Die Lücken im demokratischen Grundgerüst müssen geschlossen werden
Vor 10 Jahren brach, angetrieben durch Volksinitiativen, ein in der Geschichte der Schweiz bislang noch nie dagewesenes Gesetzgebungsfieber aus. Von den 191 seit dem Jahr 1893 vor das Volk gebrachten Volksinitiativen wurden 22 von Volk und Ständen angenommen, 9 davon zwischen 2004 und 2014. Unter den letzteren fanden sich mehrheitlich solche, die sich nur schwer mit dem Rechtsstaat vereinbaren lassen. Tangiert wurden dabei vor allem das Prinzip der Verhältnismässigkeit und die Grundrechte, zudem stehen die besagten Initiativen im Widerspruch zu anderen, bestehenden Verfassungsbestimmungen oder Verträgen (zum Beispiel Freizügigkeitsabkommen).
Diese Fieberhaftigkeit ist Ausdruck einer womöglich anhaltenden Tendenz, werden doch in näherer oder fernerer Zukunft mehrere Volksinitiativen ähnlichen Zuschnitts vor Volk und Stände gebracht (die sogenannte Durchsetzungsinitiative zur Ausschaffung krimineller Ausländer, die Volksinitiative für ein Schweizerisches Zentralregister für die Beurteilung von Sexual- und Gewaltstraftätern, die Volksinitiative «Haftung für Rückfälle von Sexual- und Gewaltstraftätern» u. a. m.). Auch andere kürzlich aufgetretene Fragen, die von den Kantonen aufgeworfen wurden, sind ein weiterer Beleg für diese Tendenz (Fragen rund um die verfassungsmässige Garantie bei der kantonalen Volksinitiative über das Tragen der Burka im Tessin).
Das demokratische Grundgerüst der Schweiz muss unbedingt reformiert werden.
Trotz der wachsenden Probleme, die sie aufwerfen, stellen diese Volksinitiativen eine logische Entwicklung des Schweizer Systems dar. Der Konflikt ist in unserer Verfassung wegen einer Kombination aus fehlenden materiellen Beschränkungen für Initiativtexte und der fehlenden Kontrolle, ob das jeweilige Bundesgesetz mit der Bundesverfassung vereinbar ist, bereits «angelegt». Einerseits ist die Bundesversammlung gezwungen, Initiativen vor das Volk zu bringen, die internationalen Übereinkommen zu den Menschenrechten (Kriterium des zwingend einzuhaltenden internationalen Rechts in Bezug auf BV Art. 139) zuwiderlaufen.
Andererseits müssten sich die gesetzgebenden Behörden, die Verwaltungsbehörden und die rechtssprechenden Behörden weigern, derartige Initiativen, falls sie vom Volk angenommen werden, umzusetzen, wenn sie zu dem Schluss kommen, dass die Initiativen diese Übereinkommen tatsächlich verletzen (BV 5 und 190). Diese Spannung wird durch den systematischen Einsatz von Volksinitiativen durch alle wichtigen politischen Kräfte des Landes noch verschärft.
Angesichts dieser Entwicklungen wurden seit 2011 mehrere Vorschläge eingebracht. Erstens Lösungen institutioneller Art, konkret die Schaffung eines Verfassungsgerichtshofs, der die Verfassungsmässigkeit von Gesetzen eingehender prüfen würde, als es bislang der Fall war, und der die Mechanismen für die Einhaltung internationalen Rechts ausbauen würde. 2011 und 2012 wurden im Parlament diesbezüglich mehrere Debatten geführt. Im Dezember 2012 verpasste der Antrag auf die Einführung einer Verfassungsgerichtsbarkeit für vom Parlament verabschiedete Gesetze in der Schlussabstimmung das Mehr deutlich.
Zweitens wurden zwischen 2013 und 2014 politische Lösungsansätze vorgebracht, die darauf abzielten, die Kompatibilität zwischen internationalem Recht und Landesrecht zu verbessern oder das «Wording», insbesondere bei Initiativtexten, zu beschränken. So hat der Bundesrat etwa einen Entwurf in die Vernehmlassung gegeben, der eine vorgängige materielle Prüfung von Volksinitiativen und eine ziemlich umfangreiche Ausweitung der materiellen Grenzen von Verfassungsänderungen vorsah. Da die Vernehmlassung nicht zu den erhofften Ergebnissen führte, wurde das Vorhaben vom Bundesrat im Dezember 2013 aufgegeben.
Drittens und letztens werden heute aus verschiedenen Kreisen Lösungsansätze rechtlicher Art vorgebracht, die die Praxis der Ungültigerklärung von Volksinitiativen durch die Bundesversammlung erweitern möchten und eine flexiblere Auslegung der materiellen Grenzen für die Verfassungsreform (und für Volksinitiativen) anstreben. Einer der Lösungswege, die angedeutet wurden, ist die Erweiterung des Begriffs «zwingendes internationales Recht» in Bezug auf BV Art. 139 durch das Parlament, insbesondere auf die Übereinkommen zu den Grundrechten, die de facto oder de iure unkündbar sind (EMRK und UNO-Menschenrechtspakte I und II) und die mehrere Vertragspunkte enthalten, die bislang nicht zu zwingendem internationalem Recht erklärt wurden. Um diese Erweiterung zu realisieren, könnte sogar der einfache Weg einer eigenständigen Neuinterpretation im Sinne einer Präzisierung der Parlamentspraxis gewählt werden.
Weil die institutionellen und politischen Lösungswege aus heutiger Sicht kaum gangbar erscheinen, muss der rechtliche Ansatz weiter verfolgt werden. Um weiterhin verlässlich funktionieren zu können, muss das demokratische Grundgerüst der Schweiz unbedingt reformiert werden. Erfolgt keine Neugestaltung, steigt das Risiko, mit permanenten Störungen konfrontiert zu werden und zur Geisel sämtlicher autoritärer und fremdenfeindlicher Affekte und Unüberlegtheiten zu werden, die das Land heimsuchen.
101 Kommentare zu «Die Lücken im demokratischen Grundgerüst müssen geschlossen werden»
einfach durch mehr Information in Presse und Fernsehen über das „Für und Wider“ der Auswirkungen.
Und das alles VOR der betreffenten Volksinitiative
Es fehlt nicht an den Informatione, sondern es sind zu viele Emotionen im Spiel.
Minarett-Initiative war ein Zeichen gegen den Islam (die wohl das schlechteste Marketing der Welt haben).
