Une rupture avec la tradition
L’initiative sur le renvoi avait à peine six mois au moment où l’UDC a présenté son initiative de mise en œuvre. En effet, elle craignait que l’initiative sur le renvoi ne soit pas appliquée, et avait donc imaginé une nouvelle initiative visant à inscrire le texte de loi directement dans la Constitution. Cela avant même que le groupe de travail chargé de la mise en œuvre n’ait soumis son rapport, et alors que le Conseil fédéral ne s’était pas encore exprimé sur le sujet. Seul motif à cet empressement: les élections fédérales à venir. L’UDC souhaitait en effet exploiter au maximum le dossier des étrangers.
Aujourd’hui, cinq ans plus tard, la votation approche. En février 2016, l’initiative sur la mise en œuvre passera devant le peuple. Or elle est vide de sens, l’initiative sur le renvoi ayant été mise en œuvre dans les délais impartis. Durant l’été, le Conseil national et le Conseil des Etats se sont accordés sur une loi qui répond à la volonté exprimée par le peuple: les pratiques concernant le renvoi des délinquants étrangers seront considérablement renforcées. En fonction des délits commis, les étrangers devront définitivement quitter la Suisse. Seules des situations exceptionnelles dans lesquelles le renvoi représenterait une mesure disproportionnée en regard du délit commis pourraient désormais conduire un tribunal à annuler un renvoi.
Les initiatives populaires ne sont jamais appliquées à la lettre. Parfois, cela conduit à des déceptions et à une certaine lassitude envers la politique. Comme dans le cas de l’initiante saint-galloise Anita Chaaban, qui s’était vue signifier par l’ancien ministre de la Justice Christoph Blocher que l’initiative sur l’internement à vie ne pouvait pas être appliquée comme le souhaitaient les initiants. En effet, enfermer quelqu’un de manière définitive et irréversible aurait été à l’encontre des principes de l’Etat de droit. D’autres initiatives n’ont jamais été mises en œuvre, comme l’initiative des Alpes, qui visait à réduire le trafic de transit et qui, 21 ans après son approbation par le peuple, n’existe toujours que sur le papier. L’initiative sur les résidences secondaires, pour sa part, avait été diluée à tel point qu’elle en aurait été méconnaissable si ses partisans et ses détracteurs n’avaient pas trouvé un accord de dernière minute.
L’initiative de mise en œuvre n’est pas uniquement vide de sens, elle est aussi dangereuse. En effet, elle est en rupture avec l’accord tacite qui prévaut en Suisse et selon lequel une volonté n’est pas mise en œuvre de manière unilatérale, mais toujours en considérant les circonstances et dans un souci de compromis. Une acceptation de cette initiative signifierait une rupture de cette tradition par les électeurs, qui exprimeraient ainsi qu’une volonté du peuple, aussi pressante soit-elle, peut être appliquée sans filtre et sans fondement juridique. Ceci constituerait un pas en arrière pour le système politique, dont la stabilité et l’Etat de droit font la force tout en garantissant la sécurité de la population.
Les sondages prédisent une large victoire à l’initiative sur la mise en œuvre, ce alors même que fin 2010, l’initiative sur le renvoi n’avait été acceptée qu’à une courte majorité de 52,3% de «oui». Ces prévisions semblent réalistes alors que la thématique des étrangers est devenue brûlante. Il se peut que certains veuillent saisir l’occasion pour signaler à Berne que les décisions du peuple souverain doivent être appliquées. Toutefois, cette initiative ne se prête pas à faire un exemple symbolique. Elle est bien trop dangereuse pour cela.
108 commentaires sur «Une rupture avec la tradition»
Die Durchsetzungsinitiative zeigt wie absurd doch die ganze Politik ist: man stimmt über etwas ab, das danach aus unterschiedlichen Gründen nicht oder nur halb umgesetzt wird. Das ist, wie wenn ich im Restaurant gefragt werde, was ich trinken möchte, einen Kaffee bestelle, danach aber erst mal 30 Minuten warten muss und schlussendlich ein halbes Glas lauwarmen Tee bekomme. Kein Wunder, dass viele Leute nicht mehr abstimmen gehen, wenn der Vokswille derart missachtet wird. Da kann man es genau so gut sein lassen.
Auch der Volkswillen hat sich im Rahmen des bestehenden Rechts zu bewegen. Das bereits beschlossene, neue Gesetz wird sowieso in Kraft treten, egal wie die Abstimmung ausfällt. Wenn die SVP gegen diese Umsetzung gewesen wäre, hätte sie das Referendum dagegen ergreifen müssen. Das hat sie aber nicht getan. Nun wird also das neue Gesetz in Kraft treten. Gemäss Artikel 190 der Verfassung sind Bundesgesetze massgebend, das neue Gesetz wird also Vorrang haben. Klagen können Sie auch nirgends, weil kein Verfassungsgericht existiert. Die SVP selber war stets dagegen.
Das Problem liegt nicht beim Umsetzen von Initiativen. Das Problem liegt bei verantwortungslosen Parteien, die Initiativen lancieren, welche mit voller Absicht auf Kollisionskurs mit rechtsstaatlichen Prinzipien und dem Völkerrecht stehen. Wer für bestimmte Bevölkerungsgruppen das Verhältnismässigkeitsprinzip abschafft der achtet unsere Rechtsordnung und unseren Rechtsstaat nicht. Wer eine Durchsetzungsinitiative lanciert, der achtet unser politisches System nicht; indem das Parlament ausgehebelt wird. Und er achtet unser Grundgesetz, die Bundesverfassung, nicht!
Mit Verlaub, ob Vorlagen in Kollisionskurs mit rechtsstaatlichen Prinzipien und dem Völkerrecht stehen entscheiden glücklicherweise nicht Sie, Hr. Keller. Es sind Bundesrat, Parlament sowie die Juristen der entsprechenden Dienste denen diese Aufgabe obliegt. Und daher, lieber Hr. Keller, ist eine Vorlage ab dem Moment bis zu dem Beweis des Gegenteils mit rechtsstaatlichen Prinzipien und dem Völkerrecht konform, wenn sie Ihnen zur Abstimmung vorgelegt wird. Insofern ist Ihre Schreibe müssig weil Ihre Argumentation nichtig ist.
Herr Frey: Was vor allem nichtig ist, ist der Text der Durchsetzungsinitiative selber, denn gemäss Artikel 190 der Bundesverfassung sind für das Bundesgericht und für die rechtsanwendenden Behörden Bundesgesetze und Völkerrecht massgebend. Das bereits beschlossene Bundesgesetz zur Umsetzung des Ausschaffungsartikels, welches in Kraft treten wird, weil niemand dagegen das Referendum ergriffen hat, geht somit vor. Die Durchsetzungsinitiative ist damit rechtlich völlig irrelevant.
