Staatlich angeordnetes Töten – und die Menschenrechte

Diesen Montag ist im Teheraner Evin-Gefängnis der Ladenbesitzer Saeed Sedighi hingerichtet worden, und mit ihm neun weitere Häftlinge. Die Zahl der im laufenden Jahr im Iran vollstreckten Todesurteile stieg damit auf mindestens 368. Mehr Glück im Unglück hatte letzte Woche der junge US-Amerikaner Anthony Haynes in Texas. Quasi in letzter Minute entschied das Oberste Gericht, seine Hinrichtung aufzuschieben und den Fall noch einmal zu überprüfen. In Texas wurden im vergangenen Jahr 13 Todesurteile vollstreckt, 43 waren es in den Vereinigten Staaten insgesamt.

Viele Angehörige werden nicht über den Zeitpunkt der Hinrichtung informiert.

Todesstrafe: Dieser Iraner wurde für den Mord an vier Menschen gehängt. (Bild: Keystone)

Todesstrafe: Dieser Iraner wurde für den Mord an vier Menschen gehängt. (Bild: Keystone)

Viele weitere zum Tod Verurteilte in anderen Ländern der Welt «warten» noch darauf, hingerichtet zu werden. Aktuell zum Beispiel die indonesische Staatsangehörige Siti Zainab Binti Duhri Rupa, Mutter zweier Kinder, die seit 1999 in Saudiarabien im Gefängnis sitzt, weil sie ihre Arbeitgeberin erstochen haben soll. Oder die Lehrerin und Aktivistin Jalila Khamis im Sudan, die der staatlich verbotenen sudanesischen Volksbefreiungsbewegung angehört und der «kriminellen Verschwörung» angeklagt ist. Oder die beiden Häftlinge im Todestrakt in Benin City (Nigeria), die zwar Berufung eingereicht haben, aber wider alle völkerrechtlichen Regeln in gerade diesen Tagen hingerichtet werden könnten.

Insgesamt sind es gemäss dem Amnesty-Todesstrafe-Bericht 2011 weltweit rund 19’000 Menschen, die in Gefängnissen auf die Vollstreckung ihrer Todesurteile warten. Viele von ihnen werden dazuhin gefoltert – während das teilweise jahrelange Warten auf den ungewissen Zeitpunkt des angedrohten Todes an sich schon der Folter und der unmenschlichen und erniedrigenden Behandlung gleichkommt. Ebenso unmenschlich und völkerrechtswidrig ist die Tatsache, dass in einigen Ländern Angehörige, Ehefrauen, Kinder nicht über den Zeitpunkt der Hinrichtung informiert werden und sich nicht verabschieden können.

Wie kann eine dermassen grausame und unmenschliche Bestrafung begründet werden? Gewiss, manche der Verbrechen, deren die Todeskandidatinnen und -kandidaten angeklagt sind, wiegen schwer: Ermordung, Vergewaltigung, terroristische Akte. Andere wirken zumindest für westliches Denken irritierend und widersprechen dem Völkerrecht: So werden in etwa zehn Ländern Todesurteile wegen Drogenhandels ausgesprochen, aber auch auf ausserehelichen oder homosexuellen Geschlechtsverkehr, Blasphemie oder Hexerei steht mancherorts die Kapitalstrafe.

Mindestens so irritierend ist aber ein Blick auf die Machtverhältnisse im Zusammenhang mit Todesurteilen. So gehören auffallend viele Todeskandidaten gesellschaftlichen Minderheiten an – im Gegensatz zu den Opfern und den Richtern. Anthony Haynes etwa ist schwarz, sein Opfer war weiss; der Jury im Gerichtsverfahren von 1999 gehörte lediglich ein afroamerikanischer Geschworener an. Siti Zainab Binti Duhri Rupa ihrerseits hatte als Hausangestellte in Saudiarabien kaum Rechte, wurde erbarmungslos ausgebeutet und gemäss ihrer eigenen Aussage von ihrer Auftraggeberin und deren Sohn misshandelt. Jalila Khamis wiederum gehört der Volksgruppe der Nuba an, die im Sudan diskriminiert wird.

Mindestens 676 Menschen wurden letztes Jahr weltweit hingerichtet und knapp 2000 neue Todesurteile ausgesprochen. Die Arbeit geht Amnesty International nicht aus, die sich in vielen dieser Fälle mit Appellen und Lobbyarbeit für einen Verzicht auf die Hinrichtung, deren Umwandlung in Haftstrafen oder – im Fall von Gewissensgefangenen – für die Freilassung der Häftlinge einsetzt.

Eine Arbeit allerdings mit mehr Erfolg als in vielen anderen Menschenrechtsbereichen: Denn insgesamt haben heute 140 von 198 Staaten die Todesstrafe abgeschafft oder wenden sie zumindest in der Praxis nicht mehr an. Immer mehr Politiker kommen zur Einsicht, dass die Todesstrafe nicht nur grausam und unmenschlich, sondern überdies als Präventionsmassnahme unwirksam ist. Beachtlich etwa die Aussage des Generalsekretärs des iranischen Menschenrechtsrates Mohammad Djwad Laridjani vor der UNO im November 2011: «Ich denke, es gäbe Wege, die Zahl der Todesurteile zu senken. Mehr als 74 Prozent der Hinrichtungen im Iran gehen auf Drogenhandelsdelikte zurück. Ob das richtig ist oder nicht, eine grosse Frage bleibt: Wirkt sich diese überaus harte Strafe auf die Zahl der Delikte aus? Die Antwort ist nein.» Unbestritten ist auch die Tatsache, dass Fehlurteile häufig sind: So wurden in den USA zwischen 1973 und 2010 nicht weniger als 139 zum Tode Verurteilte freigelassen, weil ihre Unschuld bewiesen worden war!

Ende dieses Jahres wird die UNO-Generalversammlung erneut über ein weltweites Moratorium für die Todesstrafe abstimmen. Fortschrittliche Staaten und Menschenrechtsorganisationen setzen sich seit langem dafür ein. Und am 29. November werden Städte wieder weltweit unter dem Motto «Cities for Life» ein leuchtendes Zeichen für eine Welt ohne Todesstrafe setzen. Damit eines Tages der völkerrechtliche Grundsatz Wirklichkeit wird: «Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.»

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113 Kommentare zu «Staatlich angeordnetes Töten – und die Menschenrechte»

  • Felix Fahrnich sagt:

    Gewisse Todesurteile wie das angesprochene in Saudi-Arabien gehen für mich auch nicht in Ordnung. Jedoch gibt es durchaus gewisse schwere Delikte wo ich es nicht so daneben finde, bzw. wo zumindest ich mir manchmal die Todesstrafe auch hier wünsche. Als Stichwort zum Beispiel besonders brutale Vergewaltigungen mit Misshandlung oder schwere Vergehen an Kindern als Beispiel. Das jahrzehntelange verwahren und Einsperren bringt hier oftmals nichts und die andere Lösung wäre wesentlich einfacher und schlussendlich billiger. Wir richten über Tiere, bestimmen deren Todeszeitpunkt, was ist so anders ?

    • Mark Keller sagt:

      Eben gerade weil wir uns durch unseren Geist von den Tieren unterscheiden, ist die Todesstrafe durch NICHTS zu rechtfertigen. Bei der Todesstrafe geht es nicht mehr um die Bestrafung einer Tat, es geht ums Rache nehmen, um staatlich abgesegnete Blutrache!

      • Mehmet Erkan sagt:

        Unser Geist unterscheidet sich von den Tieren? Haben die Tiere die Todesstrafe eingeführt? Mein Geist versteht diesen Zusammenhang jetzt wirklich nicht. Ist unser Geist denn vielleicht soweit überlegen, dass wir Teile der Welt immer noch hungern und sterben lassen (ohne vorherigen Prozess). Lautlose Verelendung immer noch tiefer kategorisieren als medienwirksam inszinierte Hinrichtungen?
        Nein, ich bin nicht für die Todesstrafe, aber die Todesstrafe haben immer noch diese geistig überlegenen Spezien eingeführt um Schuldige zu bestrafen. Im Gegensatz zu vielen unschuldigen Toten.

