Wenn die Beamten kommen

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Harmloser Beziehungsknatsch oder Gefährdung für das Kind? Erhält die Kesb eine Meldung, muss sie diese überprüfen. Foto: iStock

«Alles Gute!», wünschte uns die Hebamme und entliess uns mit dem Neugeborenen aus dem Spital. Mein Mann und ich setzten uns mit dem Menschlein ins Taxi und fuhren nach Hause. Einfach so! Die liessen uns gehen, obwohl wir bei unserem ersten Kind keine Ahnung hatten, wie das läuft: Wie man für ein kleines Wesen sorgt, das nach kurzer Zeit stürbe, würde man sich nicht richtig um es kümmern. Niemand hatte von uns einen Nachweis verlangt, der bescheinigt, dass wir in der Lage sind, diese verantwortungsvolle Aufgabe zu übernehmen. Dabei zweifelten am Anfang sogar wir selbst daran.

Lange Zeit wartete ich unbewusst darauf, dass es an der Tür klingelt und Beamte in Uniform und mit strenger Miene vor der Tür stehen, um zu prüfen, ob wir gut für unsere Kinder sorgen. Dass sie von Zimmer zu Zimmer gehen, misstrauisch die eingetrockneten Müeslireste auf dem Esstisch beäugen, dass sie mit spitzen Fingern prüfen, ob die Kinderzahnbürste vom letzten Putzen noch nass ist, und die Kinder fragen, ob wir manchmal laut werden.

Die Wirklichkeit ist anders

Ich wusste natürlich, dass dieser Albtraum nicht wahr werden würde. Die Beamten kommen nur, wenn man etwas Schlimmes tut – Kinder schlagen, vernachlässigen oder so was. Dachte ich. Doch meine Ängste kamen wieder hoch, als ich erfuhr, dass eine Familie aus meinem Bekanntenkreis ein Kesb-Verfahren am Hals hat. Jemand hat anonym eine Gefährdungsmeldung bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) eingereicht. Diese Person ist der Meinung, dass die Eltern nicht in der Lage sind, gut für ihre Kinder zu sorgen. Ich bin schockiert, da anderer Meinung. Könnten also doch auch wir in so ein Verfahren verwickelt werden? Kann jemand, der uns böse will, ein solches erwirken?

Die Antwort lautet: Ja! Egal ob berechtigt oder nicht: In der Schweiz kann jede und jeder eine Gefährdungsmeldung einreichen. Und die Kesb muss von Amtes wegen jeder Meldung nachgehen. Und doch ist die Wirklichkeit ganz anders als in meinem Angsttraum, wie mir Yvo Biderbost, Leiter des Rechtsdienstes der Kesb der Stadt Zürich, erklärt.

Der Besuch zu Hause muss nicht sein

Die Beamten kommen nicht unangemeldet vorbei. Geht eine Gefährdungsmeldung ein, erhält die betroffene Familie einen Brief, in dem ihr mitgeteilt wird, dass eine Anzeige eingegangen ist. Bald darauf ruft eine Sozialarbeiterin oder ein Sozialarbeiter an und erläutert den Eltern, was ihnen genau vorgeworfen wird. Der weitere Ablauf ist sehr individuell. Je nachdem, worum es geht, sprechen die Behörden mit Lehrern, Kinderärztinnen, Nachbarn, Grosseltern, dem Kind – aber auf jeden Fall immer wieder mit den Betroffenen. Es ist nicht einmal zwingend, dass jemand zu Hause vorbeigeht. «Wenn einer Familie vorgeworfen wird, ihre Wohnung sei komplett verwahrlost, und die Eltern dies nicht bestreiten, dann macht es keinen Sinn, dass wir uns das Chaos anschauen», erklärt Yvo Biderbost.

Die schwierige Aufgabe der Behörden besteht darin, zu prüfen, ob ein Kind von seinen Eltern in seiner psychischen und physischen Entwicklung behindert wird. Und da geht es nicht nur um offensichtliche Verfehlungen wie Schlagen, nicht richtig ernähren oder ein Baby stundenlang alleine lassen. Biderbost schildert den Fall eines Vaters, der nicht wollte, dass seine Tochter das Gymnasium besucht. Die Kesb wurde eingeschaltet und konnte ihn schliesslich im Gespräch von seiner Haltung abbringen. Hätte sich der Vater weiterhin geweigert, die Tochter in die Kantonsschule zu schicken, hätte die Kesb die Möglichkeit gehabt, ihm die elterliche Sorge nur in Bezug auf Bildungsfragen zu entziehen. Entscheidungen in diesem Bereich hätte dann ein Beistand übernommen.

Erziehung ist keine Mathematik

Doch wo liegt die Grenze zwischen einem vielleicht speziellen Erziehungsstil und einer Gefährdung? «Kindererziehung ist keine Mathematik», sagt Yvo Biderbost. Es gebe keine Liste, auf der allgemeingültig stehe, welches Verhalten ein Kind gefährde. Zudem sei das sehr individuell: «Eine problemhafte familiäre Umgebung tut dem einen Kind gar nicht gut, ein anderes hingegen hat eine so gute psychische Widerstandsfähigkeit, dass es im gleichen Umfeld gut gedeiht.» Entscheidend sei das Gesamtbild, das die Behörden im Laufe ihrer Abklärungen, die in der Regel vier bis fünf Monate dauern, erhielten.

