Defekte Demokratie

Ein kleiner Bub erfreut sich an den Fontaenen auf dem Bundesplatz, am Mittwoch, 22.Maerz 2006, in Bern. Mit Beginn des astronomischen Fruehlings ist das Wasserspiel gestern Dienstag, 21, Maerz 2006, aus dem Winterschlaf geweckt worden. Das Wasserspiel laeuft - mit gleicher Choreographie wie letztes Jahr - bis Ende Oktober. (KEYSTONE/Edi Engeler)

Die Schweiz, ein demokratisches Paradies? Foto: Edi Engeler (Keystone)

Gibt es eine bessere Demokratie als die unsere? Es gehört längst zum politischen Katechismus der Schweiz, sich stets wieder zu versichern, wie überlegen das eigene System doch sei. Bei allem berechtigten Stolz auf die Möglichkeiten, die dieses System seinen Bürgern einräumt: Die Schweiz ist nicht das demokratische Paradies, für das wir sie halten. Viel zu selten sprechen wir über ein Phänomen, das sich in den vergangenen Jahren akzentuiert hat: die fehlende Mitsprache all jener, die oft seit vielen Jahren hier leben, Steuern bezahlen – aber politisch nicht mitentscheiden dürfen, weil sie die Staatsbürgerschaft nicht besitzen.

Inzwischen sind es in der Schweiz noch 79 Prozent der erwachsenen Bevölkerung, die an Wahlen und Abstimmungen teilnehmen dürfen. Ein Wert, der aufgrund des steigenden Ausländeranteils rückläufig ist. Und ein Wert, mit dem die Schweiz im internationalen Vergleich einen Platz auf den hinteren Rängen belegt, wie der Zürcher Politologe Daniel Kübler kürzlich an den Aarauer Demokratietagen vorgerechnet hat (der Expertenblog De Facto hat hier die wichtigsten Befunde der Konferenz zusammengetragen).

Schlechte Noten erhält die Schweiz auch in einem Ranking, das der Luzerner Politologe Joachim Blatter aufgestellt hat. Sein «Immigrant Inclusion Index» (IMIX) misst, wie gut ein Land Ausländer politisch integriert. Der Index identifiziert fünf europäische Länder, die Ausländer durch Einschränkungen von der politischen Mitsprache besonders stark ausschliessen: Spanien, Luxemburg, Österreich, Zypern – und die Schweiz. Blatter spricht deshalb von einem «ernsthaften Demokratiedefizit».

Wenig deutet darauf hin, dass dieses Defizit in der Schweiz bald behoben wird. Die einfachste Möglichkeit – die Einführung des Stimm- und Wahlrechts für Ausländer, die bereits eine gewisse Zeit hier leben – hat politisch kaum Chancen. Auch auf kommunaler und kantonaler Ebene können Einwanderer heute nur an wenigen Orten mitbestimmen. Gleichzeitig sind die Hürden für die Einbürgerung immer noch lächerlich hoch: Viele Gemeinden und Kantone kennen Wohnsitzfristen und bürokratische Rituale aus längst vergangenen Zeiten. Zeiten, in denen man Job und Wohnung nicht annähernd so häufig wechselte wie heute.

Der Widerstand gegenüber Mitspracherechten für Ausländer ist auch deshalb erstaunlich, weil diese in vielen Fragen wohl gar nicht anders wählen und stimmen würden als Schweizer. Das legt zumindest eine Auswertung des Politologen Oliver Strijbis nahe, der an der Universität Carlos III in Madrid forscht. Er untersuchte, gestützt auf eine vom Nationalfonds finanzierte Umfrage, wie sich Stimmberechtigte mit Migrationshintergrund zur Masseneinwanderungsinitiative stellten – und kam zum Schluss, dass sie dem Anliegen zu ungefähr gleichen Teilen zustimmten wie Schweizer ohne Migrationshintergrund. Politisch ändern würde sich mit dem Ausländerstimmrecht womöglich also nichts. Aber die Schweizer Demokratie würde ein grosses Stück repräsentativer, als sie es heute ist.

123 Kommentare zu «Defekte Demokratie»

  • Emilio sagt:

    Ist das Zahlen von Steuern denn ein Kriterium dafuer, dass man politisch mitbestimmen kann? Es gibt viele Schweizer, die nur die symbolische Kopfsteuer zahlen und trotzdem stimmberechtigt sind.

    • Roland Weber sagt:

      Oder Schweizer, die Steuern zahlen aber kein Stimmrecht haben (Leute unter 18 Jahre)

      • Oreg Meyer sagt:

        Beides gute Punkte. Mit 5,23 Mio. Stimmberechtigten bei 8,24 Mio. Einwohnern dürfen bei uns grade mal 63,5% der Bevölkerung die Politik bestimmen. Mehr als 1/3 wird nicht gefragt.

        • Marco Motta sagt:

          weber: für unter 18 jährige zahlen die Eltern (bei Vermögen) – beim Einkommen wird nicht besteuert,

  • Tim Meier sagt:

    Nun, dieses Thema kommt jedes Jahr. Ausländer erhielten dieselben Rechte mit weniger Pflichten wie z.B. Militär? Die einfachste Lösung: sich einbürgern lassen. Die wird ja als Abschluss der gelungenn Integration verkauft.

    • Oreg Meyer sagt:

      Wenn die Einbürgerung so einfach wäre. Leider haben wir mit die höchsten Einbürgerungshürden der Welt, worauf der Autor ja auch hinweist.

  • Robert F. Reichmuth sagt:

    CH-Stimmrecht für fremdkulturig-arbeitende Staatsbewohner beisst sich halt (noch) irgendwie.
    .
    Dieses sozio-ökologisch-demografische Wohl- und Vollstand „ProblemCHen“ löst sich in den kommenden Jahren von selbst.
    .
    In den bloCHersCHen Stammeslanden geht nur noch jede/r DRITTE an die URNE – der Rest geht bald in die Urne …

  • Roland Weber sagt:

    Wer nicht Schweizer ist, soll auch nicht die Schweiz mit seiner Stimme verändern dürfen. So einfach ist das. Steuern zahlt man übrigens nicht fürs Stimmrecht (sonst müssten nämlich auch Schweizer bis 18 keine Steuern zahlen), sondern für all die Leistungen des Staates. Bemühend aber v.a. die ewige Mär der „lächerlich hohen Hürde für die Einbürgerung“. Kein Land in Europa bürgert relativ gesehen mehr Ausländern ein als die Schweiz. In 14 Jahren eine halbe Million Ausländer eingebürgert! Oder um den Tagi selber zu zitieren (Artikel: Schweiz bei Einbürgerungen an der Spitze): Auf 100 Bewohner des Landes gab es 0,6 Einbürgerungen. Mit einigem Abstand folgen Belgien, Schweden mit 0,3 Einbürgerungen pro 100. In Norwegen, GB, F, Sp, NL 0.2. Österreich, BRD, Italien 0,1% pro 100 Einwohner.

    • Alexander Bühlow sagt:

      Als in der Schweiz lebender Ausländer bin ich der Meinung, dass sich die Schweizer das Wahlrecht für sich erhalten sollten. Zugezogene zu schnell an politischen Entscheidungsprozessen teilnehmen zu lassen, dürfte manche „Volksentscheidung“ verwässern und das Gefühl der Entfremdung im eigenen Land für die Schweizer noch verstärken. Ich bin immer wieder erstaunt mit welchem Augenmass und Weitsicht das Stimmvolk hier zu Lande Entscheidungen trifft. Ein Hohes Gut, welches man sich nicht durch überbordende Liberalität nehmen lassen sollte. Wer hier mitentscheiden will, soll Schweizer werden. Allerdings ist es heutzutage manchmal öfter nötig aus beruflichen Gründen den Wohnort zu wechseln. Hier könnten die Hürden tatsächlich etwas gesenkt werden.

    • Flori Antha sagt:

      @Weber: die von Ihnen genannten Zahlen sind m. E. nicht sehr sinnvoll. Die Prozentuierung muss auf die Ausländer und nicht auf die Bewohner stattfinden. Zudem enthalten die Angaben nicht die Personen, die qua Geburt das Bürgerrecht erhalten. Das ist in der Schweiz ausser den Kindern von Schweizern niemand, in zahlreichen anderen Ländern sind das aber sehr viele Personen. Die müssen sich dann gar nicht mehr einbürgern lassen.

  • Rosa Sergio sagt:

    Lieber Freund:
    Zuerst integrieren und uns akzeptieren, dann Einbürgern und erst dann Mit-Schwatzen. Gruss von einem sozial denkenden, aber nicht Links-manipulierten Mitbürger.

  • Fink sagt:

    -Wer nicht Mitglied ist, hat an der GV nichts zu suchen.

