Wer schützt uns vor fremden Richtern?
«Schweizer Recht steht über fremdem Recht!» Das fordert die SVP in einer neuen Initiative. Die Bundesverfassung – und damit nationalstaatliches Recht – soll allem anderen Recht vorgehen. Damit sollen Demokratie und Volkssouveränität in einer globalisierten Welt geschützt werden – ein gefährlicher Irrtum.
2011 beschlossen Uruguay und Australien, auf den Zigarettenpackungen Warnhinweise anzubringen. Ebenfalls 2011 erliess Québec ein Frackingmoratorium zum Schutz der Umwelt, und im selben Jahr beschloss der deutsche Staat nach Fukushima den Ausstieg aus der Atomenergie. Alle Fälle hatten die gleichen Folgen: Mächtige Konzerne klagten gegen die demokratisch beschlossenen Gesetze. Philip Morris gegen Uruguay und Australien, der Öl- und Gaskonzern Lone Pine gegen Kanada und der Energiekonzern Vattenfall gegen Deutschland. Alle machten Profitausfälle geltend, alle wandten sich an sogenannte Schiedsgerichte.
Die Schiedsgerichte, wie sie im Rahmen von multilateralen Abkommen vorgesehen sind, sind eigentlich gar keine Gerichte.

Verfahren vor Schiedsgerichten sind nicht öffentlich, die Richter nicht unabhängig und der Rechtsweg ausgeschlossen. Foto: PD
Schiedsgerichte, oder Investor-Staat-Streitbeilegungsmechanismen, sind intransparente Instanzen, die im Rahmen von multilateralen Investitionsabkommen ermöglicht werden. Als Folge von Freihandelsabkommen verbreiten sich diese Gerichte und sind in immer mehr Bereichen und für immer mehr Staaten rechtlich verbindlich. Das Problem: Die Schiedsgerichte sind eigentlich gar keine Gerichte, jedenfalls nicht in einem modernen Verständnis. So sind die Verfahren nicht öffentlich, die Richter nicht unabhängig und der Rechtsweg ausgeschlossen. Und sie orientieren sich nicht an Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, sondern einzig am Profit beziehungsweise an den Regelungen, die in den jeweiligen Investitionsabkommen vereinbart wurden.
Auch im transatlantischen Freihandelsabkommen (TTIP) und im Abkommen zum Handel mit Dienstleistungen (Tisa), die momentan zwischen der EU, den USA und anderen Staaten ausgehandelt werden, sind solche Schiedsgerichte vorgesehen. Bei den Tisa-Verhandlungen ist die Schweiz mit von der Partie, vom transatlantischen Freihandelsabkommen wäre sie direkt betroffen. Zwei Berichte im Auftrag des Seco machen klar, dass die Folgen des transatlantischen Freihandelsabkommens für die Schweizer Wirtschaft gross wären. Zwei Drittel aller Exporte gehen in die EU (56 Prozent) oder die USA (11 Prozent). Um Wettbewerbsnachteile auszugleichen, wird die Schweizer Wirtschaft deshalb sicherlich versuchen, Teil des transatlantischen Freihandelsabkommens und damit der undemokratischen Schiedsgerichtsbarkeit zu werden oder ein vergleichbares Investitionsabkommen zu erwirken. Entsprechende Signale wurden vom Wirtschaftsdachverband Economiesuisse bereits ausgesandt.
Wer also schützt uns vor der Konzernherrschaft und ihren Richtern? Einzig die wenigen transnationalen, demokratisch legitimierten Institutionen bilden ein Gegengewicht. Das internationale Recht und seine Vertreter legen minimale Spielregeln fest. Genau diesen universellen Schutz greift die SVP nun an. Eine Gefahr für die Demokratie!
40 Kommentare zu «Wer schützt uns vor fremden Richtern?»
Politiker, Parlamentarier und die Regierung sicher nicht, denn sie glänzen alle mit ihrer noblen Zurückhaltung,
SVP-Slang: Uns droht das Ende der Selbstbestimmung; wir würden eine Kolonie der EU – also schöpft man aus der Herkunft (Stichwort Marignano am 13-09-15). Aber immerhin: Schweizer Neutralität sei nicht entscheidend…
Muss man damit die Spielmöglichkeiten anerkennen und dem ‚Kampf‘ entsprechen?
Worte des P. Keller: „In der Wahrnehmung [der damaligen] Schweizer Bevölkerung stand sicher nicht das Friedensprojekt Europa im Vordergrund“ — (sic!) — UND HEUTE ???
