Auf den Spuren der Steuerhinterziehung
Das schweizerische Bankgeheimnis gehört zweifellos zu den wichtigsten Themen der schweizerischen Wirtschaftsgeschichte. Eigenartigerweise ist es aber bisher völlig einseitig erforscht worden. Wir wissen mittlerweile sehr viel über die Entstehung von Artikel 47 des Bundesgesetzes über die Banken und Sparkassen vom 8. November 1934, der die Verletzung des Bankgeheimnisses zum ersten Mal zu einem Offizialdelikt machte:
Wer vorsätzlich als Organ, Beamter, Angestellter einer Bank, als Revisor oder Revisorgehilfe, als Mitglied der Bankenkommission, Beamter oder Angestellter ihres Sekretariats die Schweigepflicht oder das Berufsgeheimnis verletzt, wer hierzu verleitet oder zu verleiten sucht, wird mit Busse bis zu 20’000 Franken oder mit Gefängnis bis zu sechs Monaten bestraft. Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Busse bis zu zehntausend Franken.
Wir verfügen auch über unterschiedliche Sichtweisen auf die Entstehungsgeschichte, was von einer lebendigen Forschung zeugt (z. B. Sébastien Guex und Robert Vogler). Vor allem besteht Uneinigkeit über die Bedeutung des Berthoud-Skandals von 1932. Damals wurden Angestellte der Basler Handelsbank in Paris in flagranti erwischt, als sie ihren Kunden bei der Umgehung der französischen Couponsteuer behilflich waren. Vor allem konnte die französische Polizei eine umfangreiche Kundenliste beschlagnahmen.
Dagegen ist die Entstehung der Unterscheidung zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug kaum je systematisch untersucht worden. Wir wissen, dass der Bundesratsbeschluss über die Erhebung einer Wehrsteuer (9.12.1940) im neunten Abschnitt (Artikel 129-135) diese Unterscheidung beinhaltet, die bis heute massgeblich geblieben ist. Aber woher kommt sie? Von den kantonalen Gesetzen? Wenn ja, von welchen Kantonen?
Vermutlich ist es richtig, dass die Unterscheidung vor allem deswegen «erfunden» wurde, weil die Bundesbehörden die direkte Einkommens- und Vermögenssteuer auf eine möglichst sanfte Art einführen wollten. Sie waren sich bewusst, dass diese Steuer einen fundamentalen Bruch mit der Vergangenheit darstellte. Bis zum Ersten Weltkrieg hatte der Bund hauptsächlich von Zolleinnahmen gelebt, im Ersten Weltkrieg erhob er erstmals eine direkte Kriegssteuer, aber nur auf temporärer Basis. Ausserdem habe ich in der Verordnung von 1915 keine Unterscheidung zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug finden können. (Für sachdienliche Hinweise bin ich sehr dankbar.)
Die einseitige Ausrichtung der Forschung scheint mir eine direkte Folge der öffentlichen Aufmerksamkeit zu sein. Selbst heute, wo es primär um die Aufhebung der Unterscheidung zwischen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung geht, konzentrieren sich die Medien bei der historischen Betrachtung immer auf Artikel 47 von 1934. Es ist höchste Zeit, diese Einseitigkeit zu korrigieren.
Keine Kommentare zu «Auf den Spuren der Steuerhinterziehung»
Lieber Straumann, erst jetzt sehe ich diesen interessanten Thread. Die Unterscheidung zwischen den beiden Vergehen liegt in der sakralen Konstitution der Eidgenossenschaft. Es ist eine Steuermystik vor dem Antlitz des Allmächtigen, vor dem Antlitz der tödlichen Bedrohung des Jahres 1940. Setze dich mit mir in Verbindung und wir kippen eine Flasche Wein. Vielleiht kann ich Dich ja überzeugen. Es braucht nämlich eine „geistige“, alkoholische Inspiration um einen rational-gutmenschlichen Zimperling wie Dich, der das Sturmgewehr nach wenigen WKs refüsierte (bist Du noch in der reformierten Landeskirche?) in die Stimmung des jahres 1940 zu versetzen. Die Trinität der „Eidgenosen des Aktivdienstes“ ist nämlich: Bibel in jedem Haushalt, Sturmgewehr in jedem Haushalt und Steuerehrlichkeit auf Manneswort (die Oberschicht war ja damals an der Grenze als Offiziere, mit der Steuerhinterziehung schwächte sie nur die Armee und die eigene Chance als Schweizer ehrenvoll zu bestehen). Mit herzlichem Gruss!!!