Biderbost betont, sie würden nicht von idealen Eltern ausgehen. Ein chaotischer Haushalt beispielsweise sei noch lange kein Grund, eine Massnahme anzuordnen. «Es braucht viel Fleisch am Knochen, bis wir einschreiten.» Nur etwa ein Drittel der Anzeigen führt zu einer Massnahme. Diese kann ganz unterschiedlich aussehen: Vom Anordnen einer Familienbegleitung über das Ausarbeiten von Besuchsregeln bei getrennten Paaren bis zum Äussersten, der Umplatzierung der Kinder in ein Heim. Letzteres wird, wie Biderbost betont, wenn immer möglich vermieden.

Gefährdungsmeldungen aus reiner Bosheit gibt es laut dem Experten übrigens fast nie. Dann bin ich ja beruhigt.

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60 Kommentare zu «Wenn die Beamten kommen»

  • gabi sagt:

    durchleuchtet und sämtliche Anschuldigungen als vollkommen haltlos angesehen wurden. Trotz der Tatsache, dass dieser Prozess völlig verworfen wurde (was höher zu werten ist, als ein Freispruch nach erfolgtem Prozess) bleibt die Behörde bei der Behauptung, dass Gewalt in der Familie herrsche.

    Wie gesagt: Ich kann nicht für die Schweiz sprechen, aber was ich hier erlebe, ist ziemlich verstörend. Insbesondere, da ich einer von Dutzenden Zeugen bin, die bei den angeblichen Misshandlungen in aller Öffentlichkeit stets anwesend hätten sein müssen: Kein einziger der längst benannten Zeugen ist je vom Amt vernommen worden, dass sich mittlerweile der aktiven Rechtsbeugung verschrieben hat: Dem Kind selber ist (vor seinem Abtauchen) jede Anhörung verwehrt worden.

  • gabi sagt:

    Ich kann nicht für die Schweiz sprechen. Aber in Österreich bin ich über eineinhalb Jahre einer Familie beigestanden, die vom hiesigen Jugendamt auseinandergerissen wurde.
    Die Familie ist heute nicht zuletzt auch finanziell ruiniert, abgesehen davon, dass das jüngste Kind (heute 11) gegen seinen Willen in derart schrecklichen „Betreuungseinrichtungen“ festgehalten wurde, dass es mittlerweile geflohen und untergetaucht ist. Der mittlere Bruder, der die Lawine mit grotesken Anschuldigungen ins Rollen brachte, ist dagegen wieder Zuhause. In genau jenem Daheim, das angeblich für den Jüngeren viel zu gefährlich sei (und wo – wie schon zuvor NIE – bis heute kein einziges Mal kontrolliert wurde, wie es ihm da nun gehe).

    Dies alles, nachdem beide Eltern bereits von einem Strafgericht

  • B. Grüniger sagt:

    Träum weiter! Spreche aus eigener Erfahrung innerhalb der Verwandtschaft. Heute da, morgen weg. Verwandte befragen oder miteinbeziehen? Fehlanzeige! 3 Jahre und Rechtdweg bis Obergericht. Und zack… 180Grad-Wendung. Kinder jetzt traumatisiert. Benötigen Therapie um die Einmischung der KESB zu verarbeiten!

  • Sonusfaber sagt:

    „In der Schweiz kann jede und jeder eine Gefährdungsmeldung einreichen“ – so ist es! Beim Strassenverkehrsamt, bei der Kesb, man kann auch völlig grundlos einen betreiben, der noch nie säumig war – und der Eintrag lässt sich dann nicht mehr entfernen. Und das Schlimmste ist, dass die Identität der Denunzianten nicht preigegeben wird. Schöne Schweiz, echt!

  • Sonusfaber sagt:

    Man lese dazu auch den Bericht in der letzten Beobachter-Ausgabe – grauenhaft!

    • Claudia Brüllmann sagt:

      Eine Vorsorgeverfügung wäre sicher hilfreich gewesen in dem vom Beobachter beschriebenen Fall. Aber der Ehemann wollte sich vermutlich an der Frau rächen. Trotzdem glaube ich, dass die KESB nützlich sind.

  • Anne sagt:

    Die unabhängige (!) Anlaufstelle für Kindes- und Erwachsenenschutz, KESCHA, bietet einen guten Überblick über die Arbeit der KESB und welche Rechte man als betroffene Person hat.

    • Helen Meier sagt:

      Dort arbeiten freundliche Leute.

      Man hat das Recht: Innert 30 Tagen Rechtsmittel zu ergreifen.

      Leider kann die KESCHA nicht helfen gegen einen Schreibtisch-Psychologen, der Berichte schreibt über eine Familie, die er nie gesehen hat. Er DARF das. Seit 2013.

      Ich finde freie Arztwahl wichtig. Freie Psychologenwahl auch. Einen Psychologe mit eigener Praxis darf die Kesb aber ignorieren. (Und somit kann auch die Kescha nichts einwenden. Die Kesb darf, darf, darf den langjährigen Psychologen eines „Gefährdeten“ ignorieren).

      Die Psychologen, von denen jährlich Hunderte neu ausgebildet werden, suchen sich eh lieber einen Job bei der Kesb. Einem Menschen zur Seite stehen kann man dort zwar nur bedingt. Aber weil die Kesb gut bezahlt, nimmt man eben dort einen Job an.