Eine Annahme der Durchsetzungsinitiative würde v.a. zu einem juristischen Wirrwarr führen. Ob sie so nichtig wäre sei dahingestellt, denn es gibt auch den Grundsatz dass neues Recht altes schlägt. Aber das Hauptproblem ist ja, dass auf Verfassungsstufe dannzumal alles im Sinne eines Ausführungsgesetzes geregelt würde was so nicht in die Verfassung gehört. Primär ist dies ein ordnungspolitischer Unsinn.
Frey: Lex Posterior ist hier nicht anwendbar, u.a. auch weil die beiden Normen nichts miteinander zu tun haben (nicht derselbe sachliche Geltungsbereich). Artikel 190 legt ein Prinzip fest. Dieses wird durch den Text dieser idiotischen Initiative nicht ausgehebelt. Nota bene eines, welches die SVP stets selber befürwortet hat. Diese Partei macht sich mit diesem Schwachsinn definitiv selber zur Lachnummer. Nach dem Motto: Kommen wir im Parlament nicht weiter, trötzeln wir etwas Wirkungsloses in die Verfassung. Hauptsache, es tönt gut, und macht den Anschein, man würden damit etwas erreichen.
Mark Keller, ich pflichte da mit Vehemenz Ihrer Argumentation bei, da Staatsgelder mit einer Abstimmung unnötig verschleudert werden! Diesem Verschleudern kann präventiv entgegen getreten werden, zum Wohle der steuerzahlenden Bevölkerung, wenn solche Verstösse VORHER durch Juristen, Ethikkommissionen etc. geprüft werden. Erst dann ist eine Volksbefragung angemessen und zuzulassen.
Es wird keine Durchetzungsinitiativen mehr brauchen, wenn die Initiativen schon von Anfang an so detailliert geschrieben werden, dass der Sinn der Initiative weder von PL noch BR ausgehebelt/verwässert werden kann.
Dann gehört wenn nötig natürlich noch der Passus rein, dass Verträge mit internationalen Organisationen usw., welche dem Sinn der Initiative widersprechen angepasst werden müssen.
Und zu guter Letzt am Schluss des Initiativtextes: Der Sinn der Initiative darf weder vom Bundesrat noch vom Parlament geändert werden.
Herr Moser, das hätte ich nicht gedacht, dass wir uns einmal (beinahe 100%) einig sind. Auch ich bin dafür, dass bei sich in jeder Initiative der Stimmbürger nebst der eigentlichen Frage auch separat klar und deutlich dafür aussprechen muss, ob er/sie will, dass bei der Umsetzung auch internationales Recht und internationale Verträge gebrochen werden oder ob im Fall der Annahme der Initiative diese so umgesetzt werden soll, dass sie völkerrechtskonform ist. Der Unterschied ist bloss, dass Verträge kaum « angepasst », sondern entweder in der ursprünglichen Form beibehalten oder gekündigt werden.
Internationale Verträge wie z.B. das Völkerrecht usw. können auch nur teilweise und/oder unter Vorbehalt des Vorrangs des eigenen Rechts bzw. des Vorrangs eines Teils des eigenen Rechts unterschrieben werden. Andere haben dies auch gemacht und fahren sehr gut dabei.
Alternativ könnte man die Mitglieschaft auch ganz kündigen, weil sich sowieso fast niemand daran hält. Die zwingenden Bestimmungen des Völkerrechts sollten dann in die Bundesverfassung geschrieben werden, was ich so oder so befürworte!
D.h. die zwingenden Bestimmungen des Völkerrechts gehören so oder so in die BV.
Herr Moser, ALLE int. Verträge sind Völkerrecht, jedoch basiert nicht alles Völkerrecht auf Verträgen. Vorbehalte können nur vorgängig, nicht nachträglich und rückwirkend angebracht werden. Somit können Verträge nachträglich nicht mehr angepasst werden, müssten also bei Nichteihaltung gekündigt bzw. gebrpchen werden. Zwingende Bestimmungen des VR sind so oder so Teil unseres Rechtssystems und die Schweiz muss sich daran halten, egal ob es in der BV steht oder nicht.
Aber es transparent von den Initianten, wenn die Stimmbevölkerung sich jedes mal klar FÜR oder GEGEN VR aussprechen müsste.
Veträge können gekündigt und anschliessend mit den neuen Vorbehalten neu unterzeichnet werden. Also alles kein Problem.
Man kann sie auch kündigen und nicht mehr unterzeichnen, das ist meine Variante. Dafür will ich die zwingenden Bestimmungen des Völkerrechts (Sklavereiverbot, Folterverbot usw.) einzeln in der Verfassung aufgeführt haben, inkl. der Klausel der Möglichkeit der Anzeigeerstattung/Einklagbarkeit bei Nichteinhaltung.
Ja, Herr Moser, Verträge können gekündigt werden. Ob diese mit Vorbehalten jedoch wieder unterzeichnet werden können, hängt auch davon ab, ob die anderen Vertragspartner einverstanden sind und ob der Vorbehalt nicht Sinn und Zweck des Vertrags entgegensteht. Ansonsten ist der Vorbehalt nichtig. Wie schon ausgeführt, müssen ius cogens-Bestimmungen nicht in der BV aufgeführt werden, da die CH sich in jedem Fall an diese halten muss. Also nochmals: Es ist unnötig! Zudem stehen diese auch etwa im sog. UNO-Pakt II, sowie der EMRK, welche die CH beide unterschrieben und ratifiziert hat.
1. gibt es diverse Länder, welche die Menschenrechte und andere Verträge nur mit Vorbehalt des Vorrangs des eigenen Rechts unterzeichnet haben. Also kann die Schweiz das auch.
2. Die Schweiz muss sich nur an übergeordnetes Recht halten, wenn sie es unterschrieben hat, wobei auch das eigentlich nicht so ist, wie andere Länder allerbestesn behaupten.
3. zu ius cogens: Dann werden die Verträge halt gar nicht mehr unterzeichnet. Ich frage mich sowieso, wieso die Schweiz in einem Vertragswerk mitmacht, das nicht für alle gleich gilt und nicht von allen gleich eingehalten wird.
Herr Moser, lesen Sie doch meine Kommentare. 1) Haben diese Länder ihre Vorbehalte bei der ursprünglichen Unterzeichnung angebracht und nicht nachträglich, wie Sie dies vorschlagen. (Zudem wurden auch längst nicht alle Vorbehalte von den Vertragspartnern akzepiert und konnten somit nicht angebracht werden.) 2) Wie schon ausgeführt muss sich die Schweiz auch an VR halten, das seinen Ursprung nicht in Verträgen hat 3) Ius cogens ist einzuhalten unabhängig von Vertragsunterzeichnungen.