      • Reto Derungs sagt:

        Nein, Herr Keller, es geht den Befürwortern der Todesstrafe (ich gehöre dazu) auch darum, bei der Bestrafung der Täter an den Wert ihres Lebens jenes Mass anzulegen, welches sie, die Täter, dem Leben ihrer Opfer zugemessen haben. Es geht mir gegen den Strich, dass jemand aus niedrigsten Beweggründen das Leben eines andern auslöscht und dann für sich selbst den Anspruch erhebt, von der Gesellschaft unter der steten latenten Gefahr eines Rückfalls bis zu seinem natürlichen Tod gratis durchgefüttert zu werden. Wer sich als Tier gebärdet, hat jeglichen humanitären Anspruch verwirkt.

      • brunner franz sagt:

        seien sie mit ihren ausführungen zu den tieren etwas vorsichtiger—es gibt wohl kein „dümmeres“ wesen auf der erde als den menschen—nur dort wo der mensch in seiner reinpfuscht, „läuft’s nicht“—zum thema todesstrafe bringt Reto Derungs die sache bestens auf den punkt—zudem, ihre wahnsinninge sorge um menschenrechte der asylanten in ehren, aber aus ihren „unzähligen“ voten (zb ein dutzend bei „der SP-spitze droht abfuhr“) lese ich vorallem eines heraus: sie wollen ihren gutbezahlten job in der asylindustrie behalten

  • Hans P. Grimm sagt:

    Bei gewissen Tätern bin ich sehr für die Todesstrafe, nicht wegen der Abschreckung sondern weil es einfach besser ist bei einigen Massenmördern usw.

    • Peter Pfrunger sagt:

      Wo genau ziehen sie die Grenze?
      Würden sie zB. einen Schmidheini hinrichten, weil er für den Tod + das Leid vieler Menschen verantwortlich ist? Wie sieht es aus wenn ein übermüdeter Autofahrer einen Unfall mit Toten + Verletzten verursacht?
      Wie im Artikel zu lesen sind in den USA alleine 139 zum Tode verurteilte freigelassen worden weil sie unschuldig waren. Wie gehen sie damit um?
      Wie ist es „einfach besser“ bei einigen – besser für wen? Notorische zu schnell Fahrer sind eine Gefahr für alle. Sollte man sie nach zB. dem 3. Mal hinrichten, weil es einfach besser ist + „schlussendlich billiger?

      • Karin Gut sagt:

        @Pfrunger: „Würden Sie in diesem Fall…“ ist sowieso die falsche Fragestellung, es geht hier nicht um persönliche Entscheidung eines Einzelnen. Das Gesetz entscheidet wie die Lage ist und nicht (allfällig unterstellte) Selbstjustiz.

        Sie müssten also fragen „Für welche gesetzliche Rahmenbedingung sind Sie?“. Meiner Meinung ist die Todesstrafe dann sinnvoll, wenn ein Schwerverbrecher lebenslang nicht mehr für die Gesellschaft zumutbar ist und eingesperrt bleiben muss.

        • Hans P. Grimm sagt:

          Frau Gut, ganz meine Meinung! darunter würd für mich auch der norwegische Amokläufer und Bombenleger Breivik fallen, der darf ja nie mehr in der Gesellschaft ankommen!

  • Erich Meier sagt:

    Wären Ceaucescu, Saddam Hussein, Gaddhafi, Osama bin Laden & Co. nicht hingerichtet worden, so hätten wir alle für millionenschwere Prozesse ohne Sinn dafür bezahlen müssen, dass sich gewisse Richter eine goldene Nase verdient hätten. Anhänger der Genannten hätten Tumulte, Terrorakte, Flugzeugentführungen usw. inszeniert, um ihre Idole freizupressen. Da ist eine schnelle Hinrichtung vielleicht doch die bessere Lösung.

    • Alex Steiner sagt:

      Öhm… Bei einer offiziellen Hinrichtung gibt es vorher immer einen Prozess. Was sie vordern ist gelinde gesagt Mord…

    • Nicole sagt:

      Echt traurig, dass über die Todesstrafe überhaupt diskutiert wird. Und Sie gehen sogar noch einen Schritt weiter und sprechen diesen Menschen neben dem Recht auf Leben auch noch das Recht auf einen fairen Prozess ab. Nur durch die fairen Nürnberger Prozesse konnte Deutschland seine Vergangheit aufarbeiten (trotz Todesurteilen), während die Konflikte wegen Saddam Hussein oder Gaddhafi noch lange nicht gelöst sind. Schade, dass Sie die -aus meiner Sicht- grössten Errungenschaften unserer Gesellschaft abschaffen wollen.

  • Walter Bossert sagt:

    Alleine die Tatsache dass so etwas wie die Todesstrafe hier in der Schweiz zu Diskussion gelangt, ist schon bedenklich. Es wäre besser, dafür zu sorgen, dass niemand auf solche Gedanken kommen könnte! Leider ist der Zeitpunkt versäumt worden, das zunehmende Verbrechertum rechtzeitig zu unterbinden und jetzt machen sich äusserst Rücksichtslose Kreaturen auch in der Schweiz breit. Damit könnte der Gedanke an“ kurzen Prozess“ durchaus auftauchen, Vor allem weil ja die Gefängnisse schon übervoll sind.

    • Reto Derungs sagt:

      Das gerade ist’s ja, Bossert, was den mündigen Menschen in einer demokratischen und offenen Gesellschaft auszeichnet: Dass er über alles und jedes diskutieren kann, ohne Pseudonym und ohne ängstliche Bedacht, politisch korrekt im Mainstream zu bleiben. Bedenklich scheint mir dagegen Ihre Furcht vor einer Diskussion. Wer eine eigene Meinung hat und diese auch aus Ueberzeugung vertritt, ist eigentlich geradezu darauf erpicht, die Diskussion zu führen! Schreiben Sie sich das in Ihr Stammbuch!

  • Nahezu alle Beispiele für Todesstrafen aus diesem Artikel stammen aus Staaten, die entweder Krieg gegen die eigenen Bevölkerung führen oder die im ganz allgemeinen mit unseren westlichen Vorstellungen von Menschenrechten nichts anzufangen wissen. Die einzige Ausnahme davon sind die USA und in dem Fall fragt man sich tatsächlich nach der Motivation für diese rückständige Bestrafungsform.

    • Guido Müller sagt:

      Die USA ist nicht rückständig – die haben jetzt sogar eine Krankenkasse…

      • @Guido Müller

        Ich habe nicht geschrieben, die USA seien rückständig. Ich habe geschrieben, diese Form der Bestrafung sei rückständig. Das Hauptproblem bei der Todesstrafe im Rechtsstaat ist, dass im Fall eines Justizirrtums das Unrecht nicht gut gemacht werden kann. Wenn einer zu Unrecht im Gefängnis war, so kann man immerhin versuchen, das so gut wie möglich wieer gut zumachen.

  • Todesstrafe ist Teil des Lissabonner Vertrages der EU

    Soweit ich weiss, ist die Todesstrafe ein Teil des «Lissabonner Vertrages» der EU. Bei Aufständen hat die Behörde das Recht die Todesstrafe zu verhängen.

    Dieser Teil ging scheinbar in diesem Artikel vergessen. Vielleicht kann jemand die Details dazu nachliefern. Europa und die EU sind uns doch sehr nahe.

    • Linda Herzog sagt:

      EMRK Art. 2, Abs. 1: Das Recht auf Leben jedes Menschen wird gesetzlich geschützt. Niemand darf absichtlich getötet werden, ausser durch Vollstreckung eines Todesurteils, das ein Gericht wegen eines Verbrechens verhängt hat, für das die Todesstrafe gesetzlich vorgesesehen ist.

      Aber auch: EMRK Art. 3: Niemand darf der Folter oder unmenschlichen oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.

      • Tobi V. sagt:

        Vertrag von Lissabon:
        Erläuterungen zu Art. 2 Abs. 2 EMRK: „Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um
        a) jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen;
        b) jemanden rechtmäßig festzunehmen oder jemanden, dem die Freiheit rechtmäßig entzogen ist, an der Flucht zu hindern;
        c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen“

        Erläuterungen zu Art. 2 des Protokolls Nr. 6 EMRK: „Ein Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen, die in Krieg od[…]

  • Der Link für den Artikel bei Zeit online:
    http://community.zeit.de/user/andikow/beitrag/2009/08/23/euvertrag-von-lissabon-sieht-todesstrafe-vor

    An die Redaktion: Diesen Link habe ich separat eingefügt. Er kann somit separat freigeschaltet werden.
    Aus meiner Sicht ist dies eine wesentliche Information zum Themengebiet.

