Entführt – oder fürs Kind gesorgt?

kind1

Der Vater lebt mit seiner Tochter in der Schweiz, die Mutter möchte das Kind zurück nach Mexiko holen (Symbolbild). Foto: Flickr.com / Billie

«Ich versuche, die ganze Sache emotional nicht zu sehr an mich heranzulassen», sagt Beni Hess. Und doch hört man ihm die Emotionen an im Gespräch. Wie könnte er sie auch komplett verbergen, wenn seine Tochter zum gleichen Zeitpunkt zwanzig Minuten entfernt in einem Kinderheim sitzt, ihm jeglicher Kontakt zu ihr verboten ist und er jeden Moment damit rechnen muss, dass sie nach Mexiko ausgeflogen wird?

Denn die 9-jährige Anna* soll laut Bundesgerichtsurteil zu ihrer Mutter rückgeführt werden. Vater Beni Hess ist im Juni 2014 mit ihr in die Schweiz gereist, mit dem Einverständnis der mexikanisch-schweizerischen Mutter. Das Mädchen sollte hier drei Monate lang zur Schule gehen, um sich ans Land zu gewöhnen und Hochdeutsch zu lernen. «Denn unser Plan ist immer gewesen, 2015 oder 2016 ganz hierherzuziehen», sagt Hess, der die Jahre zuvor in Mexiko eine Firma für Bootsexpeditionen aufgebaut und geführt hatte.

Als Geschäftsmann sei er in Mexiko immer wieder mit Schutzgelderpressungen konfrontiert worden, «daran gewöhnt man sich mit der Zeit irgendwie». Kurz vor der Abreise in die Schweiz wurde er aber zum ersten Mal bei sich zu Hause bedroht. «Dieser Schock, gemeinsam mit der Tatsache, dass Anna sich hier sofort so gut integriert hat, hat mich dazu bewogen, mit ihr in der Schweiz zu bleiben.» Er gibt zu, damit den mit der Mutter vereinbarten Plan eigenmächtig vorgezogen zu haben. «Aber wir standen stets in Kontakt, ich habe sie also nicht etwa per SMS vor vollendete Tatsachen gestellt. Und ich habe auch mehrmals versucht, sie zu einem Umzug in die Schweiz zu bewegen, damit sie bei ihrer Tochter sein kann.» Die Mutter jedoch will das nicht und meldete ihr Kind im Januar als durch den Vater entführt.

Es kommt zu einem ersten Obergerichtsurteil, das zugunsten des Vaters ausfällt. Die Mutter zieht den Fall weiter ans Bundesgericht, wo schliesslich gestützt auf das Haager Übereinkommen über internationale Kindesentführung entschieden wird, dass das Mädchen nach Mexiko rückzuschaffen sei. Und dies, obwohl laut Rechtsexperte Andreas Bucher «eine gewisse Gefahr nicht von der Hand zu weisen» ist und das Mädchen selber in einer Befragung sagt, es wolle hier bleiben und fürchte sich vor einer Rückkehr nach Mexiko.

Diese Missachtung des Kindeswillens kritisiert Andreas Bucher: «Das Problem beginnt damit, dass die Anhörung des Kindes vor dem Obergericht Aargau völlig unprofessionell vollzogen wurde. Man fragte das Kind wie in einem üblichen Scheidungsverfahren, wie es sich mit seinem Verhältnis zum Vater und zur Mutter verhalte, ob es Freunde habe und so weiter. Dass das Kind Angst hat, nach Mexiko zurückzukehren, wurde nur am Rande erwähnt. Da hätte man viel genauer fragen müssen.» Dieser Punkt sei denn auch der Hauptgrund für das Bundesgericht gewesen, den Aargauer Entscheid aufzuheben. «Was das Bundesgericht falsch gemacht hat, ist, dass es die Anhörung nicht wiederholt hat. Es hat sich damit begnügt, festzustellen, das Kind habe sich gemäss dem Anhörungsprotokoll der Rückkehr nach Mexiko nicht mit Nachdruck widersetzt. Das ist auch deshalb unverständlich, weil das Bundesgericht selbst anerkennt, dass das Kind beim Gedanken an eine Rückreise Ängste hat und in Panik gerät», so Bucher.

Die Panik ist so immens, dass das Mädchen droht, sich aus dem Fenster zu stürzen, als Anfang Mai der Rückführungsentscheid fällt. Der Vater bringt sie daraufhin zum Arzt, der der

schild2

Die Grossmutter versuchte, mit dem Mädchen in Frankreich unterzutauchen. Foto: Flickr.com / Alexandru Panoiu

9-Jährigen eine «akut auftretende Suizidalität» bescheinigt. Eine Diagnose, die den Vollzug der Rückführung aufschieben müsste, doch das Gericht hat in seinem Entscheid auch angeordnet, dass zum Zwecke der Rückführung «Zwangsmassnahmen zu treffen seien», wie Bucher sagt. «Es wird gar nicht darauf hingewiesen, dass das nur insoweit erlaubt ist, als das Kindeswohl gewahrt ist.» Annas Grossmutter weiss sich nicht mehr anders zu helfen, als mit ihrer Enkelin nach Frankreich zu fliehen und unterzutauchen.

Elf Tage später, am 22. Mai, werden die beiden gefasst. Anna wird erst in eine Klinik gebracht, danach kommt sie ins Kinderheim. Der Vater darf seine Tochter weder besuchen, noch bekommt er Informationen über ihren Gesundheitszustand. «Ich war nicht involviert in die Aktion meiner Mutter und hätte das so auch nicht getan», sagt er, «dennoch verstehe ich, dass man mich verdächtigt und mich deshalb nicht zu Anna lassen will.» Dass man jedoch auch allen anderen Bezugspersonen wie Freunden oder der Urgrossmutter den Kontakt verwehre, könne er nicht nachvollziehen. «Man kann ein 9-jähriges Kind doch nicht von einem Tag auf den anderen von all seinen Liebsten trennen! Da soll offenbar der Wille des Kindes mit allen Mitteln gebrochen werden.»

Die einzige Kontaktmöglichkeit, die dem Vater momentan bleibt, sind Briefe. «Gerade heute habe ich aber sieben Stück zurückerhalten. Kein einziger wurde zugestellt, weil Sätze wie ‹Ich hoffe, dass meine Briefe dich erreichen› als manipulative Durchhalteparolen interpretiert werden.»

So bleibt Hess nichts anderes übrig, als abzuwarten. Und dem Psychiater zu vertrauen, der seine Tochter neu abklärt und darüber entscheiden muss, ob eine Rückführung zum aktuellen Zeitpunkt kindgerecht wäre. «Es klingt unheimlich tragisch, aber wir hoffen momentan darauf, dass sie im Kinderheim bleiben muss.» Im Kinderheim, das ganz in der Nähe von Annas Zuhause liegt. «Die Verlockung ist unheimlich gross, einfach hineinzumarschieren, um sie endlich wiederzusehen», sagt Hess. Doch er hält sich zurück. Und hofft, irgendwann wieder aus dem Albtraum aufwachen zu dürfen.

*Name geändert

Lesen Sie am Montag im Mamablog: Das sagt Rechtsexperte Andreas Bucher zum Fall «Anna». Bucher ist emeritierter Professor der Universität Genf und Rechtsexperte auf dem Gebiet Kindesentführungen und -rückführungen.

214 Kommentare zu «Entführt – oder fürs Kind gesorgt?»

  • Stephan Kocher sagt:

    Die Kommentare sind teilweise sehr ansprechend.
    Ich bin ein Schweizer lebe und arbeite mit eigenem Bergsteigergeschäft in Nepal.
    Wir lebten seit 14 Jahren in Nepal. Meine auch Schweizerfrau hat 3 von meinen 4 Töchtern in die Schweiz entführt, bei Nacht und Nebel. Ohne meine Einwilligung. In der Schweiz wird nun gezeigt , dass die Männer scheinbahr sehr wenige Rechte haben. Das Bezirksgericht hat zu meinen Gunsten entschieden. Die Staatsanwaltschaft hat meine Frau zu 2 wochen Haft verurteilt, natürlich bedingt.
    Das Obergericht hat jetzt gerade gegen mich entschieden und jetz geht es weiter ans Bundesgericht.
    Man stelle sich vor Ich als Vater hätte die Kinder entführt. Von ihrer Mutter weggenommen. Ich bin mir sicher, dass ich schon lange im Gefängnis schmoren würde…

  • X. Lengen sagt:

    Ich finde es bedenklich wie fest sich die Debate um Rassismus und Rassismus Anschuldigung dreht.
    Die Sicherheit des Kindes ist in der Schweiz mindestens ebenso gut gewährleistet wie in Mexiko.
    Die Schulische Bildung des Kindes in der Schweiz ist der Schulischen Bildung in Mexiko mindestens gleichwertig.
    Dem Kind wird mit dem verbleiben in der Schweiz also nicht grundsätzlich geschadet.
    Entsprechend die Frage; sollte das Kind beim Vatter oder der Mutter sein.
    Was ist den der Wunsch des Kindes in dieser Frage?
    Es will zum Vatter!
    Das Kind hat anrecht auf ein gewisses Mass an Selbstbestimmung

  • Daniel H. sagt:

    @sportpapi und gewisse andere…..in dieser sehr informativen Zeitung sollte man nicht nur den mamablog lesen (auch wenn der natuerlich grossartig ist….:) )

    http://www.tagesanzeiger.ch/ausland/amerika/Bewaffnete-Zivilisten-liefern-sich-Gefechte-mit-der-Polizei/story/20091651

  • daniel h. sagt:

    @sportpapi: ( kommentierpapi waer eigentlich schon angemessener, oder 🙂 ) eigentlich schaetze ich ihre kommentare und respektiere ihre meinung. Aber als offensichtlich intelligenter mensch muessen sie sich unbedingt mehr muehe geben sowohl differenziert wie auch informiert zu sein. Zumindest ueber die situation in mex, oder was genau das haager abk. bedeutet ( art 13, keine rueckfuehrung gegen den kindswillen, keine rueckf. sofern gefahr besteht) etc etc. On diesem sinne, werden sie doch fuer 15 minuten zum recherchierpapi. Dann sieht vielleicht alles anders aus….

    • Sportpapi sagt:

      @daniel h.: Danke für die freundlichen Hinweise. Ich äussere mich gerne zu den zwei Punkten, die ich übrigens für absolute Gummiparagraphen halte. Würden Sie umgesetzt, wie einige hier vorschlagen, würde das ganze Haager Abkommen zur Farce. Also 1) Kindswillen. Das Gericht ist wohl der Ansicht, dass das Kind massiv beeinflusst wurde, weshalb es ein Kontaktverbot erlassen hat. Persönlich finde ich das in all diesen Sorgerechtsfragen ein sehr heikles Thema, weil es zwingend einen Loyalitätskonflikt auslöst. 2) Gibt es eine Liste, in welche Länder man zurückführen kann, und in welche nicht?

      • daniel h. sagt:

        @ sportpapi: vor nicht allzulanger zeit wurden 2 kinder rueckgefuehrt, 12 un 14. Sie haben sich so gewehrt dass der pilot sich geweigert hat sie mitzunehmen. So waren sie dann im naechsten flieger, vermutlich mit ein bisschen valium im fruehstuecksjoghurt.
        Und eine liste gibt es leider nicht. Das renommierte heidelberger institut deklariert mexiko als kriegsgebiet, von der intensitaet her auf der gleichen stufe wie somalien oder afghanistan. Kann die ch natuerlich nicht bestaetigen, ist schliesslich unser zweitwichstiger handelspartner in suedamerika.

      • daniel h. sagt:

        Die uno oder nato deklariert nur ein kriegsgebiet wenn sie selbst involviert sind, das heisst leute hinschicken. In diesem sinne, genau diese liste sollte es geben. Wenn ein land mit 120 millionen nach eigener statistik 110 000 entfuehrungen pro jahr hat ( 1 zu 1000) und ein schweizer unternehmer kommt von dort zurueck weil er und sein kind mit entfuehrung bedroht wurde sollte man diese angst vielleicht ernstnehmen.
        Aber, eigentlich gibt es diese liste ja: das eda warnt vor besonders heftigem drogenkrien in baja california sur. Dumm nur scheint dies die behoerden einen dreck zu kuemmern….

      • daniel h. sagt:

        Finden sie es nicht auch interessant das eine behoerde vor einem ort warnt und die andere leute gegen ihren willen zwingen dort zu leben?

      • Stranger sagt:

        Ich zumindest finde das interessant. Die Regierung spricht nicht mit einer Stimme. Die Leute, die sich vor Ort auskennen, warnen, die Gerichte, die denken, Mexiko sei so eine Art Schweiz light, ignorieren diese. Als EDA wäre ich wirklich beleidigt.