– Jus Cogens ist nur einzuhalten, wenn im Vertrag so vereinbart. Es braucht eine Vetragsunterzeichnung. Jus Cogens bezieht sich auf einen bestimmten Teil von bestimmten Verträgen.
– Kündigung der Verträge und anschliessende Neu-Unterzeichnung mit den entsprechenden Vorbehalten, wenn nicht möglich, bleiben die Veträge gekündigt.
Richtig, Herr Moser, dann bleiben diese gekündigt. Allerdings ist dies wohl eher zum Nachteil der CH denn der anderen Vertragsparteien. Aber auch wenn Sie es nicht glauben wollen, ist es trotzdem so, dass zwingendes Völkerrecht (« ius cogens ») nicht unbedingt in verträgen stehen muss, es kann sich auch um Gewohnheitsrecht oder sogar um allgemeine rechtliche Grundsätze handeln. So oder so muss sih die CH dran halten.
Die Schweiz muss sich an nichts halten, was sie nicht unterzeichnet hat.
@moser.. Na ja.. etwas verblendet muss man schon sein, wenn man einer Initiative zustimmt damit zusätzlich 20 Ausländer für Lappalien ausgeschafft werden können und man sich dafür die eigenen Volksrechte massiv einschränkt. Denn die SVP definiert ja im Verfassungstext auch, was ausschliesslich als zwingendes Völkerrecht gilt.. für Ausländer und CH! Menschenwürde, Rechtsgleichheit, Schutz der Privatsphäre, Meinungs- und Informationsfreiheit, Versammlungsfreiheit.. alles nur noch fakultatives Völkerrecht. Und was die SVP vom fakultativen Völkerrecht hält hat sie ja bereits kundgetan.. Nichts!
Sie haben den Initiativ-Text nicht verstanden.
Überhaupt keine anderen Rechte werden eingeschränkt.
Und ich bin der Meinung, dass der Initiativ-Text noch viel zu wenig weit geht.
« Als zwingendes Völkerrecht gelten ausschliesslich das Verbot der Folter, des Völkermords, des Angriffskrieges, der Sklaverei sowie das Verbot der Rückschiebung in einen Staat, in dem Tod oder Folter drohen ».. steht so schwarz auf weiss im Initiativtext! Dass heisst im Umkehrschluss automatisch, dass alle andern Volksrechte gemäss BV nicht zwingende Völkerrechte sind.. und dies gilt für CH und Ausländer.. also auch für Sie! Aber vermutlich sind Sie einfach so dermassen verblendet, dass auch ihr Lese- und Textverständnis bereits massiv darunter leidet!
Wo liegt das Problem?
Es werden nicht explizit andere Rechte eingeschränkt. Da aber nationales Recht allem anderen übergeordnet wird, hindert die SVP nichts mehr daran – Verfassungsgericht haben wir ja auch nicht – per Volksabstimmung Gesetze durchzuboxen, die nicht mit geltendem Völkerrecht vereinbar sind. Amstutz: Abschaffung des Rechts zum Nachsuchen um Asyl. Blocher: Aberkennung des Schweizer Bürgerrechts für Straftäter. Und was die SVP sonst noch an menschenrechtsverletzenden Taten im Köcher hat.
Die beiden von Ihnen genannten Beispiele würde ich sogar gut finden.
Bei der Ausschaffungsinitiative sieht es so aus, dass faktisch der vom Volk abgelehnte Gegenvorschlag umgesetzt wird. Darin liegt das rechtsstaatliche und demokratische Problem. Der Vergleich zu Alpen- und Zweitwohnungsinitiative hinkt. Die Alpeninitiative scheiterte an der Realität: Der alpenquerende Verkehr ist ohne Lastwagen gar nicht zu bewältigen. Die Zweitwohnungsinitiative war ein höchst fragwürdiger Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht der Gemeinden. Und: bei jeder Gelegenheit werden Initiativen mit dem Attribut « gefährlich » bedacht. Ich halte kriminelle Ausländer für gefährlicher.
« …Die Alpeninitiative scheiterte an der Realität… »
Wenn man sie durchsetzt, scheitert sie nicht, sondern wird durchgesetzt.
1. ist die Einhaltung von Verfassungsartikeln bzw. der Verstoss dagegen einklagbar? Wenn ja, wieso klagt die Alpen-Initiative nicht?
2. Ich sehe die Möglichkeit einer Durchsetzungsinitiative für die Alpeninitiative: Im Initiativtext muss halt auch noch stehen, was zu geschehen hat, wenn die Initiative nicht umgesetzt wird, möglichst detailliert natürlich, und mit dem Zusatz, dass weder BR noch PL den Sinn der Initiative ändern dürfen.
Ich würde eine Durchsetzungsinitiative zur Alpeninitiative begrüssen. Dann kann man diese Utopie, die noch nicht mal der Umwelt etwas gebracht hätte, sondern dem ideologischen Ökologismus geschuldet ist, endgültig beerdigen.
Der Vergleich ist durchaus berechtigt. Die Alpeninitiative scheitert nicht an der « Realität », sondern daran, dass die Entscheidungsträger andere Interessen höher gewichten. Wir könnten sie sehr einfach durchsetzen, wenn wir wollten, aber es hätte halt auch negative Konsequenzen, insbesondere bei wirtschaftlichen Beziehungen mit der EU. Genau so ist es auch bei der Ausschaffungsinitiative. Nur, dass diese rein technisch viel schwieriger umzusetzen ist, weil Sie jemanden nur ausschaffen können, wenn das andere Land ihn aufnimmt. Und die Konflikte bestehen hier mit den Menschenrechten.
Man sollte endlich aufhören zu behaupten, es hätte irgendetwas, was die Schweiz macht, einen negativen Einfluss auf die Wirtschaftsbeziehungen oder des Handels mit der EU. Die Schweiz ist der zweitgrösste Nettokunde der EU. Die EU ist also auf uns angewiesen. Wirtschaftlich gesehen, braucht die Schweiz die EU nicht. Die Wirtschaft wirtschaftet sowieso, ob mit oder ohne politische Angehängsel wie die EU. Die Wirtschaft ist heute weitgehend von der Politik unabhängig.
