Pädophilie: Wehret den Anfängen!
Wie aus dem Strafregisterauszug ersichtlich, fängt die strafrechtliche Geschichte eines Pädophilen oftmals durch eine unbedingt verhängte Strafe an, wie meistens bei Erststraftätern üblich, d.h. eine Strafe, die nicht verbüsst werden muss. Dazu kommt noch die Möglichkeit, die Beschränkung der Berufsausübung mit der Strafe zu verkoppeln. Es handelt sich aber um eine Massnahme, die gemäss geltendem Recht nur sehr selten zur Anwendung kam. Dies hat zur Konsequenz, dass der verurteilte Pädophile gemäss geltendem Recht seine berufliche oder freiwillige Tätigkeit in Kontakt mit Kindern weiter ausüben kann.
Es erscheint als verhältnismässig, dass die Gefahr, weitere Opfer zu schädigen, durch die Begrenzung der Wahl der Berufsausübung abzuwenden ist. Die wirtschaftliche Existenzfähigkeit des verurteilten Pädophilen wird nicht infrage gestellt, weil ihm die Wahl zwischen hunderten anderen Berufen freisteht. Die Beschränkung der Berufsausübung gehört zum heutigen Alltag, wie die Tatsache beweist, dass für viele Berufe, wie etwa für Polizisten, für Angestellte einer Bank und sogar für jemanden, der ein Restaurant führen möchte, vom Arbeitgeber ein Strafregisterauszug über die Unbescholtenheit verlangt wird.
Der Initiativtext stellt einen bedeutenden Fortschritt dar.

Ein schrecklicher Kinder-Markt für Pädophile: Fahnder der nationalen Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internet-Kriminalität bei der Arbeit. (Foto: Keystone)
Dank der Volksinitiative haben sich die Bundeskammern und der Bundesrat in aller Eile und in letzter Minute endlich entschlossen, diese Beschränkung der Berufsausübung zum Schutz der Kindheit vor pädophilen Übergriffen zu verabschieden. Es ist höchst begrüssenswert, dass dieses Gesetz am 1. Januar des nächsten Jahres in Kraft treten wird, da es sich um einen bedeutenden Schritt nach vorne gegenüber dem heutigen Zustand handelt. Es ist auch zu begrüssen, dass dieses Gesetz unabhängig vom Ergebnis der Volksabstimmung in Kraft treten wird.
Daher bedeutet dies für den Wähler Folgendes: Mit einem Nein gegen die Initiative kriegt die Bevölkerung das neue Gesetz. Mit einem Ja zur Volksinitiative kriegt die Bevölkerung das neue Gesetz mit einem Plus. Aus diesem Grunde muss man über den Inhalt dieses Plus diskutieren. Die Initiative begrenzt das Ermessen des Strafrichters in Bezug auf zwei Beschlüsse: Erstens muss er gegenüber jedem strafrechtlich verurteilten Pädophilen die Begrenzung der Berufsausübung, die in irgend einer Art und Weise Kontakt zu Kindern und Jugendlichen beinhaltet, verhängen. Zweitens muss die Dauer der Beschränkung der Berufsausübung lebenslänglich sein.
Gerade bei diesen Grundpfeilern der Verhütung von Sexualdelikten zulasten von Kindern stellt der Initiativtext einen bedeutenden Fortschritt dar. Das neue Gesetz ist lückenhaft wie ein Sieb: anstatt einer klaren und unausweichlichen Lösung wie derjenigen des Initiativtextes, bleiben im neuen Gesetz eine Reihe von Schlupflöchern offen, die von verurteilten Pädophilen zu ihren Gunsten benutzt werden können. Alle Pädophile, die mit einer Strafe bis max. 6 Monate verurteilt werden, können sich der Beschränkung der Berufsausübung entziehen. Für alle anderen verurteilten Pädophilen sieht das Gesetz ein freies Ermessen zugunsten des Strafrichters vor. In der Tat ist der Richter befugt, gemäss seinem Ermessen über die Dauer der Beschränkung der Berufsausübung zu entscheiden. Nur für die äusserst gravierenden Fälle ist die Beschränkung für 10 Jahre durch das neue Bundesgesetz vorgesehen.
Wir stehen vor einer neunen Epoche: Die strafbare Pädophilie kommt seit einigen Jahren in den Genuss eines sehr wirksamen Mittels, d.h. Internet, das einen schrecklichen Kinder-Markt für Pädophile liefert. Der Gesetzgeber muss dieser Ausbreitung der konkreten Gefahren Rechnung tragen und sich dementsprechend ausrüsten. Im heute geltenden Strafgesetzbuch gibt es bereits zahlreich Straftaten, bei welchen der Gesetzgeber ein Mindeststrafmass vorgesehen hat, um das Ermessen der Strafrichter zu begrenzen. Angesichts der neuen schrecklichen Gefahren für Kinder durch Pädophile ist es verhältnismässig, dass der Gesetzgeber zur Verhütung von Straftaten durch verurteilte Pädophile die lebenslängliche Beschränkung der Berufsausübung vorsieht.
Die Initiative stützt sich auf die Erfahrung: Seit Jahrzehnten wurde die Beschränkung der Berufsausübung durch die Strafgerichte nur sehr selten angewandt. Meine jahrzehntelange Erfahrung als Staatsanwalt beweist daher, dass es äusserst nötig und dringend ist, diesem Widerstand der Strafgerichte gegenüber der Massnahme der Beschränkung der Berufsausübung endlich einmal einen Riegel vorzuschieben.
128 Kommentare zu «Pädophilie: Wehret den Anfängen!»
Die Initiative hat aber die Schwäche, dass sie Täter, die noch dem Jugendstrafrecht unterstehen, nicht vom automatischen lebenslangen Berufsverbot ausnimmt. Ein 17 Jähriger, der etwas mit einer fast 14 Jährigen hatte, im gegenseitigen Einverständnis, ist der pädophil? Nein, zumindest nicht wegen dieser Sache. Weshalb sollte er sein Leben lang nie Lehrer werden dürfen?
Ein 17-Jähriger, der nicht Lehrer werden darf, dafür dass kein verurteilter Pädo sich ein zweites Mal im Zuge seiner Berufsausübung an Kindern vergeht ist absolut KEIN PREIS im Gegensatz zur anderen Alternative, nämlich dass ein verurteilter Pädo sich im Zuge seiner Berufsausübung weiterhin an Kindern vergehen darf, wenn er sich geschickt genug anstellt – und das nur, weil Sie irgend einem 17-Jährigen nicht zumuten können, sich etwas anderes als den Lehrerberuf auszusuchen.
Diese Initiative ist für alle Betroffenen absolut zumutbar.
@Ratton: Nur schon, dass der 17jährige als Pädophiler bezeichnet wird, ist unzumutbar. Und die Folgen sind es sowieso.
„Nur schon, dass der 17jährige als Pädophiler bezeichnet wird, ist unzumutbar.“ Die Definition von Pädophiler wird nicht mit der aktuellen Initiative eingeführt. Es wird einzig um eine m. E. sinnvolle Massnahme für verurteilte Täter abgestimmt.
Weshalb heisst die Initiative denn Pädophilen-Initiative? Wohl um einen falschen EIndruck zu erwecken, da haben Sie schon recht.
@ratthon. Sehr eigenwillige und rechtlich sowieso unhaltbare Interpretation der Verfassung! Mal ganz abgesehen davon, dass sich der unschuldige 17-jährige dauernd erklären und belegen müsste, dass er zu Unrecht stigmatisiert in einem lebenslangen Pädophilen-Register steht! Aber natürlich finden Sie dies zumutbar!? Und wenn die Polizei einen Mörder in ihren Wohnblock rennen sieht, müssen natürlich auch sämtliche Bewohner verhaftet, als Mörder verurteilt und lebenslang weggesperrt werden. Ein geringer Preis in Anbetracht der Straftaten welche der Mörder zukünftig noch verüben könnte!