  • Martin Frey sagt:

    In vielen Punkten ist der Autorin beizupflichten. So ist die Todesstrafe in vielen, oft islamischen oder sonstwie rückständigen Ländern, ein Tool zur Unterdrückung der Bevölkerung mit Exzessen und Perversionen einer Rechtssprechung, die mit nichts zu rechtfertigen sind. Ob eine Todesstrafe per se was schlechtes ist scheint mir jedoch eine andere Frage. Denn es gibt nun mal Delikte mit Grausamkeiten und Abgründen menschlicher Handlungen die eigentlich nur mit dieser Höchststrafe adäquat gesühnt werden können. Und Sühne ist eminent wichtig, nicht zuletzt auch für die Seelenruhe der Angehörigen.

    • @ Martin Frey
      Mich würde interessieren, wie Sie die «rückständigen Länder» definieren und bei welchen Ländern Sie dann eine Ausnahme in ihrer Aussage sehen. Meine Frage bezieht sich auf: EU-Mitgliedstaaten, USA, Russland, China, Länder des Nahen Ostens, Afrikanische Länder. (Eventuell ist die Todesstrafe aktuell nicht in allen genannten Staaten aktiv)

    • Martin Frey sagt:

      Eine Todesstrafe kann m. E. nur in Ländern diskutabel sein, die mit modernem Rechtssystem, niedriger Korruption und allgemeingültigen Gesetzen die auch internationalen Standards entsprechen, höheren Ansprüchen genügen. Ein Land das ein 11-jähriges kognitiv unterentwickeltes Mädchen wegen einer angeblichen Koranverbrennung zum Tode verurteilen möchte, empfinde ich als hochgradig rückständig. Dies auch darum weil dies gemäss internationaler Rechtsprechung kein Delikt darstellt. Ein Gegenbsp. sind die Todesurteile wg. der Sarinanschläge in Tokyo, in einem der fortschrittlichsten Länder der Erde.

  • Ch. Wolf sagt:

    Interessant. Schade aber, dass die eigentliche Problematik der Todesstrafe nicht beleuchtet wird. Diese liegt nämlich nicht in der Gefahr von Fehlurteilen etc. (dies sind praktische Probleme) und auch nicht in derjenigen der überharten Bestrafung von eher gering gewichtigen Fällen (dito), sondern in der grundsätzlichen Frage, ob der Staat einem einzelnen (abgesehen von akuten Bedrohungslagen [cf. sog. Finaler Rettungsschuss]) das Leben nehmen darf, ob das Leben des einzelnen dem Staate zur Disposition steht. Auf dieser Ebene wäre die Diskussion anspruchsvoller, aber auch ungemein relevanter

    • Reto Derungs sagt:

      Wolf: Wenn Ihrer Ansicht nach die Gefahr von Fehlurteilen die grösste Problematik der Todesstrafe ist, mache ich Sie darauf aufmerksam, dass Sie konsequenterweise in der Schweiz den Strassenverkehr unterbinden müssten; über 300 Todesurteile jährlich, davon sicherlich etwa die Hälfte Unschuldige. Umgekehrt bezweifle ich, ob bei vielleicht 10 jährlichen Vollstreckungen von Todesurteilen in der Schweiz mehr als ein Unschuldiger dabei wäre. Leben ist lebensgefährlich. Etwas mehr Augenmass, bitte.

  • Erwin Keller sagt:

    Ich bin für die Todesstrafe. Nicht wegen der Abschreckung (ist mir klar, dass das nicht funkioniert), sondern aus finanziellen Gründen. Man rechne: Ein Strafgefangener in Verwahrung kostet täglich an die 300 Franken. Wenn er als 20-jähriger ebenslänglich verwahrt wird: mal 365 Tage und mal 60 Jahre = 6.57 Millionen. Ich akzeptiere nicht, dass mein Steuergeld verwendet wird, um Kindermörder durchzufüttern! Wenn man es richtig macht, ist es billiger. Nicht so wie in den USA (zuerst 20 Jahre einsperren), sondern wie in China machen: Urteil, abführen, erschiessen, Kugel der Familie verrechnen!

    • Peter Pfrunger sagt:

      Menschen die länger als ein Jahr arbeitslos sind kann man da ja auch hinrichten – die verursachen nur Kosten und finden kaum noch einen neue Arbeitsstelle, vielleicht werden sie deswegen sogar kriminell.

      • Hugo Reichmuth sagt:

        Todesstrafe für Arbeitslose? Wie wäre es mit Argumenten statt mit Demagogie?

        • Nicht aufregen. Ich denke ja bloss das Kostenargument von Herrn Keller und anderen zu Ende.
          Es scheint ein Jekami zu sein, wo jeder seine Ideen was denn alles die Todesstrafe nach sich ziehen soll. Eine Grenze was zu definieren geht nicht, denn weshalb soll Herr Keller recht haben + nicht die Leute in Saudi-Arabien?
          Die Todesstrafe ist ganz einfach die Befriedigung von Rachegefühlen versteckt unter dem Deckmantel des Rechtsstaats.
          Was passiert mit der Genugtuung der Angehörigen, wenn sich nach Vollzug herausstellt, dass eine Unschuldiger umgebracht wurde? An wem nehmen dessen Angehörigen Genug

  • Hugo Reichmuth sagt:

    Ich finde die Todesstrafe in armen Staaten sinnvoll. Die Vorstellung, einen Schwerkriminellen (offenbar gibt es in der Welt von Frau Jegher keine zum Tod verurteilten Vergewaltiger oder Terroristen) durchzufüttern, während das Gros der Bevölkerung in bitterer Armut lebt, ist schlicht absurd.
    Dass ein Übeltäter wie Charles Taylor bis an sein Lebensende 4-Stern-Luxus geniessen kann und eine vollumfängliche medizinische Betreuung erhält, ist eine schallende Ohrfeige für alle Bürger von Liberia und Sierra Leone, die mit Armstümpfen durchs Leben gehen müssen. Neo-Kolonialismus halt…

    • tommaso sagt:

      Alles gelesen? „Gewiss, manche der Verbrechen, deren die Todeskandidatinnen und -kandidaten angeklagt sind, wiegen schwer: Ermordung, Vergewaltigung, terroristische Akte.“

      • Hugo Reichmuth sagt:

        Ja, schon gelesen. Nur dass die Dame sich lieber mit klar willkürlichen Urteilen abgibt, um ihre Argumente zu erhärten. Jeghers Argumentation ist – um mich mal bei Linken anzubiedern – SVP-Style: Man nimmt ein paar ganz gravierende Fälle, streicht diese heraus – und erklärt, dass alle so sind.
        Frau Jegher soll doch klar deklarieren, dass sie in Entwicklungsländern lieber in das Heil von Kinderschändern als in Kindergärten investiert.

  • Giorgio Perez sagt:

    Es ist schon korrekt, dass die Todesstrafe als Präventionsmassnahme untauglich ist. (Wir töten mal vorsorglich ein paar Leute …). Ob es als Strafe angebracht ist bleibt eine Ansichts- und Mentalitätsfrage.
    Es muss aber als unbestritten angesehen werden, dass jemand, an dem die Todesstrafe vollzogen wurde, sicher nicht mehr rückfällig werden kann. Aus dieser Sicht ist es ein sicherer Schutz der Bürger. Oder nicht?
    (Und dies soll nicht ein Diskussion über Fehlurteile etc. sein, sondern lediglich: „Wenn Tot, keine Wiederholung.“

    • Vreni Baumgartner sagt:

      Es muss aber als unbestritten angesehen werden, dass jemand, an dem die Todesstrafe vollzogen wurde, sicher nicht mehr wieder zum Leben erweckt werden kann, sollte sich herausstellen, dass er oder sie eben doch unschuldig war.
      Das sollte für jeden halbwegs vernünftigen Menschen eigentlich reichen, die Todesstrafe abzulehen.

      • Vreni Baumgartner sagt:

        Im Sinne von: sie können nicht einfach Aspekte einer Sache ausklammern, wenn sie ihnen nicht in die Argumentation passen.

