Du sollst nach 45 nicht mehr schwanger werden
Simone Jäggi* war ziemlich überrascht, als sie letzten Mai mit 44 Jahren nochmals schwanger wurde. Der Arzt riet ihr, aufgrund ihres Alters einen sogenannten Panoramatest vornehmen zu lassen (nicht-invasives Screening mit dem Blut der Mutter auf vier häufige Chromosomenstörungen) worauf sie bei ihrer Krankenkasse Atupri nachfragte, ob die Zusatzversicherung die Kosten dafür – immerhin 950 Franken – übernehmen würde. Die Telefonberaterin bejahte. So liess Jäggi den Test durchführen und schickte die Rechnung anschliessend an ihre Versicherung.
Doch diese wies die Arztrechnung zurück. Ab 45 seien keine Leistungen für genetische Untersuchungen mehr vorgesehen, lautete die Begründung gemäss der Radiosendung «Espresso», die über den Fall berichtete.
Mivita, die Zusatzversicherung der Atupri, teilt ihre Versicherten in Lebensphasen ein. Eine Lebensphase dauert von 26-44 Jahre, die nächste von 45-59. Und es ist tatsächlich so, dass ab 45 keine Leistungen für Mutterschaft mehr bezahlt werden. «Diese Lebensphase beginnt in dem Jahr, in dem man 45 wird», erklärt Sprecher Jürg Inäbnit gegenüber Radio SRF.
Dass die telefonische Auskunft falsch gewesen ist und die Versicherung sich nun weigert, aufgrund ihres Fehlers die Kosten zu übernehmen, ist unschön. Dass sie ihre Mutterschaftsleistungen überhaupt ans Alter knüpft, finde ich jedoch weitaus fragwürdiger. Wieso bezahlt man einer Frau, die mit Mitte 40 auf natürlichem Weg schwanger wird, die Zusatzleistungen nicht, einer zwei Jahre jüngeren hingegen schon? Wie um alles in der Welt kommt man auf die Idee, eine so beliebige Grenze festzulegen? Und wie muss sich eine Frau fühlen, die mit 45 Mutter wird und zu hören bekommt, dass in ihrem Alter die Kosten nicht mehr übernommen werden? Von wegen: Wer in diesem hohen Alter noch ein Kind in die Welt setzt, muss halt selber bezahlen.
Inäbnit argumentierte gegenüber dem SRF, dass die Frauen hierzulande im Durchschnitt mit 33 Jahren schwanger würden, spätestens aber mit 40. Aber wenn es doch so wenige Frauen sind, die nach 45 noch ein Kind zur Welt bringen, wieso werden denen diese Mutterschaftsleistungen nicht bezahlt? Allzu hohe Kosten dürften die paar Schwangeren ja nicht verursachen.
Auf Nachfrage sagt Jürg Inäbnit, dass die ganze Tarifkalkulation nun einmal auf diesen Bedingungen beruhe und es müssig sei, über Einzelfälle ausserhalb der definierten Leistungen zu diskutieren. Zudem habe er die Statistik nur beigezogen, «um aufzuzeigen, dass die Altersbegrenzung bei 44 durchaus berechtigt ist».
Doch wie sieht es denn am anderen Ende der Altersskala aus? Müssten gemäss dieser Denkweise konsequenterweise nicht auch Frauen unter 25 von den Mutterschaftsleistungen ausgeschlossen werden? Denn mit 20 Jahren schwanger zu werden, entspricht schliesslich auch nicht der Norm. Doch das sieht die Atupri anders: «Die erweiterten Mutterschaftsleistungen werden den Lebensphasen 13–25 und 26–44 zugerechnet», so ihr Sprecher.
Womit die Krankenkasse gleich selber beweist, wie absurd die Verteilung der Mutterschaftsleistungen auf die einzelnen Lebensphasen ist. Denn übersetzt sagt sie damit nichts anderes, als dass sie Schwangerschaften bei 13-Jährigen völlig in Ordnung findet, schwangere 45-Jährige hingegen nicht.
Zu spitzfindig, sagen Sie? Mag sein. Aber es kann nicht angehen, dass ein Versicherer den Frauen mittels fragwürdiger Bedingungen vorzuschreiben versucht, bis zu welchem Alter es sich gehört, Kinder zu haben. Oder sehen Sie das anders?
*Name der Redaktion bekannt
123 Kommentare zu «Du sollst nach 45 nicht mehr schwanger werden»
Warum Kinder nach 45 Jahren? Ist es nicht Egoismus der Frau ( Eltern) dass Sie Ihr Frauenbild verwirklichen will. Man muss als Frau auch Mutter sein, damit man wirklich ist? Genau so unverständlich finde ich einen 80 jährigen Vater! Wer denkt eigentlich an das Kind ?
Wenn auch jede Situation eine eigene Welt darstellt und verschieden Gewertet werden kann handelt es sich um ein typisches Wohlstandsproblem.
Warum sollte man keine Kinder mehr haben nach 45 Jahren?? Was für eine altmodische Denkweise… und was heisst „Wer denkt an das Kind?“? Ein junger Vater ist doch nicht per se ein besserer Vater! Wie kann man die Dinge nur so engstirnig sehen..
Wir hatten in den letzten 40 Jahren nicht nur einen gigantischen medizinischen Fortschritt, sondern auch die Menschen haben sich verändert. Die heutigen Vierziger sind die Dreissiger von früher.
In Zukunft wird man noch in einem viel höheren Alter Kinder kriegen, weil der Altersprozess gebremst, wenn nicht gar gestoppt werden kann. Das ist kein Hokuspokus, sondern die Meinung von Forschern auf diesem Gebiet.
Mivita ist noch schlimmer: Ab 45 zahlen sie auch keine Empfängnisverhütung mehr. Frau hat sich gefälligst sterilisieren zu lassen mit 44!?
Ich finde es gut, dass mal über den Unfug „Zusatzversicheungen“ berichtet wird. Zum einen hat die Versicherung am Telefon „ja“ gesagt und besteht nun auf „nein“. Das ist ein Verstoss gegen Treu und Glauben und geht gar nicht! Zum anderen wird die KK ihrem Anspruch als Versicherung nicht gerecht. Eine Versicherung ist dazu da, das zu übernehmen, was ich nicht selber tragen kann. (Stichwort Franchise bei der Grundvs.) Bei der Zusatzversicherung ist es gerade umgekehrt: Es gibt einen Batzen, auf den man nicht angewiesen ist. Aber alles darüber (wenn’s richtig teuer wird) bleibt an mir hängen. 🙁
Ich habe insofern kein Bedauern weil die Versicherung ja nicht im mindesten gesagt hat, man solle ab 45 nicht schwanger werden. Sie hat nur offenbar etwas dagegen dass eine werdende Mutter sich via Test auf eine eventuelle Ermordung des Sprösslings vorbereitet. Im Prinzip hiesse das von der Einstellung her dass ab 45 nur noch Wunschkinder erwartet werden. Das finde ich gut denn diese werden in der Regel auch gut versorgt und gut erzogen. Schade dass die Versicherung indirekt zugibt dass sie denken dass unter 44 öfter mal nicht erwünschte Kinder erwartet werden.
Aber dass Frauen ihr Leben lang mehr Prämien bezahlen müssen als Männer, obwohl sie längst nicht mehr im gebährfähigen Alter sind, das stört offensichtlich keinen.