Der Vergleich ist mehr als berechtigt, Hr. Weiss. Man kann nicht für genehme Vorlagen berechtigerweise eine konsequente Umsetzung im Sinne des Volkswillens einfordern und bei anderen Vorlagen diese verweigern. Dies untergräbt die eigene politische Glaubwürdigkeit und ist Sinnbild für das Vollzugsproblem das wir haben. Denn mit Verlaub, Ihr Argument bezüglich der Zweitwohnungsinitiative ist schlicht Nonsens.
Bei der Durchsetzungsinitiative zur Ausschaffung krimineller Ausländer werde ich selbverständlich JA stimmen.
Nennen Sie mir einen einzigen rationalen Grund wieso jemand mit einem Schweizer Pass für die gleiche Straftat weniger hart zu bestrafen ist, als jemand ohne Schweizer Pass? Täterschutz für Schweizer? Weil die Tat eines Schweizers weniger verwerflich ist?
Von einer unterschiedlichen Behandlung bezüglich Bestrafung kann keine Rede sein. Grundsätzlich werden Ausländer wie Schweizer für die gleiche Straftat gleich bestraft.
Der Unterschied soll in Zukunft sein, dass der Ausländer nach der Verbüssung seiner Haftstrafe in sein Heimatland überführt wird. Die Schweiz kümmert sich um die Schweizer. Auch die Schweiz muss Schweizer, die im Ausland straffällig wurden und zurückgeführt werden, wieder aufnehmen.
Herr Weiss, ich fasse zusammen: Volksinitiativen müssen nur umgesetzt werden, wenn Sie mit dem Inhalt einverstanden sind. Richtig? Der Gesetzesvorschlag zur Ausschaffungsinitiative entspricht übrigens nicht dem damaligen Gegenvorschlag, sondern geht weiter, hat mehr Wegweisungen zur Folge.
Der zuletzt gültige Gesetzesvorschlag geht weiter als der an der Urne abgelehnte Gegenvorschlag, das ist richtig, Fr. Blumer. Die ursprünglich vorgelegten Vorschläge zur Umsetzung aus dem Hause Sommaruga entsprachen jedoch ebenso unbestritten weitgehend dem abgelehnten Gegenvorschlag, was naturgemäss den Zorn der Initianten heraufbeschwor.
Es bleibt offen, ob der nun gültige und meines Erachtens taugliche Gesetzesvorschlag je diese Form angenommen hätte ohne Durchsetzungsinitiative. Das ist störend am Ganzen.
Das beste wäre in meinen Augen, die Durchsetzungsinitiative nun zurückzuziehen.
Die Alpeninitiative kann man gar nicht umsetzen. Wenn man per Volksinitiative die Schwerkraft abschaffen würde, so wäre das etwa ähnlich utopisch.
Was die Zweitwohnungsinitiative betrifft, bin ich dafür, dass sie wortgetreu umgesetzt wird. Man soll schliesslich merken, welche Auswirkungen es hat, wenn man schweizerische Staatsprinzipien wie den Föderalismus und das Grundrecht auf Eigentum aushebelt.
Ständig hören wir von linker Seite, dass Initiativen aus der SVP angeblich gegen Grundrechte verstossen. In Wahrheit sind es vor allem die linken Initiativen, die Grundrechte aushebeln.
Sinnvoller als Durchsetzungsinitiative von der einen Seite und Gesetzesobstruktion von der anderen (es gibt schlimmere Beispiele von Umsetzungsverweigerung, z.B. die Zürcher Landschaftsinitiative) wäre es, endlich eine Verfassungsgerichtsbarkeit einzuführen. Ein Gericht kann mit stabilen Massstäben entscheiden, ob ein Gesetz dem Verfassungsauftrag hinreichend gerecht wird und dabei nicht andere Verfassungsaufträge verletzt.
Das Problem sind die Kompetenzen der Verfassungsgerichtsbarkeit. Die gesamte Linke bis weit in die Mitte will ein Verfassungsgericht, welches die Änderung der Verfassung und nicht deren Einhaltung überwacht. Sonst hätten wir längs eine Verfassungsgerichtsbarkeit.
Eine alternative zum Verfassungsgericht ist, dass Verstösse gegen die Bundesverfassung zum Offizialdelikt erklärt werden und/oder die Einhaltung vor Gericht eingeklagt werden kann.
Nachdem die Verantwortlichen mit der Umsetzung kläglich versagt haben und versuchen den Volkswillen zu verwässern ist diese Abstimmung gar nicht gefährlich, sondern eine klare Leitplanken wie es das Volk haben will. Wie heisst es so schön: Wer nicht hören will, muss fühlen. Ob Politik oder Medien alle müssen lernen ihr Lobbytum hat Grenzen und die setzt das Volk. Man nennt das Ganze; übrigens Demokratie und nicht Drohungen oder Erpressung, wie dies jedoch immer gemacht wird. Klare, greifbare, sinnvolle Argumente täten der Sache meistens besser und nicht Gefährlichkeiten.
Vernünftige Länder steuern ihre Zuwanderung, siehe USA und Kanada, unsere linke lari-fari Politik zersetzt die Schweiz
Unsere Politik überlässt halt die Steuerung der Zuwanderung den Unternehmen, die Linken haben damit überhaupts nichts zu tun, wie sie ja sowieso irrelevant für die Politikentscheide in der Schweiz sind.
Wieso genau sind die Linken trotz dem für eine unbegrenzte und unregulierte Einwanderung?
Sorry, das ist reine Unterstellung. Sie sollten mal zuhören was die Linken sagen und was Ihnen von rechts eingeflüstert wird. Es ist allen klar, auch den Linken, dass eine unbegrenzte Einwanderung nicht erwünscht und auch nicht möglich ist. Die Linken wissen aber, dass es für die Schweiz extrem wichtig ist, gute Verhältnisse mit der EU zu haben. Deshalb sind die Billateralen Verträge sehr wichtig und deshalb ist die MEI das falsche Intrument um die Einwanderung zu mindern. Nur mit Kontingenten erreicht man eh nicht viel, denn früher war die Einwanderung zeitweise sogar höher als jetzt.
Die Linken wissen vor allem wie man dem Volk Angst macht. Die Beziehung zur EU sind auch durch andere Verträge, wie z.B. den WTO Freihandelsverträge, sehr gut geregelt. Ausserdem kann eine Beziehung nicht funktionieren in dem der ein Partner ständig devot alles akzeptiert und der andere nur befiehlt und fordert, so eine Beziehung ist keine Beziehung und muss schnellstens beendet werden. Die PFZ ist nur durch 7 weitere (von 200) bilaterale Verträge verknüpft, zudem alles Verträge die für die EU wichtig sind, wie z.B. Land-,Bahn- und Luftverkehr. Die Bilateralen sind auch für die EU von Vorteil.
