Elektronisches Geld muss gesetzliches Zahlungsmittel werden

Das Bargeld wird bekanntlich immer mehr durch elektronisches Geld ersetzt, durch Geld, das nur in Form von digitalen Zeichen auf Datenträgern und in Computersystemen existiert. Der Witz dabei ist: Das elektronische Geld ist gar kein gesetzliches Zahlungsmittel. Die Gesetzgebung ist durch die technische Entwicklung überholt worden, und die Politiker haben es bis heute unterlassen, das staatliche Geldmonopol auf das elektronische Geld auszuweiten. Das ist natürlich kein Zufall, denn die Bankenbranche profitiert enorm von dieser Gesetzeslücke.

«Gesetzeslücke» ist aber eigentlich nicht der passende Ausdruck, weil die «Lücke» mit immer mehr Regulierung ausgefüllt wird. Man versucht nämlich, das Fehlen des staatlichen Monopols bei elektronischem Geld durch ein sehr kompliziertes Regelwerk für Banken zu kompensieren: das Teilreservesystem, ergänzt mit einer Einlagensicherung und mit Vorschriften zum Eigenkapitalanteil (Basel I bis III). Statt eine gute, transparente Rahmenordnung zu etablieren, versucht man also, die bestehende schlechte Rahmenordnung durch eine Vielzahl von Regeln zurechtzubiegen. Mit bescheidenem Erfolg.

Nun stellt für das Publikum – genauer: für die Nichtbanken – allein das Bargeld ein gesetzliches Zahlungsmittel dar. Das elektronische Geld der Geschäftsbanken dagegen ist nur ein Geldersatz, ein vertragliches Versprechen, den Bankkunden auf Wunsch ihr Guthaben in bar auszuzahlen. Wenn Kunden Bargeld auf ihre Bankkonten einzahlen, tauschen sie ihr gesetzliches Zahlungsmittel gegen einen privaten Geldersatz. Mit anderen Worten: Sie leihen ihr Geld den Banken, denn das Geld geht in das Eigentum der Banken über. Und das Guthaben auf ihren Konten ist nichts anderes als eine Bestätigung der Banken, dass sie den Kunden so viel Geld schulden. Somit unterscheidet sich elektronisches Geld bezüglich seiner rechtlichen Qualität fundamental von Bargeld.

Elektronisches Geld untergräbt das Privateigentum und die Demokratie.

90 Prozent der zirkulierenden Geldmenge sind elektronisches Geld. Doch bei diesem Zahlungsmittel gibt es Gesetzeslücken. Foto: Keystone

Vor diesem Hintergrund wird klar, dass die Verdrängung von Bargeld durch elektronisches Geld nicht nur eine Frage der technischen Entwicklung ist. Elektronisches Geld, das bereits 90 Prozent der in der Wirtschaft zirkulierenden Geldmenge ausmacht, untergräbt das Privateigentum und damit die individuelle Autonomie der Menschen. Zugleich untergräbt es auch die Demokratie, die kollektive Autonomie der Menschen. Durch das elektronische Geld haben die Geschäftsbanken nämlich die Kontrolle über unsere privaten und staatlichen Finanzen erlangt. Die Geschäftsbanken sind schlicht und einfach im Besitz unseres Geldes, und wir sind ihnen auf Wohl und Wehe ausgeliefert. Stichwort: «too big to fail». Das sind gefährliche plutokratische Tendenzen.

Genau hier setzt die Vollgeldinitiative an, für die am 3. Juni offiziell die Unterschriftensammlung gestartet wurde. Durch eine Änderung der schweizerischen Bundesverfassung soll das elektronische Geld zum gesetzlichen Zahlungsmittel erklärt werden und im Besitz der Bankkunden bleiben. Eine Vollgeldreform würde also Privateigentum sichern. Die Initiative sieht ausserdem vor, dass das elektronische Geld – wie heute das Bargeld – ausschliesslich durch die Nationalbank emittiert werden darf. Auf diese Weise könnte das Geldsystem in den Dienst am demokratisch festgelegten Gemeinwohl gestellt werden, mit der Möglichkeit, Staatsschulden abzubauen und Sozialausgaben zu finanzieren.

Prof. Dr. Mark Joób forscht am Institut für Wirtschaftsethik der Universität St. Gallen, lehrt an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Westungarischen Universität und ist Mitinitiator der Schweizer Vollgeldinitiative. Soeben erschienen ist sein Buch «Grundlagen einer neuen Wirtschaftsethik und die Notwendigkeit einer Geldreform».

93 Kommentare zu «Elektronisches Geld muss gesetzliches Zahlungsmittel werden»

  • Bernard Zappie sagt:

    Auch Bargeld ist lediglich ein Versprechen der Nationalbank. Und Versprechen gelten nur für diejenigen, die daran glauben. Was ist eine Hunderternote noch wert bei einer Hyperinflation? Das Einzige, was wirklich wertbeständig ist, sind Sachgüter.

    • Dennis Briner sagt:

      Richtig! Also, zurück zum Tauschhandel!! … ?

      • Goldinger Marc sagt:

        @Dennis Briner: Bloss nicht übertreiben, eine (teilweise) Deckung mit Gold würde schon reichen.

        • Fabian Perrenoud sagt:

          Der Wert von Geld wird durch die Wirtschaftsleistung gedeckt. Gold ist letztlich auch eine Art von Geld. Inflation wird verhindert, wenn die Nationalbank die Geldmenge nach gesetzlicher Massgabe steuert. Das ist heute nicht der Fall. Übrigens für die Hyperinflation 1922 war NICHT die deutsche Bundesbank, was viele glauben, sondern die Privatbanken und die damalige Gesetzgebung verantwortlich. Inflation entsteht in der Regel nach Kriegen, weil in Kriegszeiten viel Geld nachgefragt wird, UND nach einem Krieg die Wirtschaftsleistung = Gegenwert von Geld, am Boden ist.

          • Max Hauri sagt:

            Gold und Geld darf nicht in den selben Topf geworfen werden. Sie sind grundsätzlich verschieden. Gold ist ein Gut, Geld ist ein Gedanke, etwas völlig subjektives, losgelöst vom Materie. Gold darf man horten, Geld sollte nie gehortet werden, Geld muss fliessen. Gold, Boden, jegliche Art von Gütern kosten oder verlieren grundsätzlich an Wert. Geld sollte man dem gleichen physikalischen Gesetz unterstellen und man sollte es nicht mit Zinsen noch vermehren können, was zwangsläufig zu Inflation führen muss, und immer mal wieder in einer totalen Entwertung endet.

    • Boris Laplace sagt:

      Sie scheinen den essentiellen Unterschied nicht verstanden zu haben,Herr Zappie:Es kommt darauf an,WER das Versprechen gibt(Geschäftsbank oder Nationalbank)-und damit,wer dafür bürgt bzw. über diese Verbürgung wacht (Private oder Souverän).Wenn die Sache mit dem Versprechen einerlei wäre,könnten wir ja den ganzen Staat privatisieren.Ich kann mir zwar nicht vorstellen,dass Sie z.B. allen Privaten innerhalb der schweizer Grenzen glauben würden,dass sie im Notfall alle zusammen diese nach aussen milit. verteidigen würden.Dafür gibts ein Staatswesen:das soll auch die Geldschöpfungshoheit haben.