Lassen Sie doch darüber abstimmen ob die Wohnblockbewohner lebenslang in den Knast müssen, Marcel Schmid.
Es ist sicher zumutbarer, dass ein 17-Jähriger sich keinen Beruf mit Kinderkontakt aussuchen kann als dass ein bereits Verurteilter Pädo ein zweites Mal Kinder missbrauchen kann, dank eines Berufes, welcher ihm den Kontakt mit seinen Opfern ermöglicht.
Dann bin ich dafür, bei der nächsten Geschwindigkeitsübertretung mit Todesfolgen sofort alle Billette der Fahrer auf dieser Strasse einzuziehen sind resp. die Strasse gleich dicht zu machen. Lieber keinen Todesfall mehr als Verkehr auf dieser Strasse. Gilt übrigens auch für Autobahnen…
Das immer wieder vorgebrachte Argument, dass von dieser Initiative viele Jugendliche betroffen wären, ist zu relativieren. Sexuelle Handlungen mit unter 16-jährigen sind gemäss geltendem Recht (Art. 187 StGB) ja gar nicht strafbar, wenn der Altersunterschied zwischen den Beteiligten nicht mehr als drei Jahre beträgt. Der knapp 18-Jährige, der mit einer 15-Jährigen schläft, ist deshalb gar nicht betroffen.
Diese Ausnahme betrifft lediglich Art. 187 StGB. Nicht ausgenommen ist beispielsweise ein Verstoss im Zusammenhang mit Pornographie. Einfaches Beispiel: Ein Kind zeigt seinen Freunden ein pornographisches Video auf seinem Handy. In diesem Fall macht sich das Kind strafbar und es muss ein lebenslanges Berufsverbot ausgesprochen werden.
@Müller: Ich kann mir echt nicht vorstellen, dass irgendein Gericht oder ein Staatsanwalt in diesem Lande ein Interesse daran hat, eine einvernehmliche Jugendliebe den Prozess zu machen. Sie beschwören hier Zustände à la Iran oder Saudi Arabien herauf. Diese Beispiele gegen die Initiative sind einfach lächerlich. Ausserdem ist ein Alterunterschied von 3 Jahren sogar expliziet lt. Gesetz erlaubt. Erklären Sie mir, unter welchen Umständen dieser junge Mann zu einen VERURTEILTEN pädo Kriminellen werden sollte?
Sie können es sich nicht vorstellen? Gilt denn das Gesetz, oder herrscht hier Willkür? Ich denke vielmehr, dass sich die Richter künftig hüten werden, die korrekte Strafen für kleinere Vergehen auszusprechen, um dem Automatismus der lebenslangen Strafe auszuweichen.
@Sportpapi: Ich muss feststellen, dass Leute wie Sie bei ähnlich gelagerten Themen ständig über-differenzieren. Es ist eine Schande und ein Hohn für die Opfer. Wenn wir hier endlich ein wirksames Gesetz haben möchten, müssen wir aufhören das Haar in der Suppe zu suchen. Wie gesagt, die Jugendliebe ist nicht davon betroffen. Nehmen Sie das endlich zur Kenntnis!
Aha. Wenn man differenziert, dann wird man sogleich der „Über-Differnzierung“ bezichtigt und gehört zu „Leute wie Sie“. Herr Altdorfer, „Leuten wie Ihnen“ täte es gut, immerhin minmal zu differenzieren. Nennen Sie uns die Vorteile der Initiative gegenüber dem Gesetz, das damit abgeschossen wird.
„Leute wir wir“ harren gespannt.
Ach, „wie gesagt, Jugendliebe ist nicht betroffen“. Warum genau? Weil Sie es so sagen? In der Initative steht nichts davon! Sportpapi hat recht, wir stimmen ueber den Initiativtext ab, und nicht ueber irngendeine optionale Auslegung, die dann schon eintreten wird! Wer nicht in der Lage ist, den Initiativtext durchdacht zu formulieren, der soll’s sein lassen!
@Sportpapi: Als ob je einer unser Kuschelrichter einmal eine wirklich harte Strafe aussprechen würde. Das ist ja gerade der Grund warum die Initiative überhaupt zu Stande gekommen ist. Nein es braucht immer erst zig Opfer von Wiederholungstätern, die vorher alle als Ungefährlich eingestuft worden sind. Ich denke auch Sie würden nervös bei dem Gedanken, dass Ihr Kind mit so einer VERURTEILTEN Lehrperson ins Lager fährt, oder Kontakt hat. Und nennen Sie mir einen VERURTEILTEN Jugendlichen (wegen einvernehmlichem Sex). Ansonsten kann ich Ihre Bedenken echt nicht nachvollziehen.
@Sandra: Sie möchten also, dass die Richter Ihren Ermessensspielraum ausnützen und Jugendliche, die gegen das Gesetz verstossen, nicht bestrafen? Die gleichen Richter, denen Sie ansonsten gar nichts zutrauen? Schräg. Aber es kann gut sein, dass nach Annahme der Initiative die Richter noch weniger Strafen aussprechen werden, auch wenn diese angezeigt wären: wegen der lebenslangen, unangemessenen Folgen.
sie wissen doch ganz genau,dass diesen jungs nichts passieren wird,hat mit pädo überhaupt nichts zu tun,ein Mädchen,hat heute 14 jahren mehr Erfahrung,als vor 20 jahren eine 18 jährige,und sieht auch teilweise so aus,bei dieser Abstimmung geht es um kranke menschen,die zu allem fähig sind,deshalb ist ein verbot gerechtfertigt
Wo im Initiativgesetz steht, dass es nur um kranke Menschen geht?
Im Gesetz steht, es dürfen nicht mehr als 3 Jahre sein. Das bedeutet, ein 17-jähriger nicht mit einer 13-jährigen und ein 18-jähriger nicht mit einer 14-jährigen (und umgekehrt). Schauen Sie mal die körperliche und geistige Entwicklung an von Personen in diesem Alter. Da liegen Welten dazwischen. Hier gäbe es zurecht ein Berufsverbot! Wir reden nicht von 17-jährigen Mädchen, die sich so schminken als wären sie 18.
wenn’s im gegenseitigen Einverständnis war, sollte es doch garnicht zur Verurteilung kommen, oder?
Ich verstehe den“Aufstand“ gegen die Initative nicht, neben den Strafen die jeweils vom Gericht entsprechend der/den Tat/en ausgesprochen werden, gehr es um das lebenslange Berufsverbot. Was daran kann so falsch sein, es verlangt ja nur, dass bestrafte Menschen n i e mehr mit Kindern arbeiten dürfen – es gibt ja hunderte von Berufen die mit Kindern nichts zu tun haben. Weshalb soll ein bestrafter Pädophiler ausgerechnet mit Kindern arbeiten – ist wie wenn ein schwerer Diabetiker als Zuckerbäcker oder ein Mehlallergiker als Bäcker arbeiten wollte.
Wenn man sicherstellen könnte, dass nur straffällige Pädophile betroffen sind, wäre ich auch Ihrer Meinung. Das ist aber offensichtlich nicht so.
Das ist aber die Definition im Initiativtext, Sportpapi. Genau um diese Leute geht es hier ausschliesslich. Was man ja der Initiative bereits vorgeworfen hat. Sprich dass sie Ersttäter nicht erfasst. Dies würde jedoch bedeutend weitergehen und tatsächlich den Rechtsstaat in Frage stellen. So aber sehe ich die Einwände immer etwas in einem zweifelhaften Licht. Frage mich nach der Motivation gewisser Initativgegner. Womit ich aber nicht Sie meine, Sportpapi, sondern andere Exponenten.