Das betrifft wieder nur die obligatorische Grundversicherung, weil de entsprechend der Kosten kalkuliert wird. Hier geht es aber um eine Zusatzversicherung.
Dieser Blog macht mir wieder einmal deutlich, dass geschätzte 99.9% aller Schweizer ihr Krankenversicherungssystem nicht verstanden haben. Dennoch haben sie über die Einheitskasse abgestimmt. Aus welcher Informationslage sie ihre Entscheidung getroffen haben, kann man wahrscheinlich nur in einer Glosse beschreiben.
‚Ich weiss überhaupt nicht, worum es geht, möchte aber trotzdem mitreden.‘
Nein, das betrifft eben auch Zusatzversicherung. Ich bezahle das Doppelte wie mein Partner; für die selben Versicherungen notabene.
Ich vermute einige Mitdiskutierer stehen auf der Lohnliste der Atupri. Ich tippe mal auf Muttis Liebling, ManniMann und Sportpapi.
Deshalb schrieben SP und ich, dass wir Zusatzversicherungen für überflüssig halten und deshalb beide keine haben!
Soviel ich weiss, ist da immer auch ein Mann im Spiel, wenn ein Kind gezeugt wird. Das Alter des Mannes ist auch kritisch, falls der Gedanke war, ab 45 sollte eine Frau nicht mehr schwanger werden wegen genetischen Risiken. Man sollte also auch eine Versicherungsrestriktion für das Alter des Mannes haben, 45 wäre auch ein guter Start.
Von einer Fröilein am Telifon erwarte ich konsequent keine korrekten Auskünfte. Deren Funktion ist, das Telefon zu beantworten, die Anrufer bei Laune zu halten und möglichst wenig Lohn zu kosten.
Man nennt das das „Kleingedruckte“. Es ist ein Versicherungsvertrag. Vermutlich gibt es dann für das Alter ab 45 andere Leistungen, die von 44-jährigen nicht beansprucht werden können.
Von der Versicherten kann man verlangen, dass sie Deutsch kann und den Vertrag liest. Von der Versicherung sollte man allerdings auch verlangen, dass sie rechnen können und wissen, wann jemand 45-jährig ist.
Es gibt immer weniger Kinder in Helvetien und eine KK futiert sich darum, wenn ein paar wenige Frauen im besten Alter nochmals gesegnet werden von der Natur? Ich rate der werdenden Mutter zu Insistieren, dass dieser Gentest bezahlt wird. Es ist ein Beratungsfehler unterlaufen, wofür die falsch beratene Frau nichts kann. Beharren oder verklagen der KK, auch wenn es eine Zusatzversicherung ist. Es geht um werdendes Leben und nicht um Paragraphenreiterei!
Nicht ganz, WS. Der Denkfehler besteht darin, dass eine Zusatzversicherung keine Krankenkasse ist.
Oh ja, klagen Sie mal. Das ist wie im Restaurant, wenn Sie beim Essen merken, dass er Nachbar eigentlich etwas Besseres bekommen hat, worauf Sie jetzt auch Lust haben. Können Sie einfach tauschen, im Nachhinein?
Zusatzversicherungen sind freiwillig und jede Zusatzversicherung kostet unterschiedlich viel.
Ich gehe davon aus, dass besagte Zusatzversicherung von Atupri ebenfalls sehr günstig ist. Um so günstig zu sein werden gewisse Leistungen weniger angeboten als in teureren Zusatzversicherungen.
Mal ehrlich jeder Mensch hat die Möglichkeit Preie und Leistungen zu vergleichen!
Ja so ist das halt: Man müsste sich interessieren, was man genau versichert. Aber das interessiert nicht. Die meisten Leute schauen nur auf den Preis und dann wundern sie sich, wenn es kundenunfreundliche Bedingungen gibt. Atupri ist günstig. So what?
Wir sind in einem freien Land, in dem wir die Versicherungen selbst wählen können. Wir sind nicht einem Monopolisten ausgeliefert. Man sollte es positiv sehen. Alle die es betrifft, sind durch die Geschichte vorgewarnt. Überprüfen, Leistungen und Preise vergleichen. Wer das nicht will, soll nachher nicht maulen.
Wenn entstehendes Leben so schlecht behandelt wird und offenbar finden das hier ja alle gut, dann könnte man ja auch bei den Alten eine Altersguillotine einführen und sagen, ab 50 werden die Kosten für Herzinfarkte nicht mehr übernommen, weil es zu viele Patienten gibt oder ab 70 gibt es keine Herzschrittmacher mehr, weil es sich nicht mehr lohnt…? So lange man selber nicht betroffen ist, spielt es ja keine Rolle.
Meine Güte, geht’s vielleicht noch etwas dramatischer? Es geht weder um eine ‚Schlechtbehandlung werdenden Lebens‘ (?), noch darum, alten Leuten lebenswichtige Therapien vorzuenthalten, sondern es geht darum, dass man bei einer privaten Zusatzversicherung halt nur die Leistungen zugute hat, die vertraglich zugesichert sind. Die 950 Mäuse werden die guten Jäggis ja wohl noch auftreiben können.
Es geht hier um die private Zusatzversicherung, die man sich nach Gutdünken zusammenstellen kann. Es wird hier nicht werdendes Leben schlecht behandelt. Für das Kind zahlt in die obligatorische Versicherung. Es geht um die Übernahme der Kosten einer gentechnischen Untersuchung. Oder im Klartext: Abtreibung ja oder nein? Wenn man dazu die Kosten selber finanzieren muss, ist das ja nicht so schlimm. Bei besonderen Indikationen bezahlt das ja durchaus die obligatorische Versicherung, meines Wissens wenigstens.Viel Aufregung um nichts. Ich erinnere mich an die Diskussion: Ist ein Kind ein Schaden?
Die besprochene Leistung (nicht-invasiver Chromosomentest) dient vor allem dazu, das entstehende Leben möglichst frühzeitig wegmachen zu können, wenn eine Chromosomenstörung vorliegen sollte. Von „Schlecht-Behandlung“ des entstehenden Lebens bei Verneinung der Kostenübernahme für den Test zu sprechen, ist da fast schon ein wenig zynisch.
Zusatzversicherungen haben halt ihre Tücken, insbesondere die „Lebensphasen“-Zusatzversicherung der Atupri. Auf telefonische Auskünfte sollte man sich in der Regel nicht verlassen, sondern eine Bestätigung verlangen, damit Missverständnisse ausgeschlossen sind. So aussichtslos ist es aber für die werdende Mutter nicht. Wenn die genetische Untersuchung tatsächlich erst auf Grundlage der Auskunft gemacht worden wäre – und sonst nicht, hätte man durchaus Chancen. Versicherungen vermeiden natürlich nach Möglichkeit erhöhte Risiken, was ja auch gut ist für die Masse der Prämienzahler.
Interessant… Auf der einen Seite wird späte Mutterschaft in den Himmel gelobt (wirtschaftlich/finanziell abgesichert!), dann aber über 950 Franken reklamieren, die man nun selbst bezahlen muss (gem. akzeptierten Versicherungsbedingungen).