  • peider johann sagt:

    Vielen Dank für Ihren sachlichen Beitrag.
    Ich hoffe die Schweiz wird der Vollgeld-Initiative und deren Umsetzung mit grossem „Mehr“ zustimmen, um endlich den Banken ihr „Geldschöpfen aus dem Nichts“ zu beenden. Eine grosse Chance die Banken an ihren Auftrag im Dienste der Volkswirtschaft zu arbeiten und nicht im füllen der Bonuskasse

  • Fred Niederer sagt:

    Hmm und letzte Woche wurde im Parlament darüber diskutiert, Bargeldzahlungen einzuschränken und Bargeldkäufe über 100’000 zu verbieten. Ob sich das mit der Verfassung überhaupt vereinbart hätte, wenn doch dort steht, dass nur Bargeld richtiges Geld ist? Da weis offenbar dir rechte Hand nicht was die Linke macht?
    Die Initiative finde ich gut, gleichzeitig sollte aber auch mitfixiert werden, dass Bargeld auch zukünftig als Zahlungsmittel akzeptiert werden muss.

    • Markus Ackermann sagt:

      Ihr „Hmm“ ist richtig.
      Der „modus operandi“ von BR EWS ist … nennen wir es:
      – „doppelter Boden“
      – „Unschärfe“
      – you name it: Sie nennen es „Hmm“
      Ich denke, mittlerweile reagieren auch die ParlamentarierINNEN von links bis rechts immer mehr mit „Hmm“. Man darf also noch hoffen. Selbstverständlich besagt die gesetzliche Verankerung eines gesetzlichen Zahlungsmittels nicht, dass man damit auch über 100’000 CHF bezahlen kann. Oder etwa doch?
      NB:
      Wenn die Nationalbank elektronisches Geld ausgeben sollte, dann müsste dies ohne Identifikation möglich sein, also ein „elektronisches Inhaberpapier“

    • Dennis Briner sagt:

      Es sind zwei unterschiedliche Dinge:
      – Beim ersten geht’s darum, dass die Herkunft des Geldes bei Bargeldkäufe nicht nachvollziehbar ist
      – Bei der Initiative geht es darum, dass kein elektronisches Geld hergestellt werden kann, welches nicht gedeckt ist. Dies wäre gedeckt, wenn die Nationalbank das Monopol hätte.
      – Die Initiative muss das nicht „mitfixieren“! Jeder Anbieter an einem Markt soll selber entscheiden können welche Zahlungsmittel angenommen werden oder nicht.

      • Markus Ackermann sagt:

        @Briner
        A) Art. 84 Abs.1 OR
        „Geldschulden SIND in gesetzlichen Zahlungsmitteln der geschuldeten Währung ZU BEZAHLEN“
        => ZahlungsPFLICHT in CHF
        B) Bundesgesetz über die Währung und die Zahlungsmittel
        Art. 2 Gesetzliche Zahlungsmittel
        Als gesetzliche Zahlungsmittel gelten:
        a. die vom Bund ausgegebenen MÜNZEN;
        b. die von der Schweizerischen Nationalbank ausgegebenen BANKNOTEN;
        c. auf Franken lautende Sichtguthaben bei der Schweizerischen Nationalbank
        Art. 3 Abs.2 Annahmepflicht
        Schweizerische Banknoten MÜSSEN von jeder Person UNBESCHRÄNKT an Zahlung genommen werden
        => AnnahmePFLICHT für Bargeld

        • Gerhard Engler sagt:

          @Ackermann: Diese Annahmepflicht gilt aber nur für bereits bestehende Schulden. Ich kann sehr wohl einen Kaufvertrag abschliessen, in welchem ein anderes Zahlungsmittel definiert wird (ausländische Währung, Gold, Tauschgeschäft etc.). Wenn sich die Vertragspartner darauf einigen, dann muss dieser vertrag auch eingehalten werden.

          • Markus Ackermann sagt:

            @Engler
            ad A) Richtig ist, dass es zu vielen dieser Fragen eine umfängliche Literatur gibt (z.B.: was meint der Begriff „Geldschuld“).
            – Art. 84 OR („Zahlung“) regelt, wie man „mit befreiender Wirkung“, also definitiv eine (Geld-)Schuld erfüllen kann.
            – Art. 84 OR bezieht sich keineswegs nur auf „bestehende Schulden“, z.B. auch auf bedingte oder künftige Schulden
            – Richtig ist auch, dass man die Dinge vertraglich VEREINBAREN kann. Dies machen dann DIE BÜRGER und nicht der Staat „par ordre du muffti“
            ad B)
            Das BG schützt hingegen die (UNBESCHRÄNKTE Verwendung) des Schweizer Frankens (no tricks)

  • Markus Ackermann sagt:

    Die Argumentation hat mich überzeugt.
    Es bleibt darüber hinaus noch viel zu tun:
    1. Unser Vermögen ist weitgehend repräsentiert in bits und bytes. Von meiner Bank habe ich seit Jahren keine eigenhändig unterschriebene Schuldanerkennung erhalten.
    2. bits und bytes sind flüchtig: Spätestens seit Snowden kann man sich NICHT darauf verlassen, dass diese bits & bytes NICHT manipulierbar wären.
    3. Bei Finanzkrisen stehen die Leute vor den Bancomaten und hoffen, dass der Papiernoten ausgibt. Bei elektronischem Geld würde dieses Bild eher verschwinden. Dann wird jeder in seinen Computer starren …

  • Das ist doch der Traum der „NWO-Bastler“ und gleich jedem Bürger noch einen Chip implatieren. Wer dann aus der Reihe tanzt, dem wird der Saft abgestellt. Prisonplanet Zukunft. Nein Danke.

  • Gerhard Engler sagt:

    Der Text von Hrn. Joob klingt wie von einem Wirtschaftstudenten im ersten Semester, der gerade zum ersten Mal gehört hat, dass es eine Giralgeldschöpfung gibt. Er hat es aber noch nicht ganz verstanden und will es darum abschaffen. Ohne Giralgeldschöpfung gibt es permanent Liquiditätsengpässe. Nicht zuletzt wurde auch die WIR-Bank darum geschaffen um mehr Geld schöpfen zu können. Die SNB hat sich in den letzten Jahren sehr sorgsam darum gekümmert, dass dieses System nicht überbordet, entsprechend war die Inflation sehr gering.

    • Hanspeter Niederer sagt:

      Ihr Kommentar klingt exakt so, wie wenn Sie den Text in keiner Art und Weise begriffen hätten. Es geht u.a. um die Ablösung der privaten Geldschöpfung der Banken durch Geldschöpfung durch die Nationalbank sprich durch die Bürger des Landes.

      • Gerhard Engler sagt:

        Dann soll also in Zukunft die SNB oder die „Bürger des Landes“ darüber entscheiden, ob ich eine Hypothek erhalte?

        • Unseld Thomas sagt:

          Wenn ich es richtig verstanden habe, entscheidet nicht die SNB, ob ich eine Hypothek erhalte, sondern weiterhin die Geschäftsbank. Diese muss das zu verleihende Geld aber bei der SNB oder dem Kapitalmarkt zu 100% aufnehmen.

          • Anh Toan sagt:

            Sie mussten bisher das zu verleihende Geld aber gar nicht vom Sparer bekommen, sie können eine Hypothek auch gewähren und an den Verkäufer überweisen, ohne dass ein Sparer Geld eingelegt hätte, das macht dann eben der Verkäufer mit dem eingelgten Geld. Geld ist eine Forderung, entsteht nicht durch laden von Elektronen (elektronisch) sondern durch Buchungen. Was viele Oekonomen wohlwollend betrachtet nur im Ansatz verstehen, kann das Volk echt nicht verstehen.