Das steht: „Personen, die verurteilt werden, weil sie die sexuelle Unversehrtheit eines Kindes oder einer abhängigen Person beeinträchtigt haben, verlieren endgültig das Recht, eine berufliche oder ehrenamtliche Tätigkeit mit Minderjährigen oder Abhängigen auszuüben.“ Das ist keineswegs die Definition von Pädophilie. Und als Sportlehrer ist man vielleicht etwas sensibilisiert dafür, wie schnell man in diesem Bereich zumindest in Verdacht geraten kann.
Es geht hier auch nicht um Pädophilie sondern um Kindsmissbrauch, Sportpapi. Respektive Missbrauch von Kindern und anderweitig Schutzbedürftigen wie körperlich oder geistig Behinderten, was im Initiativtext mit „Minderjährig oder Abhängig“ formuliert ist. Die Motivation für den Missbrauch ist irrelevant und sollte es auch sein, es zählt die Tat wofür er bereits verurteilt worden ist. Persönlich bin ich der Ansicht dass jeder Sportlehrer von derartiger Transparenz profitieren dürfte, um gerade eben nicht vorschnell unter Generalverdacht zu geraten.
@Martin Frey: Wenn es nicht um Pädophilie geht, fällt aber das Argument der nicht Therapierbarkeit weg. Bleibt bestehen eine lebenslange Strafe für alle, egal ob ihr Vergehen eine Bagatelle oder ein schwerer Übergriff war. Und nein, als Sportlehrer kann man kaum seinen Job recht machen und „professionell“ wirklich alles tun, um sich keinerlei Verdacht auszusetzen. Dass nicht aus jedem Verdacht eine Verurteilung wird, ist unserem funktionierenden Rechtssystem geschuldet. Aber auch das wird ja laufend bekämpft.
Das Gesetz kann nicht in jedem Fall über die tiefenpsychologische Motivation der Täter spekulieren, sondern muss sich an die Straftatbestände halten, wenn es wie im Fall des Kinderschutzes wirksam sein will. Nochmals, ob ein Lehrer, Pfarrer oder sonst eine erwachsene Person pädophil ist, wenn er meinen Sohn auf den Mund küsst und zwischen den Beinen berührt, ist mir gleichgültig. Er muss dafür bestraft werden können, und es ist unsere Pflicht dafür zu sorgen, dass diese Person nicht mehr berufsmässig in der Lage ist, solche Uebergriffe zu begehen. Dies sind wir unseren Kindern schuldig.
@Martin Frey: Nebenbei: Mir erscheint die Wahrscheinlichkeit, dass ihr Kind eine erwachsene Frau küsst, die sich um es kümmert, deutlich grösser. Nur wird da kaum jemand sexuelle Motive unterstellen. Während ein Mann durchaus auch für Handlungen verurteilt werden kann, die er als Profi besser unterlassen würde, die aber keinen sexuellen Hintergrund haben.
Paolo Bernasconi blendet aus, dass, so wie die Anlasstaten für ein Berufsverbot im massgeblichen (!) Text der Initiative definiert sind, auch viele eindeutig nicht pädophile Sexualstraftäter von einem unnötigen und damit unverhältnismässigen Berufsverbot belegt werden müssen (!). Das ist es, weshalb die Initiative den die unabdingbare Grundlage des Rechtsstaates bildenden Grundsatz der Verhältnismässigkeit klar verletzt. Wer nicht selber von unverhältnismässigen und willkürlichen Massnahmen betroffen sein will, lehnte die Initiative daher ab. Siehe meinen Blog dazu vor wenigen Tagen auch hier.
Die Rechnung ist einfach. Wir machen weiter wie bisher oder wir sorgen dafür, dass kein verurteilter Pädo je wieder mit Kindern arbeiten kann. Zum Preis, dass einige wenige, die von einer Berufswahl mit Kindern ausgeschlossen werden obwohl sie keine Gefahr wären.
Schliesslich mussten wir uns bis jetzt mit sehr ‚verhältnismässigen‘ und ‚unwillkürlichen‘ und ‚fairen‘ Massnahmen zufrieden geben. Zum Preis, dass Kinder von bereits Verurteilten Pädos weiterhin geschändet werden konnten.
Welchen von diesen Preisen sind sie eher bereit zu zahlen?
@Mangrovenfäller: Mit der Initiative werden wir die von ihnen zitierten Fälle kaum verhindern können. Aber wir setzen die rechtsstaatliche Grundsätze ausser Kraft und nehmen Kollateralschäden in Kauf in Form einer überrissenen Strafe für Menschen, die keineswegs Pädophil sind. Plakativ gesagt: Wir schiessen wild um uns ohne Aussicht, das Ziel zu treffen, gehen aber das Risiko ein, dass Unbeteiligte getroffen werden.
Mangrovenfäller, wären Sie in nur annähernd informierter Stimmbürger, wüssten Sie, dass als Reaktion auf die Initiatiuve bereits ein Gesetz die Vernehmlassung überstand, das einerseits weiter geht, anderseits aber auch rechtsstaatskonform differenziert. Ich bitte Sie nun, sich zu informieren und uns dann zu berichten, inwiefern die Rundumschlag-Initiative dem Gesetz vorzuziehen ist.
Vergessen Sie nicht: Sich zu informieren, ist erste Pflicht des mündigen Stimmbürgers.
Ja, Danke für die Info, diesen Gegenvorschlag mit Möglichkeit zum lebenslänglichen Kontaktverbot kennen wir bereits. Was ‚Möglichkeit‘ heisst, dürfte ja allen klar sein – nämlich vor allem die Möglichkeit, trotzdem weiterhin mit Kindern arbeiten zu dürfen.
Einen ehemaligen Alkoholiker wird man vorsichtigerweise nicht in einer Wein-Handlung anstellen. Der Rückfall wäre programmiert.
Ein anderes Bsp, das vielleicht etwas treffender wäre: Ein lebenslanges Berufsverbot unabhängig vom Einzelfall zu verhängen, das wäre vergleichbar mit einem lebenslangen Führerausweisentzug, welcher bei jeder Verkehrsregelverletzung verhängt wird. Zb zwei unterschiedliche Fälle des Schnellfahrers: Einer fährt 35 Km/h der andere fährt 70 Km/h in der 30er Zone. Beide haben potentiell ein Menschenleben gefährdet. Wäre es aber angebracht beiden den Führerausweis auf Lebzeiten zu entziehen? Nein, denn dies wäre Unverhältnismässig. Es macht Sinn, dass jener mit 70km/h einen längeren Entzug erhält.
Lieven: Ihr Vergleich ist lächerlich, sorry! Wegen 5 km/h zuviel von Gefährdung des Lebens zu sprechen ist echt daneben. Das ist nebenbei gesagt immer situationsbedingt. Ausserdem reden wir hier von Pädophilie. Dies in Zusammenhang mit einer Uebertretung (Ordnungsbussenverfahren) zu vergleichen ist ziemlich daneben!
Herr Altdorfer, der Vergleich ist sogar sehr treffend. Sie sollten wenigstens minimal zu differenzieren lernen – auch wenn Sie dieser Vorgehensweise gegenüber so skeptisch eingestellt sind. Bauchentscheide gehören nicht an die Urne – und ein qualifizierter Diskurs unter Erwachsenen lässt sich so schon gar nicht führen.
Doch, der Vergleich ist überaus passend. Die kleinste Übertretung wird gleich behandelt wie das schwerste Vorkommnis. Genau darum geht es.