Da wird manipuliert mit Volkes Phobie und dessen Emotionen. Damit die Mächtigen (teils Bürgerlichkeit) mit ihrem Manipulationsinstrument SVP weiterhin über die freie Kommando-Bühne verfügen und darübersegeln dürfen…!
Nachzuschlagen auch unter > ‚Verteidigung des Bankgeheimnisses‘.
Was soll dieses kryptische Wirrwarr? Sagen Sie doch ganz einfach, was Sie wirklich zum Thema des Blog beitragen möchten.
Oder ist Christoph Blocher der einzige, der mit einfachen Worten eine logische und verständliche Verbindung zwischen komplexen Punkten finden kann?
@ Fischer: CHB ist Mittel zum Zweck; den Inhalt definieren andere; den gleichen Part wird Fr. Martullo im Anschluss weiterführen. Der globale Geldspeicher soll schliesslich weiterbestehen!
Die Konzernherrenschaft braucht doch ihr Neutrum…
Während Adolf Ogi nur von ‚Wahnsinn‘ redet, ohne der Sache analytisch auf den Grund zu gehen, hat Blocher die Situation erkannt. Die zwingenden Normen des Völkerrechts bleiben unangetastet, allerdings müssten sie einmal definiert werden. Alle andern Normen stehen unter bzw. ausserhalb unserer Verfassung, die Priorität hat. Oder sollen wir z.B. die Bestimmung, wonach wir keine brasilianischen Häute importieren dürfen, etwa über unserer Verfassung stehen? Die Feststellung, Blochers Initiative untergrabe unsere Verassung, ist schlicht Quatsch bzw. ‚Wahnsinn‘ (um sich Ogis Ausdruck zu bedienen.)
Falsch! Die SVP will ganz klar die Verfassung in ihrem Sinne und nach Gutdünken via den „Volkswillen“ ändern können. Unsere Verfassung garantiert mangels Verfassungsgerichtsbarkeit gar nichts! Und genau deshalb ist die SVP gegen ein Verfassungsgricht und will die BV über internationale Normen und Verpflichtungen stellen. Sie will so die in ihren Augen nur hinderlichen Menschenrechte aushebeln! Nur so kann die SVP ihre menschenverachtende Asylinitiative zur Wirkung bringen.
Leider stimmt, was Molina hier anklagt: Wir leben in Zeiten, in denen grosse multinationale Konzerne zu einer echten Gefahr für die Demokratie werden! Man denke nur an die unsauberen Geschäfte Glencore, Grossbanken und Ölfirmen!
Völlig falsch, die SVP möchte, dass internationale Verträge wieder unter unserem Recht stehen und gekündigt oder abgeändert werden können, falls sie gegen unser Recht verstossen. Es ist selbstverständlich, dass Verträge dem Gesetz unterstellt sind, dies war schon immer so. Ich konnte noch nie Verträge abschliessen die gegen geltendes Recht verstossen, z.B. kann ich mit einer Frau kein Vertrag abschliessen, der mich vom Unterhalt von durch mich gezeugten Kindern entbindet.
Die Schweiz macht also einen Vertrag mit einem anderen Staat – und dann soll für beide Schweizer Recht gelten? Auf welchem Planeten leben Sie denn?
In einem Vertrag gilt. was du rein schreibst. Wir leben auf dem Planet Selbstbestimmung, angeschrieben mit Schweiz.
Nein Herr Moser
Wird die Macht der Mehrheit durch Menschrechte, Rechtsstaatlöichkeit und Gewaltentrennung begrenzt, ist es keine Diktatur. Diktatur zeichnet sich durch unbegrenzte Macht aus.
Gehört nicht hierhin, sondern zu einem Kommentar bei „Die Lücken im demokratischen System), ist aber dennoch nicht ganz falsch hier.
Da mir nicht widersprochen wird, vermute ich dass viele noch nicht verstanden haben:
Soll die Macht der Mehrheit durch Menschenrechte Rechsstaatlichkeit und Gewaltentrennung begrenzt werden, muss jemand anders definieren, was Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit und Gewaltentrennung sind.
Wenn keinen ausländischen Gerichten diese Kompetenz eingeräumt werden soll, muss zumindest eine Schweizerische Gerichtsinstanz dies prüfen:
Irgendjemand muss auch das Volk kontrollieren, entweder In- oder ausländische Richter, sonst haben wir absolute Mehrheitsherrschaft und nicht Demokratie.