Will man verstehen, was Steuerbetrug von Hinterziehung unterscheidet, muss man wohl den Begriff/Straftatbestand des Betruges untersuchen: Mittels Luegen oder Verschweigen von Tatsachen wird ein Irrtum beim Adressaten hervorgerufen etc. Da der Staat sich jedoch durchaus bewusst ist, dass der Buerger seine Steuererklaerung vielleicht unvollstaendig ausfuellt, irrt er eben nicht. Nur weil der Pflichtige mit seiner Erklaerung sagt, er haette nicht mehr, GLAUBT ihm dies der Staat noch lange nicht. Erst wenn dieser Behauptung z.B. durch fingierte Unterlagen oder andere Mittel eine zusaetzliche Glaubwuerdigkeit verliehen wird, sie als mehr als reine Behauptung wahrgenommen werden darf, kommt Betrug in Frage.
Wobei diese Interpretation zulässt das dieses System von einigen leidlich ausgenützt wird wärend andere brav ihr ganzes Leben lang alles versteuern was Sie haben… hier vor allem die Lohnempfänger mit einer Handvoll Standard-Abzügen…
Was denken Sie warum die Budgets für Steuerkommissäre und ähnliche Spezialisten stetig zu tief gehalten werden das es nie genügend hat? Jede Steuererklärung wird nur ca. alle 10 Jahre intensiv geprüft. Für mehr reicht das Personal nicht…
@Urs: Ich gehe mit Ihnen einig, dass der Staat seine Aufgabe, die Erklaerungen zu pruefen, sprich den Sachverhalt von Amtes wegen zu untersuchen, zu wenig wahrnimmt. Dies damit zu ersetzen, dass der Buerger kriminalisiert, er einer besondere Treuepflicht gegenueber dem Staat unterworfen wird, ist rechtsstaatlich jedoch bedenklich. Diktaturen schreiben gerne Gesetze, die von den Buergern nicht eingehalten werden (koennen), um etwas gegen den Buerger in der Hand zu haben, den Buerger mundtot zu machen. Fast jeder Pflichtige hat irgendwann einen (kleinen) Einkommens- oder Vermoegensteil (Goldvrenelii vom Goetti im Vermoegen) vergessen, ein Staat, der die Mehrheit seiner Buerger kriminalisiert, ist ein Unrechtsstaat.
Unterscheidet man nicht zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug, muesste Hinterziehung mit betruegerischen Mitteln zusaetzlich als Betrug im Sinne des Strafgesetzbuches sanktioniert werden, genau wie heute eine allfaellige Urkundungfaelschung zusaetzlich sanktioniert wird (heute: Verurteilung wegen Steuerbetrug und Urkundenfaelschung, ohne Unterscheidung: Verurteilung wegen Steuerhinterziehung + Betrug nach StGB + Urkundenfaelschung). Es wird also weiterhin eine Unterscheidung zwischen reiner Hinterziehung und Hinterziehung mit betruegerischen Mitteln geben, einzig die Kriminalitaetsgrenze (Vorstrafenregister, bdeingte andere Strafen, Beteiligung am Delikt) wird bei Schaedigung des Staates auf Sachverhalte verschoben, die unter Menschen ueblich sind. Kinder begreifen das Konzept des Luegens mit etwa drei Jahren, wer sagt, er haette noch nie gelogen, ist ein Luegner.
Hören Sie doch endlich auf, das Schweizer Bankgeheimnis und deren Gesetzgebung schlechtzureden. Wäre es besser gewesen, das Geld den deutschen Juden, welches während dem 2. Weltkrieg in die Schweiz getragen wurde, Hitler zu überlassen? Ist es sinnvoll, das Vermögen reicher Personen, die in korrupten Staaten leben, wieder herauszugeben bzw. zu beschlagnahmen? Ist es sinnvoll, den Polizisten zu spielen, und vorschnell Vermögensteile von Diktatoren zu blockieren, um es an irgendwelche Übergangsräte auszubezahlen, wo radikale Islamisten sitzen? Schaffen all diese Massnahmen Vertrauen? Wäre es nicht viel Klüger, einmal den Mund zu halten? Wir können froh sein, dass wir die Internationalen Geldströme zu uns lenken können, denn dort wo das Geld ist, sind auch die Arbeitsplätze und ist auch der Reichtum. Glauben Sie, dass die Schweiz heute so gut dastehen würde, ohne das Bankkundengeheimnis? Warum drucken eigentlich unsere Notenbanken so viel Kohle? Warum entsteht nur eine geringe Inflation? Weil die Kohle nicht dort ausgegeben wird, wo sie gedruckt wird. Sie fliesst beispielsweise nach China, wo höhere Renditen zu erwarten sind. Ist es das was Sie wollen? Unsere letzen Kapitalien auch noch zu verschenken, ohne je eine Gegenleistung dafür zu erhalten?
