Darf der Staat töten?
Nach den Anschlägen in Frankreich fordert Marine Le Pen die Todesstrafe, die Politologin Regula Stämpfli zeigt Verständnis. Rüsten wir uns für den Abwehrkampf, auch hier in der Schweiz.
Durch «unermüdlichen Einsatz» sei es gelungen, 56’065 Juden «nachweislich zu vernichten». Hinzuzufügen seien noch «die Juden, die durch Sprengungen, Brände usw. ums Leben gekommen, aber zahlenmässig nicht erfasst werden konnten». So berichtete SS-Kommandeur Jürgen Stroop am 16. Mai 1943 voller Stolz über den von ihm befehligten Mordfeldzug im Warschauer Ghetto. Mit dem Mut der Verzweifelten hatten sich die jüdischen Bewohner viele Tage lang der SS-Maschinerie entgegen gestellt – die meisten von denen, die nicht bei den Kämpfen und Massakern getötet wurden, starben später in den Gaskammern der Konzentrationslager.
Neun Jahre später lebte auch Jürgen Stroop nicht mehr. Der Schlächter von Warschau wurde am Ende des Weltkriegs verhaftet, für seine Verbrechen gleich zweimal zum Tod verurteilt und 1952 in Polen gehängt.
Der Vollzug der Todesstrafe kann moralisch sein, aber niemals ihre Legitimierung.

Saïd Kouachi, einer Täter beim Anschlag auf die Redaktion des Satiremagazins Charlie Hebdo. Foto: Keystone.
Hat jemand Mitleid mit Stroop? Findet jemand, ihm sei durch die Justiz ein Unrecht widerfahren?
Der Schreibende gäbe die gleiche Antwort wie wohl 90 Prozent der Lesenden. Im aktuellen Kontext macht sie freilich frösteln. Nach dem Charlie-Hebdo-Anschlag war die rechtsextreme Politikerin Marine Le Pen schnell zur Stelle mit einem Todesstrafen-Revival. Die Justiz zu ermächtigen, das Leben eines ihr überantworteten Menschen auszulöschen – dieser Gedanke kehrt angesichts besonders verstörender Verbrechen periodisch wieder in Europa. In der Schweiz gab es vor vier Jahren eine Volksinitiative für «Todesstrafe bei Mord mit sexuellem Missbrauch».
Und letzte Woche zeigte sich die Politologin Regula Stämpfli in der «Weltwoche» zerknirscht-verständnisvoll für Le Pens Galgen-Utopia: Die Todesstrafe, so Stämpfli, stehe zwar tatsächlich für «Willkür und voraufklärerische Zustände». Doch ist es aus Stämpflis Sicht einer Gesellschaft fast nicht zuzumuten, mit bestimmten Kategorien von Lebenden zu kutschieren – dem Norweger Massenmörder und Ideologen Anders Breivik etwa, der im Gefängnis weitermanipuliere und «noch vierzig Jahre so weitermachen» könne.
Solch relativierendes Sinnieren trägt ebenso schleichend wie heimtückisch dazu bei, die Todesstrafe wieder als Option in unsere Hirne einzulassen. Das Perfide an ihr ist eben das Paradox, das der Philosoph Walter Benjamin (1892-1940) einst so beschrieben hat: Der Vollzug der Todesstrafe kann moralisch sein, aber niemals ihre Legitimierung. Es war kein Unrecht, Jürgen Stroop zu hängen. Und doch muss zwangsläufig scheitern, wer die Todeswürdigkeit seiner Verbrechen allgemein fassen will. Stämpfli versucht es, indem sie «das Böse» als einigende Klammer für Breivik, die Gebrüder Kouachi und Co. einführt. Um damit etwas anfangen zu können, müssten wir wohl Theologen unsere Gesetzesbücher schreiben lassen.
Besser halten wir uns an Theodor W. Adorno (1903–1969), der zur Todesstrafe einst schrieb: «Die gerechte Sühne würde von dem Prinzip zuschlagender Gewalt sich anstecken lassen, dem zu widerstehen allein Humanität ist.» Man darf auch ungeniert mal aus der Populärkultur zitieren: «Viele, die leben, verdienen den Tod. Und manche, die sterben, verdienen das Leben. Kannst du es ihnen geben? Dann sei auch nicht so rasch mit einem Todesurteil bei der Hand», sagt Zauberer Gandalf in Tolkiens «Herr der Ringe».
Die letzte Schweizer Volksinitiative für die Todesstrafe wurde noch vor der Unterschriftensammlung wieder aufgegeben. Sie wird uns erneut begegnen. Die Todesstrafe ist eine politische Untote. Wir sollten für die kommende Begegnungen gerüstet sein, gedanklich, philosophisch, moralisch. Die Grenze zwischen Leben und Tod ist die rote Linie, vor dem jedes Strafvollzugssystem Halt machen muss – absolut und ohne jede Relativierung.
135 Kommentare zu «Darf der Staat töten?»
Eine Gesellschaft die so viele unschuldige Menschen dazu bringt – sich selbst zum Tode zu Verurteilen – die Menschen dazu bringt – das Sie sich vor denn Zug werfen – oder von der Brücke springen – hat wirklich Hemmungen – einen Mörder mit dem Tode zu bestrafen – ist das nicht ausgesprochen Scheinheilig?
Die Schweiz hat eine der höchsten Selbstmordraten der Welt!
Wie kann man die Gesellschaft schützen, wenn man einen Mörder nach 8 -15 Jahren wieder frei lässt?
Man kann auch ohne Todesstrafe unmenschlich sein. Wäre Menschlichkeit wirklich das oberste Gebot, würden die Menschen nicht so gegeneinander ausgespielt. Wie das in der Leistungsgesellschaft passiert. Wo der Wert des Menschen am Geld und dem Konsum – Kosten nutzen Faktor gemessen wird.
ihnen ist schon bewusst, dass sie ihr leben selber in die hand nehmen können?
Auch durch das Ausrufezeichen wird ihre Behauptung nicht wahrer. Laut WHO Liste der Suizide ist die Schweiz auf Platz 18 von 108 erfassten Ländern. In Europa kommen die folgenen Länder vor der Schweiz: Litauen/Russland/Weissrussland/Ungarn/Lettland/Slowenien/ Ukraine/Belgien/Esland/Finnland/Kroatien/Serbien. Und selbst ausgesprochene Sozialstaaten, wie Schweden, Dänemark und Norwegen finden sich in der forderen Hälfte wieder. Ihre Kritik an der Leistungsgesellschaft mag berechtigt sein, die Argumente sind es nicht.
Ihr Kommentare geht ja wohl komplett am Thema vorbei. Was hat die Todesstrafe für einen Straftäter mit einem Suizid zu tun?
Er denkt eben weiter als sie Monsieur Keller sie dürfen wissen dass Gedanken sich nicht nur an einem Punkt festhalten sollten, nur in der Meditation versuchen sie es dort. Jedoch die Gedanken spinnen und weben sich weiter dass sie in tendenzioesen Bahnen verfangen sind können sie ändern.Denken sie einmal warum Menschen sich in den Tod stürzen es ist meiner Ansicht nach ein nicht mehr aushaltendes nonstop gedemütigt werden und andere wehren sich auf eine Art des zurückschlagens.
Beides ist tragisch. Marlies Brunner Bern
Sie wissen aber schon, dass es auch Menschen gibt, denen übel mitgespielt wird, oder? Manche Menschen sind nicht so stark wie andere oder bekommen in einer ohnehin schwierigen Situation „eins aufs Dach“. Da können Sie mit Ihren „Ihnen ist schon bewusst, dass Sie Ihr Leben selber gestalten können“ Sprüchen aber gleich wieder abfahren! Haben Sie sich schon mal gefragt, weshalb es überhaupt Sekten gibt? Ich denke nicht, dass sich Menschen einfach so „aus Spass“ das Leben nehmen!
Reichlich intellektuelles Geplänkel des Herrn Fabian Renz! Fragen wir doch mal den steuerzahlenden Stimmbürger um seine Meinung, was er bezüglich Wegsperrung und Folgekosten des Herrn Breivik denkt? Da lobe ich mir den Elitepolizisten, der mit finalen Rettungsschüssen solche hochgestochenen Gedankengänge gar nicht nötig macht!
Das Drama in Paris wurde höchst wahrscheinlich von Scharfschützen im Einvernehmen mit den Behörden beendet. Das ist die legitime Methode die Todesstrafe trotzdem zu vollziehen, ohne sich in
endlosen humanistischen Fragen schöngeistig zu verzetteln!
Richtige Anmerkung, Hr. Brunner. Ich bin überzeugt davon, dass keiner der hier moralintriefend auftretenden Gegner der Todesstrafe ein Problem mit dem sog. finalen Todesschuss hätten, wären sie selber oder einer ihrer Angehörigen Geiseln eines Kouachi. Schon eine etwas bigotte Diskussion.
Als entschiedener, moralintriefender Gegner der Todesstrafe (aus ethischen Gründen einerseits, aus der Überzeugung heraus, dass es immer Fehlurteile geben kann, anderseits) muss ich Ihnen widersprechen. Ein „finaler Rettungsschuss“ ist keine Todesstrafe, sondern „Notwehrhilfe“. Deswegen ist das Erschiessen eines Geiselnehmers auch vom Gesetz her nur erlaubt, wenn damit Gefahr für Dritte (also die Geiseln) reduziert, bzw. eliminiert werden kann. Mit der Todesstrafe hat das nichts zu tun. Da wird willentlich ein Mensch getötet, meist als Vergeltung für Mord. Welchen Schaden wende ich da ab?
Ganz einfach: SIe wenden den Schaden ab, den ein solch verblendeter Massenmörder anrichten kann, wenn er – meistens nach wenigen Jahren – wieder frei gelassen, und damit wieder zu einer Gefahr für seine Mitmenschen wird.
Es bräuchte meines Erachtens die Todesstrafe nicht, wenn Lebenslänglich tatsächlich lebenslänglich bedeuten würde.
Ihre Unterscheidung ist natürlich richtig. Trotzdem finde ich den Gedankengang wichtig, denn nicht nur gibt es Leute die dem Staat und damit der Polizei dieses Recht grundsätzlich absprechen. Auch stellt sich berechtigerweise die Frage wieviele Leben man damit verhindern kann.
