Wenn Mann 70 wird
Da klingelt das Telefon. Am Apparat der Kundenberater der Bank. Er gratuliert freundlich, ganz sympathisch zum Geburtstag, obwohl es einige Zeit her ist, seit der Mann am anderen Ende der Leitung 70 Jahre alt wurde und den Geburtstag gebührend feierte. Ansonsten hat er am Tag danach eigentlich keine Veränderung verspürt, alles nahm seinen gewohnten Lauf.
Doch weit gefehlt: Der Mann der Bank macht höflich, aber bestimmt darauf aufmerksam, dass es nun Zeit sei, die 3. Säule definitiv aufzulösen. Er müsse sie ausbezahlen, das sei Gesetz und deshalb unausweichlich. Das zuständige Steueramt werde in der nächsten Zeit den Betrag mit der gesetzlich festgelegten Sondersteuer, die weit tiefer sei als eine Einkommenssteuer, belegen und eine entsprechende Rechnung schicken, völlig unabhängig von der normalen Besteuerung.
Ab jetzt kann der Mann auch nichts mehr in die dritte Säule der Altersvorsorge einbezahlen, obwohl er eigentlich weiterarbeiten will, weiter im Erwerbsleben zu bleiben gedenkt. Er kommt also nicht mehr in den Genuss des entsprechenden Steuerabzuges, er muss sein Einkommen ohne diesen Abzug versteuern. Auch in die AHV hat er weitere Beiträge einzubezahlen, obwohl er schon längst das Maximum erreicht hat und so seine AHV-Rente durch die Beiträge nicht mehr erhöhen kann.
Es braucht Anreize zum Arbeiten über das 65. Altersjahr hinaus.

Plötzlich türmen sich finanzielle Hindernisse vor einem auf. Foto: Keystone
Immerhin sind ab dem 65. Altersjahr vom Einkommen pro Arbeitgeber rund 1400 Franken pro Monat AHV-zahlungsbefreit. Wichtig sind also mehrere Arbeitgeber.
Auch kann jeder Mann und jede Frau ab dem gesetzlich festgelegten Renteneintrittsalter 64/65 auf die Auszahlung der AHV-Rente bis zum 70. Altersjahr verzichten. In der Zeit bis zum 70. Altersjahr wird die Rente dadurch jährlich um 5,2 Prozent auf rund 30 Prozent erhöht.
Von dieser Möglichkeit machen aber nur ganz wenige Gebrauch, weil ganz genau berechnet werden kann, was es bedeutet, in diesen fünf Jahren auf die Auszahlung der AHV-Rente zu verzichten: Bei einer alleinstehenden Person sind es rund 26’800 Franken pro Jahr, das ergibt in fünf Jahren 134’000 Franken.
Diese 134’000 Franken sind in Beziehung zu setzen zu der erhöhten AHV-Rente von rund 30 Prozent, also um 8000 Franken pro Jahr, die dann ab 70 zusätzlich zur ordentlichen Rente zur Auszahlung gelangen. Die Person, die bis 70 arbeitet und deshalb auf die AHV-Rente verzichten kann, muss also mindestens 87 Jahre alt werden, damit sich der Aufschub der AHV-Rente zu lohnen beginnt.
Es gibt also Anreize, doch sie sind bescheiden und animieren kaum jemanden, länger im Arbeitsprozess zu verbleiben. Es sind vor allem Anwälte, Architekten, Freischaffende im Allgemeinen, Berater, Publizisten, Journalisten, Politiker, aber auch Taxifahrer, im Gastgewerbe Tätige, Leute auch, die einfach ein Zubrot verdienen müssen, die sich das zumuten wollen – oder eben müssen, um schlicht zu überleben.
Zwar wird der Ruf immer lauter, das Renteneintrittsalter auf 67 zu erhöhen, um die sozialen Werke auch in Zukunft zu sichern. Dies ist aber ein zu einfacher Weg. Es braucht Anreize zum Arbeiten über 65 hinaus, und es braucht vor allem eine Flexibilisierung des Renteneintrittsalters. Menschen, die schwere körperliche Arbeit verrichten mussten, müssen die Möglichkeit haben, ohne Einbussen früher in Rente gehen zu können. Es braucht künftig auch eine Solidarität innerhalb der älteren Generation, auch die gehört zum umfassenden Generationenvertrag. Innovative Ideen sind also gefragt, gerade auch von uns.