Minder-Initiative ein Zeichen von Neid
MEI-Initiative ein Zeichen von Angst
usw.
und viele die abstimmen, wollen es „denen da oben zeigen“. Da helfen Infos nix.
Emotionen sind immer im Spiel, auch bei Ihnen. Die Minarett Initiative war Zeichen für unseren Kulturkreis. Wären wir gegen den Islam gäbe es keine Moscheen. Die Minder Initiative war ein Zeichen von Masshaltung und gesundem Menschenverstand. Wer dagegen war definiert sich stark über den Status Geld und hat Angst zu kurz zu kommen. Man rechtfertigt seine Völlerei mit dem Argument Neid. Die MEI war ein Zeichen von Vernunft und Gefühl für die eigene Kapazität. Wer dagegen war verwechselt Ökosystem mit Vermögen, „sich isolieren“ mit „isoliert werden“. Man hat Angst im Ausland schlecht dazustehen.
Sinn und Zweck des Völkerrechtes ist es, gesetzliche Beziehungen in den Vertragsgrundlagen zwischen den Staaten herzustellen, die in den Vertragsparteien anerkannten Kulturen auf ein gesetzliches Fundament zu stellen.
Sinn und Zweck der Verfassung ist es, Rechtsgrundlagen herzustellen.
Ganz sicher ist die Verfassung nicht der Ort, um aus falsch verstandenem Patriotismus ein Zeichen für den Kulturkreis zu setzen, der dem Allgemeinen Verständnis des zu schützenden Wertes widerspricht.
@Lorenz Der Islam ist eine Religion. Religion = Ideologie. Das Minarett ist ein Turm. Ein Wahrzeichen, ein Bauelement. Aber nicht nur. Es ist ein Turm mit kulturellen, symbolischen Wert und Charakter. Ein Bau mit einem religiösen Hintergrund, ergo geprägt von einer Ideologie. Windenergie wollte man auch in der Verfassung verankern. Hinter Windräder steckt auch ein Bau und eine Ideologie. Es ist richtig die Bürger zu fragen was sie in Ihren Lebensraum integrieren wollen oder nicht. Werte schützen, nur welche?! Was Sie als Patriotismus werten, bedeutet nicht das es auch Patriotismus ist.
@Sabine Schweizer:
Ein Sexshop, ein Bordell im Gewerbegebiet ist kein Problem, sogar durch die Verfassung geschützt (Wirtschaftsfreiheit) aber ein Minarett schon?
Patriotismus ist die Tugend der Boshaften. (Oscar Wilde)
Das Marketing des Islam ist gut, weil es ehrlich ist: Man weiss, was man kriegen wird.
Damit ich richtig verstanden werde: Ich lehne Religionen ab.
Herr Raab, einige der angenommenen Initiativen sind populistischer Natur. Stark vereinfacht: Wer auf Populismus anspricht respektive «reinfällt», folgt der Propaganda und informiert sich in der Regel nicht aus Presse und TV. Es braucht meines Erachtens dringend ein Instrument, welches verhindert, dass nicht verfassungskonforme Initiativen überhaupt zur Abstimmung gelangen. Noch besser wäre es, wenn die Initiativtexte bereits vor der Unterschriftensammlung geprüft und für verfassungskonform erklärt werden müssten.
Initiativen revidieren die Verfassung. Eine Initiative kann somit nie verfassungskonform sein. Wenn das Volk der oberste Chef ist, muss dieser auch alles entscheiden und ändern können. Sobald etwas über dem Volk steht, haben wir keine Demokratie mehr. Ein bisschen nachdenken was Demokratie bedeutet ist viel besser als einseitige Informationen.
Sie tun gerade so, als wäre die Schweizer Bundesverfassung dem Volk aufs Auge gedrückt worden, und jetzt sei es Aufgabe der Initiativen, das zu korrigieren. Sie vergessen dabei: JEDER Artikel in der Verfassung ist vom Volk legitimiert. Wenn eine Initiative einem oder mehreren Artikeln der Verfassung widerspricht, dann muss sehr wohl überprüft werden, ob diese Initiative verfassungskonform ist. Mir ist es heute noch ein Rätsel, wie ein Jesuitenverbot odein Minarettverbotetc. (!!) mit 1. dem Geist und 2. mit einigen Artikeln der Bundesverfassung vereinbar sein soll.
Nein, im Gegenteil, ich bin der Meinung die Verfassung drückt den Politikern Gesetze aufs Auge, die ihnen nicht genehm sind. Darum versuchen nun gewisse Politiker die Einflussnahme des Stimmbürgers auf die Verfassung zu unterbinden. Das ist es was wir zur Zeit beobachten können, sofern man objektiv ist.
Wir diskutieren immer über die Volsinitiative. Wenn die Unterschriften von knapp 1% der Bevölkerung für die Lancierung reichen, dann frage ich mich, wie man damit den Begriff VOLK umschreiben will? Hier wäre der Volkswillw gefragt! Der Name müsste eigentlich Parteien- resp. Interesseninitiativen lauten.
Was soll die die Bemerkung im zweiten Absatz gegen ein Burka Verbot? Gemäss dem EGMR ist das franz. Burkaverbot rechtens. Und was alles zum Grundrecht gehört, muss halt auch dieser entscheiden. Es gibt aber kein Recht darauf, darüber hinaus gehen zu müssen.
Gesetze muss man auch umsetzen können. Das Tessiner Burkaverbot ist so ein nicht umsetzbares Gesetz:
In Lugano sieht man immer mehr arabische Touristen in traditioneller Kleidung, verhüllte Mütter mit Kinderwagen an der Seepromenade, in der Altstadt, in den Restaurants und an Ausflugszielen: eigentlich total verboten und trotzdem Alltag und für jeden perfekt sichtbar. Das Gesetz ist absolut wirkungslos, aber so kann man weitere Vorwürfe an die Politik richten, die sich offensichtlich um den ‚Volkswillen“ foutiert… Das Ziel dieser Initiativen ist politische Instabilität, nicht Sicherheit.
Jedoch müssten auch vom Parlament beschlossene Änderungen von Bundesgesetzen auf Verfassungsmässigkeit überprüft werden können. So könnte es nicht passieren, dass eine Mehrheit von SP, CVP, einem Teil der Grünen und einem Teil der FDP eine neue Steuer, wie die Abgabe an die Billag ohne obligatorisches Referendum durchsetzen kann. Gemäss Aussage von Bundesrichter P. Karlen wird so die Verfassung ausgehebelt. Auch dass Bundesgericht darf dann diese nicht auf verfassungsmässigkeit prüfen. Dann bleibt nur der Gang an den EMRGH, was Ch. Blocher verhindern will.
