Abschuss erfolgreicher Initiativen: Was ist der Volkswille wert?

Nach einem hitzigen Abstimmungskampf nahm das Volk im November 2010 die SVP-Initiative zur Ausschaffung krimineller Ausländer an. Darüber kann man erfreut oder betrübt sein. Aber man kann nicht so tun, also ob die Abstimmung nicht stattgefunden hätte und ihre Umsetzung jetzt vom guten Willen in Bundesbern abhinge.

Aber genau dies scheint der Fall zu sein. Mit einer von Bundesrätin Simonetta Sommaruga eingesetzten Kommission, die letztes Jahr einen Schlussbericht mit vier Varianten vorlegte, wurden vor allem verzögernde Massnahmen getroffen.

Weitere Verzögerungen folgten letzte Woche in Form einer Pseudovernehmlassung: Eine der beiden in Vernehmlassung geschickten Umsetzungsvarianten, die dem Begehren der Initiative nahe kommt, ist jetzt vom Bundesrat von vornherein abgeschossen worden.

Die politische Hauptdebatte findet nicht mehr vor der Abstimmung statt, sondern danach – und zwar meist mit dem Ziel, einen Volksentscheid mit allen Mitteln infrage zu stellen.

Immer häufiger werden Initiativen bekämpft, nachdem sie angenommen wurden: Abstimmungsplakat der Ausschaffungsinitiave in Lausanne. (Bild: Keystone/Laurent Gillieron)

Immer häufiger werden angenommene Initiativen nachträglich zerrupft: Abstimmungsplakat der Ausschaffungsinitiative in Lausanne. (Bild: Keystone/Laurent Gillieron)

Man kann ja argumentieren, dass die Regierung Blut und Wasser schwitzte, um einen Kompromiss zwischen dem Volkswillen und den Menschenrechten zu finden – wirklich überzeugend ist das nicht. Reibungen zwischen Schweizer und internationalem Recht gehören zum Bundesalltag. Das Justiz- und Polizeidepartement stellt selbst immer wieder fest, dass die Schweiz wegen Schweizer Gesetzen vor dem EU-Gericht Niederlagen einstecken muss.

Die Folge all dieser Verzögerungen: Wir werden uns Ende 2013 bzw. drei Jahre nach der Annahme der Ausschaffungsinitiative mit einem Verordnungstext wiederfinden, der die Urheber der Initiative nicht befriedigt, obwohl sie als Sieger der Abstimmung hervorgegangen waren. Man kommt nicht darum herum, ein gewisses Unbehagen zu verspüren.

Dieses Unbehagen ist umso grösser, weil das Abschiessen von erfolgreichen Initiativen zu einem immer beliebteren Nationalsport wird. Schauen wir uns auch die von Franz Weber lancierte Zweitwohnungsinitiative genauer an, die vom Volk am 11. März 2012 angenommen wurde. Die Gegner der Initiative sind daran, sie systematisch auseinanderzunehmen, um sie ihrer Substanz zu entleeren. Mit welcher Berechtigung eigentlich?

Auch hier kann man über das Abstimmungsergebnis, das dem Bau von Zweitwohnungen in den Schweizer Alpen einen Riegel schiebt, erfreut oder betrübt sein. Aber man kann nicht einfach so tun, als ob es keines gäbe. Und genau dies ist der wunde Punkt.

Die politische Hauptdebatte findet nicht mehr vor der Abstimmung statt, sondern danach – und zwar meist mit dem Ziel, einen Volksentscheid mit allen Mitteln infrage zu stellen. Das stellt aber auch das Volk nach den Abstimmungen infrage.

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227 Kommentare zu «Abschuss erfolgreicher Initiativen: Was ist der Volkswille wert?»

  • Peter Wirz sagt:

    Immer mehr Schweizer ziehen ins Ausland und die Auzuschaffenden bleiben. Wir sind drei echte Basler, haben es mehrfach versucht in der Regio wieder Fuss zu fassen, und wo leben wir: alle in Tokyo. Wenn man sich den politischen Filz in Schweiz auch nur für ein halbes Jahr anschaut, hat man genug und zurück ins Gastland.

    • Marc Antoinette sagt:

      Muahah sie beklagen sich über den politischen Filz, und bleiben in Japan? Köstlich..

      • Cybot sagt:

        Der war wirklich gut. Und Japan ist ja auch soo ausländerfreundlich. Wieviele Personen werden dort nochmal eingebürgert? Eine oder zwei pro Jahr?
        Ich finde Japan auch ein faszinierendes Land, aber für Ausländerpolitik oder Filz ist es nun wirklich so ziemlich das schlechteste Beispiel, das man finden kann.

        • kinda sagt:

          Was ist denn so schlecht daran das nur 2 Personen, wie Sie sagen, eingebürgert werden? Ich würde sagen das dies der viel bessere Ansatz ist als der unserige. Wir bürgern einfach alles ein was ein paar Jahre hier gelebt hat. Die Anforderungen die an die Leute gestellt werden ist bei uns so minimal, dass sogar einfache Verständigung fehl schlägt. Es ist nicht alles schlecht bei uns und ich bin sicher auch kein SVP Fan aber der im Artikel beschriebene Umstand ist nun mal genau so.

        • pepete sagt:

          la suisse c’est quoi?
          je viens de debarquer de ma grande ile australe apres 10 ans avec l’intention de me reinstaller au pays. ca fait 10 jours et deja je supporte plus.
          tout ce que je defendais comme valeurs exemplaires „made in switzerland“ aupres des communautes avec lequelles je travaillais, semblent avoir disparues. ceci inclus le respect des resultats des votations.
          je suis degoutee de voir comment en si peu de temps, le long et laborieux travail de nos ancetres pour la democracie se voit demolir.

      • Theresa sagt:

        Herr Wirz hat recht,anstatt Kriminelle Auszuschaffen was ja wirklich eigentlich selbstverständlich sein sollte wird alles getan um ja nicht den Gewalttäter,Vergewaltiger,Räuber etc. auszuschaffen als wenn das gute Mitbürger sind die unbedingt hier bleiben müssen um unser Leben süsser zu machen.Es scheint als wenn jeder Rosa Brillenträger mal durch ein Verbrechen uuf d Welt cho muss villeicht kappieren die dann worum es geht,es geht um unser Land und um unsere Sicherheit

      • Franz Mueller sagt:

        Die CH ist nur vordergründig ein Musterknabe in Sachen Demokratie und Volkswille. Das Volk darf entscheiden, wenn aber Abstimmungen ökonomischen Interessen des Wirtschaftsfilzes entgegen stehen, dann folgen fiese Tricks! Der BR ruderte bisher in solchen Fällen immer zurück. Die ALPENINITIATIVE etwa, wurde vom BR gar nie umgesetzt. Ebenso die VERWAHRUNGSINITIATIVE, und jetzt eben die ZWEITWOHNUNGSINITAVE! Mich wundert rein gar nichts mehr, nur dürfen wir nicht vergessen: andere Länder, wie D oder I fragen ihre Bürger nie, wenn es um handfestes monetäre Interessen der Finanzkasten geht.

        • r.meier sagt:

          wir sind aber in der schweiz,franz müller,uns interessiert nicht,wie es in D oder F zugeht,das dürfen sie auch nicht vergessen

        • Daniel Münger sagt:

          Es ist schliesslich mein Menschenrecht, mich von allen beschimpfen zu lassen, zuzusehen wie unsere Sozialsysteme als aufgeblähte Schneeballsysteme zusammenbrechen, unsere Lebensqualität dem Lügenmärchen des Angewiesenseins geopfert wird, die Schul- und Allgemeinbildung flöten geht, Anstand und Respekt niemanden kümmert, unsere Jobs von BVG-günstigeren Einwanderern erledigt werden, in unseren Gefängnissen locker jede Kuscheljustiz-Kurzstrafe für schwere Delikte auf einer Backe verdrödelt und schliesslich unser Land von scheinbar demokratisch gewählten Volksverrätern zu billig verkauft wird!

    • Philipp Hofmann sagt:

      Bin ja mal gespannt, auf welche Kosten ihr drei Schweizer aber schlussendlich das Alter nach der Pension geniessen werdet. Würde mich wenig wundern, wenn die Schweiz dann plötzlich wieder gut genug wäre. Der ewige Profiteur stirbt halt erst mit dem Tode.

  • Anh Toan sagt:

    Steht der Wille der Mehrheit über den Menschenrechten (oder der Rechtsstaatlichkeit inkl dem Gleichbehandlungsgebot, der Gewaltenteilung) degeneriert die Demokratie zur Diktatur der Mehrheit. Unsere Verfassung beruht auf 4 Grundprinzipien, von denen Demokratie lediglich eines ist. Die Menschenrechte stehen über den nationalen Rechtsordnungen, sie sind in der Natur des Menschen begründet, darum werden sie unveräusserlich genannt, nicht einmal freiwillig kann man darauf verzichten.

    • Anh Toan sagt:

      Um die Titelfrage zu beantworten: Der Volkswille ist gleich viel Wert, wie die Menschenrechte, die Rechtsstaatlichkeit inkl. Gleichbehandlungsgebot, und die Gewaltentrennung, alle sind gleichwertig, wenn etwas Vorrang hat, sind es die Menschenrechte, die können als über der Rechtsordnung stehend betrachtet werden, als Naturrecht.

      • Naturrecht?? Un terrain extrémement vaste … nicht einmal die Gesamtausgabe sämtlicher Rousseau-Schriften könnte da hinreichend genug sein – es bitzeli konkreter, bitte!

        • Anh Toan sagt:

          @Agnes Juillerat: Aber wenn es dann gegen die Moslems geht, wettern Sie über deren Sicht der Frauenrechte. Dann werden Sie zur Löwin und kämpfen für die Menschenrechte der muslimischen Frauen, auch wenn eine Mehrheit dieser Gesellschaften nun mal so denkt. In der Schweiz stand auch noch 1980 „der Mann ist das Haupt der Familie“ im ZGB. Lesen Sie die UN Deklaration der MR oder die EMRK: Jeder Mensch hat diese Abwehrrechte, nicht unbedingt einen Leistungsanspruch, und zumindest in ihrem Kerngehalt nicht, weil sie da oder in einer Verfassung stehen, sondern weil er ein Mensch ist.

      • zeller rolf sagt:

        Die „Menschenrechte“ werden vermutlich letztendlich der Grund sein, warum auch wir in Europa, die durch Kriege zu Vernunft gekommen sind, sie wieder in Zukunft verlieren werden. Die Menschenrechte verhindern uns, den Zuzug von Menschen aus der ganzen Welt zu Steuern. Leider würde uns aber die Geschichte zeigen, was leider früher oder später immer zu Krieg und Menschenrechtsverletzungen geführt haben. Es ist dies, wenn zwei oder sogar mehrere Volksgruppen den gleichen Boden als ihre Heimat sehen. Daran bauen wir heute, in einer vermeintlichen Menschlichkeit, mit aller Kraft.

        • Mark Keller sagt:

          Was haben die Menschenrechte mit der Zuwanderung in die Schweiz zu tun? Wieso hindern uns die Menschenrechte den Zuzug von Menschen aus aller Welt zu steuern? Die Migrationsströme vom Süden in den Norden haben Ursachen, welche in der Weltwirtschaftsordnung liegen. Wer die Migrationsströme vom Süden in den Norden stoppen will, muss hier ansetzen. Dies hat aber nichts mit den Menschenrechten zu tun.

      • Frank Baum sagt:

        Wenn etwas Vorrang hat, dann ist es die Rechtsstaatlichkeit. Bei der Reschtsstaatlichkeit hat die Verfassung vorrang. Die sieht nun einmal vor, dass das Volk Entscheide fällen kann und dass diese dann umgesetzt werden müssen. Wenn uns also die Rechtsstaatlichkeit ein hohes Gut ist, dann müssen wir die Initiativen umsetzen.

        Natürlich befinden wir uns mit den Initiativen in einem Dilemma. Wir haben keine Verfassungsrechtliche Handhabe, unliebsame Initiativen wegen Menschenrechtsverstosses abzusetzen. Das wäre zwar notwendig, ist aber so nicht vorgesehen. Hier muss etwas getan werden.

        • Anh Toan sagt:

          Rechtsstaatlichkeit verlangt vom Staat, gleiches nach Massgabe seiner Gleichheit gleich, ungleiches nah Massgabe seiner Ungleichheit ungleich zu behandeln. Die Ausschaffungsinitiative benachteiligt Ausländer, indem sie neben der Strafe, die ein Schweizer erhalten hätte, zusätzlich ausgewiesen werden. Sie werden härter bestraft, weil sie Ausländer sind, das erhöht a priori ihre Schuldigkeit, Strafe orientiert sich in Rechtsstaaten an Schuld. Was ist, wenn das Volk Entscheide fällt, die in sich die Rechtsstaatlichkeit verletzen?

      • Karl von Bruk sagt:

        Leider haben die von Toan traef beschriebenen Errungenschaften der franzoesischen Revolution den Antlantikwall nie ueberwunden. In den angelsaechsischen Laendern wurde schon frueh die Macht des Staates beschnitten. Dadurch entstand ein Machtvakuum, das staerkere Buerger – insbesondere mit Missbrauch des Geldes als Machtmittel – zur Versklavung der Schwaecheren missbrauchten. Wenn der Staat keine Macht mehr hat, Kinder, Schuldner und Minderheiten mit scharfen Strafen vor Entrechtung, Enteignung und Versklavung zu schuetzen, verkommt die Demokratie (wieder) zur Ochlokratie oder Oligarchie…..

        • Roland K. Moser sagt:

          Sie meinen die USA? Es ist dort so, dass man glaubt, den Bürger vor dem Staat schützen zu müssen, weil viele Verfolgte in die USA ausgewandert sind. Religion dasselbe: Man muss die Religion vor dem Staat schützen. Bei uns ist es genau umgekehrt.

    • Roman Brand sagt:

      Ich stimme Ihnen zu. Nur die Reihenfolge ist doch dann falsch. Zunächst das Volk abstimmen lassen und dann nachher diskutieren, ob das Resultat überhaupt umsetzbar ist. Das ist doch absurd.

      • Andy Baumann sagt:

        Absurd ist es, eine Abstimmung zu erzwingen und durchzuführen, deren Gesetzetexte oder Inhalte im Vorfeld nicht im Detail geklärt wurden, in wie weit diese Umzusetzen sind und ob diese rechtsgültig und ordnungsgemäss sind. Im Nachgang dann darüber zu diskutieren ist ein mühsamer Weg, und es werden immer nur Kompromisse herauskommen, welche nicht mehr mit der Abstimmungsvorlage übereinstimmen. Und danach fühlen sich alle als Verlieren und pochen wieder auf neue Vorlagen, so dreht sich der Kreis……

    • Stadelman Reto sagt:

      Tut mir leid, aber das Problem das sie nicht bedacht haben bei Ihren Ausführungen ist, dass diese vier Säulen zuletzt auf der Gesellschaft ruhen und von ihr Getragen werden müssen. Die Säulen sind also nur so stark wie ihr Fundament und dadurch dass man diese Abstimmung einfach mit einer Demokratiediktatur abtut, schaded man nur diesem Fundament. Wiederhohlt man also solches Verhalten und ignoriert den Volkswillen, stellt man letztentlich diese vier Säulen selbst in Frage.
      Zudem geht es in dem Text ja nicht nur um die Ausschaffungsinitiative. Ich stimme mit Grosjean in vielen Punkten überein.

