Das würde mit den Kölner Tätern passieren

Die Ereignisse der Silvesternacht sind erschütternd: Migranten aus fremden Kulturen belästigten und bedrängten zahlreiche Frauen. Asylbewerber beklauten feiernde Jugendliche und feuerten Raketen und andere Feuerwerkskörper unkontrolliert in die Menschenmenge ab. Die Polizei war hoffnungslos überfordert und hatte die Lage offensichtlich nicht mehr unter Kontrolle. Es ist zu hoffen, dass die Polizeikorps in der Schweiz solche Situationen besser bewältigen könnten. Auf jeden Fall ist die Politik dringend gefordert.

Der Verstoss gegen strafrechtliche Grundregeln muss Konsequenzen haben.

epa05093649 Police is dployed at the main train station in Cologne, Germany, 09 January 2016. German counter migration movement the Patriotic Europeans Against the Islamisation of the West (PEGIDA) and other organisations have called for a protest rally after a string of sexual assaults in the western German city on New Year's Eve. EPA/OLIVER BERG

In der Silversternacht wurden in Köln zahlreiche Frauen sexuell belästigt. Foto: Oliver Berg (Keystone)

Der deutsche Justizminister hat es unmissverständlich auf den Punkt gebracht: Straftaten sind konsequent zu ahnden. Und für ausländische Straftäter sei die Ausweisung eine dieser Konsequenzen. Solch klare Worte kann man sich von unserem Bundesrat nur wünschen. Trotz der bei uns seit Jahren anhaltend hohen Ausländerkriminalität, immer wieder schockierenden Sexualverbrechen und einem unverminderten Zustrom von Migranten in die Schweiz träumen unsere Behörden weiter vor sich hin und bekämpfen die Durchsetzungsinitiative – statt dass sie endlich die Ausländerkriminalität bekämpfen.

Faktum ist: Deutschland will die Ausweisungspraxis verschärfen. Und Faktum ist auch: Mit der Annahme der Durchsetzungsinitiative müssten die meisten ausländischen Sexualstraftäter ausgeschafft werden, welche in Köln – aber auch in Zürich und anderen Orten – ihr Unwesen getrieben haben.

Der Polizeibericht vom 8. Januar aus Köln dokumentiert die Situation in aller Klarheit: «Seit 2011 stellen Täter aus den nordafrikanischen Staaten (…) einen erheblichen Anteil im Deliktsfeld Taschendiebstahl in Köln. Dabei weisen die Tätergruppen eine hohe Gewaltaffinität auf und nützen häufig auch mitgeführte Waffen wie Messer oder Pfefferspray, um sich im Falle der Entdeckung im Besitz der Beute zu halten oder sich gegen polizeiliche Massnahmen zu wehren, was die Taten häufig zu Raubdelikten qualifiziert.» Mit der Durchsetzungsinitiative wäre hier der Fall klar: Landesverweisung und Einreisesperre wären bei einem Raub die zwingenden Folgen.

Während die Häufigkeit dieser Delikte offenbar schon seit Jahren bekannt ist, wird das Phänomen der «massenhaften sexualisierten Gewaltstraftaten» als neu eingestuft. So dokumentiert der erwähnte Polizeibericht denn auch nicht nur Taschendiebstähle und sexuelle Belästigungen, sondern verdeutlicht, dass in etlichen Fällen Raub und sexuelle Nötigung vorliegen. Sogar von Vergewaltigungen ist die Rede. Die Opfer sind fast durchwegs Frauen.

Vergewaltigung (Art. 190 StGB) und sexuelle Nötigung (Art. 189 StGB) führen gemäss Durchsetzungsinitiative zwingend zu einer Landesverweisung. Währenddessen wäre eine Ausweisung gemäss der Umsetzungsgesetzgebung von Bundesrat und Parlament wegen der Härtefallklausel nicht zwingend. Hat der Vergewaltiger noch Kinder in der Schweiz, wäre die Ausweisung bereits infrage gestellt. Und genau darum geht es: Wenn wir unsere Rechtsordnung durchsetzen wollen, muss der Verstoss gegen strafrechtliche Grundregeln auch Konsequenzen haben.

Wer einer Frau unter die Kleider greift, nötigt sie sexuell. Mit der Durchsetzungsinitiative müssten diese Täter als Folge ihrer Verurteilung zwingend aus der Schweiz ausgeschafft werden. Wer Frauen sexuell nötigt oder gar vergewaltigt, gefährdet die öffentliche Ordnung und Sicherheit. Solche Leute haben in der Schweiz nichts verloren.

Ebenso klar ist für mich, dass man die Mindeststrafen bei Sexualdelikten erhöhen muss. Bisher haben wir dafür leider keine Mehrheit gefunden im Parlament. Ich werde die entsprechenden Anträge bei der Beratung der Revision des Besonderen Teils des Strafgesetzesbuches einbringen.

Vorerst müssen wir mit einem Ja zur Durchsetzungsinitiative sicherstellen, dass Täter wie jene von Köln in der Schweiz in Zukunft obligatorisch des Landes verwiesen werden. Ein wichtiger Beitrag für die öffentliche Sicherheit in unserem Land.

162 Kommentare zu «Das würde mit den Kölner Tätern passieren»

  • Martin.. sagt:

    Der Terror in Koeln war nicht nur gegen die Frauen sondern auch gegen die Deutschen Maenner selbst. Es wurde klar gemacht das die Taeter machen was sie wollen und das die Deutschen Maenner nichts machen koennen da sie sonst die Gesetzte brechen und dann selber verurteilt werden.

    Bei einer Masse von 1000 Maennern kann auch eine Durchsetzungsinitiative fuer die Landesverweisung micht helfen.
    Diese Leute sollten schon gar nicht nach Europa einreisen.

    • Anton Keller sagt:

      Die meisten der 1000 Männer würden sich so etwas nicht erlauben, wenn sie denn wüssten, dass sie ausgeschafft würden. Hingegen ist nicht anzunehmen, dass die Polizei überall vor solchen organisierte Banden schützen kann. Eine Frau muss immer mit dem Risiko einer Verwaltigung rechnen, vor allem wenn Intensivtäter nicht verwahrt werden.

      • lieselotte sagt:

        Die meisten dieser „1000 Männer“ könnten überhaupt nicht ausgeschafft werden – auch wenn sie ermittelt und verurteilt wären. Auch nicht, wenn die Durchsetzungsinitiative gälte. Und zwar einfach, weil ihre Herkunftsländer sie nicht zurück nehmen. Mal abgesehen davon, dass es zu den Ereignissen von Köln zwar viele Vermutungen, aber bisher wenig nachweisbare Tatsachen gibt: Falls es sich wirklich um Männer aus dem Maghreb handelte, handelt es sich auch um abgelehnte Asylbewerber, die nicht arbeiten dürfen und die weder in Deutschland bleiben noch nach Hause zurück können.

        • André sagt:

          Und weil man sie nicht zurückschaffen kann, soll man gar nichts machen? So generell stimmt Ihre Aussage, dass sie nicht zurückgenommen werden, sicher nicht. Und zweitens könnte man ja auch mit den entsprechenden Ländern die entsprechenden Abkommen machen. Des Weiteren kamen diese Männer meist via sicherem Drittland in die Schweiz, da wäre also auch noch Dublin anzuwenden. Es gäbe also diverse Möglichkeiten.

          • Daniel Castro sagt:

            Ich verstehe das mit dem „weil ihre Herkunftsländer sie nicht zurück nehmen“ nicht ganz. Flugticket kaufen, polizeiliche ins Flugzeug begleiten und dann Adieu. So kompliziert kann das doch nicht sein. Oder machen wir es einfach zu kompliziert?

          • Thomas Lieven sagt:

            @D. Castro. Sie bekommen in solchen Ländern keine Landeerlaubnis, wenn sie Personen gegen ihren Willen Rückschaffen. Die Wirklichkeit ist leider komplexer, als sich mancher SVP-Wähler vorstellen kann.
            Ohne Rückführungsabkommen sind Zwangsausschaffungen nicht möglich.
            Das Non-Refoulement-Gebot (das übrigens zum zwingenden Völkerrecht zählt) verbietet darüber hinaus die Rückführung von Personen in Staaten, in denen ihnen Folter oder andere schwere Menschenrechtsverletzungen drohen. Auch für diese Fälle bietet die DI keine Lösung.

      • rolf zeller sagt:

        Bin voll auf der Ausschaffungslinie und doch ist leider die Geschichte nicht so einfach zu lösen. Wer ausgeschafft wird und wer nicht entscheidet letztendlich und unwiederrufbar das Herkunftsland. Und da sind gerade die für uns relevanten Länder nicht sehr kooperativ. Eine Tatsache die hüben wie trüben gerne verschwiegen wird, wenn auch aus verschiedenen Gründen.

    • Benedikt Galliker sagt:

      Herr Martin, auch bei einem Nein zur Durchsetzungsinitiative werden all die von Rickli bezeichneten Täter ausgeschafft, da dann die Umsetzung der Ausschaffungsinitiative in Kraft titt, die noch härter ist als die Ausschaffungsinitiative selbst. Das verschweigt uns Rickli, um ein bereits abgehaktes Thema (siehe diverse Zeitungsartikel) wieder aufztuwärmen.
      Die Leute auf der Flucht abzuweisen, obwohl wir mit unserem Hunger nach Öl viele Probleme mitverursacht haben, ist wohl nicht die schlauste Lösung. Die Lösung wird irgend ein Weg dazwischen sein.

    • Theodor Rickli sagt:

      Ist denn Köln jetzt in der Schweiz oder in der EU. Wenn es der SVPlerin passt, sind auch „Vergehen“ in der EU für uns Gesetz und sie hat natürlich alle Männer gezählt und kam exakt auf 1000. Und alle waren Ausländer und es waren keine Deutsche dort, die den Frauen helfen konnten. Und es waren auch keine Deutschen, die sich evtl. mal vergriffen haben, wie beim Karneval.Wenn ich es richtig sehe, sind gegen 900 Klagen eingegangen – nicht alle wegen sex. Uebergriffen. Aber die Bösen sind die 1000 die alle den Pass gezeigt haben und damit belegten, dass sie aus Nordafrika stammen.

  • andersen sagt:

    Rechtspopurlisten benützen die Ereignissee von Köln, um Vorbehalte und Ängste gegen Ausländer zu schüren.
    Die Täter muss aber erst vor ein Gericht von ein Richter verurteilt werden, wenn man aber der Text von der Durchsetzungsinitiative liesst, werde es kein Richter, die das Entscheidet.
    Frau Rickli, innerhalb von Ihrer Partei sind sie nicht einig, was gelten sollten.
    Und es ist zutiefst „unschweizerisch“ der Macht an sich zu reissen.

    Nochmals, die Täter sind erst Täter, wenn sie von ein Gericht verurteilt worden ist, wie es in ein Rechtsstaat gehört.

    • Berger sagt:

      Das Gericht wird ja urteilen, Herr Andersen. Es muss aber eine Mindeststrafe aussprechen, was übrigens auch bei anderen Delikten der Fall ist. Via Sicura hat auch harte Vorgaben. Bei einem Mord kann der Richter auch nicht einen Monat bedingt aussprechen. Und hier kommt halt der Landesverweis hinzu. Bei der Verfahrungsinitiative war dasselbe Geschrei von Links und heute lesen wir täglich, wer alles trotz schändlicher Vergehen nicht verwahrt wird. Richter können auch nciht machen, was sie wollen. DAS ist eben der Rechtsstaat. Der Gesetzgeber gibt die Mindeststrafe vor.

      • Thomas Lieven sagt:

        Hier wird eben keine Mindeststrafe vorgegeben, sondern ein Entscheid absolut vorweggenommen. Eine Mindeststrafe sieht z.b. Art. 190 Abs. 1 StGB (Vergewaltigung) vor. Die Vergewaltigung wird bedroht mit einer Freiheitsstrafe von 1 bis 10 Jahren. Innerhalb dieses Strafrahmens kann das Gericht eine Strafe abhängig von der Tat und vom Verschulden des Täters fällen. Mit einer absoluten Sanktion entzieht man dem Beschuldigten das Recht auf eine gerichtliche Beurteilung, was eine Verletzung des Kerngehalts des Verhältnismässigkeitsprinzips und des Rechts auf ein unabhängiges Gericht darstellt.

