier lebender Mann mit kleinen Kindern, mir die Hand zum Abschied zu geben. Obwohl er wegen Krankheit amtlich Unterstützung bekommt. In mir ging ein Tsunami an Gefühlen und Gedanken los. Es ist sehr demütigend! Zum Glück hat er seine Ansicht geändert.
… ein Mann, der sowohl überzeugter Atheist wie auch überzeugter Feminist ist und schon als Jugendlicher an Demos zum Frauentag etc. teilgenommen hat. Und der an solchen Demos nur ungestraft teilnehmen konnte, weil wir hier (noch) eine freiheitliche Rechtsordnung haben, welche die unveräusserlichen Grundrechte des Individuums gegenüber dem Staat und der Diktatur der Mehrheit beschützt, ganz egal, was dieses Individuum für eine Ideologie haben mag. Meiner Meinung nach müsste zu diesen Grundrechten halt auch das Recht gehören, jederzeit frei entscheiden zu können, ob ich eine angebotene Hand schütteln will oder nicht. Sorry, aber ich denke, die Entscheidungsfreiheit des besagten Mannes wiegt da halt schwerer als die (doch sehr subjektive) Kränkung Ihrer Gefühle.
@Christina: Um vielleicht doch noch die gefühlsmässige Seite einzugehen: Hast du dich schon einmal gefragt, warum du die Verweigerung des Mannes als demütigend empfunden hast? Eigentlich ist das Verhalten des Mannes doch nur ein Armutszeugnis für diesen selbst. Ich glaube, in einer (soweit für mich als Mann überhaupt möglich) vergleichbaren Situation hätte ich eher etwas wie Mitleid und Bedauern für diesen armen Tropf empfunden, der offensichtlich in irgendwelchen mittelalterlichen Religionsvorstellungen gefangen ist. Dass er mich anscheinend „keines Handschlags für würdig“ befindet, hätte mich dagegen ziemlich kalt gelassen. Auf den Respekt solcher Typen kann ich gut verzichten. (Aber immerhin scheint er ja – anders als andere – doch lernfähig zu sein! Sollte man anerkennen.)
@Christina: Was ist den demütigend, wenn einem jemanden die Hand nicht gibt? Es ist doch schon eher übergriffig, jemanden zu einem Körperkontakt zu zwingen, den er/sie gar nicht will!
Sie bringen es auf den Punkt, Maia. Ich gehöre zu den oben beschriebenen „Keimphobikern“, die sich jedes Mal, wenn sie eine Hand entgegengestreckt bekommen, vorstellen, wo diese (oder einzelne Finger) schon überall waren, ohne danach gewaschen zu werden. Genauso gut könnte jemand die Hose runterlassen und einen Kuss auf den Hintern von mir verlangen. Da ich mich nicht jedermann erklären mag, sehe ich mich dauernd genötigt, diese verschwitzten, behusteten, vernasebohrten und nach dem Toilettengang ungewaschenen Hände zu schütteln – und meine Hand dann so schnell wie möglich in einem unbeobachteten Augenblick zu waschen, resp. zu desinfizieren. Und dann diese beleidigten Gesichter, wenn ich mal einem Händedruck ausweiche … Manchmal wünschte ich, ich hätte zu meiner Phobie noch Tourette.
@Matthias: Und wenn jemand aus starken religiösen Überzeugungen seine Kinder schlagen will („Wer seine Kinder liebt, der züchtigt sie“, steht ja sinngemäss in der Bibel: Sprüche 23,13-14), muss man das dann auch akzeptieren, weil es ja starke religiöse Gefühle sind?
Ich denke, gesellschaftlicher Konsens sollte vor religiösen Gefühlen kommen. Religion ist etwas, was man zuhause im Privatleben nach Belieben halten kann, aber im Kontakt mit anderen menschen haben Konvention Gesetz Vorrang.
Natürlich darf man seine Kinder weder aus religiösen noch aus anderen Gründen schlagen. Die Kinder haben ein Recht auf körperliche Unversehrtheit so wie der Schlagende ein Recht auf seine religiöse Überzeugung hat. Im Konfliktfall dieser beiden Rechte, wenn also der Religiöse versucht, seine Überzeugung in praktischer Tat auszuüben, überwiegt das Recht des Kindes jenes des Religiösen natürlich himmelhoch. Zumindest ist das meine persönliche Überzeugung und entspricht wohl unserer allgemeinen Rechtsaufassung. (Oder sind Sie anderer Meinung?) Das ist eine in unserem Rechtssystem völlig übliche Rechtsgüterabwägung. Jetzt zeigen Sie mir den Verfassungsartikel („bei uns üblich“ reicht da nicht) aus dem Sie das Recht ableiten, die Hand geschüttelt zu gekommen, und wir können diskutieren.
@Matthias: Es gibt keinen Verfassungsartikel zum Händeschütteln. Zum Glück nicht. Deswegen schrieb ich ja „Konvention“ und nicht nur Gesetz. Es gibt auch keinen Verfassungsartikel, der verbietet, bei seinem Gastgeber auf den Teppich zu spucken und der Katze auf de Schwanz zu treten. Trotzdem tut man das nicht. Ich möchte nicht in einer Gesellschaft leben, in der man sich weigert, mir die Hand zu geben, weil ich Brillenträger bin und/oder meiner Frau, weil sie Frau ist. Wenn jemand überhaupt niemandem die Hand geben will, weil er Sauberkeitsneurotiker ist, dann ist das nochmal etwas anderes, als die gezielte Geringschätzung einer bestimmten Teilmenge der Bevölkerung.