    • will williamson sagt:

      Man könnte meinen, für Sie gebe es ein Menschenrecht auf Kriminaltourismus und für den Besitz einer Zweitwohnung im Alpenraum. Ansonsten bin ich einverstanden damit, dass die Menschenrechte einzuhalten sind, indem z.B. nicht gefoltert werden darf.

      • Anh Toan sagt:

        Die Zweitwohnungsinitiative wurde so schlecht formuliert (keine Definition des Begriffs Zweitwohnung), dass sie die Rechtsstaatlichkeit verletzt, welche widersinnige oder zu wenig bestimmte Gesetzesbestimmung verbietet. Juristisch ziemlich heikel, ich meine ganz so schlimm ist es nicht, es ging mir um die abstrakte Frage, ob denn zuoberst der Wille der Volksmehrheit stehen sollte.

      • Anh Toan sagt:

        @will williamson: Lebe ich als Schweizer mit einer ausländischen Frau in der Schweiz, und sie wird verurteilt, wird MIR mit ihrer Ausweisung MEIN Recht auf Familie verweigert, zumindest wenn ich in ihrem Heimatland kein vernünftiges Auskommen finden kann. Es ist MEIN Menschenrecht, meine Frau im Gefängnis zu besuchen, erhält sie Ausgang, diesen mit ihr zu verbringen und nach Verbüssung der Strafe mit ihr wieder in meiner Heimat zu leben. MEIN MENSCHENRECHT!

        • will williamson sagt:

          Ich sehe das Problem in der Theorie. In der Praxis gibt es da nur eine Lösung – auch wenn es etwas zynisch tönt – dafür sorgen, dass man keine Frau mit einem Hang zur Kriminalität heiratet. Es ist so gut wie unmöglich, in einem Verfassungsartikel alle Eventualitäten abzudecken. Selbst in den Gesetzen geht das nicht. Sonst würden wir ja keine Richter und Anwälte mehr brauchen. Schön wärs natürlich, aber eben illusorisch.

        • susann sagt:

          da bezweifle ich mal, dass ein Auskommen nach Schweizer Standard (welches Sie als vernunftiges Auskommen bezeichnen) ein Menschenrecht ist.

    • Thomas Meier sagt:

      Ich geben Ihnen völlig Recht. Vielleicht sollte man mal darüber diskutieren, warum offenbar die Mehrheit der Bevölkerung glaubt, dass eine Volksabstimmung über allem steht? Den Quatsch haben einfach Politiker irgendwann zu erzählen begonnen… Dabei ist es offensichtlich, dass das nicht stimmen kann. Ausschaffung ist vielleicht noch nicht ganz so tragisch, aber wenn man sich ein extremeres Beispiel ausdenkt (z.B. die Mehrheit stimmt dafür, dass einen Minderheit / bestimmte Volksgruppe in ein Zwangslager deportiert wird), zeigt das, wohin das führen könnte.

      • Albert Zimmermann sagt:

        Bis die lösungsorientierte stil-und anstandsvolle Koalition der Vernunft nur noch nach dem Motto „funktionierte“, alles was von der SVP kommt ist dumm menschenverachtend und hinterwäldlerisch, war in der Schweizerischen Demokratie auch immer Platz für Minderheiten.Seither besteht Sedlwyla aus einem intelligenten Teil und einem dummen vom bösen Manitu verführten Teil. Sogar dies würde die Demokratie noch ertragen. Was aber nicht mehr geht ist, wenn Medien Gerichte Verwaltung und der Politfilz mit Totschlagargumenten jede Meinung die nicht passt schon fast à la UdSSR unterdrückt, kriminalisiert

      • Martin Rüedi sagt:

        Die Mehrheit hat z.B. abgestimmt, dass eine Minderheit bis zu einem gewissen Alter umgebracht werden darf (Fristenlösung). Es gibt da schon ganz deftige Sachen, die ohne Aufstand geschluckt werden.
        Primär wird der Volkswille in Frage gestellt, wenn er dem eigenen Gusto nicht entspricht. Und zwar von hüben und drüben…

      • Jutta Maier sagt:

        Tststs Herr Meier. Warum immer gleich den Holocaust in die Argumentation einbringen? Es geht bei der Aussschaffungsinitiative um Kriminelle aller Volksgruppen. Von Deportation kann auch keine Rede sein, die werden (theoretisch) dorthin zurückgeschickt, woher sie kamen,; von mir aus dahin, wo der Pfeffer wächst. Dass ich und meinesgleichen in Frieden in meinem Land leben kann, betrachte ich auch als fundamentales Menschenrecht. Wenn dieser Frieden durch Extremisten, Vergewaltiger, Mörder und Diebe untergraben wird, sind Gegenmassnamen angebracht.

        • r.meier sagt:

          gut geschrieben frau maier,menschlichkeit in ehren aber wenn sie missbraucht wird durch ausländische kriminelle,haben sie bei uns nichts verloren und sollen schleunigst unser land verlassen müssen und zwar nach dem gefängnisaufenthalt,auch muss man nicht svp-ler sein,wenn man dieser meinung ist,linke leiden genau so darunter,geben es leider nicht zu,der hass auf die rechten, treibt sie zu totaler ungerechtigkeit,im sinne,lieber einen kriminellen im haus als ein spv-ler

      • hans müller sagt:

        @ Meier , Sie haben das genau richtig erkannt. Sagen wir doch wie es wirklich aussehen kann. In ein paar Jahren heisst es , die die mehr als 5 Jahre AHV bezogen haben bekommen keine AHV- und Pensionsgelder mehr. Entweder können sie selber für sich sorgen oder werden entsorgt. Also die se Abstimmung ist“ heute „undenkbar ,aber eben….

      • Roland K. Moser sagt:

        Über der Bundesverfassung steht tatsächlich nichts – Auf jeden Fall nur Plunder, zu dem ich nicht Ja sagen konnte, und deshalb Nein sage.

    • Simon Schenker sagt:

      Stimme ich voll zu. Ein Menschenrecht hat immer noch mehr Gewicht als ein Wille zur Demokratie. Wir dürfen aber auch nicht vergessen, dass mehrheitlich eine Minderheit über die Geschicke in unserem Lande abstimmt. Also ist unsere Demokratie eine, wo die Minderheit über die Mehrheit bestimmt. Das findet sich sonst wohl nirgends in einem demokratischen Land. In Diktaturen etc. ist es Gang und Gäbe, dass die Minderheit über die Mehrheit bestimmt. Zudem, wie oft werden Initiativen nicht wirlich umgesetzt? Bsp. Alpeninitiative. Und wie lange ist das her? Gefühlte 50 Jahre.

      • will williamson sagt:

        Sie haben natürlich recht, Herr Schenker, dass meistens eine Minderheit der Schweizer über die Mehrheit bestimmt. Aber diese Minderheit kann ja nichts dafür, dass die Mehrheit nicht an den Abstimmungen teilnimmt. Die Alternativen zur direkten Demokratie sind die parlamentarische Demokratie und die Diktatur. In der parlamentarischen Demokratie geben Sie bei der Wahl der Parlamentarier Ihre Stimme ab – im wahrsten Sinne des Wortes. In der Diktatur haben Sie dann gar nichts zu sagen. Für eine unterliegende Minderheit ist natürlich auch die direkte Demokratie so etwas wie eine Diktatur.

      • Roland sagt:

        Von welcher Minderheit sprechen sie? Etwa von den 35 Prozent welche abstimmen gehen? Wenn sich die anderen 2/3 der Stimme enthalten, kann man doch keineswegs von einem Minderheitsentscheid sprechen. Es steht den anderen Frei, eine Stimme abzugeben, oder eben nicht. Im Nachhinein sich zu beklagen geht einfach nicht an.

      • Roger Guardino sagt:

        Dem stimme ich so nicht zu. Die Menschenrechte sind nichts anderes als Beschlüsse, welche vor ein paar Jahrzehnten ein nicht gewähltes, nicht demokratisch legitimiertes Expertengremium (unter dem Eindruck des gerade eben vergangenen Weltkriegs) in Eigenregie festgelegt hat. Das Volk wurde dazu nie befragt und hat nach dem Willen dieser Experten auch nichts zu sagen. Ach wenn ich dem Inhalt zustimme, ist die ganze Sache trotzdem in meinen Augen mehr als fragwürdig, da sie ein Schritt Richtung Entmündigung des Volks und Expertokratie sind. Ich sage immer: Volkswille kommt vor Juristendiktatur!

      • Roberto Conte sagt:

        Unsere Politiker sagen, dass der Volkswille „Demokratie“ umgesetzt werden muss. Nur verstehe ich nicht ganz warum bei den Vorlagen immer wieder ein Hintertürchen eingebaut wird um zu sagen, ja so wie das Volk entscheidet mag gut sein, solange nicht die Quelle aus der wir Politiker schöpfen versiegt. Es wird immer wieder in einem Amtsdeutsch gesprochen, welches vielen Bürgern nicht ganz verständlich ist. Zudem sollten unsere Politiker endlich einmal anfangen dem Gemeinwohl zu entsprechen und nicht der „ihrer Herrlichkeiten“. Packt endlich das Übel an der Wurzel.

      • Andrea Aebi sagt:

        Also entschuldigung und in allem Respekt – aber so einen Unsinn habe ich noch selten gelesen. 1.kommt es nicht darauf an, wieviele abstimmen gehen, sondern dass im Grundsatz alle (die Urteilsfähig sind und gleiche Pflichten tragen) abstimmen dürfen. Die Möglichkeit zur Beteiligung ist massgebend, nicht, ob man davon auch gebrauch macht. 2.Sie verkehren die direkte Demokratie schlicht ins Gegenteil (Minderheit über Mehrheit).Sie scheinen es demokratischer zu finden, wenn wenige Parlamentarier bestimmen, statt das Volk? 3. Recht ist nicht Mathematik 4.Die EMRK seht mitnichten über der Verfassung

      • Thomas Schmied sagt:

        Der Volkswille wird immer nur umgesetzt, wenn er der herrschenden Klasse passt. Wir erzaehlen von Menschenrechten und Demokratie, aber nur solange es einer Gruppierung oder Institution gelegen kommt. Meine Damen und Herren, ein kleiner Büchertipp…………When China rules the word……………und dann noch einmal tief durchatmen und nochmals Menschenrechte ausprechen………aber langsam bitte.

        • iskra sagt:

          Wer ist denn die herrschende Klasse bei uns ? Wer beherrscht unsere vielumjubelte Demokratie ? Solange die Wirtschaft und die Hochfinanz mit all ihren Lobbysten unsere Demokratie nach ihrem Gutdünken und ihrem Profitsystem „lenken“, sind wir die „beste Demokratie der Welt.“

      • M. Hönger sagt:

        Es ist doch ein Menschenrecht ins Heimatland zurückkehren zu dürfen. Wo sind die Menschenrechte der schwachen hungernden Mütter mit ihren Kindern? Oder die Menschenrechte der Opfer in der Schweiz. Hier wird das Wort Menschenrecht als Vorwand für alles möglich missbraucht. Was wird den gegen die Regierungen gemacht, damit dort die Menschenrechte eingehalten werden und somit die Menschen nicht fliehen müssten – ist offensichtlich nicht gefragt. Aber so könnte das x-fache von Menschen zu einem menschenwürdigerem Leben verholfen werden und nicht nur den Starken eines Landes.

    • mark berger sagt:

      @toan: unsere gesellschaft ist so degeniert, dass ein bleiberecht für kriminelle oder die verschandelung der landschaft als menschenrecht verkauf wird; schauen sie sich mal die völkerrechtlichen verträge mal an: keine einzige der von der schweiz angenommen initiativen verstösst gegen zwingende rechte, die einen klar definierten kern umfasst (verbot der folter etc.); solange keine zwingenden internationalen regeln verletzt werden, muss die schweiz selber bestimmen können, wie sie ihre gesellschaft gestaltet, und das wird vom völkerrecht gestattet

    • Willy Züger sagt:

      Es wird immer Menschenrechten argumentiert.
      Zu Rechten gehören auch Pflichten ,deren Erfüllung erst Rechte ermöglichen.

    • Olivier sagt:

      Die Menschenrechte werden heute völlig pervertiert. Das zeigt sich schon, dass sogar beim Minarettverbot mit den Menschenrechten argumentiert wurde. Wenn einem etwas nicht passt, dann wird schnell argumentiert, es gäbe höheres Recht. Das einzige echte Menschenrecht, dass bei der Ausschaffungsinitiative bewahrt werden müsste, wäre das Non-refoulement Prinzip. Sonst muss jedes Land selber bestimmen können, welche Kriminellen es ausschaffen will und welche nicht. Völkerrechtliche Verträge müssen unbedingt dem Volkswillen untergeordnet werden, da sie nicht nur vom Volk beschlossen werden können.

    • Anton Keller sagt:

      Bis vor Kurzem war es so, dass die Menschenrechte in der Bundesverfassung konkretisiert wurden. Nun scheint dies nicht mehr der Fall zu sein. Sagen Sie mir ein Land, welches die Menschenrechte besser schützt als die Schweiz! Ich habe noch nie gehört oder gelesen, dass die Menschenrechte Kriminelle schützt, sondern die Leute, welche die Rechtsordnung respektieren. Es gibt explizite Ausnahmen in den Menschenrechte.

    • M. Bättiger sagt:

      Die Menschenrechte stehen über der nationalen Ordnung, schreiben Sie. Diesen Satz muss man sich einige Male durchlesen! Und man sollte daraus dann die Schlüsse ziehen für die AUNS-Initiative: internationale Verträge vors Volk. Warum sollen also z.B. die Menschenrechte oder eben die EMRK „über der nationalen Ordnung“ stehen, aber dann nur dem fakultativen Referendum unterliegen, wogegen Verfassungsänderungen dem obligatorischen Referendum unterstehen? PS: über die EMRK durften die Schweizer nie abstimmen.

    • Roger Walser sagt:

      Wer definiert was Menschenrechte sind und was nicht? Irgend eine Kommission oder die Menschen?

    • Sibylle Weiss sagt:

      Und komischerweise kommt das Thema Menschenrecht erst dann auf den Tisch, wenn es um Täter geht, was einer sehr beschränkten und falsch verstandenen Menschrechtsvorstellung entspricht.Wenn also Opfer keine Menschenrechte haben, muss man so langsam aber sicher die Menschenrechtskonvention in Frage stellen!