  • 13 sagt:

    Die KESB hat einen undankbaren Job. Tut sie nichts, heisst es, warum sie nichts getan hat. Tut sie etwas, ging sie zu weit. es gehört nun mal zu unserer Gesellschaft, dass wir uns auch um Menschen kümmern, die es nicht selber können, z. Bsp. weil sie Kinder sind und sie nicht einfach sich selber überlassen, wenn die Eltern nicht in der Lage oder nicht willens sind, es zu tun. Daher ist ein Verfahren kein Weltuntergang und wer sich gut kümmert, muss nichts befürchten.
    Wie gut/professionell diese ist, hängt wie immer von den Ressourcen ab, die sie erhält und da bestehe riesige kantonale Unterschiede. Diese Zwischenposition zwischen Behörde und Gericht, ohne jedoch fürs zweite wirklich qualifiziert zu sein, ist eher schwierig.

    • tina sagt:

      „Daher ist ein Verfahren kein Weltuntergang und wer sich gut kümmert, muss nichts befürchten.“
      doch eben. wer sich gut kümmert, kann trotzdem angeschwärzt werden und dann hat man ein verfahren am hals. ein verfahren ist schon nicht nichts. angenommen es ist einem langweilig und es fehlt an action oder so, dann ist das schon kein weltuntergang. aber auch eine lohnkürzung von 50% wäre kein weltuntergang. oder wenn das haus abbrennt.

      • 13 sagt:

        @ Tina
        Ein Verfahren stellt fest, ob ein Bedarf für eine Massnahme besteht. Es ist unangenehm, keine Frage. Aber ganz ehrlich hätte ich es lieber, die KESB kommt zu mir schauen, prüft es und stellt fest, dass kein Bedarf besteht, als dass sie sich aus allem raushält, worunter dann Kinder, auch die nicht so gut geschaut wird, wie meine, die geschlagen, vernachlässigt oder missbraucht werden, leiden. Ich für meinen Fall bin gerne bereit, da einen Teil meiner Freiheit zugunsten dieser Menschen abzugeben, deren einzige Chance es ist, dass jemand eingreift. Eine Kristallkugel hat die KESB nun mal nicht. Man weiss nie, was hinter geschlossenen Türen vorgeht, oftmals ja auch der Anzeiger nicht ganz genau. Ausser eben, man öffnet sie und schaut hin.

      • tina sagt:

        dazu verweise ich auf MLs sehr guten beitrag unten irgendwo.
        du könntest genausogut behaupten gern für die opfer von verbrechen in untersuchungshaft zu gehen. ziemlicher quatsch. untersuchungshaft ist ja auch harmlos. man bleibt ja nicht da drin. und danach ist ja dann klar, man hat eine weisse weste. und überhaupt hat man ja nichts zu verbergen, nichtwahr.
        das ist doch blödsinn!
        gerade als juristin müsste man doch zum schluss kommen, dass das so überhaupt nicht geht!

      • 13 sagt:

        @ tina
        Uhaft ist der Horror, einiges schlimmer als das Gefängnis an sich und kaum mit einer Abklärung vergleichbar. Wenn du eine Parallele ziehen willst, dann mit einem Untersuchungsverfahren mit Befragungen. Und ja, auch das würde ich hinnehmen. Es wäre nicht lustig, aber wenn die Alternative lautet, dass Opfer weiter misshandelt werden? Die ist es also lieber, die KESB hält sich raus und Kinder werden weiter geschlagen, misshandelt, missbraucht, damit du deine Ruhe hast? Nun ja, kann man auch so sehen, ich tue es nicht.

      • Helen Meier sagt:

        @13 Der TA hat nicht die Türen der Kesb geöffnet und hingeschaut. Sondern hat einen der Kesb-Chefs gefragt, wie er arbeite.

        Die Vorstellung, die Sie haben, (nur bei geschlagenen, vernachlässigten oder missbrauchten Kindern werde die Kesb aktiv), trifft leider nicht zu.
        Bravo, dass Sie erkennen, dass die Kesb als Behörde und Helferin auftritt, aber sie (die Kesb, und sogar auch ihre verlängerten Arme) i.d.R. exakt auf der Stufe Bezirksgericht ist/sind.

        Umkehrschlüsse sind sehrt beliebt in den Reihen der Kesb. Wäre eine Mutter irr, wäre ihr Kind in der Schule vermutlich frech, ADHS-ähnlich, usw.
        Die Kesb aber will am Kindsverhalten ablesen, ob die Mutter irr sei.
        Und sie tut es!

        Und sie gibt sich freundlich, bis die Rekursfrist abgelaufen ist …

      • Sportpapi sagt:

        @tina: Eine Untersuchungshaft, die bereits Strafcharakter hat und offenbar teilweise noch strenger ist als die normale Haft, ist tatsächlich nicht in Ordnung, weil es einer Vorverurteilung gleich kommt.
        Das hat mit dem Thema aber gerade gar nichts zu tun. Du verlangst ja im Wesentlichen, dass gar keine Abklärung stattfinden soll. Also immer Wegschauen?

      • tina sagt:

        äh hallo? ihr unterstellt mir gerade grässliches. und zwar deswegen, weil ihr aus der wäre-würde-hätte-perspektive sprechen könnt, während ich ja tatsächlich so etwas über mich ergehen lassen musste. und nun sagt mir: WAS habe ich gefordert? dass jemand, der vorsätzlich jemanden anschwärzt, nur um ihm das leben schwer zu machen, deswegen hart bestraft wird.

        ihr könnt euch genausogut selber vorwerfen, dass ihr es super findet, dass die feuerwehr wegen fehlalarmen nicht wirklich leben retten kann, denn lieber einen fehlalarm entgegen nehmen als einen echten alarm verpassen. also nehmt euch in eurer heilen wäre-hätte-würde-welt lieber selber an der nase.