    • Carlos Schenkel sagt:

      Sehr geehrter Herr Engler,
      ich habe gleich im Internet nachgeschaut, wer Herr Engler sein könnte – von wem also dieser Artikel stammt. Es gibt etwa fünf Gerhard Engler in Google. Was Sie geschrieben haben über Herr Joob’s Artikel lässt vermuten, dass Sie selber sich nicht weitergehend mit der Materie befasst haben, sondern einfach aus der Sicht einer anderen Ökonmie-Lehre ein Pauschal-Urteil fällen. Es wäre zur Meinungsbildung sinnvoll, mehrere Standpunkte wahrnehmen zu können – nicht nur eine indoktrinierte Lehre zu vertreten, es sei denn, sie wollten nur Verwirrung stiften, um alles komplexer erscheinen zu lassen, damit Durchschnitts-Leser denken sollen: ich komme ja eh nicht draus, also bilde ich mir lieber keine Meinung. Die Vollgeld-initiative will nicht die das Giralgeld an sich abschaffen, aber ihm einen sicheren Wert geben, indem es bei der Nationalbank abgesichert werden muss. Es gibt unterdessen mehrere Bücher und viele Texte drüber, auch von IWF durchgeführte Simulationen, um die Wirkung des Vollgeld zu überprüfen. Es würde mich freuen, von Ihnen wieder etwas zu hören. Carlos W. Schenkel

  • Meret Bertschinger sagt:

    Danke Herr Joob für diesen sachlichen Beitrag. Die Funktionsweise des Geldsystems ist mir schon seit einiger Zeit klar, ich befürworte deshalb die Vollgeldinitiative. Dank Ihrem Beitrag fällt mir die Argumentation zukünftig leichter. So ist klar und verständlich, wieso ein Vollgeldsystem richtig ist, glauben doch die Mehrheit der Bürger, dass wir in so einem System leben würden. Deshalb ist nicht einfach zu vermitteln, wieso man das will, wo die meisten glauben, dass wir es hätten.

  • Nichts dagegen einzuwenden, dass man elektronisches Geld zum gesetzlichen Zahlungsmittel erhebt. Allerdings kommt der Punkt auf, dass zu irgend einem beliebigen Zeitpunkt der Eigentümer des e-Geldes beweisen muss, oder von seiner kontoführenden Stelle bewiesen haben will, wie viel e-Geld er besitzt. Dann kommt eben wieder das Papiergeld auf den Tisch.
    Und dazwischen habe ich ja bereits für jede Zahlung auch heute schon die Möglichkeit, mittels elektronischer Transaktionen Geld herum zu schieben.
    Also worin besteht der funktionale Zugewinn? Er ist kaum mehr auszumachen.

  • Gerhard Engler sagt:

    Und noch ein Hinweis an alle, die nun sagen, dass es die Giralgeldschöpfung gar nicht braucht, weil das System des ewigen Wirtschaftwachstums sowieso nicht funktioniere: Überlegt Euch einmal, ob Ihr vor 30 Jahren gleich viel Wohnfläche hattet, gleich viel in die Ferien gereist seid und gleich viele Haushaltsgeräte hattet. Ihr werdet merken, dass Ihr alle auch am Wirtschaftswachstum beteiligt seid. Ohne Geldschöpfung durch die Geschäftsbanken wäre das nicht möglich gewesen.

    • Marcus sagt:

      Mag schon sein, das wir den schönen Tand haben, aber was haben wir noch? Genau:Schulden! Denn wenn Geld aus dem Nichts geschöpft wird, ohne vorher real angespart worden zu sein, handelt es sich um ein schuldenbasiertes, blutleeres Wachstum, um eine Scheinblüte.
      Ich zitiere hier einfach einmal Roland Baader: “Was wir in den letzten Jahrzehnten im Kreditrausch vorgefressen haben, werden wir in den nächsten Jahrzehnten nachhungern müssen.“
      Ob allerdings die Geldschöpfung durch eine ZB vorzuziehen ist, ist m.E. fraglich, aber noch die bessere Wahl, als es den Banken zu überlassen.

  • Paul Müller sagt:

    Wiese muss es unbedingt Vollgeld, sprich zentralisierte Geldherstellung sein? Bitcoin/andere Cryptocurrencies funktionieren mit dezentralieserter Geldschöpfung und komplett dezentralisiertem Markt wunderbar.

    • Herbert btc sagt:

      Bitcoin ist kaum noch so dezentral wie einst geplant. Auch ein „komplett dezentralisierter Markt“ existiert so nicht (NXT AE oder Ethereum evt. irgendwann, momentan aber fehlt da noch einiges für echtes p2p). Ich finde es richtig Bitcoin zu erwähnen, da es definitiv eine Grosse Konkurrenz zu allen Vollgeldwährungen sein wird, von den Fiat Währungen mal abgesehen. Ein Schweizer Vollgeld hätte definitiv Chancen gegen Bitcoin, wir haben unseren guten Ruf noch nicht komplett ruiniert. Der Vorteil, das erste Land zu sein welches ein Vollgeldsystem einführt, sollte keinesfalls unterschätzt werden

    • urs lehmann sagt:

      Bei Cryptocurrencies haben Sie keinerlei Garantie, auch keine (Staats-)Gewalt die Ihre Ansprüche durchsetzt. Diebstahl, Verlieren, etc können nicht ersetzt werden.

      BTC sind wahrscheinlich manipulierbar: NSA/CIA/etc hätten sicherlich keine Hemmungen, im Nachhinein gezielt die blockchain zu manipulieren, die haben auch die Mittel um -zig Millionen PCs zu manipulieren. Jede Wette, falls BTC genügend gross ist erfolgt ein/mehrere Angriffe, und sobald das Vertrauen weg ist, werden BTC wertlos.

    • Markus Ackermann sagt:

      @ Müller
      Der Verfassungstext sagt: „Der Bund allein schafft Münzen, Banknoten und Buchgeld als gesetzliches Zahlungsmittel.“
      1. Der Begriff Buchgeld impliziert, dass irgendwer irgendwas aufscheiben (verbuchen) soll.
      Aber: VOR der In-Umlauf-Setzung.
      2. Ein gesetzliches Zahlungsmittel ist UNBESCHRÄNKT anzunehmen, also genau NICHT rückverfolgbar: Auf den Münzen + auf den Banknoten gibt es keine indossaments, wo man die Vorbesitzer rückverfolgen kann. Sonst wäre es nicht (Voll-)Geld wie gemäss Text „Münzen, Banknoten“.
      Rückverfolgbar ist nur die Schuld, die damit bezahlt (erfüllt) wird (Quittung).

    • Markus Ackermann sagt:

      @Müller
      Eine „elektronische Banknote“ (e-cash als cryptocurrency) wäre ein gesetzliches Zahlungsmittel in CHF + „geeicht“ von der SNB
      Wenn die SNB in ihrer Bilanz diese „elektron. Banknote“ mit 100% Gold deckt, hätten wir einen Gold-Franken, aber ohne die starren Regeln der Goldinitiative. Denn die SNB bliebe
      – frei in ihrer Währungspolitik
      – bei der bisherigen Bilanzierung für Münz + trad. CHF-Banknoten
      Mit Vollgeld hätte jeder seine CHF + könnte wählen, wie er sie nutzen möchte: als Münz / Papiergeld / gold-gedeckte elektron. Banknote zum flexiblen Gold-Wechselkurs für CHF-Münz / CHF-Papier

  • Schoch sagt:

    Alles schön und gut…nur: Bargeld ist vor allem Vollgeld….und garantiert die Anonymität, will sagen, die Freiheit Geld auszugeben, ohne dass der Staat, die Multis und alle die unsere persönliche Freiheit und Integrität einschränken wollen, unser Kaufverhalten ausspionieren können. Soviel muss uns die Verwendung von Bargeld (in jeder beliebigen Höhe) Wert sein…sofern uns noch etwas an unserer Freiheit liegt.