      • Theodor Rickli sagt:

        Berger – aha – linkes Geschrei. Finde ich nett und soo demokratisch. Es ist eine Zumutung, wenn Frau Rickli mit der Köln-Geschichte kommt, nachdem der Tagi und der Blick aufgedeckt haben, dass uns Blocher mit seinen Unterstellungen gegenüber der Zürcher Polizei nach Strich und Faden wieder mal angelogen hat und nur Emotionen weckt. Auch eine Reduktion der BILAG um vielleicht Fr. 100.– bringt unser Land nicht weiter, allerhöchstens die Kunden von Frau Rickli. Es ist einfach schade, dass der Stimmbürger so hinters Licht geführt wird.

    • Max Bader sagt:

      Die Täter werden auch mit der DSI von einem Richter verurteilt und von niemand anderem. Ich bin immer wieder erstaunt, welche Falschaussagen die Gegner immer von neuem verbreiten.

      • Thomas Lieven sagt:

        Verurteilt ja. Zu einer hoffentlich gerechten Strafe. Diese kann und wird übrigens schon heute mit einer Ausschaffung kombiniert. Nach der Durchsetzungsinitiative würde das Gericht aber die Ausschaffung nicht mehr aussprechen. Vielmehr würde die Ausschaffung als Automatismus folgen, unabhängig vom Verschulden und losgelöst vom Einzelfall.
        Deshalb verletzt die Initiative fundamentale Grundsätze des Rechtsstaats.

        • Max Bader sagt:

          Nur die Ausschaffung als Mindesstrafe ist in der Initiative vorgesehen. Bei der Beurteilung der weiteren Strafen haben die Richter weiterhin grossen Handlungsspielraum. Der Richter kann beispielsweise keine Gefängnisstrafe aussprechen, wenn er findet, die Ausschaffung reicht aus.

          • Thomas Lieven sagt:

            Nein. Die Ausschaffung ist keine Strafe sondern eine Massnahme, die neben der Strafe auszusprechen ist. Lesen sie das StGB.

    • Christoph Immoos sagt:

      Seit Jahren wird darauf hingewiesen, dass ein grosser Teil der bei uns in Westeuropa schutzsuchenden Muslime sich nicht integrieren lassen, sich explicit einer Integration (= Anpassung an unsere Gebräuche) widersetzen, wenn nötig, mit Hilfe von Gratisanwälten bis vor Bundesgericht. Dort bekommen sie meistens Recht. Unsere Frauen sind halt selber schuld! Auf die Gefahr in die rechtsextreme Ecke gestellt zu werden halte ich Durchsetzungsinitiative für hier Anwesende Straftäter in Ordnung. Am besten aber wäre es, diese Leute grundsätzlich von uns fernzuhalten und gar nicht einreisen zu lassen.

      • Kurt Schwob sagt:

        Ihre Aussage, „ein grosser Teil der … Muslime“ widersetze sich „explicit einer Integration“, trifft nicht zu. Ein grosser Teil der bei uns lebenden Muslime integriert sich sehr wohl (auch wenn sie nicht alle unsere Gebräuche übernehmen). Hier liegt ein Wahrnehmungsproblem vor: Jene vielen Muslime, die sich problemlos in unsere Gesellschaft einfügen, sind auf der Strasse gar nicht sichtbar, die sehen so aus wie Sie und und ich. Unklar in Ihrem Text: „… diese Leute … gar nicht einreisen zu lassen.“ Welche Leute? Straftäter? Wie kann man das wissen? Oder alle Muslime? Sippenhaftung also?

        • Martin Hugentobler sagt:

          Sehr geehrter Herr Schwob

          In meinem persönlichen Umkreis verkehre ich mit vielen Muslime. In der täglichen Wahrnehmung scheinen sie sich problemlos an die abendländische Kultur assimiliert zu haben. Viele trinken ein Bier mit. Schweinefleisch/-fett in Form von Salami oder in Nussgipfel rufen keine traumatischen Schuldgefühle mehr aus. Wenn’s aber ums heiraten mit andersgläubigen und Kinder erziehen geht, gibt’s kein Pardon. Die Familie ist muslimisch und die Kinder werden entsprechend erzogen. Wer dies nicht akzeptiert, fliegt aus der Familie raus und wird geächtet. Da ist nicht integriert!

        • Christoph Immoos sagt:

          Lieber Herr Schwob, es geht nicht darum, was auf der Strasse sichtbar ist. Aber Muslime heiraten fast ausnahmslos unter einander und sehr oft werden ihre islamischen Partner von den Familien in den Herkunftsländern rekrutiert. Man bleibt unter sich. Auch wenn die jungen Männer alles was unsere Gesellschaft zu bieten hat ausprobieren müssen. Wenn die Schwester es auch tut gibst Probleme. Sie verwenden «Sippenhaftung» am falschen Ort. Es geht darum, dass der Zunahme der muslimischen Bevölkerung hier einen Riegel geschoben wird, damit langfristig ein friedliches Nebeneinander möglich bleibt.

      • Peter Anliker sagt:

        Ich habe keine ahnung, auf welche quelle sie sich stützen. Wohl auf eine SVP-postille oder auf Ihr gefühl, bei beidem sind falschaussagen die regel. Das die DSI zu mehr fällen mit gratisanwälten führt, dürfte in der Zwischenzeit bekannt sein. Das aber das Bundesgericht rekurrierenden straftätern „meistens“ recht gibt, ist wiederum eine unbelegte lüge. Damit bleibt von Ihrem post nicht mehr viel übrig…

    • Annemarie sagt:

      Jeder Täter, ob Schweizer oder nicht, muss nach dem Landesrecht verurteilt werden und die Strafe absitzen.
      Anschaffen in ein Kriegsland ist nicht möglich und widerspricht der EMRK.
      Die meisten sexuellen Übergriffe passieren innerhalb Familien. Sehr häufig auch in Schweizer Familien. Wohin soll man diese Täter ausweisen? Auf den Mond?
      Es braucht keine Verschärfung des Strafrechts, sondern eine konsequentere Anwendung des bereis vorhandenen.

      • Anina sagt:

        Ja, genau. Bestehende Gesetze konsequent anwenden sollte reichen. Diese Initiative hätte niemals zur Abstimmung gebracht werden sollen. Völkerrecht steht über allem und ist ein bindendes und verpflichtendes Element welches nicht angetastet werden darf!

        Dadurch, dass strafffällige Asylbewerber ausgewiesen werden sollten, werden die vielen anderen, welche schutzbedürftig und anpassungsfähig sind, geschützt.

      • Max Bader sagt:

        Es stimmt zwar, dass die meisten sexuellen Delikte in den Familien geschehen, aber auch dort sind Ausländer massiv übervertreten mit deutlich über 50%, obwohl sie nur rund einen Viertel der Bevölkerung ausmachen.
        Bei Gefährdung der Öffentlichen Sicherheit kann jemand auch in Kriegsgebiet zurückgeschafft werden. Die Initiative berücksichtigt aber die Genfer Konvention.

      • Daniel Castro sagt:

        Was für ein blöde Frage. Wohin soll man Schweizer Täter ausweisen? Na ins Schweizer Gefängnis. Und jetzt raten sie mal in welches Gefängnis ein Nicht-Schweizer gehört. Es wäre so einfach. Aber Menschen neigen dazu alles kompliziert zu machen.

    • Reto Stadelman sagt:

      @andersen
      Wenn die Diskussion nicht so emotional aufgeladen wäre, könnte man darüber noch einige interessante Gespräche führen. Ich stelle mich nämlich auf den Standpunkt, dass die Richter nach wie vor über Recht und Unrecht entscheiden. Eingeschränkt werden sie nur beim Strafmass. Und da gibt es auch schon andere Einschränkungen im Gesetz. Für mittelschwere Verbrechen beispielsweise muss man (so weit ich weiss) mindestens 3 Jahre ins Gefängnis.
      Damit wird aus meiner Sicht der Rechtsstaat nicht angegriffen und das Urteil ist auch nicht unmenschlich hart.

      • Thomas Lieven sagt:

        Mindeststrafen oder Beschränkungen des Strafrahmens auch nach oben gibt es in jedem Strafartikel. Ein Strafrahmen bedeutet aber eben, dass das Gesetz dem Gericht eine Spannbreite vorgibt, innerhalb welcher es eine Strafe gestützt auf die Tat und das Verschulden des Täters festlegt.
        Einen absoluten Automatismus, wie ihn die DI vorsieht, gibt es sonst bis heute in keine CH-Gesetz. Denn dieser absolute Automatismus entzieht dem Gericht die Möglichkeit zu entscheiden und verletzt daher das Recht auf Zugang zu einem unabhängigen Gericht und das Verhältnismässigkeitsprinzip im Kerngehalt.

    • r.meier sagt:

      bis jemand vor gericht kommt,kann es jahre dauern,auch wenn der Tatbestand klar ist,gehört dass auch zum Rechtsstaat,muss allen,therapie verordnet werden,wenn sie davon leben,begreife ich ihren Kommentar,wenn nicht,unterstützen sie kriminelle,gehört auch vor gericht

  • andersen sagt:

    Man blickt nach Ungarn.
    Ein Rechtspopulistische Regierung.
    Die Menschen müssen nach Orbans Wille leben.
    Mich fehlt in der Initiative: Sexueller Gewalt in der Ehebett als ein Straftat gelten lassen, warum war die SVP immer dagegen, Frau Rickli?

  • Wolfgang Erschwil sagt:

    Frau Rickli, Sie setzen jetzt auf das Pferd Köln, aber erklären Sie uns einmal warum die Planung von
    Mord, Tötung, Raub und Geiselnahme in der Durchsetzungsinitiative ausgenommen ist. In der Ausschaffungsinitiative
    sind diese Taten enthalten.
    Auch wie steht es mit der Gewaltentrennung – für Sie vielleicht ein Fremdwort, aber ich will Sie noch haben.

    • Max Bader sagt:

      Man kann die Liste von Delikten, welche direkt zur Ausschaffung führen, ohne Probleme erweitern. Und wenn Sie die Beispiele, die in dem Artikel aufgeführt sind, anschauen, dann müssen Sie zugeben, dass die Liste der DSI viel mehr Sinn macht.
      Die Gewaltentrennung ist gegeben. Das Urteil wird von einem Richter gesprochen, der sich auf die Gesetze des Gesetzesgeber stützen muss.

  • andersen sagt:

    Ich werde deshalb mich nicht Einbürgern lassen, um eben ein Zeichen zu setzen, dass es auch in der Schweiz Ausländer gibt, die mit ein Ausländische Pass ein Vorbild für die Schweiz ist.
    Dann warte ich gerne ab, was passiert.
    Ich mag keine Parteien, die ständig gegen die Regierung, die Presse und Ausländer wettet.

    • Berger sagt:

      Wer sich nicht einbürgern lässt, der sollte sich aber auch mit Kritik zurückhalten. Den Batzen und das Weggli zu nehmen, ist immer ein wenig heikel. Es geht hier nicht gegen Ausländer per se. Es geht um Kriminelle. Und dass man wegen jedes Bagatelleliktes ausgewiesen wird resp. der Katalog starr ist, das ist Propaganda der Gegner. Absolut legitim, dass man dagegen kämpft. Wer sich mit der Vorlage befasst, stellt fest, dass hüben und drüben mit Halbwahrheiten operiert wird. Darum informiere sich, wer abstimmen möchte.

    • Andreas sagt:

      @Berger
      Sie meinen den Batzen der ausländischen Millionäre, die sich weder einbürgern lassen, noch eine der Landessprachen erlernen? Steuern hinterziehen und dann von Blocher und co. in Schutz genommen werden?
      Oder meinen sie das Weggli, dass der Schweizer klauen darf mit einer relativ geringen Strafe, während man den Ausländer gleich noch des Landes verweist?
      Oder meinen Sie die Propaganda nach Art. 132 Abs. 3?