24 Kommentare zu «Wenn Mann 70 wird»
Herr Schaller, leider haben sie die Vorschläge zu einem umfassenden Generationenvertrag vergessen. Ich verstehe ihren Ansatz so, dass die Älteren selber für eine flexible Pensionierung aufkommen sollen. Das hat mit Generationenvertrag aber nichts zu tun. Ansätze zur Änderung des Generationenvertages müssen der heutigen Lebensweis entsprechen. Menschen ohne Nachkommen müssen selber stärker für ihre Altersvorsorge sorgen. Nachwuchs nach 30 Jahren ist ein demographisches Problem, kann aber für den Renteneintritt zugezogen werden. Es ist halt wichtig, dass mehrere Generationen für eine sorgen.
Nur so als Denkanstoss: Wenn ich Kinder zeuge, aber mich keinen Moment um sie kümmere und am Schluss gibt’s Typen à la „Carlos“ – habe ich dann den Generationenvertrag erfüllt?
IMHO müsste einigen Eltern die Pension vollkommen verwehrt werden, wenn ich an ihren Nachwuchs denke.
Ihr Ansatz ist ziemlich mechanistisch.
Verträge haben es in sich mechanisch zu sein, dazu gehört auch der Generationenvertrag. Dieser sagt ja gar nicht über das emotionale Zusammenleben aus, sondern lediglich über dessen Finanzierungsform. Der Generationenvertrag geht davon aus, dass sich die Menschen fortpflanzen. Kinder profitieren von den Eltern, diese bezahlen für ihre Eltern und Grosseltern.
Aber eben es kann gut sein, dass nicht alle taugen zum Nachwuchs aufziehen. Zumindest für sich selbst sorgen müssen sie können und zwar bis zum Lebensende. Auch da ist es mechanisch, jeden Monat vorsorgen. Ist nicht so toll, aber nötig
Herr Looser, Sie eröffnen hier eine brandgefährliche Diskussion. Sie vergessen, dass Kinderlose, ob gewollt oder ungewollt, einen erheblichen Beitrag zur Finanzierung der Sozial- und AusbildungsInfrastrukturen leisten, ohne diese zu nutzen. Im Umkehrschluss könnte ich dann verlangen, dass Kinderlose entsprechend entlastet und die freien Mittel in deren individuelle Altersvorsorge fliessen würde. Wollen Sie das wirklich?
Es ist richtig, das Rentenalter zu flexibilisieren. Aber gleichzeitig ist das Rentenalter auf 67 zu erhöhen. Dies wegen der noch ständig wachsenden Lebenserwartung. Die Flexibilisierung des Rentenalters muss kostenneutral sein. Ausnahmen dürfen nur sehr wenige gemacht werden.
In der letzten Zeit erscheinen Artikel, welche schreiben, dass Aeltere Mühe haben eine Stelle zu finden, z.B. „Mit 40 schon zum alten Eisen“. Dabei zeigen die Statistiken ein anderes Bild. Es ist zu vermuten, dass man mit diesen Artikeln eine Gegnerschaft zu höherem Rentenalter aufbauen will.
Statistiken glaube ich nur wenn ich die Grundlage kenne. Wenn die Ausgesteuerten auch aus der Statistik gestrichen werden, so wie es das Seco tut (!), ist diese Statistik eine einzige Lüge. Das praktische Leben und die Erfahrungen im Bekanntenkreise bestätigen mir das spätestens mit 55+ die Stellensuche nur noch eine demütigende Pilgerfahrt ist.
In der öffentlichen Verwaltung arbeitet kaum jemand bis zum ordentlichen Rentenalter, der grösste Teil der Staats- und Kantonsdiener hört spätestens mit 63 auf, viele schon mit 60. Selbstverständlich ohne finanzielle Einbusse, weder bei AHV noch bei PK. Zwangsfinanziert durch den Steuerzahler. Der Staat geht als schlechtes Beispiel voran – dadurch wird Druck auf die Privatwirtschaft gemacht, besonders durch die Gewerkschaften. Vorzeitige Pensionierungen sollten die Ausnahme sein für Personen, die krankheitshalber nicht weiterarbeiten können. Sonst bleibt Rentenalter 67 eine Illusion.
