Das hat sich für Väter verbessert

Ein Papablog von Oliver Hunziker

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Väter sind mit dem neuen Sorgerecht gleichberechtigter geworden. Foto: Keystone

Das neue Sorgerecht hat einige wichtige Verbesserungen gebracht. Abseits der konkreten Änderungen im Gesetzestext bewirkt die neue Regelung ein Umdenken, wie Familien künftig mit der Trennung/Scheidung umgehen können, insbesondere in Bezug auf ihre Kinder. Seit der Einführung des neuen Gesetzes profitieren Väter von diesen drei Verbesserungen:

  1. Sorgerechtsstreit: Die Tatsache, dass die elterliche Sorge nun in den allermeisten Fällen nicht mehr zur Verhandlungsmasse einer Scheidungsverhandlung gehört, führt zu einer Entlastung der Verfahren – ein grosser und hässlicher Streitpunkt kann damit in den meisten Fällen aus den Verfahren genommen werden. Genügte früher die Weigerung der Mutter, um dem Vater das Sorgerecht zu entziehen, muss heute schon wesentlich mehr vorliegen, bis ein Vater bzw. ein Elternteil das Sorgerecht verliert. In Fällen, in welchen das Interesse des Kindes gefährdet ist, kann (und soll) der Richter selbstverständlich weiterhin das Sorgerecht entziehen können. Diese Fälle müssen aber klar belegt sein – blosse Andeutungen genügen nicht mehr.
  2. Wohnsitz: Ein Elternteil kann den Wohnsitz des gemeinsamen Kindes nicht ohne Zustimmung des anderen Elternteils in eine andere Region oder ein anderes Land verlegen. Dies mag auf den ersten Blick irritieren, ist aber für die Aufrechterhaltung der elterlichen Beziehung des anderen Elternteils von entscheidender Bedeutung. Wenn eine getrennt lebende Familie heute eine gemeinsame Betreuungsform gefunden hat, so ist diese automatisch gefährdet, wenn ein Elternteil wegzieht. Hier greift dieser Artikel und sorgt dafür, dass in einem solchen Fall beide Eltern gemeinsam zustimmen müssen, nachdem sie vorher hoffentlich alle möglichen Optionen diskutiert haben. Die räumliche Nähe der beiden Wohnsitze ist für alle Formen der Doppelbetreuung unerlässlich und wurde deshalb im neuen Gesetz auch besonders geschützt.
  3. Gleichstellung: Auch unverheiratete Väter können den Antrag auf elterliche Sorge stellen, unabhängig von der Zustimmung der Mutter. Damit werden auch diese Väter vor dem Gesetz zu gleichberechtigten Partnern der Mütter. Und das ist gut so, denn zur elterlichen Verantwortung gehört mehr als die Anerkennung der finanziellen Pflichten. Väter, denen es mit der elterlichen Verantwortung ernst ist, wollen auch das Sorgerecht, es ist ihnen nämlich klar, dass es sich dabei um ein Pflichtrecht handelt – es ist ein Recht des Kindes und eine Pflicht der Eltern.

Die gemeinsame elterliche Sorge hat unser Familienrecht ein gutes Stück vorangebracht. Kinder können in Zukunft vermehrt auf zwei gleichberechtigte Elternteile zählen, unabhängig davon, ob diese noch zusammenleben oder nicht. Dies bildet die Basis für künftige Lebensentwürfe, welche eine gleichberechtigt verteilte Betreuung der gemeinsamen Kinder überhaupt erst ermöglicht.

Portrait_OHTeaserOliver Hunziker ist Präsident von GeCoBi, der schweizerischen Vereinigung für gemeinsame Elternschaft. Der 49-jährige Informatiker hat zwei Söhne und ist geschieden.

152 Kommentare zu «Das hat sich für Väter verbessert»

  • Alex Werker sagt:

    Faktisch hat sich nicht das Geringste verändert. Entscheidend war und ist, entgegen der verbreiteten Auffassung, nicht das Sorgerecht sondern die elterliche Obhut welche nach wie vor fast aussschliesslich der Mutter zugesprochen wird. So können Mütter auch künftig ohne jedes Risiko, und zum Nachteil der Kinder, deren Kontakt zu ihren Vätern unterbinden um entsprechenden Forderungen bzw. Erpressungen Nachdruck zu verleihen. Die Instrumentalisierung bzw. der Missbrauch von Kindern in Scheidungsverfahren wird sich entsprechend fortsetzen.

  • Uwe sagt:

    sportpapi, komischerweise sind aber die linken feministen-organisationen die konservativen in diesem spiel… vielleicht weil es am ende eben doch um rein materielle interessen geht??? alleiniges sorgerecht + obhut = finanzielle absicherung auf jahre hinaus, teilweise bis zum ahv-alter.

  • Sportpapi sagt:

    Ein letzter Gedanke: Natürlich gibt es Gründe, weshalb die Ex-Partner unter Umständen nicht mehr miteinander klarkommen. Vielleicht ist eine/r sehr verletzt worden. Sie ist zum neuen Freund gezogen, er ist fremdgegangen, oder was auch immer. Gerade dann ist es eben ungünstig, wenn eine Seite alle Karten in der Hand hat, um den anderen zu bestrafen. Das ist quasi wie wenn die Schuldfrage immer noch im Raum stehen würde. Gerade deshalb braucht es zwingend das gemeinsame Sorgerecht, vielleicht sogar mehr, damit die Eltern im Interesse der Kinder kooperieren.

    • tina sagt:

      auch ein letzter gedanke: siehs ein. wenn verletzt wurde, dann geht das vielleicht einfach nicht mehr. der rechtsstaat sollte: wenn der rechtsstaat dafür sorgen würde, dass jeder zu seinem recht kommt, würden die leute keine rechtsschutzversicherungen abschliessen. dir ist überhaupt nicht klar, was der staat alles nicht kann. und was die polizei nicht kann. du würdest sowas von auf die welt kommen. bin ich etwa 1000mal….

      • Sportpapi sagt:

        Und ich dachte, das Kindswohl müsste über allem stehen. Auch über den Befindlichkeiten der erwachsenen Eltern. Die sind nämlich schlicht und einfach in der Pflicht, gemeinsam für die Kinder zu sorgen, die sie auf die Welt gestellt haben. Und wenn die Frau sich quer stellt, soll halt der Mann die Kinder übernehmen.
        Mir ist durchaus klar, was der Staat kann, und was nicht. Bei Kindsentzug und Entführungen eingreifen, das kann er auf jeden Fall. Ebenso das Sorgerecht erteilen und entziehen.

      • Uwe sagt:

        von den wenigen ausnahmen, bei denen massive psychische und physische gewalt im spiel ist, gehört es zur elterlichen verantwortung, dass es geht. paarebene und elternebene sind zu trennen. wer das nicht kann oder will, ist nicht erziehungsfähig. cochemer modell funktioniert gar nicht? >90% erfolgsquote heisst für mich etwas anderes. deshalb werden die zentralen elemente in das 2015 zu revidierende deutsche familienrecht übernommen; verschiedene bundesländer praktizieren heute bereits ausnahmslos nach den grundprinzipien des modells. die ch ist familienrechtliches entwicklungsland.

      • Sportpapi sagt:

        Uwe, die Schweiz ist eben sehr traditionell und hält alte Familienwerte hoch. Die Kinder gehören zur Mutter, ohne wenn und aber…
        Mich wundert nur, dass die gleichen Frauen, die sonst verträumt nach Skandinavien schauen, so rückständig argumentieren, wenn es um die eigenen Pfründe geht. Ein bisschen konsequent darf man doch schon sein.

  • Sportpapi sagt:

    Weiter: Ich bin sehr froh, dass eine Mehrheit wohl endlich einsieht, dass ein Sorgerechtsentzug eines Elternteils (einseitige Zuteilung) ohne schwerwiegendes Verschulden einfach nicht geht. Damit ist die einfachste Option, Streit zu verhindern in dem Mann eine Seite einfach entrechtet, vom Tisch. Damit entsteht endlich die Grundlage, dass sich die zwei Ex-Partner, als Erwachsene, auf gleicher Ebene, so einigen, wie es für die Kinder am besten ist. Was wohl meistens möglichst dem entspricht, was sie als sich liebendes Paar ursprünglich vereinbart haben.

    • tina sagt:

      ursprünglich vereinbart: dinge ändern sich. ursprüngliche vereinbarungen können eh nicht mehr weitergezogen werden nach einer trennung.
      die grundlage zur zusammenarbeit ist der wille zur zusammenarbeit. ohne dass alle beteiligten das wollen gehts einfach nicht, egal wie man sanktioniert

      • Uwe sagt:

        Sehe ich völlig anders. Wenn renitenten Eltern Entzug des Sorgerechts oder der Obhut droht weil ihre Erziehungsfähigkeit in Frage gestellt wird, steigt der Wille zur Zusammenarbeit ziemlich plötzlich. Die Erfahrungen mit dem Cochemer Modell in D z.B. zeigen dies ganz deutlich. Auch Belgien geht mit der alternierenden Obhut als Regelfall diesen Weg sehr erfolgreich. Die Anzahl der hochstrittigen Fälle hat in beiden Fällen deutlich abgenommen, Kontaktverluste sind reduziert,und die Zahlungsmoral der Unterhaltspflichtigen ist besser. Warum tut man sich in CH so schwer, vom Ausland zu lernen?

      • tina sagt:

        meines wissens nach funktioniert das eben gar nicht mit dem cochemer modell

    • tina sagt:

      beim kampf um das gemeinsame sorgerecht als norm nannten es die männerorganisationen früher „gleiche spiesse“, und das trifft eben halt auch den punkt, worum es geht. das sorgerecht an sich beinhaltet so wenig was mit dem leben des kindes zutun hat. 97% aller kinder werden kaum je eine schule wechseln oder eine schwerwiegende operation machen lassen müssen. oder jedenfalls nicht in der art dass es überhaupt zur debatte steht. im klartext: es ging nie ums sorgerecht. es ging um die spiesse

      • Sportpapi sagt:

        Och, weshalb dann der erbitterte Widerstand vieler Frauen (-organisationen)? Und ja, geteilte Obhut als Grundvoraussetzung wäre natürlich ein weitere Schritt. Aber schwierig umzusetzen.
        Ich finde es verständlich, dass eine Männerorganisation, die viele entrechtete und ohnmächtige Väter verspricht, sich für gleich lange Spiesse in Sorgerechtsstreitereien einsetzt. Und klar bringt das auch den Kindern etwas. Wenn es die Eltern zwingt, gemeinsam an einen Tisch zu setzen und Lösungen zu erarbeiten, die für alle einigermassen stimmen.