      • Sportpapi sagt:

        @Daniel H. Also müsste man dem Vater eigentlich das Sorgerecht entziehen, weil er das Kind jahrelang diesen Gefahren ausgesetzt hat? Und wir nehmen alle Mexikaner als Flüchtlinge in unserem Land auf?
        Ernsthaft jetzt. Ich kann die realen Gefahren nicht abschätzen. Sicher wissen andere Leute das besser. Dann müsste das Land auf eine entsprechende List. Aber wenn wir keine Kinder mehr nach Mexiko zurückgeben, werden sie wohl auch keine mehr in der Schweiz zurückschicken. Das ist die logische Konsequenz.

      • Sportpapi sagt:

        @Stranger: Wenn Leute, die jahrelang in Mexiko gelebt haben, da eine Familie gründen, plötzlich angeben, dass man in diesem Land nicht leben kann, dann fühle ich mich etwas verschaukelt.

      • mila sagt:

        Ist es tatsächlich so, dass sich die Behörden nicht darum kümmern, was mit diesem Kind geschieht und ob es unter Umständen in eine konkrete Gefährdungslage zurückgeschickt wird? Das Kind ist noch in der Schweiz, der Sachverhalt wird abgeklärt – ebenso der psychische Zustand des Kindes, im Hinblick auf Unzumutbarkeit.

        Mir scheint also, dass die Behörden durchaus ihren Auftrag erledigen. Mit der nötigen Sorgfalt, die es gerade auch wegen der internationalen Rechtslage braucht. Und der vorhandenen Möglichkeit, dass das Kind in den letzten Monaten massiv beeinflusst wurde.

      • mila sagt:

        Ob es fair ist, dass die Mutter derzeit Kontakt zum Kind unterhalten darf, während dies dem Vater versagt ist: das lässt sich aufgrund einiger weniger Zeitungsberichte, die einseitig aus Sicht des Vaters berichten, schlicht und ergreifend nicht beurteilen. Persönlich scheint mir dies sehr hart, vor allem wenn es zutrifft, dass dem Kind alle Schweizer Kontakte verwehrt werden. Ob es nicht nur hart, sondern auch unzulässig ist, wird sich zeigen. Aufgrund der medialen Aufmerksamkeit wird sich diese Frage nicht unter den Teppich kehren lassen,

      • mila sagt:

        die Berichterstattung hat also zumindest einen positiven Effekt, den der gebotenen Transparenz. Wenn man das in so einer Situation überhaupt sagen kann.

      • Stranger sagt:

        Ich glaube, mila hat Recht. Sportpapi: Mexiko ist ein grosses Land, die Verhältnisse unterscheiden sich zwischen Baja California und Guadalajara… Mit den Jahren verändert sich Mexiko auch. Wo es noch vor einigen Jahren sicher war, ein Bisness zu gründen, da ist es heute vielleicht nicht mehr ratsam.

      • Stranger sagt:

        Ich wollte sagen Cancun, nicht Guadalajara.

      • Daniel H. sagt:

        @sportpapi: Schon mal erwaehnt. Mexico schickt gar keine Kinder nirgendwo zurueck. Von 90 % der Anfragen wissen die Behoerden nicht mal wo die sind, der Rest wird blockiert. Schoene Idee das mit dem Vertrag, aber nicht wenn er nur einseitig funktioniert. Wie gesagt gibt es einen compliance report des Haager Abkommens. Und was Sie scheinbar nicht zu begreifen scheinen ( was ich erstaunlich finde) : Situationen aendern sich. Dass jemand x jahre irgendwo gelebt hat ist schlichtweg kein Argument, wenn sich die Sicherheitslage an diesem Ort ploetzlich verschlechtert.

      • Stranger sagt:

        Ach, was gäbe ich drum, in der heilen Welt des Sportpapis ein paar Tage zu verbringen…

      • Sportpapi sagt:

        @Daniel H. Ich frage Sie mal ganz direkt: Ich welcher Form sind Sie hier in dieser Geschichte Partei, also direkt involviert?

      • Daniel H. sagt:

        @sportpapi: Ich kenne die Familie persoenlich und war auch schon in Mexico und habe gesehen wie sich die Sicherheitssituation dort Jahr um Jahr verschlechterte. In diesem Sinne koennte und wuerde ich ach so gern ihnen noch viel mehr information geben…..diese waere allerdings dann natuerlich einseitiger Natur. So versuche ich mich auf die Artikel und bestaetigte Zusatzinfo z.B. vom eda, oder US department of state zu konzentrieren, und nicht „meinen“ Senf im Sinne persoenlicher Erfahrungen und Einschatzungen dazu zu geben, auch wenn ich mich dazu qualifizierter als Sie fuehlte.

      • Katharina sagt:

        Gerade die Warnungen des USDS werden aber von lokalen Leuten sehr relativiert. Die Uni UCSD betreibt eine Forschungsstelle, die sich mit diesen Transborder Problemem seit Jahren auseinandersetzt und diese belegt, dass sich die Situation in den letzten Jahren sehr beruhigt hat. MX ist dabei im vergelich zu anderen Ländern der Amerikanischen Hemissphäre trotz der herumgereichten Nachrichten eines der sichersten Länder – sicherer etwa als grosse Gebiete der USA. Dass sie ein Clickfarm Poster sind, war mir schnell klar.

      • Daniel H. sagt:

        @Katharina Click farm poster…..wuenscht ich mir. Und sorry, so ein Bloedsinn. Klar versuchen die lokalen Behoerden um jeden Zweifel Zahlen zu relativieren. Wie schon gesagt, es geht um die Erhaltung einer der Haupteinnahmequellen dieses Landes, der Tourismusindustrie. In diesem Sinne, und auch das wird von verschiedenen Seiten kritisiert, sind die Angaben ueber Opfer in diesem Krieg vermutlich weit untertrieben.
        Sorry, das ist blauaeugiges Gerede das durch einfachstes recherchieren widerlegt werden kann. Oder wie schon erwaehnt, durch Zeitung lesen.

  • Stranger sagt:

    Konkret: Der Mann soll mit dem Kinderheim direkt Kontakt aufnehmen und mit ihm versuchen, einen Termin abzumachen, wo er das Kind unter Aufsicht besuchen darf. Ein Ausflug wird nicht gehen, aber vielleicht ein Spaziergang in der Nähe des Heims. Ein 10-jähriges Kind ist sehr empfindlich, und eine wochenlange Trennung von beiden Elternteilen ist eine schlechte Sache. Das muss sogar das Bundesgericht einsehen.

  • Andrea sagt:

    Ich bin etwas erstaunt, wie viele Leute hier über etwas urteilen, von dem sie keine Ahnung haben. Um sich in dieser Angelegenheit ein Urteil zu bilden, war meiner Meinung nach die mediale Berichterstattung viel zu dürftig und v.a. zu einseitig.

    • Stranger sagt:

      Ja. Nur ist sie das in den meisten Fällen, leider. Wirklich ausgewogene Berichte brauchen Platz und Journalistenzeit, und das gibt es hierzulande immer weniger. Sogar der Spiegel hat sich schon vor vielen Jahren von dieser Sorgfalt weitgehend verabschiedet zugunsten von Populismus.

      • maia sagt:

        @Stranger: Dafür, dass Sie Andrea hier recht geben und damit zugeben, dass auch sie eingetlich nicht …. keine Ahnung haben um sich in dieser Angelegenheit ein Urteil zu bilden… lehnen Sie sich aber sehr weit zum Fenster raus.

  • Daniel H. sagt:

    Es waere wohl wichtig beim Punkt zu bleiben: Es handelt sich nicht um einen Sorgerechtsfall. Ein 10 jaehriges Schweizer Maedchen moechte in der Schweiz bleiben, weil es und sein Vater sich in Mexiko bedroht fuehlen. Und wenn sich jemand persoenlich bedroht fuehlt in einem Land in dem seit 6 Jahren ein Krieg mit ueber 150 000 Toten herscht hat dieser jemand vermutlich ein Recht auf Schutz. Speziell ein Kind.

    • Stranger sagt:

      Mich erschreckte, dass das Bundesgericht über alle anderen Erwägungen die Erziehungsgewalt der Mutter stellt. Die Beziehung zum Vater ist unwichtiger, die Sicherheitslage in Mexiko ist unwichtiger. Das ist eine enorme Unsorgfalt des Gerichts, die ich nur erklären kann einerseits dadurch, dass nicht viel Geld im Spiel ist (denn dann ist das Recht immer auf Seiten des Gelds) und anderseits dass das Bundesgericht überlastet ist und demzufolge eben nicht mehr sorgfältig untersuchen will und kann.

      • Stranger sagt:

        Und bitte: Ich fordere mehr Sorgfalt, ich nehme nicht das Resultat von sorgfältigen Unteruchungen vorweg.

      • Sportpapi sagt:

        Stranger. Ich bitte auch um mehr Sorgfalt. Dich. Beim Lesen der Geschichten, die uns hier aufgetischt werden. Weshalb sollte sich das Bundesgericht zur Erziehungsgewalt der Mutter äussern? Richtig ist, dass die Eltern das gemeinsame Sorgerecht haben, in Mexiko, wo die Familien ihren Lebensmittelpunkt hatte, und die Mutter dieses Sorgerecht nicht ausüben kann, wenn der Vater mit dem Kind in die Schweiz zieht.

      • Stranger sagt:

        Wieso sollte ich wohl vom Bundesgericht die Sorgfalt erwarten, dass es möglichst alle relevanten Aspekte der Sache einbezieht, bevor es ein Urteil fällt? Rhetorische Frage… das erwarte ich halt von ihm, dafür ist es bezahlt, und nicht dafür, einzelne Aspekte als „bereits entschieden“ abzuqualifizieren.

  • Manusch sagt:

    An die selbsternannten Mexico-Experten: Ich war vor drei Wochen in La Paz, Mexico, wo die Familie offenbar zusammen lebt(e). Konnte keine offensichtliche Unsicherheitslage feststellen – wobei man als Tourist Schutzgelderpressungen natürlich nicht mitbekommt. Emotional kann ich den Vater und seine Familie verstehen. Mich erstaunt aber, dass die Rechtsstaatgläubigen Schweizer-Blog-Kommentatoren und Sorgerechtsspezialisten die Rechte der Mutter (und Tochter!) missachten, im (Irr-)Glauben, „dass das Mädchen in der Schweiz sowieso besser aufgehoben ist“…

  • Pixel sagt:

    Also irgendwie seltsam diese Geschichte… Ich frage mich ja schon, wo denn die Mutter bleibt? Ich jedenfalls würde niemals mein Kind überführen lassen. Nicht mal innerhalb Europas, nicht mal innerhalb der Schweiz. Ich Steig in den Flieger und hole es selbst ab, wenn es denn darum geht. Aber da steht offenbar die schräge Beziehung der beiden Elternteile im Vordergrund. An der Stelle ja auch der Vater nicht ganz korrekt, oder?

    • Sportpapi sagt:

      Offenbar darf die Mutter aktuell als einzige das Kind besuchen. Sie ist also wohl in der Schweiz.

      • Stranger sagt:

        Sowas habe ich nirgends gelesen, auch nicht zwischen den Zeilen. Ich glaube, dass das Mädchen jetzt von seiner Familie getrennt ist. Und dass sich die Gerichte auf die Schultern klopfen. „Das haben wir gut gemacht.“

      • Jeanette Kuster sagt:

        @Stranger, Sportpapi hat recht, die Mutter darf das Kind aktuell besuchen (sie ist jetzt in der Schweiz). Nur dem Vater und seinem Umfeld wird der Kontakt verwehrt.

      • Stranger sagt:

        Naja, wenigstens etwas. Allerdings reicht das natürlich keineswegs.

  • Dieter Neth sagt:

    Was mich an der ganzen Sache auffällt ist, dass die Mutter anscheinend nicht in die Schweiz ziehen will.Bei uns war es nämlich so, dass meine mexikanische Frau mich gebeten hatte, in die Schweiz überzusiedeln,was wir dann auch getan hatten Aus dem simplen Grund, dass sie es mit der Angst bekommen hatte.Und das will durchaus was heissen.Es scheint also, als ob der Ex und die Schwiegermutter schlimmer sind als der mexikanische Drogenkrieg Naja die waren auch nicht in Ciudad Juarez.Aber in solchen Fällen gilt:Am selben Ort bleiben, auch nach Scheidung. Kann man von Erwachsenen erwarten!

  • F.Berger sagt:

    Anna wurde nicht in die Schweiz entführt, sie wollten aus Sicherheitsgründen nicht mehr zurück. Wer nicht dabei war, sollte da auch nicht mitreden. Und nun soll das Mädchen von der wichtigsten Person getrennt werden? Von der Person, die sie aufgezogen hat? Geht’s noch?

    • Sportpapi sagt:

      Sie sind ja offenbar ein Insider. War denn die Mutter keine wichtige Person? Weshalb nicht? Hat sie das Kind nicht augezogen? Weshalb nicht? Und warum hat der Vater nicht ordentlich beantragt, mit dem Kind in die Schweiz ziehen zu dürfen? Bei den Behörden in Mexiko, die dafür zuständig sind?