Politiker,Regierungsvertreter & Richter machen aus anderen Gründen Entscheide als Normalbürger, z.b vor kurzem hat dass CH Bundesgericht entschieden der Hiltergruss sei Legal, ein Skandal oder!, ich bin mir sicher dass das CH Volk in einer Abstimmung den Hitlergruss für Illegal erklärt hätte, solche hässlichen Gesten/Ausdrücke brauchen wir hier nicht, es ist zu tiefst Unschweizerisch wenn jemand solche Nazi Gesten macht. Unsere Bundesverfassung gibt uns Direkt Demokratische Rechte, wir haben auch grenzen darin Sklaverei verbot etc., es gibt die wie z.b die SP die behaupten unser System sei kaputt weil gewisse Initiativen die ihnen nicht passen angenommen wurden, ich sage genau dies beweist doch dass unser Demokratisches System funktioniert, man muss den Entscheid nicht mögen, aber er ist der Wille des Volkes und er gehört Wortgetreu umgesetzt.
Mit dem Internet ist eine neue Transparenz erreicht worden. Dadurch wurde es einfacher sich an der Poltik (e.g. Macht) zu beteiligen. Die bestehenden Eliten versuchen nun diesen Umbruch zu unterlaufen/verschleppen. Die resultierende Frustration ruft nun immer radikalere Geister auf dem Platz. Mit diesen Vorschlägen werden wir bald eine Initiative zur Abschaffung des Parlaments erhalten (wichtige Aktuere haben sich hier ja schon aus dem Parlament zurückgezogen). … und dann viel Spass!
Herr Tanner, Sie sprechen einen sehr geuten Punkt an: Wozu brauchen wir überhaupt ein Parlament, wo doch heute unsere Parlamentarier bloss noch Befehlsempfänger ihrer Lobbyisten sind, die wiederum von unseren Lobbyorganisationen (economiesuisse et al.), sowie dem Systemgeldadel befehligt werden? Im 21. Jahrundert des modernen Neofeudalismus, wo Gesellschafts- immer mehr Geschäftsmodellen weichen, würde auch ein aktiendemokratisches Politbüro mit 100 Mio. Vermögen pro Stimme reichen – repräsentiert durch einen grossen geliebten Demokrator. Z.B. durch den ohne Verständnis für das Völkerrecht.
Man kann die Frage auch genau umgekehrt formulieren: Wie kann verhindert werden, dass unter dem Vorwand der Menschenrechte (die allzuoft einseitig zugunsten von Kriminellen ausgelegt werden) oder Staatsverträgen (in denen nicht selten die Schweiz benachteiligt wird) demokratische Entscheidungen unterlaufen werden ?
Sie treffen den wunden Punkt. Die Problematik jeder Demokratiereform zu ungunsten der direkten Volksrechte ist doch die gleichzeitig steigende Kontrollmöglichkeit nationaler Repräsentanten (Bundesversammlung) resp. (inter)nationaler Einflüsse auf dieselbigen. Eine Bundesversammlung zu beeinflussen ist wesentlich einfacher als die Stimmberechtigten zu manipulieren. Die Linke favorisiert einen globalisierten Idealismus, bei dem international entschieden wird und der nicht demokratisch kontrolliert ist. Das ist reichlich naiv, diese Haltung. Oder gewollt. Wie immer man es betrachten will.
Ich denke Frau Amarelle hat ein Problem, die staatsphilosophischen Grundlagen durchzudenken.
Es gibt nur eine Bundesverfassung in der Schweiz. Diese gilt für alle genau gleich.
Jede Volksinitiative ist eine Verfassungsinitiative. Sobald das Volk zugestimmt hat, ist es nicht mehr eine Initiative, sondern ein Verfassungsartikel. Mit dem Beschluss wurde die Verfassung erneuert.
Wie gesagt, es gibt nur eine Verfassung. Sie ist die Urmutter unserer Demokratie. Sobald sie erneuert wurde, ist sie wieder nur eine Verfassung. Die Verfassung kann sich nicht widersprechen, nur anders werden.
Das ist schlicht falsch! Eine angenommene Initiative ist erst Verfassungstext, wenn der Bundesrat (Exekutive!) diesen umgesetzt und das Parlament (Legislative!) dieser UUmsetzung zugestimmt hat. Waren Sie auch je im Staatskundeunterricht, oder glauben Sie einfach alles blind, was die SVP verlauten lässt?
Sie verwechseln da was ganz gewaltig. Mit einer Initiative wird die Verfassung geändert! Die Initiative enthält den Verfassungstext. Gewisse Artikel der BV können direkt angewandt werden, andere Artikel bedürfen einer Ausführungsgesetzgebung. Sie sprechen von der Ausführungsgesetzgebung. Diese ist aber nicht Verfassungstext. Und Artikel in der BV können sich sehr wohl widersprechen. Das Parlament kann sogar Gesetze erlassen, die der Verfassung widersprechen, dank dem Umstand, dass wir kein Verfassungsgericht haben!
Nicht einmal durchschnittlich eine Initiative per Jahr, welche angenommen wurde und schon reden die Politiker von Flut. – Lächerlich, wenn man bedenkt, wie viele Gesetze und Regeln in Bern jedes Jahr erlassen werden.
Die Gründe wie Verhältnismässigkeit, Grundrechte, Menschenrechte dienen einzig als Alibi um die direktdemokratischen Rechte zu reduzieren, womit die Politiker ihre Macht erweitern können. Das Gefühl für Recht und Unrecht hat wenig mit Bildung und bestehendem Rechtsrahmen, welcher oft von gefühlter Gerechtigkeit abweicht, zu tun, sondern ist intuitiv in jedem Menschen vorhanden.
Dass von den Linken gern zitierte & Heute von Frau Amarelle offensichtlich ignorierte EMGR hat entschieden dass ein Burkaverbot Legal sei, ich dachte die Linken berufen sich auf die Kompetenz des EMGR?, oder ist das EMGR nur dann Kompetent wenn so entschiedet wie es mit der Ideologie der SP,Jusos etc. kompatibel ist?
Kann ein Moslem in der Schweiz z.b mitten im Park beten?JA, kann ein Moslem an Öffentlichen Orten Korane verteilen?JA, kann ein Moslem eine Mosche haben?JA, kann ein Moslem sogar auf dem Bundesplatz eine Islamische Veranstaltung durchführen?JA(mit Bewilligung wie alle anderen),Muslime geniessen in der CH die volle Religionsfreiheit, Burka Verbot hin oder her.
