Eltern haben Rechte – Kinder jedoch auch
«Und sie heirateten, lebten glücklich und hatten viele Kinder»: So enden Märchen. Im richtigen Leben heisst es in der Hälfte aller Fälle «Und sie heirateten, lebten glücklich, hatten Kinder und liessen sich scheiden.» Dabei wird aus manchem Märchen eine Schlammschlacht. Eine Scheidung ist immer auch eine Art Flohmarkt: Über alles lässt sich verhandeln, sogar über staubige Reliquien. Und wenn das besagte Paar dann auch noch Kinder hat, werden selbst sie zum Gegenstand eines Kuhhandels: Wer entscheidet? Wer erzieht? Wer zahlt?
Am 4. März folgte der Nationalrat dem Ständerat und sprach sich für eine Gesetzesänderung aus, die die gemeinsame elterliche Sorge im Falle einer Scheidung oder Trennung zur Regel macht. Im Sinne des Kindeswohls sind auch Ausnahmen möglich.
Bis zu diesem Zeitpunkt verfügte nur ein Elternteil über das Sorgerecht, ausser die Partner stellten einen Antrag. Der Mutter wurde das Sorgerecht sogar automatisch zugesprochen, wenn das Kind ausserehelich geboren wurde. Mit dieser Änderung des Zivilgesetzbuchs hat die Schweiz einen grossen Schritt nach vorn gemacht und sich ihrer gesellschaftlichen Entwicklungen angepasst. Es wurde auch Zeit: Die bürgerliche Kernfamilie gilt schon seit Jahren nicht mehr als absoluter Regelfall. Endlich macht die Schweiz ihren Rückstand gut und folgt den Beispielen Frankreichs, Deutschlands und Belgiens. Hier stellt sich jedoch die Frage, ob diese Änderungen ausreichen.
Gemeinsame elterliche Sorge bedeutet, dass die Eltern alles, was das Kind betrifft, grundsätzlich gemeinsam regeln.

Neben dem gemeinsamen Sorgerecht soll in Zukunft dem Unterhaltsanspruch der Kinder Vorrang gegeben werden: Ein Schweizer Familie. (Keystone/Edi Engeler)
Gemeinsames Sorgerecht ist nicht gleichbedeutend mit gemeinsamer Betreuung. Bei einer Scheidung werden sich Eltern auch in Zukunft auf die Sorge und die Unterhaltkosten ihrer Kinder einigen müssen. «Gemeinsame elterliche Sorge bedeutet, dass die Eltern alles, was das Kind betrifft, grundsätzlich gemeinsam regeln», heisst es beim Bundesamt für Justiz. Es ist also nicht nötig, das Mittagsmenü des kleinen Kevin gemeinsam zu besprechen, jedoch müssen sich beide Eltern in Zukunft einig sein, wenn ein Sorgeberechtigter mit dem Kind umziehen möchte. Diese Beispiele verstehen sich von selbst, zeigen aber auf, dass die kleinste Entscheidung zahlreiche Konsequenzen mit sich bringen kann – wir alle kennen den sogenannten Schmetterlingseffekt.
Eltern werden also gemeinsam entscheiden müssen. Was im ersten Augenblick fair erscheint wird es jedoch auch in Zukunft nicht verhindern können, dass sich Eltern im Namen ihrer Kinder in die Haare geraten. Auch wird der erweiterte Familienkreis, wie zum Beispiel die Stiefeltern, im Falle einer Trennung auch weiterhin aussen vor gelassen werden. In ihrem im November 2012 erschienenen Buch «Im Namen des Kindes…» (Originaltitel: «Au nom de l’enfant…») kritisiert die Anwältin Anne Reiser ein «hundertjähriges Zivilgesetzbuch»: «Als Anwältin habe ich schon länger das Gefühl, das Alibi eines Systems zu sein, das mehr dazu dient, Menschen zu erdrücken statt ihnen zu helfen (…) Alles wird getan, um sie unter Zeitdruck zu setzen», sagte sie der Genfer Tageszeitung «Le Courrier». Eltern über Mediationsverfahren zu versöhnen oder «systematische Versöhnungsprozeduren» einzuführen könnten laut Reiser dazu beitragen, dass eine Trennung nicht zum Schlachtfeld wird – und die Kinder nicht als Kriegstrophäen zwischen den Fronten stehen.
Nach der gemeinsamen elterlichen Sorge will das Parlament nun auch das Unterhaltsrecht ändern: Diskriminierungen zwischen Ehe und Partnerschaft sollen beseitigt werden. Eine weitere positive Entwicklung, die es jedoch auch nicht verhindern wird, dass bei einer Trennung die Fetzen fliegen. Das Parlament sieht zudem vor, dass «der Unterhaltsanspruch des Kindes künftig gegenüber allen anderen Unterhaltsansprüchen Vorrang hat, also etwa gegenüber dem Ehegattenunterhalt oder dem Unterhalt Mündiger.»
Das Kind ist König – dabei gilt die Aufmerksamkeit jedoch nur selten den Umständen, in denen es aufwächst. Um sich harmonisch zu entwickeln braucht ein Kind in erster Linie ein ausgeglichenes Umfeld. Eltern sollten in der Lage sein, ihrer Partnerschaft in einer versöhnlichen Umgebung ein Ende zu setzen, sodass ihre Nachkommen nicht zum Gegenstand schmerzhafter Verhandlungen werden. Denn zwischen Märchen und Kuhhandel gibt es genügend Spielraum.