Das Spucken ist genau genommen Sachbeschädigung (und möglicherweise Beleidigung) und im Falle einer Anzeige müssten Sie wohl mindestens mit einer Verwarnung rechnen und eventuelle Reinigungskosten übernehmen müssen. Der Katze mit Absicht auf den Schwanz zu treten ist in jedem Fall Tierquälerei. Da würde schon von Amtes wegen gegen Sie ermittelt. Wissen Sie, ich finde die politische Meinung von z.B. Christoph Blocher völlig daneben. Trotzdem würde ich jederzeit alles in meiner Macht stehende unternehmen, damit CB frei seine Meinung öffentlich äussern kann. Es scheint mir, dass Sie diesen Unterschied nicht verstehen. Dass ich das Recht der Jungs, das Händeschütteln zu verweigern, verteidige, heisst eben NICHT unbedingt, dass ich auch die Verweigerung selbst gut finde! (Ich tu’s nicht.)
es sollte den Töchter aber auch erlaubt sein selber zu entscheiden ob sie Kopftuch tragen oder nicht.
In dieser Familie ist das aber nicht der Fall. Da werden eindeutig die Frauen diskriminiert.
Keimphobie wird als Seelische Krankheit eingestuft,
extreme Religiosität leider nicht.
Da bin ich ganz Ihrer Meinung. Und spätestens ab Volljährigkeit (im Prinzip aber auch schon vorher) wird diese Entscheidungsfreiheit von unserem Rechtssystem ja auch gewährt. Oft ist es natürlich schwierig, solchen Mädchen zu ermöglichen, auch tatsächlich zu ihrem Recht zu kommen. Es ist z.B. durchaus unbefriedigend, dass die Tochter flüchten und sich verstecken musste, statt dass man die Täter wirkungsvoll im Zaum halten kann. Aber soll man jetzt den Söhnen der Familie das Recht vorenthalten, das Händeschütteln zu verweigern, weil die Eltern den Töchtern das Recht verweigern, selbst über das Tragen eines Kopftuchs zu entscheiden?? Irgendwie als „indirekte Bestrafung“ der Familie als Ganzes? Bei solch wirren Rechtsvorstellungen läufts mir nur noch kalt den Rücken hinunter!
Matthias, haben Sie es noch immer nicht bemerkt dass Sie sich allmählich mit Ihre freiheitsliebende Ansichten, wiedersprechen.
Jeder Gesellschafft die gemäss ihr Auffassungen organisiert wäre, würde schlussendlich in einer unfreie Diktatur enden. Alles ist ja erlaubt und Freiheit für jeden. Und in so eine Situation wird schlussendlich das recht der stärkste gelten.
@Marcel: „Alles ist ja erlaubt und Freiheit für jeden.“ Können Sie mir bitte aufzeigen, wo ich sowas gesagt hätte?? Wenig weiter oben habe ich Stefan W. erklärt, warum niemand seine Kinder schlagen darf, selbst wenn seine religiösen Überzeugungen das von ihm „verlangen“ (Stichwort „Rechtsgüterabwägung“). Wissen Sie, ich vertrete hier eigentlich keine extremen, „anarchistischen“ Ansichten, sondern nur das, was im Rechtssystem eines modernen Rechtsstaates üblich ist. Aber von Recht und Justiz scheinen Sie ja nicht viel zu wissen. Viel lieber unterstellen Sie mir beliebige Aussagen, welche einzig Ihrer eigenen Fantasie entspringen. Leider ist es so kaum möglich, eine produktive, differenzierte Diskussion zu führen.
Wenn man jemanden zwingt, die Hand zu geben, nimmt man die Hand.
Jemandes Hand zu nehmen, gegen dessen Willen, ist gegen unsere Sitten. Bei der „Hand geben“ Thematik geht es noch vor der Religionsfreiheit um das elementare Grundrecht der körperlichen Integrität.
Respekt muss man sich in unserer Gesellschaft verdienen, er muss gerade nicht mehr auf Grund der Stellung in der Gesellschaft erbracht werden: Mann muss nicht mehr den Vater, den Lehrer oder Pfarrer respektieren, selbst in der Armee wurde das „Herr“ vor dem Offizier abgeschafft.
Unsere Sitten sagen, jeder darf selber entscheiden, wem er Respekt bezeugt, vor allem aber, wer ihn anfasst.
Ich kann nur aus ganzem Herzen beipflichten!
Ich stimme ihnen zu, dass man sich Respekt erarbeiten muss, nur sind wir doch ehrlich… Die Kultur welche den Handschlag verweigert hat, wird nie Respekt fuer eine Lehrerin aufbringen, egal wie gut sie als Lehrerin ist, denn sie ist eine Frau…
Das Nacktwandern ist auch verboten, es gibt eben einen ordre public, welcher der persönlichen Freiheit übergeordnet ist, weil sonst ein normales Zusammenleben nicht funktioniert. es ist zum Glück noch nicht alles erlaubt
Mit einem Händedruck wird wohl kaum der Integrationswille auf Probe gestellt. Wie man lesen konnte, wurde diese Aktion ja medial orchestriert. So werden Grenzen für weitergehende Forderungen ausgelotet. Mit Ihrer Logik könnte man ja auch gewisse Gesetze der Scharia bei uns anwenden, bei denen unsere Gesellschaft keinen Schaden davonträgt. Die Frage stellt sich dann nur, welche «Gesellschaft» beurteilt, was ein «Schaden» ist. Betreffend Auswahl des Botschaftspersonals sollte mit so viel diplomatischem Fingerspitzengefühl vorgegangen werden, ohne dass man das Gastland gleich zu Beginn brüskiert. Es hätte sicher Alternativen gegeben.
„…Ein Staat soll nur Vorschriften machen, die unbedingt nötig sind – er soll also weder Homosexualität verbieten noch zum Händedruck zwingen…“
Andere Länder – Andere Sitten. In Nigeria herrschen Nigerias Sitten und nicht diejenigen der SP. Und genau so soll es auch bleiben.
Die Schweiz war mal auf einem liberalen Pfad? Erstaunlich ist doch, dass ausgerechnet die, welche sich immer über „Regulierungen“ beklagen, die ersten sind, die bei Sittenverstössen gleich nach neuen Gesetzen verlangen.