      • Sportpapi sagt:

        verspricht – vertritt natürlich

      • tina sagt:

        wenn einer nicht mitmachen will, geht „an einen tisch sitzen und lösungen finden die für alle passen“ einfach nicht sportpapi, das kannst du so fest fordern wie du willst, das nützt leider nichts

      • Malena Garcia sagt:

        Ok tina, dann geht es eben nicht. Derjenige der nicht will sollte dann aber doch nicht das alleinige Sorgerecht, die Obhut, oder Befreiung von der Unterhaltspflicht erhalten, oder? Wir füllen die Steuererklärung ja auch nicht aus und halten bei Rot an der Ampel weil wir das wollen, sondern weil es einem grösseren Ganzen dient und weil Verweigerung negative Konsequenzen (Bussen!) nach sich zieht.

      • 13 sagt:

        @ Tina
        Wie kommen sie auf die 97%?
        Schulbeispiele: Wird ein Kind versetzt? Macht ein drittes Kindergartenjahr oder eine EK in Frage? Wann kommt das Kind in den Kindergarten? Kommt es in die Sek oder Prim? Welche Ausbildung wird es ergreifen? Beantragt man einen Klassenwechsel wegen Mobbing? Reduziert man die Lernziele?
        Medizin: Lässt man das Kind impfen? Wird der Sohn beschnitten? Korrigiert man die abstehenden Ohren? Soll das Kind eine Zahnspange bekommen, wenn ja, welche?
        Alles Fragen, die nicht so völlig absurd sind, sondern man sicher mal auf die eine oder andere treffen wird.

      • Sportpapi sagt:

        @tina: Wenn einer nicht mitmachen will, sollten ihm zumindest umgehend seine Rechte aberkannt werden. Statt dass man zuschaut und sagt, es geht halt nicht anders. Wenn eine Mutter verhindert, dass Vater und Kind angemessenen Umgang haben, soll sie das Kind halt ganz dem Vater geben (müssen), wenn es sein muss. So viel schlechter sorgen Väter im Allgemeinen auch nicht für ihre Kinder, dass das völlig ausgeschlossen wäre…

    • Malena Garcia sagt:

      @tina: „die grundlage zur zusammenarbeit ist der wille zur zusammenarbeit“. Das sehe ich anders. Zusammenarbeit entspringt in den meisten Fällen (im Job, im Sport, in der Politik, etc.) nicht dem Willen oder Wollen der Beteiligten, sondern der Einsicht dass Kooperation sinnvoll und notwendig ist, oder einer Anordnung von oben. Verweigerung von Zusammenarbeit ist auffällig und wird meist sanktioniert.Warum man Kooperationsverweigerung bei getrennten Eltern als bedauerliche aber nicht zu ändernde Wahl hinnimmt ist mir nicht zugänglich.

      • tina sagt:

        einem arbeitnehmer der nicht koopierieren will kündigt man eben. ein politiker wird gewählt oder nicht. aber eltern müssen mit einander kooperieren, während die sanktion das kind betreffen würde, weil man vater/mutter des kindes ist, und es ja um diese funktion geht.

      • Malena Garcia sagt:

        @tina: Nicht-Kooperation eines Elternteils betrifft die Kinder auch, z.T. massiv. Der Wille zur Kooperation ist doch nicht einfach da oder nicht, sondern kann durch Gesetze und Anreize beeinflusst werden. Ich glaube an gemeinsame Verantwortung sowie gleiche Rechte und Pflichten als Grundlage, Belohnung für Kooperation und Bestrafung für Kooperationsverweigerung. Jetzt bestehen z.T. Anreize für Kooperationsverweigerung.

      • tina sagt:

        damit das klar ist: ich kämpfte ein dutzend jahre weil der vater meiner kinder seine pflicht nicht erfüllt und das für kinder wirklich schädlich ist. aber gegen ihn vorgehen, mit hilfe von polizei oder sonstigen sanktionen, das halte ich für absolut kontraproduktiv bis hin zu gefährlich für mich

      • Widerspenstige sagt:

        tina, genau das ist der wunde Punkt. Wer nicht davor zurück schreckt, die Polizei einzuschalten, um sich Rechte gesetzlich auf diesem Weg zu erkämpfen, betritt ein Minenfeld. Der durch polizeiliche Einsätze gedemütigte Partner kann gewalttätig werden und seine eigenen Regeln durchsetzen wollen. Genau dann haben alle verloren u das so zugeführte Kind wird traumatisiert zurück bleiben. Es geht in solchen Fällen nur noch um Sieg oder Niederlage. Was wäre der gangbare Weg?

        Mein Vorschlag: der Staat soll Alimente bezahlen aus einem Fonds, welcher durch die EO gespiesen wird. Dann kehrt Ruhe ein!

      • Sportpapi sagt:

        @WS: Das Opfer wird also zum Täter? Die Polizei kommt ja nicht ohne Grund.
        Wahrscheinlich ist das Opfer von häuslicher Gewalt auch selber schuld, wenn es die Polizei involviert, und der Täter deswegen böse wird…
        WS, du hast eine völlig verdrehte Optik und legst dir die Tatsachen immer so zurecht, wie es dir gerade gefällt!

      • tina sagt:

        das war doch keine anklage von der widerspenstigen, sondern das ist so: opfer von häuslicher gewalt bringen sich nicht selten mehr in gefahr, wenn sie sich wehren. wenn kinder involviert sind, überlegt man sich das schon deswegen gut: man will ihnen das nicht zumuten. so ist das sportpapi, auch wenns schön wäre, es wäre nicht so.
        danke widerspenstige, so ist das, ja. und ich weiss auch nicht was ein allgemein gangbarer weg ist, ich glaube den gibt es nicht

      • Sportpapi sagt:

        tina, die Widerspenstige verlangt, dass man sich nicht wehrt, dass man nicht die Polizei ruft, wenn ein Unrecht geschieht. Aus Angst, das könnte den Täter verärgern. Und sie findet es nicht schlimm, wenn eine Frau dem Ex-Partner den Umgang mit den Kindern verwehrt. Oder sonst irgendwie nicht kooperativ ist. Nein, dafür hat sie sicher einen Grund – er hat irgendetwas falsch gemacht. Schlimm ist es, wenn der Vater auf seinen, auf den Rechten der Kinder beharrt. Und, im äussersten Notfall, weil er auf allen anderen Wegen nicht weitergekommen ist, die Hilfe des Staates in Anspruch nimmt.

      • Sportpapi sagt:

        Ausserdem ist schon noch zu unterscheiden, was hier passiert. Wenn jemand sich völlig aus der Familie zurückzieht, keinerlei Kontakt und Verantwortung mehr tragen möchte. Dann ist die Pflicht des Staates, zumindest das Geld einzutreiben. Zu Kontakt zwingen geht ja wohl schlecht. Aber einen gewünschten Kontakt verunmöglichen, das ist eine ganz andere Ebene. Wie da die von der WS gewünschten staatlichen Kindergelder eine Lösung bringen sollen, ist mir völlig schleierhaft. Abgesehen davon, dass für die Finanzierung der Familien nicht in erster Linie, sondern nur im Notfall der Staat zuständig ist

  • 13 sagt:

    Das wirklich spannende bei diesen Diskussionen finde ich folgendes: ALLE sind sich einig, dass der regelmässige und ausgedehnte Kontakt zu beiden Elternteilen das Beste für das Kind wäre. ALLE sind sich einig, dass es das Beste wäre, wenn die Eltern kooperationsbereit wären. Und doch sind viele sofort bereit, die mangelnde Kooperationsbereitschaft sanktionslos zu schützen und halt schulterzuckend hinzunehmen. Warum eigentlich? Wenn ich etwas als nicht richtig empfinde, dann versuche ich doch dagegen vorzugehen. Die Möglichkeiten liegen auch schon bereit, man muss sie nur ergreifen.

    • Sportpapi sagt:

      @13: Ich versuche ein paar Erklärungen aus meiner Sicht. Das wichtigste: Jede/r bildet sich halt eine Meinung aus seinem/ihrem Umfeld. Jede Frau kennt ein paar Frauen, deren Männer so schlimm waren, dass man ihnen unmöglich Kinder anvertrauen kann, bzw. die sich vor jeder Verantwortung drücken (sagen die Frauen). Und jeder Mann kennt ein paar Männer, die ihre Kinder selten bis nie zu sehen bekommen, weil ihre Ex-Frauen so fies sind, und das nicht möchten. Und die Frauen klagen über ihr Schicksal bei den Freundinnen, die Männer bei den Freunden. Objektives gibt es selten.

    • Sportpapi sagt:

      Daraus ergibt sich vorschnell ein Urteil, dass für die fehlende Kooperationsbereitschaft wohl die andere Seite verantwortlich ist. Weiter: Alle sind sich einig, dass streitende Eltern für die Kinder ungünstig sind. Deshalb finden es ja viele Frauen auch richtig, dass Frauen das Sorgerecht erhalten und wesentliche Entscheidungen alleine fällen, weil das natürlich zu weniger Streit führt. Klar, dass Männer, die ihre Kinder gerne haben und sie möglichst intensiv erleben wollen, das aus ihrer Warte ganz anders sehen. Ich auch.

    • Sportpapi sagt:

      Zuletzt, Sie schrieben es oben ja selber: Ist es jemandem vorzuwerfen, den einfacheren Weg zu gehen, wenn er/sie keinerlei Sanktionen zu erwartent hat, selbst bei Regel- und Gesetzesverstössen? Da wird immer gesagt, man könne halt nichts machen, man könne ja die Kinder nicht mit der Polizei abholen, im äussersten Notfall. Doch, man kann. Macht man doch bei jeder anderen Entführung auch.Und würde wahrscheinlich ganz viele Fälle mehr verhindern, weil klar wäre, dass die Regeln gelten und durchgesetzt werden.