Markus Chan, ob das EGMR-Urteil auf das Gesetz des Kantons Tessin angewandt werden kann, ist nicht so ohne Weiteres klar. Es kommt halt eben auf den Inhalt des Gesetzestextes an. Was Sie aus dem Urteil aus Strassbourg ableiten kann sein, kann aber auch nicht sein. Wieso Berufen sich alle EGMR-Gegner nun plötzlich auf den EGMR? Dieser kann ihnen ja sonst auch gestohlen bleiben!
Die seltenen lichten Momente, in welchen beim EMRK nachvollziehbare Urteile gefällt werden sollte man schätzen werter Keller. Insbesondere, dass dort in Bezug auf die Schweiz ausschliesslich nicht zwingendes Völkerrecht verhandelt wird und somit das Urteil in den meisten Fällen zum reinen Täterschutz verkommt. Natürliches Rechtsempfinden wird dem Juristenfutter geopfert unter dem Deckmäntelchen des Humanismus!
Zwingendes Völkerrecht. ist ein international nicht definierter Begriff.
Zwingend für die Schweiz sind alle internationalen Verträge,Vereinbarungen und Konventionen.
Da die Schweiz das Wiener Übereinkommen zum Recht der Verträge unterschrieben hat, sind sie Bestandteil des für die Schweiz
zwingenden Völkerrecht.
Somit sind MEI und weitere Initiativen Verstösse gegen die BV. Es ist ein großes Manko der Schweizer Gesetzgebung, das Initiativen, die gegen die Verfassung verstoßen, überhaupt angenommen werden können, obwohl sie nicht durchsetzbar sind.
Unter dem schönen Titel „Lücken im demokratischen System schliessen“ soll hier eine massive Machtverschiebung weg vom Volk hin zu den Berufspolitikern stattfinden. Ich bin es leid, von unseren Parlamentariern und vom BR als unmündiges Kind dargestellt zu werden, das ja nicht wissen könne, dass die Umsetzung von Initiative XY schwierig werden würde. Dies wird uns doch jeweils im Abstimmungskampf doppelt und dreifach um die Ohren geschlagen. Wenn das Stimmvolk dann trotzdem zustimmt, so sind ihm die Konsequenzen durchaus bewusst!
Es muss ein und für alle Mal klargestellt werden, dass die Bundesverfassung über allem anderen Recht steht. Falls Menschenrechte usw. nicht in der Bundesverfassung stehen, so sind sie in der Schweiz nicht verbindlich. Alles andere Recht, egal ob kantonal oder international, steht unter der Bundesverfassung. Es kann und darf nicht sein, dass letztlich fremde Instanzen darüber bestimmen, was in der Schweiz rechtens ist und was nicht, ohne dass das Volk darüber befinden kann. Und ja: Wenn das Volk die Menschenrechte abschaffen will, dann darf es das tun. Wobei ich vom Gegenteil ausgehe.
Dann kann das Volk auch die Demokratie einschränken und sogar abschaffen? Heftig!
Das Volk kann alles. Könige stürze, Demokratie erzwingen oder abschaffen, und sich freiwillig Diktatoren unterwerfen 😉
Warum haben Politiker immer mehr Angst vor ihre Volk? Eine Initiative muss auch gegen die Bundesverfassung verstossen dürfen. Wie sonst sollte man sie mit der Initivative ändern können? Dasselbe gilt für internationale Verträge. Ist mir schon klar, dass die Parlamentarier in Bern unter sich bleiben wollen: die Bundesverfassung nur noch über Parlaments-Kommissionen revidieren, das Volk kann nur noch Ja/Nein sagen und Kosmetik betreiben. Das hat nur noch wenig mit (direkter) Demokratie zu tun, ist Ausdruck der Bildung einer Politiker-Kaste, die sich vom Volk immer mehr abhebt.
Verfassungsgerichte haben Länder ohne direkte Demokratie. Alle Vorschläge zielen eindeutig auf die Einschränkung der Volksrechte. Juristen, Parlamentarier und fremde Richter sollen das Zepter übernehmen. Solche Ideen sind grundsätzlich abzulehnen.
Es ist die ungeschützte Verfassung der Schweiz, die Ihre internationalen Vertragspartner dazu zwingen, Guillotine Klauseln in die Verträge zu schreiben.
Einen paritätischen Gerichtshof mit Gleicher Anzahl EU und CH Richter wir es nie geben, da es sich hier um Verträge von einem Land mit einem Zusammenschluss von 28 Ländern handelt.
Gegenstand aller Verträge mit der EU ist das EU Recht der Mitgliedsstaaten, Und es wird nie einen Richter außerhalb der EU geben, der über die EU Gesetzgebung Recht spricht.
Einen Gerichthof mit 29 Richtern lehnt die Schweiz ja schonn im Fall des EMRGH ab.
Wenn im Zusammenhang mit der Freiheit des Schweizer Volkes und der Eidgenossenschaft Worte wie „Kompatibilität“ und „Verfassungsgerichtshof“ fallen, stehen mir die Haare zu Berge. Gerade in turbulenten Zeiten wie heute müssen wir uns wie in der Meditation in uns selber kehren und zu unseren Wurzeln zurückkehren. Anpassung gegen aussen ist genau der falsche Weg, Spiegelung derer Probleme die logische Konsequenz. Das Bedürfniss nach Freiheit und Eigenständigkeit ist in den Eliten noch nie auf positive Resonanz gestossen und hat seinen Preis; früher Blut, heute Geld. Vertretbar, meine ich!
Warum wurden derart viele Initiativen angenommen? Ist es nicht der Graben zwischen Politik und Volk, der immer weiter aufgeht? Bundesbern wäre gut beraten, Beschlüsse an der Urne als gegeben hinzunehmen statt Wege zu suchen, wie man das Ganze verwässern oder bis in alle Ewigkeit hinausziehen kann. Der 9.2. war ein Schuss vor den Bug. Rational hätte ich Nein gestimmt, aber im Punkt der Migration haben der Bundesrat und die Verwaltung komplett versagt. Um hier ein Zeichen zu setzen, habe ich der MEI zugestimmt. Mit Sprüchen wie ’wir sind die 49.7%’ erreicht man nichts, man verhöhnt die Mehrheit!
„…Warum wurden derart viele Initiativen angenommen? Ist es nicht der Graben zwischen Politik und Volk, der immer weiter aufgeht?…“
Natürlich ist das der Grund, und auch ein Grund, weswegen immer mehr Initiativen nötig sind. Und genau deswegen müssen die Hürden für Initiative und Referendum halbiert werden.
