Urteil des EGMR: H. gegen die Schweiz
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Schweiz im Falle H. dazu verurteilt, eine Aufenthaltsbewilligung zu erteilen aufgrund des Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) Recht auf Familienleben.
Diese lautet im Artikel 2: Eine Behörde darf in die Ausübung dieses Rechts nur eingreifen, soweit der Eingriff gesetzlich vorgesehen und in einer demokratischen Gesellschaft notwendig ist für die nationale oder öffentliche Sicherheit, für das wirtschaftliche Wohl des Landes, zur Aufrechterhaltung der Ordnung, zur Verhütung von Straftaten, zum Schutz der Gesundheit oder der Moral oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer.
H. ist im Jahre 1969 aus Jugoslawien in die Schweiz gekommen. Hier ist er mit einer Bosnierin verheiratet und hat gemeinsame Kinder. H. hat sich im Jahre 2004 aus freien Stücken entschieden, aus der Schweiz auszureisen und auf das gemeinsame Familienleben zu verzichten.
Kurz nach seiner Ausreise aus der Schweiz erlitt H. einen Herzinfarkt und wollte in die Schweiz zurückkehren. Die Aufenthaltsbewilligung wurde jedoch nicht erteilt, weil H. und seine Familie über Fr. 300’000 an Fürsorgeleistungen bezogen haben. Dazu kamen 9 Delikte gegen das Strassenverkehrsgesetz und wegen häuslicher Gewalt während seiner Zeit in der Schweiz.
Der Europarat und der Gerichtshof wurden hauptsächlich aufgrund der Gräueltaten in Europa während des 2. Weltkrieges ins Leben gerufen.

Die EMRK soll Personen vor willkürlicher Verfolgung durch den Staat schützen: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg, 16. Oktober 2006. (Keystone/Winfried Rothermel)
Wer Artikel 8 liest, wird objektiv feststellen, dass die Schweizer Gerichte sehr wohl ausgewogen darüber befunden haben, ob eine Aufenthaltsbewilligung erteilt werden soll. Der Gerichtshof in Strassburg hat aber offensichtlich erheblichen Ermessensspielraum und hat insbesondere die lange vorhergehende Aufenthaltsdauer höher gewichtet, als das wirtschaftliche Wohl der Schweiz und die Aufrechterhaltung der Ordnung.
Dabei ist zu beachten, dass mit dem Entscheid des Gerichtshofes für Menschenrechte H. eine Niederlassungsbewilligung erteilt wird. Damit ist er wieder krankenversichert und berechtigt, wieder Fürsorge in der Schweiz zu beziehen. Das Familienleben kann auch mit gegenseitigen Aufenthalten in der Schweiz und Bosnien gepflegt werden, zumal dies ja auch die ursprüngliche Intention von H. war.
Die EMRK soll Personen vor willkürlicher Verfolgung durch den Staat schützen. Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte und Demokratie sollen erhalten werden. Der Europarat und der Gerichtshof wurden hauptsächlich aufgrund der Gräueltaten in Europa während des 2. Weltkrieges ins Leben gerufen. Die Schweiz ist seit 1963 Mitglied.
Der Gerichtshof in Strassburg hat eindeutig einen zu grossen Ermessenspielraum wie dieses Beispiel zeigt. Etwas ketzerisch könnte man sagen, dass bald Gefängnisstrafen abgeschafft werden, da das Familienleben nicht garantiert ist.
Was ist zu tun? Erstens sind weitere Fälle in der Schweiz nach schweizerischem Recht zu beurteilen, unabhängig davon, was Strassburg entschieden hat. Zweitens muss im Europarat eine Diskussion darüber geführt werden, wie weit der Europäische Gerichtshof überhaupt Urteile kassieren kann, welche offensichtlich nur unter Dehnung der Artikel und Eigeninterpretationen des Begriffes «Menschenrecht» zu Stande kommen.
Europa besteht aus vielen Ländern und vielen Kulturen. Will der Europarat glaubwürdig bleiben, hat er sich darauf zu konzentrieren, dass er Hüter der Menschenrechte in den Bereichen der Ausübung der demokratischen Rechte und der Freiheitsrechte bleibt. Hilfestellung für Personen, welche die Rechtsordnung nachweislich verletzt haben, und welche auf Kosten der Allgemeinheit nachweislich ihr Leben finanzieren, sollten nicht durch den Gerichtshof geschützt werden. Mit solchen Urteilen wird der Gerichtshof längerfristig zum Totengräber der EMRK, was wohl nicht Sinn und Zweck sein kann.
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378 Kommentare zu «Urteil des EGMR: H. gegen die Schweiz»
Vielen Dank an Alfred Heer, der hier Klartext geschrieben hat. Ich würde das Urteil des EGMR sogar als bodenlose Frechheit bezeichnen. Es kann und darf nicht sein, dass sich Menschen irgendwo niederlassen dürfen, ohne jeglichen Mehrwert zu erbringen. In diesem Fall ist sogar genau das Gegenteil passiert. Wir müssen jemandem eine Aufenthaltsbewilligung erteilen, der kein Interesse an unserem Land zeigt, und auch nichts für unser Land tut. Es ist mehr als bedenklich, dass der EGMR solch ein unglaubliches Urteil gefällt hat. Es bräuchte einen Europäischen Gerichtshof für gesunden Menschenverstand
Ihre Forderung kann ich unterschreiben! Doch steht zu befürchten, dass der gesunde Menschenverstand längst auf dem Altar des „international verordneten, bigotten Humanismus“ geopfert wurde. Es wird geheuchelt, dass sich die Balken biegen. Wenn man sich die Mühe nimmt und diesen EGMR nur ein bisschen hinterleuchtet, merkt man schnell, dass Rechtsstaaten wie die Schweiz, die sich ihrer Verantwortung Schwachen gegenüber bewusst sind, harsch angegangen werden. Es ist wie beim Verhältnis Strassenverkehrsrecht/Strafrecht. Geschwindigkeitssünden werden geahndet, Drogendealer geschont; durch CH-Recht!
Die SVP versteht offensichtlich nicht, was die Grundlage der Menschenrechte. Die Menschenrechte sind der Schwachen gegen die Mächtigen und gegen den Staat. Sie gelten darum für alle Menschen, sei es nun ein Drogendealer, ein Verkehrssünder oder einen Steuerhinterzieher. Die SVP scheint lieber das Recht des Stärkeren einführen zu wollen, was langfristig insbesondere auch der SVP-Klientel schaden würde.
Dasselbe gilt für das Völkerrecht: Das internationale Recht ist der beste Schutz kleiner Staaten gegen den Druck der Grossen. Aber auch das begreift die SVP nicht…
Der Absatz in der Stellungnahme des Herrn Thomas Zimmermann deutet nicht nur auf Unwissen, sondern ignoriert die Sitten und Gebräuche im Land der am besten funktionierenden Demokratie der Welt. Nachhilfestunden, Herr Zimmermann, nicht nur zur Sache. Auch zur Förderung des klaren Denkens.
Das Völkerrecht hat gegen die Angriffe der EU und der USA gegen unser Land nicht das geringste ausrichten können. Sie glauben wohl auch an den Weihnachtsmann. Einfach unerklärlich, diese Naivität. Man sollte dieses Gericht nicht mehr anerkennen und einfach ignorieren.
Ignorieren? Nicht mehr anerkennen? Voila! Man sollte stattdessen die Schweiz wegen ihrer traditionell menschenfeindlichen Haltung gegenüber Armen nicht mehr anerkennen!
Die Schweizer aber werden sich künftig außerhalb ihres Staates nach ihren eigenen rüden Methoden behandelt wiederfinden, bis auch sie ihre Lektion gelernt haben, verlassen Sie sich darauf.
H.
Sie gehen bei Ihrem Beitrag mit keinem Wort auf die Argumente von Hr. Heer ein. Und Sie negieren die 2 wichtigsten Faktoren: a) der Mann wurde Straffällig (mehrmals) b) der Mann verliess freiwillig die Schweiz und will nun bloss zurückkommen, weil er hier finanzielle Hilfe beantragen will. Ich finde nicht, dass dieses Verhalten „schützenswert“ ist im Sinne der Grundintention der EMRK. Hätte der Mann hier gelebt, wäre nicht straffällig geworden und wäre dann krank geworden und die Schweiz hätte ihn ausgewiesen, dann würde ich ein entsprechendes Urteil verstehen. So aber gar nicht.
Hr. Zimmermann, Sie scheinen in einem kleinen, von der Realität abgeschirmten Hinterzimmerchen Ihrer Linksromantik nachzuhängen! Grundsätzlich ist es so, dass Schwächere geschützt werden müssen, so wie wir dies in der CH auch tatsächlich tun! Wird unser, weltweit anerkannter und geschätzter Rechtsstaat aber schamlos ausgenutzt, dann müssen entsprechende, Schweizerische Rechte voll und unwidersprochen angewendet werden können! Es geht nicht an, dass fremde, undemokratisch eingesetzte Richter offensichtlich weltanschaulich beeinflusste Urteile aussprechen und sich damit über CH Recht stellen!!!
Anscheinend gehören Sie auch zu den Kreisen Herr Zimmermann,welche glauben dass es ein Menschenrecht sei,sich in einem Gastland kriminell zu verhalten ohne dass dies für den Fehlbaren Konsequenzen zu Folge haben darf.Kaum wird dieses Verhalten auch durch das Völkerrecht unterstützt!Die Urteile des EU Gerichtshof in Strassburg beruhen mehr auf politischer Ideologie anstatt der Logik.Folglich handelt es sich hiermit um nicht akzeptable Fehlentscheide voreingenommener Richter! Wenn schon sind die echten Schwachen die Opfer der Fehlbaren sowie der Steuerzahler. Aber dies begreift die Linke nicht.
@Fischer: EMRK hat nix mit Sitten udn Gebräuchen zu tun; Chinesen mögen das anders sehen
@Hübscher EMRK hat nix mit „Angriffe“ (der EU) und der USA gegen die Schweiz zu tun; EMRK sind MENSCHENrechte und nix anderes. Der Weihnachtsmann kann aber die EMRK anrufen…
@Sutter: a) Verkehrsdelikte und häusliche Gewalt – nicht mal die SVP will deswegen ausschaffen (nur Kaugumi klauen); b ist irrelevant (sonst mache ich keine Ferine mehr im Ausland)
@Pfitzner: undemokratisch eingesetzte Richter? Wie wird den einer Richter beim EGMR?
für den Begriff „bigotten Humanismus“ verdient jemand Applaus; übersetzt heisst das im Ergebniss: Intoleranze Toleranz: contradictio in adiecto ad absurdum.
Es braucht einen Passus in der Bundesverfassung der besagt, dass das eigene Recht Vorrang vor den Menschen- und Völkerrechten hat.
Dies ist keine Lösung, denn mit der (freiwillig erfolgten) Anerkennung des Menschengerichtshofs hat sich die Schweiz ja gerade dieser Gerichtsbarkeit unterstellt. – Die einig saubere Lösung ist der Austitt aus der Konvention. Nach diesem Fall muss ein solcher Ausweg aus der unwürdigen Situation vom eidg. Parlament in Betracht gezogen werden.
oder Anweisungen der Menschenrechtskonvention einfach nicht beachten, Hr. Gull. Wenn man sieht, wie in der EU überall Gesetze nicht eingehalten werden- z.B. in Schengenvertrag oder Maastrichvertrag, dann müssen wir kein schlechtes Gewissen haben.
@ R Merten, bitte bitte EU und EMK dringend auseinander halten! Beide mögen den Wortstamm Europa benützen, sind aber grundlegend verschiedene Dinge!
Da muss sogar ich ausnahmsweise Ihrer Meinung sein Herr Merten, wenn man schaut dass da Länder wie Türkei und Russland mit von der Partie sind und sich einen Dreck um Staatsverträge kümmern, wenn es ihnen nicht passt.
Anweisungen nicht beachten, sehr gute Idee! Nur haben wir ein Problem, unsere Regierung nimmt sofort alles an was von aussen kommt. Dabei spielt es keine Rolle ob es zum Nachteil der Schweiz ist, einmal mit der Peitsche knallen und ein bisschen drohen und die EU oder die USA hat uns im Sack. Unsere Politik ist nicht die der Stärke sondern die des ewigen Nachgebens, erpressen lassen und sich beugen. Ich bin überzeugt der Bosnier hatte bereits alle Papiere inkl. Entschädigung, bevor das schriftliche Urteil in der Schweiz eingetroffen ist!
Ich liebe SVP-Fantasien: Austritt aus der EMRK und Beitritt in ein Inseldasein, fernab von jeder Realität…
Es gibt andere Länder, die das auch gemacht haben, und deswegen kein Inseldasein fristen 🙂
Ich liebe SVP-Parteisoldaten: Auf alles eine Antwort, aber nicht so viel Ahnung, dehalb Fakten:
1. Griechenland ist bisher das einzige Land das ausgetreten ist, 1970
2. Nicht-Mitglieder: Vatikan und Weissrussland – und gedanklich die SVP
PS: Vatikan ist auch nicht in dieser verfluchten UNO…
@ Guido Meier
– Ich will die AKW abstellen und die bilateralen Verträge kündigen. Bin ich ein SVP-Partei-Soldat?
– Ich habe überhaupt nicht geschrieben, die Schweiz müsse austreten, sondern ganz im Gegenteil: Die Schweiz soll einen Vorbehalt des Vorrangs des eigenen Rechts vor den Völker- und Menschenrechten in die BV aufnehmen, wie es andere Länder auch getan haben.
Was die SVP will die bilateralen Verträge kündigen – ist das neu? (Nein…)
Ein solcher Vorbehalt macht keinen Sinn – die EMRK ist in der BV und in jeder EMRK abgebildet – es sind MENSCHENRECHTE Leute…
Die Schweiz hat einen Vorbehalt gegen Artikel 14 angebracht – aber how cares…
…“Die Schweiz soll einen Vorbehalt des Vorrangs des eigenen Rechts vor den Völker- und Menschenrechten in die BV aufnehmen“ so wie der Vatikan, Weissrussland, China und Arabien? Gute Nacht!
Ich denke schon, dass es SVP-Gedankengut ist „bilateralen Verträge kündigen“.
Denn sind die Bilateralen I oder II gemeint, Dublin oder Schengen, Land- oder Lufverkehr – oder einfach alles…
Ganz im Gegenteil natürlich wie natürlich ganz immer, liebe Herren.
– Ich habe einen eigene Meinung und die deckt sich nun mal nicht zu 100 % mit derjenigen der SVP. Und genau deswegen bin ich kein SVP-Parteisoldat. Ihre Aussage ist nicht nur primitiv sondern auch ehrverletzend.
– Ich meine es genau so, wie ich es geschrieben habe und man kann es auch so machen: In die BV gehört ein Passus, dass das eigene Recht Vorrang vor den Menschen- und Völkerrechten hat.
Das macht keinen Sinn: „In die BV gehört ein Passus, dass das eigene Recht Vorrang vor den Menschen- und Völkerrechten hat.“ und
„Ich will (…) die bilateralen Verträge kündigen“
Dann können die Völkerrechtsvertäge ignoriert werden – hatten wir das nicht schon einmal?
eigenes Recht vor Menschenrecht? In zivilisierten Staaten basiert das „eigene Recht“ auf dem Menschrecht! Das Menschenrecht ist ein grundlegendes Recht, das von keinem anderen Recht gebrochen oder beschränkt werden kann und darf!
Ich glaube, man weiss hierzulande gar nicht was „Menschenrecht“¨überhaupt bedeutet.
@Nadia das liegt wohl daran, dass der Begriff Menschenrecht durch solche Entscheide nicht mehr ernst genommen werden kann. Der Missbrauch des Menschenrechts zur Durchsetzung politischer Ideologien beerdigt eben dieses. Menschenrecht Ja, Täterschutz Nein. Es geht ja nicht darum, dass Kriminelle gefoltert werden sollen, sondern nur darum, dass man die Bevölkerung vor eben diesen „Fremden“ kriminellen schützen wollte. Mit den Einheimischen kriminellen müssen wir selber fertig werden. Auf den Probleme Import könne wir gerne verzichten, da liegt der Hund begraben.
Ich denke die EMRK wird immer ernst genommen, gewisse Beiträge kann ich nicht ernst nehmen.
Ich erinnere mich daran, dass bei der Bekämpfung der Minder-Initiative von der eco Suiss Studenten gekauft wurden – hier habe ich den Eindruck, dass für die Abschaffung der EMRK das Geld nicht für Studenten gereicht hat…
Kriminelle schützen und ihnen noch ein Leben in der sozialen Hängematte ist doch kein Menschenrecht, Nadia. Aber dass es immer noch Leute gibt, die das nicht begreifen, ist mir ein Rätsel
Wie froh ich bin, dass zumindest Sie für die ganze Schweiz den Begriff „Menschenrecht“ wirklich richtig deuten können. Ich weiss allerdings auch ein bisschen, nämlich dass in unserem offensichtlich „unzivilisierten“ Land Sie niemand auch nur im geringsten daran hindert, in ein „menschenrechtswürdiges“ Land auszuwandern. Ebensowenig wie ich irgend eine staatliche Repressalie befürchten muss, wenn ich Ihnen einen solchen Rat gebe oder sogar ein Billet einfach in einen solchen Staat offeriere.
Wir sollten F. Heer dankbar sein, dass er sich so vehement für unsere CH einsetzt, Ralph. Es gibt genug Leute, die foutieren sich einen Dreck über den schleichenden Niedergang der CH. Mit JUSO-Parolen und Nichtwissen ist uns nicht gedient, Ralph!!!
„In zivilisierten Staaten basiert das “eigene Recht” auf dem Menschrecht!“ Wie Recht Sie haben! In der Schweiz seit 1848. „Ich glaube, man weiss hierzulande gar nicht was “Menschenrecht”¨überhaupt bedeutet.“ Wie falsch sie liegen! In der Schweiz seit 1848. Die Schweiz dürfte nach den USA einer jener Staaten sein, der die Menschenrechte am längsten als Basis seines Rechtssystems versteht. Die gab’s bei uns schon, da war Österreich noch eine absolutistische Monarchie, wo der Kaiser über allem stand und Deutschland war noch nicht mal gegründet und die Konzentrationslager noch 90 Jahre weit weg.
USA = Todesstrafe und
CH = Frauenstimmrecht ab 1990
aber zu Hause ist es immer am Schönsten…
Da Herr Müller es mit der Wahrheit nicht ganz so genau zu nehmen scheint…..
CH = Frauenstimmrecht auf Bundesebene ab 1971.
Nur dem Appenzell musste 1990 das Frauenstimmrecht auf Kantonsebene aufgezwungen werden. Auf Gemeinde-Ebene (und natürlich ebena auch auf Bundesebene) bestand das Frauenstimmrecht auch schon länger.
mit „CH = Frauenstimmrecht ab 1990“ meine ich „CH = Frauenstimmrecht ab 1990 in der ganzen Schweiz“, da traue ich den Leuten wohl ein bisschen viel zu, das „Wörtchen“ ab richtig zu interpretieren – wenn es an einem Wort scheitert, wie sieht es dann mit einem Urteil aus?
Also wurde den Frauen in der Schweiz als eines der letzten Länder bis 1971 ein grundlegendes Recht nicht zugestanden. So positiv wie Sie es hier darzustellen versuchen, ist es gar nicht, Herr Schmid.
Kein Problem Herr Müller. Ich weiss nun weshalb Sie nicht fähig sind zwischen dem Stimmrechten auf den verschiedenen Ebenen zu unterscheiden….
…und wie kommt ein Mensch jetzt auf eine solche Idee? Wer spricht hier von „Ebenen“
Ich sage: „CH = Frauenstimmrecht auf Bundesebene ab 1971“
Ich meine damit: “CH = Frauenstimmrecht ab 1990 in der ganzen Schweiz für alle Frauen, in allen Kantonen, Gemeinden und Bund, ausser für Frauen ohne Schweizer Pass und somit ohne Menschenrechte (letzteres um wieder zum Thema zu kommen)”
Und dabei versteift sich einer auf Aussagen wie: „Sie sind nicht fähig“ und „Wahrheit nicht ganz so genau“, dann bin ich auch mal ganz unverschämt: ich halte dieses und ähnliches SVP-Verhalten für pathologisch…
„In zivilisierten Staaten basiert das “eigene Recht” auf dem Menschrecht!“ So ist es, nur hat es in der Menschheitsgeschichte noch nie solch einen „zivilisierten Staat“ gegeben“. Kann es auch garnicht, denn der Begriff „Staat“ ist nichts anderes, als das Synonym für massenhaft organisiertes Verbrechen und für den Sieg der Gewalt über Vernunft und Milde.
H.
Vor 15 Jahren haben wir die heutige Verfassung per Volksabstimmung beschlossen. Dort steht nun einmal drin, dass Völkerrecht vom Bundesgericht zu beachten ist. Daran haben sich die Behörden gefälligst zu halten. Wer damit nicht einverstanden ist, der kann eine Volksinitiative starten.
Eben genau deshalb habe ich es geschrieben – Damit die BV wieder geändert wird.
Wussten Sie, dass es nach Genfer Flüchtlingskonvention erlaubt ist, gefährliche Flüchtlinge (Von Asylbewerbern ist nicht einmal die Rede…) in den Tod zu schicken?
Leider verhindert BV Art. 25 Absatz 3 diese Praxis. Ich wäre zumindest in diesem Fall dafür, dass Völkerrecht vor Bundesrecht geht…
Es ist typisch „links“ (in des Wortes negativster Bedeutung), dass man die Gesetze nach Gutdünken wahrnimmt.