  • Ruedi sagt:

    Ohne dass man genau weiss, wer die Täter von Köln waren wird hier für diese Initiative geworben obschon wir mit der Ausschaffungsinitiative schon genug Instrumente haben. Das übliche Wischiwaschi von Frau Rickli und pauschale Vorwürfe, die Behörden würden nichts tun. Bitte Fakten.

  • Benedikt Galliker sagt:

    Hoppla, da verschweigt uns Frau Rickli, dass auch ein Nein zur Durchsetzungsinitiative (DSI) dieselben Töter „von Köln“ ausschaffen würde. Das Beidpiel „Köln“ ist eben gerade ideal um darzulegen dass es die DSI nicht braucht ( siehe diverse Zeitungsartikel dazu).
    Die Ausschffungsinitiative versprach 1500 Ausschaffungen, die Umsetzung des Parlamentes bringt über 3000, und die Durchsetzungsinitiative 15000 pro Jahr. Zu rufen „Volkswillen durchsetzen“ ist bei diesen Zahlen einfach nur pervers.

    • Max Bader sagt:

      Diese sogenannte Umsetzung des Parlamentes kann überhaupt nichts versprechen, denn in jedem Fall kann der Richter aufgrund der Härtefallklausel sich gegen die Ausschaffung entscheiden, selbst bei Schwerkriminellen.

  • Patrik Peter sagt:

    Liebe Frau Rickli, 2x die durchgezogene Sicherheitslinie überfahren führt zur Ausweisung. Der Bau einer Atombombe nicht.

    Auch ich habe bereits mehrfach die Sicherheitslinie überfahren. Nach 30 Jahren Autofahren nur wahrscheinlich. Wenn ich einen Ausweis C hätte, müssten gemäss Ihnen, meine Kinder also die Uni schmeissen, meine Frau die Stelle künden, wir unser Haus verkaufen und ausreisen.

    Einfach darum, weil ich 2x die Sicherheitslinie überfahren haben.
    Das macht natürlich sehr sinn

    • Max Bader sagt:

      Diese Aussage ist falsch. Ein solches Verkehrsdelikt führt auch beim zehnten Mal nicht zur Ausschaffung. Es sind keine Verkehrsdelikte in der DSI aufgeführt. Eine weitere Irreführung durch die Gegner.

    • Anton Keller sagt:

      Peter Patrik. Wenn ein Krankenwagenfahrer mit Blaulicht rast um einen Schwerverletzten ins Spital zu bringen, so muss er zwangsweise 1 Jahr ins Gefängnis (unbedingt), auch wenn er niemanden gefährdet hat und wird zudem wenn er Ausländer ist nach altem Recht unter Umständen sogar ausgeschafft. Da hat kein Alt-Richter dagegen gesprochen. Merke: Autofahrer = böse, ausländischer Krimineller = lieb.

      • Thomas Lieven sagt:

        Diese Aussage ist leider juristisch genau so falsch, wie die von P.Peter… Blaulichtfahrten sind im Strassenverkehrsgesetz speziell geregelt (vgl. Art. 100 Abs. 4 SVG). Das SVG stellt im Übrigen nirgends einen absoluten Automatismus auf, wie das die Durchsetzungsinitiative will.
        Der Unterschied liegt darin, dass das SVG immer einen Strafrahmen gewährt, innert welchem das Gericht die Strafe verschuldensabhängig und gestützt auf den Einzelfall festlegt. Die Durchsetzungsinitiative will hingegen die gerichtliche Beurteilung der Ausschaffung abschaffen.

    • Patrik Peter sagt:

      Herr Keller, auch wenn Ihre Argumentation völlig unbelastet von Wissen ist, bleiben wir doch der guten Form halber bei den Tatsachen. Für Blaulichtorganisationen gelten zum Glück andere Regeln, das ist gerne auch im „Internet“ nachzulesen.

      Ich weigere mich das Tor für lächerliche Automatismen zu öffnen. Zudem: die grösste Anzahl der Delikte betrifft immer noch den Strassenverkehr. Und nicht Sexualstraftaten.

      • Roland Gurtner sagt:

        Herr Patrick Peter, Ihre Aussage „die grösste Anzahl an Delikten betrifft immer noch den Strassenverkehr“ stimmt nur wenn Sie den Satz mit, „an geahndeten“ ergänzen. Sie werden nicht abtreiten das die Kriminalisierung von Fehlbaren Strassenverkehrsteilnehmer eine sehr lukrative Einnahme Quelle ist, die bewirtschaftet wird. Sie glauben doch nicht im Ernst, dass es weniger Delikte zum Beispiel im Bereich: Drogen, illegalem Aufenthalt, Gewalt oder Schwarzarbeit gibt?
        Der unterschied ist nur das diese Delikte nicht konsequent verfolgt werden. Wozu auch? Es ist ja kein Ertrag zu erwarten.

    • Thomas Lieven sagt:

      Das ist leider nicht ganz korrekt, da SVG-Delikte keine Katalogtaten sind. Allerdings ist die Sicherheitslinie überfahren eine ausreichende Vortat. Wer innert der nächsten 10 Jahren z.B. ein Betäubungsmitteldelikt oder eine falsche Übersetzung für eine Ausschaffung. Beispiele für absurde und völlig unmenschliche Ergebnisse gibt es zur Genüge. Die Initiative ist Verhältnisblödsinn.

  • Wolfgang Erschwil sagt:

    Das habe ich ganz vergessen warum werden bei sexuelle Handlungen mit Kindern die Täter nur unter dem Vorbehalt der Vorstrafe ausgeschafft. Bei der Ausschaffungsinitiative werden die Ersttätter zwingend ausgeschafft, aber Die SVP will das nicht.

  • Maria sagt:

    Ach Frau Rickli. wie schön, wenn man so pauschal denken kann. Sie haben ja recht, Frauen dürfen nicht belästigt werden. Aber leider sind solche Männer nicht nur Ausländer. Was passiert mit Schweizer Tätern? Die kann man ja leider nicht ausschaffen. Den betrunkenen Jungbauern, der versucht, ein Nachbarmädchen zu verführen und ihr deshalb an die Wäsche geht – was passiert mit dem? Da würden Ihre Partei und Ihre Wähler aber aufschreien, wenn dieser ins Gefängnis müsste ohne Gerichtsverfahren.
    Und überhaupt: mit dem ref. Asylgesetz können mehr und dazu rechtmässig ausgeschafft werden-TA 20.1.16

    • Reto Stadelman sagt:

      Das ist aber ein sehr schlechtes Beispiel. Denn ein solcher Jungbauer muss wahrscheinlich ein zwei Jahre ins Gefängniss und ist danach gezeichnet. Er wird wohl NIE wieder so wirklich in seiner Heimat akzeptiert werden. Bei uns ist so was sozial geächtet.
      Sie hätten besser den Staranwalt nehmen sollen. Oder den Unternehmer.

      • Anh Toàn sagt:

        „Der Fall Luca Mongelli“ ist ein Ruhmesblatt, wie in der Schweiz Schweizer Täter sozial geächtet werden, wenn sie ausländische Kinder misshandeln.

      • Sportpapi sagt:

        „Denn ein solcher Jungbauer muss wahrscheinlich ein zwei Jahre ins Gefängniss und ist danach gezeichnet.“ Erzählen Sie nicht solchen Mist! Da würde gerade gar nichts passieren.

    • Stefan Meier sagt:

      Mit den Schweizern wird unser Justizsystem schon fertig. Und: Nur weil man Schweizer nicht ausweisen kann, heisst das nicht, dass man deswegen kriminelle Ausländer auch im Land lassen soll.

      • Thomas Lieven sagt:

        Niemand sagt, dass man kriminelle Ausländer nicht ausweisen soll. Es geht darum, dass man diesen Menschen nicht die Beurteilung durch ein unabhängiges Gericht vorenthalten soll. Es braucht eine Beurteilung im Einzelfall.
        Die parlamentarische Umsetzung der Ausschaffungsinitiative hat deutlich den sinnvolleren Deliktskatalog. So will die SVP z.B. dass sexuelle Handlungen mit Kindern nur zur Ausschaffung führt, wenn bereits eine Vorstrafe besteht. Weshalb nimmt die SVP pädosexuelle Straftäter so in Schutz?
        Das zeigt, wie wenig sich die Initianten zu dieser Initiative überlegt haben.

        • Walter Kuhn sagt:

          (Die haben sich vielleicht ganz andere Dinge überlegt als wie mit Problemausländern wirksam umgegangen werden soll, nämlich so viel Rechtlosigkeit und Chaos in der Schweiz, bis CB die Schweiz retten muss.) Frau Rickli war kaum selbst dabei, als dieser Schrott von Durchsetzungsinitative fabriziert wurde, den sie jetzt lauthals propagiert. Frau Rickli setzt sich sonst verdienstvoll für die Opfer von Pädophilen ein, aber hier hat sie anscheinend völlig versagt. Sie hätte aus dem Versagen der Versenkungsinitiative für Sexualstraftäter lernen müssen, die zu einer Abnahme der Verwahrungen führte.

  • Sullivan Frisch sagt:

    Ich finde, solche Täter müssen in der Schweiz hinter Gitter. Rechtsstaatlich gesehen ist das zwingend. Ausweisung ist keine Alternative. Sogar 3. Welt Länder weisen ausländische Straftäter nicht aus, sondern stecken sie ins Gefängnis. Wir aber wollen wieder den Bazen und das Weggli!
    Nein zu dieser Geldspar und ungerechten Initiative.

    • will williamson sagt:

      Die Ausschaffung erfolgt nach Verbüssung der Strafe, falls ich nicht falsch informiert bin.

  • Karl-Heinz Failenschmid sagt:

    Nein, die Täter sind Täter sofort nach der Tat. Wenn in der Menschenmenge ein Mensch bestohlen oder verletzt wird, man den Täter aufgrund der Menge jedoch nicht persönlich feststellen kann, gibt es keinen Täter? Seltsame Auffassung. Der richtige Weg wäre hier, einen Teil der Anwesenden ohne direkten Tatnachweis auszuschaffen, allein aufgrund der Teilnahme. Kein schöner Weg, aber auch für die Zukunft wirkungsvoll. Wer an einem Mob teilnimmt, macht sich mithaftbar.

    • Hotel Papa sagt:

      Sippenhaft also? Hatten wir hier im Mittelalter. Dem rückständigen Pöbel werfen wir doch genau vor, in diesem Zeitalter verhaftet zu sein?

      Es ist beängstigend, zu sehen, wie dünn die Haut der Zivilisation des Homo Sapiens Europeensis ist. Und Noch beängstigender, dem Homo Politicus zuzusehen, wie er im Interesse der Macht mit desem Faktor zündelt.

      • Karl-Heinz Failenschmid sagt:

        Wenn sich eine Menge zusammenrottet, um in deren Mitte, uneinsehbar für Aussenstehende eine Straftat zu begehen und sie mangels Überschaubarkeit keine Möglichkeit bietet, einen konkreten Teilnehmer zu belasten, wie gehen sie damit um. Bieten sie uns eine Lösung, aber natürlich politisch und rechtlich korrekt. Sie tragen die Verantwortung, die Angehörigen der Opfer werden sie darauf ansprechen.

        • Thomas Lieven sagt:

          Die Lösung ist klar. Eine konsequente Strafuntersuchung, eine Anklage und eine Verurteilung durch ein ordentliches Gericht.
          Wenn wir die Unschuldsvermutung aufgeben (das fordert übrigens nicht mal die SVP), dann leben wir im Willkürstaat. Dann kann es jeden Treffen. Jeder könnte im Gefängnis landen oder ausgeschafft werden, einfach weil er oder sie zur falschen Zeit am falschen Ort war.
          Alles andere wäre nicht nur „kein schöner Weg“, sondern ein Verrat an unserer abendländischer Kultur. Wir müssen aufpassen, dass wir in unserem Sicherheitseifer nicht selber zu Tätern werden.