      • 13 sagt:

        @ Helen Meier
        Mit „die Türe geöffnet“ meinte ich natürlich die Türe derjeniger, gegen die eine Meldung eingeht. Da ich oftmals im Bereich des Kindesschutzes zu tun habe, ist mir die Arbeit der KESB bestens bekannt, daher erlaube ich mir auch das beurteilen zu können. Ich weiss, wann sie handelt und wann leider nicht, um die Schwierigkeiten, die diese Doppelrolle mit sich bringt und auch um die Qualitätsunterschiede, die teilweise strukturell, teilweise personell sind. Gerade darum finde ich Pauschalurteile sehr schwierig und unzutreffend.

      • 13 sagt:

        @ Sp
        Was wäre denn deine Alternative zur U-Haft? Unabhängig der mutmasslichen Tat laufen zu lassen, bis ein paar Jahre später ein Urteil ergeht? Und bis dann sind alle Beweise vernichtet, Zeugen eingeschüchtert und schlimmstenfalls noch mehr Menschen Opfer geworden? Sie ist schlimm, aber manchmal notwendig.

        @ Tina
        Niemand unterstellt Dir irgendetwas. Meine Frage an Dich ist, was denn aus Deiner Sicht eine Alternative wäre? Und ob Du es denn gut fändest, wenn Menschen aus Angst vor der Strafe einfach wegschauen würden?
        Wenn ich z. Bsp. schaue, wie teilweise mit Opfern, gerade sexueller Gewalt, in einem Strafverfahren umgegangen wird, dass viele darauf verzichten, eine Anzeige einzureichen, dann möchte ich das nicht auf andere Gebiete noch ausdehnen.

      • Helen Meier sagt:

        @ 13 «Pauschalurteile»….. Ich habe überhaupt nicht gesagt, dass die Kesb stets zu Unrecht eingreife. Ich habe den Kesb-Eingriff bei dem Vater, der seiner Tochter das Gymnasium verbieten wollte, lobend erwähnt.
        Es wäre ein Zeichen von Reife, wenn Sie sich nicht persönlich angegriffen fühlen würden. Es gibt Kollegen von Ihnen, deren Arbeit so lausig ist, dass sie (ja, Ihre Kollegen) für einen schlechten Ruf der Kesb sorgen.
        Was ich weiter unten über Teenager gesagt habe… …Ich hasse Teenager nicht. Teenager quartieren sich mal bei ihrer Taufpatin ein, das gab’s schon früher. Sich beweisen. Selber entscheiden. Dafür auch geradestehen. Reifer werden. Heute aber drängt sich die Kesb dazwischen. Erfindet „gefährdende Eltern“.
        (Was von beidem ist normaler? VOR oder NACH 2013?)

      • tina sagt:

        und ich habe geschrieben, was ich bemängle und fordere und eigentlich ist es nicht schwierig zu verstehen. also hör auf so fiese pseudofragen zu stellen sondern überleg dir:
        verstehst du, dass während die KESB auf rufmörder herinfällt, sich nicht um die wirklich wichtigen fälle kümmern kann? deswegen muss eine klare falschmeldung, um jemanden anzuschwärzen, bestraft werden. so wie auch bestraft wird, wenn die feuerwehr umsonst gerufen wird. und bevor du nun einfach gleich nochmals in die tasten haust, mach dir erstmal wirklich gedanken was ich geschrieben habe udn welche auswirkungen das hätte, was du so generös anpreist gerne machen zu würden, falls du in der lage wärst – was du aber nicht bist.
        es geht auch nicht einfach um ein gespräch! wir sprechen von einem mehrwöchigen verfahren

      • tina sagt:

        ich will hier unbedingt noch anmerken, genau diese art von argumentation die der KESB ist. hey, wenn jemand drangsaliert wird von einem ex und der einfach stress anzettelt wo immer möglich, und eine KESB nicht in der lage ist, das abzuklemmen oder zu bestrafen wenn sie selber als instrument benutzt werden um stress zu machen, wenn die behörde nicht willens ist das zu stoppen sondern das noch verteidigt, und das mit obigen superschrägen „argumenten“ …. nunja… .man braucht sich einfach nicht über kritik zu wundern.

      • 13 sagt:

        @ Helen
        Erstens meinte ich mit Pauschalurteilen nicht Sie, sondern das üblich KESB-Bashing und zweitens arbeite ich nicht bei der KESB, sondern habe beruflich einfach mit ihr zu tun.
        Und da ich es vorher mit Vormundschaftsbehörden zu tun hatte, kann ich klar sagen, egal was man über die KESB sagt, zurück will ich nicht mehr. Gerade in kleinen Gemeinden war das teilweise haarsträubend.
        Ich sehe (wobei es ja immer auf die einzelne Person drauf ankommt) zwei strukturelle Schwierigkeiten. Erstens diese Zwitterrolle Behörde und Gericht mit unklarer Zuständigkeitsabgrenzung. Zweitens dass Sparmassnahmen in einigen Kantonen dazu führen, dass der Bereich der Sozialarbeiter und der Juristen nicht getrennt ist, sondern alle alles machen, egal ob sie es können oder nicht.