Oder nach China, Nord Korea oder Saudi-Arabien (Achtung Minarette) ausziehen, die halten auch nix von der EMRK…
@Ralph: Ja, das ist sehr traurig. Sie sind also froh dass nur ich so etwas deuten kann? Ehrlich gesagt bin ich erstaunt über soviel intellektuele Armut. Es sind übrigens die Länder, dieSie ansoprechen, die das Landesrecht über das Menschenrecht stellen. Scharia steht in diesen Ländern über dem Menschrecht. Ein -zugegebener Massen nicht mit der Scharia vergleichbares- Landesrecht über das Menschenrecht zu stellen bringt uns diesen Ländern zumindest näher.
Nadia, Sie tun so, als stehe nur der EGMR zwischen uns und der Barbarei. Aber wir haben einen ausführlichen Grundrechtekatalog in unserer Verfassung und das seit einer Zeit, als restlos alle unsere Nachbarn tatsächlich noch in der Barbarei lebten und noch kaum rechtsstaatliche Verfahren kannten. Die Bundesverfassung enthält alle bürgerlichen Freiheitsrechte und die können und werden auch durch das Bundesgericht gewährleistet. Dort wo elementare Rechtsgüter in Konflikt zu einander stehen, kann zudem die Autorität sicher nicht beim EGMR liegen, sondern nur beim Verfassungsgeber, beim Volk.
Gerne nochmal: die EGMR schützt die EMRK, die EMRK sind Menschenrechte.
Vorher gab es den Völkerbund mit einer ähnlichen Aufgabe, die Nazis sind ausgestiegen und in die „Barbarei“ verfallen.
Die BV und auch sämtliche KV haben die EMRK-Rechte aufgenommen; aber eben Menschenrechte sind im Prinzip universell (China sieht das vielleicht anders) und deshalb soll auch ein internationales Gericht über die universellen Rechte wachen.
Das will die SVP aber nicht, damit sie Ausländer entgegen der EMRK ausschaffen kann. Die SVP will die EMRK nicht einhalten,
Falsch. Siehe meinen Beitrag von 13.39
Gerhard Engler, Sie verwechseln Völkerrecht und EMRK. Das ist nun mal nicht das gleiche. Und wenn die lieben Leute im Glasturm zu Mon Lotto in Lausanne nun plötzlich die EMRK über die Bundesverfassung stellen, tun sie der Akzeptanz von Menschenrechten (nicht Völkerrechten, die sind unbestritten in der Schweiz) einen Bärendienst. Es wäre dem angesprochenen Mann aus dem ehemaligen Jugoslawien absolut zumutbar, dort zu leben. Aber eben, in der CH fliesst Milch und Honig, Staatsmannah, also kommt man wieder zurück und kostet uns einen Haufen Geld, obwohl schon Vorfälle krimineller Art vorkamen.
@Dani Meier: Nein, ich verwechsle nichts. Die EMRK ist ein völkerrechtlicher Vertrag, den die Schweiz unterschrieben hat und es handelt sich somit um eine völkerrechtliche Verpflichtung. Sie verwechseln wahrscheinlich zwingendes Völkerrecht (sog. ius cogens) mit vertraglichem Völkerrecht. In der BV ist aber beides gemeint.
Herr Engeler
Nein, SO steht das nicht in der Bundesverfassung. Korrekt steht, dass Völkerrecht UND Bundesgesetze (dazu gehört auch unsere Verfassung), zu beachten sind! Mit anderen Worten, weder Völkerrecht noch Bundesgesetze gehen dem jeweilig anderen vor! Beide sind gleichrangig! Sie tun so, als würde Völkerrecht per Verfassung unseren Gesetzen vorgehen. DAS IST UNZUTREFFEND. Und was passiert nun, wenn das zu beachtende Völkerrecht dem ebenso zu beachtenden Bundesgesetz wiederspricht? Dann geht grundsätzlich Bundesrecht vor, falls dieses neuer ist als das nicht-zwingende Völkerrecht!
@Andreas Sutter: Sie haben insofern Recht, als es tatsächlich vorkommen kann, dass ein Bundesgesetz der EMRK widerspricht. Im Urteil BGE 125 III 185 hat das Bundesgericht auch entschieden, dass ein Bundesgesetz bzw. die BV der EMRK widersprechen kann und dass nicht der EMRK zu folgen ist. ABER: Im Fall, den Hr. Heer hier anspricht geht es nicht darum, ob ein Bundesgesetz oder die BV der EMRK widerspricht, sondern einzig um einen Ermessensentscheid. Der EMRK-Entscheid widerspricht also dem CH-Recht nicht und ist deshalb gültig.
Den Passus gibt es schon. Art. 190 BV besagt: „Bundsgesetz und Völkerrecht sind für das Bundesgericht und die anderen rechtsanwendenden Behörden massgebend“. Übersetzt heisst der Artikel, dass Bundesgesetz und Völkerrecht zu beachten sind, mithin gleichrangig sind. Es fragt sich damit was passiert, wenn sich Bundesgesetze und Völkerrecht widersprechen. Dann kann logischerweise nicht beides beachtet werden. Das Bundesgericht hat zur Lösung dieses Problems die sogenannte Schubert-Praxis höchstrichterlich gelöst. CH-Recht geht VOR, wenn „jünger“ und nicht zwingendes Völkerrecht (Folter) betroffen
1. In BV 190 ist nur von Bundesgesetz die Rede, da ist die Verfassung nicht mitgemeint. Die Bundesgesetze gehen der Verfassung vor. Ist komisch, ist aber so.
2. Meines Erachtens ist die EMRK auch Völkerrecht …
3. Schubert-Praxis ist rund 40 Jahre alt und wurde in diversen Urteilen (PKK) schon relativiert.
4. Ich hab das Gefühl, diese Fakten schon mal jemandem mitgeteilt zu haben; kann es sein dass „Schubert-Praxis“ und „BV 190 ist auch die Verfassung mitgemeint“ SVP-Schulungsmaterial ist? Das würde die miesen SVP-Initiativen-Texte erklären…
@Roland K Moser:
Ehrlicher wäre zu formulieren: Das eigene Unrecht hat Vorrang vor den Menschenrechten.
ehrlich? vielleicht im Auge des jeweiligen Betrachters.
Richtig ist aber: Die Menschenrechte haben Vorrang vor allem – sogar vor demokratischen Entscheide; so urteilte auch das Bundesgericht i.S. Frauenstimmrecht im Kanton AI.
Ach, wohnt der Hitler jetzt in der Schweiz??
H.
@Hella
Das haben wir bisher nur gedacht…
Es könnte viel Aerger vermieden werden, wenn nicht Asylberechtigte, sofort wieder ausgeschaft würden und die übrigen in möglichst wenigen Zentren kontrolliert und beschäftigt würden. Die Verteilung auf das ganze Land, war der grösste Blödsinn. Es geht alles viel langsamer und die Asylanten haben jede Menge Zeit und Gelegenheit eine “ Familie “ zu gründen. so sieht man bereits jetzt, Nordafrikaner das Bebiwägeli durch die Strassen schieben.
Die ankommenden Asylbewerber werden angesehen (von wem?), es wird sofort entschieden ob sie Anrecht auf Asyl haben. Wer kein Anrecht hat wird ausgewiesen, wer Anrecht auf Asyl hat eingesperrt im Arbeitslager („kontolliert und beschäftigt“).
Unsere Rechtsordnung, Justiz-/Polizeiapparat, Gefängnisse, soziale Einrichtungen, das Recht auf Schule für jedes Kind, ALV, BVG, AHV, IV, EMRK + viele Errungenschaften mehr sind zu einem Zeitpunkt entstanden, indem man davon ausging, alle je betroffenen Personen besässen denselben Bildungsstand, Ethik + Moral wie wir. Spätestens mit der Masseneinwanderung der Balkanflüchtlinge wurden wir eines besseren belehrt + erleben jetzt mit den Maghrebinern gar die Kehrseite der Medaille. In einer nächsten Asylgesetzrevision müssen wir unbedingt die maximale Aufenthalts-/Geldbezugsdauer festlegen!
Selten so gelacht, als würden Schweizer das System nicht bescheissen und als hätten alle ein Studium absolviert so wie ich, als ob Gefängnisse Errungenschaften unserer Zeit wäre, als ob jemand von Ethik + Moral sprechen darf und Vorurteile gegnüber „Maghrebinern“ (ich glaube ich weiss was mit diesem Wort gemeint ist) zum Besten gibt. Meiner Meinung gehören auch ein paar Schweizer Männer ausgeschafft – von mir aus auch nach Thailand…
Und mit welcher Berechtigung buchen Sie denn „Moral und Ethik“ für sich? Es gibt ebenso viele Akademiker die nicht dersselben Meinung sind wie Sie. Darf ich Sie auch als „dumm“ bezeichnen (ein Mann sind Sie ja schon) nur weil mein Naturwissenschaftliches Studium anspruchsvoller war als Ihres? Merken Sie wirklich nicht wie widersprüchlich und scheinheilig Ihre Aussagen sind?
Wer spricht in diesem Strang von „Moral und Ethik“?
Ein „Naturwissenschaftliches Studium“ ist sicherlich sehr anspruchsvoll; eine besonders anspruchsvolle Tätigkeit ist es dann natürlich ein Urteil zu interpretieren oder sich über „Moral und Ethik“ zu äussern.
@G. Meier. „als ob jemand von Ethik + Moral sprechen darf und Vorurteile gegnüber “Maghrebinern” (ich glaube ich weiss was mit diesem Wort gemeint ist) zum Besten gibt“….. das waren Sie selbst Herr Meier.
Ach so, erst jetzt verstehe ich erst, was gemeint ist; ich muss mir mehr Mühe geben und mich in den Kopf eines Naturwissenschaftlers versetzen: ich hätte zuerst falsch verstehen und dann falsch interpretieren müssen.
Wenn ich sage: „als ob jemand von Ethik + Moral sprechen darf“, dann heisst das nicht, dass ich „Moral und Ethik für mich buche“.
Sondern 1. Dass ich i.c. Rassismus für Unmoralisch und Unethisch halte und 2. muss ich zugeben, dass ich weder über Ethik noch Moral bei 500 Zeichen reden möchte.
Oh mein Gott Herr Meier. Sie bringen mich jetzt aber wirklich zum Lachen. Ja, im Worte verdrehen sind Sie gut gut die Juristen, aber an Logik fehlt es doch massivst…. Als Naturwissenschaftler stütze ich mich auf Tatsachen ab welche hier für Alle klar nachlesbar sind. Sie scheinen noch gar nicht bemerkt zu haben wie sehr Sie sich hier um Kopf und Kragen reden…… 🙂 Viel Vergnügen.
„Als Naturwissenschaftler stütze ich mich auf Tatsachen ab welche hier für Alle klar nachlesbar sind.“
Das muss ein lustiger „Naturwissenschaftle“r sein, der sich auf Tatsachen stützen kann, die „Naturwissenschaftler“, die ich kenne (also die nennen sich auch eher „Physiker“, „Chemiker“ usw. ) prüfen Tatsachen und nehmen diese nicht als von Gott gegeben (bzw. SVP gegeben) hin; ich kann nur empfehlen, den kritisierten Entscheid zu lesen und Herr Heer nicht zu glauben – das blinde Glauben würde ich den Theologen überlassen und das Beleidigen der SVP (verdrehen, lügen usw. – sehr unakademisch)
„alle den gleichen Bildungsstand, Ethik + Moral“??
Meinen Sie „alle gleich dumm? Wie kommen Sie auf die Idee, Gesetze mit einem Bildungsstand in Verbindung zu bringen? Gilt ein Gesetz nun nur für Intelligente? Müssen sich weniger Intelligente nicht mehr daran halten?
Im Knast hat es aber mehr Dumme als Intelligente Leute und viel mehr Männer als Frauen – so wie in der SVP: viel mehr Männer als Frauen…
@Nadia. – Sozialisierte Menschen sind keine Egoisten. Wir hatten Sitte und Moral mit der Muttermilch aufgesogen. Keinem würde es je einfallen, bspw. Behinderte oder RentnerInnen zu überfallen oder auszunehmen. Geschweige denn, ohne schlechtes Gewissen unseren gesamten Lebensunterhalt auf Kosten der Allgemeinheit bezahlen zu lassen. Aus lauter Anstand verzichten heute noch bedürftige SchweizerInnen auf Gelder, die jeder Ausländer sofort und ohne zu zögern abgreifen würde. Intelligente können besser abschätzen, ob sie eine Gefängnisstrafe riskieren. Dumme meinen sie werden nicht erwischt!
Rein theoretisch: ist es en sozialisierter Mensch, der eine Erbschaft behält, obwohl seine verstorbene Angestellte mitgeteilt hat, dass dieses Geld karitativen Einrichtungen zu Gute kommen soll und dann sogar noch als Bundesrat kandidiert? Ist es ein sozialisierter Mensche, wenn einer pro VR-Sitzung 1 Mio. nimmt? Wieviele Handtaschen sind das und wie lange kann einer davon von der Sozialfürsorge leben (wenn er keine Familie hat, die ihn unterstützt)?
Ist es moralisch etwas kriminelles zu machen und zu wissen/glauben, dass man nicht erwischt wird?
Sie sind sich aber schon bewusst dass die von Ihnen beschriebenen Szenarios Partei- und Ideologie-übergreifend vorkommen?
Ich schon, ich pflege hier auch nicht den „Glauben“, dass Schweizer besser wären als Ausländer (Ethik + Moral und Bildung usw).
Im Gegenteil: ich sage auch Schweizer (primär Männer) sind strafffällig und warum dürfen die in der Schweiz bleiben? Einige von dennen hätten doch einen Aufenthalt in der Wüste verdient mit ganz wenig Wasser – sowas müsste der SVP doch gefallen.
Es gibt kein Land dieser Erde dass die eigenen Bürger nach einer Strafftat ausweist. Die Mehrheit der Länder dieser Erde haben sich aber das Recht vorbehalten ausländische Straftäter auszuweisen. Und in der Schweiz werden nun mal viel mehr ausländische Männer straffällig als Einheimische, obwohl es prozentuell weniger Ausländer als CH hat. Aber das war ja gar nie das was Sie in Ihrem Post von 20.6. 7:59 andeuten wollten. Und nein, weil ein Manager ein hohes Gehalt bezieht (sind inzwischen auch zu 45% Ausländer) heist das nicht dass jemand anders kriminell werden darf.
Ich bin zwar Jurist, aber ich kenne nicht alle Gesetze dieser Welt – Gratulation zu der vorliegenden Leistung!
Was allerdings die falsche Behauptung: „Es gibt kein Land dieser Erde dass die eigenen Bürger nach einer Strafftat ausweist.“ Empfehle ich einfach mal das Wort Deportation zu googlen oder das hier im Zusammenhang mit der Durchführung von Strafen zu lesen: http://de.wikipedia.org/wiki/Deportation
Wieder Wortklaubereien Herr Meier. Es gibt zur Zeit kein Land dieser Erde dass die eigenen Bürger nach einer normalen (nicht die Staatssicherheit betreffenden) Straftat ausweist. Dabei gilt sogar z.B Guantanamo als eigenes (US)-Staatsgebiet. Ein Jurist der sich auf Wikipedia bezieht???
Ich komme nicht umhin Peter Schmid (und seine Frau) zu bewundern – dieser Durchhaltewille ist phänomenal:
@Guantanamo: Gegenteil ist richtig: guck doch auch mal auf Wikipedia (Guantanamo gilt nicht als US-Territorium und desahlb ist US-Recht nicht anwendbar…
@Deportation: gibt es kein Land das eigene kriminele Bürger ausschaft? In der Vergangenheit – das wurde ja nun festgestellt gab es das ja schon mal und die Welt ist ausserhalb der Schweiz soooo gross.
@Wikipedia & Googel: 2 gute Quellen, die viele „Meinungen“ obsolet werden lassen…
@Wortklaubereien: wir werden sehen: Deportationen – na?
Ein sehr guter Kommentar von Herr Heer und bringt die Sache auf den Punkt. Beschämend finde ich das eine schweizerische Rechtsprofessorin meistens gegen die Schweiz urteilt, wird da noch ein wenig partei Politik betrieben? Als einfacher Steuerzahler ist dieses Verhalten und sich schützend vor Kriminelle zu stellen ein no go und man sollte sich in anbetracht der herrschenden Situation in der Schweiz wirklich einen Austritt überlegen, damit der Rechtsstaat auch seinen Namen verdient und nicht missbraucht wird um linksliberale globale Politik den Weg zu bereiten.
Beschämend finde ich SVPler, die einfach nicht raffen können, dass sich ein Rechtsprofessor zu einem Urteil äussert…
Aber ich danke Ihnen für Ihre Ehrlichkeit, Sie schreiben ja um was es geht (Scheinargumente bereinigt): „Die Schweiz sollte sich wirklich einen Austritt überlegen, um linksliberale globale Politik zu verhindern.“ Warum haben SVPler Hemmungen zu sagen, um was es geht und versuchen mit Wischi-Waschi-Argumenten Leute zu überzeugen? Sowas ärgert mich immer ungemein und beschämt mich auch als Schweizer – wo bleibt die Ehrlichkeit?
natürlich raffen wir das, herr meier. der werte herr rechtsprofessor hat ja mutmasslich auch ureigene interessen daran; die asyl-industrie beschert im ja volle auftragsbücher. na, merken sie was?!
nur mutmasslich?
Ich sage es mal so: Ein „herr rechtsprofessor“ kann auf viele Wege Geld verdienen – im Bereich Asyl lässt sich kein Geld verdienen – deshalb ist diese Aussage sicherlich (und nicht mutmasslich) falsch.
Im Bereich Asyl kann sich ein Jurist beschäftigen und hat ein Auskommen; aber das Geld wird dort nicht verdient.
Ganz im Gegenteil natürlich wie ganz natürlich ganz immer: Das Asylwesen kostet die Schweiz ca. 5 Milliarden pro Jahr. Irgendwer erhält doch das Geld? Und ob in diesen Beträgen die Anwälte und Gerichtskosten für den verlogenen Asylbewerber schon enthalten sind, weiss ich leider nicht.
ja klar, herr meier. träumen sie weiter.
Liebes Volk, das Militär kostet 5 Mrd. – wird jemand der für das VBS reich dabei (Abgesehen von Einzelfällen, wenn einer ein teueres IT-Porjekt verkauft oder überbezahlte Beräterverträge abschliessen kann )? Auch im Militär sind vornehmlich Idealisten am Werk, genau wie im Asylwesen (da macht kein Anwalt oder sogar „Rechtsprofessor“ Geld, vielleicht gibt es Einzelfälle, wo bei Projekten beschiessen wird – in der Waadt soll es da was geben…).
Mit Pauschalbeleidigungen wie „verlogenen Asylbewerber“ oder „Träumer“ wird sehr eindrücklich gezeigt welcher Mutter Kind ihr seid…
Bin nicht SVP Mitglied aber solche Finanzierungen von solchen Leuten geht einfach gar nicht.Habe noch nie einen Stutz vom CH Staat erhalten nur Steuern bezahlt.
Willkommen im Club; OK, ich benutzte die Strasse und habe die Uni benutzt und vorher rund 15 Jahr Schule, wenn ich Unfall habe, dann gehe ich in den Spital, ich schlafe relativ ruhig, weil der Staat für Ruhe & Ordnung sorgt und habe auch schon Staats-Gelder für Beamten-Arbeit kassiert – aber sonst habe ich auch noch nichts vom Staat erhalten (Militärausbildung zählt ja wohl nicht).
Sind Sie gestern mit dem Auto auf der Strasse gefahren oder auf dem Trottoir zu Fuss gegangen ? Haben Sie heute morgen die Hände gewaschen und/oder geduscht ? Ja ? Und trotzdem sagen Sie, Sie bekommen keinen Stutz vom CH Staat ? Entlarven Sie sich doch nicht mit solchem Unsinn.
Ja ich habe das Trottoir benutzt (Gemeinde- und Kantonssteuern)
Wasser habe ich auch benutzt (Nebenkostenabrechnung)
Tram gefahren bin ich auch (Monatsabo & Gemeinde- und Kantonssteuern)
wo habe ich jetzt genau Stutz vom Staat bekommen???
seit der Schulzeit nicht mehr, dafür tüchtig Steuern, Gebühren, Abgaben, KK-Prämien und „Solidaritätsabzüge“ zahlen.
R. Meier, haben sie’s jetzt vielleicht verstanden?
Wenn wir die Infrastruktur dieses Staates benützen, die wir vorher durch Steuerabgaben finanziert haben, kann man kaum davon reden, dass man „einen Stutz“ von diesem Staat bezogen hat. Bevor man anderen Leuten Unsinn vorwirft, sollte man sich selber überlegen, was man von sich gibt.
Ich sage es mal so: 10% der Leute bezahlen 80% des Steueraufkommens. Im Prinzip ist es deshalb so, dass 90% der Leute in der Schweiz mehr Leistungen vom Staat beziehen als sie liefern. Trotzdem haben anscheinend einige Leute immer noch den fest verwurzelten Glauben sie wären „Geberländer“ und hätten ein erhöhtes Mitspracherecht.
Selbst einige Bauern sehen es so, dass Subventionen kein Geld vom Staat ist, sondern Arbeitsentgelt von der Allgemeinheit für ihre Leistung (kann man m.E. auch so sehen…).
Lieber Herr Meier, wenn 10% der Leute 80% der Steuern bezahlen, dann müssen diese Leute ja auch irgendwoher ein entsprechendes Einkommen haben. Könnte es sein, dass dieses Einkommen in gewissem Sinne aus der Ausbeutung der andern 90% stammt? Oder haben die eine private Notendruckerei im Keller?