Deshalb haben wir es ja auch auf einer doch eher unrühmlichen Rangliste weit nach vorne gebracht: http://www.tagesanzeiger.ch/wirtschaft/konjunktur/Neue-Liste-der-Steueroasen-Schweiz-auf-Platz-1/story/19389245
Die Unterscheidung zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug ist genauso legitim
wie die Unterscheidung zwischen Steuern und legalisiertem Diebstahl!
Und….der legalisierte Diebstahl findet sowohl bei den Armen, beim Mittelstand sowie bei den
Reichen statt.
Well, das linke Spektrum wird sich jetzt grausam aufregen… was solls, ich rege mich
ab den Steuerrechnungen auch jährlich auf…
bereits erfasst oben
vielleicht sollte mal die Farage erlaubt sein, warum der Staat immer mehr Steuern erfinden kann ohne, dass dies als moralische Verfehlung betitelt wird.
Der Staat, das sind wir die Buerger. Wir muessen die Politiker kontrolliern und bei Bedarf abwaehlen.
Wir Buerger waren diesbezueglich einfach zu bequem oder zu faul. Wir muessen anfangen zu ueberlegen.
@Schaedler:
Das ist eben die grosse Lüge, das „wir alle sind der Staat“.
Heute ist der Staat das Instrument einiger Parteibonzen und Bankster, die mithilfe Tausender williger Handlanger von Otto Normalverdiener schmarotzen. Weil immer mehr Leute bestochen werden müssen (mit Arbeitsplätzen, Sitzungsgeldern etc.) und sich die Oberen ja im Ausland beliebt machen müssen, frisst dieses Abzockinstrument genannt „unser Staat“ immer mehr Geld weg und daher muss der Normalo immer stärker ausgepresst werden. Da ist den Abzockern jeder Vorwand recht.
Würde man den CH-Staat auf die ECHTEN gemeinschaftlichen Aufgaben (Polizei, Landesverteidigung, Rechtspflege etc.) reduzieren, und die ganzen politisch-ideologischen Bevormundungen und Umverteilungen abschaffen, könnten wir mit einer Flat Rate von 8% locker auskommen. Dann würde sich auch das ganze Steuerhinterziehungsthema von selber erledigen.
„Heute ist der Staat das Instrument einiger Parteibonzen und Bankster, die mithilfe Tausender williger Handlanger von Otto Normalverdiener schmarotzen“
Das muss man leider unterschreiben, allerdings nach meiner Statistik sind mindestens 35% aller Schweizer solche willigen Handlager. „Otto Normalverbraucher“ wird noch immer von Gesetzen die von „kriminellen Eliten“ zugleich mit dem Nationalsozialismus in Schweizer Recht eingepfropft wurde in die Irre geführt. An diesen Gesetzen hängen vor allem Parteien die eng mit der Finanzlobby verbunden sind: FDP/CVP/SVP/BDP. Man muss sich nur mal das Trauerspiel ansehen dass die Schweizer Politik derzeit bietet. Obwohl die FDP kaum mehr die Berechtigung hat 2 Bunderäte zu stellen, kann sie diese mit Hilfe der Finanz und Wirtschaftslobby verteidigen. Dort, in diesen Lobby, ist die FDP nach wie vor höchst prominent engagiert und vertreten, ebenso in zahlreichen Kommissionen des Bundes. Viele Bürger wurden durch die jahrelange Gehirnwäsche der reichen Eliten unfähig zwischen Recht und Unrecht zu unterscheiden. Das hängt auch damit zusammen dass die Eliten jahrelang den freien Markt als sozialdarwinistischer Reinigungsbesen in die Gehirne der Menschen einimpfen konnte. Gerade jener freie Markt der heute zum Sozialismus für Reiche verkommen ist auf Kosten der Steuerzahler und Geringverdiener, welcher Banken gegen diese selbst propagierten Werte rettet, existiert seit 2008 nicht mehr. Trotzdem wirkt die Gehirnbremse weiter, so wie ein pavlowscher Hund der noch immer auf das gleiche Fressglöcklein hört, obwohl die Eliten längst jenes Gift verabreichen das sie noch 2007 nicht zum Frass auslegen wollten.
Das Endresultat ist bei Hinterziehung und Betrug das gleiche. Unser Staat(das sind wir alle) hat weniger Steuereinnahmen.
Die Strafe muss sich nach der Hoehe der Hinterziehung richten. Wenn ich Ende Jahr das Taschengeld nicht deklariere ist dies doch in der Regel nicht von Bedeutung. Bei Bankkonten koennte man eine Abgeltungssteuer einfuehren auch fuer Inlaender.
Steuerauszuege von Banken sollten Pflicht sein. Steuererklaerung solte als Urkunde bezeichnet werden. Ich muss ja bestaetigen, dass ich alles wahrheitsgetraeu angegeben habe. Also nochmals: keine Unterscheidung zwischen Hinterziehung und Betrug mehr. Vor allem sollten die Begriffe in den zivilisierten Laendern gleich definiert werden.