Und genau dies will die SVP nicht. Die SVP ist vehemente Gegnerin eines Verfassungsgerichtes. Was auch Sinn macht, wenn man ihre scheinheilige Initiative „BV vor fremdem Recht“ anschaut. Die SVP will auch nicht, dass jemand die Willkür des Volkes kontrolliert. Nur in einer Ochlokratie kann die SVP schalten und walten wie es ihr beliebt. Die SVP missbraucht die Volksrechte, um unsere direkte Demokratie in eine ihr dienliche Ochlokratie umzubauen!
Weiter oben ist mir schon, Herr Keller, einer Ihrer Texte quer gekommen, hier nochmals. Sie sind also der Meinung, ein oeberstes Gericht muesse die „willkür des Volkes“ kontrollieren? Na ja, die Geichtsbarkeit im NS Staat hat ja auch jene Mitglieder gehabt, die Kontrolle „möglich“ machten. Sie meinen also in einem obersten Gerichtshof sitzen dann diese Menschen die vollstaendig ohne Zweifel sind? Toll Herr Keller, nicht schlecht, könnten dann Demokratie mit ihren doch auch Schwächen abschaffen, gell.
Wenn die Schweiz demokratisch beschliesst, dass sämtliche Entscheide des EGMR – auch das vom EGMR selber undemokratisch ausgeweitete, nicht zwingendes Völkerrecht – dann ist es demokratische legitimiert.
Wenn die Schweiz demokratisch beschließt, dass ab sofort nur noch ein nicht vorhandenes Recht, nämlich das nirgendwo festgelegte ‚Zwingende Völkerrecht‘ anzuwenden ist,ist das eine internationale Lachnummer, aber kein demokratischer Entscheid, der zudem nicht bindend ist.
Guter Blogbeitrag von Molina – es ist leider so, dass grosse Konzerne sich immer mehr von landesüblichen Gesetzen beeinträchtigt fühlen und gegen souveräne Länder klagen. Dies blendet unser hemdsärmliger Volchsverhetzer doch gerne aus – es geht ihm ja auch nicht darum eine möglichst gute Lösung für die CH zu finden sondern ganz vulgär darum das oftmals eher bildungsferne einfache Volch aufzuhetzen um damit Wählerstimmen zu generieren.
Die Causa Philipp Morris vs. Republica Oriental del Uruguay soll am 14.9.2014 entschieden werden – es sei zu hoffen dass Uruguay gewinnt.
Hr. Molina vermengt da ein paar Dinge. Diese Freihandels-Schiedsgerichte sind in der Tat diskutabel, haben aber mit dem in der CH diskutierten und von der EU propagierten Modell nichts zu tun. Und ebenso wenig mit dem EuGH oder gar dem EGMR. Zudem ist es eine seltsame Argumentation, eine undemokratische Schiedsgerichtsbarkeit zu monieren und gleichzeitig deswegen eine andere undemokratische Schiedsgerichtsbarkeit zu rechtfertigen. Whs. wären die Einflussmöglichkeiten der CH innerhalb des transatlantischen Freihandelsabkommens sogar grösser. Und das Hr. Molina, wäre doch nichts schlechtes?
Einflussmöglichkeiten der Schweiz beim Freihandelsabkommen USA/EU? Wie kommen Sie denn auf sowas? Die Schweiz stellt am EGMR eine Richterin; wie übrigens jeder Staat der Mitglied des Europarates ist. Bei jedem Fall des EGMR gegen die Schweiz, ist die Schweizer Richterin mit im Richtergremium. Die Eigenheiten der Schweiz finden so Eingang in den Richterspruch.
Etwas wirr, dieser Beitrag. Der misslungene Versuch, den Spiess umzudrehen, zeigt eben doch nur, dass die SVP mit ihrer Kritik recht hat.
Wirr ist noch etwas untertrieben. Aber wenn man die letzten Vorschläge, für mögliche Volksinitiativen von der JUSO, von letztem Sonntag (im Blick) ansieht, dann erstaunt einem Nichts mehr.
Wenn das bedeutet, dass ein Konzern ein Staat verklagen kann weil er seinen Gewinn in Gefahr sieht, dann gute Nacht! So wie ich nicht mehr an den Storch, den Osterhasen und Weihnachtsmann glaube, so glaube ich auch nicht mehr daran, dass die Wirtschaft die Nachhaltigkeit (Umwelt, Soziales und Ökonomie) beachtet. Hauptsächlich geht es nur noch ums Geld. Und wo bleibt der Erhalt der Spezies Mensch? Die Politik ist hier gefordert!