    • Peter Anliker sagt:

      endlich ein ehrlicher post! Denn ob die DSI angenommen oder abgelehnt wird, die nächste initiative der SVP wird kommen, wo sie noch eins draufsetzt. Zuerst wird sie alle ausländerInnen ausschaffen lassen wollen, dann die schwulen, dann die linken, dann die intellektuellen, bis nur noch SVP-Mitglieder übrig bleiben. Natürlich linientreue SVP-Mitglieder, die andern werden auch ausgeschafft.

  • stef sagt:

    Was Frau Rickli leider auslässt, ist die Tatsache, dass die meisten Täter aus Ländern stammen, welche die Rücknahme ihrer straffällig gewordenen Bürger verweigern. Dies ist ein Problem, welches dringend, am besten gemeinsam mit den EU-Ländern, angegangen werden muss.
    Zu diesem Zweck ist als erste Massnahme die Entwicklungshilfe mit entsprechenden Rückübernahmeabkommen zu koppeln. Falls dies nichts nutzt, sind die Regierungsclans samt Angehörigen mit einer Einreisesperre in den Schengenraum zu belegen. Das hat damals auch in der Gaddhafi-Geiselaffäre zu einer erstaunlichen Bewegung geführt.

    • r.meier sagt:

      wenn Straftäter nicht zurückgenommen werden,haben sie auch kein anrecht auf entwicklungshilfe

      • stef sagt:

        Das stimmt nicht. Die Schweiz leistet in zahlreichen Ländern Entwicklungshilfe, welche ihren in der Schweiz ausgewiesenen Bürger die Rückübernahme verweigern. Der Bundesrat hat sich bisher quer gestellt, wenn es darum ging, solchen Ländern die Entwicklungshilfe zu streichen.

  • Marco sagt:

    Ich bin ja mal gespannt wie Sie Flüchtlinge aus Syrien oder Irak mit der Durchsetzungsinitiative ausweisen wollen. Auszug Verfassung:

    2. Die Landesverweisung kann nur vorübergehend aufgeschoben werden, wenn zwingende Gründe nach Artikel 25 Absätze 2 und 3 der Bundesverfassung entgegenstehen.

    3. Bei ihrem Entscheid hat die zuständige kantonale Behörde von der Vermutung auszugehen, dass die Ausweisung in einen Staat, den der Bundesrat nach Artikel 6a Absatz 2 des Asylgesetzes vom 26. Juni 19985 als sicher bezeichnet, nicht gegen Artikel 25 Absätze 2 und 3 der Bundesverfassung verstösst.

  • andersen sagt:

    Wenn Sie, Frau Rickli das Wort : Staatsversagen benützt ( Das ist ein grosse Wort), das heisst das der Regierung nicht fähig ist, sich durchzusetzen.
    Sie wollen ein Zaun für Flüchtlinge bauen, die von der Fegefeuer flieht, aber ich frage mich, wann wird ein Zaun für Rechtspopurlisten gebaut, die der Schengen im Frage stellt und somit verhindern wollen, dass der Polizei in Europa besser zusammen arbeiten können?

    • r.meier sagt:

      da sie sich nicht einbürgern wollen,(ihr Kommentar) nur profitieren,sollten sie sich zuerst um die Probleme ihrer Heimat kümmern,oder darf man bei ihnen zuhause keine eigene Meinung haben,und hier ihren frust rauslassen?

      • Hermann sagt:

        Ach, jetzt dürfen nur noch Eingebürgerte ihre Meinung kund tun? Das wird ja immer besser!

        • andersen sagt:

          r.meier

          Ich habe kein frust, aber Fragen darf man stellen, oder?
          Und ich profitieren nicht, ich arbeite und zahle mein Steuern und AHV.

  • Anina sagt:

    Die Durchsetzungsinitiative geht gar nicht – so oder so. Wenn sogar in der SVP viele renommierte Personen dagegen sind und – viel wichtiger – die anderen Parteien geschlossen dagegen stimmen, kann diese Initiative einfach nur falsch sein!

    Nichtsdestotrotz müssen Asylbewerber, welche straffällig werden und sich nicht integrieren, resp. an unsere Gesetze halten wollen, ausgeschafft werden. Ich kenne mich mit der Gesetzeslage nicht besonders gut aus, denke aber, dass dies auch ohne diese Initiative möglich sein sollte (oder die Grundlage halt geschaffen werden müsste).

  • Stefan Meier sagt:

    Kann ich davon ausgehen, Frau Rickli, dass bei einem Ja zur DSI auch die Fälle gradgezogen werden, die vergessen wurden? Z.b. Anstiftung zur Zwangsheirat etc?

  • Reto Stadelman sagt:

    Bei mir festigt sich der Eindruck, dass der Rechtsstaat oder internationale Verträge gegenüber Asylanten nur halbherzig oder gar nicht durchgesetzt werden. Und das ist schon längere Zeit so.
    Schengen Dublin ist im Moment nur ein Papiertiger. Die Ausschafung wird bei weitem nicht immer durchgesetzt. Andere Straftaten werden mit sehr schwachen Konsequenzen geandet.
    Unsere Behörden (vor allem die führenden Köpfe) scheinen den Zeitgeist einfach nicht erkennen zu wollen und lassen das zu. Und das ist für mein Vertrauen sehr schädlich.

  • Stefan Egli sagt:

    Liebe Frau Rickli, Sie erwähnen, dass Punkt g. der Durchsetzungsinitiative besagt, dass man für sexuelle Nötigung, Vergewaltigung und Schändung ausgewiesen wird. Nun, Punkt h. der Umsetzungsgesetzgebung der Ausschaffungsinitiative ist exakt identisch, die Durchsetzungsinitiative scheint in diesem Punkt schlicht nicht nötig. Dass für jene Männer von Köln durchgehend die Härtefallklausel greifen würde, welche zum Schutz von Secondos geschaffen wurde (so steht es explizit im Gesetz), das können Sie ja selber nicht ernsthaft glauben. Man sollte nicht mit Kanonen auf Spatzen schiessen, Frau Rickli.

    • Anton Keller sagt:

      Die Durchsetzungsinitiative wäre nicht nötig, wenn die Richter Strafmasse sprechen würden, welche das Volk auch verstehen würde. Zudem scheinen die Richter bei Migranten einen grossen Bonus einzurechnen, was gegenüber Schweizer ungerecht ist.

      • Stefan Egli sagt:

        Falls wirklich das fehlende Vertrauen der Bevölkerung in Behörden und Justiz das Problem sein sollte, so ist die Durchsetzungsinitiative sicherlich nicht die Lösung. Oder lösen Sie kleinere Probleme immer, indem Sie das Ganze (den Rechtsstaat) an die Wand fahren? Bei der Durchsetzungsinitiative und dem Ermessen der Richter im Einzelfall geht es nicht um einen Bonus gegenüber gewissen Gruppen, sondern lediglich um ein Grundrecht, welches per Definition jedem Individuum unabhängig von der Zugehörigkeit zusteht: das Recht auf eine Einzelfallbeurteilung. Darüber stimmen wir am 28. Februar ab.

      • Hotel Papa sagt:

        „Scheinen?“ Quellen Bitte! Ein typische Behauptung mit der nur Stimmung gemacht wird.

  • Hansli sagt:

    Um diese Leute auszuschaffen braucht es die DI nicht. Die DI dient einzig und alleine um den Rechtstaat und die Menschrechte abzuschaffen. Ich hätte gerne einmal von einem SVP-Politiker gehört, was am Rechtstaat und den Menschrechte schlecht ist.

    PS: Dann wurde auch nicht erwähnt, dass gegen viele dieser Kriminellen in Deutschland bereits ein Ausschaffungsentscheid vorliegt (oder die Illegal im Land sind).

    • Martin Maletinsky sagt:

      Unwahrheiten werden nicht dadurch wahr, dass man sie häufig genug wiederholt. Weder schafft die Durchsetzungsinitiative den Rechtsstaat ab (staatliches Handeln wird sich weiterhin an Gesetzt und Verfassung orientieren müssen), noch die Menschenrechte.
      Möglich ist Konfliktpotential mit gewissen internationalen Vereinbarungen im Menschenrechtsbereich (z.Bsp. EMRK) – dies mit der „Abschaffung der Menschenrechte“ gleichzusetzen ist jedoch, als würde man eine Steuererhöhung mit der Abschaffung von Privateigentum gleichsetzen.

      • Mark Keller sagt:

        Martin Maletinsky, es wird mit der DI sehr wohl der Rechtsstaat für gewisse Einwohner eingeschränkt. Die DI stellt sehr wohl unsere Staatsordnung auf den Kopf. Und die DI verletzt sehr wohl die EMRK und auch die Kinderrechtskonvention.

        Wenn wir beginnen die Menschenrechte und den Rechtsstaat für bestimmte Menschengruppen zu relativieren, nicht mehr zu respektieren, ausser Kraft zu setzen, wo wird dies dann einmal enden? Welche Gruppe von Einwohnern wird als nächste die Einschränkung Ihrer Rechte hinnehmen müssen?

        Wenn Sie und Ihresgleichen diese Sachlage nicht begreifen und noch beschönigen, dann sind wir auf dem besten Weg zum Willkürstaat und der Ochlokratie.

        • Martin Maletinsky sagt:

          Mark Keller, statt einfach zu behaupten der Rechtsstaat würde eingeschränkt (Sie schreiben immerhin nicht „abgeschafft“, wie Hansli), wäre es aufschlussreicher, wenn Sie darlegen könnten weshalb Sie denken, dass dies so wäre. Dafür müssten Sie vielleicht zuerst definieren, was Sie unter Rechtsstaat verstehen – ich verstehe darunter einen Staat, der sein Handeln und die Ausübung seiner Macht nach verbindlichen und allen bekannten Gesetzen und nach der Verfassung richtet. Dies wäre in der Schweiz aber auch nach einer Annahme der Durchsetzungsinitiative gewährleistet.
          Dass ein gewisses Konfliktpotential mit einzelnen internationalen Vereinbarungen (Bsp. EMRK) besteht, habe ich bereits eingeräumt, sehe dies aber nicht als grosses Problem.

          • Anh Toàn sagt:

            Zum Rechtsstaat gehört die Gewaltenteilung. Das Volk wirkt in der halbdirekten Demokratie als Verfassungs- und Gesetzgeber (mit dem Parlament). Das Volk ist weder Richter noch Regierung. Gesetze beinhalten generell abstrakte Normen, Richter und Regierung/Verwaltung beurteilen individuell konkrete Einzelfälle, anhand dieser generell abstrakten Normen. Wird dem Richter kein Entscheidungsspielraum gelassen (Auch wenn Straftatbestände Mindeststrafen vorsehen, kann/muss der Richter diese unter Umständen unterschreiten (StGb 48 48a ).

            Die DI verletzt die Grundlegenden Grundsätze unser Verfassung der Rechtsstaatlichkeit, zu deren tragenden Merkmalen die Gewaltentrennung und das Verhältnismässigkeitsprinzip gehören.

            @Maletinski: Verstehen Sie es jetzt?

          • Martin Maletinsky sagt:

            Ich verstehe was Sie meinen, bin aber nach wie vor nicht überzeugt.

            Was die Verhältnismässigkeit betrifft, so ist dies ein beliebig interpretierbarer Begriff, wie ich in einem anderen Kommentar ausgeführt habe – insofern lässt sich beliebig behaupten oder abstreiten, dass diese verletzt würde.

            Was die Gewaltenteilung betrifft, so würde auch bei der Durchsetzungsinitiative das Volk lediglich einen Verfassungsartikel beschliessen – urteilen (d.h. feststellen ob z.Bsp. eine Person einen Mord begangen hat) würde nach wie vor der Richter.

            Es gibt übrigens schon heute Beispiele von Gesetzen mit absoluten Mindestsanktionen (Bsp. Strassenverkehrsgesetz, Artikel 18 Absatz 3: „…Die Mindestentzugsdauer darf jedoch nicht unterschritten werden“).