So ein Unsinn. Vorzeitige Pensionierung ohne Einbusse ist für die Untertanen nie möglich, das geht nur für die Teppichetage egal ob Privatwirtschaft oder Verwaltung.
Natürlich soll man auch noch mit über 70 die Möglichkeit haben zu arbeiten.
Die Rahmenbedingungen dürfen einfach nicht so angepasst werden, dass man zukünftig gezwungen ist, bis über 70 zu arbeiten. Es darf nicht sein, dass zukünftig beispielsweise die AHV-Leistungen gestutzt werden, nur um noch mehr ausländische Multimillionäre subventionieren zu können. Es darf nicht sein, dass der enorme Produktivitätsgewinn nur dem obersten Prozent dient – denn letztlich schadet das nicht nur der Demokratie, sondern hindert das auch das Wachstum der Volkswirtschaft.
„es braucht vor allem eine Flexibilisierung des Renteneintrittsalters.“ Im Prinzip schon richtig, eben in betracht gewisser Berufe die markant der Gesundheit schädigen, aber Flexibilisierung kann auch umgekehrt zur progressiven Abschaffung eines Renteneintrittsalters führen – eine mögliche Entwicklung, die durch eine gewollte Abschaffung der Altersvorsorge dem Staat, aber vor allem den Unternehmern viel Geld sparen würde. Tatsache ist aber auch das immer mehr Arbeitnehmer schon ab Alter 40 enorme Schwierigkeiten haben, überhaupt eine neue Stelle zu finden: hier muss sich dringend etwas ändern.
Natürlich, am besten Arbeiten bis man Tod umfällt! Vielleicht kann man bis 70 arbeiten, wenn man einen so tollen, stressfreien und hoch bezahlten Job hat wie Anton Schaller! Aber wenn man Gipser, Eisenleger, Busfahrer oder Lehrer ist, ist man meist schon mit 50 ausgelaugt und krank! Unser Staat sollte endlich aufhören, kriminelle Ausländer mit hunderten von Millionen zu „sponsern“, dann wäre mehr als genug geld für unsere Altersvorsorge vorhanden. Aber eigentlich interessiert mich das nicht mehr, weil bald auswandere, und dieses „Unrechts-Regime“ nicht mehr zu unterstützen brauche!
Immer wieder interessant wie Menschen auf die Flexibilisierung des Rentenalters pochen, vor allem wenn sie selbst ihre Schafe im Trockenen wähnen und keine Ahnung haben, wie kaputt und verbraucht viele Arbeitnehmer sind: Sei es der Maurer, der schlicht weg seine Knochen verbraucht, der Büroangestellte, dem es leid geworden ist, unnötige Neuerungen auf sich zu nehmen oder Veränderungen, die zu nichts führen und nur frusten. All diese möchten vielleicht auch noch weiterarbeiten, aber die meisten haben genug vom Arbeitsrad, dass ihnen in keiner Weise entgegenkommt.
Mit 15 in die Lehre mit 19 fertig und seitdem voll im Erwerbsleben, ich werde einen Teufel tun und länger als 65 zu arbeiten!
Bis 70 arbeiten, wenn man ab 50 keine Stelle mehr bekommt. Beim Staat gehen die mit durchschnittlich 61 Jahren in Pension und das ohne Abstriche.
Genau diese Leute die uns das weismachen wollen gehen selber früh in Pension.
Die 1400 Fr./Mt. AHV-Beitragsbefreiung (nicht „steuerfrei“, wie Herr Schaller schreibt) sind viel zu tief. Wer hat schon mehrere Arbeitgeber? Insbesondere Selbständigerwerbenden wird das verunmöglicht. Da sie AN- und AG-Beiträge leisten müssen, kommt das sehr teuer. Da sich diese Rente dadurch nicht erhöht, sind die Beiträge eigentlich eine zusätzliche Strafsteuer für Personen, die übers Rentenalter hinaus arbeiten. Wer will da weiterarbeiten, bes. wenn man sieht, wie unsere Mitte-links-Regierung hunderte Mio. für sog. „internationale Zusammenarbeit“ ohne Bedingungen ins Ausland verschenkt?