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71 Kommentare zu «Eltern haben Rechte – Kinder jedoch auch»
Eltern haben Rechte, Kinder aber auch….ist zumal ein schöner Satz…aber vergessen darf darob nicht werden, dass Eltern auch Pflichten haben….und….bitteschön.. auch die Kinder! Es ist gefährlich, immer nur von den Rechten der Kinder zu sprechen, und die Pflichten zu vergessen, auch gegenüber der Lehrpersonen…z.B. ganz einfach Gehorsam! Respekt und Anstand!
Matti Hoch, richtig! Das auseinander- dividieren geht auch mir auf den Geist und ich frage mich halt schon langsam was damit bezweckt werden soll. Das Ganzheitliche und in einander greiffende einer Familie wird durch das Band schlecht geredet und zerstört. Dabei sollten die Familie als Urzelle und als nächste Stufe die Gemeinde und nicht der Bund einbezogen werden! So würde dann vielleicht auch das auf einander angewiesene Dreieck Familie- Schule – Gemeinde, wieder besser funktionieren.
Kinder haben Pflichten: Gehorsam, Respekt, Anstand. Wenn ich sowas lese, und dann noch mit Ausrufezeichen, bange ich um die Zukunft unserer Gesellschaft. Am liebsten wieder zurück ins letzte Jahrhundert und die harten Strafen wieder einführen, damit die bösen, bösen Kinder auch ja gehorchen und genau das machen, was andere wollen.
Ich frage mich, fühlen Sie sich wirklich wohl, so als funktionierender, angepasster, fügiger Mensch?
Für die schulreife und gesellschaftsfähigkeit braucht es eben grenzen, auch ein kind muss selbstdisziplin lernen, sonst läuft nichts.Ein kind braucht aber noch viel freiheit um austoben zu können, auch da muss es grenzen lernen, blutige nase kriegen oder den knie aufschlagen, das lernt vorsicht. Heute aber haben die kinder immer die mutter am hals, wenn es draussen schön wird. Das ist nicht kindergerecht. Zuhause muss es lernen rücksicht auf die anderen zu nehmen. Alles ist eigentlich einfach.
@Matti Hoch
sind Sie einer der Lehrer, der glaubt, die Kinder sollten nur ruhig sitzen, nichts sagen und den Lehrer mit Herr Lehrer ansprechen?.
Und sind sind ev. auch ein Leher der glaubt er müsse zuviel arbeiten?.
Ich habe zwei Jungs erzogen, sie brauchen Regeln, Grenzen und sie müssen Anstand lernen, was heute nicht einfach ist da ein Grossteil dies eben nicht besitzt. „Warum dürfen wir Abfall nicht auf die Strasse werfen, alle machen das?“ Das muss man gut begründen, aber es hat geklappt.
Gesunden Respekt vor LehrerInnen, Lehrmeister und Mitmenschen gehört dazu, damit man selber auch respektiert wird, wenn ihnen, Monika das nicht klar ist?
Natürlich brauchen sie auch viel Liebe, aber so werden sie zu solidarischen, sebstbewussten Persönlichkeiten.
Vieleicht sollte man noch etwas weiter zurück gehen als bis zu einer Versöhnung vor der Scheidung, in dem man die Ehe und die dazu gehörende Treue nicht immer und überall schlecht hinstellt! Da würden sich auch noch ein paar medizinische und finanzielle Probleme gleichzeitig lösen lassen. Aber unsere Politiker /INNEN gehen konsequent davon aus, das der Mann Familienmässig unfähig, ein Frauenschläger und zudem zu arm ist.
Wer Heiratet unterschreibt einen Vertrag der eigntlich nicht so einfach gekündigt werden kann wie das heute der Fall ist. Nur weil die Liebe nicht mehr funktioniert sollte man sich nicht Scheiden lassen können, 2 Erwachsenen Menschen sollten zum Kindswohl und zum Staats- und Volkswohl zusammen bleiben und ihre eigene Bedürfnisse hinten anstellen, sonst muss man nicht Heiraten und Kinder zeugen.
Lieber Markus
Ganz so einfach ist das leider nicht. Meine Eltern z.B. haben sich nicht scheiden lassen (wegen Kindswohl, gesellschaftlichen Zwängen oder anderen Gründen, schwer zu sagen). Soo der Hit war das jetzt auch nicht, mit Eltern aufzuwachsen, die sich nicht mehr mögen und v.a. immer weniger mögen und anfangen zu sticheln, weil sie ja trotzdem aufeinander hocken. Eigentlich finde ich es sehr traurig, dass meine Eltern sich nicht die Chance gegeben haben, nochmals neue Partner kennen zu lernen und eine erfüllte Beziehung zu erleben. Für uns Kinder wäre das nicht schlechter gewesen.
Weise Worte … doch welches Paar denkt bei der Hochzeit soweit? Oder beim Kinderwunsch?
Leider praktisch niemand … und wenn Paare dann so weit denke, und sich entscheiden keine Kinder in die Welt zu stellen,
werden sie von unserer GEsellschaft nach wie vor geächtet und als DINK (Double Income No Kids) negativ abgestempelt …
Sine woher wissen Sie ob es besser gewesen wäre wenn sich Ihre Eltern getrennt hätten?
Gerade wenn die Einkommen der eltern nicht sehr gross sind wird es nach der Scheidung für die Kinder finanziell sehr eng.
Da ist ein karges Leben vorprogramiert mit zwei Haushaltungen usw.