@Sportpapi: Und was ist jetzt genau für Sie die kleinste Übertretung als Pädophiler ? So ein paar Bildli von nackten Kindern ist noch ok, ist ja (noch) nichts passiert ? (Ausser natürlich den Kindern auf den Bildern.) Da darf man dann ruhig noch weiter mit Kindern arbeiten ? Obwohl die Neigung vorhanden ist und man sich von Kindern sexuell stimuliert fühlt ? Wie widerlich ist das denn bitte ? Kinder gehören geschützt vor Menschen mit solchen Neigungen und sollten solche Menschen sicher nicht noch als Lehrperson vorgesetzt bekommen.
Sie sprechen von Pädophilie. Ich spreche von der Pädophilen-Initiative. Und die erfasst eben auch Fälle, die von Tätern begangen wurden, welche keine pädosexuelle Störung haben. Der Vergleich ist durchaus gerechtfertigt. Auch der Führerausweisentzug ist, genau wie das Berufsverbot, eine Massnahme. Der Unterschied liegt darin, dass im SVG das Verhältnismässigkeitsprinzip gewahrt wird.
Ich habe gesagt „potentiell ein Menschenleben gefährdet“ und dies ist klar gegeben. 5 km/h zu schnell verlängern den Bremsweg um rund 30% oder etwa 3,5m. Das kann der Unterschied zwischen Leben und Tod bedeuten.
@Sandra: Zum Beispiel das: „Und fotografiert sich ein 15-jähriges Mädchen selbst in sexualisierter Pose oder gar bei sexuellen Handlungen und schickt das Bild an ihren gleichaltrigen Freund (das bezeichnet man als «Sexting»), macht es sich damit möglicherweise doppelt strafbar: Es stellt illegales kinderpornografisches Material her und verbreitet zudem illegale Pornografie.“ Und in der Folge darf das Mädchen nie mehr mit Kinder arbeiten.
Jemanden, der aber mal wegen Alkohol beim Autofahren gebüsst wurde, würde niemand verbieten, in einer Wein-Handlung zu arbeiten, weil niemand von der Busse allein darauf schliessen würde, dass dieser jemand Alkoholiker sei.
Aber einen Alkoholiker wird hoffentlich keinen LKW oder Bus mehr fahren können. In einer Weinhandlung kann er nur sich selbst schaden.
Die Gegner der Initiative tun so, als ob heute jeder Jugendliche Lehrer werden will. Von den Jugendlichen, die mit einer/einem unter 16-Jährigen/m eine Beziehung eingehen und dafür verurteilt werden, will nur ein verschwindend kleiner Teil Lehrer werden. Im übrigen sind Sie, Hr. Nay, ein exemplarisches Beispiel dafür, wieso das Volk den Ermessensspielraum der Richter drastisch einschränken will. Ein grosser Teil der Bürger hat einfach genug davon, dass die Richter den möglichen Strafrahmen mit dem Verweis auf angelblich fehlende Verhältnismässigkeit nicht ausschöpfen.
Das Parlament hätte ohne weiteres ein der Initiative näheres Gesetz einführen können, wenn es denn wollte. Mit der Annahme der Initiative können wir dafür sorgen, dass auch Männer wieder in einer Kinderkrippe arbeiten können, ohne schräg angesehen zu werden.
Nicht genau spezifizierte bzw. allgemein gehaltene Initiativen werden bis zur Unkenntlichkeit umgebogen. Es ist daher verständlich, dass diese und zukünftige Initiativen praktisch den ganzen Gesetzestext enthalten werden und alle Hintertüren geschlossen werden. Eine Feintarierung in der Gesetzgebung wird so verunmöglicht.
Herr Nay, es gibt niemand besser als das Volk, welches beurteilen kann, ob ein Urteil verhältnismässig ist oder nicht. „Verhältnismässigkeit“ ist eine reine subjektive Ansicht der jeweiligen Person bzw. der jeweiligen Gesellschaft. Darum soll das Volk darüber entscheiden.
Der Initiativtext (und nicht der Titel der Initiative, der nicht bindend ist), spricht klar einzig von Sexualdelikten an Kindern. In meinem Beitrag in der heutigen BAZ (Seite 5) habe ich dargelegt, dass sich die Initiative durchaus verfassungsgerecht umsetzen lässt, sofern man dies auch ernsthaft will. Hätten sich die Gegner der Initiative zuvor für die Rechte der Opfer eingesetzt und sie in ihrer Arbeit ernstgenommen, wäre mir ihre Haltung nicht suspekt.
Meine Rede.
Missbrauchte Kinder sind ein Leben lang geschädigt. Es ist nur recht und billig, wenn auch die Täter lebenslänglich von Kindern ferngehalten werden, wo es möglich ist. Jene Beispiele, die die Initiative als unverhältnismässig deklarieren sollen (z.B. junge Männer, die eine minderjährige Freundin haben) gehören in den Promillebereich der Bevölkerung, und meines erachtens können die Beiden, wenn es ihnen denn ernst ist, auch mit dem Sex warten, bis sie 16 wird. Wo ist da der Schaden?
Vermutlich würden die beiden da nicht so rational darüber nachdenken wie Sie das hier vorschlagen. Bitte etwas weniger Naivität!
Hm. Promillebereicht der Bevölkerung? Diese Bagatellfälle sind aber sicher die grosse Mehrheit aller Fälle, die vom Initiativtext umfasst werden.
Gibt es denn eine Evidenz dafür, dass unseren Kindern „immer grössere Gefahren“ drohen? Werden heute mehr Kinder missbraucht und misshandelt als, sagen wir, vor 20 oder 50 Jahren? Es ist immer gefährlich, rechtsstaatliche Prinzipien einem de facto ohnehin kaum erfüllbaren Sicherheitswahn zu opfern. Drakonische Strafen genügen nicht, um Verbrechen zu verhindern.
Auf der anderen Seite ist es sicherlich zutreffend, dass Richter ihren Ermessensspielraum oft zugunsten der Angeklagten ausreizen. Die Frustration der Staatsanwälte ist somit verständlich. Ein Strafregisterauszug verjährt. Die Intitati
Es ist einem Rechtsstaat unwürdig, die Verhältnismässigkeit abzuschaffen. Nur noch Automatismen!? Wo ist da noch der Unterschied zur Scharia?
Ja richtig, wehret den Anfängen! Den Anfängen die Judikative abzuschaffen bzw. auszuhebeln.
Ein Gesetz,welches nicht verhältnismässig und differenzierend angewendet werden kann,darf nicht im Strafgeaetz eines Rechtsstaates stehen und zwar ungeachtet der emotionalen und moralischen Thematik wie die der Pädophilie. Welche im Übrigen nicht mit Kindsmissbrauch gleichzusetzen ist.
Populistische und Null-Toleranz Artikel gehören nicht in unsere Bundesverfassung.
Unglücklicherweise hat man diese Schleuse bei der Verwahrungs-, der Minarett- und der Masseneinwanderungsiniative geöffnet.
Glauben Sie mir Herr Moser, wenn es Ihre Kinder sind, die von einem Pädophilen geschädigt sind, werden Sie Ihre Meinung umgehend zu 100% ändern.
Glauben Sie, Herr Meister, wenn Ihr Kind wegen einer kleinen Verfehlung als Pädophiler gebrandmarkt wird, werden Sie Ihre Meinung umgehend zu 100% ändern.
@Meister Hansjürg – Nein, Herr Meister – Bauch- und Betroffenheitspolitik ist der falsche Weg oder der Weg weg von der Demokratie zur Lynchjustiz.
Und was passiert, Herr Meister, wenn plötzlich Ihr Sohn als Pädophiler dasteht, nur weil er als 19-Jähriger mit einer 15-Jährigen eine Beziehung eingeht? Ich hoffe, Sie ändern Ihre Meinung zur Initiative zu 100%, bevor es zu spät ist.