Guter, wohltuend sachlicher Kommentar. Einzig eine kleine Korrektur müsste man beifügen. Ich denke nicht, dass wir Angst haben von irgendeiner kleinen Terrorgruppe, die den Namen einer Religion missbraucht. Es ist eine momentan leider sehr kräftige, global dominierende, intolerante und selbstgerechte Strömung innerhalb dieser Weltreligion die offenbar Terror, Gewalt und Unterdrückung als legitime Mittel bei der Verfolgung ihrer Agenda betrachtet. Und die macht Angst.
Die Globaisierung beschert uns mehr und mehr Kulturschocks, weil die neue „Heimat“ anders funktioniert als die alte. An und für sich soll nur in ein anderes Land, wer die (ungeschriebenen) Regeln und Gesetzte und damit die Kultur des Gastlandes / Zuzuglandes kennt, akzeptiert und befolgt – was auch für die Ferien gilt!
Ein unsäglich verkehrtes Weltbild und verkennen von Gefahren für ein Funktionieren einer freiheitlichen und demokratischen Gesellschaftsform die Frau Blumer hier vertritt. Der Vergleich und Gleichstellung bezüglich des Verbots von Homosexualität und gefordertem Händedruck ist mit Verlaub geschmacklos und wirkt arrogant. Sei Frau Blumen plädieren hier dafür, dass die hiesige Kultur Verhalten zu akzeptieren hat, die sie höchstwahrscheinlich Personen nicht gewähren würden, die sich in ihren persönlichen Freundeskreis integrieren wollten – ist es nicht so?
Sie sagen, dass dass die Frage des Händeschüttelns etwas ganz anderes sei als jene der Homosexualität. Das ist inhaltlich natürlich absolut korrekt. Hier geht es aber um grundsätzliche Rechtsprinzipien, die eben in jedem Fall gelten (sollen), egal um was es inhaltlich geht. Beispiel Redefreiheit: Diese ist nur wirkliche Redefreiheit, wenn sie unabhängig davon gilt, wer sie in Anspruch nimmt. Ausnahmen müssen, wenn überhaupt, auf das absolut notwendige Minimum beschränkt werden, üblicherweise wenn Konflikte mit anderen unumstösslichen Rechtsprinzipien entstehen. Die Idee, die Weigerung zweier Jungs der Lehrerin die Pfoten zu geben würde eine allgemeine Händeschüttel-Vorschrift für alle Schweizer Schüler rechtfertigen, ist aber, gelinde gesagt, einfach lächerlich.
was für ein grausames verkehrtes Wortspiel sie in vollem Bewustsein hier von sich geben. Übrigens ist die Schwester der religösen Verweigerer ins Frauenhaus geflüchtet – vielleicht hat sie Redefreiheit in Anspruch genommen?
Das war eigentlich kein WORT- sondern ein BEIspiel. Und nein, diese Schwester hat nicht die Redefreiheit sondern ihr Recht auf körperliche und seelische Unversehrtheit wahrgenommen. Von dem ist übrigens in einem meiner Kommentare weiter oben auch die Rede. Könnte Sie vielleicht interessieren. Andererseits habe ich das Gefühl, dass Sie wohl weniger an einer ernsthaften Diskussion teilnehmen wollen, sondern lieber alles ein bisschen verdrehen und absichtlich falsch verstehen, auf gut neudeutsch „trollen“. Dafür ist mir meine Zeit dann doch zu schade.
Sehr geehrte Frau Blumer
Reden Sie doch auch noch mit ihrem Arbeitskollegen Daniel Wahl:
http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/ein-zu-strenges-leben-nach-dem-koran/story/15489305
Uns als CH kann es egal sein, wie genau die Rechtsauffassung in Nigeria ausgestaltet ist. Nigeria ist ein unabhängiger Staat und niemand ist verpflichtet, sich dort aufzuhalten. In der CH haben wir unsere eigenen Gesetze und die sind einzuhalten – auch von Ausländern. Es ist erstaunlich, dass unsere unterwürfigen und devoten Behörden nicht verlangen, dass unsere Gesetze durchgesetzt und Bräuche und Gepflogenheiten von Asylanten respektiert werden. Wie im Fall Therwil müssten die Behörden diesen Leuten mitteilen, dass wenn sie sich nicht anpassen, sie einfach und schnell ausgewiesen werden. Es ist ja niemand gezwungen, in unseren grosszügigen sozialen Hängematten zu verbleiben ! Mit der von BR Sommaruga vorgegebenen Asylpolitik werden Parallelgesellschaften gezüchtet !
Sie plädieren also für ein Händedruckzwang? Wenn also jemand den Händedruck verweigert, dann wird er ausgeschafft? Bei der Ausschaffungsinitiative hiess es noch, dass man nur die Schwerverbrecher ausschaffen will, doch jetzt gilt das nicht mehr, es werden auch die Händedruckverweigerer ausgeschafft. Wird denn nur der Schüler ausgeschafft, oder auch die Eltern? Was ist wenn so ein Schüler eine Schwester hat, die ja den Händedruck nicht verweigert, wird diese dann auch ausgeschafft? Man kann ja nicht eine Familie auseinanderreisen? Würde dann also die Sippenhaft eingeführt? Was aber wenn ein Schweizer Muslim den Händedruck verweigert? Gibt es dann Bussen und Gefängnis? Oder wie genau soll dieser Händedruckzwang durchgesetzt werden?
es geht ja nicht nur um einen Händedruck, Hr. Levi. Dahinter stehen die radikal religiösen Ansichten von Muslimen, die sich hier nicht anpassen wollen. Schauen Sie doch die Parallelgesellschaften in anderen umliegenden Länder an. Dort hat die Polizei nichts mehr zu suchen und die linke, anpasserische Multi-Kulti-Politik wird von den vielen kriminellen Ausländern verhöhnt. In der gestrigen ARD-Sendung M. Illner hat man das klar zur Kenntnis nehmen müssen !
Ja Merten, Ihnen geht es um die dahinter stehenden Ansichten. Aber uns geht es um die Handlungen, die wir verbieten oder gebieten, die dahinter stehenden Ansichten sind frei, man darf diese bei uns sogar äussern.