Wirtschaftlich gesehen wäre in vielen Fällen ein Zusammenbleiben bedeutend besser als die Selbtverwirklichung der Frau die für die Kinder häufig in Armut endet!
Nico Meier: und wieso will sich bei Ihnen vorallem die Frau verwirklichen? Meine Eltern haben sich erst getrennt als wir Kinder erwachsen waren und aus dem Haus und ich sage ihnen wir haben alle aufgeatmet und gesagt es wäre schon vor 10 Jahren besser gewesen. Diese Stimmung zu Hause wo sich jeder gefangen fühlte war kaum auszuhalten.Nur wegen der Kinder zusammenbleiben finde ich nicht unbedingt gut, Kinder haben extrem gute „Antennen“ und reagieren auf die miese Stimmung sehr sensibel, lieber etwas Ruhe und Frieden dafür weniger Konsum täte auch den Kindern gut.
Danke für den sehr überlegten Beitrag.
Die neue Regelung wird mir nicht weiterhelfen. Mithilfe der väterfeindlichen Kinder-Beiständin hat meine Ex über Jahre versucht, mich zu bodigen. Es ist ihr nicht gelungen. Letztlich unternahm sie einen Selbstmordversuch, den sie knapp überlebte. Mithilfe der Beiständin sind zwei der drei Kinder heute im Heim. Natürlich zum Kindeswohl. Die älteste Tochter (15) lebt zufrieden bei mir. Ob die beiden anderen das in Zukunft auch dürfen, ist heute nicht klar. Problemlos möglich wäre es. Die Behörden sprechen sich aber nachweisbar ab und verhindern dies.
Ich wünsche Ihnen viel Glück!
Eigentlich schon traurig, dass man einen solchen Text überhaupt schreiben muss. Da kämpften(kämpfen) Feministinnen so um Glechberechtigung und vergessen, dass sie bevorzugt werden vor dem Recht, nicht nur im erwähnten Beispiel. Wir Männer werden schon lange nicht mehr gleich gesetzt vor dem Recht im Vergleich zu den Frauen. Aber wenn dann den ein Mann um seine Rechte kämpfen würde, dann heisst es schnell er sei Anti-feminist oder ein Macho. Absurdes Spiel welches hier gespielt wird.
Unser Eherecht gehört dahingehend reformiert, als dass geschiedene Väter auch als Menschen anerkannt werden müssen. Unser Eherecht kennt eine Hackordnung, die lautet Mutter vor Kind vor Vater. Das geht nicht. Es muss korrigiert werden.
Im Gesetz steht nirgendwo, dass die Mutter Vorrang vor dem Vater hat. Das Kindswohl steht aber an erster Stelle und das ist auch richtig so. Ich habe als Anwalt aber unzählige Fälle erlebt, wo sich der Vater erst nach der Scheidung um die Kinder kümmern will, vorher war dies Aufgabe der Mutter. In solchen Fällen ist es natürlich sinnvoll, wenn auch nach der Scheidung die Mutter sich mehrheitlich um die Kinder kümmert.
Ich bitte Sie Herr Engler, nennen Sie mir einen Richter, der das Sorgerecht der Kinder an den Vater gibt?
Gerade Sie als Anwalt sollten sich dieses ungeschriebenen Gesetzes bewusst sein. Es steht noch vieles nicht im
Gesetz, und in den schweizer Gerichtssälen geht es zu und her wie auf dem Bazar … Man kann in Pladoyers lügen und
absichtlich Unwahrheiten plazieren .. das wird alles geduldet und scheint normal zu sein, ich war schockiert!
Auch wenn ein Mann schon während der Ehe zusammen mit der Frau die Kinder betreuut und erzogen hat, gibt es kaum eine Chance das Sorgerecht zu bekommen.
Was bedeutet ‚das Kindswohl steht im Vordergrund‘? Wie wird das ‚Kindswohl‘ denn bestimmt? Vom Richter? Von
den Anwälten? Von den oft instrumentalisierten Kindern?
Ich bin der festen Überzeugung, dass keine der so nahe beteiligten Parteien ‚entscheiden‘ kann, was das Beste für die Kinder ist. Eine unabhängige, umfassende Abklärung ist in Streitfällen um das Sorgerecht unumgänglich.
Und schon bei der Heirat sollte ein Ehepaar ein Sperrkonto errichten müssen, um solche eventuelle Kosten tragen zu können. Vielleicht eine ‚radikale‘ Idee, aber es würde sicher helfen …
@ Frutiger: RA Engler unterschlägt (bewusst?), dass das Scheidungsrecht textlich sehr unbestimmt ist. Im besten Fall (z.B. Unterhalt) liefert es eine Aufzählung der massgebenden Kriterien, doch selbst zu diesen fehlt teils eine klare Definition bzw. eine Gewichtung dieser. Oft hat der Gesetzgeber aber auf Generalklauseln wie das Kindeswohl zurückgegriffen um den (Justiz- & Sozial-)Behörden die eingehende Beurteilung des Einzelfalls zu ermöglichen. Leider machen diese sich aber das Leben sehr einfach und gehen stattdessen lieber nach Schema X vor. Und was nicht ins Schema passt, wird ignoriert!