Jaja, der Fünfer und s’Weggli.
gemäss story wars ja so, dass ihr diese behandlung empfohlen wurde, und auf nachfrage bestätigt dass es übernommen wird. gerade bei zusatzversicherungen sind die klauseln in dem grässlichen amsschimmeldeutsch mit all den ausschlüssen dermassen unklar, dass ich jedenfalls auch schon angerufen habe, um nachzufragen, ob etwas gedeckt ist. und übrigens hiess es dann, ich bekomme keine schriftliche kostengutsprache. man muss (!) sich also auf telefonische auskünfte verlassen (dürfen. sollen).
@tina: Zwei Minuten auf der von mir verlinkten Homepage, und der Fall ist klar. Gar nichts von versteckten Klauseln, sondern eine klare Auflistung von Leistungen und eine übersichtliche Darstellung der verschiedenen Alterskategorien.
achja? da steht zum beispiel:
Gynäkologische Untersuchungen (in denJahren, in denen die Grundversicherung nicht leistungspflichtig ist)
wischiwaschi ahoi
Ach ja? Ich habe mich ja noch nie mit gynäkologischen Untersuchungen beschäftigt. Aber ich denke, das wird den meisten Frauen klar sein, was da gemeint ist. Ich stelle mir vor allem Vorsorgeuntersuchungen vor.
@ SP
Sie überschätzen die Durchschnittsbevölkerung massiv. Ich bin eine Frau, Juristin und verstehe auch nicht jeden Leistungskatalog der Krankenkasse, im Gegensatz ist mir nicht einmal die Abrechnung immer klar. In welchen Jahren gynäk. Untersuchungen bezahlt werden, weiss ich auch nicht. Ich gehe hin, bezahle die Rechnung, schicke es ein, bin froh, wenn ich etwas bekomme und wenn nicht, dann nicht. Wenn ich sehe, wieviele nicht wissen, wo der Partner eine Versicherung abgeschlossen hat und den Unterschied zwischen Grund- und Zusatz nicht kennen, dann werden sie auch das nicht wissen.
SP „2 minuten und der fall ist klar“ gegenüber „ich habe mich noch nie mit gynäkologischen untersuchungen beschäftigt“. ähm ja. denk mal wieder nach und schreib etwas weniger
@13: Und das machen Sie nun seit 20 Jahren, und merken nicht, wofür Sie jeweils eine Rückerstattung erhalten? Ansonsten haben Sie recht. Aber nur weil es den meisten so gut geht, dass sie Ihre Ausgaben nicht überprüfen, und ihre Versicherungen nicht von Zeit zu Zeit aktualisieren (bis wieder ein Berater vor der Tür steht – geht mir leider auch so), heisst das noch lange nicht, dass man dafür nicht selber zuständig ist.
@ Sp
Tststs, Herr Sportpapi, ich bin viel zu jung, um das seit 20 Jahren zu machen;-)
Nein, im Ernst, natürlich schaue ich die Belege an, aber immer jeden Posten kann ich tatsächlich nicht nachvollziehen. Das ich dem nicht mehr nachgehe, hat weniger mit der guten finanziellen Situation zu tun, dass damit, dass es sich bei uns zu Glück stets um kleine Beträge handelt, da wir gesund sind. Und wenn ich dann 200.- einschicke und sie schreiben, sie übernehmen 24.70 nicht, dann hinterfrage ich das tatsächlich nicht weiter. Bei mehreren Hundert Franken, würde ich es tun.
Aber ich könnte es, wenn ich es wollte. Ich habe einen Internetzugang und kann mit einem Computer umgehen, ich beherrsche die deutsche Sprache, ich verstehe den grössten Teil eines Merkblatts, wenn ich es lese und wüsste notfalls, nachfragen. Berufsbedingt sehe ich aber in die finanzielle Unterlagen vieler Personen rein und sage, dass das nicht unbedingt für alle gilt, nicht al für die meisten. Wenn ich schreibe, ich bräuchte einen Mietvertrag, KK-Police, Steuererklärung und -veranlagung und PK-Ausweis, dann rufen mich mind. 30% an, um zu fragen, was mit einem der Dokumente gemeint ist.
@13: Und jetzt fragen Sie mal Ihre Klienten nach ihren Zusatzversicherungen… Meinen Sie, da ist etwas vorhanden?
Wenn man eine Zusatzversicherung wählt, die wirbt mit: „Mivita – die perfekte Zusatzversicherung. Die Spezifischen Leistungen sind abhängig von Alter (Lebensphase) und Geschlecht und passen sich jeweils automatisch an die Bedürfnisse der neuen Lebensphase an.“ Dann muss man sich doch nicht wundern. Zumal die Angebote auf den ersten Blick und klar ausgewiesen werden. Und ab 45 Jahren halt neue Leistungen vorgesehen werden. Ich finde das einen äusserst fairen Deal. http://www.atupri.ch/de/krankenkasse/private/zusatzversicherungen/mivita.html
Das steht auch Minivita passt immer. Na ja, für schwangere Frauen über 45 passt es offenbar nicht.
Stimmt. Weil die einen anderen Vertrag unterzeichnet haben, der erst mit 44 beginnt und das nicht mehr beeinhaltet. Dafür andere, altersgerechte Leistungen, die jüngere Frauen nicht erhalten.
manchmal unterzeichnet man auch einen vertrag und das produkt gibts dann gar nicht mehr, wenn man eine leistung beziehen möchte. endlich. ich weiss nicht wie das bei dir ist, aber zusatzversicherungsleistungen bezieht man nicht selten erst wenn man etwas älter wird. die versicherung aber schliesst man natürlich früher ab, denn später nimmt einen ja keine mehr auf….
Nein, das haben sie nicht. Es folgt eine automatische Anpassung. Wer also diese Zusatzversicherung bereits mit 30 unterschrieben hat, rutscht mit 44 automatisch weiter in die nächste „Lebensphase“, es sei denn er kündigt. In einer Zeit, wo bereits automatisch verlängerte Aboverträge als heikel gelten, könnte man sich hier auch die Frage stellen, ob es korrekt ist. Allerdings weiss ich nicht, wie das kommuniziert wurde. Kam ausdrücklich ein Schreiben „Willkommen in der nächsten Lebensphase“ etc. oder wurde es einfach angenommen, dass es der Versicherte weiss?
@tina: Bei mir ist es so, dass ich keine Zusatzversicherungen habe. Weil ich nicht glaube, dass sich das lohnt. Wie ich auch froh wäre, ich könnte einen Teil der Grundversicherung abwählen.
@13: Das ist ein relevanter Aspekt. Wobei ich eher dafür bin, dass die Leute hin und wieder ihre laufenden Verträge überprüfen, von sich aus, als dass Anbieter verpflichtet werden, z.B. auf billigere Angebote aufmerksam zu machen. Aber hier bin ich einverstanden, eine Information über den Wechsel ist hoffentlich erfolgt.
Offenbar nimmt mit der Schwangerschaft die Sehstärke zu – das zumindest sagt meine Tierkommunikatorin. Also: Schwangere können lesen – vielleicht besser als Nicht-Schwangere. Einen Vertrag sollte man lesen, bevor man diesen unterschreibt. Es ist schon wichtig, was da drin steht. Man sollte, so als Tipp, nicht unbedingt mehr als nötig auf Menschen hören, die den ganzen Tag dämliche Fragen beantworten müssen. Menschen im Callcenter sind ganz unten in der Nahrungskette und sie wissen das auch. Darum haben sie nichts zu verlieren. Ich weiss das, weil meine Tierkommunikatorin dort arbeitet.
ich habe eine leistungsübersicht auf einem blatt. dazu muss ich die allgemeinen und speziellen vertragsbedingungen konsultieren, da stehen dann nämlich all die ausschlüsse detailiert und je nach dem auch verweise auf irgendwelche listen die wie tiernahrungsläden heissen….