Molinas Kritik an neoliberalen Freihandels-Schiedsgerichten ist völlig richtig und zu unterstützen. Aber was hat das alles denn mit der Thematik der Verhandlungen über eine institutionelle Anbindung an die EU und deren „fremde Richter“ zu tun? Davon abgesehen, dass beides abzulehnen ist, kann ich keine Gemeinsamkeit erkennen.
Wenn sie Schiedsgerichte unterstützen, laufen sie in eine institutionelle Falle der internationalen Gesetzgebung.
Die WHO legt in Freihandelsverträgen fest, für welche Waren keine oder in welchem Umfang Zölle zu bezahlen sind.
Dafür ist ein Schiedsgericht zuständig.
Dann legt die EU in ihrer Gesetzgebung fest, welche Importe welche EU Bestimmungen erfüllen müssen, betreffend Herkunftszeugnis, Importe aus Drittstaaten,Konsumentenschutz, Produkthaftpflicht und weiteres.
Voraussetzung hierfür: der Rahmenvertrag, Übernahme von EU-Recht, Anerkennung Bilaterale.
Also die Anna Göldi haben wir richtig freundeidgenössisch im eigenen Kanton mit eigenen Richtern abgeurteilt und dann lege artis verbrannt.
Es war die „letzte Hexe“ von Europa.
Eine schweizerisch-Glarner Meisterleistung, die mit fremden Reichtern wohl gar nicht mehr möglich gewesen wäre!
Vielleicht hätte sie überlebt, wenn ein fremder Rcihter das Urteil gesprochen hätte.
Martin Cesna, schlechtes Beispiel. Die letzten „Hexenhinrichtungen“ fand 1793 in Posen (Preussen) statt, Anna Göldi starb 1782, also 11 Jahre früher. Ausserdem steht nirgends geschrieben, wie das vermutlich zuständige Gericht entscheiden hätte. Und ausserdem wäre noch das andere Opfer der Intrige – ein Mann – erwähnenswert, nämlich Ruedi Steinmüller. Lustig ist der Wunsch nach einer anderen Gerichtsbarkeit vorallem auch darum, weil rund um die Schweiz z.B. bei den Kolonial-Nationen Sklavenhandel völlig rechtskonform war.
Ich habe heute Abend Fabian Molina im Telezueri gesehen. Auch wenn ich nicht mit all seinen bzw. den Juso-Ideen einverstanden bin, hat er mich trotzdem von allen Beteiligten durch seine Präsenz, Schlagfertigkeit und Gelassenheit am meisten überzeugt. Bezeichnenderweise wurde der einzige Zuschauer, der etwas Konstruktives beizutragen gehabt hätte, vom Moderator einfach abgeklemmt. Das erinnterte mich irgendwie an Frank Baumanns „Ventil“. Nur behauptete dieser nie, eine ausgewogene Sendung zu machen.
Sehe das ähnlich, Hr. Conix. Auch wenn ich zwischendurch mal eingenickt bin… Aber Molina wirkt gerade im Vergleich zu seinen Vorgängern durchaus sympathisch, anständig und wohltuenderweise nicht so schrill- ideologisch. Teile zwar kaum eine der Juso-Positionen, bin aber trotzdem froh, dass nun Molina die Juso-Führung hat, in der Hoffnung, dass auch dort wieder eines Tages mehr Vernunft und Rechtsstaatlichkeit anstatt billigem Populismus Einzug hält.
Anständiger als sein Gegenüber und einige Anrufer war er allemal (eingenickt müssen Sie ob den vorher auswendig gelernten Platitüden des Moderators sein). Ich sehe jedenfalls zuversichtlich (sofern das bei meinem hohen Alter überhaupt möglich ist) einem NR oder gar BR Molina entgegen.