  • Z. Hinder sagt:

    Der Vater ist und war die engste Bezugsperson, hatte stets die „Mutterrolle“. Trennt dieses Kind doch nicht von seinem gewohnten Umfeld, lasst es hier bei den Schulfreunden, bei dem Vater. WIeso das ganze Theater nur um ein Gesetz durchzudrücken??

    • Sportpapi sagt:

      Weil es bei dem ganzen Theater auch noch eine Mutter gibt. Und deren Familie. Und diese Mutter ebenfalls das Sorgerecht hat. Und die Eltern ihren Lebensmittelpunkt bewusst und freiwillig gewählt in Mexiko hatten.
      Aber gut, wenn der Vater gleichzeitig auch die Mutterrolle innehatte (und die Mutter also gar keine, oder?), dann wäre es doch ein Leichtes gewesen, in Mexiko das alleinige Sorgerecht zu erhalten.

  • A. Sonntag sagt:

    Lasst das Kind dorthin, wo es will! Nach 2 Wochen Quarantäne wird das Kind unbeeinflusst wissen wo es hin will.

  • B. Blume sagt:

    Wahnsinn, was hier gerade passiert – ein Kind wird von der engsten Bezugsperson getrennt, gegen ihren Willen. Es passieren administrative Fehler, das Bundesgericht entscheidet ohne richtig zu recherchieren. Diese Leute haben den Notschirm geworfen und kein Verbrechen begangen. Wieso ist es für die Schweizer Behörde so wichtig das Kind zurückzuführen? Und wieso will die Mutter ums verderben die Tochter zu sich nehmen, obwohl diese das nicht will? Wie soll so eine gesunde Beziehung entstehen?

  • Thomas sagt:

    Die Rechtslage hat sich für den Vater mit der Aktion seiner Mutter sicher nicht verbessert. Dass er aber deshalb ein totales Kontaktverbot auferlegt bekommen hat ist wohl kaum mit dem Kindswohl zu rechtfertigen, im Gegenteil, es ist dem Kindswohl abträglich. Das Kind ist sicher traumatisierthat und sollte mit beiden Elternteilen kommunizieren können. Es gäbe hier sicher mildere Massnahmen, die den Zweck, nämlich zu verhindern, dass der Vater das Kind wieder dem behördlichen Vollzug entzieht, auch erfüllen, in diesem Fall zum Beispiel ein begleitetes Besuchsrecht.

  • Daniel H. sagt:

    @sportpapi Sie stellen gute Fragen: Haben Sie sich Gedanken zu moeglichen Antworten gemacht, bezw. recherchiert?
    – Haben sie im Ernst das Gefuehl die Schweiz, oder die USA, oder irgendein Land kriegte von Mexiko ein enfuehrtes Kind zurueck? Sollte sie das interessieren lesen Sie den „Compliance report“ der Vereinigten Staaten zum Haager Abkommen.
    – Haben sie Details zum eskalierenden Drogenkrieg in Mexiko? Geben sie die Stichwoerter in google ein….auf millionen hits finden sie die aktuellen Zahlen. Nur kurz: 150 000 Tote. 120 000 Entfuehrungen pro Jahr. 30 000 Vermisste.

    • Sportpapi sagt:

      @Dani: Nein, ich habe nicht recherchiert. Ich bin auch nicht sicher, ob es relevant ist, dass es um Mexiko geht, da es ähnliche Fälle auch innerhalb Europas schon gegeben hat, die ähnlich diskutiert wurden. Aber zu Ihren Fragen:
      1) Ich hoffe es. Ich erwarte es.
      2) Das wäre ein Grund, nicht in das Land zu ziehen, nicht dort Kinder zu bekommen, nicht mit diesem Kind jahrelang zu bleiben.

      • Daniel H. sagt:

        @sportpapi
        Ich denke grundsaetzlich hat das Haager Abkommen recht. Ich bin aber auch ueberzeugt dass in jedem Fall eine genaue Recherche noetig waere wie die aktuelle Situation im Herkunftsland ist. Diese Situationen aendern sich naemlich, wie Sie sich sicher auch bewusst sind. Kriege fangen an, und perfekt sichere, oder halb sichere Laender sind dann eben nicht mehr sicher Ich denke es ist hoechst relevant dass es hier um Mexico und eben nicht Deutschland geht.
        1: Sie koennen das hoffen, ist aber nicht so. Leider, ueberhaupt nicht
        2. Eben, Situationen aendern sich

  • Stefan Meier sagt:

    Es kann nicht sein, dass es auch gute Väter gibt. Ein Mann ist entweder ein Schläger oder ein Säufer (1 Feierabendbier pro Tag langt für diese Qualifikation). Erinnert mich an den Fall „Platzspitzbaby“. Da bekam die heroinabhängige Mutter das alleinige Sorgerecht, weil der Vater 1 Feierabendbier pro Tag trank und daher ungeeignet war.
    Hat das Kind fast das Leben gekostet, dieses Urteil. Gefallen in der Schweiz, in den 90er Jahren.

  • Stefan Meier sagt:

    Aber drogenhandelnden Lügnern wird das Bleiberecht zuerkannt.

  • Sportpapi sagt:

    Es ist ja nicht zum ersten Mal, dass eine solche Geschichte Schlagzeilen macht. Ich erinnere an die unsägliche Blick-Kampagne „Nevenka“. Schlimm finde ich jeweils die vielen Kommentare, die im Wesentlichen aussagen: a) Sobald ein Schweizer beteiligt ist, entscheiden die Schweizer Gerichte, b) entscheidet irgendwo ein Gericht gegen einen Schweizer, ist es korrupt oder sonst irgendwie unfähig, c) von Schweizer Gerichten wird erwartet, immer für die Interessen der beteiligten Schweizer zu plädieren. d) Kinder sollen immer in der Schweiz leben dürfen – Kindswohl! Egal, wo es bisher gelebt hat.

    • Sportpapi sagt:

      Offenbar ist noch wichtiger als der Grundsatz, das Kind gehört zur Mutter (so wird argumentiert, wenn die Mutter Schweizerin ist), das Kind gehört zum Schweizer Elternteil. Denn wie soll man in Italien, Spanien oder Mexiko gesund aufwachsen können?
      Ich für meinen Teil stelle mir immer vor was ich empfinden würde, wenn meine z.B. asiatische Ehefrau (die ich nicht habe) mit unseren Kindern einfach in ihre Heimat reisen würde, obwohl ich oder wir beide hier das Sorgerecht haben. Oder noch schlimmer, der Vater, der die Kinder z.B. in den Irak empführt, damit sie in einem guten Umfeld aufwachsen…

      • Felix Stern sagt:

        Spielt es eine Rolle, ob ein Kind in Italien, Spanien, Mexiko oder im Irak aufwächst? Sollte es so etwas wie das Prinzip des Kindswohl geben? Ich denke, man kann schon zwischen Ländern wie Italien oder Spanien auf der einen oder Mexiko und dem Irak auf der anderen Seite unterscheiden. Ob ein Kind in einem Land mit schlechten wirtschaftlichen Voraussetzungen aber einem friedlichen Umfeld aufwächst oder in einem vom Bürgerkrieg oder Drogenkrieg heimgesuchten Gebiet ist ein Unterschied. Wenn ein konkreter Bedrohungsfall vorliegt, dann sowieso.

      • Sportpapi sagt:

        Ach ja, das Kindswohl. Da hat wohl jede/r eigene Ideen, was damit verbunden ist. In der Schweiz zum Beispiel die Idee, dass ein Kind immer zur Mutter gehört. In anderen Kulturen gibt es ein paar andere Schwerpunkte. Wer soltle das also entscheiden?

      • Felix Stern sagt:

        Das ist schon richtig: unsere Interpretation des Kindswohls ist eine reine Perversion. Es geht nur um die Interessen der Mütter. Das Kindswohl wird auch nur solange bemüht, solange man einen Nutzen für die Mutter daraus ableiten kann. Dann ist es allen plötzlich wieder egal.

      • Stranger sagt:

        Sportpapi, sorry, diese Idee gehört verachtet und abgeschafft. Ein Kind gehört zu niemandem, ausser zu sich selbst. Es soll von der Person betreut und erzogen werden, die das ab Besten kann. Wenn die Eltern da sind, von den Eltern, wenn nur ein Elternteil das kann, von ihm. Wenn die Eltern das beide nicht können (was man gut untersuchen muss), von jemand anderem. Das KINDESwohl sollte zuoberst stehen, und das kann man nicht abschliessend durch Regeln bestimmen, das muss man im Einzelfall anschauen, und zwar sorgfältig. Wenn die Gerichte das nicht sind, sorgfältig, dann machen sie was falsch.

  • Dani sagt:

    Aus meiner Sicht ist hier Mann und Frau riesen Versager. Sie haben es nicht geschafft, einen Weg für die Familie zu schaffen, die für alle Seiten gehbar ist. Stattdessen hat sich jeder auf seine Fronten verhärtet und denkt nur an sich selber. Die Kinder solchen Menschen tun mir leid. Weil eine Familie sollte immer seinen Weg gemeinsam suchen, und NIE getrennt.

  • Seppli Meyer sagt:

    Das neunjährige Mädchen, welches vorher jahrelang problemlos in Mexikogelebt hat kriegt plötzlich Panikattacken und Suizidabsichten, wenn es zurück sollte. Woher kommt diese Angst so plötzlich, wurden ihr da täglich Horrorgeschichten erzählt um das Mädchen zu manipulieren? Manchen Eltern ist jedes Mittel recht, damit sie im Scheidungsfall das Kind behalten können und nicht der oder die verhasste Ex-PartnerIn. Ich nehm die Geschichte vom lieben und armen Vater, der nur fürs Wohl seiner Tochter kämpft nicht ganz ab.

    • Seppli Meyer sagt:

      dazu kommt die Tatsache, dass die Mutter offenbar nicht mit den Medien sprechen will, dies ist ihr hoch anzurechnen. Bei solche Streitigkeiten gehören nicht an der Öffentlichkeit ausgetragen, gerade wenn einem das Wohl der Kinder am Herzen liegt. Gerade die Seite, die alles auf Skandalisierung des Prozesses setzt handelt meines Erachtens meist eher selbstsüchtig als zum Wohl des Kindes.

      • Felix Stern sagt:

        Oh je, Seppli Meyer. Wieder einer mit einem Leserverständnis eines Volksschülers. Das Mädchen wurde in Mexiko bedroht. Es lagen Drohungen auf Entführung vor. Vor dem Hintergrund, dass in dem Land ein offener Drogenkrieg tobt, bei dem die Staatsobrigkeit jegliche Kontrolle verloren hat, eine durchaus ernst zu nehmende Geschichte.

      • Besserwisser sagt:

        Herr Meyer, im Punkt der Medien gebe ich Ihnen Recht. Andererseits ist es auch Fakt, dass das Kind ohne den Akt der Grossmutter und die Aufmerksamkeit der Medien sediert nach Mexiko zurück geführt worden wäre. Solche Fälle gibt es immer wieder, hier in der Schweiz. Argumente der Mutter wären interessant. Fakt ist: das Mädchen befindet sich seit einem Jahr in der Schweiz, sollte sowieso hier zur Schule gehen, wollte schon nach dem vereinbarten Aufenthalt auf keinen Fall zurück, ist hier perfekt integriert, will mit beiden Elternteilen in der Nähe aber beim Vater (geteiltes Sorgerecht) wohnen.

      • Besserwisser sagt:

        Das Kind ist in Mexiko einer akuten und reellen Bedrohung ausgesetzt (die Goldsteins haben auch 200 Jahre friedlich in Deutschland gewohnt bevor sie flüchten mussten ). Sie hat einen Willen und ein Recht. Beides wird vom Bundesgericht (das Obergericht hat in erster Instanz dem Kind recht gegeben) mit Füssen getreten. Was nun von der Justiz entschieden wurde ist für alle Beteiligten psychische Folter.

      • Seppli Meyer sagt:

        Lieber Herr Stern, ich habe mich mit der Geschichte aus genannten Gründen nicht weiter auseinandergesetzt. Im obigen Text steht aber ganz klar, dass er bedroht wurde. Von einer direkten Bedrohung des Mädchens steht nichts. (selber Volksschüler!) Auch war die Reise in die Schweiz unabhängig von der Bedrohung geplant, die ganzen Bedrohungsgeschichten kamen offenbar erst später auf. Der erwähnte Drogenkrieg ist zwar durchaus ernst, es sind nicht alle Gebiete Mexikos gleichermassen betroffen, wo in Mexiko die Mutter des Mädchens wohnt steht hier nirgends.