          • Anh Toàn sagt:

            Die Familienangehörigen haben ein eigenes Recht auf Familienleben, dass diese nicht durch Straftaten verwirkt haben. Dieses Recht ist elementarer Grundsatz unserer Verfassung. Ein Recht auf einen Führerausweis gehört nicht zu den elementaren Grundsätzen unserer Verfassung, die Wirtschaftsfreiheit oder persönliche Freiheit wird nicht im Kerngehalt verletzt, nur eingeschränkt, wie auch das Recht auf Familie während der Verbüssung der Strafe (für Schweizer und Ausländer haben Besuchsrechte, Strafgefangene „Urlaub“). Aber mit welcher Legitimation verweigern Sie (das Schweizer Volk bei Annahme) den Kindern das Recht auf Familie in deren Heimatland, nachdem ein ausländischer Vater/Mutter seine Strafe verbüsst hat?

          • Martin Maletinsky sagt:

            Sie wechseln jetzt das Thema – Sie sprechen neu nicht mehr von Verhältnismässigkeit und Gewaltenteilung, sondern vom Recht der Angehörigen auf ein Familienleben.

            Einverstanden, dieses wird durch einen Landesverweis beeinträchtigt, aber nicht mehr, sondern eher weniger als dies durch eine Haftstrafe (für Schweizer und ausländische Täter) schon heute geschieht. Besuche in Haftanstalten sind extrem reglementiert (sowohl die Häufigkeit der Besuche als auch die möglichen Besucher), demgegenüber kann ein ausser Landes befindliches Familienmitglied im Rahmen der zeitlichen und finanziellen Möglichkeiten beliebig besucht werden. Auch Telefongespräche (inkl. Video-Übertragung) und Postverkehr sind durch einen Landesverweis weit weniger beeinträchtigt als durch eine Haftstrafe.

          • Anh Toàn sagt:

            Verdrehen oder was?

            Ausländischen Straftätern wird das Recht auf Familie auch eingeschränkt, bei Haft/Gefängnis, wie bei Schweizern. Aber nur bei ausländischen Tätern wird dessen Familie das Recht auf Familienleben im Kerngehalt mit dem straffälligen Ausländer verwehrt, obwohl dieser die gleiche Strafe wie ein Schweizer abgesessen hat.

            Oder noch näher an Ihrer Formulierung: Haft und danach Landesverweis ist die gleiche Einschränkung wie nur Haft?

            Wissen Sie, was das Wort „und“ bedeutet?

          • Mark Keller sagt:

            Das Handeln des Staates gegenüber seinen Einwohnern muss immer verhältnismässig sein. Die DI verlangt unabhängig vom Strafmass und ohne Berücksichtigung die Ausschaffung. Damit kann niemand verhältnismässig handeln. Ihr Verhältnismässigkeitsverständnis passt wohl eher in einen Willkürstaat. Die DI widerspricht EMRK-Artikeln und der Kinderechtskonvention. Mit ihrer hanebüchernen Definition von einem Rechtsstaat ist auch eine willkürliche Diktatur noch ein Rechtsstaat.

          • Martin Maletinsky sagt:

            Anh Toan, wenn ich Sie richtig verstehe, stören Sie sich nun in Ihrem neusten Kommentar daran, dass gegen ausländische und schweizerische Straftäter unterschiedliche Massnahmen verhängt werden. Dies ist aber in Einzelfällen bereits heute so – schon heute kann ein Landesverweis ausgesprochen werden, was naturgemäss nur bei ausländischen Tätern möglich ist.

            Bisher konnten Sie nicht aufzeigen, inwiefern die Durchsetzungsinitiative einen grundsätzlichen Systemwechsel herbeiführen würde. Sowohl die unterschiedliche Behandlung ausländischer und schweizerischer Straftäter als auch Einschränkungen des Rechts der Angehörigen auf ein Familienleben sind bereits mit der heutigen Gesetzgebung gegeben. Die Durchsetzungsinitiative führt einfach klare Kriterien ein, die zum Landesverweis führen.

          • Martin Maletinsky sagt:

            @Anh Toan: In Ihrem Kommentar von 09:38 schreiben Sie, das Recht auf Familie sei während Verbüssung der (Haft-)Strafe nur eingeschränkt, durch einen Landesverweis aber „im Kerngehalt verletzt“.

            Es würde mich wirklich interessieren, wie Sie zu dieser Einschätzung gelangen – könnten Sie das etwas ausführen?

            (Hinweis: Auf dem Internet finden Sie leicht die Hausordnung der Strafanstalt Pöschwies. Im Zusammenhang mit dem von Ihnen angesprochenen Familienleben sind vermutlich die Abschnitte „IX. Verkehr mit der Aussenwelt, …“ und „X. Urlaub“ besonders aufschlussreich).

          • Anh Toàn sagt:

            1. Ist das Recht auf Familie nur eingeschränkt bei einer Haftstrafe, weil diese zeitlich begrenzt ist, der Landesverweis ist unbegrenzt.

            2. Eben weil es Besuchsrechte gibt. Hafterleichterung, vielleicht gar Halbgefangenschaft, wenn ein Job gefunden wird, was wenn anschliessend an die Haft die Ausweisung sicher ist, unmöglich ist.

            Wenn die Familie den Täter nicht mehr sehen will, kann man den auch heute ausweisen und ich denke, das wird er auch heute.

          • Martin Maletinsky sagt:

            Anh Toan, Haben Sie die den Text der Durchsetzungsinitiative überhaupt gelesen? Von einem zeitlich unbegrenzten Landesverweis steht da nicht, im Gegenteil, unter II.1, II.2 und II.3 lese ich da, dass der ausgewiesene Straftäter mit einer Einreisesperre von 5-15 Jahren belegt wird, im Wiederholungsfall dauert die Einreisesprre 20 Jahre (II.3).

            Haben Sie sich über die Besuchsmodalitäten in Schweizer Haftanstalten erkundigt? Meines Erachtens sind die Besuchsmöglichkeiten bei einem Landesverweis deutlich weniger eingeschränkt.

          • Anh Toàn sagt:

            Bei einem Landesverweis reist man mit was für einer Visumskategorie ein?

          • Anh Toàn sagt:

            Und weil Sie immer vom eigentlichen Punkt ablenken:

            Mit dem Landesverweis bestrafen wir unter Umständen den Ehepartner und die Kinder, die können Schweizer sein, und werden, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, mehr bestraft, als wenn deren Partner/Elternteil Schweizer gewesen wäre:

            Finden Sie das „gerecht“? Wollen Sie darüber als Souverän endgültig für alle Fälle, ohne jede Ausnahme, richten?

          • Martin Maletinsky sagt:

            Anh Toan, Ich lenke nicht ab. Wenn meine Kommentare von einem Aspekt zum andern springen, so deshalb, weil ich auf Ihre stetig wechselnde Argumentation reagiere.

            Sie stören sich nun wieder daran, dass ausländische Täter bzw. deren Angehörige anders behandelt werden als schweizerische Täter und deren Angehörige.
            Dies als ungerecht zu betrachten ist natürlich Ihr gutes Recht, die Behauptung dies wäre ein Paradigmenwechsel und ein Bruch mit dem Rechtsstaat ist hingegen schlicht unwahr. Wie ich schon am 22. Januar 2016 um 14:43 geschrieben habe, ist eine solche unterschiedliche Behandlung bereits heute möglich. Die Durchsetzungsinitiative führt diesbezüglich nicht zu einem Systemwechsel, sondern stellt lediglich klare Kriterien auf, nach denen ein Landesverweis ausgesprochen wird.

          • Anh Toàn sagt:

            Heute ist es möglich, mit der DI wird es zwingend. Heute hat der Richter Ermessenspielraum, mit der DI nicht, also war das Volk Richter und Gesetzgeber.

          • Martin Maletinsky sagt:

            Das trifft in der Tat zu Anh Toan, und für mich ist genau das der Grund der Initiative zuzustimmen. Ich will nicht, dass das Gutdünken eines Richters über einen Landesverweis entscheidet, sondern einzig die Schwere der Tat.

            Es ist aber auch dies kein Paradigmenwechsel – es gibt bereits heute Massnahmen (z.Bsp. Führerausweisentzug), wo der Richter keinerlei Ermessensspielraum hat.

            Natürlich ist es legitim, die Durchsetzungsinitiative abzulehnen. Störend finde ich aber, dass die Gegner mit falschen Aussagen argumentieren („Menschenrechte werden abgeschafft“, „Bruch mit dem Rechtsstaat“, „ausländerfeindlich“). Der Verdacht kommt auf, dass es keine guten Argumente gegen die Initiative gibt und sie primär abgelehnt wird, weil sie vom falschen Absender stammt.

          • Anh Toàn sagt:

            Der Täter wird bestraft durch Strafe vom Richter, genau gleich ob Ausländer oder Schweizer, nach Massgabe seiner Schuld: Dann ist Ende Strafe.

            Die Ausweisung ist eine Massnahme. Diese kann Verhältnismässig sein, wenn das öffentliche Interesse an einer Ausweisung das private Interesse des Täters und seiner Familie, die Schweizer sein können, überwiegt. Und Sie sagen jetzt, da geht immer das Interesse an Sicherheit vor, in jedem Fall, auch wenn das Kind Leukemie hat und den Vater nie mehr sehen wird, weil er zweimal zu viel Geld von irgendwo wollte um die Kosten zu bezahlen.

            Das ist eben gegen die Grundsätze unserer Verfassung.

          • Martin Maletinsky sagt:

            Anh Toan, In Ihrem Kommentar vom 23. Januar 2016 um 18:53 lese ich zum ersten Mal ein Argument gegen die Durchsetzungsinitiative, welches ich ebenfalls nachvollziehen kann, nämlich dass der Deliktekatalog zu umfangreich ist. Tatsächlich bin ich der Meinung, dass reine Vermögensdelikte, auch z.Bsp. Sozialhilfemissbrauch, mit Augenmass und von Fall zu Fall beurteilt werden sollte (so fände ich eine Landesverweisung im von Ihnen beschriebenen Fall wo aus einer Notlage Geld beschafft wird nicht angezeigt).

            Hingegen ist eine Landesverweisung bei schweren Delikten gegen Leib und Leben zwingend und unverhandelbar – hier darf der Richter keinen Ermessensspielraum haben. Einen solchen will das Parlament aber mit dem Umsetzungsvorschlag zur Ausschaffungsinitiative bestehen lassen.

          • Martin Maletinsky sagt:

            Anh Toan, es mag sogar Delikte gegen Leib und Leben geben, wo ich von einem Landesverweis absehen würde (z.Bsp. eine Ehefrau die nach jahrelanger Misshandlung ihren Ehemann umbringt oder eine Mutter die den Mörder ihres Kindes erschiesst). Allerdings müssten solche Ausnahmen von besonderen Tatumständen abhängen und nicht, wie im Umsetzungsvorschlag des Parlamentes davon, ob ein Landesverweis für den Täter einen „schweren persönlichen Härtefall“ darstellt.

            Raubmörder und Kinderschänder z.Bsp. haben (unabhängig von ihrer Nationalität) keine legitimen Interessen auf welche der Staat Rücksicht nehmen müsste.

          • Anh Toàn sagt:

            @Martin Matesinski „Tatsächlich bin ich der Meinung, dass reine Vermögensdelikte, auch z.Bsp. Sozialhilfemissbrauch, mit Augenmass und von Fall zu Fall beurteilt werden sollte “

            Warum wollen Sie denn das Gegenteil in die Verfassung schreiben? Da müssen halt ein paar „über die Kippe springen“ damit wir sicher vor den Bösen sind, auch wenn wir wissen, dass die paar nicht so gefährlich sind für uns? Wie viele Mörder glauben Sie gibt’s im Verhältnis zu Sozialhilfebetrügern?
            Sie wollen 100 über die Klippe springen lassen um den einen zu treffen: Das ist unschwammig, offensichtlich und eklatant Unverhältnismässig.

          • Martin Maletinsky sagt:

            Anh Toan, „Warum wollen Sie denn das Gegenteil in die Verfassung schreiben“: Weil die Alternative ist, dass weiterhin Schläger, Vergewaltiger und Mörder die aus niederen Motiven gehandelt haben im Lande bleiben dürfen.