      • Andreas M Müller sagt:

        Frau Weiss, auch Sie sitzen einem Irrtum auf. Ein verurteilter Verbrecher verstösst gegen das nationale Strafrecht. Unbesehen davon aber sind ihm trotzdem Menschenrechte inne, wie auch dem Opfer des Verbrechens. Gegen Menschenrechtsverletzungen können jedoch nur gegenüber dem Staat geltend gemacht werden, nicht jedoch gegenüber einem Einzeltäter. Die Rechtskategorie ist eine andere.

      • Fritz Meier sagt:

        Frau Weiss: Haben Sie die Menschenrechtskonvention je gelesen? Wohl kaum, denn weder steht niemandem ein Recht zu, jemanden zu berauben, sowie keinem Beraubten das Recht zusteht, dass der Räuber aus einem Land ausgeschafft werden muss. Verhältnismässigkeit ist gänzlich verloren gegangen!

      • Mark Keller sagt:

        Lesen Sie ein Mal die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Diese gelten uneingeschränkt für Opfer und Täter gleichermassen. Auch unsere Bundesverfassung gilt uneingeschränkt für alle. Die Menschenrechte für Opfer stehen nicht zur Diskussion. Die Menschenrechte für Täter stellt man aber zur Disposition. Wenn wir dies machen, wann stellen wir für andere Bevölkerungsgruppen die Menschenrechte in Frage? Dies ist der Streitpunkt. Wer sich für die Menschenrechte im Zusammenhang mit Straftätern einsetzt, schützt nicht den Straftäter, sondern die Menschenrechte für uns alle.

      • Jutta Maier sagt:

        Danke. Das sage ich auch schon eine Weile, aber offenbar hört niemand zu: in Frieden im eigenen Land leben zu können, gehört in meinen Augen zu den fundamentalsten Menschenrechten. Ich sehe diesen Frieden bedroht, wenn nicht emminent, so doch schleichend und unabwendbar, solange Bundesbern wie eine blinde Kuh durch die Gegend trampelt.

    • Rudolf Hochstrasser sagt:

      Wenn alle Regierungen die Menschenrchte achten würden, und nur geschäfte abschliessen, wo sie eingehalten würeden.Gebe es keine Firma mehr. Also hört doch endlich auf. Die regierungen treten die Menschenrechtgesetzte mit Füssen. Wo werden die meisten Veträge abgeschlossen, in CHINA. Und von wo kommen die meisten Artikel, sogar Dörre Bohnen im Migros.CHINA. Und wir das kleine Volk werden Bestraft , wenn wir diese rechte nicht einhalten.Haben sie mir eine Antwort dazu??

    • Stefan Schiegg sagt:

      Wenn Sie sugerieren, das kriminell sein ein Menschenrecht ist, und deshalb vor der Ausschaffung schützt, dann haben Sie wohl recht. Ja, schon klar, man schaft niemanden an einen Ort zurück, an dem Krieg herrscht, das ist aber in vielen Fällen nicht der Fall. Ausserdem – sorry, hier begreife ich unsere linken nicht. Links müsste eigentlich erst recht ein Interesse haben, die faulen Eier weg zu haben, denn dieser (im Vergleich zur gesamt Zahl der Ausländer) kleine kriminelle Anteil ist es, welcher den Ruf der anderen komplett versaut, und das Ausländerproblem damit verschärft.

  • Rico Blaser sagt:

    Stimmt.
    Nun stellt sich einfach die Frage, wer hat den längeren Atem. Das Volk, dass immer mal wieder Initiativen und Referenden annimmt, die den Politiker und der Verwaltung nicht passen. Oder eben die „Volksvertreter“ und die Verwaltung, die Volkes Meinung so lange schätzen, wie sie der eigenen entspricht.
    „Würden Abstimmungen etwas bewegen, so wären sie schon lange verboten“ Leider gewinnt dieser Ausspruch immer mehr an Wahrheit.

    • Kurt Ochsner sagt:

      Es gibt eben nicht „das Volk“. Unter den lange missachteten, angenommenen Volksinitiativen gab es „linke“ wie Mutterschaftsversicherung, Rothenthurm und Alpeninitiative, aber auch „rechte“ wie Minarettverbot, Unverjährbarkeit und Ausschaffung. Das Problem ist, dass die Mitte im Parlament eine Blockade-Mehrheit hat und dass das Parlament straflos die Verfassung missachten darf. Man stelle sich nur mal vor: Das Parlament könnte statt 7 Bundesräte nur 1 Diktator wählen. Kein Schweizer Gericht könnte diese Wahl oder die Entscheide dieses „Bundesrates“ für ungültig erklären!

      • Hans Hasler sagt:

        Wie das Minarettverbot da immer wieder in die Diskussion aufgenommen wird ist mir einfach nicht klar. Seit Annahme der Initiative sind keine Minarette mehr gebaut worden noch sind Baubewilligungen für ein Minarett erteilt worden.

        Wieso behaupten Sie, dass das Minarettverbot missachtet wird?

    • Henry Bodmer sagt:

      Stimmt genau! So habe ich es noch gar nie betrachtet! Aber genau so ist es! Glasklar analysiert! Bravo

    • Hugo Reichmuth sagt:

      Ich bin mir im Klaren darüber, dass heutzutage der Leidensdruck noch viel zu klein ist, um eine Konfrontation zu wagen, aber die Organisation eines Steuerboykotts würde schon etwas bewegen.
      Letztlich sind unsere Entscheide an der Urne völlig irrelevant. Was interessiert, ist der Geldfluss nach Bern und die Möglichkeit der Parlamentarier, diesen Fluss in den Rachen der Lobbyisten (= Nicht die Wähler) zu lenken.
      Wenn weiterhin die Verfassung missachtet wird (egal, ob linke oder rechte BV-Artikel), sollte man den Parlamentariern den Fehdehandschuh ins Gesicht werfen. Sonst ändert sich nichts.

  • Phil Bösiger sagt:

    Beiden Initiativen ist gemeinsam, dass sie ungenau und schlampig formuliert wurden und damit diversen Rechtsverdrehern Platz bieten, Sinn und Wortlaut nach Belieben zu verdrehen. Bei der Ausschaffungsinitiative ist nicht definiert, bei welchen Delikten sie überhaupt zur Anwendung kommen soll. Die Zweitwohnungsinitiative formuliert den zentralen Begrif „Zweitwohnung“ nicht aus.
    Um Mauscheleien nach der Abstimmung zu verhindern, müssen Initiativen eben besser, heisst eindeutiger formuliert sein.
    Gerade bei der Ausschaffungsinitiative wäre dies enorm wichtig gewesen, da Völkerrecht tangiert wird.

    • alfred frei sagt:

      ausserdem ging es den JA-Stimmern in beiden Fällen darum ‚ein Zeichen zu setzen‘, wenn man sie auf Ungenauigkeiten aufmerksam machte.

      • Oliver Burkardsmaier sagt:

        Da haben Sie sicher recht, Herr Frei. Schön wäre, wenn die „Ja“-Stimmenden dabei bedacht hätten, dass sie zwar für die allgemeine Richtung der Initiative gestimmt haben, die Initianten aber auf der buchstabengetreuen Formulierung bestehen werden (aus reinem politischen Kalkül), obwohl der Volkswille eben nicht die Buchstaben sondern die Grundrichtung waren.
        Und auch das vor allem, weil die Initianten den (falschen) Eindruck vermittelt haben, es gäbe irgend welchen dringenden Handlungsbedarf auf Gesetzesebene, wogegen die meisten befürworter eher ein Problem mit der Durchführung hatten.

    • Urban Zuercher sagt:

      @Bösiger: Bundesamt für Raumentwicklung, Planungshilfe Zweitwohnungen (2010), p8: „…. Jede Wohnung, die nicht als Erst-oder Hauptwohnung gilt, ist eine Zweitwohnung.“ Diese Definition des Bundes war 2 Jahre vor der Abstimmung be- und anerkannt. Erst nach der verlorenen Abstimmung versucht die Baulobby nun diese Definition zu verwässern. Man darf über Ausnahmen und Härtefälle sprechen, aber die Definition ist eindeutig und klar. Wenn Sie über ein Gemeindebudget abstimmen, müssen Sie auch nicht erklären, dass 1+1=2 ist. Das ist so abgemacht und akzeptiert, wie der Begriff Zweitwohnung auch.

    • Alex Gehret sagt:

      Ich sehe es dies gleich Herr Bösiger. Und ich kann mir vorstellen, dass dies von den Initianten durchaus gewollt ist, da durch eine klarere Formulierung die Chancen einer Initiative m.E. nicht geschmälert, sondern gestärkt werden. Sind die Initianten somit selber schuld? Sind sie vielleicht an der Debatte im Nachhinein sogar mehr interessiert als an der Initiative selbst (z.B. Ausschauffungsinitiative) und geht es damit um mehr politische Macht?

    • r.meier sagt:

      bei einer abstimmung sollte man einfach mit ja oder nein antworten können,heute ist es üblich,noch gegevorschläge zu bringen,um den bürger total zu verunsichern,nicht zu vergessen,die vielen fremdwörter,wo viele den sinn nicht verstehen,erfunden von den linken

  • Timo Krebs sagt:

    Hier wird die Sache einfacher dargestellt, als sie ist.
    Die Probleme entstehen bereits vor der Abstimmung:Die BürgerInnen können meist nur über JA oder Nein abstimmen, eine Möglichkeit der Abstufung existiert nicht (mit Ausnahme von Gegenvorschlägen des Parlamentes,die häufig aber fraglich sind)
    Zudem werden Initiativen nicht im Vorfeld geprüft.Was ist unter bestimmten Begriffen genau zu verstehen? Wenn dies nicht klar aus der bestehenden Gesetzeslage zu verstehen ist, dann muss es in der Initiative definiert werden.
    Oder was machen,wenn die Initiative Wiedersprüche in die Verfassung schreibt?

  • Eron Thiersen sagt:

    Tatsächtlich stellt man fest, dass sich in der CH eine Klasse, eine politische Kaste (links – mitte – rechts) entwickelt, die alles daran setzt, den Souverän zurückzustufen. Es ist offensichtlich dass persönliche & wirtschaftliche Interessen über die demokratische Legitimation gestellt werden. Anscheinend will man den Bundesstaat kompatibler mit einer Aussenpolitik gestalten, die mehr und mehr die Innenpoltik degradiert. Ich warne eindringlich davor, den Weg des geringsten Widerstandes zu gehen, nur weil andere Staaten auch so verfahren, die Zeit ist alles andere als reif dafür!

    • Blanche Wu sagt:

      Genau Herr Thiersen. Man darf doch im eigenen Land noch bestimmen was recht ist und was nicht. Wenn ich zu meinem Hausnachbar gehe und die Wohnung verwüste ruft er auch die Polizei oder wirft mich eigenhändig aus der Wohnung! Warum soll man das nicht mit Straftätern aus dem Ausland machen. Sie verhalten sich unkorrekt. Und das ist ein Faustschlag ins Gesicht des Gastlandes, wenn man die Gesetze nicht beachtet. Ausserdem haben wir nicht Zustände wie andere Länder wo man wirklich schlecht behandelt wird. Nein wir haben es ja schön hier! Und dann tritt man dies mit Füssen und pocht noch auf Recht

      • Mark Keller sagt:

        Blanche Wu Sie sprechen von Ausländern. In anderen Staaten wären diese Ausländer, welche Sie scheinbar so selbstverständlich des Landes verweisen wollen, schon lange keine Ausländer mehr. Diese Ausländer sind hier geboren und aufgewachsen. Und Sie sind keine Gäste. Sie sind Einwohner dieses Landes. Sie sind ein Bestandteil unserer Gemeinschaft. Unser Strafrecht basiert nicht auf Rache, sondern auf Wiedereingliederung. Aber für Jahrzehnte hier lebende Ausländer aus Nicht-EU-Staaten soll das nicht gelten. Warum? Ist eine Straftat denn verwerflicher nur weil sie ein „Ausländer“ beging?

  • Helmut Melzer sagt:

    Die Volksinitiativen der letzten Jahre wurden immer extremer in ihren Auswirkungen. Das Volk hat sich oft durch populistische Wahlkämpfe zu einer Annahme der Initiativen hinreißen lassen. Es zeigt sich das die Initiativen nach einer Annahme oft juristisch kaum, wenn nicht unmöglich, umsetzbar sind. Hier liegt das Problem, wenn die eigentliche Diskussion erst nach der Annahme stattfindet und nicht vorher. So müssen u.a. die Regeln geändert werden. Es reicht nicht aus wenn man nur die Formalitäten prüft, aber die Juristischen Fragen außen verlässt und man sollte auch über ein Quorum nachdenken

    • Philipp Rittermann sagt:

      der bundesrat muss – wie in jedem andern land – prioritär die intressen der schweizer wahren. die eu-ausrichtung und die unkontrollierte zuwanderung aus aller herren länder ist nicht im sinne der schweiz. die ganze lächerliche debatte bez. umsetzung der initiativen, juristische wortklaubereien….und zu schlechter letzt noch der einwand des „völkerrechts“, wenn unsere sozi’s kein anderes argument mehr haben, ist inakzeptabel. das „völkerrecht“ muss hauptsächlich zum vorteil der schweiz ausgelegt- und -vertreten werden!

      • Dazu kommt, dass weder das internationale Völkerrecht noch die Europäischen Menschenrechte demokratisch legitimiert sind, will heissen, deren Vertreter vom Volk gewählt werden. Sie sind also nicht über alle Zweifel erhaben. Ach ja, und dann gibt es ja noch die spezifisch mulimischen Menschenrechte.

      • Oliver Burkardsmaier sagt:

        Herr Rittermann, das Völkerrecht und die Menschenrechte müssen zum Wohle der Menschen ausgelegt werden, nciht zum Wohle der Schweiz.
        Und auch wennd as vielen Schweizern scheinbar nciht passt: Ausländer sind auch Menschen. Und die haben Rechte.
        Wenn Sie denen ihre Menschenrechte (auch nur einen Teil davon) wegnehmen wollen, womit erklären Sie dann, dass Sie die selben Rechte für sich in Anspruch nehmen wollen?

        • Thomas Müller sagt:

          Mir ist nicht ganz klar, wieso der Entzug des Aufenthaltsrechtes von kriminellen Nichtbürgern eines Staates ein Menschenrecht sein soll. Gegen welches Menschenrecht wird dabei genau verstossen?

        • Jutta Maier sagt:

          „Wenn Sie denen ihre Menschenrechte (auch nur einen Teil davon) wegnehmen wollen, womit erklären Sie dann, dass Sie die selben Rechte für sich in Anspruch nehmen wollen?“ Hier ist nicht die Rede von einer Unterschlagung von Menschenrechten, sondern dass bei einem Konflikt – und den haben wir in der Schweiz je länger je mehr – die Bedürfnisse der eigenen Bevölkerung Vorrang haben sollten vor den Bedürfnissen von Zugewanderten, die sich illegal hier aufhalten oder kriminell geworden sind. Kriminelle haben in meinen Augen ihre Grundrechte verwirkt.