@Frutiger: ich stimme Ihnen zu. Noch vor der Gerichtsverhandlung (Trennung) habe ich ordnerdick die geäusserten Lügen und Unwahrheiten der Mutter mit Beweisen widerlegt. Die Richterin liess sich davon keineswegs beeindrucken. Ich habe zuvor so etwas nicht für möglich gehalten. Mein Kampf um die Einhaltung des Besuchsrechts dauert mittlerweile seit sechs Jahren an, den vorgeschobenen Begründungen der Mutter scheint die Nahrung nie auszugehen, immer öfter werden die Kinder als Waffen eingesetzt.
Ich kenne aber durchaus viele Familien, in welcher der Mann von seiner Frau in der Ausübung seiner Vaterpflichten behindert worden ist – und da kann man ihm dann nicht bei der Scheidung vorwerfen, dass er sich erst jetzt um die Kinder kümmern wolle…..
Herr Engler. Wie beraten Sie die Frauen bei Scheidung wenn diese zu Ihnen kommen ? Der Anwalt meiner Ehefrau (ich hätte es ohne Anwalt regeln wollen, wie 2 normale erwachsene Personen es hätte machen können) hat ihr Tipps gegeben, was sie machen muss, damit möglichst viel und lange Pensionskassengeld bekommt. Notabene hat meine Ehefrau die Trennung gewollt und hat die Ehetherapie abgebrochen. Also liebe Anwälte (ich weiss es sind nicht alle so). Anstatt das Maximum herauszuholen und den anderen in die Knie zu zwingen, wäre eine Beratung besser, dass der andere auch leben kann !!
@Engler: Sie machen ihrem Stand keine Ehre! Rechtspraxis ist (speziell bzgl. der Generalklausel „Kindeswohl“) klar bestimmt durch mütterfreundliche Klischees – auch gegen sich bereits während der Ehe (selbst mehrheitlich!) um die Kinder kümmernden Vätern (dazu gibt es auch BGE’s). Sowieso aber geht es bei der Scheidung um die Regelung der veränderten Zukunft: und was bisher als Smith’sche Arbeitsteilung gut war, muss nicht zwingend künftig unter aeS-Alleinmacht für das Kind gut sein; und wer für die bisher kleinen Kinder „besser“ sorgte, muss nicht zwingend den Teenagern besser gerecht werden.
Sehr richtig Herr Baum! Und die Hackordnung wird weder von Gerichten noch Kindesbeiständen oder neu KESB angetastet.
Eine ‚Mutter‘ kann noch so verrückt und völlig unfähig sein Kinder alleine zu erziehen, da wird aber nicht mal hingeschaut!
Gleichberechtigung ??? Das ist schon nicht mal mehr lachhaft …
Sehr interessante Interpretation Herr Frutiger, nur leider gibt es so viel Männer und auch Frauen die sich nur als Opfer sehen wollen! Und aus diesem Grund alles und jeden in Frage stellen, weil ihre Wut und ihr Hass auf den Ex Partner vor das Kindeswohl gestellt wird…Es ist immer einfach sich als Opfer zu sehen, dem Ex Partner Steine in den Weg zu legen, mit Anzeigen und Gefährdungsmeldung und selber rein gar nichts zum Wohl seiner eigen Kinder zu machen! Es ist immer einfach den schwarzen Peter an Ex Partner, Beistand und KESB zuzuschieben! Wären und sind Sie Herr Frutiger Bereit ihre Ex Partnerin zu unterstützen, gemeinsam die Kinder zu erziehen, oder bleiben Sie lieber in ihrer Opferrolle?
Die gelebte Wirklichkeit zeigt, dass kein Gesetz dieser Welt, kein staatlicher Eingriff, die Natur des Menschen neutralisieren kann. Er, der Mensch, ist ein sonderbares Wesen. Dessen negative Eigenschaften sind tiefgreifender als man denkt, breiter gefächert als man denkt und wirkungsvoller als man denkt. Immer dann, wenn sich Menschen zusammentun, sei das unter dem „Label“ der Liebe in einer wie auch immer gearteten Partnerschaft, oder zwecks Erreichung von materiellen Vorteilen in einer zu gründenden Firma, es ist gehupft wie gesprungen. In beiden Fällen geht es um Interessen.
gemeinsames Sorgerecht? Wers glaubt wird seelig…. 1999 Heirat, auf der Hochzeitsreise die Scheidung in Neuseeland und seit daher einen Rosenkriegt der bis 2006 dauerte. Gemeinsames Sorgerecht…. und warum habe ich meine Tochter seit 7.5 Jahren nicht gesehen obschon im Urteil das Rechtskräftig ist das auch ausdrücklich vermerkt ist…
Die Ex hat das Sorgerecht obschon sie 25 Jahre auf Heroin war, so auch während unserer Beziehung.
Mal sehen wie sich meine Tochter jetzt in der Pubertät verhält sie wird im April 15 Jahre alt, und was alles noch kommt, hauptsache man hat einen Sündenbock…
Herr Koran, sie sprechen mir aus der Seele !!! Leider sind ’solche Fälle‘ kein Einzelfall, unsere Behörden sind mit engagierten
Vätern völlig überlastet, und die Mütter sind nach wie vor heilige Geschöpfe …
@Christoph Koran: Sie heiraten eine drogenabhängige Frau und zeugen mit ihr ein Kind. Haben Sie sich nichts dabei gedacht?
Wieso wird nicht mit den Kindern gesprochen,ohne dass die Eltern dabei sind?! Haben Kinder Rechte,dann haben sie das Recht zu sagen,wo sie lieber sein möchten.Ich bin auch geschieden,aber das geschah nach 24 Jahren und die Kinder waren erwachsen. Das wäre die beste Lösung für Scheidungen,hat man Geduld aber auch Frieden zu Hause,das ist sehr wichtig!