@Martin: Wenn ja alles schon geregelt ist, wieso haben wir denn die Billateralen unterschrieben? Nicht nur das, wir haben sogar teuer dafür bezahl (Kohäsionsmilliarde). Also obwohl total unnötig, haben wir riesiegen Aufwand betrieben, um die Billateralen abzuschliessen? Sehr unlogisch!
Klar profitiert auch die EU davon, doch ist die Frage ob die EU bereit ist dafür ihre Prinzipien zu ändern? Wenn die EU der Schweiz entgegenkommen würden, dann könnten auch andere Länder das gleiche wollen. Es ist also illusorisch zu meinen, dass die EU (die sehr grosse Probleme hat) da irgendwie einlenkt.
@Paul Levi, Warum soll es für die Schweiz enorm wichtig sein, gute Beziehungen zur EU zu haben. Die CH breucht die EU nicht, umgekehrt aber schon!
Es fand noch nie eine unbegrenzte Zuwanderung in die Schweiz statt. Die Schweiz hat und braucht immer noch Arbeitskräfte aus dem Ausland und wird auch in Zukunft massiv Arbeitskräfte aus dem Ausland brauchen. Die Zuwanderung wird direkt von den Erfordernissen der Wirtschaft gesteuert. Die Menschen sind schon immer dorthin emigriert wo es Arbeit gab. Dies wird sich auch in Zukunft nicht ändern.
Mit der Einführung der Personenfreizügigkeit findet keine Steuerung der Zuwanderung aus dem EU-Raum mehr statt. Das könnte man eigentlich wissen.
Unter dem Eindruck der Attentate von Paris haben die Linken in Zukunft einen schweren bis unmöglichen Stand mit ihrer Verhinderungspolitik.
Zum Glück für den Europäischen Kulturraum!
Ich staune wie offen Sie die Attentate politisch ausnützen. Mit solchen Aussagen haben die Attentäter ihre Ziele erreicht.
@Oskar Brunner
Wie bitte? Die Attentate von Paris sind ein Glück für Europa?!?
Soll Europa noch mehr beglückt werden, falls dies nicht reicht?
Europäischer Kulturraum…? Wenn ich mich nicht irre gab es schon Hochkulturen als man in Europa noch Steine vor die Höhle rollte. Ein Abschotten von « Kulturräumen » hat noch nie zum gegenseitigen Verständnis und Respekt beigetragen, was die Voraussetzung eines friedlichen Zusammenlebens ist.
Und wie man tagtäglich der Presse entnehmen kann, die Personenfreizügigkeit erst recht nicht!
Ich werde mein Signal auf jeden Fall nach Bern schicken.
Ich bin mir sicher sie haben werden den Initiativtext der Ausschaffungsinitiative gelesen noch den der Umsetzungsinitiative noch den der MEI noch überhaupt einen Initiativtext.
Sie vertrauen bei « ihrer » Meinung ganz auf das, was ihnen von jemandem gesagt wird, und senden Signale. … Wieso? Ganz egal, Hauptsache sie senden Signale.
Es ist frustrierend in einem Land zu leben mit Mitbürgern, die sich sagen lassen, wo sie ihr Kreuzchen machen sollen und sich dabei die Mühe sparen zu lesen und zu überlegen, wozu sie ihre Meinung abgeben und was für Folgen das haben könnte.
Peter Prunger, ja, das frage ich mich schon länger und es wäre an der Zeit, die Abstimmungsunterlagen jeweils dem intellekt entsprechend zuzustellen. Es überfordert eindeutig so einige Demokraten im Land. Aber an Grundschulen werden lieber historische Kriege mit Jahreszahlen zum Auswendiglernen durchgenommen, statt zeitgemässe demokratische Grundsätze vermittelt. Da wäre mE der Hebel anzusetzen.
ich gehe überhaupt nicht einig mit der Schreiberin dieses Blogs. Es ist billig zu meinen, dass die Bevölkerung nur ein Signal nach Bern schicken möchte. Nein Frau Blumer, das Schweizer Volk sendet keine Signale sondern eine bewusste Meinung. Die Politik entschuldigt Abstimmungsresultate meist mit der Aussage, dass die Bevölkerung ein Signal setzen wollte. Nochmals, dem ist nicht so. Ich werde mich bewusst für die Durchsetzungsinitiative einsetzen, nicht als Signal sondern weil ich dies die richtige Massnahme finde.
Haben Sie auch noch rationale Gründe und Argumente um ein Ja in die Urne zu legen? Ich bin gespannt darauf. Aber bitte keine rachegetriebenen Scheinargumente.
kein land dieser welt will ausländische kriminelle,nur unsere linken,ist es ein menschenrecht,zu morden,stehlen,überfallen,oder vergewaltigen?ich weiss,es gibt auch einen verschwindend kleiner teil schweizer,die kriminell sind,die überfüllten Gefängnisse zeigen es aber,,dass rund 80% der Insassen,ausländer oder mit migrationshintergrund,inhaftiert sind,die haben dass recht verspielt,sich in unserem land aufzuhalten,deshalb muss ausgeschafft werden,die svp ist im recht
r.meier, Sie haben sich schon öfter durch solch jenseitige Kommentare beliebt gemacht bei den rechten Zu- und Nachbetern. Trotzdem sei Ihnen geraten, sich mehr auf Fakten als auf dümmliche Unterstellungen und Verleumdungen zu konzentrieren, es wird sonst gar lächerlich…
Bitte keine infamen Unterstellungen. Nie hat ein Linker gesagt, dass Morden, Stehlen usw ein Menschenrecht ist.
Es ist natürlich ein Märchen, dass Schweizer weniger kriminell sein sollen als Ausländer, sie sind nur Reicher.
Die Ausschaffungspraxis wurde ja massiv verschärft. In der Verfassung steht aber auch, dass ein Gesetz verhältnismässig sein muss. Es kann ja nicht sein, dass jemand wegen einem Bagatelldelikt ausgeschafft wird. Das ist eine grosse Ungerechtigkeit, denn ein Ausländer würde dann stärker bestraft als ein Schweizer, dabei sollten vor dem Gesetz doch alle gleich sein.
Ein Ausländer der des Landes verwiesen wird, der wird nicht nur dafür bestraft was er getan hat, sondern noch zusätzlich dafür was er ist. Wieso trägt die Justitia eine Augenbinde? Es täte gewissen Leuten gut, mal über diese Symbolik nachzudenken. Dann sollten wir auch noch entsprechend handeln: wir sollten nicht über eine Durchsetzungsinitiative zum Ausschaffungsartikel abstimmen müssen, sondern über die Aufhebung des Ausschaffungsartikels in der BV. Das wäre Handeln im Sinne der Symbolik der Justitia-Darstellungen mit Augenbinde.