            Ich würde es zwar wie geschrieben bevorzugen, wenn Sozialhilfebetrug und einige andere Delikte nicht von der Durchsetzungsinitiative erfasst würden, bzw. da zumindest eine Härtefallklausel zur Anwendung käme. Potentiel betroffene Personen können sich aber durch entsprechendes Verhalten (Sozialhilfebetrug etc. vermeiden) vor den Konsequenzen schützen – dies im Gegensatz zu potentiellen Opfern von Gewaltstraftaten, die bei einer Ablehnung der Initiative weiterhin durch frei herumstreunende Mörder, Vergewaltiger, Schläger etc. gefährdet bleiben.

          • Anh Toàn sagt:

            @Martin Maletinski: Mit Annahme der DI wird kein einziger der ganz Bösen, Gefährlichen ausgeschafft, dafür ein paar ausländische Kleinkriminelle an deren Ausschaffung das öffentliche Sicherheitsinteresse gerade nicht die berechtigten (nach Strafverbüssung) Interessen (Menschenrechte) der, falls unser Strafvollzug unsere Ansprüche an ihn erfüllt, resozialisierten „Täters“ und seiner Familie überwiegt.

            Wenn der Bürger nicht zwischen Strafe und Massnahme unterscheiden kann, soll er dem Parlament das Schreiben von entsprechenden Gesetzen überlassen. Das hat das Parlament gemacht, ohne dass ein Referendum ergriffen wurde.

            Ende, aus!

          • Martin Maletinsky sagt:

            Anh Toan: “ Mit Annahme der DI wird kein einziger der ganz Bösen, Gefährlichen ausgeschafft“ – den Beweis für diese Behauptung bleiben Sie schuldig.
            Liest man den Initiativtext (haben Sie das getan?), so werden Mörder, Vergewaltiger und Schläger aufgrund der Initiative zwingend des Landes verwiesen (heute und auch nach dem Umseetzungsvorschlag des Parlamentes zur Ausschaffungsinitiative) können sie zwar ebenfalls des Landes verwiesen werden, ein solcher Verweis erfolgt aber nicht zwingend!

        • Martin Maletinsky sagt:

          @M. Keller
          „Das Handeln des Staates gegenüber seinen Einwohnern muss immer verhältnismässig sein“ – richtig, das steht so in der Verfassung und ich befürworte diesen Grundsatz. Nun finde ich aber die Ausweisung eines Vergewaltigers oder Kinderschänders immer, unter allen Umständen verhältnismässig.
          „Die DI widerspricht EMRK-Artikeln“: Ich habe bereits eingeräumt, dass Kollisionspotential mit gewissen internationalen Vereinbarungen besteht. Erstens ist im Detail abzuklären inwiefern wirklich ein Widerspruch da ist und zweitens können internationale Vereinbarungen auch gekündigt und mit entsprechendem Vorbehalt neu unterzeichnet werden.
          „… ihrer hanebüchernen Definition von einem Rechtsstaat…“: leider konnten Sie mir bisher keine (bessere) Definition eines Rechssstaates geben.

        • Anh Toàn sagt:

          @Martin Maletinski: „Weil die Alternative ist, dass weiterhin Schläger, Vergewaltiger und Mörder die aus niederen Motiven gehandelt haben im Lande bleiben dürfen.“

          Nein, die dürfen auch jetzt nicht im Lande bleiben, und wenn sie es dennoch zu oft dürfen, liegt es nicht an den Gesetzen, sondern der praktisch unmöglichen Durchsetzung der Rückführung.

  • Daniel Gnädinger sagt:

    Es ist eine Lüge, dass die Durchsetzungsintive irgend etwas an Köln ändern würde. Es passt aber zur verlogenen Parteipolitik, welche nur ein Ziel hat: Mit Lügen stimmen für die nächste Wahl zu gewinnen. Was Frau Rickli tunlichst verschweigt, dass gerade der Täterkreis in Köln gar nicht ausgeschafft werden kann, weil ihn niemand zurücknimmt! Das ist die Wahrheit. Vielleicht hätte Frau Rickli bei der Aufstockung (Personalkosten) für Genzwächter einfach ja stimmen sollen. Dann kämen die hier gar nicht hinein. Aber besser Lügen und nochmal Lügen! Frau Rickli: Sie belügen das Schweizer Volk!

    • Anton Keller sagt:

      Die Raserinitiative hat mit dem Automatismus (1 Jahr Gefängnis unbedingt, Ausschaffung) erreicht, dass praktisch niemand mehr rast. Weshalb soll das bei anderen Delikten nicht funktionieren?

      • Pepe Roni sagt:

        Das Gesetz zur Behandlung von Raserdelikten steht dann aber nicht in der BV, mein lieber Herr Keller. Das ist ein gewaltiger Unterschied! Mehr muss man glaube ich nicht dazu sagen.

  • Paul Kaegi sagt:

    Bürgerliche Parteien werden angegriffen von Linksparteien, dabei generieren sie mit ihren Gutmenschaktivitäten Rechtsaussenparteien. Die Täter sind Männer, die Opfer sind Frauen, die Verursacher kommen aus vereinzelten Kulturen – die von Linken nicht mehr genannt werden möchten – die Opfer aus allen Kulturen. Das die Gutmenschen das nicht begreifen ist schwer verständlich.

    • Hansli sagt:

      @Kaegi Diese Täter werden auch ohne Di ausgeschafft. Warum also eine Initiative annehmen, die damit nichts zu tun hat? Könne Sie mir das erklären. Vielleicht würde ich es dann auch als Gutmensch verstehen.

    • Mark Keller sagt:

      Aha… die Opfer kommen aus allen Kulturen! Aber die mutmasslichen Täter kommen nicht aus allen Kulturen! Ich möchte nicht wissen wieviele sexuelle Übergriffe von Männern aus „unserem“ Kulturkreis z.B. schon immer am Kölner Karneval begangen wurden, und auch dieses Jahr wieder begangen werden!

  • Alex Zatelli sagt:

    Ich nehme an, diejenigen in Köln, denen man nichts nachweisen kann, machen sich dann genauso lustig über die Vorgänge wie der offizielle Bundesratskandidat der SVP über die KO-Tropfen-Affäre.
    Die Frauenschutz-Nummer ist nicht glaubwürdig in dieser Partei. Echt nicht.

    • Anh Toàn sagt:

      Die Frauenschutznummer ist in dieser Partei genauso wenig glaubwürdig, wie bei der CVP.

      • Heiner Hug sagt:

        Ich möchte mich hier nicht für die DS aussprechen, aber dieses Argument im Zusammenhang mit Köln (und noch weiteren Städten zu bringen) ist völlig unzulässig. Auch Männer haben Rechte. Es ist kein Sexismus, wenn man bei jedem Verwaltigungsvorwurf (Zug / Kachelmann) nicht einfach blindlings der Anklägerin glaubt.
        Die hundertfach bezeugten Übergriffe von Köln und einen Einzelfall in dem es keinerlei Beweise gab und in dem es sehr glaubhafte Gründe für eine Falschanklage gibt, auf eine Ebene zu stellen, ist einfach nur unredlich und für mich total unglaubwürdig.

        • Alex Zatelli sagt:

          „in dem es sehr glaubhafte Gründe für eine Falschanklage gibt“. Sicher. Nur mit dem Witzereissen ist die Maske halt gefallen. Und solche geschmackbefreiten Leute sind dann valable „Bundesratskandidaten“. Zumindest bei den rechtsnatioalen Neo-Frauenverstehern.

  • Michi sagt:

    Wievele verurteilte ausländische Mörder und Sexualstraftäter machten in den letzten 10 Jahren erfolgreich einen Härtefall geltend?

  • Sportpapi sagt:

    Zuerst muss dann mal jemand verurteilt werden. In wie vielen Fällen das in Köln wohl passiert? Innert welcher Frist? Und dann muss erst noch eine Ausschaffung möglich sein. Auch da hilft die DI überhaupt nicht weiter. Mir scheint, bei Rickli gibt es genau die „klaren Worte“ wie in Deutschland, die allerdings ergebnislos bleiben. Heisse Luft, um die Stimmung anzuheizen. Lösungen sehen jedenfalls anders aus.

  • Thomas Lieven sagt:

    Fakt ist aber auch, dass selbst Deutschland nicht soweit geht, gleich die gerichtliche Prüfung der Ausschaffung aufzuheben. Fakt ist auch, dass bereits mit der Ausschaffungsinitiative sichergestellt wurde, dass ein Vergewaltiger ausgeschafft wird. Je schwerer das Delikt, desto gewichtiger müssten die Gründe sein, die gegen eine Ausschaffung sprechen, damit ein Härtefall vorliegt. Das ist bei einer Vergewaltigung nicht vorstellbar. Die Ausschaffung besagter Täter ist also schon heute sichergestellt. Bitte Frau Rickli, hören Sie auf, die Schweizer Bevölkerung für dumm zu verkaufen.

    • Martin Maletinsky sagt:

      Sie schreiben, bereits die Ausschaffungsinitiative würde sicherstellen, dass Vergewaltiger ausgeschafft werden. Dies ist in der Tat, was das Volk 2010 beschlossen hat, es ist aber leider nicht, was das Parlament umzusetzen gedenkt. Die sogenannte „Härtefallklausel“ überlässt es nämlich dem Gutdünken des Richters, eine Ausschaffung anzuordnen. Sie schreiben bei einer Vergewaltigung sei es „nicht vorstellbar“, dass auf eine Ausschaffung verzichtet würde. Das mögen Sie so sehen und es wird sicher Richter geben, die Ihre Sichtweise teilen – es wird aber mit Gewissheit auch andere Richter geben.

      • Thomas Lieven sagt:

        „Das Gericht kann ausnahmsweise von einer Landesverweisung absehen, wenn diese für den Ausländer einen schweren persönlichen Härtefall bewirken würde und die öffentlichen Interessen an der Landesverweisung gegenüber den privaten Interessen des Ausländers am Verbleib in der Schweiz nicht überwiegen.“ Bei gravierenden Straftaten wird es wenige Richter geben, die diese zur Anwendung bringen. In solchen Fällen gibt es in unserem Rechtssystem immer noch die Staatsanwaltschaft und die Privatklägerschaft, die bei unverhältnismässigem Verzicht auf Ausschaffung ein Rechtsmittel einlegen kann.

        • Martin Maletinsky sagt:

          Das Problem hierbei ist, dass ein enormer Interpretationsspielraum besteht.
          – was heisst „ausnahmsweise“
          – wie definiert man einen „schweren persönlichen Härtefall“
          – wie misst man das „öffentliche Interesse an der Landesverweisung“ repektive das „private Interesse des Ausländers am Verbleib in der Schweiz“.

          Möglicherweise würden Sie und ich uns im konkreten Fall sogar einig werden, wann eine Ausweisung vorzunehmen ist – dass jeder Richter (und in letzter Instanz das Bundesgericht) auch immer in diesem Sinne urteilen wird, scheint mir weniger gewiss.

          • Thomas Lieven sagt:

            Die Beurteilung im Einzelfall vorzunehmen ist aber eben genau die Aufgabe der Gerichte. Es ist durchaus möglich, dass wir zwei zum selben Ergebnis kämen, wenn wir einen Fall zusammen anschauen würden. Die Initiative verhindert aber, dass wir einen Fall überhaupt anschauen. Sie legt das Ergebnis für jeden beliebigen Fall pauschal vorab ein Ergebnis fest. Und darin liegt genau das Problem. Das ist der Grund, weshalb die Initiative das Verhältnismässigkeitsprinzip im Kerngehalt verletzt.
            Ich vertraue den (vom Volk gewählten(!) Richtern), dass sie diese Aufgabe verantwortungsbewusst wahrnehmen.

          • Martin Maletinsky sagt:

            Dann liegt unserer unterschiedlichen Einschätzung ein unterschiedliches Vertrauen zugrunde, welches wir der Justiz entgegenbringen.