Die Initiative ist in doppelter Hinsicht nicht ein Plus, sondern ein Minus. Sie ist ein Minus für die Verhältnismässigkeit und ein Minus für den Rechtsstaat. Prof. Bernasconi schreibt: „Pädophile, die mit einer Strafe bis max. 6 Monate verurteilt werden, können sich der Beschränkung der Berufsausübung entziehen.“ Das ist falsch. Sie werden von Art. 67 Abs. 2 StGB des Entwurfes erfasst. Das Gericht kann auch einer Person, die zu einer Strafe unter 6 Mte. verurteilt wurde, ein Berufsverbot auferlegen, wenn eine Gefahr besteht, der Täter könnte weitere solche Straftaten begehen.
Das Gericht kann, wird es aber wohl kaum, da in der CH-Rechtssprechung in aller Regel Täterschutz vor Opferschutz kommt. Dies gilt es zu ändern, die Initiative ist da ein erster kleiner Schritt dazu. Hier auf die Richter zu bauen ist schlicht naiv, wie die Erfahrung der Vergangenheit zeigt.
In der Schweiz gilt im Strafvollzug das Prinzip „Im Zweifel für die Sicherheit“.
Die Erfahrung in der Vergangenheit kann nicht herangezogen werden, da der neue Gesetzesentwurf erst ab 2015 zur Verfügung steht.
Herr Bernasconi macht in seinem Beitrag macht genau das, was er seinen politischen Gegnern immer vorwirft: Er unterschlägt bekannte Fakten, mit dem Effekt, dass juristische Laien falsche Schlüsse ziehen. Entweder tut er dies aus mangelhaften Verständnis für die Materie (was ich nicht glaube) oder aus politischem Kalkül… Die Frage ist nur, lassen Sie sich so einfach manipulieren?
Also möchten Sie die Richter bevormunden? Am besten wohl wenn wieder unsere Priester Recht sprechen oder? Ich bin schockiert wie rückwärtsgerichtet einige Leser hier sind ….
@Wehrli: Von Bevormundung ist keine Rede, die Justiz braucht aber klare Leitplanken und Vorgaben, an denen sie sich zu orientieren hat. Alles andere ist billige Polemik.
@Lieven: Ihr Prinzip können Sie sich schenken, Hr. Lieven. Die Realität ist eine andere, zumindest bis anhin. Das Problem ist, wie man bei der Umsetzung der Verwahrungsinitiative schön sieht, in den Köpfen. Und darum braucht es leider diese Initiative.
Und in welchem Zusammenhang Bernasconi Fakten unterschlagen hat können Sie uns gerne näher erläutern. Bin gespannt. Ansonsten handelt es sich auch um pure Polemik, s. oben.
Ich verweise auf meinen obigen Kommentar hinsichtlich Art. 67 Abs. 2 des Entwurfes. Im Text finden sich weitere Ungenauigkeiten: Bernasconi schreibt: „In der Tat ist der Richter befugt, gemäss seinem Ermessen über die Dauer der Beschränkung der Berufsausübung zu entscheiden. Nur für die äusserst gravierenden Fälle ist die Beschränkung für 10 Jahre durch das neue Bundesgesetz vorgesehen.“ Abs. 2 sieht eine Mindestdauer des Berufsverbotes von 1 Jahr auch für leichte Fälle vor. „gravierende Fälle“ ist unpräzise. Es in Abs. 3 gibt es eine Aufzählung von Delikten, die [Fortsetzung folgt]
zu einer Mindestdauer von 10 Jahren führen, wenn eine Strafe von mind. 6 Monaten Freiheitsstrafe (FHS), Geldstrafe über 180 Tagessätzen oder eine Massnahme (59-61 oder 64) verhängt wird. Da Sie nicht Jurist sind, wissen Sie natürlich nicht, dass grundsätzlich jede FHS über 6 Monaten liegen muss. Also erhält jeder Täter, der eine FHS kassiert (egal ob bedingt oder nicht) mindestens 10 Jahre Berufsverbot.
In der Praxis sind wenig Fälle denkbar, bei denen ein Kind Opfer wird, aber eine Strafe unter der genannten Limite erfolgt. Es sei denn, es handle sich eben um einen absoluten [Fortsetzung fol]
Bagatellfall, wie zb ein Fall von Jugendliebe (Aber diesen Fall wollen anscheinend ja auch die Initianten nicht erfassen, was sie immer wieder entgegen dem Wortlaut ihrer Initiative behaupten).
All dies weiss Bernasconi als eingesessener STA wahrscheinlich auch. Solche Umstände unterschlägt er aber in seinem Kommentar grosszügig.
[die reiheinfolge ist mir etwas durcheinander geraten… Ich hoffe Sie verstehen die Antwort trotzdem]
Ich bin tatsächlich nicht Jurist, wie Sie richtig erkannt haben, Hr. Lieven. Auf jeden Fall Danke für die interessanten Ausführungen, denen ich auch so folgen konnte. Wie an anderer Stelle gesagt, bin ich persönlich froh um die neuen Gesetze zu dem Thema, die es whs. ohne die Initiative in dieser Form kaum gegeben hätte. Sie sind sicher wichtig und richtig. Ob und in welchem Umfang sie die Initiative überflüssig machen würden ist für mich offen, hängt halt nach wie vor vieles von der Auslegepraxis der Richter ab. Meinerseits habe ich mittlerweile sehr wenig Vertrauen in diesen Berufsstand.
Ok. Wenn Sie kein Vertrauen in die Justiz haben, muss ich zugeben, dann können Sie sich überlegen, Ja zu stimmen.
Ich plädiere aber für ein Nein. Als Mitarbeiter eines Gerichts (keine Angst, Kommentare schreiben tue ich nur in meiner Freizeit!) sehe ich natürlich hinter die Kulissen. Die Urteile werden sehr sorgfältig gefällt. Auch die Richter wollen lieber nicht jemanden rauslassen, der dann erneut eine Tat begeht. Aber auch klar ist: wo Menschen arbeiten, gibt es Fehler.
Übrigens, klicken sie auf meinen Namen und sie kommen zum Gesetzesentwurf. So können Sie sich selbst eine Meinung machen
Da hat sich ein kleiner Fehler eingeschlichen: Eine Strafe, die nicht verbüsst werden muss, ist eine BEDINGT verhängte Strafe…
Für Pädokriminelle gibt es nur eines: Null Toleranz!!
Für Lynchjustiz mit dem Stimmzettel gibt es auch nur eines: Kopf einschalten und in die Wüste schicken.
.
Wollen wir wirklich unseren Richtern Entscheidungen vorschreiben, die Empörte mit dem Bauch getroffen haben?
Lynchjustiz? Weil rechtsgültig Verurteilte Sexualstraftäger nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen? Kommen Sie mal wieder runter! Btw.: Richter sind auch nur Menschen.
@Muller: Weil Jugendliche, welche wegen Sexting verurteilt wurden, in ihrer Zukunft weder Lehrer noch Trainer werden dürften?
Kommen Sie mal wieder runter! Btw: Jugendliche sind auch nur Menschen.
Weswegen wird der Plot „Medikamentenversuchskaninchen“ ausgeblendet? Diverse Institutionen gaben ihre Zöglinge hiefür frei. Ein paar erotisierende Zärtlichkeiten sind sicher nicht belanglos. Das Ausgeliefertsein gegen jede gesunde Vernunft und gegen das Wohlbefinden aber sollte [dermassen] entsprechend auch öffentlich (!!!) reflektiert sein; oder sperrt sich der Staat gegen diese Aufarbeitung? Weil: Meist steht hiebei nicht die Forschungsanstalt im Scheinwerfer sondern maximal ein paar Exponenten > die zu schwach sind, um sich wehren zu können…
In der Arena, in der auch der Autor zu Wort kam, war das grosse Problem der Initiative offensichtlich. Es geht gegen straffällige Pädophile, der Wortlauf der Initiative ist aber offensichtlich viel umfassender. Natalie Rickli betonte deshalb mehrmals, was alles nicht mitgemeint sei, was aber definitiv im Wortlaut abgedeckt ist. Sie will den Richtern vertrauen, Augenmass zu bewahren (und deshalb Straffällige gar nicht zu bestrafen?). Den gleichen Richtern, denen sie aberkennt, die geltenden und in Kraft tretenden Gesetze vernünftig anzuwenden, weshalb ein Automatismus gefordert wird.