Unser Rechtsstaat, und dafür muss man kein Anhänger der Todesstrafe sein, stösst einfach an seine Grenzen bei nihilistischen dissozialen Intensivtätern. Ein Paradebeispiel ist der Fall Dutroux in Belgien, welches bis dato keine Verwahrung für solche Leute kennt und ihn somit auf freien Fuss setzen musste.
Herr Häberli: Ihr Argument läuft darauf hinaus, jemanden zu töten, WEIL er in Zukunft vielleicht, eventuell, möglicherweise, potentiell, hypothetisch wieder jemandem schaden könnte. Mit diesem Argument könnte der Staat auch Sie töten lassen. Wer weiss, was Sie denn noch alles verbrechen könnten?!
Herr Frey, das ist genau die Argumentationslinie von Breivik.
Jede, aber wirklich ausnahmslos jede Studie zu den Kosten der Todesstrafe sagt, dass sie teuer ist als eine lebenslange Verwahrung. Wegen der Gerichtskosten. Wenn mit Geld argumentieren, dann bitte richtig.
Der Staat hat nicht nur das Recht in auswegslosen Situationen jemanden zu töten, er muss sogar. Die drei Mörder in Paris haben doch absichtlich den Tod gesucht, denen war doch bewusst, dass sie sterben müssen. Den Typeen weint niemand eine Träne nach, im Gegenteil. Ich dachte bloss: na endlich..
Wir brauchen im Gegenteil mehr Schöngeist und Humanität. Nicht weil wir Mitleid mit den Tätern hätten, sondern weil der Staat eine Vorbildfunktion hat. Tötet er selber, gibt er der geistigen Verrohung Nahrung, die zu solchen Taten führt. Zudem tötet der Staat im Namen aller, was alleine schon ein Gegenargument zur Todesstrafe darstellt, wenn man sich selber liberal nennen will. In meinem Namen soll niemand töten dürfen, denn die nächste Schwelle wäre dann die Legalisierung des Tötens für den Organhandel oder die Beseitigung von „unwertem Leben“, etwa von Sozialfällen.
Bös sarkastisch sage ich ihnen Herr Oberholzer warum nehmen wir diesen Mann der wild um sich ballerten nicht zu uns in die Versuchanstalt. Zu Doktor Sticker ich kenne diesen Ort Persönlich dort wäre er wahrhaftig gestraft mit Medikeulen Spritzattaken anbinden ans Bett etc.
Und die unschuldigen die dort leiden weil sie kein Obdach haben oder einfach ein kleines seelisches Problem dürfen dann endlich wahrhaftige Seelsorge bekommen ? Marlies Brunner Bern
Ihnen ist aber klar, dass bei der Polizei die Devise gilt: Schusswaffeneinsatz ist die letzte Möglichkeit.? Zudem hat dies damit zu tun, dass Menschen so nicht getötet werden, während bei der Todesstrafe eine Art „Rache“ vollzogen wird, nach dem Motto, „Auge um Auge, Zahn um Zahn.“
Darf der Private töten. Indonesien hat 7 Personen getötet. Nein der private zwingt den Staat zu töten, nur wenn er sich nicht an die Gesetze hält.
Die Frage, ob der Staat töten darf, ist wichtig und sollte immer wieder gestellt werden. Aber nicht nur beim Töten nach einem ordentlichen Gerichtsverfahren, sondern viel mehr noch beim Töten ohne Gerichtsverfahren. Darf der Staat zum Beispiel Killer auf Leute ansetzen, die er für Verbrecher hält? Oder sie aus dem Hinterhalt per Drohne in die Luft sprengen? Mitsamt allen, die zufällig in der Nähe stehen? Als Erstes sollten wir zu solchen Tötungen laut und deutlich „Nein!“ sagen. Und dann als Nächstes die Todesstrafe angehen.
„Darf der Staat zum Beispiel Killer auf Leute ansetzen, die er für Verbrecher hält? Oder sie aus dem Hinterhalt per Drohne in die Luft sprengen?“
Falls der Staat diese Leute nicht anderweitig ihrer gerechtens Strafe zuführen kann, und Gefahr besteht, dass diese Leute weiterwüten und Grausamkeiten begehen werden: JA.
Wenn dies Leute wie die Kouachis, einen Breivik oder einen Merah von ihren Taten abhalten kann, habe ich damit NULL Probleme. Bei Ihnen mag das anders sein, aber meine Anteilnahme gehört ausschliesslich den Opfern. Es gibt so etwas wie ein höheres Interesse in solchen Fällen.
@Frey: Mich würde es stören, wenn meine Frau oder eins meiner Kinder in staatlichem Auftrag umgebracht würde, sei es wegen einer nicht ganz korrekten Geheimdienst-Information (soll schon vorgekommen sein), oder sei es, weil sie zufällig in der Nähe eines Verbrechers standen.
Es ist mir schon klar, dass sich die Einstellung geändert hat: Vor 30 Jahren war die Maxime: „Lieber 10 Schuldige laufen lassen, als das Leben eines Unschuldigen riskieren“, während man heute der Meinung ist: „Lieber 10 Unschuldige umbringen, als einen Schuldigen davonkommen zu lassen“. Aber ich finde das nicht richtig.
Bezüglich der Bedingungen in Rechtsstaaten wie unseren bin ich derselben Meinung, Stefan W, in dubio pro reo muss nach wie vor ein wichtiges Gut unserer Rechtsprechung sein. Dies gilt jedoch für Rechtsstaaten wie unseren und zivile Bedrohungen unserer Gesellschaft über die wir richten können. Es waren aber Sie, der die Frage der Todesstrafe auf unzulässige Art mit den gezielten Tötungen von Terroristen in gefallenen und überkorrupten Staaten in Verbindung brachten, die ansonsten nie und nimmer anderweitig in ihrem Tun gestoppt werden könnten. Dies kann man meines Erachtens nicht vergleichen.
Das höchste Interesse eines Rechtsstaates ist die Aufrechterhaltung der Menschenrechte und der Prinzipien die einen Rechtsstaat eben von einem Willkürstaat unterscheiden. Und da haben aussergerichtliche Tötungen NIE einen Platz! Genauso wenig wie die Todesstrafe. Die Todesstrafe hat keine abschreckende Wirkung! Dies sollte nun wirklich bis zum allerletzten Populisten durchgedrungen sein.
Nun private töten, ob sie dürfen oder nicht.
Wenn der Staat dies unter keinen Umständen mehr darf, wie bitte soll er Extreme aufhalten? Mit gut zureden oder moralischen Predigten?
Nicht realistisch.
Ausserdem wird hier nicht von Willkür des Staates gesprochen sondern von genau geregeltem, institutionalisiertem Vorgehen. Also wohl überlegt und geprüft.
Das darf doch nicht wahr sein! Wie Ihr Kommentar zeigt sind die Menschenrechte und die Instanzen die darüber wachen nötiger denn je! Nur die Einhaltung der Menschenrechte garantiert längerfristig ein friedliches Zusammenleben. Aussergerichtliche Tötungen schüren den Hass weiter, und sind der Nährboden für immer neue, tödliche Gewalt!
Das Beispiel mit Nazi-Deutschland ist wieder einmal typisch für linke bis linksextreme Ansichten und den damit zusammenhängenden Verharmlosungen von Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
In der sozialistischen Sowjetunion wurden 80 Millionen Menschen ermordet, weil sie Demokratie und Selbstbestimmung wollten. Das war Staatsversagen; oder aus sozialistischer Sicht Staatserfolg.
Mao allein hat 100 Millionen Menschen ermordet.
Darf der Staat das? Aus linker Sicht ja, wenn es der Ausbreitung des Sozialismus dient.
Genau, Mao und Stalin waren Sozialisten. Sie hatten auch einen Fensterplatz in Geschichte….
Natürlich waren sie das, Hr. Bertold, was denn sonst? Liberale womöglich? Nationalkonservativ? Ich bitte Sie, wer hatte hier wohl den Fensterplatz besetzt…
Man muss die Ansicht von Hr. Moser nicht teilen, aber er spricht ein grundsätzliches Tabuthema an. Dass nämlich viele linke Protagonisten immer wieder gerne mal differenzieren zwischen guter, irgenwie legitimer Gewalt aus den eigenen ideologischen Reihen (von Che über die RAF bis zum Schwarzen Block), und böser, sprich die der anderen (Polizei, Neonazis, US-Armee etc.).
Hätten Sie Herr Frey, in Geschichte aufgepasst hätten Sie möglicherweise die Begriffe Stalinismus und Maoismus nicht verpasst.
Ironischerweise tappen immer wieder auch rechts-populistische Vertreter mit erbärmlichen Einstellungen zu rechtsextremer Gewalt ins Fettnäpfchen. Ich schätze mal Gewalt die von einer, der eigenen Ideologie näher stehenden Gruppe verübt wird, erscheint einem immer etwas „harmloser“.
Es gibt immer wieder Einzelexemplare von Rechtsaussen die auch in diese Falle tappen. Diese Leute werden typischerweise ausgegrenzt und haben keinen Platz mehr in bürgerlichen Parteien, erhalten von dieser Seite auch keinen Support. Und genau darin liegen die Unterschiede, Hr. Wohlwend, aber ich erwarte nicht dass sie das verstehen.
Stellen Sie sich vor, die Begriffe Maoismus und Stalinismus sind mir bekannt, auch die kaum abschätzbaren Gräueltaten die im Namen dieser Normvarianten der sozialistischen Lehre begangen wurden. Daher gibt es für mich diesbezüglich auch nichts zu romantisieren.
Herr Wohlwend,
Ironischerweise war die Rechtssicherheit selbst für Kommunisten in Nazi-Deutschland grösser als sie es je war für überzeugte Kommunisten in Stalins Russland oder Maos China.
Bezüglich Unterscheidung Sozialismus-Stalinismus-Maoismus: Kommt mir vor wie der verzweifelte Versuch gewisser Kreise, Islamismus und Islam auseinanderzudividieren. Das eine habe nichts mit dem anderen zu tun…
Das Problem beim Sozialismus ist, dass er – wie eine Religion – eine gerechte Welt anstrebt und jede Kritik somit als grundböse betrachtet. Damit ist die Grundlage des Bösen gelegt.