Ich kann Ihnen versichern, dass mit den Kindern gesprochen wird. In meinem Fall wurden sie persönlich vom Richter und ohne Eltern interviewt. Es gibt darüber Protokolle. Und was darin steht, möchte keine Mutter je lesen. Trotz der jahrelangen Übergriffe auf die Kids hat derselbe Richter aufgrund eines Berichtes der väterfeindlichen Beiständin die Kinder dazu verdonnert, bei der Mutter zu leben. Die Auswirkungen können Sie in meinem Kommentar weiter oben nachlesen.
Ich werde nächstens Gelegenheit haben, den Richter mit all dem zu konfrontieren. Wahrscheinlich ist er dagegen aber immun.
Mit den Kindern wird nur gesprochen, wenn es nicht zu einem Vergleich kommt. Und auch dann ist es wohl abhängig von Gericht zu Gericht, wie die Praxis der Kinderanhörung ist …
Ihre Ausführungen, dass die Kinder trotz aller negativen Anzeichen der Mutter zugesprochen wurden, sollte vor allem der Anwalt Herr Engler gut durchlesen, denn das IST Gerichtspraxis! Leider leider kein Ausnahmefall … wir sitzen im gleichen
Boot …
Bezüglich Beistandschaft kann ich auch ein Liedchen singen … da ist jedes ‚Dossier‘ ein Fall auf dem Tisch, und wenn sie sich bewegen müssen, ist das zu viel Arbeit.
Was denken Sie, was Kinder aussagen, wenn sie monate oder sogar jahrelang von einer ‚Partei‘ mit Lügen & Intrigen
tagtäglich vollgedröhnt werden? Und das unabhängig ob von der Mutter oder von Vater …
Ich denke, um für die Kinder ‚die beste Lösung‘ zu erziehlen, müsste eine umfassende UNABHÄNGIGE Abklärung und
Befragung des gesammten Umfeldes stattfinden. JEdenfalls bei ‚Problemfällen‘. Wir geben für dümmeres Geld aus …
Auch ich habe erfahren, dass die Behörden massiv zugunsten der Frau eingreifen. Bei uns wurde das Kind nicht befragt und behandelt (2012/13)
Kann nach der Trennung keine 2 Haushalte finanziert werden, muss die Frau zum Sozialamt, da ihr die Obut zugeteilt wird. Die Behörden sind nicht daran interessiert, dass ich das Kind 50% betreue (wie vor der Trennung) und desshalb nur mit „mickrigen“ Alimenten die Frau unterstütze. Es wurden gezielt Konflikte gesucht, womit der Vater sein Kind jedes 2.Woende sieht und so zahlt, dass es keine Sozialhilfe braucht. Knete nicht Kindswohl steht im Mittelpunkt
In meinem Fall erfolgte die 1. Kindsanhörung so, dass die Mutter unsere Töchter zum beauftragten Kinderpsychiater brachte, mit diesem sprach, dann draussen vor der Türe wartete, dann wieder mit ihm sprach (während die Kinder draussen warteten), dann wieder mit den Mädchen heimreiste und später (nach dem Gespräch mit mir) dann nochmals vom Shrink kontaktiert wurde, um die Kritik entkräften zu können.
Die 2. Kindsanhörung erfolgte durch das OGZ nach den von der Gegenanwältin vorgegebenen Bedingungen (z.B. ohne Kinderrechtsbeiständin).
Und deren Bericht/Anträge wurden vom BGZ völlig ignoriert!
Mit den Kindern wird so viel ich weiss gesprochen, nur haben Sie offenbar noch nie erfahren wie verwirrt vor allem und verunsichert vor allem kleine Kinder in dieser Situation sind, denn das ganze hat ja meistens ein Vorspiel ! Meine Kinder wollten bei beiden sein! Und jetzt?
Habe eine durchaus versöhnliche Scheidung hinter mir, die ich nicht bereue (weder die Heirat, noch die Scheidung), aber am meisten zum Nachdenken hat mich dennoch der Satz gemacht:
Wer sich versöhnlich, einvernehmlich scheiden lassen kann, könnte auch zusammen bleiben!
anh toan…ist aber nicht wahr, die fein-nuancen stimmen nicht, deshalb die scheidung……die wehmut von guten zeiten trickt uns da………..
Solange der ExMann für seine Ex finanziell aufkommt, sodass
diese bequem in seinem Haus ihren Hobbys fröhnen kann, spielt
das „Kindeswohl“ praktisch keine Rolle. Da wird die Gleichberechtigung
nach GENDER MAINSTREAMING mit Füssen getreten. Zahlt der Ex jedoch
nicht, liegt ein Grossteil der Frauen der Sozialhilfe auf der Tasche.
Fazit Frauen: Arbeit ist nicht wer wenig hat, sondern wer viel bedarf.
Lieber Herr Sugi, der Exmann muss nur für seine Exfrau bezahlen, wenn sie weniger verdient als er, insbesondere während der Ehejahre. Heiraten ein Mann und eine Frau, die etwa gleich viel verdienen und behalten sie auch ihr gleich hohes Gehalt während den Kindererziehungsjahren, indem beide Vollzeit oder beide Teilzeit im gleichen Ausmass weiter arbeiten und Haus- und Familienarbeit teilen, dann gibt es im Falle einer Scheidung für den Mann nichts, über das er sich wegen finanzieller Ungleicheit beklagen kann. Solche Abmachungen am besten vor der Heirat treffen, auch wenn’s unromantisch ist…
Liebe, (gar fem.-romantische) Frau Grandjean
1. Sorgerechts-/Kindesunterhaltsregelungen können vorab bilateral verbindlich vereinbart werden, da sie der gerichtlichen Bestätigung bedürfen, um rechtskräftig zu werden.
