Der erste Sklavenhändler der Eidgenossenschaft

Im Laderaum eines Sklavenschiffs, nach einem Gemäde des schottischen Künstlers Sir Joseph Noel Paton (1821-1901). Quelle: Ullstein Bild via Getty Images

Im strahlenden Sommer 2018 hätte man ein düsteres Jubiläum begehen können: 500 Jahre transatlantischer Sklavenhandel. Im August 1518 schloss nämlich König Karl I. von Spanien (der zwei Jahre später unter dem Namen Karl V. «erwählter Kaiser des Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation» wurde) mit Lorenzo de Gorrevod einen Vertrag. Der flämische Edelmann erwarb sich einen sogenannten «asiento de negros», das Monopol zur «Lieferung» von 4000 afrikanischen Sklavinnen und Sklaven auf die amerikanischen Märkte. So weit, so bekannt.

Kaum bekannt ist hingegen: Lizenznehmer des dritten «asiento de negros» überhaupt war – ein St. Galler. 1528 erwarb sich der Kaufmann Hieronymus Sailer zusammen mit dem Konstanzer Heinrich Ehinger von Karl V. Recht und Verpflichtung, 4000 versklavte Menschen in die Kolonien zu «exportieren» und dort zu verkaufen, wobei bei den 4000 eine Frauenquote von einem Drittel galt. Sailer war im Januar 1528 in Burgos zu den Verhandlungen bevollmächtigt worden, die er wohl im Auftrag oder in Absprache mit dem Augsburger Handelshaus der Welser geführt hatte.

Neben dem Sklavenhandelsvertrag schloss er noch zwei weitere ab: einen über die Anwerbung von 50 Bergleuten, die nach Santo Domingo überführt werden sollten, und einen über die Erschliessung der Provinz Venezuela. Schliesslich war auch der «Indianersklavenhandel» Teil der Abmachungen mit der spanischen Krone.

Ein hochkompliziertes Geschäft

Sailer war kein Aussenseiter in St. Gallen, sondern in seiner Heimatstadt gut vernetzt. Mitglieder seiner Familie beteiligten sich an der Konquista in Venezuela oder tätigten umfangreiche Finanzgeschäfte mit europäischen Höfen; Melchior Grübel (Mitglied der Gesellschaft zum Notenstein) verteidigte Sailer im Prozess vor dem Consejo de Indias wegen Verbrechen gegen die indigene Bevölkerung; Bürgermeister Vadian nannte ihn «Vetter».

Ob die beiden tatsächlich verwandt waren, ist Gegenstand von weiteren Forschungen. Sicher ist, dass sie in regem Briefwechsel standen und Vadian, selber aus einer reichen Fernhandelsfamilie stammend, sich für Sailer einsetzte, als es zu einem Streit mit Schwiegervater Welser kam.

Hat Sailer vom Sklavenhandel profitiert? Der deutsche Sklavereihistoriker Michael Zeuske sieht beim «gigantischen und hochkomplizierten Geschäft» noch Forschungsbedarf, geht aber davon aus, dass es Gewinn gegeben haben muss. Die Sklavenhandelsgeschäfte der Welser wurden nämlich nach 1528 nicht nur fortgesetzt, sondern sogar noch ausgeweitet. An der Universität Konstanz befasst sich jedenfalls eine aktuelle Dissertation unter der Leitung von Prof. Dr. Kirsten Mahlke mit der «El Dorado»-Blase und der europäischen Kapitalmarktentwicklung, zudem ist auf 2021 eine Ausstellung über die Konquistadoren und Sklavenhändler vom Bodensee geplant.

Sailer genoss «grosse freyhait»

Die Frage nach möglichen Profiten ist im Übrigen gar nicht so relevant. Für die versklavten Menschen spielte es jedenfalls keine Rolle, ob sie mit Gewinn oder mit Verlust in die Neue Welt deportiert und dort zu Tode geschunden wurden. Spannender scheint die Frage, ob die finanzielle Beteiligung eines Geschäftsmannes aus der kleinen Schweiz bei riskanten europäischen Grossprojekten schon damals ein Vorteil gewesen sein könnte. Immerhin heisst es im Kontext eines späteren Kreditgeschäfts mit Holland, der Name Sailer sei verwendet worden, weil «ain aydgenoss vnd die aidgenossen grosse freyhait auch verbündnus mit dem könig zu haben fürgeben».

Bis anhin ging man in der postkolonialen Geschichtsschreibung davon aus, dass die Verstrickungen der Schweiz mit der Sklaverei und dem europäischen Kolonialprojekt Ende 17. Jahrhundert begannen, als in Surinam erste Plantagen in Genfer Händen und auf Jamaika Basler und Zürcher Sklavenbesitz nachgewiesen sind. Mit Hieronymus «Jerónimo» Sailer aus St. Gallen muss man den Eintritt unseres Landes in den atlantischen Sklavenhandel gut 150 Jahre vordatieren.