            In meiner Wahrnehmung ist die Justiz heute extrem täter-freundlich und versucht im Allgemeinen, wo immer möglich mildernde Umstände zu finden und dem Täter Unannehmlichkeiten soweit rechtlich möglich zu ersparen.
            Über Schuld und Unschuld wird auch bei Annahme der Durchsetzungsinitiative weiterhin ein Richter befinden, ich möchte aber den Richtern möglichst klar vorgeben, welche Mindest-Sanktionen sie bei schweren Delikten verhängen müssen.

            Richter sind meines Wissens übrigens in den meisten Fällen nicht vom Volk gewählt, mit Ausnahme von Friedensrichtern – dies ist aber nicht die Ebene die über Landesverweise entscheidet.

      • Mark Keller sagt:

        Dies nennt sich Verhältnismässigkeitsprinzip! Dieses Prinzip ist einer der Grundpfeiler des Rechtsstaates. Sie nehmen dieses Prinzip für sich bei jedem Handeln des Staates als selbstverständlich in Anspruch. Aber Anderen wollen Sie dieses Prinzip nicht zugestehen. Heute wollen Sie dieses Prinzip für straffällig gewordene Ausländer ausser Kraft setzen. Für welche Einwohnergruppe wird es als nächstes ausser Kraft gesetzt? Und wann setzt dieses Prinzip eine Gruppierung oder Partei für Sie Martin Maletinsky ausser Kraft?

        • Martin Maletinsky sagt:

          Verhältnismässigkeit ist ein vollkommen schwammiger Begriff unter welchem jeder verstehen kann, was er will. Persönlich finde ich es unverhältnismässig, wenn ein Mörder nicht ausgeschafft wird – insofern stellt die Durchsetzungsinitiative sicher, dass die Verhältnismässigkeit (in diesem Fall) gewahrt wird. Anderseits bin ich überzeugt, dass viele Täter heute schon der Ansicht sind, die gegen sie verhängten Massnahmen seien unverhältnismässig – insofern wird das Verhältnismässigkeitsprinzip schon heute nicht beachtet.

          Definieren Sie doch bitte das Verhältnismässigkeitsprinzip in einer objektiven Weise und zeigen Sie mir auf, wie die Duchsetzungsinitiative dieses verletzt und weshalb heute die staatliche Machtausübung mit diesem vereinbar ist.

    • Dorothée sagt:

      Dem ist eben nicht so. Sobald jemand „Familie“ in der Schweiz hat, gilt er/sie als Härtefall und hat somit Recht auf lebneslange Sozhilfe und Psychotherapie. Alle wissen das, und stellen so viele Kinder in die Welt wie es nur geht, mehr Geld, grössere Wohnung, und wenn dann doch zu viel wird, kriegen sie noch Haushaltshilfen, Einkaufshilfen, Catering, und die Kinder kommen für 10’000/Monat und Kind in ein Heim. Alles vom Steuerzahler bezahlt.

      • Thomas Lieven sagt:

        Sie sind von einer rechten Ideologie verblendet. Die Wirklichkeit ist anders.

        Die Härtefallklausel enthält eine „kann-Formulierung“. Sie erfordert einen schweren persönlichen Härtefall. Die Anforderungen sind also sehr hoch.
        Natürlich ist es aber möglich, dass ein Familienvater, der den Unterhalt für die Familie aufkommt ein solcher Härtefall darstellt. Damit wird ja übrigens auch verhindert, dass die Mutter und die Kinder (die ja Schweizer sein könnten) gerade nicht in die Sozialhilfe abrutschen. Es ist richtig und wichtig, dass einzelne Härtefälle eben anders beurteilt werden können.

      • Bruno Bättig sagt:

        Ihre Aussage ist sowas von falsch, dass sie problemlos als dreiste Lüge durchgeht.

  • Andreas Meier sagt:

    Frau Rickli lügt – sie weiss genau, dass Asylbewerber nicht ausgeschafft werden können, weil kein Land die übernehmen wird. Oder wer soll in Lybien oder Syrien denn mit der Schweiz ein Rückführungsabkommen abschliessen?
    Letzlich führt die Initiative dazu, dass Leute mit einem nicht vollziehabren Ausschaffungsentscheid in der Schweiz leben. Und weil die weder Job noch Wohnung bekommen werden die dann wirklich und vollumfänglich auf dem Staatssäckel liegen.

    • Dorothée sagt:

      Es würde schon genügen wenn Straffällige und nicht Integrierbare in abgelegene Massenunterkünfte untergebracht würden und nur Nothilfe erhalten. Dazu evtl. noch gemeinnützige Arbeit. Die wollen dann freiwillig zurück. Ein Syrier ist kürzlich auch freiwillig zurück, da er jeden Morgen um 7.00 im Asylheim aufstehen musste und sich für das Frühstück anstellen musste.

  • Merlin S. sagt:

    Trotzdem soll die Durchsetzungsinitiative nicht angenommen werden.
    1. Wenn ein Ausländer, welcher zwar in der Schweiz geboren wurde aber keinen CH Pass hat, 2 mal innert 10 Jahren zu schnell fährt heisst es Adieu! Schon der Cannabiskonsum oder andere leichte Delikte führen bereits zu Landesverweis.

    2. Wer Steuern hinterzieht darf bleiben. Dies wird nicht geandet. –> dem Staat Hunderttausende and CHF zu hibterziehen wird als weniger schlimm geandet als Schwarzfahren in der SBB z.B.
    Hier sieht man, dass die Initiative gegen Arme Ausländer und nicht gegen Reiche geht.

    Danke fürs lesen!

    • Tobias Meier sagt:

      Auch für Sie zum Mitschreiben: Betäubungsmittelkonsum, Schwarzfahren und geringe bis mittlere Geschwindigkeitsüberschreitungen sind Ordnungsbussendelikte. Genau so wie übrigens auch Diebstähle unter Fr. 300.00 Deliktssumme. Ordnungsbussen sind keine Vorstrafen, niemand wird deswegen ausgeschafft.

      • Mark Keller sagt:

        Zitat Niccolò Raselli: Der seit Jahrzehnten in der Schweiz wohnhafte Amerikaner Dave wurde vor 7 Jahren wegen Fahrens in angetrunkenem Zustand zu einer Geldstrafe verurteilt. Inzwischen 65 geworden, erfährt er, wegen einer Beitragslücke keine AHV-Vollrente zu erhalten, obwohl er jahrzehntelang hohe Beiträge abgeliefert hat. Im Zorn über diese vermeintliche Ungerechtigkeit stösst er gegen einen Beamten eine Drohung aus. Obwohl nur zu einer bedingte Geldstrafe verurteilt, müsste Dave die Schweiz automatisch verlassen. Dass er sich von seiner Schweizer Ehegattin, von seinen Kindern und Grosskindern trennen müsste, spielte so wenig eine Rolle wie der Umstand, dass er in seinem Herkunftsland weder über verwandtschaftliche noch soziale Beziehungen verfügt und wahrscheinlich vereinsamen würde.

  • Emil Petersen sagt:

    Gestern im Tagi. – «Vielleicht brauchen wir eine grössere Flüchtlingskrise, schlimmere Kriege und noch mehr Terror, damit wir endlich aufwachen»: Slavoj Žižek. Wenn wir alle MigrantInnen zusammenrechnen, sind weltweit infolge Krieg, Klima, Verelendung und Landgrabbing 250 Millionen Menschen mehrheitlich unterwegs Richtung Europa……Die Aussage, dass es „am besten aber wäre es, diese Leute grundsätzlich von uns fernzuhalten und gar nicht einreisen zu lassen“, ist ziemlich naiv! Und die DI ist so unausgereift, da lediglich mit 40 von über 200 Nationen ein Rücknahmevertrag existiert… Wenn die CH-Entwicklungsunterstützung an gewisse Länder ausbleibt, stört das uns humanitär, die Länder stört es nicht, denn die Beträge sind marginal….Schliesslich tauchen mögliche Unangepasste ab oder kehren als Wiederholungstäter irgendwann wieder auf…..eine Sisiphusarbeit ohne Aussicht auf eine Veränderung!

  • Marek sagt:

    Selten so einen Unsinn gelesen. Hat der Beinbruch in Chile (AUSLAND) wohl doch mehr Hirnzellen getötet, als angenommen…. Ein wichtiger Beitrag für die öffentliche Sicherheit in unserem Land wäre, endlich mit diesen dummen Populistinnen aufzuhören und nicht länger Hetze als politisches Kampfmittel einzusetzen. So einfach wäre das! Würde Rickli die Schweiz am Herzen liegen würde sie nicht täglich dem tumben Populismus voller Lügen und Unwahrheiten frönen!

    • Berger sagt:

      Offenbar wird hier jede Respektlosigkeit gegenüber anderen Meinungen toleriert. Ihre Ausführungen sind tief unanständig, Marek. Nehmen Sie doch konkret zu der DSI Stellung. Ich nehme an, Sie kennen diese bloss vom Hörensagen und von den Halbwahrheiten der Gegner und Befürworter. Unter Admin können Sie nachlesen, was genau es betrifft. Zudem wäre es Sinn eines Blogs, seine Meinung zu einem Thema kundzutun. Ihre Meinung zu den einzelnen Punkten findet sich nirgends. Ausser Beleidigungen kommt da nichts von Ihnen. Schade. Haben Sie keine Meinung? Oder die Initiative inhaltlich nicht verstanden?

      • Marek sagt:

        Die Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit, die Trennung der Bevölkerung in zwei Klassen, die Hetze gegen Ausländer, die Auslassung von bei der SVP oft vorkommenden Delikten in der sog. DI… Da sind derart viele absurde Positionen, dass man weder Rickli noch die SVP noch Sie ernst nehmen kann & ausserdem wurde & wird das ja stetig diskutiert, nur machen einem die ewigen Lügen der Rechten langsam echt Mühe, weil sachliche Argumente geleugnet werden & beim nächsten Post kommen wieder dieselben Lügen. So funktioniert die SVP und Sie offensichtlich auch, Berger… DAS ist armselig!

        • Berger sagt:

          Jetzt beleidigen Sie auch mich, Marek. Bloss gesagt haben Sie immer noch nicht. Lesen Sie den Artikel in der BV, den es betrifft und nennen Sie die Ziffern, die Ihres Erachtens zwei Klassen schaffen. Ein Blog ist da, um zu diskutieren und nicht, um einfach den Alltagsfrust mit dümmlichen Rundumschlägen loszuwerden. Dann warten wir hier alle auf Ihre Antwort: Was ist gelogen? Welche sachlichen Argumente sind gelogen? Von Ihnen lesen wir hier kein einziges, sachliches Argument. DAS hielt ich Ihnen vor. Mich als armselig zu bezeichnen, disqualifiziert Sie in mehrfacher Hinsicht.

          • Hansli sagt:

            Ein Blog ist klar zum Diskutieren da. Aber warum muss ich als Gutmensch immer Argumente bringen. Aber was ich von den Rechtsnationalen höre ist zu 99% schlichtweg frei erfunden. Und obwohl die Fakten klar sind, wird einfach munter weiter gelogen.

          • Marek sagt:

            Wer nur das lesen will, was ihm ins Nähkästchen passt, der wird niemals auch nur einen Hauch des Tellerrandes erblicken…. Machen Sie mal auf Argumente, ich habe das längst getan, Sie allerdings verstecken sich in gut rechtsnationalistischer Manier hinter Pseudofragen, die längst beantwortet sind… Und wie genau haben Sie es mit der Politischen Korrektheit, die darf nur immer dann gelten, wenn sich Rechtsnationale in ihrer „Ehre“ angegriffen fühlen? Das rechte Trauerspiel der besonderen Art, super Berger, Sie haben’s wirklich drauf….

          • Mark Keller sagt:

            Berger, wenn Sie in der DI den Missbrauch der Volksrechte und die Untergrabung unseres Staatswesens, sowie das Aushebeln des Rechtsstaates und der Gewaltentrennung nicht sehen können, dann bringen auch rationale Argumente nichts mehr. Denn Leute wie Sie wollen diese Dinge wohl einfach nicht sehen, oder Sie verstehen diese Dinge schlicht nicht.