Sie möchten, dass man Muslime beschimpfen darf, so wie Böhmermann, der hat ja gute dahinter stehende Ansichten, aber ein Muslim darf nicht mal einen Händedruck verweigern, weil er dies wegen üblen Ansichten tut.
Dem Lehrer den Respekt verweigern ist in Ihren Augen Majestätsbeleidigung, den Sultan beschimpfen und verleumden gedeckt durch die Meinungsäusserungsfreiheit.
Händedruck verweigern ist eine Meinungsäusserung. Es wird geäussert, dass man nichts von der Person hält. Es ist aber weder Beleidigung noch Verleumdung.
In der Schweiz gibt es keine Parallelgesellschaften und bisher ist es auch ganz gut gelungen dies zu verhindern.
Wo bleiben denn Ihre konkreten Lösungsansätze? Also doch kein Händedruckzwang? Ab wann ist ein Muslim zu radikal, dass er nicht mehr in der Schweiz bleiben darf? Sagen Sie uns das doch! Für kriminelle Ausländer haben wir ja schon strenge Gesetze.
Sie kritisieren halt nur und bringen keinen einzigen umsetzbaren Lösungsansatz. Es ist ja gar einfach zu sagen, wer nicht pariert, der fliegt raus, denn schliesslich müsste es dafür klare nachvollziehbare Regeln geben. Zudem gibt es das Problem der Muslime mit Schweizer Pass.
Selbstverständlich gibt es in der Schweiz Parallelgesellschaften! http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/Eltern-fremdsprachiger-Kinder-sollen-ExtraDeutschstunden-selber-zahlen/story/11430020
Darin steht u.a.: „Dies sei besonders in Fällen stossend, in denen die Kinder in der Schweiz geboren seien und sich die Eltern «nicht oder kaum um eine Integration ihrer Kinder in das Umfeld ihres Wohnortes bemüht haben“ Das ist nur möglich, wenn die Eltern sich in ihren nationalen Umfeld bewegen.
Margot hat Recht, Hr. Levy. Wie kann man nur so in rosaroten Wolken schweben und mit einer grossen Portion Naivität und Gutgläubigkeit die Probleme kleinreden oder sogar ausblenden. Unverständlich !
Ist es nicht ein Unterschied ob jemand als diplomatische Vertretung in einem Land ist, oder ob jemand ohne diplomatischen Status in einem Land ist? Und ja, es gibt wohl unsinnige Verbote und Kleiderregeln, aber wo ist die Grenze? Ist es ein Schwimm Dispens, oder ein Dispens der Teilnahme an Schullagern? Wäre es bei der Auslegung der liberalen Werte wie im Blog beschrieben nicht auch möglich, dass unter dem Vorwand einer wie auch immer gearteten Religion/Sekte sich diese Gemeinschaft weitere Sonderbehandlungen herausnehmen darf. Besipielsweise nur von Lehrer unterrichtet zu werden die blond sind, oder die nur am Nachmittag in die Schule können weil der Morgen heilig ist. Oder eine eigene Tramlinie weil sie sonst mit Frauen in Berührung kommen, oder?
Das sind doch zwei komplett unterschiedliche Sachverhalte. Nach Saudiarabien oder Nigeria würde wohl nie im Leben eine Frau als Botschafterin gesandt, da als Nichts behandelt in der regierenden Männerwelt. Das wird einfach hingenommen.
Ein Botschafter hingegen, der mit einem Mann zusammenlebt und Probleme bekommt, ist Schlagzeilen wert, obwohl genauso absehbar…
Wenn in der Schweiz (schariageprägte) frauenverachtene Zustände durch die Hintertür Einzug zu halten drohen, muss das strikte unterbunden werden. Es geht nicht, dass Frauen im eigenen Land diskriminiert werden, egal auf welcher Ebene und durch wen. Da steht die Gleichberechtigung über anderen Freiheiten.
Wer damit Mühe hat, passt sich an oder geht dorthin, wo das ok ist.
In der Schweiz jedenfalls nicht!
Sehr geehrte Frau Blumer
Offensichtlich verstehen Sie die Begriffe Homosexualität, selbstgewählte Lebensauffassungen und Diskriminierung nicht. Niemand wird als Christ oder Muslim geboren.
Ihr Vergleich ist unüberlegt.
Nebenbei: Selbstverständlich würde ich als heterosexueller Mann nie in ein Land gehen, wo ich per Gesetz zu gleichgeschlechtlichem Verhalten gezwungen würde.
Ebenso selbstverständlich würde ich als homosexueller Mann nie nach Nigeria gehen. (Es sei denn ich geniesse diplomatischen Schutz.)
„Niemand wird als Christ oder Muslim geboren.“ Dass stimmt höchstens bedingt und auch nur in unserer modernen säkularen Gesellschaft. Fast überall zu fast allen Zeiten wurde und wird jeder in die Religion seiner Eltern hineingeboren. Hindu z.B. kann man, soweit ich weiss, sogar ausschliesslich per Geburt werden. Und für die meisten wirklich Gläubigen wäre es wohl fast so unmöglich, mal schnell die Religion (oder auch nur seine individuelle Auslegung dieser) zu wechseln wie für einen Schwulen seine sexuelle Orientierung. (Dass letzteres nicht möglich und auch nicht nötig ist, ist übrigens auch in unserer Gesellschaft eine recht neue Erkenntnis und immer noch nicht überall 100% anerkannt.)
Offenbar wird man doch als Muslim geboren und hat keine freie Wahl ohne Gefahr zu laufen sein Leben zu verwirken. Könnte dies auch die Koranauslegung des Vaters der Handschlagverweigerer gewesen sein. Zumindest scheint offensichtlich, dass seine Töchter keine Wahl hatten.