Interessante Fragen, da müsste man wohl mal z.B. Herrn Blocher fragen, er gehört zu den 50 reichsten Schweizern…
@Meier: Das ist reine Polemik. Es werden ja nicht die gesamten Steuereinnahmen für die Infrastruktur, die jeder täglich benützt verwendet, sondern ein grosser Teil des Geldes geht auch für Sozialausgaben, Entwicklungshilfe, Militär etc. drauf. Ich habe gar nichts gegen diese Ausgaben, aber man kann den 80% Steuerzahlern nicht vorwerfen, dass sie mehr beziehen als einzahlen. Ausserdem, wie sie selbst sagen, ist die Argumentation der Bauern z.B. durchaus bedenkenswert. Sie bringen der Gesellschaft als Mehrwert nicht nur Milch und Gemüse.
Ich bin immer wieder erstaunt wie Links/Rechts eigentlich gegensätzlich sein sollte, aber im Ergebnis gleichwertig ist. Es ist diese Anspruchshaltung gegenüber dem Staat, das die staatlichen Infrastrukturen (dazu gehört auch Sozialausgaben wie die AHV und Geldverschwendung wie Militär und Kleinigkeiten wie Druckerpapier und Entwicklungshilfe) und trotzdem zu behaupten, dass man noch nie einen Franken vom Staat gesehen hat und solche Leute sind dann auch im Glauben Forderungen nach noch mehr Leistungen stellen zu dürfen (mehr Sozialausgabe, härteres Vorgehen gegen Ausländer usw.).
Wieder nichts als Rabulistik. Ausserdem macht Ihr Posting absolut keinen inhaltlichen Sinn bzw. Sie verzichten einfach darauf, auf von Ihnen oder jemand anderem Gesagtes wirklich einzugehen. Sie picken sich lediglich ein paar Reizwörter raus und machen dann einen Slogan draus. Armselig…eben Rabulistik.
Rabulistik ist es „Reizwörter raus nehmen und machen einen Slogan drausmachen“; ich will nicht spitzfindig klingen, aber dieses Wort nutze ich anders, wenn ich angeben will…
Meine Argumente wiederhole ich gerne nochmal in Einfach; das ist falsch: „Wenn wir die Infrastruktur dieses Staates benützen, die wir vorher durch Steuerabgaben finanziert haben, kann man kaum davon reden, dass man “einen Stutz” von diesem Staat bezogen hat.“
Weil, wer mehr Leistung bezieht, als er einzahlt, der bezieht im Ergebnis „einen Stutz“; auch wenn derjenige der Meinung ist, dass er ein „Recht“ auf Staatliches…
„Reizwörter raus und machen dann einen Slogan“, ich will nicht spitzfindig sein, aber das hat mit Rabulistik nicht zu tun…
Meine Aussage nochmals in Einfach: Wer mehr Leistungen vom Staat bezieht als er einzahlt, der lebt vom Staat; alles andere ist abstruses Wunschdenken. Nur weil einer keine Sozialhilfe empfängt ist er nicht ein „positiver“ Steuerzahler…
Das hat sehr wohl mit Rabulistik zu tun, weil sie diese Mechanismen dafür verwenden, rein destruktive Rhetorik zu verwenden, die dem Gegenüber das Wort im Munde verdreht und so tut als würden sie möglichst einfache Dinge darstellen, die so einfach nicht sind. Im Prinzip machen Sie dasselbe, wie Sie der SVP vorwerfen (und das sie bis zur Sattsamkeit auch tatsächlich durchexerziert): Sie vereinfachen bis zum Geht nicht mehr und hintertreiben jede seriöse Diskussion.
Und der von Ihnen erwähnte Steuerzahler könnte durchaus ein positiver Steuerzahler sein. Um das zu messen, bräuchte es weit mehr Indikatoren als uns hier zur Verfügung stehen. Sie aber wollen es so hindrehen, dass 80% der Leute eigentlich mehr vom Staat beziehen als sie zur Verfügung stellen. Abgesehen davon, dass Ihnen sowas wie ein Solidaritätsprinzip innerhalb eines Staates nicht bekannt zu sein scheint, macht Ihr Vorwurf auch keinen Sinn, weil Sie nicht wissen können, welche Leistungen die von Ihnen angegriffenen Leute denn tatsächlich nutzen.
Nun ja, im Rahmen des Solidaritätsprinzips sollte es uns Wurscht sein, welche Leistungen einer bezieht und da hier viele SVP-Leutchen sich rumtummeln halte ich es bewusst einfach und versuche die Richtigkeit zu erhalten.
Ob jemand mehr SBB oder Autobahn nutzt sollte unter der Solidarität nicht beachtet werden und ich bleibe dabei: 80% beziehen im Prinzip mehr als sie einzahlen. Auch wenn sie für etwas zahlen müssen, was sie nicht wollen; z.B. Lohn für 7 Bundesräte, Entwicklungshilfe, Militär, Landwirtschaft (demokratische Solidarität eben…) oder Leistungen beziehen, die nicht bemerkt werden.
Grundsätzlich habe ich das Heu nicht auf der gleichen Bühne wie Herr Heer.
Doch in diesem Falle, d.h. EGMR teile ich seine Ansicht. Wem sein Beispiel nicht zusagt, sollte sich mal
in England umschauen, dort kann ein Hetzer der übelstes Sorte (Herr Al Qatada) nicht ausgeschaft
werden. Der Fall des Drogenhändlers der ausgeschaft werden sollte und das Bundesgericht Urteil kassiert wurde durch den EGMR darf als weiterer Auswuchs bezeichnet werden
Ich glaube „Herr Al Qatada“ wartet in seinem Heimatland die Todesstrafe…
@ Guido Meier: Sie als offenbar „studierter Zeitgenosse“ sollten m.E. darüber im Bild sein;
„Glauben“ heisst – „nicht wissen“, denn sonst müsste man nicht glauben, dass…
Nun ja ich bin nicht nur studiert, sondern auch nett. Da stand „Al Qatada“, es gibt aber nur den „Abu Qatada“ – lesen bildet: https://de.wikipedia.org/wiki/Abu_Qatada
Das sage ich immer den Kindern und den Leuten von der SVP…
Und wenn, Herr Meier? Ist das nicht das ureigene Problem des Herrn Al Qatada ??
Nachgerade sein Recht nach der Sharia bestraft zu werden 😉
da muss“ hfehr „gefragt werden; ich bin kein Richter um mir ein Urteil anmassen zu können. Aber die Leute von der SVP sind Legislation und Richter im einen und wenn ein Urteil ihnen nicht in den Kram passt, dann mutieren sie zum Henker.
Erstaunlich, sie sind noch lernfähig Herr Meier! Entweder man praktiziert Stärke, oder man geht unter. Geheuchelter Humanismus ist etwas für nach der Schlacht 🙂
Und richtig, es hat nicht immer mit Gerechtigkeit zu tun….c’est la vie.
Ich bin sehr lernfähig, aber ich habe hier noch nix gelernt, ausser, dass sich wiederholen doch ab und zu Früchte trägt, deshalb wiederhole ich mir doch ein bisschen. Die SVP macht das mit ihrer Forderung aus der SVP zu machen ebenso.
Sehe ich auch so hfehr. Es ist Zeit, dass die Schweiz dazulernt und aufgrund dieser Urteile den Familienangehörigen auch ein Ticket in ihr Heimatland kauft. Wenn dann die Familienmitglieder freiwillig nicht ausreisen, dann hat sich der Fall soweit erledigt; das Gericht kann dann nicht die CH dafür verantwortlich machen, dass die Familie mit dem Verbrecher nicht in einem Haus wohnen will.
Da bin ich jetzt, als Linker, mit Alfred Heer einverstanden. Ein Novum.
Ne ist kein Novum, Extremisten sind alles die gleichen, ob Links oder Rechts spielt keine Rolle. Die Sozis in Frankreich verlieren Wähler, die gehen zum Front National.
Nicht nur in Frankreich…in ganz Europa nimmt diese Tendenz zu….zu lange hat die Regierung die Problematik verschwiegen und die Gesellschaft beschwichtigt….nun hofft der Wähler mit dem Parteiwechsel auf Besserung….Das sich der Mensch bedroht fühlt, wenn soviele Kulturen in dieser Masse ins Land ströhmen ist menschlich, zu unterschiedlich sind die Kulturen für eine Integration, Parallelgesellschaften entstehen mit eigener Infrastruktur, so dass Integration gar nicht mehr notwendig ist. Dass der Sozialismus nicht funktioniert haben doch schon einige Länder am eigenen Leib erfahren…
Damit ich richtig verstanden werde: ich lehne mit jeder Faser meines Körpers die Sozis und die Rechten ab. Und da sie wohl eher ein „Rechter“ sind: ich liebe Ausländer; aber auch dort gibt es Deppen – so wie es in der Schweiz Sozis und SVPler gibt.
Die Liste von „Fehlurteilen“ liesse sich endlos fortsetzen. Vom nigerianischen bis zum mazedonischen Drogendealer bekam jeder Recht vom EGMR und durfte bleiben. Wenn einer ein Kind hat, dann ist es so gut wie unmöglich ihn ausweisen zu lassen, da die Einheit der Familie höher gewichtet wird als die Sicherheit der Allgemeinheit. Ganz übel war das Urteil des EGMR, dass Schwerverbrecher nicht nachträglich verwahrt werden dürfen. Das führte dazu, dass Deutschland Dutzende von rückfallgefährdeten Mördern und Vergewaltigern laufen lassen musste. Die Schweiz sollte aus der EMRK endlich austreten.
Zum Glück steht da Fehlurteil in Anführungszeichen, denn nur weil jemand eine andere Meinung hat, kann man einem Gericht nicht sagen es hätte falsch geurteilt. Rückwirkende Strafen will keiner, dass davon Schwerverbrecher profitieren ist zwar im Einzellfall störend, aber das EGMR schützt am Einzelfall das System.
Meier, für Sie scheint ja das EGMR absolut unfehlbar zu sein! Ich bin nicht ein so hoch und heilig studierter wie Sie, aber mir sind alle Organisationen suspekt, welche zwar auf der ganzen Welt für hundert Jahre Arbeit hätten mit echten Problemen, aber es stets vorziehen das friedliche und kleine Schweizlein aufs genauste unter die Lupe zu nehmen. Das müsste eigentlich auch einem Studierten auffallen!
1. EGMR ist auch nicht unfehlbar, das ist nur der Papst
2. Schweiz hat total 115 Verurteilungen kassiert (in rund 60 Jahren) – kein Grund einer Verschwörungstheorie nachzuhängen.
3. EGMR bügelt halt nur Fehler vom Bundesgericht aus; Bundesgericht abschaffen?
4. EGMR nimmt nix und niemand unter die Lupe, sondern betroffene rufen den Schutz der EMRK an
1. Während der Papst nur in Fragen der kirchlichen Lehre Unfehlbarkeit für sich in Anspruch nimmt, hat man beim EGMR nicht den Eindruck, dass dieses Gremium grosse Selbstzweifel hegt.
2. Die Verurteilungen haben sich in den letzten Jahren gehäuft, weil der EGMR ein Lifestyle- und Zeitgeisttrüppchen ist und sich die momentane Rechtsinterpretation unter Juristen gerade in Mode befindet.
3. Nur Juristen vermögen den Hirnspagat, dass Gerichte zwar nicht unfehlbar sind, vermeintlich höhere gerichtliche Instanzen aber durchweg besser entscheiden als niedrigere.
Ad 1) Wie kommt jemand auf eine solche Aussage? Urteile werden abgestimmt und das Resulat veröffentlicht und andere Meinungen werden mitpubliziert – mehr Selbstzweifel geht nicht…
Ad 2) Wie kommt diese Aussage – das Gegenteil ist wenigstens in diesem Fall richtig: 2010: 1499 Urteile, 2011: 1157 und 2012: 1039 – Tendenz also fallend – war Ihnen gerade danach einfach mal was zu sagen?
Ad 3) Siehe Punkt 1: Nur der heilige Vater ist Unfehlbar – Gerichte sind es nicht; aber je mehr Instanzen, je mehr Augen (und meistens auch mehr Hirn) – Fehler passieren aber immer; deswegen EMRK-Austritt? Nöööö
Ad 1) Die Urteile der EGMR zeigen auf, wie die Abstimmung beim Urteil war und es gibt auch ein Obiter dictum (im Gegensatz zu BGE)
Ad 2) Das Gegenteil ist der Fall: seit 2010 sind die Anzahl der Fälle rückläufig…
Ad 3) Das rechtstaatliche demokratische System sieht einen Instanzenzug vor – wo hier ein „Hirnspagt“ nötig sein soll ist mehr als obskur; wer zu solchen Turnübungen fähig ist; ist sicherlich auch in der Lage die EMRK abzuschaffen…
Dieser Herr Heer gefällt mir. Mit seiner Aussage hat er natürlich recht. Immer wieder fällt auf, dass der EGMR Urteile fällt, die mit gesundem Menschenverstand nichts, aber auch gar nichts gemein haben. Wir müssen endlich austreten und die MR Konvention kündigen.Die Schweiz hält sich an die Menschenrechte. Wie haben ein funktionierendes System. Zu sozial in einigen Belangen, aber OK. Ich wünsche Alfred Heer weiterhin viel Kraft und hoffe, dass er den Spass an seiner so wichtigen Arbeit nicht verliert und weiterhin gegen die versozialisierung (verluderung) unsere schönen Schweiz ankämpft.
Man muss nicht MItglied der SVP sein, um die Worte und Aussagen von Alfred Heer zu unterstützen! Was uns da die Classe politique mit dieser EMRK hinterhältig eingebrockt hat, ist eine reine Katastrophe! Eine direkte Unterwerfung unter das böse Diktat fremder Richter! Etwas wogegen man früher einst mit dem Einsatz des Lebens gekämpft hat und was auch später niemals akzeptiert worden wären! Die meisten „Urteile“ der EMRK sind völlig exotisch und unannehmbar! Alleine die CVP und die FDP machen dies möglich, indem diese Parteien konstant, willig und kopflos den extremen Rot-Grünen nachspringen!
Ersparen sie uns ihre Hasstirade auf die wenigen vernünftigen Parteien wie CVP und FDP. Kopflos sind wohl eher Wähler wie sie, die Zusammenhänge nicht verstehen können oder wollen. In dieser Sache kann ich ihnen versichern, dass das den CVPlern und FDPlern genauso sauer aufstösst, wie allen anderen auch.
Wenn sie so viel intelligenter und moralisch überlegen (und nicht Kopflos) sind, können sie mir bitte die Zusammenhänge kurz erklären? Sie stellen sich über die Meinung anderer Leute, beanspruchen moralische Ueberlegenheit, haben null Argumente und sind somit sehr undemokratisch im Gegensatz zur SVP. Schön ist auch dass sie von einer Hasstirade reden, A.H. sagt nur seine Meinung mit der mind 85% der Leser vom TA einverstanden sind, was ja an und für sich schon alles sagt.
Den Schlenker mit der CVP und der FDP hätten Sie sich sparen können – bloss Stammtischgepolter out of ttopic.
Beim EGMR ist immer ein Schweizer Richter dabei, wenn es um Urteile gegen die Schweiz geht. Um aus der EMRK auszutreten ist noch niemand gestorben, aber damit der Mensch Menschrechte gegenüber dem Staat hat schon.
Ausser die SVP will niemand aus der EMRK austreten, die wollen ja auch aus der UNO austretten, kein Frauenstimmrecht und keine AHV. Was die brauchen ist eine Zeitmaschine…
Lieber Reto B. (B. für was?), es ist offensichtlich, dass vor allem mit den CVP/FDP-Stimmen diesem unsäglichem EMRK-Beitritt zugestimmt wurde, denn ohne deren anpasserischen, penetrant überhumanen Stimmen (die Meisten) wäre dieser Beitritt nicht möglich gewesen. Ganz genauso wie bei anderen Abstimmungen, die absolut nicht zum Wohle des Landes gereichen! Und dies absolut nicht in Einzelfällen. Das war früher einmal anders, heute nicht mehr. Auch wenn gewisse Betroffene dies nun unglaubwürdig schönreden wollen! Die trüben Tatsachen bleiben bestehen, ob das nun einigen passt oder nicht!
„unsäglichen EMRK-Beitritt“? Schon klar, dass Vatikan und Weissrussland nicht dabei ist und dass nur 1970 eine Diktatur den Austritt erklärt hat?
Auf einer Seite die CVP und FDP für die EMRK auf der anderen Seite die SVP, Weissrussland, Vatikanstaat sowie Militätdikatur aus Griechenland gegen die EMRK – dann sage ich danke bürgerliche Pateien, die Wahl kann irgendwie nicht falsch sein…
Ein Bravo an die BaZ, dass dieses Thema endlich enttabuisiert wird ! Bis vor kurzem war jegliche Kritik an den Menschenrechten unerwünscht. Nach dem deutlichen Volks-Ja zur Asylrechtsverschärfung dürfte nun auch die einseitige Auslegung der Menschenrechte unter Beschuss geraten. Diese wurden damals im Hinblick auf den Zweiten Weltkrieg geschaffen und widerspiegeln die aktuellen Verhältnisse in keinster Weise. Die Kritik von A. Heer ist voll berechtigt.
BaZ ist nichts anderes als das SVP-Blatt, warum man(n) dafür ein „Bravo“ erteilen will, soll und darf ein Geheimnis bleiben…
Das deutliche Volks-Nein zur Bundesratswahl sollte im Übrigen als gelbe Karte gegenüber der SVP mit ihren absurden und radikalten Gewalt-Fantasien verstanden werden; sonst schaffen wir Schweizerinnen und Schweizer auch ein paar Schweizer aus der Schweiz aus – von mir aus auch nach Thailand!
@ Guido Meier.
Ich staune ob Ihrem Wissen! Aber vielleicht sind Sie nicht ganz lernresistent und anerkennen, dass aufgrund der Gesetzeslage Schweizer Bürger nicht ausgeschafft werden können, somit können Sie sich hier sicher fühlen.
Es reicht somit vollkommen, wenn kriminelle Ausländer ausgeschafft werden.
Gesetze kann man ändern! Warum setzt sich die SVP jetzt für kriminelle Schweizer ein?
Och Meier, jetzt wird’s aber sehr gesucht!
Als gelernter Jurist sollten sie mal durchatmen, die Gedanken ordnen und sich in Ruhe fragen, warum das Volksempfinden immer mehr nach rechts abrutscht.
Der letzte Bundesratsvolkswahlversuch kam übrigens von den Linken (40er Jahre) und ging auch in die Hosen.
ich suche nicht, ich finde und teile mein Funde mit:
Warum will die SVP einen pädophilen Mörder in der Schweiz behalten und nicht wegschaffen? Warum so die doppelte Strafbarkeit nur für Ausländer gelten?
Warum nicht die ganz bösen Straftäter nicht in die Wüste schicken wo sie Leid und Qualen erfahren müssen – so Gedankengut müsste der SVP doch gefallen.
Vielleicht merkt Herr Meier auch noch irgendwann, dass nebst der gelben Karte für die SVP, am selben Abstimmungswochenende noch zwei knall rote Karten an die SP und Juso verteilt wurden…. Wer halt nur seine Scheuklappen auf hat, kriegt so einiges nicht mit… liegt in der Sache der Natur..
Da ich keine Scheuklappen aufhabe, sage ich nur: beide Extremisten-Seiten (Links wie Rechts) hat richtigerweise ihr Fett abgekriegt; ich hoffe, dass dies in der Sache der Natur liegt – ich wünsche mir das nämlich.
Meier, Ha, Ha, die Baz ein SVP- Blatt, schön wie studierte Unwissen und Vorurteile weiter verbreiten können!Nur weil der Chefredaktor eher rechtslastig ist, weil er ja das nötige Kleingeld von Blocher braucht, aber vor allem die Inserate, ist eine Zeitung noch lange nicht rechtslastig.
hmm, Fakten:
1. Blocher gehört die Zeitung; er hat gelogen als er gesagt hat, das sie ihm nicht gehört.
2. Der Chefredakteur ist nicht „eher rechtslastig“, er hat die Biografie von Chrisoph Blocher geschrieben und mit einer Journalistin verheiratet = Chefredakteuer…
3. Blocher hat nicht das „nötige Kleingeld“, er gehört zu den 50 reichsten Leuten in der Schweiz und er hat dieses Geld nicht geerbt… (woher hat er das Geld? hat er mit dem Apartheid-Regime Handel getrieben? Hat er für eine VR-Sitzung 1 Mio. gekriegt?)
Nun, lieber „studierter“ Guido Meier: Ihre Voten sind wirklich unangenehm einseitig gefärbt. Es war allerhöchste Zeit, dass in Basel eine Zeitung entstanden ist, die man auch lesen kann, die nicht auf der falschen linken Spur läuft. Die schlimmen linkslastigen Tendenzen in jener Stadt, die von den meisten Parteien dankbar angenommene Überschwemmung (!) mit kriminellen Ausländern, sind wirklich mehr als abstossend. Warum denn soll Blocher keine Zeitung unterstützen oder sogar kaufen? Damit man nur noch eine linke, einseitige Kost vorgesetzt bekommt? Auf das kann man wahrlich verzichten!
Die BaZ lesen? Davon kriege ich Augenkrebs…
Und Blocher hat nicht nur die BaZ gekauft, sondern auch die Weltwoche, 2 Fernsehsender, Radio Basilisk usw. usf.
Seid es die BaZ, Weltwoche oder Extrablatt gibt, wird der Blick mit ruhigem Gewissen gelesen.
Als bürgerliche Zeitung kann ich die NZZ empfehlen, als linksliberale die Tagi (und die WoZ für die Linken). Das Problem der Blocher-Medien ist das Berlusconi-Phänomen: Es werden nicht mehr Informationen geliefert (das macht selbst die WoZ), sondern es geht um reine dumpfe Propaganda.