Ich würde von einem fixen Rentenalter abzusehen, und dafür auf Beitragsjahre zu setzen. Ich finde es unfair, dass z.B. ein Bauarbeiter oft ab 20 Jahre AHV einzahlt, also insgesamt 45 Beitragsjahre, Akademiker kommen im Schnitt auf 35 Jahre, und erhalten i.d.R. mehr. Nach 30 Jahren zu 100 % Erwerbsleben sollte man auch die Möglichkeit haben, etwas Neues zu machen und vorallem Teilzeit zu arbeiten. Ich würde mich gerne in der Alters- und Flüchtlingsbetreuung anbieten, oder auf einem Bauernhof arbeiten, leider kann ich es mir nicht leisten, und bleibe somit auf meinen Arbeitsplatz kleben.
Die AHV sollte nur erhalten, wer über Lohnprozente einbezahlt hat. Warum sollte ich noch länger arbeiten, mehr Steuern zahlen, mehr AHV zahlen, mich weiterhin abkrampfen, und dafür zusehen können, wie andere über Jahrzehnte meine Steuergelder abzocken. Wenn jemand nach 5 Jahren in der CH, mit unserer erstklassigen Unterstützung, immer noch nicht arbeitet, dann sollen wir das Recht haben sie auszuschaffen. Ohne wenn und aber. Der Staat, sollte nicht ohne Leistung Gelder zahlen. Aber ist wohl für die Sozis zu anstrengend gemeinnützige Arbeit zu organisieren. Mann könnte die Arbeit dann messen.
Wenn ein Italiener 4 Jahre hier arbeitet, gibt man ihm die AHV-Beiträge wieder mit nach hause.
Wenn ein Italiener 6 Jahre hier arbeitet, (von 59 bis 65) gibt man ihm ab 65 die Minimal-AHV (1270.00/Monat).
Wenn ein Schweizer z.Bsp. mit 43 aus Argentinien heimkommt, bis 65 arbeitet, gibt man ihm ab 65 die Minimal-AHV (1270.00/Monat). Für 22 Beitragsjahre gibt es gleich wenig wie für 6 Beitragsjahre. Ist das noch in Ordnung???
Nein, ganz und gar nicht. Mir ging es um die Flüchtlinge, die Jahrzehnte über die Soz. AHV bezahlen. Das ist nicht gerecht. M.E. sollten alle AHV Beiträge von nicht Schweizer, resp. von weniger als 20 Beitragsjahren ausbezahlt werden, und keine Renten gewährt werden.
Es gibt Unterschiedliche Jobanforderungen, Lebensläufe und Umstände, nur etwas ist fix das Rentenalter. Man sollte AHV und IV fusionieren. Ab 55 kann man gemäss der eigenen Arbeitsfähigkeit eine Rente beziehen, wen diese dann wirklich medizinisch eingeschränkt ist. Das Arbeitspensum oder der Lohn kann reduziert werden. Der langsame aber erfahrene Mitarbeiter kann im Erwerbsleben bleiben. Die Fixe Pension wird abgeschafft. Was mit der 2. u. 3. Säule passiert ist Privatsache und jedem nach seien Gutdünken überlassen.
Etwas Revolutionär ich weiss.
Erklären Sie einem 0815 Büezer mal – das er bis 70 und mehr arbeiten soll. Wahnsinn! Nicht jeder kann in einem klimatisieren beheizten Büro als Chef arbeiten. Aber es passt ja in unsere Schweizer Gesellschaft, das der Beruf das Zentrale im Leben ist
Schon der Titel irritiert. Wieso ist explizit von Männern die Rede?
Wieso spricht man nicht zuerst darüber das Rentenalter der Frauen mindestens anzupassen? Und wenn das hierhinter dennoch die Idee sein sollte, wieso dann dieser Lead?
Gute Idee bei 135000 Arbeitslosen, 235000 Sozialbezüger, IV EL Ausgesteuerte und noch täglich noch 250 Personen PFZ Zuwanderung. Kein Problem wird so gelöst.