  • Ronnie König sagt:

    Die Todesstrafe ist eigentlich die Stillung des Durstes nach Rache. Auch im Kollektiv. Uns wird oft bewusst wie machtlos wir vielen Dingen ausgeliefert sind. Damit konstruktiv und gelassen umzugehen fällt eben sehr schwer. Da nimmt man gerne den Weg der Rache und Todesstrafe, um sich danach erleichtert zu fühlen, ohne das Bewusstsein dafür zu entwickeln, dass wir nun eine gleiche ethische und moralische Schuld auf uns geladen haben. Wir befinden uns bei dieser Tat nicht im Ausnahmezustand. Da helfen alle Argumente nicht, wenn wir töten. Töten ist und bleibt Töten! Vergebung ist die höhere Stuf

    • Martin Frey sagt:

      Sie vergessen ein altmodisches, in Vergessenheit geratenes Wort: Sühne. Sühne gehört zu Schuld wie ein Schlüssel ins Schloss. Und es gibt nun mal Taten die mit einem modernen westlich-humanistischen, täterorientierten Rechtssystem nicht genügend gesühnt werden können. Die Belgier machen diese Erfahrung mit Dutroux, wir mit Daniel H., oder einem R. Osterwalder, für die es eigentlich keine adäquate Bestrafung gibt. Dieses Rechtsempfinden auf primitiven Rachedurst zu reduzieren greift zu kurz. Für die Freude des Mobs ob einer Steinigung wegen eines angeblichen Ehebruchs gebe ich Ihnen recht.

      • Zenklusen Andreas sagt:

        Wirklich gut geschrieben!
        Die Sühne hat in unserem „Rechts- oder Unrechtssystem“ tatsächlich nur noch am Rande seinen Platz! In unserer Gesellschaft wird alles unternommen, um den Täter zu „resozialisieren“. Man hat im Strafgesetzbuch auch extra Artikel (z.B. Art. 59) geschaffen, um mit enormem Aufwand und kostspieligen, in den meisten Fällen nicht wirksamen, Therapien, die Täter, ( Vergewaltiger, Mörder, Kinderschänder) zu therapieren. Ausser teure Arbeitsplätze für Psychiater und Psychologen bringen diese Therapien nicht viel! Deswegen befürworte ich die Todesstrafe für grausame Delikte!

  • Karl Mrak sagt:

    Das man die Todesstrafe abschaffen will zeigt ja gerade das sie funktioniert. Es sind genau die Leute mit der aufgesetzten Maske und dem scheinheiligen Blick die für ihre Verbrechen nicht des Lebens bestraft werden wollen.

    • Vreni Baumgartner sagt:

      „Es sind genau die Leute“ – wieso? Haben sie eine Studie dazu? Persönliche Erfahrung? Ich bezweifle es sehr und falls doch, bitte geben sie doch ihre Quelle an. Ihre Aussage ist nämlich ohne jeglichen Beleg ziemlich kontraintuitiv (giyf) und mutet paranoid an. Nicht beileidigend gemeint aber man wird das Kind wohl noch beim Namen nennen dürfen.

  • Benedikt Carpzow sagt:

    Immerhin ist die Rückfallrate in solchen Fällen Null.

  • Peter Aufenast sagt:

    Mal losgelöst von globalen Todesurteilen rund um die Kugel, stelle ich mal die hypothetische Frage: Todesurteile in der Schweiz — ja oder nein?

    Meine Antwort ist klar nein! Wiederholungstäter, wobei ich grossen Wert auf Wiederholung lege, denen grausamste Verbrechen mit Todesfolge zu 100 Prozent nachgewiesen werden können und die nicht nur auf Indizien beruhen, haben die Todesstrafe verdient.

    Nur, das wäre eine Geschenk für die Betroffenen. Für solche Individuen ist nur ein Urteil mit lebenslangem Gefängnis gerecht. Wobei ich unter Lebenslang ohne wenn und aber bis zum Tode verstehe.

  • Alena sagt:

    Todesstrafe ist eine Sache, von einigen befürwortet um Kosten zu sparen, nur leider sitzen die Verurteilten um die zwanzig Jahre im Knast bevor sie überhaupt getötet werden. Ich finde das ist fast eine doppelte Strafe! Entweder Knast ODER Tod, aber nicht beides… Grundsätzlich bin ich für Kastration von Vergewaltigern. Ob wir wirklich das Recht haben, über Leben und Tod zu entscheiden? Man sollte Täter den Angehörigen den Opfern überlassen. Sollen die sich ruhig rächen

    • Jetzt sagen alle anderen Befürworter es gehe nicht um die tumbe Rache sondern um Gerechtigkeit und sicherheit und Kostenersparnis …. und die Angehörigen der Opfer werden dann zu Tätern und werden dann den Angehörigen des ehemaligen Täters, der nun zum Opfergeworden ist überlassen und s weiter und so fort.
      Das tönt irgendwie nach Ehrenmorden und Mafiagepflogenheiten wo sich Angehörige der Familien abwechselnd gegenseitig ermorden.
      Das ist wirklich wünschenswert für die Gesellschaft, momol.

    • Mark Keller sagt:

      Alena, gehören Sie auch zu denjenigen die Blutrache verurteilen? Was Sie hier fordern ist Blutrache. Sowas kann wohl kaum Ihr Ernst sein! Wissen Sie wieviel Leid und Elend die Blutrache über die betroffenen Familien bringt? Es ist mir unverständlich wie jemand der in einem Rechtsstaat lebt eine solche Forderung stellen kann. Akzeptieren Sie überhaupt die Rechtsgrundsätze unseres Staates?

  • Wenn weltweit endlich die Scharia eingeführt ist, können wir auch eine gerechte Todesstrafe vollstrecken und alles ist wieder gerecht und in Ordnung wie es Gott befohlen hat. Alle anderen rechtswidrigen Völkerrechte und EMRK sind dann ungültig bzw. nichtig.

  • Thomas Läubli sagt:

    Die Todesstrafe ist nur dann zulässig, wenn die Angehörigen der Opfer den Part des Henkers übernehmen, denn im Namen des Staates, d.h. von dir und mir, darf man nicht töten. Dann müssen die Angehörigen aber nach rechtsstaatlichen Prinzipien ebenfalls mit harten Strafen verurteilt werden.

  • J. Kuehni sagt:

    Dass gewisse *abscheuliche* Taten die Todesstrafe (oder Kastration od. ähnliche, irreversible Bestrafungen) verdienen, ist nichts als graue Theorie, solange das Vorkommen von Fehlurteilen nicht 100%ig ausgeschlossen werden kann. Mit anderen Worten: Nie. Das meiner Meinung nach herausragendste Merkmal eines Rechtsstaates ist die Anerkennung der eigenen Fehlbarkeit (Justizirrtum) und die daraus abgeleitete Konsequenz, dass Urteile reversibel sein müssen.

    • Hugo Reichmuth sagt:

      Wenn Menschen dank humanen Strafvollzugs zu Schaden kommen (die Opfer von E. Hauert, W. Ferrari, Daniel H….), ist das aber ok? Sozusagen ein „humanitärer Kollateralschaden“?
      In ungefähr 8 Monaten kommt in Basel ein Türke aus dem Gefängnis raus, der vier Vergewaltigungsversuche unternommen hat (er hat ein Jahr dafür gekriegt). Vielleicht schafft er’s nächsten Sommer endlich….
      Das ist dann auch ein Kollateralschaden, nicht wahr?
      Und natürlich ist niemand Schuld in diesem kranken Justizsystem…

  • kurt vanossi sagt:

    Die Kritik an der Todesstrafe hat nichts mit der Strafe an und für sich zu tun, sondern mit dem Verfahren der Strafe. Unschuldige Lebenslängliche sind genau so tragisch wie unschuldig Hingerichtete.

  • Georges Schneider sagt:

    An alle Befürworter der Todesstrafe, die mit den Kosten argumentieren, sollten mal mit dem Begriff „Kosten der Todesstrafe“ googeln. Sie würden dann feststellen müssen, dass mehrere Studien, selbst in den USA, zum Schluss kommen, dass die Kosten der Todesstrafe die Kosten einer lebenslangen Haft um ein mehrfaches übersteigen.

    • Erwin Keller sagt:

      Man sollte es eben nicht wie die USA machen. Dort wird der Todeskandidat zuerst ca 20 Jahre in einem Ultrahochsicherheitstrakt eingekerkert während sich die Anwälte mit X Revisionen amüsieren. Kein Wunder verursacht das Kosten bis zum geht nicht mehr. Man sollte sich lieber China als Vorbild nehmen. Dort gehts schnell und billig: Urteil, aus dem Gerichtshof abführen direkt auf ein offenes Feld. Genickschuss. Kosten für die Munition und das Verfahren den Angehörigen verrechnen. Schnell und billig, und der Steuerzahler zahlt nichts drauf!