    • tina sagt:

      13: weil sanktionen dem kind so nichts bringen. ebensowenig wie jemanden zu zwingen, zeit mit ihnen zu verbringen. oder zwang, zur zusammenarbeit. weil es dinge gibt, die man auch bei ungetrenntlebenden eltern nicht gesetzlich regeln kann, und eben auch nicht nach einer trennung. weil einfach die vorstellung falsch ist, dass solche dinge überhaupt mit einer von oben übergestülpten allgemeingültigen regelung sinnvoll ähm geregelt werden können

      • Sportpapi sagt:

        @tina: Sie sind also dafür, dass der Staat keine Alimente und Unterstützungsgelder bei zahlungsunwilligen Vätern einziehen sollte, weil Sanktionen ja sowieso nichts bringen?

      • tina sagt:

        oh beim unterhalt läuft das nochmals ganz anders, informier dich vielleicht mal. da darf man, wenn man praktisch kein einkommen hat, als elternteil der die obhut hat, bevorschussung beantragen. da bekommt man aber nur sehr wenig bevorschuss. der staat seinerseits fordert die unterhaltsbeiträge dann ein, aber das ist ja keine sanktion und kann auch umgangen werden

      • 13 sagt:

        @ Tina
        Doch, wenn die Sanktionen und die Durchsetzung schliesslich dazu führt, dass das Kind Kontakt zu beiden Elternteilen hat und sich ein eigenes Bild über den Vater machen kann, bringt es ihm etwas. V.a. wenn es aus der Verantwortung entlassen wird und es darum nicht mehr im Mittelpunkt des Konflikt steht (nicht das Kind hat zu sagen, ob es will, sondern die Behörden, ob es muss).
        Auch bringt es dem Kind etwas, wenn eine neutrale Behörde einen Entscheid fällt, anstatt eines Elternteils, das nur versucht, dem anderen eins auszuwischen.

      • tina sagt:

        13, glaubst du wirklich, dass man das kind aus dem mittelpunkt des konflikts nehmen kann? ich eben nicht. auch nicht dass es ein eigenes bild macht. wenn ein elternteil den anderen runtermacht, ist das sehr schwierig zu korrigieren, ohne es dem kind noch schwerer zu machen.

      • tina sagt:

        (weswegen ich persönlich es sein liess und das nicht korrigierte. aber bei mir ist der fall nochmals anders, sowieso)

      • Sportpapi sagt:

        @tina: Wie umgeht man eine solche staatliche Geldforderung? Und weshalb ist das ganz etwas anderes? Ja, letztlich sollte der Rechtsstaat eingreifen und dafür sorgen, dass jede/r zu seinem Recht kommt. Inklusive Busse für die Verursacher.

  • Christoph Schnyder sagt:

    Interessant fände ich vor allem, in welche Richtung die Entwicklung nun geht bzgl gemeinsamer Obhut oder zumindest substantieller Betreuungsanteile für beide Partner, insbesondere wenn nur einer von beiden das wünscht. Soweit ich weiss, könnten die Gerichte dies ja theoretisch jetzt anordnen. Bisher konnte vermutlich ein Partner durch Verweigerung der gemeinsamen elterlichen Sorge eine mögliche Erteilung der gemeinsamen Obhut von vornherein verhindern. Ist zu erwarten, dass die gemeinsame Obhut jetzt zumindest gelegentlich auch mal gegen den Willen eines Elternteils erteilt wird?

    • Luna sagt:

      @Christoph Schnyder: Nein, ich wollte dies nicht verharmlosen, ich fiinde es nämlich auch himmeltraurig, wenn Frauen (oder Männer) dies tun. Da bin ich wohl in due gleiche Falle wie viele getreten und habe einseitig argumentiert.
      Was ich eigentlich hier anprangern wollte, ist nämlich genau das: In diesem Blog wird sehr einseitig und aus subjektiver Sicht argumentiert. Daran stosse ich mich schon lange (und jetzt habe ich es selber gemacht 🙁
      Es gibt sowohl kooperative Papis ubd Mamis, leider aber auch auf beiden Seiten das Gegenteil. Dies sollten wir nicht vergessen.

      • Luna sagt:

        Für alle (Kinder, Vater, Mutter) fände ich es überaus bereichernd, wenn die Betreuungszeit auch unter der Woche geteilt würde, 50%50% ist wahrscheinlich in vielen Fällen illusorisch, aber es gibt doch sehr viele Varianten. Bei uns verbrachten die Kinder mehrere Jahre Do Mittag bis Fr Abend (bzw. So Abend) beim Vater, und wir haben beide teilzeit gearbeitet. Diese Zeit war für alle bereichernd.
        Leider habe ich auch keinen guten Lösungsvorschlag für den Fall, dass sich die Partner nicht einigen können, höchstens vielleicht gemeinsame verordnete Beratungstermine.
        .

    • Sportpapi sagt:

      Gemeinsame Obhut, verstanden auch als Wohn- und Schlafort, halte ich für Kinder in den meisten Fällen für keine gute Lösung. Dass die Betreuung geteilt wird, was nur geht, wenn die beiden Haushalte nicht zu weit auseinander liegen, hingegen schon. Im Wesentlichen geht es aber auch hier darum, dass möglichst Bestand hat, worauf sich die Partner vor der Trennung geeinigt hatten.

    • Uwe sagt:

      Ich bin Ihrer Meinung, dass die Rosenkrieg-Mentalität gleichmässig auf Mann und Frau verteilt sein dürfte.
      Die „Waffen“ sind Geld und Kind(er). Während beim Geld Sanktions- und Vollstreckungs-Möglichkeiten bestehen (Betreibungsrecht, Alimenteninkasso, Strafbarkeit), ist dies beim Kind nur sehr eingeschränkt der Fall. Hinzu kommt der fehlende Willen von KESB und Gerichten, die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten überhaupt auszuschöpfen. Solange Kindesentzug nicht als Kindesmisshandlung verstanden wird, wird sich daran wohl auch nichts ändern. Andere Länder sind weiter als die Schweiz.

  • Luna sagt:

    @sportpapi Wo leben Sie eigentlich? Natürlich kann der Mann vereinbarte Termine nicht einhalten, das erlebe ich persönlich und in meinem Bekanntenkreis. Mehr Betreuung (bei gemeinsamem Sorgerecht und dem Angebot, sein Arbeitspensum zu reduzieren, um die Betreuung wahrnehmen zu können)? Wurde vor Gericht dagegen vorgegangen, nicht nur bei mir.
    Die Mutter muss nicht arbeiten bis das jüngste Kind 10 ist? Diese Regel gibt es nicht (mehr?).

    • Luna sagt:

      Und Männer, die ihre Familie plötzlich verlieren? Mindestens gleich oft geht der Mann plötzlich…

      • Christoph Schnyder sagt:

        Es ist doch wirklich himmeltraurig, dass es immer noch Menschen gibt, die es verharmlosen, dass Väter (oder gelegentlich auch Mütter!) ihre Kinder nicht sehen dürfen, mit dem Argument, dass viele andere Väter genau dies nicht wollen. Das erinnert wirklich an die Männer, die jahrelang den Frauen das Stimmrecht vorenthalten haben, mit dem Argument, dass viele Frauen ja genau dieses gar nicht wollten. (Und immer schön belegt mit Erfahrungen aus dem eigenen Bekanntenkreis.)

    • Sportpapi sagt:

      Wogegen wurde vor Gericht vorgegangen? Von wem? Weshalb? Und doch, die „Regel“ gilt immer noch. Und ja, Männer, die ihre Familien verlassen, das geht gar nicht. Und Frauen, die mit den Kindern die Familie verlassen auch nicht. Aber es geht ja eigentlich nicht darum, das gegeneinander auszuspielen. Und wenn der eine betroffene Mann der einzige faire, korrekte wäre, so hätte er doch Anspruch auf korrekte, faire Regelungen.

    • Thomas Plüss sagt:

      Oh doch, diese Regel gibt es. Steht zwar nicht und stand auch noch nie im Gesetz, ist aber konstante bundesgerichtliche Rechtsprechung. Die Damen und Herren BundesrichterInnen scheinen irgendwo in den 70ern stehen geblieben zu sein.

  • Tamar von Siebenthal sagt:

    Ich finde, dass ein gemeinsames Sorgerecht nur dann eine Berechtigung hat, wenn die Kinder 50/50 von den Eltern betreut werden, ansonsten tönt für mich das Ganze nach Rosinenpickerei. Ich bin jedenfalls froh, dass in meinem Fall die 5 Jahresfrist abgelaufen ist und das Thema somit gegessen.

    • Sportpapi sagt:

      Ich finde, Frauen, die den Männern das gemeinsame Sorgerecht vorenthalten möchten, weil sie die Absprachen zu mühsam finden, die sollten verpflichtet werden, den Männern das alleinige Sorgerecht anzubieten. Ich bin sicher, Tamar, in Ihrem Fall würde das an der Situation ja nichts ändern…

      • Tamar von Siebenthal sagt:

        Ich war auch vor der Trennung schon alleinerziehend, da braucht man nach 15 Jahren bestimmt nichts mehr daran zu ändern.

        Und sowieso: ich habe meinem Exmann das gemeinsame Sorgerecht angeboten, unter der Bedingung, dass die Kinder 50/50 geteilt werden, was aber dankend abgelehnt wurde und nur zum Dreinreden brauche ich ihn nicht, sorry. Mein Fall mag sich zwar extrem anhören, aber kommt trotzdem sehr häufig vor.

    • Michael Schmied sagt:

      Gemäss Scheidungsurteil bin ich – als ehemaliger Gutverdiener – „verurteilt“ worden, meiner Ex-Frau und den beiden Kindern pro Monat NETTO CHF 7500.- zu bezahlen. Mit ihrem eigenen 40 %-Verdienst kommt meine Ex-Frau auf ein NETTO-Einkommen von über CHF 10’000.- pro Monat! Ich arbeite mir als Spitalarzt einen ab (inkl. Spät-, Nacht- und Wochenendschichten, > 50 Stunden/Woche) und habe keine Möglichkeit mehr, das Pensum zu reduzieren, um mehr zu den Kindern zu schauen. Eine Anpassung des Unterhaltes/der Alimente ist nur möglich bei unverschuldetem Einkommens-Rückgang. Wer pickt hier die Rosinen?

      • tina sagt:

        das ist extrem und erschreckend, aber fairerweise wäre vielleicht erwähnenswert was denn übrig bleibt vom verdienst.