      • Felix Stern sagt:

        Volksschüler Seppli, wenn Sie von jemandem bei IHNEN ZU HAUSE auf Leib und Leben bedroht werden. Gehen Sie dann davon aus, dass diese Drohung sich wirklich nur gegen Sie persönlich gerihctet haben könnte und diese TYpen wohl ritterlich genug sein werden, Ihr Kind und Ihre Frau im Ernstfall in Ruhe zu lassen? Wenn Sie so bedroht würdfen und dennoch nicht zahlen (oder die nächste Preissteigerung nicht mitmachen) wen schnappen sich die Gauner zuerst? Den Vater, der das Geld beschffen kann oder die Tochter? Die Drohung darf man wohl ernst nehmen (so nahe am Drogenkrieg scheint man zu sein).

      • Katharina sagt:

        „wo in Mexiko die Mutter des Mädchens wohnt steht hier nirgends.“ das steht hier nicht, ist aber schnell zu finden, da die Geschichte auch auf SRF behandelt wird.

        Wohnort ist La Paz, Baja California Sur, einem sehr affluenten und sicheren Ort und Hub für Ferienziele wie etwa Los Cabos. Uebrigens auch ein sehr kosmopolitischer Ort mit vielen Ex-Pats aus den USA. Ausser falls die Familie oder der Vater mit Narkos liiert ist, ist die Wahrscheinlichkeit von Schutzgeld’forderungen‘ sehr klein. Das Gebiet ist, im Gegensatz zu Baja California Norte auch nicht Durchgansggebiet für illegale Migration.

      • Besserwisser sagt:

        Herr Meyer. Es sind keine Schauermärchen sondern persönliche Erlebnisse des Mädchens.
        Zur Info (für Sie und Mila, nicht für das Mädchen): LaPaz hatte in den letzten Monaten über 130 Tote aufgrund des Drogenkrieges und anderen kriminellen Aktivitäten. Tendenz steigend. Die Drogenroute hat gewechselt. Die Zahlen werden auch touristischen Überlegungen verdunkelt.
        Die Weigerung erfolgt aber v.a. augrund der erlebten Sicherheit hier in der Schweiz. Ohne Begleitung zur Schule oder auf den Spielplatz gehen zu können. Verantwortung und Selbstbestimmung übernehmen zu können. Eine normale Entwicklung.

      • Katharina sagt:

        “ LaPaz hatte in den letzten Monaten über 130 Tote aufgrund des Drogenkrieges“ – das stimmt nicht. Das weiss ich aus erster hand (Ein dort wohnender Expat). der Anstieg ist von durchschnittlich 17 Tötungsdelikten pro Jahr auf 55. Und alle Opfer sind Ganmitglieder und die Tötungen folgen dem üblichen m.o. (Also ein Konflikt um die ‚Vertriebsrechte). Inzwischen wurden die koorupten Polizeibeamten entlassen und die Präsenz von Federales, Lokalpolizei und Equipmrnt wesentlich erhöht. Die Zahl solcher Morde ist auf den vieljährigen Durchschnitt zurückgefallen.

      • Katharina sagt:

        Zudem ist La Paz NICHT auf der Drogenroute Zentralamerika – USA. Baja California ist eine Halbinsel und die einzige Verbindung (Highway 1) geht durch einen schwer bewachten Nationalpark, der Baja California Norte und Sur trennt.

        Die Hauptroute geht durch die Wüste Sonora mit Yuma (Interstate 8), Nogales (Interstate 19 und dann 10) und Laredo (Interstate 35) als Haupteinfallstor zur USA. Die Zufahrtsstrassen zu diesen 3 Grenzübergängen sind Gegenstand der Bandenkriege. Diese Strassen führen auf Mexikanischer Seite grösstenteils durch dünn besiedelte, arme Provinzen, wo sich der Zentralstaat

      • Katharina sagt:

        zurückgezogen hat – ein Vorwurf, der immer wieder gemacht wird. die dicht besiedelten Gebiete sind vom ganzen wenig betroffen.

      • Katharina sagt:

        (Dazwischen wartet ein Teil).

      • mila sagt:

        Danke für diesen sachbezogenen Input, Katharina.

      • Felix Stern sagt:

        Leider stimmt die Schönfärberei der Feministinnen nicht mit der Realität überein. Für die Yucatan Times ist La Paz der „Battleground for Control of the Drug Trade“. Aber wenn man natürlich einen amerikanischen Expat kennt, der in seinem kugelsichern SUV um die Häuser zieht, dann sieht das schon ganz friedlich aus. Dieser Drogenkrieg hat dort 50 Tite im letzten Jahr gefordert. Für die Feministinnen natürlich bei weitem noch nicht genug, um hier eine Gefahr zu sehen – solange es der Vater ist, der die Bedrohung sieht.

      • maia sagt:

        @Felix Stern: „Das Mädchen wurde in Mexiko bedroht. Es lagen Drohungen auf Entführung vor.“ – Können Sie diese Aussage belegen? Waren Sie dabei?

    • Seppli Meyer sagt:

      Herr Stern,dass sie als offensichtlicher Emanzipationsverlierer (denn nur ein solcher sieht hier die bösen Feministinnen am Werk) nicht verstehen wollen was ich meine ist mir schon klar. Es geht mir um den Punkt weshalb das Mädchen solche Panik vor Mexiko hat. Wenn sie die Bedrohung tatsächlich miterlebt hat wäre die Panik nachvollziehbar. Wenn ihr aber nur ständig eingeredet wird wie gefährlich Mexiko ist wird das Mädchen vom Vater und dessen Familie manipuliert und zwar bis zur Selbstgefährdung. Die Mutter sieht diese Gefährdung offenbar nicht und Mütter können durchaus auch vernünftig sein.

      • Felix Stern sagt:

        @ Volksschüler Seppli: Wenn Sie einen Zehnjährigen nach den Gefahren des Strassenverkehrs befragen, erwarten Sie dann wirklich eine Aussage, die auf eigener Erfahrung oder Einschätzung basiert? Nein. Das gleiche gilt für die Gefahr für Leib und Seele. Das Kind mag die Bedrohung von Mafioso mitbekommen, vielleicht auch nicht. Also wäre ich Mafioso würde ich ja nicht direkt auf die Kinder los gehen. Die Muttrer mag vernünftig sein. Sie hat aber sicher auch Eigeninteressen, die sie dem Kindswohl voran stellt. Sie kann sich durchaus sagen, mir gefällt es hier – egal ob mein Kind jung stirbt.

      • Seppli Meyer sagt:

        Es ist sehr entscheidend in der Geschichte ob das Mädchen direkten Grund für die Angst hat oder nicht. Das Mädchen wollte sich in der Schweiz umbringen. Und zwar weil es panische Angst vor einer Rückkehr nach Mexiko hat. Wenn diese Angst durch konkrete Erlebnisse in Mexiko begründet sind wäre eine Rückkehr tatsächlich so unzumutbar wie hier dargestellt. Wenn aber diese durch Erzählungen und Horrorgeschichten erst hier entstanden sind, ist es angebracht des Sorgerecht dem Vater sofort zu entziehen. Wer ein Kind soweit ängstigt, dass es suizidale Absichten äussert, schadet dem Kind massiv.

      • Felix Stern sagt:

        @Volksschüler seppli: Sie sagen also, wenn der Vater dem Kind die Bedrohungslage in Mexiko erklärt hat, das Kind danach panische Angst vor einer Rückkehr nach Mexiko bekommen hat, dann solle man sofort dem Vater das Sorgerecht entziehen – weil er seinem Kind die Tatsachen erzählt hat – das Kind nach Mexiko schicken und schauen, wie lange es geht, bis es dort erschossen wird?

      • Katharina sagt:

        Es muss ja einen Grund haben, dass die Aargauer Behörden einen totalen Kontaktstopp verfügt haben. So etwas geht bei gemeinsamem Sorgerecht nicht einfach so.

    • Besserwisser sagt:

      Liebe Katharina. Das Kontaktverbot ist eine willkürliche Massnahe um den Entscheid des Bundesgerichts zu vollstrecken. Während dem Vater Beeinflussung vorgeworfen wurde (das Mitteilen von Fakten ist keine Beeinflussung) wurde eine definitiv einseitige Beeinflussung nun gerichtlich angeordnet. Sogar Rechtsexperten sind darüber mehr als schockiert. Das Kontaktverbot gilt für ALLE Bezugspersonen ausser der Mutter, nicht nur für den Vater. Lassen wir den Vater weg, die Rechte des Kindes werden massiv beschnitten.

      • daniel h. sagt:

        @katharina
        gebildet, grundsaetzlich, ueber die routen, leider jedoch ueberhaupt nicht up to date. Die „go fasts“ gingen bis vor kurzem in guerrero an land. Ein grosser teil davon jetzt weiter noerdlich. Marihuana groesstenteils jetzt von michoacan ueber die sea of cortez in die baja. Die 130 zoten in la paz, durch tourismus propaganda massiv unterzriebene zahl, sind ein fakt. U. a. ausgeloest durch die verhaftung von guzman, und dem darauf folgenden machtvakuum. In diesem krieg geht es um mehr gewinn als die ch banken machen, und mexiko hat nicht die geringste chance.

      • daniel h. sagt:

        Und ueberhaupt, haben sie ( liebe katharina) sich die angaben ihres expats ueberlegt? Der DURCHSCHNITT stieg von 17 auf 55. Sagen wir mal der durchschnitt wird auf die letzten 10 jahre ausgerechnet. Habe sie irgendeine mathematische vorstellung davon was passieren muss damit dieser durchschnitt ploetzlich so ansteigt? Genau…..
        9 jahre lang so um die 17, dann im letzten jahr? Nochmals, genau. Und denken sie im ernst die mex behoerden gaeben konkrete zahlen raus und vermiesen sich damit ihre haupteinnahmequelle, die touris? Und wieso ueberhaupt ist dieser highway 1 so schwer bewacht? Eben..:)

  • Die Psycho-Sozio-Besserwisser-Mafia in Aktion.

    Zitat: „weil Sätze wie ‹Ich hoffe, dass meine Briefe dich erreichen› als manipulative Durchhalteparolen interpretiert werden

    Hier geht es nicht ums Kindswohl sondern darum, dass eine Mafia von Familienzerstörern und heuchlerischen Kinderwärtern sich an der eigenen Macht aufgeilt und auf jeden losgeht, der sich ihr in den Weg stellt.

    Was sich die mexikanische Mutter bei all dem gedacht hat, wissen wir nicht. Dass hier ein solcher Mais losgeht, damit hat sicher auch sie nicht gerechnet.

    • Sportpapi sagt:

      Die mexikanische Mutter? Der Vater ist doch mit dem Kind unerlaubterweise abgereist bzw. nicht wie abgemacht wieder zurückgekommen. Haben Sie die Geschichte überhaupt gelesen? Und begriffen?

      • Felix Stern sagt:

        Nein Sportpapi, lesen Sie den Text noch einmal miot dem Versuch, diesen zu verstehen. Die Abreise geschah im gemeinsamen Einvernehmen und in der Absicht, eine Zukunft in der Schweiz aufzubauen. Und: In Mexiko lag eine Bedrohungslage gegen das Kind vor.

  • Wüthrich sagt:

    Vielleicht ist die Strategie der Behörde, dass wenn sie das Kind komplett vom Vater isolieren und das Mädchen nur mit der Mutter Kontakt haben darf, es nach längerer Zeit lieber in den Flieger steigt, als im Kinderheim zu bleiben. Dann kann die Behörde mitteilen das Kind sei freiwillig nach Mexiko gereist.

    • Vollenweider sagt:

      Ob das Kind freiwillig oder unfreiwillig nach Mexiko ausreist, ist der zuständigen Behörde – zu Recht – völlig egal. Das Sorgerecht scheint bei der Kindsmutter zu sein und dieser steht es frei, den Wohnort des Kindes zu bestimmen. Will der Kindsvater das ändern, so soll er sich um das Sorgerecht bemühen. Sein Kind einfach zu entführen, darf keine Lösung sein.

    • Felix Stern sagt:

      Oder das Kind wird – wie bereits angedroht – von irgendwelchen Banditen in Mexiko entführt und umgebracht. Dann können sich die Mexikanischen Behörden auf die Schultern klopfen und feststellen, dass sie dem Wahnsinn der Feministinnen bis zum bitteren Ende gefolgt sind, dass das Kind dabei aber das Leben verloren hat. Wahrscheinlich würde das in Mexiko bei den tobenden Bandenkriegen ohnehin keiner merken. Den Feministinnen wäre es mit Sicherheit egal.

  • Roger Martin sagt:

    Es ist eine Realität, dass in einigen Ländern die Entführung von Familienmitglieder für das Erpressen von Geld verbreitet ist. Habe selber jahrelang in Kolumbien gelebt, wo die Verhältnisse sehr ähnlich sind.
    Ohne den Tatsachen vorgreifen zu wollen, so ist es gut möglich, dass sich die Mutter nach der Abwesenheit ihres Mannes und Kindes anders orientiert hat und möglicherweise neu leiert ist und daher nicht mehr in die Schweiz ausreisen will. Der Schaden der das Kind mit dem Ganzen davon trägt ist bestimmt grösser wie die Gefahr in Mexico entführt zu werden.