Dann kaufen Sie sich ein seriöses Buch über Volkswirtschaftslehre, in welchem seriös die verschiedenen System und ihr Werdegang vorgestellt werden.
Es könnte sein, dass sie in Rolf Dubs „Volkswirtschaftslehre“ fündig werden.
Betreffend den Kommunismus und den Sozialismus:
Der Sozialismus kommt für mich überhaupt nicht in Frage.
Der Kommunismus wäre ein interessantes volkswirtschaftliches Experiment. Allerdings müssten gewisse Dinge entschärft werden, z.B. die Planwirtschaft durch den Markt.
Grundsätzlich ist die Todesstrafe nicht legitim, auch wenn man diese bei gewissen brutalsten und skrupellosesten Verbrechen gedanklich wieder aufkommen lässt. Die beste Argumentation gegen eine Todesstrafe sind nicht die herzzerreissenden Moralintabletten von Herrn Fabian Renz, sondern dass gerichtliche Urteile „lebenslänglich“ dann auch genauso durchgeführt werden. Eine bewiesene und begründete Verurteilung zu „lebenslänglich“ ist sinnlos, wenn man schon bei der Urteilsverkündung vorsieht, dieses Urteil gar nie zu vollziehen.
Die erwähnte „rote Linie“ gilt, in der Tat, für alle jene anständigen Bürger, welche die Gesetze einhalten und sich den demokratisch-gesellschaftlichen Regeln fügen. Wer indessen an den Wert des Lebens seiner Mitmenschen den gleichen Massstab anlegt wie an jenes der Mücke, welche ihn belästigt, oder des Huhns, das er isst, tut damit kund, dass diese „rote Linie“ für ihn eben nicht gilt. Die Gesellschaft hat durchaus das Recht, für solche Menschen die Todesstrafe als letztes Mittel zu erwägen, und zwar ohne dass die Sozialethiker von eigenen Gnaden gleich wieder mit der braunen Keule wedeln.
…und was machen Sie schliesslich mit jenen „anständigen Bürgern“, welche in die Mühlen der Justiz geraten, weil sie sich zum falschen Zeitpunkt am falschen Ort befunden haben? Wie viele (v.a. schwarze!) Amerikaner haben Jahre zu Unrecht in Todeszellen verbracht? Wie viele davon sind hingerichtet worden? Glauben Sie tatsächlich, dass unsere CH Justiz im aufgeheizten Klima gegen dahingehende Forderungen immun wäre? – Den möglichen Justizirrtum sollte eine zivilisierte Gesellschaft eigentlich an den Anfang aller diesbezüglichen Abwägungen stellen, und nicht (wenn überhaupt) an den Schluss!
Es ist richtig, bei derartigen Entscheiden auch das Risiko von Kollateralschäden einzubeziehen. Deshalb spreche ich ja auch vom „Erwägen“ der Todesstrafe und nicht vom „Einführen“. Aber diese Diskussion bedarf dringend des Ausbruchs aus dem politisch korrekten Denkverbot. Der Autor des Beitrags macht zwar den schüchternen Versuch, einen Dialog aufkommen zu lassen; er selbst verkriecht sich indessen mit seinen ausgelutschten Nazi-Argumenten und herausgepickten Zitaten verschämt hinter dem Mainstream. Als ob es nur Linksintellektuelle gäbe und erst die Nazis die Todesstrafe erfunden hätten.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass, wenn der „Kollateralschaden“ Sie oder Ihre Familie beträfe, Ihre Meinung zu dem Thema ruck zuck ganz anders ausfallen würde.
Einverstanden; denn dann wäre ich befangen. Aehnlich wie Sie und sehr viele andere, welche sich vor lauter Angst, sich mit ihrer eigenen Meinung gesellschaftlich zu exponieren, opportunistisch und kritiklos einfach an den Zeitgeist schmiegen.
Können Sie mir an dieser Stelle bitte noch erklären, wo genau ich befangen sein soll, bevor Sie sich darüber aufregen, dass andere Leute andere Meinungen und im vorliegenden Fall sogar bessere Argumente haben?
Onkel Arnold lesen sie nochmals die Antwort von Herrn Derungs und versuchen sie die Aussage
zu verstehen. Mehr als Volltreffer geht wohl nicht mehr!
Ich habe Herrn Derungs‘ frustrierten verbalen Rundumschlag sehr wohl verstanden: Er hält sich als Todesstrafenbefürworter für einen bedrängten Aussenseiter, der sich heldenhaft mit seiner unpopulären Meinung in Onlineforen exponiert und endlich sagt, wie es wirklich ist und alle anderen sind linksgrün-versiffte Kuscheljustiz-Gutmenschen, die mit dem Strom schwimmen. Die Todesstrafe ist bei uns verboten und das ist gut so! Wem bei der Vorstellung eines Todestrakts in Thorberg oder Hindelbank nicht schlecht wird, dem ist nicht mehr zu helfen.
Reto Derungs, ich bin entsetzt über Ihre Rethorik. Mögliche Fehlurteile bei Todesstrafen sind für Sie einfach Kollateralschäden! Was rechtfertigt die Todesstrafe? Dass sie potentielle Täter von ihrer Tat abhält? Fehlanzeige! Das angedrohte Strafmass hat noch nie einen Täter von seiner Tat abgehalten, und schon gar nie einen gehirngewaschenen Terroristen! Was bleibt da noch als Motiv für die Todesstrafe? Einzig Rache! Die staatlich sanktionierte Blutrache in Form der Todesstrafe. Wird dadurch die Ursache des Problems behoben? Werden dadurch die Brutstätten dieser Gewalt beseitigt? Eben nicht!
Sie sollten sich nicht über meine angebliche Rhetorik entsetzen, sondern meine Argumente mit bessern Erkenntnissen entkräften. Aber dann lieber nicht mit der ausgelutschtenTautologie aus der ideologischen Mottenkiste der 68er, wonach das angedrohte Strafmass noch nie einen Täter von seiner Tat abgehalten habe. Wäre dem so, hätten Ihre Kreise sicherlich darauf verzichtet, die Strafandrohungen gegen Verkehrssünder dauernd zu verschärfen. Und die sich in den vergangenen Jahrzehnten akzentuierende Kuscheljustiz hätte voraussichtlich nicht zum steten Wachstum der Kriminalitätsraten geführt.
Ich wundere mich, dass Beccaria nicht zitiert wird. Hat wohl mit der Sprachbarriere zu tun.
Schlussendlich geht es darum, ob man dem Staat auch sein eigenes Leben anvertrauen möchte. Denn Schlussendlich geht es darum. Meistens sind es Leute die weniger Macht für den Staat fordern, die gleichzeitig die Todesstrafe möchten. Ein zimliches Paradoxon.
Ich sehe darin keinen Widerspruch.
Kürzlich las ich, dass Breivik um die 5 Gefangenenwärter beschäftigt. Breivik wird wegen seines Tuns nie entlassen und seine Einstellung hat sich kein Jota geändert. Aber er kostet Norwegen (auf Schweizer Verhältnisse umgerechnet) um die 20’000 Fr./Monat – ohne Infrastruktur.
Dass westliche Staaten zeitgleich das Rentenalter erhöhen, die Sozialleistungen auf ein Minimum kürzen, die Infrastruktur ausdünnen oder vernachlässigen, gibt zu denken.
Wenn man als rechtschaffener Mensch weniger wert ist denn als Massenmörder, sendet der Staat die falschen Signale aus
Gerade Breivik hat den Finalen Rettungsschuss erwartet, wie er selber nach seiner Festnahme
sagte.
Wenn einer meiner Angehörigen in einem solchen Terroristenanschlag getötet würde, sähe ich keinen Grund gegen die Todesstrafe zu sein. Die langatmigen Erklärungen oder Belehrungen von „Recht auf Leben…., die Gesellschaft hat nicht das Recht…., es ist nicht mit unserer Moral in Einklang zu bringen…“ wären – für mich – völlig fehl am Platz und noch weniger gefragt. Wir sind uns einig, dass es bei der Todesstrafe nicht um eine Abschreckung geht, sondern um einen sichere Verhinderung der Wiederholung.
@Jean Roth
Und wenn einer Ihrer Angehörigen (z.B. Ihr Kind, Ihre Frau, Ihre Mutter, Ihr Vater) ein solches Verbrechen begangen hätte?
Die, welche solche Taten begehen, haben zumindest Eltern, manchmal Ehepartner, manchmal Kinder.
Die Todesstrafe sollte nur einem perfekten fehlerfreien Justizsystemen vorbehalten sein.
Solange die Justiz aber Fehler macht, ganz zu schweigen von wissentlichen Manipulationen ihrer Organe, erübrigt sich jede Diskussion über die Wiedereinführung.
Haben Sie sich schon überlegt, wie viele Menschen durch unsere ebenso fehlerbehaftete humanistische Rechtskultur getötet worden sind?
Ich bin dafür, dass jeder Syrien-Heimkehrer Assad ausgehändigt wird – sprich: Dass er stirbt.
Das hat man mit den zwei „Charlie Hebdo“-Henkern nicht gemacht. Und nun sind 15 Menschen tot und die Meinungsfreiheit wankt (man soll mir nicht sagen, dass das Gemetzel keinen Einfluss auf Karikaturisten haben wird…)
Auch Humanismus tötet – und zwar zahlreicher, als einem lieb ist.
Das ist nicht Humanismus, sondern ganz einfach Larifari-Politik. Die Toten von Paris sind nicht die Folge mangelnder Exekutionen, sondern das Resultat von Nichtstun. Die Alternative zur Todesstrafe ist sicher nicht Laissez-faire und schon gar nicht Aufsätzchen schreiben. Meiner Meinung nach stehen dem Rechtsstaat genug Mittel ohne Todesstrafe zur Verfügung. Dass er diese nicht oder nur ungenügend ausnützt ist ein anderes Thema.
Im aktuellen Kontext frage ich mich bloss wie die Todesstrafe jemandem abschrecken kann, der sich am liebsten sprengen will?
Tja – Abschreckung ist halt nur einer von mehreren Zwecken, die mit eine Strafe/Bestrafung begründen.
Tja – In dem genannten Fall von einem einmal verübten Selbstmordattentat eben schon. Oder wollen sie allen Ernstes Rache als ein Zweck nennen?