Die « infamen Unterstellungen » kommen aber von Ihrer Seite. Es kann keine Rede davon sein, dass Ausländer wegen « Bagatelldelikten » ausgeschafft werden. Und die Behauptung, Schweizer seien genau so kriminell wie Ausländer ist Humbug. Die Mehrheit der Straftaten wird von Ausländern begangen, obwohl sie nur 25% der Bevölkerung stellen. Bei den schweren Straftaten ist der Ausländerüberhang sogar noch deutlich höher. 70% der Gefängnisinsassen sind Ausländer. Und das Schweizer eben « reich » seine, ist doch kein Argument. Vor allem im ausgebauten Sozialstaat gibt es keine Rechfertigung für Rechtsbruch
Natürlich ist das Instrument einer Dursetzungsinitiative an sich Unsinn, und ja, sie würde Dinge in die Verfassung schreiben die da nicht hineingehören. Und zwar schlicht und einfach darum, weil sie auf Gesetzesebene geregelt werden sollten. Aber wir sollten nicht vergessen weshalb diese Vorlage überhaupt lanciert wurde. Stein des Anstosses ist die in den letzten Jahren zunehmende politische Unsitte, unliebsame sowie unbequeme Volksentscheide von links bis rechts unter irgendwelchen fadenscheinigen Vorwänden soweit zu verwässern und hintertreiben bis der Grundgedanke ad absurdum geführt wird.
Fadenscheinig ist in vielen Fällen richtig. In einigen Fällen, wo es um Verfassungsmässigkeit oder Menschenrechte geht ist die Begründung allerdings nicht fadenscheinig.
Auch Verfassungsmässigkeit oder Menschenrechte können missbräuchlich instrumentalisiert werden, Sportpapi. Denn jede Verfassungsinitiative bringt grundsätzlich eine Aenderung oder Ergänzung der Verfassung mit sich, das liegt nach meinem Empfinden auch ein Stück weit in der Natur der Sache. Argumente wie die Gemeindehoheit bei der Zweitwohnungsinitiative oder der überstrapazierte Gummibegriff der Verhältnismässigkeit halte ich persönlich für gesucht.
Lediglich beim zwingenden Völkerrecht sollten m. E. keine Abstriche zulässig sein. Wobei auch da nicht alle Punkte abschliessend definiert sind.
Ein klares und eindeutiges Ja zur Durchsetzungsinitiative. Ausländische Kriminelle haben kein Mitleid und keine Nachsicht verdient. Die linke Kuscheljustiz muss aufhören !
Und dann, Herr Merten? Ist alles gut und der Terror macht Halt vor einem Papiertiger mehr in der Verfassung? Ich möchte gerne Ihre Logik dahinter haben, dann könnte ich ruhiger schlafen. Leider fehlt mir der Durchblick, den nur Sie und Ihresgleichen zu haben scheinen. Bitte klären Sie mich auf.
Es geht Merten nicht um Logik sondern um Hetze, das sollte mittlerweile allen klar sein…. Die Spaltung der Schweiz ist das Ziel, die Macht der Antrieb dazu, dumm nur werden Mertens sofort aussortiert von der Geschäftsleitung, sollte die SVP nun wirklich konstruktive Politik machen. Dem wird aber kaum so sein, die SVP könnte die gerufenen Hetzer und Verleumder kaum mehr einbremsen, zulange sind die dem Diktat des Hasses gefolgt (worden…) Die Büchse der Pandora kann auch der Heilige vom Herrliberg nicht einfach wieder schliessen…
Es gehört inzwischen zum festen Repertoire der Linken, politisch Andersdenkende als Hetzer zu bezeichnen. Meinungsfreiheit ist halt wie die anderen Grundrechte in unserer Verfassung auch keine linke Disziplin. In sozialistischen Staaten suchte man solcherlei bürgerliche Freiheiten immer vergebens.
Ich vermisse Ihre begründete Antwort, Herr Merten, denn niemand begrüsst Kriminelle oder eine sog. Kuscheljustiz. Niemand! Da Sie keine Gründe bringen, ist es wohl so, wie m.müller es sieht: Volksverhetzung, Hasstiraden. Solches Ansinnen hat in einem Rechtsstaat, einer direkten Demokratie, einem neutralen Land mit Tradition eines Roten Kreuzes, eines SOS-Kinderdorfes, einem Sitz in Genf für Internationale Organisationen nichts verloren. Überdenken Sie bitte diesen Sachverhalt etwas uneinvorgenommener, Herr Merten, wenn Sie ernst genommen werden wollen.
Herr Levi , woher kennen Sie (und auch viele andere!) die Ziele der Attentäter? Diese Antwort auf gewisse unliebsame Kommentare ist nun wirklich zu billig.
Es ist doch eine Tatsache, dass die Attentäter einen Krieg der Kulturen auslösen wollen. Das haben die Täter nicht mir persönlich gesagt, aber ich denke, darüber herrscht ein breiter Konsens. Wenn man nun alle Ausländer wegen den Attentaten ausgrenzt, um den eigenen « Kulturraum » zu schützen, dann haben die Attententäter ihr Ziel erreicht, der Krieg der Kulturen hat angefangen.
Meine Antwort soll zu billig sein? Aber das O. Brunner mit den Attentaten Politik macht ist OK?
Die Attentäter bestimmen die künftige Politik werter Levi (siehe Frankreich) Verlängerung Untersuchungshaft, sofortige Ausweisung von Hasspredigern, Schliessung von suspekten Moscheen, Kontrolle der Grenzen etc. etc. Alles längst überfällig, aber die Menschenrechtler drehen bereits wieder im roten Bereich.
@Oskar Brunner
Ist das nicht undemokratisch, wenn die Attentäter die Politik bestimmen, wie Sie sagen? Warum finden Sie gut, wenn Attentäter die Politik bestimmen?
Es gibt genau deswegen Attentate, weil man damit die Politik bestimmen kann, könnte man mit Attentaten nicht die Politik bestimmen, gäbe es keine, sie wären nutzlos.
Ein Attentat soll den 1. Weltkrieg ausgelöst haben.
Wir sollten uns bemühen, dass diese Attentate nicht den nächsten Weltkrieg auslösen, im nächsten Weltkrieg hilft auch uns Schweizern keine Neutralität.
@Oskar Brunner: « Die Menschenrechtler drehen im Kreis »
Für diejenigen, welche ihre Werte nicht in der Religion sehen, sehen die Werte, falls sie überhaupt welche haben, in den Menschenrechten.