Nirgendwo kann das Grundgesetz so einfach geändert werden wie in der Schweiz. Dies müsste geändert werden. Beispielsweise durch die Einführung einer 2/3-Mehrheit aller Stimmberechtigten und aller Kantone. Dann werden wir kaum darum herumkommen eine Verfassungsgerichtsbarkeit einzuführen, da gewisse Kreise in der Schweiz in unverantwortlicher Weise beginnen die Rechte bestimmter Bevölkerungsgruppen zu beschneiden und ausser Kraft zu setzen. Das Initiativrecht wird immer mehr misbraucht, die direkte Demokratie verkommt langsam aber sicher zur Ochlokratie!
Natürlich nicht. Demokratie ist die Willkür der Mehrheit.
Im übrigen bin ich der Meinung, dass die Hürden für Initiative und Referendum halbiert werden müssen.
Zur Verfassungsgerichtsbarkeit: Ich finde es auch stossend, dass Bundesgesetze zu 100 % der Verfassung widersprechen können. Dazu könnte man die Verfassung so ändern, dass sie die oberste Rechtsquelle der Schweiz ist (Aktuell ist sie gleichberechtigt mit den Bundesgesetzen), und dass das Bundesgericht die Einhaltung der Verfassung überprüft. Das wäre einfach und würde den Richtern keine Macht über die BV geben.
Das Verfassungsgericht hätte eben nicht nur die Kompatibilität von Bundesgesetzen mit der Verfassung überprüft, sondern hätte eben auch die Kompetenzen erhalten, die Änderung der Verfassung zu überwachen, was wiederum bedeutet hätte, dass nicht mehr die StimmbürgerInnen die Verfassung via Initiative ändern, sondern nur noch die Richter. Diese destruktive Idee zur Installation eines Richerstaates stammte von EU-Beitrittsbefürworten.
Eine Kontrollinstanz, welche lediglich die Einhaltung der BV überprüft, müsste eigentlich von allen Parteien gutgeheissen werden.
Das ist absoluter Quatsch Roland K. Moser. Aber mit einem Verfassungsgericht könnten gewisse Kreise dann eben nicht mehr sich widersprechende Artikel in die Verfassung schreiben. Und das passt den rechtskonservativen Nationalisten ganz und gar nicht! Sie könnten dann nicht mehr einfach die persönlichen Rechte bestimmter Bevölkerungsgruppen nach Belieben beschneiden oder ausser Kraft setzen, und dies alles an Parlament und Regierung vorbei!
Herr Keller, die SVP-Initiative löst ja dieses Problem, indem sie bei sich widersprechenden Verfassungsartikeln vorschreibt, dass der neuere Vorrang geniesst.
Es gibt ca. 100 von der Schweiz unterschriebene internationale Verträge, Vereinbarungen und Konventionen.
Jedes einzelne davon ist Bestandteil des für die Schweiz zwingend geltendem Völkerrecht.
Der Versuch der SVP, zwingendes Völkerrecht zu definieren erfordert die Prüfung und Auflistung aller noch gültigen Einheiten.
Aber auch so verkommt das Schweizer Initiativrecht zur Internationalen Lachnummer.
Und was bitteschön ist so schlimm daran, wenn diese Verträge mal auf ihre Kompatibilität mit der der BV überprüft und nötigenfalls angepasst werden?
Nein, das ist kein Quatsch.
Die ganze Sache ist im Parlament nicht durchgekommen, weil das Gericht die Änderung und nicht die Einhaltung der Verfassung kontrolliert hätte.
Sich widersprechende Artikel in der BV sind kein Problem, weil einfach der spezifischere für das jeweilige Thema gilt.
Beispiel: In einem BV-Artikel wird die Gleichstellung/-berechtigung von Mann und Frau garantiert. In einem anderen sind die Frauen von der Militärpflicht befreit. Die Befreiung der Frauen von der Militärpflicht definiert genauer als der Gleichstellungsartikel, widerspricht aber dem Gleichstellungsartikel und trotzdem gelten beide und es funktioniert.
Aus Gründen der Gleichstellung gibt es auch Frauen in der Armee. Inzwischen wurde nämlich das Recht der Verfassung angepasst.
Lieber Mann!
Wissen Sie überhaupt, was die BV ist?
Für Männer gilt die Militärpflicht, für Frauen nicht. Alles klar?
Die sogenannte „Systemlücke“ hat die Schweit vor so manchem Fehlentscheid bewahrt und den Kurs der classe politique notfalls korrigert.
Wie sagte Otto Stich (SP) mal: rückblickend hat das Volk an der Urne immer richtig entschieden.
Seine heutigen Genossinnen denken diesbezüglich leider genau das Gegenteil.
Super Kommentar, und nun ist die SP in’s Gegenteil abgerutscht.
Weniger Demokratie, mehr Globalisierung usw.
Schade eigentlich.
Und genau deswegen müssen wir die Demokratie in Breite und Tiefe ausbauen.
Demokratie ausbauen:
Nichts ist nur gut oder schlecht. Paracelsus.
Demokratie bedeutet im modernen Sinne, dass Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte und Gewaltentrennung enthalten sind, und zwar als gleichberechtigte Parameter zur Beteiligung des Volkes (demokratie im engen, überholten Sinne)
Wer die Volksbeteiligung über die anderen Parameter stellt, pervetiert die Demokratie zu einer Diktatur der Mehrheit.
Demokratie ist immer Diktatur der Mehrheit.
Nein Herr Moser
Roland K. Moser sagt:
1 September 2014 um 13:15
Demokratie ist Diktatur der Mehrheit, wenn die Macht der Mehrheit nicht begrenzt wird durch Rechtsstaatlichkeit, Gewaltentrennung und Menschenrechte.
Ein Staat hat keine eigene Legitimation. Menschen gründen einen Staat und geben ihm so erst die Legitimation. Der Souverän sind die Menschen nicht der Staat. Folglich kann der Souverän den Staat deshalb auch verändern oder sogar auflösen.
Aha, die Richter, die im Moment dauernd am Vokswillen vorbei entscheiden, sollen also in Zukunft entscheiden, wie das Volk entscheiden darf? Da können wir das Stimmrecht ja gleich abschaffen.