  • Kleinert-Brun Roman sagt:

    Unsinn gleich in mehrerer Hinsicht. Erstens steht die Einbürgerung allen offen. Es ist nicht die Schuld des Systems, dass Ausländer sich der Mühe eines solchen Prozesses nicht unterziehen wollen. Zweitens entsteht das Recht zur Mitbestimmung nicht aus dem bezahlen von Steuern. Steuern bezahlt man, wenn man Arbeit hat. Die Schweiz bietet mittlerweile Hunderttausenden von Ausländern Arbeit, die ihnen von ihrem eigenen Land nicht geboten wird. Konsequenterweise müssten dann ja die Grenzgänger auch das Stimmrecht erhalten, auch ihnen werden Schweizer Steuern abgezogen. Daraus ein Demokratiedefizit machen zu wollen ist mehr als fragwürdig, aber erlaubt. In der Schweiz gilt die freie Rede, auch für Ausländer.

  • jo jo sagt:

    Ja, ja und nochmals ja und wir Schweizer Zahlen in die Kassen der EU ein und dürfen auch nicht sagen. Es sollen die darüber bestimmen dürfen die auch hier ihren Lebensmittelpunkt haben und sich dazu bekennen.

    • Peter Stuber sagt:

      Dass die Schweizer bei der EU nur zahlen, aber nicht mitreden können haben sie ja selber so gewollt und entschieden als sie sich gegen EWR und für den Weg der Bilateralen entschieden hat.

      Norwegen hat es anders gemacht und kann daher mitreden ohne in der EU sein zu müssen.

      Insofern ist es dann vielleicht konsequent, zu sagen die EU Bürger dürften in der Schweiz auch nur zahlen, aber nicht mitreden. Aber demokratisch ist es nicht.

      • Hansjürg sagt:

        Nein, das stimmt so nicht. Ich will bei der EU gar nicht mitreden und ich wollte schon gar nichts zahlen – keinen Rappen, um es genau zu nennen.

  • Vadim Koslov sagt:

    Der Autor hat den Grund weshalb Ausländer nicht wahlberechtigt sind ja genannt. Weil eine Mehrheit der Stimmbürger es nicht will.
    Weshalb wäre es also demokratischer wenn die Mehrheit von der Minderheit überstimmt würde? Weil ein paar Akademiker denken es wäre besser so?
    Würde das nicht automatisch bedeuten dass eine kleine Oligarchie von Besserwissern die beste Form von Demokratie ist? Denn weshalb nur bei dieser Frage nicht auf das Volk hören?

    • Meret Bertschinger sagt:

      Die Akademiker gewissermassen als Feind des Volkes, Herr Koslov? Das ist ein sehr einfaches Weltbild. Ich kann Sie aber beruhigen, es gibt vermutlich auch bei den Akademikern keine Mehrheit für ein Ausländer-Stimm- und Wahlrecht. Im Gegenzug gibts aber etliche Nichtakademiker, die wohl dafür wären. Ich auf jeden Fall bin Akademikerin und halte das für Quatsch. Ich halte es aber auch für Quatsch, dauernd Akademiker gegen Büezer auszuspielen.

    • Leo Klaus sagt:

      hmm…Also heisst Demokratie fuer Sie, dass wir in der Mehrheit ganz brav eine substantielle Minderheit die Rechte verweigern duerfen? Ein ganz komisches Verstaendnis von Demokratie haben Sie, aber nicht nur Sie.

      Um was wenn wir die Einbuergerung noch schwieriger machen, so dass wir in 50 Jahren 60% Auslaenderanteil haetten, z.B. mit keinen CH-Pass fuer Kinder, die einen auslaendischen Elternteil haben? Wuerden Sie es sich anders ueberlegen, weil dann 40% die anderen 60% das Recht verweigern? Oder wie im alten Athen, wo eine kleine Schicht Buerger die Demokratie geniessen konnte, freilich nicht dir Frauen und die grosse Anzahl Sklaven und Auswaertige.

      In Demokratie geht’s primaer darum, dass die Macht verteilt wird, und keine politische Geiselnahme stattfinden kann.

      • Paul sagt:

        @ Leo Klaus: Ein Recht kann man nur verweigern, wenn das Recht besteht. Es besteht nun mal in diesem Land kein Ausländerstimm- und -wahlrecht. Übrigens auch sonst nirgends auf der Welt, mit Ausnahme 1), dass EU-Bürger innerhalb der EU kommunal wählen dürfen, und 2), dass wenige Länder Ausländern das kommunale Wahlrecht anbieten, wenn auch zum Teil nur aus bestimmten Ländern oder mit langen Wartezeiten.
        Ein nationales Wahlrecht für Ausländer gibt es nirgends auf der Welt, scheint also von der überwiegenden Mehrheit weltweit nicht als Menschenrecht aufgefasst zu werden.
        PS: Ich habe lange im Ausland gelebt und es wäre mir nie in den Sinn gekommen, dass ich das Recht bekommen soll, mich in fremde Angelegenheiten einzumischen – auch und obwohl ich da Steuern bezahlt habe.

      • Paul sagt:

        Noch ein kurzer Nachtrag zu Ihrem glorreichen Vergleich mit dem antiken Athen: Die Frauen und Sklaven Athens unterscheiden sich in zwei nicht ganz unwesentlichen Punkten von den Ausländern in der Schweiz. 1) Die Ausländer sind freiwillig hier und können die Schweiz jederzeit in Richtung ihrer Heimat verlassen, wo sie dann (hoffentlich, wenn nicht ist das nicht der Fehler der Schweiz) wahlberechtigt sind. 2) Ausländer können sich hier einbürgern lassen – sofern sie die Kriterien erfüllen. Im antiken Athen konnten Frauen aber keine Männer und Sklaven nicht frei werden. Ich hoffe, die Unterschiede und damit der Grad an Groteskheit Ihres Vergleichs leuchten Ihnen ein. Und damit auch, wie unpassend der Begriff „Geiselnahme“ in diesem Zusammenhang ist.

        • Christoph Bögli sagt:

          Nur teilweise korrekt. Ich kenne die genau Rechtslage des antiken Athens nicht, aber anderswo hatten Sklaven vielfach mehr oder weniger ernst gemeinte pro forma-Möglichkeiten, zu einem freien Bürger aufzusteigen, etwa wenn die Freiheit durch den Besitzer geschenkt wird, man sich freikaufen kann oder durch besondere Leistungen (popkulturell gerne mit dem Freikämpfen in der Arena illustriert). Der Haken: Sowas ist meist äusserst unwahrscheinlich und damit nur eine theoretische Option.

          Womit die Vergleiche wieder stimmiger wird. Denn analog ist die Option, sich einbürgern zu lassen, nur dann relevant, wenn es dem Normalfall auch möglich ist, diese wahrzunehmen. Setzt man die Hürden zu hoch, würde das zu einer heuchlerischen Pseudomöglichkeit verkommen.

      • Hansjürg sagt:

        Herr Klaus, es ist ganz einfach. Kein Ausländer wurde von den Schweizern und Schweizerinnen gezwungen, sich hier niederzulassen. Alle kamen freiwillig.

  • bernhard Ecklin sagt:

    Herr Cassidy, danke für Ihren gutformulierten Artikel. Ich teile Ihre Ansichten zum Thema aber nicht, weil sie für mich nicht schlüssig sind. Vor allem nicht, weil Ihre Grundannahmen, nennen wir sie ehrlicherweise Behauptungen, falsch sind. Wer bei 25% Ausländeranteil, einer sehr hohen Einbürgerungsquote explizit den Vorwurf erhebt, Ausländer würden zuwenig am Gesellschaftlichen beteiligt, implizit sie seien damit Bürger zweiter Klasse, der hat nicht verstanden, dass das Koppeln von Zugehörigkeit und Mitbestimmung den Wert letzterer erhöht, und eben nicht schwächt. Dafür einen Eintritt zu verlangen, genannt Einbürgerung, mit dem damit einhergehenden Bekenntnis zur Schweiz und ihrer Verfassung, wollen sie durch zeitgeistmässige, bindungsfreie Beliebigkeit ersetzen. Und dann? In die EU?

  • yvo montani sagt:

    uiii. schon hab ich ein schlechtes gewissen.
    und wir fallen im rennen der nicht-mitbestimmungsrate bei ausländern zurück. alarm!
    wir müssen handeln!
    uiiii.
    wann lernen kommentatoren bei diesen themen, dass alarmismus und die erzeugung eiener pseudo problematik nicht zu lösungen führt.

    ich schlage überlegen, konkrete, ausgewogene vorschläge unterbreiten vor.
    und dann – vor allem! – finden sie betroffene, die ein ernsthaftes interesse an mitbestimmung haben und setzen sie sich mit ihnen dafür ein.
    so wird das nix

  • Torsten Glaus sagt:

    „Politisch ändern würde sich mit dem Ausländerstimmrecht womöglich also nichts.“ So what? Ein Sturm im Wasserglas. Soll z.B. ein Wohnungsmieter ein volles Mitspracherecht erhalten, wie der Hauseigentümer die Infrastruktur und die Bausubstanz des Hauses bewirtschaften soll? Sicher nicht. Wenn dem Mieter die Entscheide der Eigentümerschaft nicht passen, kann er ja ausziehen. Dito für Ausländer.