  • Wüthrich sagt:

    Geht es um das Kindeswohl oder um Erfüllung von Gesetzen und Paragraphen? Man kann ein Kind mit Medikamenten ruhigstellen/-spritzen, damit es nicht schreit… Ein 10jähriges Kind kann meiner Meinung nach eine solche Entscheidung treffen. Brauchen wir hier wirklich den starken Arm der Polizei/Behörden/Gesetzeshüter???

  • Ueli sagt:

    Ich habe mal die Hinweise auf …. https://www.eda.admin.ch/countries/mexico/de/home/reisehinweise/vor-ort.html … quergelesen.
    Ich weiss auch von einer sehr weltbereisten und erfahrenen Familie, die bereits mit kleinen Kindern in verschiedenen Drittweltländern gelebt hat. Die Eltern absolut unzimperlich und selber im NGO Bereich tätig.
    Nach einiger Zeit in Mexiko und regelmässigen Begegnungen mit abgeschlagenen Körperteilen und Schiessereien kehrten sie nach etwas hadern in die Schweiz zurück.
    Es ist absolut keine Frage, wo der gscheitere Platz für die Tochter ist – Mutterliebe hin oder her.

  • Widerspenstige sagt:

    Rechtlich gesehen hat das Bundesgericht richtig entschieden und das Kind der Mutter zugesprochen. Da ist nichts falsches darin zu sehen. ABER: emotional gesehen dh aus der psychischen Perspektive und den Lebensumständen in Mexico ist das Kind NOCHMALS zu befragen von Fachpersonen, die darin besser geschult sind als hier im Bericht so stümperhaft protokolliert. Hier ist anzusetzen und somit abzuwarten, was der Psychiater dazu sagt.

    • David Stoop sagt:

      Sie sehen das falsch. Das Bundesgericht hat das Kind nicht der Mutter zugesprochen, denn das darf es gar nicht! Es hatte nur über die Überführung nach Mexiko zu entscheiden, das ist alles.

    • Sportpapi sagt:

      Hm, Ws, das war gerade ein gewaltiger Spagat. Einerseits ist es für dich ja klar, dass ein Kind immer zur Mutter gehört. Andererseits natürlich zum Schweizer Elternteil. Ach, wie soll man da nur entscheiden.

  • Köbi sagt:

    Ich kann aus eigener Erfahrung sagen, dass es in vielen Haager Vertragsstaaten unmöglich ist, Ansprüche aus Haager Abkommen durchzusetzen. Und dass ein allfälliger Prozess ja nach Land jeder Beschreibung spottet. Ich war in einem solchen Prozess beteiligt, in der ganzen Region, in der über den Fall entschieden wurde (Stadt mit 400k Einwohnern), gabe es keinen Anwalt oder Richter, der sich mit intern. Recht auskennt, geschweige denn es anwenden würde(könnte.

    • Sportpapi sagt:

      @Köbi: Als Fachmann: Weshalb kommt hier überhaupt internationales Recht zum Tragen? Und: Ist es nicht gerade so, dass es offenbar in der Schweiz schwierig ist, Ansprüche aus Haager Abkommen durchzusetzen, weil man sich herausnimmt, noch einmal zu prüfen, was die zuständigen Gerichte längst getan haben?

      • Köbi sagt:

        Internationales Recht kommt hier (nur) zum Tragen um den Gerichtsstand festzustellen. Der Gerichststand ist in aller Regel der ursprüngliche Lebensmittelpunkt. Der Prozess selber findet dann nach dem jeweiligen lokalen/nationalen Recht statt. Also hier nach mexikanischem Recht.

      • Köbi sagt:

        Wie das in der Schweiz mit Urteilen aus anderen Ländern überwiegend gehandhabt wird, kann ich nicht beurteilen.
        Wären Sie als Betroffener aber nicht froh, wenn ein Urteil aus einem Land, in dem die Rechtstaatlichkeit mit Füssen getreten wird, noch einmal von einem Schweizer Gericht überprüft würde?

      • Sportpapi sagt:

        „Wären Sie als Betroffener aber nicht froh, wenn ein Urteil aus einem Land, in dem die Rechtstaatlichkeit mit Füssen getreten wird, noch einmal von einem Schweizer Gericht überprüft würde?“ Doch. Aber ich gehe davon aus, dass die Schweiz folglich mit solchen Ländern keine Übereinkünfte hat, die doch gerade diese Rechtsstaatlichkeit und gegenseitige Akzeptanz der Urteile bestätigen. Ist Mexiko also kein Rechtsstaat? Ist es Kriegsgebiet, wie es zum Teil auch heisst? Was braucht es, um ausländische Richtersprüche generell zu hinterfragen?

      • Sportpapi sagt:

        Und: Unterwirft man sich nicht der lokalen Rechtssprechung, wenn man bewusst in diese Land zieht, es zu seinem Lebensmittelpunkt macht, da eine Familie gründet?
        Können Sie sich vorstellen, wie hier diskutiert würde, wenn ein Mann sein Kind in irgendein Land verschleppen würde, und die lokalen Gerichte ihm dort recht geben würden, weil sie die in der Schweiz lange Zeit üblichen einseitigen Sorgerechtsvergaben als nicht rechtmässig, nicht rechtstaatlich empfinden würden?

      • Brunhild Steiner sagt:

        @Sportpapi

        „Doch. Aber ich gehe davon aus, dass die Schweiz folglich mit solchen Ländern keine Übereinkünfte hat, …“

        Damit könnte ein Abend Satireprogramm gefüllt werden….

      • Sportpapi sagt:

        Fangen Sie mal an, BS.
        Sie plädieren also dafür, einseitig sich nicht an Verträge zu halten, aber selbstverständlich zu erwarten, dass die andere Seite es jeweils tut? Weil doch für alle einsichtig ist, dass es für das Kindswohl immer das beste ist, wenn das Kind in der Schweiz leben darf, unabhängig vom lebensmittelpunkt und der Konstellation davor und der damit verbundenen aktuellen Sorgerechtsregelung.

      • Brunhild Steiner sagt:

        @Sportpapi

        nein, sondern ich plädiere dafür, sich bei solchen Vertragsunterzeichnungen auch bewusst zu sein, dass trotz bester Absichten und dem Wissen, dass wir, wenn wir global einigermassen klarkommen wollen es ohne Verträge nicht geht; man nicht immer davon ausgehen kann dass bei Vertragserfüllung sich am Ende die beste Lösung automatisch präsentiert und niemand zu Schaden kommt.

      • Sportpapi sagt:

        @BS: Ich verstehe kein Wort. Man hat einen Vertrag unterschrieben, um die Rechte der Schweizer Eltern zu schützen, deren Kinder entführt wurden. Und ist bereit, im Gegenzug auch die Rechte ausländischer Eltern zu schützen. Mir scheint das sehr fair und einsichtig. Nur muss man sich dann auch an diese Regeln halten. Wenn man dann in jedem Einzelfalls doch wieder anders entscheidet, wird das Ganze zur Farce.

    • Köbi sagt:

      Das Haager Abkommen wurde von sehr vielen Ländern, die wir gemeinhin als „Krisengebiete“ bezeichnen würden und solchen, die bis ins Mark korrupt sind (siehe Mexico in diesem Bsp.). Ist Mexico ein Rechtsstaat? Naja, kommt auf die Perspektive an. Wenn man zB Russland als Demokratie bezeichnen würde, müsste man diese Frage wohl mit „ja“ beantworten…

    • Köbi sagt:

      Für mein Empfinden ist das Ganze nicht so „relativ“ wie Sie es schildern, für mich gelten gewisse Rechte und Werte absolut. Dazu gehören elementare Grundrechte, die ich in vielen Haager Staaten als nicht ausreichend gewahrt und geschützt betrachte.

      • Sportpapi sagt:

        @Köbi: Dann hätte die Schweiz das Abkommen halt nicht unterzeichnen sollen. Im Gegenzug wären aber dann natürlich auch die Leistungen der Vertragspartner, die wir gerne annehmen, weggefallen. Wir erwarten ja auch, dass Leute, die gegen das Schweizer Gesetz verstossen haben, von Mexiko umgehend ausgeliefert werden, oder?

      • Franz Vontobel sagt:

        Wir erwarten ja auch, dass Leute, die gegen das Schweizer Gesetz verstossen haben, von Mexiko umgehend ausgeliefert werden, oder?

        Da sind wir aber selber doof, wenn wir das erwarten – es gibt kein Auslieferungsabkommen mit Mexiko – bloss einen Vertrag über Rechtshilfe…

      • Sportpapi sagt:

        Aber es gibt das Haager Abkommen, Vontobel. Offenbar von beiden Seiten unterzeichnet.

      • Franz Vontobel sagt:

        Das enthält aber keine Verpflichtungen zur „umgehenden Auslieferung von Leuten, die gegen das Schweizer Gesetz verstossen haben“…

      • Sportpapi sagt:

        Aber umgehende Rückführung von Kindern, die aus der Schweiz entführt wurden.

      • Franz Vontobel sagt:

        Was allerdings nicht ganz dasselbe ist, n’est-ce pas?

  • Köbi sagt:

    Ja, gem Haager Abkommen, müssten die Verhandlungen bzw. der Prozess betr. den künftigen Lebensmittelpunkt im Ursprungsland stattfinden – in diesem Fall in Mexico. Und hier liegt gleichzeitig das grösste Problem: Wer hier einen Prozess gem geltendem Internat Recht fordert, sollte sich auch einmal vergegenwärtigen, wie ein solcher Prozess in Usbekistan, Russland, Marokko oder Kolumbien vor Ort dann genau ausschaut…

    • Brunhild Steiner sagt:

      … und bedenken dass dieses Land nicht mal fähig ist seinen eigenen 100%Bürgern Sicherheit und Unversehrtheit, Verschaffung von formulierten Rechten ua zu garantieren…

      • Martin Frey sagt:

        Gegenfrage, Fr. Steiner: Welches Land ist dazu in der Lage? Die Schweiz?

      • Brunhild Steiner sagt:

        @M artin Fr ey

        ich glaub schon dass es nicht nur „mein Gefühl“ ist, welches mir sagt dass ich hierzulande eine höhere Lebenserwartung in Kombination mit angenehmeren Lebensumständen plus Gesetze die einigermassen halten was sie versprechen, habe. Auch muss ich keine Angst um Familienangehörige/Freunde/Bekannte haben, falls die sich entscheiden sollten gegen Ungerechtigkeiten/Ungereimtheiten aufzustehen.
        Klar läuft hier nicht alles rund, aber glaub schon bisschen runder als teilweise anderswo.

  • tststs sagt:

    Ich erlaube mir hier nicht, für eine Seite Stellung zu beziehen, zu wenig Infos, zu viel Verständnis für beide… Aaaaber der folgende Satz macht mich doch etwas stutzig:
    „Ich war nicht involviert in die Aktion meiner Mutter und hätte das so auch nicht getan.“ Heisst das also, in der Schweiz ist das passiert, was der Vater so sehr in Mexiko befürchtet: eine Kindesentführung?!?

    • Brunhild Steiner sagt:

      @tststs

      sehr witzig, ja eine Kindsentführung, samt hoher Lösegeldforderung, und nach Geldübergabe die unangenehme Überraschung, oh, das Kind ist schon tot…

  • Claude sagt:

    Und wie immer all gegenwärtig der Sportpapi. Eigentlich müsste das hier der „Sportpapi-Blogg“ heissen….da hat man ja gar keine Lust sich zu äussern, wenn so ein König hier regiert. 80% der Kommentare werden durch Sportpapi geschrieben oder kommentiert…und auch die restlichen Schreiber sind immer die selben

    • Sportpapi sagt:

      @Claude: Auf Ihre Beiträge zum Thema bin ich – und wahrscheinlich noch viele andere hier – sehr gespannt. Und nein, die Könige hier sind die Betreiber. Ansonsten können Sie – wie ich – hier kommentieren wie Sie Lust haben.

  • Marcel Zufferey sagt:

    Der Artikel gibt wenig her und schafft damit nur Raum für Spekulationen. Das ist eine schlechte Basis, um den Sachverhalt zu klären oder wenigstens zu begreifen.

    • Sportpapi sagt:

      Nun ja, eine grundsätzliche Diskussion kann sehr wohl geführt werden. Zum Beispiel, weshalb in solchen Situationen die Rückführung so lange dauert, dass damit letztlich eine Situation geschaffen wird, in der die Rückführung vielleicht wirklich gar nicht mehr zumutbar ist.
      Müsste man nicht grundsätzlich sofort rückführen, und dann erst verhandeln. Wenn es überhaupt etwas zu verhandeln gibt in der Schweiz, nachdem vermutlich die zuständigen Behörden in Mexico bereits entschieden haben?