      • Guido sagt:

        Warum China als Vorbild nehmen? Das hatten wir doch auch in der Schweiz schonmal: Die gute alte Inquisition: zuerst ein bisschen foltern, dann hatte man ein nicht revidierbares Geständnis und ein warmes 1. August-Feuer sowie eine Hexe weniger. Holz ist im Gegenzug zu Munition erneuerbar und günstiger und durch die Fernsehrechte könnte ein Gewinn erzielt werden…
        Mehr Menschenverachtung und Gewaltphantasien habe ich gerade nicht drauf…

      • Natalie sagt:

        Unbedingt! Man könnte noch mehr Kosten sparen, indem man alle Raucher, alle Personen mit 3 und mehr Kilo Übergewicht, alle Automobilfahrer und alle, die mehr als einmal pro Woche ein Glas Wein trinken oder bei Kopfweh eine Tablette nehmen gleich auf dieses offene Feld führen würde. Die belasten unsere Krankenkassen und das Versicherungssystem nämlich viel viel mehr!!!

  • Kummer sagt:

    „Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.“

    Gut gesagt. Fragen Sie doch mal die Opfer von perversen Vergewaltigern oder die Eltern von kleinen Kindern die ermordet wurden… Sie wurden auch nicht gefragt, ob sie Opfer sein wollen.

    Amnesty International hat in der Schweiz reklamiert, dass Untersuchungshäftlinge keinen freien Zugang zum Telefon haben!

    Wo leben die eigentlich….

  • Claude-Anne Lander sagt:

    À chaque fois qu’est abordé le thème de la peine de mort, c’est la boîte de Pandore qui s’ouvre. Toutes les horreurs contenues dans le cerveau de pas mal de salauds se répandent dans le forum. Pire que les bourreaux qui font un travail sans doute pas souvent volontairement, les écrits des salauds dégoulinent de sang et de sueur, comme s’ils enrageaient de ne ne pas être à leur place. J’ai envie de vomir à lire ce que monsieur-tout-le-monde pense. Voilà un article expliquant la loi suprême que nul n’a le droit d’oter la vie et nous n’en sommes plus à oeil pour oeil, dent pour dent que je sache.

  • Steinacher Alexander sagt:

    „Todesstrafe“ Diesere Begriff ist ein Absurdum an und für sich aus Staaten und Geschichte, die mit dem Verständnis unseres aus der direkten Demokratie entstandenen und gewährleisteten Rechtsstaates nicht das Geringste zu tun haben! Todesstrafe kann es nicht geben. Denn eine Strafe muss eine nachhaltig erlebbare Sanktion für ein Verbrechen … sein, die den Bestraften erinnert und zwingt, sich mit dem Unrecht seiner Tat auseinanderzusetzen. Ein Ermordeter kann das nicht mehr.

  • Steinacher Alexander sagt:

    Todesstrafe kann es nicht geben, kein Mensch, auch kein gewählter Richter kann sich auf ein evolutionäres, stammesgeschichtlich oder der Evolution der menschlichen Vernunft und daher humanistischen Ethik begründbares „Recht“ beziehen, einen anderen Menschen umbringen – ermorden zu lassen! Dazu kommt die Fehleranfälligkeit jeglichen menschlichen Denkens und Handelns! Todesstrafe gibt es in diesem Sinne nicht, sondern nur mehr oder wenier mit fadenscheinigen Begründungen ausgeführte (staatliche) Morde! Das zu diskutieren ist den Menschen in zivilisierten, demokratischen Ländern vorbehalten!

  • Ich sehe es so, dass die Autorin Sozialistin sein muss.
    Die aktuellen Versionen der Völker- und Menschenrechte wurden vom Westen erschaffen. Sind also automatisch nicht mit allen Kulturen dieser Welt kompatibel. Mulit-Kulti halt.
    Die islamischen Gottesstaaten sind insofern ehrlich, als dass sie die Völker- und Menschenrechte nur mit Vorbehalt des Vorrangs des eigenen Rechts unterschreiben.
    Wenn es etwas braucht, dann sind dies Völker- und Menschenrechte, welche von allen ohne Vorbehalte unterzeichnet werden können. Und einen Polizei- und Justizapparat, der die Einhaltung überprüft.

    • Guido sagt:

      Europa ist voller Sozialisten, denn Europa kennt die Todesstrafe nicht mehr (EMRK und so…).
      Die „islamistischen Gottesstaaten“ sind keine Sozialisten; sie kennen die Todesstrafe. Falls ich bei der Ausreise behilfich sein kann, helfe ich gerne beim Packen.

  • gattopardo sagt:

    Es gibt kein Argument für die Todesstrafe. Wer die Todesstrafe fordert, schadet allen Dingen voran sich selber, nämlich indem er öffentlich gesteht, dass er/sie ganz einfache Argumente gegen die Todesstrafe nicht nachvollziehen kann und auch nicht willens ist, diese zu verstehen.

    1. Man kann Leute günstig wegsperren.
    2. Wird niemand durch den Staat irrtümlicherweise ermordet.
    3. Wird es niemals möglich sein, durch einen Geschickte Anordnung von Indizien unschuldige Personen zu töten.
    Gegenteil von Punkt 2 und 3 werden irgendeinmal passieren, wenn die Todesstrafe eingeführt ist.

  • Ich war auch immer gegen die Todesstrafe. Aber was ist mit dem Moerder von John Lennonn ? Sharon Tate ? Die 5 Todesopfer von Guenter Tschanun ? Die Terroristen der RAF ? Diese leben jetzt wieder frei und gemuetlich weiter.

    • gattopardo sagt:

      Dass diese Leute rausgekommen sind ist ja wohl kein Argument für die Todesstrafe?

      • Roberto Cavanazza sagt:

        @gattopardo:Selbstverständlich ist es das.Die Todesstrafe für Mörder ist die höchste Gerechtigkeit und effektivste Prävention.Zudem kommen die Exekutierten wohl in den meisten Fällen weniger qualvoll um als ihre Opfer;sie werden getötet,nicht ermordet und können in vielen Fällen die Methode bestimmen.Zudem beweist,dass diese Mörder rausgekommen sind,dass es keine gerechte Gefängnisstrafe (nämlich die wortwörtlich lebenslängliche Verwahrung) für sie gibt.Wer Einem so ein grosses Unrecht angetan hat,verdient keine zweite Chance,sondern das Gleiche,denn einen Toten bringt man nicht mehr zurück.

        • Guido sagt:

          Die Tatsache, dass Tote nicht mehr zurückgebracht werden können, spricht eine klare Sprache gegen die in Europa verschwundene Todesstrafe.
          Wer die Todesstrafe befürwortet muss leider nach China oder USA auswandern – bye bye!

          Obwohl es Britney Spears anders sieht: Die Todesstrafe löst beim Verurteilten auch keinen positven „Lerneffekt“ aus…

  • Roberto Cavanazza sagt:

    Fehlurteile&polit.Gründe sind stichhaltigste Argumente gegen die Todesstrafe.Ev.wäre eine Abstufung denkbar,nach welcher nur bei einem mit 100%iger Sicherheit bewiesenen Verschulden diese Strafe angewendet werden dürfte.Es stimmt jedoch nicht,dass die Todesstrafe nicht präventiv (deliktabwendend/-verunmöglichend) wirkt,denn die exekutierten Verbrecher können allein aus physikalischen Gründen keine weiteren Straftaten begehen.Bei „lebenslänglich“ besteht diese Möglichkeit,allein gegenüber den Mithäftlingen und Gefängniswärtern.Unverständlich bleibt,wie man morden und Mörder verteidigen kann.

    • gattopardo sagt:

      Jemand oder mehrere werden bestimmen, was 100% sind und dann wird auch hier ein Fehler passieren, früher oder später.

    • Guido sagt:

      1. Der Mörder hat einen Anspruch auf Verteidigung und ein gerechtes Verfahren (ist so ein EMRK-Ding).
      2. Auch in der USA erfolgen alle Verurteilungen mit 100%iger Sicherheit – aber da passieren tortzdem Fehler – weil es wohl keine 100%ige Sicherheit gibt (ist so ein Mathe-Ding).
      3. Die präventive Wirkung der Todesstrafe ist wie folgt gemeint: Ein Mörder wird ganz brav, wenn er statt 20 Jahre Knast, die Todesstrafe befürchten muss. Aber Sie haben Recht, Todesstrafe hat keine präventive Wirkung (so ein Kriminologie-Ding).