Sie vermischen Äpfel und Birnen, Frau Blumer. Das Verbot, Personen wegen ihrer sexuellen Orientierung zu diskiminieren, gehört zum zwingenden Kernbestand der Menschenrechte und ist nicht einschränkbar. Diskriminierung ist nie legitim! Gegen das Diskriminierungsverbot verstösst Niegria krass. Die Religionsfreiheit ist auch ein Menschenrecht. Sie ist aber einschränkbar, wenn ein öffentliches Interesse vorliegt und die Einschränkung verhältnissmässig ist. Der Bildungsauftrag umfasst nicht nur Wissensvermittlung, sondern auch die Vorbereitung auf das Zusammenleben in Staat und Gesellschaft. Es gibt keine schweizerische Handschlagpflicht. Kennt eine Schule aber diese Regel, gibt es keinen Grund, religiös motivierte Ausnahmen zuzulassen, die Frauen diskriminieren. Der Handschlag ist zumutbar!
Ich wage zu widersprechen. Sie deklarieren eine in diesem Fall wohl nicht existierende Geschlechts-Diskriminierung. Die kommentarlose Verweigerung eines Handschlags ist bestenfalls eine (leichte) Kränkung der betroffenen Person. Nachdem im konkreten Fall das Gespräch gesucht wurde und die Schulleitung schliesslich entschied, dass es vorläufig OK wäre, wenn die Jungs als Respektszeichen statt des Handschlags die Hand kurz auf ihr Herz legen und sie dies dann auch so taten, entfällt hier auch jegliche Kränkung. Dagegen würde ich persönlich es als ziemlich demütigend empfinden, gegen meinen Willen zu einem Händedruck gezwungen zu werden. Und schliesslich ist jede ungewollte Berührung eine zumindest geringfügige Verletzung meines Rechts auf körperliche Integrität.
Die Frage ist doch, wo es gesund für die Zukunft unseres Landes resp. unseres Zusammenlebens, auf unseren Werten und Regeln zu beharren. Im Fall der Therwiler Jungs ist der Händedruck ja nur das i-Tüpfelchen im Verhalten einer Familie, der es absolut nicht in den Sinn kommt, sich in irgendeiner Weise an unseren Werte anzunähern! Nachzulesen hier (oder selber recherchieren):
http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/ein-zu-strenges-leben-nach-dem-koran/story/15489305
„Ein Staat strebt entweder nach der liberalen Maxime, wonach er seinen Bewohnern nur Vorschriften und Verbote auferlegt, die für das Funktionieren des Staats und des Gemeinwesens nötig sind.“ (…)
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Diesen Worten der Autorin sind (eigentlich) keine weiteren beizufügen.
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Eine Frage sei trotzdem erlaubt – wie jung darf die Inlandredaktorin, Frau Claudia Blumer sein, dass sie sich nicht mehr an die inquisitorischen Über- und Zugriffe des frühaufgeklärten CH-Standes ZH auf seine Bewohnerinnen und Bewohner erinnern kann – 50+ oder -50 ?
Wie aufeinmal wieder alle für diese „Gleichberechtigung“ sind, sobalds gegen Muslime geht…immer wieder erstaunlich. Setzt euch doch auch mal dafür ein, wenn ihr dabei nicht einem Muslim auf die Füsse treten könnt.
Die Muslime wollen gar keine Gleichberechtigung für alle, denn der Islam verbietet das. Alles klar?
Ich bin immer für Gleichberechtigung und immer gegen Geschlechterdiskriminierung, unabhängig ob die Begründung christlich, muslimisch oder was auch immer ist. Das nennt sich konsequent. Die Recht will nur muslimische Geschlechterdiskriminierung nicht, die Line drückt beide Augen zu, wenn Muslime Frauenrechte mit Füssen treten.
Die Schweiz hat den liberalen Pfad verlassen? Angesichts des normlosen Relativismus in unserer multikulti Gesellschaft wo alte Wertvorstellungen schon längstens über den Haufen geworfen wurden erstaunt doch diese Aussage sehr. Und warum sollte die Angst vor Terror und dem unkontrollierten Zuzug von sozialhilfesuchenden Analphabeten kein Aktionismus auslösen? Sollen wir etwa Däumchen drehen und mal abwarten was sonst noch passieren könnte? Im Vergleich zu anderen europäischen Ländern haben wir hier noch überhaupt nicht reagiert!
Es geht in Therwil nicht um den quasi obligatorischen Handschlag als Zeichen unserer Kulturzugehörigkeit; es geht darum, dass ausschliesslich einer Frau (Lehrerin) dieser Handschlag verweigert wurde! Solcher Sexismus kann in unserer Gesellschaft nicht toleriert werden, ausser man will die ganze Emanzipation seit dem 20. Jahrhundert zur Disposition stellen. Ich wundere mich schon, dass einzelne weibliche Medienschaffende die langfristigen Konsequenzen eines solchen Verhaltens nicht erkennen können.
Der Staat soll Diskriminierung verbieten. Wenn Leute Frauen, aber nicht Männern den Händedruck verweigern, ist das Diskriminierung.
Die grosse Frage ist aber, wie weit der Staat die Gleichberechtigung mit Zwang durchsetzen soll. Wenn ich jetzt beschliesse, dass ich ab sofort mit keiner Frau mehr spreche, dann wäre das absolut diskriminierend. Doch sollte mich dann der Staat dazu zwingen, mich nicht so zu verhalten? Aber wie? Gibt es dann eine Diskriminierungspolizei die überwacht, dass ja jede Person beide Geschlechter gleich behandelt?
Der verweigerte Händedruck der 2 Buben wäre an sich eine Bagatelle. Jener steht aber für mehr, ist Teilchen eines Mosaiks, in dessen Bild sich eine alle Andersdenkenden verachtende Weltsicht abzeichnet.
In allen Varianten des Islam ist der Ungläubige zur Hölle verdammt, er ist minderwertig u. darf belogen und betrogen werden!
Die mentale Struktur des Islam ist der des Nationalsozialismus nicht unähnlich.
Selbstüberhöhung, Feindbilder, Ausgrenzung von allem, was anders ist . Ethische Maximen wie Barmherzigkeit, Teilen, Helfen gelten nur gegenüber den Eigenen, nicht aber Andern.