Kommt hinzu, dass Laut Bundesgericht immer der Wortlaut einer Initiative gilt. Auch wenn das vornehmlich SVPler gern unterschlagen – wie Rickli hier (die es wohl schlicht nicht besser weiss) und Blocher bei der Zuwanderungsinitiative (wo er plötzlich von Inländern spricht, obwohl ausdrücklich vom Vorrang für Schweizer/-innen die Rede ist).
Sachliche, überfällige Darstellung der Faktenlage, die nach den zuletzt schrillen Tönen der Initiativgegner diverser Couleur eine Wohltat darstellt. Wie gesagt, mit Annahme der Initiative erhalten wir das neue Gesetz plus die gestopften Löcher. Was jedem der das Wohl unserer Kinder höher gewichtet als die Psychohygiene von Kinderschändern, eine Selbstverständlichkeit sein sollte. Hier von Unverhältnismässigkeit oder gar Abschaffung des Rechtsstaates zu schwadronieren ist pure billige Polemik, angesichts der anderen, alltäglichen Einschränkungen in unserem Alltag denen wir alle unterworfen sind
Ich empfinde ja gerade die Darstellungen der Initiativgegner äusserst sachlich und kompetent. Und mir scheinen die Ausführungen eines Staatsanwalts, der frustiert ist und offenbar wenig Vertrauen in die Richter hat, eher etwas populistisch. Aber so hat halt jeder seine Wahrnehmung.
Was ich gerne mal wissen würde: Wie soll eigentlich dieses Verbot, in der ehrenamtlichen Arbeit, in der Freiwilligenarbeit mit Kindern zu „arbeiten“, umgesetzt werden? Von den Fachleuten habe ich schon früher gelesen, dass die Vereine halt bei der „Anstellung“ ihrer „Mitarbeiter“ sorgfältig sein sollten und Referenzen einholen müssten… Was kommt da auf die Vereine zu? Und: Wer ist bereit, sich gratis zu engagieren, und dafür erst zu beweisen, dass er/sie nicht pädophil ist? Kommt dieser Generalverdacht, werden wohl viele ihr Engagement beenden.
Dies ist ganz einfach über einen Strafregisterauszug zu lösen, analog Wohnungsmiete, Waffenbesitz u.ä. Und es ist nachgerade wichtig, auch die Freiwilligenarbeit zu erfassen, weil dieser Bereich Pädophile anzieht wie das Licht die Motten. Im Ggt. dürften gerade männliche Mitarbeiter, die sonst eher mal unter Generalverdacht gestellt werden, von klaren Verhältnissen profitieren.
@Martin Frey: In dem Moment, wo ich zur Aufnahme einer freiwilligen, ehrenamtlichen, unbezahlten Tätigkeit erst einen Strafregisterauszug vorweisen muss, werde ich mein Engagement beenden. Diesen ungeheuerlichen Generalverdacht muss ich mir nicht antun.
Ein Strafregisterauszug ist kein Generalverdacht sondern heutzutage eine Banalität. Sie bekommen ohne ihn weder eine Wohnung noch Darlehen, oder gewisse Festanstellungen. Und sie würden in dem Zusammenhang wohl auch nicht von „ungeheuerlichem Generalverdacht“ reden, nehme ich an.
@Martin Frey: Ich möchte, dass ein Vermieter mir eine Wohnung gibt. Entsprechend bringe ich die Unterlagen, die verlangt werden. Für einen unentgeltlichen Job, den ich leiste, werde ich das sicher nicht tun.
Dann ist das Ihr Entscheid, was ich persönlich bedaure.
@Martin Frey: Und ich denke nicht, dass ich damit alleine dastehe. Die rund 25 Kinder- und Jugendleiterinnen meines Vereines werden das vielfach wohl ähnlich sehen. Aber ich gehe eher davon aus, dass auch diese Bestimmung wegen der fehlenden Umsetzbarkeit ein Papiertiger bleibt.
Sehr geehrter Herr Frey, das stimmt so nicht. Für einen Stellenwechsel, ein Darlehen, oder eine neue Wohnung benötige ich einen Auszug aus dem Betreibungsregister und keinen Auszug aus dem Strafregister. Dieser Auszug ist nur für einige sicherheitsrelevante Berufsgruppen von Nöten. Bitte werfen Sie die Begrifflichkeiten nicht einfach so durcheinander, da Sie auf diese Weise der Banalisierung von Werten und unseren bürgerlichen Grundrechten Vorschub leisten. Es ist immer einfacher nach mehr Sicherheit zu rufen wobei man aber Bedenken sollte, dass man dadurch auch sehr viele Freiheiten aufgibt.
Mir fehlt wenn schon eine Ergänzung in der Initiative, nämlich dass der „Pädophile“ der seine Strafe verbüsst hat und nachher zu unrecht geächtet wird, eigentlich eine lebenslange Entschädigung des Staates zu Gute hätte. Man überlege sich mal, der 20jährige schaut einer 15jährigen hinter, schon ist er ein Pädo, dann wird noch jahrzehntelang im Dorf getratscht und schliesslich ist er psychisch und wohl auch sonst ruiniert und somit sein Leben. Da wäre doch eine Millionen-Klage gegen den Staat angebracht. Auf Kosten der SVP-Steuerzahler, wieso auch nicht, die wollen diese Ungerechtigkeit ja…
Ich verstehe einfach nicht, wieso man ein Anliegen, dass grundsätzlich alle (oder zumindest sehr viele) unterstützen würden, nicht auch gleich in eine ausgewogen formulierte und nicht rechtsstaatlich bedenkliche Initiative packen kann. Ist das denn so schwierig? Deshalb: Zurück ans Schreibpult und überarbeiten!
Das habe ich mich schon bei der Ausschaffungsinitiative gefragt!
Es wäre dem Parlament gelegen, einen gescheiteren Gegenvorschlag zu unterbreiten.
Das Parlament scheint immer noch nicht verstanden zu haben, dass das Volk weniger Täterschutz will. Nach dem neuen Gesetz wird nur allerschlimmsten Pädophilen die Arbeit mit Kindern verboten.
Der informierte Stimmbürger wüsste, dass das Parlament bereits ein taugliches, differenziertes Gesetz durch die Vernehmlassung geschickt hat, es würde 2015 in Kraft treten. Aber die allgemeine Wutbürgerei lässt Vernunft nicht mehr zu, also wird die Initiative nicht zurückgezogen. Lang lebe der Bauch!
ich habe ja zur initiative gestimmt, weil es ganz einfach nicht sein darf, dass jemand der sich an minderjährigen vergreift, einen job ausüben kann, bei welchem die „verkockungen“ auf dem silbernen tablett präsentiert werden. ich bin der meinung dass leute mit dieser neigung in aller regel wiederholungstäter sind. spezifisch in dieser sache sind wohl prävention und opferschutz weit höher zu gewichten als die anliegen der täter und der sozial-industrie.
„darf nicht sein“, „leute mit dieser Neigung in aller Regel Wiederholungstäter“ … sie hätten Pfarrer werden sollen Herr Rittermann, da dürfen Sie gerne den ganzen Tag lang glauben. Ich bleibe leiber bei Rechtsstaatlichkeit und Logik.