@HW: So ein Zufall, meine Bachblütentherapeutin sagt das auch immer. Und die arbeitet bei einer Hotline.
Isch geil, die Zusatzversicherung bietet eine Dienstleistung an (gen. Untersuchungen), die bei einem Grossteil der Zielgruppe gar nicht indiziert ist… dafür kann Frau Jäggi evtl. einen Rollator als Kinderwagenersatz rausschlagen… isch geil…
ach ach die arme, arme Frau Jäggi. Warum hat sie denn die Zusatzversicherung ausgerechnet bei der Atupri gemacht, die ein Lebensalters Leistunsmodell hat? Ganz viele andere Kassen haben das nicht.
Sie hat trotzdem diese Kasse gewählt. Und nun hat sie das, was sie gewählt hat. Dafür ist doch die atupri nicht schuld.
Weniger Leistungen, bedeutet tiefere Prämien. Mehr Leistungen höhere Prämien. Jeder kann selbst entscheiden, was ihm wichtiger ist.
Viele Leute haben auch überhaupt keinen Zusatz. Zusatz ist absolut freiwillig.
Also erstens schreibe ich nirgends was von der armenarmen Frau Jäggi, sondern schüttle meinen Kopf über das eigentliche Angebot.
Wir können uns aber gerne über Frau Jäggi unterhalten: Sie hat doch alles richtig gemacht. Waaaahrscheinlich hat sie auch gemerkt, dass sie bei der Geburt (bei Empfängnis war sie ja noch 44) ins nächste Raster fällt und war sich nicht sicher, ob die Gentests dann auch noch gelten. Was macht die gute Frau? Sie fragt nach, erhält eine falsche Auskunft und muss jetzt nebst den Kosten auch noch den hiesigen Spott einstecken… ganz toll….
Das eigentliche Angebot von Atupri lebt davon, dass es viele Menschen für so gut befinden, dass sie es allen anderen Angeboten vorziehen. Durch die Alters-Selektierung der Leistungen ist es günstiger als das mancher Marktbegleiter.
Ärgerlich ist die Fehlauskunft am Telefon. Aber das erlebe ich auf Schritt und Tritt, dass Angestellt von Dienstleistern (ganz egal in welcher Branche) nicht kompetent weiterhelfen können. Das ist leider eher die Regel, als die Ausnahme. Für alles und jedes muss man die Sache selbst in die Hand nehmen, sonst ist man ausgeliefert.
Ob Zusatz oder nicht, ob privat oder nicht. Krankenkassen stehen immer an der Grenze zwischen einem privatrechtlichen Vertrag und dem Service public (Teil des Gesundheitswesens) und das gilt auch für die Zusatzversicherungen. Und dieser Teil, der eben für den Staat eine Leistung erbringt, ist auch an die Grundrechte gebunden. Eine Diskriminierung aufgrund des Alters ist gemäss unserer Verfassung ausdrücklich verboten, sofern es keine Rechtfertigung gibt, die hier nicht ersichtlich ist. Als Private sind sie frei. Machen kann man hier darum nicht viel und doch ist es diskriminierend und falsch!
Hm. Zielgruppengerechte Angebote im freien Markt (Zusatzversicherungen) sind also Diskriminierung?
Wie gesagt, SP, sehe ich das nicht ganz als freien Markt an, weil die Leistung, die erbracht wird, schlussendlich eine ist, die zu den staatlichen Leistungen gehört. Es ist eine Schnittstelle, die beide Elemente enthält. Man kann es nicht unbedingt mit einem Laden oder einem Gastrobetrieb vergleichen. Und ja, ich erachte es als diskriminierend, wenn ein Teil der Kunden, die diese Zusatzversicherung hat, eine Leistung erhält, die andere nicht. Die Alternative wäre eine Prämienreduktion oder eben einen Versicherungsvertrag, der nur bis 44 gilt. So erachte ich es als falsch.
@13: Jetzt verstehe ich gar nichts mehr. Was meinen Sie mir staatlichen Leistungen? Und weshalb sollen die anders funktionieren als privat erbrachte? Klar ist doch einfach, dass die Grundversicherung einiges abdeckt, das andere aber, darüber hinausgehende, privat bezahlt werden muss. Einige versichern sich dagegen, andere nicht. Und eben, hier gibt es einen Versicherungsvertrag mit klaren Altersstufen. In jeder sind andere Leistungen beinhaltet. Aber vielleicht hätte man die Altersstufen jeweils anders benennen müssen, um Missverständnisse vorzubeugen?
Das Gesundheitswesen an sich ist ein staatlicher Auftrag, welcher zum grossen Teil outgesourcet wird (private Arztpraxen, private Spitäler, private Krankenkassen). Wenn aber Private staatliche Aufgaben erfüllen, dann gelten für sie eben andere Regeln als wenn Private es an sich machen. V.a. sind sie dann eben an Grundrechte gebunden. Ein Restaurant darf nur Schweizer bedienen, eine Krankenkasse darf solche Kriterien nicht anwenden. Das gilt in erster Linie für die Grundversicherung. Die Zusatzversicherung ist eben eine andere Geschichte. Sie ist nicht völlig frei in Markt, sie gehört nämlich
einerseits zum Gesundheitswesen dazu (staatliche Ausgabe, Service public), andererseits untersteht sie der Vertragsfreiheit, da eben privatwirtschaftlich organisiert (freier Markt). Deshalb spreche ich von einer Schnittstelle, wo für mich (pers. Meinung!) beide Elemente zählen sollten. Rechtlich betrachtet besteht sicher kein Problem damit, die Leistungen zu verweigern, aber bei einer Versicherung sehe ich diese Unterscheidung nach Alter trotzdem als falsch an.
@13: Wenn keine KK mehr Zusatzversicherungen anbieten würde, müsste dann der Staat in die Bresche springen? Wenn nein (und so sehe ich das), dann ist es eben keine staatliche Aufgabe, weil eigentlich sowieso unnötig.
Zum anderen: Da ist ein Produkt. Wer es nicht kaufen will, soll es halt lassen. Vor mir aus auch reklamieren, dass sie die gleichen Leistungen möchte, wie sie jüngeren angeboten werden (mit allen Vor- und Nachteilen). Und vielleicht hätte sie die Versicherung ja sogar erhalten. Aber man kann doch nicht erst im Schadensfall klagen, dass man die falsche Versicherung hat.
@13, das geht etwas durcheinander. Der Gesundheitsschutz hat Verfassungscharakter, die konkrete Umsetzung ist in einer Vielzahl von Verfügungen geregelt. Im Kern hat sich CH vor dem KVG 1996 gegenüber dem IWF und der WTO verpflichtet, die Krankenversorgung weitgehend zu privatisieren. Dies war Voraussetzung für alle Freihandelsabkommen.
Krankenkassen gehören dennoch nicht zum Gesundheitswesen, aber in CH zum Gesundheitsschutz. Viele Länder mit besserem Gesundheitswesen verzichten vollständig auf Krankenkassen, was sowohl der Versorgungsqualität, als auch den Kosten gut tut.