        • Joe Müller sagt:

          Auch wenn es vielen Ausländern gar nicht passt: Ausländer haben auch Pflichten und Schweizer haben dieselben Menschenrechte. Womit wollen Sie mir erklären, dass mein Menschenrecht auf Sicherheit irgendwelchen vagen Bleibe-„Rechten“ eines rechtskräftig verurteilten, gewaltätigen Ausländers untergeordnet werden soll?

        • Peter Schmid (der Andere) sagt:

          Niemand nimmt hier Ausländern irgendwelche Menschenrechte weg Herr Burkardsmaier. Im Gegenteil; wir Schweizer werden je länger desto mehr gegenüber den Ausländern diskriminiert. Es ist völliger Quatsch zu Behaupten die Schweiz sei als Bundeststaat da um der gesamten Weltbevölkerung zu dienen. Wie jeder andere Staat ist sie primär der eigenen Bevölkerung verpflichtet. Es ist ja nicht so dass wir die Ausländer als Gefangene hier behalten, sondern jeder Ausländer kommt freiwillig und sollte sich auch im Vorneherein über die Gesetzte im Gastland informieren.

      • Helmut Melzer sagt:

        @Rittermann: Ich weiß das sie sich sehr um das Thema Zuwanderung, Ausländer und EU kümmern, aber nicht jede Initiative behandelt auch dieses Thema und es gibt trotzdem am Ende juristische Schwierigkeiten bei der Umsetzung. Die Frustration jener Befürworter einer Initiative liegt dann auch darin, das man erst nach der Annahme über die juristischen Hürden und Konsequenzen debattiert und die Initiativen dann praktisch so verändert werden müssen das sie kaum noch erkennbar ist. Und deswegen ist es um so wichtiger das Initiativen, egal welche, juristisch im Vorfeld geprüft werden.

      • Marc Meier sagt:

        @Rittermann: Ich sag’s (Ihnen) nicht zum ersten Mal: „die eu-ausrichtung und die unkontrollierte zuwanderung aus aller herren länder ist nicht im sinne der schweiz.“ Das ist ihre Meinung, ihr Standpunkt.
        Meine Meinung, mein Standpunkt, ist, dass die EU-Ausrichtung und die Personenfreizügigkeit der Schweiz nicht nur mehr Gutes als Schlechtes bringt, sondern für die Mehrheit der Schweiz mehr Wohlstand und mehr Reichtum gebracht hat.

    • Markus sagt:

      Somit sprechen Sie dem Volk die Kompetenz ab „Richtig“ abzustimmen, wobei mit „Richtig“ wohl Ihre Meinung gemeint ist. Dasselbe Volk, dass die Alpenschutz-Initiative angenommen hat aber gegen mehr obligatorische Ferien ist. Die populistische Wahlkämpfe dürften wohl gar keine Rolle bilden, jedenfalls bei mir und meinem Bekanntenkreis nicht. Ich stimme je nach Thema mal für „linke“ Anliegen mal für „rechte“ und lasse mich nicht in ein fixes Schema pressen, so wie es die meisten Stimmberechtigten tun. So konnte ich gut für die Verwahrungsinitiative aber gegen die Minarettinitiative stimmen.

    • Wenn Sie sagen, „das Volk hat sich oft durch populistische Wahlkämpfe zu einer Annahme der Initiativen hinreissen lassen“, muss ich zur Antwort kommen: Sie verkennen eben die Seele dieses Volkes. Weder in der vergangenen, noch in der aktuellen Geschichte Helvetiens lassen sich dergleich charakterlose Tendenzen nachweisen. Ganz im Gegenteil: Vor noch nicht sehr langer Zeit, hat halb Europa einem beispiellosen Kapitalverbrecher zugejubelt, währendem die Schweiz ein Rechtsstaat geblieben ist. Punkt.

    • Wenn Sie sagen, „das Volk hat sich oft durch populistische Wahlkämpfe zu einer Annahme der Initiativen hinreissen lassen“, muss ich zur Antwort kommen: Sie verkennen eben die Seele dieses Volkes. Weder die vergangene, noch die aktuelle Geschichte Helvetiens lassen solche charakterlose Tendenzen nachweisen. Ganz im Gegenteil: Vor noch nicht sehr langer Zeit, als halb Europa einem beispiellosen Kapitalverbrecher zujubelte, ist es der Schweiz gelungen, ein Rechtsstaat zu bleiben. Punkt.

  • R.Zwahlen sagt:

    Die Departementsvorsteher sehen sich immer mehr als Diener von Meinungen,anstelle des Volkes.Gegen Wiederstände zu arbeiten dazu braucht es die Regierung.Jahrelang ist alles wie von selbst gelaufen.Das erträgt ein Volk nicht.Darum braucht es Leute mit breitem Rücken im Bundesrat.

    • „Darum braucht es Leute mit breitem Rücken im Bundesrat“. Meinen Sie damit etwa ‚etwas mehr männlichere‘? Spass beiseite, es macht leider zurzeit den Eindruck, dass unsere aktuellen Bundesrätinnen sich mehr von Gefühl als von einem ausgewogenen Verstand leiten lassen.

  • Thomas Beehringer sagt:

    Genau dies trifft den Nagel auf den Kopf. Eine gewisse Abstimmungsmüdigkeit ist, leider berechtigterweise, zu befürchten. Sicher wurden Initiativen in letzter Zeit, nicht nur aus der rechten Ecke (siehe z.B. Kriegsmaterial-Exporte verbieten) eher schluderig und unvollständig eingereicht. Aber sie wurden so als gültig erklärt und vor allem durch das abstimmende Volk angenommen oder abgelehnt. Hier muss sich Bundesbern schon fragen was diese Verzögerungstaktik soll. Ein immer grösserer Unwille in der Bevölkerung ist sicher zu spüren und wird sich in spätestens in den nächsten Wahlen zeigen.

  • Welschfreundlich sagt:

    Die nicht ausformulierte Initiative ist das Problem.Wäre der Text der Umsetzung vor der Abstimmung 100%-ig vorhanden gewesen,gäbe es nicht bald Tausend Fragen zu regeln.Wie steht es mit einem 1.oder 2.Wohnsitz bei Todesfall?Kann eine bestandene 2.Wohnsitzliegenschaft auch als solche weiter bewohnt oder verkauft werden? Wie steht es mit der ins Auge gefassten „warme Bettenzeit“? Wer kontrolliert dies,die Gemeinde oder über den Nachweis der bezahlten Kurtax-Tage? Ist der Verkauf einer 2.Wohnsitz-Liegenschaft nur als 1.WSitz möglich? Preiszerfall ist vorprogrammiert! Habe noch mehr Fragen offen??

    • Cornelis Bockemühl sagt:

      Leider reicht nicht einmal das: Es fehlt eben die Einklagbarkeit der korrekten Umsetzung! Selbst eine ganz konkrete Inititative kann man dann einfach verschleppen – und niemand kann etwas dagegen tun!

      Das klassische Beispiel ist ja die Mutterschaftsversicherung, die erst ein halbes Jahrhundert in der Verfassung stand bevor die Regierung einen kleinen Anlauf zur Umsetzung machte.

      Neu ist das Problem also beileibe nicht!

  • Stefan Schiegg sagt:

    Ja, deshalb gehen viele nicht mehr wählen, was ich persönlich tragisch finde. Das Volk fühlt sich – zu Recht – hintergangen. Deshalb ist es wichtig, das Initiativen im Vorfeld bereinigt werden. Es muss VOR einer Abstimmung bekannt sein, wie der Übergang geregelt ist. Ebenso müssen rechtliche Konflikte im Vorfeld ausgeräumt werden. Nötigenfalls mit einer neu zu schaffenden Fach-Abteilung, welche auf Stufe Bundesgericht arbeitet. Ebenso sollten sich die Initianten diebezüglich auch besser vorbereiten. Ziel: Ich will, dass das was abgestimmt wird, dann auch exakt so umgesetzt wird.

  • Die Zufriedenheit mit der Regierung war nie grösser als zuvor! Zu diesem Ergebnis kommt eine Untersuchung, die in den letzten Tagen im TA publiziert wurde. Ich denke, die AUNS-Initiative kann ein Gradmesser der Zufriedenheit sein. Erzielt diese Initiative mehr als 30% Ja-Stimmen, dann wäre das ein klares Misstrauensvotum gegen den Bundesrat. Was tun Unternehmer, wenn sie mit einem Chef nicht mehr zufrieden sind? Sie nehmen ihm Kompetenzen weg. Und genau das könnte das Volk mit dem Bundesrat tun, indem das Volk ihm die Kompetenz zum Abschliessen von Staatsverträgen wegnimmt.

    • Blanche Wu sagt:

      Im Moment habe ich das Gefühl Bundesbern ist überfordert oder will bewusst das Schweizer Volk hintergehen und die Demokratie verwässern. Aufgepasst! Ich möchte eine Regierung die nicht nur aufs Maul sitzt sondern auch seine Meinung äussert auch wenn es eventuell Konsequenzen hat. Alles andere ist Feigheit und das können wir uns in der heutigen Zeit, nein konnte man sich noch nie leisten!

      • iskra sagt:

        Wer ist das „Bundesbern“ ?

      • Roland K. Moser sagt:

        Die Demokratie soll absichtlich verwässert werden, weil der aktuelle Zustand nicht eu-kompatibel ist. Deshalb sind auch alle EU-Beitritts-Befürworter gegen die Iniitiative „Staatsverträge vors Volk“.

    • sepp z. sagt:

      ernst dittmar, weshalb ist ein ja ein misstrauensvotum gegen den bundesrat?
      es sitzen auch bundesräte der befürworterparteien im bundesrat.
      geradesogut könnte man sagen, ein nein wäre ein misstrauensvotum.

  • Roman Berger sagt:

    Das Problem bei einigen SVP-Gesetzesinitiativen der jüngeren Vergangenheit war, dass sie eigentlich gegen höher stehendes Recht verstiessen, zB gegen das Völkerrecht oder gegen die Menschenrechtskonvention.
    Sie konnten daher nur mit viel Hauen, Murksen und Brechen überhaupt soweit gebracht werden, dass sie einigermassen mit dem übergeordneten Recht in Einklang standen, oder es zumindest auf geschickte Weise unterliefen.

    • Martin Schwab sagt:

      Obschon das Völkerrecht und die Menschenrechtskonvention auch veraltet ist

    • Fakt ist, dass internationales Völkerrecht nicht wirklich demokratisch legitimiert ist, weil dessen Beamten nicht von Volksvertetern ernannt werden. Ein anderes Problem sind die spezifisch muslimischen Menschenrechte.

    • Stefan Schiegg sagt:

      Stimmt nicht ganz. Gegen Völkerrecht hat keine Initiative je verstossen (sonst wäre sie nicht zugelassen worden). Gegen die sogenannten Menschenrechte anscheinend ja. Wobei auch das ziemlich in Frage zu stellen ist. Das Grundproblem, warum solche Initiativen überhaupt durchkommen, liegt aber bei den Behörden und Gerichten, welche die (eigentlich oft ausreichenden) Möglichkeiten punkto Strafen nicht konsequent und streng ausgeschöpft hat. Es entsteht oft sogar der subjektive Eindruck, das Täter besser geschützt sind, als Opfer. Dort müsste angesetzt werden: „Fertig verhäschele“!

    • Roland K. Moser sagt:

      Das Menschenrecht und die Völkerrechte haben nur so weit Gültigkeit, wie wir sie als gültig akzeptieren. Islamische Gottesstaaten z.B. haben den ganzen Plunder nur mit Vorbehalt des Vorrangs des eigenen Rechts unterschrieben – Und das mit gutem Recht, wie wir immer mehr erkennen können.

      • urs sagt:

        die Unerwanderung der Schweiz durch islamische Radikale nimmt beängstigende Masse an, Herr Moser. Trägt Ihre Frau Burka? Sie einen Bart?

        • Roland K. Moser sagt:

          Wieso unterschreiben die islamischen Gottesstaaten die Menschen- und Völkerrechte nur miit Vorbehalt des Vorrangs des eigenen Rechts? Und wir nicht?

  • Philipp Rittermann sagt:

    der artikel trifft den nagel auf den kopf. da der bundesrat alle andern intressen, ausser die des eigenen volkes wahrnimmt, werden vermehrt initiativen lanciert. diese sind leider nicht immer „hieb-und-stichfest“. würde der bu konsequenter agieren, wäre das volksvertrauen gestärkt – aber eben – ich kann mich persönlich nicht erinnern, jemals ein derart schwaches 7-kopf-gremium in bundes-bern gehabt zu haben. die initiativen müssen einerseits umsetzbar sein, andererseits ist deren inhalt vom bund folge zu leisten, wenn sie demokratisch angenommen werden.

    • Roland K. Moser sagt:

      Es braucht eine Initiative, welche einen Automatismus in die Bundesverfassung schreibt, dass übergeordnetes Recht nur soweit Geltung hat, wie es der schweizerischen Gesetzgebung nicht widerspricht.
      Die islamischen Gottesstaaten unterschreiben die Menschen- und Völkerrechte nur mit Vorbehalt des Vorrangs des eigenen Rechts – Und genau das sollten wir auch machen.

  • Peter Schmid sagt:

    Genau so ist es. Der Bundesrat, insbesondere Frau Sommaruga, setzt sich über den Willen des Volkes hinweg. Eine gewisse Überheblichkeit ist da nicht zu übersehen.

    • peter sagt:

      das die einzelnen volksinitiativen nicht umgesetzt werden können, weil höheres recht sonst verletzt würde, ist in letzter zeit öfters vorgekommen. dieser umstand ist allerdings bereits vor den volksabstimmungen bekannt gegeben worden.
      gerade rechtsbürgerliche kümmerten solche hinweise jeweils wenig. hauptsache propaganda und hetze. (ausschaffungsinitiative, minaretverbotsinitiative etc)
      so wird gerade dem stimmbürger das abstimmen mies gemacht.

      • Martin Schwab sagt:

        Obwohl wir bei der Minarettinitiative eine hohe Wahlbeteiligung hatten? Oder bei der Ausschaffungsinitiative? Man könnte auch sagen, die Versprechen vor der PFZ, kümmerte die Linke wenig. Also links/rechts Schema hat ausgedient. Wie sie richtig sagen, sollte der Souverän das letzte Wort haben und viele können das auch ohne Propaganda irgend einer Angstmacherpartei und da ist die SP miteingeschlossen. Man erinnere sich an die Plakate mit Flugzeuge die auf ein Atomkraftwerk stürzten.

  • Cornelis Bockemühl sagt:

    Das ist alles nicht falsch, denn es gibt da eine gewisse Logik: Initiativen bewirken Verfassungsänderungen bzw. Ergänzungen. Die dann wiederum zuerst in Gesetze gegossen und ggf. durch Verordnungen konkretisiert werden müssen um wirksam zu werden. Das sind alles Interpretationsschritte – oft kommt sogar noch ein Gerichtsentscheid hinzu.