      • Übervater sagt:

        Herr Schmid, ihr Fall ist grauenhaft und ich zolle ihnen grössten Respekt, dass sie diese vom Staat geschützte Unausgewogenheit ertragen.

      • Michael Schmied sagt:

        3300 netto für mich nach Unterhalt/Alimente (vor Steuern). Je nach Verlauf kommt noch ein Bonus dazu in gleicher Höhe (vertraglich nicht zugesichert, variabel). Fazit: Es ist politisch und juristisch offensichtlich gewollt, dass Ex-Frauen und die Kinder primär materiell nicht nur abgesichert, sondern privilegiert behandelt werden. Benachteiligt sind die Väter, welche die ganze ökonomische Verantwortung tragen, die Kinder wenig sehen und ausbrennen. Die ganze Sorgerechtsdiskussion ist ideologisch verblendetes Schöngeschwätz. Und wehe, wenn sich ein Vater mal wehrt: Der shitstorm ist garantiert

      • tina sagt:

        das ist wirklich schreiend ungerecht, ich wusste nicht, dass es das so gibt. danke für die antwort.

      • Widerspenstige sagt:

        Michael, Sie sagen es: ‚Fazit: Es ist politisch und juristisch offensichtlich gewollt, dass Ex-Frauen und die Kinder primär materiell nicht nur abgesichert, sondern privilegiert behandelt werden.‘ Es war VOR dem Feminismus genau umgekehrt u Mütter wurden geächtet oder zwangsinterniert oder ihre Kinder weggenommen etc. Das dürfte aber langsam verdaut sein u ich sehe sehr wohl bei Ihrem Beispiel, dass das Ganze groteske Züge angenommen hat. Das Gerichtsurteil stützt sich jedoch an gelebte Familienstrukturen. Wären Sie zu 50% Zuhause gewesen mit Kindererziehung, dann wäre das Urteil milder.

      • Michael Schmied sagt:

        Jawoll, liebe Widerspengstige… das Urteil wäre milder, ich wäre nicht Kaderarzt am Universitätsspital, und wir wären pleite…

      • Widerspenstige sagt:

        Ja, das ist der Preis u die Medaille hat zwei Seiten. Sie wollten anscheinend Karriere machen um jeden Preis, Michael. Ihre Ex-Frau ist demnach keine Ärztin u sie hat Ihnen den Rücken frei gehalten zum Aufstieg. So gesehen haben Sie beruflich gewonnen, wobei Ihre Ex-Frau wohl verloren hat. Sie hat sich Ihren gemeinsamen(?) Kindern gewidmet u deren Entwicklung. Dieser Umstand darf doch in die Waagschale geworfen werden. Ob Sie pleite gegangen wären dabei ist fraglich u vielleicht wären Sie weniger ausgebrannt u weniger frustriert? Wer weiss…

      • Sportpapi sagt:

        @WS: Einmal die Sache durchdenken, nachdenken. Und vielleicht auch einmal erkennen, dass etwas überbordet, auch wenn es zu Gunsten der eigenen Seite ist. Ist das wirklich zu viel verlangt? Dass er voll gearbeitet hat, und sie wohl teilzeit, das war eine gemeinsame Absprache. Beide haben profitiert und einen Lebensstandard erreicht, der mit 50:50 wohl unmöglich gewesen wäre. Dass er nun schlechter dasteht als sie, ist schlicht und einfach Tatsache. Und sie dass sie jetzt wohl ein EInkommen hat, dass sie aus eigenem Antrieb nie erreicht hätte (Spakulation).

      • Sportpapi sagt:

        Ich stelle mir gerade vor, wie es denn wäre, wenn er getan hätte, was viele Frauen hier immer wieder verlangen. Unabhängigkeit bewahren. Voll arbeiten, 50 Prozent der Kinderbetreuung in der Beziehung entweder übernehmen oder bezahlen. Seinen Teil an Hausarbeit und Haushaltskosten übernehmen. Ansonsten getrennte Kassen, jede/r schaut für sich. Und nach Trennung hätte er die Kinder zu sich genommen, da er ja zur Hälfte für die Betreuung zuständig war, und ihnen jetzt mit seinem Einkommen ein bessere Leben bieten kann…

      • Michael Schmied sagt:

        @ Widerspengstige: Sie haben keine Ahnung von meiner Geschichte und meinen, dass ich meine Frau gebraucht hätte, um „um jeden Preis“ meine Karriere zu machen. Fakt ist: Ich war bereits fertig ausgebildet, als wir Kinder bekommen haben, und meine Frau hat gewusst, dass ich hochprozentig weiter arbeiten werde. Sie hat dies sogar so gewollt und unterstützt. Den Wohlstand hätten wir nämlich mit ihrem Krankenschwestern-Gehalt niemals gehabt. Und Sie – Widerspengstige – bestätigen mir nun: Alles was ein Mann macht und sagt wird am Schluss gegen ihn verwendet. So kanns nicht funktionieren!

      • Widerspenstige sagt:

        Nein, Sie haben sich so dargestellt, Michael, u von ‚Rosinenpickerei‘ gesprochen mit post gestern 21:06h. Die Ansichten Ihrer Ex-Frau fehlen ja zu einer besseren Beurteilung der Umstände, nicht wahr? Diese Kenntnis hat aber das Gerichtsurteil offensichtlich beeinflusst u Sie entsprechend ‚verurteilt‘ gemäss gelebter Familienstruktur. Wenig tröstlich für Sie als hart arbeitender Spitalarzt mit Kaderfunktion, keine Frage. Ihr Fall ist ein Klassiker bei Genderthemen (Arzt heiratet Krankenschwester) u deshalb interessant zu analysieren, sorry für meinen Klartext.

      • Sportpapi sagt:

        WS, Klartext wäre, die Gerichtspraxis in solchen Fällen klar zu verurteilen. Und nicht im Gegenteil durchblicken zu lassen, dass halt selber schuld ist, wer gegen „unten“ heiratet und nicht darauf besteht, bei der Kinderbetreuung gleichberechtigt und hälftig dabei zu sein (wobei dann der Familie Tausende Franken im Jahr fehlen).

      • Widerspenstige sagt:

        Ach ja? Coole Logik von Dir wieder einmal, Sportpaps. Das Gericht soll Schuld sein am Schlamassel von konsensresistenten Paaren?! Ich werde niemals so vermessen sein wie Du gerade es anmasst, mich über ein Gerichtsurteil zu erheben. Wer bin ich denn und wer bist Du? Die machen ihren Job und fertig lustig. 😯

      • Sportpapi sagt:

        WS, bleib beim Thema. Das Gericht ist nicht schuld an der Trennung, und nicht schuld daran, dass gestritten wird. Aber das Gericht verfügt das Scheidungsurteil. Wobei es natürlich auf der Basis geltender Gesetze und Weisungen handeln muss. Aber sicher hast du eine sinnvolle Therorie, weshalb in diesem Fall das Urteil völlig zu recht so gefällt wurde, wie es nun ist.

      • Rose sagt:

        @Michael Schmied. Fechten sie dieses Urteil an oder gehen sie wegen Burnout zu einem Psychiater. Dann hat unsere Gesellschaft halt einen Arzt weniger. Ich würde das hart verdiente Geld niemals einer so gierigen Frau in den Rachen werfen. Wer sagt übrigens dass Mann arbeiten muss und Frau daheim bleibt? Wir Frauen wollen ja immer Gleichberechtigung. Somit können auch sie 40% arbeiten und für die Kinder schauen und ihre Ex soll 100% arbeiten gehen und bis auf das Existenzberechtigung geschröpft werden.

    • Tamar: Sorgerecht hat nichts mit Betreuung und Obhut zu tun. Das haben uns die Frauenorganisationen immer und immer wieder erklärt. Lesen Sie unseren Gesetzesvorschlag von 2007 – dort stand drin, dass 50/50 zum Standard werden soll. Das wurde seit jeher von den Frauen vehement bekämpft – warum wohl?
      Ich bin auch der Ansicht, dass sich die Eltern bei der Trennung auf eine gemeinsame Betreuung einigen sollten. Ob diese dann 50/50 oder 60/40 oder wie auch immer ist, spielt eigentlich nicht so eine Rolle, solange die beiden das gemeinsam vereinbaren.

      • tina sagt:

        ich bezweifle stark, dass von frauen eine 50/50 betreuungsregel bekämpft wurde…..

      • Tamar von Siebenthal sagt:

        @ Michael Schmid

        Ihr Fall finde ich eine Sauerei und ich frage mich, wie ein Gericht die Unterhaltszahlungen so hoch setzen kann. Mir tut es leid für Ihre Situation.

        @ Oliver Hunziker

        Ich finde ganz einfach, dass ein Sorgerecht auch Pflichten beinhaltet und diese war und ist mein Mann nicht bereit zu erfüllen. Ich wurde 2007 geschieden, mit alleinigem Sorgerecht. Mein Ex kann dies nicht mehr anfechten, aber ich würde auch alles dagegen unternehmen, dass es nicht soweit kommen würde. Es mag Väter geben die sich kümmern, aber jener meiner Kinder tut es nicht.

  • Luna sagt:

    Obwohl ich denke, dass die neue Regelung dringend notwendig war, hinterlässt sie bei mir als allein erziehender Mutter doch auch einigen Frust. Warum gibt es nur das Sorgerecht, nicht aber die Sorgepflicht? Im Urteil steht klar:…. hat das Recht, die Kinder …. zu sehen/ zu sich zu nehmen. Wenn der Vater die Kinder nicht nehmen will, weil er etwas anderes vor hat, hat die Mutter keine Chance, seine Betreuungspflicht durchzusetzen.
    Zieht der Vater um und kann das Besuchsrecht nur noch zum Teil wahrnehmen, kann die Mutter auch nichts machen.

    • Sportpapi sagt:

      Das ist richtig. Sinnvolle Vorschläge, hier etwas zu ändern, sind erwünscht.
      Allerdings wären vielleicht einige dieser Väter sehr wohl bereit, die Kinder ganz zu sich zu nehmen, wenn sie diese Möglichkeit erhalten würden.

      • Tamar von Siebenthal sagt:

        In meinem Fall steht unter Besuchsrecht ganz klar: Der Vater ist berechtigt und VERPFLICHTET, aber das Ganze ist nur heisse Luft, weil schliesslich keine Mutter ihre Kinder einfach beim Vater abladen wird an den vereinbarten Wochenenden, die vom Kindsvater nicht eingehalten werden.