  • Joe Schweizer sagt:

    Aus meiner Sicht ist es richtig, dass man eine gewisse Bindung zur Schweiz braucht, um voll mitbestimmen zu können. So wie es auch bei jedem Verein oder Club der Fall ist. Sympathisant (Einwohner) sein, reicht meist nicht aus. Solange man nicht Staatsbürger ist, sind die Demokratischen Rechte eingeschränkt.
    Um voll mitbestimmen zu können braucht es nun halt die Staatsbürgerschaft (Mitgliedschaft) als formales Zeichen der Identifikation und Loyalität mit der Schweiz. Und dann stehen einem auch die entsprechenden Rechte, aber auch Pflichten, zu.
    Das ist Grundsätzlich nur fair und richtig. Natürlich kann man sich dann um Details streiten. Aber in Globo ist es richtig dass die Staatsbürgerschaft voraussetzung für das Mitbestimmungsrecht ist.

    • Kurt Schwob sagt:

      Das lässt sich so diskutieren. Nur müssten danndie Hürden für jene „Ausländer“, die hier geboren und aufgewachsen, also mentalitätsmässig gar keine Ausländer sind, massiv gesenkt werden. Ich bin dafür, dass Secondos mehr oder wenige automatisch das Bürgerrecht erhalten – und das wäre nun wirklich kein Novum auf der Welt, sondern in vielen Ländern Normalität.

  • Stadelman Reto sagt:

    Ich verstehe ihre Denkweise nicht Alan Cassidy. Warum sind sie der Meinung, man müsse jedem das Bürgerrecht zugestehen der schon einige Jahre hier lebt?
    Ich finde es im Gegenteil sehr respektlos, wenn ein Ausländer sich auch nach Jahren in der Schweiz nicht einbürgern lässt. Und das sollen wir auch noch mit dem Stimmrecht belohnen? Wenn Ausländer nicht mitmachen wollen, ist das nicht mein Problem.
    Ein Bürgerrecht ist auch kein Menschenrecht. Es ist eher umgekehrt. Die Schweiz ist ein exklusiver Club der selber bestimmt, wen er aufnehmen will. Wer in den Club will, soll sich gefälligst Mühe geben! Solange die Schweiz nicht vollkommen unfaire Einbürgerungsbedingungen kennt, sehe ich keine Probleme.

    • Stadelman Reto sagt:

      Dazu kommt noch, dass die Schweiz eine Willensnation ist. Das macht es gleich noch unlogischer, einfach jeden der hier ein paar Jahre lebt hereinzulassen.
      Der Beitrag zeigt auch noch ein anderes Problem. Alle reden von der Globalisierung, aber die Demokratie funktioniert immer noch auf nationaler Ebene. Supranationale Institutionen die auch wirklich demokratisch funktionieren (also ohne Veto etc.) gibt es eigentlich keine. Die EU versucht es gerade und kommt zugegebenerweise nahe an die Sache heran, aber damit ist sie eine Ausnahme. Und ihre Demokratiedeffizite sind auch bekannt…

      • David Stoop sagt:

        Die EU hat ein Vetorecht der Mitglieder sowie eine Regierung, die nicht demokratisch gewählt wurde (die EU-Kommission wird weder vom EU-Bürger, noch vom EU-Parlament gewählt). Damit ist die EU von Demokratie ungefähr genau so weit entfernt, wie die UNO. Einziger Vorteil gegenüber der UNO ist es, dass die Mitglieder selber im durchschnitt demokratischer sind.

        • Oreg Meyer sagt:

          Die EU-Kommission muss vom EU-Parlament bestätigt werden. Über ein Misstrauensvotum kann das Parlament die Kommission auch in die Wüste schicken.
          Das Vetorecht einzelner Mitglieder auf EU-Ebene ist in den letzten Jahren massiv zurückgedrängt worden. Heute sind Mehrheitsentscheidungen die Regel.

      • Flori Antha sagt:

        Das Argument mit der Willensnation leuchtet mir überhaupt nicht ein. Dies würde ja gerade für das Ausländerwahlrecht sprechen und nicht für das völkische Verständnis von Demokratie, das leider die Mehrheit der (Deutsch)Schweizer gegen die Idee der Willensnation zu teilen scheint.

        • Reto Stadelman sagt:

          Das ist meiner Meinung nach überhaupt kein Widerspruch. Eine Nation ist eine Gemeinschaft von Menschen die zusammengehören WOLLEN. Eine sehr sehr grosse Familie, wenn man es so will. Die nehmen nicht jeden auf nur, weil er im gleichen Gebiet lebt. Da haben Leute, die keinerlei Interessen an der Schweiz zeigen, keinen Platz. Wenn Schweizer nicht wollen, dass Ausländer mitbestimmen, weil sie der Meinung sind, sie seien ihnen fremd (selbst wenn dieser Gedanke auf dem überholten völkischen Verständnis beruht), dann gibt es daran nichts herum zu diskutieren. „Der Schweizer“ überlebt vielleicht nicht. Seinen Ideen und Idealen könnte es aber besser ergehen. Aber nur wenn „der Migrant“ diese Ideen verinnerlicht. Wie kann er das tun, ohne Interesse an seiner Heimat?

        • Reto Stadelman sagt:

          Letzten Endes könnten wir noch stundenlange darüber diskutieren, wer den nun „die korrekte Deutung“ der Willensnation vorgenommen hat. Aber ich bin mir sicher, dass wir dabei nur bedingt weiterkommen. Ich halte für mich fest: Ich will nicht, dass Ausländer das Stimmrecht erhalten. Dafür gibt es die Einbürgerung. Und um jetzt doch noch mal die geographischen Grenzen anzusprechen: Immerhin kann ich nicht einfach so das Land verlassen und in der Ferne mein Glück versuchen. Ausländer könnten das. Dementsprechend will ich auch nicht, dass sie hier mitreden und mitbestimmen, wo den nun das Atomendlager gebaut wird. Sie verstehen was ich meine?

  • Joseph Hillström sagt:

    Wer mitreden will kann sich einbürgern lassen, ganz einfach. Wer sich nicht einbürgern lassen will kann auch nicht mitreden, ebenso einfach. Bürgerrechte gibt es nicht einfach ohne Bürgerpflichten, oder weiten wir die Wehrpflicht auch auf alle Einwohner und Einwohnerinnen unter 50 aus?

  • Daniel Castro sagt:

    Viele, viele, viele Länder bzw. dessen Bevölkerungen wären glücklich, auch nur ansatzweise unsere Demokratie zu haben. Mir ist schleierhaft, warum sich so viele „Intellektuelle“ immer so schuldig gegenüber Ausländern fühlen (und ich bin selbst Ausländer). Geht es den Ausländern hier in der Schweiz nicht gut genug? Diese Seite der Schweizer Mentalität, dieses „Gegen die Schweiz-Sein“ habe ich bis heute nicht verstanden.

    • Flori Antha sagt:

      Es geht doch nicht darum sich schuldig gegenüber Ausländer zu fühlen, was für eine merkwürdige Kategorie.
      Demokratie bedeutet, dass Menschen, die unter einem Gesetz leben müssen, über dieses Gesetz selbst bestimmen können. Wenn das für einen so hohen Anteil der erwachsenen Bevölkerung eines Landes nicht zutrifft, kann man wohl kaum von einer Demokratie sprechen.

      • Reto Stadelman sagt:

        @Flori Antha
        Der Teil der Bevölkerung, der unter einem „fremden Gesetz“ leben muss, kann das jederzeit ändern.
        Schweizerinnen und Schweizer aber nicht. Da ist es doch nur logisch, dass man nicht will, dass Menschen die kaum einen Bezug zum Land haben, ihre eigenen egoistischen Interessen durchsetzen? Ich will das nicht. Und dazu stehe ich.
        Ich glaube, Sie haben einfach vergessen, wo die moderne Demokratie und die modernen Institutionen nach wie vor noch verwurzelt sind. Im Nationalstaat Flori Antha, im alten bösen Nationalstaat. Und auch unsere Lebensrealität kennt nach wie vor eine gewisse „Sesshaftigkeit“. Wir sind noch weit davon entfernt, eine globale Demokratie zu etablieren und die Grenzen aufzulösen.