Alles waere einfach.
Die Steuererklärung ist, wie auch immer man sich zur Steuerhinterziehung stellt, einfach keine Urkunde. Eine Urkunde belegt etwas, ist ein Beweismittel für das in diesem Dokument Gesagte. Nur einfach, weil eine steuerpflichtige Person etwas in der Steuererklärung behauptet, ist es aber noch nicht so. Die Steuererklärung ist deshalb immer nur eine schriftliche Behauptung und nie eine Urkunde. Allenfalls hat die steuerpflichtige Person beim Ausfüllen der Steuererklärung gelogen (die Steuererklärung also nicht wahrheitsgemäss ausgefüllt). Es liegt somit eine einfache Lüge vor und nicht ein ganzes Lügengebäude (was Voraussetzung für einen gemeinrechtlichen Betrug wäre).
Ja,ja … in der Schweiz gilt: Nicht als Urkunden gelten die Steuererklärung, das Wertschriften- und Schuldenverzeichnis sowie die übrigen Einlageblätter zur Steuererklärung.
Dieses Gesetz ist unhaltbar und muss revidiert werden.
Noch schlimmer ist folgendes:
Steuerumgehung
Steuerumgehung ist nicht strafbar. Eine Steuerumgehung liegt vor, wenn eine steuerpflichtige Person Steuern sparen will und sich dabei besonders spitzfindiger gesetzlicher Regelungen bedient. Nur wenn es dem Fiskus gelingt nachzuweisen dass umgangen wurde, kann sie die Umgehung rückgängig machen, aber der Täter wird nicht einmal der Steuerhinterziehung bezichtigt, alles läuft ausserhalb des Strafrechts ab.
Die Schweizer Gesetzgebung wurde geschaffen um die Schweiz in ein Steuerparadies für Reiche zu vewandeln. Auch wenn dies nach Schweizer Auffassung kein Rechtsvegehen darstellt, so braucht man sich nicht zu wundern dass die Schweiz immer mehr in den Fokus ausländischer Steuerfahnder gerät. Es gibt keine juristische Logik die besagt dass irgendwelchen unterzeichneten Dokumente keine Urkunden wären, das sind deshalb politisch implemetierte Rechtsgrundlagen.Die Schweiz steigt, wie hier im Tagi berichtet wurde, zur Nummer 1 der Steuerparadiese auf und die Gesetzgebung wird erwähnt als wörtlich „von kriminellen Eliten“ druchgesetzes Recht.
Sehr geehrter Herr Schädler
Wie mein alter Professor zu sagen pflegte: Gesetzeskenntnis erleichtert die Rechtsanwendung.
Für den Kanton Zürich gilt die Regelung bezüglich Höhe und Schuld schon (StG §235 III: Die Busse beträgt in der Regel das Einfache der hinterzogenen Steuer. Sie kann bei leichtem Verschulden bis auf einen Drittel ermässigt, bei schwerem Verschulden bis auf das Dreifache erhöht werden.) Diese Busse ist dann zu zahlen, wenn jemand bewirkt hat, dass nicht das gesamte Einkommen und Vermögen eingeschätzt wird. Beim Steuerbetrug begeht jemand zum Bewirken einer falschen Einschätzung darüber hinaus noch eine Urkundenfälschung, diese wird zusätzlich Bestraft (die Busse für Steuerhinterziehung kommt noch dazu…) Es ist also nicht so, dass Steuerhinterzieher ungestraft bleiben, namentlich in finanzieller Hinsicht. Mit anderen Worten wird beim Betrug die kriminelle Energie für das errichten des Lügengebäudes bestraft, nicht das Nichtbezahlen der Steuer. Das Nichtbezahlen wird auch in der Schweiz unter dem Titel Steuerhinterziehung mittels Steuerbusse bestraft.
Bei der Steuerhinterziehung weiss man nicht automatisch, ob es in voller Absicht oder absolut unabsichtlich gemacht wurde (oder irgendwo zwischendrin). Beim Betrug hat man einen handfesten Beweis, eine nachweisbare Handlung (Corpus delicti). Hier einen Unterschied zu negieren ist völlig gegen den „Gesunden Menschenverstand“.
Die Rechtssprechung muss sich zwar nicht nach dem „Gesunden Menschenverstand“ richten, aber immerhin nach dem Prinzip „In Dubio pro Reo“.
Und wenn ein Täter der Hehlerei (und/oder Diebstahl) von der Rechtssprechung „Immunität vor den aktuellen Gesetzen“ und viel Geld bekommt, allein mit der Begründung, dass dadurch rein „moralisch“ gesehen eine noch grössere Staftat geahndet werden kann, dann missachtet diese Handlung ganz klar einen anderen wichtigen Grundsatz der Justiz: Vor dem Gesetz sind alle gleich!