Der Islam ist anders als alle andern Religionen. Er ist eine politische Doktrin, die überall aneckt von den Philippinen bis Nigeria.
Wie gegen NS Gedankengut, muss sich die liberale Gesellschaft zeitig wehren!
Genau, wir müssen unbedingt unsere liberale Freiheit verteidigen, indem wir lauter Gesetze zu jedem Detail des Lebens (Kleidung, Händeschütteln, Türmchen bei religiösen Gebäuden etc. etc.) erlassen und bei Verstössen drakonische Strafen v.a. für Ausländer (sofortige Ausschaffung!) einführen. Sie machen mir Spass! Im Übrigen finde ich den Vergleich einer der bedeutendsten Weltreligionen mit dem Irrsin des Nationalsozialismus für sehr bedenklich und auch äusserst kontraproduktiv, wenn man als Ziel das friedliche Zusammenleben aller Religionen hat.
Wo die Unterschiede sind,sagen Sie gleich selber.
Erstens, der Botschafter bekommt keine Dispens, er muss die Konsequenzen für sein Verhalten tragen und wird vermutlich zurückgerufen. Die Jugendlichen haben eine Dispens erhalten und versuchen die Regeln zu ihren Gunsten zu ändern.
Zweitens macht es keinen Unterschie, ob ich die Hand gebe oder eine Verbeugung mache, das ist liberal. Diese Jugendlichen aber sind nicht liberal, sonst hätten sie kein Problem mit dem Händedruck. Ich aber bin der Meinung, keine Toleranz gegenüber Intoleranten.
Neben aller Liberalität ist der Grundkonsens der, dass das Gesetz über allem steht. Für mich als Nichtmuslim ist die Meinung der Muslime so wichtig oder unwichtig,wie die Meinung eines Buddhisten oder Hindus. Entscheidend ist das Gesetz.
Wo steht denn im Gesetz geschrieben, dass man sich die Hände geben muss? Und wo steht geschrieben, dass jemand, der das nicht macht, bestraft werden darf (Ausschaffung)?
@Reding: „Zweitens macht es keinen Unterschie, ob ich die Hand gebe oder eine Verbeugung mache, das ist liberal.“ Die beiden Jungs haben mit explizitem Einverständnis der Schulleitung (!) jeweils zu Begrüssung/Abschied die Hand aufs Herz gelegt. Ist das jetzt weniger „liberal“ als ein Handschlag oder eine Verbeugung!? PS: Eine Verbeugung kommt mir als moderner Westeuropäer eher unterwürfig bis lächerlich statt liberal vor. (Aber z.B. in Japan passt’s natürlich wieder besser.)
Diese zwei Vorfälle sind nicht zu vergleichen. Eine sexuelle Orientierung ist im Wesen eines Menschen verankert. Diese kann nicht umgepolt werden und dafür steht auch das Recht, seine sexuelle Orientierung frei ausleben zu können. Ein Handschlag gilt in unserer Gesellschaft als eine Handlung, die wir erlernt haben und auch bei einem Treffen 2er Personen erwartbar ist. Dieses ist somit in einer Kultur erlernt und ist nicht in den Genen drinnen. Man stelle sich vor: in einer Gesellschaft werden solche erwartbaren Handlungen nicht mehr einheitlich durchgeführt. Es gäbe ein Chaos und eine total Überforderung der Einzelnen. Jeder müsste bei jeder Begegnung erst abchecken, wie wo zu Begrüssen sei. Das würden soziale Kontakte bis ins unermessliche erschweren.
Die Geschlechterdiskriminierung ist gegeben. Gestützt auf eine salafistisch-fundamentalistische Auffassung soll ein diskriminierendes, „vorsintflutliches“ Frauenbild durchgesetzt werden. Es geht nicht um den Handschlag, geschweige denn um eine „schweizerische Handschlagpflicht“. Es geht um eine diskriminierende Ausnahme von einer zumutbaren Regel, die die Schule im Rahmen ihrer Autonomie zur Regelung des Schulbetriebs festlegte. Diese Ausnahme ist von der Religionsfreiheit nicht gedeckt. Soll ich zB auch ein religiös begründetes Recht haben, eine weibliche Lehperson abzulehnen, wenn in Biologie Sexualkunde ansteht? Das ist nicht weit hergeholt. Schulleiter müssen Lehrerinnen immer wieder an Elterngespräche begleiten, weil die Autorität einer Frau nicht akzeptiert wird.
Für eine Diskriminierung muss aber immer ein objektiver Nachteil für den/die Diskrimininierte(n) bestehen. Können Sie mir bitte erklären, wer welche Nachteile erleidet, wenn diese zwei Jungs (mit Genehmigung der Schulleitung notabene!) für Begrüssung und Abschied die Hand aufs Herz legen statt sie zu schütteln? Ich wäre um Aufklärung dankbar!
Liebe Frau Blum: Die Frage danach, wie Tolerant man gegenüber der Intoleranz sein muss, ist nicht neu. Und so lächerlich wie das Thema auf den ersten Blick erscheinen mag, ist es eben doch nicht.
Eine Demokratie wie die unsere muss aber aufzupassen, wenn Menschen sich in ihrem Umfeld niederlassen, die gewisse Grundwerte nicht teilen. Ein verweigerter Handschlag mag keine grosse Sache sein. Aber in der Zwischenzeit haben wir noch ganz andere Dinge über die Famile erfahren. Von potentieller Zwangsverheiratung ist die Rede (es gilt die Unschuldsvermutunt), die Flucht einer Tochter ins Frauenhaus etc. Dinge die weit über den verweigerten Händedruck hinausgehen…
Darum: Banalisieren Sie die Sache bitte nicht. Das hat genau zur heutigen Situation geführt.