  • Wilhelm Hess sagt:

    Die Richter wo die Todesstrafe verhängen ,müssten eigentlich auch die Vollstrecker sein.Es ist einfach ein Urteil zu fällen wo
    andere ausführen müssen.Vermutlich würden weniger Todesstrafen ausgesprochen.Glaube kaum das die Richter wo angeblich gebildet sind gerne Alpträume von Mord haben,denn sie selbst verübt haben.

    • gattopardo sagt:

      Gewaltentrennung 🙂

    • Ruedi sagt:

      Hr.Hess, Ich denke die engsten Angehörigen eines Mordopfers würden das Knopf drücken, für die Auslösung der Todesspritze noch so gerne und ohne Gewissensbisse übernehmen.

      Wenn ein Mörder ins jenseits befördert wird, ist es eine gerechte Strafe und kein Mord. Ein Mörder nimmt seine Hinrichtung in kauf, wenn er weiss das auf Mord das Todesurteil im Gesetz verankert ist, er aber trotzdem jemand ermordet.

  • Thomas Läubli sagt:

    Von den abstrakt denkenden Befürwortern der Todesstrafe will leider niemand auf mein Argument eingehen. Man macht es sich zu billig, den Staat aufzufordern, Menschen umzubringen. Wie sieht denn das konkret aus? In den USA drückt man auf den Knopf und die Verantwortung wird randomisiert. Damit verschleiert man die Tatsache, dass nun wiederum jemand des Totschlags angeklagt werden sollte. Jeder darf Breivik einen Kopfschuss geben, falls er jemals freikommt. Aber er muss dafür verurteilt werden, sonst sind wir kein Rechtsstaat mehr, sondern ein Unrechtsstaat wie Iran oder Weissrussland.

    • Von Gesetzes wegen ist viel Unrecht möglich, weil das Strafgesetzbuch entweder nicht konsequent gehandhabt wird, wie im Beispiel der Religionsfreiheit, wo aufgrund der Religion zu Hass und zur Tötung von anderen aufgerufen werden kann – ungestraft natürlich.
      Dann noch die Abzocker-Problematik: Wenn Sie jemanden überfallen und ihm das Geld wegnehmen, wandern Sie ins Gefängnis. Wenn Sie Milliarden-Vermögen vernichten und sich daran bereichern, passiert Ihnen nichts.

      • Thomas Läubli sagt:

        Und was haben Sie jetzt zu meinem Argument bezüglich Todesstrafe gesagt? Es ist doch klar, dass der Henker ebenfalls ein Verbrechen begeht, wenn er den Täter umbringt. Wir der Henker nicht angeklagt, sind wir kein Rechtsstaat mehr.

        • Ich verstehe ihre Frage. Und ich habe mich zu folgender Antwort für mich entschieden: Der Henker tötet im Rahmen des Gesetzes. Zudem haben wir anderen Kulturen nicht vorzuschreiben, wie sie zu sein haben.

  • brunner franz sagt:

    frau jegher–sie bezweifeln die abschreckwirkung? woher wissen sie denn wieviele täter sich davon beindrucken liessen oder nicht? muss die todesstarfe eine abschreckwirkung haben? viel wichtiger ist doch die gewissheit, dass nur todesstrafe oder lebenslange (nicht 12-15 jahre) verwahrung rückfälle garantiert verhindern (schöngeistiges, humanistisches reden hilft da nicht)—1973-2010 139 freigelassene: erwähnen sie mal nur die jahre seit einführung von DNA, welche fehlurteile ausschliesst—zudem gilt ja immer noch „im zweifelsfalle…….“

  • Zenklusen Andreas sagt:

    Ich denke, jede Generation sollte dieses Thema diskutieren…- In einer Zeit, in der der Täter im Mittelpunkt steht, alles Mögliche und Unmögliche (teure, unnötige Therapien, die oft keinen Erfolg bringen) unternommen wird, um ihn zu „resozialisieren“, denke ich, sollte wieder vermehrt über die Sühne und den Schutz der Gesellschaft diskutiert werden. Deswegen befürworte ich für grausame Delikte die Todesstrafe. Beim Lucy-Mörder wäre z.B. die Todesstrafe und eine rasche Vollstreckung angebracht und wohl auch die günstigste Variante!

    • Thomas Läubli sagt:

      Was soll am Tod eine Strafe sein? Der Täter wird wohl voller Stolz und Heroismus in den Tod gehen. Hingegen ist eine lebenslange Verwahrung die grösste Demütigung. Aber Sie können sich gerne als Henker zur Verfügung stellen, unter der Bedingung, dass man Sie dann ebenfalls für Ihr Töten verurteilt und bestraft.

  • lora kamm sagt:

    Keine Todesstrafe!
    Der gemeinsam durchgeführte Mord einer ganzen Gemeinschaft an einem ihrer Mitglieder-auch wenn zum Verbrecher geworden -ist gemeinsam begangene tiefste Erniedrigung. Weiter sinken als durch den gemeinsam ausgeführten Mord/Folter ist nicht möglich und beschämt irregulativ. Todesstrafe bedient alleinig niedrigste Instinkte der Gemeinschaft selbst. Ungeheure Taten, begangen durch einzelne Mitglieder der Gemeinschaft, werfen den Fokus auf sie zurück und sie steht in der Mit-Verantwortung für solche Taten. Dort ist der Ansatz für Diskussionen: Warum produziert sie Ungeheuer?

  • Stephan G sagt:

    Ich habe nicht alles verfolgt was hier geschrieben wurde. Wie auch immer ich lebe in den USA, dem Land der ‚unbegrenzten Moeglichkeiten‘. Ich lebe auch an einem Ort an dem in der Naehe oft Todesstrafen veruebt werden. Ja, ich finde es wiederlich manchmal zu wissen, wenn ab und zu ganz in der Naehe ein Mensch hingerichtet wird. Ich habe dieses Land mit vielen seinen Eigenheiten kennengelernt und finde, dass es in vielen Bereichen nicht reif geworden ist. (Leider kurz gesagt) Das Verhaengen der Todesstrafe ist das Resultat einer im mentalen Bereich destruktiven Gesellschaft.

  • Ruedi sagt:

    Aktuell ist es in der Schweiz so:
    Wenn jemand ihr Kind ermordet, dann gehen sie für den Mörder arbeiten indem sie ihm die Haft mit ihren Steuergeldern finanzieren. Sie werden also indirekt noch bestraft für den Mord an ihrem Kind. Da sie die Haft des Mörders mitfinanzieren müssen. Das Gefängnis für den Mörder kostet denn Steuerzahler ca. Fr.300 im Tag, oder ca. Fr.9000 im Monat, also mehr wie die meisten Arbeiter verdienen.

    Nach spätestens 15 Jahren und ca. Fr. 1’620’000 Steuergelder kommt der Mörder wieder frei, und ermordet vielleicht ein anderes Kind.
    Bei Lebenslanger Verwahrung können die Kosten locker das 2-3fache an Steuergeldern verursachen.

    Für Fr.1’620’000 müssen 405 Arbeitnehmer ein Jahr lang arbeiten und Fr. 4000 Steuern bezahlen.

    Ist das gerecht Amnesty International? – Falsches Mitleid hilft niemandem, vor allem nicht den Opfern und deren Angehörigen.

    Das Volk das die Kosten für den Strafvollzug bezahlen muss, sollte darüber Abstimmen können, das bei klarer Beweislage die Todesstrafe bei Mord angewendet wird. Und gleichzeitig sollte darüber abgestimmt werden, dass der Strafvollzug durch die Arbeit der Häftlinge kostendeckend ist. Ein Strafvollzug der nicht ausreichend abschreckende Wirkung hat, ist sinnlos!

    • Thomas Läubli sagt:

      Das Argument des Steuerzahlers lässt sich auch bei den alten Leuten, die auf Kosten der jüngeren Generationen leben, anwenden. Man kann überall Sozialschmarotzer ausfindig machen und sie dann zum Unmenschen erklären. Aus historischer Erfahrung sollte man solche Argumente ablehnen.