Wenn man wirklich etwas für die Fortschritte in der Justiz übrig hat, wirken diese Dekadenzerscheinungen beunruhigend.
Der Steuerbetrug als Delikt wurde erstmals mit dem Zürcher Steuergesetz von 1917 eingeführt. Andere Kantone folgten und 1977 auch der Bund. Die Unterscheidung zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug ist v.a. durch das Steuerverfahren bedingt. Die Steuerbehörde verfügt über das steuerrechtliche Fachwissen, während die Strafuntersuchungsbehörde über strafrechtliches Wissen verfügt. Um die Strafuntersuchungsbehörden nicht mit blossen Steuerhinterziehungen (bei denen bloss Steuern verkürzt wurden) zu belasten, wurde die Kompetenz zur Untersuchung und Bestrafung bei den Steuerbehörden belassen. Erst wenn eine eigentlich kriminelle Vorgehensweise (durch den Gebrauch von Urkunden) erkennbar war, wurden die Strafuntersuchungsbehörden für zuständig erklärt (denen auch heute noch häufig die steuerrechtlichen Kenntnisse völlig abgehen). Die Unterscheidung war (und ist) daher verfahrensökonomisch.
Vielen Dank für den Hinweis!
Es richtig und wichtig, dass zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug unterschieden wird. Weil es, meiner Ansicht nach, nicht sein kann, dass jemand der CHF 1’000.– aus einem einmalig Nebenerwerb oder durch den Mehrerlös bei einem Verkauf eines Kunstobjektes vergisst zu deklarieren, gleich als Krimineller behandelt wird. Weil Steuerhinterziehung=Übertretung, Steuerbetrug=Straftat
Ich glaube, das Argument des „Vergessens“ wird stark überbewertet. Andere Länder haben dafür auch Lösungen mit Augenmass gefunden, ohne gleich die ganze Steuerhinterziehung zu legalisieren. Bedenklich finde ich, dass viele Finanzinstitute, Treuhänder usw. ganz gezielt diese Lücke ausnützen. Das hat nicht mehr mit dem „zufälligen Vergessen“ eines Einkommens zu tun.
Nun die Welt wird nicht zerfallen, aber die Zivilgesellschaft ist enorm bedroht duch Gier und Lüge. Und dass das sich nicht alle gefallen lassen liegt auf der Hand. Man muss nur schauen, wem werden die Kosten auferlegt und was ist der Preis. Es hat nichts mehr mit Neid zu tun, sondern es geht langsam ums überleben. Nicht einfach nur um Krawall. Dieser ist aber vorprogrammiert, weil einige nicht mehr teilen wollen. Dann wird eben genommen.
Ich sehe zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug keinen substantiellen Unterschied. In beiden Fällen wird dem Staat unrechtmässig Geld vorenthalten, das er zur Erfüllung seiner Aufgaben dringend benötigt. Niemand zahlt gerne Steuern. Aber während einem Angestellten weitgehend die Hände gebunden sind bei der Steueroptimierung, profitiert die Oberschicht von allerlei Tricks und Schlupflöchern, mit der Konsequenz, dass sie weniger bezahlen, als sie von ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit her eigentlich müssten. Das finde stossend von der Gerechtigkeit her!
Dieser atrifizielle Unterschied zwischen Betrug und Hinterziehung ist meines Wissens einzigartig auf der Welt und dient primär dazu, sich international einen unfairen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen! Kein Wunder wehren sich die Banken mit Händen und Füssen gegen eine Aufhebung! Diese Trittbrettfahrere der Schweiz wird sich aber auf Dauer nicht halten lassen. Ich plädiere für einen mutigen Schritt nach vorne und eine Abschaffung dieser juristischen Spitzfindigkeit sowohl gegenüber dem Ausland, als auch im Inland.
nicht nur die Banken wehren sich, auch der ganze Juristen- und Treuhänder-Klüngel, dem natürlich die Felle davonschwimmen würden.
Wenn ich einem Nebenerwerb nachgehen würde und den Lohn aus diesem Nebenerwerb nicht bei der Steuererklärung deklariere, bin ich dann ein Hinterzieher (habe es vergesssen) oder ein Betrüger (habe ja unterschrieben, dass alles vollständig ist)?
Wenn ein im Ausland Steuerpflichtiger das Schweizer Bankkonto vergisst zu deklarieren, ist er (zumindest bis vor kurzem) nur ein Hinterzieher, auch wenn 90 % seines Vermögens auf diesem Konto liegen.
Hört doch einfach auf mit diesem Unterschied. Man muss sich nicht wundern, wenn uns grosse Teile der Weltbevölkerung langsam verachten für diese Spitzfindigkeiten zu Lasten deren Fiskus.