    • Widerspenstige sagt:

      Genau deshalb ist so ein Gesetz nur Papiertiger, das wütende Betroffene zurück lässt. Im Grundsatz muss dann doch jedes Paar selber Konsensfährigkeit zeigen oder so skrupellos handeln, dass die Polizei eingeschaltet werden muss. Das sind aber Massnahmen, die einem kriegsähnlichen Zustand gleich kommen u unakzeptabel sind für alle Betroffenen, vorallem ein so zugeführtes Kind zum Vater oder Mutter. Wenn sowas zur Regel wird, dann haben alle verloren! Speziell die Väterorganisationen, welche sich jetzt als siegessicher wähn(t)en. Die Ernüchterung beschreibt @13 ausführlich aus ihrer Praxis.

      • Sportpapi sagt:

        @WS: Bisher waren die wütenden Betroffenen vor allem Männer (was dich offenbar nicht stört). Jetzt gilt das gemeinsame Sorgerecht und damit der Auftrag, gemeinsam gute Lösungen zu finden. Das ist ganz etwas anderes als was die im Kopf herumschwirrt (Krieg, Sieg!). 13 beschreibt übrigens, dass die neuen Gesetze einfach hintertrieben werden. Und sie fordert genau das, was du nicht möchtest. Dass Gesetze eingehalten und umgesetzt werden. Und Verstösse sanktioniert. Wie es sich für einen Rechtsstaat gehört.

      • Stein Petra sagt:

        @sportpapi die wütenden betroffenen fanden sich seit eh und je auf beiden seiten. Nur haben sich in den letzten jahren die männer viel lauter gehör verschafft. Das hat offensichtlich auch ihre wahrnehmung beeinflusst.

      • Sportpapi sagt:

        @Petra Stein: Ich lese beide Seiten. Aber es ist halt eine Frage der Prioritäten. Auf der einen Seite Väter, die plötzlich ihre Familie verlieren, keine Recht und keinen Kontakt mehr ihren Kindern haben. Nur weil die Mutter das so will. Und ein Gesetz, das dies schützt. Und Instanzen, die nicht einmal dafür sorgen, dass wenigesten der minmalste verbliebene Umgang tatsächlich stattfindet.
        Auf der anderen Seite Frauen, die sich beklagen. Dass das fehlende Geld von der Sozialhilfe beigesteuert und im Idealfall zurückbezahlt werden muss. Ist das wirklich die gleiche Ebene?

      • Sportpapi sagt:

        Als Vater hat man doch automatisch Sorgerecht und Sorgepflicht seinen Kindern gegenüber. Und jetzt trennen sich die Eltern. Was haben die Väter getan, dass sie dieses Sorgerecht verlieren sollen? Wurden sie straffällig? Haben Sie sonst etwas ganz Schlimmes gemacht? Nein, man entzieht das Sorgerecht, weil es bequemer ist, weil es weniger Streit gibt, angeblich. Eine Ungeheuerlichkeit. Und ich verstehe beim besten Willen nicht, wie jemand solches Unrecht verteidigen kann. Und ablenken mit immer den gleichen Geschichten über Männer, die ja gar nicht wollen, nichts leisten, nicht da sind.

      • 13 sagt:

        @ WS
        Meine Ernüchterung bezog sich nie auf die mangelnde Konsensbereitschaft einzelner, das war klar, sondern auf die restriktive Haltung der Behörden. Ich hätte jetzt erwartet oder besser gesagt gehofft, dass es mehr Durchsetzung gibt.

    • Luna: Da haben Sie leider recht. In der ursprünglichen Fassung war vorgesehen, dass beide Eltern nicht ohne weiteres umziehen könnten. Dann wurde es abgeändert, dass nur noch der Wohnsitz des Kindes relevant ist. Dadurch kann der nicht betreuende Elternteil tatsächlich frei umziehen, was ich sehr bedaure. Und ja, man sollte die Väter zur Betreuung verpflichten können, das würde ich sofort unterstützen. Nur ist es dummerweise so, dass man das dann offenbar den Kindern nicht zumuten kann. Haben Sie dafür eine gute Idee?

      • 13 sagt:

        @ Oliver Hunziker
        Es war ja nicht mit der Niederlassungsfreiheit vereinbar. Aber ich persönlich würde da eine klare finanzielle Folge sehen. Nicht nur der Vater hat das Anrecht auf den Besuch, ich verstehe auch jede alleinerziehende Mutter, die diese Auszeit dringend braucht. Wer nicht selber betreut, der muss verpflichtet werden, sich um die Betreuung zu kümmern und diese auch zu bezahlen.

    • 13 sagt:

      @ Luna
      Im Gesetz gibt es weder Recht noch Pflicht, sondern einzig „die elterliche Sorge“. In den neueren Entscheiden wird mehrheitlich von „verpflichtet und berechtigt“ gesprochen oder sogar „die Kinder verbringen…..beim Vater.“ und ich habe letzte Woche einen Entscheid gesehen, wo ein Vater verpflichtet wurde, die Betreuung zu bezahlen, weil er die Besuchspflicht nicht wahrnahm. Es sind leider noch Ausnahmen, aber es kommt. Nur sollte es beidseitig sein.

  • London Hart sagt:

    Besonders hart würde es, wenn diese gut gemeinte aber nicht durchsetzbare Verbesserung im Sorgerecht dort zu einem „Ausgleich“ und einer Verschlechterung der Situation der Väter als Vorwand dienen würde, wo die Durchsetzbarkeit von Staats wegen kein Problem ist: beim Unterhaltsrecht. Wenn mich nicht alles täuscht kommt bei den anstehenden gesetzlichen Veränderungen da noch allerhand auf die Väter zu.

    • Sportpapi sagt:

      Weshalb nicht durchsetzbar? Nur weil es nicht passiert, heisst es noch lange nicht, dass es nicht geht.

    • Stein Petra sagt:

      Gemeinsames Sorgerecht ja, beim Manko lässt man den Müttern hingegen nach wie vor galant den Vortritt. Obwohl das Bundesgericht die heutige Regelung als stossend taxiert hat, stellen sich die Väterorganisationen dagegen. Es ist nun an den männern, auch bei den finanziellen pflichten in mankofällen – und das sind nicht wenige – ihren anteil gleichberechtigt zu übernehmen.

      • Sportpapi sagt:

        @Petra Stein: Sie bestätigen die Einschätzung von London Hart oben. Das eine wird zwar eingeführt, aber nicht umgesetzt, das andere wird im Gegenzug kommen, und ganz sicher äusserst streng gehandhabt.
        Richtig wäre es eigentlich, wenn die zwei Ex-Partner verpflichtet würden, ein Manko zu Lasten der Gesellschaft gar nicht erst entstehen zu lassen!

      • Tamar von Siebenthal sagt:

        Gemeinsames Sorgerecht hin oder her; sehr viele Väter werden auch wie bis anhin die Kinder nur zu sich nehmen, wenn sie gerade nichts Besseres vor haben, aber überall mitreden wollen. Die Hauptlast wird nach wie vor gerne den Müttern überlassen, da ändert sich nichts daran.

      • Thomas Plüss sagt:

        Sie wollen ernsthaft die zahlreichen Zahlväter in diesem Land unter das ohnehin schon sehr knapp berechnete Existenzminimum setzen? Und gleichzeitig müssen Mütter mit Kindern unter 10 Jahren gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung 0 (NULL) arbeiten? Für Frauen, deren Ex-Männer nicht zahlen, steht die Alimentenbevorschussung und der Art. 217 des Strfgesetzbuches zur Verfügung. Welche rechtlichen Mittel stehen Vätern zur Verfügung, denen ihre Ex-Frauen das Besuchsrecht verweigern? Maximal hebt die KESB den Mahnfinger, weitergehende Konsequenzen gibt es nicht.

      • Sportpapi sagt:

        @Tamar: Auch hier wieder: Überlasst den Männern das alleinige Sorgerecht, wenn euch das gemeinsame nicht passt. Der eine oder andere würde sicher gerne übernehmen.

      • Tamar von Siebenthal sagt:

        @ Sportpapi

        Und ich möchte mal behaupten, dass die meisten Väter gar nicht daran interessiert sind die Kinder 7/24 bei sich zu haben, sie halten ja noch nicht einmal die Besuchswochenenden und Ferien ein.

      • Sportpapi sagt:

        @Tamar: Dann sind Sie ja auf der sicheren Seite. Ich sehe das anders.

      • Tamar von Siebenthal sagt:

        Will ja auch nicht unterstellen, dass alle Väter so sind, aber ich sehe halt auch im Bekanntenkreis wies abläuft.

        Bei mir wurde auch erst gerade letztes Wochenende kurzfristig abgesagt, obwohl dieses Datum von ihm gewünscht war und ich konnte wieder einmal in de Röhre schauen, da ich ein geplantes Wochenende mit Freunden absagen musste.

      • Sportpapi sagt:

        @Tamar: Ich sage nichts zu Ihrer Situation. Aber wenn Sie ja auch Pläne haben, dann kann er ja nicht einfach absagen, wenn die Kinder bei ihm geplant sind. Natürlich braucht es Verbindlichkeit auf beide Seiten.

      • Stein Petra sagt:

        @sportpapi ich kann sie beruhigen,es wird noch lange nicht kommen und die väter werden auch nicht zur sozialhilfe geschickt,da einem werktätigen nicht zumutbar.sozialhilfe ziemt sich für die betreuende person,sprich meist der mutter und die schulden bleiben an ihr und ihrer familie hängen.Offensichtlich findet das ein herr plüss richtig so. was hier ab geht widerspiegelt den verteilkampf, der oft nach einer trennung einsetzt. Solange eine seite meint, nur benachteiligt zu werden und die anliegen des andern damit unter den teppich kehrt, gibts keine lösung und schon gar keine gleichberechtigung

      • Christoph Schnyder sagt:

        Ich wäre sofort für die Mankoteilung, wenn diese nur für diejenigen Ex-Paare gelten würde, wo ein Partner (z.B. der Vater) die Kinder nicht betreuen kann oder will. Aber allzu oft läuft es doch so: der Vater würde liebend gern seine Kinder Teil- oder sogar Vollzeit betreuen. Die Mutter will das nicht und bekommt die alleinige Obhut. Weil sie dann Kinder betreut ist ihr keine Arbeit zumutbar und die Alimente werden maximiert. Der Vater ist doppelt gestraft, weil er die Kinder kaum sehen darf und fast seinen ganzen Lohn weiterüberweisen muss. Und der soll jetzt auch noch zur Sozialhilfe müssen?