  • Ike Conix sagt:

    Ein Geldbetrag auf einem Bankkonto ist nicht Eigentum der Bank sondern des Kontoinhabers. Der Bank gehört nur der Kontomantel. Es ist zu vergleichen mit einem Darlehen. Wenn ich jemandem Geld leihe, bleibe ich Eigentümer. Ich muss es auch weiterhin als Vermögen versteuern. Notfalls kann ich den Schuldner (in diesem Falle die Bank) gerichtlich dazu zwingen, mir mein Eigentum zurück zu geben. Selbstverständlich habe ich die Abmachungen (Rückzugsmöglichkeiten usw.) zu respektieren. Die habe ich bei der Kontoeröffnung akzeptiert.

    • Gerhard Engler sagt:

      Nein, das Geld auf der Bank ist eben NICHT Eigentum des Kontoinhabers. Wenn ich als Eigentümer meinem Kollegen ein Goldvreneli ausleihe, dieser gibt es an einem Dirtten zum Anschauen, dann kann ich als Eigentümer jederzeit vom Dritten die sofortige Rückgabe des Goldvrenelis verlangen. Die Bank funktioniert nur deshalb, weil dort diese Eigentumsregel nicht gilt. Wenn ich der Bank 100 Tausendernotengebe, die Bank finanziert damit die Hypothek eines Dritten, dann kann ich vom Dritten die Banknoten nicht herausverlange. Und weil es so heikel ist, wenn das Vermögen von Kunden für Geschäfte mit Dritten eingesetzt wird (ohne dass der ursprünliche Eigentümer noch Zugriff auf das Geld hat), genau darum braucht es eine Banklizenz. Und genau auf diesem Vertrauen basiert die Geldschöpfung der Geschäftsbanken, die nun offenbar ein paar Leute abschaffen wollen.

      • Goldinger Marc sagt:

        @Gerhard Engler: Da die Bank nur eine Mindestreserve von 2.5% halten bzw. bei der SNB hinterlegen muss, kann sie mehrfaches Ihrer 100’000 als Hypothek vergeben. Ein Schneeballsystem vom Feinsten…

      • Christian Tillmanns sagt:

        Nicht ganz. Wenn der Dritte nicht weiss, dass das ihr Goldvreneli ist, handelt er in gutem Glauben, wenn er die Herausgabe verweigert. Sie müssen es über den Kollegen zurück verlangen. Eventuell haben sie auch nur Anrecht auf ein Goldvreneli, aber nicht auf ihres. Das Geld auf dem Konto gehört ihnen, es gehört zu ihrem Vermögen. Genau so wie eine Hypothek nicht ihr Geld ist, es gehört nicht zu ihrem Vermögen. Und all das hat nun aber gar nichts mit elektronischen Zahlungsmitteln zu tun. Geldschöpfung geht auch auf dem Papier. Herr Joob hat da irgendwann in der Schule nicht aufgepasst.

      • Ike Conix sagt:

        Das möchte ich aber sehen, wie Sie Ihr Goldvreneli wieder zurück erhalten, wenn es dieser Dritte schon an einen Vierten und Fünften weitergereicht hat. Wenn ich mein Geld zurück haben will, gehe ich zur Bank und erhalte es bis zur vereinbarten Limite zurück, eben, weil es mir gehört. Dabei ist es mir egal, ob ich dieselben Banknoten bekomme, die ich einst abgeliefert habe. In den Bilanzen der Banken werden Kundengelder denn auch als Fremdkapital bezeichnet. Und im Falle meines Kontos bin ich der Fremde.

        • urs lehmann sagt:

          „In den Bilanzen der Banken werden Kundengelder denn auch als Fremdkapital bezeichnet.“
          Richtig.

          Das Gegenstück, das Wertschriftendepot, ist nicht Teil der Bankbilanz, weil die Bank darüber keinerlei Verfügungsgewalt hat (separate Verträge wie Vermögensverwaltung vorbehalten).

          Die Folge davon, falls die Bank Konkurs geht:
          – Über Ihr Depot können Sie immer beliebig verfügen, jederzeit, auch im Fall eines Konkurses
          – Ihr Kontokorrent wird Teil der Konkursmasse (Einlageschutz vorbehalten), und Sie müssen das Resultat der Abwicklung (des Konkursverfahrens) abwarten

          • Ike Conix sagt:

            @urs lehmann: Das ist mir schon klar. Mein ursprünglicher Kommentar war eine Entgegnung zur Behauptung, Spargelder gingen ins EIGENTUM der Bank über. Nicht mehr und nicht weniger.

    • Roger Walser sagt:

      Im Prinzip richtig Herr Conix. Aber das es nich so einfach ist wie sie schreiben erkennt man an folgendem Szenario. Wenn 10’000 Kunden der Bank X mit einem Guthaben von mehr als CHF 10’000.– auf dem Privat/Girokonto gleichzeitig CHF 10’000.– in Bar abheben möchte funktioniert das nicht. Weil die Bank nicht genügen Bargeld hat um alle auszuzahlen. CHF 10’000.– sollte man bei jeder Bank problemlos von seinem Privat/Girokonto in bar abheben können.

    • Roman Keller sagt:

      Nein, Kontobeträge sind kein Eigentum, sondern nur eine Forderung gegenüber der Bank. Es handelt sich quasi um einen Kredit, den Sie der Bank gegeben haben.

    • urs lehmann sagt:

      Die Zahl auf Ihrem Kontokorrent repräsentiert einen Kredit (ein Zahlungsversprechen), den Sie der Bank eingeräumt haben. Mit der Einzahlung treten Sie Eigentum und Besitz gegen dieses Zahlungsversprechen ab. Entsprechend verbucht die Bank diese Forderung als Passivum (Verpflichtung).

      Im Gegensatz dazu steht das (Wertschriften-)Depot, bei dem das Eigentum bei Ihnen verbleibt. Dementsprechend bildet es auch nicht Teil der Bankbilanz, und auch im Falle eines Bank-Konkurses können Sie weiterhin frei über den Inhalt verfügen, inkl jederzeitigen Transfer zu einer anderen Bank Ihrer freien Wahl.

    • urs lehmann sagt:

      Unter Vollgeld würde Ihr Bargeld vergleichbar mit einer Wertschrift: Es bleibt auch nach Einzahlung permanent Ihr Eigentum, die Bank hat keinen Zugriff darauf und darf es (anders lautende explizite Abmachungen vorbehalten) auch nicht als Basis zur Erteilung von Krediten nutzen.

      Fremdkapital (Kassenobli, Obli, etc) würden weiterhin wie bisher funktionieren.

  • Kühni Hans Ueli sagt:

    So ein Schmarren. Damit verdienen sich die Banken und Kreditkartenfirmen eine goldene Nase. Gebühren und Aufschläge hier, Kartengebühren dort. Habe eben meine Visa Prepaid gekündigt, da jedes Mal Aufladegebühren anfallen, dazu noch die Jahresgebühr, heuer doppelt so hoch wie im Vorjahr. Dazu braucht man ein Bankkonto, auch das ist nicht gratis. Alles nur Abzocke.