Doch, doch, es ist schon ein sehr grosser Unterschied, ob man Millionen anzugeben „vergisst“ oder zwei Tankbelege „faelscht“. Letzteres ist natuerlich das viel schlimmere Vergehen …
Sehr geehrte Herren Waeber und Müller
wenn Sie mir zusätzlich zu Ihren Kommentaren auch noch erklären können, wie man „absichtlich vergessen“ und „bewusst falsche Angaben machen“ unterscheiden kann (und zwar objektiv), werde ich meine Meinung, dass die Unterscheidung Steuerhinterziehung – Steuerbetrug nicht mehr tragbar ist, ändern.
Es ist schon ein unterschied ob man vergisst etwas anzugeben oder ob man bewusst falsche Angaben macht und allenfalls sogar gefälschte Urkunden einreicht. Die Unterscheidung dürfte auf eine liberalen Grundhaltung, die auf das Vertrauen zu den Bürgern und Eigenverantwortung beruht, zurückgehen. Forderungen, die Steuergesetzgebung zu verschärfen dürfte auf die linke Vorstellung der totalen Kontrolle über Bürger und dem Wunsch nach einem totalitären Staat mit absoluter Macht zurückgehen.
Ja so kommt es das Linke Zyklen der Wirtschaftspolitik sich den verderblichen Einfluss der Macht beugen wärend rechte Zyklen sich dem verderblichen Einfluss des Geldes beugen. Beide haben wohl ihre Charakteristischen Vor- und Nachteile.
Linke? Den Staatsschutz und die Überwachung treiben aber die Rechten voran. Die Linken machen nunfleissig mit.
Die Jahreszeit passt gut zum neuen Begriff Autumn-World, den ich aus den USA gehört habe ( In Anlehnung zum Arabischen Frühling). Die Wallstreet -Demos folgen den Demos in Israel die auf die Ägyptischen Demos folgten, die Parteigrenzen lassen sich nicht mehr eindeutig ziehen. Athen steht still, die ersten Banken sind ins wanken gekommen. Ja es wird Herbst auf der Welt. Auch in der Schweiz werden sich Demonstrationen formieren, es riecht nach dem Chaos einer zerfallenden Welt…es ist globaler Herbst geworden.
Allerdings ist es auch ein Unterschied, ob jemand das Sparheft des Kindes mit 200 Franken vergisst, was nun wirklich passieren kann, oder das Konto in der Karibik mit 2 Millionen Franken. Da sehe ich nicht mehr, was am „Vergessen“ so viel besser sein soll, als bei einer Manipulation von Unterlagen.
Man könnte ja das Steuergesetz wie folgt ändern:
Wer etwas ‚vergisst‘, verzichtet darauf, denn man hat ja unterschrieben, dass alles aufgeführt ist, was einem gehört. Eventuell können man auch nicht zu deklarierende Freigrenzen definieren, damit nicht alle ihr Münz zusammenzählen müssen.
@anderer Alexander Müller:
Auch wenn man in gewissen Konstellationen ohne Zweifel einen Unterschied darin sehen kann, ob jemand mit Aufwand Dokumente fälscht, oder etwas einfach auslässt, so würde nach reiflicher Überlegung trotzdem nicht die heute in der Schweiz gültige Regelung herauskommen. Es ist leicht einzusehen, dass diese Unterscheidung alleine nicht als differenzierendes Merkmal zwischen „kriminell“ und „delikt“ taugt. „Hinterzieht“ jemand eine grosse Summe mittels Stiftungen etc. dann legt derjenige doch unbestritten ein grösseres Ausmass krimineller Energie an den Tag, als jemand der einen Beleg über 3000.- fälscht. Zudem schadet er der Gesellschaft in viel grösserem Masse. Dass beide bewusst das Gesetzt hintergangen haben, dürfte ja ebenfalls klar sein.
Daher wäre eine Unterscheidung des Vergehens nach der Höhe des Betrages viel fairer und gerechter, die Rafinesse dahinter kann dann eine weiterer Beurteilungsmassstab sein. Aber die schlichte Unterscheidung zwischen der fälschung von Dokumenten und dem schlichten nicht angeben (was auch eine „falsche Angabe“ ist), ist weder geeignet die schwere des Vergehens noch die kriminelle Energie dahinter richtig zu erfassen.
wenn Vergessen und Fälschen im selben Artikel gleich gesetzt werden = Logik dahinter: Der verursachte Schaden bleibt Gleich bei Betrug und Hinterziehung, dann heisst dies nicht automatisch dass der Richter im Urteil auf die gleiche Strafbemessung kommen muss. Sowas gibts nicht einmal bei Mord.
….Wird mit Gefängnis oder Busse bis zu…blabla …so heisst es. Der Richter ist durchaus in der Lage das Strafmass anhand der Deliktsumme und der Art des Vegehens näher zu spezifizieren.