Der Schutz der Gesellschaft fällt in diesem Fall auf jeden Fall weg, weil der Tat eben ein Selbstmord einherging.
Selbstverständlich muss die Todesstrafe eingeführt werden. Dass das funktioniert zeigen China und USA seit Jahrzehnten. Nur müsste für viel schnellere Vollstreckung gesorgt werden, das Durchfüttern von Verurteilten auf Kosten des Steuerzahlers ist unzumutbar und belastet den Staatshaushalt über Gebühr.
Eventuell habe ich Ihre Ironie nicht verstanden, aber ich frage mich schon, was denn genau in den USA und China bezüglich der Todesstrafe „funktionieren“ soll? Abschreckung? Die Kriminalitätsrate für Gewaltverbrechen in den USA ist ein wenig höher als in jedem anderen westlichen Land…. Oder funktioniert die Kosteneinsparung? Ähm, nein. Todesurteile sind in den USA deutlich teurer als lebenslange Haft. Oder gibt es „Gerechtigkeit“? Googlen sie mal, wieviele zum Tod Verurteilte in den letzten Jahren in den USA entlassen worden sind….
Herr Marti, mir geht’s wie Herrn Caduff. Was funktioniert im Zusammenhang mit der Todesstrafe in den USA? Nichts!
Solange Richter, Geschworenen, Staatsanwälte, Henker, usw. bei einem erwiesenen Fehlurteil keine persönlichen Konsequenzen zu tragen haben, darf es keine Todesstrafe geben. Und wenn sie adequate Konsequenzen tragen müssen, wird es keine Todesurteile geben, weil kein vernünftiger Mensch sein eigenes Todesurteil unterschreibt.
Grundsätzlich sehe ich an der Todesstrafe als Akt per se nichts schlimmes. Es gibt Menschen die, einfach gesagt, ihr Daseinsrecht verwirkt haben. Unser Strafrecht ist humanistisch geprägt und hat auf Individuen wie die Kouachis, Breivik oder Osterwalder keine Antwort die unser Rechtsempfinden befriedigt. Das einzige was den Mensch davon abhalten kann, mit gutem Gewissen über diese Menschen die Höchstrafe zu fällen, ist die immer wieder widerkehrende Gefahr eines Fehlurteils. Nicht bei den Kouachis wo der Sachverhalt klar ist, aber bei anderen. So gesehen ist es vielleicht besser so wie es ist.
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie können Ihr Daseinsrecht nicht verwirken, auch nicht mit noch so abscheulichen Greueltaten, da es eben unveräusserlich ist.
Das sagen Sie.
Sie bringen es auf den Punkt, wenn Sie aus den Menschenrechten zitieren. Die IS-Bewegung anerkennt diese Grundrechte ausdrücklich nicht. Deshalb sind die Untaten, die in deren Namen begangen werden, für unsere Justiz, die sich an diesen Grundrechten ausrichtet, auch nicht fassbar. Es hätte mich deshalb auch gewundert, wenn die Täter von Paris lebend davon gekommen wären.
Bitte nicht „philosophisch, moralisches“ Geplänkel. Ich bin für Aug um Aug, Zahn um Zahn. Wenn einer mordet, hat er sein Recht auf Leben verwirkt. JA ich bin für die Todesstrafe! Ich stehe dazu, auch wenn ich mir damit keine Freunde mache. Ich bin auch nach erbrachtem Tatbeweis für sofortige und umgehende Umsetzung, da solche Menschen nicht noch jahrelang mit Steuergeldern durchgefüttert werden sollen!
Aber nur, wenn der Staat tötet gell? Ihre Aussage „Aug um Aug, Zahn um Zahn“ soll bedeuten, dass sie einen Menschen töten würden, würde er jemanden aus ihren Kreisen töten? Wenns denn um Mord gehen würde? Dann sind wir also wieder ein Stück näher bei den Feden und der Blutrache aus alten Zeiten. Das nennt man Fortschritt.
Töten um Gutes zu tun? C’mon! Wer die Todesstrafe wieder einführen will soll sie auch selber ausführen. Mal sehen wie gut man sich bei dieser Handlung/ Tat fühlt. Wer sich für diese Form der Bestrafung ausspricht kann sich mit Mörder in eine Reihe stellen, denn auch diese verhängen Todesstrafen über Menschen die sie ablehnen und weg haben möchten. Eigenmächtig verordnet töten, Staatlich verordnet töten…same but different. Ein Leben lang hinter Gitter sitzen wäre für mich schon ein kleiner Tot, aber wenigstens hab ich da noch die Chance und Möglichkeit über mich und meine Tat nachzudenken.
Wenn ein par Typen in ein Haus einbrechen, sie bedrohen und brutalisieren die Familie, sie vergewaltigen die Mutter, töten den Vater und brennen dass Haus nieder ja dann haben diese Killer die Todestraffe verdient aber nur wenn man zweifellos beweisen kann dass sie es waren.
Nur wenn die Tat zweifelsfrei bewiesen werden kann, soll die Todesstrafe ausgesprochen werden? Das würde aber dazu führen, dass nicht mehr die Schwere der Tat entscheidet, sondern die Beweisbarkeit. Wenn also einer 10 Leute bestialisch umbringt, aber die Beweise sind dürftig, dann darf er leben und einer der „nur“ einen einfachen Mord begeht, der sehr gut beweisbar ist, der wird getötet. Das ist absurd und nicht umsetzbar. Zudem ist die Frage was denn zweifelsfrei bedeutet. Was ist wenn später doch neue entlastende Beweise auftauchen?
@Levi Wenn es zb Video oder Audio Beweise gibt, wenn ein Geständniss vorliegt, wenn gute Augenzeugen den Täter belasten, wenn die Forensik beweisen kann dass er es war ja dann soll er exekutiert werden, und nicht wie gern gesagt wird als Abschreckung, kann sein dass es für einige als Absreckung wirkt und dies wäre gut, aber in erster Linie geht es darum dem Täter seine gerechte Strafe zu geben und dafür zu sorgen dass er NIE WIEDER frei herum läuft in unserer Gesellschaft.
Seit wir mit IS-Angehörigen nichts besseres anzufangen wissen, als sie einen Aufsatz über Frieden zu schreiben und vier Wochen Sozialarbeit abzuleisten haben, erübrigt sich jede Diskussion. Wenn jeder Strafrahmen, den man den Richtern gibt, nur dazu dient, ihn am alleruntersten Ende auszureizen, brauchen wir hier gar nix zu diskutieren.
Die Frage, die halt mit einem moralisierenden Ablehnen der Todesstrafe nicht beantwortet wird, lautet: Wieso darf der Staat zwar nicht töten, aber Geld/Eigentum wegnehmen (Geldstrafe/Busse) und Freiheit/Lebenszeit ‚rauben‘ (Gefängnis) bis hin zur lebenslangen Verwahrung oder auch Zwangstherapie in einer Anstalt ist dann okay? Das beantwortet der Herr Politblogger nicht im Geringsten. Wieso scheitert ein Begründung beim einen, aber nicht beim andern? Nur mit ein paar hilflos zusammengekratzte Zitaten von Benjamin, Adorno und Gandalf ist es einfach nicht getan.
Einfache Antwort, die Sie sich auch selbst hätten geben können, Eigentum können Sie jederzeit zurück geben. Für zu Unrecht erlittene Inhaftierung können Sie entschädigt werden, auch wenn das nur sehr limitiert passiert. Wie aber wollen Sie einem zu Unrecht Hingerichteten das Leben zurück geben? Mir ist keine Möglichkeit bekannt.
Richtig, man kann einen Toten nicht wieder zum Leben erwecken. Aber wenn einer wegen Justizirrtum x Jahre im Gefängnis sass, unschuldig, dies bloss mit ein paar Franken gerade biegen zu wollen, das ist doch sehr dürftig! Die Frage ist für mich auch, ab wann darf der Staat Eigentum wegnehmen? Wenn einer zu schnell fährt mit dem Auto? Weshalb? Wenn ich teilweise lese, weshalb Hausdurchsuchungen durchgeführt werden, Fahrzeuge, Waffen usw. beschlagnahmt werden und dann die Gründe dafür lese, dann denke ich sehr oft: „Geht’s denen noch gut?!“
Es gibt keinen einzigen legitimen Grund für die Todesstrafe, nicht einen. Abgesehen davon dass immer die Möglichkeit von Fehlurteilen besteht (s. USA), stellt sich der Staat, welcher diese Strafe verhängt, auf diesselbe Stufe wie der Verbrecher selbst. Ein solcher Staat ist per se ein Unrechtsstaat, er beschäftigt Killer, tötet in vollster Absicht in geplanter Voraussicht. Dies hat nichts mit dem menschlich verständlichen Wunsch nach Rache der von einer Tat direkt Betroffenen zu tun, hier muss der Staat als moralische Instanz Abstand halten und Werte einer zivilisierten Gesellschaft beachten.
Wie kann man über das Einführen der Todesstrafe ernsthaft diskutieren.
Es gibt zwei einfache Gründe, wieso die Todesstrafe idiotisch ist und überall abgeschafft gehört.
Erstens wird es früher oder später einen Unschuldigen treffen – die einmal vollstreckte Todesstrafe kann aber nicht wieder gutgemacht werden. Diese Fälle werden immer wieder vorkommen.
Zweitens verdienen es Verbrecher, die eine Tat begangen haben, die der Todesstrafe würdig wäre, nicht, sich einfach so durch ihren Tod aus dem Staub zu machen.
Da könnten Sie sich auch fragen, ob man nicht auch den motorisierten Verkehr abschaffen müsste. Er fordert schon nur in der Schweiz jedes Jahr Hunderte von Menschenleben Unschuldiger, ja: auch jenes von noch unschuldigeren Frauen und Kindern! Ohne dass ein Scharfrichter ein Fingerchen krümmt. Einfach so. Leben ist lebensgefährlich, das weiss man seit eh. Ich jedenfalls gehe davon aus, dass ich auch nach Einführung der Todesstrafe wahrscheinlich eher unter ein Auto gerate oder vor den Zug, oder mit einem Flugzeug abstürze oder von einer Giftschlange gebissen werde statt irrtümlich gehängt.