2/ Die Zusatzversicherung ist so ein Konstrukt der Überkommerzialisierung. Sie beinhaltet keine relevanten med. Leistungen, sondern nur Schnickschnack und hat damit KEINEN Versorgungsauftrag.
Jein. Gäbe es keine Zusatzversicherungen, müsste sich der Staat als Anbieter des Gesundheitswesens Alternativen überlegen. Dieses ist nämlich darauf ausgelegt, dass es diese Möglichkeit gibt. Ich tippe darauf, dass das zu einem Ausbau der Grundversicherung führen würde.
Die Frau jammert ja auch nicht erst im Schadensfall, sondern hat sich vorgängig informiert. Vielleicht nicht vor der Schwangerschaft, die ja überraschend kam, aber wenn sie keinen Kinderwunsch hegte, kann man es ihr auch nicht verüblen, nicht alles ins Detail zu wissen.
@ ML
Was genau ist der Unterschied zwischen dem Gesundheitswesen und dem Gesundheitsschutz?
Mit dem Krankenkassensystem finanzieren wir einen Teil unseres Gesundheitswesen. Diese gehören dazu. Es gibt x andere Modelle, die Schweiz hat nun mal dieses, basierend auf dem Solidaritätsgedanken und da sind die KK ein Teil des Gesundheitswesens. Wenn nicht, bräuchte es weder ein KVG noch ein VVG oder andere Verordnungen, welche die Krankenkassen reglementieren, es würde volle Vertragsfreiheit gelten. Das ist nicht aber eben der Fall. Über die Zusatzversicherungen lässt sich diskutieren.
@13 Gesundheitsschutz ist das, was der Name sagt: Prävention in Form von Unfallschutz, Lebensmittelhygiene, usw. Gesundheitswesen beschäftigt sich NICHT mit Gesundheit, sondern ist Krankenversorgung.
Praktisch fällt die Trennung immer schwerer, deshalb hat die WHO 1976 den Begriff der sonstigen Behandlungsbedürftigkeit eingebracht. Heute behandelt die Medizin nicht nur Kranke, sondern auch als behandlungsbedürftig definierte Gruppen, z.B. die Risikoschwangerschaften. Normale Schwangerschaften kann die Hebamme nichtmedizinisch regeln.
In die Lücke ’sonstig behandlungsbedürftig‘ stossen immer mehr Anbieter nichtmedizinischer, aber gesundheitsrelevanter Leistungen. Dieses Feld wächst und da brauchen wir Regularien, die in einem Kassensystem nur schwer herzustellen sind. Im Prinzip handelt der Blog davon.
Es ist eine nichtmedizinsche Leistung, welche nicht in den KK- Katalog gehört. Nun darf man fragen, wer bezahlt.
@13: Die von ML bevorzugte Alternative wäre wohl eine staatliche, steuernfinanzierte Versorgung.
Und nein, gäbe es keine Anbieter von Zusatzversicherungen, würde niemand einspringen, sondern man würde einfach im Schadensfall privat bezahlen, oder es bleiben lassen. Weil es sich ja eben nur um „Schnickschnack“ handelt, wie ML sagt. Zuletzt: ich glaube nicht, dass überhaupt viele sich versichern würden für einen solchen Test. Das ist immer Teil eines Paketes, und wenn dann etwas ist, muss man halt schauen, ob es abgedeckt ist. Hier eben nicht, also zahlt man halt selber.
@ Sportpapi Diskriminierend ist dieser Fall allemal, ob er rechtlich abgesichert ist oder nicht. Die Frau hatte wohl die Wahl zwischen einer Fruchtwasserpunktion für CHF 2’500 (für das ungeborene Kind bedeutend riskanter) und dem Panoramatest für CHF 950 (nicht-invasives Screening mit dem Blut der Mutter auf vier häufige Chromosomenstörungen). Ich bin mir sicher, dass für werdende Eltern die Kosten nicht der ausschlaggebende Faktor bei der Entscheidungsfindung ist. Ps. Die Fruchtwasserpunktion wir von der Grundversicherung bezahlt!
@Fernsehpapi: Also wie jede Frau, die nicht zusatzversichert ist?
Wie schon mehrfach gesagt, Grund- und Zusatzversicherungen haben nichts miteinander zu tun, weil sie verschiedene Geltungsbereiche haben und es gesetzlich keine Interferenzen gebe darf. Die Fruchtwasserpunktion ist eine approbierte medizinische Massnahme, steht im gesetzlichen Leistungskatalog und dieses Screening ist ein Marktprodukt, welches man sich wie eine Botox- Injektion, ein Retortenbaby oder ein Stück Brot einkauft. Nur weil die werdende Mutter ohne Nahrung verhungern würde, gibt es Brot trotzdem nicht auf Rezept.
Das ist wohl ein großes Thema mit über 40 Jahren noch schwanger zu werden und keine Leistungen von der Krankenkasse zu bekommen.
Keine Leistungen aus der Zusatzversicherung!! Den ganzen Rest kriegt sie. Kein grosses Thema.
Stimmt. Sie hätte die bedeutend riskantere Fruchtwasserpunktion für CHF 2’500 wählen können, die von der Grundversicherung bezahlt worden wäre.
Nein, FP, in der Grundversorgung kann man nicht wählen. Wenn der Arzt eine Massnahme verordnet, welche medizinisch indiziert ist, gibt es im Regelfall keine Finanzierungsprobleme.
Hier geht es um eine nicht medizinische, nicht ärztlich indizierte und damit individuell zu regulierende Massnahme im Wünsch- Dir- Was- Sektor. Dafür gibt es Zusatzversicherungen, die mit der Krankenversicherung nichts gemein haben, weil dem ganzen keine Krankheit zu Grunde liegt.
Ich weiss nicht, was die Geschichte hier soll. In der Zusatzversicherung wird eine Leistung verweigert, die vertraglich nicht vorgesehen ist. Das halte ich für sehr korrekt. Besser als diese Leistung zu verkaufen im Wissen, dass es nur äusserst selten zu Kosten führen wird. Und: Die Empörung ist wohl vor allem deshalb gross, weil es sich um eine natürliche Befruchtung handelt und keine künstliche. Was die KK aber eher nicht weiss und nachprüfen kann.
Ziemlich viel Gejammer um diesen Vorfall, oder? Der Beispiele solcher Regelungen sind viele und Grenzfälle daher völlig normal. Oder können sie erklären, warum ich niedrigere KK-Kosten habe als mein Nachbar, der knapp hundert Meter entfernt wohnt (allerdings in einer anderen Gemeinde)? Irgendwo müssen Grenzen gesetzt werden, einmal zum eigenen Vorteil, das nächste Mal halt umgekehrt. Damit gleich einen Empörungs-Luftballon aufzublasen ist unsinnig.
Prüfe wer sich bindet, gilt halt auch bezogen auf die Krankenkassen. Denn entgegen dem was man immer wieder vernimmt, gibt es riesige Unterschiede zwischen den Kassen, bezüglich Zahlungsmoral, Erfüllung der Leistungspflicht, Struktur etc. Und natürlich ist das Vorgehen der Atupri in unseren Augen unsinnig, um keine schärferen Worte zu benutzen. Aber wir vergessen gerne, dass Krankenkassen Finanzdienstleister sind. Sie haben nicht unser Wohl vor Augen. Daher suchen einige wenige (auch die genannte) primär Gründe, ihrer Leistungspflicht nicht nachzukommen. Einziger Kommentar dazu: Kassenwechsel.