Dieser Blog erscheint im „Newsnetz“ und ist bei weitem nicht nur auf die BAZ beschränkt und hat wohl auch herzlich wenig mit der BAZ-Redaktion zu tun.
Es ist so, dass der Politblog nicht nur bei der „BaZ aufrufbar ist; Herr Peter Schmid, es geht um die folgende Aussage: „Meier, Ha, Ha, die Baz ein SVP- Blatt, schön wie studierte Unwissen und Vorurteile weiter verbreiten können!“
Sie müssen an diesen Blog wie ein Naturwissenschaftler angehen: von oben nach unten den Strang lesen, nicht nur den letzten Beitrag aufschnappen und dazu was sagen, denn diese Aussage könnte dann als Sinnlos erscheinen.
@G.Meier. Sie haben am 19.6. um 11:00 Uhr auf die falsche Aussage von Herrn E. Meier „Ein Bravo an die BaZ“, sofort geifernt die BAZ als „SVP-Blatt“ bezeichnet. Deshalb mein Kommentar hier dass dies wohl kaum etwas mit der BAZ-Redation zu tun hat. Aber anscheinden haben Sie nebst Ihrem Namen auch ihre eigenen Kommentare nicht mehr im Griff.
Lieber Herr Schmid
Anscheinend habe ich auch meinen Speichelfluss nicht im Griff, da steht doch tatsächlich ich würde „geifernt“ etwas schreiben, nun gut dann nehme ich mal einen Schluck Kaffee und erwidere Folgendes:
Was Sie denken und was Sie schreiben scheint nicht immer kongruent zu sein und deshalb danke ich Ihnen, dass Sie dieses klar gemacht haben; sollte Sie sich wirklich genötigt fühlen hier weiter zu schreiben, dann wäre es sicherlich zielführend, wenn Sie die die berechtigte Kritik zu „E. Meier“ auch bei „E. Meier“ anbringen würden. Meier ist nicht immer Meier, manchmal halt Müll
„Das deutliche Volks-Nein zur Bundesratswahl sollte im Übrigen als gelbe Karte gegenüber der SVP mit ihren absurden und radikalen Gewalt-Fantasien verstanden werden.“ Gesprochen wie ein wahrer Halbgott in Richterrobe. Es scheint deutlich durch, dass Sie der SVP ihr Menschenrecht auf politische Mitbestimmung nicht zugestehen und das auch noch mit primitiver Diffamierung untermauern: „Gewalt-Fantasien“. Diskussionen über den EGMR wünschen Sie auch nicht. Ich finde es hochgradig anmassend, dass Sie sich hier als Menschenrechtsspezialist aufplustern.
Ich bin kein EMRK-Spezialist, das scheint nur so, weil ich ein bisschen Ahnung habe.Das Gesprächs-Niveau entspricht dem aus dem Vatikan-Staat, Weissrussland und Militär-Diktatur aus Grichenland.
Und es ist halt so: die EMRK schützt mich auch vor der Demokratie, denn nicht nur das EGMR macht Fehler (wobei das Urteil von Herr Heer nicht dazu zählen kann); sondern eben auch die Demokratie – wenn man öffentliche Verkehrsmittel benutzt sieht man ja wer alles wählen gehen darf – und die EMRK schützt mich vor Irrwegen.
Dadurch, dass jemand eine Straftat begeht, verliert er nicht automatisch alle seine Rechte. Also muss das Gericht abwägen. Und das Europäische Gericht hat nun eben so entschieden. Damit muss man leben. Man kann nicht einfach den Richter absetzen, wenn einem ein Urteil nicht passt. Jedenfalls wird dieser Mann die Schweiz nicht ins Elend stürzen, muss er auch nicht, das schafft die SVP problemlos ohne seine Hilfe….
Na ja, jedem Tierchen sein Pläsierchen! Aber sie, Herr Zumbrunn, können doch nicht allen Ernstes behaupten, dass ihnen bei dieser Aussage ganz geheuer ist! Lassen wir doch den Kollektiv-Hass gegen die SVP beiseite und beurteilen die Sache nüchtern! Haben sie Kinder? Wie würden sie reagieren, wenn sie herausfinden, dass einer der beiden vom EGMR zum Verbleib in der Schweiz berechtigten Dealer ihrem Kind das Zeug verkauft? Würde sie das ins Elend stürzen? Und wären sie dann dabei, wenn ich Unterschriften für härtere Gesetze gegen solche Auswüchse sammeln würde?
Nein der Kollekitv-Hass gegen die SVP muss gepflegt und gehegt werden, ich danke an dieser Stelle all den fleissigen Internetschreibern, die ihre Fantasien zum Austritt aus der EGMR dahinfabulieren. Ich freue mich auch immer wieder lesen zu dürfen, dass ein Austritt aus der UNO nötig sei und Sexualunterreicht in der Schule unnötig. Die AHV und andere Sozialvesicherungen ist der SVP immer noch ein Dorn im Auge und auch das mit dem Frauenstimmrecht macht der SVP noch zu schaffen – weiter so Leute, ihr macht mir und derSchweiz Spass!
Herr Meier….sie scheinen gerne zu provozieren. Das ist ja auch erlaubt, ob es Ihrer Ideologie und Partei dient sei nun dahingestellt. Mit Ideologen zu diskutieren scheitert bereits im Anfangsstadion, zu festgefahren und verbissen wird die eigene Meinung projeziert, ein anständiger Konsens ist dann nicht möglich. Linkswähler generieren immer Minderheiten, ja sogar Kriminelle und islamische Hetzer sind in der Minderheit, die es zu schützen gilt. Links wählen ist nicht Politik, links wählen ist Religion.
Sie haben mit fast allem Recht; nur meiner Partei kann ich nicht dienen – ich habe keine. Ich bin nur ein Fanboy der Mitte.
Ich habe hier vor rund 1 Jahr mal gepostet – Diskussionen gibt es hier nicht, es ist ein bisschen wie im Parlament jeder präsentiert seine unreflektierte Meinung. Ich suche nicht die Diskussion mit solchen Leuten, sondern ich amüsiere mich damit solchen Meinungen einfach Fakten gegenüber zu stellen.
Ich würde nie über Lex-USA reden wollen – viel zu komplex. Aber über den Austritt aus der EMRK – come on, das ist ja schon fast Schweizer-Bürger-Pflicht dafür einzustehen!
Nachtrag: SVP wählen ist auch Religion; ich unterscheide deshalb nicht zwischen Links/Rechts, das ist vom Prinzip, Vorgehen dasselbe…
Wenn ich daran denke, dass Ein solches Individuum quasi meine im ganzen Leben bezahlten Steuern verbrennt und dabei noch von Richtern unterstützt wird, stößt es mir wirklich auf. Ich glaube im ernst, dass es wohl kaum ein hilfsbereiteres Volk wie die Schweizer gibt. Aber wenn fremde Richter sich dermaßen über unsere Gesetze und Wertvorstellungen über hinweg urteilt, dann läuft definitiv etwas schief. Wie verdreht muss ein System oder Gesetz sein, dass auf Fälle, wie oben beschrieben, die si offensichtlich Missbrauch voraussetzen, überhaupt eingegangen werden?
Wie weiter oben erwähnt: Sind keine fremde Richter, ein Schweizer ist immer dabei.
Und das Urteil entspricht unseren Wertvorstellungen – nur halt nicht der Wertvorstellung der ZH-SVP. Wir Schweizer finden Familie wichtiger als das Ausschaffen aller Ausländer.
Herr Meier, wenn sie von wie Schweizer sprechen, korrigieren sie doch das in wir SPler! Denn wir Schweizer wollen nicht, dass jeder Ausländer mit unseren Sozialwerken Rosienenpickerei betreiben kann!
@Guido Meier besten Dank für ihren amüsanten Kommentar. Die Schweizer Stimmbürger haben mit ihrem Ja zur Ausschaffungsinitiative das Gegenteil, von dem was sie hier glauben machen wollen ausgesagt. Das die SVP mit ihrem Vorschlag mit der Bundesratswahl scheiterte gehört zum politischen Prozess. Die Linke versucht ja genau so griffigere Massnahmen im Vollzug zu verhindern und blitzte damit am gleichen Abstimmungssonntag noch deutlicher vor dem Stimmvolk ab als die SVP. Dennoch kommt es wohl niemandem in den Sinn, deshalb damit aufzuhören oder?
Ja, das sehe ich auch so, es gibt SchweizerInnen und SVPler. Diese Blocher-Partei hat nichts mit der mordernen Schweiz (als modern ist hier EMRK, Frauenstimmrecht, Sozialversicherung usw. gemeint), die gelebt und gehegt wird, zu tun. Es erscheint mir realistischer für SVPler eine Zeitmaschine zu erfinden, als deren Insel-Plan in der Schweiz umzusetzen.
Natürlich hat die SVP auch Erfolge, z.B. Minaretten-Verbot. Aber damit muss die Schweiz halt leben.
In allen Bereichen des Europarates und der Gerichtsbarkeit sitzen unfähige Menschen. Wie sollen auch Studierte -die zusammengewürfelt aus allen sozialistischen Ecken Europas kommen- dann in Den Haag, Strassburg oder Brüssel gewichtige Urteile fällen können auch besser sein als irgendein Diktator auf der Welt.
Solche Aussagen werfen auch Fragen auf:
Ist Ungarn sozialistisch?
Wie beurteilt man(n) die Unfähigkeit eines Menschen? Ist es falsch, wenn ich sage: „wer alle für unfähig hält, muss sich vermutlich selbst Unfähigkeit vorwerfen lassen?“ (Psychologie: Selbstprojektion).
Was hat Den Haag oder Brüssel mit dem Europarat oder der EGMR zu tun?
es braucht die emrk nicht; sie stellt ein eingriff in die souveränität der länder dar. ein solches, übergeordnetes organ, macht nur in ausnahmezuständen sinn, beispielsweise im kriegsfall. menschenrechte dürfen nicht dazu missbraucht werden, um sich aufenthaltsbewilligungen zu erschleichen, bzw. zu erpressen – und hier muss jeder staat frei entscheiden können.
Genau! Wer braucht schon das Recht auf Leben und das Verbot von Folter und dieses Recht auf Achtung des Familienlebens? Sowas schränkt die Souveränität von Ländern ein…
Schon krass, dass ich im 21. Jh über Leute lachen muss, die den Austritt aus der EMRK fordern…
Damit man(n) weiss, um was es eigentlich geht bei den Menschenrechten: http://de.wikipedia.org/wiki/EMRK
bin doch überzeugt, dass es Hebel gibt, welche das Leben Alfred Heer hier in der Schweiz schwer machen.Jede Gemeinde hat das Recht diesen Mann abzuweisen. Auch Zahlungen der Fürsorgeeinrichtung könnte man verzögern, und , und
Miotti
Herr Heer bringt es auf den Punkt, genau dieser Missbrauch der Menschenrechte muss gestoppt werden. Heute wird das wohl der Täter über das der Opfer gestellt, dass war sicher nie die Idee dahinter. Es ist wie mit der humanitären Tradition der Schweiz, durch die ewige Verhätschelung krimineller Asylanten ist heute kaum mehr jemand bereit überhaupt noch am Asylwesen festzuhalten. Wollen wir die Menschenrechte beibehalten müssen wir wieder mit Augenmaas richten. Heute wird leider nur noch Ideologisch entschieden. Auf Dauer wird das sehr gefährlich.
Diese Person lebte 35 Jahre lang in der Schweiz. Die Schweiz hatte also 35 Jahre lang Zeit, den Mann aus der Schweiz zu entfernen, wenn er dazu Anlass gegeben hätte; dies geschah ganz offensichtlich ist, weil die Verfehlungen unwesentlich erschienen. Da er freiwillig ausreiste, verstehe ich die Aufregung nicht, weshalb ihm die Wiedereinreise verwehrt werden sollte. Durch seinen langen Aufenthalt ist er in der Schweiz verwurzelt und die Nichtwiederzulassung verstösst nun einmal gegen seine verfassungsmässigen Rechte. Sie hätten sicherlich geeignetere Beispiele für Ihre Polterei finden können.
Er wurde nur nicht (vorher) ausgewiesen, weil unsere Gesetze so lasch (oder gar nicht) umgesetzt werden und jeden verhätschelt….ausser die arbeitende Zunft.
Nicht weil wir die Gesetze nicht hätten, Herr Schroedi, sondern weil humanistisch verbildete Weicheier die bedingte Strafe erfunden haben in der naiven Hoffnung, keinem Straftäter je zu nahe treten zu müssen.
Triebfeder, Angst, Hemmungen, Gutmenschlichkeit, was weiss ich? Unterdessen relativiert sogar unser aller geliebter Strafrechtsprof. Daniel Jositsch (SP) die bedingte Strafe.
Dass die Verweigerung des Aufenthalts für den Herrn gegen dessen verfassungsmässige Rechte verstösst, ist lediglich eine fröhliche Interpretation Ihrerseits. Das BG hat das offensichtlich anders gesehen, und der EGMR argumentiert nicht eine Sekunde lang über die Verfassung. Sondern legt „Menschenrechte“ nach dem politischen Hintergrund der Mitglieder des Senats aus. Nicht mehr und nicht weniger.
Mich wundert immer wieder die Vergottung von Richtern, die Links betreibt. Auch Richter haben Interessen, und die fliessen gerade in so einem Fall offensichtlich ins Urteil mit ein.
Welches Interesse verfolgt ein Richter bei diesem Urteil? Da war doch ein Schweizer-Richter dabei?
Das EGMR kann nicht über die CH-Verfassung urteilen, das ist nicht ihr Auftrag; aber das BGer müsste auch das Recht auf Familie beachten – welche Ausführungen hat das BGer zu diesem Thema gemacht?
Recht ist interessant – wenn man sich damit beschäftigt und nicht einfach alles und jedes kritisiert.
herr heer hat recht. ein demokratisches land wie die schweiz wird von solchen gerichten ad absurdum geführt. wir müssen uns wieder auf unsere souveränität besinnen.
Ich nehme F.Heer als einen Politiker wahr, der mit beiden Füssen am Boden steht und logisch denkt. Die Menschenrechtskonvention in dieser heutigen Form muss gekündigt werden. Es geht doch nicht an, dass Verbrecher und abgewiesene Asylbewerber ständig bevorzugt und verhätschelt werden. Ich weiss nicht, warum unsere Sozis und Genossen solche ausländische Kriminelle verteidigen und die Hilfswerkindustrie diese noch finanziell und anwaltsmässig kräftig unterstützt. Es ist doch nicht normal, dass sich solche Elemente in unseren Sozialwerken gemütlich niederlassen dürfen!!
ob die egmr richtig oder falsch geurteilt hat ist so offen wie wenn man einen einzelfall des bundegerichts in einer eigenen optik darstellt.
dass heer und seine svp keine gelegenheit offen lassen um gegen „fremde richter“ zu polemisieren ist auch klar. und mit solchen einzelfällen (so er sich auch tatsächlich nach heer’s darstellung zugetragen hat) wird dann stimmung gegen alle bosnier resp. ex-jugoslawen gemacht. man erinnere sich an die schafplakate etc.
diesen beitrag heer’s sehe ich in diesem kontext.
Klar, ein Fundi kann nicht über seinen Schatten springen, aber irgendwie stimmt die Aussage auf den Schäfli-Plakaten zu 100%.
Es gibt hunderte solcher Fälle, Hr. Graf. Und ich verstehe wirklich nicht, warum Tatsachen für Sie nicht relevant sind und als glühender Sozialist das noch toleriert und verteidigt, obwohl das CH-Volk damit massiv geschädigt wird. Die Problematikerkennung hat nichts mit SVP zu tun sondern mit gesundem Menschenverstand !!
Merten, schenken Sie sich bitte den doofen Plan, immer alle Andersdenkenden als „glühende Sozialisten“ zu beschimpfen. Merci.
Für SVP-Parteisoldaten ist alles links von der SVP SP, dazwischen gibt es nix, es gibt nur schwarz/weiss, gut/böse usw. Daran muss man sich gewöhnen… 😉
Da passt es dann auch ins SVP-Schema, wenn von „hunderte solcher Fälle“ spricht, das ist einfach schlicht gelogen. Das hindert aber niemanden daran, sich auf den „gesundem Menschenverstand“ zu berufen. Die Schweiz wurde etwa 120 mal verurteilt…
Da Sie in diesem Blog ja selbst davon ausgehen dass jeder der der Meinung ist, dass der erwähnte Sozialbezüger eigentlich nur wieder in die Schweiz zurück will damit er von unseren Sozialwerken profieren darf, als SVP-ler bezeichnen wäre dann gemäss Ihrer Definition Ihre „Mitte“ so bei der JuSo anzusiedeln? Oder ist prinzipiell alles „böse“ was nicht der Meinung des Herrn Müller/Meier entspricht?
Ich bezeichne bzw. beleidige alle die als SVP-ler, die angeblich nur wegen dem vorliegenden ganz falschen EGMR-Entscheid, der dem „menschlichen Verstand“ widerspricht aus der EMRK austreten wollen.
Wenn alle meine Beiträge gelesen werden würden, dann wüsste man, dass ich ja selbst davon ausgehe, dass die Schweiz solche Leute nicht braucht; wie auch den Drogenhandelnden Nigerianer.
Meine Definition ist es natürlich nicht „Mitte“ = Juso; aber das ist genau die Definition der SVP. Das ist aber nicht „böse“, sondern nur sau-dumm, auch die FDP/CVP usw. als Juso’s zu bezeichnen.
Eben nicht Herr Meier. Sie greifen hier völlig reflexartig Jedermann an der nicht Ihrer persönlichen Meinung ist. In diesem ganzen Blog hat es wohl nur einen Kommentator der verlangt hat dass man aus dem EMRK auszutreten soll. Ehrlich jetzt, lesen Sie ihre Kommentare überhaupt noch?
„lesen Sie ihre Kommentare überhaupt noch?“
hmm, kann ich meinen eigenen Kommentar schreiben und nicht lesen?
Wenn das hier richtig wäre:
„In diesem ganzen Blog hat es wohl nur einen Kommentator der verlangt hat dass man aus dem EMRK auszutreten soll.“
Dann wäre ich heilfroh, da ich aber alle Kommentare gelesen (und viele beantwortet) habe, muss ich leider feststellen, dass es hier mehr als „wohl nur einen Kommentator“ gibt, der den Austritt aus der EMRK propagiert – Herr Heer und SVP inklusive – alles andere wäre wohl Sand in die Augen gestreut.
Unser Heer. Wenn wir die Kriminalität nicht auf der GANZEN Front bekämpfen, müssen wir gar nicht erst damit anfangen. Kriminelle Banker und Politiker, die deren Kurs noch kräftig unterstützen, gehören strafrechtlich verfolgt und sollen mit ihren Privatvermögen haften! Nur zu diesem Thema schweigt sich unser Heer lieber eben aus. Er ist ein richtiger Bankenkuschelpolitiker, der von den wahren Problemen und richtig teuren Fällen gerne ablenkt. Kein Wunder, es lohnt sich.
Sie haben den Artikel gelesen Lötscher? Ein mögliches Nein zur LEX-USA sagt ihnen etwas?
Wie unsere „Sozial“- und Asylindustrie mit Steuergeldern und Fällen wie obigem umgeht ist skandalös, offenbar aber haben wir uns daran gewöhnt und es geschieht nichts um offensichtliche und versteckte Missbräuche aufzudecken und zu korrigieren. Es leben inzwischen zu viele gut und teuer aus- und weitergebildete Personen, zu 99% im SP-Umfeld sozialisiert, von diesem Hätschelsystem. Offenbar ist es auch bereits normal, dass Kriminellen (wie in diesem Fall) der Gang bis zum Bundesgericht und dann eben nach Strassburg finanziert wird. Von welcher NGO wäre hier noch interessant zu wissen…
Lieber Herr Heer
Als Links-Grüner Wähler gratuliere ich Ihnen zu diesem Beitrag.
Bleiben Sie dran und versuchen Sie, weiterhin sachlich und eventuell mit Parlamentariern anderer Länder, Abhilfe zu schaffen!
Zum Glück ist die politische Mitte in der Schweiz stärker als die Links- und Rechts-Extreme…
Die politische Mitte in der Schweiz ist eine Windfahne. An erster Stelle die CVP mit ihrem katholisch verlogenen „christlich“ im Fähnchen.
Was dem einen die „Windfahne“ ist dem anderen die Anzeige, woher der Wind weht. Es gibt Leute in diesem Land, die suchen nach einer Lösung aufgrund der Probleme des Bankgeheimnisses (das für Steuerhinterziehung in anderen Ländern missbraucht wurde) und es gibt Leute, die wollen – immer noch – das Bankgeheimnis als solches in der Verfassung verankern – vermutlich eine Partei, die immer noch nicht gemerkt hat, dass der Wind gedreht hat.
Sowohl das EGMR als auch Herr NR Alfred Heer haben übers Ziel hinaus geschossen, der EGMR mit, stimmen die öffentlich bekannten Angaben, der ungenügenden Gewichtung der Rechtsgüter der CH-Allgemeinheit, Herr Heer durch die übertriebene Gewichtung von politischen Rechten. Nichtsdestoweniger kann sich kaum ein Staat, auch kein wohlhabender, leisten, den Rechtsstaat zum Ergattern wirtschaftlicher Leistungen missbrauchen zu lassen. Fast allen sind auch Fälle von Kindeszeugung zwecks Aufenthalts («Kindeswohl») bekannt. Die Eid-Genossenschaft soll «ziviles Ungehorsam» gegen Straßburg anwenden.