Es ist unbestritten, dass das Verhältnis von Völker- und Landesrecht klarer Regelung bedarf, und in der Tat ist es so dass in letzter Zeit das Instrument der Volksinitiative überbordernd für innenpolitische Zwecke instrumentalisiert wurde. Dies trifft ebenso auf linke Vorlagen zu wie auf die der SVP. Einfach eine Ausweitung der Kriterien auf das nicht zwingende Völkerrecht zu fordern, oder eine Verfassungsgerichtsbarkeit vorzuschalten zielt jedoch nur auf eine Einschränkung des Volkswillens. Grundproblem der Initiativflut ist ja nicht zuletzt auch eine Entfremdung von Politik und Souverän.
Die einzige Definition für zwingendes und nicht zwingendes Völkerrecht, die Weltweit gilt:
Zwingend geltendes Völkerrecht ist die Gesamtheit der vom Staat unterschriebenen internationalen Verträge,Konventionen und Vereinbarungen.
Für die Schweiz sind das über 100, nachzulesen unter DEA, internationale Abkommen.
So ist die MEI verfassungswidrig, weil sie gegen das Wiener Übereinkommen (Vertragsrecht) und die Bilateralen verstößt.
Eine Initiative mit dem Ziel, die Bilateralen zu kündigen oder die Europäische Menschenrechtskonvention zu kündigen wäre dagegen Verfassungskonform.
Sie vermengen da so einiges, Hr. Lorenz. Wobei Ihnen Ihre persönliche Meinung zu MEI und dem Völkerrecht unbenommen ist. Aber juristisch gesehen präsentiert sich die Lage natürlich etwas anders, und wurde daher in der Vergangenheit auch anders beurteilt. Und selbst das zwingende Völkerrecht (ius cogens) ist nicht abschliessend definiert, das ausufernde nicht zwingende VR schon gar nicht. Wenn dann „die Gesamtheit der vom Staat unterschriebenen internationalen Verträge,Konventionen und Vereinbarungen“ tatsächlich unter ius cogens fallen würde, wie Sie behaupten, dann bräuchte es kein EDA mehr.
Offensichtlich fällt es jemandem schwer sich Änderungen, bzw. Anpassungen konform zu verhalten. Initiativen können selbstverständlich bis in Verfassungsangelegenheiten eingreifen. Dafür steht dann das Volk als Souverän und entscheidet wie weiter. BR, StR, NR etc. = ausführend?
Wenn in der Verfassung nicht regelt ethisch, ehrlich und getreu zu agieren, so haben Gesetze (verfassungskonform) diese Aufgabe es zu regeln. Ist Verfassung und Recht nicht in der Lage diese Voraussetzungen zu schaffen, dann ist die Initiative die Form diese anzupassen.
Das Volk ist der Souverän. So ist Demokratie.
Über dem Volk stehen immer die Verfassung, internationale Vereinbarungen und hoffentlich der Kategorische Imperativ von Emmanuel Kant.
Letzten vermisse Ich gelegentlich, in der Schweiz immer öfter
Sehr geehrter Frau Amarelle,
haben Sie vielen Dank für Ihren interessanten und treffenden Beitrag. In der Tat wird unser Land und seine Demokratie heute regelmässig mit Initiativvorhaben konfrontiert, die bevor sie vor die Stimmbevölkerung kommen, eine grundsätzliche Prüfung auf ihre Rechtmässigkeit (Stichwort völkerrechtliche Verpflichtungen unseres Landes) durchlaufen sollten. Sonst wird die steigende Demagogie der Herren von Herrliberg und anderen Gestaden unbehindert weiterschreiten. Wohin uns diese Sirenengesänge führen können, hat die Geschichte genügend gezeigt. Courage Madame!
Seit einiger Zeit werden immer mehr Volksinitiativen gegen den Willen Bundesberns an der Urne angenommen. Das wird in breiten Kreisen als Zeichen abnehmenden Vertrauens in Regierung und Parlament angesehen. Das ist auch so. Doch kaum jemand in Bundesbern analyiert diese Entwicklung selbstkritisch. Erstaunlich viele Mitglieder des Polit- und Wirtschafts-Establishments äussern sich zur Zeit abfällig über die direkte Demokratie. Sie suchen nach Wegen, ihrem Souverän die demokratischen Kompetenzen wegzunehmen und diese sich selber zuzusprechen. Und missachten dabei, dass sie nur Volksdiener sind!
Sie verwechseln da Minister und Parlament.Es sollten eigentlich der BR die Diener des Volkes sein, die Aufgabe des Parlaments ist die Gesetzgebung.
So wie die nötigen Rechtsgrundlagen und ausreichende Mehrheiten in der Schweiz derzeit festgelegt sind, ist eine international verbindliche Gesetzgebung in der Schweiz derzeit nicht möglich.Alleine schon aus diesem Grund ist eine Aufnahme der Schweiz in die EU selbst bei einer 80% Ja ausgehenden Abstimmung die nächsten 20 Jahre nicht möglich.
Warum also diese Angst vor einem EU Beitritt?
Das „Demokratische Grundgerüst“ hat keine Lücken, sonst wäre es längst eingestürzt.
Lücken haben höchstens Politiker/Innen bei ihrem Demokratieverständnis.
Demokratie heisst dass die nur Betroffenen entscheiden.
Und Demokratie heisst unter anderem auch, dass die Träger von Machtpositionen auswechselbar sind. Besonders jene, die keine Ahnung haben vom Monismus, Dualismus, Adoptionstheorie, Vollzugstheorie, Transformationstheorie, Vollzugsfähigkeit und innerstaatlicherm Rang der Völkerrechten.
Statt Volksrechte zu beschneiden sollte man die Parteienfinanzierung offenlegen müssen und ein Maximalbudget definieren, denn wenn etwas die Demokratie gefährdet dann ist es Geld.
„Zuviel Initiativen“? Mit ein klein wenig Intelligenz könnte man dies als Zeichen werten, dass der Graben zwischen Volk und Regierende zu gross geworden ist..
Wieder mal daran erinnert worden, wieso ich nie SP wähle. Auch nicht schlecht.
Oft werden Abstimmungen nur knapp entschieden. Das ist schal und fad. Wir wollen einen Mehrheitsentscheid. Dieser soll aber wirklich eine Mehrheit sein. Gerade bei weitreichenden, komplexen Entscheiden wäre das sehr wichtig. Andernfalls haben wir eine Hälfte, die unter dem Entscheid leidet. Ein Resultat mit mindestens 55/45 oder besser 60/40 für einen Entscheid wäre zu verlangen. Sonst gibt es halt, wie im Fussball, ein Unentschieden. Die Initianten müssten dann nochmals über die Bücher für einen Vorschlag, der in einer neuen Runde besser akzeptiert wird Das ist völlig Parteienneutral.