      • Petra Stein: Wo sehen Sie konkret, dass sich Väterorganisationen gegen das Unterhaltsrecht stellen? Das müssten Sie mir schon zeigen. Wir haben konstruktiv und aktiv mitgearbeitet, wir haben bloss immer wieder darauf hingewiesen, dass die jetzt geplante Lösung untauglich ist und weder den Müttern noch den Vätern noch den Kindern helfen wird, das Problem zu lösen.

      • 13 sagt:

        @ Petra Stein
        Sie irren sich gewaltig. Nicht die Männervereinigungen stellen sich gegen die Mankoteilung, sondern dass man diese nicht umsetzen kann, ist eine Folge unseres Föderalismus. Die Ausgestaltung der Sozialhilfe ist nämlich Sache der Kantone und da kann nicht der Bund durch ein Gesetz Bestimmungen machen, die in ihre Kompetenz eingreift. Und diese wird nach dem heutigen Vorschlag abgeschwächt, indem nämlich schweizweit die Rückzahlungspflicht für den Kinderanteil der Sozialhilfe abgeschafft wird und die Väter bis zu 5 Jahren zurück verpflichtet werden können, wenn ein Manko betseht.

      • Stein Petra sagt:

        @ 13 es ist eine frage, wie die prioritäten gesetzt werden. zu lösen wäre das problem über eine Revision des Bundeszivilrechtss sowie des SchKG, die beide unter die gesetzgebungskompetenz des bundes fallen. nun ja, auch beim frauenstimmrecht musste der bund schliesslich eingreifen, nur schade, dass wir nicht fähig sind, ohne solch gravierenden mittel die rechtsgleichheit herzustellen.und zur aufrechterhaltung des stossenden zustandes tragen die männerorganisationen leider ihren teil bei. ps sozhilfeschulden verjähren je nach kanton für die frauen nach 10 bis 25 jahren…

      • 13 sagt:

        @ P.S.
        Nun bin ich gespannt: Wie wollen Sie über das SchKG die Kantone verpflichten, ihre Sozialhilfegesetzgebung zu ändern? Da geht es ja nur um die Durchsetzung? Und welches andere Bundeszivilrecht meinen Sie? Ich bin zu jung, um die Einführung des Frauenstimmrecht 1:1 mitbekommen zu haben, aber soviel ich weiss, wurde es auf Bundesebene 1971 eingeführt, im letzten Kanton erst 20 Jahre später. Der Bund hat ihnen da doch nichts vorgeschrieben.

    • Stein Petra sagt:

      @ O.Hunziker Das konnten sie auf der Homepage ihrer Organisation selbst nachlesen http://vev.ch/index.php/unsere-themenbereiche/trennung-scheidung/unterhaltsrecht/568-maenner-und-vaeterorganisationen-gegen-entwurf-zum-unterhaltsrecht alec von graffenried,ein prominenter Vertreter von männer.ch und Präsident der Rechtskommission,
      die sich mit dem Unterhaltrecht beschäftigt hat,war verhement gegen die Mankoteilung und ebenso vehement für das gemeinsame Sorgerecht.das hinterläss einen sehr faden nachgeschmack.die rechtsungleichheit bleibt bestehen,die schulden bleiben sache der frau.

      • Sportpapi sagt:

        @Patra Stein: Ich habe mich jetzt eingelesen. Und was ich da gesehen habe, tönt weitgehend vernünftig und deckt sich mit dne Erklärungen von Oliver Hunziger. Auch wenn ich nicht einverstanden bin, was dort als heutige gesellschaftliche Realität bezeichnet wird, sondern das als Utopie (zumindest im Moment) sehe.
        Ich habe gelesen: Im Grundsatz sind Vater wie Mutter zu 50% für Betreuung zuständig. Sie können das anders regeln. Jede Seite entscheidet selber, ob selber betreut wird, oder auf eigene Kosten fremd. Damit entfällt der Unterhalt. Theoretisch tönt das doch gut, oder?

      • Tamar von Siebenthal sagt:

        @ Sportpapi

        Natürlich gäbe es Verbindlichkeiten, aber diese sind von seiner Seite her nur Theorie; und natürlich kann er einfach kurzfristig absagen, ich kann ihm ja nicht die Pistole auf die Brust setzen, damit er die Kinder abholt!

      • Sportpapi sagt:

        @Tamar: Auch in einem solchen Fall soll es angemessene Sanktionen geben.

    • Stein Petra sagt:

      @ 13 wies übers ScheKG und Bundeszivilrecht zu regeln wäre, finden sie hier http://www.news.admin.ch/NSBSubscriber/message/attachments/35112.pdf zum stimmrecht: am 25 März 1990 bestätigte das Bundesgericht die Verfassungswidrigkeit der Innerrhoder Kantonalverfassung, die die Frauen vom Stimmrecht ausschloss. Am 27. November 1990 führte AI das Frauenstimmrecht auf kantonaler Ebene gegen die Mehrheit der Stimmbürger ein..

      • Sportpapi sagt:

        Gibt es eigentlich auch eine eidg. Kommission für Männerfragen? Aber das nur so am Rande. Ansonsten habe ich im Link nicht alles verstanden. Aber wenn ich das richtig sehe, geht es um einen Mindestunterhalt zu Gunsten des Kindes, der allerdings in vielen Fällen vom Staat bevorschusst werden müsste. Wobei mir nicht klar ist, ob da eine Rückzahlung geplant ist. Und wo ist der Unterschied zur Sozialhilfe? Und sehe ich das richtig, dass weder die Leistungsfähigkeit der Mutter, noch des Vaters eine Rolle spielen? Und kein Anreiz gesetzt wird, überhaupt kein Manko entstehen zu lassen?

  • jürg. sagt:

    Danke 13.
    „Nur so als Beispiel: das Verweigern des Kontaktes vom Kind zum Vater gilt in Österreich als Kindswohlgefährdung, die bis zur Übertragung der Obhut an ihn führen kann. In der Schweiz zuckt die KESB die Schultern und meint, da könne sie nichts tun. Dies obwohl rechtliche Möglichkeiten bestehen und die Psychologen mehrfach nachgewiesen haben, wie wichtig der Kontakt ist. Das gemeinsame Sorgerecht ist ein kleiner Schritt in die richtige Richtung. Ein sehr kleiner, denn was bisher von den Behörden kam, deutet nicht darauf hin, dass sich viel ändert.“

    • Sportpapi sagt:

      Das Verweigern des Kontakts IST eine Beeinträchtigung des Kindswohls. Und da in den meisten Fällen die Kinder gensauso gut beim Vater wie bei der Mutter leben können, gerade bei gemeinsamem Sorgerecht, ist es nur konsequent, dass die Kinder dann im schlimmsten Fall auch umplatziert werden, wenn die Mutter die Absprachen nicht einhält.

    • 13 sagt:

      Gern geschehen. Ich verstehe schlicht nicht, warum dem Kontakt der Kinder zu beiden Elternteilen eine derart kleine Bedeutung zugeschrieben wird. Da hört man immer wieder, wir brauchen mehr männliche Lehrer, damit die Kinder, insbesondere die Knaben, nicht nur von Frauen erzogen werden und damit mehr ein männlicher Einfluss kommt etc. etc. und wo bleiben die wichtigsten Männer im Leben unserer Kinder? Kinder brauchen nun mal Mütter und Väter, selbst wenn es zwischen ihnen nicht stimmt.

    • tina sagt:

      das sorgerecht hat aber mit kontakthabendürfen oder nicht überhaupt nichts zu tun….

      • Sportpapi sagt:

        @tina: Weshalb nicht? Die Verweigerung des angemessenen oder angeordneten Umgangsrechts ist meiner Meinung nach Grund genug, die Obhutszuteilung zu überprüfen, bis hin zu Entzug des Sorgerechts im schlimmsten Fall.

      • tina sagt:

        ich meinte es anders rum SP: das sorgerecht führt nicht zu kontakt. da müsste das besuchsrecht durchgesetzt werden. meine antwort galt den 2 letzten sätzen von jürg.

      • Sportpapi sagt:

        Als Laie wäre ich ja der Meinung, bei gemeinsamem Sorgerecht bräuchte es im Normalfall kein geregeltes Besuchsrecht mehr, da die Kinder jederzeit bei beiden Eltern vorbeischauen können. Wenn sie wollen.

      • 13 sagt:

        @ Tina
        Jein. Ein Elternteil, welches keinen Kontakt zu seinem Kind hat, kann aber die Sorge kaum ausüben. Daher denke, ich dass es eben schon zusammen hängt.

        @ SP
        Sie verwechseln das Sorge- und das Obhutsrecht. Beim Sorgerecht geht es um die wichtigen Entscheidungen für ein Kind (Ausbildung, Religion, medizinische Belange, Erstsprache, neu eben Wohnort etc.). Die Betreuung, Alltagssachen, Kontakt, Hobbys etc. fällt unter die Obhut. Das gemeinsame Sorgerecht kann eine geteilte Obhut beinhalten, muss aber nicht.

      • Sportpapi sagt:

        @13: Ich verwechsle gar nichts. Ich habe geschrieben, wie ich das als Laie sehe. Mir ist bewusst, dass die Gesetze zum Teil anders sind. Das muss ich aber ja nicht einsehen, oder? Oder gibt es einen Grund, weshalb Kinder nicht zum Vater dürfen, der sorgeberechtigt ist, wann immer sie wollen? (womit natürlich nicht gemeint ist, z.B. Abends nach Schlafenszeit etc., was dann eben wieder der/die entscheiden muss, bei dem das Kind wohnt).

      • 13 sagt:

        @ SP
        Ich sage nur, für diese Frage, ob sie zum Vater dürfen oder nicht, völlig unerheblich ist, ob er sorgeberechtigt ist oder nicht. Da gebe ich Tina recht, wenn sie sagt, dass dieser Punkt nichts mit dem Sorgerecht zu tun hat, ergo sich auch nach der Änderung nicht geändert hat. Wenn beide damit einverstanden sind, kann es gehen, auch ohne dass der Vater sorgeberechtigt ist, wenn nicht, kann es auch bei der GES nicht gehen. Und ja, das dürfen Sie für falsch halten;-)

      • tina sagt:

        ja so meinte ich das 13. und natürlich finde ich das auch schlimm.