Ist es denn sinnvoll auf Grund von Einzelfällen etwas so grundsätzliches verändern zu wollen? Nicht alle, die vom Schweizer Staat unterstützt werden scheinen das zu verdienen, das mag so sein. Und es mag auch so sein, dass dieser konkrete Fall bei manchem Kopfschütteln auslöst. Dennoch, mir reicht das nicht um Fundamente in Frage zu stellen. Eine Diskussion über den Europäischen Gerichtshof darf man jederzeit führen, aber besser nicht nur mit der partikulären innenpolitischen Agenda im Kopf.
Dann machen sie mal die Augen auf Herr Monaro. Dies ist bei weitem kein Einzelfall! Die Richter in Strassbourg haben bereits mehrere solche Urteile gefällt. Die haben uns zuletzt vor ein paar Monaten auch gezwungen einen Drogendealer aufzunehmen. Auch andere Länder haben ihre liebe Mühe mit den Urteilen aus Strassbourg. Aber soweit sind wir mit unserem Sozidenken heute. Besser man beschützt Täter statt Opfer, das ist viel einfacher und bringt auch noch Geld in die Soziindustrie.
„Bereits mehrere…“ Wie viele sind es genau? Jeder solcher Fall dürfte doch gehörig durch die Presse wandern, aber von einer epidemischen Menge ist mir nichts aufgefallen – trotz offenen Augen. Nochmals: auch Einzelfälle können nerven, aber sie sind noch kein Grund etwas an sich bewährtes über Bord zu werfen.
Es ist kein Einzelfall, sondern es gibt schon zwei Fälle…
Es ist ja offensichtlich, dass diese beiden Einzelfälle der SVP auch egal sein dürften, aber sie dienen natürlich gerade wieder mal was Absurdes zu fordern. Das ist doch der übliche rechte Populismus.
Als Schweizer ärgert es mich (und deshalb schreibe ich hier), dass die Schweiz wieder bis auf die Knochen blamiert wird (das letzte Mal mit der Minarett-Initiative).
Ups Herr Meier, da haben sie wohl etwas noch nicht ganz verdaut. Die Minarett-Initiative wurde in allen europäischen Ländern welche im Nachgang zu unserer Abstimmung Umfragen dazu gestartet haben angenommen, zum Teil noch viel höher als bei uns. Lediglich die Medien und Eliten taten sich damit schwer.
Welches Land (ausser die Scheiz) hat das dumme Gesetz, das keine Minarette gebaut werden dürfen? Keines? Tja, 3x darf gereten werden, warum das so ist und dann kann mir einer von der SVP sagen, was dieses ach so tolle Verbot der Schweiz gebracht hat (ausser Ärger) – weniger Schatten?
Als gebildeter Mensch (gemäss Ihrer Selbstdeklaration) müssten Sie doch die rechtsstaatlichen Abläufe, welche zu diesem urdemokratischen Entscheid und damit zu diesem Gesetz führten kennen. Ihre populistischen Hasstiraden und Platitüden könne Sie sich sparen, wenn Sie ernst genommen werden wollen. Eine Mehrheit hat entschieden, dass Sie dieses Gesetz will und dies ist zu akzeptieren wie alle andern Verdikte des Stimmvolkes, wem es nicht passt kann ja erneut Unterschriften dagegen sammeln. So funktioniert Demokratie, wer dies nicht versteht ist kein Demokrat Herr Meier.
Nun Demokratie hat meiner bescheidenen Meinung nach 3 Säulen: 1. Legislative (Volk) 2. Gerichte (EGMR) 3.“Verwaltung“ – check and balance soll das heissen – auch so was wie „Gewaltenteilung“ wird das genannt.
Die EMRK schützt mich vor Fehlentscheide des Volkes und der Verwaltung.
Deshalb stellt sich jetzt die Frage: Warum soll die Abschaffung einer Gerichtsinstanz zu mehr Demokratie führen? Sollte nicht ein Bundesgericht und auch ein EGMR prüfen dürfen, ob das Minaretten-Verbot mit der Religionsfreiheit vereinbar ist? Das ist halt Demokratie…
Absolut Richtig.
Gerade die Schweiz als Musterstaat an Demokratie und Menschenrechten darf solche Urteile ruhig zurückweisen.
Es ist zwar erstaunlich das unsere lInksorientierten Kreise den EMRK immer noch fürdern und ausbauen wollen, aber letztlich geht es bei deren Unterstützung für derartige Dinge auch nicht um die Menschen, sondern um einen Machtkampf gegen das eigene Volk welches nicht so will wie sie es möchten.
Und in dem Kampf sind alle Mittel erlaubt, gerade auch solche, die so Nett daherkommen wie ein Rat für Menschenrechte.
Nein, …..gesunder Verstand ist das was wir brauchen.
gesunden Menschenverstand und Schulbildung ist nie verkehrt. Was wir in der Schweiz nicht brauchen ist es Mittelalter denken (und Bildung) sowie Verschwörungstheorien der abstrusen Sorte…
Musterstaat an Demokratie? Vor 1971 hatte die Mehrheit der schweizer Bürger keine politischen Rechte….
…und 1990 musste die BGB (heute SVP) die letzte Bastion in Appenzell aufgeben – aber auch das kann man wieder rückgängig machen. Zuerst muss aber mal die verfluchte EMRK von 1950 weg. Dann diese verfluchte AHV und dann bevor der Austritt aus der UNO kommte macht die SVP den Fluch mit dem Frauenstimmrecht rückgängig. BR Merz soll schon angekündigt haben, dass er helfen wird, dass Frauenstimmrecht abzuschaffen…
Das kantonale Frauenstimmrecht in Appenzell Innerrhoden ist aber genau nicht durch den EGMR durchgeboxt worden, sondern durch das Bundesgericht. Und die Bauern-, Gewerbe- und Bürgerpartei hat schon 1971 mit der Demokratischen Partei zur SVP fusioniert. In AI gab es übrigens zu diesem Zeitpunkt weder eine Sektion der BGB, noch der Demokratischen Partei. Und auch wenn die späte Einführung des Frauenstimmrechts kein Ruhmesblatt ist: In der Schweiz gibt es das wenigstens. Im restlichen Europa wurden Frauen noch nicht eben häufig für eine Entscheidung an die Urne gebeten.
Danke für die Infos, ich habe noch eine: 1959 war die BGB als einzige Partei gegen die Einführung des Frauenstimmrechts – und hat gewonnen.
Den EGMR braucht’s eben genau als Korrektif, falls sich in einem Land Ansichten wie die Ihren durchsetzen und Gesetz werden.
Das „wirtschaftliche Wohl der Schweiz und die Aufrechterhaltung der Ordnung“ sind nicht gefährdet durch Nicht-Verletzung der Menschenrechte auch eines „Straftäters“ (Delikt ist nicht unbedingt Straftat). Dieses Rechtsgut wird hoffentlich auch weiterhin als höher bewertet als rechtspopulistische Politikeransichten.
Zum Glück sind Leute mit Ansichten wie ihren, am aussterben. Schon komisch wenn hier in den Kommentaren selbst Linke Herr Heer zum Artikel gratulieren oder? Sie haben das selbe Problem wie die Richter in Strassbourg: Sie haben jeglichen gesunden Menschenverstand veloren. Statt dessen wurde der gesunde Menschenverstand durch ideologische Scheuklappen ersetzt. Kommen sie mal weg von ihrem Links-Rechts Schema. Es gibt noch mehr als Schwarz und Weiss.
Genau wegen solchen Statements wie den ihren, lieber Herr Wirt, pervertieren die Menschenrechte zu reinem Juristenfutter!!
-das wirtschaftliche Wohl der Schweiz ist nicht gefährdet…klar, wir zahlen gerne an Sozparasiten, auch Mia !
-die Aufrechterhaltung der Ordnung ist nicht gefährdet… klar, war ja immer schon so, Bürger freuen sich daüber!
-Delikt ist nicht unbedingt Straftat…. auch klar, Drogendelikte, Sexualdelikte, Gewaltdelikte..alles keine Straftaten!
Im exorbitant übergeordneten Rahmen betrachtet, ist alles relativ und problemlos… dummer Weise
aber auch die Menschenrechte!
Danke Herr Thomas Wirt
Ich habe bis hier durchgelesen und der Shit-Storm der SVP ist schon überwältigend. Sammeln die Partei-Soldaten jetzt Unterschriften gegen den Austritt der EMRK oder für die Todesstrafe?
Lieber Herr Meier, wenn man die Anzahl Ihrer Voten sieht, betreiben Sie vor allem einen shit-storm. Und das noch ausschliesslich mit Beleidigungen. Wie wäre es, wenn Sie zur Abwechslung einmal ein Argument einfliessen lassen würden? Man könnte Sie dann vielleicht etwas ernster nehmen.
Oder haben Sie kein Problem damit, dass eine demokratisch nicht legitimierte Instanz Recht setzt, ohne selber irgend wem verantwortlich zu sein? Finden Sie nicht auch, dass Rechtsetzung Aufgabe der Legislative wäre? Vielleicht sollten Sie einmal einige Urteile des EMGR lesen, dann wüssten Sie was ich meine.
1. Danke für die Blumen: „betreiben Sie vor allem einen shit-storm“; denn Shitstorm bedeutet: „Massenhafte öffentliche Entrüstung“ – ich bin quasi eine Ein-Mann-Armee
2. Argument für was? EMRK? UNO? Frauenstimmrecht? Sozialversicherung? Warum ich gegen Folter, Todesstrafe und für ein gerechtes Verfahren bin? Echt jetzt?
3. EMRK ist auch in jeder BV und in 26xKV
4. Nebst der BV und 26xKV habe ich auch viele Urteile der EMGR gelesen – wer noch?
5. EMGR setzt kein Recht – das weiss jeder, der mindestens ein Urteil der EMGR gelesen hätte…
@Meier
1. Ach Göttchen, da haben Sie mir ja mal was erklärt.
2. Ein Argument, von mir auch betreffend Frauenstimmrecht, wär zumindest schon mal ein fortschritt.
3. Und, macht es das besser?
4. Das mag sein, wenn ich Ihre Voten so lese, muss ich allerdings feststellen, dass es offensichtlich mit dem Verständnis etwas hapert.
5. Selbstverständlich setzt der EMGR mit seiner Rechtsprechung Recht. Das ist wohl, ausser bei Ihnen, völlig unbestritten, und wäre, wenn Sie denn die Rechtsprechung des EMGR verfolgt und auch verstanden hätten, relativ leicht zu sehen.
Ad 1 Gerne geschehen, das mit Fremdwörtern ist halt immer so eine Glückssache
Ad 2 what?
Ad 3 Gegner von Frauenstimmrecht und EMRK? Das ist wenigstens in sich konsequent…
Ad 4 Verständnis ist relativ und Verständigung subjektiv
Ad 5 Rechtsetzung durch Rechtsprechung wäre bei case law der Fall, das „relativ leicht sehen“, fällt mir relativ schwer…
Ich frage mich überhaupt, wozu wir den EGMR, der von 1000 eingereichten Beschwerden gerade mal drei oder vier gutheisst, überhaupt noch finanzieren wollen.
Gute Frage und nächste Frage: Brauchen wir noch ein Bundesgericht? Die weissen auch ganz viele Beschwerden ab. Brauche wir dann noch (Schweizer)-Richter, die ablehenen oder sollen wir nur noch Richter einstellen, die zu allem ja und Amen sagen – interessante Frage (nicht wirklich)
Danke Herr Heer. Sehr guter Kommentar, der die Misere auf den Punkt bringt.
Es ist langsam Zeit, sich aus dieser „miesen“ Vereinigung zu
verabschieden.
Nun ja, die Antwort ist ja relativ einfach. Solange die Schweiz gezwungen werden kann eine solche Person auf Kosten der Allgemeinheit zu finanzieren und durchzufüttern ist dies doch eine super Lösung für alle – ausser für die Schweiz. Der Europarat mag ja mal eine gute Sache gewesen sein, aber wenn ich mir so die Mitgliedstaaten anschauen und was für Rechte dort die Menschen zum Teil haben, na ja.
Dieser Entscheid der EGMR ist ausschliesslich ideologiegetrieben und hat für mich nichts mit Rechtsprechung zu tun. Auch andere Urteile dieses „Gremiums“ sprechen diesbezüglich eine klare Sprache. Dieser Fall ist besonders stossend, da der Herr trotz Fürsorgeabhängigkeit und Schulden in der Schweiz in seinem Herkunftsland noch ein Haus gebaut hat. Offensichtlicher kann parasitäres Verhalten nicht sein…
ich glaube „ausschliesslich ideologiegetrieben“ ist hier etwas ganz anderes und je länger ich hier die „Beiträge“ lese um so mehr wird mir klar, dass es viele SVP-ler gibt, die keine richtige Arbeit haben…
Herr Meier. Ihr Weltbild scheint mir etwas gar einfach gestrickt. Alle die nicht Ihrer Meinung sind, müssen zwangsläufig SVP-Anhänger sein. Nun, ich lese genügend Artikel in der europäischen Presse um mir mein persönliches und zugegebenermassen subjektives Bild zu machen. Und meinen Eindrücke bzw. die Schlussfolgerungen, die ich ziehe, kommuniziere ich hier. Die Bemerkung betreffend Arbeit lässt dann doch einen guten Rückschluss auf Ihren Horizont zu…
Schuldig, ih bin voller Vorurteile. Leider werde die hier alle voll bestätigt. Wenn ich schon nur sehe „ich lese genügend Artikel in der europäischen Presse“ und fordere deshalb den Austritt aus der EMRK – dann sage ich: „Hände weg von der Glückspost!“
Herr Meier. Sie sollten weniger kommentieren und dafür auf die Qualität achten. Ich habe nirgends den Austritt gefordert. Aber bei geschätzten 60 Kommentaren kann schon mal was durcheinander geraten. Nicht wahr? Wenn Sie sich bessern, übertrage ich Ihnen mein Glückspostabonnement…
Da hab ich ja mal Glück gehabt – ein Abo von der „europäischen Presse“!
Das habe ich mir bei diesem 43ten Kommentar auch redlich verdient. Diese Kommentare scheinen auch zu fruchten, trotz des „ausschliesslich ideologiegetrieben“en Urteils will jemand die EMRK beibehalten (und sich vor diesen fremden Vögten im Ausland vor die Knie werfen).
Will damit sagen: Die Urteile werden kritisiert, um den Austritt zu begründen; warum sollte jemand ein Urteil kritisieren und keinen Austritt verlangen?
Diese Entwicklung ist unheilvoll! Wir sprechen hier nicht einmal vom ideologisch belasteten „gesunden Volksempfinden“,, sondern schlicht und ergreifend vom gesunden Menschenverstand. Mit diesem hat das EGMR nichts am Hut. Zu denken geben muss, dass die Juristen, bzw. die „Sondergerichte“, die seit dem Zweiten Weltkrieg wie Pilze aus dem Boden geschossen sind und einer juristisch gebildeten Spezial-Elite fernab jeglicher Existenzangst ein komfortables Dasein ermöglichen, die demokratischen Prozesse unter einem moralisch wasserdichten Regime wirkungsvoll aushebeln. Das wird ins Auge gehen!
Ins Auge geht es in der Regel, wenn Otto-Normalverbrauche ohne jegliche juristischen Grundkenntnisse Urteile und Gericht oder juristischen Sachverhalt begreifen und erklären will. „Meister bleib bei deinen Leistungen“, das sollte der „gesunde Menschenverstand“ einem sage, denn als Jurist muss ich feststellen, dass der einfach Bürger mit der anscheinend komplexen Sachlage (Familie versus Sozialhilfebezug) grenzenlos überfordert ist.
Denn die Ideologische Verblendung gepaart mit fehlendem Wissen ist der direkte Weg in die Misere.
@Guideo Maier: Trotzdem darf der gesunde Menschenverstand nich aussen vor bleiben. Ich muss nicht Jura studiert haben, um mir dessen bewusst zu sein. Tatsache ist, dass zu viele Juristen und Gerichte die Sache nicht besser machen. Was durch diese steigt, ist nicht die Gerechtigkeit oder die menschliche Logik, sondern nur die Kosten. Wer kann das wollen?
Hähä, hab ich’s gewusst! Ein Jurist!
Meine Güte, bin ich gut und….alles aus ihren wortreichen Texten extrahiert!
Herr Meier sie sind also tatsächlich Jurist, mit ‚leicht‘ übersteigertem Gerechtigkeitsempfinden,
unterbeschäftigt und darum auch ihre Aussage „ich liebe Ausländer“! ….alles klar!
Mit dieser Symptomatik bleibt natürlich nur der Weg in die Asylindustrie, auch wenn Banken, oder die Mafia besser zahlen würden.
–
fiat justitia, et pereat mundus!
–
»Geschehe das Recht, mag auch die Welt deshalb untergehen«
1. Ich habe zu viele sau-dumme Sachen gesehen, die mit „gesundem Menschenverstand“ begründet wurden, als dass ich sagen könnte: ein Richter muss nicht Jura studiert haben…
2. „Tatsache ist, dass zu viele Juristen und Gerichte die Sache nicht besser machen.“ Wenn einer das Gegenteil behauptet, dann ist er ganz schön blöd…
3. Gerichte sind dazu da, mich vor dem Staat zu schützen – deshalb die EMRK! Des Weiteren muss das Gericht Streit schlichten – Frieden wahren (Ehe, Nachbar, Diebstahl usw.). Gericht/Recht hat nichts mit Gerechtigkeit zu tun, wer das glaubt disqualifiziert sich selber.
Guido Meier, aus jeder Ihrer Zeilen spricht die Arroganz des Elfenbeinturm-Juristen. Ihr seht vor lauter Paragraphen das Recht nicht mehr. Wenn die Menschenrechte ohne jegliche Pflichten an die Gesetzestreue zu haben wären, dann müsste das Recht auf Freiheit, das in Artikel 5 der EMRK niedergeschrieben ist, dahingehend interpretiert werden, dass man niemand mehr ins Gefängnis stecken darf. Menschen können aber ihre Grundrechte durch ihr Verhalten sehr wohl verwirken. Entscheidend ist, dass ein rechtsstaatliches Verfahren jederzeit gewährleistet ist. Und das ist es in der Schweiz auch ohne EGMR
Hmm, die Verwirkung der Grundrechte habe ich noch nie in der Schweiz gehört. Das wäre ein Skandal; sowohl Gefangene wie auch Ausländer haben unverwirkbar Grundrechte (noch). Die SVP will das ja für Ausländer in der Schweiz ändern.
Anscheinend sieht aber Deutschland tatsächlich (in der Theorie) vor, dass Grundrechte verwirkt werden könnten: http://de.wikipedia.org/wiki/Grundrechtsverwirkung.
Es gibt Sachen, die entwickeln sich positiv und umgekehrt. Soltte die 50 jährige Mitgliedschaft auf Grund von sich ständig wiederholenden Fehlentscheiden (aus Sicht schweizer Recht) ins negative entwickeln darf man durchaus den Mut haben diese Mitgliedschaft zu künden. Nichts hält ewig und alles bedarf einer ständigen Neubeurteilung.
Gegen Mut ist nichts einzuwenden, aber hier besteht mal pirmär Mut zur Lücke. Denn bei einer Beurteilung ist gewisser Sachverstand unabdingbar, die Schreiber hier scheinen allerdings primär ideologisch zu argumentieren.
Wohingegen Sie, Herr Meier, nicht mal argumentieren, sondern sich vornehmlich aufs Beleidigen und auf Rabulistik beschränken. Ist zwar für Sie sicher amüsant, aber als Leser kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass Sie Ihre Tausendkommentarpolitik vor allem als Kompensation für mangelnde Kenntnisse betreiben.
Wie kann man mir einerseits „mangelnde Kenntnisse“ in meinem Kernbereich zugestehen und andererseits vorwerfen ich würde die Leute „Beleidigen“.
Ich nenne Dummheit einfach Dummheit, das ist zwar beleidigend, aber hat mit Rabulistik nix zu tun. Wenn einer die EMRK abschaffen und Völkerrecht brechen will, dann muss man dem auf den Grund gehen. Ist er ein Parteisoldat, der immer noch das Frauenstimmrecht bekämpft? Dann macht es auch keinen Sinn auf die Unterschiede in den Bereichen Brüssel, Strasbourg und Den Haag hinzuweisen und eine kleine Spitze wird mir wohl erlaubt sein.
Nun gut: Ihnen mangelnde Kenntnisse in irgendwas zuzuschreiben, ist ebenfalls beleidigend. Ich kenne Sie nicht und kann Sie nicht beurteilen. Dass mangelnde Kenntnisse allerdings beleidigende Äusserungen ausschliessen würden, ist ein logischer Sprung, den ich nicht nachvollziehen kann. Ausserdem unterstellen Sie bei vielen Ihrer Kommentare Dinge, die der Angesprochene gar nie gesagt hat (Max M. hat z.B. nix übers Frauenstimmrecht gesagt). Sie machen Verknüpfungen ohne Zusammenhang nur um der destruktiven Rhetorik willen…und das ist Rabulistik.
Also Rabulistik bedeutet für mich „Spitzfindigkeiten“ – es scheint aber wohl mehrere Beduetungen zu haben.
Zum Frauenstimmrecht und Max:
„2. Ein Argument, von mir auch betreffend Frauenstimmrecht, wär zumindest schon mal ein fortschritt“
(weiss zwar nicht genau, was er damit meint, aber eben…)
Ich erwähne Frauenstimmrecht (UNO, AHV), weil dieses Sachen von der SVP/BGB schon früher immer bekämpft wurden und immer noch bekämpft wird, wie nun die EMRK. Und diese Dinge kann man nicht ernsthaft ablehnen, aussr man will wirklich zurück auf eine Insel des Mittelalters – ist das verständlich?