Welche Werte sollten wir gegen Terroristen verteidigen, wenn nicht die Menschenrechte?
Massnahmen gegen Terroristen und deren Unterstützer sind voll OK. Aber das Verunglimpfen und Ausgrenzen von fremden Kulturen wie Sie es machen, um den « europäischen Kulturraum » zu schützen, ist voll daneben. Im Gegenteil muss man die fremden Kulturen besser integrieren, denn man sieht ja, zu was die Ghettos in Frankreich geführt haben.
Oskar Brunner… alle Ihre aufgeführten Punkte sind reine Symptom-Bekämpfung! Sie kosten uns unsere Freiheit. Am Übel selbst, ändern Ihre « Vorschläge » gar nichts. Moscheen schliessen? Dann wird halt im Untergrund gepredigt. Würde mehr in Gerechtigkeit investiert anstatt in Geheimdienste, Polizei und Armeen, dann hätten wir bestimmte Erscheinungen wohl gar nicht erst. Die Menschenrechte sorgen für mehr Gerechtigleit. Aber diese wollen die Rechtsnationalisten ja auch in der Schweiz abschaffen, für mehr Ungerechtigkeit.
Die « Menschenrechtler » sind keine « Menschenrechtler » sondern « Minderheiten Politiker ». Die MR gelten in der CH auch für uns Schweizer. Das heisst, wenn eine Religion, Rasse, Nationalität o.ä. diese bedroht, muss die Regierung handeln. Die MR werden für allerlei missbraucht und von den wenigsten verstanden. Ist wie eine Polizeikontrolle. Ist der kontrollierte « weiss » ist es ok, ist er schwarz, ist die Kontrolle rassistisch.
Brunner un Co. merken nicht, dass sie die Marionetten der Attentäter sind und von deren Fäden gelenkt genau das tun, was die Attentäter wollen. Hätten die Terroristen nicht gewusst, dass viele noch so gerne ihr Hassspiel mitspielen wollen und sich gegenseitig aufschaukeln darin, dann wäre dieser Anschlag nie passiert.
Die Terroristen muss man bekämpfen und nicht « die Muslime » und jetzt wieder aktuell « die Ausländer ».
@prunger: Sie schwurbeln Ihnen missliebige Aussagen also solange durcheinander, bis es die Gegner der unbeschränkten Zuwanderung sind, die an den Attentaten schuld sind. Eine wahre Meisterleistung, wirklich! Ich stelle mir vor, welch plumpe Polemik im Stil von m.müller (heiliger vom herrliberg) und luzia k. (intellektabhängige wahlunterlagen) im umgekehrten fall auf mich einprasseln würde.
Sie haben nichts verstanden. Wer sind denn die Befürworter der uneingeschränkten Zuwanderung, von deren Gegnern ich die Aussagen durcheinander schwurble? Es gibt diese nicht. Sie sind eine Erfindung.
Wer hat wann gesagt es brauche eine uneingeschränkten Zuwanderung? Nennen sie Namen und Zitate.
Schwammige Initiativen, wie die MEI sollten gar nicht mehr zur Abstimmung gelangen. Wir brauchen genaue Zahlen und Auswirkungen. Sonst malträtiert und die SVP mit ihren Durchsetzungsinitiativen. Geld ist ja genug vorhanden, um unsere Politik zu lähmen. Vielleicht raufen sich mal die Bürgerlichen zusammen, stimmen einer Durchleuchtung der Finanzierungsquellen zu.
Bisher wurden keine Durchsetzungsintiativen benötigt, weil der Bundesrat die Gesetze im Sinne der Initianten umgesetzt hat.
Es gibt zudem im Gesetz Tausende von Artikel, welche den Ermessenspielraum einschränken. Jede Bezeichnung « nicht unter x Jahren » schränkt das Ermessen der Richter ein. Für Mord gibt es nicht 1 Tag auf Bewährung. Und das ist auch gut so. Weshalb haben sich die Empörten erst jetzt beschwert?
Anton Keller, nicht alles was hinkt ist auch ein Vergleich!
Die Antwort auf Ihre Frage ist relativ einfach: Weil der Ermessensspielraum für alle gleichermassen eingeschränkt wird. Dem Grundsatz « Vor dem Gesetz sind alle gleich » wird entsprechend Rechnung getragen. Die Ausschaffungsinitiative / Durchsetzungsinitiative versucht diesen elementaren Grundsatz eines demokratischen Rechtsstaates abzuschaffen. Der Aufenthaltsstatus wird damit keine zivilrechtliche Frage mehr, sondern eine strafrechtliche Frage. Ausländer werden damit nicht für ihre Tat bestraft, sondern für ihre Herkunft. Nur wer die Menschenrechte gering schätzt, stört sich nicht daran.
Es ist eigentlich unwesentlich geworden, ob ein Ja oder ein Nein für so eine Initiative gestimmt wird. Wir werden in naher Zukunft ganz andere Entscheide zu fällen haben. Die Klimadebatte dürfte uns weit mehr beschäftigen, denn die Natur wartet nicht auf unsere Gesetzes- und Verfassungsverwässerungen. Sie schlägt erbarmunslos zu und wird uns noch Demut lehren.
Die Initiative ist weder sinnlos noch gefährlich. Gefährlich könnte vielleicht das Abstimmungsresultat werden.
Aber gefährlich für wen?
Wieso ist die Initiative überhaupt zustande gekommen?
Weil unsere Regierung dem Volk nicht mehr traut?
Darüber muss geredet werden.
Nein… Die Initiative ist zustande gekommen, weil eine verantwortungslose Partei einen Teil des Volkes zuerst aufgewiegelt und Stimmung gegen Ausländer gemacht hat, um dann diese unverantwortlichen Initiativen in einem gehässigen Klima lancieren zu können. Unsere Volksrechte beinhalten auch den verantwortungsvollen Umgang damit. Von dieser Verantwortung hat sich die SVP unter Blocher schon lange verabschiedet.
Es spielt eigentlich keine Rolle wie das Abstimmungsresultat aussieht: Die Ausgeschafften sind drei Wochen später wieder da. Und lassen sich nicht mehr erwischen.
Wenn unsere Regierung vor lauter Angst vor EMRG und generell vom Ausland Angst hat, braucht es diese Durchsetzungsinitiative. Diesem Wohlfühlverein in Bern muss man mal endliche Beine machen.
Angst vor EMRG? Das ist keine Frage von Angst oder ähnlichen Mimositäten einer Regierung, sondern Einhaltung von Verträgen mit anderen Ländern. Ganz einfache Regeln der Wirtschaftskunde und erwachsenem Verhalten.