      • 13 sagt:

        @ Tina
        Ich stelle keine fiesen Pseudofragen, was auch immer das ist, sondern versuche (einmal mehr vergeblich) eine Diskussion zu führen. Die KESB kann gar nicht strafen, dafür wären wenn schon Strafbehörden zuständig. Hat Dich jemand angezeigt, nur um die zu schaden, dann versuche es doch und zeige ihn an (bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft, nicht der KESB).
        Was ich aber darzulegen versuche ist, dass es nicht nur verbitterte Ex-Partner gibt, die einem schaden wollen, sondern auch Menschen, die etwas bemerken und sich Sorgen machen. Und diese sollen die Möglichkeit behalten, ohne Angst vor einer Strafe, ihre Befürchtungen zu melden und die Abklärung in die Hände der Behörden zu legen. Damit dort wo nötig geholfen werden kann und bei anderen feststellen, dass alles ok ist.

      • tina sagt:

        13, du unterstellst mir, es gut zu finden, dass man armen kindern nicht hilft, verpackt in eine frage. tu doch nicht so. „Und ob Du es denn gut fändest, wenn Menschen aus Angst vor der Strafe einfach wegschauen würden?“ „Die ist es also lieber, die KESB hält sich raus und Kinder werden weiter geschlagen, misshandelt, missbraucht, damit du deine Ruhe hast? „.
        ich bat dich nachzudenken. wenn schon das abklärungsverfahren mit den VIELEN gesprächen (nicht einfach eines) mehr zeit in anspruch nimmt, als man hat, weil die zeit sowieso zu knapp ist für viele erwerbstätige menschen mit kindern, dann hat man ganz sicher keine zeit für anzeigen. das fordert nicht nur zeit sondern auch viel energie, und die ist für sowas einfach nicht übrig.

      • tina sagt:

        die verkehrsbetriebe können auch strafen verteilen für leute, die kein ticket haben, und meines wissens nach auch die feuerwehr bei missbrauch.
        missbrauch einer amtsstelle wäre wohl das stichwort, oder sowas in die richtung. komisch, dass ich das einer anwältin erklären muss (wobei ich gar nicht weiss, ob du anwältin bist, muss ich zugeben, sondern du lässt einfach immer mal wieder durchblicken, dass du es mit rechtlichen fragen zutun hast).
        ausserdem erwarte ich von fachleuten in der richtung, dass sie ihre arbeitszeit wirklich für die misshandelten kinder einsetzen….

      • 13 sagt:

        @ Tina
        Ja, weil Du mir die Frage nach der Alternative (wie soll verhindert werden, dass Menschen aus Angst vor Strafen keine Meldungen machen?) nicht beantwortest. Sprach ich irgendwo von einem Gespräch? Wenn Du allerdings einen solchen Ton, den du hier drin anschlägst, auch bei der KESB gebrauchst, dann wird mir einiges klar. Sozialarbeiter sind da oftmals wie auch Pädagogen sehr empfindlich.
        Mit zuhören, reden und einsehen, dass die Leute nur ihren Job machen, kommt man in diesen Verfahren oft (nicht immer und nicht bei allen!) sehr weit.

      • tina sagt:

        feuerwehr und verkehrsbetriebe dürfen ja auch nicht strafverfahren durchführen, aber trotzdem setzts bei schwarzfahren eine busse, man nennt es einfach nicht so. „missbrauch einer institution“, „erschleichen einer leistung“ oder so.

      • tina sagt:

        ja genau, ich hatte auch den eindruck, die angestellten da denken, sie müssen von ihren klienten getätschelt werden. ich erinnere dich nochmals daran: ich war da wegen einer unterstellung. ja klar, da freut man sich, und gibt sich mühe, dass der beamte sich wenigstens gut fühlt hahaha….
        (meine güte! JA es ging um gespräche! jetzt vergiss doch nicht immer deine ganze argumentation!)

      • tina sagt:

        ich klinke mich an der stelle aus, da wir uns im kreis drehen. und HIER bin ich ja freiwillig und muss mir das nicht antun.
        du hast hier schön gezeigt wie es läuft, bravo….

      • tina sagt:

        und 13, du hast mich hier indirekt bezichtigt, kindsmisshandlung zuzulassen. sowas lasse ich mir nicht bieten, von niemandem, niemals. das ist mein ernst. das ging massiv zu weit. massiv. und du wunderst dich über meinen tonfall…..traurig

  • Röschu sagt:

    Als problematisch erachte ich vor allem die Umkehr der Beweislast im KESB-Verfahren. Der Beschuldigte muss der KESB seine Unschuld beweisen, was faktisch einem ausser Kraft setzen der gesetzlich garantierten Unschuldsvermutung entspricht.

  • Sybille sagt:

    Ich finde es schlimm genug, dass harmlose, wohlmeinende Eltern mit der Angst leben müssen, etwas falsch zu machen und dann die Kesb einschreitet. Dass Frau Sattler zuerst die beruhigenden Worte des Kesb-Experten hören musste, um sich sicher zu fühlen, spricht für wenig Vertrauen in diese Institution. Es handelt sich bei ihrer Familie ja nicht um unbedarfte Teenies, sondern um vernünftige und gebildete Erwachsene, die ein Baby bekommen haben. Für mich klingt der Satz „Könnten also doch auch wir in so ein Verfahren verwickelt werden? Kann jemand, der uns böse will, ein solches erwirken?“ schon genügend paranoid, um an eine Art Stasi heraufzubeschwören.