    Was hingegen wirklich fehlt ist die Möglichkeit, Gesetze durch das Bundesgericht auf Verfassungsmässigkeit prüfen zu lassen: Bisher kann genau darum die korrekte Umsetzung einer Initiative nicht eingeklagt werden!

    • Roland K. Moser sagt:

      Eine Gerichtsbarkeit, welche die Einhaltung der Verfassung überprüft, macht meines Erachtens auch sehr Sinn. Das wäre eine zusätzliche Kontrolle der Politiker. Allerdings darf nur die Einhaltung der Verfassung überwacht werden. Verfassungsänderung obliegen nur dem Stimmbürger und müssen nach dessen Gutdünken erfolgen können.

  • maja sagt:

    Es stellt nicht das Volk infrage sondern die Parteien. Am besten sehe ich es bei der Ausschaffungsinitiative.
    Anstatt den Volkswillen umzusetzen versuchen sich SP und SVP gegenseitig zu schwächen und das hat nichts mit
    konstruktiver Politik zu tun.

    • wolfgang Erschwil sagt:

      Für mich ich die Ausschaffungsinitiative das beste Beispiel wie vor der Abstimmung das Volk angelogen wurde. In der Arena
      sagten die SVP-Anhänger klipp und klar, dass wegen Kleinigkeiten bestimmt nicht ausgewiesen wird. Bei der Umsetzung
      der Initiative wird jetzt plötzlich auf den genauen Text in der Initiative hingewiesen (Ausweisung bei jeglicher Straftat).
      Dadurch bekommen wir Probleme mit den Menschrechtskonvention. Die SVP will doch gar kein neues Gesetzt sonst könnte sie nicht mehr auf die Ausländer einprügeln.

  • Beat Hess sagt:

    100% einverstanden, dass der heutige Zustand unhaltbar ist. Anspruch auf wirkliches Mitentscheiden und Wirklichkeit (Sachzwänge durch bilaterale Verträge, bereits eingegangene Konventionen usw.) klaffen auseinander. Da an der Wirklichkeit nicht viel geändert werden kann (wir können der EU als wichtigste Handelspartnerin nicht einfach die kalte Schulter zeigen und ein Beitritt ist kaum realistisch), muss vielleicht der Anspruch etwas korrigiert werden – weg vom Ideal, hin zu einem funktionsfähigen Modell: Mitentscheiden im Rahmen des Möglichen. 1 bittere Pille, aber die Enttäuschung nimmt ab.

  • Tom sagt:

    Ich stimme Herrn Grosjean voll zu.
    Meine Erklärung ist die Folgende: Während den Jahrzehnten einer mehrheitlich liberal und freiheitlich gesteuerten Schweiz (gewählte FDP Mehrheit) – wohlgemerkt die Zeit, in der die Schweiz ihren Wohlstand aufbaute – kam so ein Verhalten nicht in Frage. Seit jedoch vermehrt linke bzw den Staat befürwortende Politiker gewählt werden, sind solche Verhaltensweisen enttabuisiert und die politische Ethik lässt immer mehr zu wünschen übrig. Das kann man in jedem Land beobachten, welches links regiert wird oder sich zumindest auf dem Weg dazu befindet.

    • sepp z. sagt:

      die bösen linggen.
      die zweitwohnungsintitiative wird doch nicht von linggen verhindert.
      sondern von bürgerlichen, rechten und wirtschaftsparteien.
      so einfach ists nun doch nicht.

    • Rensk sagt:

      Fausse l’affirmation car… la Suisse n’a jamais eu la gauche comme majorité, la gauche est toujours en minorité ; alors je me demande où vous allez chercher vos arguments qui ne tiennent pas la route…

    • iskra sagt:

      Während Jahrzehnten war der Freisinn in der Schweiz d i e staatstragende Partei, der sich nicht nur für Freiheit, sondern auch für starke staatliche Strujkturen einsetzte. Nun, das war einmal. Heute gilt vor allem nur noch die Wirtschaftsfreiheit als liberales Gedankengut der FDP. Staatsfeindschaft ist ihr Predigthema: Mehr Freiheit – weniger Staat ! Die FREIsinjigen sind seit den 70er-80er Jahren am Gängelband der Banken, der Economie suisse und dem Think-Thank Avenir Suisse. Zum schweizerischen Liberalismus gehört eben auch ein Bekenntnis zum Staat.

  • werner hueppi sagt:

    Viele Volksabstimmungen werden werden vom Bundesrat, Parteien oder Interessengruppen, nach erfolgten Volksverdikt, unterlaufen, verwaessert oder gar versenkt. Neuestes Beispiel ist die Volksabstimmung ueber die Zweitwohnungen. Es ist also gar nicht immer das viel missbrauchte Voelkerrecht schuld, welches als Wunderwaffe eingesetzt wird, um Volksabstimmungen nach erfolgter Wahl, abzuschiessen. Beim der Abstimmung ueber die Zweitwohnung geht es ums Geld u. nicht um Menschenrechte. Trotzdem wird das Ergebnis jetzt mit allen faulen Tricks unterlaufen.

  • Sarah Stalder sagt:

    Werter Herr Grosjean, ich teile Ihre Meinung vollständig! Bei jeder Abstimmung gibt es „Verlierer“ und „Gewinner“ (wenn man die dann so nennen kann). Dass die vox populi, eigentlich die oberste Instanz in einer direkten Demokratie wie der Schweiz, immer wieder schon fast systematisch umgangen wird, ist sehr bedenklich. Ich sehe langsam eine Tendenz zu einer „Politikerelite“, die das Gefühl haben besser zu wissen was richtig sei, als das „dumme“ Volk. Kurz vor den Wahlen werden uns diese Damen und Herren dann wieder das Blaue vom Himmel versprechen und kurz so tun, als wären wir wichtig.

    • Olivier sagt:

      Das ist genau der Punkt. Man kann nicht mehr verlieren. Man fühlt sich im Stolz verletzt. Aus irgendeinem Grund meinen es die Politiker besser zu wissen, als Millionen von Bürgern. Woher sie diese Selbstherrlichkeit? Man kann sich nämlich auch bei Wahlen irren. Zu einer direkten Demokratie gehört auch die Umsetzung der Volksentscheide und dabei ist nicht entscheidend, ob man sie selber richtig findet, sondern ob die Mehrheit zugestimmt hat oder nicht. Diese Arroganz hat wahrscheinlich auch mit der Zunahme von Berufspolitikern zu tun, anders kann ich es mir nicht erklären.

    • Jutta Maier sagt:

      Sie sprechen mir aus der Seele. Fragt sich jetzt nur, wie man diese Politikerelite, die sich gut abgesichert hat, wieder aushebeln könnte…

  • Sutter sagt:

    Wenn die selbsternannte Partei des Volkes ihren Zorn gegen alles Fremde nicht im Griff hat und sich ihre Inititiven in Radikalität und Menschenfeindlichkeit übertrifft und man bereits vor der Abstimmung weiss, dass diese nicht umsetzbar ist, ja dann muss sich niemand wundern, dass diese nicht realisiert wird. Es geht dieser Partei einzig und allein um Stimmungsmache.

    • Blanche Wu sagt:

      Dann sind sie einfach blind Herr Sutter. Es geht nicht um Menschenfeindlichkeit. Gar nicht. Aber wenn sich jemand, ob Schweizer oder Ausländer nicht an die Gesetze eines Landes (bei CH im Ausland) hält, dann muss dies bestraft werden. Ich kann auch nicht nach England gehen und dort randalieren, mich wie Sau aufführen und danach noch meinen alle streicheln mich mit Samthandschue. Das versteht sich doch von alleine. Und darum geht es. Wer sich nicht korrekt verhalten WILL und dagegen verstösst mit krassen Delikten, der soll gehen. Sie werden so denken bis auch sie mal drann kommen auf der Strass

      • Hansli sagt:

        @Herr Wu Darum geht es nicht. Zu ihrem Beispiel von England. Diese Person gehört ausgeschafft. Aber darum geht es nicht. Hier in der Schweiz kann einer hier geboren sein, seien Eltern bestens integriert und dieser müsste ausgeschafft werden. Das geht in England nicht. Denn der hätte per Geburt den britischen Pass und vermutlich wären seien Eltern längst eingebürgert. Das macht die Initiative nicht umsetzbar!

      • stefan sagt:

        Niemand möchte kriminelle in unserem Land. Aber der Initiativ-Text ist zu radikal und schlichtweg nicht umsetzbar. Das war sich diese Partei bereits im Vorfeld bewusst und setzt es nun für ihre politschen Spielchen und Präsenz in den Medien ein. Aber wie die neutese Studie beweist, sinkt die Glaubwürdigkeit dieser Partei mehr und mehr. Und das ist gut so.

  • Kurt Ochsner sagt:

    Die Volksinitiative hat für sehr viele Stimmende Ventil-Funktion. In anderen Ländern würden sie die Opposition wählen, was bei uns wenig Sinn macht, da die Zusammensetzung des Bundesrates schon vor den Wahlen feststeht. Die Ja-Stimmen sind wohl nicht alle ein exakt überlegtes Ja zum konkreten Vorschlag, sondern als Hinweis zu verstehen, in welche Richtung das Parlament eine Lösung suchen muss. Wenn wir weiterhin so tun, als ob Initiativtexte sakrosankt wären, verliert das System enorm an Glaubwürdigkeit. Es braucht eine Gerichts-Instanz, die die Qualität der Texte sicherstellt.

    • sepp z. sagt:

      ich denke, gerade solche ‚übersetzungen‘ der dumben volksmeinung brauchen wir nicht. ein ja ist ein ja. unser system lässt gegenvorschläge zu, man bzw die politik könnte also gut alternativen zu überzogenen vorlagen aufstellen.

    • Rensk sagt:

      Un tribunal constitutionnel oui, je suis pour.

  • Kurt Schmid sagt:

    Bei Der Ausschaffungsinitiativen gehörte ich zu den Verlierern, bei der Zweitwohnungsinitiative zu den Gewinnern. Bin ich nun einmal bei den Gewinnern und einmal bei den Verlierern? Nein! Ich bin in beiden Fällen bei den Verlierern. Warum stimme ich ab wenn das was herauskommt nur Makulatur bleibt? Wir brauchen dringend einen politischen Konsens welche Initiativen überhaupt zugelassen werden können und dies vor dem Unterschriftensammeln. Diese sind dann ohne wenn und aber umzusetzen. Wenn es nicht gelingt hier eine Lösung zu finden, ist die Demokratie zum scheitern verurteilt.

    • Roland K. Moser sagt:

      Das sehe ich anders: Eine angenommene Initiative ist innert 6 Monaten umzusetzen. Wenn dann die Bundesverfassung nicht mehr mit „übergeordnetem Recht“ kompatibel ist, ist dieses „übergeordnete Recht“ zu kündigen.

  • Freddie Zäh sagt:

    Vorbeugen ist besser als heilen. Getreu diesem Grundsatz sollte die Debatte bereits vor der Festlegung des Initiativtextes stattfinden. Dabei sollten nur Texte, welche mit Verträgen und interationalen Abkommen vereinbar sind, dem Volk zur Abstimmung vorgelegt werden. Möglicherweise ist es sogar Absicht der Initianten, bewusst einen „problematischen“ Text zu erstellen, man bleibt so im Gespräch…! Und man kann jammern! Nach meiner Auffassung handelt es sich dabei aber klar um einen Missbrauch des Initiativrechts und somit auch eine Irreführung des Bürgers resp. des „Volkes“.

  • Sportpapi sagt:

    Dass die Initiativen schlampig bzw. vor allem schwammig formuliert sind, ist doch Absicht. Denn a) haben die Parteien meist keineswegs ein Interesse an einer wörtlichen Umsetzung, b) würden sie unter dieser Voraussetzung auch keine Mehrheiten finden und c) profitieren die Parteien von der Empörung über die mangelhafte Umsetzung, mit der sie das Thema noch etwas köcheln lassen können.

  • Alex Steiner sagt:

    Das traurige ist wohl eher das sich der Volkswille gegen Menschenrechte stellt…

    • Philipp Rittermann sagt:

      nein, das traurige für unsere nation ist – dass sich alle unter dem deckmäntelchen der „menschenrechte“ hier (ungerechtfertigte) vorteile erschleichen wollen und sich gegen den volkswillen verhalten. so sieht das aus.

      • Jutta Maier sagt:

        Nun, weder Zweitwohnungen noch Kriminalität in einem Gastgeberland sind Menschenrechte – oder hab ich was verschlafen? Hingegen sollte es nur Recht und billig sein, wenn angenommene Initiativen auch umgesetzt würden, egal was das finanziell für den Staat oder dessen Politiker bedeutet. Aber die Schweiz ist zu einer Wirtschaftsdiktatur verkommen.

    • Peter Schmid (der Andere) sagt:

      Wann denn genau Herr Steiner? Bei der Alpeninitiative? Der Zweitwohnungsinitiative? Sogar die Minarett-Initiative verstiess nicht gegen das zwingende Völkerrecht. Und können Sie mir bitte sagen wo das Menschenrecht „Recht eines Nichtbürgers auf Verbleib im Gastland nach Ausübung eines Verbrechens“ geschrieben steht? Was ist umgekehrt mit den Menschenrechten der Schweizer die durch diese Kriminellen (und nur um diese handelt es sich bei der Ausschaffungsinitiative) tangiert werden? Gemäss Ihnen sind die selbstverändlich weniger wichtig?

    • In der CH braucht sich niemand über fehlende Menschenrechte zu beklagen, aber wirklich nicht. Oder meinten Sie, man solle das Strafrecht gleich abschaffen?

  • Gregor Müller sagt:

    Sehen wir doch der Tatsache ins Auge, dass Bildung ein hohes Gut ist, welches vielleicht manchen etwas fehlt!? Wer weiss, dass eine kleine Mehrheit Recht setzen kann, dass Unrecht ist, sympathisiert mit einem Verfassungsgericht. Dieses ist nach den schlechten Erfahrungen in Deutschland fester Staatsbestanddteil – mir wäre Bildung lieber, doch zweifle ich des öfteren, ob das gegen „einen MOB“ wirklich reicht…..

  • Stadelman Reto sagt:

    Ich nehme in letzter Zeit eine steigende Tendenz war, demokratisch gefällte Entscheide als Behinderung der persönlichen Freiheitsrechte zu sehen. Immer häufiger versucht man daher seinen eigenen Willen mit allen Mitteln durchzudrücken. Es kann sein das diese Wahrnehmung falsch ist. Der Text und die erwähnten Beispiele zeigen aber, dass ich scheinbar nicht der einzige bin der das tägliche Geschehen so wahrnimmt…

  • Herbert Ott sagt:

    Leider sind viele Leute in Bern keine Volksvertreter mehr. Sobald sie an der „Macht“ sind, machen sie das, was ihnen (rotes Parteibuch) passt. Bsp: Cedric Wehrmut kämpfte voll gegen den Kapitalismus – Kaum ist er im NR, stimmt er der Loherhöhung des NR zu!!!! Frau Widmer-Schlumpf ist auch ein perfektes Beispiel. Mit lügen und Hinterzimmer-Dreckspielchen an die Macht und jetzt politisiert sie nur noch für die EU. Damit sie später einen gutbezahlten EU oder UNO Posten bekommt. Machtbesessen!