Überlegen sie ihre Aussage doch bitte noch Mal. Ihr sogenannter Mehrheitsentscheid führt dazu, dass ein Minderheit, nämlich 40%, entscheiden könnte.
Die Minderheit aller Stimmberechtigten entscheidet schon jetzt fast immer!!!! Siehe Stimmbeteiligung, Anzahl Unterschriften für die Lancierung usw. usw.
Eigentlich braucht es das nicht. Das Volk entscheidet ja dann. Die Gefahr besteht darin, dass dann politisch unliebsame Initiativen verhindert werden. Zum Beispiel die damalige Alpenschutzinitiative verstiess gegen das Recht der freien Wahl des Verkehrsmittels. Da hat aber niemand reklamiert. Heute stellt sich dieser Verfassungszusatz sogar als undurchführbar dar.
Die Annahme der Alpenschutzinitiative war auch so ein Fehlentscheid.
Staatsstrukturen wurden geschaffen, damit die Struktur „Staat“ überhaupt handlungsfähig ist national und international. Dafür braucht es Grundsätze, Leitlinien, wie es ablaufen soll. Viele Alltagsfragen lassen sich anhand von Grundsätzen entscheiden, die einer Ethik nahe stehen. Diese Grundsätze müssen aber in sich kohärent sein, d.h. insgesamt anwendbar sein zu einem rationalen Handeln, dies auch international.
Die aktuellen Initiativen nötigen der Regierung ein kurzsichtiges, international kaum verständliches Handeln auf.
Das könnte über „Kurzschlüsse“ zur Unregierbarkeit des Landes führen.
Frau Amarelle greift ein klassisches Problem des schweizerischen Verfassungsrechts auf, erwähnt dann drei mögliche Lösungsansätze und wählt denjengen des eigenen, „schweizerisch“ geprägten Verständnisses der materiellen Kriterien für die Gültigkeit einer Volksinitiative. Das Problem bei diesem Lösungsansatz ist, dass er es beim Parlament belassen würde, zu entscheiden, ob eine Initiative gültig ist oder nicht. Diese Rechtsfrage kann das Parlament aufgrund seiner politischen Abhängigkeit nicht korrekt entscheiden. Deswegen ist dieser Lösungsansatz wenig zielführend.
Im Endeffekt müssen zwei Probleme gelöst werden
1. Es fehlt an einem Verfassungsgericht. Das Parlament will hier seine Macht entgegen dem Grundsatz der Gewaltenteilung nicht abgeben. Und ob jeder Richter im Bundesgericht Verfassungsrichter sein will, ist auch wieder eine andere Frage, da auch dort nach Parteienproporz die Richter gewählt werden.
2. Früher mussten die Bauernfänger der Auns noch von Dorf zu Dorf fahren, den Dorftrottel finden und mit ein paar Fränkli oder mit Freibier zu einer Unterschrift motivieren. Heute lassen sich die Wutbürger sehr viel einfacher mobilisieren.
Ja dann organisiert doch mal eure restlichen Wähler, wenn’s heute so einfach ist! Oder liegt’s evtl. eher an den volksfernen Themen der Linken, dass deren
Initiativen dauernd Bach ab schwimmen?
Und wie sieht Ihr Verfassungsgericht aus?
Was heisst, die Initiativen müssen verfassungskonform sein? Die Initiative dient dazu, die Bundesverfassung ändern zu können. Somit ist die momentan bestehende Bundesverfassung gar nicht über die Initiative gestellt und ansonsten könnte sich das Volk nicht seine eigene Verfassung geben und wäre somit nicht mehr souverän.
Die SP versucht wieder mal, mit pseudo-demokratischer Argumentation den Volkswillen auszuhebeln.
Die Argumentation, eine Initiative sei immer Verfassungsnovelle und daher nie verfassungskonform sei, greift bei vielen dieser rechtstaatlich fragwürdigen Initiativen eben auch zu kurz: Scheibt man neue Bestimmungen in die Verfassung, sind diese natürlich nicht konform. Haben diese Bestimmungen aber zur Konsequenz, dass die Grundrechte der Bürger, die in derselben Verfassung garantiert werden, eingeschränkt werden, so ergibt sich ein Konflikt zweier Verfassungsnormen. Es ist daher unklar, ob die Stimmbürger neben der Novelle auch die Einschränkung der Grundrechte haben wollten.
Konflikte entstehen vorwiegend aus dem nicht zwingenden Völkerrecht.
Ergo, dieses negieren und wesentliche Probleme sind gelöst.
Die Lösung ist einfach.Alle bestehenden internationale Abkommen kündige, ca. 100, und schon gibt es kein zwingendes Völkerrecht mehr für die Schweiz.
So gesehen könnte man auch diskutieren, ob die Einheit der Materie bei gewissen dieser Vorlagen verletzt sei. In der Vergangenheit wurde diese Voraussetzung auch schon von der Bundesversammlung „kreativ“ herangezogen, um eine Initiative für ungültig zu erklären.
Aber das ist eine rechtliche Detailfrage, die grundlegenden Probleme des demagogischen Populismus und der fehlenden Verfassungsgerichtsbarkeit sind hier die zentralen Problemfelder.
An sich nicht dagegen, dass die Schweiz ein Verfassungsgericht erhalten müsste. Nur, dann müssten wir im Gegenzug die Umsetzung von Urteilen des EGH unterlassen und kritische Fragen (in jeder politischen Relevanz) ausschliesslich von unserem eigenen Verfassungs- und Bundesgericht beurteilen lassen. Den Föifer UND das Weggli, wird das bürgerliche Lager zurecht nie zulassen. Abschliessend glaube ich nicht, dass es zu kritisieren sei, dass wir a. „zuviele Volksabstimmungen“ und angenommene Initiativen haben, wobei das Letztere für die Schweizer Volksdemokratie und eine mündige Bevölkerung spricht
Frau Amarelle möchte gern die Deutungshoheit über unsere Demokratie. Da muss die Gute aber erst noch an uns, dem Volk vorbei.
Frau Amarelle’s Visionen gehen in Richtung „ordentliche“ Demokratie und „gelenkte“ Demokratie so wie auch Putin die russische Demokratie erklärt. Schöne Zukunfts-Aussichten.
Wir hatten viel zu viel Vertrauen in den Bundesrat, als wir das Staatsvertragsreferendum ablehnten. Seither umgeht der Bundesrat regelmässig den normalen gesetzgeberischen Weg und regelt Dinge, die eigentlich dem Referendum unterstehen würden, per Staatsvertrag. Bekanntestes Beispiel ist die Abschaffung des Bankgeheimnisses. Das Volk wird so um seine Rechte betrogen. Diese Lücke muss schnellstens geschlossen werden. Zudem braucht das Volk mehr Kontrolle über den Bundesrat. Es ist eine demokratische Prozedur vorzusehen, um unfähige und illoyale Bundesräte vorzeitig abwählen zu können.
