Die vergessenen Asbestopfer

Das Urteil des Gerichtshofs für Menschenrechte im März 2014 war für Asbestgeschädigte eine grosse Genugtuung. Endlich hat ein Gericht gesagt, dass es nicht in Ordnung ist, wenn Ansprüche auf Schadenersatz verjähren, bevor die Betroffenen vom Schaden wissen. Doch die Freude währte nur kurz. Einen Monat später hat das Bundesgericht eine weitere pendente Asbestklage sistiert, und zwar bis die eidgenössischen Räte die Verjährungsrechtsrevision abschliessen.

Das Gericht will dem gesetzgeberischen Prozess nicht vorgreifen und keine Präjudizien schaffen, die dem künftigen Recht widersprechen könnten. Dabei missachtet das Bundesgericht aber die Tatsache, dass schon das heutige Obligationenrecht bei einem Teil der Klagen eine geschädigtenfreundlichere Rechtsprechung zuliesse – dann nämlich, wenn der Geschädigte bei der Asbestverarbeiterin angestellt war. Weniger Spielraum haben die Gerichte, wenn es keinen Vertrag gab und der Betroffene beispielsweise als Anwohner geschädigt wurde.

Im schlimmsten Fall bringt die Gesetzesrevision keiner Verbesserungen.

Verursacher von tödlichem Krebsleiden: Asbestfasern auf einer undatierten Aufnahme. Foto: Keystone

Verursacher von tödlichem Krebsleiden: Asbestfasern auf einer undatierten Aufnahme. Foto: Keystone

Ungeachtet dieser möglichen Differenzierung weist das Bundesgericht seit 1980 alle Asbestklagen als verjährt ab. Immerhin betrifft die Sistierung einen sogenannten ausservertraglichen Fall. Für die andern Fälle, zu denen auch der im März in Strassburg beurteilte gehört, besteht also Hoffnung auf eine Behandlung.

So oder so schafft das Bundesgericht eine weitere Unsicherheit für Rechtsuchende. Sie müssen möglicherweise warten, bis das Parlament die Gesetzesrevision zu Ende beraten hat, was noch Jahre dauern wird. Im schlimmsten und gleichzeitig wahrscheinlichsten Fall resultieren daraus keine substanziellen Verbesserungen für Opfer von Langzeitschäden. Darauf deutet das Gezerre um die künftige Verjährungsfrist hin, die schon begonnen hat: Die Wirtschaft wehrt sich gegen die geplante Verlängerung von 10 auf 30 Jahre; Opfervertretern hingegen genügen 30 Jahre nicht.

Abgesehen davon vergisst die Politik Tausende Asbestopfer: Bereits verjährte Fälle bleiben es voraussichtlich auch mit einem neuen Gesetz – und sie machen den grössten Teil der mehreren Tausend Betroffenen aus. Es ist ein Fehler von Justizministerin Simonetta Sommaruga, einen runden Tisch zur Klärung der Asbestfrage abzulehnen. Der Bund sollte parallel zur Gesetzesrevision einen Entschädigungsfonds für die vergessenen Fälle initiieren. So würde das Leid der Betroffenen gelindert, wodurch die juristische Aufarbeitung an Bedeutung verlieren würde.

6 Kommentare zu «Die vergessenen Asbestopfer»

  • Ralf Schrader sagt:

    Asbest betreffend spielt CH eine im internationalen Vergleich traurige Rolle. Als die massive Gesundheitsschädlichkeit lange belegt war, in den meisten entwickelten Industrieländern der Gebrauch von Asbest z.T. schon mehr als 10 Jahre verboten war, wurde hier noch fleissig Asbest verbaut.
    Bis 2035 werden jährlich ca. 100 Menschen am Mesotheliom erkranken. Die einzige Ursache für diese aggressive Krebsmanifestation ist Asbestexposition. Die Inkubationszeit beträgt 30-40 Jahre, die Krankheitsdauer ab Ausbruch vielleicht noch 1 Jahr. Da greift eine Verjährungsfrist von 30 Jahren viel zu kurz.

  • Fabrizio Micciche sagt:

    Frau Sommaruga hat wahrscheinlich noch nie einen Menschen gesehen an Asbest-Krebs zu sterben. Mein Vater starb (oder besser gesagt verreckte) vor drei Jahren an ein Mesotheliom. Es ist kein schönes Ende. Ich rate ihr mal das Unispital in Zürich oder Basel zu besuchen und mit solch einem Menschen zu sprechen. Vielleicht verstehts sie’s dann! Man muss kein Genie sein um zu verstehen/sehen wie sie leiden und wer schuld daran war. Sie sollte vielleicht auch den Prozess in Italien von Herrn Schmidheiny verfolgen… Es würde ihr eventuell die Augen öffnen….

    • Alex Kramer sagt:

      Danke für Ihre Deutlichkeit, das durfte mal gesagt werden. Nur zu verständlich die Reaktion der BR Sommaruga, welche Runde Tische nicht leiden kann, siehe Verdingkinder-Angelegenheit. Da es die Gerechtigkeit sehr schwer hat in der CH, wäre eine weitere Tisch-Runde ohne parlamentarischen Einfluss / Lobbys nicht förderlich für die Karriere in der Regierung. Demzufolge wird es keine verschärften Gesetze geben, weil die Wirtschaft sofort wieder auf Vorrat mit dem Jammergesang beginnen täte.
      Aber eben, die Mündigkeit des CH-Wahlvolchs unterbindet eben die Gerechtigkeit schon an der Wahlurne.

  • ermes bernardi sagt:

    Es ist ein Weg der Vernichtung ,sich als Geschädigter an die Versicherung wenden zu müssen.Sie werden auf keinen Fall zahlen , werden hunderte von Anwälten und sogenannte Gutachter beauftragen ,den Fall abzuschmettern.Werden alles anwenden um den Fall zu verzögern .torpedieren ,verschieben bis er biologisch gelöst wird.
    Aber dem Naturgesetz können sie nicht entgehen : Es werden täglich mehr Opfer ,die unter unwürdigen Bedingungen leben und sterben müssen.
    Unser Gesetz ist so geschaffen ,dass man sich gesetzlich versichern muss ,Diese Situation wird auf der anderen Seite mit einem Muss des nicht eintreten für den Schaden quittiert.
    Dass Frau Sommaruga nicht an den Runden Tisch sitzt ,ist soweit zu verstehen , was kann sie denn gegen diese Lobby ausrichten ? Nämlich nichts !

    Wir sind ein Volk von unmündigen Arbeitstieren ,denen es genau so ergeht wie einer Kuh die keine Milch mehr gibt……..

  • Markus Stutz sagt:

    Die Frau macht sowieso NUR Fehler. Hoffentlich kann oder darf sie ihr Amt bald nicht mehr ausüben.

    • Nationless sagt:

      Meinen Sie wirklich ein 2. SVP Bundesrat würde eher sich für Gerechtigkeit einsetzen? Wohl kaum. Gerade ein Solcher kuscht mehr für die Lobbyisten der Wirtschaft!

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