Menschenrechte schützen Menschen vor der Willkür des Staates. Wenn das kein ur-bürgerliches Anliegen ist? Wer die Menschenrechte einschränkt, stärktl die Macht des Staates gegenüber dem Einzelnen. Dass beim Schutz der Menschenrechte auch einmal über das Zeil hinausgeschossen wird wie beim vorliegenden Fall, ist zwar punktuell ärgerlcih, aber kein Grund, diese zivilisatorische Errungenschaft in Frage zu stellen. Rechtssprechung ist keine exakte Wissenschaft.
@Tommaso leider handelt es sich hier nicht um einen Einzelfall. Es hat heute leider System ideologische Urteile zu fällen. Sie haben Recht, es ist einen zivilisatorische Errungenschaft, wird diese von einer Mehrheit nicht mehr als dies betrachtet wird dies bald der Vergangenheit angehören. Daher ist es eben gerade so wichtig, dass auch von linker Seite und der Mitte her nicht alles abgeknickt und hingenommen wird. Es kann doch nicht sein, dass sich eine Mehrheit durch eine Minderheit von kriminellen gängeln lassen muss, oder?
Tommaso hat vollkommen Recht, insbesondere danke ich für „Menschenrechte = ur-bürgerliches Anliegne“ – 100% richtig!
Allerdings war es schon immer so bzw. ist schon immer so gewesen, dass totalitäre Regime (ob links oder rechts) sich gegen Menschrechte gesträubt bzw. verletzt haben.
Deshalb sage ich schon immer, dass die SVP keine bürgerliche Partei ist, sondern eben an den rechten Rand gehört, wenn man die SVP als bürgerlichen Partner sieht, dann macht man den Zottel zum Gärtner. Gegen Allianzen für gegen die Sozis ist nichts einzuwenden…
Herr Tommaso, die Menschrechte sind tatsächlich ein urbürgerliches Anliegen. Darum hat sie die urbürgerliche Schweiz auch schon seit 1848 in ihrer Bundesverfassung. Es ist darum schlicht unnötig, dass die Schweiz sich einem Gremium unterwirft, dass darum gegründet wurde, weil unsere europäischen Nachbarn bis 1945, teils sogar bis 1990, bei Menschenrechten nur Bahnhof verstanden. Die Schweiz garantiert seit über 160 Jahren rechtsstaatliche Verfahren nach modernen Standards. Diesen EGMR brauchen nur Bananenrepubliken.
tja, nennen wir das Kind beim Namen: die EMRK schützt unsere Rechte; hier gibt es schon einige Kommentare, die verlangen, dass die Menschenrechte auch aus der BV und KV zu entfernen sind.
Es gibt ja schon einen SVP-Initiative, die gegen Menschenrechte verstossen will (nur „zwingendes Völkerrecht“ soll akzeptiert werden – als das Recht auf Familie soll negiert werden können).
Die Schweiz wird dann wohl zu einer Bananenrepublik à la Weissrussland – darauf ein Glas Wodka!
Ja, ja, die SVP und die Menschenrechte… Die würden sich diese Rechte am liebsten ganz nach ihren Vorstellungen verbiegen, aus dem Europarat austreten, Volksrecht über Völkerrecht stellen und so weiter an ihrem menschenverachtenden Anti-Sozialstaat weiterbasteln. Gut gibt es die EMRK, die werden wir in Zukunft noch viel öfter brauchen, wenn immer mehr gefährliches SVP-Gedankengut die Köpfe der schlichten Bevölkerung infiltriert.
Zum Glück haben wir ja die städtische linksgrüne Elite, welche uns schlichte Landbevölkerung vor solchen Dummheiten schützt ….
Solange sich die schlichte Landbevölkerung via Finanzausgleich von der links-grünen Elite aushalten lässt, solange wäre schweigen eine gute Option…
@Herr Heidegger. Solange man nicht weiss, in welche Richtung die Finanzströme im Rahmen des Finanzausgleich des Kantons Zürich fliessen, wäre Schweigen in der Tat eine gute Option.
@Leinemann: Die SVP ist nicht unbedingt für den Anti-Sozialstaat. Dank SVP geben Regierung und Bevölkerung jährlich über 7 Mia für Agrarsozialhilfe aus. Zusätzlich gibt die SVP einigen schwervermittelbaren, bildungsfernen Landbewohnern eine zweite Chance und führt sie gezielt an die staatlichen Fresstöpfe. So erhalten Toni, Ueli, Max und v.a. neben der Agrarsozialhilfe noch eine hohe Entschädigung als Berufspolitiker (sogenannte classe politique). Echt, bei der Partei stimmt ja nichts, aber auch gar nichts!!!
„Agrarsozialhilfe“ ist ein selten dämliches Wort, solche Wortschöpfungen und wie auch „Gutmensch“, „Aktionärsdemokratie“, „Sozialhilfeindustrie“ sollten wegen Frönen des Populismus unter Strafe gestellt werden.
@Meier. Vielleicht haben Sie Recht. Das würde dann aber auch „Bankkundengeheimnis“ und „Versamungszulage“ betreffen….
Ich will ja nicht bestreiten, dass die ligrünetten Langzeitbeamten auch Steuern bezahlen, solange wenigstens der Sozialstaat nicht, oder noch nicht in der Agonie liegt!
Dass aber neben den allgemein bekannten Phobien auch eine „BildungsferneLandbewohner-Phobie“ existiert, ist mir erst durch Sie und ihr Traktätli bewusst geworden Herr Heidegger.
„H. hat sich im Jahre 2004 aus freien Stücken entschieden, aus der Schweiz auszureisen und auf das gemeinsame Familienleben zu verzichten.“
Schon eine eigenartige Logik. Wenn jemand freiwillig auf das Familienleben verzichtet, dann ist das in Ordnung. Wenn ihm aber ein Land die Rückkehr zur Familie verweigert, verstösst das gegen die Menschenrechte. Das hat man halt davon, wenn man sich fremden Richtern unterstellt.
Zum Thema fremde Richter: schon mal von Luzius Wildhaber oder Giorgio Malinverni gehört? Sind das Schweizer, die über die Schweiz richten am EGMR? Ja das sind sie…
Deshalb muss ich immer schmunzeln, wenn ich das quasi Zitat aus 1291 lese…
Die Welt ist heute international. Nationalkonservatives Rosinenpicker -Denken hat heute keine Berechtigung mehr, Herr Heer.
Danke für den sinnvollen Kommentar mit Weitblick. (Ironie)
@Radek verstehe ich das richtig, sie entscheiden wer oder was eine Daseinsberechtigungen hat? Das erinnert mich stark an rotbraunen Diktaturen. Eine Auseinandersetzung mit diesem Thema scheint Ihnen wohl sehr viel Angst zu machen. Warum wohl? Könnte es an der Armut an Argumenten liegen.?
Ach darum haben Asylanten, welche das Rosinenpicken auf hohem Niveau beherrschen so regen Zuspruch!! Weil wir heute international sind…ist ja logisch!
Wie fern der Realität lebt man ( oder Herr Radek), dass er dies als nationalkonservatives Rosinenpicker Denken bezeichnen kann??
Ich danke Ihnen Herr Karl Radek, solche Beiträge sagen mir, dass es noch andere Schweizer in der Schweiz gibt.
@Zimmermann: einfach nur dito…
@Luginbühl: Yep er entscheidet und macht das richtig! In Sachen „rotbraune Dikatur“ ist zu erwähnen, dass die aus dem Völkerbund ausgestiegen sind – schon mal (daran) gedacht?
@Hauser: Asylanten? Wer hat Asyl beantragt, wie kommt man(n) hier auf Asyl? Ach so fängt auch mit „A“ an – wie Ausländer…
Das EGMR hat sich zur Zirkusnummer degradiert und ist nicht mehr ernst zu nehmen. Ich würde die Gelder für diesen Verein streichen.
Ausnahmslos sämtliche EU-Gremien, Richter, Kommissionen und Staaten usw. müssen schon aus Prinzip GEGEN eine unabhängige und freie Schweiz agieren! Ein EGMR Verdikt darf hier NIEMALS ernstgenommen werden. Wir M!USSEN unseren eigenen Weg gehen, auch wenn das manchmal auch schwierig ist.
DAS ist besonders lustig! Ist die SVP gegen die EMRK, weil die glauben, das hat was mit der EU zu tun? Könnte vom Bildungslevel her passen…
Ich habe Herr Heer argumentarisch bisher als die „Axt im Walde“ wahrgenommen. Nach diesem sehr guten Bericht muss ich meine Meinung zu Herr Herr revidieren! Ich hoffe das war kein Einzelfall. Ich bleibe dran!
Ich bin erschüttert wie hier von Leuten die Aushebelung des Rechtsstaates und die Kündigung von völkerrechtlichen Verträgen gefordert wird. Die gleichen Personen pochen aber bei der „Lex-USA“ auf einen Rechtsstaat.
Sehen wir es doch mal ganz rational. Der SVP geht es doch nur um Populismus und das bedienen einer kruden Xenophobie.
sie weigern sich standhaft, der realität in die augen zu blicken. aber eben, der sp geht es bloss um die aufrechterhaltung der asylindustrie, woran ja der werte herr rechtsprofessor, der genannten fall bearbeitet hat, mutmasslich auch beteiligt ist.
Sehr geehrter Herr Rittersmann, Ich blicke der Realität schon lange in die Augen. Nur will ich im Gegensatz zum, entschuldigen Sie die Wortwahl, Stammtisch-Mumpitz den die SVP von sich lässt, Probleme lösen ohne das ich den Rechtsstaat über Bord werfe.
da gibts ja nichts gegen einzuwenden, herr schwarzenbach. wie wollen sie denn die bestehenden probleme lösen, ohne am geltenden recht rumzuschrauben? ich denke es geht gar nicht anders, als das eine oder andere gesetz hier zu revidieren. ihre ideen sind hochwillkommen.
Zu diesem Thema: gibt es jetzt die „Integrationslager“ für Asylanten? Haben wir die Todesstrafe schon? Könnten Verfahren mit Geständnisse durch Folter nicht abgekürzt werden? Und wenn wir das EGMR nicht brauchen – brauchen wir ein Bundesgericht usw.
Viel Spass beim „Rumschrauben“!
Dem ist ganz klar so. In der Schweiz existiert seit ca. 60 Jahren ein relativ stabiler Anteil rechtsextremer Bürger, der ca. 10% beträgt. Die SVP als Take-All-Partei hat alle Gruppierungen, welche rechts von ihr politisierten, aufgesogen und die elektorale Bewirtschaftung/Mobilisierung der Rechtsextremen übernommen. Das heisst: 10% Rechtsextreme gehören zu den 27% SVP-Wählern, was bedeutet dass ca 40% der SVP-Wähler rechtsextremes Gedankengut haben. Ich denke dies erklärt die permanente Hetze gegen Ausländer, Richter, Intellektuelle, „Linke“ (alle Nicht-SVPler) und Rechtsnormen.
Die Linken haben ein grundsätzliches Problem mit der Demokratie. sie können mit anderen Meinungen nicht umgehen und bezeichnen dann alle als „Rechtsextreme“. Grundsätzlich ist das eigentlich egal. Worauf es ankommt, ist, ob die vertretene Meinung vernünftig ist oder nicht. Wenn Ausländer kriminell werden und von den linken Richtern in Schutz genommen werden, dann wird jeder vernünftige Mensch dies kritisieren. Die Richter haben damit gegen das Recht verstossen und gegen die berechtigten Grundrechte auf Schutz vor Gewalt der Mehrheit. Das muss kritisiert werden, egal, was die Linken sagen.
Obwohl, wenn einer von der SVP eine „Reichskristallnacht“ oder „Ausländer an die Wand“ fordert, er rausfliegt. Die Rassisten in der SVP müssen sich mit Minarett-Bekämpfung (damit kann man ja leben…) und hartes Vorgehen gegen Ausländer begnügen. Dass beim harten Vorgehen gegen Ausländer aber der Rechtsstaat vor die Hunde gehen soll – dagegen muss der Schweizer und die Schweizerin sich schon wehren.
Keine Panik Herr Meier, der Rechtsstaat geht nicht vor die Hunde, er wird nur etwas relativiert.
–
Mit einer akuten “BildungsferneLandbewohner-Phobie” würde ich mich nicht zu weit aus dem Fenster lehnen, Herr Heidegger.
Interessant was sie da reininterpretieren, da steht nichts von „BildungsferneLandbewohner-Phobie”; aber das ist im Prinzip das Profil der SVP-Mannen.
Und das erklärt dann auch die Aussage: Wir müssen nur den Rechtsstaat relativieren; das ist schön übel.
Vielen Dank an Tagi-Online!
Ich hatte bereits gedacht,
die SP und die Grünen hätten diesen Politblog für sich alleine für ein ganzes Jahr abonniert.
Schön, dass die grösste Partei in der Schweiz auch wieder einmal ihre Meinung äussern darf.
Danke Tagi, dass ihr der SVP die Möglichkeit gebt ihr wahres Gesicht zu zeigen auch wenn sie mit Wischi-Waschi-Argumenten und Scheinargumenten es doch zu kaschieren versuchen: Die Marschrichtung in die Vergangenheit ist wohl offensichtlich.
@ G. Meier
Ich lassen Ihnen gerne den Glauben, Wähler einer fortschrittlichen Partei zu sein,
aber vielleicht sollten Sie sich etwas breiter informieren und weniger linke Parteislogans reinziehen.
Die Marschrichtung in die Vergangenheit können Sie real bei unserem Nachbar Frankreich miterleben,
da helfen plumpe „Wir machen eine moderne und fortschrittliche Politik“ – Parteiparolen auch nichts mehr!
Linke und Rechte sind top-motivierte Wähler; ich bin wohl mehr oder weniger Wahlabstinent – das Los der Mitte…
Was genau mit Frankreich gemeint ist, weiss ich nicht. Ich glaube Holland ist ein Sozi und die machen keine „moderne und fortschrittliche Politik”…
Auch der TAGI ist ab und zu in Zugzwang;)
@Meier: Das wahre Gesicht der SVP ist, sich für die Schweiz einzusetzen. Das wahre Gesicht der SP ist, sich für die Europäer einzusetzen. Der SP sind die Genossen in der EU näher als die Schweizer. Den SP ist ein gewaltbereiter Jugoslawe wichtiger als ein Schweizer, der sich an das Gesetz hält. Das muss man sich bei den Parteien immer vor Augen halten. Die Zukunft, die die SP für die Schweiz vorsieht will kein Schweizer, der durch eigene Leistung sein Leben finanziert.
Ich kann nicht ganz folgen: Die SVP, die die EMRK abschaffen will, ist gar nicht so schlimm, weil die SP noch viel schlimmer ist, weil sie in die EU will (EU hat nix mit EMRK zu tun, rein gar nix – das sollten auch SVPler begreiffen)?
Die Wahl zwischen SVP und SP ist mit der Wahl von Cholera und Pest vergleichbar; für ein Genosse oder ein SVP-Parteisoldat fällt diese Wahl natürlich leicht.
Und dieses Aussage: „Den SP ist ein gewaltbereiter Jugoslawe wichtiger als ein Schweizer“ habe ich auch schon auf diversen Wahlplakaten gesehen, gerade neben dem wo die SP mehr „Kriminalität“ fordert…
Die Kritik mag bei gewissen Fällen zutreffen. Für mich persönlich ist der EGMR der ‚letzte Strohhalm‘. Ich hatte ein Verfahren, da wurde gegen die Strafprozessordn. verstossen, ohne Konsequenzen, da wurden Rechte des Angeklagten mit Füssen getreten, ohne Konsequenzen. Sogar ein Oberrichter (Minderheit) hat in einem Bericht ausführlich dargelegt, dass ein Schuldspr. unrecht wäre. Das Bundesgericht ist erst gar nicht darauf eingetreten. Was soll man da dann noch machen? Man zahlt Parteienentschädigungen, Gerichtsgebühren etc. für etwas, was man nicht getan hat? Und dies in einem sog. Rechtsstaat
Fehler passieren (leider). Aber wollen Sie jetzt – SVP-mässig – eine Initative starten und die Abschaffung des Bundesgerichtes verlangen – ich denke und Sie wohl auch und deshalb wohl eher Nein…
ich staune: da studiert einer, behauptet aber, er hätte vom staat nichts bezogen. und bei jedem zweiten post erbricht er seine anti-svp-rhetorik, der er polemik, einfachheit und gröbste simplifizierung vorwirft. wirklich lustig! und bezeichnend!
Da lohnt es sich statt zu staunen, die Beiträge korrekt zu lesen; ich habe zwar studiert (so wie Mörgeli oder Blocher…), aber im Gegensatz zu Blocher habe ich wohl mehr Leistungen bezogen als geliefert – das ist meine Meinung und die steht da auch so…
Warum sie diesen Kommentar hier posten ist nicht nachvollziehbar; hier geht es doch um einen (angeblich) falschen BGE. Und ich frage, ob man deshalb auf die Idee kommen könnte das Bundesgericht abzuschaffen (SVP würde wohl „ja“ sagen, Kuscheljustiz und Menschenrechte usw.).
Sie haben Recht, Herr Heer. Leider sind 75% der Parlamentarier und 100% der Verwaltung im Bundeshaus dagegen. Sie wollen internationale (EU) Rechte übernehmen. Sie wollen auch dabei sein an den grossen „wichtigen“ Sitzungen. Hauptsache keine Verantwortung und viel, viel Spesen. Entscheiden tun einige unbekannt Leute in Strassburg.
Fakten:
EU hat nix mit EMRK zu tun.
Verwaltung übernimmt kein EU-Recht.
„Spesen“ und „wichtige Sitzungen“ spielen gar keine Rolle – dafür braucht es viel Fantasie oder noch mehr Neid.
Ich stimme Heers Resumée 100%ig zu, denn die Schweiz wurde durch diesen meist völlig weltfremd urteilenden Gerichtshof schon mehrfach dupiert und deren ausgewogene eigene Rechtssprechung desavouiert! Auch wenn es vordergründig sicher etwas befremdlich klingen mag, aber bei genauem Hinterfragen ist die Idee eines Austritts aus der EMRK völlig berechtigt und es wird Zeit, diese wohlbegründet – und erhärtet durch diese unsäglichen Fallbeispiele – anzustreben. Es kann nicht angehen, dass man uns Kriminelle und ausschliessliche Schmarotzer durch perverse Gerichtsbeschlüsse förmlich aufdrängt…
Die Schweiz wurde bereits über 120 mal verurteilt. Bisher gab es über 20’000 Entscheide gegen Staaten. Kennen die SVP-Soldaten sonst noch Urteile, die angeblich „falsch“ sind, weil sie gegen den „gesunden Menschenverstand“ verstossen?
Extremisten (Islam, Sozis und Rechtsradikale) erkenne ich immer wieder an den fehlenden Fakten und den seltsamen Forderungen. Ich hoffe es gibt da draussen noch mehr Schweizer, die solche Gefahren erkennnen.
Dass Herr Heer und seine Parteifreunde der Meinung sind, Menschenrechte dürften nur Schweizern zustehen, und seien beispielsweise weniger wichtig als Geld, ist nicht neu.
es wäre schon viel getan wenn die schweiz keine probleme importieren würde, so könnten die (demokratischen, sozialen, ökonomischen) selbstheilungskräfte wirken. aber leider gibt’s immer wieder politiker/innen die glauben, an den problemen und deren lösung könnten sie (persönlich) wachsen bis dann doch festgestellt werden muss, das sie einmal mehr überfordert worden sind. der schaden trägt die allgemeinheit und leider sind solche leute auch nicht vom amt zu entfernen.
Herr Heer, jetzt enttäuschen sie mich gewaltig. Am Dienstag haben sie im Nationalrat zurecht die Vereinbarkeit der Lex-USA mit der Europäischen Menschenrechtskonvention in Frage gestellt. Nun bezweifeln sie in ihrem Beitrag die Legitimation derjenigen Instanz, welche über die Einhaltung der EMRK wacht? Was macht es aber für einen Sinn, sich auf eine internationale Konvention zu berufen, die von jedem Land nach eigenem gutdünken interpretiert und angewendet werden kann?
Sehr geehrter Herr Hartl, habe ich nicht. Ich habe nur Frau BR Widmer darauf hingewiesen, dass der BR immer die EMRK hochhält. Warum gilt diese jetzt nicht für unschuldige Anwälte und Treuhänder. Anwort von Frau BR: Diese Personen sind nicht unschuldig. Ein Skandal. Jede Person gilt als unschuldig. Dies ist das Wesen eines Rechtsstaates. Aber für CH-Personen, die sie an die USA verraten will, gilt dies offensichtlich nicht. Danke Herr Hartl für Ihren Kommentar. Herzlichen Gruss Alfred Heer
Bin zwar nicht der durch Sie angesprochene, aber auch diesem statement betreffend Ihrer Anfrage an EWS betreffend CH-Treuhänder und (vor Allem) Bankmitarbeitern kann ich nur zustimmen, Motto: Gleiches Recht für Alle! Zumal man hier der Unschuldsvermutung zumindest gleich viel Bedeutung beimessen darf, als wenn es um diejenigen bereits notorisch bekannter Straftäter geht, die hier vom europäischen Gerichtshof unangemessen in Schutz genommen wurden! Persönlich finde ich Ihre Demarchen, sei es nun wegen den Bankangestellten oder dem Austritt aus der EMRK, ebenso sinnvoll wie nachvollziehbar….