Das mit den riesigen Unterschieden müssen Sie bei Gelegenheit mal näher ausführen. Meines bescheidenen Wissens von Berufs wegen sind die verschwindend gering. Über die Lebensstrecke lohnt auch keine Kassenwechsel. Selbst das Porto und vor allem die investierte Zeit für einen Kassenwechsel sind blanke Verschwendung. Das kann man aber erst nach der letzten Prämie kumulativ ermitteln, aber wir haben Computermodelle dafür.
Kassenwechsel dient der Autosedierung, ansonsten totaler Nonsens.
Sehen Sie, ML, das ist eben der Unterschied zwischen Theorie und Praxis. Wie gesagt, in der Theorie haben Sie recht. Wobei ich keinesfalls ein Anhänger des Kassenhoppings wie auch der unsäglichen Risikojagd bin. Man soll sich eine gute Kasse auswählen um dieser idealerweise treu zu bleiben, und bei der Wahl auf Verschiedenes achten, nicht nur auf die Prämie. Und ja, halt nicht immer darauf schielen welches grad die billigste ist. Denn es sind immer die gleichen 3-4 Kassen die Aerger machen.
Angesichts des so hochgepriesenen betriebwirtschaflichen Kosten-Nutzen-Denkens erstaunt mich, dass aufgrund drohender Mehrkosten für die Kasse bei so quasi verweigerter Selektion (ausser man ist bereit die Kosten für die Gentests selber zu tragen) im „Missbildungsfall“ derartige Restriktionen herrschen. Wie lange es wohl dauert bis auch hier die knallharte Kostenoptimierung Einzug hält?
Brunhild, das KVG verbietet Interaktionen zwischen Privat- und Zusatzversicherungen und dem Obligatorium. Beide Versicherungen müssen ja nicht mal beim selben Versicherer abgeschlossen sein. Die Zusatzversicherung DARF der Grundversicherung keine Kosten abnehmen, sondern muss getrennt kalkuliert werden.
Das hat natürlich wenig Sinn, nur gilt dies für das gesamte KVG, nicht nur für den hier besprochenen Sonderfall.
Versicherungsleistungen durchlesen und gut ist. Mehr gibt es dazu nicht zu sagen. Schwanger werden darf wer will und wann er will, aber sich halt nicht wundern wenn die Leistungen nicht gedeckt sind. Die Falschauskunft ist ärgerlich, wobei 950 CHF kein Beinbruch sind. Dass Leistungen ab 45 nicht mehr bezahlt werden, bedarf eines Umdenkens in der Gesellschaft, WIrtschaft. Wenn sich da etwas ändert und mehr Frauen ab dem Alter Kinder bekommen, werden auch dazu passende Produkte auf den Markt kommen von den Versicherungen. So funktioniert es nun einmal heute.
Von wegen! 950.- können ein happiger Betrag sein! Gerade für grössere Familien mit eher kleinerem Einkommen ist der Betrag schwer aufzubringen!
Sani Berger wer sich 950.- für eine Vorsorgeuntersuchung nicht leisten kann, der sollte sich überlegen, ob er mit seinem Einkommen in der Lage ist das sich ankündigende Kind zu ernähren!
Wer sich keine Kinder leisten kann soll darauf verzichten!
Läck, da sieht man mal wieder, in was für unterschiedlichen Sphären sich Herr und Frau Schweizer bewegen… Also ich gehöre zur Sphäre Sani Berger, 950.- sind echt nicht wenig….
@tststs: Streicht man die Zusatzversicherungen, hat man das Geld vielleicht schnell beisammen… Ansonsten: ja, ist ein rechter Betrag. Der Test ist aber für die Frau offenbar wichtig (ich glaube nicht, dass wir ihn gemacht hätten).
Der Titel ‚Du sollst nach 45 nicht mehr schwanger werden‘ hat keinen Bezug zum Inhalt des Blogs. Beschrieben wird ein versicherungstechnischer Vorgang, keine biosozialen Gewohnheiten oder Regeln. Beides zusammen kann man nicht diskutieren.
Eine Zusatz-, die obligatorische Grundversicherung begleitend, ist ein REIN kommerzieller Vertrag, wie Haftpflicht oder Kfz- Versicherung OHNE JEDEN Bezug zu medizinischen, ethischen oder sonstigen Sachverhalten. Wer eine solche abschliesst, sollte sich dessen bewusst sein (und ist streng genommen auch selbst dran schuld). Ich würde das nie tun.
Ethisch liesse sich nur diskutieren, ob bei solchen objektiven Hochrisiken die Grundversicherung einspringen müsste. Aber auch das steht auf tönernen Füssen. Wenn in einer Gesellschaft ganz prägnant seit 30-40 Jahren die Tendenz zur Individualisierung des Lebens besteht, wäre es die logische Konsequenz, auch die daraus spezifisch resultierenden Risiken zu individualisieren. Da geht natürlich niemand ran, weil die Individualisierung ein politisch und wirtschaftlich gewünschtes Verhalten ist.
Auf der anderen Seite ist die Grundversicherung schon jetzt völlig überstrapaziert und damit fragil.
3/ Allgemein ist ein Problem angesprochen, welches in den nächsten Jahren zu einer grundlegenden Revision der Krankenversorgungssysteme führen muss, das sind die seltenen Krankheiten, bzw. gesundheitsrelevanten Zustände/ Ereignisse. Die nehmen kontinuierlich zu und sind versicherungs- und auch betreuungstechnisch im derzeitigen System nur schwer abbildbar.
Streng genommen versichern Krankenkassen nur Krankenversorgung, keine Behandlung Gesunder, zu der eben auch grosse Teile der Geburtshilfe zählen. Die Grenze zwischen krank und sonstig behandlungsbedürftig wird immer breiter und die Reaktion
4/ jedes kommerziellen Kostenträgers (das sind alle Krankenkassen, die gehören NICHT zum Gesundheitswesen, und sind gesundheitspolitisch gesehen parasitäre Begleitstrukturen der Krankenversorgung) darauf ist absehbar: Leistungsverweigerung bis an die Schmerzgrenze.
Das ist moralisch noch nicht einmal zu verurteilen, da die Kassen eben NICHT zum Versorgungssystem gehören, sondern kommerzielle, politisch und wirtschaftlich gewollte Fremdkörper in diesem sind.
Wenn eine Frau natürlich schwanger wird, so ist es eben – von der Natur – so vorbestimmt; egal ob vor 40zig oder nachher. Ansonsten müssen die Krankenkassen zBsp. alle Raucher ausschliessen.
Hört doch endlich auf, mit solch unsinnigen Beispielen auf die Versicherungen einzudreschen! Mal abgesehen davon, dass die Auskunftsperson der Verscherung offenbar unqualifiziert war ist eigentlich alles ok. Die Versicherung hat Bediungenen, es handelt sich um eine Zusatzversicherung, und was ausserhalb dieser Bendigungen ist, ist nicht bezahlt.