    • sepp z. sagt:

      und genauso geben quer durch europa – berlusconi, blocher etc – milliardenschwere politiker vor, sie würden sich für das wohl des kleinen bürgers einsetzen. dumm halt bloss, dass auch das noch viele leute glauben.

  • Blanche Wu sagt:

    Langsam fühlt man sich in der Schweiz als Schweizer fremd. Wenn ein Ausländer mordert und vergewaltigt hat er KLAR gegen die Menschenrechte verstossen. Ich sehe es dann absolut nicht ein, warum man solch einer nicht ausschafft. ER hat angefangen. In anderen Ländern würde man gar nicht erst auf die Idee kommen jemanden zu vergewaltigen da die Strafen so drastisch sind! Nicht mal Marihuana würde man handeln und die welche es trotzdem tun sind einfach blöde. Bsp. Fall Thailand oder China. Dort wird nicht zimperlich umgegangen. Und das ist doch normal mit Gesetzesübertreter. Oder nicht?

    • Hansli sagt:

      Um diese Verbrechen geht es nicht. Die wurden bereits vorher ausgeschafft.

    • Andreas M Müller sagt:

      Nein Frau Wu. Da liegt ein Missverständnis vor. EIn Mörder verstösst gegen das nationale Strafrecht und muss dementsprechend vor Gericht gestellt werden und bei Schuldspruch bestraft werden. Die Menschenrechte, welche allen Menschen unabhängig ihres Passes, Geschlechts oder Hautfarbe zustehen, Diese aber können jedoch ausschliesslich gegenüber staatlichen Institutionen geltend gemacht werden, nicht aber gegenüber einzelner Personen.

    • Oliver Burkardsmaier sagt:

      Wenn Sie selbst die Menschenrechte missachten wollen (indem Sie z.B. das Recht auf Prüfung des Einzelfalls, oder die Rechtsgleichheit abschaffen), fällt es mir schwer, zu verstehen, wie Sie sich dann noch über die Verletzung der Menschenrechte beschweren wollen.
      Wenn Sie Spielregeln durchsetzen wollen, müssen Sie sie zuerst mal selbst einhalten. Besonders dort, wo es nicht so angenehm ist. Genau daran misst sich die Qualität eines Rechtsstaats.

    • Roger Walser sagt:

      Herr Blanche Wu, dass Vergewaltiger und Mörder ausgeschafft werden ist ja nicht das Problem, da finden Sie niemanden der dagegen ist. Wenn es aber nach der Initiative geht, soll auch der 19 jährige Lehrling der hier geboren ist und noch nie in seinem Heimatland gelebt hat. Ausgeschafft werden, wenn er wegen Diebstahl verurteilt wurde. Wo bleibt hier die Verhältnismässigkeit?

    • Rensk sagt:

      Pauvre d’idée, sachez que moi je fumais de shit en Chine… drôle d’idée sur le monde… cela doit être la cause de la propagande si bien organisé en Europe et USA.

      • Jutta Maier sagt:

        Nun ja, China als Beispiel zu nehmen, dessen Exekutive keine Vorstellung von Menschenrechten haben, ist ungünstig. Dort werden Dissidenten zum Tode verurteilt, um dessen Organe teuer auf dem freien Markt zu verkaufen. Tatsächlich ist das nicht zimperlich…

    • Mark Keller sagt:

      Blanche Wu, wie gut kennen Sie Thailand? Wenn man Ihren Kommentar liesst, könnte man meinen Thailand sei drogenfrei. Dem ist aber ganz klar nicht so! China ist ein besonders gutes Beispiel, wird doch dort so ziemlich jedes Menschenrecht mit den Füssen getreten. Und Sie scheinen dies noch normal zu finden. Wenn jemand ein Tötungsdelikt oder eine Vergewaltigung begeht, dann hat dieser jemand gegen Gesetze verstossen und wird entsprechend dem Strafrecht abgeurteilt. Dies hat nichts mit den Menschenrechten zu tun. Auch Straftäter haben das Recht auf Schutz ihres Familienlebens.

  • Werner Amsler sagt:

    Wenn Initiativen schlampig und unpräzise formuliert werden ist kommt es bei der Umsetzung zwangsläufig zu Konfilikten.
    Wir alle sollten uns daran erinnern, wie die SVP immer wieder versicherte es gehe nur um die Ausschaffung von Schwerstkriminellen und dies werde bei der Umsetzung berücksichtigt. Jetzt pochen sie stur auf die unvollständige Formulierung im Initiativtext und beharren auf der automatischen Ausschaffung für bestimmte Delikarten ohne die schwere der Tat zu berücksichtigen.

    • Werner Amsler, zum Zeitpunkt der Ausschaffungsinitiative-Debatten waren Sie wohl in anderen Gefilden heimisch, ansonsten Sie keinen solchen Unsinn erzählen würden.

      • Fritz Meier sagt:

        Falsch Frau Jullierat. Ich zitiere den Amstutz in der Arena (Original Schweizerdeutsch!): „Mer wänd doch secher ned öpper nur für en Joint usschaffe, verzelled Sie kein Chabis Frou Sommaruga“… im gleichen Abend dann wieder: „Jede Kriminelli usschaffe, ohne Wenn und Aber…“! Sagen Sie mal, womöglich waren Sie damals schon in den richtigen Gefilden, aber im Ausblenden des Unangenehmen beweisen Sie Talent (Freuen Sie sich nicht zu früh, dieses Talent hat jeder 2. SVP- und SP-Wähler!)

  • Urs sagt:

    …es fehlen Lobbyisten vom Volk und für das Volk, von der Zivilgesellschaft und für die Zivilgesellschaft, von den Bürgern und für die Bürger… bzw. deren Belange… dies insbesondere, seit sich eigentlich alle relevanten politischen Fraktionen und im laufe der Jahre auch der Zeitgeist in der authoritär-bürgerlich-konservativen Ecke des möglichen befinden. Aber dann, wann jemals wurde Demokratie von unten her erkämpft? Soweit ich weiss nie. Demokratie wurde immer von oben herab erteilt oder entzogen, zugewiesen, abgewiesen, interpretiert, moduliert, gesprochen, zugehört, geschaffen, zerstört

    • sepp z. sagt:

      ganz richtig.
      eigentlich ists schon anmassend, dass gewisse parteien noch das v wie volk im parteinamen führen.

  • Dieter Bachmann sagt:

    Herr Grosjean hat leider recht. Der Souverän ist per Definition mündig, und wenn er sich durch eine Willensäusserung Probleme oder Nachteile einhandelt, muss man davon ausgehen, dass dies sehenden Auges geschah.
    Allerdings kann man argumentieren, dass die von Herrn Grosjean angesprochene Unsitte schon früher bestand, es wurden früher einfach viel weniger Initiativen überhaupt angenommen (Von (nur) 18 angenommenen Volksinitiativen seit 1891 datieren neun auf die Zeit 1990-2010). Und schon die Alpeninitiative von 1994 wurde sehr widerwillig und fragwürdig „umgesetzt“.

  • Philipp Hofmann sagt:

    Diejenigen, die immer gleich „Volkswille“ schreien, haben massive Aspekte unserers System nicht kapiert. Demokratie bedeutet nicht einfach, dass die erst-beste Volksabstimmung (die evtl. gar reinen Prostest-Statement-Charakterhet) die ganze Rechtsordnung und die jahrhundertealten Tradiotionen komplett über den Haufen geworfen werden müssen. Nein! Alles muss sich sich zu einem harmonischen Ganzen zusammenfügen. Zudem: Die Schweiz kennt nur Vefassungsinitiativen. Dabei können nur Leitplanken gesetzt werden; es braucht eine Umsetzung als Gesetz und eine Anpassung an den gesamten Rechtskorpus.

  • Hugo Reichmuth sagt:

    Da ich bis heute keine Antwort darauf erhalten habe – hier noch ein letzter Versuch:
    Welche internationale Konvention verbietet die Ausweisung krimineller Ausländer?
    Bitte NICHT mit der Genfer Flüchtlingskonvention kommen. Wer sie kennt, weiss, dass sie härter formuliert ist als jede SVP-Initiative. Artikel 33, Absatz 2 erlaubt explizit die Ausweisung krimineller Flüchtlinge – selbst auf Todesgefahr hin.
    Also bitte schön: Kann mir jemand die Konvention und den entsprechenden Artikel nennen?
    Herzlichen Dank für die Aufklärung.

  • Willi - Martin sagt:

    Ich bin kein SVP Anhänger

    Es geht darum eine Abstimmung ist eine Abstimmung
    Der demokratische Entscheid hat unser Bundesrat wahr zu nehmen ob es der EU / oder welcher Organisation auch immer Passt oder nicht passt.
    Denn die Kniefälle vor allem dem Grossenkanton und der USA gegenüber sind wirklich verabscheuend können wir nicht auch solche Bundesräte Aus schaff
    Es wird langsam Zeit das der Bundesrat vom Volk gewählt wird ob es dann Besser wir kann ich nicht sagen
    Es ist dann einfach so ein Volksentscheid ist ein Volksentscheid

  • Martin Frey sagt:

    Teile das Unbehagen des Autors zu 100%. In den letzten Jahren ist diesbezüglich eine völlige Verluderung der polit. Sitten zu beobachten, parallel zum wachsenden Unbehagen weiter politischer Kreise gegenüber der eigenen Bevölkerung und der Wahrnehmung der Volksrechte durch sie. Der Souverän scheint zu stören, wenn er nicht abstimmt wie gewünscht. Diese Einstellung ist jedoch zutiefst undemokratisch und eine Schande für alle „Volksvertreter“ die so denken. Gerade die Umsetzung auch ungenehmer Volksentscheide ist Garant für eine hohe Akzeptanz der Politik, die man so unnötig aufs Spiel setzt.

  • Peter Pani sagt:

    In einem Land,dass den Import von Delphinen verbietet,in dem man abstimmen kann ob im Bhf.Stadelhofen ein neues Gleis gebaut werden soll,in dem KV-Schüler während der Lap-Zeit keine Schule haben,wo Strassecaffees verpönt sind,wo einem Trams und Velos in Fussgägerzonen umfahren etc,da soll man zur Abstimmung gehen? Wenn der Volkwille wenigstens umgesetzt würde wäre das kein Problem.Wir können nicht immer nur auf die anderen Rücksicht nehmen, unsere Politiker sollten mehr Rückgrat bzw. VIEL mehr Selbstbewusstsein an den Tag legen.

  • will williamson sagt:

    Wenn ich nicht falsch informiert bin, verdanken wir unsere Demokratie dem Empéreur Napoleon I. Die detaillierte Ausgestaltung erfolgte allerdings später.

  • Kusi Gallati sagt:

    Wenn die Linke in Abstimmungen verliert (Minarett, Verjährung, Ausschaffung) dann spricht sie gerne von der Diktatur der Mehrheit und will die Umsetzung mit Hinweis auf die EMRK verhindern. Dabei ist es doch genau umgekehrt: Es ist die Diktatur einer Minderheit, die der Mehrheit vorschreiben will, was sie zu tun hat und was nicht in der Annahme, dass sie der Mehrheit moralisch, ethisch und intellektuell überlegen sei und darum besser wisse, was für das Volk gut sei. Man könnte das schlicht und einfach auch mit Arroganz und Selbstüberschätzung bezeichnen.

  • „Man kann ja argumentieren, dass die Regierung Blut und Wasser schwitzte, um einen Kompromiss zwischen dem Volkswillen und den Menschenrechten zu finden – wirklich überzeugend ist das nicht. Reibungen zwischen Schweizer und internationalem Recht gehören zum Bundesalltag.“ Ich teile Ihre Ansicht Herr Grosjean. Notfalls muss halt eine EMRK gekündigt werden, ich hätte damit kein Problem. Die classe politique (=herrschende politische Klasse) untergräbt die Souveränität der Schweiz und des Schweizer Volks. Dagegen hilft nur eines: SVP wählen!

  • Jean-Fran*çois chappuis sagt:

    J’ai la ferme conviction qu’à Berne, l’on prend le peuple Suisse pour des couillons !
    Cela fait 3 ans que cette initiative pour le renvoi des criminels étrangers a été acceptée et il ne ce passe rien de concret.
    On essaie divers moutures en disant qu’un renvoi ne peut être effectif, que si ces criminels aient été au moins condamnés à 6 mois de prison.
    C’est le sommet de tout, il n’a y pas 50 manières de pratiquer, dans ce domaine. S’ils se sont mal conduits chez nous, c’est l’expulsion pure et simple sans avoir à réfléchir de midi à 14 heures sur les modalités d’usage concernant ces criminels!

  • Martin Pauli sagt:

    Wie soll eine Initiative vor der Abstimmung differenziert diskutiert werden, wenn der Wahlkampf nur noch mit reisserischen Plakaten und Schlagworten geführt wird? Differenzierte Voten und kritische Stimmen (von Links oder Rechts) werden doch von „Turbopolitikern“ und geldgesteuerten Lobbyisten (ebenfalls von Linkes oder Rechts) einfach zugedröhnt. So muss die Diskussion in den ruhigen Zeiten nach der Abstimmung stattfinden, wenn Argumente zählen und nicht Lautstärke.

  • Garl von Müchele sagt:

    Kann mit jemand erklären, wie genau die Initiative gegen das Menschenrecht verstösst? Danke schon im Voraus für die Antworten.

  • Andreas M Müller sagt:

    Sehr geehrter Herr Gorsjean,
    Ihren Artikel finde ich nicht nur populistisch, sondern auch ignorant. Wie Sie selbst sagen, sind Reibereien zwischen nationalem und internationalem Recht in der Bundesverwaltung an der Tagesordnung. Bei der Umsetzung einer Initiative, welche explizit die Missachtung der einen Rechtsordnung zugunsten der anderen verlangt (die Beweggründe hierfür sollen mal ungeachtet bleiben), kann also nichts anderes als ein Kompromiss herauskommen. Die Idee des Kompromiss ist der wichtigste Pfeiler unserer Demokratie, ohne den das ganze System nicht funktionieren könnte.

  • Andreas M Müller sagt:

    Sehr geehrter Herr Grosjean,
    Weiter sagen Sie zurecht, dass die POLITISCHE Debatte VOR der Abstimmung stattfinden sollte. Dabei stimme ich Ihnen zu. Allerdings missverstehen nicht nur Sie, dass was nach der Abstimmung geschieht eine JURISTISCHE Debatte ist, bei der es um die konkrete sog. Implementierung des Volkswillens geht. Das hierbei andere Aspekte beachtet werden (müssen) als im politischen Diskurs sollte eigenetlich offensichtlich sein. Zuletzt: Bislang wurde die Umsetzung der Ausschaffungsinitiative keinesfalls merklich verzögert, auch wenn gewisse polit. Kreise diesso sehen & kundtun.