@Alfred Heer: Völlig richtig! Der „Eiserne Kern“ jedes Rechtsstaates, nämlich die Unschuldsvermutung, ist längst unter die Räder des Zeitgeistes geraten. Wir sind in Europa auf dem Holzweg. Aus Grün wird Grau und aus Weiss Schwarz, bzw. vice versa. Alles ist beliebig geworden. Natürlich sind viele Dinge in letzter Konsequenz subjektiver Beurteilung unterworden. Aber unterschiedliche Weltanschauungen können die Lebenslogik nicht ausser Kraft setzen. Obwohl nicht SVP-Mitglied, danke ich Ihnen für Ihr Engagement!
Diese Frage impliziert: „Warum berufen Sie sich auf die EMRK, wenn sie Ihnen nützt und warum wollen Sie sie dann abschaffen?“
nette Frage!
herr jurist meier: nehmen sie sich bitte selber beim wort: kommentare lesen. denken. erst dann schreiben.
weniger ist oftmals mehr.
Ich nehme jeden beim Wort: Herr Heer macht zu Recht auf die Verfahrensgarantien der EMRK aufmerksam – das hindert ihn und die SVP aber nicht daran die EMRK aufkündigen zu wollen.
Sorry, Herr Luginbühl. Mein Punkt ist, dass man nicht aufgrund eines – zugegebenermassen krassen Falles – ein System in Frage stellen sollte. Darum geht es doch, es geht überhaupt nicht um Bestrafung von Tätern (siehe Titel). Die SVP hat sich ja erst gestern im zürcher Kantonsrat dagegen gewehrt, dass Immobilienhandel dem Geldwäschereigesetz unterstellt wird. Also sich um den Schutz von Geldwäschern gekümmert. Keine Partei hat soviele vorbestrafte Mandatsträger wie die SVP (können Sie durch Googlen überprüfen). Stört es Sie nicht, dass Vorbestrafte in Legislativen sitzen?
@Heidegger und ich finde es grundsätzlich wichtig, dass man alles hinterfragt, denn nur so kann man ideologischen Scheuklappen vorbeugen. Wenn Sie glauben ich sei hier der Verteidiger der SVP sollten sie mal meine Kommentare lesen. Natürlich finde ich vieles aus der Ecke der SVP stossend genau so viel und wenig wie dies bei anderen Parteien finde. Ich fühle mich nicht Parteien zugehörig aber ich finde Herr Heer hat in diesem Fall absolut Recht und es ist ein gefährliches Spiel mit dem Feuer, wenn man die Diskussion darüber so wie Herr Meier mit lauter Schmonzes bekämpfen und verhindern will.
@Luginbühl. Ja, der Fall ist stossend. Aber: Von tausenden Urteilen betr. Aufenthaltsrecht für Ausländer landen nur ganz vereinzelt Fälle in Strassburg, die CHC wird dort auch nicht jedes Mal verurteilt. Warum denken Sie nutzt Heer die Carte Blanche für einen gesuchten Einzelfall? Es geht ihm darum, Regeln & Institutionen internat. Rechts („Völkerrecht“) zu delegitimieren. SVP-Politik und SVP-Mandatsträger kollidieren ja regelmässig mit Rechtsnormen aus dem Bereich Menschenrechte. Dies behindert einige rechtsextreme Projekte der SVP. Berufspolitiker Heer möchte diese Schranken abschaffen.
@Heidegger ist es nicht immer die Idee einer Carte Blanche, andere von seiner Idee zu überzeugen? Was daran verwerflich sein soll verstehe ich nicht. Ich habe schon viele CB’s gelesen von links, rechts und aus der Mitte und war von allen Seiten mit einigen einverstanden mit anderen nicht. Es käme mir nie in den Sinn jemandem den Mund zu verbieten weil jemand aus seiner Partei mal mit dem Gesetz in den Konflikt kam. Ein Argument worauf man eine Diskussion aufbauen könnte ist wie Sie schreiben, dass ja nicht alle Fälle negativ sind. Alles andere ist reine Diffamierung und Gesprächsverweigerung
@Herr Luginbühl
Sie werfen mir vor, dass ich Unsinn erzähle. Ich selber gehe davon aus, das ich (immer die selben Fakten) wiedergebe. Meine Motivation ist die, dass ich es sehr bedenklich finde, dass die EMRK für die Schweiz abgeschafft werden soll (vgl. Weissrussland oder Militärdikatur in Grichenland).
Zum Glück hat die SVP mit ihrer „Masseneinwanderungsinitiative“ einen effektiveren Weg gefunden – ohne Menschenrechte zu verletzen – Aulsänder en masse los zu werden…
Ich kann mir nur vorstellen, dass der EGMR davon ausgeht, dass es keine Nationalstaaten mehr gibt. Der Trend zur Weltregierung mit der Spitzenposition der USA ist in vollem Gange. Nationalstaaten die sich sträuben, werden Schurkenstaaten genannt und am Laufmeter von der UNO, der USA und von der EU gemassregelt. Als nächstes kommt China ins Boot. Die USA haben vor ein paar Wochen den Chinesen Zugeständnisse gemacht. Die Schweiz muss auch noch unterjocht werden, sie soll als Geldgeber dienen. Von daher wundert mich nichts mehr.
Ich mag erinnern vor nicht allzu langer Zeit als Schüler waren für mich die Menschenrechte das höchste aller Güter und sie sind es im Prinzip immer noch. Aber was daraus gemacht wurde ist mir ein Graus. Da mischt sich der EGMR in belanglose Sachen ein oder möchte gar die Staatsordnung umkrempeln (siehe Kruzifix-Urteil). Gewisse Rechte werden absolut gesehen, selbst wenn es sich um Kriminelle handelt. Wir sollten diesen Vertrag kündigen. Die wirklichen Menschenrechte sind auch durch die Schweizer Verfassung geschützt. Wir brauchen keinen undemokratischen Richterstaat.
Dann gratuliere ich zum Kreuz in der Schule, als ich in die Schule ging hat wir zwar auch ein Kreuz an der Wand, aber dies wohl nur deshalb, weil wir noch nie was von Menschrechte gehört haben.
Als einer verlangt hat, dass das Kreuz runtergenommen wird (allerdings für ein Poster), dann musste der Lehrer das Kreuz nach Hause tragen und er ist darunter nicht zusammengebrochen und auch die Staatsordnung wurde dadurch nicht umgekrempelt.
Was aber den Rechtsstaat umkrempeln würde, wäre wenn Kriminelle keine Menschrechte mehr hätten und wenn die Menschenrechte nicht „absolut gesehen“ werden.
Verbrecher haben in der Schweiz Vorfahrt. Nur merkwürdig, dass in anderen Ländern wie Australien etc. solche ausgewiesen werden und keiner murrt dagegen.
Wir brauchen wohl ein explizites Gesetz, dass die Schweiz solche wieder ausweisen können. Warum wir Steuerzahler für solche aufkommen müssen ist unerklärlich.
Die SVP soll gerade stehen und offen sagen, dass sie die EMK aufkünden wollten – wofür Menschenrechte? Sie soll so viel Rückrat haben, es auszuhalten, mit den Nationalsozialisten verglichen werden zu können, die damals ja ähnliches aus selbigen Grund wie die SVP ja machten. Nun hat ein Gericht entschieden – ob Herr Herr jemals fachlich in der Lage ist, das Urteil rechtlich zu würdigen, da hat’s wohl viele Fragezeichen. Es wäre schön gewesen, die BaZ hätte zumindest das Gerichtsurteil verlinkt. So werden wir nur mit den Ergüssen Heers beglückt.
@Kunz: Der von Ihnen gezogene Vergleich einer demokratischen Parteie mit der schlimmsten Diktatur der Geschichte ist total daneben. Sie zeigen damit nur, dass Sie Herrn Heers differenzierten Beitrag nicht verstanden haben. Nationalrat Heer sagt nicht, dass er die EMRK künden möchte. Er verweist im Gegenteil auf deren wichtige, in Reaktion auf die Gräuel des Zweiten Weltkriegs bewusst gewollte Schutzfunktion . Es geht nur darum, ob eine Überinterpretation der einzelnen Rechte diese Funktion nicht in ihr Gegenteil verkehrt, indem die EMRK bzw. der EGMR nicht mehr respektiert werden.
Also will Herr Heer nicht – so wie der grosse Rest der SVP – aus der EMRK austreten?
Herr Heer macht sich – gemäss Meinung von Marc Schinzel – dafür stark, dass die Schweiz die EMRK beibehält?
Also dann habe ich wohl, den Beitrag von Herr Heer auch falsch verstanden. Denn ich haben den Wischi-Waschi-Beitrag von Herr Heer schon so verstanden, dass er und der gorsse Rest der SVP aus der EMRK austreten will (und auch anderes Völkerrecht verletzten will)…
Übrigens: Erstens sind weitere Fälle in der Schweiz nach schweizerischem Recht zu beurteilen, unabhängig davon, was Strassburg entschieden…
Verblüffend, wie viele der hier am lautesten kläffenden Rechten nicht mal in der Lage sind, EGMR und EMRK zu unterscheiden, und den beiden Akronymen auch nicht das richtige grammatikalische Geschlecht zuordnen können. Hört mal: Es ist euer Recht zu protestieren, nur zu. Aber wenn ihr nicht mal die Begriffe kennt, dann wisst ihr auch nicht, worums geht. Und protestieren um den reinen Protests willen ist Schwachsinn. Also bitte: Macht euch erst ein wenig schlau, dann könnt ihr auch wieder bei den Erwachsenen mitreden. Derart offenkundig mangelhafte Kompetenz lässt einen höchstens müd lächeln.
Ich bin kein Freund von Forderungen, die EMRK zu kündigen oder von Dämonisierungen des Völkerrechts, wie sie aus der SVP gelegentlich zu hören sind. Doch hier argumentiert Nationalrat Heer sehr differenziert. Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs wird seit geraumer Zeit immer verästelter. Der Grundrechtsschutz soll den für ein zivilisiertes Zusammenleben unentbehrlichen „minimal standard“ garantieren. Grundrechte sind aber keine Wellness-Ansprüche. Die Rechtsprechung des EGMR muss auch für die breite Bevölkerung nachvollziehbar bleiben. Sonst verliert die EMRK ihre Akzeptanz.
Wenn nicht begriffen wurde, dass die Kündigung der EMRK gefordert wird, der sollte den Artikel vielleicht nochmal lesen…
Wenn einer von der SVP sagt: „Ich bin nicht gegen einen EU-Beitritt, die EU – bzw. Teile der EU kann der Schweiz beitreten, z.B. das Elsas, Voradelberg, Mailand bla, bla, Wischi-Waschi…“
Dann heisst das (wenig überraschend): Ich bin gegen ein EU-Betritt – siehe: „Was ist zu tun? Erstens sind weitere Fälle in der Schweiz nach schweizerischem Recht zu beurteilen, unabhängig davon, was Strassburg entschieden hat. Zweitens muss im Europarat eine Diskussion darüber geführt…
Ganz einfach, je näher wir zur EU rücken, desto weiter entfernen wir uns von der ehemals eigenen Autonomie.
Und je weiter entfernen wir uns von dem bisschen Demokratie, das wir haben.
EU hat nix mit EMRK zu tun. Im Gegensatz hat die EMRK etwas mit Demokratie zu tun – wo die EMRK herrscht, da herrscht Demokratie!
Wer hier kommentiert soll doch bitte erst das Urteil des EGMR lesen, bevor er den Experten spielt. Und dann die andern beiden ähnlichen auch gleich, in denen der Gerichtshof die Beschwerden abgewiesen hat. Es ist bedauerlich, dass hier so viele Leute ohne die Urteile selber zu kennen der Polemik eines SVP-Hardliners folgen. Alfred Heer arbeitet einmal mehr darauf hin, den Rechtsstaat zugunsten einer kleinen Elite von wohlhabenden Inhabern des Schweizer Passes zu beschränken. Für dieses Vorhaben braucht er genau das: Leute die ohne sich selber zu informieren mitpolemisieren.
Herr Ryser, ich kenne das betreffende Urteil und habe es gelesen. Sie sollten den Beitrag von Herrn Nationalrat Heer etwas weniger emotional und dafür genauer studieren. Ich bin mit den SVP-Positionen im Bereich des Völkerrechts keineswegs immer einverstanden. Das Problem, das Alfred Heer anspricht, ist aber real. Der EGMR versteht die Grundrechte gelegentlich weniger als elementare Schutzrechte, sondern als Vollkaskoansprüche für ein sorgenfreies Leben, indem er zu viel in sie hineinpackt. Das kann zu einer gefährlichen Erosion des Vertrauens in die EMRK und den EGMR führen.
Reden wir doch mal Tacheles: Die SVP will aus der EMRK raus; die SVP will Völkerrecht verletzten – das wird explizit in der neuen „Durchstzungsinitiative“ erwähnt (mit der Ausnahme von „zwingendem Völkerrecht“, das angeblich Folter sein soll).
Warum spricht die SVP so Wischi-Waschi? Glaubt sie wir sind alle doof?
@ Guido Meier haben Sie heute freigenommen um diesen Blog zu betreuen. Man sieht an diesem Urteil, dass Recht und Gerechtigkeit nicht dasselbe sind. Nach meinem Gerechtigkeitsempfinden hat solch eine Person die Unterstützung der Bevölkerung nicht verdient (in keinem Land, ausser seinem Heimatland). Sozialschmarotzer und Kriminelle mag niemand und das ist auch richtig so. Ob Links-oder Rechtswähler hier…viele würde mir wohl beipflichten, dass diese Person sich nicht korrekt / anständig verhalten hat und das muss, soll und darf auch gesagt werden.
So das ist mein letzter Beitrag: Morgen muss ich wieder in dern Spital: Sie haben zu 100% Recht, insbesondere: „Recht und Gerechtigkeit ist nicht dasselbe“ und „diese Person sich nicht korrekt / anständig verhalten hat“ ich würde beim letzteren noch weitergehen: Die Schweiz kann ohne mit den Wipern zu zucken auf solche Personen verzichten! Es gibt aber noch viel stossendere Fälle (z.B. Nigerianer), es gibt aber auch positvie Fälle (Kosovo). Es gibt sicherlich auch Fehler.
ABER wer will aus der EMRK aussteigen (ausser Weissrussland oder Vatikan)? genau die SVP…
und im Zweifelsfall muss das Recht und die Sicherheit des Volkes wichtiger sein als ‚Menschenrechte‘ eines einzelnen Kriminellen- auch der EMGR sollte das begreifen und sich danach richten- sonst ist die ganze Organisation wertlos- was je länger je mehr offensichtlich wird. Der Mann hat freiwillig auf sein Familienleben in der CH verzichtet- wer hat ihm eingeredet dass er jetzt ein Recht hat wieder zurückzukommen?
Der Zweifelsfall kommt bestimmt vom übermässigen Konsum von Pomme-Chips.
Zweifel darf es aber nicht geben und erst Recht nicht, darf die „Sicherheit des Volkes“ über die Menschenrechte gestellt werden.
So darf zum Beispiel ein ganz böser Krimineller gefoltert werden, um Herauszufinden wo er sein Entführungsopfer oder von mir aus Bombe versteckt hat.
Auf Menschenrechte kann niemand verzichten und sie können auch nicht verwirkt werden; es gibt keine Todesstrafe für Selbsmörder, kein Foltererlaubnis für Masochisten usw.
Wie steht es eigentlich mit den Menschenrechten der Ehefrau und der Kinder des Herrn H.? Aufgrund der Verurteilung wegen häuslicher Gewalt ist doch davon auszugehen, dass sein Verlassen der Schweiz eine Erlösung für die Familie war. Wer weiss, was Frau und Kindern jetzt bevorsteht, wenn ihr Ehemann bzw. Vater wieder zurückgekehrt ist und mit staatlichem Segen definitiv bei ihnen in der Schweiz bleibt.
Das wäre ein super Argument!
Wenn ein Kontaktverbot zwischen ihm und seiner Familie bestehen würde, dann könnte er sich nicht auf die EMRK 8 berufen.
Aber vermutlich ist dieser Vorfall genau so irrelevant wie die zahlrichen Vergehen im Strassenverkehr.
Der ausländische Herr H. ist sicher kein Sympathikus, aber wenn der aufrechte Schweizer Herr H. hier davon schwafelt, wegen eines streitbaren Urteils in einem eher unbedeutenden Fall die EMRK zu künden, sträuben sich mir die Nackenhaare. Und noch mehr sträuben sie sich mir ob einem nicht kleinen Teil der Kommentare hier: EMRK wird mit EU gleichgesetzt, Ausländer mit Asylanten, 300’000 Fr. rechtmässig erhaltene staatliche Hilfe bei vermutlich grösserem entrichteten Steuerbetrag in mehr als 30 Jahren als Sozialschmarotzertum bezeichnet. Das ist dumm und vergiftet die Debatte weiter.
Ich weiss, was hier mit „Sympathikus“ gemeint ist, aber guck mal hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Sympathikus; der Gebrauch von Fremdwörtern (und dazu zähle ich wie Sie der Gebrauch der Buchstaben EU und EMRK), geht mir auch auf die „Nerven“.
Die Überschrift ist schon völlig falsch! An dieser Frage wird evident, dass das Prinzip der Menschenrechtskonvention den SVP-Leuten nicht bekannt ist, oder bewusst in demagogischer Absicht verdunkelt wird. Bei Herrn Herr, gar Mitglied der parlamentarischen Delegation für den EMRK, dürfte wohl letzteres zutreffen. Die Europäische Menschenrechtskonvention schützt nicht „Straftäter“, sondern Menschen!
Und jetzt warten wir……………………. bis Herr Nationalrat Heer eine parlamentarische Initiative einreicht, die den Austritt aus der EMRK verlangt……..die SVP reicht noch zusätzlich eine Volksinitiative ein………..das Volk stimmt ab……… und…….dann raus.
Das Problem für uns Schweizer ist damit gelöst ? ! Oder hat vielleicht NR Heer nicht den Mut dazu ?
Falsch, Kunz, falsch. Sie haben nichts verstanden. die verlogenen Linken erzählen uns, dass der EGMR „Menschen“ schützen will. Das tut er aber nicht. Er schützt die Verbrecher und schädigt die Menschen, die sich an das Gesetz halten. Es ist eine Farce. Unterdessen entsteht aber richtiger schaden und wir sollten schauen, wie wir da heraus kommen.
Als nicht Linker sage ich, die EGMR schützt uns „Menschen“, Menschen sind leider auch Verbrecher.
Die EGMR schädigt keine Menschen, insbesondere nicht solche, die sich an die Gesetze halten. Etwas anderes zu behaupten ist eine „Farce“.
Raus aus der EMRK und das ist die 2. „Farce“: Raus aus der EMRK sind Weissrussland, Vatikan und Militär-Diktatur von Griechenland (damals so um1970) und die Nazis sind aus dem Völkerbund raus.
Die Argumente dürften genau so fundiert sein, wie man sie hier sehen muss.
Der EGMR ist schon längstens zur Farce verkommen. Die Linken in Europa missbrauchen diese Institution, um den Rechtsstaat zu unterwandern und auf einem verlogenen Rechtswege Gesetze auszuhebeln, die von einer demokratischen Mehrheit getragen werden. Die Schweiz wäre gut beraten, sich von dieser Orwell’schen Institution zu distanzieren.
Menschenrechte sind Teil des Rechtsstaates; wer Menschrenrechte nicht will, der unterwandert den Rechtsstaat…
Selbst demokratische Mehrheiten können vom Gericht „auf einem verlogenen Rechtswege Gesetze ausgehebelt“ werden; Bundesgericht führt Frauenstimmrecht in AI ein; das Volk in AI hat anders entschieden…
nicht verstehen heisst nich wissen
Der EGMR ist für die in Sachen Menschenrechten weit erfahrenere Eidgenossenschaft ein überflüssiges Gremium, der zudem in höchst fragwürdiger Art und Weise die Rechte einzelner Krimineller über die Rechte einer unbescholtenen Mehrheit stellt. So steht in der EMRK unter Artikel 5, jeder Mensch habe das Recht auf Freiheit und Sicherheit. Dies bedingte aber, dass Menschen, die unser aller Recht auf Freiheit und Sicherheit durch ihre Straftaten beeinträchtigen, auch aus dem Verkehr gezogen werden können. Der EGMR verhindert aber mit seinen Täterschutz manifestierenden Urteilen genau dies.
Vielleicht nochmal Artikel 5 der EMRK lesen (nicht nur die Marginalie): http://de.wikipedia.org/wiki/EMRK#Artikel_5_.E2.80.93_Recht_auf_Freiheit_und_Sicherheit
Sachen gibt’s, die gibt’s gar nicht…
Der EGMR schützt Straftäter, weil er einseitig nur die Menschenrechte sieht und nicht versteht, dass nur (Menschen-) Rechte beanspruchen kann, wer auch Pflichten akzeptiert. Rechte gehen immer mit Pflichten einher. Das versteht dieser Gerichtshof nicht. Er wird deshalb immer unglaubwürdiger und einige seine Urteile sollten ignoriert werden.
Richtig ist: Das EGMR schützt Menschen und Menschen können auch Straftäter sein (leider). Zum Glück bleiben Menschen, die Straftäter sind Menschen (auch wenn es Ausländer sind) und diese werden vom Staat geschützt.
EMRK hat nur Rechte (für Menschen) keine Pflichten für diese, ist ziemliche einseitig und das ist auch gut so…
Ich bin der Meinung dass die Schweiz ohne besondere Folgen in diesem Fall das Urteil des Gerichts missachten und die Aufenthaltsbewilligung trotzdem verweigern kann. Nur so lernt das Gericht die Messlatte kennen. Was meinen andere dazu?
Meinungen sind wie Nasen. Jeder hat eine und einige sind halt ziemlich schräg…
Halleluja!
Ich trage ein BG-Urteil mit mir herum, da steht wortwörtlich: „Seine Schuld ist nicht erwiesen, aber er konnte seine Unschuld nicht beweisen!“ Ich bin seither ein krimineller Ausländer (Schweizer Bürger), weil im Ausland als Weltenbummler herumreisend, „ein Ausländer“.