@Andres Müller. Vergessen und Fälschen ist nicht dasselbe, richtig. Aber die Unterscheidung zw. Steuerhinterziehung und – Betrug funktioniert ja nicht in der Weise. Niemand würde schliesslich annehmen, dass hinterzogene Beträge einfach „vergessen“ worden wäre. Sie haben Recht, das Schadensausmass alleine sollte auch nicht das einzige Kriterium sein, aber es gehört bestimmt dazu, wenn es darum geht ob etwas bloss als eine Übertretung oder eine kriminelle Staat gelten soll. Ein Beispiel, um den Gedanken in „mathematischer Formulierung“ zu verdeutlichen wobei x<y sowiel bedeutet wie "y gehört stärker bestraft als x".
3000.- Einkommen vergessen anzugeben < Urkunden, Quittungen gefälscht um 3000.- EK zu verschleiern << 100' 000 Steuern gespart durch nicht angegebenes EK < 100'000 Steuern gespart durch gefälschte Belege
Heute gilt aber:
3000.- Einkommen vergessen anzugeben < 100' 000 Steuern gespart durch nicht angegebenes EK << Urkunden, Quittungen gefälscht um 3000.- EK zu verschleiern < 100'000 Steuern gespart durch gefälschte Belege.
Auch bei der obigen Lösung gäbe es natürlich Raum für das richterliche Ermessen, wenn z.b tatsächlich glaubwürdig wäre dass grosse Beträge vergessen gingen. Aber die Anordnung wäre doch viel gerechter als die heutige Regelung.
Es wird nicht vergessen und fälschen gleichgesetzt, denn "nicht angeben" ist eben nicht per se mit vergessen gleichzusetzten.
Um auf ihre Analogie mit Mord zurück zu kommen. Mord, Totschlag und Tötung werden ja zurecht dahingehend unterschieden, ob oder was für ein Beweggrund für die Tat bestand. Wenn jemand von einem Auto überfahren wird, dann ist es ja nicht automatisch fahrlässige Tötung, nur weil der Täter das Opfer nicht mit einer Waffe in der Hand umgebracht hat. Wenn jemand grosse Beträge nicht auf der Steuerrechnung angibt, dann kann man annehmen dass er sich darüber bewusst ist und also vorsätzlich handelt, genauso wie ein Steuerbetrüger vorsätzlich urkunden fälscht.
„…Sie haben Recht, das Schadensausmass alleine sollte auch nicht das einzige Kriterium sein, aber es gehört bestimmt dazu, wenn es darum geht ob etwas bloss als eine Übertretung oder eine kriminelle TAT gelten soll.“
Sollte es heissen. Tat, nicht Staat (oh mann).
Mit dem unterschreiben der Steuererklärung erstelle ich eine Urkunde, auf welcher ich bestätige, dass die Angaben der Wahrheit entsprechen. Also fälsche ich eine Urkunde, wenn ich die Angaben nicht richtig mache.
Was ist daran so schwer zu versehen?
„Was ist daran so schwer zu versehen?“
Dass sie der Wahrheit nicht entsprechen, nur weil sie etwas nicht erwähnen, weil sie es vergessen haben.
Das ist sehr schwer zu verstehen! Ich meine, sie wissen, was „vergessen“ heisst, oder?
Das haben Sie schön erklärt.
Die Frage nach der Unterscheidung stellt sich aber nicht im inhaltlichen, sondern im strafrechtlichen Sinne. Wieso ist das eine eine Straftat und das andere nicht?
Ob sich nun jemand durch eine Steuerhinterziehung oder durch einen Steuerbetrug bereichert, im Resultat ist es genau das Gleiche und sollte auch demensprechend bestraft werden.
@Bolliger: Einfaches Beispiel. Sie helfen einem bekannten Bauern im Herbst bei der Apfelernte an zwei Wochenden und er bezahlt Ihnen dafür CHF 1’000.–. Alles ganz legal mit den entsprechenden Abzügen. Im nächste Frühling vergessen Sie diese Einnahmen in der Steuererklärung zu deklarieren. Wenn man Sie jetzt als Straftäter behandelt, ist das wie wenn man mit Kanonen auf Spatzen schiesst. Es ist OK wenn Sie dafür eine Busse bekommen.
Steuerhinterziehung = man verheimlicht etwas; Steuerbetrug = man verheimlicht nicht nur etwas sondern fälscht zusätzlich Unterlagen (i.e. Urkundenfälschung). Was ist eigentlich an dieser Untscheidung so schwer zu verstehen?
Ich „vergesse“ etwas zu deklarieren = Steuerhinterziehung. Ich habe etwas „falsch“ ausgefüllt (’ne 0 nicht hingeschrieben) = Steuerbetrug.