Ja ja Rechtsstaatlichkeit und Logik. Genau so wie die Richter immer glauben in ein paar Jahren sind dann die ganzen Pädos und Vergewaltiger alle geläutert und können gerne wieder auf die Menschheit losgelassen werden und wie sich die Psychologen alle ganz, ganz sicher sind, dass von den Wiederholungstätern, aber jetzt diesmal bestimmt keine Gefahr mehr aus geht und ein bisschen Hafturlaub bekommen….
@Sandra S. Wenn wir alle lebenslang einsperren, die eine potentielle Gefahr für die Menschheit darstellen, dann würde wohl niemand mehr frei herumlaufen. Wenn Sie hunderprozentige Sicherheit wollen, dann müsste tatsächlich jede Strafe automatisch lebenslang dauern. Zum Beispiel auch im Strassenverkehr, wo zu schnelles Fahren oder Fahren in angetrunkenem Zustand wohl mindestens so viele, vielfach tödliche Opfer unter Kinder verursachen.
Rechtsstaatlichkeit und Logik? Das, was Herr Rittermann geschrieben hat, ist Logik! Heute dürfen Leute aus gewissen Ländern auch keine Waffen erwerben, laut WES Bestimmungen. Wieso? Na weil diese die Waffen nicht für den Schiesstand oder zum Sammeln gebrauchen. Ich finde es durchaus logisch, wenn einer, der sich an einem Kind vergangen hat, nichts mehr mit diesen zu tun haben darf. Irgendwo ist Schluss mit „sozial“, „Resozialisierung“ und dem ganzen psychologischen Gequatsche.
Schon der unsorgsame Umgang mit dem Begriff „Pädophile“ disqualifiziert den Artikel. Auch nicht Pädophile vergreifen sich an Kindern. Der Begriff „Sexualstraftäter“ lässt gleich ein Bild aufkommen, das nicht immer stimmt. Auch der 19 Jährige der eine 15 Jährige als Freundin hat, ist ein Sexualstraftäter. Aber er braucht kein Berufsverbot !
Das neue Gesetz bringt alle Lösungen die es braucht. Die Initiative ist nur wieder eine weitere stümperhafte Vorlage, die alles nur schlechter macht – auch wenn das Volk dies nicht einsehn will, wie schon bei der dilletantischen Verwahrungsinitiative.
Das ein Berufsverbot einen Rückgang von Missbrauch an Kinder zur Folge hätte bezweifle ich. Ich bin der Meinung das man Täter bestrafen muss, aber die Justiz sollte sich nicht für die Rache fundamentaler Moralisten instrumentalisieren lassen.
So wird das Problem nicht gelöst sondern es wird ein Symptom bekämpft und allfällige Täter werden sich danach richten.
Wenn es soweit kommen sollte, finde ich, dass jeder Automobilist der ein Opfer hinterlässt, nie mehr Autofahren darf, weil die Opfer auch ein Leben Lang darunter leiden usw….
Die Initiative ist überfällig. Sie schützt nicht „nur“ Kinder, sondern hoffentlich künftig ALLE Schutzbefohlenen, wie Behinderte, Betagte und Kranke, vor Übergriffen. Wer sich an Schutzbefohlenen in welcher Form auch immer vergreift hat keinen Schutz verdient, sondern endlich die Opfer.
… schlussendlich wird das ganze Volk zu „Schutzbefohlenen“, ohne Rechte, aber warm-wohlig „sicher“.
Frau Habegger, dafür braucht es die Initiative eben nicht! Bereits das von BR Sommaruga in Kraft gesetzte Gesetz bringt diese positiven Veränderungen. Die Initiative ist überflüssig, unmenschlich, nicht umsetzbar und in der Wirkung verherrend.
Ausserdem kommen Behinderte, Betagte etc in der Initiative gar nicht vor, weil das interessiert niemanden. Oder glauben sie, Frau Rickli interessieren die Kinder? Die interessiert es nur gewählt zu werden, und dabei geht sie über Leichen. Wer so menschenverachtend Politik macht, gehört eigenlich von der Politbühne verbannt.
Im Jahr 2006 (laut Kinderschutz weiter stabil) wurden 346 Erwachsene Personen wegen sexuellen Handlungen mit Kindern verurteilt, davon 86% mit einer Freiheitsstrafe.
Es muss aber klar gestellt werden, dass zum Straftatbestand von StGB 187 jede Handlung gehört in zu welcher das Kind verleitet oder miteinbezogen wird, was dazu führt das bspw. Exhibitionismus vor einem Kind oder eben das vielgenannte Bsp. mit dem 17-Jährigen zu einem Berufsverbot führen muss. Für was haben wir den Verhältnismässigkeitsgrundsatz und Wirtschaftsfreiheit als Grundrecht, wenn dies beschnitten wird?
Die Begründungen des ehemaligen Staatsanwaltes für sein Ja zur Initiative müssten jedem unvoreingenommenen Menschen zu denken geben. Hat er so wenig Vertrauen in seine Richter-Kollegen, wenn er schreibt:
„Meine jahrzehntelange Erfahrung als Staatsanwalt beweist daher, dass es äusserst nötig und dringend ist, diesem Widerstand der Strafgerichte gegenüber der Massnahme der Beschränkung der Berufsausübung endlich einmal einen Riegel vorzuschiieben“?
Er behauptet etwas, das er zuerst beweisen müsste und die Richter müssten ihre Gründe dafür angeben dürfen. Sind Richter wirklich so unfähig???
Und die weitaus meisten Missbräuche geschehen im Familien- und Bekanntenkreis. Nichts aber auch gar nichts trägt diese Initiative zum Schutz der Kinder bei. – P. Bernasconi redet über vieles, aber genau darüber nicht.
Es geht auch nicht um den Schutz der Kinder, sondern darum, dass wir uns moralisch erhöhen können wenn wir uns, auch völlig nutzlos, für die armen, schwachen einsetzen.
Wir können die Kinder nicht vor den eigenen Väter schützen, für das ist eine Mutter da! Aber hinter jedem Missbrauch in den eigenen vier Wänden, ist jemand anders, der den Täter schützt! Gegen solche Vorfälle kann keine Initiative gestartet werden, geht gar nicht! Aber wir können die Kinder gegen die anderen Täter schützen! Wenigstens das! Die Initianten hätten gerne auch die Kinder gegen die eigene Familie geschützt, aber leider sind die Möglichkeiten eines Initiativstext begrenzt! Ich denke, das sollte Ihnen doch klar sein: Falls nicht, versuchen Sie mal einen Initiativtext zu gestalten…
Das Parlament hat bereits ein Pädophilen-Gesetz beschlossen, das Ihren Anliegen Rechnung trägt. Bei der Initiative geht es nur darum, Pädophile zu sehen, wo keine sind. Wenn Sie Ihre eigenen Kinder nicht kriminalisieren wollen, müssen sie die Initiative ablehnen.
„…oftmals durch eine unbedingt verhängte Strafe an, wie meistens bei Erststraftätern üblich, d.h. eine Strafe, die nicht verbüsst werden muss.“ Interessante Interpretation einer unbedingten Strafe…
Nach Herr Bernasconis Logik sind also bis auf den Ausschaffungsparagraph alle Gesetze in der Schweiz „lückenhaft wie ein Sieb“ weil sie den Einzelfall betrachten, statt automatisch jeden gleich zu verurteilen? Interessant, so etwas von einem ehemaligen Staatsanwalt zu hören. Rechtsstaat adieu!