2. Selbst wenn bisher der Vater die Kinder (mit-)betreute, kann die Mutter bei der Trennung/Scheidung laut BGer einfach das Kind für sich beanspruchen und damit Unterhalt fordern.
3. Lebt 1 Kind beim Vater und 1 beim Mami, hat laut OGZ nur der Vater Alimentenpflichten.
4. Und selbst ein Vater, der „nur“ die Kinder betreute, hat laut BGer keinen nachehelichen Unterhaltsanspruch.
Ich halte es für eine Illusion, dass sich mit dem gemeinsamen Sorgerecht irgend etwas ändern wird. Wenn sich zwei Geschiedene vertragen, dann können sie sich schon heute gemeinsam um die Kinder kümern. Wenn sie Streit haben, dann wird auch ein gemeinsames Sorgerecht die Situation nicht infacher machen.
Natürlich löst die gemeinsame elterliche Sorge noch nicht alle Probleme. Insbesondere solange nicht, wie die Sozial- und Justizbehörden weiter die Mütter bevorzugt behandeln und über „ihre“ Missetaten wegsehen.
Es ist aber ein erster Schritt in eine Zukunft, in der die Kinder nicht einfach länger dem (guten oder eben bösen) Willen der Mutter ausgesetzt und ihnen – so Mami das will – die Väter weggenommen werden. Der zweite Schritt wird einer in Richtung Cochemer Modell sein mit interdisziplinärer Familienbegleitung und Obhutszuteilung gemäss unvoreingenommener Beurteilung des Kindeswohls.
Aha und wer bezahlt die interdisziplinäre Familienbegleitung, der Solzialstaat oder wer? Es ist eine Illusion, dass ein gemeinsames Sorgerecht bei zerstrittenen Parteien funktioniert. Leiden wir nur das Kind, das nämlich zum Spielball für beide Parteien (nicht immer nur ist die Mutter die böse) werden. Wenn ich hier die Kommentare lese scheinen an allem die Mütter schuld zu sein und die Männer sind alle Engel. Leider sieht die Wirklichkeit nicht ganz so einfach aus. Mann/Frau müsste sich mal fragen wieso heute jede 2.Ehe geschieden wird, da läuft doch in unserer Gesellschaft schon etwas schief
Wo Sie Recht haben, da haben Sie Recht, Frau Duvillard.
Sowohl bei der früheren Präferenz-Ordnung in Sachen Verantwortlichkeiten (Mutter vor Kind oder Kind vor Mutter, beide vor Vater) wie auch der „Gemeinsam-Regelung“ sind Konflikte möglich, also vorprogrammiert. Mediation wäre wirklich ein gangbarer Ausweg, aber auch da sind Anschluss-Konflikte möglich, also zu erwarten.
Ich habe aber auch kein Patent-Rezept. Jedenfalls danke für Ihre Analyse!
Wie üblich im newsnet-Männerportal : Auch wenn’s um Kinder (Krippen), Abtreibung, Gleichstellung, Frauen-Löhne usw. geht,
sind Männerkommentare vor-Herr-schend. Vorgespurt von den Medien selbst mit ihrem Fokus auf Männerfiguren und Männerpolitiker. Gestern (z.B.) habe ich unter den Rubriken Zürich/CH/Ausland/Wirtschaft 37 Artikel zu+über Männer gezählt.
Dagegen 2 zu+über Frauen. Medien wiederkäuen alleine durch stete Präsentierung ihrer Männerwelt ihre Männerwelt. Damit bleibt gesichert, dass sich so wenig wie möglich ändert: Mann bestätigt Mann und Mensch orjentiert sich über Medien.
Selbstbeweihräucherung von Männer – für Männer!
Das gemeiname Sorgerecht als Regelfall ist ein Schritt in die richtige Richtung.
Nun können wir uns an Deutschland ein Beispiel nehmen im Bezug auf den mütterlichen Unterhalt, denn Deutschland findet, die Mutter könne sobald das jüngste Kind 3 Jahre alt ist wieder 100% arbeiten.
Heute werden viele Zahlpapis von den Müttern regelrecht fertig gemacht finanziell!
In DE hat man ab 3 Jahre Anspruch auf eine Kinderegrtenplatz oder Krippe und die kostet dann fast nichts. wenn wir das in der CH auch so hinkriegen, bin ich ihrer Meinung. Allerdings finde ich es doch bedenklich, dass sie von Vollzeitarbeit sprechen. Ist Ihnen den ihr Kind überhaupt. Nichts Wert? Gehören sie zu den Papis, die lieber in den Urlaub und Porsche fahre, statt für Kinder und Frau zu Zahlen.
Viele Frauenmachen sich mit einem oder zwei Kindern einen schönen Lenz zuhause schön Kafferunde usw. ist leider so.
Wenn beide Elternteile arbeiten und in Ausnahmefällen keine Kinderbetreuung organisieren können, gibt es online ein tolles Portal, bei dem ich einen Babysitter gefunden habe: http://www.betreut.ch/kinderbetreuung
Wäre ja ein interessantes Thema zum diskutieren. Nur: Scheint es nur so, als ob da nur alle paar Stunden Beiträge aufgeschaltet werden?