Gemach, gemach, so weit würde ich nun doch nicht gehen, um ihn schon als zukünftigen BR hochzujubeln. Wobei er ja SP-intern alles richtig macht für eine spätere gutsituierte Karriere, dies nur nebenbei. Sprich ein bisschen wilder Revoluzzer in der Jugend um ja sozialistischen Stallgeruch zu insinuieren, dann die Ebene wechseln um sich irgendwann im Establishment einzurichten. Das Problem ist da wohl, dass Wermuth ihm dannzumal vor der Sonne stehen wird. Und zuviele Jusos wird es auch zukünftig im BR nicht vertragen… 😉
Die grosse Problematik liegt wieder mal in der Polarisierung der Politik. Links will zur EU. Das weiss die EU auch und schwächt damit natürlich die Verhandlungsmacht der Schweiz. Die rechte anti EU-Seite liegt dem Volkswillen näher, aber verhindert genauso vernüftige Kompromisse wir die Linken. Die Mitteparteien welche da gefordert wären, sind sich uneinig, haben linke wie rechte in ihren Reihen und kommen somit auch nur mit warmer Luft daher. Ohne eine gemeinsame Position werden die Verhandlungen noch schwierger und könnnten am Ende vor dem Volk scheitern weil sie zu wenig ausgewogen sind.
Wir haben doch eine ausgewogene Politik:
Wir sind in der EU und merken es nicht: Das ist gut für die Anderen in der EU, so haben die Schweizer nichts zu sagen, und die Anderen etwas mehr, die Schweiz muss dann einfach mitmachen. Es ist aber auch gut für die Schweizer: Sie haben die wirtschaftlichen Vorteile der Mitgliedschaft und können frei und souverän motzen, nichts zu sagen zu haben.
Es gibt den Freihandelsvertrag mit der EU. Dann gibt noch die Schiedsgerichte der WHO. Es gibt ab Dezember die Niederlassungspflicht für Lebensmittellieferanten in die EU.
Abgesichert durch weitere Bestimmungen der EU wie Konsumentenschutz und Produkthaftpflicht, nicht erfasst durch das Freihandelsabkommen.
Da sind die Schiedsgerichte der WHO einfach nicht mehr zuständig, da liegt die große Gefahr für Staaten wie die Schweiz.
Dieser Passus wäre erst dann wieder kompatibel, wenn die Rahmenverträge verhandelt und die Bilateralen bestätigt wurden.
Da merkt man, dass man nicht in der EU ist.
„Wer also schützt uns vor der Konzernherrschaft und ihren Richtern? Einzig die wenigen transnationalen, demokratisch legitimierten Institutionen bilden ein Gegengewicht. Das internationale Recht und seine Vertreter legen minimale Spielregeln fest. Genau diesen universellen Schutz greift die SVP nun an. Eine Gefahr für die Demokratie!“
Selten so einen Unfug gelesen! Welches transnationale Gericht schützt uns o. die EU-Bürger vor solchen Schiedsgerichten? Bei uns liegt es in der Macht des Volkes solche Absichten der Wirtschaft zu unterbinden, in der EU sind die Bürger den Politikern ausgeliefert
Max Bernard, selten so gelacht… Es liegt bei uns in der Macht des Volkes… hahaha… Wo war denn die Macht des Volkes, als wir souverän ein Steuergesetz der USA zu unserem Gesetz machten…?
Die Macht, welche bei uns das Volk hat, bedeutet nicht, dass diese sich bei jeder Angelegenheit geltend machen muss. Sie hätten jedoch die Möglichkeit gehabt eine Initiative zu starten, welche die von Ihnen behauptete Übernahme eines US-Steuergesetzes zu Fall hätte bringen können. Ob Ihnen hierbei das Volk gefolgt wäre ist eine ganz andere, nämlich demokratiebedingte Sache.
Im Übrigen hat der Bundesrat kein US-Gesetz zu unserem gemacht sondern per Notrecht unsere Verfassung schlichtwegs ausser Kraft gesetzt um US-Forderungen erfüllen zu können.
Schon etwas peinlich, wie die linken Bastien Girod und Juso-Molina in der Rubrik „Schweiz“
für immer und ewig auf der Eröffnungsseite „zufälligerweise“ hängen bleiben,
selbst Leuenberger verharrt da wie in seinen besten Zeiten.
SVP-Alfred Heer wurde dagegen schon fast panikartig innerhalb nullkommanichts wieder entsorgt!
Was ist euer Anspruch? Eine dumme willige Leserschaft? Manipulation?
Daher die Frage: Wer sind die Vorsitzenden der jungen FDP, SVP usw…?
Aha…… Kennt Ihr selber nicht?
Realistischerweise muss schon erwähnt werden, dass ihr extrem parteiisch und festgefahren sind!
Ich bin verwirrt. Der Präsident der JUSO sorgt sich um das Wohl der Grosskonzerne.