7 Kommentare zu «Der erste Sklavenhändler der Eidgenossenschaft»

  • Rüdiger sagt:

    Es ist immer lustig, wie Schweizer sich nicht verantwortlich fühlen wegen der Sklaverei und dies mitunter als „Beweis“ nehmen, dass sie nicht rassistisch seien, wenn Sie das N-Wort gebrauchen. Schliesslich wäscht sich der Schweizer in Unschuld (LOL). Und auch an der Kolonialisierung Afrikas hat man den grossen Reibach gemacht. Und auch heute noch beutet man Afrika aus, einfach nicht mehr via die Kolonial-Überherren-Maske (siehe z.B. Frankreich in seinen Ex-Kolonien…die de-facto immer noch Kolonien sind). Aber klar, die können sich ja nicht mal selber helfen/ernähren (Europäisch, subventionierten Bauern sei Dank)…da muss Whitey ja übernehmen…

  • Jessas Neiau sagt:

    St. Gallen wurde erst 1803 Mitglied der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Bis dahin war es bloss ein sog. „Zugewandter Ort“, welcher mit einigen tatsächlich eidgenössischen Orten Bündnisse abgeschlossen hatte. Schade, dass erneut ein Historiker solche Halbwahrheiten verbreiten muss. Aber Hauptsache man wirft alles in einen Topf, um seinem linken Selbstverständnis zu frönen und der Schweiz irgendeinen Batzen Dreck anzuhängen.

    • Bestätiger sagt:

      Danke, lieber Kenner der Materie! Die meisten heutigen „Historiker“ blenden einfach aus, was ihnen nicht ins Konzept passt, oder sie entbinden sich von der – bisweilen zeitraubenden – Arbeit, Rahmenbedingungen und Hintergründe zu erforschen.
      Die wahrscheinlichste Begründung für den Missgriff des Autors dürfte aber Zeitnot aufgrund von Prokrastination gewesen sein – ein häufiges Syndrom von Idealisten, die gerne austeilen …

      • Ernst Gabathuler sagt:

        Herr Bestätiger, Sie unterstellen dem Blogverfasser, dass er so husch-husch einen 08:15 Text zusammengeschustert hat, ohne die Hintergründe zu erforschen. Dabei bezeichnen Sie ihn als Pseudohistoriker, denn die Anführungs- und Schlusszeichen („Historiker“) bedeuten dies.
        Dass Sie genau das machen, was Sie Hrn. Fässler vorwerfen, nämlich das Unbequeme auszublenden, scheint Ihnen entgangen zu sein. Die Prokrastination (=das Aufschieben) ist übrigens kein Syndrom der Idealisten, sondern eine Eigenheit der meisten.
        Welche Geschichtsschreibund hätten Sie den gerne?

    • Hans Fässler sagt:

      Am 23. Juni 1454 schworen die Stadtsanktgaller den Beitritt zur Eidgenossenschaft, die Stadt war also zur Zeit von Sailers Asiento ein sogenannter engerer zugewandter Ort. 1803 wurde dann der Kanton Mitglied der Eidgenossenschaft. Die Zeitgenossen sahen die St.Galler durchaus als Eidgenossen (siehe mein Zitat im Blog), und den Sklaven war es egal, wer sie ausbeutete.

    • Jack Stoffel sagt:

      Neiaberau, Herr Jesus! In Ihrem Beitrag entspricht fast nichts den Tatsachen.
      1. Alle Gebiete des heutigen Kantons SG waren schon 1798 dabei: in der Helvetischen Republik. 1803 wurden sie durch einen Entscheid Napoleons zwangsweise zum heutigen Kanton zusammengeflickt.
      2. Die meisten dieser Gebiete gehörten schon Jahrhunderte vorher als Untertanengebiete den 8 bzw. 13 Eidg. Orten oder einzelnen Orten.
      3. Zugewandte Orte (mit Teilstimmrecht an der Tagsatzung!) auf dem Gebiet des heutigen Kt. SG, ebenfalls seit langem mit einigen Eidgenossen-Orten liiert, gab es nur deren zwei: a) seit 1454 die Stadt St.Gallen und b) seit 1451 das Kloster St.Gallen mit seinen eigenen Untertanengebieten (v.a. die sog. Alte Landschaft und das Toggenburg).

  • Ernst Gabathuler sagt:

    Vielen Dank, Hans Fässler, für den Einblick in ein düsteres Kapitel unserer Geschichte. Er passt gut zu meiner aktuellen Bettlektüre „1517, Weltgeschichte eines Jahres“ von Heinz Schilling, in dem Karl V ebenfalls eine zentrale Rolle spielt.

Die Redaktion behält sich vor, Kommentare nicht zu publizieren. Dies gilt insbesondere für ehrverletzende, rassistische, unsachliche, themenfremde Kommentare oder solche in Mundart oder Fremdsprachen. Kommentare mit Fantasienamen oder mit ganz offensichtlich falschen Namen werden ebenfalls nicht veröffentlicht. Über die Entscheide der Redaktion wird keine Korrespondenz geführt.