  • Marcos Marx sagt:

    Ich habe vor 2 Jahren bewusst wieder angefangen mit Bargeld zu bezahlen. Sie werden erstaunt sein wie gut das geht. Bei kleinen Unternehmern bekommt auch schon mal 2-3 % Skonto mit dem Argument das bei einer kartenzahlung ja das Geld erst Tage spaeter dem Konto zugebucht wird und die Banken bei Kartenzahlunge auch noch Umsatzbezogene gebuehren vom Unternehmer verlangen, die bei einer Barzahlung nicht anfallen. Natuerlich macht das am Migros / Coop die Kassiererin nicht mit, da diese nicht die Kenntnis/Kompetenz und Erlaubnis hat, jedoch sollte das Finanzabteilung dies sehr wohl kennen. Uebrigens wenn Sie die Karte nicht mitnehmen werden Sie nicht so leicht beim Sonderangebot verfuehrt. Sie haben eben nur z.B 50 CHF mit und haben schon klare Vorstellungen was gekauft werden sollte., Wenn Bargeld durch die Haende rinnt, dass Gehirn zu arbeiten beginnt . Ich war schon zeitig ein Kartenjunky ich habe zwar immer noch meine Kreditkarte aber die nutze ich nur zur Buchung von Flug-, Hotel- oder Autovermietungsreservierung dort hat diese Ihre tatsaechliche Berechtigung alles andere ist Faulheit und Gleichgueltigkeit

    • Mrak Karl sagt:

      Genau so handhabe ich es auch. Bei gewissen kleineren Reisebüros ist mir sogar aufgefallen dass sie Vorauszahlungen für Flug, Hotel und evtl. Visagebühren lieber mit Barzahlung abwickeln.

  • Peter Waldner sagt:

    Eine sehr einseitige Betrachtungweise. Würde das „elektronische Geld“ zum gesetzlichen Zahlungsmittel erhoben, müsste logischwerweise alle Geschäfte Kredit- und Debitkarten akzeptieren. Auch Selbständige, „Einzelmasken“, Dienstleister. Auch für Rappenbeträge. Das „gesetzliche Zahlungsmittel“ ist jetzt die Verpflichtung des Gläubigers, vom Schuldner Bargeld in Form der staatlich vorgeschriebenen Währung zur Begleichung einer Schuld zu akzeptieren. Er darf keinen anderen „Tauschartikel“ verlangen. Eine Bank kann also zur Begleichung einer Hypothek nicht Bargeld verweigern, weil sie lieber das Haus hätte. Im Rahmen der Vertragsfreiheit können Gläubiger und Schuldner natürlich andere Formen der Schuldenbegleichung vereinbaren: Gegenleistung, Tauschobjekt, Kredit-/Debitkarten, Bargeld anderer Währungen etc.

    • Meret Bertschinger sagt:

      Stimmt nicht. Auch heute kann ich niemanden dazu zwingen, das offizielle Zahlungsmittel zu akzeptieren, ausser eben eine Bank, bei einer Kreditrückzahlung. Das ist dort aber vertraglich vereinbart. Sonst könnten sich Tankstellen ja nicht weigern, Tausendernoten zu akzeptieren. Es kommt dann einfach kein Kaufvertrag zu Stande. Und versuchen Sie heute mal eine Bäckerei zu führen ohne Karten zu akzeptieren, da kommen Sie dann schnell auf die Welt.

      • Roger Walser sagt:

        @Bertschinger: Da irren Sie sich, sie können die Bezahlung durch Bargeld (offizielles gesetzliches Zahlungsmittel) nicht ablehnen. Der Tankwart der die 1’000er Note nicht akzeptiert handelt klar illegal. Zitat Bundesgesetz über die Währung und Zahlungsmittel Art. 3 Abs. 2 „Schweizerische Banknoten müssen von jeder Person unbeschränkt an Zahlung genommen
        werden.“

    • Markus Ackermann sagt:

      @ Waldner Nein, im Gegenteil
      1. Mit einer „elektronischen Banknote“ wird man die Visa-, Mastercard- und anderen Gebührenritter los. Also keine Gebühren. In der Schweiz hätten die kein Brot mehr.
      Das ist „nur“ eine Frage der technischen Implementierung (durch die Schweizerische Nationalbank), also vor allem der Verschlüsselungstechnik. Man hätte dann z.B. ein anderes porte-monnaie, also einen Träger der elektronischen Banknote.
      2. Überwachsungsstaat adios, weil die elektronische Banknote ja anonym sein soll und das Recht an der Note durch den Besitz der elektronischen Banknote ausgewiesen ist.

  • Josef Marti sagt:

    Buchgeld- oder Giralgeldschöpfung gab es schon lange vor dem elektronischen Zeitalter. So wird zB in Deutschland die Bezahlung der Steuern mit Bargeld nicht akzeptiert obwohl dieses eindeutig ein gesetzliches Zahlungsmittel ist!
    Was den Initianten vorschwebt ist die Entnahme der sofort fälligen Banksalden aus den Bankbilanzen, sodass eine direkte Forderung des Privaten und der Firmen gegenüber der Notenbank besteht; die Banken könnten dann die Fristentransformation nur noch mit Spareinlagen und längerfristigen Finanzmitteln betreiben. Neues Geld schafft die Notenbank im Ausmass des BIP Wachstum per Druckerpresse und verteilt dieses quasi per Helikopter unter die Bürger (Bürgerdividende), oder dann wird mit diesem neu gedruckten Geld das Haushaltsdefizit bzw. Schulden reduziert, aber auch Steuersenkungen wären möglich; die Initianten versprechen eine Eindämmung der Schuldenwirtschaft.
    Zentrales Element ist somit, dass neues Geld nur durch die ZB und nicht mehr in Form von Schuld- und Zinsgeld geschaffen würde. Kaufmännisch betrachtet liegt sowas ähnliches wie eine aktivierte Eigenleistung der Zentralbank vor, welche per Dividende wieder verschwindet. Dies im Gegensatz zum praktizierten System der Geld- und Kreditschöpfung per Bilanzverlängerung.

    • Stefan Häberli sagt:

      Danke für diesen interessanten Beitrag.

      • Markus Ackermann sagt:

        @Marti Ich sage nicht, dass es falsch ist, ich habe einfach Ihren 2. Absatz nicht verstanden
        Ich nehme als Bsp die Schuldenkrise 2008 mit folgenden Mechanos:
        1) Die finanzielle Vernetzung führte bei den Banken zu Verkaufswellen, um die Solvenz zu wahren mit einer Abwärtspirale: Die Wertpapiere wurden abgewertet, ergo musste mehr liquidiert werden
        2) Die Verluste zehrten das Eigenkapital der Banken auf
        3) Käufer für Verbriefungen gab es kaum noch
        4) Damit fehlte den Banken die Liquidität + es drohte ein Bankrun
        Denken Sie, weil die SNB von vornherein die Liquidität stellt, blieben Bankruns aus?

        • urs lehmann sagt:

          Unter Vollgeld hätte die Bank keinen Zugriff mehr auf Ihr Sichtgeld, es würde ähnlich wie die heutigen Wertschriftendepots funktionieren und wäre NICHT Teil der Bankbilanz, klassische Bankruns wären unmöglich.

          Aber:
          Die Umstellung per Dekret sowie die schuldfreie Ausschüttung des gesamten neuen Geldes ist ein Wunschtraum, irgendwoher müssten die dahinterstehenden Werte (aktuell: Sichtguthaben CH total 850Mrd) stammen, und die SNB hat mit 50Mrd Eigenkapital klar zuwenig.