Die Glaubensfreiheit war für mich lange der völlig logische Bestandteil einer Gesellschaft, die in Freiheit leben will. Interessanterweise muss ich Jahre später erkennen, dass es vor allem Muslime sind, die diese Glaubensfreiheit ständig dazu missbrauchen, um sich Sonderrechte zu verschaffen. Kinder sollen an Bajram nicht zur Schule, an Ramadan nicht ins Klassenlager, Schwimmunterricht muss auch nicht sein, Hände schütteln geht auch nicht und die Mädchen sollen sich verhüllen…Jeder Fall für sich ist kein Weltuntergang. Es wird aber in der Summe irgendwann damit enden, dass die Glaubensfreiheit neu definiert werden muss, um den sozialen Frieden zu erhalten. Und wer trägt dann daran die Schuld?
Die rechtliche Seite ist das eine, selbstverständlich kann man von Niemandem zu einem Händedruck gezwungen werden und das ist auch gut so. Es gibt aber auch die gesellschaftliche Seite und dort gilt, dass man anecken kann, wenn man sich nicht an Konventionen hält. Eine entgegengestreckte Hand beim Bewerbungsgespräch nicht zu ergreifen, dürfte die Chance den Job zu bekommen, stark schmälern. Speziell unangenehm wird man auffallen, wenn das Handschütteln nur gegenüber einer bestimmten Personengruppe (wie Frauen, Homosexuelle) verweigert. Verboten ist das nicht, aber allfällige Konsequenzen muss man selbst tragen. Unakzeptabel ist jedoch, dass in dieser Familie das Bestimmungsrecht über den eigenen Körper nur für die Jungs gilt, für die Mädchen (Kopftuchzwang) hingegen nicht.
Ja klar, die Gesellschaft nimmt keinen Schaden wenn zwei Jugendliche den Frauen den Handschlag verweigern. Der sich ausbreitende Salafismus hat aber vielen (bisher vor allem den arabischen) Gesellschaften schon grossen Schaden zugefügt. Eine der überzeugendsten Stimmen zum Thema Umgang mit dem radikalen Islam in Europa ist der Ex-Islamist Maajid Nawaz, sehr empfehlenswert!
Das ist alles totaler Schwachsinn! Wer nicht will, dass man der Lehrerin die Hand gibt, kann auch in eine Privatschule wechseln oder das Land verlassen. Das Andere ist (in erster Linie) eine personelle Fehlleistung von Didier Burkhalter.
„Wer nicht will, dass man der Lehrerin die Hand gibt, kann auch in eine Privatschule wechseln oder das Land verlassen.“ … Weil er gegen welches Gesetz verstossen hat!? Liebe Leute, wir können doch nicht einfach erfundene Strafen für verfundene Vergehen durchsetzen wollen. Nur weil ich meinen Nachbarn als unhöflich empfinde, da er mich nie grüsst, kann ich doch nicht einfach eine Grusspflicht inkl. drakonischer Strafandrohung (Schulverweis! Ausweisung! … Und bei Schweizern? 5 bis 10 Jahre Knast?) erfinden und dessen strikte, sofortige Durchsetzung fordern!? Sind denn Sie, Herr Moser, ein Anarchist, welcher sich um Recht, Gesetz und Gerechtigkeit keinen Deut schert und unseren Rechtsstaat durch die Diktatur des Mobs ersetzen möchte? Das kann doch nicht ihre Absicht sein, oder?
Einverstanden: Der Staat kann und soll den Händedruck nicht erzwingen. Aber die Lehrerin darf (muss nicht) m.E. darauf bestehen – und wenn sie es tut, darf der Staat sie nicht „hängenlassen“. Im Gegenzug müssen „wir“ selbstverständlich auch das Tragen von Kopftüchern und Burka (und den Bau von Minaretten!) tolerieren.
Es ist letztlich das gleiche Prinzip, das in der Schweiz in Sachen Zweisprachigkeit propagiert wird (ich war mal zehn Jahre in einem zweisprachigen Vereinsvorstand): „Chacun(e) parle dans sa langue“ – und versteht diejenige des Gegenübers. Verallgemeinert: Jede/jeder lebt ihre/seine Kultur und geht aber auch auf diejenige des Gegenübers ein!!! Nur so kann Zusammenleben funktionieren.
Eigentlich kann ich da nur voll zustimmen. Nur bei einer Bemerkung musste ich stocken: ‚… wenn sie es tut, darf der Staat sie nicht „hängenlassen“ …‘ Tönt schön, aber wie soll das in der Praxis aussehen. Wie Sie sagen, kann der Staat den Händedruck ja nicht erzwingen. Wenn sich die Jungs nun partout weigern, dann wird auch der Lehrerin nichts anderes übrig bleiben, als das halt erstmal zu akzeptieren, oder? Aber eigentlich denke ich, dass eine professionelle Pädagogin mit solchen Teeny-Provokation eigentlich souverän umgehen müsste., ggf. unter Beizug der Schulleitung, wie es im Fall Therwil ja gemacht wurde. … Das Problem wurde erst ein solches seit es in den Medien hochgekocht und zur Existenzfrage der Eidgenossenschaft stilisiert wurde.
„Im Gegenzug müssen „wir“ selbstverständlich auch das Tragen von Kopftüchern und Burka (und den Bau von Minaretten!) tolerieren.“
– Herr Blatter, die Mehrsprachigkeit ist in der CH historisch gewachsen … ganz ohne „müssen“.
– Die Burka hat hier keine Tradition, ebensowenig Minarette.
In der CH „müssen“ wir nur, wenn uns dies ein Gesetz oder die Verfassung vorschreiben.
1. Für eine solche Verfassungsnorm werden Sie in der CH keine Mehrheit von Volk und Ständen erhalten (= Schweizer Souverän)
2. Ein solches Gesetz würde im Parlament kaum erlassen … und falls doch:
-> ein solches Gesetz würde ein fakultatives Referendum wohl kaum überstehen.
3. Infolgedessen
-> „müssen“ „WIR“ gar nichts.