    • Carolina sagt:

      Sie sagen es: ‚paranoid‘. Wir haben uns sicher auch unsicher gefühlt, als wir mit unseren Babys nach Hause gefahren sind, aber dass wir ständig erwartet haben, dass die Kesb auf der Matte steht? Nein.
      Ich finde diese Aengste etwas übertrieben, es reicht doch, wenn man hier in diesem Blog seine – völlig normalen – Unsicherheiten verbalisieren würde. Paranoia wie hier geschildert fällt doch wirklich etwas aus dem Rahmen, der hier diskutiert werden sollte……..

  • christopher robert sagt:

    Viele Leute sind sich nicht im Klaren, dass KESB-Bashing in den Medien auch unnötiges Leiden verursachen kann.
    Nach einer blöden Folge mehrerer Ereignisse hatte ich aufgrund körperlicher und mentaler Probleme Mühe, meine Administration zu erledigen. Da meine Familie mich in der Psychiatrie versorgen wollte, und ich Angst vor der KESB hatte, wurstelte ich viel zu lange selbst herum, was alles noch verschlimmerte.
    Irgendwann stellte ich mich den Dämonen und der KESB – und war überrascht.
    Recht schnell und unbürokratisch wurde mir sehr professionell geholfen (Beistandschaft); auch dass diese Hilfe auf eine Selbständigkeit in zwei Jahren ausgerichtet ist, war positiv.
    Fazit: Ich habe mich viel zu lange von der „bösen KESB“ in den Medien beeindrucken lassen.

    • Philipp M. Rittermann sagt:

      es geht nicht um „die böse kesb.“ herr robert. es geht darum ob man sich wirklich bewusst ist, was passieren kann, wenn persönliche schicksale von behörden geregelt werden, ohne dass man sich den konsequenzen bewusst ist.
      aber ja. es ist ein zweischneidiges schwert. sich informieren hilft. bevor man meldung macht.

    • tina sagt:

      ich glaube, die kritik an der KESB kam nie von leuten, die sich von sich aus wegen sich selber meldeten. kritik ist nicht das selbe wie bashing. es wird immer kritik an systemen geben (und das ist nichts schlechtes), weil systeme nie nie nie für alle perfekt sind.
      aus diesem grund braucht man auch nicht bei jeder kritik zu erwähnen, wie toll etwas sei. oder die kritik als bashing abzuwerten

  • Maike sagt:

    Volltreffer ! Für jeden noch so grossen Mist muss man ein Zertifikat haben, muss man eine Prüfung ablegen, muss man jemanden seine Künste vorführen. Einzig das Grossziehen von Kindern ist davon befreit. Vermutlich denkt man sich, da ja jeder mal Baby-Kind-Teenie gewesen ist, wird er schon wissen wie das mit der Erziehung zu laufen hat…

  • Helen Meier sagt:

    Um herauszufinden, ob die Kesb jemals Familien schikaniert, haben Sie einen der Chefs der Kesb gefragt.
    Ich zweifle zwar nicht daran, dass dieser Herr Biderbost ein freundlicher Herr ist. Interessant wäre, wie die Kesb reagiert, wenn in der Pubertät die Fetzen fliegen. Die Kesb ist stolz darauf, in jedem Fall dem Kind recht zu geben. Nun verwünscht aber fast jeder mal seine Eltern. Früher tat sich nicht gleich automatisch ein Behördenweg auf. Die Jungen fluchten über ihre Eltern, und damit hatte es sich. Heute verwechseln viele Schulsozialarbeiter, ob einem Kind durch die Eltern die Träume zerstört werden, oder ob es einfach Zoff hat in der Pubertät. Nein, Frau Sattler. Wenn Ihre Kinder auch in der Pubertät von der Kesb verschont bleiben, ist damit nicht bewiesen, dass dies für alle gilt.

    • Dominik sagt:

      Liebe Frau Meier Als Mitarbeiter (Sozialarbeiter) einer KESB darf ich Sie gerne beruhigen. Wir können sehr wohl unterscheiden, ob es sich um Phasen pubertärer Eruption handelt oder ob eine Gefährdung des Kindeswohls vorliegt. Aber Sie haben sicher recht: es ist unsere Pflicht, die Kinder und Jugendlichen anzuhören, damit sie ihre Sicht der Dinge darstellen können. Genauso wie die Eltern und weitere Bezugspersonen auch. Das heisst nicht, dass dem Kind in „jedem Fall recht“ gegeben wird. Es geht im Kindesschutz nicht um recht haben, sondern darum, allfälligen Gefährdungen im Einzelfall zu begegnen – unter der Maxime „so viel als nötig, so wenig als möglich“.

      Schulsozialarbeiter haben übrigens eine andere und je nach Gemeinde unterschiedliche Funktion.

      • Helen Meier sagt:

        @ Dominik: Auch ich habe einen Beruf. Trotzdem käme es mir nie in den Sinn, allen meinen Berufskollegen Absolution zu erteilen und zu behaupten, sie alle leisteten gute Arbeit.

        Im idealsten Fall ist’s so, wie Sie’s beschreiben.

        Im mittelprächtigen Fall instrumentalisieren pubertierende Schüler einen naiven Schul-Soz (keine Lust auf Mathe, also buche ich eine Sitzung beim Schul-Soz. Und labere dort mit dem).

        Im noch schlimmeren Fall, und das kann ich bezeugen, horcht der Schul-Soz die Schüler aus. Jene mit alleinerziehendem Elter ein bisschen gründlicher. Elegant gelöst aus Sicht von Schul-Soz und/od Schulleiter: Ein Schüler mit ADHS-Stil hat’s wohl daheim nicht gut. Ich weiss, Sie und ich mögen sich gar nicht vorstellen, dass das vorkommt. Wo im KESR wird es ausgeschlossen?