Du bist aber noch unqualifizierter aus die Auskunftsperson. Ich möchte wissen wie du reagieren würdest wenn es plötzlich von deiner Krankenkasse heissen würde: „Sie haben Krebs?“ – „tut uns Leid, ab 60 bezahlen wir für Krebskranke nichts mehr“.
Du bist ein ignorant!
nein, JH ist kein ignorant. die geschäftsbedingungen waren klar, es liegt am kunden, ob er die akzeptieren und unterschreiben will oder nicht, und ob er sich richtig informieren will oder nicht. wenn JH eine zusatzversicherung abschliesst, wo drinsteht, dass die bei krebserkrankungen ab 60 nicht mehr gilt, dann ist das sein wunsch, resp. problem. es ist ärgerlich, was der im blog beschriebenen person passiert ist, aber der fehler liegt klar bei ihr, nicht bei der versicherung. wenn die person eine versicherung für eine schwangerschaft über 45 möchte, dann muss sie eine solche abschliessen.
@MM: Schwanger sein oder Krebs haben ist nun wirklich nicht dasselbe. Der Vergleich ist geradezu zynisch.
Wir haben schon das unsägliche KVG, das in meinne Augen viel zu grosszügig Leistungen für jeden bezahlt.
Wir die kinderlosen sind es die die ganzen Kosten bezahlen, dies obwohl wir bereits heute imens Steuern bezahlen und kaum Abzüge haben die wir tätigen können.
Wir sprechen hier von der Zusatzversicherung, Mickey Maus. Alle Leistungen der Grundversicherungen kriegt Mama auch wenn sie mit 60 schwanger wird. Auch Krebsbehandlungen werden aus der Grundversicherung bezahlt (von wegen „ncihts mehr“). Wenn ich noch einen „Tanz den Krebs weg“-Kurs aus der Zusatzversicherung bezahlt haben möchte, dann gibts da vielleicht eine Altersgrenze…..
vielleicht etwas am thema vorbei, aber trotzdem: wichtige informationen immer schriftlich einholen mit verweis, wo (z.b. gesetzesparagraph, geschäftsbedingungen, vertrag, etc.) dies schwarz auf weiss nachgelesen werden kann, dann hat man mit sicherheit die richtige auskunft und gegebenenfalls auch etwas in der hand. mündliche auskünfte helfen im nachhinein nie.
Na ja, bei solchen Gesetzen werde ich mir das ideale Alter, meiner zukünftigen Lebenspartnerin, mit der ich noch Kinder zeugen will, etwas genauer unter die Lupe nehmen. Ich werde mich also an Charlie Chaplin orientieren. Der machte das immer alters-adäquat richtig..
Da das Risiko mit dem Alter steigt, sollte die Krankenkasse die Untersuchung umso mehr zahlen, je älter eine Frau ist. Sogar ein zynischer Krankenkassenmanager sollte sich ausrechnen können, dass es dann viel teurer wird, wenn keine Untersuchung stattfindet und dann komplikationen oder missbildungen vorhanden sind.
Wahrscheinlich hat die kasse einfach ohne nachzudenken Kosten sparen wollen.
Man könnte nun auch argumentieren, dass man diese zusatzversicherung mit 44 kündigen kann.
früher hat’s die Natur gerichtet heute machen’s Paragraphen und Medikamente. Finde es ein wenig scheinheilig von all den Pillen-Schluckenden Frauen welche ihren Körper über Jahrzehnte hinweg mit Hormonen bombardieren und dann auf eine Krankenkasse losgehen nur weil sie nicht das macht was ihnen gefällt.
Wenn Menschen dreinreden müssen sie damit rechnen dass die Menschen eben dreinreden.
Wir sind erst am Anfang. Gewöhnen sie sich daran.
Es ist die Zusatzversicherung, NICHT das KVG. Die Versicherung sagt auch nicht, dass „Schwangerschaften bei 13-Jährigen völlig in Ordnung (…)“ sind, sondern ziemlich direkt, dass sich Zusatzversicherungen für Schwangere älter als 45 nicht lohnen. Das nennt man Marktwirtschaft. Wo ist das Problem? Man hätte ja auch die Versicherungsbedingungen lesen können… Meine das nicht böse, aber es besteht nun mal Vertragsfreiheit im Zusatzversicherungsbereich.
Ich verstehe ehrlich gesagt die Aufregung nicht. Es handelt sich hierbei um eine Leistung einer Zusatzversicherung, und diese Leistungen werden irgendwo in den Vertragsbedingungen genau geschrieben stehen. Dass die Telefonauskunft falsch lag ist unglücklich, tut aber am Ende leider nichts zur Sache.
Die Leute, die bei den Verscherungen angestellt werden, um einen solchen Schwachsinn wie diese Lebensphasen und die damit einhergehenden Diskriminierungen zu kreieren, kosten wahrscheinlich ein vielfaches dessen, was man spart, um einer Frau, die im besten Alter schwanger wird, eine heutzutage selbstverständliche Untersuchung zu bezahlen. Unverständlich….
Der Versicherer sagt nicht, bis wann eine Frau schwanger werden darf. Er sagt bloss, bis wann er bezahlt. Das steht ja wohl hoffentlich irgendwo in den Vertragsbedingungen. Wenn nicht, so muss selbstverständlich bezahlt werden.
Das Verhalten dieser KK ist absolut unverständlich. Das ist reine Willkür. Wollen die einem vorschreiben wann im Leben man Kinder bekommen soll? Schade gibt es Leute, die sich bei Atupri versichern lassen.
Das mit der falschen Auskunft müsste man allenfalls unter dem Aspekt des Vertrauensschutzes genauer anschauen (falsche Auskunft). Aber dass die ZUSATZversicherung etwas nicht bezahlt, was nicht versichert ist, ist sonst an sich logisch.
Da verschlägt’s einem ja die Sprache! Such dann noch hinter Berechnungen verstecken wollen, macht die Sache schon fast lächerlich. Geradezu frauen- und familienfeindlich. Schäme mich grad dafür, dad wir mit der ganzen Familie bei atupri sind. Aber es ist ja noch nicht Ende November. Welche Versicherung deckt Schwangerschaft über 44? Ich möchte vielleicht ein viertes und bin 42…
Die Leistungen für Schwangerschaft resp. Mutterschaft deckt Ihre GRUNDversicherung. Im Artikel gehts um Gentests zulasten ZUSATZversicherung.
Da sind sie etwas zu spät. Die Zusatzversicherungen der Atupri haben eine Kündigungsfrist von 3 Monate vor Ablauf des Jahres. Ende November gilt nur für die Grundversicherung.
Hört sich ein wenig egoistisch an. „Ich will jetzt noch ein Kind“, die Versicherung soll gefälligst zahlen. Was für eine Profitier-Mentalität. Die Versicherung sind am Schluss im Fall wir alle. Es gibt genügend Menschen auf der Welt. Sie müssen jetzt nicht auch noch ein 4. Kind auf die Welt bringen. Lassen sie es einfach sein oder adoptieren Sie einen elternlosen Eriträer. Dann würden Sie was gutes machen und keine weiteren Kosten verursachen.