      • Sportpapi sagt:

        @13: Ja, das halte ich für falsch. Und es widerspricht völlig meinem Rechtsempfinden. Aber ich weiss, dass es so im Gesetz steht (bezüglich Aufenthaltsort des Kindes).

    • Martin Frey sagt:

      Schliesse mich dem allseitigen Dank an, 13. Ihre überaus fundierten, differenzierten Ausführungen aus 1. Hand helfen uns allen weiter, zu verstehen wo es noch knirscht im Gebälk. Wenn ich als Laie das richtig verstanden habe, dann hat die CH einen halben Schritt in die richtige Richtung gemacht, ist dann auf halbem Weg stehen geblieben und wird nun die Verhältnisse die nächsten 10 J. beobachten, etwas polemisch und plakativ formuliert.
      Hoffe nicht, dass die KESB da federführend sein wird. Meine letzten Erfahrungen (in anderem Zusammenhang) mit der KESB haben bei mir etwas Zweifel hinterlassen.

  • Muttis Liebling sagt:

    Gestern lasen wir im TA das Ruanda bei der Gleichstellung der Frau weiter als CH ist. Bezüglich Sorgerecht und Elternschaft sind wahrscheinlich sogar Kirgisien oder Bolivien gegenüber CH nahezu futuristisch. Freuen Sie sich, Herr H. über etwas, was den Rest der Welt in tiefer Verblüffung und romantischer Erinnerung an die Zeiten der Hexenverbrennung zurück lässt.

    • Ulrich Gassner sagt:

      Jaja, man kann nur allen, die sich benachteiligt wähnen, anraten, nach Ruanda, Kirgisien oder Bolivien überzusiedeln.

    • Widerspenstige sagt:

      ML, das haben die meisten BewohnerInnen noch gar nicht richtig mitbekommen. Für mich ein weiteres Zeichen für noch mehr Kampf für GleichWERTigkeit der Geschlechter. Da muss endlich Tacheles geredet werden in sämtlichen Gremien, Teppichetagen, Partnerschaften.

      Über dieses lächerliche sog. gSorgerecht kann ich nur müde Lächeln u meine Vorahnung diesbezüglich als gegeben betrachten: ein Rohrkrepierer sondergleichen. Wer nicht konsensbereit ist vor und während einer Partnerschaft, kann das auch nicht nach einer Trennung!

      • Sportpapi sagt:

        @WS: Gehen Sie mal in die Länder und fragen sie die Frauen, ob sie sich gegenüber den Schweizer Frauen benachteiligt fühlen. Und was sie von der Situation halten würden, einen verlässlichen Partner neben sich zu haben, der arbeitet und dessen Einkommen die Familie ernährt.
        Zum gemeinsamen Sorgerecht: Frauen wie du in Kumpanei mit konservativen Richter/innen sorgen offenbar dazu, dass ein Gesetz, das völlig klar ist, einfach nicht umgesetzt wird. Nicht weil es nicht möglich ist. Sondern weil man keine Lust hat dazu. Das ist eigentlich ein Skandal und muss jedem Demokraten sauer aufstossen.

      • 13 sagt:

        @ WS
        Würden die Behörden endlich ihre Verantwortung wahrnehmen und sich um die Durchsetzung kümmern, dass wäre das Verweigern der Konsensbereitschaft nicht derart effektiv und jeder könnte sich selber überlegen, ob er/sie kooperiert oder die negativen Konsequenzen auf sich nehmen muss. Klar, ist es traurig, wenn man Erwachsene erziehen muss, aber mal ganz ehrlich: Wenn Sie zu etwas überhaupt keinen Bock haben und sie wissen, dass rein gar nichts passiert, wenn Sie es sein lassen. Tun Sie es dann?

      • Widerspenstige sagt:

        Weil es Gesetze gibt, welche durch Zwängerei durchgeboxt wurden und in der Praxis nicht durchsetzbar sind. Zu diesem Gesetz gehört das gSorgerecht. Zuerst muss ein Umdenken stattfinden, was eine Partnerschaft mit Kindern eigentlich ist u wohin sie führen könnte, wenn alle Stricke reissen. Das ist aber nur möglich, wenn man einigermassen erwachsen und konsensfähig geworden ist. Ein Gericht beurteilt ja nur in Härtefällen u nimmt aus der Auslegeordnung das für den Staat günstigste heraus. Das sollte Vätern wie Müttern langsam dämmern u den Staat mehr in die Pflicht nehmen via Alimentefonds.

      • Sportpapi sagt:

        WS, hier wurde nur ein schreiendes Unrecht ansatzweise beseitigt. Kein vernünftiger Mensch kann erklären, weshalb einem Vater das Sorgerecht für die eigenen Kinder entzogen werden soll, ohne dass er sich in irgendeiner Form strafbar gemacht hat. Nein, nur weil es so bequem ist, und eine Seite damit glücklich wird, ist es dennoch nicht in Ordnung. Deshalb wurde das gemeinsame Sorgerecht ja jetzt auch ohne grosse Widerrede eingeführt (andere Länder sind da weit voraus!).
        Wieder einmal: Stell dir vor, dein Partner, der ja Hauptbetreuer war, hätte nach Trennung die Kinder einfach mitgenommen!

      • Sportpapi sagt:

        Und nein, es gibt keinen Grund, dass der Staat Alimentenfonds schafft oder sonst irgendwie Geld für die Kinder bereitstellt, wie es Frauenorganisationen jetzt offenbar verlangen. Es ist in erster Linie einmal Pflicht der Eltern, sich selbst und die Kinder zu versorgen. Gelingt dies nicht, und wurde alles getan, was zumutbar ist, dann gibt es die Sozialhilfe. Das haben wir schon.

  • 13 sagt:

    Grundsätzlich haben Sie recht. Theoretisch zumindest. In der Realität sieht es etwas anders aus:

    1. Sorgerechtsstreit: Diese fangen erst gerade an. Während bisher durch eine Verweigerung der Mutter das gemeinsame Sorgerecht (und in den meisten Fällen auch das Sorgerecht des Vaters) vom Tisch waren, wird heute gekämpft und argumentiert, warum oder warum nicht.

    2. Wohnsitz: Ein schöner Gesetzesartikel, mehr nicht. Der Vater hat nämlich bei den Plänen der Mutter umzuziehen, rein die Möglichkeit sich an die KESB zu wenden. Die bisherigen Fälle zweigen ein klares Bild, dass diese den Umzug

    • 13 sagt:

      erlaubt, es sei denn, es liege eine Kindeswohlgefährdung vor. Da in der Schweiz die Trennung von einem Elternteil keine Kindeswohlgefährdung darstellt, kann diese kaum je bewiesen werden. Und so darf gezügelt werden.

      3. Das ist richtig und gut. Nur kann das gemeinsame Sorgerecht nur dann ausgeübt werden, wenn beide an einem Strang ziehen. Fällt einer trotz des gS alle Entscheidungen alleine, bleibt es ein Papiertiger.

      Ich bin nachwievor überzeugt, dass es ein Weg in die richtige Richtung ist, aber die Erfahrung der letzten 4 Monate ist mehr als ernüchternd.

      • Christoph Bögli sagt:

        Das wird leider so sein – und zeigt letztlich auch das ganze Dilemma in der Frage: Wenn die Beteiligten nicht wollen, wird es immer im Konflikt enden. Harmonie oder zumindest ein respektvoller, fairer und auf das Kindswohl ausgerichteter Umgang miteinander lässt sich wohl oder übel nicht gesetzlich verordnen. Weshalb Gesetze und deren Umsetzung zwar juristisch Ungerechtigkeiten beseitigen und damit die Fronten verschieben können, aber mehr auch nicht.

      • Da bin ich mit Ihnen vollkommen einig. Es wird noch eine Weile dauern, bis der Paradigmenwechsel in den Köpfen ankommt. Wichtig ist, dass die Möglichkeiten jetzt existieren

      • 13 sagt:

        Ich bewundere Ihren Idealismus, Herr Hunziker. Wie gesagt, bin ich in der Sache völlig Ihrer Meinung und erachte die Eltern als gleich wichtig für ein Kind. Aber die Richtung, wie die gemeinsame elterliche Sorge interpretiert wird, wird jetzt gelegt. Jetzt werden wichtige Präjudizien geschaffen. Jetzt wird entschieden, wie mit dem Zügelartikel umgegangen wird, ob wirklich eine Gefährdung durchs Zügeln notwendig ist oder nicht. Jetzt wird entschieden, ob eine Zerstrittenheit zwischen den Eltern ausreicht, um die GES zu verweigern. Die Obergerichte und die KESB enttäuschen in der Hinsicht.

      • 13 sagt:

        Das Bundesgericht wird die Basis für diese Fragen legen können. Wie gesagt, ich persönlich befürchte, dass es nichts als schöner Schein war. Ein wichtiges Zeichen auf jeden Fall, aber viel mehr? Es muss sich was ändern, keine Frage. Aber solange keine Durchsetzung möglich ist, bringen die Worte leider nicht gerade viel. Ich wünschte mir einfach, dass da mehr gemacht würde.

      • Sportpapi sagt:

        Danke, 13. Ich verstehe gar nicht, wie Gesetzen, deren Absichten so klar auf der Hand liegen, Richter und KESB einfach nach eigenem Gutdünken und entgegen eben dieser Absicht des Gesetzgebers handeln können. Die massen sich ja damit quasi selber Gesetzgeberfunktion an.
        Dass das KESB so entscheidet, mag ja vielleicht aus ihrer Sicht noch stimmig sein – dann ist es aber die falsche Instanz für die Umsetzung.

    • Sportpapi sagt:

      Weshlab wird diese im Gesetz vorgesehene Umzugsregelung einfach nicht umgesetzt? Und welche Klagemöglichkeiten haben die Väter dagegen?
      Sinn und Zweck dieses Artikels war ja völlig klar. Ich weiss gar nicht, was es da zu verweigern gibt.