-> Wenn SIE jedoch sich selber gemüssigt sehen, ist Ihnen dies unbenommen
„Die Schweiz hat den liberalen Pfad jedoch längst verlassen: Minarette sind verboten, ein Burkaverbot ist im Kommen.“
Frau Blumer argumentiert gegen die Geschichte des Liberalismus. D.h.: Frau Blumer versteht den Begriff „Liberalismus“ gar nicht … und dies nach Jahrhunderten der Unterdrückung in Europa mit religiöser Legitimation!
Der Liberalismus befreit sich vom Diktat der Religion und verweist die Religion in das Private.
-> Die Verfassung und Gesetze wollen und sollen zwar die Religion respektieren, ABER DIE VERFASSUNG STEHT ÜBER DER RELIGION.
1. Im Sonderbundskrieg haben die „Ultra-Montanten“ (Papst-treuen) verloren: Der Papst bestimmt NICHT, was in der CH legitim ist … genauso wenig wie ein Muslim.
2. Der CH-Souverän bestimmt, was in der CH gilt und legitim ist.
Tipp-Fehler, sorry: „Ultra-Montanen“
Kann die Schweiz dem saudiarabischen Botschafter verbieten sich nach dem Gesetz des Islams was auch dasjenige seiner Heimat ist, sich 4 Frauen zu halten, sich jederzeit von der Vierten zu trennen ohne deren Einverständnis und wieder eine Minderjährige von 12 Jahren zu heiraten. Sie kann es nicht, es gibt dazu die Wiener Verordnung für den Austausch von diplomatischen Beziehungen, die schon seit 1815 gilt. Was er nicht darf, sind die Gesetze seines Gastlandes nicht zu beachten, wenn er mordet, wird dies auch in Saudi-Arabien verfolgt.
Die sexuelle Orientierung des Schweizer Botschafters ist völlig belanglos (ist sie überhaupt so bewiesen, wie man kolportiert?) Er kann seinen Freund als Chauffeur beschäftigen, aber nicht einen nigerianischen Stricher dort aufgabeln.
Man kann diese beiden Fälle überhaupt nicht vergleichen! Dürfen westliche Staaten Frauen als Botschafterinnen dort beschäftigen? Die USA macht es und niemand dort wagt es, die Akkreditierung dieser Damen zu verweigern. Was Nigeria da verlangt, ist eigentlich ein direkter Versuch die Schweizer Souveränität klein zu machen. Da gibt es dann den französischen Botschafter, der sein Privatleben gemäß den Gesetzen seines Landes einrichtet und den Schweizer Botschafter der zuerst einen Moral-Test der nigerianischen Regierung durchlaufen muß. Wer als Schweizer dies will, soll sich laut melden. Dies mit dem Fall in Therwil zu vergleichen, ist sehr fraglich, um es gelinde ausdrücken.Die Frage ist anders! Darf ein Schweizer, wo dort arbeitet oder lebt, sich einen schwulen Nigerianer als Freund halten?
So eine dürftige Argumentation von einer Inlandredaktorin des Tagi!? Da sollte man mehr erwarten können. Selbstverständlich verteidigt ein Land seine VertreterInnen im Ausland immer nach den eigenen rechtlichen Standards, wenn diese fortschrittlicher, sprich den Menschenrechten näher sind.
Und es ist eben diese fortschrittliche, den Menschenrechten näherstehende Haltung hierzulande nur gewährleistet, wenn politisch eingefärbtem Fanatismus an öffentlichen Schulen ein Riegel vorgeschoben wird. Händeschütteln ablehnen, da kommt kein Schüler von selbst einfach drauf, dahinter steckt immer jemand, der diese Kinder subtil beeinflusst, der Absichten hat. Und LehrerInnen sind naiv, sowas selber lösen zu können, das ist politisch. Nicht umsonst ist man hierzulande erst mit 16 religionsmündig.
Wann ist genug – genug. Wem es nicht passt, wie unsere Sitten sind, der soll endlich unser Land verlassen.
Wir müssen uns auch anpassen wenn wir in ein fremdes Land gehen und müssen unsere Gewohnheiten hinten an stellen, aber solange wir Politiker mit Willkommenskultur haben wird sich nichts daran ändern, nur sollten diese dann aber auch für die Kosten aufkommen, aber aus dem eigenen Geldbeutel.
Text vortrefflich
Herzlichen Dank !
Ein Staat strebt entweder nach der liberalen Maxime, wonach er seinen Bewohnern nur Vorschriften und Verbote auferlegt, die für das Funktionieren des Staats und des Gemeinwesens nötig sind.
Oder er weicht von dieser Linie ab und legt darüber hinaus Verhaltensregeln fest, die darauf abzielen, die Leute zu bevormunden und ihren Integrationswillen auf die Probe zu stellen. Das Verbot homosexueller Beziehungen fällt unter diese Art Vorschrift, aber auch der Zwang zum Händedruck.
Die Schweiz hat den liberalen Pfad jedoch längst verlassen: Minarette sind verboten, ein Burkaverbot ist im Kommen. Die Angst vor dem Terror, der den Namen einer Religion missbraucht, verleitet zu Überreaktionen und Aktionismus.
An Simonetta Sommaruga, bitte beherzigen.
Nigeria:
Auch wenn es sich nur um einen vorübergehenden Posten als Diplomat handelt, muss er sich den Gesetzen des Gastlandes unterordnen. Den Botschafter zu ersetzen, sehe ich als Notwendigkeit. Klug wäre gewesen, sich vorher zu informieren, wie Homosexualität in Nigeria gehandhabt wird.
Therwil:
Der Handschlag hat eine kulturell tiefgründige Bedeutung. Es gilt die Hintergründe, das Gedankengut zu verstehen, warum wer was wie – es ist ein ungeschriebenes Gesetz. Wer den Handschlag in der Schweiz verweigert, wird wohl nicht nur den Handschlag verweigern. Migranten lassen sich aber nicht so leicht ersetzen wie ein Botschafter.
Religionsfreiheit bedeutet für mich nicht, dass ich mich den Gepflogenheiten meines Gastlandes verweigere, schon gar nicht bei solch bedeutungsvollen Gesten.