  • David Mantovanis sagt:

    Ich als Ausländer und selbständiger seit 10 Jahren in der selben gemeinte, würde sehr gerne mit abstimmen. vor allem was Gemeindesachen sind.

    • Antonio E. Boller sagt:

      Herr Mantovanis, ich finde Ihre Haltung und Engagement hier in der Schweiz sehr begrüssenswert und bin überzeugt, dass Sie sich für eine Einbürgerung sicher hervorragend eignen!
      Als Eingebürgerter stehen Ihnen dann alle staatspolitischen Rechte zu.
      Wenn ich betrachte, wievielen Schweizern wenig bis nichts an politischen Entscheidungen liegt (Stimmbeteiligung etc.), fände ich es sehr schön, solche Menschen wie Sie in unseren Reihen willkommen zu heissen!

    • maja sagt:

      Katechismus gehört zur römisch Katholischen Kirche und nicht zu unserem Rechtsstaat.

      • Robert F. Reichmuth sagt:

        maja … stimmt erst dann, wenn in allen 26 Ständen/Kantonen die TRENNUNG „STAAT und KIRCHE“ de jure durchgesetzt sind. In nicht wenigen, und nicht nur in den „römischen CHlosterbezirken“, ist dies lediglich de facto der Fall. In der einen oder anderen „Gemeinde“ gehts bei dieser CAUSA bereits in erdogan’schen Galopp wieder zurück ins Mittelalter …

  • Theo Sprecher sagt:

    Alan Cassidy hat ein falsches Verständnis der Demokratie, wenn er meint, Demokratie hiesse, jeder dürfe mitbestimmen. So dürfen nicht nur Ausländer sondern auch Minderjährige oder Gefängnisinsassen nicht mitbestimmen. Und das hat seine guten Gründe!
    Mitbestimmen heisst auch Verantwortung mitragen. Wenn jemand nicht bereit ist, die Schweizer Bürgerschaft anzunehmen (oder sich nicht dafür qualifiziert) und Bürgerpflichten zu übernehmen, dann soll er auch nicht abstimmen dürfen.

    • Flori Antha sagt:

      @Sprecher: Oder Sie haben ein falsches Verständnis von Demokratie. Welchen guten Grund gibt es Menschen zehn Jahre warten zu lassen, bis sie über die Gesetze mitbestimmen dürfen, unter denen sie leben?

      • Reto Stadelman sagt:

        Jede Menge. Ich habe weiter oben ausführlich auf ihre Fragen geantwortet. Hier darum nur kurz einer der Wichtigsten: Eine Demokratie ist nicht einfach in einem geographischen Gebiet etabliert worden. Eine Demokratie lebt von den Menschen die in diesem Gebiet leben. Und diese bestimmen mit, wer an ihrer Demokratie teilnehmen darf. Wenn jeder bedingungslos teilnimmt, löst sie sich auf.

      • Markus Ackermann sagt:

        @Antha
        „Welchen guten Grund gibt es Menschen zehn Jahre warten zu lassen?“
        1. Ob dies 10, 9.5 oder 5 Jahre sein sollen, kann ich nicht sagen
        -> Es gibt viel mehr Gründe als nur die Zeitdauer, z.B. die Integration, das Verhalten, die Werte
        2. Es braucht ganz sicher eine Bindung an die Schweiz
        -> Nomaden grasen und ziehen weiter, Bauern kultivieren. Die Nomaden will ich nicht mitbestimmen lassen
        3. Per se ist „alteingesessen“ keine Garantie, dass man keine Probleme macht.
        – Aber wie viele Eingebürgerte oder noch nicht Eingebürgerte begehen Delikte? Die Gefängnisse sind jedenfalls voll mit Ausländern
        – Sozialhilfe geht zu einem erheblichen Teil an Ausländer. Würde die Sozialhilfe weniger durch Einbürgerung?
        Bref:
        Es braucht wohl eine Einzelprüfung.
        Claro: Steuern zahlen alle.

  • Dani Keller sagt:

    Vielleicht sollten sich mal die in der Schweiz geborenen Secondos „die Mühe“ machen, und sich einbürgern lassen. Schön wäre auch, wenn sie dies nicht erst nach der Militärpflicht machen würden, und so Rechte und Pflichten eines Schweizer Bürgers eingehen.
    Das Jammern ist wirklich auf sehr hohem Niveau. Die Einbürgerung wurde in den letzten Jahren stetig erleichtert.

    • Flori Antha sagt:

      Wie wäre es wenn in der Schweiz geborene „Secondos“ nicht „Secondos“ wären, sondern per Geburt Schweizerbürger? Genauso wie das in vielen Ländern dieser Welt üblich ist. Die hohe Ausländerquote in der Schweiz ist ja ein blosses Artefakt, weil Kinder von Ausländern nicht automatisch die Schweizer Staatsbürgerschaft erhalten und die Hürden für die Einbürgerung doch recht hoch sind.

      • Reto Stadelman sagt:

        Auch da bin ich dagegen. Der Geburtsort alleine sagt nichts darüber aus, ob jemand in eine Gemeinschaft passt oder nicht. Und da die Eltern einen sehr grossen Einfluss auf die Kinder haben… Wie auch immer, es existiert bereits die erleichterte Einbürgerungspraxis. Damit ist die Schweiz auch hier ihrer Schuldigkeit nachgekommen und nicht unverhältnismässig hart was Einbürgerungen angeht.
        Ich stelle jetzt mal eine ganz provokante Gegenfrage: Was ist eigentlich so schwer daran, sich an die gängige Einbürgerungspraxis zu halten? Dieser Drang, sämtliche Regeln zu ignorieren und sich überall „selbstverwirklichen“ zu müssen, geht mir langsam gehörig auf den Geist. Manchmal ist eben auch Anpassen angesagt. Sorry…

  • Signer sagt:

    Wenn „Ausländer“ Rechte wollen, müssen Sie auch alle Pflichten übernehmen.

  • Yves Müller sagt:

    spricht für eine Stimm- und Wahlberechtigung von Ausländern.

  • Carl Mustic sagt:

    Sofern ein Ausländer sich an der Demokratie „Schweiz“ beteiligen will, empfehle ich, dass er sich mit dem Thema „Einbürgerung“ beschäftigt (gilt natürlich auch für Ausländerinnen). Es ist nicht einzusehen, wieso man (aus welchen Gründen auch immer) das Stimmrecht einfach so aus der Hand geben will.

  • stef sagt:

    In welchem Land auf der Welt darf ich als Ausländer „politisch mitentscheiden“ In KEINEM EINZIGEN. Weshalb sollte das in der Schweiz anders sein?

    Wer mitreden will, soll den Nachweis erbringen, dass er eine gewisse Grundahnung unseres politischen Systems hat und sich einbürgern lassen. In diesem Land kann man nämlich nicht nur wählen, wie in anderen Ländern (wobei die Kandidatenauswahl in vielen Ländern keine wirklichen Alternativen bietet sondern oft nur eine Farce ist), sondern auch ABSTIMMEN. Also mitentscheiden. Dafür sind Kenntnisse des Systems notwendig. Und zwar nicht nur, wie man das Stimmcouvert richtig zuklebt.

    • Kurt Schwob sagt:

      Das ist gewiss richtig, stef. Nur könnte man auch umgekehrt argumentieren, dass nämlich das Interesse an einer Sache, an der man mitwirken kann, wesentlich schneller wächst als dasjenige an einer Sache, mit der man sich danach vielleicht dann doch nicht wirklich befassen darf, weil man zufällig nicht gerne kegelt. Ich denke, wer 10 oder 15 Jahre hier lebt, sollte zumindest im lokalen Bereich mitbestimmen dürfen. Das würde viel Unzufriedenheit vermeiden helfen.

      • Flori Antha sagt:

        @Stef@Schwob: das ist gewiss nicht richtig. In einer grossen Zahl von Ländern haben Ausländer das Wahlrecht, in Neuseeland sogar das nationale Wahlrecht schon nach einem Jahr.

  • Gertrud Haller sagt:

    Im Vergleich zu Italien, wo ich seit 48 Jahren wohne, ist die Schweiz ein Vorbild von Demokratie!!

  • Antonio E. Boller sagt:

    Es ist absolut in Ordnung, wenn das Stimmrecht nur dem Staatsbürger zufällt, denn dieser ist ja auch der Staat. Was hat ein Ausländer welcher ohne Staatsbürgerschaft auch keine Verantwortung für den Staat übernehmen muss mit unseren Entscheidungsprozessen zu tun? Das er hier Steuern bezahlt, wenn er hier arbeitet, hat ja damit nichts zu tun.
    Hier scheiden sich die Geister auch in der Grundeinkommensfrage. Will man dieses tatsächlich allen sich in der Schweiz Niedergelassenen auszahlen, lässt sich das, solange wir nicht mindestens ein europäisches Grundeinkommen (besser globales) haben, nicht verwirklichen. Also müssten wir das ebenfalls rein auf den Staatsbürger beschränken. Das hat nichts mit den Menschenrechten, sondern mit dem Staatsrecht zu tun.