      • 13 sagt:

        @ SP
        Na ja, das Gesetz sieht vor, dass man sich, wenn der Vater seine Zustimmung zum Umzug nicht gibt, an die KESB wenden muss, die dann im Kindeswohl eine Entscheidung zu fällen hat. Das Wort Kindeswohl kann aber, so verstanden werden (entspricht meiner Meinung), dass geschaut wird: „Was ist das Beste für das Kind?“ oder eben wie viele KESBs es tun: „Ist das Kindeswohl durch den Umzug gefährdet?“ Dazwischen liegen natürlich meilenweite Unterschiede. Die nächste Möglichkeit ist halt ein Weiterzug, normalerweise ans Obergericht, die bisher diese Entscheide mehrheitlich schützen.

      • 13 sagt:

        Bundesgerichtsentscheide haben wir natürlich nach 4 Monaten noch nicht, daher wird sich dort sehen, welche Meinung sie vertreten. Mich hat bei der ganzen Gesetzeseinführung schon immer stutzig gemacht, weshalb so wenig Widerstand zu spüren war. Ich hätte mind. ein Referendum und eine Volksabstimmung erwartet, aber es ging ja relativ schmerzfrei über die Bühne. Jetzt wird es mir klarer. Wenn eh klar war, dass man weiterfährt wie bisher, muss man sich nicht wehren…

      • Malena Garcia sagt:

        @13: Warum sprechen Sie nur von Müttern, die wegziehen und das Kind mitnehmen? Ist dies ein Privileg des weiblichen Elternteils? Kommen Väter auch so leicht durch damit?

      • 13 sagt:

        @ Malena
        Nein, da ist kein Unterschied und Sie haben grundsätzlich recht. Der Grund ist, dass die Zeichenzahl beschränkt ist und Mutter kürzer als „der obhutsberechtigte Elternteil“ oder „derjenige Elternteil, bei dem das Kind lebt“ und der Anteil der Mütter liegt bei über 90%, darum habe ich mich für die politisch nicht ganz korrekte Ausdrucksweise entschieden. Gilt natürlich umgekehrt ganz genau gleich.

      • Malena Garcia sagt:

        @13: Dann muss wohl auch die Obhutszuteilung gleichberechtigter erfolgen in Zukunft, im Geist der gemeinsamen elterlichen Sorge. Kaum eine Frau würde sich wünschen, dass in der Regel der Vater die Obhut erhält und mit dem Kind wegziehen darf. Wir sind nur glaubwürdig als Befürworter der Gleichberechtigung wenn wir den Männern gleiche Rechte zugestehen.

      • Sportpapi sagt:

        @Malena Garcia: Weise Worte. Danke. Ich bin aber keineswegs sicher, dass der Umgang damit vergleichbar wäre. Wenn ich da an die unsägliche Kampagne im Blick denke über die Schweizerin, die mir ihrem Kind aus Spanien geflüchtet ist, obwohl auch da ein Wegzug verboten war. Und man beim Blick (und vielen Kommentierenden) überhaupt kein Verständnis dafür hatte, dass die Frau nun gezwungen wurde, nach Spanien zurückzukehren.

      • Sportpapi sagt:

        „Wenn eh klar war, dass man weiterfährt wie bisher, muss man sich nicht wehren…“ Es haben sich ja im Vorfeld der Gesetzesrevision einige Frauen entsprechend geäussert, dass der entsprechnde Paragraph ungerecht und nicht umsetzbar sei, weil eine zu grosse Einschränkung der Niederlassungsfreiheit der Frauen.
        Ich als einer, der an unsere Gesetze und die Richter glaubt, dachte, es handle sich dabei um Rückzugsgefechte, um frustrierte Wortmeldung von alten Kämpferinnen, die sich nicht durchsetzen konnten. Aber wenn es so ist, wie sie schreiben, 13, bekomme ich schon Zweifel an unserem Rechtsstaat.

      • 13 sagt:

        @ Malena
        Völlig einverstanden. Aber da muss noch früher angesetzt werden. Wenn es heute noch Standard ist, dass entweder die Frau zu Hause bleibt, wenn Kinder kommen oder sie (zum Teil erheblich) reduziert, während der Mann weiterhin 100% arbeitet, ist eine Obhutszuteilung an den Mann, ja sogar eine geteilte Obhut nicht sehr realistisch, nicht wegen der Gerichtspraxis, sondern wegen der tatsächlichen Situation. Ich halte mehr Betreuungsanteile von Vätern gut und wichtig, aber am liebsten schon während der bestehenden Ehe, nicht erst danach, was nicht heisst, dass das nicht möglich wäre.

      • Sportpapi sagt:

        @13: Ich kenne Ihre Situation ein bisschen. Aber dennoch: Es gibt nicht viele Frauen, die als Mütter mehr arbeiten würden als ihre Partner, und diese entsprechend mehr um die Kinder wären. Im äussersten Fall teilt man sich beide Aufgaben 50:50. Und auch dann wird die Mutter fast zwingend die Kinder bekommen.

      • 13 sagt:

        @ Sp
        Den Spanienfall kann man rein juristisch nicht mit der Diskussion vergleichen. Dabei handelte es sich um eine der berühmten Kindesentführungen durch ein Elternteil, für welche internationale Vereinbarungen gelten. Da ist die Schweiz sehr strikt und schickt praktisch alle Kinder zurück. Ob der Umzug aber gerechtfertigt war, also die Sache selber, wird dann in Spanien und nicht in der Schweiz entschieden. Die interessante Frage wäre eher umgekehrt: würde die Schweiz auch sagen, dass der Umzug nicht in Ordnung ist, wenn sie mit dem Kind nach Spanien gezogen wäre?

      • Sportpapi sagt:

        @13: Die Schweiz hat ja völlig korrekt gehandelt. Ich beziehe mich auf die Art der Kampagne und die Mehrheit der Kommentare, die es völlig daneben fanden, dass eine Mutter mit ihrem Kind (genau genommen ja nur das Kind) gezwungen werden konnte, die Schweiz zu verlassen und nach Spanien zurückzukehren. Sprich: Das was wir zu recht als Entführung bezeichnen, wurde von vielen Schweizern nicht so gesehen. Weil es sich um eine Mutter handelt. Wäre es der Vater gewesen, wären die Empörung sicher ganz anders ausgefallen (nämlich ganz ausgefallen).

      • Malena Garcia sagt:

        @13: Ebenfalls einverstanden. Wenn die Obhut schon einseitig zugeteilt werden muss (anstatt alternierend wahrgenommen), ist die Betreuung vor der Trennung im Sinne der Kontinuität ein relevantes Argument. Ein Vater, der sich während der Ehe nicht um die Kinder gekümmert hat, soll nicht erwarten können, dass er sie nach der Trennung an sich reissen kann. Andererseits finde ich auch nicht zwingend, dass sich aus der Hausfrauenrolle (die ja oft selbstgewählt ist und einem voll arbeitenden Ernährer voraussetzt) automatisch das Recht auf Obhut und Wegzug mit Kind ergibt.

      • Sportpapi sagt:

        @Malena: Wird die bisherige Situation (oder die damit verbundene mittelfristige Planung) als Bezug genommen, müssten die Väter ja die Kinder weiterhin gleich häufig betreuen wie bisher. Waren sie also bisher zwei Tage zu Hause bei den Kindern, so sollte es doch auch nach der Trennung möglich/zwingend sein, dass sie weiterhin substantiell die Kinder betreuen. Tatsächlich habe ich aber schon von Fällen gehört, da die Frau ihre Arbeitstätigkeit nach Trennung reduziert hat, weil ja nun die Kinderbetreuung durch den Ex-Partner weggefallen sei (obwohl er gerne weiterhin würde).

      • 13 sagt:

        Sicher, Malena. Ich denke, da sind wir uns einig. Ich befürworte durchaus eine Anpassung der neuen Situation (Trennung) bei der Frage, wer wieviel arbeitet und wer wieviel betreut. Aber die Karten komplett neu mischen wäre falsch, auch für das Kind, das schon mit der Trennung umgehen muss. Neu einen Papitag unter der Woche als Ausgleich für die Abende z. Bsp. wäre absolut angemessen, aber wenn vorher 100:0 war, wird es nicht plötzlich 50:50 sein können. Darum empfehle ich denen, denen es wichtig ist, es auch zusammen so zu leben, soweit es geht.

      • 13 sagt:

        @ Sp
        Vergessen Sie dabei aber nicht, dass an den zwei Tagen am Wochenende die Mutter ja meistens auch da ist? Es handelt sich ja selten um eine Exklusivbetreuung durch den Vater. Man könnte also argumentieren: Bisher betreuten die Eltern die Kinder während zwei Tagen pro Woche zusammen, nun wird das so geteilt, dass sie abwechseln und jeder kriegt jedes zweite Wochenende. Dann sind wir beim heute immer noch üblichen, aber sehr knappem, Besuchsrecht.

      • Sportpapi sagt:

        @13: Die zwei Tage am Wochenende (und viele Abende, und 5 Wochen Ferien) sehe ich als Normalfall. Ich sprach aber von Wochentagen. Also Teilzeit des Mannes, z.B. 60%, die erst die Arbeitstätigkeit der Frau während der Beziehung ermöglichte. Oder 80:20, im Extremfall 50:50. Und nun will die Mutter ihre Kinder nicht mehr vom Vater betreuen lassen (oder es geht wegen Wegzug nicht mehr), Fremdbetreuung lohnt sich nicht (oder ist auch nicht erwünscht), also reduziert sie ihre Arbeitsstelle oder gibt sie ganz auf. Das ist eben dann nicht mehr 50:50 wie bisher, sondern plötzlich doch 100:0

      • 13 sagt:

        Ach so, Entschuldigung, da habe ich was falsch verstanden.

      • Malena Garcia sagt:

        @SP: Es ist leider so, dass Menschen ihre (Ex)Partner allzu oft dominieren und in Machtspielen übertrumpfen wollen. Dem/der betreuungswilligen Ex die Kinder vorenthalten ist ein besonders schäbiges Beispiel dafür, weil dafür die Beziehung des eigenen Kindes zum andern Elternteil aufs Spiel gesetzt wird. Das Gesetz und die Gerichtspraxis sollte solches Verhalten bestrafen und Anstrengungen um das Kindswohl belohnen. Gemeinsame Verantwortung sowohl beim Sorgerecht als auch bei der Betreuung/Obhut kann der einzige gerechte Ansatz sein.

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