Was ist an dieser Unterscheidung eigentlich so schwer zu verstehen?
weil Auslassungen auch Urkundenfälschung sein kann, jedenfalls im Zivilrecht u.A. unter unlauterer Wettbewerb zu finden. Unlauter und widerrechtlich ist jedes täuschende oder in anderer Weise gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstossende Verhalten. Wenn man eine Urkunde unterzeichnet in welcher man bewusst gesetzlich vorgeschriebene Angaben nicht deklariert, so ist dies gemäss Treu und Glauben Urkundenfälschung. In der Schweiz ist die Unkultur der Auslassungen sowohl beim Staat also auch Privat weit verbreitet, das geht hin bis zu medizinischen Gutachten wo dies bewusst in Kauf genommen wird, indem der Staat eine Pauschahlung leistet, egal wie komplex ein Fall ist. Die Förderung von Auslassungen zieht sich als roter Faden durch die Geschichte der Schweiz, Gedächntisklitterung als Geschäftsmodell.
@andres Müller
Nein,so ist es nicht ! wenn ich in einer Steuererklärung was weglasse,ist das noch lange keine Urkundenfälschung.
Fragen Sie mal einen Juristen. Genausowenig müssen Sie sich als Beschuldigter selbst belasten.
Das Weglassen oder Verschweigen ist eben keine Fälschung! und kein Betrug! Wohl aber,wenn ich eine Rechnung fälsche und diese beim Finanzamt einreiche !
Ich staune über die merkwürdige Rechtsauffassung mancher Bürger
Ach ja?! Dann erklären Sie mir mal, weshalb ein Geschäftsabschluss einer Einmann-Firma (egal ob AG oder GmbH) eine Urkunde sein soll und weshalb eine Firma, wenn Sie auschliesslich Steuerhinterziehung begeht indem sie ein Konto verheimlicht ohne irgendwelche falschen oder fiktiven Lohnabrechnungen oder andere Rechnungen zu erstellen, ebenfalls Steuerbetrug begeht, wenn Sie lediglich Einnahmen auf ein Konto umleitet und dieses Konto verheimlicht?
Weil es zum Glück noch einen Unterschied gibt zwischen juristischen – das wäre ihre Firma – und natürlichen Personen – das wäre z.B. Ihre bessere Hälfte. Warum man aber meist billiger oder straflos wegkommt, wenn man die Firma totschlägt – und mit ihr u.U. zahlreiche Arbeitsplätze vernichtet – im Gegensatz zum letzten Fall – da fragen Sie mal einen „Bankster“:)
Wenn Steuerbetrug und Steuerhinterziehung gleich gestellt würde, wären vermutlich über 90% der Steuerpflichtigen Betrüger. Oder deklarieren alle den Wert ihres Portmonnaie-Inhaltes am 31. Dezember? Oder die Summe, die sie einem Kollegen „gepumpt“ haben? Oder das Goldvreneli, das sie als Göttibatzen erhalten haben? Usw. usf.
Kari, das ist nun doch etwas arg vereinfacht und beschönigt.
Sie stellen hier den mehr oder weniger ehrlichen Mittelstand auf eine Stufe mit den in- und ausländischen, vermögenden Steuerbetrügern, die (mit Hilfe von Finanzfachleuten) systematisch die Allgemeinheit um Steuern prellen.
Das sind zwei paar Schuhe.
Deshalb: Gleich lange Spiesse für alle.
Entweder alle bescheissen oder alle ehrlich.
@ Kari: Richtig! Da wir in der Schweiz – im Gegensatz zum Ausland – auch für natürliche Personen die Selbstdeklaration kennen, wurde diese Unterscheidung zum Schutz der Steuerpflichtigen getroffen: Wer einen Beleg (z.B. einen von mehreren Lohnausweisen oder Zinsgutschriften) vergisst (was jedem passieren kann), wird „nur“ wegen Steuerhinterziehung (Uebertretung, Strafe = Busse) bestraft. Erst wenn jemand Belege oder Dokumente fälscht, kann er wegen Steuerbetrug (Verbrechen, Strafe = Gefängnis) bestraft.
@ Kari -leider werden es 100 % sein-ansonst absolut gleicher Ansicht !
Wer nicht deklariert muss bestraft werden. Göttibatzen…Geldbeutel …Blödsinn! Das Geld für den Göttibatzen und der Inhalt ihrer Brieftasche müssen sie als Einkommen deklarieren bevor sie es in Münz verwandelt in der Migros hervorklauben.
@Andres Müller: Na eben, sag ich’s doch. Sie gehören offenbar auch zu den 90%, die nach Ihren Worten bestraft werden müssen. Klar müssen Sie das Einkommen deklarieren und was Ende Jahr übrig bleibt (inkl. Inhalt Ihrer Brieftasche) müssten Sie als Vermögen angeben.