  • starfish sagt:

    mit genügend stimmenden Ausländern werden die Schweizer integriert. Auch eine Problemlösung.

  • B. Suter sagt:

    Das ist ein offensichtlicher Versuch, über die Hintertüre sämtliche EU Geschäfte und Geschäfte, welche nicht im Interesse der CH Bevölkerung sind, zu Mehrheiten zu verhelfen. Vermutlich findet sich ferner bald irgendwo auf der Welt ein Gericht, dass den Nichtschweizern das Recht geben will, mitzubestimmen.

  • Ryffel sagt:

    Aufgrund von Umfragen wurde festgestellt, dass die in den letzten Jahrzehnten über das damalige Saisonnierstatut in die Schweiz eingewanderten Ausländer zu einem grossen Teil nicht einsehen, wie bevorzugt -im Gegenteil zu den Saisonniers- hier Wirtschaftsflüchtlingenbehandelt werden. Vermutlich würde daraus eher ein rechtskonservatives Bild entstehen.

  • Eliza sagt:

    Nicht eingebürgert heisst, weniger Pflichten, aber auch Rechte. So einfach ist das. Könnten Nichteingebürgerte abstimmen, könnten die Schweizer einpacken, denn dann hãtten wir keine Rechte mehr. In der heutigen Zeit sowieso. Die Scharia kãme schneller, als wir denken können. Demokratie ist auch bei Abstimmungen der Schweizer für den BR oft ein Fremdwort, nämlich dann,wenn ihm das Resultat nicht passt, und er dieses entgegen der Demokratie nicht umsetzt. Erleben wir momentan laufend!

    • Oreg Meyer sagt:

      Wie genau sollen denn die grade mal 5% Muslime bei uns die Scharia einführen? Zumal das auch unter ihnen wohl nur eine Minderheit wollen würde.

  • T. Gysin sagt:

    Ausländer, welche nicht Schweizerbürger werden wollen, sind Gäste in unserem Land. Als Gast kann man wohl mitdiskutieren aber nicht mitbestimmen. Was an dieser Haltung falsch sein soll, verstehe ich nicht. Es steht ja allen offen, nach einer gewissen Zeit ein Einbürgerungsgesuch zu stellen. Wer die jeweilige Landessprache spricht, etwas über die Schweiz weiss und sich gut integriert hat, wird keine grossen Hürden überwinden müssen.

  • Adam Riese sagt:

    Pardon für meine ketzerische Frage: wenn Ausländer tatsächlich nicht anders wählen würden als Einheimische, warum ihnen dann überhaupt Wahlrecht in der Schweiz einräumen?

    • Paul sagt:

      Ihre Frage ist nur ketzerisch, weil Sie offenbar nicht wissen, dass das Wahlrecht sowohl das passive (wählen) als auch das aktive (sich wählen lassen) Wahlrecht umfasst.

    • Kurt Schwob sagt:

      Nicht-ketzerische Antwort: Weil sie Menschen sind, die an den sie betreffenden Aufgaben mitwirken können sollen. Es geht nicht um Verschiebungen oder Nicht-Verschiebungen von Wahlresultaten – da haben Sie tatsächlich etwas völlig falsch verstanden.

    • Kurt Schwob sagt:

      Pardon, Paul, umgekehrt: das passive Wahlrecht ist das Recht, sich wählen zu lassen; das aktive ist das Recht, zu wählen. Im Übrigen bin ich mit Ihnen einverstanden.

  • Lucien Volkert sagt:

    Vielen Dank Herr Cassidy. Ich finde, Sie haben absolut Recht mit Ihrer Aussage, dass die Schweizer Demokratie durch ein Wahlrecht für Ausländer repräsentativer würde. Genau so, wie sie es durch die Einführung des Frauenwahlrechts wurde. Aus heutiger Sicht wäre eine Einschränkung des Wahlrechts für Frauen schlicht unvorstellbar, jedoch war die Schweiz eine der letzten europäischen demokratischen Staaten, die das Wahlrecht für Frauen einführten.
    Ich hoffe, dass uns in Zukunft das Vorenthalten des Wahlrechts für Ausländer ebenso wie die zu hohen Hürden für eine Einbürgerung ebenfalls als Anachronismus erscheinen werden. Leider gibt der Ausgang eines Referendums 2015 über ein eingeschränktes Ausländerwahlrecht in Luxemburg mit 80% Nein wenig Hoffnung für einen baldigen Sinneswandel.

  • Ausländer sagt:

    Den meisten Kommentatoren ist glaube ich nicht klar, dass das heutige Einbürgerungsrecht das eigentliche Hemmnis darstellt. Will ich mich beispielsweise im Kanton Obwalden einbürgern lassen, muss ich 12 Jahre im Kanton und 12 Jahre in einer einzigen Gemeinde leben. Wechsle ich nach 8 Jahren in einen anderen Kanton wie Zürich bin ich dann schon bei mindestens 13 Jahren. Sollte ich nach 8 Jahren Obwalden und 4 Jahren Kanton Zürich in den Kanton Bern wechseln, habe ich dann schon mal locker 17 (!) Jahre in der Schweiz verbracht. Von Gemeindewechseln innerhalb der Kantone noch gar nicht zu reden. Damit gehen die vielgerühmten Einwanderungsländer wie Neuseeland beispielsweise anders um, nach 5 Jahren hat man da den Pass….

    • Walter Boshalter sagt:

      Das ist korrekt und tatsächlich absurd, aber nunmal die Regel. Als einbürgerungswilliger Ausländer stellt man sich folglich auf den Aufenthalt in einer mindestens 25’000 Einwohner zählenden linksregierten Gemeinde auf 10 Jahre ein. Das bindet und die Zeit ist lang, aber zumindest wird dann der Antrag von der Einbürgerungskommission durchgewunken ohne dass man sich auf dem mittelalterlichen Gemeindeversammlungspranger vom Dorftrottel den Vorwurf machen lassen müsstest, dass man dreimal in 10 Jahren freitags nach 18:00 noch den Rasen gemäht hat oder so.

      • Ausländer sagt:

        und wenn ich meinen Arbeitsplatz wechsle, flexibel bin und umziehe, dann bin ich nicht mehr einbürgerungsfähig…da kommt ja richtig Integrationsfreude auf ;-))

    • René Müller sagt:

      @Ausländer. Einerseits haben sie Recht. Aaaber. Sie ziehen im Januar in ein kleines Dorf ca. 150 km ausserhalb ihres bisherigen Wohnorts. Im März sollten sie am neuen Wohnort mithelfen den Gemeinderat zu Wählen. Zudem noch mitbestimmen über eine Fusion von vier Dörfern. Sanieren des Schulhauses mit einem Kredit von 1,5 Millionen. Und jetzt? Wen kennen sie nach knapp drei Monaten bereits, welche Zusammenhänge sind ihnen bekannt?

  • TM sagt:

    Die Schweiz hat das Frauenstimmrecht sage und schreibe schon 1971 eingeführt. Da soll mal einer sagen, die Schweiz habe ein Problem mit der Repräsentativität!

    • Flori Antha sagt:

      Um genau zu sein 1990 in der ganzen Schweiz. Und dies noch durch einen Beschluss des Bundesgerichts. Das ist ein sehr schönes historisches Ereignis, weil es die Paradoxie von direkten Abstimmungsverfahren zeigt. Diese können nämlich, wie damals in AI auch antidemokratisch sein.

      • Markus Ackermann sagt:

        Der Entscheid des BGers (BGE 116 Ia 359) findet sich im Internet:
        http://relevancy.bger.ch/php/clir/http/index.php?lang=de&zoom=&type=show_document&highlight_docid=atf%3A%2F%2F116-IA-359%3Ade
        In der Erw. 5 – 10 finden Sie die Begründung:
        “ Somit ist für den Ausgang der Sache die Frage entscheidend, ob der Kanton Appenzell I.Rh. gestützt auf Art. 74 Abs. 4 BV nach wie vor die Freiheit beanspruchen kann, den Frauen im Kanton und seinen Gemeinden das Stimmrecht vorzuenthalten, OBSCHON ART. 4 ABS. 2 BV anordnet, dass Mann und Frau gleichberechtigt seien.“
        -> Das Frauenstimmrecht wurde ZUVOR vom BGer als Verfassungsgericht immer abgelehnt.
        -> In der Zwischenzeit hatte der CH-Souverän die Verfassungsinitiative Abs. 2 zu BV4 AN DER URNE ANGENOMMEN (gleiche Rechte für Mann + Frau)

    • Markus Ackermann sagt:

      Das Stimmrecht im Alter 0 ist meines Wissens nirgends eingeführt, obwohl ein Baby genauso einE StaatsbürgerIN ist, wie ein Studi oder einE IntellelleR. Wie ist dies möglich?
      Weil das Stimmrecht in einem Stimmrechts-GESETZ festgelegt wird (in der CH: mit fakultativem Referendum).
      -> Wer das Stimm- und Wahlrecht haben soll, ist ein politischer Entscheid: Bei Stimmrecht Alter 0 wäre die Familienpolitik eine andere.
      -> Eine Gemeinde kann z.B. das aktive oder passive Wahlrecht auch Ausländern zubilligen … oder Jugendlichen …. oder …. oder. Die Körperschaften organisieren sich selber.
      -> Dasselbe gilt für Vereine, z.B. politische Parteien. Sollen SVP-Mitglieder bei SP-Parteiversammlungen stimmen können?