          • Markus Ackermann sagt:

            @Lehmann zu Ihren „Aber“
            1. Wo ist denn bei den Geschäftsbanken HEUTE die Deckung für die 850 Mrd.? Die Bankbilanzen sind ja schon so aufgeblasen, dass weniger als die Hälfte mit der Realwirtschaft zu tun hat
            2. Die Geschäftsbanken sind die Schuldner der Sichtguthaben, die Kunden sind die Gläubiger ihrer Bankeinlagen. Die Gläubiger können ihre Forderung an die SNB zedieren. Jetzt hat die SNB die Forderungen gegen die Geschäftsbanken
            3. Die Kunden haben jetzt ein Guthaben gegen die SNB. AN DER GELDMENGE HAT SICH NICHTS GEÄNDERT
            4. Will der Kunde Geld ausgeben, zahlt die Geschäftsbank an die SNB

          • urs lehmann sagt:

            zu 1
            Die Geschäftsbanken gehören aufkapitalisiert, da bin ich völlig einverstanden, aber diesbezüglich ändert Vollgeld nichts. Ohne zusätzliches Eigenkapital wird das Problem nicht gelöst, sondern bloss auf die nächsthöhere Ebene hineinbezogen, also konzentriert, und damit tendenziell verstärkt.

            zu 2
            Mit Satz 1 bin ich einverstanden, mit Satz 2 zumindest grundsätzlich ebenfalls. Satz 3 wird so jedoch nie eintreten, die SNB erteilt keine ungedeckten Kredite. Ausserdem: Die SNB-Bilanz würde vervielfacht, der EK-Hebel der SNB entsprechend vergrössert. Und das, nachdem so schon zuwenig EK da ist

          • urs lehmann sagt:

            zu 3.
            Sichteinlagen sind Schulden der Banken (siehe Ihre Beschreibung). Das Zedieren (falls es denn stattfinden würde) würde diese Zahlungsversprechen in tatschliches Geld (SNB-Geld, gesetzliches Zahlungsmittel) transformieren, M0 würde massiv vergrössert, M1 (Münzen+Noten+Sichteinlagen) würde wohl überflüssig werden.

            Mit dieser Transformation hat sich am übermässigen Hebel der Geschäftsbanken nichts geändert, einzig Bankruns wären nicht mehr möglich. Zusätzlich hätte jetzt auch die SNB einen übergrossen EK-Hebel, das Problem noch verschärft!

            Also bräuchte es massivst zusätzliches SNB-EK.

          • Markus Ackermann sagt:

            @ Lehmann. Danke, ich glaube, Sie haben recht:
            „Das Zedieren würde diese Zahlungsversprechen in tatschliches Geld (SNB-Geld, gesetzliches Zahlungsmittel) transformieren, M0 würde massiv vergrössert, M1 (Münzen+Noten+Sichteinlagen) würde wohl überflüssig werden.“
            1. M0 würde wahrscheinlich in dem Ausmass grösser, wie sich M1 verkleinert: also keine Inflation
            2. Das SNB-Eigenkapital ist ein casus knaxus. Da habe ich noch keine Idee, wie man dies gut löst. Da müssen Volkswirtschaftler ran.
            3. Aber ich möchte den Vorteil nicht aufgeben: CHF-bills & CHF-coins in bits & bytes wären liquider als Gold

          • urs lehmann sagt:

            M0/M1 hab ich schlecht formuliert, Ihrem 1) stimme ich zu.

            Abgesehen von Futterneid (Zinsen auf „gratis“ geschöpftes Buchgeld) geht es mit der Vollgeld-Initiative im Grunde genommen darum, die Sicherheit zu erhöhen, und da könnte glaub einfach der Mindestreservesatz(MRS) (heute 2,5%) erhöht werden. Die SNB wird entgegnen dass er heute irrelevant ist, aber möglicherweise liegt dies lediglich daran, dass er so heute tief ist. Wäre er höher, würde seine Bedeutung automatisch wieder zunehmen.

            Ich verstehe ihr 3) nicht wirklich, aber möglicherweise wäre das mit höherem MRS ebenfalls gelöst.

        • Josef Marti sagt:

          Ich gehe davon aus, dass man seine Sparguthaben weiterhin bei einer Pleitebank verlieren kann. Nachfolgend ein Zitat aus der Broschüre:
          Die Geldbasis ist damit überwiegend nicht mehr Teil der Zinswirtschaft. Eine Vollgeldbasis als zirkulierende Geldmenge, bildet einen im wesentlichen schuldenfreien Bestand, der weder verzinst noch zu einer bestimmten Fälligkeit getilgt werden muss. Darüber hinaus in der Kreditwirtschaft und im Investmentbanking kann die Zinslenkung weiterbestehen. Der Zinseszinsmechanismus besitzt einen inhärenten Wachstumszwang, ein Vollgeldregime nicht.

          • urs lehmann sagt:

            Die Unmöglichkeit von Bankruns würde eine mögliche Ursache für Konkurs eliminieren und dadurch die Sicherheit von Forderungen gegenüber den Banken generell ein bisschen erhöhen, aber das meinten Sie wohl nicht.

            Sparguthaben, Kassenobli, Obli, etc, bleiben weiterhin Kredite an die Bank, ihre Sicherheit würde durch Vollgeld nicht tangiert.

    • Roman Günter sagt:

      Was die Vollgeld-Bewegung wünscht, ist die Sammelverwahrung von Giralgeld, analog zu der heute schon praktizierten Verwahrung von Wertpapieren. Es wäre einfach schön, wenn sich Leute wie Herr Joob auch zur praktischen Umsetzung einer solchen Lösung äussern könnten. Die heutigen Zahlungssysteme verlangen eine gewisse Viskosität, welche über die einzelnen Finanzintermediäre gesteuert wird. Wie eine SNB angemessen auf solche Herausforderungen reagieren soll, ist nach wie vor nicht geklärt und wird vermutlich von den Befürwortern der Vollgeld-Initiative auch nie erklärt (verstanden?) werden können

    • urs lehmann sagt:

      Bargeld ist auch in der CH nicht gleich Bargeld. Annahmepflicht gem. WZG:

      – Jede Person ist gehalten [somit nicht verpflichtet!], bis zu 100 Umlaufmünzen an Zahlung zu nehmen [also bis etwa 500.-]
      – Jede Person muss[!] Banknoten in unbeschränktem Umfang an Zahlung nehmen

  • Gerhard Engler sagt:

    Frage an Hrn. Joob: Sind Sie also der Meinung, dass das WIR-Geld-System auch verboten werden müsste? Dort wird das Geld ja sogar noch weitergehend selber geschöpft. Oder sind Sie der Meinung, dass man ein kleines System wie die WIR-Bank tolerieren kann und nur bei Grossbanken das Geldschöpfen verbieten muss? Dann ginge es ja eigentlich nicht um eine ethisch-politische Frage, sondern nur um eine Risikominimierung. Und diese wird ja bereits mit Basel III angestrebt. Ich wäre Ihnen wirklich sehr dankbar für eine Antwort.

    • Mark Joób sagt:

      Danke für die Frage. Im Vollgeldsystem muss die SNB die Kontrolle über die (f’ür die Wirtschaft relevante) Geldschöpfung haben. Private Geldschöpfung ist grundsätzlich verboten. Komplementäre Währungen wie das WIR-System müssten der Steuerung durch die SNB unterstellt werden. Besser wäre es meines Erachtens aber, die Schweizer KMUs im Vollgeldsystem über eine Förderbank mit günstigen Vollgeld-Krediten zu versorgen. Diese Frage muss jedoch der Gesetzgeber entscheiden. Wichtig ist: Die Kreditvergabe bleibt auch im Vollgeldsystem grundsätzlich dem Markt überlassen.