Man könnte Ihr Argument auch umkehren. Wenn sowieso hunderte Menschen durch den motorisierten Verkehr ums Leben kommen, was spielen denn die Mordopfer im höchstenfalls niedrigen zweistelligen Bereich für eine Rolle? Wenn es aber für Sie ebenso unwahrscheinlich ist, Opfer eines Privatmordes zu werden, wie Opfer eines Staatsmordes zu werden, weshalb empören Sie sich so? Mit Ihrer Argumentation liesse sich beides legitimieren.
Der kleine feine Unterschied, wieso ihr Umkehrschluss-Argument versagt: Sie vergleichen die Akteure des motorisierten Strassenverkehrs mit frei herumlaufenden Mördern. Das ist natürlich blanker Unsinn und würde heissen, dass der beamtete Vollstrecker eines Todesurteils, welches sich im Nachhinein als Justizirrtum erweist, ein Mörder wäre. – Schön wäre es übrigens, wenn Sie von Ihrer Meinung immerhin so überzeugt wären, dass Sie sie auch unter Namensnennung äussern könnten.
Nein, ich habe lediglich Ihre Argumentation ad absurdum geführt, da Sie allen Ernstes implizieren, Staatsmord wäre legitim, da er nur ganz wenige Unschuldige beträfe. Ebenso könnte ein Privatmörder argumentieren: „Es sterben sowieso so viele Leute jedes Jahr an Verkehrsunfällen/Herzinfarkten/Alkohol/Zigaretten, dann kann ich ja ebensogut XY erschiessen.“ Was den Namen angeht, halte ich es für sinnvoll, im Internet jederzeit Pseudonyme zu verwenden. Solange die Diskussion sachlich bleibt, ist das ja auch völlig unproblematisch. Mich jedenfalls interessiert nicht im Geringsten, wer Sie sind.
Wenn der Herr Renz sagt, dass die Todesstrafe falsch ist, dann ist sie falsch!
Was geht in einem Kopf wie dem Ihrigen vor, wenn sie sich voller Mitleid schützend vor die Mörder stellen? Was leben Sie da aus? Was für ein Gefühl pflegen Sie da? Fühlen Sie sich besonders wertvoll, weil sooo mitfühlend? Sehen Sie sich näher am Paradies weil so unendlich mitfühlend, verständnisvoll und verzeihend sind? Gibt es Ihnen ein Gefühl der Überlegenheit, auf den so blütrünstigen Pöbel herabschauen zu können und sich moralisch überlegen zu fühlen? Worthülsen.
Erleuchtend ihr Statement, fürwahr. Sie schlagen um sich, liefern aber keine ernsthafte Meinung zu diesem Thema. Wie genau sieht ihr Lösungsvorschlag aus? Finden sie die Anwendung der nicht geprüften Giftspritze in den USA, mit minutenlangen Qualen für den Hinzurichtenden als legitimen Akt eines Staates, welcher gleichzeitig die Bibel zitiert?
Sie schreiben off topic. Das Thema ist: „darf der Staat töten?“. Nicht „darf der Staat Unfähigkeit und Stümperhaftigkeit bei der Hinrichtung zeigen?“ Ersteres klar ja, das Zweite Nein!
Die Todesstrafe macht niemanden lebendig, es besteht hingegen immer das Risiko, das Unschuldige getötet werden – und das ist auch, was passieren wird. Passiert in allen Staaten, welche die Todesstrafe kennen, immer wieder mal.
Und abschreckend wirkt sie auch nicht. Es glaubt ohnehin jeder Täter, dass er eben gerade nicht erwischt werden wird. Deshalb heisst es auch so schön: erwischt werden ist schlimmer als stehlen.
Sie haben recht! Aber es geht um das Gefühl des ernst genommen werden für die Hinterbliebenen.Denn Nichtbetroffene schauen sich eine Mordtat mit einer gewissen Distanz an. Die reden dann eben so sachlich und emotionslos wie Sie es tun. Betroffenen müssen das im Sinne des Wortes erleben. Zwei völlig verschiedene Blickwinkel. Wenn also der Bürger die Täterbestrafung nicht mehr selber durchführen darf und die Opfer immer sich selber übelassen werden, soll der Staat mit der Hinrichtung zeigen, dass er den Schmerz der Opfer ernst nimmt. Ich will Täterbestrafung, keine Resozialisierung! Das ist Hohn
Kompromisslösung zwischen Todesstrafe und dem ebenfalls unhaltbaren Zustand, der heute z. T. im Strafvollzug praktiziert wird (freilassen nach ein paar Jahren, damit sie weiter morden können): eine lebenslängliche Freiheitsstrafe, die wirklich lebenslänglich ist (ohne Möglichkeit auf Entlassung), in einem Strafvollzugssytem, das sich selbst finanziert (z. B. durch harte, körperliche Zwangsarbeit). Dafür bekommt jeder Häftling aber die Möglichkeit, jederzeit von Exit oder ähnlichen Organistationen Gebrauch machen zu dürfen, gratis und franko. Wäre doch ein guter Kompromiss, oder?
Es darf nicht nur den Verbrecher treffen, die Leute die solche Taten unterstützen und die Täter aufnehmen und verstecken, müssen die gleiche Strafe bekommen. Wenn all diese nicht gestraft werden, wird die Strafe nie eine Abschreckung erzeugen.
Wenn wir die Geschichte des Toten Richters und des geflohenen Korrespondenten kennen, die jetzt in der Presse steht,
dan müsste man sagen, auch die Präsidentin muss bestraft werden.
Es ist Fakt, dass europäische Staaten schon Terroranschläge gegen die eigene Bevölkerung verübt haben. So zum Beispiel bei der Operation Gladio in Italien. Oder als Frankreich das Greenpeace Schiff Rainbow Worrier in die Luft gesprengt hat, um Atomtests durchzuführen. Wieso sollte sich das nicht wiederholen?
Man kann unterscheiden zwischen Menschen die noch Fähig sind, selbst oder durch Beeinflussung von anderen ihr Verhalten anzupassen, und solche bei denen das nicht geht. Letztere sind eigentlich gar nicht wirklich verantwortlich sondern irgendwie „krank“. Doch was macht man mit einem Monster, das nicht anders kann als anderen Leid zuzufügen? Eben. Man denke an Raubtiere, die eine Gefahr für Menschen darstellen. Was macht man mit denen? Eben. Klar, ewig einsperren ist auch eine Option, fragt sich einfach noch was günstiger ist. Die Unsicherheit ist natürlich ein Problem, aber alleine kein Grund.
Man sollte zuerst klären, warum der Staat seine Bürger nicht mehr schützen will. Der dt. Justizminister Maas sagt: „Es gibt kein Grundrecht auf innere Sicherheit“. Das stimmt. Aber im dt. Grundgesetz steht drin: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit … In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden“. Das scheint er nicht zu wissen. Das schliesst die Todesstrafe nicht aus, aber die brauchen wir nicht, es geht darum, dass Unversehrtheit und Leben der Bürger höhere Priorität haben müssen als Resozialisierungsversuche mit Mördern. Gilt für CH auch.
Wäre mein Kind Opfer eines Anschlags – ich würde dem Täter einen grausigen Tod wünschen. Zum Glück basieren die Gesetze einer Demokratie nicht auf Einzelschicksalen. Das ist schwierig für Betroffene aber ein Gewinn für die Gesellschaft.
Ein Mensch, der aus niederen Instinkten tötet, sei es aus materiellen Gründen, oder in einem Akt reiner Selbstbefriedigung, hat meiner Ansicht nach den Beweis erbracht, dass seine Existenz nicht mit der Unsrigen kompatibel ist. Jetzt muss nur noch die Diskussion geführt werden, ob wir den Täter lebenslang zuverlässig wegsperren, oder das Problem kurzfristig lösen (i.e. Todesstrafe). Das Problem ist, dass unser Rechtssystem juristisch resp. forensisch versagt, und Schwerverbrecher immer wieder eine 2. Chance erhalten. Mit einem konsequenten Wegsperren würde die Todesstrafe hinfällig.
Die ganzen Agressionen die ein Mensch dazu veranlasse zu morden, liegt nicht in der Person selbst, sondern in der Erziehung
Wer sich nicht integriert, sollte sich einmal selbst hinterfragen warum. Wenn einer stark ist, sollte er dem schwachen helfen. Bei einem Sreit sollte immer das gegnseitige Missgeschik zueerst geklärt werden, Vorurteile sind die gefährlichsten Urteile.Es gibt ein
Sprichwort: Sage mir mit wem Du gehst und ich sage Dir wer Du bist. Wir haben nur einen Gott, egal wie Du Ihn nennst, aber auch Er sagt Du sollst nicht töten- nicht stehlen. Alle Götter leben die Zehn Gebote.
Da es Ihnen offenbar entgangen ist: Es gibt keinen Gott und keine Götter. Ich halte es für mühsam und anstrengend, dass sich von Religion befallene Menschen immer wieder in Diskussionen über Ethik einbringen wollen, weil Sie meinen, dass ihr Märchenbuch („Bibel“, „Koran“) heutzutage noch von irgendwelcher Relevanz sein sollte.
Lieber Onkel Arnold,
Obwohl Psychologie kein Allheilmittel ist, ist es doch eine Hilfe.
Indem Sie eine (subjektive) Realität – die Existenz Gottes – einfach so negieren, verschwindet sie nicht. Ihr ganzer Ansatz ist zum Scheitern verurteilt.
Übrigens – von Materialist zu Materialist: Wussten Sie, dass 90 % des bilanzierten Weltvermögens nur „geglaubt“ wird, dass es nur eine digitale Information ist?
Wussten Sie, dass somit 90 % der Zahlen im Wirtschaftsleben nur auf Glauben basieren?
Als Materialist frage ich mich, wer irrer ist: Die Gläubigen jeder Couleur – oder wir.
Lieber Herr Reichmuth,
da Sie sich als Materialisten bezeichnen, muss ich Ihnen den Unterschied zwischen Nutzwert und immanentem Wert hoffentlich nicht erklären. Eine Tausendernote ist ja an sich auch praktisch nichts wert. Das Papiergeld erfüllt aber einen grossen wirtschaftlichen Nutzen als Wertstatthalter, da wir ansonsten wieder zum unpraktischen und ineffizienten Tauschhandelsystem zurückkehren müssten. Und noch eine Gegenfrage: Wenn ich behaupten würde, dass das Christkind, der Samichlaus und Einhörner nicht existieren, wäre dann ebenfalls „mein Ansatz zum Scheitern verurteilt“?