Und Sie würden besser das kommentieren zu Dingen lassen, von denen Sie offensichtlich keine Ahnung haben. Zurzeit können nur Paare einen kleinen Äthiopier adoptieren, welche selber keine Kinder haben. Eine Adoption erfordert zudem einen jahrelangen Papierkrieg und geht nicht so rasch über die Bühne. Seit die Den Haag-Konvention in Kraft getreten ist, werden für die Kinder zuerst im Heimatland Eltern gesucht. Man kann also den Bevölkerungsüberschuss anderswo in der Welt nicht einfach so per Adoption importieren, um den Kindermangel in der Schweiz zu kompensieren.
Sich mit über 60 sich noch mit einem pubertierenden Spross herumschlagen? nein Danke, hat mir gereicht als ich 45 war.
Danke für diesen Beitrag. Gut zu wissen.
Vielleicht wäre die Atupri gut beraten, sich die demographischen Trends genauer anzuschauen. Wir sind in einer Zeit, in der Frauen immer später Kinder kriegen. Das ist weder gut noch schlecht, es entspricht einfach einer neuen Haltung zur Unabhängigkeit, Selbstbestimmung und Souveränität – von Frauen.
Wenn es biologisch möglich ist, warum sollten Frauen nicht mit 45+ noch Kinder bekommen?
Unternehmen ködern ja seit kurzem auch weibl. Angestellte mit bezahlten Einfrieren ihrer Eizellen.
Gut möglich, dass ich Atupri nun bald verlassen werde.
Weshalb mit 45 keine Kinder mehr? Aus demselben Grund, weshalb Inzest verboten ist: Erhöhtes Risiko von genetischen Defekten beim Kind. Wäre prinzipiell ja halb so wild, wenn dann aktuelle Umfragen nicht ergeben hätten, dass der Grossteil der Frauen Kinder mit T-21 etc abtreiben würden. Ab einem gewissen Alter steigt das Risiko einfach, das ist eine biologische Tatsache. Und weil wir das oft weder verantworten können noch wollen (sh Abtreibungsbereitschaft!) sollten wir auch konsequent bleiben und im entsprechenden Alter auch keine Kinder mehr zeugen (die wir dann u.U. ohnehin nicht wollen).
Liebe Frau Bader,
danke, dass Sie mich nochmals erinnern an Selbstbestimmung und Souveränität.
Ich treffe meine Entscheidungen selber – nach bestem Wissen und Gewissen, wobei mich potentiell manipulierte Umfragen und altmodische Glaubenshaltungen wenig tangieren. „Wir“ verantworten auch nicht. Das ist jeder einzelne selbst.
Joy ja fällen Sie Ihre Entscheidungen selber und bezahlen Sie die Kosten die diese Entscheidungen verursachen bitte auch selber!
Die Zusatzversicherung ist nicht dem KVG sondern dem PVG unterstellt, daher kann dort jede Kasse selber bestimmen welche Leistungen sie bezahlt und wie hoch die Prämien für die Zusatzversicherung ist!
Ich finde das gut so!
Liebe Joy, ich mag mich nicht entsinnen, Ihnen mit meinem Kommentar irgend etwas vorgeschrieben zu haben. Ich habe lediglich auf ein Dillemma hingewiesen, das tatsächlich existiert und ein Problem darstellt. Wer mit 45 ein Kind will, soll auch alle möglichen Konsequenzen tragen. Tut frau das, dann ist ja alles in Ordnung. Im Übrigen: Interessant, dass frau trotz erhöhtem Risiko nun von Souveränität und freier Entscheidung spricht, diese Souveränität und freie Entscheidung in anderen Fällen aber abspricht (sh Vergleich Inzest), obwohl dort exakt dieselben Grundlagen zu einem Verbot führten.
Einfach nur schrecklich! Ich bin wirklich etwas schockiert. Wo kommen wir mit dem System hin? Ist Brustkrebs bei Frauen unter 25 auch nicht gedeckt weil es seltener vorkommt als bei älteren Frauen?
Dazu passt auch, warum bei den Frauen die Versicherung nicht günstiger wird ab 45. Unsere Versicherung gab uns da eine Korb bei der Nachfrage, obwohl ja eine Schwangerschaft nicht mehr in Frage kommt, ist in den Bedingungen das immer noch als Leistung erwähnt.
Warum nicht die Altersgrenze bei 43.9245 festlegen?
Dann haben die Juristen noch mehr Aufträge. Weiter so mit Regeln! Aber wir wissen seit Langem, dass Juristen und Versicherungen in 25 Jahren die Welt beherrschen. Hoffentlich wirds dann besser…
Diese Gedankengänge verstossen gegen die UN Menschenrechtserklärung. Wir haben das Recht auf Leben, Freiheit und Streben nach Glück. Krempeln Sie die Ärmel hoch und helfen Sie mit, diese Rechte zu finanzieren. Vielen Dank.
Ganz einfach:
Solche Vorsorgeuntersuchungen gehören automatisch ab 33 Jahren oder bei einer Risikoschwangerschaft in die Grundversicherung bei Frauen…und dafür werden Leistungen gestrichen die erwiesenermassen unnötig sind in bestimmten anderen Altersgruppen…und nur das Portemonnaie des Leistungserbringers füllen…
So gibt es keine Probleme…
Herr Inäbnit beweist einfach nur, dass er als Pressesprecher keine Ahnung von Prämienkalkulation und Produktmanagement hat. Gerade Leistungen, die eine geringe Eintrittswahrscheinlichkeit und vermutlich auch absolut wenig Schadenaufwand generieren (kenne allerdings nicht die Höhe der Aufwendungen bei Komplikationen für späte Geburten), kann man super in die Deckung integrieren und als Pluspunkt verkaufen.
Als Pressesprecher muss er gar keine Ahnung von nichts haben – ausser, wie man dem Publikum Märchen erzählt, die auch seinem Arbeitgeber schmecken … Das nennt sich Public Relations.
13 Jährige oder 45 Jährige Schwanger werden? *Kopfschüttel* Beides ist ein No-Go und sollte in der reichen Schweiz Heute nicht passieren. Wenn das vor 50 oder 60 Jahren einer Person passiert ist, dann hätte ich auch noch ein gewisses Verständnis für die Situation… aber Heute? Nein, purer Egoismus mit einer prise Naivität.
Was ist falsch damit, mit 45 schwanger zu sein? Ich war 44, als ich meinen Juengstes Kind hatte. Er ist jetzt 17, im letzten Schuljahr mit Freundin, lernt Autofahren, ein wohlgeratener junger Mann. Er beklagt sich nicht ueber das Alter seiner Eltern, da wir fast immer noch genuegend Energie fuer ihn hatten und er ist dem Steuerzahler nicht teurer zu stehen gekommen als seine aeltern Geschwister. Ich denke, aeltere Elternkoennen ihren kinder soviel bieten wie juengere.
Bei allem Respekt liebe Damen, es ist purer Egoismus mit 40+ Jahren noch Wunschkinder auf die Welt zu setzen. Nur schon das Gesundheitsrisiko das man auf sich nimmt sollte nicht schöngeschrieben werden.
Alte Eltern kurz vor der AHV zu haben ist nicht Sexy (!!!!) Dazu nicht jeder hat wie Promi A oder B der mit 45+ noch Kinder auf die Welt setzt – so eine Basis mit zig Haushälterinnen die sich im Alltag um die Kinder kümmern.
Meinen sie überhaupt schwanger werden oder meinen sie fürs ersten Mal schwanger werden? Und meinen sie die natürliche Schwangerschaften oder nur die mit medischen Eingriffen?