  • Peter Meier sagt:

    Es stimmt nicht, dass die Einbürgerung in der Schweiz im Vergleich zum Ausland generell schwieriger ist. Dagegen sprechen vor allem die Zahlen: Die Schweiz hat in den letzten Jahren jeweils 30-40T Personen eingebürgert, Österreich weniger als 10T, Deutschland um 100T. Die Schweiz hat also sowohl bezogen auf die gesamte als auch auf die ausländische Bevölkerung mehr Leute eingebürgert (Belege sind leicht zu ergoogeln). Allerdings macht es einen grossen Unterschied, ob man sich in Muotathal oder in Zürich einbürgern lassen will.

    Richtig ist, dass in den meisten Kantonen Ausländer auf keiner Ebene stimmberechtigt sind, hingegen innerhalb der EU auf Gemeindeebene ein Wahl- und Stimmrecht besteht.

    • Ausländer sagt:

      vielleicht sollten Sie die Einbürgerungszahlen einmal ins Verhältnis des Ausländeranteils setzen?
      by the way: Dauer bis zur Einbürgerung in Deutschland ist 8 Jahre. Da können Sie dann auch umziehen soviel sie wollen. Und jetzt kommen Sie nicht mit dem Argument die Muotathaler und die Zürcher, dann vergleichen Sie mal bitte Ostfriesen mit Oberbayern…

      • Peter Meier sagt:

        Genau das habe ich getan, nur lesen sollte man können!
        Daher für Begriffsstutzige nochmals anders:
        CH hat jährlich jeweils ca. 0.4% der Bevölkerung oder 1.6% der Ausländer eingebürgert, A 0.1%/0.8%, D auch 0.1%/1%. CH liegt also auf jeden Fall vorne!
        Schwer zu bestreiten dürfte auch sein, dass die (ordentliche) Einbürgerung in Zürich viel einfacher ist als in Muotathal.
        Nächstes Mal vielleicht zuerst lesen und denken und erst dann zubeissen!

        • Oreg Meyer sagt:

          In anderen Ländern erhalten Secondos bei der Geburt das Bürgerrecht und müssen sich daher nicht erst einbürgern lassen wie bei uns. Das ist z.B. auch in Deutschland mittlerweile der Fall.

    • Flori Antha sagt:

      Nicht nur erhalten in zahlreichen Ländern Secondos automatisch das Bürgerrecht, was eine Einbürgerung überflüssig macht. Zudem erhalten in Deutschland die deutschstämmigen Migranten aus Osteuropa (die übrigens zum Teil ursprünglich aus der Schweiz stammen) automatisch das Bürgerrecht.

      • Markus Ackermann sagt:

        … und über Generationen hinweg fehlt es an Deutsch, gibt es türkische etc. Parallel-Gesellschaften und die Sozialhilfe wird „vererbt“.
        …. gibt es in F Banlieus, wo sich kaum die Polizei hineintraut
        1. Dies ist die Konsequenz einer Staatsbürgerschaft (z.B. zufolge Geburt im Land) ohne vorgängige Integration.
        2. Wie man die Integration bewerkstelligt und wie man zur Staatsbürgerschaft kommt, ist in der CH ein politischer Entscheid.
        -> Dass die Staatsbürgerschaft via Gemeinde erworben wird, ist ein politischer Entscheid, der historisch gewachsen ist und sich bewährt hat. Die Gemeinde verteilt auch die Sozialhilfe (auch wenn dies z.T. refinanziert wird und wenn dies sog. „professionalisiert“ wird … was AUCH ein Business Modell der Sozialindustrie ist)

  • Roland K. Moser sagt:

    Ausländer brauchen kein politisches Mitsprecherecht. Es kann sich jeder einbürgern lassen. Dann ist der Ausländer einer mit schweizer Pass und kann abstimmen und wählen.

    ich sehe weit grössere Demokratiedefizite:
    – Die zu hohen Hürden für Initiative und Referendum
    – Die viel zu langen Fristen bis es zur Abstimmung und anschliessend zur Umsetzung kommt bei Initiativen
    – Dass die Einhaltung der Bundesverfassung nicht einklagbar ist, und Verstösse dagegen keine Offizialdelikte sind

    • Flori Antha sagt:

      Damit die Schweiz wieder eine funktionierende Demokratie wird, sollten die Hürden für Initiative und Referendum deutlich erhöht werden. Zudem muss die demokratische Verantwortlichkeit eingeführt werden, d. h. Verfasser von sinnlosen und undurchführbaren Initiativen müssen selbst die Verantwortung dafür übernehmen und dürfen diese nicht wie bisher einfach an den Bundesrat delegieren.

      • Markus Ackermann sagt:

        @Antha
        I. Wenn Sie richtig liegen sollten, wird der CH-Souverän dem an der Urne zustimmen.
        II. Wenn Sie den CH-Souverän nicht überzeugen können, wird er es nicht tun. Dann liegen Sie mit Ihrer Ansicht falsch.
        Bref:
        1. Darüber entscheidet der CH-Souverän, weil sonst niemand besser dazu geeignet wäre.
        2. Wenn Sie per Verfassungsänderung eine solche Anpassung anstreben sollten, wäre für IHRE Verfassungsinitiative die tiefere Hürde massgebend …. und Sie würden sich gleichsam selber widerlegen, falls Sie dann nur die tiefere Schwelle übersteigen würden.
        3. Mir wäre z.B. viel lieber ein AUSBAU der Volksrechte durch eine Gesetzes-Initiative, damit das Parlament weniger tricksen könnte bei der Umsetzung des (ungeliebten) Volkswillens.

    • Markus Ackermann sagt:

      @Moser
      1. Die Bundesverfassung ist sehr wohl einklagbar in der CH. Dies ist das daily business jedes Gerichtes mit öffentlich-rechtlicher Thematik: Jeder Beamte, jede öffentlich-rechtliche Verwaltung, jede Gemeinde, jeder Kanton und jedes Parlament bis hin zum Bundesrat: alle sind an die Bundesverfassung gebunden + einklagbar
      2. Nur BUNDESGESETZE sind für das BGer als Verfassungsgericht verbindlich, weil Bundesgesetze dem fakult. Referendum (also dem CH-Souverän) unterstehen und ein Gericht nicht höher sein kann, als der Souverän (= wer LETZT-instanzlich entscheidet). Sonst wäre das BGer der CH-Souverän.
      3. Das BGer kann jedoch Bundesgesetze und Verfassungsartikel auslegen … nur nicht gegen den Willen des CH-Souveräns, sondern GEMÄSS dem Willen des CH-Souveräns.
      Gut so!

  • Hans sagt:

    Wer mitbestimmen will, soll den Pass beantragen. Rege mich jedes Mal auf, wenn ein Linker wieder die Frage in den Raum wirft, was man am Pass überhaupt hat und es sei nur ein Stück Papier.
    -> Der Pass garantiert das Wahl- und Stimmrecht. Wer ihn nicht hat, soll sich bemühen. Wer sich nicht bemühen will, soll auch nicht abstimmen können, da es ja anscheinend der Mühe nicht wert ist.

    • Kurt Schwob sagt:

      Und was macht einer, der sich bemüht, aber beispielsweise – weil sein Wohnort nicht mit seinem Arbeitsort übereinstimmt, wie das ja mittlerweile bei einem Grossteil der Schweizer Bürger auch der Fall ist – zu wenige Jasskollegen am Wohnort mobilisieren kann? Der Fall ist nicht konstruiert.