Auf einer seite werden Polizisten von Sondereinheiten dazu ausgebildet auf Befehl einen finalen Schuss abzugeben. Wenn aber der Kriminelle bereits gemordet hat und lebendig gefasst wird so wird er mit Samthandschuhen angefasst. Wiederum werden andere Lebewesen wie Hunde grundsätzlich umgebracht wenn sie zugebissen haben obwohl das oft nur ein Reflex aus Angst oder Unsicherheit war.
Tut mir Leid, habe die Kommentare kaum gelesen – und bin eigentlich noch ganz froh darüber. Regula Stämpfli und ich waren einmal Kolleginnen, im fernen 1990. Was sie und andere Leute auf dieser Seite so von sich geben, widerspricht doch ganz diametral unserem Rechtsverständnis. Wenn wir (zu Recht) postulieren, dass der Einzelne nicht töten darf, weil ihm sonst eine Strafe droht, so darf es der Staat doch nie und nimmermehr. Staatsgewalt ist die schlimmste Gewalt, das haben wir ja in Nazideutschland gesehen. Und bei all den Fehlurteilen in den USA. „Den Leuten ums Maul reden“ wie Regula
„Der Schreibende“ verkennt die Tatsache, dass im Fall des Warschauer Ghettos DER STAAT in Form von SS-Standartenführer Jürgen (Josef) Stoos NACH RECHT UND GESETZ getötet und diesen dafür mit dem Eisernen Kreuz I.Klasse ausgezeichnet hat. Aufgrund welchen Rechts sollte so ein gesetzestreuer Bürger denn überhaupt bestraft werden? Er hat doch nur seine Pflicht getan? Zuwiderhandlungen wären ja höchst wahrscheinlich ebenfalls mit mit dem Tode bestraft worden. Und überhaupt: Die Gesetze kamen doch auf demokratisch legitimierte Art und Weise zustande?
Soll der Staat töten dürfen?…
@Katharina:
– Zum Rang eines SS-Standartenführers wurde niemand gezwungen und auch Zwangsrekrutierungen in die SS fanden erst gegen Kriegsende statt – Jürgen Stroop trat aber bereits im Juli 1932 der SS bei. Er war also keineswegs ein blosser Befehlsempfänger der aus Angst vor Strafe handelte, sondern ein überzeugter und aktiver Mittäter.
– Die Gesetze des dritten Reiches waren keineswegs demokratisch legitimiert, sondern Resultat der gewaltsamen Entmachtung des Reichstages (ab dem 30.1 1933).
– Es ist fraglich ob die Taten Stoops überhaupt von den Gesetzen des dritten Reiches gedeckt waren.
Stroop wurde zu Unrecht verurteilt, weil die gesetzliche Grundlage zu seiner Verurteilung im Zeitpunkt und am Ort der Tat nicht existierte: Was er machte, war erstens nicht verboten durch ein Gesetz, es gab keine Strafdrohung dafür, und wenn man versucht, da etwas wie übergeordnetes Naturrecht dafür eine Todesstrafe vorsehen würde, wäre diese nicht Strafdrohung nicht geeignet gewesen, ihn von seinen Taten ab zu halten (Spezialprävention, keine Strafe ohne Gesetz), die Verurteilung Stroops lässt sich nur mit Rache oder Maral rechtfertigen, nicht mit modernen rechtsstaatlichen Grundsätzen.
@Anh Toan: Denkt man Ihre Argumentation konsequent zu Ende, so hätte Stroop und andere Nazi-Schergen für ihre Untaten gar nicht belangt werden dürfen (Ihre Ausführungen treffen für eine Haftstrafe ebenso zu wie für die Todesstrafe). Es mag sein, dass Sie damit formal-juristisch sogar Recht haben – es käme aber einer moralischen Totalkapitulation des Staates gleich, wenn solche Verbrechen nicht geahndet würden.
Vergeltung halte ich für ein legitimes Motiv, darüber hinaus dient eine Bestrafung im vorliegenden Fall aber auch der Generalprävention.
Inzwischen haben wir genau deswegen, völkerrechtliche Straftatbestände geschaffen (Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Genozid) den Grundsatz, dass Völkerrechtssubjekte nr Staaten sind durchbrochen.
Diese „fehlten“ nach dem 2. WK, die Moral wurde über „keine Strafe ohne Gesetz“ gestellt
Sie schreiben früher „Stroop wurde zu Unrecht verurteilt“. Denken Sie ernsthaft, dass man die Untaten der Nazis nach dem 2. Weltkrieg hätte ungesühnt lasse sollen, weil irgendwo ein paar Paragraphen fehlten?
Es ging nach den Schrecken des 2. Weltkrieges nicht um intellektuelle Gedankenspiele, sondern darum, nach Jahren des Grauens Gerechtigkeit zu schaffen. Da scheint es mir mehr als legitim, dass Täter hart bestraft wurden, auch wenn das juristische Brimborium dabei nicht lupenrein war. Wichtig ist natürlich, dass die Untersuchungen seriös geführt wurden, um keine Unschuldige zu strafen.
@Martin Maletinsky. „Gerechtigkeit“ schafft Gott, auf Erden gibt es entweder Recht oder Willkür.
Die Verurteilung Stroops war Willkür. Siegerjustiz.
Was ist Gerechtigkeit? Ich hätte gerne Ihre Definition von Gerechtigkeit
In meiner ist es eine Worthülse, welche der Verteidigung von Willkür dient. (Von fundamentalistischen Terroristen über Breivik bis zu Pol Pot. Im besten Fall ist Gerechtigkeit ein sehr subjektives Empfinden, Rache wird vom Rächenden als gerecht empfunden.
Was hätten Sie zu Ende des 2. WK getan, wenn Sie Entscheidungsträger gewesen wären. Hätten Sie Schlächter wie Stroop nicht belangt, weil entsprechende Paragraphen fehlten?
Ich gebe Ihnen Recht, Stroops Verurteilung war selbstredend Siegerjustiz (der Sieger sass über den Besiegten zu Gericht) – Recht spricht wer die Macht hat, in jedem System! Willkürlich hingegen war die Verurteilung nicht, Stroop wurde für Taten bestraft, welche eine grosse Mehrzahl der Menschen für moralisch verabscheuungswürdig halten und er erhielt ein Strafmass in ähnlicher Grössenordnung wie zahlreiche seiner Mittäter.
Was ist Gerechtigkeit? Ein subjektives Empfinden, welches von den Mitgliedern einer Gesellschaft in ihrem Kerngehalt grossmehrheitlich geteilt wird.
Auch Ihre Haltung entspringt subjektivem Empfinden von Richtig und Falsch. Sie wollen ein Urteil auf (geschriebenes) Gesetz abgestützt sehen – andere Menschen könnten sich auf religiöse Texte, Überlieferungen oder die Meinung einer Autoritätsperson berufen.
Es ist mir bewusst, dass meine Einschätzung des Urteils gegen Stroop subjektivem Empfinden entspringt. Ich glaube aber, dass dies bei jedem Urteil über Richtig und Falsch zutrifft.
@Martin Maletinsky
Ja, ich hätte Stroop nicht verurteilt (und es einem Mossad Agenten überlassen, sein Karma zu belasten, und wenn ich diesen hätte richten müssen, ihm mildernde Umstände attestiert)
Wurde die Welt besser, weil die Nazi-Schergen in Schauprozessen ohne gesetzliche Grundlage abgeurteilt wurden? Bestand eine grosse Wahrscheinlichkeit, dass die ihre Taten wiederholen?
Warum sollte der Bürger das staatliche Recht respektieren, wenn es der Staat selber nicht tut?
Nur der Staat ist berechtigt Gewalt anzuwenden, aber nur, um das Recht durch zu setzen, sonst wird er Unrechtsstaat.
Ob die Welt durch die Verurteilung der NS-Verbrecher besser wurde ist wohl schwierig zu beurteilen – überzeugt bin ich aber, dass sie dadurch zumindest nicht schlechter wurde. Ebenso überzeugt bin ich, dass zahlreiche Opfer durch die Bestrafung der Täter Genugtuung empfanden.
Eine Tatwiederholung scheint mir in diesem Fall höchst unwahrscheinlich, d.h. Spezialprävention steht als Strafzweck hier sicher im Hintergrund. Hingegen könnten die Urteile auf andere potentielle Täter zu einer anderen Zeit / an einem anderen Ort abschreckend wirken (Generalprävention).
Für staatliches handeln gibt es keine mildernden Umstände, keine Schuldmilderung oder Schuldunfähgkeit, für den Saat kommen nur Rechtfertigungsgründe in Frage:
Eine Mutter, welche den Mörder ihres Kindes im Gerichtssaal erschliesst, ist im Zeitpunkt der Tat nicht fähig, oder nur sehr begrenzt fähig, das Unrecht ihrer Tat einzusehen oder entsprechend ihrer Einsicht zu handeln (Schulddefintion).
Der Richter (der Staat) aber ist ans Gesetz gebunden, da geht es nur um Recht oder Willkür, er soll objektiv die konkrete Tat einer generell abstrakten Strafnorm zuordnen. „Keine Strafe ohne Gesetz“.
Die Terroristen zu töten war die einzige Option, um zu verhindern, dass sie noch mehr Leute brutal töten. Ich bin es leid über diese Unmenschen zu reden, die unschuldige Personen und sogar Kinder brutal ermorden. Ich bin es leid ihre Fotos zu sehen, ihre Namen und ihre Lebensgeschichten zu lesen. Wieso sprechen wir nicht von den Opfern, ihren Lebensgeschichten, lesen ihre Namen und sehen ihre Fotos? Wieso diskutieren wir nicht, was der Staat tun soll, um solche Mörder aufzuhalten und solche Morde und Anschläge zu verhindern?
Dem Autor gelingt es nicht wirklich, den Widerspruch aufzulösen mit welchem er den Artikel einleitet.
