
Foul oder Ausgleichsmassnahme? EU-Kommissionspräsident Juncker drückt Bundesrätin Sommaruga einen Kuss auf. Foto: Olivier Hoslet (Keystone)
Die Schweiz ermüdet unter der Diskussion um das Rahmenabkommen mit der EU und um den UNO-Migrationspakt, dem auch noch der Flüchtlingspakt folgt. Im Streit der Experten und Politiker geht es um Kampfbegriffe, Deutungen, Verschleierungen, Worthülsen und seltsame Interpretationen von an sich klaren Begriffen. Zum Glück gibt es den Fussball, der uns die Möglichkeit bietet, das Palaver etwas zu ordnen.
Beginnen wir mit der Ausgleichsmassnahme. Die Befürworter des Rahmenabkommens verschleiern den Begriff Strafe für unbotmässiges, das heisst nicht EU-konformes Verhalten mit dem Begriff Ausgleichsmassnahme. Im Fussball gibt es für ein Foul einen Freistoss, einen Elfmeter, eine Verwarnung oder einen Ausschluss. In der Politikersprache nennt man solche Strafaktionen, von denen die Schweiz betroffen würde, Ausgleichsmassnahmen. Klingt wunderbar sanft, wird aber im Anwendungsfall schmerzliche Erfahrungen nach sich ziehen.
Etwas härter als Ausgleichsmassnahme tönt und ist der Begriff Retorsionsmassnahme. Im Fussball müsste man nicht gleich von einer Tätlichkeit, aber sicher von einem Revanchefoul sprechen, und jeder wüsste, was damit gemeint ist. Im Sport würde auch der seltsame Begriff Kohäsionsmilliarde, welche die Schweiz zähneknirschend der EU zahlen muss, praxisnah gedeutet. Im Fussball würde man eine solche Zahlung notfalls als Geschenk oder Motivation verbuchen.
Und nun zu den Pakten, etwa dem Migrationspakt: Bis vor kurzem war ein Pakt ein Vertrag. Den Begriff haben die alten Römer mit dem eisernen Grundsatz «pacta sunt servanda» – Verträge sind einzuhalten – geprägt. Da heute das Einhalten von Verträgen vielerorts Mühe bereitet oder die Verträge als solche abgelehnt werden, gehen die Deutungen über den Begriff Pakt plötzlich weit auseinander. Jene, die etwa den Migrationspakt wollen, sagen, er müsse gar nicht eingehalten werden. Jene, die den Pakt nicht wollen, sagen, eine Verpflichtung sei nun einmal eine Verpflichtung und der Pakt eben ein Vertrag. Fussballpräsidenten, die ihren Trainer oder einen Mittelstürmer mit Torstau loswerden möchten, würden sich bestimmt gerne an jene Politiker und Juristen anlehnen, die das Wort Pakt als Spassbegriff auffassen.
Und dann kommt noch das «soft law» ins Spiel, also das weiche Recht, das im Geschnatter um die Pakte neuerdings immer wieder auftaucht. Die Römer würden sich in ihren Gräbern umdrehen, wenn ihnen ein moderner Professor zu erklären versuchte, es gebe nicht nur Recht, sondern auch weiches Recht. Das Gegenteil zum weichen Recht müsste ja das harte Recht sein, und somit ist es nur eine Frage der Zeit, bis auch – wie beim Käse – das halbharte Recht erfunden wird. Damit sind wir an jenem Punkt angelangt, an dem der Fussball der Politik bestens erklären kann, was weiches Recht ist: Es ist das Ermessen des Schiedsrichters, ein Foul als ein Foul zu erkennen oder auch nicht. Anders ausgedrückt: Weiches Recht ist Ansichtssache. Geeignet für den Fussball, aber untauglich für die Rechtssicherheit.