    • Gerhard Engler sagt:

      @Helen Meier: Haben Sie ein konkretes Beispiel, wo die KESB ein pubertäres Kind gegen die Eltern unterstützt hat? Ich kenne viele Eltern mit pubertären Kindern (inkl. meine eigenen), aber ich habe noch NIE von einem Fall gehört, wo die KESB eingeschritten ist.

      • Helen Meier sagt:

        Eine Mutter verlangte von ihrer 16-Jährigen, sich auf Lehrstellen zu bewerben. Der Tochter hat’s gestunken. Hat sich deshalb bei einer Bekannten einquartiert.
        (Sehen Sie da Gewalt, Vernachlässigung, Übergriffigkeit?)

        Inzwischen sind Tochter und Mutter längst wieder versöhnt.
        Aber: Weil die Kesb es illegal fand, dass die 16-Jährige eine Weile bei Leuten aus dem Bekanntenkreis ihrer Familie wohnte, dann der 16-Jährigen einen Beistand aufschwatzte undsoweiter, muss die Mutter nun Tausende Franken abzahlen.

        Oder ist die Kesb etwa bekannt für Transparenz? Die Kesb hat mehr Wissen über die juristischen Gegebenheiten im Verhältnis Teenager/Eltern. Nutzt dieses Wissen für Lösungen à la Kesb.

        Ja, ich habe im eigenen Bekanntenkreis ein weiteres Beispiel.

  • Brunhild Steiner sagt:

    Also ich bin nicht nur „Dann bin ich ja beruhigt“,
    sondern sehr dankbar dass die KESB existiert!
    Besonders auch dass erwachsene Menschen, wenn sie älter/gebrechlich werden oder aufgrund Veränderungen in Richtung unzurechnungsfähig gleiten, nicht mehr den Verwandten angelastet sind; resp diese nicht mehr einfach schalten/walten können weil es „Familiensache“ ist.
    Klar, Missbrauch gibt es überall.
    Und ist äusserst anstrengend wenn es einem trifft.

    Wie sollte ein besserer/effizienterer Schutzmechanismus aufgleist sein?

    • tina sagt:

      was anders sein sollte:
      – wenn schon jeder jeden beim KESB anschwärzen kann und damit eine untersuchung ins rollen bringt, die NICHT gestoppt werden kann, dann sollte jemand, der das vorsätzlich nur macht um jemanden zu stressen, hart bestraft werden MÜSSEN.
      denn es gibt viele leute, die haben nunmal wirklich keine kapazität für zusätzliche, total überflüssige, stressfaktoren

      • Brunhild Steiner sagt:

        @tina
        seit in D haltloser Missbrauchvorwurf strafbar ist, sind die Zahlen, besonders in Scheidungsverfahren diesbezüglich zurückgegangen (siehe im Archiv, der Missbrauch mit dem Missbrauch),
        allerdings betraf das eine viel höhere Anzeigenzahl.

        Ob sich das rechnet bei den offenbar tiefen „Verleumdungsfällen“, und nicht eher dazu führt dass Menschen noch weniger diesen Schritt wagen werden; weil der Missstand vielleicht nicht zufriedenstellend/ausreichend „bewiesen“ werden kann?
        Die Hemmschwelle sich als vermeintlich Wahrnehmender bei der Behörde zu melden ist hoch, jedenfalls war sie das für mich.

      • Röschu sagt:

        „…dann sollte jemand, der das vorsätzlich nur macht um jemanden zu stressen, hart bestraft werden MÜSSEN.“
        Es würde mMn bereits reichen, wenn die Beweislast – wie in jedem sauberen, rechtsstaatlichen Verfahren eigentlich üblich – beim Ankläger und nicht beim Beschuldigten liegt. Die Schuld sollte durch Beweise belegt werden müssen, nicht die Unschuld.

      • Muttis Liebling sagt:

        Der dynamische Effekt ist nicht mitgedacht. Man kann eine gerade so funktionierende Familie auch allein durch Vorwürfe endgültig destabilisieren.

        Von sich aus geht alles noch gerade gut, ab einer Intervention aber geht es bachab. Zumindest müsste die KESB Ressourcen einplanen, Fehlinterventionen wieder aufzubauen.

        Und den Erzeuger der Fehlintervention auch dafür zu bestrafen. Das darf tatsächlich sehr hart sein. Denunzianten braucht ein demokratisches System nicht.

      • tina sagt:

        ja brunhild, leute die nicht jemanden in die pfanne hauen wollen, haben wohl eine hohe hemmschwelle. aber dann gibts halt auch ex partner, die alle register ziehen, selbst wenn es ihre eigenen kinder belastet…. und gegen solche gibt es keine handhabe, das verfahren wieder abzubrechen! von schadenersatz wollen wir schon gar nicht sprechen. und erst recht nicht von einer strafe für den, der das bewusst angezettelt hat, um jemandem zu schaden.
        genau so meinte ich es ML.
        ich glaube einfach nicht, dass dieser missstand nicht leicht zu beheben wäre.
        es gibt auch andere bürokratisches abläufe, die wirklich total unverhältnismässig sind

      • 13 sagt:

        @ Tina
        Die Falschanschuldigung ist dann strafbar, wenn eine strafbare Handlung falsch angezeigt wird. Wirft also jemand unbegründet jemandem vor, die Kinder zu schlagen oder ähnliches, ist das strafbar. Nicht jedoch bei geringfügigeren Vorwürfen.
        Es ist halt immer ein zweischneidiges Schwert. Einerseits sollen Leute vor Falschanschuldigungen geschützt werden, andererseits sollte niemand aus Angst vor einer Anzeige Angst haben, eine Meldung zu machen, wenn ein Kind oder ein Erwachsener gefährdet sind.