  • In den Ländern, die beanspruchen demokratisch zu sein und trotzdem an der Todesstrafe festhalten, ist die Kriminalitätsrate ungleich höher als in solchen, wo sie verboten ist. Das zeigt sich an den USA mit den überfüllten Gefängnissen und Todeszellen. Untersuchungen dort zeigen, dass Menschen mit schlechter Bildung, sozial niedrigem Status, die glühendsten Anhänger der Todesspritze sind. Von dieser Sorte haben wir (leider) auch in unserem Land eine beträchtliche Anzahl. Wir wissen auch, von welchem politischen Schlepptau sie sich führen lassen. Sie sind aber nicht mehrheitsfähig – zum Glück.

    • Hugo Reichmuth sagt:

      Es gibt verschiedene Gründe, für die Todesstrafe zu sein. Da ich Demokrat bin, glaube ich an die Eigenverantwortung des Menschen und die Fähigkeit, Gut und Böse zu unterscheiden. Wenn jemand z.B. einer um Gnade winselnden Frau die Kehle zudrückt, bis sie zuerst panisch zappelt und sich dann nicht mehr bewegt, weiss er genau, dass er dem Opfer keinen Gefallen getan hat. Wenn er es trotzdem tut, ist er nach meiner Definition kein Mensch.
      Ich stelle Ansprüche an Menschen – was gerade bei Linken oft nicht der Fall ist. Bei denen ist ja immer „die Umwelt“ schuld…

      • Guido sagt:

        da musste ich ein bisschen schmunzeln (ich habe schwarzen Humor).
        Also ein Mörder ist gemäss Deiner Definition kein Mensch? Wie ist es dann mit „Menschen“, die sich dafür einsetzen, dass solche Nicht-Menschen wie Menschen behandlet werden – werden die dann auch zu Nicht-Menschen?
        Weil diesen Gedankengang kenne ich aus dem Geschichtsunterricht…

        • Hugo Reichmuth sagt:

          Lieber Guido,
          Zum Mörder: Nein, ist er nicht für mich. Wer einem Menschen bewusst das Wichtigste in seinem Leben nimmt, dem darf man diese Erfahrung auch zuteil werden lassen.
          Zu Deinem Weltbild: Wieso sollen Leute, die anders als ich denken, zu Unmenschen werden? Habe ich die Pointe verpasst? Lieber Guido, wenn DU so denkst, ist das Dein Toleranzproblem.
          Zum Geschichtsunterricht: Ich weiss nicht, worauf Du anspielst. Werde doch expliziter. Was kennst Du vom Geschichtsunterricht? Die Erfindung des Otto-Motors, die Eroberung von Byzanz oder die erste Mondlandung?

          • Beat sagt:

            Hallo Hugo/Guido Also: Wenn ich Guido richtig verstanden habe dann wurden in totalitären Regimes oft auch jene zu „Unmenschen“ erklärt, die es gewagt hatten vom Staat willkürlich als „Unmenschen“ erklärte vor dessen mörderischem Zugriff zu schützen. Das liegt als Interpretation von Guido’s Aussage klar auf der Hand wenn man nur ein kleines Bisschen guten Wilen hat. In diesem Sinn kann ich Guido nur beipflichten.

  • Ruedi sagt:

    Ich träume auch von einer ,,Sozialgerechten,, Welt ,,ohne,, Kriminalität, Gewalt und Mördern, ohne Gefängnisse und Todesstrafe. Die Soziale ungerechte Verteilung ist für Kriminalität u. Morde die Hauptursache, und wird durch eine Sozial ungerechte Politik Produziert, die der Macht und Reichtum einer kleinen Gruppe dient, und die Mehrheit der Menschen zunehmend ärmer werden.

    Durch zunehmende ,,Überbevölkerung,, nimmt die Soziale Ungerechtigkeit noch weiter zu, es ist schwieriger den Wohlstand an alle gerecht zu verteilen, dazu muss auch ausreichend vorhanden sein, Arbeit, Gerechter Lohn und Ressourcen. Ein Menschenleben ist immer weniger wert, es gibt ja so viele Menschen, das fördert das Konkurrenzdenken und den Neid – Nächstenliebe? – Alles was an Überfluss da ist, verliert an Wertschätzung und fördert die Verschwendung, auch bei der Ressource Mensch!

    Die auseinander gehende Soziale Schere zwischen Armen die in Armut dahinvegetieren, Arbeit sich nicht lohnt, und zunehmend die Kriminalität als einzigen Ausweg sehen, und denn Reichen die auf Kosten dieser armen Leben wird immer größer. Der Wert des Menschen wird darin bemessen wie viel Geld man mit ihm verdienen kann. Und der Mensch selbst setzt seinen Selbstwert gegenüber anderen darauf fest wieviel Geld er hat. Solange das Geld über dem Wert des Menschen steht, wird auch die Kriminalitätsrate hoch sein, und unter denn gegebenen Umständen noch zunehmen. Mit Geld kann man alles machen, auch ungestraft ungesetzliches, da selbst das Gesetz käuflich ist.

    Die Entwicklungsländer können sich so einen unverhältnismäßig teuren angeblich Humanen CH-Strafvollzug der Fr.300 p.Tag u. Häftling kostet gar nicht leisten, und verursacht in diesen Ländern nur Kopfschütteln. Wenn jemand der Gesellschaft schadet, noch mehr kostet wie ein Arbeiter pro Tag verdient. – Kann die Schweiz sich das wirklich leisten, oder muss sie dafür denn falschen das Geld wegnehmen zum Bsp. den IV-Rentnern u. Arbeitslosen?

  • Thomas Läubli sagt:

    Das Argument der Überbevölkerung lässt sich auch bei den alten Leuten, die auf Kosten der jüngeren Generationen leben, anwenden. Man kann überall Sozialschmarotzer ausfindig machen und sie dann zum Unmenschen erklären. Aus historischer Erfahrung sollte man solche Argumente ablehnen.

    • Ruedi sagt:

      Thomas ihr Argument mit den alten Leuten ist auch kein Argument! Sondern sehr unpassend, Mörder mit Alten (Rentnern) vergleichen zu wollen. Ohne die Alten wären die Jungen nicht da! Die Renten sind ein Sozialer Vertrag zwischen den Generationen und allen Bevölkerungsschichten. Aber es stimmt auch da gibt es im System Ungerechtigkeiten, weil die Reichen auch Renten beziehen obschon sie es gar nicht nötig hätten, die sollten nur solidarisch Beiträge bezahlen müssen, für die Menschen die auf die Rente angewiesen sind. Und die Jungen die Millionen-Vermögen geerbt haben ohne dafür Leistung zu erbringen – müssen den alten sowieso Dankbar sein!

      Mitleid sollten Sie für die Opfer von feigen Mördern haben – und nicht für die Mörder! – Die Mörder hatten auch kein Mitleid für ihre Opfer!

      Also kann der Mörder auch kein Mitleid von der Gesellschaft erwarten und das man für ihn noch Millionen von Steuergeldern aufwendet. So wird der Gesellschaft neben dem Mord selbst, auch noch ein weiterer Finanzieller Schaden zugefügt, durch seinen feigen Mord, an einem Unschuldigen dem der Mörder sein Leben weggenommen hat. Sicher ist es richtig das jeder der ein Verbrechen ausübt, eine Zweite Chance bekommt – aber sicher nicht feige Mörder!

      • Thomas Läubli sagt:

        Ich weiss nicht, woher Sie Ihre Ansicht beziehen, ich würde Mitleid empfinden. Aber Ihr Argument ist erneut problematisch: Nur weil man kein Mitleid mit jemandem haben darf, folgt noch nicht daraus, welche Strafe er verdient. Die lebenslange Verwahrung ist die grössere Strafe als der Tod. Da Sie für die Todesstrafe einstehen, muss ich annehmen, dass Sie Mitleid mit dem Täter empfinden.

  • Ruedi sagt:

    Man sollte die Politik als Gesetzgeber schon hinterfragen und kritisieren, wenn er die Bevölkerung für schändliche Straftaten auch noch mitbestraft indem er dafür großzügig Millionen aufwendet. Und auf der anderen Seite gegenüber der Bevölkerung den Sozialen Vertrag nicht mehr einhalten will. Indem er dem Bürger laufend Renten und Arbeitslosengelder kürzt, verweigert oder diese nicht existenzsichernd sind, für die der Bürger Versicherungsleistungen erbracht und erarbeitet hat.