  • Anton Keller sagt:

    In Zukunft wird die Bundesverfassung gezwungenermassen auch die dazugehörigen Gesetzte beinhalten. Sonst würden die Initianten den ganzen Aufwand vergebens machen. Initiative und Referendum sind mit ein Grund für unseren Wohlstand und sollten nicht durch Behörden und Bundesrat missbraucht werden.

  • Oliver Burkardsmaier sagt:

    Herr Grosjean, ans Journalist sollten Sie eigentlich wissen, dass „der Volkswille“ sehr leicht zu manipulieren ist.
    Anstatt hier zu versuchen, Empörung über eine angebliche Missachtung dieses Willens zu schüren, täten Sie besser daran, darauf hinzuweisen, warum es bei manchen Initiativen (besonders häufig denen aus einer bestimmten Richtung), schwierig bis unmöglich ist, sie so umzusetzen, dass der Wille des Volkes respektiert wird. Das Volk hat sich nämlich meines Wissens bisher nie für eine Diktatur der Mehrheit ausgesprochen, wohl aber für Menschenrechte.

  • Markus Honigberger sagt:

    Ausländer die Leute verprügeln,Rauben,Vergewaltigen,Einbrechen etc. sind Kriminelle und nicht der Anständige Ausländer der hier Wilkommen ist.Die Ausschaffung von Kriminellen ist ein ganz normaler Rechtstaatlicher Akt,es hat nichts mit Rassismus oder Diskriminierung zu tun,es hat ja gar nichts mit der Hautfarbe oder Religion zu tun sondern damit das diese Leute Kriminell sind und dafür jetzt unser Land verlassen müssen.Da diese Initiative zu 100% nur Kriminelle betrifft muss kein Gesetzes treuer Ausländer etwas befürchten,den ihn betrifft diese Initiative überhaupt nicht.

  • Thomas Zaugg sagt:

    Eine Initiative ist eine Änderung der Verfassung und nicht ein Gesetz oder eine Verordnung. Sie wird daher immer irgendwie zuwenig konkret sein, so dass wir eigentlich gar nicht wissen, über was wir abstimmen. Ein Systemfehler? Hier stellt sich die Frage nach dem Vertrauen zu den gewählten Volksvertretern, die diesen Willen danach interpretieren und in konkrete Gesetze giessen sollten – es ist eigentlich auch logisch, dass in diesem Prozess die Kanten gebrochen werden.
    Übergeordnetes Recht muss eingehalten werden – auch vom „Volk“; daher wäre eine strengere vorgängige Prüfung angezeigt.

  • Andrea Aebi sagt:

    Endlich einmal ein vernünftiger Beitrag in diesem Blog. Ich stimme ihm 100% zu. Das Parlament, der BR verhalten sich immer selbstherrlicher gegenüber der eigenen Bevölkerung. Dazu gehört eben die Nicht-Umsetzung des Volkswillens. Aber auch z.B. bei der Bundesratswahl war bis dato – auch im Sinne des Ausgleichs zwischen den politischen Kräften – dass die grösste Partei 2 Sitze hat. Letztlich ist es die Frage, ob man die Bürger ernst nimmt oder nicht. Unsere dirkete Demokratie hat sich z.T. 180 Jahre lang bewährt, wärend Länder mit Parlament und Verfassungsgericht (D) in Chaos, Diktatur endeten.

  • Rene Meier sagt:

    Bitte auf dem Boden der Tatsachen bleben: seit die „Ausschaffungsinitiative“ angenommen wurde, steht dieser Text in der Bundesverfassung. Er steht aber dort nicht alleine. Alle anderen Artikel stehen auch noch dort. Und wenn sich der neu einfügte Text der Initiative teilweise mit existierenden Artikeln überschneidet oder ihnen widerspricht ….. es ist nicht so einfach, oder ?

  • Angelo Stoffel sagt:

    Und da fragt Ihr euch warum immer weniger Schweizer Stimmbürger zur Urne gehen es ist halt schon so wie man immer sagt
    Der Volkswille ist nur so entscheidend wie es in Bern von gewissen Parteien toleriet wird und genehm ist

  • Christoph sagt:

    Das System funtkioniert schon lange nicht mehr. Das Abstimmmaterial landet jedenfalls bei mir nur noch im Altpapier, die machen eh was sie wollen.

  • Benedikt Schmidt sagt:

    Wenn ein Gesetz bzw. eine Volksabstimmung andern ebenfalls vom Volk beschlossenen Gesetzen widerspricht, dann gibt es Probleme. Bei der Ausschaffungsinitiative war das von Anfang an klar.

  • Rensk sagt:

    Ce qui est suprenant c’est la différence faite par le CF concernant les deux initiatives citée, chez les un ont traine des pieds et chez les autres tout à coup c’est le même jour du vote que la loi est faite et pratiquement obligatoire.

    En effet Mme Leuthard dit : Vous n’avez pas compris que l’article constitutionnel entre immédiatement en force avec l’acceptation par le peuple d’une initiative. Mais ; l’initiative de l’UDC est aussi un changement de la constitution et elle date de 2010 la votation et toujours rien à l’horizon… On prend le peuple pour des débiles.

  • Gerhard sagt:

    Diese Missachtung der Demokratie ist nur möglich, weil es in der Schweiz kein Verfassungsgericht gibt. Und es ist ja sonnenklar, weshalb sich die Politiker mit Händen und Füssen gegen die Einführung eines Verfassungsgerichts wehren…

  • Hans Bärtschy sagt:

    Die Befürchtung, dass eine Mehrheit die Minderheiten unterbuttert ist schon ernst zu nehmen. Nur: was ist denn die Alternative dazu? Dass Richter (eigene oder fremde) oder Diplomaten den Volkswillen relativieren dürfen ist doch ohne jeden Zweifel der Weg in die Unfreiheit. Persönlich bin ich überzeugt, dass nur durch eine positive politische/gesellschaftliche Kultur das gegenseitige Verständnis entsteht, aus dem tragfähige Kompromisse erarbeitet werden können. Die Parteien sind allerdings weit von dieser Fähigkeit entfernt, und zwar alle!

  • lora kamm sagt:

    Im Zusammenhang „politische Hauptdebatte findet nicht mehr vor der Abstimmung statt“ habe ich aktuell ein Problem mit der Initiative zur freien Schulwahl. Über meine 3 Kinder hatte ich Einsicht in div. Schulmodelle (Schule im Züriberg-Quartier, einmal Privatschule und einmal Schule Kreis 4). Ich habe viele Fragen z.B. zur Kontolle der Privaten, Schulwege für Kinder, Quartierbezug/-Verlust, Auswahlentscheid für Nichtprivilegierte, viele Schulwechsel auf der Suche nach der optimalen Schule usw. Ich vermisse Informationen und Debatten VOR Abstimmungen seit Jahren. Totaler Medienabbau diesbezgl.

  • Andrea Aebi sagt:

    Die Menschenrechte werden heute pervertiert. Früher wurde die EMRK nicht so extensiv ausgelegt. Man fragt sich schon, warum es gegen die Menschenrechtskonvention verstossen soll, wenn man z.B. Mörder automatisch des Landes verweist (mit Ausnahme von Gründen wie Folter). Nur weil dies angeblich „unverhältnismässig“ sein soll, haben die korrekten Bürger mit einer solchen Gefahr zu leben? Hier geht es doch nur um billige Argumente, die eigene Sicht doch noch durchzusetzen. Dasselbe z.B. auch bei der verzögerten Minder-Initiative oder der BR-Wahl. Irgend ein Schein-Argument ist immer da für alles.

  • urs sagt:

    als ich vor einigen Jahren in einem Balkanland ein Unternehmen gründete und dem Treuhänder sagte, dass ich mich an die Gesetze halten möchte, hat er mir erklärt, dass es nicht so einfach sei, da viele Gesetze Vorgaben machen würden, welche dann gegen andere Gesetze vestossen. Insoferne müsse ich mich entscheiden, welches Gesetz ich einhalten möchte und welches ich lieber brechen würde.
    Mit den erwähnten Initiativen haben wir konkrete Artikel in die Verfassung geschrieben, die bei einer wörtlichen Umsetzung durchaus Widersprüche zu anderen Verfassungsartikel stehen.

  • Alex Gehret sagt:

    Was meines Erachtens bei der Diskussion vergessen geht, ist folgender Aspekt: Wenn Initiativ-texte die relevante Aspekte klar fest gelegen würden (z.B. was ist eine Zweitwohnung oder welches Straftaten), so ergäbe dies einen stark verminderten Umsetzungsspielraum nach Annahme und eine Umsetzung im Willen der Wähler würde somit verbessert. Solche klaren Formulierungen in der Initiative sind jedoch wahrscheinlich auch bei Initianten nicht sehr beliebt, da diese die Chancen für ein Ja vermindern. Sind die Initianten also selbst schuld?

  • Mike sagt:

    Was sind Menschenrechte? Das was uns die EMRK sagt? Laut der dürfen wir nicht mal ein Bild ins Fenster hängen, das Moslems verärgert. So geschehen in England. Oder Terroristen dürfen nicht ausgeschafft werden, da die im Heimatland gefoltert werden könnten. So geschehen in England. So wie es aussieht, dürfen Christen auch keine Kruzifixe tragen, Moslems ihre Kopftücher aber schon, so geschehen in England.
    Auch das sind Menschenrechte, und das nur, weil das von einem Gericht so gesagt wurde. Und nicht weil sie Sinn machen. Menschenrechte stehen nicht ueber allem. Der Volkswille geht klar vor.

  • Damian sagt:

    Hat aber lange gedauert bis man das festgestellt hat. Mir persönlich ist das schon vor Jahren aufgefallen. Natürlich stimmt es auch dass einzelne Initiativen nicht wirklich zu Ende gedacht sind, was die Umsetzung anbelangt. Aber unsere Politiker sind Weltmeister im Herumschieben und Herausschieben. Persönliche Interessen kommen fast immer vor den Landesinteressen. Schade.

  • Frank Baum sagt:

    Das Problem mit unseren Initiativen besteht in der Vereinbarkeit von Initiativen mit geltendem Recht. Einerseits wären wir gut beraten, uns vberfassungstechnisch vor Initiativen zu schützen, welche die Rechte von Minderheiten einschränken. Mit der Tyrannei der Mehrheiten über die Minderheiten sind auch schon andere sehr schlecht gefahren. Andererseits müssten Initiativen vom Bundesgericht hinsichtlich ihrer Auswirkung auf geltenes Recht orde geltende Verträge geprüft werden. Besteht ein Konflikt, müsste dieser Konflikt in der Initiative gtelöst werden oder die Initiative ist unzulässig.

    • Frank Baum sagt:

      Tun wir so etwas nicht, dann befindet sich der Bundesrat immer wieder in dieser Zwickmühle, dass er verabschiedete Initiativen nicht umsetzen kann. Die Hürde für die INitiativen wären zwar höher, aber eine verabschiedete Initiative könnte nicht mehr mit linken Winkelzügen verschleppt werden, wie dies heute geschieht – nicht zuletzt auch bei der Verwahrungsinitiative (und wir lassen die Vergewaltiger und Massenmörder wieder im Urlaub abhauen).

    • Jutta Maier sagt:

      Tyrannei der Mehrheit über die Minderheit: Der Bundesrat beschliesst, da die Mehrheit TV konsumiert, dass alle die Gebühren zu bezahlen haben, auch wenn eine Minderheit keinen Fernseher besitzt und diese Volksverblödung bewusst nicht mitmacht. Ich könnte kotzen.

  • Michael Steiner sagt:

    genau deswegen muss der Bundesrat vom Volk gewählt werden

  • Alexander sagt:

    Hab das Gefühl,die Linken Schweizer sind so ziehmlich die einzigen Personen auf der ganzen Welt die sich ständig um die Menschenrechte sorgent.Über 140 Länder scheren sich keinen Deut um diese Rechte und machen seit Jahrzehnten was Sie wollen,kein einziger dieser Schweizer würde da was machen!Hauptsache man übertreibt das ganze im eigenen Land,führt es so dermassen ad absurdum dass man sich schlussendlich selber ein übles Beinchen stellen wird.Hauptsache die Schweiz bleibt der Goldtopf der Welt bei dem sich alle mit geringem bis gar keinem Aufwand eine goldene Nase verdienen können!!!

  • kurt schwerzmann sagt:

    unser abstimmungs-prozedere ist schlicht falsch! zuerst müsste jede initinative auf verfassungsmässigkeit geprüft werden, am besten durch ein bundes-verfassungsgericht. optimal wäre eine vor-prüfung, damit der text VOR der unterschriftensammlung so angepasst werden kann, dass die künftige vorschrift dann auch wirklich umsetzbar ist.
    nur wollen unsere politiker (allen voran die svp) so eine geirichtsbarkeit offensichtlich nicht. die svp setzt sogar bewusst darauf nicht umsetzbare initiaven zu ergreifen, um sich nachher als opfer darstellen zu können.

    • Michael Waechter sagt:

      Es ist ein Irrglaube davon auszugehen, dass man Menschenrechte gegen den Willen der Bevölkerung schützen kann. Die Menschenrechte wurden von Menschen definiert und nicht von einem göttlichen Wesen unwiderruflich festgelegt. Die Menschenrechte müssen verstanden und akzeptiert werden, das ist ihr einziger Schutz. Es darf dem Schweizervolk zu Gute gehalten werden, dass die Kernelemente der Menschenrechte bisher weder in Frage gestellt wurden, noch ist es vorstellbar, dass eine Mehrheit der Bevölkerung einen Verstoss dagegen akzeptieren würde. Das Volk ist der beste Garant für die Menschenrechte.

  • Heinz Köhli sagt:

    Wenn der Souverän nicht mehr souverän ist, verliert der Staat an Vertrauen, eben dieser Souverän an Interesse an staatstragender Mitarbeit und langsam schleichen sich anarchistische Züge ein. Grösster Verlierer ist die Freiheit.

  • Michael sagt:

    Super Beitrag!
    Wir werden zu einer Demokratie ohne Demokraten – das zeigen auch die rechthaberischen Kommentare einmal mehr!
    Die Menschenrechtsmullahs predigen in geradezu extremistischer Manier, dass nur sie wüssten, was Menschenrechte sind und über was das Volk abstimmen dürfe. Auf der anderen Seiten halten Kapitalisten ihr Geld und ihren Wohlstand für wichtiger als unsere Mehrheitsentscheide.
    Aber am Schluss besteht unsere Demokratie nur, wenn wir für sie einstehen. Zu einer Demokratie gehören auch Niederlagen. Leider haben wir immer mehr schlechte Verlierer, die das nicht einsehen wollen.