Angesichts derart krasser Verstösse gegen das heiligste Gesetz der Jurisprudenz: „In Dubio pro Reo“, und einer derartigen Missachtung jeglicher Rechtstatlichkeit des BGs, finde ich die EMRK dringend notwendig für die eingebildete Schweiz.
Bekämpft die SVP die Menschenrechte, indem sie gegen die EMRK poltert?
Ich kann mir kein BGE vorstellen, wo drinn steht: „er konnte seine Unschuld nicht beweisen!“. Noch weniger kann ich mir vorstellen, dass Weltenbummler kriminell sind. Natürlich müssen diese in der Schweiz gemeldet und hier Steuern zahlen. „In Dubio pro Reo“ gilt dann natürlich nur im Strafrecht.
Die letzte Frage muss ich leider mit „Ja“ beantworten, der Hintergrund ist der, dass die „Durchsetzungsinitative“ gegen Menschenrechte (von kriminellen) Ausländern verstossen will. Deshalb muss die EMRK beseitigt und die Menschenrechte relativiert werden.
Hallo Herr Guido Meier,
Nach 54 Jahren Schweizer Bürger im Ausland als „krimineller Schweizer“ lebend, möchte ich Ihnen meine Hochachtung aussprechen:
„Schön zu wissen, dass wenigstens noch ein intelligenter, logisch denkender Mensch in dieser SVP-Kratie existiert. Chapeau zu Ihren Kommentaren!“
Danke, aber meine „Leistungen“ beschränken sich auf Wiederholungen von Fakten, die ich an der Uni mal gelernt habe.
Ich liebe es Meinungen mit Fakten zu wiederlegen, bei 500 Zeichen ist das schwierig, aber wenn es um Fundamentales wie die ERMK geht, dann ist das einfach nur ein bisschen Fleiss-Arbeit.
Warum schützt der Europarat Straftäter?
Weil die Menschenrechte alle Menschen schützen, also auch Straftäter. So einfach ist das Herr Heer!
es gibt kein menschenrecht, menschenrecht zu missbrauchen zum schaden anderer menschenrechte!!! und leider haben das gerade zuviele gutmenschen nicht begriffen inkl. der EMRK.
die unantastbarkeit der religiösen ansichten sind solche rechte, die nur eingehalten werden können, wenn rechte andere beschnitten werden. ergo, ich kann nicht nachvollziehen, warum in „neutralen“ staaten die religion über den allgemeinen recht steht.
das wird die kontrolle in die hände einer elite, die es in der hand hätte echte menschrechte zu schaffen, gegeben. selbstlüge ist in!
es gibt nur dieses Menschenrechte, es gibt keine „echte Menschenrechte“ – Chinesen mögen das anders sehen und einen Kiffer zum Wohle aller erschiessen.
Religion sollte nix mit dem Staat zu tun haben; zuerst mussten sich die Leute die Köpfe einschlagen, bis einer sagte: Religion ist Privatsache und geht niemanden was an auch nicht den Staat. Die obige Aussage ist deshalb gänzlich unverständlich.
Ähhh..“.ergo, ich kann nicht nachvollziehen, warum in “neutralen” staaten die religion über den allgemeinen recht steht“-Zitat daaniela wyss. „Religion ist Privatsache und geht niemanden was an auch nicht den Staat“-Zitat G. Meier. Haben Sie sich schon so weit reingesteigert, dass Sie nicht mehr bemerken wenn jemand ihrer Meinung ist??
Welches ist den ihre Meinung?
Ist „Religion Privatsache und geht niemanden etwas an – auch nicht den Staat“ oder sollte „religion über [oder unter] den allgemeinen recht steh[en]”?
So hab ich es verstanden und so habe ich es gemeint.
Mit der Aussage: „Religion ist Privatsache“ habe ich einerseits EMRK 9 abgefasst und mit den Kruzifix-Urteilen versöhnt, indem ich eine sehr laizisitsche Auffassung vertrete.
Juristisch ist das Urteil schlüssig. H. wurde nicht wegen eines Deliktes des Landes verwiesen und hat hier offenbar Familie. Für seine Vergehen wurde er verurteilt und bestraft, eine Zweite Strafe kann ihm dafür kein CH-Gericht auferlegen. Der europäische Gerichtshof wird die schwere der Vergehen gewichtet haben, anscheinend war keines gross genug, um ihn je auszuweisen, immerhin war er 35 Jahre in der Schweiz.
Das Ausrichten von Sozialhilfe ist kein wirtschaftlicher Nachteil, da der Staat kein Marktteilnehmer ist und den Regeln des Marktes auch nicht untersteht.
Die EMRK schützt nicht den „Markt“; sondern die Familie. Wie Sie zu Recht feststellen ist das schlüssig und haut eigentlich niemanden vom Hocker. Ausser die Leute von der SVP, die aus diesem Grunde aus der EMRK aussteigen wollen.
Wir sind in der Schweiz und hier sollen unsere Gesetze gelten. Soll doch Europa machen was sie wollen, sie können gerne von dieser sorte haben , wir haben genug davon.
Keine einmischung von der EU in Schweizerische angelegenheiten, sie sollen zuerst vor der eigenen Türe kehren.
Wie gesagt, die EMRK hat rein überhaupt nix die Bohne mit der EU zu tun – ich bin schon fast gesagt leider, denn viele SVP Partei-Soldaten sehen da keinen Unterschied und es wäre vermutlich einfacher die Realität zu biegen, als einfachste Fakten an die SVP-Mannen zu bringen.
Alfred Heer hat das Urteil in seinem Beitrag nicht richtig wiedergegeben. Er behauptet, H. sei 1969 in die Schweiz gekommen. Das trifft nicht zu. Im Urteil (Ziffer 9) steht deutlich, dass er im Januar 1983 erstmals in die Schweiz gekommen ist. 1969 ist seine Ehefrau in die Schweiz eingereist (Ziffer 7). Er unterschlägt auch wesentliche tatsächliche Elemente, so etwa die schwere Zuckerkrankheit und die Herzprobleme von H. wie auch den Umstand, dass die ihm zugesprochene 25prozentige IV-Rente nicht ins Ausland ausbezahlt würde. Alfred Heer behauptet sodann, es müsse eine Diskussion darüber geführt werden, wie weit der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte überhaupt Urteile kassieren könne. Als Nationalrat und als Mitglied des Parlamentarischen Versammlung des Europarates sollte er aber wissen, dass der Gerichtshof gar keine nationalen Urteile kassieren (aufheben) kann. Die Urteile des Gerichtshofs sind reine Feststellungsurteile. Sie stellen fest, eine bestimmte nationale Entscheidung verstosse gegen ein in der Europäischen Menschenrechtskonvention garantiertes Menschenrecht oder eine Grundfreiheit. Es ist dann Sache des betreffenden Staates, den Fehler zu beseitigen. Es ist billige Polemik, ein in französischer Sprache erlassenes Urteil – das man nicht einmal richtig gelesen, geschweige denn verstanden hat – nur halbbatzig wiederzugeben, aber gestützt auf eine solch unvollständige Darstellung eine Debatte vom Zaun zu brechen. Wer das Urteil lesen will, folge dem Link http://hudoc.echr.coe.int/sites/fra/Pages/search.aspx#{„respondent“:[„CHE“],“documentcollectionid2″:[„GRANDCHAMBER“,“CHAMBER“],“itemid“:[„001-120947“]}
Endlich jemand mit sachlich richtigen Argumenten.
Aber Aufgabe des Politblog ist nicht, Wissen und Verständnis zu vertiefen, sondern Hits und Kommentare zu erzielen, darum passt der Beitrag Herrn Heers mviel besser, als Ihr fundierter Kommentar.
Autsch.
Ich muss zugeben, diesen Entscheid habe ich nicht gelesen; den Drogen-Fall aus Nigeria hätte ich für SVP-Polemik auch für geeigneter gefunden, die oben stehenden Information sind aber hart; es stellt sich mir die Frage, weshalb das Bundesgericht die Menschenrechte von Herrn H. nicht geschützt hat.
Herrn Heer mache ich keinen Vorwurf, nein ich bin ihm im Prinzip dankbar, dass er einen sehr undankbaren Fall gewählt hat, um den Austritt aus dem EGMR fordert; das dürfte hoffentlich dazu führen, dass nur ein 20% Zustimmung erzielt werden kann (à la Bundesratswahl).
Und weil der Mann nun 14 Jahre weniger! lang in der Schweiz war spricht dass nun gegen Herr Heer? Ich stimme zu, dass hätte Herr Heer sicher exakter wiedergeben können, aber hat sich dadurch seine Position eher geschädigt. Und wieso war denn die Zuckerkrankheit im Jahre 2004 kein Problem das Land zu verlassen? Und wenn diese Urteile nur Feststellungsurteile sind, wieso werden diese dann in der Schweiz einfach 1:1 umgesetzt und übernommen? Wäre nicht gerade deswegen eine Diskussion dringenst von Nöten?
Urteil schon gelesen?
Ziffer 21 auch? – genau da steht Diabetis im Jahre 2009 (festgestellt wurde);
in Ziffer 15: steht das mit dem Herzinfarkt 2005 und
in Ziffer 18, dass es IV-Rente nur gibt, wenn er in die Schweiz kommt – vgl. auch BGE 9C_395/2008 vom 9. Oktober 2008.
(jetzt habe ich das Urteil wirklich auch noch gelesen…)
Wie wohl hier schon an mehreren Stellen erwähnt wurde: Der Nigerianer-Fall wäre um einiges geeigneter gewesen – und der kommt ja nun auch in die Grosse Kammer (mit wohl tortzdem wenig Aussicht auf Erfolg).
„Diskussion“ ist hier wohl Synonym für „Austritt“
Aha, eine Diskussion darüber ob nicht verbindliche Urteile zwingend von der Schweiz umgesetzt werden müssen, ist also ein Synonym für Austritt aus dem EMRK. Meine Frau und ich sind inzwischen schon am Tränen lachen….. 🙂
Ich weiss, dass einfache Gemüter einfach zu erheitern sind und gleiches gesellt sich anscheinend mit gleichem.
Ich kann mit Ihnen nicht über die Auswirkung eines EGMR-Urteils „diskutieren“, ich kann – versuchen – das zu erklären; aber dazu habe ich keine Geduld.
Die obige Aussage habe ich so verstanden, wie sie von der SVP zurzeit kommuniziert wird: „Wäre nicht gerade deswegen eine Diskussion [über den Inhalt der EMRK und die Unterstellung unter das EGMR] dringenst von Nöten? (d.h. Austritt…)“
Und bei dieser Fragestellung habe ich auch Tränen in den Augen – Abschied und Trauer… 🙁
Entschuldige Herr Meier. Sie haben und können hier überhaupt noch nie jemanden irgendetwas erklären. Dafür müsste man nämlich mit Fakten auftreten die im Niveau etwas über Wikipedia stehen, aber das konnten und können sie anscheinend nicht.
Meine hier präsentierten Fakten stehen klarweise unter Wikipedia – ich gehe davon aus, dass mindestens ein SVP-Mensch nun begriffen hat, dass die EMRK nix mit der EU zu tun hat…
…vielleicht ist es auch nur Hoffnung, aber die stirbt bekanntlich zu letzt (wegen der EMRK, denn die gebietet Meinungsfreiheit und verbietet die Todesstrafe).
Aber es grenzt an Folter, dass die SVP aus der EMRK austreten will und es dann doch nicht zugiebt, dass sie aus der EMRK austreten will – wer will schon auf der gleichen Stufe mit Weissrussland stehen (ausser die SVP)?
Leider hat das System den Link nicht vollständig blau wiedergegeben. Der interessierte Leser markiert am besten den ganzen angegebenen Link und gibt mit Kopieren und Einfügen in die Suchzeile des Internets ein, um auf den französischen Urteilstext zu gelangen.
dies „hündisch-anpassende“ ist klar resultat der linken staatsströmung in der CH, vorallem im BR und SR.
hauptsache ein- und unterordnen. das streben nach sich ergeben und selbstmord aus angst vor’m sterben ist nur noch brechreiz.
kein stolz und vorallem die „nicht-beitragenden“ welche gelder und arbeit der nachkriegs-leistungsgenerationen verschenken und konstant verschleudern ist beuruhigend. jeder hat das recht, neu-seeland od. guyana politisch neu zu beleben. durch auswandern. dass bedünge halt arbeit und effort, es bleibt wer geduld hat. den zukunft wird so keine geschaffen.
Ich verstehe nicht ganz alles was da geschrieben steht. ABER: Schweiz ist sicherlich nicht links, eher gutbürgerlich, das gilt aber insbesondere für Bundesrat (FDP+2xCVP+BDP) und Ständerat (Annahme: das ist mit SR und BR gemeint…).
….Meier weiss alles….muss wohl ein neuer Guru sein….kommt scheinbar gleich nach dem Papst…
Wann endlich hört diese elende Dreckschmeisserei zwischen den Parteien einmal auf angesichts der wirklichen Probleme, die man besser miteinander als gegeneinander lösen würde!! Z.B. die erschreckend zunehmende Ausbreitung der Kriminalität ebenfalls wie die Herausforderungen unserer Zeit (Atommüll, Umweltzerstörung, Welthunger etc.) damit unseren Kindern und Grosskindern noch etwas mehr bleibt als nur die Zeit nach der Sintflut, die ihre Eltern und Grosseltern leider heraufbeschworen haben!!!!
Ich weiss nicht alles, aber erschreckend viel mehr als viele hier…
Die gefühlte Kriminalität in der Schweiz ist im Vergleich zu den anderen EU-Ländern relativ tief. Sie ist ähnlich tief wie in Japan. Aus wissenschaftlicher Sicht muss man nach Gründen suchen, weshalb die Kriminalität in diesen beiden Ländern so tief sind. Mit diesen Fakten kann ein Populist jedoch nichts anfangen; Uriella-mässig wird die Apokalypse heraufbeschworen, nur um nachher als Messias dazustehen.
Ich weiss nie, ob ich Leute die vor Verzweiflung kollabieren belächeln oder bemitleiden sollte.
Lieber Guido Meier
wenns zu anstrengend wird mit dem Belächeln oder Bemitleiden, dann lassen Sie es einfach…..
aber ziehen Sie bitte vor dem nächsten Hagelwetter rechtzeitig Ihren gescheiten Kopf ein, damit Sie sich nicht am Ende noch selber bemitleiden müssen….
Mir ist nichts zu anstrengend, ich bin fit wie ein Turnschuh und gescheit wie ein Stein oder war es Einstein – egal, wenn es hagelt bin ich drinnen, die Schnecke macht es auch so und hat noch jeden Hagelsturm überlegt, denn das Ende der Welt ist noch fern, die Apokalypse ist noch fern – freu dich des Lebens! Es hagelt heute nicht – gehet raus aus dem Schneckenhaus und lernt die fremden Menschen auf der Strasse kennen.
in Anbetracht der Tatsache, wie sich unsere Nachbarländer um Verträge kümmern (Eisenbahnausbau im Norden wie im Süden steht in den Sternen aber sollten 2016 in Betrieb gehen, Maastrichter Verträge untereinander werden gebraucht, um sich die Schuhe zu putzen) können wir das Urteil als unverbindliche Empfehlung behandeln.
EMRK hat halt nix mit Maastricter Verträgen oder EU oder USA zu tun…
Aber Herr Meier, Sie habens doch oben auch genau so gelesen wie ich. Diese Urteile sind tatsächlich nur Feststellungsurteile und deshalb nicht verbindlich?
Ja, ich gebe zu, das Recht ist schon verwirrend; da hilft ein Naturalwissenschaftliches Studium – auch wenn es sehr anspruchsvoll war – nicht wirklich weiter.
Laien empfehle ich immer wieder im Internet nachzugucken, da findet man das Urteil und darin den relevanten Sachverhalt oder weitere simple Informationen gibt es bei Wikipedia:
– Ist die EMRK ein rechtsverbindlicher Vertrag? http://de.wikipedia.org/wiki/EGMR#Schweiz
– Wie sind Urteile des EGMR für die Schweiz zu beurteilen? http://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4ische_Menschenrechtskonvention#Schweiz
aber Frage steht am falschen Ort!
Schon wieder Wikipedia??? Zitat aus „Zur Umsetzung des EMKR in der CH“ (der ist wirklich ein Jurist)- „Die Urteile des Gerichtshofs haben in der Regel rein deklaratorische Wirkung; es kann damit weder der konventionswidrige innerstaatliche Entscheid, der Gegenstand der Beschwerde gebildet hat, noch ein allenfalls diesem zugrunde liegendes nationales Gesetz aufgehoben werden.“ Im übrigen wird auf den Rechtsweg für die Betroffenen verwiesen.
Supi, lesen bildet also!, jetzt muss man halt noch begreifen, was man gelesen hat:
a) Urteil hat deklaratorische Wirkung, ABER
b) EMRK ist zwingendes, universelles, natürliches usw. Recht (Chinesen, SVP und ähnliches sehen das anders)
c) erga, was macht das BGE dann – na?
Wikipedia ist super, das versteht auch meine Mutti, denn es ist für Laien absolut leicht verständlich (Mechanismus ist ein bisschen komplizierter, aber ein „Forscher“ findet das raus).
und jetzt noch den Entscheid lesen; wird ein bisschen schwirieg ist auf französisch und halt ein bisschen länger – ich drücke die Daummen!
Was dies Bedeutet Herr Meier ist; derjenige der vor dem EMRK recht bekommen hatte kann zwar in der Schweiz den Rechtsweg bestreiten und auf das Urteil der EMRK gestützt sein Recht erneut einklagen. Aber deswegen lässt sich für die Schweiz KEINE verbindliche Vepflichtung das zugrunde liegende Gesetzt zu ändern oder in der Zukunft ähnliche Fälle ebenfalls so zu behandeln ableiten. Ein einzelnes EMRK-Urteil hat also mitnichten einen verbindlichen Einfluss auf die Rechtssprechung der Schweiz und muss auch nicht im vorauseilenden Gehorsam so durchgeführt werden. Nun können Sie zurück zu Wikipedia..
Meine Erwartung waren doch ein bisschen hochgesteckt, da hat einer zwar ein bisschen gelesen aber nix verstanden – Wikipedia ist doch schwieriger als ich dachte, unter diesen Umständen würde ich das Urteil auch nicht lesen.
Also deshalb bringe ich halt ein bisschen Licht ins Dunkle:
a) und b) vgl. oben
c). Mit diesem Urteil kann ein Mensch (sind ja Menschenrechte) die gegen ihn erlassene Verfügung beim Bundesgericht anfechten und wird damti durchdringen (BGG 122).
Gesetze werden dadurch nicht geändert, sondern Verfügungen. Die Verwaltung ist gehalten Entscheide des BGE zu folgen (a.M. SVP)
….und weil Guido Meier sooo erschreckend viel weiss, hat er mich jetzt so erschreckt, dass ich ab sofort meine Klappe halte!
„Wer weiss, dass er nichts weiss, weiss mehr als wer nicht weiss, dass er nichts weiss“
ich weiss, dass ich nichts weiss…
Aber ich sehe, es gibt Leute die wissen noch weniger…
Möge die Schweiz untergehen – sie hat es sich mittlerweile redlich verdient, indem sie im Laufe ihrer Geschichte von einer Hochburg bürgerlicher Freiheit ganz offensichtlich zu einem Knicker-, Knauser und selbstgefälligem Egoistenstadel verkommen ist. Wer mit einem Herzinfarktpatienten derart rüde umgeht, hat kein Daseinsrecht mehr! Ein Aug‘ für ein Auge!
Ich werde keinen Fuß mehr in die Schweiz setzen und möge kein Schweizer mehr meinen Weg kreuzen.
Allein untenstehende Sätze, in denen Mundart diskriminiert wird, sind eine Infamie und werden der Schweiz nicht vergessen werden! Hella
Hella
Am erschreckendsten sind eindeutig die fanatischen Menschenrechtsideologen, die glauben, SIE dürften bestimmen, was Recht und Unrecht ist! Wären diese Leute nicht so verblendet, hätten sie erkannt, dass Herr Heer die Schwachstellen der Menschenrechte ganz klar aufgezeigt hat. Es braucht keine Kündigung, sondern eine Anpassung und Erneuerung der MR. Ich bezweifle stark, dass die Vordenker der MR es gewollt hätten, dass diese Rechte für Gewalt oder asoziales Verhalten missbraucht werden. Aber mit Fanatikern konnte man noch nie diskutieren!!!
Ich habe ein gewisses Verständnis für diese Ansicht: die Menschenrechte werden als „von Gott gegeben betrachtet“ (ausser SVP, Chinesen und andere undemokratische Organisationen).
Die Schwachstelle der EMRK kann es deshalb nicht geben. Es ist eben gerade die Stärke der EMRK, dass diese für alle gilt, auch für „Gewalttäter“ und auch bei „asozialem Verhalten“. Die EMRK kann nicht missbraucht werden.
Niemand darf gefoltert werden, jeder hat ein Recht auf ein ordentliches Verfahren usw. Das kann man in der Tat nicht wegdiskutieren; Fanatiker können dies jedoch natürlich versuche – es wäre Übel!
„Oh großer Geist, hilf mir, nie über einen anderen Menschen zu urteilen, bevor ich nicht zwei Wochen lang in seinen Mokassins gelaufen bin.“
Lachender Fuchs, Sioux-Häuptling
„Lass fremde Art doch gelten,auch und vor allem dann, wenn sie dich quält. Oft ist doch, was wir schelten, grad was uns selber fehlt.“
Wilhelm Kuhnert, dt. Maler u. Schriftsteller