      • Jeanette Kuster sagt:

        Ernsthaft Sportpapi, sofort rückführen und dann verhandeln? Und wenn das Gericht schliesslich anders entscheidet, das Kind erneut ins andere Land überführen (sofern es dann noch auffindbar ist)? Das kann sicher nicht die Lösung sein.

      • mila sagt:

        Es kann auch nicht die Lösung sein, entgegen internationalen Rechtsgrundlagen vollendete Tatsachen schaffen zu wollen.

      • Dani sagt:

        @Mila^: Diese sog. „Internationalen Rechtsgrundlagen“ sind wie immer Auslegungssache. Man hätte den Willen des Kindes respektieren und anderst entscheiden können. Was Richter anderer Länder auch tun. Tendenziell habe ich das Gefühl, das viele Bundesrichter der SVP und deren Ideologien nahe stehen.

      • Art. 2 des Haager Übereinkommens: „Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Massnahmen, um in ihrem Hoheitsgebiet die Ziele des Übereinkommens zu verwirklichen. Zu diesem Zweck wenden sie ihre
        schnellstmöglichen Verfahren an.“
        Klar muss man zuerst verhandeln. Aber mit jedem Tag der verstreicht, wird die Tragik der Situation grösser. Deshalb ist die Frage berechtigt, ob die Verfahren schnell genug ablaufen oder nicht. Geschwindigkeit geht leider oft auch zu Lasten der Qualität der Entscheide. Dennoch würde ich eine Beschleunigung befürworten.

      • Sportpapi sagt:

        @Jeanette Kuster: Weshalb glauben Sie, muss in der Schweiz überhaupt ein Verfahren laufen? Die Entführung ist ja unbestritten. Ebenso, dass die Gerichte in Mexiko zuständig sind.
        Würde ihr Kind von irgendjemandem entführt und z.B. nach Indien gebracht würden Sie doch auch erwarten, dass es, wenn aufgegriffen, mit dem nächsten Flieger zurückkommt, oder?

      • seebueb sagt:

        Auch mit sofortiger Rückführung würden Tatsachen geschaffen, erst Recht wenn sich das Zielland nicht an die relevanten internationalen Abmachungen hält bzw. nicht daran gebunden fühlt.

      • Sportpapi sagt:

        „erst Recht wenn sich das Zielland nicht an die relevanten internationalen Abmachungen hält bzw. nicht daran gebunden fühlt.“ Erklären Sie, mit Bezug auf Mexiko. Hier wird ja eigentlich eher die Schweiz kritisiert, weil sie sich an die relevanten Abmachungen hält, und damit ein verlässlicher Partner ist. Der auch, selbstverständlich, in anderen Fällen auf Gegenrecht pochen kann.

      • dres sagt:

        Warum wird da ständig von „Rückführung“ gesprochen? Es geht nicht um ein abgelehntes Asylgesuch sondern um die Frage, welcher Wohnort sinnvoller ist für ein Kind mit schweizerisch-mexikanischen Eltern. Und zum Glück wird nicht einfach innert weniger Tage entschieden. Immerhin könnten die Behörden ja auch zum Schluss kommen, dass das Kindeswohl in der Schweiz besser respektiert wird als eine „Rückführung“ zur Mutter. Und in diesem Fall von Entführung zu sprechen scheint mir heikel. Ganz offensichtlich ist die familiäre Situation verfahren – viel mehr wissen wir über diese Geschichte nicht.

      • David Stoop sagt:

        @Sportpapi: Sie schlagen im Grunde genommen vor, zuerst unumkehrbare Verhältnisse zu schaffen, gegen die man keinerlei Rechtsmittel ergreifen darf, so dass der effektive Prozess danach eine Farce ist?
        Übersetzt: Wenn ich Sie des Mordes Anklage, müsste man Sie erst 20 Jahre einsprerren, bis man über die Tat verhandelt?
        Ein sehr seltsames Rechtsverständnis.

      • mila sagt:

        Die Rechtslage ist eindeutig, in so einem Fall (bisheriger Lebensmittelpunkt Mexiko) liegt die gerichtliche Erstinstanz in Mexiko, solange das internationale Abkommen gilt. Hält sich die Schweiz nicht daran, könnte Mexiko bei Kindern, die umkehrt von einem Elternteil aus dem bisherigen Lebensmittelpunkt Schweiz nach Mexiko gebracht werden, Rückführungen ebenfalls versagen. Dies ist durchaus der Fachbegriff dafür.

      • Sportpapi sagt:

        Danke, mila. Entweder man hält sich an Abmachungen. Oder muss sich dann nicht wundern, wenn es die Gegenseite auch nicht tut. Nun würde man dann wohl ganz anders diskutieren.

      • Sportpapi sagt:

        @David Stoop: „@Sportpapi: Sie schlagen im Grunde genommen vor, zuerst unumkehrbare Verhältnisse zu schaffen, gegen die man keinerlei Rechtsmittel ergreifen darf, so dass der effektive Prozess danach eine Farce ist?“ Nö. Ich schlage vor, dass die Rechtsmittel da ergriffen werden, wo das Gericht dafür zuständig ist. In Mexiko.
        Ihr Mordbeispiel habe ich nicht verstanden. Aber ja, ein Mörder wird auch eingesperrt vor der Verhandlung, damit es nicht noch mehr passiert. Und wegen Fluchtgefahr. Und ja, ein Mensch der in Mexiko gemordet hat, wird wohl nicht in der Schweiz verurteilt.

    • Jeanette Kuster sagt:

      @dres, Rückführung (nicht Rückschaffung!) ist tatsächlich das korrekte Wort für solche Fälle.

  • Andrea Hadorn sagt:

    Die Tochter übernimmt sehr viel Verantwortung für ihre Wahl. Jedes Kind würde wählen, zur Mutter zu gehen, statt in einem Kinderheim wohnen zu müssen. Sie ist sehr stark und ich wünsche ihr Glück zu ihrem Mut.

  • Hattori Hanzo sagt:

    Ich denke es ist müßig solche Fälle zu besprechen. Wir alle haben zu wenig Informationen. Selbst in Streitfällen von Leuten die man persönlich kennt, sind schnelle Urteile gefährlich, wieviel mehr in einem Fall den man nur über die Medien kennt.
    Also, cool down, genießt das schöne Wetter.

  • Besserwisser sagt:

    Wichtig zu erwähnen ist vielleicht auch noch, dass vor allem der Vater für das Kind zuständig war. Die Mutter wurde immer wieder eingeladen, das Kind in der Schweiz zu besuchen um ihre positive Entwicklung zu sehen und den Entscheid des Vaters zu diskutieren. Auch eine Wohnung wurde ihr angeboten. Alle drei haben den Schweizer Pass. Und ja, für das Kind ist es ein Privileg, sicher in der Schweiz statt im Drogenkrieg in Mexiko zu leben. Aber es ist auch ihr Recht. Und ja, wenn der Papa die Mama wär, wär das Urteil auch anders.

    • mila sagt:

      Und wieso wurde das nicht diskutiett, bevor der Vater entgegen Verabredung in der Schweiz geblieben ist? Man kann es sich auch sehr einfach machen…

      • Brunhild Steiner sagt:

        @mila

        wenn der Plan anscheinend war, 15/16 ohnehin in CH zu ziehen, dann mutet es schon eher seltsam an dass der eine Teil nun eine Rückführungsaktion durchsetzen will. Es ist eher nicht anzunehmen, dass dieser Teil dann ein Jahr später sich zu einer Umsiedlung entscheidet- obwohl der andere Teil laut Abmachung davon ausgehen durfte.

        Solange noch soviel Bürger aus jenem Land rauswollen find ich es schon bedenklich an Zwangshinführungen zu denken…

      • Sportpapi sagt:

        @BS: Anscheinend. Genaueres dazu wissen wir nicht. Vielleicht war das nur des Vaters Plan, und der Grund letztlich für die Trennung? Wer weiss. Was wir aber wissen ist, dass zwei Erwachsene frei entschieden haben, ihr Glück in Mexico zu versuchen, und dort jahrelang mit ihrem Kind gelebt haben.
        Finden Sie, ein Leben bei der Mutter in Mexico ist einem Kind, das da aufgewachsen ist, nicht zumutbar? Das würde dann aber wohl noch für Dutzende andere Länder gelten, oder? Wo ziehen Sie denn hier eine Grenze?

      • Martin Frey sagt:

        Da haben Sie recht, Fr. Steiner, vieles scheint seltsam an der Geschichte. Aber vieles ist halt auch recht typisch für interkulturelle Beziehungen mit Kindern. Das Kindswohl und die Wahrheit bleiben oft als erstes auf der Strecke.
        Man sollte auch etwas vorsichtig sein was das Leben in Mexico angeht, wir reden ja nicht vom Kalifat. Der Krieg unter den Narcos tangiert die breite Bevölkerung nicht so sehr wie wir uns das aus den Medien vielleicht vorstellen. Zudem war vor Jahren, als der Vater dort arbeitete, die Situation keineswegs besser. Gerade die vermögende Schicht lebt da sehr gut.

      • mila sagt:

        @Brunhild: Internationale Abkommen sind, solange sie Geltung haben, keine Einbahnstrasse. Die Schweiz könnte hier einen Präzedenzfall schaffen, der zur Konsequenz haben könnte, dass die Schweiz anderen betroffenen Eltern in Zukunft mitteilen müsste, dass leider keine Rechtsmittel bestehen, um ein entführtes Kind aus Mexiko wieder in die Schweiz zu bringen. Zudem: was wissen wir tatsächlich – von beiden Parteien – über die getroffenen Übereinkünfte, und weshalb sie allenfalls nicht mehr eingehalten wurden? Eben: nichts. Wir kennen nur die eine Seite der Geschichte, und können über die andere

      • mila sagt:

        nur wild spekulieren. Weshalb sollte für die Mutter eine eigene Wohnung organisiert werden, man wollte doch angeblich gemeinsam übersiedeln? Ist da eine neue Frau im Spiel? Oder gab es diese Ursprungsvereinbarung überhaupt nicht?

        Ich wäre zum gegebenen Zeitpunkt insofern sehr vorsichtig mit Vorannahmen.

      • Jeanette Kuster sagt:

        @mila, die Eltern lebten schon länger getrennt, haben aber das gemeinsame Sorgerecht. Deshalb war die Idee, dass sie auch in der CH in separaten Wohnungen leben.

      • mila sagt:

        Liebe Frau Kuster, gibt es in der Regelung des Sorgerechts irgendeine schriftliche Vereinbarung bezüglich Lebensmittelpunkt, oder sonstige nachweisliche Unterlagen? Sofern das nicht der Fall ist, beruhen alle Ihre Angaben bis auf weiteres auf Hörensagen – wobei Sie ihr Gehör soweit nur einer Partei geschenkt haben.

      • Katharina sagt:

        ‚die Eltern lebten schon länger getrennt, haben aber das gemeinsame Sorgerecht‘ ich dachte ja, dass mehr hinter dieser Geschichte ist und diese Trennung lässt das ganze in einem sehr anderen Liht erscheinen, nämlich dass die Abmachungen vorwand waren für die dann erfolgte Entführung, also nicht mehr nach MX zurückzukehren. Die Mutter hat ob einem solchen Vertrauensbruch wohl die Uebersiedlung in die CH verworfen.

        Ich finde angesichts dieser Lage es doch auch zweifelhaft, in den CH Medienspin dazu einzustimmen.

    • Felix Stern sagt:

      Besserwisser: Die Feministinnen schicken jedes Kind in den Drogenkrieg, wenn man damit nur der Mutter einen Gefallen tun kann. Die Interessen der Väter gelten in dieser Welt gar nichts. Die Interessen der Kinder oft genug genausowenig – sie werden lediglich als Alimentebegründungen gerne bemüht.

      • Sportpapi sagt:

        Stern: Der Vater hat das gemeinsame Sorgerecht. Und er hatte eine Expartnerin, die ihm grössere Zugeständnisse gemacht hat, indem sie ihn das Kind für drei Monaten mitnehmen liess, in dem sie mit dem Gedanken spielte, auch in die Schweiz zu kommen. Dann hat er das Vertrauen missbraucht und sich nicht an die Abmachungen gehalten.

      • Katharina sagt:

        der Mexikanische Drogenkrieg ist von den Schweizer Feministinnen angezettelt. Ich lach mich dämlich ob so einer glücklichen Sternschnuppe.

      • Franz Vontobel sagt:

        Die Feministinnen schicken Kindersoldaten in den Drogenkrieg nach Mexiko, um deren Müttern einen Gefallen zu tun?

        Herr Stern, sie sollten doch nicht hier schreiben, wenn sie ihre Medikamente nicht genommen haben!