  • Roman Günter sagt:

    Wie weltfremd muss man sein, um im Zusammenhang mit elektronischem Geld von einer Untergrabung der Demokratie zu sprechen? Es wäre doch schön, wenn die Vertreter der Vollgeld-Bewegung sich auch einmal Gedanken zur praktischen Umsetzung ihrer Ideen machen müssten. Im Prinzip möchten sie das kurzfristige Kreditgeschäft, was ja nicht nur auf die Banken beschränkt ist, wieder durch ein bargeld-bestimmtes Zug-um-Zug Geschäft ersetzen. Offenbar ist vielen nicht bewusst, wieviel Vorleistung nur schon im täglichen Leben vorausgesetzt wird. Vorleistungen für welche jemand anders die Risiken übernommen hat. Oder wäre Herr Joob bereit, die Produktion seiner Lebensmittel, die er jetzt bequem über den Dicounter bezieht, künftig vorfinanzieren zu müssen? Da die Nationalbank generell nicht geeignet ist, als universelle Risikosteuerungszentrale zu dienen, müssten zwangsläufig Kreditsituationen zurückgefahren werden. Die Finanzierung zukünftiger Wirtschaftsleistungen soll darüberhinaus gemäss Ideen der Vollgeld-Bewegung von aktuellen Vermögenswerten finanziert werden. Das ist so absurd, wie wenn das Navigationsgerät ein Fahrzeug trotz genügend Benzin im Tank stoppt, weil der Fahrer nicht mehr genügend Kilometer zur Verfügung stehen hat und erst weitergefahren werden kann, wenn jemand gefunden wurde, der sein Kilometer-Kontingent (zentral beim nationalen Kilometerregister gespeichert) grad noch nicht ausgeschöpft hat.

    • Gerhard Engler sagt:

      @Günter: Sie treffen den Nagel auf den Kopf. Beim Vollgeld-System könnten nicht mehr die Geschäftsbanken, sondern nur noch die Nationalbank Kredite vergeben. Jede Hypothek, jeder Geschäftskredit müsste durch die SNB genehmigt werden. Mir ist nicht erklärbar, wie jemand dieses System vernünftig finden kann. AUSSER: Wenn jemand der Ansicht ist, dass wir das Wirtschaftswachstum auf nahezu Null runterfahren sollten, dann wäre dieses „Kreditverbot“ natürlich der goldene Weg. Aber ich habe noch nie jemanden getroffen, der sein persönliches Wirtschaftswachstum in den letzten 20 Jahren reduziert hat.

    • urs lehmann sagt:

      Sie vermischen.

      Kredit-erteilung würde weiterhin ein Geschäftsfeld der Banken, aber die Liquidität würde nicht mehr durch die Geschäftsbanken geschöpft, sondern durch die SNB.

  • Heiri Stutz sagt:

    je länger je mehr wird sozusagen ‚verlangt‘, dass man Zahlungen bargeldlos (= elektronisch) tätigt, dh dass man also eine Kredit-, EC- Karte oder ähnliches hat. Sollte dies zum ‚Muss‘ werden, muss im Gegenzug jedem Bürger bei der Bank seiner Wahl ein Spesen-, Gebühren-, Provisions- freies Konto zur Verfügung gestellt werden – doch davon natürlich kein Wort: man will ja schliesslich über Gebühren, Provisionen etc den Kunden weiterhin abzocken können. Doch ohne das Eine gibt es keinen Grund auf das Andere (Bargeld) zu verzichten.

  • Max Stirner sagt:

    Beim gesetzlichen Zahlungsmittel geht es nicht darum welches Zeichen sondern welche Währung angenommen werden muss.

  • Mario M. Montecarlo sagt:

    Keine Sorge:Elektronisches Geld WIRD zum Zahlungsmittel werden.Der Scheck machte den Anfang als Bargeldersatz,es kamen die Überweisung und die Kreditkarte.Täglich liest man von neu zu erwartenden Zahlungsapps,die gerade in der Erprobung sind.Ist ja klar:Da gibt es für viele,Banken,Handelsunternehmen und Internetgiganten zu viel zu verdienen,als dass sie nicht davon profitieren wollten.Ich frage mich allerdings,wie das alles in der Schweiz eingeführt werden soll,wo man doch so viel Wert auf „Privatsphäre“ legt,man also manches an der Steuer vorbei erledigt.

  • Andreas Bollner sagt:

    Und weiterhin gilt die Devise: Nur Bares ist Wahres! Geld gegen Ware oder umgekehrt. Bargeld, das ich besitze, kann ich persönlich be- und überwachen. Geld auf dem elektronischen Chip in der heutigen Hackerzeit ist ungeahnten Risiken ausgesetzt. ich gehe lieber auf altmodisch, dafür auf Nummer sicher!

  • Anton March sagt:

    Die Abschaffung des Bargeldes ist eine Gefahr für den Bürger. In Wirklichkeit eine monetäre Mauer mit welcher der Gesetzgeber bestimmen kann an welchem Geldautomaten, in welchem Umkreis der Bürger sein Geld abheben kann und was er damit kaufen kann. Auswandern wird dann schwierig wenn der Gesetzgeber dem Bürger nicht mal ein Flugticket kaufen lässt. D.h. der Staat macht es dem Bürger unmöglich zu bestimmen wo er leben möchte – er könnte sich nicht einmal im Ausland etwas kaufen ohne Einwilligung des Staates. Das ist dann wie in der DDR.

    • Markus Ackermann sagt:

      @ March Richtig
      1. Ich bin GEGEN die Abschaffung von Bargeld und GEGEN jede Einschränkung der Verwendung von Bargeld.
      Bei jeder Einschränkung besteht die Gefahr von Tricks, mit welchen die Schuldner (insb. der Staat) die Rückzahlung der Schulden behindern. Ich will KEINE Verhältnisse wie heute in Venezuela oder damals in Frankreich, Italien, Spanien, der DDR etc.: also KEINE staatliche Möglichkeit die Nutzung einzuschränken
      2. Ich sehe das elektronische Geld als neue technische Form einer „elektronischen Banknote“: Eigentümer ist der INHABER (ANONYM), Zahlung erfolgt durch einfache Übertragung

  • Nicolas Pidoula sagt:

    Das hättet man wohl gerne so! Cash auf die Hand ist die Freiheit des Bürgers. Zentralistisch verwaltetes Kunstgeld per Knopfdruck ist die Währung der Diktaturen. So einfach ist das.

  • urs lehmann sagt:

    @Mark Joob

    Aktuell weisen die CH-Banken 850Mrd CHF Forderungen auf Sicht aus.

    Mit Vollgeld werden diese 850Mrd bzw. ein relevant grosser Teil davon zum Passivum der SNB. Woher stammen die Aktiven, da ja die SNB-Bilanz im Gleichgewicht bleiben MUSS?