      • 13 sagt:

        @ Röschu
        Sie bringen da einiges durcheinander: Es ist eine Meldung und keine (An-)klage. Der Melder hat mit dem Verfahren nichts zu tun, erhält auch keine Informationen. Es ist ein Verfahren zwischen den Staat und der betroffenen Person. Wenn Sie bei der Polizei einen Autodiebstahl melden, müssen Sie auch nichts beweisen. Nicht einmal dann, wenn Sie eine Vermutung haben, wer es war und den Namen nennen. Das ist Sache des Staates. Im Kindesschutz muss auch nicht die betroffene Person etwas beweisen, sondern die KESB muss die Massnahme begründen. Es geht aber dabei nicht um Schuld, sondern um die Frage, ob ein Kind (oder Erwachsener) gefährdet sind und etwas unternommen werden muss.

      • Brunhild Steiner sagt:

        @tina
        hat dieser Ex-Partner diese Anschuldigungen der KESB vorgelegt, also eine Gefährdungsmeldung gemacht; oder lief das über das Verfahren der gerichtlichen Auseinandersetzung bei der Scheidung?
        So wie ich das KESB-Vorgehen verstehe, würde man dann ja mit dem anderen Partner sprechen, und in einem laufenden- oder nicht wirklich gut abgeschlossenen Scheidungsverfahren müsste bald mal klar werden dass da eher Mediation angezeigt wäre (oder vielleicht treffender: ein in-die-Schranken-weisen)?

      • tina sagt:

        13, soviel zum unterschied zwischen dem was wirklich passiert und dem was theoretisch rechtens wäre.
        brunhild: wenn eine behörde, die sich um menschen in schwierigen lagen kümmert einfach 10% verschnitt einrechnet mit der begründung „es rechnet sich nicht“, dann muss man sich nicht über kritik an der behörde wundern

    • Reincarnation of XY sagt:

      Brunhild – voll bei ihnen. Top!

      Missbrauch kann man nie völlig zum verschwinden bringen. Aber ich finde es ermutigend, wie sich unsere Systeme stetig verbessern und aus Fehlern Lehren gezogen werden.
      Ich glaube das ist einfach ein Prozess. Es gibt keine einfachen Lösungen, ausser dass man lernwillig ist und dass man auf konstruktive Kritik reagiert.

      Die Kritik hier, ist natürlich wieder mal ein Beweis, wie wenig hilfreich ein Gros der Bevölkerung ist, um an echtem Fortschritt mitzuwirken.

  • Reincarnation of XY sagt:

    Danke für den sachlichen Beitrag zum Thema.
    Was immer Menschen tun, ist unvollkommen.
    Und immer muss man kritisch darüber wachen.
    Aber genauso ist es notwendig, dass man auch alle positiven Ansätze würdigt.
    Das letztere geschieht viel zu selten.

    • Fritz sagt:

      „man muss“ überhaupt nicht darüber wachen, sondern lediglich, wenn es um Gefährdung anderer Menschen geht. Der Nannystate ist aber leider von sehr vielen (unmündigen) Bürgern gewünscht, da damit die Verantwortung abgeschoben werden kann. Bequemlichkeit halt…

  • Philipp M. Rittermann sagt:

    un-be-dingt versuchen ALLES innerhalb der familie/verwandschaft zu regeln. geht die meldung an die kesb hat man schon verloren.
    ps: es lohnt sich hier, dass man sich bez. handels- und handlungs-fähigkeit natürlicher personen im weitesten sinne schlau macht. auch hier kann die kesb grossen ungewollten einfluss nehmen.

    • Brunhild Steiner sagt:

      Genau dieses
      „niemand sollte Verwandtschaft reinreden dürfen“, resp
      „es ist gar nicht denkbar dass jemand ausserhalb von Familie die Lage objektiver einschätzen könnte“
      und
      „alles diesbezüglich amtbehaftete ist feindlich gesonnen“
      hat zu viel innerfamiliärer Überforderung und Leid geführt, teils weil Menschen es nicht besser wussten, Anlaufstellen fehlten, teils aber auch weil sie aufgrund hoher Selbstüberzeugung kritikunfähig waren/sind und die ihnen „Anvertrauten“ in Folge nicht besonders „besser“ betreut waren, sondern im Gegenteil, ziemlich leiden mussten.

      • Philipp M. Rittermann sagt:

        es gibt bestimmt ausnahmen auf beiden seiten, frau steiner. da bin ich bei ihnen.
        mir wäre es ein graus, persönliche geschicke in die hände von behörden zu legen. hier erlangt die selbstbestimmung wohl ihre höchste bedeutung. auch, weil ich fälle kenne, die bei der kesb gelandet sind. und was darauf folgte. unlustig, kann ich ihnen sagen.

  • Muttis Liebling sagt:

    Ich war der Meinung, in der Schweiz gäbe es keine Beamten. Nun doch?

    • Robert Hasler sagt:

      Das nennt man „pars pro toto“.
      Und ja, es gibt sie noch – die „richtigen“. Polizeibeamte beispielsweise.

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