  • GGEG Gamboni sagt:

    Die Schweiz ist bekanntlich auch ein Teil von Europa und letztendlich auch der uebrigen Welt (welcher zB auch Deutschland, Neuseeland, China usw. angehoeren). Sollten wir also bei unseren Abstimmungen und Wahlen (der Logik dieses Blogs folgend) nicht auch gleich die ganze Weltbevoelkerung ueber die Angelegenheiten der Schweiz mitentscheiden lassen ? – dies alles sind mE lediglich kranke und nicht durchdachte Gedankengaenge (haben diese Personen noch nicht festgestellt, welch negative Resultate der bereits der Vergangenheit angehoerende Globalisierungsprozess weltweit hervorgebracht hat und nun die Mehrzahl der Staaten im Begriff sind, diesen moeglichst rasch rueckgaengig zu machen um weitere Schaeden an ihrer Bevoelkerung abzuwenden ?

    • Kurt Schwob sagt:

      Ich sehe hier Ihre Logik nicht, Herr Gamboni. es geht ja nicht um Bewohner von China und Neuseeland, sondern um Menschen, die seit Jahrzehnten hier leben, oft hier geboren sind. Ja, und dann kommt wieder: Bürgert euch doch ein! Das ist oft schwierig. Siehe dazu andere Einträge.

    • Flori Antha sagt:

      @Gamboni: Schauen Sie sich einfach mal die Aussenhandelszahlen für die Schweiz an. Die Schweiz war vor 130 Jahren weitaus globalisierter als heute.

  • René Müller sagt:

    „Den Fünfer und das Weggli“ kann man nicht haben. Alle die Berechtigt wären, können sich Einbürgern lassen. Wählen und Mitbestimmen möchten sie, aber die Einbürgerungsgebühr ist ihnen zu hoch. Wenn sein Heimatland die Doppelbürgerschaft nicht anerkennt, muss er sich halt für ein Land entscheiden. 20 bis 30 Jahre in der Schweiz Leben und Arbeiten. Die Kinder zur Schule senden und die ihre Ausbildung und Studium in der Schweiz machen, aber nicht CH-Bürger werden! Der soll auch nicht Wählen und Abstimmen dürfen. Wenn ich Protestant bin, kann ich auch nicht an der Katholischen Kirchgemeinde-Versammlung mitbestimmen.

    • Kurt Schwob sagt:

      Wollen Sie also im Gegenzug rund 400 000 Schweizer Bürgern, die in anderen Ländern leben und auch deren Staatsbürgerschaft haben, die Schweizer Staatsbürgerschaft aberkennen? Das wäre dann logisch. In welchem Land wäre dann Alfred Heer Bürger?

      • René Müller sagt:

        Sollten sie es noch nicht Wissen, hat die Schweiz das Doppelbürgerrecht. Somit kann er beide Bürgerrechte behalten. Sollte er in einem Staat leben der die Doppelbürgerschaft nicht anerkennt, wird er sich entscheiden müssen. Zudem ist noch ein grosser Unterschied zwischen Direkter und indirekter Demokratie. Im Moment klar in Holland ersichtlich. Das Volk sagt Nein, aber die Regierung kann trotzdem Ja sagen. Die direkte Demokratie geht viel weiter in der Mitverantwortung.

        • Flori Antha sagt:

          @Müller: Aber es ist doch einigermassen kurios, dass Personen in der Schweiz mitstimmen dürfen, die überhaupt nicht in der Schweiz leben, während Menschen, die in der Schweiz leben und arbeiten, hier nicht mitstimmen dürfen. Das ist aus meiner Sicht völlig widersinnig.

  • Schaer Christoph F. sagt:

    Per se interessante Gedanken von A. Cassidy
    Meine Überlegungen dazu:
    1. Dass die Hürde für die Einbürgerung in der Schweiz höher gelegt wird als in anderen Ländern, ist vernünftig. Mit dem Bürgerrecht, erhält man auch umfassendere Mitwirkungsrechte, die über das aktive & passive Wahlrecht hinausgehen: Direkte Demokratie.
    2. Ich habe die Verknüpfung von Mitwirkungsrechten und Steuerpflicht nicht ganz verstanden; meint A. Cassidy, dass das demokratische Mitwirkungsrecht an das Abliefern von Steuern geknüpft ist oder gar der Umfang des Mitwirkungsrechtes an den absoluten Beitrag von Steuern geknüpft werden soll?
    3. Es gibt unzählige Länder, wo Regierunen mittels medialen Plebisziten und/oder Wahlen ihre autokratische Regierungsform absegnen lassen. Demokratie ist es dennoch nicht.

  • Laurin sagt:

    So gesehen, ich hatte nie Kinder und trotzdem mit meinen Steuern die Schulbildung finanziert. Ein Kollege lebt z.Z in Dubai, dort ist Integration unerwünscht, da man als Expat niemals Aussicht auf Staatsbürgerschaft hat. Wem das Geld ausgeht, der wird innerhalb kürzester Zeit des Landes verwiesen! Es haben eh nur Menschen mit Geld Chancen auf eine Bewilligung. Soziale Absicherung Fehlanzeige. Wer dort menschliche Wärme sucht, wird wohl in der Gluthitze der Wüste verbrennen. Also so schlimm ist es hier nicht….

    • Kurt Schwob sagt:

      Also müssen wir, damit wir uns nicht allzu sehr von Dubai unterscheiden, uns doch möglichst nahe an das Dubaier Modell heranmachen? Ich höre sonst immer, dass die Schweiz viel besser sei als die Wüstenstaaten. Sie nehme nun Dubai als Vorbild …

  • Mike Zaech sagt:

    Man könnte es ja mit dem Stimmrecht so handhaben wie mit dem Füherschein: Theorietest (versteht man das schweizer System, den Gesetzesentwurf, kann man verschiedene Argumente objektiv abwägen,…). Leider würde dies das Problem nur verschärfen, da dann wahrscheinlich viele Schweizer denn Stimmrechtsausweis abgeben müssten oder zumindest einen Polititik-WK besuchen müssten.

  • Baumann Jakob sagt:

    Tatsächlich, seit dem 28.02.16 halte ich die Demokartie auch für defekt. Aber hauptsächlich wegen Prodagonisten aus Bundesbern die die Stimmbürger schamlos angelogen haben. Beispiele gefällig? BR Leuthard mit ihrer Aussage, dass der Gotthard nur einspurig befahren werden soll. Im Weitern, Linke die sich für Kriminelle einsetzen und so weiter. Ja, diese Demokratie ist wirklich defekt.

    • Obi Wan Kenobi sagt:

      Ich bezweifle stark, dass über 60% der Wahlberechtigten Linke sind. Zumindest wenn man sich die Konstellation des Nationalrates anschaut, sieht es doch anderst aus.

    • Robert F. Reichmuth sagt:

      Baumann Jakob – ich verstehe Ihre Frustration sehr gut, sage aber trotzdem – die LINKE pauschal für den desolaten Zustand unserer hoffnungslos überalterten, 725-jährigen Eidgenossenschaft von 1291, resp. , die (kleinmütig) konföderierte CH von 1848 – verantwortlich zu machen ist undemokratisch.
      .
      NB. Diese Zeilen schreibt ein wegen DROHUNG/NÖTIGUNG vorbestrafter Ureinwohner.

  • Lucien Michel sagt:

    Eine Gartenzwärglidemokratie mit einer dichten und hohen Hecke darum – soll es das nun gewesen sein?

  • Markus Troendle sagt:

    Man soll den Bogen nicht überspannen. Vor Einführung der Personenfreizügigkeit wurden Angaben (Abstimmungsbüchlein, Arena-Sendung, Zeitungen etc.) zur zu erwartenden Grössenordnung des Zuwanderungssaldos gemacht. Ein „positiver Saldo von um die 10’000 Personen jährlich“ war die Diskussionsgrundlage. Ein Jahrzehnt nach Einführung der PFZ verzeichnen wir konkrete Zahlen, diese liegen etwa beim Achtfachen des damals prognostizierten. Wenn die Zuwanderung gestoppt und der Ausländeranteil auf EU-Durchschnitt gesenkt wurde (der Ausländeranteil an der Schweizer Bevölkerung ist doppelt so hoch wie der des EU-Mittel) sollten wir über ein Ausländerstimmrecht nachdenken. Für die Schweizer hat sich jedenfalls seit Einführung der PFZ nichts verbessert. Bloss für die grossen Firmen und Zuwanderer.

  • Danilo Cortesi sagt:

    Jeder Ausländer, „der länger“ in der CH lebt, kann sich einbürgern lassen. Zugegeben, es ist kleiner Papierkrieg zu bewältigenaber es geht. Ich habs selbst mitgemacht. Oft fehlt auch einfach der Wille, das Interesse an der CH-Staatsbürgerschaft. Ich sehe das im meinem Umfeld, es gibt etliche Secondos, die sich schon längst einbürgern könnten. Im Vorfeld der DSI Abstimmung hat sich das wieder gezeigt: man wäre gerne abstimmen gegangen, man durfte halt nicht. Und plötzlich hatte man Angst, dass man ausgeschafft wird (was ja bei einem normal lebenden, sich an die Gesetze haltenden Menschen ja sowieso ein Witz ist). Was mich aber wirklich mal interessieren würde ist, wieviele der Eingebürgertern wirklich an die Urne gehen. Vielleicht kann Herr Cassidy doch mal diese Studie in Auftrag geben.