    Mit diesem ungerechten Verhalten des Staates wird die Kriminalität gefördert. Denn jemand der Unschuldig zuwenig zum Leben hat kann auf Krumme Gedanken kommen. Eine Gerechte Gesellschaft ist nur dann gerecht, wenn auch der Ärmste genug für ein Menschenwürdiges Leben hat, alles andere ist Ausgrenzung und hat Negative folgen für die Gesellschaft.

    Großzügig gegen Kriminelle und Ungerecht gegen Ehrliche Bürger ist Gift für die Gesellschaft und den Sozialen Zusammenhalt. – Die Ehrlichen bestrafen und die Unehrlichen belohnen auf Kosten des Ehrlichen – kann sich ein Rechtstaat nicht leisten, ist ein schlechtes Signal.

  • Thomas Läubli sagt:

    Heute kann man es in der NZZ schwarz auf weiss lesen: Verurteilte in der Todeszelle kosten den kalifornischen Fiskus jährlich 180 Millionen Dollar mehr als die Verurteilung zu lebenslanger Haft. Das Kosten-Argument ist also bloss vorgeschoben, um seinem eigenen Bauchgefühl Nachachtung zu verschaffen.

  • Ruedi sagt:

    Thomas Sie sollten ihre Ansicht, Meinung oder Ihr Bauchgefühl nicht aus der NZZ und den USA holen, nicht alles was schwarz auf weiss lesbar ist, ist automatisch auch richtig.

    In anderen Ländern ist die Todesstrafe viel Preiswerter wie in den USA, wo sie wegen der langen Haft so Teuer ist.

    Jemanden Töten ist nicht Teuer, fragen sie einen Mörder, der kann das bestätigen.

    Und Süd/Nord-Amerika im Allgemeinen nicht gerade ein Vorbild für Soziale Gerechtigkeit.

    • Thomas Läubli sagt:

      Ja, sicher, Ruedi, die NZZ ist ganz bestimmt die unglaubwürdigste Zeitung – nur die Weltwoche und die BaZ bestätigen Ihr Weltbild.
      Am billigsten wäre, wenn sich Befürworter der Todesstrafe, also zum Beispiel Sie, als Henker zur Verfügung stellen würden. Da wir im Gegensatz zu den USA (noch) ein Rechtsstaat sind, müssten Sie dann für Ihren Mord wiederum verurteilt werden. Ist das in Ihrem Sinne?

  • Ruedi sagt:

    1/2 Eine widersprüchliche Gesellschaft: Viele der Gegner der Todesstrafe sind Befürworter des Militärs,
    dass als Hauptaufgabe das Töten hat, und auf den Befehl des Staatlich angeordneten Tötens wartet. Mit all seinen Teuren Waffen, die nur ein Ziel haben – das Töten von Menschen. Im Krieg wird dann jeder Soldat zum Henker oder Gehenkten, oder zum Mörder oder Ermordeten für eine ihm meist fremde Politische Idee.

    Aber im Krieg ist das Töten dann berechtigte Verteidigung und Schutz von Land und Volk – da nimmt man das Töten auch von vielen Unschuldigen bewusst in Kauf. Wenn die verweichlichte von der natürlichen Realität entfernte Gesellschaft, ihr Fleisch auf dem Teller…

    • Hugo Reichmuth sagt:

      Wie kommen Sie auf die Idee, dass die TS-Gegner für die Armee sind? Auch wenn es unter den TS-Gegnern sicher ausreichend Realpolitiker gibt: Die meisten TS-Gegner gehören eher zur linken, pazifistischen Seite.
      Die umgekehrte Kombination „Pazifist und Todesstrafenanhänger“ halte ich für ziemlich abwegig…

  • Ruedi sagt:

    2/2…selber Töten müsste, hätte sie einen ganz anderen Bezug zu Tod und zum Töten. Genau genommen ist das Töten auf unserem Planeten ein ganz natürlicher und Täglich unzählige male vorkommende Handlung. Töten ist Teil der Natürlichen Überlebensstrategie – der Hunger ist stärker wie Mitleid – falsches Mitleid bringt nichts.

    Mit der Vollstreckung des Todesurteils eines Mörders, wird das Volk verteidigt und beschützt vor weiteren Morden. Es gibt auch den gerechten Mord! Wäre zum Bsp. Hitler rechtzeitig ermordet worden, hätte man viele Menschen Retten können. Bin Laden oder Gaddafi wurden auch exekutiert – wo war da die Schweizer Empörung der selbstgerechten?

  • Jörg Bruggmann sagt:

    Die Gefahr von Fehlurteilen als Argument gegen die Todesstrafe ist wohl sehr schwach. Natürlich muss ein Todesurteil sorgfältiger bearbeitet werden als eine kurze Haftstrafe, das muss aber eine längere Haftstraffe auch. Was mich stört, ist der Begriff „Todesstrafe“. Meines Erachtens geht es hier nicht in erster Linie um Strafe, sonder um die Beseitigung eines Risikos, dass für die Gesellschaft nicht zumutbar ist. Allerdings ist die Gellschaft schon lange auf dem Softy-Trip und dazu gehört auch, gegen die Todesstrafe zu sein, ohne eine vernünftige Alternative anbieten zu können.

  • Alain Mohler sagt:

    „Die Todesstrafe als Prävention ungeeignet“ mag sein, aber als Schutz für den Rest der Gesellschaft äusserst wirksam und nachhaltig. Das hört sich vielleicht provokativ an, ist aber ein Argument dafür.

  • Thomas Läubli sagt:

    Philosophischer Beweis, warum die Befürworter der Todesstrafe so oder so moralisch verkommen sind:
    Wer für die Todesstrafe ist, aber nicht bereit wäre, das Amt des Henkers zu übernehmen, ist ein Feigling. Er fordert, dass der Nanny-State den Dreck erledigt – auch im Namen derer, die gegen solche Strafen sind: nicht nur feige, sondern auch überheblich.
    Wer für die Todesstrafe ist und selber auch Hand anlegen würde, beweist damit, dass er zum Töten fähig ist und die erforderliche Ausrüstung dazu hat. Damit offenbart er sich zugleich als Gefahr für die Gesellschaft: als potentiellen Mörder.

    • Ruedi sagt:

      Hinkende Argumentation Thomas! – Es könnte auch der Beweis dafür sein das die Todesstrafe-Gegner Angst vor der eigenen Hinrichtung haben, im Fall das sie mal zu Tätern werden.

  • Was ist mit dem Moerder von John Lennon ? Was mit dem Moerder von Sharon Tate ? Was ist mit Guenter Tschanun und die RAF Terroristen. Die fuehren heute ein gemuetliches Leben !
    Seien wir ehrlich, den Schweizern sind die Toten, die Opfer, doch egal. Es will sich nur niemand damit belasten, dass er sich fuer eine Toetung ausspricht, nicht wahr ?

  • Hans P. Grimm sagt:

    Find ich richtig!

    Der einzige überlebende Attentäter der Anschläge von Mumbai vor vier Jahren ist am Mittwoch gehängt worden. Bei der Anschlagsserie auf einen Bahnhof und Hotels starben damals rund 170 Menschen.

  • Hermann sagt:

    Die Todesstrafe ist in den meisten Faellen nicht Strafe, sondern Rache. Man sollte das nicht verwechseln.

  • Hans P. Grimm sagt:

    Der Lisaboner-Vertrag der EU sieht die Todestrafe vor für Bürger welche verzweifelt sind und sich gegen ihre Verarmung mit Protesten und Gewalt wehren!

    Die EU sieht ihre Leute nicht als Bürger sondern als Untertanen die zu disziplinieren sind, auch mit der Todesstrafe!

    Lasst Euch das mal auf der Zunge vergehen!

  • Beat sagt:

    Ich finde es gut dass dieser Blog so lange noch diskutiert wird. Ich selber bin generell gegen die Todesstrafe. Der Hauptgrund ist dass in Ländern welche das noch machen, allen voran die USA erschreckend viele Fehlurteile zum Tod der verurteilten führen. Nicht einmal nur Unschuldige, sondern auch Schuldige, bei denen z.B. die Schwere der Tat falsch beurteilt wurde. So kommt es dass es dort ein Instrument der rassistischen Weissen ist, die Schwarze unterdrücken. In vielen andern Ländern ermöglicht die Todesstrafe den Regierungen unliebsame politische Gegner zu eliminieren.

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