  • Jolanda sagt:

    So ein Quatsch! Abschreckung hat noch nie Täter abgehalten. Das ist geradezu millionenfach bewiesen. Bestes Beispiel die USA mit der höchsten Täterdichte der Welt – inkl.l Todesstrafe…
    Die DI schüätz weder Frauen noch das Land. Sie nützt gar nichts, ausser der SVP, die die Verfassung und die Richter aushebeln will.
    Merkt das denn keiner?!
    Im Uebrigen: Diejenige Partei, die die Integrations- und Entwicklungshilfegelder gesenkt hat, ist auf einmal ganz still, wenn es darum geht, die Probleme VOR ORT lösen zu wollen… Was die zu Beginn herumkrakelt hat…

    • Berger sagt:

      Wie wird der Richter ausgehebelt, Jolanda? Er urteilt. Der Richter muss in jedem Fall in dem ihm vorgebenen Masse urteilen. Das gilt beim Führerausweisentzug genauso, wie bei der Verwahrung oder der Mindestbestrafung eines Mörders. Und es wird hier nicht anders sein. Ihnen wurde ein Bären aufgebunden, hängen Sie ihn doch einfach wieder ab und lesen sie auf Admin.ch die Ziffern des Artikels uns sofort wird alles klar.

      • Mark Keller sagt:

        Berger, den Richtern wird die Anwendung des Verhältnismässigkeitsprinzips verunmöglicht; ein Grundpfeiler des Rechtsstaates! Dies widerspricht unserer Bundeverfassung und es widerspricht der EMRK, um nur die Wichtigtsen zu nennen.

    • Reto Burgener sagt:

      Gott sei Dank, dass es noch Menschen wie Sie gibt, Jolanda, die klar denken können. Frau Rickli tut so, als ob momentan keine Gesetze existieren würden und die DI die Lösung wäre. Beides falsch, und ich möchte behaupten, wider besseren Wissens von Frau Rickli. Solche Strategien sind wirklich gefährlich und stören den sozialen Frieden, und ich behaupten, sie stören sogar die Demokratie, weil es klare Desinformation ist.

  • Walter Kuhn sagt:

    Frau Rickli, für die nächste Session könnten Sie beantragen, die von Ihnen als neu zitierten «massenhaften sexualisierten Gewaltstraftaten» ins Strafgesetzbuch aufzunehmen. Leider brauchen wir jährlich multikluti-bedingte Gesetzesnovellen. Aber täuschen Sie das Volch nicht mit Ihrer Durchsetzungsinitiative. Taschendiebstahl und Grapschen führen nicht zur Ausweisung, und Beläsitigen kommt überhaupt nicht vor im Strafgesetzbuch. Nur die wengisten der Kölner Täter kämen für eine Ausweisung theoretisch in Frage, praktisch scheitern Abschiebungen nach Nordafrika an der Weigerung der Staaten. Also.

    • Mark Keller sagt:

      Inwieweit Art 140 Abs 1 StGB auf die Vorfälle in Köln anwendbar wäre, müsste ein Jurist erläutern. Die in der DI aufgelisteten Art 189, 190 und 191 wären auf jeden Fall nur auf eine verschwindend kleine Anzahl von Übergriffen wie sie in Köln passierten anwendbar. Frau Rickli erzählt hier wider besseres Wissen Märchen, um möglichst viele Stimme für die DI zu gewinnen. Denn wer liest schon die Artikel im Strafgesetzbuch nach, und versteht dann auch noch welche Taten damit wirklich erfasst werden.

      Grabschen als Ablenkung zum Stehlen des Händys fällt auf jeden Fall nicht unter Art 140 Abs 1 StGB wie es in der DI steht.

      • Walter Kuhn sagt:

        Es erschreckt einerseits, wie minim die Rechtskenntnisse vieler gewählter Gesetzgeber auch nach längerer Einarbeitungszeit noch sind, verwundert aber angesichts haarsträubend unbedarfter Initiativtexte wiederum nicht. Oder dann werden wider besseres Wissen erlogene Parolen verbreitet, oder es wird in blindem Gehorsam Führerpersönlichkeiten nachgeplappert. Die Wahrheit dazu könnte nur ein Insider wissen, der intelligent genug sein müsste, das auch zu durchschauen.

  • Matthias Schärer sagt:

    Nur eine kleine Randbemerkung um aufzuzeigen, dass Frau Rickli die populistische Alles-in-den-Ausländer-Suppentopf Taktik bemüht: Feuerwerk in Menschenmengen abzufeuern scheint eine alte deutsche Sylvester-Tradition zu sein. Das habe ich schon vor 30 Jahren in Hamburg und 25 Jahren in Berlin erlebt und es waren in allen Fällen keine Ausländer. Ich war schockiert, die Deutschen haben das als naturgegeben hingenommen.

  • Hanspeter Müller sagt:

    „Ebenso klar ist für mich, dass man die Mindeststrafen bei Sexualdelikten erhöhen muss. Bisher haben wir dafür leider keine Mehrheit gefunden im Parlament“. Fragt sich schon, wer Frau Rickly mit „wir“ beizeichnet. Solage es nicht um Ausländer allein ging war die SVP immer gege eine Verschärfung der Strafnormen. Vergewaltigung in der Ehe zB ist erst seit 2004 eine Straftat, weil die Herren der SVP immer fanden „ein bisschen Sex gehört schliesslich zur Ehe“. Klar gehören Straftäter bestraft. Aber dieser Text ist einfach nur scheinheilig.

    • Mark Keller sagt:

      Es scheint auch noch nicht bei Frau Rickli angekommen zu sein, dass härtere Strafen so gut wie keine Präventionswirkung haben!

  • Gerold Stratz sagt:

    Jede/r wird solche kriminelle Uebergriffe verurteilen. Deutschland, wie auch die Schweiz haben
    schon heute Gesetze, mit denen die Täter zur Rechenschaft gezogen werden. Da braucht es keine DSI,
    die einen Willkürstaat fördert. In Köln haben vor allem die Gesetzeshüter versagt.
    Die SVPler haben schon mit “ der Flüchtlingswelle“ Wahlkampf betrieben, d.h mit dem Elend anderer Menschen Stimmenfang betrieben.
    Nun versucht Frau Rickli in „klassischer-SVP-Manier“ die DSI zu ihren Gunsten zu befeuern.
    „Mit solchen populistischen Aktionen“ wird das Wahlvolk gezielt gespalten u. „radikalisiert“.

    • Mark Keller sagt:

      Ob in Köln die Polizei versagt hat, wage ich nicht zu beurteilen, da ich nicht dabei war. Presseberichte zu solchen Vorfällen sind auch immer mit äusserster Vorsicht zu geniessen.
      Was ich aber weiss, ist, dass das Kontrollieren einer solchen Masse von Leuten, die scheinbar zu einem grossen Teil auch noch alkoholisiert waren, alles andere als eine einfache Task ist. Da kann leicht etwas aus dem Ruder laufen, was zu noch viel Schlimmerem hätte führen können. Und dies hat nichts mit der Herkunft der mutmasslichen Täter zu tun. Crowd Controll ist eine äusserst heikle Angelegenheit.

  • Erik Bogadanoff sagt:

    Das Übelste nach der Tat selber war das Statement einer Nachwuchspolitikerin im Nationalrat, welche meint, dass das Fehlverhalten der Polizei das Schlimmste gewesen sei, was in der besagten Nacht in Köln passiert sei. Wie kann man sich selber derart negieren?

  • Mark Keller sagt:

    Frau Rickli, es ist absolut stossend wie Sie versuchen aus den Vorfällen in Köln Kapital für die unsere Staatsordnung missachtende Durchsetzungsinitiative zu schlagen! Man mag zur Ausschaffung straffällig gewordener Ausländer stehen wie man will. Zur DI gibt es aber nur eine Antwort: NEIN!

    Es kann nicht sein, dass eine einzelne Partei ihre Ideologie in einen fixfertigen Gesetzestext giessen kann, der via Missbrauch der Volksrechte am Parlament vorbei mit (ochlokratischer) Abstimmung in die Verfassung geschrieben wird. Und es kann nicht sein, dass auf dem gleichen Weg einer der Grundpfeiler des Rechtsstaates für bestimmte Einwohner dieses Landes ausser Kraft gesetzt wird! Und es kann nicht sein, dass bei solch einschneidenden Massnahmen der Gang ans Bundesgericht unterbunden wird!

  • Reto Burgener sagt:

    Frau Rickli, wenn ich im Parlament wäre, würde ich Ihre Behauptungen und Argumente mit dem grössten Genuss zerpflücken. Einfach weil sie grottenschlecht sind und das Ziel haben, Empörung und Kurzschlusshandlungen zu provozieren (zBsp Menschenrechte verletzen). Feindbilder aufbauen, darauf eindreschen, sich selbst zur moralischen Instanz machen …. Sie wären mein Lieblingsopfer (Debatten-mässig), denn Sie sehen einfach nie das Gesamtbild. Ihre Spezialität ist es, Dinge vorzuschlagen, die nicht umsetzbar sind. Und unfair. Was soll das?

  • Urs Baumann sagt:

    Ach Frau Rickli, sie machen ganz miese Wahlpropopaganda mit dem Fall Köln. Sie wissen ganz genau das diese Initiative mit unserem Rechtsstaat nicht vereinbar ist. Wir haben Gesetze die man auf solche Täter anwenden kann. Was passiert mit Geldwäschern Steuerkriminellen, Subventionsbetrügern das sind die Verbrecher die bei ihrer Partei immer auf Verständnis stossen. Ihrer Partei bedient tievstes Niveau tiefer als der Stammtisch

  • Anh Toàn sagt:

    „Vergewaltiger noch Kinder in der Schweiz, wäre die Ausweisung bereits infrage gestellt. Und genau darum geht es: Wenn wir unsere Rechtsordnung durchsetzen wollen, muss der Verstoss gegen strafrechtliche Grundregeln auch Konsequenzen haben.“

    Ja gell Frau Rickli, auch die Kinder werden zurecht davon befreit, diesen Vergewaltiger oder Sozialhilfebetrüger nochmal zu sehen. Oder sollen halt die Schule wechseln. Hätten sich halt einen nicht gegen die strafrechtlichen Grundregeln verstossenden Vater aussuchen sollen, oder einen Schweizer noch besser, die Kinder, die ja auch zurecht die Konsequenzen zu tragen haben, wir haben ja noch Sippenhaft bei uns.

    • Anh Toàn sagt:

      Es geht nicht um das Recht eines ausländischen Straftäters in der Schweiz leben, es geht um das Recht der Ehefrau und Kinder (evtl. Schweizer) mit ihrem Mann/Vater als Familie zu leben. Ihn während der Verbüssung der Strafe zu besuchen und danach wieder zusammen zu leben. („in gten und schlechten Zeiten“ und so)

      Der Ehepartner und die Kinder (evtl. mit CH-Pass)haben gegen keinen Artikel des StGb verstossen, werden aber dennoch bestraft, indem ihr Recht auf Familie stärker eingeschränkt wird, wenn der Partner/Elternteil Ausländer ist und straffällig wird.

  • Reto Burgener sagt:

    Wer also die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdet hat in der Schweiz nichts zu suche …. Interessant. Sie, Frau Rickli, wollen doch die öffentliche Ordnung umkrempeln. Und Sie sind doch in jener Gruppe zu finden, die durch Verallgemeinerungen die Ausländer eher ausgrenzt als integriert, was bekanntermassen nicht zur öffentlichen Sicherheit beiträgt. Ja, was machen wir denn nun mit Ihnen, Frau Rickli?

  • Widerspenstige sagt:

    ‚…Ebenso klar ist für mich, dass man die Mindeststrafen bei Sexualdelikten erhöhen muss. Bisher haben wir dafür leider keine Mehrheit gefunden im Parlament. Ich werde die entsprechenden Anträge bei der Beratung der Revision des Besonderen Teils des Strafgesetzesbuches einbringen….‘.

    Ja, forcieren Sie das bitte, Frau Rickli. Das wäre das Beste, was Sie machen können, damit Sexualstraftaten härter angegangen werden. Das gilt dann aber für Inländer wie Ausländer.

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