      • Felix Stern sagt:

        Vontobel, lesen Sie doch die Geschichte und dann noch einmal, die Statements der hiesigen Feministinnen. Das Kind wird in Mexiko bedroht. Dort herrscht ein Drogenkrieg, der unzählige Opfer fordert (OK: Dieser Teil verlangt nach der Lektüre von Zeitungen. das stand so oben nicht drin). Unsere Feministinnen fordern nun, dass die Sicherheit des Kindes missachtet wird und das Kind in eben diesen Drogenkrieg zurückgeschickt wird, aus dem es in der Schweiz hätte in Sicherheit gebracht werden können. Die Sicherheit ist den Feministinnen egal: es geht um das Interesse der Mutter und nur der Mutter.

      • Pixel sagt:

        @Stern, Zitat: „…unsere Feministinnen fordern nun,…“ Wessen Feministinnen? Danke, alles klar.

  • Brürrk sagt:

    Ach ja. Wenn der arme Vater im Iran oder in Syrien wäre, würde der Sachverhalt ganz anders dargestellt…

  • mila sagt:

    Tatsache ist: für diese unmögliche Situation verantwortlich ist der Vater – mit seinem eigenmächtigem Entscheid, mit dem Kind entgegen Verabredung in der Schweiz zu bleiben. Er hätte sich, mit Hinweis auf eine konkrete Gefährdungslage, selbst bei den Behörden melden können. Kindsentführungen zwecks Lösegeldforderungen sind in bestimmten Teilen Mexiko keine Seltenheit. Stattdessen versuchte er vollendete Tatsachen zu schaffen, was wir im umgekehrten Fall – der betroffene Elternteil ist Schweizer Herkunft, bisheriger Lebensmitteelpunkt die Schweiz – niemals gut heissen würden.

    • Sportpapi sagt:

      Genau. Glauben Sie, wenn eine konkrete Gefährdungslage bestehen würde, dann wäre die Mutter nicht einverstanden mit dem Umzug?

      • Madeleine sagt:

        „Kurz vor der Abreise in die Schweiz wurde er aber zum ersten Mal bei sich zu Hause bedroht.“ – will man solche Tatsachen seinem Kinde wirklich zumuten? Ich verstehe den Vater!

      • Kathy sagt:

        Es gitb immer eine konkrete Gefährdunslage, bei CH-Bürgern in Mexico.

        Und ja, ich denke es gibt durchaus Eltern, welche ihre Persönlichen Interessen ein bisschen höher gewichten als die des Kindes. Was ja auch nicht immer falsch sein muss.

      • maia sagt:

        @Madeleine: Und sie waren dabei?

      • Stranger sagt:

        Sportpapi, ich habe den Eindruck, Du blendest die hier sehr häufig erwähnte schlechte Sicherheitslage in Mexiko aus (Hunderttausende von Entführungen, Morden) und hast den Eindruck, Mexiko sei irgendwie wie die Schweiz, einfach ein wenig mehr hallodrimässig. Irrtum. SP, in Mexiko zu leben ist ganz anders als hierzulande. Kannst Du das nicht verstehen?

      • Sportpapi sagt:

        @Stranger: Ich gehe davon aus, alle Mexikaner erhalten umgehend Asyl in der Schweiz, wenn sie zu uns flüchten? Und was haben sich diese Eltern nur dabei gedacht, ihr Kind dort aufwachsen zu lassen?

      • Madeleine sagt:

        Wenn der Vater damit gelogen hätte, dass man ihn zu Hause bedrohte, dann sähe ich einen Grund für all die Zweifler hier im Blog. Aber ich schnall nicht: Was muss denn da noch konkret beschrieben werden? Reicht Euch denn die Tatsache nicht, dass die Familie Hausbesuch von einem, oder mehreren „ungebetenen“ Gästen bekommen hat? Vielleicht haben diese dort ja nur Kaffee getrunken, aber nur um zu demonstrieren: wir wissen wo du wohnst. Mir würde dies bereits reichen. Da will man doch instinktiv sein Kind davor bewahren?

      • Stranger sagt:

        Mexikaner erhalten Asyl bei uns? Meinst Du das wirklich? Oder nur als Witz? Mexikaner erhalten zuallermeist wohl kein Asyl bei uns oder sonstwo.

      • Sportpapi sagt:

        @Madeleine: Die Mutter lebt nach wie vor da und findet es offenbar sicher. Der Vater nicht. Reicht das, um der Mutter das Kind zu entziehen? Nachdem der Vater jahrelang auch da gelebt hat, und kein Problem darin gesehen hat, die Tochter jahrelang da aufzuziehen?
        @Stranger: Entweder ist es ein Kriegsland, in dem man nicht mehr leben kann, oder nicht.

      • maia sagt:

        @Madleien: „Wenn der Vater damit gelogen hätte…..“ – für mich ist eben nicht klar, ob es für seine Schilderungen Belege gibt.

    • Felix Stern sagt:

      Natürlich, der Vater ist schuld. Wer würde in einem Feministinnen-Blog auch etwas anderes erwarten? Er hätte sich bei den Mexikanischen Behörden wegen der Drohungen melden sollen. Er hätte sich darum foutieren sollen, dass in Mexiko nicht selten die mexikanischen Behörden selber die Kinder umbrigen (deswegen gab es dort ja die ganzen Studentenunruhen vor einigen Monaten). Vor allem aber einies: in den Augen der Feministinnen ist das Kindswohl immer dann zu iognorieren, wenn sich das Kind nicht im Sinne der Mutter äussert. Bei Alimente-Forderungen ist es freilich anders.

      • Malena sagt:

        @Stern: Meine Meinung wäre ganz genau diesselbe wenn die Mutter das Kind in die Schweiz genommen hätte. Auch sie darf das nicht eigenmächtig entscheiden, und auch bei Müttern finde ich die Beeinflussung des Willen des Kindes äusserst heikel. Ich finde deshalb auch den Zügelartikel im neuen Sorgerechtsgesetz richtig: kein Elternteil darf alleine über einen Wohnsitzwechsel des Kindes entscheiden wenn es den Kontakt zum andern Elternteil einschränkt. Als Feministin (mit dem Ziel Gleichberechtigung, nicht Bevorzugung der Frauen!) kann ich das absolut geschlechtsneutral formulieren.

      • Sportpapi sagt:

        Hm, Felix Stern: Bin ich etwa auch ein Feminist? Denken Sie eigentlich auch mal nach, bevor Sie hier solchen Unsinn schreiben? Ich nehme an, Sie pädieren dafür, den Mann dafür zu bestrafen, dass er sein Kind jahrelang dieser Lebensgefahr in Mexiko ausgesetzt hat? Oder war das schon ok, solange er noch Lust dazu hatte?

      • mila sagt:

        Das einzige, was in dieser verfahrenen Situation glasklar ist, ist die Rechtslage – nämlich, dass in einem solchen Fall die geltenden Bestimmungen des internationalen Abkommens greifen. Mit der Geschlechtsidentität der Eltern haben diese nichts zu tun. Oder würden Sie Sportpapi, der exakt auf der gleichen rechtsstaatlichen Basis argumentiert, unter die Feministinnen zählen? Der würde sich sicher freuen. 😉

        Umgekehrt glaube ich kaum, dass es Ihnen sonderlich recht erschiene, wenn eine Mutter sich mit Kind ohne gesetzlich geregelte Verfügung aus der Schweiz aus dem Staub macht –

      • mila sagt:

        und der Vater ohne jede Rechtsmöglichkeit zurückbleibt.

      • Felix Stern sagt:

        @Malena: Wie würden die Feministinnen bei uns reagieren? Stellen wir doch Ihre Geschichte vor. In Mexiko hat ein Typ (der eine Bootsvermietung aufgebaut hat) das Sorgerecht für ein kleines Mädchen. Die Schweizer Mutter reist mit dem Kind in die Schweiz und sagt, das Kind soll hier aufwachen. das sei doch viel besser. Vor allem, wenn man bedenke, dass der Vater bei sich zu Hause von der Mafia Besuch bekommt, die ihn auf Leib und Leben bedrohen. Also, bei einer solchen Geschichte hätten die Feministinnen dann gesagt, dummes Pech, liebe Mutter, die Tochter gehört zurück zum Vater. Echt?

      • Felix Stern sagt:

        SP: Offenbar hat sich die Bedrohungslage verändert. Offenbar wurde der Typ die ganze Zeit bedroht, aber jetzt tauchen die Leute bereits bei ihm zu Hause auf. Mir ist so etwas noch nie passiert. Ich bin da nicht so abgebrüht. Aber man kann dem Typen Lernfähigkeit unterstellen und sagen, er sieht die Lebensqualität in Mexiko jetzt deutlich anders als vorher – auch, was die Sicherheit für seine Tochter angeht. Und dann kann man sagen, es ist durchaus vernünftig, hier zu handeln, als auf Paragrafenreiterei in einem Land zu setzen, das das Gewaltsmonopol verloren hat.

      • Malena sagt:

        @Stern: Ja, ich würde auch finden dass die Mutter im Unrecht ist. Die tatsächliche Bedrohungslage kann letztlich niemand von uns beurteilen, und die Gerichte konnten es offensichtlich auch nicht eindeutig. Sie haben recht, es gibt Leute die solche Fälle je nach Geschlecht des Elternteils unterschiedlich beurteilen. Aber diese sind nicht repräsentativ für den gesamten Feminismus. Wir sind nicht alle so selbstgerechte Schrechschrauben wie sie es darstellen.

      • Felix Stern sagt:

        @Malena: Sie würden meinen, die Mutter sei in so einem Fall im Unrecht. Vielleicht. Was sicherlich jenseits jeder Debatte steht, ist, wie die Feministinnen in unseren Kreisen reagieren würden. Die würden so einen Fall zum Politikum erheben und völlig bedingungslos einfordern, dass wir hier Kindswohl vor Sorgerecht stellen. Sie würden die Bedrohunglage auch nie in Frage stellen. Sobald diese vom Vater vorgetragen wird, dann wird da herumgezweifelt, ob das denn wirklich ernst ist. Hätte eine Mutter eine Bedrohungslage ausgesprochen, dann wäre der Feministinnen-Chor klar.

      • Felix Stern sagt:

        Mila: Sie müssen da gar nicht herumspekulieren. Im umgekehrten Falle steht der Vater ohne jeglichen Rechtsanspruch da. Das ist die Realität. So wird es von unseren Gerichten gehandhabt. Mutter bekommt Kind, Vater soll zahlen. Kindswohkl gilt nur als Rechtfertigung für Alimente. Um das Sorgerecht der Mutter in Frage zu stellen? Niemals! Das haben wir in der Schweiz erreicht und das war ja auch das erklärte Ziel der Feministinnen. Darum jubeln hier auch alle so, wenn es selbst da zum tragen kommt, wo dem Kind bei der Umsetzung ein Schaden an Leib und Leben droht.

      • Sportpapi sagt:

        hm, Stern, erzählen Sie uns jetzt doch mal, wenn Sie hier zu den Feministen und Feministinnen zählen. Und welche Relevanz das haben könnte.

      • Felix Stern sagt:

        Feministinnen stellen die Interessen der Mütter vor die Interessen der Väter und der Interessen der Kinder. Es sind die, die auf Paragraphenreiterei machen, wenn es darum geht, die Interessen der Mutter vor die Interessen der Vaters oder des Kindes zu stellen und die dann für den Gesetzesbruch plädieren, wenn das Gesetz nicht zu Ungunsten der Väter geschrieben wurden (und dann „Gleichberechtigung“ vorheucheln).

      • mila sagt:

        @Stern: Es geht hier aber nicht um Schweizer Recht. Sondern um internationales Recht. Dieselben Richtlinien würden greifen, wenn die Mutter das Kind in die Schweiz gebracht hätte. Haben Sie es nun auch (endlich) begriffen?

      • Felix Stern sagt:

        Mila: .. natürlich habe ich das Begriffen. Das habe ich Malena eben dargestellt. Stellen Sie sich vor, wie die Feministinnen aufschreien würden, wenn die Mutter das Kind in die Schweiz entführt und ein internationales Gericht fordert die Rückschaffung des Kindes – obwohl das Land, in dem das Kind zurückgeschafft werden soll, Gefahr für das Kind herrscht. Malena versucht darzustellen, dass sie sich dann immer noch auf Seiten des Sorgerechtsinhabers stellen würde. Ich melde da meine Zweifel an. Ich behaupte, die Feministinnen verhalten sich im Falle einer Schweizer Mutter ganz anders als jetzt.

      • Malena sagt:

        @Stern: Sie dürfen meine Aussage anzweifeln. Ich stelle Ihre Definition einer Feministin auch in Frage. Mir ist Team-Denken im Geschlechterkrieg zuwider. Ich stehe ein für Feminismus welcher Gleichberechtigung anstrebt. Mit Feministinnen die mehr als die Hälfte des Kuchens beanspruchen habe ich nichts am Hut.