  • Patrick Schwarzer sagt:

    Die Schweiz hat mittlerweilen keine Demokratie mehr, sondern eine Ochlokratie, bzw. Laokratie!

    Der Unterschied ist, dass in einer Demokratie, eine begrenzte Gruppe mit Bürgern (über das Bürgerrecht definiert), für das Gemeinwohl der Gesellschaft entscheidet.

    In einer Ochlokratie, bzw Laokratie, setzt die Masse die jeweilige Mehrheit durch (auch Volksherrschaft genannt), das Gemeinwohl spielt dabei nur noch eine untergeordnete Rolle!

    • Markus Ackermann sagt:

      … und Schwarzer definiert das Gemeinwohl.
      Was nicht von Schwarzer’s Meinung ist, ist des „Pöbels“. Denn Schwarzer weiss es besser: l’état, c’est moi!
      … allerdings kann Schwarzer kaum 100m Tramgeleise finanzieren. Dafür bräuchte er den „Pöbel“ dann schon …. zum Bezahlen seiner Ideen kommt Schwarzer der „Pöbel“ grad recht.
      .
      Trotz der bezeugten Beschränktheit seiner Meinung und der fehlenden Logik und Vernunft von Schwarzer, darf Schwarzer stimmen und wählen, sofern er die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt … und die Stimmenden / Wählenden werden in ihrer Gesamtheit trotz Teilnahme von Schwarzer die richtigen Entscheide treffen.
      Der Tessiner sagt dazu: tutto fa brodo

  • Meerwein Carl sagt:

    Als Schweizer wohnhaft seit 15 Jahren in Deutschland kann ich nur appelieren, die direkte Demokratie ist das beste was es gibt. Denn zB in Deutschland fehlt das Korrektiv des Mitbürgers. Den Wohlstand der Schweiz ist dieser direkten Demokratie zu verdanken, wenn ich überlege für was in Deutschland Geld ausgegeben wird und die Bildung nur am rande begünstigt wird, wird in der Schweiz ~ 20 % in Bildung un Schulen inverstiert. Bildung ist der Morot der Schweiz nichts anderes. U n im Übrigen , jeder Bewohner der Schweiz kann die Staatsbürgerschaft nach 10 Jahrenb beantragen, somit halte ich ein Stimmrecht für Ausländer als utopisch.

  • Rico Braun sagt:

    Um die Qualität einer Demokratie zu beurteilen halte ich den Umstand wie Mehrheiten hergestellt werden für das zentrale Merkmal. Diese Transparenz fehlt in der Schweiz vollständig. Die politisch aktiven Entscheider weigern sich seit Jahrzehnten die Finanzierung von Parteien oder Abstimmungs- bzw Wahlkampagnen offen zu legen.
    Diejenigen die von diesem Nebel am meisten betroffen sind, sitzen zu Hause auf dem Sofa und wählen den TV Superstar.

  • Niklaus Vogler sagt:

    Ihre Forderung von Mitbestimmung für Ausländer ist nur scheinheilig. Über 150 Jahre wurde fast die halbe Schweiz wegen der Konfession diskriminiert. Das Demokratiedefizit hat bereits dort begonnen. Dies wurde auch noch von den Medien unterstütz. Ein Kommentator hat Neuseeland als gutes Beispiel aufgeführt. Dabei sind Amerika, Australien und Neuseeland sind ganz schlechte Beispiele. Diese haben den Ureinwohner alles aber alles weggenommen. Sie haben ihnen das Land, ihre Selbstversorgung, und ihre Identität gestohlen. Ich weiss ganz und gar nicht was daran gut sein sollte.

  • Christian Weiss sagt:

    Warum sollte jemand Stimmrecht in der Schweiz haben, der sich die Mühe nicht macht, das Schweizer Bürgerrecht zu erwerben?

  • Martin sagt:

    Jetzt geht das schon wieder los! Ausländer dürfen in keinem Land abstimmen. Es ist das Privileg der heimischen Bevölkerung, also der Leute, die einen Pass des Landes besitzen oder die Staatsbürgerschaft. Aber die Linken wollen das einfach nicht kapieren, denn sie verstehen nicht, wie ein Land funktioniert, weil sie den ganzen Tag nur kiffen und LSD einschmeissen! Mich nervt das nur noch.

  • Heinrich Kobelt sagt:

    Der „Ausländer Integration Index“ wieder so ein Allerweltsindex… Ausländer die sich echt integrieren wollen beantragen das CH Bürgerrecht. Dies ist umso leichter möglich als die Schweiz Doppelbürger akzeptiert. Damit übernehmen sie auch Verantwortung. Die andern sollen es lassen und bleiben „draussen“…

  • Hansjürg sagt:

    Ich betrachte diesen Artikel, Beitrag, Bloganstoss oder wie man das auch nennen mag, irgendwie als Pflichtzeilen eines Redaktionsmitarbeiters um das monatliche Soll zu erfüllen und um Klicks zu generieren. Etwa gleich sinnvoll wie ein Artikel um den morgigen Regen zu verhindern. Oder glaubt Herr Cassidy tatsächlich die Schweiz wird deswegen – demokratisch, d.h. mit Mehrheitsbeschluss – die Verfassung ändern?

  • H.Lips sagt:

    Ausländer ist halt Ausländer und Inländer ist Inländer.Nirgends auf der Welt werden soviele Ausländer eingebürgert wie hier 30’000 bis 40’000 p.a. 800’000 total und zwar ohne Abklärung ob die je straffällig waren.Umgerechnet auf Deutschland wären das ca. 9 Millionen!Und Deutschlnd macht es den Ausländer schwer, sehr schwer, sich einzubürgern.Hier wird deshalb zu oft eingebürgert, weil der rote Pass früher einen enormen Nimbus hatte und auch heute zu mehr Ländern Zutritt verschafft, als die meisten andern Nationalitäten.Heute wird u oft eingebürgert, viel zu oft.Aber wir müssen verstehen und es auch wissen, dass es für viele sehr wertvoll ist, als Schweizer zu gelten.Ich erinnere mich noch gut, als ich in Paris studierte, dass sich Deutsche nach dem Krieg gerne als Schweizer ausgaben.

  • Andreas Bollner sagt:

    Während all meiner Auslandaufenthalte (USA und Westafrika) hatte ich nie den Hauch eines Mitbestimmungsrechts – und ich verlangte auch nicht danach, weil ich ja Gast im jeweiligen Land war. Deshalb sehe ich absolut keinen Grund, weshalb hier ansässige Ausländer ein Stimmrecht erhalten sollten, denn auch sie sind Gäste hier im Land. Nur merkt man dies bei zahlreichen dieser Leute leider nicht…

  • H.Lips sagt:

    Ich erinnere mich einmal eine Geschichte eines ausl. Banquiers gehört zu haben, der für das Schweizer Bürgerrecht im 19Jhd. Fr. 100’000 auf den Tisch legte.Blochers Urgrossvater zahlte zwei Jahressaläre dafür. Angesichts der Verdienstmöglichkeiten in der Schweiz müsste man analog für jede Person Fr. 100’000 Eintritt verlangen. Viele übersehen gerne, dass, wer Schweizer wird, lebenslang nie mehr arm sein wird und er wird bis ins Altersheim alle Ansprüche wie Schweizer geniessen könnenUnser Wohlstand wurde nicht heute, sondern von den Altorderern erarbeitet.Jahreskosten für Alte derzeit bis zu Fr. 20’000 pro Person pro Jahr, IM DURCHSCHNITT.Und wer zahlt das?Heute wird das Bürgerrecht verscherbelt.So ist es, es sei denn, jemand beweise das Gegenteil (Falsifikation).

  • Urs Leutwiler sagt:

    Fair ist da das System der EU: Dort haben alle Bürger (99.9%) politisch nichts zu sagen und ein paar vermeintlich gewählte Vertreter verfügen über die Geschicke aller andern.
    Die Verbesserung an unserem System muss bei den Einbürgerungsmodalitäten geschehen. Die Bedinugunen sollen schweizweit gleich, vorhersehbar und bezahlbar sein. Wer sich einbürgern lassen will, soll die Bedingungen dafür erfahren und sich dann auch darauf verlassen können, dass wenn er diese erfüllt, er die Einbürgerung bekommt.

  • Ulrich Konrad Schweizer sagt:

    Das Problem ist eher, dass wohl bald ein Drittel der Bewohner der Schweiz keine schweizerische Wurzeln haben, d.h. weder Vater noch Mutter sind gebürtige Schweizer.

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