Auch nach dem zweiten Durchlesen verstehe ich nicht, weshalb er einerseits die Exekution des SS-Kommandeurs Jürgen Stroop als rechtmässig einstuft (eine Einschätzung die ich teile), anderseits aber schreibt „Die Grenze zwischen Leben und Tod ist die rote Linie, vor dem jedes Strafvollzugssystem Halt machen muss – absolut und ohne jede Relativierung“ und offenbar vermeiden möchte, dass die Todesstrafe nur schon „als Option in unseren Hirnen“ Einlass findet?
Es gelingt dem Autor nicht, weil er auf einer moralischen Ebene argumentiert, modernes Strafrecht masst sich nicht an gerecht, oder moralisch / ethisch korrekt zu sein. Strafrecht soll nützlich sein: Generalprävention / Spezialprävention / Resozialisierung.
Strafe schränkt Menschenrechte ein (Persönliche Freiheit bei Freiheitsstrafen, Recht auf Leben bei Todesstrafe, Eigentum bei Geldstrafen. Dabei wird verlangt: 1. gesetzl. Grundlage, 2 öffentliches Interesse, 3. die Verhältnismässigkeit, verlangt, das mildeste Mittel einzusetzen, der Kerngehalt muss gewahrt werden (Todesstrafe nein)
Dass der Kerngehalt der Freiheitsrechte nie eingeschränkt werden darf ist nicht ganz unumstritten. Aber die Verhältnismässigkeit verlangt, ein nützliches und zwar das mildeste Mittel einzusetzen: Schreckt die Todesstrafe mehr ab, als andere Strafen, liesse sie sich in einem modernen Strafrecht allenfalls rechtfertigen, jedoch gerade in den Fällen, in welche die öffentliche Meinung vorzugsweise die Todesstrafe verlangt (nämlich Terroristen und (Pädo)sexuelle Straftaten mit Todesfolge für das Opfer), vermag sie nicht ab zu schrecken: Nur nützliche Mittel können durch einen Zweck geheiligt werden
Einen Widerspruch in Ihrer Argumentation sehe ich darin, dass Sie einerseits postulieren das Strafrecht müsse nicht gerecht oder moralisch korrekt sein, Sie anderseits aber moralische Argumente ins Feld führen (Forderung nach Verhältnismässigkeit, Wahl des mildesten zweckdienlichen Mittels, Achtung individueller Rechte).
Aus reiner Nützlichkeitsperspektive kann der Todesstrafe zugute gehalten werden, dass sie hinsichtlich Spezialprävention von allen Massnahmen die besten Resultate erzielt – der Täter wird mit hundertprozentiger Sicherheit nie mehr straffällig.
@Martin Maletinsky
„Der Täter wird mit 100 Prozentiger Sicherheit nie mehr straffällig“
Dann tötet der Staat aber nicht, um zu bestrafen, sondern um eine zukünftige, eventuelle, Tat zu verhindern. Also ist es nicht Todes“strafe“. Sondern allenfalls Notwehrhilfe, die setzt aber eine unmittelbare konkrete Gefahr voraus, um die zu vermeiden ist wiederum das Verhältnismässigkeitsprinzip anzuwenden: Nur wenn es kein milderes Mittel gibt, darf der Staat dies. Aber Einsperren beseitigt die Gefahr auch.
Rechtsstaaten verhängen Strafen aus verschiedenen Gründen, darunter:
– Vergeltung: der Täter soll büssen, um damit dem Gerechtigkeitsempfinden der Gesellschaft Genüge zu tun
– Generalprävention (Abschreckung): potentielle Täter sollen (durch Strafandrohung) von einer Tat abgehalten werden
– Spezialprävention: Ein Täter soll von einer Tatwiederholung abgehalten werden
Mein von Ihnen zitierte Satz bezog sich auf die Spezialprävention als einen Aspekt des Strafzwecks. Die Todesstrafe ist diesbezüglich wirksamer als Einsperrung, da bei letzterer Risiken wie Flucht und Begnadigung bestehen.
Die Schweiz und ihr fragwürdiger Luxus-Strafvollzug für Mörder und andere Delinquenten – denn sich die meisten Staaten dieser Welt gar nicht leisten können! – Kosten-Nutzen-Faktor für denn CH-Steuerzahler? – Ein ganz schlechter Witz – der vor Menschlichkeit Triefende CH-Strafvollzug!
Kosten des Strafvollzugs in der Schweiz = 1Milliarde CHF – Quelle:
http://www.ejpd.admin.ch/ejpd/de/home/aktuell/news/2013/2013-07-031.html
Gefängnis-Insassen im Jahr 2013 = 7072 – Quelle:
http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/19/03/05/key/ueberblick/wichtigsten_zahlen.html
1 Milliarde (1’000’000’000) CHF Haftkosten im Jahr – geteilt durch 7072 Gefängnis-Insassen = 141’402 CHF Kosten pro Häftling im Jahr – davon sind 70% Ausländer= 6577 / Schweizer=495
1 Milliarde geteilt durch Steuerzahler die zum Bsp. 4000 CHF im Jahr Gemeinde-Steuern bezahlen = 250’000 Steuerzahler für 6577 Ausländer und 495 Schweizer im Knast
Belohnung, Schutz für Straffällige! – Bestrafung, Unsicherheit für Unschuldige! – Ein AHV-Rentner erhält 1200-2200 Rente im Monat für 45 Arbeitsjahre – oder bei IV-Rentern wo man mit Revisionen geld wegnimmt oder verweigert – bei 11’783.50 Häftlingskosten pro Monat – da ist man dann großzügig.
Soviel zu einem Menschlichen Rechts-Staat – der sich dank Reichtum einen höchst fragwürdigen und zu teuren Straffvollzug für 70% Ausländer leistet! – dazu kommen dann noch Milliarden für Asyl- und Entwicklungs- respektive Auslandshilfe – alles auf dem Buckel des CH-Steuerzahlers – der Leistungsausweis unserer Regierung und Politiker für fremde Völker und Staaten.
Die Schweizer sind ja alle reich und können sich das leisten – haben eine Mietwohnung oder eine Immobilie die meistens zu 80% der Bank gehört und auch die Grabmiete auf dem Friedhof ist günstig – den eigenen wird es genommen um es den fremden zu verschenken = Schweizer Politik.
Womit ich mir schon seit längerem die Frage stelle: Wem dient eigentlich die Schweiz – den gerechten oder den ungerechten – dem eigenen Volk oder Timbuktu?
„davon sind 70% Ausländer= 6577 / Schweizer=495“ = error – richtig ist: 30% sind 2121 Schweizer hinter Schwedischen Gardinen
Ja, das ist eine gute Frage! Selbst bei der Ausweisung von Straftätern aus der CH, wird gezögert und „Menschenfreunde“ würden am liebsten alle hier behalten! Wegen Ihrer 70% Ausländer, 30% Schweizer: Es ist auch so, dass sich dies bei den Delikten weiter zieht. 70% aller schweren Verbrechen, also Körperverletzung, Vergewaltigung, Mord usw., gehen zu Lasten von Ausländern. Schweizer führen nur bei Betrug und Finanzdelikten. Ich frage mich schon lange, ob unsere Regierung sich eigentlich uns Schweizern verpflichtet fühlt oder doch eher den Ausländern?
Es ist richtig, wenn die Exekutive (also die Polizei) Terroristen wie im Falle von Paris erschiesst, wenn es aus Notwehr bzw. zum Schutz von sich selbst oder Dritten geschieht. Ich bin als zivilisierter Mensch jedoch absolut dagegen, dass in einem Rechtstaat Verbrecher durch die Justiz zum Tode verurteilt werden. Am Beispiel der USA sehen wir immer wieder, dass Todeskandidaten zu Unrecht zum Tode verurteilt wurden. Zu Gross ist die Gefahr von Justizirrtümern. Es gibt nachweislich auch Fälle, in denen Beweise manipuliert wurden, um endlich einen Täter zu haben.
Die Frage ist doch: ist das töten eine Strafe oder eine Erlösung.?? Wenn Sie eine Strafe ist kann der Betroffene nicht davon lernen, es gibt kein Zurück. Wenn es eine Erlösung ist nenne ich das Bonus für den Täter. Wie auch immer, der Staat representiert normalerweise unsere Meinung, so ist er der Vollzieher. Der einzelne hat nur die Pflicht, nie selber zum Täter zu werden.
Die Medien, auch die Schweizerischen, veröffentlichen viel zu viele Bilder und Texte der Attentäter, während die Opfer weitgehend anonym begraben werden. Diese mediale Überreaktion und Fokussierung auf die Mörder, verleitet möglicherweise schwache Persönlichkeiten die glauben, mit einem Attentat in die Gedächtnisse der Menschheit und damit in die Ewigkeit zu gelangen.
Es gibt viele Gründe für und gegen die Todesstrafe.
Etwas kann ich jedoch nicht nachvollziehen: Wenn jemand gegen die Todesstrafe von Schwerverbrechern ist, wie kann man dann gleichzeitig das Töten von unschuldigen Babies befürworten/zulassen?
Wenn wir in der Schweiz jährlich 10000 unschuldige Babies abtreiben, weil die Mutter gerade noch Karriere macht oder sich in einer sozialen Notlage befindet, dann sollten wir doch auch die brutalsten Verbrecher töten. Die wissen wenigstens weshalb sie sterben…
Die Frage der Notwendigkeit der Todesstrafe hängt vom Zustand, Kultur und Mentalität der Gesellschaft des jeweiligen Landes ab. Und der Fähigkeit des Gesetzgebers mit seiner Staatsgewalt Recht und Ordnung durchzusetzen – so dass sich die Bevölkerung sicher fühlt.
Es gibt viele Länder wo die Staatsgewalt versagt, oder durch die Sozialen Realitäten überfordert ist. Mangelhafte Strafverfolgung, zuwenig Mittel, Geld und Gefängnisse. Unterbezahlte Polizei, die teilweise selber Kriminellen Aktivitäten nachgehen müssen – um genügend Geld zu verdienen. Hohe Kriminalität im Volk durch hohe Jugend-Arbeitslosigkeit und zu geringen Einkommen.
Das ist die Realität in vielen Ländern, wo es zwar keine offizielle, aber eine inoffizielle Todesstrafe gibt. Da werden Einbrecher auf frischer Tat erwischt, von der Polizei oder den Einbruchsopfern kurz und bündig erschossen. Respektiv Hingerichtet – mit der Geltendmachung auf Notwehr – und Schutz des Eigentums.