      • Stranger sagt:

        Ja, vor solchen abzugrenzen fühlen sich viele gezwungen. Wobei die Frauen-zuerst-Feministinnen sich selbst nicht als solche bezeichnen würden.

    • Stranger sagt:

      Ja, mila, das hätte er können, das werfe ich ihm auch vor.

      • Sportpapi sagt:

        Soso, das wirfst du ihm auch vor. Wo? Es wäre der einzige korrekte Weg gewesen. Und nicht einfach die Mutter, die offenbar durchaus kompromissbereit war, so über den Tisch zu ziehen.

      • mila sagt:

        Ich ‚werfe‘ dem Vater nichts vor. Ich stelle lediglich fest, dass er nicht den Rechtsweg beschritten hat. Und damit zu einem guten Teil für die nachfolgende Entwicklung mitverantwortlich ist.

  • Malena sagt:

    Traumatisch für das Mädchen… So wie der Text geschrieben ist wünscht man sich, dass das ‚arme‘ Kind in der Schweiz bleiben darf. Aber eigentlich hat das Bundesgericht recht: Der Entscheid bezüglich Wohnort hätte von beiden Eltern getroffen werden müssen, das alleinmächtige Vorgehen des Vaters darf nicht belohnt werden. Und bez. Kindswillen: Kinder in diesem Alter sind noch relativ leicht manipulierbar (heisst nicht dass dieser Vater das getan hat). Die Gerichtspraxis darf keinen Anreiz schaffen, die Kinder für Anhörungen zu ‚präparieren‘, das würde zu schädlichen Auswüchsen führen.

    • Sportpapi sagt:

      Richtig. Immer wenn solche Geschichten aus Schweizer Perspektive in Schweizer Medien geschrieben werden, wünscht man sich (und erwartet es!), dass das Kind in der Schweiz bleiben darf. Gerade wenn es die Mutter ist, die entführt hat. Damit verbunden ist aber auch immer die Idee, dass es ein Privileg ist, in der Schweiz leben zu dürfen.
      Was mich wundert ist eigentlich nur, dass es die Schweizer Journalisten nie schaffen, auch einmal die Gegenseite zu befragen. Weshalb darf die Mutter nicht erklären, wie sie sich fühlt, dass sie ihr Kind schon ein Jahr nicht mehr gesehen hat?

      • mila sagt:

        Mich wundert eher, dass das Kind davon traumatisiert ist, nicht in der Schweiz bleiben zu können – aber nicht davon, seine Mutter ein Jahr nicht gesehen zu haben. Darüber wird zumindest kein Wort verloren, aber es muss ja auch eine Rabenmutter sein, die ihrem Kind die privilegierten Schweizer Verhältnisse nicht gönnt…

      • Martin Frey sagt:

        „Was mich wundert ist eigentlich nur, dass es die Schweizer Journalisten nie schaffen, auch einmal die Gegenseite zu befragen.“ Völlig einverstanden Sportpapi. So kommt die Story natürlich süffiger und eingängiger daher. Persönlich staune ich immer wieder, wie viele CH-Journalisten die banalsten Regeln ihrer Berufsethik missachten.
        Bin aber sehr gespannt auf das Interview mit Andreas Bucher, der die nötige Fachkenntnis und auch die nötige Distanz hat. Verrückt tönt die Geschichte, in der ja auch die CH-Justiz eine etwas seltsame Rolle zu spielen scheint, ja schon.
        @Malena: 100% einverstanden.

      • Sportpapi sagt:

        Andreas Bucher hat sich ja schon geäussert. Er findet also, wir sollten ein Kind entscheiden lassen, das gerade über längere Zeit von einer Seite stark beeinflusst wurde. Wir, hier in der Schweiz, obwohl wir für diesen Fall eigentlich gar nicht zuständig sind, da der Lebensmittelpunkt des Paares ja in Mexico lag. Wenn schon hätte der Vater die Angst der Tochter dort, solange sie nocht dort gelebt haben, einbringen sollen. Und auf korrektem Weg dafür kämpfen sollen, die Tochter mit sich ins gelobte Land nehmen zu dürfen. Vielleicht hätte er ja Erfolg gehabt?

      • Jeanette Kuster sagt:

        Die Gegenseite (sprich Mutter) will gar nicht reden. Ich habe bewusst wenig über die Mutter geschrieben, weil ich nur mit dem Vater geredet habe und hier seine Sichtweise dargestellt wird – das ist für jeden offensichtlich, also „berufsethisch“ unbedenklich @Martin Frey.

        Den Experten, der nicht direkt involviert und somit neutral ist, lesen Sie dann am Montag hier im Mamablog

      • Jeanette Kuster sagt:

        @Sportpapi, seit einigen Wochen wird das Kind nun dafür von der anderen Seite beeinflusst, die Mutter darf es nämlich besuchen, während der Vater keinerlei Kontakt zum Kind hat. Man darf gespannt sein, ob das etwas an der Einstellung des Kindes ändert.
        Ich persönlich traue einer bald 10-Jährigen durchaus zu, eine eigene Meinung zum Thema Wohnort zu haben. Va hatte das Kind regelmässig telefonischen Kontakt zur Mutter während der Zeit in der Schweiz.

      • Martin Frey sagt:

        Mir ist schon klar, dass der Artikel primär aus Vatersicht gestaltet ist. Leider ist es, zumindest gemäss meiner Erfahrung, nur zuoft so, dass einseitige Artikel durch die Schreibenden als Wahrheit und nicht als Wahrnehmung verkauft werden. Insofern finde ich Ihre Ergänzungen wichtig und richtig, gerade auch zur Mutter und ihrer Haltung, sowie der unterschiedlichen Handhabung durch die Justiz. Danke, Frau Kuster, dass Sie diese wichtigen Anmerkungen noch beigefügt haben. Falls ich Ihnen zunahe getreten bin, entschuldige ich mich.
        Wie gesagt, bin sehr gespannt auf das Interview mit Hr. Bucher.

      • maia sagt:

        Ich finde es spricht für die Mutter, dass sie sich nicht öffentlich äusset. Traurig genug, dass hier noch die Medien miteinbezogen werden und diese sich offensichtlich gerne einspannen lassen,.

      • Sportpapi sagt:

        Hm. Der Experte hat ja längst seine Meinung geäussert. Nämlich dass das Bundesgericht ein Fehlurteil begangen habe, weil es das Kindswohl zu wenig (oder gar nicht) berücksichtig habe. Er verlangt eine weitere Befragung und Berücksichtigung des Wunsches des Kindes. Ich bin gespannt, ob er morgen Auskunft gibt darüber, weshalb er das Schweizer Gericht überhaupt als zuständig sieht, Solches abzuklären.

      • Jeanette Kuster sagt:

        Kein Problem @Martin Frey. 🙂

        @maia, ich sehe das etwas anders und finde es wichtig und richtig, dass man über solche Themen berichtet.

      • Sportpapi sagt:

        „finde es wichtig und richtig, dass man über solche Themen berichtet.“ Warum? Was lernen wir daraus?

      • maia sagt:

        @Jeanette Kuster: Grundsätzlich finde ich es auch wichtig über solche Themen zu berichten, aber dafür eignet sich ein aktueller konkreter Fall nicht. Hier werden die Medien für die eigenen Interessen instrumentalisiert. Diese steigen offenbar gerne darauf ein und die Leute geben gerne ihren Senf dazu. Es handelt sich offensichtlich um eine schwierige Familiensituation und ich weiss nicht, wie sie es rechtfertigen in diese Situation einzugreifen. Ich frage mich wirklich, ob es Sinn macht hier noch Öl ins Feuer zu giessen.

      • Stranger sagt:

        Frey: „Persönlich staune ich immer wieder, wie viele CH-Journalisten die banalsten Regeln ihrer Berufsethik missachten“ – Ja, sie werden immer unsorgfältiger, ich stimme zu. Darum erwäge ich sehr ernsthaft, den Blick am Abend, so unterhaltend er war auf dem Nachhauseweg, in den Boxen zu lassen, da die Berichte oft sehr ärgerlich einseitig, dumm, verkürzend, banal, borniert sind. Sportpapi, hier hast Du Recht. Allerdings: Es wäre halt ein grosser Aufwand, nach Mechiko zu reisen und mit der Frau zu reden. Und Telefone gibt es ja nicht (kleiner Hint an die Journis: doch, die gibt es).

      • Sportpapi sagt:

        Stranger, lies mal 8.56 und 9.00. Sei doch mal ein bisschen sorgfältiger, bevor du so dreinschiesst!

      • Stranger sagt:

        Point taken. Allerdings: Den Punkt mit der heute oft mangelnden Journalistensorgfalt lasse ich so stehen.

  • Sportpapi sagt:

    Tja, wäre doch schön mal zu lesen, was die Mutter dazu sagt. Ob sie, die sich für Mexico entschieden hat, auch der Meinung ist, es sei dort zu gefährlich.
    Fakt ist, dass das Mädchen nun schon fast ein Jahr länger in der Schweiz ist, als vereinbart. Dass sie eine massiven Beeinflussung unterworfen ist, wenn ihr von allen Seiten eingeredet wird, Mexico sei zu gefährlich, und sie habe eine Option in der Schweiz zu bleiben.
    Ich finde, eine Rückführung in solchen Fällen sollte sehr viel schneller vorangehen, bevor Tatsachen geschaffen werden, womit der Entführer am Schluss noch Erfolg hat.

    • Brunhild Steiner sagt:

      …Ihnen ist aber schon klar dass sich die Mutter, wenn sie unter diesen Verhältnissen aufgewachsen ist, das ja notgedrungen als „damit lebt man einfach“ taxieren muss, weil sie sich sonst nämlich schon längst ebenfalls auf den Fluchtweg gemacht hätte- wie ganz viele vor, und auch nach, ihr?
      Und dass Kindsentführungen keine Ausnahmen sind?
      Bloss weil man sich entschieden hat, es dort mit einem Geschäft zu versuchen, soll man auch bleiben müssen wenn man die Sicherheitslage nicht mehr gleich einschätzt wie zu Beginn?

      • Sportpapi sagt:

        Die Mutter ist mexikanisch-schweizerische Doppelbürgerin und wurde aufgefordert, ebenfalls in die Schweiz zu kommen. Nichts von notgedrungen und gegen ihren Willen!
        Und nein, man muss nicht bleiben. Aber das Kind sollte an seinem angestammten Lebensmittelpunkt bleiben, solange Mutter oder Vater da sind. Oder man entscheidet gemeinsam, was offenbar nicht gelungen ist.
        Oder möchten Sie, dass wir in der Schweiz grundsätzlich jegliche ausländischen Sorge-/Obhutsregelungen in Frage stellen, und für alle Kindsentführer einen sicheren Hafen bilden, weil es hier doch den Kindern so viel besser geht?

      • Brunhild Steiner sagt:

        @Sportpapi
        bei Ländern welche offensichtlich nicht für die Sicherheit ihrer Bürger garantieren können,
        und da zähle ich Mexiko dazu,
        setze ich allerdings unsere Rechtssprechung über derer, auch wenn die Worte vielleicht „aufgeklärter“ klingen als in unsren Gesetzen, solange dermassen viele unter prekären Bedingungen leben…,
        und, es war abgemacht dass ohnehin in CH übersiedelt wird, also was dann, wenn sich ein Partner plötzlich querstellt? Hat dann das Kind zu bleiben, bloss weil es halt dort, wie auch abgemacht, die ersten Jahre verbracht hat?

      • Stranger sagt:

        Sportpapi, die meisten Länder sind sicherer für die Leute als Mexiko. Das ist Tatsache. Auch Nordkorea ist sicherer. Auch Nepal und Burundi. Klar, es gibt ähnlich unsichere Länder wie Mexiko, der Irak, Syrien, der Libanon, Libyen etwa. Also, Sportpapi, wir haben es bei Mexiko definitiv nicht mit einem Land zu tun, das ein bisschen weniger sicher ist als die Schweiz. Nein, die Unterschiede in vielen Bereichen des Lebens sind frappant, insbesondere in wesentlichen.

    • Thomas Lieven sagt:

      @Sportpapi: Ich stimme Ihnen voll und ganz zu.
      Solche Fälle sind immer tragisch. Aber man stelle sich einmal vor, dass die Situation umgekehrt wäre. Würden wir dann nicht auch alle eine Rückführung des Kindes befürworten?

Die Redaktion behält sich vor, Kommentare nicht zu publizieren. Dies gilt insbesondere für ehrverletzende, rassistische, unsachliche, themenfremde Kommentare oder solche in Mundart oder Fremdsprachen. Kommentare mit Fantasienamen oder mit ganz offensichtlich falschen Namen werden ebenfalls nicht veröffentlicht. Über die Entscheide der Redaktion wird keine Korrespondenz geführt.