    • Markus Ackermann sagt:

      @ Joob Da fehlt eine Antwort
      1. Eine Währung OHNE sichere Nationalbank-Bilanz ist ein ticket „Venezuela einfach“: Eines der ölreichsten Länder kann mit seinen Bolivares nicht einmal WC-Papier importieren / bezahlen. DIESE Banknoten wären SO nur noch ANSTATT von Nutzen. Das darf nicht passieren! Wie hält die SNB genug Devisen?
      2. Das Argumentarium zur Initiative spricht von „300 Milliarden innerhalb von 15 Jahre schuldfrei in Umlauf kommt“ bzw. „jährlich Auszahlungen an den Staat + die Bürgerinnen + Bürger von etwa 20 Milliarden Franken“: unglaublich
      => Besser Eigenkapital statt Ausschüttungen

      • Mark Joób sagt:

        Der Wert des Schweizer Frankens würde – wie heute – auch im Vollgeldsystem in erster Linie auf der Wirtschaftsleistung basieren. Die SNB wäre verpflichtet, die Geldmenge im Tempo des Wirtschaftswachstums auszuweiten und so die CHF-Kaufkraft zu gewährleisten.
        Mit der Umstellung auf Vollgeld entstehen Forderungen der SNB gegenüber den Banken in Höhe der Kundenkredite, zugleich bekommen die Banken von der SNB Überbrückungskredite in gleicher Höhe. Wenn Kunden dann ihre Kredite tilgen, fliesst das Vollgeld über die Banken zurück zur SNB.

        • Mark Joób sagt:

          Für weitere Details zu Fragen der Bilanzierung besuchen Sie bitte die Webseite der Vollgeld-Initiative, wo Sie unter der Rubrik „Vertiefung“ kompakte und verständliche Texte sowie weiterführende Literturhinweise finden.

          • urs lehmann sagt:

            Na dann frage ich mich, weshalb Mails offenbar nicht beantwortet werden, auf meines vom Montag hab ich bis jetzt keinerlei Feedback erhalten

    • Markus Ackermann sagt:

      @lehmann Sie insistieren zu Recht
      Vollgeld heisst: Buchgeld, Banknoten,Münz sollen nur von der SNB stammen + zwar als gesetzliches Zahlungsmittel (siehe Artikel oben). Damit kann man z.B. Gold als Deckung am Markt beschaffen + dies in der SNB Bilanz bilanzieren: Kauf von Gold, Bezahlung mit Buchgeld, Banknoten, Münz.
      In der SNB Bilanz kann man den Umlauf von Banknoten, Buchgeld auf der Passivseite bilanzieren. Dazu braucht es Aktiven. Darum haben Sie Recht mit Ihrer Frage. Die Aktiven kämen von den Verkäufern der Gegenwerte am Markt.
      ABER die Initianten der Vollgeldinitiative wollen dies nicht

  • Andreas Dietrich sagt:

    Was hier noch nicht zur Sprache gekommen ist, betrifft die Schulden. Ohne Vollgeld benötigen die Geschäftsbanken drigend Schuldner, damit mit null Aufwand (5 Mausklicks und Gratisgeldschöpfung) hohe Zinsen eingefahren werden können. Jeder Schuldner ist ein Gewinn! Das fördert die Verarmung und die Plutokratie der 10% finanzieller Oberschicht. Von 100% Geldschöpfung aus dem Nichts landen ca. 80% bei den reichen Wertpapierbesitzern, 10% werden zu leistungslosen Einkommen und knapp 10% nur landen als Kredite in der Realwirtschaft und bei Konsumenten (v.a. Kleinkredite).

  • Sebastian sagt:

    Eigentlich ist durch die private Geldschöpfung erst die demokratische Geldschöpfung ermöglicht worden, d.h. die Geldschöpfung, die wirklich dem Volk dient. All die Kantonalbanken oder Raiffeisenbanken, die den Grossteil der Kreditvergabe ausmachen, sind ja sehr nahe bei der Bevölkerung. Eine übergeordnete Bank, wie die SNB, dient vor allem der Elite. Ich will daran erinnern, dass es die SNB war, die grosszügig der UBS Schrottpapiere – die sich dann mittels Glück nicht als Schrott erwiesen – für etwa 40 Milliarden Franken aufkaufte – ohne das Volk zu befragen.

    • Markus Petersen sagt:

      Sie vermischen hier doch einiges. Ich verstehe nicht, inwiefern die Tatsache, dass private Institute Geld selbst aus dem Nichts erschaffen und damit enorme Summen an Zinsen verdienen (jeder Franken Giralgeld im Umlauf ist ein Franken Schulden!), demokratisch sein soll. Es ist nichts anderes als ein riesiges Umverteilungssystem weg von der Gesellschaft hin zu den Eigentümern der Banken und damit das exakte Gegenteil von Demokratie. Und zur UBS-Rettung: Genau solche Fälle verhinderte das Vollgeld; eine Rettung wäre dann gar nicht nötig gewesen (da kein „too big to fail“ mehr möglich).

      • Sebastian sagt:

        Schauen Sie mal die Eigentümer der von mir genannten Banken an. Das ist ja im Falle der Kantonalbanken die Kantone, im Falle der Raiffeisenbanken die Genossenschafter. Naja, ich weiss, dass man Vollgeld als krisensicher betitelt; aber ist doch vor allem ein guter Werbespruch. Auch mit Vollgeld werden Krisen passieren.

  • pingpong sagt:

    Geld ist Illusion. Gold ist Realität.

  • carlo corno sagt:

    Bargeld soll verboten werden, war erst kürzlich aus Bern zu hören. Richtig, Bargeld ist anonym, elektronisches Geld nicht. Die Kehrseite der Medallie: der Staat erhält dadurch detaillierten Einblick in die Geldflüsse bis hin zum Kaufverhalten der Bürger.

  • Melanie G sagt:

    Ich lasse mir mein Bargeld nicht nehmen.
    Hören sie doch auf mit diesem Schmarren, ein großer Teil der älteren Bevölkerung kommt doch da gar nicht mehr mit
    Ich will weder alles mit Karte zahlen, noch meine ganzen Zahlungsvorgänge nachkontrollieren lassen.
    Ich will mein Geld selber in der Hand haben , und nicht jeden Kleckerbetrag abbuchen lassen.
    Nur Bares ist Wahres,

  • Markus Schneider sagt:

    Bei so einer theoretischen Sache wird das Schweizer Stimmvolk traditionsgemäss NEIN stimmen, schliesslich geht’s um Geld. Die Initianten mögen da noch so recht und gute Absichten haben, sie werden aber viel zu viel erklären müssen, und das wird keiner verstehen. Da haben’s die Banken besser: die sitzen im Parlament und verschicken alle paar Monate ihre frechen Zettel, mit denen sie mal wieder ihre Geschäftsordnung ändern. Liest die eigentlich irgendjemand?

  • Markus Ackermann sagt:

    Richtig: Wir sind den Geschäftsbanken „auf Wohl und Wehe ausgeliefert. Stichwort: «too big to fail»“
    1. Mit der Rückgewinnung der Geldschöpfung durch die SNB haben wir die CHANCE, unser Vermögen:
    – unsere Wirtschaft
    – unsere Ersparnisse
    – unsere Rente
    best möglich von künftigen wirtschaftlichen Verwerfungen (z.B. „Blasen“) abzuschirmen.
    2. Prof. Didier Sornette, ETH Zürich, Chair of Entrepreneurial Risks, http://www.riskcenter.ethz.ch publiziert in hervorragender Weise zu dieser „Illusion of the Perpetual Money Machine“
    3. Bis heute hat die zuständige BR EWS bei „too big to fail“ VOLLSTÄNDIG VERSAGT

  • Luke sagt:

    Das Geldsystem muss grundlegend geändert werden und gleichzeitig die doppelte Buchhaltung, welche darauf beruht, dass man Jemandem etwas wegnehmen muss um es zu haben. Dieses Nullsummenspiel ist abartig und pervers.

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