Als Konflikttrainer, betreue ich zu 80% junge Erwachsene in unserer Institution, die aus Scheidungsfamilien stammen. Die Eltern können in den meisten Fällen keine konstruktive Streitkultur vorleben. Hinweisen möchte ich auf die wachsende positive Entwicklung von Kindern mit Wechsel- oder Nestmodell bei Trennung und Scheidung. Australien hat diese Modelle in ihrem Gesetz aufgenommen. Unsere Gesetze (Eherecht, Steuergesetze usw.) sind nicht mehr Zeitgemäss und benötigen dringend eine grundsätzliche Änderung, damit getrennt lebende Familien nicht in eine Scheidungsarmut verfallen.
La meilleure solution serait de ne pas se marier et ne pas avoir d’enfants. Lorsqu’une famille est fondée et qu’il y a divorce, la situation devient généralement compliquée tant sur le plan moral que financier. Ce sont les enfants qui pâtissent le plus de cette mauvaise situation. Lorsque les conjoints se séparent, il n’est plus possible de refaire un nid familial, heureux, normal et paisible, car pour cela il faut mère et père pour entourer, éduquer et donner l’affection nécessaire. Triste et mauvaise situation, il fallait réfléchir avant!
Damitt die Richter im Sinne des Kindswohl ein geteiltes Sorgerecht sprechen, wäre schon vor der Scheidung geteilte(r) Betreuung und Unterhalt nötig.
Dazu müssten aber Mann und Frau (in etwa) gleich viel arbeiten/verdienen und Kinderbetreuung/erziehung leisten.
Solange diese (beide gut ausgebildeten) Arbeitnehmer von ihren Arbeitgebern und der Politik aber nicht verlangen dabei zu helfen, dass es überhaupt in sinnvoller Weise machbar ist (finanziell, organisatorisch, etc.) einen solchen Lebensentwurf zu leben, wird sich nicht viel am 100% Verdienst ggü. 100% Haushalt Standard ändern.
Wie kann diese Regelung damit umgehen, dass getrennte oder geschiedene Eltern nicht miteinander kommunizieren? Überhaupt nicht…
Wenn die Versorgung auch von beiden übernommen wird, find ich auch, dass beide etwas zu sagen haben. Ansonsten bestimmt der Elternteil, der auch den Löwenanteil an der Arbeit hat.
Ein gemeinsames Sorgerecht fühlt sich gut und richtig an. Nur, eine Scheidung passiert in den meisten Fällen nach und mit vielen persönlichen Verletzungen. Und leider werden die verletzten Gefühle des einen oder anderen Partners auf den Rücken der Kinder ausgetragen. Kinder erleben emotional und nicht rational. Finanzielle und Betreungspflichten können rechtlich geregelt werden. Für Kinder bleiben die Eltern = Eltern. Für die Eltern trennt sich das Wir. Die elterliche Sorgepflicht wird niemals mehr gemeinsam stattfinden, sie passiert getrennt. Kein Gesetz wird dabei dem Kindswohl gerecht.
Die Gesetzesänderung freut hauptsächlich den Anwälten, da sie Spielraum für noch mehr Konflikte eröffnet…
Hallo….es ist absolut illusorisch zu denken, dass ein getrenntes Paar die 50/50 Regelung harmonisch praktizieren kann. Auch glaub ich nicht, dass dem Kind damit ein Gefallen gemacht wird…hin und her, nirgends fest verwurzelt…halb Fisch, halb Vogel. Hut ab welche es meinen zu können, bei mir geht es nicht. Unser Richter beurteilte die Situation, wo ist die Lebenssituation stabil, wer ist bereit zurück zu tretten um sich Zeit, Raum und Wille fürs Kind zu schaffen. Als Alleinerziehender Vater der sein Kind ab 2Jahren bei sich hat ist es klar….auch Vater/Sohn Rollen funktionieren!
Das Kind ist König. Hallo. Das geht wohl zu weit. Wird sind bereits über das Ziel hinaus geschossen. Die elterliche Gewalt liegt beim gemeinsamen Sorgerecht auf beiden Seiten der geschiedenen Eltern. Das Kindswohl scheint mir wichtig, aber es kann nicht sein, dass die Kinder alleine bestimmen was Sache ist. Klar wenn es um grobfahrlässige Vergehen der Eltern gegenüber den Kindern geht, muss eingeschritten und gehandelt werden. Jedoch nur dann und nicht nur einfach nach der Willkür der Kinder. Früher hatten Kinder wenig Rechte und heute werden sie das Mass der Dinge. Leider falscher Ansatz.
alle jugendämter deren mitarbeiter , können und wollen nicht mit kindern umhehen , nur wer ein kind versteht kann es aufziehen , alles andere ist ein dummes geschwätz , wenn jemand sagt das ein kind folgen soll soll das heisen , frag nicht , sag nicht deine meinung , wehe du beschwärst dich , heute machen sich die wo geld haben geld aus kindern ,ob das im kindergarten ist in schulen wo kinder als waare benutz werden, kinder sind werden nicht mehr als kind geachtet sondern abfall aus dem man geld macht , jeder politiger denkt das ,egal welche partei
Familien-Ämter besetzen vorwiegend einseitig technisch Geschulte, an Lebensweisheit Unerfahrende, womöglich Enttäuschte; kaum Verheiratete und eher Kinderlose, mehr nur feministisch Gerichtete. Zum Teil auch mental unflexible KreationistInnen.