Ich werde ja stimmen, ich will dass Kriminelle Ausländer unser Land verlassen, es ist mit egal ob die die Sprache können,ob sie hier Verwandte haben, es interissiert mich nicht, was mich intersissiert sind die Opfer die diese Ausländischen Täter zu Opfer machen, die Versicherungs,Justiz und Vollzugskosten. Da die ja mitbekommen haben was Kriminellen blüht haben die es selber in der Hand sich zu benehmen, kein rauben,vergewaltigen ,betrügen,morden etc., von mir aus kann man auch Finanzverbrechen in die Liste stecken und auch sonnst den Delktkatalog erweitern.
Daniel Weber… für Sie gibt es scheinbar keine Schweizer Straftäter. Sie sprechen hier über Menschen die hier ihre Heimat haben. Was macht den Unterschied aus zwischen einem Schweizer und einem Tertiero Strafttäter? Wieso darf der Schweizer bleiben und der Tertiero (der nichts anderes als die Schweiz kennt) wird des Landes verwiesen? Was macht Leute wie Sie so rachsüchtig? Fühlen Sie sich besser, wenn ein Ausländer des Landes verwiesen wird dessen Lebensmittelpunkt seit seiner Geburt hier in der Schweiz war? Gehe ich recht in der Annahme, dass Sie sich Christ nennen? Würde Jesus so handeln?
Ich habe Angst, das jede politische Tätigkeit unmöglich wird, weil die Schweiz sich ein Korsett anzieht, welches Engagement und Initiative im Keim erstickt. Das ist das Ende eidgenössiger Demokratie, nicht mehr und nicht weniger!
‘Vielleicht wollen manche auch die Gelegenheit nutzen, ein Signal nach Bern zu senden, dass Volksentscheide umgesetzt werden müssen. Doch für ein symbolisches Exempel eignet sich diese Initiative nicht. Dafür ist sie zu gefährlich.’
Also wenn eine Alpeninitiative bis heute nicht umgesetzt wurde, dann ist das Signal klar auf Grün zu stellen, für die sofortige Umsetzung nach der Klimakonferenz! Dafür werden sämtliche Befürworter einer zügig angegangenen Energiepolitik sorgen. Wer im Februar ein Ja einlegt, wird dafür später tiefer ins Portemonnaie greifen müssen. Prioritäten setzen!
Das ist ja genau der Punkt: Dass wieder ein Gericht dreinreden kann und je nach « Umständen » die Ausschaffung verhindert. Wir kennen das zur Genüge: Ist der Täter verheiratet, hat er ein Kind, ist er gut integriert usw. ist die Ausschaffung « nicht zumutbar ». Dass der Kriminelle aber vor der Tat an seine Verantwortung als Familienvater z.B. denkt, das kann man nicht erwarten. So würden gewisse Umstände wie zu einem Freipass für kriminelles Verhalten, denn eben: Das Gericht verhindert ja dann schon die Ausweisung. Nein, das wollten die Stimmbürger nicht und BR Sommaruga sollte das begreifen.
Erstens müssen die Schweizer ein Vorbild sein, was viele leider nicht sind.
Die Gesetze gilt für alle und alle müssen sich an die Gesetzte halten.
Was wichtig wäre, wenn mehrere Inspektoren eingesetzt wird, um Schwarzarbeit zu verhindern und die Hausarbeiten gemacht wird, wie flankierende Massnahmen, wie Lohnschutz und Wohnungsbau.
Würde die SVP auch Druck aufsetzen, damit die Vorgaben der « Alpen-Initiative » und die « Zweitwohnungs-Initiative » umgesetzt würden? Ich hab da so meine Zweifel.
Die SVP gibt vor, für die Demokratie zu kämpfen.
Dabei wollen die SVP’ler nur möglichst viel für ihre Anführer und einige « Zückerchen » für die gutgläubige Gefolgschaft des « Sünneli-Ordens der aufrechten und richtigen Schweizer » herausholen…
Die Durchsetzungsinitiative soll nicht mehr nötig sein ? War schon viel im Ausland, habe ich da etwas nicht mitbekommen ? Hat man denn die Zuwanderung aus der EU nun wirklich massiv eingeschränkt ?
Passen Sie bloss auf!
Am Ende lassen wir Sie auch nicht mehr rein, weil sie « fremdgegangen » sind…
Das einzige Demokratische Mittel bei Uneinigkeit zu einer Lösung zu kommen ist die Abstimmung.
Die Mehrheit entscheidet, die Minderheit fügt sich, die Staatsdiener müssen ihre Arbeit machen und Mehrheitsentscheide umsetzen.
Wer das in Frage stellt oder Mehrheitsentscheide nicht akzeptiert oder umsetzt, ist kein Demokrat.
Dass linke Redaktoren/innen gegen eine SVP Initiative im redaktionellen Teil Antipropaganda machen ist verständlich und nachvollziehbar. Merkwürdig ist nur, dass die gleiche Zeitung ständig die Offenlegung der Abstimmungsmittel legt. Hier müsste man aber längst fragen, was die Gratispropaganda in den redaktionellen Teilen der Medien eigentlich kostenmässig zu veranschlagen sind, eine sehr schwierige Bewertung. Denn diese Propaganda wird zudem mit Steuermitteln unterstützt, indem der Bund solche Tageszeitungen bekanntlich subventioniert, indem Steuerzahler die Postgebühren mitbezahlen.
Die Ausschaffungsinitiative hätte es gar nie gebraucht, sondern Richter und Politiker, die sich ihrer Sache verpflichtet fühlen. Die Aufenthaltsgenehmigung für Ausländer ist kein Freifahrtschein, um kriminell zu werden und dann trotzdem hier bleiben zu können. Eine Aufenthaltsgenehmigung kann jederzeit entzogen werden. Ich hoffe, der Bund macht dies bei Moslems mit Terrorverdacht und noch vielen mehr. Trotzdem hoffe ich, dass die Durchsetzungsinitiative klar angenommen wird. Die in Bern sollen wissen, dass wir uns nicht alles gefallen lassen.
Ich habe da auch noch eine Idee betreffend die Ausschaffung krimineller Ausländer:
Nachdem das letztinstanzliche Urteil rechtskräftig ist, muss der Täter die Schweiz spätestens 6 Wochen später die Schweiz verlassen haben, und hat ein lebenslanges CH-Verbot.
Vorteil: Keine Gefängniskosten!
Mit der Initiative wäre der Mord an einem Rentner in Bern nicht passiert.
Die Gerichtverhandlung dazu läuft gerade. Ich lese gerade in der Berner Zeitung: … über die Gefängnisse im Kanton können die Täter ein Buch schreiben – sie haben kaum eines ausgelassen.