Nur das Vetorecht kann die Hintertüre schliessen
Während des Abstimmungskampfs zur Revision des Raumplanungsgesetzes (RPG) hatte der Waadtländer Regierungsrat an Bundesrätin Doris Leuthard eine Anfrage gerichtet, mit der er eine Garantie erwirken wollte, dass seine Projekte mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes nicht blockiert würden. Aus heutiger Sicht muss man feststellen, dass die Ausführungsverordnung zum RPG das damals abgegebene Versprechen nicht einhält. Der sich zu Recht düpiert fühlende Waadtländer Regierungsrat hat entschieden, die Verordnung nach seiner Art zu «interpretieren», um eine Blockierung zu verhindern, die er im Hinblick auf die Umsetzung wichtiger Projekte als sehr schädlich einschätzt.
Obiges Beispiel ist typisch für den immer tiefer werdenden Graben, der sich zwischen den im Parlament verabschiedeten Gesetzen und deren konkreter Umsetzung auftut, sobald der Bundesrat, das heisst dessen Verwaltung, die entsprechende Verordnung erlassen hat. Die entscheidende Herausforderung liegt im Spielraum, den der Gesetzgeber dem Bundesrat lässt.
Entscheidend ist der Spielraum, den der Gesetzgeber dem Bundesrat lässt.

Guy Parmelin, Landwirt und Winzer aus Bursins, Nationalrat der SVP des Kantons Waadt. Foto: Keystone
Die Verwaltung legt nämlich immer häufiger die ärgerliche Tendenz an den Tag, durchs Hintertürchen wieder hereinholen zu wollen, was ihr der Gesetzgeber im Gesetz eigentlich nicht zugestanden hat. An sich wäre es sehr einfach, dieses drohende Abgleiten in eine schleichende Japanisierung, die unser Land gegenwärtig erfährt, zu unterbinden. Es würde ausreichen, wenn den eidgenössischen Räten ein einfaches Vetorecht zustünde, das ihnen erlauben würde, eine Verordnung zur Überarbeitung an den Bundesrat zurückzuweisen. Der Kanton Solothurn kennt dieses System des Damoklesschwerts, und es funktioniert einwandfrei, hat doch die Verwaltung rasch einmal begriffen, dass gewisse Grenzen nicht überschritten werden dürfen. Leider haben die Ständeräte jedes Mal, wenn der Nationalrat ein derartiges Vetorecht einführen wollte, das Ansinnen abgelehnt. Trotzdem soll vom Ständerat demnächst ein neuerlicher Anlauf unternommen werden; es wäre denkbar, auch den Kantonen ein vergleichbares Recht einzuräumen (falls – als Beispiel – 18 Kantone ein entsprechendes Gesuch stellen). Das Gegengewicht, das damit dem Parlament oder gar den Kantonen verliehen würde, hätte den Vorteil, dass der Politik wieder das Primat vor der Verwaltung zugestanden würde. Weder Parlamentarier noch Bürger müssten weiter das ungute Gefühl hegen, dass ihr im Gesetz ausgedrückter Wille bei der konkreten Umsetzung keine Gültigkeit mehr hat.
Wenn ein Kanton – wie im speziellen, oben erwähnten Fall die Waadt – damit anfängt, ein Bundesgesetz gleichsam à la carte umzusetzen oder nach eigenem Gutdünken zu interpretieren, besteht das Risiko, dass eine Reihe von völlig unerwarteten Reaktionen losgetreten wird. Und dann werden es die Richter sein, die Recht sprechen müssen, was wiederum nicht wünschenswert – da unvorhersehbar – ist. Vor allem aber stellt sich die Frage, welches Vorbild man damit für den Bürger abgibt, der sich oft den starren Verordnungen oder Gesetzen beugen muss – ohne die geringste Möglichkeit, etwas dagegen zu unternehmen.
6 Kommentare zu «Nur das Vetorecht kann die Hintertüre schliessen»
Das Problem geht doch noch weiter. Das Volk beschliesst einen neuen Verfassungstext, der dann von den Räten nur halbbatzig in Gesetzte umgesetzt wird, denen die Verwaltung, unter Ausnutzung des Spielraums in ihrem Sinne, mit Verordnungen versucht gerecht zu werden, worauf die Gerichte oft das Gegenteil von dem für Recht halten, was das Volk ursprünglich mal beschloss.
Grundsätzlich eine gute Idee, wenn sie dann nicht vom Parlament für politische Spielchen missbraucht würde.
Fasst einfacher wäre es, die Gesetze so auszuformulieren, dass der Bundesrat bzw. die Verwaltung nicht zu viel Spielraum hätte, bzw. nur so viel, wie man ihnen willentlich zugesteht.
Störend ist dann am Schluss die Gerichtspraxis, die sich mehr an (oftmals veralteter und aus dem Zusammenhang gerissener) Rechtssprechung orientiert, als am ursprünglichen Rechtstext.
Grundsätzlich ist jeder einzelnen Bürger verantwortlich für die unbefriedigenden Zustände unserer Politik. In erster Priorität muss die Zusammensetzung unserer Parlamente korrigiert werden.
Erforderlich ist die vollständige Transparenz: Wer dient Wem? Die existierenden Politischen Parteien widdersetzen sich diesem Volkswillen – Diese Perteien müssen aus unseren Parlamenten per Wahl liquidiert werden! Umsomehr als genau diese Gruppierungen mit Ihren extremen, weltfremden Initiativen jegliche Fortschritte verhindern und das Land in den Abgrund treiben! Vorteil ? Nachteil ? Ausgleichend ! Danke
Beispielsweise Frau Sommaruga: Im Februar 2011 hat das Volk die Sozi-Initiative mit der Pflicht der Waffenregistrierung der abgelehnt. Dieses Jahr muss das Parlament erneut über diese Registrierung abstimmen. Wird sie angenommen, so werden alle Waffenbesitzer, Schützen, Jäger, Sammler aber auch Witwen gebüsst, wenn sie ihre Waffen (ab 1870) nicht melden. Selbstverständlich wissen dann alle ausländischen Regierungen sowie kriminelle Hacker aus dem so sicheren Internet, welcher Schweizer wo und wieviele Waffen hat. Kriminelle werden ihre Berufswerkzeuge jedoch sicher nicht melden.
Das gehört bei der SP zu ihrem politischen Glauben an Zwang und Sozialismus. In der Schweiz hat sich die SP zu einer Art Religionspolizei entwickelt, den Sittenwächtern des Islam nicht unähnlich. Die vielen Schattierungen des sogenannt Demokratischen Sozialismus schwanken zwischen Fanatismus, zu beobachten wie bei Sekten und kollektiven Heilsbotschaften, in welchen die einen für die Gemeinschaft bezahlen müssen und andere vom Kuchen abschneiden, bereits zum dritten Mal mit der Zwängerei einer Einheitskasse wieder aktuell. Das RPG ist ebenfalls ein fixes planwirtschaftliches Instrument.