Nach dem Motto ein Toter Einbrecher ist besser wie ein Wiederholungstäter, der mangels Gefängnissen nicht eingesperrt werden kann – und immer wieder weiter auf Diebstour geht.
Es gibt in armen Ländern Kriminelle und Mörder die kann man nicht stoppen, weil Sie nichts mehr zu verlieren haben. Nur durch die Inoffizielle Todesstrafe werden Sie gestoppt – die von der Offiziellen Staatsgewalt geduldet wird – weil diese ja selbst versagt.
Wer sich an fremdem Eigentum vergreift der weiß dass er eine rote Linie überschreitet.
In Ländern wo keiner eine Diebstahlversicherung hat – muss jeder Dieb mit dem schnellen Tod rechnen.
Unmenschlich? – Ja, aber es funktioniert, ist abschreckend, günstig und mangels Staats-Mitteln alternativlos. Wenn sich ein Staat nicht so einen Milliarden teuren Strafvollzug wie die Reiche Schweiz leisten kann. Eine kleine Schweiz welche es sich ’’aktuell’’ sogar ’’noch’’ leisten kann, tausende Menschen aufzunehmen, die genau aus solchen beschriebenen Ländern kommen.
Für die welche mit Kriminellem Potenzial kommen, ist das Schweizer-Rechtssystem ein Paradies – und der Knast vergleichsweise eine Wohlfühloase. Wo man die rote Linie locker immer wieder ohne große Konsequenzen überschreiten kann. Die Häuser keine Vergitterungen haben, nicht jedes Auto eine Alarmanlage hat – und alle Diebstahlversichert sind. Also ein Land wie geschaffen für Kriminelle aus denn Rote-Linie-Staaten.
Bleibt zu Hoffen die Schweiz überfordert Ihre Integrationsmöglichkeiten nicht weiterhin. Und der Steuerzahler kann auch in Zukunft die Milliarden bereitstellen – für seinen Menschlichen Luxus-Strafvollzug für Einwanderer. Damit das Volk und die Polizei nicht eines Tages auch noch zur Inoffiziellen Todesstrafe der Rote-Linien-Staaten greifen muss – aus Überforderung und Alternativlosigkeit.
Der Terroranschlag von Frankreich hätte in einem solchen Rote-Linien-Staat wahrscheinlich einen anderen Verlauf genommen. Wenn die Terroristen den Anschlag überhaupt hätten durchführen können – so wären Sie nicht so weit gekommen. Weil in besagten Rote-Linien-Staaten stecken viele Schießeisen im Hosenbund und den Privathaushalten – um sich gegen Kriminelle selbst schützen zu können.
Darf der Staat Töten? ja tun sie ja schon sehr lange! Unter verschiedenen Deckmäntelis, es wird geschossen und gesagt er sei Terror verdächtiger gewesen,oder sei gemeingefährlich…….usw! Die Staaten Töten täglich Tausende! Weltweit……
Also, ganz ehrlich.
Ich bin Sprachlos über die Kommentare hier.
Marine Le Pen hat der Naziverbrechen als ein „Detail“ der Geschichte genannt.
Es ist gut, dass der Todesstrafe verboten ist und es ist ein Glück für Frankreich, dass sie nicht der Präsident ist.
Falsch, nicht Marine Le Pen hat dies als „Detail der Geschichte“ bezeichnet, sondern ihr Vater Jean-Marie Le Pen, mit dem sie ziemlich verkracht ist. Bitte korrekt zitieren!
Interessant! Wenn der Kommentar nicht „politisch korrekt“ ist, also in diesem Falle, anti-Le Pen Aussage, wie er dann einfach nicht angezeigt wird. Nichts da mit „freier Meinungsäusserung“ und mit anderen Betrachtungsweisen… Naja, es wird ja auch nur von der „Euro-Schwächung“ geschrieben und nicht von der „Frankenstärkung“. Wie einem da eine Weltanschauung auf erzwungen wird…
Was ist schrecklicher die Todesstrafe, oder die Taten der Mörder und das Leid der Opfer und deren Angehörigen? – Welche ohne Todesstrafe auch noch die Haftstrafe der Mörder bezahlen müssen!
Mitleid mit den Mördern? – Oder mit den Opfern?
Die Letzten Todesurteile in der Schweiz:
In lebhafter Erinnerung dürfte noch der Fall des Matthias Muff aus dem Jahre 1909 sein, dessen Anklageschrift folgende Liste vorlegte:
-vierfacher Raubmord
-vollendeter Mordversuch an zehn Personen
-Raub in zwei Fällen mit einer Beute im Betrag von 11`344 Franken
-Brandstiftung mit einem Schaden von 28`727 Franken
-zwei Unterschlagungen und neun Diebstähle
Am 21. Dezember 1909 hatte Muff in dem einsam gelegenen Gehöft in der Hubschür bei Hellbühl (Kanton Luzern) den Pächter Bisang, dessen Frau und zwei Knechte erschossen.
Nachdem er den in der Anklageschrift erwähnten Betrag geraubt hatte, legte er an das Wohnhaus, in dem sich noch sieben Kinder und drei Erwachsene befanden, Feuer, allerdings ohne dass das Haus in Brand geraten wäre.
Dagegen gelang es ihm die Scheune niederzubrennen. Der Raubmörder Muff, der am Heiligen Abend in Luzern verhaftet werden konnte, gestand dass er beabsichtigt hatte, das ganze Haus mit seinen vierzehn Personen zu vernichten.
Während der Gerichtsverhandlungen rechnete er auf die „Humanitäts-Duselei“ der Luzerner Gerichte.
Darin sah er sich jedoch getäuscht. Das Todesurteil wurde gefällt. Muff, der die Schwere seiner taten inzwischen Offenbar eingesehen hatte, bat nicht um Begnadigung und betrat am 2.Mai 1910 morgens neun Uhr, wie berichtet wird, als „reuiger Sünder“ die Richtstätte in Luzern.
Fünf Jahre später musste abermals in Luzern ein Mörder, Anselm Wütschert, der nach längerem vagabundieren im Ausland in seine luzernische Heimat zurückgekehrt war und einen Sexualmord verübt hatte, am 20.Januar 1915 hingerichtet werden.
Im Kanton Uri hatte die letzte Hinrichtung im Jahre 1861 stattgefunden. Zu jener Zeit wurde der Verurteilte, ein gewisser Kaspar Zurfluh, der seine schwangere Braut getötet hatte, noch auf dem öffentlichen Richtplatz bei der Schächenbrücke von Hand mit dem Schwert enthauptet.
Erst 1924 stand in Altdorf wiederum ein Verbrecher vor Gericht, der dem Scharfrichter übergeben wurde: Klemens Bernet. Der Täter war siebenmal vorbestraft. Er wurde nach Verbüßung einer Freiheitsstrafe am 30. August 1924 aus dem Gefängnis entlassen – mit fünf Rappen in der Tasche.
Am nächsten Tage würgte er in Schattdorf die 15 jährige Josephine Scheiber, bis sie bewusstlos zusammenbrach. Als das Mädchen das Bewusstsein wieder erlangte, schlug der Täter es mit den Fäusten und tötete sein Opfer zuletzt mit dem Taschenmesser. Die Beute, auf die es Bernet abgesehen hatte, betrug 350 Franken.
Am 15.Juli 1939 wurde dem 26-Jährigen Paul Irninger in Zug vom Gerichtsschreiber in Anwesenheit des Verteidigers das Todesurteil verlesen. Der junge Verbrecher war damit zum zweiten Mal zu dieser Strafe verurteilt worden.
Bereits ein Jahr früher hatten ihn die sanktgallischen Richter zum Tode verurteilt.
Irninger war der Mörder des Taxichauffeurs Werner Kessler, der im Jahre 1933 im Wald oberhalb Baar’s, beinahe am selben Ort, wo später Vollenweider eine weitere seiner Mordtaten verübte, ermordet und ausgeraubt worden war.
Irninger war damals zwar in die Untersuchung einbezogen, als unverdächtig aber wieder entlassen worden. 1937 wurde er wegen Einbruchsdiebstahl in Rapperswil verhaftet.
Auf dem Posten der Kantonspolizei erschoss Irninger den Polizisten Kellenberger und floh. Auf seiner Flucht tötete er am gleichen Tag den Chaffeur Döbeli.
Als Irninger wieder verhaftet werden konnte, musste die Polizei den Schwerverbrecher schützen, weil ihn die empörten Leute, die an der Verfolgung teilgenommen hatten, ohne richterlichen Spruch an Ort und Stelle durch Lynchjustiz hinrichten wollten.
Während Irninger vor dem großen Rat des Kantons St.Gallen Gnade fand und sein erstes Todesurteil in eine lebenslängliche Freiheitsstrafe umgewandelt wurde, zog er selbst in Zug die Appellation an das Obergericht zurück.
Womit das Todesurteil der ersten Instanz Rechtskraft erhielt. Das schweizerische Strafgesetz war zwar ein Jahr vorher angenommen worden, trat aber erst 1942 in Kraft. Am Morgen des Freitags, 25. August 1939, fiel Irningers Haupt in der Zuger Strafanstalt.
Danke Herr Renz, dass Sie die Todesurteile im Nürnberger Prozess gegen die Nazi- Verbrecher und in weiteren Prozessen gegen KZ-Schergen als falsch betrachten.
Für mich ist die Todesstrafe nur dann legitim, wenn die Schuld zweifelsfrei bewiesen ist! Leider ist das nicht immer der Fall. Auch traue ich unseren Juristen nicht zu, mit solch einer Verantwortung umzugehen. Die sind schon so genug unfähig oder korrupt. Aber bspw. im Falle dieses Berner Heilers, der Leute mit HIV infiziert haben soll, da fände ich es gut, es gäbe eine Todesstrafe! Wer andere Leute vorsätzlich und aus niederträchtigen Motiven heraus tötet, der hat nichts anderes verdient!
Blöde und scheinheilige Frage ob der Staat töten darf. Wieso wird nicht gefragt ob der Staat Krieg führen darf? Oder weiss der Staat nicht, dass in Kriege sehr oft und sehr viel getötet wird….