…und an und für sich wäre für das Wohl des Kindes, alles in der Macht stehende zu nutzen, um den Trennungsschmerz (das Trauma resultiert aus dem nicht verstanden werden wollen was im Kinde vor sich geht) zu relativieren. Unterschiedliche Reaktionen seelischer und auch körperlicher Natur symptomhaft der Betroffenen sprechen für sich. Billigst, den Kindern nur die Mutter zuzugestehen, obwohl völlig überlastet durch die Situation; aus dem Arbeitsvolumen, das Alleinsein, die Isolation (niemand draussen soll ES wissen), dem Geschrei. Der Papi brächte zuviel Bewegung ins (Ämtli-)Spiel heisst ES…
Da gibt ES (noch) kein Rezept:
Mutter beansprucht die Kinder für sich, indoktriniert diese subtil wie substantiell gegen den Vater.
Steht er unten an der Tür für einen erwarteten Ausflug, kommt die Kindesstimme durch den Melder „Papi, wir haben keine Lust“. Sie wissen um Mutters Belohnung „ganzer Tag freies Gamen“ anstelle derer tagelangen Hysterie, ansonsten
„…wenn das so ist will ich euch nicht mehr da haben“.
Eine Scheidung ist für alle Beteiligten keine leichte Sache. Und die Kinder sind die letzte, die darunter leiden sollten. Allerdings muss man auch betonen, dass der Elternteil, der das Sorgerecht nicht bekommt auch eine große psychische Last zu tragen hat. Wenn es dann sogar noch weiter geht, und der Umgang verwehrt wird beziehungsweise der Expartner schlecht gemacht wird, hilt das als Straftat!
80% der Scheidungen werden von Frauen ausgelöst. Meist aus Unlust am gegenwärtigen Lebensentwurf, bei Heirat selber gewählt . Sie wollen Selbstverwirklichung und Unabhängigkeit erreichen. Ca. 1/10 davon endet als hochstrittiger Fall vor Psychologen, KESB-Mitarbeitern und Richtern. Die Mitmischer in der Scheidungsindustrie suchen keine kindergerechte Lösung für den auf Paar- UND Kinderebene ausgetragenen Rosenkrieg . Es geht darum, den entsorgten Ehepartner dazu zu verpflichten die Restfamilie zu fianzieren, damit der Staat nicht zahlen muss. Statt Unabhängigkeit: Abhängigkeit – möglichst lang
Die Kinderschutzämter haben sicherlich die Akteure der Kinder der Landstrasse mit Handkuss aufgenommen, als die damalige Tätigkeit der Kindsentführung langsam sogar in der Schweiz zu dreckig war! Dort darf weiter gewurstelt werden wie bis Anhin, irgend Mal bequemt sich dann wieder eine AmtsBundesrats Drossel zu irgend einer billigen Enschuldigung! Wärend es zur gleichen Zeit wo anders wieder unter aller S.. abgeht! Hoffnung bleibt:Die Wachheit der Kinder, sofern nicht ab-ritalisiert! Fakt ist:Die Wahrheit wird manche Gerichtssiegerinnen später sehr Einsam machen! Was, das hat Mami gemacht…?
Ich entschuldige mich im Voraus für den langen Text, und ich weiss, dass nicht alles politisch oder statistisch belegbar ist;
Bei einer erheblichen Anzahl der Kommentare werden nur über die Rechte der Eltern debattiert, keinesfalls über die Rechte der Kinder in genau solchen Fällen. Als Jugendliche, die genau so einen Fall miterlebt hat, möchte ich auch etwas dazu schreiben. Leider stimmt es, dass die Mutter oft bevorzugt wird, da sie das Kind auch ausgetragen hat, und somit grössere Chancen vor Gericht hat. Das eigentliche Problem sehe ich in den den Gesprächen über das Kind selbst. Denn genau über dessen Lebensweg wird entschieden und das Kind wird mehr als Objekt angesehen, obwohl vorallem ältere Kinder als z.B 12 selber darüber entscheiden könnten. Bei jüngeren Kinderen, wäre ich für eine/-n Beamte/-n, die/der vom Gericht geschickt wird und objektiv ohne Bevorzungung darüber urteilt, bei welchem Elternteil sowohl die finanzielle Lage, also auch die Verbindung zum Kind besser ist. Denn es geht mehr um das Wohl des Kindes, als um die sachlichen Problemen, z.B. Finanzierung, Wohnort und dergleiches. In meinem Falle wurde mir eine gerichtliche Vertretung zur Verfügung gestellt, die jedoch von einem Elternteil ausgelesen wurde und eindeutig auf dessen Seite stand. Ausserdem beachtete sie die (versprochene) Schweigepflicht nicht, bloss um das andere Elternteil schlechter darzustellen.
Auch ein Punkt ist die geforderte Versöhnung der beiden Elternteile. Obwohl die Eltern grundsätzlich verschiedene Meinungen haben, sollen sie gemeinsam eine Lösung finden und dem Kind vorgaukeln, alles sei in Ordnung und beide seiendamit einverstanden. Auch ihre Streitigkeiten untereinander sollen sie verbergen. Doch ihr Kind wird alles bemerken, was unweigerlich zu Problemen führen wird. Denn die Frage, die sich dieses Kind stellen wird ist höchstwahrscheinkich in etwa diese: „Warum sind sie so gespielt freundlich, obwohl sie sich doch nicht mögen?“ Und die Beantwortung, liegt ganz bei den Eltern.