In meiner Berufslaufbahn sind mir sechs Fälle von Missbrauch untergekommen. In einem einzigen Fall war der Täter ein Aussenstehender, der das Kind entführte und missbrauchte. In allen andern Fällen war der Täter ein Verwandter: einmal der Vater, einmal der ältere Bruder und dreimal der Onkel. Alle diese Täter arbeiteten nicht mit Kindern und hatten es auch nicht im Sinn. Die Initiative verleugnet einmal mehr die Tatsache, dass Kindsmissbrauch immer noch meist durch nahe Bekannte oder Verwandte gemacht wird.
Niemand sagt, dass damit alle Übergriffe verhindert werden können, aber viele Pädophile suchen Berufe mit Kindern und hier kann man eingreifen. Im übrigen werden Verwandte und Bekannte auch mit einem Berufsverbot belegt wie auch fremde Pädophile.
sie denken zu viel, es geht ja nicht darum dass es sinn macht sondern emotional zu handeln um bald so dumm sein wie die amis und ihre gesetze. dass diese initiative schädlich ist ist ja klar, aber wer will denn nachdenken und nein stimmen? und wie stehtes übrigens mit mörder und schläger, dürfen die mit kindern arbeiten? ist ja anscheinend ok. die schweiz ist voller besserwisser die gerne darüber träumen wie sie jetzt die welt verändern wollen. sie vertehen einfach nicht das es nichts bringt und alles nur noch schlimmer macht (jungenliche mit berufsverbot usw)
Warum NEIN zur Pädophilieninitiative? An einer Familienfeier in einem Restaurant hat sich vor 14 Tagen ein angetrunkener Kollege in der WC-Türe geirrt. Nun hat ihn eine Kundin wegen sexueller Belästigung angezeigt. Ich weiss das so genau, weil sich die Polizei ein paar Tage später bei mir gemeldet hat, weil der Tisch auf meinen Namen reserviert gewesen war. So gering ist mittlerweile die Hemmschwelle, einen Fehler bei der Polizei zu melden. Künftig gibts dann wohl noch einen Eintrag im Pädophilenregister dazu, wenn hinter der falschen WC-Türe noch ein Kind am Lavabo steht.
Wieder einmal ein Verfassungsartikel, welcher zu anderen Verfassungsartikeln im Widerspruch steht, und vom Bundesgericht, spätestens jedoch vom EMRK kassiert werden wird. Schade, dass die Wutbürger unsere Verfassung verhunzen.
Ausgerechnet ein ehemaliger Staatsanwalt setzt sich für Unverhältnismässigkeit und Beschneidung richterlicher Kompetenzen ein, und damit auch für Ungerechtigkeit. Skandalös ! Nein, diese Pädophilen-Hatz brauchen wir nicht ! Für mich geht es darum, dass sich Pädophile im Griff haben gegenüber von Kindern. Es geht nicht darum, Pädophile zu brandmarken und sie mit Tätigkeits- und Berufsverboten noch zusätzlich zu bestrafen. Was ist los mit diesen Befürwortern, dass sie derart schamlos eine Hexenjagd betreiben? Ein Richter soll bitte entscheiden, nicht diese Hexenjäger.
Die Befürworter dieser traurigen Initiative würden wohl am liebsten die Pädophilen aus unserer Gesellschaft entfernen. Diese Salami-Taktik ist ja wohl leicht durchschaubar. Kommt als nächstes die Forderung nach Ghettos? Entsetzlich ist das ! Schauen wir uns doch mal die dunklen Seiten dieser selbstgefälligen Befürworter etwas näher an ! Mir kommt die Galle hoch bei soviel Menschen-Verachtung und Schwarz-Weiss Malerei ! Keine persönliche Verletzung rechtfertigt soviel Mangel an Menschlichkeit. Auch als „Beschützer“ von Kindern, kann man ganz schön monströs werden.
Wer unsere Jugendlichen nicht ein Leben lang als Pädophile abstempeln will, muss die Initiative ablehnen. Schauen Sie auf den Sozialen Plattformen nach: Die Jugendliebe (Beziehung von 19-J. mit 15-J.) ist eine Realität. Warum sollten wir diesen Jugendlichen ein lebenslanges Berufsverbot auferlegen? Das Parlament hat bereits ein Pädophilen-Gesetz beschlossen, das solche Fälle ausnimmt und den gesunden Menschenverstand nicht ausschaltet. Die Initiative ist nur eine Zwängerei von Fanatikern.
In Erinnerung zu rufen sind die Kolateralschäden, die die Annahme der absolutistischen und letztlich inhumanen Initiative verursachen würde: das Vertrauen in den Rechtsstaat würde bei engagierten Lehrpersonen beschädigt. Und nicht nur bei diesen. Nicht von ungefähr lehnen Erziehungs-, Jugend- und Kinderschutzverbände die Initiative ab. Insbesondere würde der Anteil der Männer im Erziehungs- und Bildungsbereich abnehmen. Die Entfremdung und das Misstrauen zwischen Erziehenden und Kindern/Jugendlichen würde verstärkt und die soziale Kälte in Erziehungseinrichtungen nähme zu. Wollen wir das?
Wenn in diesem Zusammenhang katholische Geistliche auch einem definitiven Berufsverbot (Kirchendienst in jeder Form!) unterstellt werden, dann ja stimmen.
Wieso sollten Geistliche davon ausgenommen werden.
Wenn also dereinst mein Sohn oder meine Tochter von einem Klassenkameraden ein Nacktbild einer Klassenkameradin ohne sein Zutun erhält und die Polizei die ganze Kommunikation aushebt, laufen sie in Gefahr, niemals Lehrer oder Trainer werden zu können? Mit 14 Jahren? Ohne ihr Verschulden… inkl. aller Klassenkameraden?
Doch, doch, gut durchdacht diese Initiative. Naja, Kollateralschäden sind halt nötig…
Ich glaube bei dieser Initiative entlädt sich einmal mehr blosser Hass und die Lust, Minderheiten fertig zu machen. Tatsächlich leiden viele Kinder unter Mobbing, Vernachlässigung, Gewalt oder werden gar von ihren ‚liebenden‘ und ’normalen‘ Eltern umgebracht, die gerade mal in einer Trennungs- oder anderen Krise stecken. Den ganz normalen Wahnsinn zu bekämpfen ist halt etwas weniger populär als an Pädos ein Exempel zu statuieren – und sich dann natürlich saugut zu fühlen und sich gegenseitig auf die Schultern zu klopfen. Nur: Damit wird viel Unrecht getan und wohl keinem Kind geholfen.
Ich weiss ja nicht wie dieser Herr zu seiner beruflichen Karriere gekommen ist, wer so wenig Respekt vor der Gewaltentrennung und einem funktionierenden Rechtsstaat sowie den betroffenen Menschen hat, wäre besser etwas anderes geworden. Also vielleicht wäre bei diesem Herrn schon sehr früh ein lebenslanges Berufsverbot als Richter sinnvoll gewesen. Die Pädo-Intitiative ist eines Rechtsstaates unwürdig, deswegen abzulehnen. Das Gesetz das sowieso in Kraft tritt ist äusserst sinnvoll und genügt. Ich mache mir Sorgen um unseren Staat wenn man wegen einiger Grenzfälle das System über Bord wirft.
In diesem Forum wird von einigen Leuten propagiert, was man in den USA den „culture of fear“ nennt. Während für die Amis hinter jeder Hausecke ein Terrorist lauert, ist es für die CHer im Moment der Pädophile, der nur darauf wartet, unsere Kinder anzufallen. Fakt ist jedoch: Es gibt heute nicht mehr Missbräuche als vor 50 Jahren. Dass gewisse Leute trotz dieses Umstandes eine Verfassungsänderung machen wollen, die extrem unfreiheitlich und rechtstaatlich höchst fragwürdig ist, macht mir viel mehr Angst, als die Pädophilen selbst. Ich habe genug von Denkzettel- und Bauchentscheid-Initiativen.
Wovon Sie genug haben ist eigentlich irrelevant.