  • Lisa sagt:

    …weil man grundlegendste Menschenrechte (die – nicht ganz nebensächlich – auch und vor allem in der Bundesverfassung garantiert sind) nicht im Namen der Demokrate mit den Füssen treten kann.

  • Hansli sagt:

    Ich habe von den Menschenrechtshassern hier bis anhin noch kein einziges Beispiel gesehen, wofür die Kriminellen nicht bereits heute ausgeschafft werden. Den über Vergewaltiger und Schwerstkriminelle haben wir nicht abgestimmt.
    Neu müssten Leute ausgeschafft werden die hier geboren sind und vielleicht gar in 2ter Generation hier leben. Das verstösst nun einmal gegen jegliche internationale Prinzipien eines Rechtstaates. Dabei werden Verbrechen erfasst wie ein paar Franken schwarz zu verdienen. Die Schlägerei an einem Dorffest etc…

  • Philipp Hofmann sagt:

    Diejenigen, die immer gleich „Volkswille“ schreien, haben massive Aspekte unseres Systems nicht kapiert. Demokratie bedeutet nicht einfach, dass die erst-beste Volksabstimmung (die evtl. gar reinen Prostest-Statement-Charakter) die ganze Rechtsordnung und die jahrhundertealten Traditionen komplett über den Haufen geworfen werden müssen. Nein! Alles muss sich zu einem harmonischen Ganzen zusammenfügen. Zudem: Die Schweiz kennt nur Verfassungsinitiative n. Dabei können nur Leitplanken gesetzt werden; es braucht eine Umsetzung als Gesetz und eine Anpassung an den gesamten Rechtskorpus.

  • Alain Mohler sagt:

    Die Vereinbarkeit mit den Menschenrechte ist doch ein Witz und wird als politisches Instrument missbraucht. Sobald es um Geld geht geschäften wir mit jedem Staat dieser Welt. Der Staat muss nur gross und wichtig genug sein, dann sind die Menschenrechte nebensächlich.
    Gerade bei der Ausschaffunginitiative ist das Argument der Menschenrechte ein Hohn sondergleichen. Denn genau diese Täter die dem Opfer die Menschenrechte genommen haben fordern diesen Schutz für sich ein. Mit diesem denken dürfte man keinem Dieb das Diebesgut wegnehmen oder jemand in Haft nehmen.

  • Reto May sagt:

    Dann haben wir aufgrund des Menschenrechtes der Gäste in diesem Land einfach alles hin zu nehmen? Wenn jemand zuhause eine Party macht, wirft dieser dann Personen welche sich nicht an Regeln des Partygebers hällt auch nicht raus- weil unfähr?
    Was ist denn mit unseren (Menschen)-Rechten als Bürger dieses Landes.
    Menschenrecht hin oder her, ausnutzen lasse ich mich desswegen auch nicht. Mir erscheint die Berufung auf dieses Recht oft als eine faule Ausrede. Als garant sich nicht in eine Gesellschaft eingliedern zu müssen.

  • Fritz Meier sagt:

    Und immer wieder geht hier vergessen, dass zwar die Ausschaffungsinitiative angenommen und der Gegenvorschlag nicht, in der Stichfrage der Gegenvorschlag aber vorgezogen wurde! Es ist zwar nicht anwendbar: Aber auch das ist Volkswille! Pauschal-Wischi-Waschi-Initiativtexte die alles oder nichts erreichen wollen, egal ob links/rechts/oben/unten, sind nicht tauglich, Punkt! Liebe Parteien, holt euch professionelle Juristen und keine PR-Werbe-Leute beim Ausdeutschen von Initiativtexten. Denn was quartalsweise z.T. zur Abstimmung kommt ist dilettantisch und peinlich für ein Land wie die Schweiz!

  • Urs Marthaler sagt:

    Der Volkswille ist weder dem Bundesrat, dem Parlament und schon gar nicht der Wirtschaft etwas wert, sonder für alle genannte eigentlich nur hinderlich. Daher möchten sie alle die Volksrechte eher beschneiden als ausbauen. Das heisst: keine direkte BR- Wahl, keine automatische Abstimmungen über Aussenpolitische (Bilaterale Verträge) Abkommen. keine Abstimmungen über Budges die den Landesüblichen Rahmen sprengen. Verwässerung aller angenommenen Volksinitiativen oder umgehung durch das „komische Notrecht“ des BR. Warum soll ich meinen Kindern erklären, dass es wichtig sei zur Urne zu gehen ????

  • Daniel Jaggi sagt:

    Es ist ganz einfach und logisch, dass Parteien welche die Überwindung des Kapitalismus, die Alleinherrschaft des Staates, inkl. Erziehung KInder zum Sozialismus proklamieren und vorantreiben, Mühe haben und nicht gewillt sind, deomkratische Entscheide zu akzeptieren.Für die Linke ist ein Bürger welcher selber denkt und unabhängig sein will eine Katastrophe. Darum versuchen sie mit fadenscheinigen Argumenten Volksentscheide, welche vorher als umsetzbar und Rechtmässig galten umzustossen, und zu verwässern. Man fragt sich ernsthaft, wer solche Individuen wählt?

    • iskra sagt:

      Und wie steht es mit der Umsetzung der Alpeninitiative ????? W e r versucht dauern immer daran zu basteln, weil es ihnen nicht passt ? W e r ?

  • „Man kann ja argumentieren, dass die Regierung Blut und Wasser schwitzte, um einen Kompromiss zwischen dem Volkswillen und den Menschenrechten zu finden – wirklich überzeugend ist das nicht. Reibungen zwischen Schweizer und internationalem Recht gehören zum Bundesalltag.“

    Ich teile Ihre Ansicht Herr Grosjean. Notfalls muss halt eine EMRK gekündigt werden, ich hätte damit kein Problem. Die classe politique (herrschende politische Klasse) untergräbt die Souveränität der Schweiz und des Schweizer Volks. Dagegen hilft nur eines: SVP wählen!

    • Roland K. Moser sagt:

      Sehe ich auch so. Es gehört ein Artikel in die BV, welcher besagt, dass sämtliche „übergeordenten“ Verträge dem schweizerischen Rechtssystem entsprechen müssen.

  • Aaron Rosenberg sagt:

    Ein Blogthema das Raum bietet für Kritik an Regierung und Politiker . Das kann nicht sein! Lieber Bund, Tagi, NZZ – kurz Medienmonopol – ich glaube euch ist hier ein Fehler unterlaufen. Vielleicht war der Lehrling am Werk oder die Filterstellen sind heute andersweitig unterbesetzt. Bitte checken ob hier alles seine Richtigkeit hat, sonst merken die Leute womöglich noch, dass es gar keine Rolle spielt wie sie stimmen: BERN MACHTS WAS ES WILL, HAUPTSACHE ES IST IM SINN der EU oder USA. Armselig! Welcher Politiker will schon auf internationalem Parkett mit Fussfesseln des Volkes tanzen?

  • Massimo sagt:

    Wir haben einfach keine richtigen Politiker mehr, alles passt sich an. Aber keiner mehr, der wirklich führt. Unsere Bundesräte sind nur noch Marionetten, fremdgesteuert und ohne Herz.

  • Walter Kunz sagt:

    Der Volkswille hat immer noch den selben Wert, nur wird er von unserer Regierung bedenklicher Weise, laufend untergraben.

  • Jutta Maier sagt:

    Diese Entwicklung habe ich auch schon mit Sorge beobachtet. Die Abstimmung über die Autosteuer wird gar wiederholt, weil das Stimmvolk offenbar zu blöd war, die Stichfrage richtig zu interpretieren. Bundesbern sollte besser das Resultat akzeptieren, auch wenn es finanzielle Einbussen in Millionenhöhe bedeutet. Vielleicht brauchen wir endlich mal eine Revolte, damit das Volk wieder ernst genommen wird. Was da in Bern fabriziert wird, ist ein Hohn sondergleichen.

  • tschanz sagt:

    volkswille.das intressiert doch in der politik niemand.das die geldwäscher und steuerhinterzieher ungeschoren davon kommen ist doch wichtig.wie der rest der wirtschaft damit klar kommt ist nicht so wichtig.

  • Christian Mohler sagt:

    Viele Leute haben doch weder die Zeit noch die Intelligenz, sich vernünftig mit einer Vorlage zu beschäftigen! Natürlich wird immer dann auf die Dummheit der Masse zurück gegriffen, wenn es um besonders wichtige (Verfassungsänderungen) und komplexe Fragen geht, dass sich nicht mal die Politiker einig sind.
    So stimmt dann Herr Schlaufuchs stolz dafür, dass ein Ausländer in jedem Fall ausgeschafft wird, wenn er einen Lolli klaut, hat aber noch nie etwas von den grundlegendsten Rechtsprinzipien gehört (von Verhältnismässigkeit z.B.) und diese weder verstanden noch darüber nachgedacht.

    • Alain Mohler sagt:

      Wenn aber mit den grundlegensten Rechtsprinzipien die Grundlagen der Gesellschaft ausgehebelt wird, sollte man sich Gedanken machen dürfen.
      Diese Verhältnismässigkeit lassen Sie nur gelten wenn es in die eine Richtung geht. Oder erklären Sie mir bitte was der Familiennachzug für Asylbewerber, also für Gäste die nur für eine beschränkte Zeit sich hier aufhalten sollen, mit Verhältnismässigkeit auf sich hat. Da geht es eindeutig um juristische Winkelzüge der Asylindustrie. Solche Beispiele gibt es leider viel zu viele und macht die Frustration in der Bevölkerung deutlich.

  • Hansueli Kälin sagt:

    In unserer Demokratie gibt es keine Gesetzesinitiative. Deshalb verkommt die Verfassungsinitiative immer mehr zu einer verkappten Gesetzesinitiative. In einem Gesetz kann man viel detaillierte einen Gegenstand thematisieren, Ziele bestimmen, Umsetzungsfragen etc. In einem Verfassungstext mit beschränktem Umfang ist dies fast nicht möglich. Dies ist für mich ein Grund, weshalb die Umsetzung von Volksinitiativen immer schwieriger wird. Die Schweiz kennt bald den Unterschied nicht mehr zwischen Verfassung und Gesetz. Und einen Volkswillen gibt es gar nicht, lediglich eine Volksmeinung.

    • L. Meister sagt:

      @Hansueli Kälin: Genau so isses, Kompliment für diese Faktendarstellung! Das ist aber zu hoch für viele „Kommentarlinge“.

  • Thomas Läubli sagt:

    Der grösste Fehler ist es, dem Volk etwas zu unterbreiten, das gegen elementare Menschenrechtskonventionen verstösst. Kinder nach einem Ladendiebstahl ausweisen zu wollen, ist einfach nur feige und dumm. In diesem Sinne hätte die Ausschaffungsinitiative gar nicht erst zur Abstimmung kommen dürfen.

    • Roland K. Moser sagt:

      Guten Tag Herr Läubli. Wollen Sie immer noch die Schweizer ausrotten via Einwanderungsinvasion? Oder haben Sie und Ihr Kollege Martin M. Bundi dieses Ziel aufgegeben?

  • Der Volkswille wird arg strapaziert, gerade die Parlamentarier, welche am 1. August immer die eidg. Demokratie hochjubeln sind die Totengräber der Demokratie. DIe politische Doippelbödigkeit und Unehrlichkeit kennt keine Grenzen, wenn es um die eigene Profitgier geht.

  • Blanche Wu sagt:

    Viele sehen die Menschenrechte um danach tun und lassen zu können was man will. Das ist aber falsch. Wenn gefoltert wird, etc. ist natürlich klar dass die Menschenrechte verletzt werden. Es kann doch aber nicht sein, dass man Personen schützt, welche selber klar die Menschenrechte verhöhnen und mit Füssen treten und dagegen verstossen? Oder? Wenn ich einen Hund schlage, beisst er zurück! Der lässt sich sowas nicht gefallen. Was viele unter Menschenrechte verstehen ist nur noch sülziges Geheuchel weil sie zu feige sind etwas zu tun und sich hinter Floskeln verstecken. Bis sie selber drunter kom

    • Rüffe Sommerer sagt:

      Genau so ist es, Menschen die Anderen mit kriminellen Handlungen die Menschenrechte und damit oft auch die Würde nehmen haben nicht grundsätzlich alles, aber sicherlich einen Teil dieser Rechte, verwirkt. Nähmlich der Teil den sie missbrauchen um die Menschenrechte für sich zu instrumentalisieren oder juristische Vorteile daraus zu ziehen.
      Die Heuchelei kann ich auch nur unterstützen, denn sobald wirtschaftliche Interessen im Spiel sind, geben wir Industriestaaten nichts, aber gar nichts auf die Menschenrechte.

  • Philipp Hofmann sagt:

    Die Umsetzung der Ausschaffungsinitiative läuft bisher tadellos und rechtskonform. Dass der Inhalt in ein Gesetz umgesetzt werden muss, ist halt einfach unserem System geschuldet. Und dies braucht nun mal seine Zeit. Dass daneben – zumal Gesetze viel ausführlicher ist, als Verfassungstexte – Auslegungsmöglichkeiten und wegen der Notwendigkeit der Integration in den ebenso volksgewollten Rechtskorpus Anpassungsnotwendigkeiten bestehen, ist völlig systemkonform, demokratiegerecht und imho Volkswille. PS: Die Umsetzung darf gemäss Initiativtext bis zu 5 Jahre dauern. Dies ist auch Volkswille!

  • Alf Arnold sagt:

    Vielleicht sollte man eher über die Alpen-Initiative sprechen, die das Volk 1994 angenommen hat. Noch immer warten wir auf die beschlossene Verlagerung des alpenquerenden Güterverkehrs auf die Schiene. Statt damit endlich ernst zu machen, verschwenden die Politiker ihre Energie darauf herauszufinden, wie sie das damals ebenfalls beschlossene Ausbauverbot für Transitstrassen im Alpenraum knacken könnten. Sie glauben, mit der Sanierung des Gotthardstras^sentunnels den Vorwand für eine zweite Röhre gefunden zu haben. Dabei gäbe es billigere Lösungen, welche die Verlagerung nicht gefährden.

  • mais tout à fait sagt:

    Si le peuple vote pour mettre les mendiants roumains dans des camps et les exterminer, doit-on le mettre en place sous prétexte que c’est le souhait du peuple? Plus nous aurons déjà tout réglementé plus que de raison et plus chaque nouvelle règle sera hautement liberticide et se verra donc limitée. C’est un trend inévitable. La démocratie, c’est la protection des libertés individuelles avant tout. Ce n’est pas la destruction des libertés sur l’autel de l’émotion populaire. Ce que vous nommez démocratie, Polybe l’appelait ochlocratie: le gouvernement (la dictarure?) par la foule.

  • Christian Gurtner sagt:

    Vielleicht sollten die Initianten ihre Vorschläge genauer ausarbeiten, statt sie absichtlich schwammig zu formulieren.
    Gerade Vehikel wie die AUNS haben weiss Gott die Zeit und Kompetenz dafür.

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