Eine Initiative die die Verfassung ändern will muss schon aus Prinzip etwas wollen was in der Verfassung nicht steht. So gesehen muss jede Initiative „verfassungswidrig“ sein.
Der Sinn einer Demokratie ist es, den grösstmöglichen Gesellschaftlichen Frieden mittels Mehrheitsentscheide zu betreiben. Ezwas besseres hat die Menschheit noch nicht erfunden, denn je weniger „erleuchtete“ die Entscheide für die Mehrheit fällen, desto missbrauchanfälliger wird das ganze. Die Schweiz gibt es in seiner heterogenität nur dank dem immer wieder gefundenem demokratischen Gleichgewicht.
1. Des Referendum ist überweigend nütlich (Veto Recht des Volkes)
2. Die Initiative (Volksintitiave BV) ist abzuschaffen: Um eine Mehrheit zu erhalten, muss populistisch formuliert werden, damit sich jeder hineininterpretieren kann, was er sich wünscht. Jeder, der die Unterschriften für eine Initiative sammeln kann, kann das Anliegen in den Gesetzgebungsprozess einbringen. (Parteien, Interessenverbände, Kanton. Parlamentarier heissen in der wörtliche Übersetzung aus dem Englischen: Gesetzemacher. Das Volk kann keine Gesetze formulieren, auch kein Flugzeug fliegen und kein Herz verpflanzen.
„Das Volk steht über dem Völkerrecht“ (Zusammenfassend frei zitiert): Das Völkerrecht definiert das Volk, ohne Völkerrecht gibt es kein Volk. Ohne Völkerrecht definiert Putin das Volk oder Merkel sagt, Deutschschweizer sind Deutsche.
Das Volk erkennt keinen Unterschied zwischen eigentlichen Verfassungsbestimmungen, nämlich Festlegung der grundlegende Organisation, Ziele und Grenzen des Staates, und einer Bauvorschrift oder einem Strafurteil.
Das Volk setzt sich über Gewaltentrennung, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte, was seine mangelnde Eignung als Verfassungsgeber zeigt.
Das Ziel von Initiativen ist es doch, die Verfassung zu ändern. Somit hat ein neuer Verfassungsartikel immer Vorrang gegenüber einem alten.
Das gleiche gilt natürlich auch für allfällige Verträge und Abkommen mit dem Ausland. Diese müssen immer im Einklang mit der aktuellen Verfassung sein. Falls nicht, müssen diese angepasst und im Notfall sogar gekündigt werden.
Wichtig ist aber, dass bei Initiativen im Voraus klar und ehrlich aufgezeigt wird, welche Auswirkungen eine Annahme hat. Wenn dann das Volk trotzdem zustimmt, ist es auch bereit, die nachfolgenden Konsequenzen zu tragen.
Gelenkte Demokratie ist keine Demokratie. Kontrollierte Freiheit ist keine Freiheit.
Freiheit ist nur ein anderes Wort für nichts zu verlieren zu haben, oder kurz: Einsamkeit.
Unser System hat auch etwas mit Anstand untereinander zu tun. Nicht alles was machbar ist, sollte umgesetzt werden. Natürlich können wir in unserer Demokratie Wünsche äussern. Das Einzige was jeden Blödsinn verhindert kann, ist Anstand und Respekt gegenüber dem Bürger und allgemein gegenüber dem Mitmenschen. Genau diesen Aspekt untergraben gewisse Parteien selbstsüchtig. Sei es ihre heilige Partei oder einzelne Hinterbänkler die sich wichtig machen wollen, mit dem Wissen ihr Unsinn kann man gar nicht umsetzten. So wird ein weltweit beneidetes System auf die schlimmste Art missbraucht.
Die nächste Initiative bringt uns Klarheit. Bundesrecht steht über dem Europarecht. Dann müssen wir keine Abklärungen treffen, ob eine Initiative gegen das EU-recht verstosst. Vielleicht könnte man so einige Bundesstellen streichen.
Politisch gemünzt, verglichen heisst ’neutral‘ gleichwohl den ‚diplomatischen Status aufrechterhalten‘; ergäbe –
Alles bleibt erlaubt, das nicht einer konkret politisch korrekten Objektivität entspricht
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Nicht das demokratische Grundgerüst der Schweiz muss revidiert werden, sondern die falsche Auslegung der Völker- und Menschenrechte , welche durch fremde und hiesige Richter mit deren Fehlurteilen den Täterschutz ideologisch höher werten , als die bestehende Rechtsstaatlichkeit ! Zudem dürfen diese Völker – und Menschenrechte weder von politischer linker oder rechter Seite nicht einseitig definiert werden . Folglich darf eine Revision unserer hiesigen direkten Demokratie nicht dazu führen, diese in Raten abzuschaffen und dem EU Recht unter zu ordnen wie dies gewisse hiesige Kreise anstreben .
In dem jeweils eine 13 köpfige Delegation, mit IMMER wechselnden Teilnehmern, die erst bei der offiziellen EINREICHUNG der Initiative bestimmt werden!, abklährt: “ ob die eingereichte Initiative, unserer Gesetze, des Völkerbundes und der Völkerrechte gerecht werden „. Andernfallls wird sie an die jeweiligen Initianten zurückgewiesen, für eine Überarbeitung/Neufassung! Dann beginnt die Überprüfung NEU.
>>> KEINE Initiative, darf DEM VOLK, UNGEPRÜFT, dem NEUEN Verfassungsartikel gerecht !, zur ABSTIMMUNG FREI GEGEBEN WERDEN.<<< dies MUSS als Artikel in der BUNDESVERFASSUNG verankert sein.
Eine Art Verfassungsgerichtsbarkeit auf- oder auszubauen, wäre wirklich mal nötig in der Schweiz. Ansonsten bin ich dagegen, die Recht des Souveräns zu beschränken.
Zur Autorin: Ich wünsche mir SP-Vertreter im Parlament, die sich an die libertären Inhalte im Parteiprogramm erinnern, und sich nicht auf etatistisches Denken und Handeln beschränken.
Übrigens: Es gibt keine gesetzgebenden Behörden, ebenso wenig wie rechtsprechende Behörden. Das Wort Behörde bezieht sich zwingend auf die Exekutive und meint vor allem die Verwaltung.